DE3828011C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Lüftungsvorrichtung zum gleichen Be- und
Entlüften von Räumen und zur Wärmerückgewinnung aus dem Entlüftungs-
Medienstrom, mit einem quaderförmigen Gehäuse, das - beispielsweise
rauminnenseitig - an oder in einer Gebäudewand anzuordnen sowie an je einen
zur Außenluft führenden Kanal für den Be- und Entlüftungs-Medienstrom
anschließbar ist, wobei innerhalb des Gehäuses zwei voneinander getrennte
Strömungswege ausgebildet sind, die je eine Einlaßöffnung und eine Auslaßöffnung
sowie zwischen diesen einen Wärmeübertrager für den Belüftungs-
und den Entlüftungs-Medienstrom aufweisen, wobei weiterhin die Einlaßöffnungen
beider Strömungswege in sich gegenüberliegenden Wänden, z. B. in
der Frontwand und in der Rückwand, des Gehäuses angeordnet sind, wobei
ferner zur zwangsläufigen Medienförderung in beiden Strömungswegen inner
halb des Gehäuses ein Radialgebläse mit einem durch eine radiale Trennwand
in zwei unabhängig voneinander fördernde Hälften aufgeteilten Gebläserad
vorgesehen ist, das mit je einer Hälfte in beide Strömungswege an einer
Stelle hineinragt, die den Einlaßöffnungen zumindest teilweise benachbart
ist, und wobei die Einlaßöffnung in einer der Raumseite zugewendeten Wand,
z. B. der Frontwand, die Abluftöffnung bildet, während die Zuluftöffnung
für den Belüftungs-Medienstrom im Abstand von dieser Abluftöffnung ebenfalls
in einer der Raumseite zugewendeten Wand, beispielsweise der Frontwand,
vorgesehen ist.
Eine Lüftungsvorrichtung dieser Bauart und Wirkungsweise gehört bereits
durch die CH-PS 6 57 693 zum Stand der Technik.
Bei den bekannten Lüftungsvorrichtungen wird die hohe Effektivität der Wärmerückgewinnung
dadurch erreicht, daß das Radialgebläse aus dem mit seinen
beiden Hälften in einer für beide Strömungswege gemeinsamen Kammer gelagerten
Gebläserad besteht,
daß die Kammer für beide Strömungswege von einem den Umfang des Gebläserades mit Abstand spiralig umfassenden Einsatzkörper im Gehäuse begrenzt ist,
daß ferner die beiden Strömungswege in einem an die Kammer anschließenden Längenbereich des Gehäuses ausschließlich durch den in Kreuzstrom-Bauart ausgeführten Wärmeübertrager zu einer ungeraden Anzahl von in Durchströmrichtung zickzackförmig aufeinanderfolgenden Längenabschnitten geformt sind, die jeweils zwischen zwei im rechten Winkel aufeinanderfolgenden, von Lamellen- bzw. Plattenstapeln gebildeten Übertragerbereichen einen lamellen- bzw. plattenfreien Bereich aufweisen,
daß dabei der dem Gebläserad benachbarte Lamellen- bzw. Plattenstapel mit einer die Anfangstrennung der beiden Strömwege bewirkenden Scheitelkante auf gleicher Ebene mit der Trennwand des Gebläserades liegt,
daß der die beiden Endkammern gegeneinander abgrenzende Einbaukörper aus einer ebenen Längstrennwand besteht, die auf gleicher Ebene mit einer die Endtrennung der beiden Strömungswege bewirkenden Scheitelkante des vom Radialgebläse entfernten Lamellen- bzw. Plattenstapels liegt, und daß alle sowohl mit dem Entlüftungs- Medienstrom als auch dem Belüftungs-Medienstrom kontaktierenden Wände der Funktionsteile aus gut wärmeleitendem Schichtwerkstoff bestehen.
daß die Kammer für beide Strömungswege von einem den Umfang des Gebläserades mit Abstand spiralig umfassenden Einsatzkörper im Gehäuse begrenzt ist,
daß ferner die beiden Strömungswege in einem an die Kammer anschließenden Längenbereich des Gehäuses ausschließlich durch den in Kreuzstrom-Bauart ausgeführten Wärmeübertrager zu einer ungeraden Anzahl von in Durchströmrichtung zickzackförmig aufeinanderfolgenden Längenabschnitten geformt sind, die jeweils zwischen zwei im rechten Winkel aufeinanderfolgenden, von Lamellen- bzw. Plattenstapeln gebildeten Übertragerbereichen einen lamellen- bzw. plattenfreien Bereich aufweisen,
daß dabei der dem Gebläserad benachbarte Lamellen- bzw. Plattenstapel mit einer die Anfangstrennung der beiden Strömwege bewirkenden Scheitelkante auf gleicher Ebene mit der Trennwand des Gebläserades liegt,
daß der die beiden Endkammern gegeneinander abgrenzende Einbaukörper aus einer ebenen Längstrennwand besteht, die auf gleicher Ebene mit einer die Endtrennung der beiden Strömungswege bewirkenden Scheitelkante des vom Radialgebläse entfernten Lamellen- bzw. Plattenstapels liegt, und daß alle sowohl mit dem Entlüftungs- Medienstrom als auch dem Belüftungs-Medienstrom kontaktierenden Wände der Funktionsteile aus gut wärmeleitendem Schichtwerkstoff bestehen.
Eine Unzulänglichkeit dieser bekannten Lüftungsvorrichtung liegt jedoch noch
darin, daß die beiden Medienströme, also einerseits der Belüftungs-Medienstrom
und andererseits der Entlüftungs-Medienstrom, über eine relativ lange
Wegstrecke an den Kontaktflächen von Wärmeübertragern vorbeigeführt werden
müssen, um die angestrebte hohe Effektivität der Wärmerückgewinnung auf
rekuperativem Wege zu erhalten.
Hieraus resultiert dann eine verhältnismäßig große Baulänge des die Lüftungsvorrichtung enthaltenden, quaderförmigen Gehäuses, weil nämlich die Einlaßöffnung und die Auslaßöffnung sowohl für den Belüftungs- als auch für den Entlüftungs-Medienstrom einen entsprechend großen Abstand voneinander aufweisen. Erforderlich sind auch zwei Wanddurchbrüche für die Luftführung.
Hieraus resultiert dann eine verhältnismäßig große Baulänge des die Lüftungsvorrichtung enthaltenden, quaderförmigen Gehäuses, weil nämlich die Einlaßöffnung und die Auslaßöffnung sowohl für den Belüftungs- als auch für den Entlüftungs-Medienstrom einen entsprechend großen Abstand voneinander aufweisen. Erforderlich sind auch zwei Wanddurchbrüche für die Luftführung.
Nach JP 58-190 640 A. in: Patents Abstr. of Japan, Sect. M. Vol. 8 (1984). Nr. 35 (M-276) ist auch schon eine Lüftungsvorrichtung
bekannt, die sich von derjenigen nach
der CH-PS 6 57 693 im wesentlichen dadurch unterscheidet, daß sie zur zwangsläufigen Medienförderung
mit zwei baulich getrennt voneinander angeordneten, aber von einem
gemeinsamen Elektromotor angetriebenen Gebläserädern ausgestattet ist und
ihr mit beiden Strömungswegen korrespondierender Wärmeübertrager mit
lediglich einem Lamellen- bzw. Plattenstapel arbeitet. Auch hier sind aber
zwei Wanddurchbrüche zur Luftführung unumgänglich.
Die Lüftungsvorrichtung nach diesem Stand der Technik baut zwar kürzer
als diejenige nach der CH-PS 6 57 693. Sie erreicht aber nicht die hohe Effektitivät
der Wärmerückgewinnung derselben.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Lüftungsvorrichtung der eingangs genannten
Art so weiterzubilden, daß die Effektivität der Wärmerückgewinnung bei einfacherem
und wartungsfreundlicherem Aufbau verbessert werden kann, wobei
eine wesentlich verminderte Baulänge ohne Vergrößerung der Bautiefe
erreichbar sein soll.
Gelöst wird diese Aufgabe nach der Erfindung grundsätzlich dadurch,
daß der Strömungsweg für den Entlüftungs-Medienstrom länger bemessen
ist, als der Strömungsweg für den Belüftungs- Medienstrom,
daß der Durchströmquerschnitt des Strömungsweges für den Entlüftungs-Medienstrom
strömungsabwärts des Wärmeübertragers und der Strömungsumlenkung
wenigstens bereichsweise kleiner bemessen ist, als der Querschnitt des Durchströmkanals
des Wärmeübertragers und einer dessen Eintrittsseite vorgelagerten
Kammer,
und daß dabei im Strömungsweg für den Entlüftungs-Medienstrom an der Austrittseite des Wärmeübertragers eine Strömungsumlenkung von mindestens 90° vorgesehen ist.
und daß dabei im Strömungsweg für den Entlüftungs-Medienstrom an der Austrittseite des Wärmeübertragers eine Strömungsumlenkung von mindestens 90° vorgesehen ist.
Eine gattungsgemäße Lüftungsvorrichtung kann nach der Erfindung aber auch
eine Ausbildung erhalten, welche auf den in den Ansprüchen 28 bis 30 angegebenen
Merkmalen basiert.
Besonders günstige Ergebnisse wurden dabei mit einer Lüftungsvorrichtung
erzielt, bei der die Strömungsumlenkung einen Winkel zwischen 120° und
180°, vorzugsweise von 150°, einschließt.
Bei einer solchen Lüftungsvorrichtung konnte eine Rückwärmezahl ε zwischen
0,7 und 0,8 erreicht werden, was einem Wirkungsgrad von 70% bis 80% entspricht.
Eine andere zweckmäßige Weiterbildung wird erfindungsgemäß aber auch darin
gesehen, daß die Durchtrittsfläche der Abluftöffnung für den Entlüftungs-Medienstrom
größer bemessen ist, als die Durchtrittfläche der Auslaßöffnung hierfür.
Es ist nach einem erfindungsgemäßen Weiterbildungsmerkmal auch vorgesehen,
daß die beiden Strömungswege von den Einlaßöffnungen aus zumindest bis
zum Wärmeübertrager hin in aufsteigender Richtung durch das Gehäuse geführt
sind,
daß der Wärmeübertrager in beiden Strömungswegen oberhalb des Radialgebläses angeordnet ist,
und daß zumindest im Strömungsweg für den Entlüftungs-Medienstrom der Wärmeübertrager dessen geodätisch höchste Stelle bildet.
daß der Wärmeübertrager in beiden Strömungswegen oberhalb des Radialgebläses angeordnet ist,
und daß zumindest im Strömungsweg für den Entlüftungs-Medienstrom der Wärmeübertrager dessen geodätisch höchste Stelle bildet.
Vorteilhaft ist es aber auch, wenn der Strömungsweg für den Belüftungs-Medienstrom
von der Austrittseite des Wärmeübertragers zur Zuluftöffnung einen
Umlenkbogen von weniger als 90°, vorzugsweise zwischen 0 und 60°, aufweist.
In baulicher Hinsicht können im einfachsten Falle die Ebenen der Einlaßöffnung
und der Abluftöffnung des Gehäuses zu den Ebenen der Einlaßseiten
der Gebläserad-Hälften parallel liegen. Es hat sich jedoch als besonders zweckmäßig
erwiesen, wenn die Ebenen der Einlaßöffnung und der Abluftöffnung
des Gehäuses zu den Ebenen der Einlaßseiten der Gebläserad-Hälften spitzwinklig
geneigt verlaufen und wenn dabei zumindest die die Gebläserad-Hälften
enthaltenden Kammern der Strömungswege sich jeweils parallel zur
Rotationsebene der Gebläserad-Hälften erstrecken.
Nach einer anderen baulichen Ausgestaltungsmaßnahme der Erfindung befindet
sich die Einlaßseite der dem Entlüftungs-Medienstrom zugeordneten Gebläserad-
Hälfte im wesentlichen vollständig mit der zugehörigen Abluftöffnung
des Gehäuses in Deckungslage, während die Einlaßseite der dem Belüftungs-
Medienstrom zugeordneten Gebläserad-Hälfte nur teilweise von der zugehörigen
Einlaßöffnung des Gehäuses überdeckt ist.
Die Einlaßöffnung für den Belüftungs-Medienstrom und die Auslaßöffnung
für den Entlüftungs-Medienstrom können nach dem Erfindungsvorschlag in
der Rückwand des Gehäuses unmittelbar übereinanderliegen und lediglich
durch einen Quersteg voneinander getrennt sein, wobei jede dieser Öffnungen
gegenüber dem Quersteg vorzugsweise durch eine Halbkreisfläche begrenzt
und an ein durch eine Trennwand längs geteiltes Kanalrohr, Wandfutter oder
dgl. anschließbar sind.
Alle diese Maßnahmen tragen dazu bei, daß der hohe Wärmerückgewinnungseffekt
mit einer Lüftungsvorrichtung erzielt werden kann, die innerhalb des
Gehäuses mit minimalen Einbaumaßen von beispielsweise 230 × 180 × 130 mm
auskommt, und zwar auf der Basis eines Luftwechsels zwischen 30 und 40
m³/h. Auch wird zur Luftführung nur ein Wanddurchbruch benötigt.
