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DE69414433T2 - Photographisches Behandlungsverfahren - Google Patents

Photographisches Behandlungsverfahren

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DE69414433T2
DE69414433T2 DE69414433T DE69414433T DE69414433T2 DE 69414433 T2 DE69414433 T2 DE 69414433T2 DE 69414433 T DE69414433 T DE 69414433T DE 69414433 T DE69414433 T DE 69414433T DE 69414433 T2 DE69414433 T2 DE 69414433T2
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Noritsu Koki Co Ltd
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf fotografische Behandlungsverfahren. Insbesondere bezieht sie sich auf ein fotografisches Behandlungsverfahren, durch das man in die Lage versetzt wird, leicht herauszufinden, auf welchem Film und auf welchem Einzelbild des Films eine gewünschte Aufnahme vorliegt, die kopiert werden soll.
  • Üblicherweise wird ein entwickelter Film in einige Stücke aufgeteilt und in einer Filmfolie aufbewahrt. Die Benutzer können durch schrittweises Überprüfen von Abzügen, die von dem Film hergestellt worden sind, oder durch Halten des Films direkt ins Licht den Inhalt des in der Filmfolie aufbewahrten Films feststellen.
  • Jedoch sind die Lichtintensität (oder die Helligkeit) und der Farbton des entwickelten Films gegenüber jener des entwickelten Fotopapiers umgekehrt, so daß die Benutzer Aufnahmen auf Negativen, insbesondere im Falle einer Farbfotografie, nicht leicht erkennen können. Wenn sie zusätzliche Abzüge machen möchten, ist es deshalb für sie, sehr zeitaufwendig, die spezielle Aufnahme aufzufinden, und es ist schwierig, diese Aufnahme von anderen zu unterscheiden, wenn auf dem Film Aufnahmen vorliegen, die der speziell gewünschten Aufnahme ähnlich sind. Folglich können für die weiteren Abzüge falsche Filmnummern ausgewählt werden.
  • Ferner tritt im Fall des Aufbewahrens eines entwickelten Films in einer Filmfolie das Problem auf, daß nicht nur Zeit und Arbeit erforderlich sind, um den Film in Stücke zu schneiden, sondern es sind auch die Vorgänge der Herstellung eines Abzugs von dem Film mühsam, weil dieser in einzelne Stücke aufgeteilt ist. Außerdem wird ein Film, der in einer Filmfolie aufbewahrt wird, leicht gefaltet. Hinzu kommt auch, daß eine benutzte Patrone entsorgt werden muß.
  • Ein fotografisches Behandlungsverfahren zur Bereitstellung eines Indexausdrucks ist aus der US-A-5 051 773 bekannt. Ein anderes fotografisches Behandlungsverfahren zur Bereitstellung einer fotografischen Information, die von einer Kamera stammt, auf einem Indexausdruck ist aus der JP-A-05 011 353 bekannt.
  • Im Hinblick auf die vorgenannten Umstände liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein fotografisches Behandlungsverfahren zur Verfügung zu stellen, durch das man in der Lage ist, leicht festzustellen, auf welchem Film und auf welchem Einzelbild des Films eine zu kopierende Aufnahme vorliegt.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein fotografisches Bearbeitungsverfahren bereitzustellen, das in der Lage ist, die zum Kopieren nötige Zeit und Arbeit zu vermindern und gleichzeitig ein Falten eines aufbewahrten Films zu verhindern.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein fotografisches Behandlungsverfahren zur Verfügung gestellt, wie es im Anspruch 1 definiert ist.
  • Gemäß einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein fotografisches Behandlungsverfahren angegeben, wie es im Anspruch 4 definiert ist.
  • Gemäß einem noch weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein fotografisches Bearbeitungsverfahren bereitgestellt, wie es im Anspruch 5 definiert ist.
  • Beim fotografischen Bearbeitungsverfahren der vorliegenden Erfindung werden ein Indexausdruck und seine entsprechende Filmfolie oder seine entsprechende Patrone, in welcher der Film aufgewickelt ist, mit der gleichen ID-Nummer versehen. Somit kann ein gewünschtes Bild, das kopiert werden soll, leicht ohne Fehler erfaßt werden.
