DE3819062A1 - Verfahren zur steuerung von buerstenlosen elektromotoren sowie steuerschaltung hierfuer - Google Patents
Verfahren zur steuerung von buerstenlosen elektromotoren sowie steuerschaltung hierfuerInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Steuerung von
bürstenlosen Elektromotoren, insbesondere bürstenlosen
Gleichstrommotoren, bei dem von einem Rotorlagegeber
abgeleitete Ansteuersignale zur Ansteuerung von
elektronischen Schaltern, insbesondere Transistoren in
einer die Wicklungen des Elektromotors mit Stromimpulsen
versorgenden Brückenschaltung, insbesondere
Transistorbrückenschaltung, dienen, wobei der
Kommutierungspunkt der Ansteuerung der elektronischen
Schalter, insbesondere Transistoren, veränderbar ist.
Bei bürstenlosen Elektromotoren, insbesondere
Gleichstrommotoren, weist der Rotor Permanentmagnete und
der Stator eine üblicherweise dreiphasige, in
Sternschaltung liegende Drehstromwicklung auf. Die
Anschlußklemmen dieser Wicklung werden durch eine
dreiphasige Transistorbrückenschaltung wahlweise mit der
positiven oder negativen Schiene der Zwischenkreis-
Gleichspannung verbunden. Die Magnetisierung der
Permanentmagnete und die Gestaltung der Drehstromwicklung
sind so gewählt, daß jede der in den drei Phasen
induzierten Spannungen einen näherungsweise trapezförmigen
Verlauf weist. Der günstigste Drehmomentenverlauf des
Motors ist dann gegeben, wenn die Phasenströme blockförmig
mit einer Blocklänge von 120° sind und genau in Phase mit
den induzierten Spannungen liegen.
Hierzu werden jeweils zwei der sechs Transistoren
angesteuert, so daß jeweils zwei der drei Teilwicklungen
bestromt sind und die dritte Teilwicklung stromfrei
bleibt. Zur Entscheidung, welche der sechs Transistoren
dabei jeweils stromführend sein müssen, wird die jeweilige
Winkellage des Rotors über einen Rotorlagegeber erfaßt.
In der Praxis zeigt sich jedoch eine erhebliche Abweichung
von dem idealen Stromverlauf. Bedingt durch die
Induktivitäten der drei Teilwicklungen erfolgt der
Stromaufbau und Stromabbau nicht schlagartig, sondern in
erster Näherung gemäß einer e-Funktion. Daraus ergibt sich
eine Phasenverschiebung des Stromblocks gegenüber der
induzierten Spannung und somit eine Verschlechterung der
Drehmomentbildung. Der Winkelbetrag dieser
Phasenverschiebung ist drehzahlabhängig, da zum einen der
Betrag der induzierten Spannung mit steigender Drehzahl
größer wird und somit dem Stromaufbau entgegenwirkt, und
da zum anderen der Zeitbedarf des Stromaufbaus, bezogen auf
die Periodendauer, immer größer wird.
Ein bekanntes Verfahren, mit dem dieser Phasenverschiebung
entgegengewirkt werden kann, besteht darin, den
Kommutierungspunkt vorzuverlegen, d. h., die jeweiligen
Transistoren bereits zu einem früheren Zeitpunkt
aufzusteuern. Einerseits hat damit der Strom mehr Zeit,
sich aufzubauen und wieder abzubauen; andererseits ist die
induzierte Spannung im Augenblick des Stromaufbaus noch
geringer.
Bei einem bekannten Verfahren der eingangs genannten
Gattung erfolgt diese Vorverlegung des
Kommutierungspunktes dadurch, daß die Sensoren des Polrad-
Rotorlagegebers entgegen der Motordrehrichtung mechanisch
verdreht werden. Nachdem diese Verdrehung erfolgt ist,
bleibt die Lage der Sensoren fest.
Außerdem ist es bekannt (DE-OS 26 29 269), in einer
Steuerschaltung für einen bürstenlosen Gleichstrommotor in
der Ansteuerung für die einzelnen Transistoren feste
Widerstände anzuordnen, die so dimensioniert werden, daß
der Einschaltzeitpunkt der jeweils zugeordneten Phase
verschoben, d. h., die Einschaltdauer kleiner oder größer
als 120° gewählt wird. Dadurch sollen die jeweils
gewünschten Motor- und Drehzahlcharakteristiken
realisierbar sein. Im wesentlichen wird damit eine
überlappungsfreie Kommutierung der drei Phasen mit
geringem Aufwand realisierbar.