Um eine Minderung des Wirkungsgrades der Lüftungsvorrichtung bei der Wärmerückgewinnung
zu vermeiden kann es sich auch als vorteilhaft erweisen, wenn
erfindungsgemäß, zumindest zwischen der Einlaßöffnung für den Belüftungs-Medienstrom
und der Einlaßseite der zugehörigen Gebläserad-Hälfte ein Filter angeordnet
ist.
Auch zwischen der Abluftöffnung für den Entlüftungs-Medienstrom und der
Einlaßseite der zugehörigen Gebläserad-Hälfte kann zum gleichen Zweck ein
Filter vorgesehen werden.
Beide Filter können dabei von einer vorzugsweise einstückigen Filtermatte
gebildet werden, die zwischen drei sich jeweils im Winkel zueinander erstreckenden
Gehäusewänden um den das Gebläserad mit seinen beiden Hälften
einschließenden Abschnitt eines die beiden Kammern enthaltenden Luftführungs-Baukörpers
herumlegbar ist. Eine einfache Handhabung des Filters bei
einem in gewissen Zeitabständen notwendig werdenden Austausch bzw. Wechsel
ist hierdurch gewährleistet.
Besonders vorteilhaft kann es in diesem Zusammenhang sein, wenn erfindungsgemäß
für die Filter von der Frontwand entlang einer Querwand zur Rückwand
des Gehäuses ein Freiraum verläuft und dieser dabei mindestens von
der Querwand zur Rückwand hin mit bogenförmig verlaufenden Führungselementen
versehen ist.
Die Einbaulage der Filter läßt sich darüberhinaus durch Klemmflächen und/oder
Dorne bzw. Zähne fixieren, die zumindest zwischen der Frontwand des
Gehäuses und den benachbarten Begrenzungswänden des die Kammer umschließenden
Luftführungs-Baukörpers ausgebildet sind.
Für die Lüftungsvorrichtung ist auch ein unterschiedlicher Grundaufbau möglich.
So kann bei einer erfindungsgemäßen Ausführungsform die Rückwand des
Gehäuses den die Kammern begrenzenden Luftführungs-Baukörper, das Radialgebläse
und den Wärmeübertrager tragen und mit ihr kann eine aus mehreren,
z. B. vier, Querwänden und der Frontwand gebildete Abdeckhaube lösbar verbunden
werden.
Bei einer anderen, besonders vorteilhaften, Bauart der Lüftungsvorrichtung
können hingegen die Rückwand und die, z. B. vier, Querwände des Gehäuses
ein einstückiges Formteil, beispielsweise aus Kunststoff-Spritzguß, bilden,
das durch eine abnehmbare Frontwand verschließbar ist, sowie den die Kammern
bildenden Luftführungs-Baukörper, das Radialgebläse und den Wärmeübertrager
aufnimmt.
Bevorzugt wird nach der Erfindung ein Wärmeübertrager der Kreuzstrom-
Bauart benutzt, der von einem einzelnen Platten- bzw. Lamellenpacket, z. B.
aus dünnem, wärmeleitenden Schichtwerkstoff, wie Leichtmetall- oder Kupferblech,
gebildet ist und - vorzugsweise - auch die Wände des die Kammmern
eingrenzenden Luftführungs-Baukörpers aus einem solchen wärmeleitenden
Schichtwerkstoff bestehen. Es hat sich dabei bewährt, wenn die Platten bzw.
Lamellen mit einer Kantenlänge von etwa 70 mm, also einem Diagonalmaß
von etwa 100 mm, zum Einsatz gelangen, um bei geringen baulichen Abmessungen
den wünschenswert hohen Wirkungsgrad zu erzielen.
Von Vorteil ist es erfindungsgemäß aber auch, daß zwei sich diagonal gegenüberliegende
Ecken des Platten- bzw. Lamellenpaketes des Wärmeübertragers
zwischen zwei Winkelzargen des die beiden Kammern eingrenzenden Luftführungs-
Baukörpers einspannbar, z. B. verrastbar, sind, während die beiden
anderen, sich diagonal gegenüberliegenden Ecken desselben an Stütz- und/oder
Ausrechtanschlägen des Luftführungs-Baukörpers bzw. des Gehäuses anliegen.
Es wird auf diese Art und Weise ein besonders einfacher Zusammenbau der
Lüftungsvorrichtung ermöglicht.
Nach der Erfindung ist es aber weiterhin bedeutsam, daß der die beiden Kammern
eingrenzenden Luftführungs-Baukörper an seinem dem Wärmübertrager abgewendeten
Ende mit einer Hohlkammer versehen ist bzw. in Verbindung steht,
in der elektrische und/oder elektronische Schalt- und/oder Steuerglieder
z. B. Thermoschalter und/oder Hygroschalter, unterbringbar sind, wobei in
der Hohlkammer auch mindestens ein elektrischer Hauptschalter sitzen kann,
der mittels eines Druckknopfes betätigbar ist.
Eine Lüftungsvorrichtung, bei der das Radialgebläse durch eine elektrische
Relaissteuervorrichtung selbstätig an- und abschaltbar ist, deren Schaltglied
aus einer Thermometerfeder und/oder Hygrometerfeder besteht, kann diese
Thermometerfeder und/oder Hygrometerfeder einen Dauermagneten tragen,
dem als Schaltkontakt für die Relaissteuervorrichtung ein Reedkontakt
zugeordnet ist.
Da die Funktionsteile eines solchen Reedkontaktes gegen atmosphärische
Einflüsse völlig abgeschirmt sind, unterliegen sie keiner Korrosion oder der
Ausbildung klebender Schmutzschichten und sie sind daher dauerhaft funktionsfähig,
sichern also die ständig selbsttätige Betriebssteuerung für die Lüftungsvorrichtung.
Wenn bei einer Lüftungsvorrichtung die Einlaßöffnung in der Frontwand die
Abluftöffnung bildet, während die Zuluftöffnung für den Belüftungs-Medienstrom
im Abstand von dieser Abluftöffnung ebenfalls in der Frontwand vorgesehen
ist, hat es sich erfindungsgemäß für eine günstige Luftführung innerhalb des
Raumes als besonders wichtig erwiesen, daß die Frontwand eine Verrippung
aufweist, die schräg zu ihren Begrenzungskanten verläuft, wobei diese Verrippung
jeweils mindestens im Bereich der Abluftöffnung und der Zuluftöffnung
durchbrochen ist.
Sowohl der Belüftungs-Medienstrom als auch der Entlüftungs-Medienstrom
bewegt sich nämlich in diesem Falle etwa in Diagonalrichtung zur - im wesentlichen
rechteckigen - Umrißform des Gehäuses der Lüftungsvorrichtung. Er
wird also bei üblicher Einbaulage der Lüftungsvorrichtung stumpfwinklig gegen
die Raumbegrenzungsflächen gerichtet, so daß sich ein zugfreier Luftverteilungs-
Effekt einstellt.
In weiterer Ausgestaltung dieser Lösungsmerkmale der Erfindung weist jede
Rippe der Verrippung einen zur Hauptebene der Frontwand parallel liegenden
Profilabschnitt, einen zur Hauptebene im wesentlichen normal verlaufenden
Profilabschnitt sowie einen gegenüber dieser Hauptebene geneigt verlaufenden
Übergangsabschnitt auf, wobei sich die Durchbrechungen der Verrippung
lediglich in den im wesentlichen normal zur Hauptebene der Frontwand verlaufenden
Profilabschnitten befinden.
Auf diese Art und Weise tritt der Belüftungs-Medienstrom aus der Zuluftöffnung
des Gehäuses im wesentlichen unter einen spitzen Winkel zu dessen
Hauptebene aus, während der Entlüftungs-Medienstrom ebenfalls unter einem
spitzen Winkel zur Hauptebene des Gehäuse in die Abluftöffnung eingesaugt
wird.
Hierdurch werden innerhalb des Raumes günstige Strömungsverhältnisse
herbeigeführt, weil die Luftrichtung unter einem stumpfen Winkel zu den bereits
erwähnten Raumbegrenzungsflächen verläuft.
Damit sich Belüftungs-Medienstrom und Entlüftungs-Medienstrom nicht gegenseitig
beeinträchtigen, ist nach der Erfindung weiterhin vorgesehen, daß die
Neigungsrichtung der Übergangsprofilabschnitte im Bereich der Abluftöffnung
spiegelbildlich zur Neigungsrichtung der Übergangsprofilabschnitte im Bereich
der Zuluftöffnung vorgesehen ist, wobei die Übergangsprofilabschnitte im
Bereich der Abluftöffnung eine schräg nach abwärts und vorne gerichtete
Lage haben, whrend die Übergangsprofilabschnitte im Bereich der Zuluftöffnung
schräg nach aufwärts und vorne gerichtet sind.
Aus Gründen der Formstabilität empfiehlt es sich, an der Rückseite der Frontwand
zumindest im Bereich der Abluftöffnung und Zuluftöffnung Versteifungsstege
anzuformen, die sich im wesentlichen quer zum Richtungsverlauf der
Verrippung erstrecken und deren Rippen im Bereich der Durchbrechung
untereinander verbinden.
Bewährt hat es sich erfindungsgemäß aber auch, daß das Radialgebläse mit
gegenüber der Horizontalen geneigt angeordneter Drehachse in dem die Kammern
enthaltenden Luftführungs-Baukörper und/oder im Gehäuse gehalten ist. Ohne
daß die Welle des Gebläserades und des Antriebsmotors die Benutzung teurer
Wälzlager erforderlich macht, kann auf diese Art und Weise ein vibrationsfreier
und damit ruhiger Lauf des Radialgebläses sichergestellt werden.
Ist die Lüftungsvorrichtung mit einem Radialgebläse ausgestattet, dessen
Gebläserad aus schlecht wärmeleitendem Material, beispielsweise Kunststoff,
gefertigt ist, dann erweist es sich als vorteilhaft, eine im wesentlichen radiale
Trennwand zwischen den beiden Gebläserad-Hälften im Bereich zwischen
ihrer Lagernabe und dem Schaufelkranz mit Durchbrechungen zu versehen,
die mindestens zum größten Teil von einem dünnen Schichtkörper aus gut
wärmeleitendem Werkstoff, beispielsweise Metallfolie, überdeckt sind.
Es wird hierdurch der wünschenswerte Wärmeübergang zwischen dem Entlüftungs-
Medienstrom und dem Belüftungs-Medienstrom bereits im Wirkbereich
des Gebläserades eingeleitet und damit optimiert.
Bei geeigneter Ausgestaltung der innerhalb des Gebläserades vorgesehenen
Folienabdeckung ist es auch möglich, einen in seiner Größe variierbaren Bypaß
zwischen dem Entlüftungs-Medienstrom und dem Belüftungs-Medienstrom
innerhalb des Radialgebläses zu schaffen, der einen Luftfeuchte-Austausch
zuläßt und damit den Wärmeübertragungseffekt begünstigt. Der Schichtkörper
ist zu diesem Zweck relativ zu den Durchbrechungen auf der Lagernabe zur
Freigabe und zum Verschließen von Durchlaßspalten zwischen den beiden
Gebläserad-Hälften begrenzt axial verschiebbar gehalten.
Im Gehäuse der Lüftungsvorrichtung läßt sich oberhalb des Wärmeübertragers
im Bedarfsfalle auch eine Kammer ausbilden, die den elektrischen Hauptanschluß
für die Lüftungsvorrichtung aufnimmt und in der ein elektrisches Haupt-
Anschlußkabel größerer Länge untergebracht werden kann.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Erfindung
dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 im Längsschnitt entlang der Linie I-I in Fig. 3 eine bevorzugte
Bauform einer auch als Wärmerückgewinnungsgerät wirksamen
Lüftungsvorrichtung,
Fig. 2 die Frontansicht der Lüftungsvorrichtung nach Fig. 1 in Pfeilrichtung
II,
Fig. 3 das Gehäuse der Lüftungsvorrichtung nach den Fig. 1 und 2 bei
abgenommener Frontplatte sowie ausgebautem Luftführungs-
und Wärmerückgewinnungssystem, ebenfalls in Pfeilrichtung II
gesehen,
Fig. 4 eine Ansicht in Pfeilrichtung IV-IV der Fig. 1 gesehen,
Fig. 5 einen Schnitt entlang der Linie V-V in Fig. 4,
Fig. 6 eine Ansicht der Lüftungsvorrichtung in Pfeilrichtung VI der Fig. 2
gesehen und
Fig. 7 eine andere als Wärmerückgewinnungsgerät arbeitende Lüftungsvorrichtung
mit einem Zuluft-Strömungsweg und einem Abluft-
Strömungsweg, denen zur zwangsweisen mechanischen Luftförderung
ein elektrisch antreibbares Radial-Doppelgebläse zugeordnet
ist.
Fig. 1 der Zeichnung zeigt eine Lüftungsvorrichtung 51 zum gleichzeitigen
Be- und Entlüften von Räumen, die in einem, beispielsweise quaderförmigen,
Gehäuse 52 untergebracht ist.
Diese Lüftungsvorrichtung 51 läßt sich, vorzugsweise rauminnenseitig, an
oder in einer Gebäudewand 53 befestigen, die einen Durchbruch 54 nach außen
aufweist, in den sich ein Kanalrohr 55 einsetzen läßt.
