DE3811617A1 - Fussboden-bauwerk fuer einen doppelfussboden - Google Patents
Fussboden-bauwerk fuer einen doppelfussbodenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich gattungsgemäß auf ein Fußboden-Bauwerk
für einen Doppelfußboden aus einem festen Unterboden und darauf an
geordneten Fußbodenplatten, die sich im montierten Zustand zu einem
geschlossenen Fußbodenplattenverband ergänzen, der mit Aufstellfüßen
auf die Oberfläche des Unterbodens aufgesetzt ist. Fußbodenplatten
verband bezeichnet eine Zusammensetzung aus einer Mehrzahl aus Fuß
bodenplatten, wobei die Kanten der Fußbodenplatten gestoßen sind.
Es versteht sich, daß der Estrich aufgebracht wird, nachdem die
Mehrzahl der Fußbodenplatten zu einem Fußbodenplattenverband zu
sammengesetzt ist. Das geschieht an der Baustelle.
Bei dem Fußboden-Bauwerk, von dem die Erfindung ausgeht, haben
die Fußbodenplatten einen quadratischen oder rechteckigen Grundriß
und vier Aufstellfüße im Bereich der Ecken des Grundrisses. Damit ist
eine statisch bestimmte Aufstellung auf dem Unterboden nicht möglich.
Andererseits ist der Unterboden in einem Wohnhaus, in einem Bürohaus
od. dgl. regelmäßig aus Toleranzgründen uneben. Damit die einzelnen
Fußbodenplatten im Fußbodenplattenverband nicht wackeln, sind die
Aufstellfüße höhenverstellbar oder höhenverstellbar an die Fußboden
platten angeschlossen. Die Fixierung der Höheneinstellung erfolgt häufig
durch den Estrich, der beispielsweise in Form von Vergußestrich auf
gebracht wird. All diese bekannten Maßnahmen sind in fertigungstech
nischer Hinsicht aufwendig. Die bekannten Maßnahmen sind aber auch
in verlegetechnischer Hinsicht aufwendig, da beim Verlegen die Auf
stellfüße nach Maßgabe der Unebenheiten des Unterbodens höhenmäßig
so eingerichtet werden müssen, daß die einzelnen Fußbodenplatten im
Fußbodenplattenverband nicht wackeln. Die bekannten Maßnahmen wer
den im übrigen auch durchgeführt, weil man in der Auffassung befangen
ist, daß die aus den einzelnen Fußbodenplatten im Fußbodenplattenver
band zusammengesetzte Oberfläche möglichst eben sein muß. - Lange
bekannt ist, daß z. B. Tische mit drei Beinen, auch auf einem un
ebenen Fußboden, nicht wackeln, weil die Dreipunktauflagerung statisch
bestimmt ist. Zur Weiterentwicklung des eingangs beschriebenen Fuß
boden-Bauwerks haben diese bekannten Zusammenhänge nichts beige
tragen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Fuß
boden-Bauwerk so weiter auszubilden, daß die Fußbodenplatten des
Fußbodenplattenverbandes auch bei einem uneben Unterboden nicht
mehr wackeln.
Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt die Erfindung, daß die Fußboden
platten des Fußbodenplattenverbandes entweder einen dreieckförmigen
oder einen trapezförmigen oder einen L-förmigen Grundriß aufweisen
sowie sich zu einem im Grundriß rechteckigen Fußbodenplattenverband
ergänzen und daß die einzelnen Fußbodenplatten im Fußbodenplatten
verband mit unmittelbarer oder mittelbarer Dreipunktauflagerung statisch
bestimmt angeordnet sind. Gegenstand der Erfindung sind auch Fuß
bodenplatten, die für ein solches Fußboden-Bauwerk eingerichtet sind.
