DE3802489A1 - Einrichtung zum konditionieren von schuettgut - Google Patents
Einrichtung zum konditionieren von schuettgutInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Konditionieren
von Schüttgut, wie Spänen oder Schnitzeln, insbesondere
pflanzlicher Art, wie Holzhackschnitzeln zur Herstellung
von Fasern oder Zellstoff für die Papier- oder Karton
erzeugung bzw. Faserplattenherstellung gemäß dem Ober
begriff des Anspruches 1.
Es ist z.B. bekannt, den für die Papiererzeugung notwen
digen Zellstoff u.a. nach dem sogenannten TMP- oder CTMP-
Verfahren herzustellen, wobei Holzhackschnitzel oder
andere pflanzliche Stoffe verwendet werden. Diese Hack
schnitzel, die etwa 20 bis 40 mm lang und bis zu etwa
20 mm breit sein können, werden zerfasert, um dann ent
sprechend weiter verarbeitet zu werden. Um eine möglichst
gute Faserqualität zu erzielen, können die Holzhack
schnitzel in einem Silo mit Niederdruck- oder Hochdruck-
Dampf konditioniert werden.
Das konditionierte Schüttgut wird mit Hilfe eines
Räumaggregates durch eine oder mehrere im Siloboden
vorgesehene Öffnungen über Schneckenförderer ausgetragen
und der Zerfasermühle zugeführt. Bei Betriebsunter
brechungen, z.B. bei Betriebsstörungen und dgl. kommt
es durch Quellen der Holzhackschnitzel zu Blockierungen
im Silo. Sie können nur durch Klopfen, Stochern usw. be
seitigt werden. Durch die Neigung zur Brückenbildung
ist die Austragsgenauigkeit bei diesen Silos nicht zu
friedenstellend. Außerdem ist die Temperatur der Holzhack
schnitzel ungleichmäßig und in bezug auf die nachfolgenden
Verfahrensschritte unbefriedigend. Durch die Bildung von
Brücken und Kanälen im Schnittgut treten erhebliche Dampf
verluste auf. Ferner ist nachteilig, daß sich die Hack
schnitzel infolge der ungleichmäßigen Dampfverteilung
oder unterschiedlicher Verweilzeit ungleichmäßig verändern
und ihre Eigenschaften dadurch so beeinträchtigt werden,
daß bei der nachfolgenden Verwendung Qualitätsprobleme
auftreten können und Zusatzkosten entstehen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Einrichtung
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 1 dahin
gehend weiterzubilden, daß mit einfachen Mitteln eine
weitgehend gleichmäßige Konditionierung des Schüttgutes
erzielt wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeich
nenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Infolge der Verwendung von Entlastungsvorrichtungen kann
das quellende Schüttgut unter diesen Vorrichtungen expandieren,
auch wenn aus der erfindungsgemäßen Vorrichtung keine
Schnitzel oder dgl. entnommen werden. Durch entsprechend an
geordnete Dampfzuleitungen wird eine gute und gleichmäßige
Dampfverteilung gewährleistet. Außerdem kann durch abge
schirmte Dampfzuleitungen verhindert werden, daß sie sich
mit Schüttgut zusezten.
Zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen
sowie weitere Vorteile und wesentliche Einzel
heiten der Erfindung sind den Merkmalen der
Unteransprüche, der nachfolgenden Beschreibung und
der Zeichnung zu entnehmen, die in schematischer
Darstellung bevorzugte Ausführungsformen als
Beispiel zeigt. Es stellen dar:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Einrichtung in
Seitenansicht,
Fig. 2 den unteren Teil der Einrichtung gemäß
Fig. 1 mit einem Imprägnierschnecken
förderer in Seitenansicht und einem Rotor als
Fig. 3 die Einrichtung ähnlich Fig. 1 mit einer
einzigen Austragförderschnecke in einer
Draufsicht und einem Drehboden als
Fig. 4 die Einrichtung ähnlich Fig. 2 jedoch mit
zwei parallelen Austragförderschnecken
und
Fig. 5 eine Dampfdüse der Einrichtung nach Fig.
1 in Seitenansicht.