Dieses Kanalrohr 55 hat dabei eine Trennwand 56, die zwei
längsverlaufende Strömungskanäle 57 und 58 von etwa gleichem Querschnitt
gegeneinander abgrenzt.
Bevorzugt wird dabei ein Kanalrohr 55 von rundem Querschnitt,
in dem durch die Trennwand 56 die beiden Strömungskanäle 57 und 58 jeweils
mit halbkreisförmigem Querschnitt vorgesehen sind.
In der Rückwand 59 des Gehäuses 52 sind eine Auslaßöffnung 60 und eine Einlaßöffnung 61
ausgespart, deren Querschnittsform auf die Querschnittsform der Strömungskanäle
57 und 58 abgestimmt ist, so daß diese sich hieran unmittelbar anschließen
können.
Die Auslaßöffnung 60 mündet innerhalb des Gehäuses 52 in eine Kammer 62, während
die Einlaßöffnung 61, ebenfalls innerhalb des Gehäuses 52, mit einer Kammer
63 in Verbindung steht.
Innerhalb des Gehäuses 52 ist ferner ein Wärmeübertrager 64 untergebracht,
der rekuperativ arbeitet und vorzugsweise eine Kreuzstrom-Bauart aufweist.
Er besteht aus einem einzelnen Lamellen- bzw. Plattenstapel, der wiederum
aus einer größeren Anzahl baulicher Einzellamellen bzw. -platten 65 a und
65 b zusammengesetzt ist, von denen jede einen etwa C-förmigen Querschnitt
aufweisen kann und einen etwa quadratischen Grundriß hat.
Diese Einzellamellen bzw. -platten 65 a bzw. 65 b des Wärmeübertragers 64
sind dabei aus verhältnismäßig dünnem, gut wärmeleitendem Werkstoff, beispielsweise
Aluminium- oder Kupferfolie, gefertigt, und zur Bildung des Lamellen-
bzw. Plattenstapels in gleicher Schichtungslage unmittelbar aufeinandergesetzt,
wie das deutlich die Fig. 4 erkennen läßt.
Die Einzellamellen bzw. -platten 65 a und 65 b sind dabei wechselseitig um
eine normal zu ihrer Ebene gerichtete Achse jeweils um 90° gegeneinander
verdreht aufeinander gelegt, so daß zwischen ihnen Durchströmkanäle 66 a
und 66 b eingeschlossen werden, die abwechselnd eine zueinander um 90° verdrehte
Lage haben, damit die durch sie hindurchgeführten Medienströme 67 a
und 67 b sich in den in Schichtlage aufeinanderfolgenden Durchströmkanälen
66 a und 66 b jeweils kreuzen.
Die Kammer 62 ist im Gehäuse 52 von der Kammer 63 durch eine relativ
dünne Wand 68 abgetrennt, welche unter mehrfacher Abwinkelung von
einem mit der Trennwand 56 des Kanalrohres 55 Deckungslage aufweisenden
Ebene innerhalb des Gehäuses 52 bis zu einer Scheitelkante des Wärmeübertragers
64 hochgeführt ist.
Nach oben wird die Kammer 62 im Gehäuse 52 durch eine Strömungsumlenkung
69 begrenzt, die sich ebenfalls an eine andere, höher gelegene Scheitelkante
des Wärmeübertragers 64 anschließt und dadurch eine Verbindung der Kammer
62 mit den Durchströmkanälen 66 a des Wärmeübertragers 64 herstellt.
In der Kammer 63 ist ein plattenförmiges Filter 70 angeordnet, welches
in einem Freiraum 71 innerhalb des Gehäuses 52 liegt, der zur Rückwand
59 des Gehäuses 52 hin durch Querstege 72 und zur anderen Seite hin durch
eine Wand 73 eines Luftführungs-Baukörpers 74 begrenzt wird. Der Luftführungs-
Baukörper 74 ist in das Gehäuse 52 der Lüftungsvorrichtung 51 eingesetzt
und umschließt zwei Kammern 75 und 76, die durch eine Wand 77 gegeneinander
abgegrenzt sind. Die Wand 77 erstreckt sich dabei im wesentlichen
parallel zur Wand 73 und ebenfalls im wesentlichen parallel zu einer dritten
Wand 78 des Luftführungs-Baukörpers 74.
Sämtliche Wände 73, 77 und 78 des Luftführungs-Baukörpers 74 sind, ebenso
wie dessen aus Fig. 4 ersichtlichen Wände 79 und 80 von dünnen Schichtkörpern
aus gut wärmeleitendem Werkstoff, beispielsweise aus Blech, gebildet,
wobei der Luftführungs-Baukörper 74 insgesamt in das Gehäuse 52 eingesetzt
ist.
Nach unten sind die beiden Kammern 75 und 76 des Luftführungs-Baukörpers
74 durch eine Wand 81 begrenzt, die entweder Teil des Luftführungs-Baukörpers
74 ist, oder aber zu einer Hohlkammer 120 im Gehäuse 52 der
Lüftungsvorrichtung 51 gehört, welche später noch beschrieben wird.
Oben schließt sich an den Luftführungs-Baukörper 74 der Wärmeübertrager
64 an, und zwar in der Weise, daß die Kammer 75 mit den von den Einzellamellen
65 b eingegrenzten Durchströmkanälen 66 b Verbindung hat, während
die Kammer 76 an die Durchströmkanäle 66 a angeschlossen ist, welche von
den Einzellamellen bzw. -Platten 65 a eingegrenzt sind.
Der Wärmeübertrager 64 bzw. dessen zu einem einzigen Lamellen-Plattenstapel
vereinigten Einzellamellen bzw. -platten 65 a und 65 b wird bzw. werden
an zwei sich diametral gegenüberliegenden Ecken durch Winkelzargen 82 und
83 relativ zueinander ausgerichtet sowie rastend innerhalb des Gehäuses 52
der Lüftungsvorrichtung 51 festgehalten, wie das deutlich in Fig. 1 zu sehen
ist. Die Winkelzarge 82 ist dabei einstückig an das obere Ende der Wand
68 angeformt, deren abgewinkeltes, unteres Ende in einem Schlitz eines Steges
84 fixiert wird, welcher die Auslaßöffnung 60 und die Einlaßöffnung 61 in der Rückwand
59 des Gehäuses 52 gegeneinander abgrenzt und durch eine Vielzahl von Rippen
85 stabilisiert ist, die - gitterartig - über den Öffnungsquerschnitt von Auslaßöffnung
60 und Einlaßöffnung 61 hinwegführen.
In der Nähe der Winkelzarge 82 ist dabei die Wand 68 durch stiftartige
Stützen 86 gegenüber der Rückwand 59 des Gehäuses 52 abstandsfixiert.
Die Winkelzarge 83 ist an das obere Ende der abgewinkelten Wand 78 des
Luftführungs-Baukörpers 74 einstückig angeformt.
Das obere Ende der Wand 77 des Luftführungs-Baukörpers 74 legt sich an
die abwärts gerichtete Ecke des Wärmeübertragers 64 bzw. seiner Einzellamellen
bzw. Platten 65 a und 65 b an, während die diagonal dazu angeordnete,
obere Ecke desselben Stützanlage an der Strömungsumlenkung 69 des Gehäuses 52 hat. Ein
im Querschnitt winkelförmiges Sicherungselement 87, beispielsweise in Form
einer Schiene, wird in einen Schlitz 88 der Gehäusewand 69 eingeschoben
und greift mit seinem nach unten abgewinkelten Abschnitt vor die freie Seite
der oberen Ecke des Wärmeübertragers 64, so daß diese auch an der Strömungsumlenkung
69 des Gehäuses 52 fixiert ist.
Die Wand 73 des Luftführungs-Baukörpers 74 weist einen kreisförmigen Durchbruch
89 auf und die Wand 78 desselben ist mit einem entsprechenden, kreisförmigen
Durchbruch 90 versehen. Die die beiden Kammern 75 und 76 im
Luftführungs-Baukörper 74 gegeneinander abgrenzende Wand 77 ist darüber
hinaus mit einem kreisförmigen Durchbruch 91 versehen. Letzterer ist
dabei jedoch in seinem Durchmesser vorzugsweise größer ausgeführt, als die
Durchbrüche 89 und 90 in den Wänden 73 und 78.
Die Durchbrüche 89, 90 und 91 sind in Achsfluchtlage zueinander angeordnet
und koaxial zu ihnen ist im Luftführungs-Baukörper 74 das Gebläserad 92
eines elektrisch antreibbaren Radialgebläses 93 gelagert.
Durch eine radiale Trennwand 94 ist dabei dieses Gebläserad 92 in zwei
Gebläserad-Hälften 95 a und 95 b unterteilt.
Das Radialgebläse 93 bzw. dessen Gebläserad 92 ist im Luftführungs-
Baukörper 74 so aufgenommen, daß seine radiale Trennwand 94 wenigstens
annähernd auf gleicher Ebene mit der die beiden Kammern 75 und 76 gegeneinander
abgrenzenden Wand 77 lilegt. Die Einlaßseite der Gebläserad-Hälfte
95 a befindet sich dabei in Parallellage zum Durchbruch 90 in der Wand 78, während
die Einlaßseite der Gebläserad-Hälfte 95 b in entsprechender Weise Parallellage
zum Durchbruch 89 in der Wand 73 des Luftführungs-Baukörpers 74 hat.
Der Luftführungs-Baukörper 74 und das Radialgebläse 93 sind so in das Gehäuse
52 der Lüftungsvorrichtung 51 eingesetzt, daß die Drehachse 96 des
Gebläserades 92 und damit auch des als Antrieb dienenden Elektromotors eine
gegenüber der Horizontalen geneigte Lage hat.
Es ist auf diese Art und Weise möglich, einen geräuscharmen und vibrationsfreien
Lauf des Elektromotors und des Gebläserades 92 auch dann sicherzustellen,
wenn dessen Welle nicht in aufwendigen und teuren Wälzlagern läuft,
sondern von für Dauerschmierung ausgelegten Gleitlagern gehalten ist.
Die Einlaßseite der Gebläserad-Hälfte 95 b kommuniziert über den Durchbruch
89 in der Wand 73 sowie das plattenförmige Filter 70 mit der in
der Rückwand 59 des Gehäuses 52 vorhandenen Einlaßöffnung 61, die wiederum
an den Strömungskanal 58 angeschlossen ist. Andererseits steht die Einlaßseite
der Gebläserad-Hälfte 95 a über den Durchbruch 90 in der Wand 78 mit
einer Abluftöffnung 97 in ständiger Verbindung, welche in der der Rückwand
59 gegenüberliegenden Frontwand 98 des Gehäuses 52 ausgebildet ist.
Oberhalb der Abluftöffnung 97 befindet sich in der Frontwand 98 darüber hinaus
noch eine Zuluftöffnung 99, an die sich innerhalb des Gehäuses 52 der Wärmeübertrager
64 mit den durch die Einzellamellen bzw. -platten 65 b eingegrenzten
Durchströmkanälen 66 b anschließt.
Zwischen der Abluftöffnung 97, der Frontwand 98 und dem Durchlaß 90 in
der Wand 78 des Luftführungs-Baukörpers 74 ist ein plattenförmiges Filter
100 vorgesehen.
Die plattenförmigen Filter 70 und 100 werden vorzugsweise von einer
Matte aus biegsamem Filtermaterial, beispielsweise einem Filtervlies, gebildet,
die im einfachsten Falle einstückig hergestellt ist. Sie kann dabei
um das untere Ende des Luftführungs-Baukörpers 74 herumgeführt werden,
wie das deutlich in Fig. 1 zu sehen ist.
Bei abgenommener Frontwand 98 des Gehäuses 52 läßt sich der das Filter
70 bildende Längenabschnitt der Filtermatte entlang den teilweise bogenförmig
gekrümmten Stirnkanten der Querstege 72 einfach und sicher in die
Kammer 63 einschieben, bis sie im Freiraum 71 gegen die Wand 68 anstößt.
Der dabei außerhalb des Gehäuses 52 freibleibende Längenabschnitt der Filtermatte
wird sodann an der Öffnungsseite des Gehäuses 52 vor den Luftführungs-
Baukörper 74 hochgeklappt, wobei ihr oberes Ende in den Bereich der Winkelzarge
83 zu liegen kommt. Wird nunmehr die Frontwand 98 wieder auf das
Gehäuse 52 aufgesetzt, dann ist das plattenförmige Filter 100 zwischen
der Abluftöffnung 97 und dem Durchbruch 90 im Luftführungs-Baukörper 74
lagenfixiert.
Im Bereich der Winkelzarge 83 kann die Wand 78 des Luftführungs-Baukörpers
74 noch vorstehende Dorne oder Zähne 131 tragen, welche in das Material
der Filtermatte eindringen und diese zusätzlich festlegen.
Es ist offensichtlich, daß sich die von einer einzigen Filtermatte gebildeten
beiden Filter 70 und 100 im Bedarfsfalle sehr einfach handhaben lassen,
wenn dies für eine Reinigung oder einen Austausch notwendig ist.