Im einzelnen bestehen im Rahmen der Erfindung mehrere Möglichkeiten
der weiteren Ausbildung und Gestaltung. Eine bevorzugte Ausführungs
form der Erfindung, die sich durch Einfachheit in verlegetechnischer
Hinsicht und hohe Stabilität im statischen Sinne auszeichnet, ist da
durch gekennzeichnet, daß die einzelnen Fußbodenplatten eines Fuß
bodenplattenverbandes jeweils drei Aufstellfüße aufweisen, die im Grund
riß ein Dreieck aufspannen, und daß die Fußbodenplatten mit diesen
Aufstellfüßen statisch bestimmt auf den Unterboden aufgesetzt sind. Es
versteht sich, daß man bei einem erfindungsgemäßen Fußboden-Bauwerk
die einzelnen Fußbodenplatten zweckmäßigerweise im Bereich der Fugen
aneinander anschließt. Um dieses möglichst stufenfrei zu erreichen,
lehrt die Erfindung, daß die einzelnen Fußbodenplatten in Grenzen
elastisch nachgiebig ausgeführt sind. Um einen Verbund zwischen den
einzelnen Fußbodenplatten zu erreichen, der auch beispielsweise Zug
kräfte überträgt, ist eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung
in Kombination zu der elastisch nachgiebigen Gestaltung der einzelnen
Fußbodenplatten dadurch gekennzeichnet, daß die Fußbodenplatten
eines Fußbodenplattenverbandes im Bereich der Fugen über elastisch
nachgiebige Verbundmittel an ihre benachbarten Fußbodenplatten ange
schlossen sind.
Im Rahmen der Erfindung ist es nicht erforderlich, alle Fußboden
platten eines Fußbodenplattenverbandes mit drei Aufstellfüßen auszu
rüsten. Es besteht vielmehr die kostensparende Möglichkeit, die Fuß
bodenplatten eines Fußbodenplattenverbandes einerseits durch weniger
als drei Aufstellfüße, andererseits durch Anschluß und damit Aufla
gerung an benachbarten Fußbodenplatten ausreichend statisch bestimmt
anzuordnen. Im einzelnen ist in diesem Zusammenhang eine Ausfüh
rungsform dadurch gekennzeichnet, daß in einem Fußbodenplattenver
band einzelne Fußbodenplatten, die drei eine statisch bestimmte Auf
lagerung bewirkende Aufstellfüße aufweisen, und Fußbodenplatten, die
lediglich einen Aufstellfuß aufweisen, miteinander abwechseln, wobei
die Fußbodenplatten mit dem einen Aufstellfuß im übrigen an eine Fuß
bodenplatte mit drei Aufstellfüßen angeschlossen und dort aufgelagert
sind. Eine andere Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß
ausgehend von einer statisch bestimmten mit drei Aufstellfüßen aufge
lagerten Fußbodenplatte im Fußbodenplattenverband Fußbodenplatten
mit zwei Aufstellfüßen und aufstellfußfreie Überbrückungsplatten ange
ordnet sind, die mit ihrem Rand an benachbarte Fußbodenplatten an
geschlossen und dadurch ausreichend statisch bestimmt aufgelagert
sind. In beiden Fällen empfiehlt es sich, mit elastisch nachgiebigen
Fußbodenplatten zu arbeiten und auch mit entsprechend nachgiebigen
Fugenverbindungsmitteln zu arbeiten.
Ausreichend statisch bestimmt bedeutet im Rahmen der Erfindung, daß
das Prinzip der Dreipunktauflagerung nicht verlassen wird, jedoch
kann ein Auflagerpunkt oder können mehrere Auflagerpunkte zu einem
Auflagerrandstreifen im statischen Sinne gleichsam entarten, wobei
nichtsdestoweniger die statische Bestimmtheit ausreichend beibehalten
wird, wenn in der beschriebenen Weise mit Fußbodenplatten gearbeitet
wird, die in Grenzen elastisch nachgiebig sind und entsprechende
Fugenverbundmittel für den Anschluß benachbarter Fußbodenplatten
aufweisen. Im Rahmen der Erfindung liegt es, zwischen benachbarten
Fußbodenplattenverbänden Brückenplatten anzuordnen, die aufstellfuß
frei ausgeführt sind und an Fußbodenplatten der Fußbodenplattenver
bände angeschlossen und dort ausreichend statisch bestimmt aufge
lagert sind.