Den beiden bekannten Verfahren ist gemeinsam, daß die
Verschiebung des Kommutierungspunktes mechanisch oder
elektrisch nur um einen fest vorgegebenen Wert für den
gesamten Drehzahlbereich erfolgen kann. Dieser Wert ist
beim mechanischen Verfahren durch einen festen
Drehwinkelbetrag und beim elektrischen Verfahren durch
einen festen elektrischen Phasenwinkelbetrag bestimmt.
Es hat sich aber gezeigt, daß der optimale Wert einer
Verschiebung des Kommutierungspunktes drehzahlabhängig
ist, d. h., bei niedrigen Drehzahlen nahe 0° liegt und bei
höheren Drehzahlen beispielsweise Werte bis über 60°
annimmt. Bei den genannten Verfahren mit fester Vorgabe
der Verschiebung des Kommutierungspunktes ist jeweils nur
ein Kompromiß möglich, der, strenggenommen, nur für eine
bestimmte Drehzahl optimale Verhältnisse ergibt.
Hinzu kommt noch, daß die angestrebte Vorverlegung des
Kommutierungspunktes drehrichtungsabhängig ist. Ein Motor,
bei dem der Kommutierungspunkt um einen festen Betrag und
nur in einer vorgegebenen Richtung vorverlegt wurde, wird
deshalb in der entgegengesetzten Drehrichtung eine äußerst
schlechte Motorcharakteristik aufweisen oder überhaupt
nicht funktionsfähig sein. Die bekannten Verfahren sind
daher für Motoren mit Drehrichtungsumkehr ungeeignet.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren der
eingangs genannten Gattung so auszubilden, daß mit
besonders einfachen Mitteln und auf rein elektronische
Weise eine wirksame Verlagerung des Kommutierungspunktes
und damit eine wesentliche Verbesserung der
Motorcharakteristik und insbesondere
Drehmomentcharakteristik ereicht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
Kommutierungspunkt oberhalb einer vorgegebenen Grenze
einer Betriebskenngröße um einen festen Winkelbetrag,
vorzugsweise 60°, vorverlegt wird. Dieses Verfahren hat den
Vorteil, daß es mit sehr geringem Schaltungsaufwand
verwirklicht werden kann und gleichwohl eine erhebliche
Leistungssteigerung des Elektromotors mit sich bringt,
nämlich eine wesentliche Erhöhung des Drehmomentes im
oberen Drehzahlbereich und eine wesentliche Erhöhung der
erreichbaren Höchstdrehzahl.
Bei der Betriebskenngröße, von der der Befehl für das
Einschalten der Vorkommutierung abgeleitet wird, handelt
es sich vorzugsweise um die Drehzahl, weil die
Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit einer Vorkommutierung in
erster Linie von der Drehzahl abhängig ist, indem nämlich
im unteren Drehzahlbereich die Wirkung einer
Vorkommutierung gering, im oberen Drehzahlbereich jedoch
sehr wesentlich ist. Statt dessen kann als
Betriebskenngröße aber beipielsweise auch das Drehmoment
verwendet werden.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung des
Erfindungsgedankens ist bei einem Verfahren der eingangs
genannten Gattung, bei dem die Ansteuerung der die
Wicklungen des Elektromotors mit Stromimpulsen
versorgenden Transistoren in festen Drehwinkelschritten
erfolgt, erfindungsgemäß vorgesehen, daß die
Vorkommutierung durch Änderung der Zuordnung des
Rotorlagesignals zum Ansteuersignal für die Transistoren
derart erfolgt, daß jeweils diejenige
Transistorkombination angeschaltet wird, die ohne
Vorkommutierung als übernächste Transistorkombination an
die Reihe kommen würde.