Wenn das Radialgebläse 93 in Betrieb geht, dann saugt die Gebläserad-Hälfte
95 b des Gebläserades 93 durch den Strömungskanal 58 des Kanalrohres
55 Außenluft an und führt diese als Belüftungs-Medienstrom 67 b
nacheinander durch die Kammern 63 und 75 sowie die Durchströmkanäle 66 b
des Wärmeübertragers 64 zur Zuluftöffnung 99 hin, durch welche sie
in den Raum gelangt.
Der Strömungsweg für den Belüftungs-Medienstrom 67 b verläuft also im wesentlichen
in der durch die strichpunktierte Linie angedeuteten, aufsteigenden
Richtung von der Einlaßöffnung 61 in der Rückwand 59 des Gehäuses 52 zur Zuluftöffnung
99 in der Frontwand 98 hin. Dabei ist erkennbar, daß die Einlaßseite der den
Belüftungs-Medienstrom 67 b fördernden Gebläserad-Hälfte
95 b nur teilweise, nämlich etwa in ihrer oberen Hälfte von der Einlaßöffnung
61 der Rückwand 59 des Gehäuses 52 überdeckt ist, daß aber der Durchlaß
89 in der Wand 73 des Luftführungs-Baukörpers 74 mit seinem Gesamtquerschnitt
unter Zwischenschaltung des Filters 70 mit der der Einlaßöffnung
61 nachgeschalteten Kammer 63 korrespondiert.
Bei dem aus Fig. 1 ersichtlichen Ausführungsbeispiel der Lüftungsvorrichtung
51 ergibt sich für den Belüftungs-Medienstrom 67 b ein Strömungsweg, der
von der Einlaßöffnung 61 aus zur
Zuluftöffnung 99 hin zwei Strömungsumlenkungen enthält, deren
Umlenkbogen jeweils ein Bogenmaß hat, das von 90° abweicht.
Der erste Umlenkbogen führt dabei von der Einlaßöffnung 61 aus durch die Gebläserad-
Hälfte 95 b in die Kammer 75 des Luftführungs-Baukörpers 74 hinein, während
sich der zweite Umlenkbogen - mit entgegengesetzter Krümmungsrichtung -
aus der Kammer 75 in den Wärmeübertrager 64 hinein erstreckt. Von der
Austrittsseite des Wärmeübertragers 64, deren Unterkante auf dem Niveau
130 liegt, gelangt der Belüftungs-Medienstrom 67 b im wesentlichen ohne weitere
Umlenkung zur Zuluftöffnung 99 in der Frontwand 98 und von dort aus dann
in den Raum.
Der Entlüftungs-Medienstrom 67 a wird von der Gebläserad-Hälfte 95 a des
Gebläserades 92 über den Durchlaß 90 in der Wand 78 des Luftführungs-Baukörpers
74 durch die Abluftöffnung 97 in der Frontwand 98 des Gehäuses
52 angesaugt, und zwar durch das Filter 100. Dabei gelangt der Entlüftungs-
Medienstrom 67 a zunächst in die die Gebläserad-Hälfte 95 a enthaltende
Kammer 76 des Luftführungs-Baukörpers 74 und wird von dort in aufsteigender
Richtung dem Wärmeübertrager 64 zugeführt. Er gelangt dabei durch die
von den Einzellamellen 65 a des Lamellen- bzw. Plattenstapels umschlossenen
Durchströmkanäle 66 a, deren Austrittsseite unter einem spitzen Winkel zur Strömungsumlenkung
69 des Gehäuses 52 verläuft.
Von der Strömungsumlenkung 69 wird dabei der Entlüftungs-Medienstrom 67 a zunächst in
Richtung zur Rückwand 59 des Gehäuses 52 hin und dann entlang dieser in
die von der Wand 68 eingegrenzte Kammer 62 umgelenket, wobei die
Kammer 62 wiederum mit der Auslaßöffnung 60 in der Rückwand 59 des Gehäuses
52 in Strömungsverbindung steht.
Von der Auslaßöffnung 60 gelangt daher der Entlüftungs-Medienstrom 67 a in den Strömungskanal
57 des Kanalrohres 55 und wird dann von dort aus durch
die Wand 53 nach außen geführt.
Wesentlich ist, daß der Strömungsweg für den Entlüftungs-Medienstrom 67 a
von der Abluftöffnung 97 aus bis zur Auslaßöffnung 60 hin länger bemessen ist
als der Strömungsweg für den Belüftungs-Medienstrom 67 b von der Einlaßöffnung 60
aus zur Zuluftöffnung 99 hin.
Dabei ist es darüber hinaus bedeutsam, daß im Strömungsweg für den Entlüftungs-
Medienstrom 67 a an der Austrittsseite des Wärmeübertragers 64 eine
Strömungsumlenkung vorgesehen ist, die ein Bogenmaß von mindestens
90° einschließt. Besonders vorteilhaft ist es aber, wenn der Umlenkbogen
ein Bogenmaß zwischen 120° und 180°, vorzugsweise von 150°, einschließt,
wie das die strichpunktierte Linie für den Strömungsweg des Entlüftungs-
Medienstromes 67 a in Fig. 1 verdeutlicht.
Das Bogenmaß der Strömungsumlenkung aus der Kammer 62 in
den Strömungskanal 57 hinein kann vorzugsweise bei etwa 90° liegen.
Der Wärmerückgewinnungseffekt aus dem Entlüftungs-Medienstrom 67 a läßt
sich auch verbessern, wenn der Durchströmquerschnitt seines Strömungsweges
strömungsabwärts des Wärmeübertragers 64 und auch strömungsabwärts der
an dessen Austrittsseite anschließenden Strömungsumlenkung wenigstens
bereichsweise, z. B. in der Kammer 62, kleiner bemessen ist, als der Durchströmquerschnitt
der Durchströmkanäle 66 a des Wärmeübertragers 64. Er
kann dabei aber auch kleiner sein, als der Durchströmquerschnitt der der
Eintrittsseite des Wärmeübertragers 64 vorgelagerten Kammer 76.
Als vorteilhaft für eine günstige Wirkungsweise der Lüftungsvorrichtung 51
erweist es sich auch, wenn die Durchtrittsfläche der Abluftöffnung 97 für
den Entlüftungs-Medienstrom 67 a größer bemessen ist, als die Durchtrittsfläche
der Auslaßöffnung 60 in den Strömungskanal 57.
Alle diese Ausbildungskriterien tragen dazu bei, daß dem Entlüftungs-
Medienstrom 67 a ein größtmöglicher Anteil von Wärmeenergie entzogen und diese
auf den Belüftungs-Medienstrom 67 b übertragen wird, bevor dieser durch
die Zuluftöffnung 99 in den Raum eintritt.
Beim Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 und 3 der Zeichnung sind die Rückwand
59 sowie die vier Querwände 101 a, 101 b und 102 a, 102 b des Gehäuses
52 als ein einstückiges Formteil, beispielsweise aus Kunststoff-Spritzguß,
ausgeführt und auch die Frontwand 98 wird vorzugsweise von einem solchen,
einstückigen Formteil aus Kunststoff-Spritzguß gebildet. Dabei können nicht
nur die Querstege 72 und Rippen 85, sondern auch der Quersteg 84 und die Distanzstifte
86 unmittelbar einstückig ausgeformt werden, so daß sich insgesamt eine
hohe Stabilität für das Gehäuse 52 der Lüftungsvorrichtung 51 einstellt, obwohl
dieses nur ein relativ geringes Konstruktionsgewicht aufweist.
Die Querstege 72 sind dabei so gestaltet, daß sie von der Querwand 102 b in
Richtung zur Rückwand 59 hin bogenförmig gekrümmt verlaufen und dadurch
ein ordnungsgemäßes Einschieben des Filters 70 in die Kammer 63
begünstigen, indem sie nämlich zumindest für den Anfangsabschnitt des Filters
70 als eine Umlenkführung in der Kammer 63 wirksam werden.
Es sei hier noch erwähnt, daß der Wärmeübertrager 64 innerhalb des Gehäuses
52 der Lüftungsvorrichtung 51 sowohl im Entlüftungs-Medienstrom 67 a als
auch im Belüftungs-Medienstrom 67 b jeweils oberhalb des Radialgebläses
93 angeordnet ist und daß dabei zumindest im Strömungsweg für den Entlüftungs-
Luftstrom 67 a der Wärmeübertrager 64 mit seiner Austrittsseite
auf dem Niveau 129 etwa dessen geodätisch höchste Stelle bildet, an die
sich in Abwärtsrichtung erst die Kammer 62 anschließt, die zur Auslaßöffnung
60 Verbindung hat.
Besonders aus den Fig. 1 und 2 der Zeichnung ergibt sich, daß die Frontwand
98 des Gehäuses 52 mit einer Verrippung 103 versehen ist, die schräg zu ihren
Umfangs-Begrenzungskanten 104 a, 104 b und 105 a, 105 b verläuft. Dabei macht
Fig. 1 deutlich, daß die Profilierung der Rippen 103 a im Bereich der Abluftöffnung
97 einen anderen Richtungsverlauf hat, als diejenige der Rippen 103 b im Bereich
der Zuluftöffnung 99.
Jede Rippe 103 a und 103 b weist dabei einen zur Hauptebene der Frontwand
98 parallel liegenden Profilabschnitt 106 a bzw. 106 b, einen hierzu im wesentlichen
normal verlaufenden Profilabschnitt 107 a bzw. 107 b sowie einen gegenüber
dieser Hauptebene geneigt verlaufenden Übergangsabschnitt 108 a
bzw. 108 b auf.
Während die Verrippung 103 bzw. deren unterschiedlich ausgerichteten Rippen
103 a und 103 b sich gemäß Fig. 2 so entlang der Stirnfläche der Frontwand
98 erstrecken, daß deren zur Hauptebene parallel liegende Profilabschnitte
106 a und 106 b sich ohne Unterbrechung geradlinig aneinanderschließen, haben
die gegenüber dieser Hauptebene geneigt verlaufenden Übergangsabschnitte
108 a eine Neigungsrichtung, die zur Neigungsrichtung der Übergangsabschnitte
108 b entgegengesetzt verläuft, wie das deutlich aus Fig. 1 ersichtlich ist.
Der Wechsel der Neigungsrichtung für die Übergangsabschnitte 108 a
und 108 b wird dabei von einer Rippe 109 bestimmt, welche den Bereich der
Abluftöffnung 97 gegen den Bereich der Zuluftöffnung 99 in einer zu den
Begrenzungskanten 105 a und 105 b parallel verlaufenden Richtung abgrenzt.
Die die eigentliche Abluftöffnung 97 und die eigentliche Zuluftöffnung 99
bildenden Durchbrechungen der Verrippung 103 bzw. der Rippen 103 a und
103 b werden dadurch geschaffen, daß dort die normal zur Hauptebene der
Frontwand 98 verlaufenden Profilabschnitte 107 a und 107 b nur jeweils über
einen Teilabschnitt der Rippen 103 a und 103 b ausgeformt sind, wie das durch
die gestrichelten Linien in Fig. 2 angedeutet ist.
Die Öffnungsspalte zwischen den einzelnen Rippen 103 a im Bereich der Abluftöffnung
97 haben dabei eine schräg nach abwärts und nach vorne gerichtete
Lage, während die Öffnungsspalte im Bereich der Zuluftöffnung 99 mit einer
entsprechend schräg nach aufwärts und vorne gerichteten Lage vorgesehen
sind.
Durch Versteifungsstege 110, welche an die Rückseite der Frontwand 98
angeformt sind, und die sich im wesentlichen quer zum Richtungsverlauf der
Verrippung 103 erstrecken, wird die Frontwand 98 insgesamt, besonders aber
im Bereich der weggelassenen Profilabschnitte 107 a und 107 b wirksam stabilisiert.
Wenn man einerseits die Fig. 3 und andererseits die Fig. 4 der Zeichnung
betrachtet, dann wird deutlich, daß der Luftführungs-Baukörper 74 sich mit
Hilfe seiner beiden Wände 79 und 80 auf einfache Art und Weise exakt
zwischen den Stegen 111 und 112 ausrichten läßt, die einstückig an die Innenfläche
der Rückwand 59 in einer zu den Querstegen 72 parallelen Erstreckung
angeformt sind. Während sich aber die Querstege 72 nur von der unteren Gehäusequerwand
102 b bis zum Steg 84 hin erstrecken, sind die Stege 111 und 112
nach oben über den Steg 84 hinausgeführt, und zwar durchgehend bis zur
Strömungsumlenkung 69 hin.
Den Fig. 4 und 5 der Zeichnung kann auch noch eine bessere Ausbildungsmöglichkeit
für das Gebläserad 92 des durch den Motor 132 angetriebenen
Radialgebläses 93 entnommen werden.
Diese ist besonders dann empfehlenswert, wenn das Gebläserad 92 insgesamt,
also mit seinen beiden Gebläserad-Hälften 95 a und 95 b, der radialen Trennwand
94 und dem Schaufelkranz 113, als einstückiges Formteil aus schlecht
wärmeleitendem Material, beispielsweise Kunststoff, hergestellt ist.