  • Fig. 1 ist eine schematische Ansicht zur Erläuterung des fotografischen Behandlungsverfahrens gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • Fig. 2 ist eine erläuternde Ansicht eines Beispiels eines Indexausdrucks im Rahmen der vorliegenden Erfindung;
  • Fig. 3 ist eine erläuternde Ansicht eines Beispiels einer Patrone zur Verwendung im Rahmen der vorliegenden Erfindung;
  • Fig. 4 ist eine erläuternde Ansicht eines Beispiels einer Filmfolie zur Verwendung im Rahmen der vorliegenden Erfindung;
  • Fig. 5 ist eine Schnittansicht zur Erläuterung einer Patrone, um deren inneren Aufbau zu zeigen;
  • Fig. 6 ist eine Ansicht zur Erläuterung, um die Beziehung zwischen der Patrone und einem Motor zu zeigen;
  • Fig. 7 ist eine Ansicht zur Erläuterung, um eine mit einer Kupplung verbundene Spule zu zeigen;
  • Fig. 8 ist ein Steuerungsblockdiagramm des fotografischen Bearbeitungsverfahrens gemäß der vorliegenden Erfindung; und
  • Fig. 9 ist ein Steuerungsfließschema des Behandlungsverfahrens der vorliegenden Erfindung.
  • Das fotografische Behandlungsverfahren gemäß der vorliegenden Erfindung wird nun im einzelnen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
  • Gemäß Fig. 1 wird mit der Bezugsnummer 2 ein Filmentwicklungsteil, mit der Bezugsnummer 3 ein Kopierteil und mit der Bezugsnummer 4 ein Fotopapier-Entwicklungsteil bezeichnet, von denen jedes Teil eine üblicherweise eingesetzte Anordnung aufweisen kann.
  • Zuerst wird ein Film 5, der belichtet und in einer Patrone 1 untergebracht worden ist, in eine vorgegebene Position einer fotografischen Behandlungsvorrichtung eingesetzt. Wie in Fig. 3 gezeigt wird, wird die Patrone 1 vorher mit einer ID-Nummer zum Identifizieren des darin aufgewickelten Films versehen. Die ID-Nummer wird durch einen Symbolleser 11 gelesen. Es ist darauf hinzuweisen, daß der Ausdruck "ID-Nummer" in breitem Sinne zu verstehen ist und Buchstaben des Alphabets, Symbole, wie einen Stern, sowie Zahlen umfaßt. Die Anzahl solcher Zahlen, Symbole, Buchstaben usw. ist hier nicht besonders begrenzt.
  • Der aus der Patrone 1 herausgezogene Film 5 wird gemäß einer üblichen Vorgehensweise einer Filmentwicklung sowie einem. Kopieren unterworfen, gefolgt von einer Fotopapierentwicklung. In Fig. 1 umfaßt die fotografische Bearbeitungsvorrichtung auch eine Lichtquelle 8, eine Linse 9 und Fotopapier 6. Ein Symbolleser 12, der dem Symbolleser 11 ähnelt, ist eingerichtet, um die dem Film gegebene ID-Nummer zu lesen. Deshalb könnte der Symbolleser 12 zum Lesen der ID-Nummer des Films bei einer solchen Anordnung entfallen, bei der eine zu lesende ID-Nummer auf der Patrone 1 angegeben ist. Das Fotopapier 6, das nach dem Kopieren entwickelt worden ist, wird mittels einer geeigneten Schneidevorrichtung abgeschnitten und dann aus der Vorrichtung ausgeworfen. Andererseits wird der so kopierte Film 5 in die Patrone 10 gewickelt. Die Patrone 10 ist vorzugsweise diejenige, die vorher in Position gebracht worden und aus welcher der Film herausgezogen worden ist. Nichtsdestoweniger könnte es auch eine andere Patrone sein.