Erfindungsgemäß kann mit den verschiedensten Werkstoffen für die Fuß
bodenplatten und auch mit den verschiedensten Aufstellfüßen gearbeitet
werden. Das gilt auch für den Anschluß der Aufstellfüße an die Fuß
bodenplatten. Insoweit ist eine bevorzugte Ausführungsform der Erfin
dung dadurch gekennzeichnet, daß die Aufstellfüße als steife, unver
längerbare Stützen, z. B. aus Beton, ausgeführt und unverlängerbar
an den Plattenkörper angeschlossen sind. Die Aufstellfüße können
flächig unter den Plattenkörper geklemmt sein. Die Aufstellfüße können
aber auch in Ausnehmungen der Fußbodenplatten eingeklebt sein. Als
Werkstoff für die Fußbodenplatten eignen sich Holzfaserwerkstoffe in
Form von Spanplatten, Faserplatten u. dgl., aber auch Faserbeton
platten und Gipskartonplatten.
Ein erfindungsgemäßes Fußboden-Bauwerk führt zu einer durch die
Oberfläche der einzelnen Fußbodenplatten definierte Oberfläche, die
die Unebenheit des Unterbodens gleichsam abbildet, sei es durch
elastische Verformung der einzelnen Fußbodenplatten, sei es auch
durch einen mehr oder weniger stufenförmigen Anschluß von im Fuß
bodenplattenverband benachbarten Fußbodenplatten. Das stört nicht,
weil auf das erfindungsgemäße Fußboden-Bauwerk ohnehin noch der
Estrich aufgebracht wird, der ausgleicht und nivelliert. Im Ergebnis
erreicht man ein allen Anforderungen genügendes Fußboden-Bauwerk,
welches frei ist von statisch unbestimmt wackelnden Fußbodenplatten.
Die einzelnen Fußbodenplatten des erfindungsgemäßen Fußboden-Bau
werkes können einfach gefertigt, transportiert und montiert werden.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausfüh
rungsbeispiel darstellenden Zeichnung ausführlicher erläutert. Es
zeigen in schematischer Darstellung
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Fußbodenplatte eines erfindungsge
mäßen Fußboden-Bauwerkes,
Fig. 2 eine Ansicht des Gegenstandes der Fig. 1 aus Richtung des
Pfeiles A, aufgesetzt auf einen Unterboden,
Fig. 3 eine andere Ausführungsform des Gegenstandes der Fig. 1,
teilweise im Schnitt,
Fig. 4 in der Draufsicht mehrere nebeneinander angeordnete Fuß
bodenplattenverbände aus Fußbodenplatten unterschiedlichen
Grundrisses,
Fig. 5 entsprechend der Fig. 4 eine Draufsicht auf einen Fußboden
plattenverband anderer Ausführungsform,
Fig. 6 entsprechend der Fig. 4 eine weitere Ausführungsform eines
Fußbodenplattenverbandes und
Fig. 7 entsprechend der Fig. 4 eine andere Ausführungsform von
nebeneinander angeordneten Fußbodenplattenverbänden.
Die in den Figuren dargestellten Fußbodenplatten F bestehen aus einem
Plattenkörper 1 und aus angeschlossenen Aufstellfüßen 2. Sie dienen zur
Herstellung eines Doppelbodens über einem Unterboden 3 in einem Bau
werk. - Die moderne Praxis bevorzugt solche Doppelböden, weil im Zwi
schenraum zwischen dem Unterboden 3 und dem Plattenkörper 1 elek
trische und andere Installationen verlegt werden können. Wie die
Fig. 4 zeigt, werden die einzelnen Fußbodenplatten F zu einem ge
schlossenen Fußbodenplattenverband zusammengesetzt. Auf den Fuß
bodenplattenverband wird ein nicht gezeichneter Estrich aufgebracht.