Die Vorverlegung des Kommutierungspunktes geschieht dabei
in sehr einfacher Weise dadurch, daß - verglichen mit dem
Verfahrensablauf ohne Vorkommutierung im unteren
Drehzahlbereich - nunmehr im oberen Drehzahlbereich nur
eine Änderung der Zuordnung zwischen den Rotorlagesignalen
und den daraus abgeleiteten Ansteuerungssignalen für die
Transistoren erfolgt. Es wird jetzt diejenige
Transistorkombination angesteuert, die - ohne
Vorkommutierung - beispielsweise erst als übernächste
Transistorkombination an der Reihe wäre. Sonstige
Schaltungsmaßnahmen sind nicht erforderlich, so daß
hierfür auch keine Rechnerkapazität zur Verfügung stehen
muß.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist besonders vorteilhaft,
wenn die Kommutierung der Transistoren allein von einer
Hardwaresteuerung übernommen wird; hierdurch lassen sich
Ausführungen mit sehr geringem Bauaufwand und damit
kostengünstig realisieren.
Das erfindungsgemäße Verfahren hat noch den besonderen
Vorteil, daß es ohne Einschränkung auch bei solchen
bürstenlosen Elektromotoren einsetzbar ist, in deren
Steuerschaltung kein der Rotordrehung ständig
entsprechender Signalverlauf zur Verfügung steht, aus dem
ein Signal für eine gewünschte Vorkommutierung in
einfacher Weise dadurch abgeleitet werden könnte, daß die
Auslöseschwelle gegenüber der Nullage nach oben oder unten
verschoben wird.
Die Erfindung betrifft auch eine Steuerschaltung für
bürstenlose Elektromotoren, insbesondere
Gleichstrommotoren, zur Durchführung des Verfahrens, mit
einem Rotorlagegeber, einer Zuordnungslogik und einer die
Wicklungen des Elektromotors mit Stromimpulsen
versorgenden Transistorenschaltung mit Transistoren, deren
Ansteuerungseingänge mit der Zuordnungslogik
gegebenenfalls über Pulsweitenmodulatoren verbunden sind,
und mit einer Vorrichtung zur Änderung des
Kommutierungspunktes der Ansteuerung der Transistoren.
Diese erfindungsgemäße Steuerschaltung ist dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zur Änderung des
Kommutierungspunktes eine Umschalteinrichtung ist, die
einen Eingang für eine Betriebskenngröße, einen
Vergleicher und einen Ausgang für ein
Vorkommutierungssignal aufweist, das einem Eingang der
Zuordnungslogik als Umschaltsignal für die Zuordnung der
Rotorlagesignale zu den daraus abgeleiteten
Ansteuersignalen für die Transistoren zugeführt wird.
Der Schaltungsaufwand für diese Umschalteinrichtung ist
sehr gering, die beispielsweise im wesentlichen nur aus
einem einfachen Vergleicher besteht, der feststellt, ob
die vorgegebene Grenze der Betriebskenngröße,
beispielsweise eine bestimmte Drehzahl, überschritten ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des
Erfindungsgedankens sind Gegenstand weiterer
Unteransprüche.
Die Erfindung wird nachfolgend an einem
Ausführungsbeispiel näher erläutert, das in der Zeichnung
dargestellt ist. Es zeigt
Fig. 1 ein vereinfachtes Schaltbild der Steuerschaltung
für einen bürstenlosen Gleichstrommotor,
Fig. 2 ein Blockschaltbild der Mikroprozessorsteuerung in
Fig. 1 bei einem herkömmlichen Verfahren ohne
Vorkommutierung,
Fig. 3 ein Blockschaltbild der Mikroprozessorsteuerung in
Fig. 1 zur Vorkommutierung und
Fig. 4 die Drehmoment-Drehzahl-Kennlinien des
bürstenlosen Gleichstrommotors nach Fig. 1 mit und ohne
Vorkommutierung.
Der in Fig. 1 schematisch dargestellte bürstenlose
Gleichstrommotor 1 weist einen Rotor 2 auf, an dem ein
Rotorlagegeber 3, vorzugsweise ein dreiphasiger Polrad-
Rotorlagegeber angeordnet ist. Der Stator 4 des Motors 1
weist in seiner Wicklung 5 drei in Sternschaltung gelegte
Teilwicklungen 5 a, 5 b und 5 c auf.