  • Ein Indexausdruck wird in der folgenden Weise hergestellt. Wenn Aufnahmen des Films 5 durch die Linse 9 dem Licht der Lichtquelle 8 ausgesetzt werden, um in dem Kopierteil 3 auf ein Fotopapier 6 kopiert zu werden, werden Abzüge von jedem Einzelbild des Films 5 von einer Filmabtastvorrichtung 20 gelesen, und die Daten werden an einen Steuerungsteil 21 übermittelt. Die Daten eines jeden Einzelbilds werden an dem Kontrollteil 21 in Daten für den Indexausdruck umgewandelt und dann mittels einer Kathodenstrahlröhre (CRT) 22 durch eine Linse 23 auf Fotopapier kopiert. Auf den erhaltenen Indexausdruck wird auf der Basis der vom Symbolleser 11 oder 12 (siehe Fig. 2) übermittelten Information die ID-Nummer aufgebracht. Die ID-Nummer kann auf eine Klebefolie aufgedruckt werden, um ein Etikett oder einen Aufkleber (nachfolgend "Etikett" genannt) herzustellen, das bzw. der auf dem Indexausdruck befestigt werden soll.
  • Es ist selbstverständlich, daß der Indexausdruck in Form eines durch thermische Farbstoffsublimationsübertragung erhaltenen Ausdrucks, der durch Abtasten von Aufnahmen des Films erhalten worden ist, oder eines Tintenstrahlausdrucks oder eines fotografischen Ausdrucks vorliegen kann.
  • Ferner kann der Indexausdruck alle Einzelbilder einer Filmrolle oder mehrere Einzelbilder hiervon wiedergeben. Im letzteren Fall werden für eine Filmrolle mehrere Indexausdrucke benötigt.
  • Somit werden die den entwickelten Film aufnehmende Patrone und der Indexausdruck mit der gleichen ID-Nummer versehen. Daher kann man leicht unter Bezugnahme auf die ID-Nummer eine gewünschte Aufnahme des Films erfassen und fehlerlos auf den ersten Blick herausfinden, in welchem Einzelbild des Films die gewünschte Aufnahme vorliegt.
  • Fig. 8 und 9 zeigen ein Blockdiagramm und ein Fließschema zum Steuern des vorgenannten fotografischen Behandlungsverfahrens.
  • Wie in Fig. 8 dargestellt ist, wird die auf der Patrone oder dem Film gezeigte ID-Nummer durch einen Leserfühler gelesen. Dann werden an der CPU die ID-Nummerdaten aus der ID-Nummer errechnet. Andererseits werden durch eine Filmabtastvorrichtung die Filmdaten von allen Einzelbildern des entwickelten Films gelesen, und dann werden an der CPU die Aufnahmedaten aus den Filmdaten errechnet. Eine Tastatur erlaubt eine Eingabe einer Buchstabeninformation, wie das Datum oder den Ort des Fotografierens sowie den Inhalt eines fotografierten Ereignisses. Eine solche Buchstabeninformation kann auf dem Indexausdruck angezeigt werden. Während von einem Etikettendrucker ein Etikett mit der Angabe der ID- Nummer hergestellt wird, wird der Indexausdruck erstellt. Um eine Belichtung zu erreichen, werden die Komponenten des optischen Systems, z. B. ein Lichtsteuerfilter und eine Blende, sowie das Transportsystem, z. B. eine Walze zum Transportieren des Films oder des Fotopapiers, gesteuert.
  • Fig. 9 zeigt ein Verfahren zum Herstellen eines Etiketts, das die ID-Nummer zeigt, welche durch den Sensor gelesen wird, sowie zum Befestigen des Etiketts auf dem Indexausdruck oder zum Aufdrucken der ID-Nummer direkt auf den Indexausdruck durch Belichtung oder unter Verwendung eines Druckers.