Der Fußbodenplattenverband bildet ein Fußboden-Bauwerk.
Insbesondere aus der Fig. 1, aber auch aus einer vergleichenden Be
trachtung der einzelnen Ausführungsformen erfindungsgemäßer Fußboden
platten in Fig. 4 entnimmt man, daß die Aufstellfüße 2 in einer Projek
tion auf die Ebene der Fußbodenplatte F bzw. des Unterbodens 3 die
Eckpunkte eines Dreiecks 4 aufspannen, welches in Fig. 1 strich
punktiert eingezeichnet worden ist. Folglich sind die erfindungsgemäßen
Fußbodenplatten F auch bei unebenem Unterboden 3 statisch bestimmt
auf den Unterboden 3 aufstellbar. Im Ausführungsbeispiel und nach be
vorzugter Ausführungsform der Erfindung besitzen die Aufstellfüße 2
eine im wesentlichen ebene Aufstellfläche 5, während der Plattenkörper 1
in Grenzen elastisch verformbar ausgeführt ist, damit er sich, wie
schon beschrieben, anpassen kann, wenn die Aufstellfüße 2 mit ihrer
ebenen Aufstellfläche 5 auf einen unebenen Unterboden 3 aufgestellt
werden. Die Aufstellfüße 2 sind steife, unverlängerbare Stützen und un
verlängerbar an den Plattenkörper 1 angeschlossen. Der Plattenkörper 1
mag als Spanplatte, Faserplatte, Gipskartonplatte od. dgl. ausgeführt
sein. Die Aufstellfüße 2 können Betonbauteile oder auch Röhren sein.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 2 sind die Aufstellfüße 2 unter den
Plattenkörper 1 geklebt. Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 besitzt
der Plattenkörper 1 Ausnehmungen 6, in die die Aufstellfüße 2 einge
setzt und eingeklebt sind.
Die Fig. 1 bis 3 zeigen eine Ausführungsform, bei der der Platten
körper 1 einen dreieckförmigen Grundriß aufweist. Diese Ausführungs
form kehrt auch in Fig. 4 wieder. In Fig. 4 ist aber auch eine Aus
führungsform erkennbar, bei der der Plattenkörper 1 einen trapez
förmigen Grundriß aufweist oder bei der der Plattenkörper 1 einen
L-förmigen Grundriß aufweist.
Aus der Fig. 4 entnimmt man, daß erfindungsgemäß die Fußboden
platten F eines Fußbodenplattenverbandes entweder einen dreieckförmigen
oder einen trapezförmigen oder einen L-förmigen Grundriß aufweisen
sowie sich zu einem im Grundriß rechteckigen Fußbodenplattenverband
ergänzen. Die einzelnen Fußbodenplatten F sind im Fußbodenplatten
verband unmittelbar oder mittelbar über eine Dreipunktauflagerung
statisch bestimmt angeordnet.
Wie bereits erwähnt, besitzen die einzelnen Fußbodenplatten F in den
Fußbodenplattenverbänden aus Fußbodenplatten der Fig. 1 bis 3 bzw.
der Fußbodenplattenverbände der Fig. 4 jeweils drei Aufstellfüße 2,
die im Grundriß ein Dreieck aufspannen. Die Fußbodenplatten F sind
mit diesen Aufstellfüßen 2 unmittelbar statisch bestimmt auf den Unter
boden aufgesetzt.
Für die zeichnerische Darstellung insbesondere der Fig. 5 bis 7 gilt,
was in den Zeichnungen nicht erkennbar ist, daß die einzelnen Fuß
bodenplatten F in Grenzen elastisch nachgiebig ausgeführt sind. Die
Fußbodenplatten eines Fußbodenplattenverbandes können im übrigen
im Bereich der Fugen zu Nachbarplatten hin mit nicht gezeichneten
elastisch nachgiebigen Verbundmitteln aneinander angeschlossen sein.