Die in der Zeichnung dargestellte erfindungsgemäße
Einrichtung 1 ist für die Konditionierung von
Schüttgut, wie Spänen, Fasern und dergleichen vor
gesehen und kann bevorzugt für die Aufbereitung
von Holzhackschnitzeln verwendet werden, die
zur Herstellung von Zellstoff für die Papier- oder Karton
erzeugung bzw. von Fasern für die Faserplattenherstellung eingesetzt
werden. Die Einrichtung 1
weist einen Silo 2 auf, der innen über dem Boden
3 ein Räumaggregat 4 besitzt, das z.B. als
Rotor mit radial abstrebenden Schlepparmen, die
bevorzugt flexibel sein können, oder als Drehboden
ausgebildet sein kann. In dem Boden 3 befindet
sich eine hier nicht näher dargestellte Öffnung,
unter der ein Austragschneckenförderer 5 ange
ordnet ist. Der Austragschneckenförderer 5 kann
zweckmäßig so lang ausgeführt sein, daß er sich
über den gesamten Durchmesser des Silos 2 er
streckt. Der Austragförderer 5 weist einen unter
der Öffnung des Silobodens 3 befindlichen Trog 6
auf, in dem eine Förderschnecke 7 um eine Achse
8 drehbar gelagert ist. Die Fig. 1 zeigt deutlich,
daß die Achse 8 zur vertikalen Mittenachse 9 des
Silos 2 nicht rechtwinklig, sondern so verläuft,
daß der Austragsschneckenförderer 5 in Förder
richtung (Pfeil) ansteigt. Der Anstiegswinkel
kann etwa 3 bis 15°, vorzugsweise etwa 5° be
tragen.
Im Innern dies Silos 2 können verschiedene Ein
bauten vorgesehen sein, die in Richtung nach unten
schräg geneigte Führungsflächen 10 für die von
oben in den Silo 2 einzubringenden Holzhack
schnitzel aufweisen und als Wendel 11, Keil 12,
Trichter 13 und Quersteg 14 sowie als
Kegelstumpf oder dergleichen Konen ausgeführt
sein können. Die konischen Einbauten 11 bis 13
dienen der gleichmäßigen Bedämpfung der Holzhack
schnitzel und der gleichzeitigen Entlastung, um
durch Aufquellen der Holzhackschnitzel verursachte
Schüttgut-Brückenbildung im Silo 2 zu vermeiden und
einen gleichmäßigen Austrag des Schüttguts zu erzielen.
Für die Konditionierung der Holzhackschnitzel, die be
vorzugt bei konstant 92°C aber auch unter Hochdruck
bei beispielsweise 12 bar und ca. 190°C durchgeführt
werden kann, sind Dampfdüsen 15 vorgesehen, die an ver
schiedenen Stellen des Silos 2 so verteilt angeordnet
sind, daß eine weitgehend gleichmäßige Dampfeinbringung
erzielt wird. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel
sind die Dampfdüsen 15 sowohl an den Seitenwänden des
Silos 2 in verschiedenen Ebenen und Abständen als auch
am Quersteg 14 und insbesondere auch am bzw. unter
dem Siloboden 3 sowie am Trog 6 des Austragschnecken
förderers 5 vorgesehen. Die Dampfdüsen 15 sind dabei
so angeordnet, daß sie gegen das Schüttgut weitgehend
abgeschirmt sind, um Düsenverstopfungen zu vermeiden.
Eine bevorzugte Anordnung der Dampfdüsen 15 ist dazu
am Silo 2 im Bereich der Räume 16 gegeben, die sich
unter den Einbauten 11 bis 14 befinden bzw. von deren
schrägen Führungsflächen 10 mitbegrenzt sind. Bevorzugt
die unteren Dampfdüsen 15 sind durch die siebförmigen
Platten mit konischen Öffnungen (Fig. 5, 17, 18) geschützt.
Dem Ausführungsbeispiel der Fig. 5 ist zu entnehmen,
daß die Dampfdüsen 15 bevorzugt konische Ausström
löcher 17 aufweisen könten, die sich in Richtung der Dampf
strömung (Pfeil) konisch verjüngen. Dabei kann es günstig
sein, die Dampfdüse 15 so auszubilden, daß sie mehrere
bzw. eine Vielzahl von Ausströmlöchern
17 aufweist, die zweckmäßig in einer siebförmigen
Platte 18 vorgesehen sein können. Durch die konischen
Ausströmlöcher 17 wird ein Verstopfen der Dampfdüsen
durch das Schüttgut vermieden, da der kleinere
Öffnungsquerschnitt der konischen bzw. trichter
förmigen Ausströmlöcher 17 den Holzhackschnitzeln
zugewandt ist, so daß diese sich nicht in den
Ausströmlöchern 17 festsetzen können.