Die Leistungselektronik der Steuerschaltung nach Fig. 1
weist eine Transistorenbrückenschaltung 6 auf, deren sechs
Transistoren 7 eine Vollbrückenschaltung bilden. In einer
herkömmlichen Gleichrichterbrückenschaltung 8 wird aus
einer Wechselstromquelle 9 ein Gleichstrom gewonnen, der
einer positiven Stromschiene 10 und einer negativen
Stromschiene 11 zugeführt wird, an denen die Transistoren
7 liegen. Durch eine Mikroprozessorsteuerung 12 werden die
Transistoren 7 so angesteuert, daß die Anschlußklemmen
Wicklung 5 wahlweise mit der positiven Schiene 10 bzw. der
negativen Schiene 11 in der Weise verbunden werden, daß
jeweils zwei der drei Teilwicklungen 5 a, 5 b und 5 c
bestromt sind und die dritte Teilwicklung stromfrei
bleibt.
Fig. 2 zeigt eine Steuerschaltung der
Mikroprozessorsteuerung 12 ohne Vorkommutierung.
In einer Zuordnungslogik 13 wird aus den zugeführten drei
Signalen des Rotorlagegebers 3 ermittelt, welche beiden
Transistoren 7 jeweils anzusteuern sind. Außerdem wird der
Zuordnungslogik 13 über einen Eingang 14 noch ein
Steuersignal "sign(M)" zugeführt, das angibt, welches
Vorzeichen das Drehmoment haben soll. Dieses Signal wird
von einer Drehzahlregelung 15 geliefert. Mit diesem
Signal kann die Zuordnungslogik 13 zwischen zwei
verschiedenen Zuordnungen der Rotorlage zur
Transistorenansteuerung auswählen. Die daraus gebildeten
beiden Signale werden zwei Pulsweitenmodulatoren 16 und 17
zugeführt und dort jeweils mit einem von der
Drehzahlregelung 15 gelieferten Pulsweitensignal
verknüpft. Die beiden Pulsweitenmodulatoren 16 und 17
geben dann die gepulsten Ansteuersignale an die oberen
drei Transistoren 7 über einen oberen Ausgang 18 und an
die unteren drei Transistoren 7 über einen unteren Ausgang
19 ab.
Um zur Verbesserung der Motorcharakteristik und
insbesondere des Drehmomentenverlaufs eine
Vorkommutierung, d. h. eine Vorverlagerung des
Kommutierungspunktes für die drei Teilwicklungen 5 a, 5 b
und 5 c der Statorwicklung 5 des Motors 1 zu erreichen,
wird die beschriebene Mikroprozessorsteuerung 12 der
Schaltung nach Fig. 1 durch die Mikroprozessorsteuerung
12′ gemäß Fig. 3 ersetzt.
Eine Umschalteinrichtung 20 für die Vorkommutierung gibt
beim Überschreiten einer Grenze einer Betriebskenngröße,
beispielsweise einer Drehzahlgrenze oder einer
Leistungsgrenze, über eine Leitung 21 ein
Vorkommutierungssignal an einen Eingang 22 der
Zuordnungslogik 13′. Das Vorkommutierungssignal löst in
der Zuordnungslogik 13′ eine Änderung der Zuordnung der
vom Rotorlagegeber 3 erhaltenen Rotorlagesignale zu den an
die Pulsweitenmodulatoren 16 und 17 und weiter an die
Transistoren 7 gegebenen Ansteuersignale aus. Die
Zuordnung wird so geändert, daß immer diejenige
Transistorkombination angeschaltet wird, die - bei Betrieb
ohne Vorkommutierung im unteren Drehzahlbereich - als
übernächste Transistorkombination an die Reihe kommen
würde. Dadurch wird eine Vorverlegung des
Kommutierungspunktes der Transistoren 7 um 90° erreicht.
Wenn die Betriebskenngröße, von der die Vorkommutierung
abgeleitet wird, die Drehzahl ist, ist der Eingang der
Umschalteinrichtung 20 für diese Betriebsgröße mit einem
Ausgang der Drehzahlregeleinrichtung 15 verbunden, an dem
ein drehzahlabhängiges Signal ansteht. Der in der
Umschalteinrichtung 20 enthaltene Vergleicher vergleicht
das erhaltene drehzahlabhängige Signal mit dem jeweils
vorgegebenen Grenzwert und liefert über die Leitung 21 ein
60°-Vorkommutierungssignal an die Zuordnungslogik 13′,
solange der Grenzwert überschritten ist.
In den beiden Pulsweitenmodulatoren 16 und 17 erfolgt
sodann in gleicher Weise wie bei Fig. 2 beschrieben die
Verknüpfung der Signale mit den von der Drehzahlregelung
15 gelieferten Pulsweitensignalen, bevor die oberen bzw.
unteren Transistoren 7 angesteuert werden.