Aus den Fig. 5 bis 7 ergibt sich, daß die einzelnen Fußbodenplatten F
eines Fußbodenplattenverbandes nicht notwendigerweise jede drei Auf
stellfüße 2 aufweisen müssen. Man erkennt, daß die Fußbodenplatten F
des Fußbodenplattenverbandes einerseits durch weniger als drei Auf
stellfüße 2, andererseits durch Anschluß und damit Auflagerung an
benachbarten Fußbodenplatten F ausreichend statisch bestimmt ange
ordnet sind, was insbesondere dann gilt, wenn die beschriebene
elastisch nachgiebige Ausbildung der Fußbodenplatten F und entspre
chende Fugenverbundmittel hinzukommen.
Die Ausführungsform nach Fig. 5 ist dadurch gekennzeichnet, daß in
einem Fußbodenplattenverband einzelne Fußbodenplatten F, die drei
eine statisch bestimmte Auflagerung bewirkende Aufstellfüße 2 aufweisen,
und daß Fußbodenplatten F, die lediglich einen Aufstellfuß aufweisen,
miteinander abwechseln, wobei die Fußbodenplatten F mit dem einen
Aufstellfuß 2 im übrigen an einer Fußbodenplatte F mit drei Aufstell
füßen 2 angeschlossen sind.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 6 ist die Anordnung so getroffen,
daß ausgehend von einer statisch bestimmten, mit drei Aufstellfüßen 2
aufgelagerten Fußbodenplatte F im Fußbodenplattenverband Fußboden
platten F mit zwei Aufstellfüßen 2 und aufstellfußfreie Überbrückungs
platten Ü angeordnet sind, die mit ihrem Rand an benachbarte Fuß
bodenplatten F ausreichend statisch bestimmt angeschlossen sind.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 7 sind zwischen benachbarten Fuß
bodenplattenverbänden Brückenplatten Ü angeordnet, die aufstellfußfrei
ausgeführt und an Fußbodenplatten F der Fußbodenplattenverbände
und an einander angeschlossen und auf diese Weise ausreichend statisch
bestimmt gelagert sind.
Claims (12)
1. Fußboden-Bauwerk für einen Doppelfußboden aus einem festen
Unterboden und darauf angeordneten Fußbodenplatten, die sich im
montierten Zustand zu einem geschlossenen Fußbodenplattenverband
ergänzen, der mit Aufstellfüßen auf die Oberfläche des Unterbodens
aufgesetzt ist, dadurch gekennzeichnet, daß
die Fußbodenplatten des Fußbodenplattenverbandes entweder einen drei
eckförmigen oder einen trapezförmigen oder einen L-förmigen Grundriß
aufweisen sowie sich zu einem im Grundriß rechteckigen Fußbodenplat
tenverband ergänzen und daß die einzelnen Fußbodenplatten im Fuß
bodenplattenverband mit mittelbarer oder unmittelbarer Dreipunktauf
lagerung statisch bestimmt angeordnet sind.
2. Fußboden-Bauwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die einzelnen Fußbodenplatten jeweils drei Aufstellfüße aufweisen, die
im Grundriß ein Dreieck aufspannen, und daß die Fußbodenplatten mit
diesen Aufstellfüßen statisch bestimmt auf den Unterboden aufgesetzt
sind.
3. Fußboden-Bauwerk nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß die einzelnen Fußbodenplatten in Grenzen elastisch
nachgiebig ausgeführt sind.
4. Fußboden-Bauwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 3, insbesondere
nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußbodenplatten
eines Fußbodenplattenverbandes im Bereich der Fugen mit elastisch
nachgiebigen Verbindungsmitteln an ihre benachbarten Fußbodenplatten
angeschlossen sind.
5. Fußboden-Bauwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Fußbodenplatten eines Fußbodenplattenverbandes
einerseits durch weniger als drei Aufstellfüße, andererseits durch An
schluß und damit Auflagerung an benachbarte Fußbodenplatten aus
reichend statisch bestimmt angeordnet sind.