Darüber hinaus kann es günstig sein, die Dampfdüsen
15 mit einer Revisionsöffnung 19 zu versehen, so daß
der Innenraum 20 der Dampfdüse 15 im Bedarfsfall
von außen zugänglich ist. Die Revisionsöffnung 19
ist mit einem lösbaren Deckel oder Flansch 21 ver
schlossen, der an der Dampfdüse 15 an einer Achse 22
schwenkbar angelenkt sein kann. An dem den Aus
strömlöchern 17 gegenüberliegenden Stirnende der
Dampfdüse 15 kann eine Rohrleitung 23 angeschlossen
sein, durch die der heiße Dampf für die
Konditionierung des Schüttguts zugeführt werden
kann. Durch die Revisionsöffnung 19 ist es möglich,
den Innenraum 20 sowie die Ausströmlöcher 17 von der
Innenseite her zu reinigen, um z.B. vom zugeführten
Dampf mitgeführte bzw. eingebrachte Verun
reinigungen zu entfernen. Wie die Fig. 5 zeigt, kann
die Reinigungsöffnung 19 vorzugsweise rechtwinklig
zur Längsachse 24 der Dampfdüse 15 ausgebildet und
dicht hinter der Siebplatte 18 angeordnet sein, so
daß diese leicht zugänglich und problemlos gereinigt
werden kann.
Der Fig. 2 ist zu entnehmen, daß es besonders
günstig sein kann, die Holzhackschnitzel nach dem
Austragen aus dem Silo 2 zusätzlich zu konditionieren,
indem das Schüttgut über den Austragschneckenförderer 5
(der schräg nach oben ansteigt, um durch Verdichtung
Dampf aus den Hackschnitzeln zu pressen)
einer Imprägnierstation 25 zugeführt wird, die
eine Imprägnierflüssigkeit 26 aufweist, die sich
in einem in Förderrichtung (Pfeil) schräg an
steigenden Imprägnierschneckenförderer 27 und einem
vorzugsweise vertikalen Querförderer 28, der eben
falls als Schneckenförderer ausgeführt sein kann,
befindet. Dazu kann es günstig sein, den Austrag
schneckenförderer 5 und den Imprägnierschnecken
förderer 27 so anzuordnen, daß die Schräganstiege
unterschiedlich sind, wobei zweckmäßig der Anstieg
des Imprägnierschneckenförderers 27 steiler sein kann
als der Anstieg des Austragschneckenförderers 5. Der
Imprägnierschneckenförderer 27 kann in einem Winkel
von etwa 5 bis 60°, vorzugsweise etwa 25° ansteigen,
wie dies beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ange
deutet ist.
Bei dem in der Fig. 3 dargestellten Ausführungsbei
spiel ist lediglich ein einziger Austragschnecken
förderer 5 vorgesehen, der sich diametral über den
gesamten Durchmesser des Silos 2 erstreckt. Beim
Ausführungsbeispiel der Fig. 4 sind zwei parallele
Austragsschneckenförderer 5 unter dem Silo 2 vorge
sehen. Dadurch wird der Vorteil erreicht, daß das
Schüttgut aus dem Silo weitgehend gleichmäßig ausge
tragen werden kann und keine Produktablagerungen
durch Materialkeilbildung und dergleichen am Silo
boden 3 auftreten können, wie dies manchmal bei nur einem
Austragsschneckenförderer 5 der Fall sein kann, wenn sich
seitlich neben dem Austragsschneckenförderer 5 Hackschnitzel
ansammeln und zusammenbacken können.
Bei dem Einsatz von zwei oder mehreren Austragsschnecken
förderern 5 kann es zweckmäßig sein, ebenfalls zwei oder
mehrere Imprägnierschneckenförderer 27 und zwei oder mehrere
Querförderer 28 vorzusehen, so daß insgesamt eine gleich
mäßige und qualitativ hochwertige Konditionierung der Hack
schnitzel erzielt werden kann. Durch die vorzugsweise
Verwendung von zwei oder mehreren Austragsschneckenförderern
5 kann zudem eine Vergleichmäßigung der Verweilzeit der Hack
schnitzel und eine Vermeidung von Dampfverlusten erzielt
werden. Außerdem können unabhängig voneinander mehrere Zer
faserungsmühlen beschickt werden - auch dadurch werden er
hebliche Kosten eingespart, weil nicht - wie üblich - jede
Zerfaserungsmühle ein eigenes Dampfsilo braucht.