Insbesondere in einem solchen Falle wird nämlich die radiale Trennwand 94
mit in Umfangsrichtung gleichmäßig verteilt angeordneten Durchbrechungen 114
im Bereich zwischen dem Schaufelkreanz 113 und der Nabe 115 versehen, die
jeweils durch einen Radialsteg 116 gegeneinander abgegrenzt sind.
Den, beispielsweise ringsegmentförmig verlaufenden, Durchbrechungen 114 ist
dann ein Schichtkörper 117 aus gut wärmeleitendem Werkstoff, beispielsweise
dünner Metallfolie, zugeordnet, mit dem sowohl der Entlüftungs- Medienstrom
67 a als auch der Belüftungs-Medienstrom 67 b zumindest im Bereich der Durchbrechungen
114 kontaktieren kann. Schon dort stellt sich dann ein Wärmefluß
vom Entlüftungs-Medienstrom 67 a zum Belüftungs-Medienstrom 67 b ein.
Wenn dann zusätzlich der Schichtkörper 117 in begrenztem Umfang axial
verschieblich auf der Lagernabe 115 festgeklemmt ist, kann zwischen diesem und
der radialen Trennwand 94 auch ein Spaltabstand eingestellt werden (siehe
Fig. 5) der einen Bypass zwischen beiden Medienströmen schafft, durch den
auch ein Luftfeuchte-Austausch ermöglicht wird.
Es läßt sich hierdurch die Effektivität der Wärmerückgewinnung weiter verbessern.
Der Elektromotor des Radialgebläses 93 sollte - gemäß Fig. 5 - vorzugsweise
so eingebaut werden, daß er dem Belüftungs-Medienstrom 67 b ausgesetzt
ist, so daß seine Verlustwärme von diesem Belüftungs-Medienstrom 67 b aufgenommen
werden kann.
Oberhalb der Strömungsumlenkung 69 kann das Gehäuse 52 noch eine Kammer 118 einschließen,
die einerseits zur Rückwand 59 mindestens teilweise offen, andererseits
jedoch zur Raumseite hin mittels der Frontwand 98 abschließbar ist
(Fig. 1). Diese Kammer 118 ist dabei geeignet, einen größeren Längenabschnitt
eines Hauptanschlußkabels aufzunehmen, das dort ggf. auch mit einer Hauptanschlußklemme
für die Lüftungsvorrichtung 51 verbindbar ist. Von dieser
Kammer 118 aus lassen sich Verbindungsleitungen durch ein an der Innenseite
der Rückwand 59 einerseits längs der Strömungsumlenkung 69 sowie andererseits zwischen
der Querwand 101 b und dem Steg 112 verlaufenden Rinnensystem 119 zum
unteren Ende des Gehäuses 52 führen. Dort kann sich unmittelbar unterhalb
des Luftführungs-Baukörpers 74 eine Hohlkammer 120 befinden, in welcher
sich wiederum elektrische und/oder elektronische Schalt- und/oder Steuerelemente
121, 122 unterbringen lassen. Diese Hohlkammer 120 läßt sich im
einfachsten Falle unmittelbar zwischen die Querwände 79 und 80 des Luftführungs-
Baukörpers 74 einsetzen.
Zumindest das Schaltelement 122 kann dabei ein Hauptschalter 122 sein,
über den die elektrische Netzverbindung wahlweise herzustellen oder zu unterbrechen
ist.
Der Hauptschalter 122 ist dabei so hinter einem elastisch verformbaren,
beispielsweise zungenartig gestalteten Profilabschnitt 123 der Frontwand
98 gelegen, daß er sich mit dessen Hilfe problemlos betätigen läßt. Der Druckknopf
des Hauptschalters 122 läßt sich hier ohne weiteres auch unter
Zwischenschaltung eines Teilstücks des Filters 100 mittels des zungenförmigen
Teils 123 bedienen.
In der Hohlkammer 120 kann auch noch eine elektrische Steuervorrichtung
für das Radialgebläse 93 untergebracht werden, die durch einen Thermoschalter
und/oder Hygroschalter beeinflußbar ist, um ein selbsttätiges An- und Abschalten
des Gebläses 93 zu ermöglichen.
Der Thermoschalter läßt sich dabei durch eine Thermometerfeder und der
Hygroschalter in entsprechender Weise durch eine Hygrometerfeder betätigen.
Sowohl die Thermometerfeder als auch die Hygrometerfeder kann die Form
einer Spirale haben, die mit ihrem inneren Ende an einer Halteachse fixiert
ist und deren äußeres Ende - in Abhängigkeit von der Temperatur bzw. der
Luftfeuchte - einen voreinstellbaren Schaltweg durchläuft und dabei zugeordnete
Kontakte selbsttätig beeinflußt.
Ist die Schaltkraft der Spirale genügend groß, dann kann diese unmittelbar
zur Betätigung eines Microschalters benutzt werden, welcher die Energiezufuhr
zum Antriebsmotor des Radialgebläses 93 herstellt und auch unterbricht.
Thermometerfeder und/oder Hygrometerfeder können aber auch mit einer
elektrischen Relaissteuervorrichtung für das Radialgebläse 93 zusammenarbeiten,
beispielsweise dadurch, daß sie jeweils einen Dauermagneten tragen, dem
als Schaltkontakt für die Relaissteuervorrichtung ein sogenannter Reedkontakt
zugeordnet ist.
Eine optimale Wirkungsweise der selbsttätigen Steuervorrichtung für das Radialgebläse
93 wird dann erreicht, wenn die als Schaltglied dienende Hygrometerfeder
vom Entlüftungs-Medienstrom 67 a, somit also von Luft aus der Kammer
76 des Luftführungs-Baukörpers 74 beeinflußt wird, während die Thermometerfeder
dem Belüftungs-Medienstrom 67 b ausgesetzt ist, also mit Luft aus der Kammer
75 des Luftführungs-Baukörpers 74 korrespondiert.
Bei der Lüftungsvorrichtung 51 nach Fig. 1 greift die Frontwand 98 mit einem
angeformten Umfangsrand 124 zentrierend in den Bereich der Randkanten
der Querwände 101 a, 101 b und 102 a, 102 b ein, wie das oben in Fig. 1 deutlich
zu sehen ist.
Ein Kragen 125 umfaßt andererseits auch die Außenflächen dieser Querwände
101 a, 101 b und 102 a, 102 b, wie das ebenfalls aus Fig. 1 ersichtlich ist.
Festgelegt wird die Frontwand 98 relativ zu den Querwänden 101 a, 101 b und
102 a, 102 b des Gehäuses 52 durch Rastzungen 126 (Fig. 1) die jeweils mit
einer Warze oder Noppe 127 in passende Löcher 128 einrücken, welche sich
gemäß Fig. 6 zumindest in den aufrechten Querwänden 101 a und 101 b befinden.
Eine ihrer Bauart nach vom Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 6 abweichende
Lüftungsvorrichtung 1 mit Wärmerückgewinnung ist noch in Fig. 7
der Zeichnung gezeigt. Diese weist jedoch nicht ganz die der Bauart nach
den Fig. 1 bis 6 eigentümliche, besonders hohe Effektivität bezüglich der
erzielbaren Wärmerückgewinnung auf.
Für viele Einsatzzwecke ist jedoch die Lüftungsvorrichtung 1 nach Fig. 7
ohne weiteres brauchbar.
Fig. 7 der Zeichnung zeigt eine Lüftungsvorrichtung 1 zum gleichzeitigen
Be- und Entlüften von Räumen, die in einem beispielsweise quaderförmigen
Gehäuse 2 untergebracht ist.
Auch diese Lüftungsvorrichtung 1 wird beispielsweise rauminnenseitig an oder
in einer Gebäudewand 3 angeordnet, die einen Wanddurchbruch 4 nach außen aufweist,
in den sich ein Kanalrohr 5 einsetzen läßt. Das
Kanalrohr 5 hat dabei eine Trennwand 6, die
zwei Strömungskanäle 7 und 8 von etwa gleichem Querschnitt
gegeneinander abgrenzt.
In der Rückwand 9 des Gehäuses 2, sind eine Auslaßöffnung 10 und eine Einlaßöffnung 11 ausgespart,
deren Querschnittsform jeweils auf die Strömungskanäle 7 und 8 abgestimmt
ist und die sich an diese Strömungskanäle 7 und 8 anschließt.
Die Auslaßöffnung 10 mündet innerhalb des Gehäuses 2 in einer Kammer 12, während
die Einlaßöffnung 11, ebenfalls innerhalb des Gehäuses 2 mit einer Kammer 13
verbunden ist.
Innerhalb des Gehäuses 2 ist ferner ein Wärmeübertrager 14 untergebracht,
der rekuperativ arbeitet und beispielsweise eine Kreuzstrom-Bauart aufweist.
Er besteht aus mindestens einem Lamellen- bzw. Plattenstempel, der aus einer
größeren Anzahl von Einzellamellen bzw. -platten 15 a und 15 b zusammengesetzt
ist, von denen jede einen etwa C-förmigen Querschnitt aufweisen
kann und einen etwa quadratischen Grundriß hat. Diese Einzellamellen bzw.
-platten 15 a und 15 b des Wärmeübertragers 14 sind dabei aus verhältnismäßig
dünnem, gut wärmeleitendem Werkstoff, beispielsweise Aluminium- oder Kupferfolie,
gefertigt und zur Bildung des Lamellen- bzw. Plattenstapels in gleicher
Schichtungslage unmittelbar aufeinandergesetzt.
Die Einzellamellen bzw. -platten 15 a und 15 b sind wechselseitig um eine
normal zu ihrer Ebene gerichtete Achse jeweils um 90° gegeneinander verdreht
aufeinandergelegt, so daß zwischen ihnen Durchströmkanäle 16 a und
16 b eingeschlossen werden, die abwechselnd eine zueinander um 90° verdrehte
Lage haben, damit die durch sie hindurchgeführten Luftströme 17 a und 17 b
sich in den in Schichtlage aufeinanderfolgenden Strömungskanälen jeweils
kreuzen.
Die Kammer 12 ist im Gehäuse 2 von der Kammer 13 durch eine relativ dünne
Blechwand 18 abgetrennt, welche unter mehrfacher Abwinklung von einer mit
der Trennwand 6 des Kanalrohres 5 Deckungslage aufweisenden Ebene innerhalb
des Gehäuses 2 bis zu einer Scheitelkante des Wärmeübertragers 14 hochgeführt
ist.
Nach oben wird die Kammer 12 im Gehäuse 2 durch eine Abschlußwand 19
begrenzt, die sich ebenfalls an eine Scheitelkante des Wärmeübertragers 14
anschließt und dadurch eine Verbindung der Kammer 12 mit den Durchströmkanälen
16 a des Wärmeübertragers 14 herstellt.
An die Kammer 13 schließt sich ein plattenförmiges Filter 20 an, das
zwischen zwei Gruppen von stabförmigen Haltegliedern 21 a und 21 b ausgerichtet
gehalten wird und im Bedarfsfalle durch eine Wandöffnung 22 des Gehäuses
2 aus- und eingebaut werden kann.
An das Filter 20 schließt sich innerhalb des Gehäuses eine Kammer 23 an,
die wiederum durch eine von einem dünnen Schichtkörper, beispielsweise Blech,
gebildete Wand 24 gegen eine Kammer 25 abgegrenzt ist.
Die Wand 24 ist dabei mit einem kreisförmigen Durchbruch
26 versehen, der axial von einem Gebläserad 27 eines elektrisch antreibbaren
Radialgebläses 28 durchsetzt wird. Das Gebläserad 27 weist dabei eine radiale
Trennwand 29 auf, die etwa in gleicher Ebene mit der Wand
24 liegt und damit das Gebläserad 27 in zwei etwa gleiche Hälften 30 a und
30 b unterteilt. Die Hälfte 30 a desselben rotiert dabei innerhalb der Kammer
23, während seine Hälfte 30 b in der Kammer 25 umläuft.
Das Gebläserad 27 des Radialgebläses 28 ist in Fluchtlage mit einer beispielsweise
loch- bzw. schlitzgitterartig gestalteten Abluftöffnung 31 in der raumseitigen
Frontwand 32 des Gehäuses 2 angeordnet. Die Hälfte 30 b des Gebläserades
27 saugt dabei Abluft aus dem Rauminneren in die Kammer 25, welche
wiederum mit Durchströmkanälen 16 a des Wärmeübertragers 14 in Dauerverbindung
steht. Die in der Abluft, also im Entlüftungs-Medienstrom 17 a,
enthaltene Wärmeenergie wird dann zum größten Teil vom Wärmeübertrager
14 aufgenommen, bevor diese Abluft durch die Kammer 12, die Auslaßöffnung
10 und den Strömungskanal 7 als Fortluft nach außen gelangt.
Außenluft wird durch den Strömungskanal 8 des Kanalrohres 5, die Kammer
13 und das Filter 20 von der Gebläseradhälfte 30 a des Gebläserades 27 in die Kammer
23 als Belüftungs-Medienstrom 17 b eingesaugt und von dort aus in die Durchströmkanäle
16 b des Wärmeübertragers 14 transportiert. Dabei geht die vom
Wärmeübertrager 14 aus dem Entlüftungs-Medienstrom 17 a aufgenommene Transmissionswärme
auf den Medienstrom 17 b über, bevor dieser dann durch die Kammer 33 und
die Zuluftöffnung 34 in der Frontwand 32 des Gehäuses 2 als Zuluft in
den Raum gefördert wird.