6. Fußboden-Bauwerk nach Anspruch 1 sowie nach den Ansprüchen
3 und 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Fußbodenplat
tenverband einzelne Fußbodenplatten, die drei eine statisch bestimmte
Auflagerung bewirkende Aufstellfüße aufweisen, und Fußbodenplatten,
die lediglich einen Aufstellfuß aufweisen, miteinander abwechseln, wo
bei die Fußbodenplatten mit dem einen Aufstellfuß im übrigen an eine
Fußbodenplatte mit drei Aufstellfüßen angeschlossen und dort aufge
lagert sind (Fig. 5).
7. Fußboden-Bauwerk nach Anspruch 1 sowie nach den Ansprüchen
3 und 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß ausgehend von einer
statisch bestimmten mit drei Aufstellfüßen aufgelagerten Fußboden
platte im Fußbodenplattenverband Fußbodenplatten mit zwei Aufstell
füßen und aufstellfußfreie Überbrückungsplatten angeordnet sind, die
mit ihrem Rand an benachbarte Fußbodenplatten angeschlossen und da
durch ausreichend statisch bestimmt aufgelagert sind (Fig. 6).
8. Fußboden-Bauwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß zwischen benachbarten Fußbodenplattenverbänden
Brückenplatten angeordnet sind, die aufstellfußfrei ausgeführt und an
Fußbodenplatten der Fußbodenplattenverbände sowie aneinander ange
schlossen und dadurch ausreichend statisch bestimmt aufgelagert sind.
9. Fußboden-Bauwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Aufstellfüße als steife, unverlängerbare Stützen,
z. B. aus Beton, ausgeführt und unverlängerbar an die Fußbodenplat
ten angeschlossen sind.
10. Fußboden-Bauwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufstellfüße flächig unter die Fußbodenplatten
geklebt sind.
11. Fußboden-Bauwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufstellfüße in Ausnehmungen der Fußboden
platten eingeklebt sind.
12. Fußboden-Bauwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fußbodenplatte als Spanplatte, Faserplatte,
Gipskartonplatte oder Faserbetonplatte ausgeführt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19883811617 DE3811617A1 (de) | 1988-04-07 | 1988-04-07 | Fussboden-bauwerk fuer einen doppelfussboden |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE19883811617 DE3811617A1 (de) | 1988-04-07 | 1988-04-07 | Fussboden-bauwerk fuer einen doppelfussboden |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3811617A1 true DE3811617A1 (de) | 1989-10-26 |
Family
ID=6351529
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19883811617 Withdrawn DE3811617A1 (de) | 1988-04-07 | 1988-04-07 | Fussboden-bauwerk fuer einen doppelfussboden |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3811617A1 (de) |
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4241278A1 (de) * | 1992-07-14 | 1994-01-27 | Franz Hempelmann Gmbh | Siebartig durchlässiger Boden und hierfür vorzugsweise verwendbare Bodenplatte |
| EP0641903A1 (de) * | 1993-09-02 | 1995-03-08 | MERO-Werke Dr.-Ing. Max Mengeringhausen GmbH & Co. | Doppelboden |
| DE19612862A1 (de) * | 1996-03-30 | 1997-10-09 | Sicowa Verfahrenstech | Hohlraumboden |
| FR2783258A1 (fr) * | 1998-09-15 | 2000-03-17 | Jacques Keller | Stabilisation de l'assise d'un materiau par l'adjonction de trois proeminences placees respectivement aux centres de gravite de chaque tiers du dit materiau |
| RU2427683C1 (ru) * | 2010-06-28 | 2011-08-27 | Георгий Исаакович Франкфурт | Унифицированный сборно-разборный настил с пространственно регулируемыми опорами |
-
1988
- 1988-04-07 DE DE19883811617 patent/DE3811617A1/de not_active Withdrawn
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4241278A1 (de) * | 1992-07-14 | 1994-01-27 | Franz Hempelmann Gmbh | Siebartig durchlässiger Boden und hierfür vorzugsweise verwendbare Bodenplatte |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
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