In Fig. 4 ist das Drehmoment M des Elektromotors 1 über
der Drehzahl n aufgetragen. Unterhalb einer Drehzahlgrenze
n 1 findet keine Vorkommutierung statt. Würde die
Vorkommutierung auch oberhalb der Drehzahl n 1
unterbleiben, so hätte die Drehmomentkennlinie den
gestrichelt angedeuteten Verlauf, d. h., das Drehmoment
würde oberhalb der Drehzahl n 1 stark abfallen.
Durch die oberhalb der Drehzahlgrenze n 1 erfolgende
Vorkommutierung um 60° wird zum einen das Drehmoment im
oberen Drehzahlbereich wesentlich angehoben; zum anderen
wird die erzielbare Höchstdrehzahl erheblich gesteigert.
Ausgehend von dem beschriebenen Verfahren kann auch
vorgesehen werden, an mehreren vorgegebenen Grenzen von
Betriebskenngrößen, beispielsweise der Drehzahl, die
Vorkommutierung um jeweils unterschiedliche feste
Winkelbeträge vorzunehmen, beispielsweise mit zunehmender
Drehzahl um zunehmend größere Winkelbeträge.
Claims (8)
1. Verfahren zur Steuerung von bürstenlosen
Elektromotoren, insbesondere bürstenlosen
Gleichstrommotoren, bei dem von einem Rotorlagegeber
abgeleitete Ansteuersignale zur Ansteuerung von
elekronischen Schaltern, insbesondere Transistoren in
einer die Wicklungen des Elektromotors mit Stromimpulsen
versorgenden Brückenschaltung, insbesondere
Transistorbrückenschaltung dienen, wobei der
Kommutierungspunkt der Ansteuerung der elektronischen
Schalter, insbesondere Transistoren veränderbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kommutierungspunkt
oberhalb einer vorgegebenen Grenze einer Betriebskenngröße
um einen festen Winkelbetrag vorverlegt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Kommutierungspunkt jeweils um 60° vorverlegt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kommutierungspunkt oberhalb einer
vorgegebenen Drehzahlgrenze vorverlegt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kommutierungspunkt oberhalb einer
vorgegebenen Drehmomentgrenze vorverlegt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei die
Ansteuerung der die Wicklungen des Elektromotors mit
Stromimpulsen versorgenden Transistoren in festen
Drehwinkelschritten erfolgt, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorkommutierung durch Änderung der Zuordnung des
Rotorlagesignals zum Ansteuersignal für die Transistoren
derart erfolgt, daß jeweils diejenige
Transistorkombination angeschaltet wird, die ohne
Vorkommutierung als übernächste Transistorkombination an
die Reihe kommen würde.
6. Verfahren nach Anspruch 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kommutierungspunkt an mehreren
vorgegebenen Grenzen von Betriebskenngrößen um jeweils
unterschiedliche feste Winkelbeträge vorverlegt wird.
7. Steuerschaltung für bürstenlose Elektromotoren,
insbesondere Gleichstrommotoren zur Durchführung des
Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 6, mit einem
Rotorlagegeber, einer Zuordnungslogik und einer die
Wicklungen des Elektromotors mit Stromimpulsen
versorgenden Transistorbrückenschaltung mit Transistoren,
deren Ansteuerungseingänge mit der Zuordnungslogik gegebenenfalls
über Pulsweitenmodulatoren verbunden sind, und mit einer
Vorrichtung zur Änderung des Kommutierungspunktes der
Ansteuerung der Transistoren, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorrichtung zur Änderung des Kommutierungspunktes eine
Umschalteinrichtung (20) ist, die einen Eingang für eine
Betriebskenngröße, einen Vergleicher und einen Ausgang für
ein Vorkommutierungssignal aufweist, das einem Eingang
(22) der Zuordnungslogik (13′) als Umschaltsignal für die
Zuordnung der Rotorlagesignale zu den daraus abgeleiteten
Ansteuersignalen für die Transistoren (7) zugeführt wird.
8. Steuerschaltung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Eingang der Umschalteinrichtung
(20) für die Betriebsgröße mit einem Ausgang einer
Drehzahlregeleinrichtung (15) verbunden ist, an dem ein
drehabhängiges Signal ansteht.
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