Auch die Zuluftöffnung 34 in der Frontwand 32 des Gehäuses 2 kann in
ähnlicher Weise wie die Abluftöffnung 31 mit einem Loch- bzw. Schlitzgitter
ausgestattet sein.
Damit die Lüftungsvorrichtung 1 auch eine schalldämmende Wirkung erreicht,
ist es zweckmäßig, die Innenflächen des Gehäuses 2 mit Schallschluckwerkstoff
35, beispielsweise Schaumkunststoff, zu belegen, sowie auch zwischen
Rückwand 9 des Gehäuses 2 und Gebäudewand 3 eine Dämmschicht 36
einzubringen.
Als besonders vorteilhaft erweist sich für die selbsttätige Betriebssteuerung
der Lüftungsvorrichtung 1 nach Fig. 7 eine elektrische Relaissteuervorrichtung
mit zwei in Reihe liegenden Schaltkontakten, von denen der eine Schaltkontakt
als Schaltglied eine Thermometerfeder 43 und der andere Schaltkontakt
als Schaltglied eine Hygrometerfeder 46 aufweist. Wird in diesem Falle die Thermometerfeder
43 der Kammer 23 und die Hygrometerfeder 46 der Kammer 25 der
Lüftungsvorrichtung 1 nach Fig. 7 zugeordnet, wie dies dort schematisch
vereinfacht dargestellt ist, dann geht das Radialgebläse 28 der Lüftungsvorrichtung
1 nur in Betrieb, sofern und solange sowohl die an der Thermometerfeder 43
einjustierten Temperaturparameter als auch die an
der Hygrometerfeder 46 einjustierten Luftfeuchteparameter
vorliegen.
Ist beispielsweise die Thermometerfeder 43 so eingestellt,
daß sie bei einer Außenluft-Temperatur schließt deren obere Grenze bei
etwa 15° C liegt, und hat die Hygrometerfeder 46 eine
Einstellung, nach der sie erst bei Überschreiten einer relativen Raumluftfeuchte
von 50% in die Schließlage gelangt, dann geht das Radialgebläse 28 nur bei
gleichzeitigem Vorliegen beider Parameter tatsächlich in Betrieb.
Während beim Ausführungsbeispiel der Lüftungsvorrichtung 51 nach Fig. 1 das Niveau 129 der Austrittsseite
des Wärmeübertragers 64 für den Entlüftungs-Medienstrom 67 a geodätisch
höher gelegen ist, als das Niveau 130 der Austrittsseite desselben für
den Belüftungs-Medienstrom 67 b, ist dies beim Ausführungsbeispiel der Lüftungsvorrichtung 1 nach Fig. 7
umgekehrt. Dort liegt nämlich das Niveau 50 der Austrittsseite des Wärmeübertragers
14 für den Belüftungs-Medienstrom 17 b oberhalb des Niveaus
49 der Austrittsseite des Wärmeübertragers 14 für den Entlüftungs-Medienstrom
17 a.
Claims (30)
1. Lüftungsvorrichtung zum gleichzeitigen Be- und Entlüften von
Räumen und zur Wärmerückgewinnung aus dem Entlüftungs-
Medienstrom, mit einem quaderförmigen Gehäuse, das - beispielsweise
rauminnenseitig - an oder in einer Gebäudewand anzuordnen
sowie an je einen zur Außenluft führenden Kanal für den Be- und
den Entlüftungs-Medienstrom anschließbar ist, wobei innerhalb des
Gehäuses zwei voneinander getrennte Strömungswege ausgebildet
sind, die je eine Einlaßöffnung und eine Auslaßöffnung sowie zwischen
diesen einen Wärmeübertrager für den Belüftungs- und den Entlüftungs-
Medienstrom aufweisen, wobei weiterhin die Einlaßöffnungen beider
Strömungswege in sich gegenüberliegenden Wänden, z. B. in der Frontwand
und in der Rückwand, des Gehäuses angeordnet sind, wobei ferner
zur zwangsläufigen Medienförderung in beiden Strömungswegen innerhalb
des Gehäuses ein Radialgebläse mit einem durch eine radiale
Trennwand in zwei unabhängig voneinander fördernde Hälften aufgeteilten
Gebläserad vorgesehen ist, das mit je einer Hälfte in beide
Strömungswege an einer Stelle hineinragt, die den Einlaßöffnungen
zumindest teilweise benachbart ist, und wobei die Einlaßöffnung
in einer der Raumseite zugewendeten Wand, z. B. der Frontwand,
die Abluftöffnung bildet, während die Zuluftöffnung für den Belüftungs-
Medienstrom im Abstand von dieser Abluftöffnung ebenfalls
in einer der Raumseite zugewendeten Wand, beispielsweise der Frontwand,
vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Strömungsweg für den Entlüftungs-Medienstrom (67 a) länger bemessen ist, als der Strömungsweg für den Belüftungs-Medienstrom (67 b),
daß der Durchströmquerschnitt des Strömungsweges für den Entlüftungs- Medienstrom (67 a) strömungsabwärts des Wärmeübertragers (64) und der Strömungsumlenkung (69) wenigstens bereichsweise kleiner bemessen ist als der Querschnitt des Durchströmkanals (66 a) des Wärmeübertragers (64) und einer dessen Eintrittsseite vorgelagerten Kammer (76),
und daß dabei im Strömungsweg für den Entlüftungs-Medienstrom (67 a) an der Austrittsseite des Wärmeübertragers (64) eine Strömungsumlenkung (69) von mindestens 90° vorgesehen ist.
daß der Strömungsweg für den Entlüftungs-Medienstrom (67 a) länger bemessen ist, als der Strömungsweg für den Belüftungs-Medienstrom (67 b),
daß der Durchströmquerschnitt des Strömungsweges für den Entlüftungs- Medienstrom (67 a) strömungsabwärts des Wärmeübertragers (64) und der Strömungsumlenkung (69) wenigstens bereichsweise kleiner bemessen ist als der Querschnitt des Durchströmkanals (66 a) des Wärmeübertragers (64) und einer dessen Eintrittsseite vorgelagerten Kammer (76),
und daß dabei im Strömungsweg für den Entlüftungs-Medienstrom (67 a) an der Austrittsseite des Wärmeübertragers (64) eine Strömungsumlenkung (69) von mindestens 90° vorgesehen ist.
2. Lüftungsvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Strömungsumlenkung (69) einen Winkel zwischen 120° und 180°, vorzugsweise von 150°, einschließt.
daß die Strömungsumlenkung (69) einen Winkel zwischen 120° und 180°, vorzugsweise von 150°, einschließt.
3. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Durchtrittsfläche der Abluftöffnung (97) für den Entlüftungs- Medienstrom (67 a) größer bemessen ist als die Durchtrittsfläche der Auslaßöffnung (60) hierfür.
daß die Durchtrittsfläche der Abluftöffnung (97) für den Entlüftungs- Medienstrom (67 a) größer bemessen ist als die Durchtrittsfläche der Auslaßöffnung (60) hierfür.
4. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Strömungswege (67 a, 67 b) von den Einlaßöffnungen (Abluftöffnung 97 bzw. Einlaßöffnung 61) aus zumindest bis zum Wärmeübertrager (64) hin in aufsteigender Richtung durch das Gehäuse (52) geführt sind,
daß der Wärmeübertrager (64) in beiden Strömungswegen oberhalb des Radialgebläses (93) angeordnet ist,
und daß zumindest im Strömungsweg für den Entlüftungs-Medienstrom (67 a) der Wärmeübertrager (64) dessen geodätisch höchste Stelle (bei 129) bildet.
daß die beiden Strömungswege (67 a, 67 b) von den Einlaßöffnungen (Abluftöffnung 97 bzw. Einlaßöffnung 61) aus zumindest bis zum Wärmeübertrager (64) hin in aufsteigender Richtung durch das Gehäuse (52) geführt sind,
daß der Wärmeübertrager (64) in beiden Strömungswegen oberhalb des Radialgebläses (93) angeordnet ist,
und daß zumindest im Strömungsweg für den Entlüftungs-Medienstrom (67 a) der Wärmeübertrager (64) dessen geodätisch höchste Stelle (bei 129) bildet.
5. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Strömungsweg für den Belüftungs-Medienstrom (67 b) von der Austrittsseite des Wärmeübertragers (64) zur Zuluftöffnung (99) einen Umlenkbogen von weniger als 90°, vorzugsweise zwischen 0° und 60° aufweist.
daß der Strömungsweg für den Belüftungs-Medienstrom (67 b) von der Austrittsseite des Wärmeübertragers (64) zur Zuluftöffnung (99) einen Umlenkbogen von weniger als 90°, vorzugsweise zwischen 0° und 60° aufweist.
6. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ebenen der Einlaßöffnung (61) und der Abluftöffnung (97) des Gehäuses (52) zu den Ebenen der Einlaßseiten der Gebläserad-Hälften (95 a und 95 b) spitzwinklig geneigt verlaufen
und daß dabei zumindest die die Gebläserad-Hälften (95 a und 95 b) enthaltenden Kammern (75 und 76) der Strömungswege (67 a, 67 b) sich jeweils parallel zur Rotationsebene der Gebläserad-Hälften (95 a und 95 b) erstrecken.
daß die Ebenen der Einlaßöffnung (61) und der Abluftöffnung (97) des Gehäuses (52) zu den Ebenen der Einlaßseiten der Gebläserad-Hälften (95 a und 95 b) spitzwinklig geneigt verlaufen
und daß dabei zumindest die die Gebläserad-Hälften (95 a und 95 b) enthaltenden Kammern (75 und 76) der Strömungswege (67 a, 67 b) sich jeweils parallel zur Rotationsebene der Gebläserad-Hälften (95 a und 95 b) erstrecken.
7. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einlaßseite der dem Entlüftungs-Medienstrom (67 a) zugeordneten Gebläserad-Hälfte (95 a) sich im wesentlichen vollständig mit der zugehörigen Abluftöffnung (97) des Gehäuses (52) in Deckungslage befindet, während die Einlaßseite der dem Belüftungs-Medienstrom (67 b) zugeordneten Gebläserad-Hälfte (95 b) nur teilweise von der zugehörigen Einlaßöffnung (61) des Gehäuses (52) überdeckt ist.
daß die Einlaßseite der dem Entlüftungs-Medienstrom (67 a) zugeordneten Gebläserad-Hälfte (95 a) sich im wesentlichen vollständig mit der zugehörigen Abluftöffnung (97) des Gehäuses (52) in Deckungslage befindet, während die Einlaßseite der dem Belüftungs-Medienstrom (67 b) zugeordneten Gebläserad-Hälfte (95 b) nur teilweise von der zugehörigen Einlaßöffnung (61) des Gehäuses (52) überdeckt ist.
8. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einlaßöffnung (61) für den Belüftungs-Medienstrom (67 b) und die Außlaßöffnung (60) für den Entlüftungs-Medienstrom (67 a) in der Rückwand (59) des Gehäuses (52) unmittelbar übereinanderliegen und lediglich durch einen Quersteg (84) voneinander getrennt sind, wobei jede dieser Öffnungen (60 und 61) gegenüber dem Quersteg (84) vorzugsweise durch eine Halbkreisfläche begrenzt und an ein durch eine Trennwand (56) längsgeteiltes Kanalrohr (55), Wandfutter od. dgl. anschließbar sind.
daß die Einlaßöffnung (61) für den Belüftungs-Medienstrom (67 b) und die Außlaßöffnung (60) für den Entlüftungs-Medienstrom (67 a) in der Rückwand (59) des Gehäuses (52) unmittelbar übereinanderliegen und lediglich durch einen Quersteg (84) voneinander getrennt sind, wobei jede dieser Öffnungen (60 und 61) gegenüber dem Quersteg (84) vorzugsweise durch eine Halbkreisfläche begrenzt und an ein durch eine Trennwand (56) längsgeteiltes Kanalrohr (55), Wandfutter od. dgl. anschließbar sind.
9. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest zwischen der Einlaßöffnung (61) für den Belüftungs-Medienstrom (67 b) und der Einlaßseite der zugehörigen Gebläserad-Hälfte (95 b) ein Filter (70) angeordnet ist.
daß zumindest zwischen der Einlaßöffnung (61) für den Belüftungs-Medienstrom (67 b) und der Einlaßseite der zugehörigen Gebläserad-Hälfte (95 b) ein Filter (70) angeordnet ist.
10. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen der Abluftöffnung (97) für den Entlüftungs-Medienstrom (67 a) und der Einlaßseite der zugehörigen Gebläserad-Hälfte (95 a) ein Filter (100) vorgesehen ist.
daß zwischen der Abluftöffnung (97) für den Entlüftungs-Medienstrom (67 a) und der Einlaßseite der zugehörigen Gebläserad-Hälfte (95 a) ein Filter (100) vorgesehen ist.
11. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 9 und 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß beide Filter (70 und 100) von einer vorzugsweise einstückigen Filtermatte gebildet sind, die zwischen drei sich jeweils im Winkel zueinander erstreckendenden Gehäusewänden (Rückwand 59, Querwand 102 b, Frontwand 98) um den das Gebläserad (92) mit seinen beiden Hälften (95 a, 95 b) einschließenden Abschnitt eines die beiden Kammern (75, 76) enthaltenden Luftführungs-Baukörpers (74) herumlegbar ist.
daß beide Filter (70 und 100) von einer vorzugsweise einstückigen Filtermatte gebildet sind, die zwischen drei sich jeweils im Winkel zueinander erstreckendenden Gehäusewänden (Rückwand 59, Querwand 102 b, Frontwand 98) um den das Gebläserad (92) mit seinen beiden Hälften (95 a, 95 b) einschließenden Abschnitt eines die beiden Kammern (75, 76) enthaltenden Luftführungs-Baukörpers (74) herumlegbar ist.
12. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß für die Filter (70, 100) von der Frontwand (98) entlang einer Querwand (102 b) zur Rückwand (59) des Gehäuses (52) ein Freiraum (71) verläuft und dieser dabei mindestens von der Querwand (102 b) zur Rückwand (59) hin mit bogenförmig verlaufenden Führungselementen (Querstege 72) versehen ist.
daß für die Filter (70, 100) von der Frontwand (98) entlang einer Querwand (102 b) zur Rückwand (59) des Gehäuses (52) ein Freiraum (71) verläuft und dieser dabei mindestens von der Querwand (102 b) zur Rückwand (59) hin mit bogenförmig verlaufenden Führungselementen (Querstege 72) versehen ist.
13. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einbaulage der Filter (70, 100) durch Klemmflächen und/oder Dorne bzw. Zähne (131) fixierbar ist, die zumindest zwischen der Frontwand (98) des Gehäuses (52) und den benachbarten Begrenzungswänden (78) des die Kammer (75, 76) umschließenden Luftführungs- Baukörpers (74) ausgebildet sind.
daß die Einbaulage der Filter (70, 100) durch Klemmflächen und/oder Dorne bzw. Zähne (131) fixierbar ist, die zumindest zwischen der Frontwand (98) des Gehäuses (52) und den benachbarten Begrenzungswänden (78) des die Kammer (75, 76) umschließenden Luftführungs- Baukörpers (74) ausgebildet sind.
14. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rückwand (59) des Gehäuses (52) den die Kammern (75, 76) begrenzenden Luftführungs-Baukörper (74), das Radialgebläse (93) und den Wärmeübertrager (74) trägt und mit ihr eine aus mehreren, z. B. vier, Querwänden und der Frontwand gebildete Abdeckhaube lösbar verbindbar ist.
daß die Rückwand (59) des Gehäuses (52) den die Kammern (75, 76) begrenzenden Luftführungs-Baukörper (74), das Radialgebläse (93) und den Wärmeübertrager (74) trägt und mit ihr eine aus mehreren, z. B. vier, Querwänden und der Frontwand gebildete Abdeckhaube lösbar verbindbar ist.
15. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rückwand (59) und die, z. B. vier, Querwände (101 a, 101 b, 102 a, 102 b) des Gehäuses (52) ein einstückiges Formteil, beispielsweise aus Kunststoff-Spritzguß, bilden, das durch eine abnehmbare Frontwand (98) verschießbar ist, sowie den die Kammern (75, 76) bildenden Luftführungs-Baukörper (74), das Radialgebläse (93) und den Wärmeübertrager (64) aufnimmt.
daß die Rückwand (59) und die, z. B. vier, Querwände (101 a, 101 b, 102 a, 102 b) des Gehäuses (52) ein einstückiges Formteil, beispielsweise aus Kunststoff-Spritzguß, bilden, das durch eine abnehmbare Frontwand (98) verschießbar ist, sowie den die Kammern (75, 76) bildenden Luftführungs-Baukörper (74), das Radialgebläse (93) und den Wärmeübertrager (64) aufnimmt.
16. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Wärmeübertrager (64) Kreuzstrom-Bauart aufweist und von einem einzelnen Platten- bzw. Lamellenpaket, z. B. aus dünnem, wärmeleitendem Schichtwerkstoff, wie Leichtmetall- oder Kupferblech, gebildet ist und - vorzugsweise - auch die Wände (68, 73, 77, 78, 79, 80) des die Kammern (75, 76) eingrenzenden Luftführungs-Baukörpers (74) aus einem solchen wärmeleitenden Schichtwerkstoff bestehen.
daß der Wärmeübertrager (64) Kreuzstrom-Bauart aufweist und von einem einzelnen Platten- bzw. Lamellenpaket, z. B. aus dünnem, wärmeleitendem Schichtwerkstoff, wie Leichtmetall- oder Kupferblech, gebildet ist und - vorzugsweise - auch die Wände (68, 73, 77, 78, 79, 80) des die Kammern (75, 76) eingrenzenden Luftführungs-Baukörpers (74) aus einem solchen wärmeleitenden Schichtwerkstoff bestehen.
17. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwei sich diagonal gegenüberliegende Ecken des Platten bzw. Lamellenpaketes des Wärmeübertragers (64) zwischen zwei Winkelzargen (82, 83) des die beiden Kammern (75, 76) eingrenzenden Luftführungs- Baukörpers (74) einspannbar, z. B. verrastbar, sind, während die beiden anderen, sich diagonal gegenüberliegenden Ecken desselben an Stütz- und/oder Ausrichtanschlägen des Luftführungs-Baukörpers (74) bzw. des Gehäuses (52) anliegen.
daß zwei sich diagonal gegenüberliegende Ecken des Platten bzw. Lamellenpaketes des Wärmeübertragers (64) zwischen zwei Winkelzargen (82, 83) des die beiden Kammern (75, 76) eingrenzenden Luftführungs- Baukörpers (74) einspannbar, z. B. verrastbar, sind, während die beiden anderen, sich diagonal gegenüberliegenden Ecken desselben an Stütz- und/oder Ausrichtanschlägen des Luftführungs-Baukörpers (74) bzw. des Gehäuses (52) anliegen.
18. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß der die beiden Kammern (75, 76) eingrenzende Luftführungs- Baukörper (74) an seinem dem Wärmeübertrager (64) abgewendeten Ende mit einer Hohlkammer (120) versehen ist bzw. in Verbindung steht, in der elektrische und/oder elektronische Schalt- und/oder Steuerglieder, z. B. Thermoschalter und/oder Hygroschalter, unterbringbar sind, wobei in der Hohlkammer (120) auch mindestens ein elektrischer Hauptschalter (122) sitzt, der mittels eines Druckknopfes betätigbar ist.
daß der die beiden Kammern (75, 76) eingrenzende Luftführungs- Baukörper (74) an seinem dem Wärmeübertrager (64) abgewendeten Ende mit einer Hohlkammer (120) versehen ist bzw. in Verbindung steht, in der elektrische und/oder elektronische Schalt- und/oder Steuerglieder, z. B. Thermoschalter und/oder Hygroschalter, unterbringbar sind, wobei in der Hohlkammer (120) auch mindestens ein elektrischer Hauptschalter (122) sitzt, der mittels eines Druckknopfes betätigbar ist.
19. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, bei der
das Radialgebläse durch eine elektrische Relaissteuervorrichtung
selbsttätig an- und abschaltbar ist, deren Schaltglied aus einer Thermometerfeder
und/oder Hygrometerfeder besteht,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Thermometerfeder (43) und/oder Hygrometerfeder (46) einen Dauermagneten trägt, dem als Schaltkontakt für die Relaissteuervorrichtung ein Reedkontakt zugeordnet ist (Fig. 7).
daß die Thermometerfeder (43) und/oder Hygrometerfeder (46) einen Dauermagneten trägt, dem als Schaltkontakt für die Relaissteuervorrichtung ein Reedkontakt zugeordnet ist (Fig. 7).
20. Lüftungsvorrichtung insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
wobei die Einlaßöffnung in der Frontwand die Abluftöffnung bildet,
während die Zuluftöffnung für den Belüftungs-Medienstrom im Abstand
von dieser Abluftöffnung ebenfalls in der Frontwand vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Frontwand (98) eine Verrippung (103) aufweist, die schräg zu ihren Begrenzungskanten (104 a, 104 b, 105 a, 105 b) verläuft, und daß dabei die Verrippung (103) jeweils mindestens im Bereich der Abluftöffnung (97) und der Zuluftöffnung (99) durchbrochen ist.
daß die Frontwand (98) eine Verrippung (103) aufweist, die schräg zu ihren Begrenzungskanten (104 a, 104 b, 105 a, 105 b) verläuft, und daß dabei die Verrippung (103) jeweils mindestens im Bereich der Abluftöffnung (97) und der Zuluftöffnung (99) durchbrochen ist.
21. Lüftungsvorrichtung nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede Rippe (103 a, 103 b) der Verrippung (103) einen zur Hauptebene der Frontwand (98) parallel liegenden Profilabschnitt (106 a, 106 b), einen zur Hauptebene im wesentlichen normal verlaufenden Profilabschnitt (107 a, 107 b) sowie einen gegenüber dieser Hauptebene geneigt verlaufenden Übergangs-Abschnitt (108 a, 108 b) aufweist, und daß die Durchbrechungen der Verrippung (103) sich lediglich in den im wesentlichen normal zur Hauptebene der Frontwand (98) verlaufenden Profilabschnitten (107 a, 107 b) befinden.
daß jede Rippe (103 a, 103 b) der Verrippung (103) einen zur Hauptebene der Frontwand (98) parallel liegenden Profilabschnitt (106 a, 106 b), einen zur Hauptebene im wesentlichen normal verlaufenden Profilabschnitt (107 a, 107 b) sowie einen gegenüber dieser Hauptebene geneigt verlaufenden Übergangs-Abschnitt (108 a, 108 b) aufweist, und daß die Durchbrechungen der Verrippung (103) sich lediglich in den im wesentlichen normal zur Hauptebene der Frontwand (98) verlaufenden Profilabschnitten (107 a, 107 b) befinden.
22. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Neigungsrichtung der Übergangs-Profilabschnitte (108 a) im Bereich der Abluftöffnung (97) spiegelbildlich zur Neigungsrichtung der Übergangs-Profilabschnitte (108 b) im Bereich der Zuluftöffnung (99) vorgesehen ist, wobei die Übergangs-Profilabschnitte (108 a) im Bereich der Abluftöffnung (97) eine schräg nach abwärts und vorne gerichtete Lage haben, während die Übergangs-Profilabschnitte (108 b) im Bereich der Zuluftöffnung (99) schräg nach aufwärts und vorne gerichtet sind.
daß die Neigungsrichtung der Übergangs-Profilabschnitte (108 a) im Bereich der Abluftöffnung (97) spiegelbildlich zur Neigungsrichtung der Übergangs-Profilabschnitte (108 b) im Bereich der Zuluftöffnung (99) vorgesehen ist, wobei die Übergangs-Profilabschnitte (108 a) im Bereich der Abluftöffnung (97) eine schräg nach abwärts und vorne gerichtete Lage haben, während die Übergangs-Profilabschnitte (108 b) im Bereich der Zuluftöffnung (99) schräg nach aufwärts und vorne gerichtet sind.
23. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 20 und 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der Rückseite der Frontwand (98) zumindest im Bereich von Abluftöffnung (97) und Zuluftöffnung (99) Versteifungsstege (110) angeformt sind, die sich im wesentlichen quer zum Richtungsverlauf der Verrippung (103) erstrecken und deren Rippen (103 a, 103 b) im Bereich der Durchbrechungen untereinander verbinden.
daß an der Rückseite der Frontwand (98) zumindest im Bereich von Abluftöffnung (97) und Zuluftöffnung (99) Versteifungsstege (110) angeformt sind, die sich im wesentlichen quer zum Richtungsverlauf der Verrippung (103) erstrecken und deren Rippen (103 a, 103 b) im Bereich der Durchbrechungen untereinander verbinden.
24. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Radialgebläse (937 mit gegenüber der Horizontalen geneigt angeordneter Drehachse (96) in dem die Kammern (75, 76) enthaltenden Luftführungs-Baukörper (74) und/oder im Gehäuse (52) gehalten ist.
daß das Radialgebläse (937 mit gegenüber der Horizontalen geneigt angeordneter Drehachse (96) in dem die Kammern (75, 76) enthaltenden Luftführungs-Baukörper (74) und/oder im Gehäuse (52) gehalten ist.
25. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24,
mit einem Radialgebläse, dessen Gebläserad aus schlecht wärmeleitendem
Material, beispielsweise Kunststoff, gefertigt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine im wesentlichen radiale Trennwand (94) zwischen den beiden Gebläserad-Hälften (95 a, 95 b) im Bereich zwischen ihrer Lagernabe (115) und dem Schaufelkranz (113) mit Durchbrechungen (114) versehen ist, die mindestens zum größten Teil von einem dünnen Schichtkörper (117) aus gut wärmeleitendem Werkstoff, beispielsweise Metallfolie, überdeckt sind.
daß eine im wesentlichen radiale Trennwand (94) zwischen den beiden Gebläserad-Hälften (95 a, 95 b) im Bereich zwischen ihrer Lagernabe (115) und dem Schaufelkranz (113) mit Durchbrechungen (114) versehen ist, die mindestens zum größten Teil von einem dünnen Schichtkörper (117) aus gut wärmeleitendem Werkstoff, beispielsweise Metallfolie, überdeckt sind.