  • Nachdem das Drucken abgeschlossen ist, kann der Film in einer üblicherweise verwendeten Filmfolie aufbewahrt werden (wobei die Filmfolie mit der ID-Nummer versehen wird, und zwar durch Aufbringen eines Etiketts, auf das die ID-Nummer aufgedruckt ist, oder durch Aufdrucken der ID-Nummer auf die Filmfolie), anstatt den Film in einer Patrone aufzuwickeln, wie in Fig. 4 gezeigt wird. Nichtsdestoweniger ist das Letztere oder das Aufwickeln des Films in eine Patrone gegenüber dem Ersteren aus folgenden Gründen vorteilhaft:
  • (1) Eine wegwerfbare Filmfolie kann entfallen;
  • (2) eine Patrone kann wieder verwendet werden, wie sie ist;
  • (3) es kann auf einen Filmschneider verzichtet werden;
  • (4) Zeit und Arbeit für das Kopieren können reduziert werden, da der Film nicht in Stücke geschnitten ist;
  • (5) der Film wird während des Aufbewahrens nie gefaltet werden;
  • usw.
  • Der kopierte Film wird in der folgenden Weise, wie sie in den Fig. 5 bis 7 dargestellt ist, aufgewickelt.
  • Fig. 5 ist ein erläuternder Schnitt einer Patrone, um ihren inneren Aufbau zu zeigen. Der Film, welcher entwickelt und kopiert worden ist, wird entlang einer (nicht dargestellten) Transportführung transportiert und entlang einer Filmführung 30, die neben dem Eingang der Patrone 10 angeordnet ist, in diese hineingeführt.
  • Wenn das Führungsende des Films in die Patrone 10 eintritt, wird ein Motor 33, der über eine Kupplung 32 mit einer Spule 31 der Patrone 10 verbunden ist, in Betrieb gesetzt, um die Spule 31 zum Aufwickeln des Films in Drehung zu versetzen. In diesem Fall dient eine Blattfeder 34 dazu, den Film gegen die Spule 31 zu drücken, so daß er durch die Drehung der Spule 31 sicher aufgewickelt wird. Es ist zu beachten, daß in Fig. 5 die Blattfeder 34 in einem Zustand, in dem kein Film in der Patrone 10 ist, mit einer strichdoppelpunktierten Linie gezeichnet ist. Wie man aus Fig. 5 ersieht, ist die Blattfeder 34 derart angeordnet, daß sie den Film gegen die Spule 31 drückt. Wie in Fig. 7 gezeigt wird, gabelt sich die Kupplung 32 zur Patrone 10 hin in zwei Arme, und zwischen diesen beiden ist eine Feder 35 vorgesehen, um die Arme in eine solche Richtung zu zwingen, daß der Zwischenraum zwischen den Armen vergrößert wird. Diese Druckkraft der Feder 35 erlaubt es, daß die Kupplung 32 mit der Spule 31 verbunden wird. Somit kann die Drehkraft des Motors 33 auf die Spule 31 übertragen werden.
  • Es ist selbstverständlich, daß trotz der Tatsache, daß der belichtete Film oder die Patrone mit dem darin enthaltenen Film vorher gemäß der oben genannten Ausführungsform mit einer ID-Nummer versehen worden ist. Alternativ kann die Patrone, in welcher der Film aufgewickelt worden ist, mit der gleichen ID-Nummer versehen werden, wie sie dem Indexausdruck gegeben worden ist. Weiterhin kann anstelle des Aufwickelns des entwickelten Films in der Patrone der Film auch in einer üblichen Filmfolie aufbewahrt werden, welcher die gleiche ID- Nummer wie dem Indexausdruck gegeben werden kann. In diesen Fällen kann die Patrone durch Aufbringen eines Etiketts, auf das die ID-Nummer aufgedruckt ist, oder durch direktes Aufdrucken der ID-Nummer mittels eines stoßfreien Druckverfahrens, wie das Tintenstrahldrucken, mit der ID- Nummer versehen werden. Ferner kann der Indexausdruck durch Aufbringen eines Etiketts ähnlich wie oben, durch Aufdrucken der ID-Nummer oder durch direktes Aufbringen der ID-Nummer durch Belichtung mit der ID-Nummer versehen werden. Wenn eine Filmfolie mit der ID-Nummer versehen wird, kann auf die Folie ein Etikett mit der aufgedruckten ID-Nummer aufgebracht oder die ID-Nummer direkt auf die Folie aufgedruckt werden.
  • Wie beschrieben worden ist, wird gemäß dem fotografischen Behandlungsverfahren der vorliegenden Erfindung die gleiche ID-Nummer sowohl auf die Patrone, in welcher der entwickelte Film aufgewickelt wird, oder auf eine Filmfolie zum Aufbewahren des Films als auch auf dem Indexausdruck, der dem Film entspricht, aufgebracht. Somit ist man in der Lage, aufzufinden, auf welchem Film und auf welchem Einzelbild des Films eine gewünschte Aufnahme vorliegt, die kopiert werden soll.
  • Obwohl nur gewisse gegenwärtig bevorzugte Ausführungsformen im einzelnen beschrieben worden sind, können, wie für die Fachleute auf dem vorliegenden Gebiet offensichtlich ist, gewisse Änderungen und Modifikationen durchgeführt werden, ohne sich von dem Schutzumfang der Erfindung zu entfernen, der durch die folgenden Ansprüche definiert ist.

Claims (5)

1. Photographisches Behandlungsverfahren, bei dem ein belichteter Film entwickelt wird, der in einer Patrone angeordnet und in eine vorgegebene Position in einer photographischen Behandlungsvorrichtung gebracht worden ist, der entwickelte Film auf ein photographisches Papier gedruckt wird und das photographische Papier entwickelt wird, wobei das Verfahren ferner die folgenden Stufen aufweist:
(a) Versehen des Films oder der Patrone mit einer ID- Nummer zur Identifizierung des Films, bevor der Film entwickelt wird,
(b) automatisches Erfassen der ID-Nummer, die den Film identifiziert, während der Behandlung unter Einsatz automatischer Sensoren, die Ausgangsdaten an eine zentrale Datenverarbeitungsanlage liefern,
(c) Erstellen eines Indexausdrucks, auf dem die jeweiligen Bilder einer Mehrzahl von Einzelbildern des Films in einer zahlenmäßigen Reihenfolge des Films angeordnet sind, und
(d) Verwenden der zentralen Datenverarbeitungsanlage, um den Indexausdruck mit der gleichen ID-Nummer, die den Film identifiziert, zu versehen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, worin der entwickelte Film in der genannten Patrone aufgewickelt wird, die mit der erwähnten ID-Nummer versehen ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1, worin der Film in zwei Teile geschnitten und dann in einer Filmfolie gelagert wird, die mit der genannten ID-Nummer versehen ist.
4. Photographisches Behandlungsverfahren, bei dem ein belichteter Film entwickelt wird, der in einer Patrone angeordnet und in eine vorgegebene Position in einer photographischen Behandlungsvorrichtung gebracht worden ist, der entwickelte Film auf ein photographisches Papier gedruckt wird und das photographische Papier entwickelt wird, wobei das Verfahren ferner die folgenden Stufen aufweist:
(a) Aufwickeln des entwickelten Films in der Patrone nach dem Drucken,
(b) Erstellen eines Indexausdrucks, auf dem die jeweiligen Bilder einer Mehrzahl von Einzelbildern des Films in einer zahlenmäßigen Reihenfolge des Films angeordnet sind, und
(c) Verwenden einer zentralen Datenverarbeitungsanlage, um automatisch die Patrone und den Indexausdruck mit einer gemeinsamen ID-Nummer zu versehen.
5. Photographisches Behandlungsverfahren, bei dem ein belichteter Film entwickelt wird, der in einer Patrone angeordnet und in eine vorgegebene Position in einer photographischen Behandlungsvorrichtung gebracht worden ist, der entwickelte Film auf ein photographisches Papier gedruckt wird und das photographische Papier entwickelt wird, wobei das Verfahren ferner die folgenden Stufen aufweist:
(a) Schneiden des entwickelten Films in einige Teile und Anordnen der Teile des Films in einer Filmfolie,
(b) Erstellen eines Indexausdrucks, auf dem die jeweiligen Bilder einer Mehrzahl von Einzelbildern des Films in einer zahlenmäßigen Reihenfolge des Films angeordnet sind, und
(c) Verwenden einer zentralen Datenverarbeitungsanlage, um automatisch die Filmfolie und den Indexausdruck mit einer gemeinsamen ID-Nummer zu versehen.
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