26. Lüftungsvorrichtung nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schichtkörper (117) relativ zu den Durchbrechungen (114) auf der Lagernabe (115) zur Freigabe und zum Verschließen von Durchlaßspalten zwischen den beiden Gebläserad-Hälften (95 a und 95) begrenzt axial verschiebbar gehalten ist.
daß der Schichtkörper (117) relativ zu den Durchbrechungen (114) auf der Lagernabe (115) zur Freigabe und zum Verschließen von Durchlaßspalten zwischen den beiden Gebläserad-Hälften (95 a und 95) begrenzt axial verschiebbar gehalten ist.
27. Lüftungsvorrichtung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Gehäuse (52) oberhalb des Wärmeübertragers (64) eine Kammer 118 ausgebildet ist, die den elektrischen Hauptanschluß für die Lüftungsvorrichtung (51) aufnimmt und in der ein elektrisches Haupt- Anschlußkabel größerer Länge unterbringbar ist.
daß im Gehäuse (52) oberhalb des Wärmeübertragers (64) eine Kammer 118 ausgebildet ist, die den elektrischen Hauptanschluß für die Lüftungsvorrichtung (51) aufnimmt und in der ein elektrisches Haupt- Anschlußkabel größerer Länge unterbringbar ist.
28. Lüftungsvorrichtung zum gleichzeitigen Be- und Entlüften von
Räumen, und zur Wärmerückgewinnung aus dem Entlüftungs-
Medienstrom, mit einem quaderförmigen Gehäuse, das - beispielsweise
rauminnenseitig - an oder in einer Gebäudewand anzuordnen
sowie an je einen zur Außenluft führenden Kanal für den Be- und
den Entlüftungs-Medienstrom anschließbar ist, wobei innerhalb des
Gehäuses zwei voneinander getrennte Strömungswege ausgebildet
sind, die je eine Einlaßöffnung und eine Auslaßöffnung sowie zwischen
diesen einen Wärmeübertrager für den Belüftungs- und den Entlüftungs-
Medienstrom aufweisen, wobei weiterhin die Einlaßöffnungen beider
Strömungswege in sich gegenüberliegenden Wänden, z. B. in der Frontwand
und in der Rückwand, des Gehäuses angeordnet sind, wobei ferner
zur zwangsläufigen Medienförderung in beiden Strömungswegen innerhalb
des Gehäuses ein Radialgebläse mit einem durch eine radiale
Trennwand in zwei unabhängig voneinander fördernde Hälften aufgeteilten
Gebläserad vorgesehen ist, das mit je einer Hälfte in beide
Strömungswege an einer Stelle hineinragt, die den Einlaßöffnungen
zumindest teilweise benachbart ist, und wobei die Einlaßöffnung
in einer der Raumseite zugewendeten Wand, z. B. der Frontwand,
die Abluftöffnung bildet, während die Zuluftöffnung für den Belüftungs-
Medienstrom im Abstand von dieser Abluftöffnung ebenfalls
in einer der Raumseite zugewendeten Wand, beispielsweise der Frontwand,
vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß einem Strömungskanal (8) für den Belüftungs-Medienstrom (17 b) im Gehäuse (2) eine Kammer (13) und dem Strömungskanal (7) für den Entlüftungs-Medienstrom (17 a) im Gehäuse (2) eine Kammer (12) zugeordnet sind, wobei die Kammern (12, 13) durch eine dünne Blechwand (18) voneinander getrennt sind, die im Gehäuse (2) von einer Trennwand (6) zwischen den Strömungskanälen (7, 8) in einem Kanalrohr (5) bis zu einer Scheitelkante des Wärmeübertragers (14) hochgeführt ist,
daß die Kammer (12) nach oben durch eine Abschlußwand (19) begrenzt ist, die sich an eine andere Scheitelkante des Wärmeübertragers (14) anschließt,
daß die Kammer (12) mittels der Wände (18 und 19) Verbindung mit ersten Durchströmkanälen (16 a) des Wärmeübertragers (14) hat, an die wiederum eine Kammer (25) anschließt, in welcher sich die Abluftöffnung (31) zum Raum befindet,
daß die Kammer (25) durch eine Blechwand (24) von einer weiteren Kammer (23) abgetrennt ist, die durch einen Filter (20) mit der am Strömungskanal (8) anliegenden Kammer (13) korrespondiert, daß an die Kammer (23) der Wärmeübertrager (14) mit seinen zweiten Durchströmkanälen (16 b) anschließt, welche über eine weitere Kammer (33) mit der raumseitigen Zuluftöffnung (34) in der Frontwand (32) in Verbindung stehen,
und daß das Gebläserad (27) des Radialgebläse (28) einen Durchbruch (26) in der Blechwand (24) durchsetzt sowie Fluchtlage mit der Abluftöffnung (31) der Frontwand (32) hat, wobei es mit einer Gebläserad-Hälfte (30 a) in der dem Filter (20) benachbarten Kammer (23) aufgenommen ist, während seine andere Gebläserad-Hälfte (30 b) in der mit der Abluftöffnung (31) versehenen Kammer (25) liegt, wobei die Strömungskanäle (7 und 8) im Kanalrohr (5) eines Wanddurchbruchs (4) durch die Trennwand (6) mit etwa gleichem Querschnitt gegeneinander abgegrenzt sind
und wobei an diese Strömungskanäle (7 und 8) die Auslaßöffnung (10) der Kammer (12) und eine Einlaßöffnung (11) der Kammer (13) in der Rückwand (9) des Gehäuses (2) anschließbar sind.
daß einem Strömungskanal (8) für den Belüftungs-Medienstrom (17 b) im Gehäuse (2) eine Kammer (13) und dem Strömungskanal (7) für den Entlüftungs-Medienstrom (17 a) im Gehäuse (2) eine Kammer (12) zugeordnet sind, wobei die Kammern (12, 13) durch eine dünne Blechwand (18) voneinander getrennt sind, die im Gehäuse (2) von einer Trennwand (6) zwischen den Strömungskanälen (7, 8) in einem Kanalrohr (5) bis zu einer Scheitelkante des Wärmeübertragers (14) hochgeführt ist,
daß die Kammer (12) nach oben durch eine Abschlußwand (19) begrenzt ist, die sich an eine andere Scheitelkante des Wärmeübertragers (14) anschließt,
daß die Kammer (12) mittels der Wände (18 und 19) Verbindung mit ersten Durchströmkanälen (16 a) des Wärmeübertragers (14) hat, an die wiederum eine Kammer (25) anschließt, in welcher sich die Abluftöffnung (31) zum Raum befindet,
daß die Kammer (25) durch eine Blechwand (24) von einer weiteren Kammer (23) abgetrennt ist, die durch einen Filter (20) mit der am Strömungskanal (8) anliegenden Kammer (13) korrespondiert, daß an die Kammer (23) der Wärmeübertrager (14) mit seinen zweiten Durchströmkanälen (16 b) anschließt, welche über eine weitere Kammer (33) mit der raumseitigen Zuluftöffnung (34) in der Frontwand (32) in Verbindung stehen,
und daß das Gebläserad (27) des Radialgebläse (28) einen Durchbruch (26) in der Blechwand (24) durchsetzt sowie Fluchtlage mit der Abluftöffnung (31) der Frontwand (32) hat, wobei es mit einer Gebläserad-Hälfte (30 a) in der dem Filter (20) benachbarten Kammer (23) aufgenommen ist, während seine andere Gebläserad-Hälfte (30 b) in der mit der Abluftöffnung (31) versehenen Kammer (25) liegt, wobei die Strömungskanäle (7 und 8) im Kanalrohr (5) eines Wanddurchbruchs (4) durch die Trennwand (6) mit etwa gleichem Querschnitt gegeneinander abgegrenzt sind
und wobei an diese Strömungskanäle (7 und 8) die Auslaßöffnung (10) der Kammer (12) und eine Einlaßöffnung (11) der Kammer (13) in der Rückwand (9) des Gehäuses (2) anschließbar sind.
29. Lüftungsvorrichtung nach Anspruch 28,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Wärmeübertrager (14) ein rekuperativ arbeitender Wärmeübertrager der Kreuzstrom-Bauart ist und einen Stapel aus einer größeren Anzahl Einzellamellen bzw. -platten (15 a und 15 b) aufweist.
daß der Wärmeübertrager (14) ein rekuperativ arbeitender Wärmeübertrager der Kreuzstrom-Bauart ist und einen Stapel aus einer größeren Anzahl Einzellamellen bzw. -platten (15 a und 15 b) aufweist.
30. Lüftungsvorrichtung nach Anspruch 28,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Filter (20) ein plattenförmiger Filtereinsatz vorgesehen und zwischen zwei Gruppen von stabförmigen Haltegliedern (21 a und 21 b) ausgerichtet ist, wobei der Filtereinsatz (20) durch eine Wandöffnung (22) des Gehäuses (2) aus- und einbaubar ist.
daß als Filter (20) ein plattenförmiger Filtereinsatz vorgesehen und zwischen zwei Gruppen von stabförmigen Haltegliedern (21 a und 21 b) ausgerichtet ist, wobei der Filtereinsatz (20) durch eine Wandöffnung (22) des Gehäuses (2) aus- und einbaubar ist.
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| DE19883835227 DE3835227A1 (de) | 1988-08-18 | 1988-10-15 | Lueftungsvorrichtung fuer raeume |
| DE8989108453T DE58905108D1 (de) | 1988-05-30 | 1989-05-11 | Lueftungsvorrichtung zum gleichzeitigen be- und entlueften von raeumen. |
| AT89108453T ATE92609T1 (de) | 1988-05-30 | 1989-05-11 | Lueftungsvorrichtung zum gleichzeitigen be- und entlueften von raeumen. |
| ES89108453T ES2042870T3 (es) | 1988-05-30 | 1989-05-11 | Dispositivo de ventilacion de locales para aireacion y evacuacion simultaneas. |
| EP89108453A EP0344492B1 (de) | 1988-05-30 | 1989-05-11 | Lüftungsvorrichtung zum gleichzeitigen Be- und Entlüften von Räumen |
| FI892526A FI96238C (fi) | 1988-05-30 | 1989-05-24 | Ilmanvaihtolaite huonetiloissa samanaikaisesti tapahtuvaa ilman syöttämistä ja poistamista varten |
| DK260089A DK169488B1 (da) | 1988-05-30 | 1989-05-29 | Ventilationsapparat |
| CA000601209A CA1319292C (en) | 1988-05-30 | 1989-05-30 | Ventilation device |
| US07/358,889 US5070934A (en) | 1988-05-30 | 1989-05-30 | Ventilation device with heat recovery |
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|---|---|
| DE3828011A1 DE3828011A1 (de) | 1989-12-07 |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE29614656U1 (de) * | 1996-08-23 | 1996-11-21 | WT - Metall GmbH & Co. KG, 96052 Bamberg | Hundebox mit Konditionsüberwachung |
| DE19539811A1 (de) * | 1995-10-26 | 1997-04-30 | Altura Leiden Holding | Lüftungsvorrichtung |
| EP0855560A3 (de) * | 1997-01-24 | 2002-01-02 | Siegenia-Frank Kg | Lüftungsvorrichtung |
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| WO2016153371A1 (en) | 2015-03-24 | 2016-09-29 | Revolvent Spółka Akcyjna | Method of reversing the air flow direction in ventilation systems and an air flow reversing unit in ventilation systems |
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| WO2022123484A1 (en) * | 2020-12-10 | 2022-06-16 | Innova S.R.L. | Improved fan coil unit |
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| DE3017431C2 (de) * | 1980-05-07 | 1982-02-18 | Siegenia-Frank Kg, 5900 Siegen | Lüftungsvorrichtung für Räume mit zwei getrennten Strömungswegen zur Be- und Entlüftung |
| DE3111360C2 (de) * | 1981-03-23 | 1987-01-29 | Siegenia-Frank Kg, 5900 Siegen | Lüftungsvorrichtung für Räume mit zwei getrennten Strömungswegen zur Be- und Entlüftung |
| DE3128906A1 (de) * | 1981-07-22 | 1983-02-10 | Siegenia-Frank Kg, 5900 Siegen | Lueftungsvorrichtung fuer raeume mit zwei getrennten stroemungswegen zur be- und entlueftung |
| JPS58190640A (ja) * | 1983-04-11 | 1983-11-07 | Mitsubishi Electric Corp | 空気調和用換気扇 |
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1988
- 1988-08-18 DE DE3828011A patent/DE3828011A1/de active Granted
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| DE19539811C2 (de) * | 1995-10-26 | 2000-02-24 | Altura Leiden Holding | Lüftungsvorrichtung |
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| DE10141490A1 (de) * | 2001-08-24 | 2003-03-13 | Behr Gmbh & Co | Kühler und Verfahren zum Kühlen eines Mediums |
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| WO2016153371A1 (en) | 2015-03-24 | 2016-09-29 | Revolvent Spółka Akcyjna | Method of reversing the air flow direction in ventilation systems and an air flow reversing unit in ventilation systems |
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| DE3828011A1 (de) | 1989-12-07 |
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