Bei der erfindungsgemäßen Einrichtung 1 ist der Vor
teil gegeben, daß eine Brückenbildung der Holzhackschnitzel
durch die Einbauten 11 bis 14 vermieden ist. Bereis
beim Beginn einer Brückenbildung stürzt das Schüttgut immer
gleich ein. Die Einbauten 11 bis 14 können an der Silowand
asymmetrisch angeordnet sein. Der durch die Dampfdüsen 15
in den Silo 2 einströmende Dampf kann sich durch die vor
teilhafte Dampfdüsenanordnung unter den konischen Einbauten
11 bis 13 sehr gleichmäßig kreisförmig verteilen und ring
förmig austreten, wodurch eine optimale Bedämpfung der Hack
schnitzel erzielt wird. Da etwaige Material-Brückenbildungen im
Ansatz zum Einsturz kommen, bilden sich keine Kanäle im
Schüttgut, es dringt der Dampf langsam von unten nach
oben und wird von den Hackschnitzeln weitgehend absor
biert, und zwar so weit, daß praktisch keine Dampf
verluste auftreten und ein hoher Bedämpfungs-Wirkungs
grad erzielt wird. Bei Bedämpfen können die Holzhack
schnitzel aufquellen, so daß eine Volumenvergrößerung
eintritt. Bei der erfindungsgemäßen Einrichtung haben
die Holzhackschnitzel die Möglichkeit, in die Räume (16)
unterhalb der Einbauten 11 bis 14 von unten einzudringen,
so daß keinerlei Blockierung auftreten kann. Die gleich
mäßige Dampfverteilung im Silo 2 wird zudem durch die
Anordnung der Dampfdüsen 15 an verschiedenen Stellen
des Silos 2 erreicht, insbesondere auch an den Schnecken
trögen 6 und am Siloboden 3 unter den Entlastungseinbauten
11 bis 14. Durch die konische Ausbildung der Ausström
löcher 17 in den Dampfdüsen 15 wird erreicht, daß die
Holzhackschnitzel nicht in die verengten Ausströmlöcher 17
eindringen, rutschen die Schnitzel aufgrund der trichter
förmigen Erweiterung ohne weiteres in den Innenraum 20
der Dampfdüse 15, so daß die Ausströmlöcher 17 frei bleiben
und nicht verstopfen. Die kleinen Schnitzel und etwaige
anderweitige Dampfverunreinigungen können durch die
Revisionsöffnung 19 leicht aus dem Innenraum 20 entfernt
werden.
Aufgrund des schrägen Anstiegs des Austragsschnecken
förderers 5 und die durch den Dampf konditionierten
relativ weichen Holzhackschnitzel wird im Ausstrags
schneckenförderer 5 eine gewisse Kompression erzeugt. Durch
diese Kompression wird das Gas aus den Holzhackschnitzeln
hinausgedrückt. Anschließend gelangen die Holzhackschnitzel
in den Imprägnierschneckenförderer 27, der noch etwas
steiler nach oben fördert. Hier werden die Hackschnitzel
imprägniert. Da die Hackschnitzel vorher gequetscht
bzw. komprimiert worden sind, saugen sie die Imprägnier
flüssigkeit 26 begierig auf. Nach dem Verlassen des
Imprägnierschneckenförderers 27 werden die so kon
ditionierten Hackschnitzel einer nachfolgenden
Zerfaserungsanlage für die weitere Verarbeitung zu
geführt.
Claims (13)
1. Einrichtung zum Konditionieren von Schüttgut, wie
Spänen oder Schnitzeln, insbesondere pflanzlicher
Art, wie Holzhackschnitzel zur Herstellung von Fasern
oder Zellstoff für die Papier- oder Kartonerzeugung
bzw. Faserplattenerzeugung, mit einem Silo (2), der
mindestens eine Dampfzuleitung (15), ein Räumaggregat
(4) und eine Austragsvorrichtung (5) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dampfzuleitungen (15)
an verschiedenen Stellen des Silos (2) verteilt an
geordnet und gegen das Schüttgut abgeschirmt sind,
und daß zur Entlastung des Schüttgutes Einbauten (11
bis 14 ) vorgesehen sind.
2. Einrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dampfzuleitungen (15),
vorzugsweise Dampfdüsen, durch die Einbauten (11 bis
14) im Silo (2) abgeschirmt und in von diesem mitbe
grenzten Räumen (16) vorgesehen sind.
3. Einrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dampfdüsen (15) am
Siloboden (3) vorzugsweise konisch gebohrt und unter
der Düsenplatte mit einer Reinigungsöffnung versehen
sind und an diesem und/oder an der Austragsvorrich
tung, vorzugsweise einem Austragschneckenförderer (15)
vorgesehen sind.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dampfdüsen (15) sich
in Dampfströmungsrichtung konisch verjüngende Ausström
löcher (17) aufweisen, die bevorzugt zu mehreren in
einer etwa siebförmigen Platte (18) zusammengefaßt
sind.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Innenraum (20) der
Dampfdüse (15) zur Reinigung der Ausströmlöcher (17)
durch eine mit einem Flansch (21) verschließbare
Revisionsöffnung (19) zugänglich ist.
6. Einrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Revisionsöffnung (19)
quer, vorzugsweise rechtwinklig zur Längsachse (24)
der Dampfdüse (15) angeordnet ist.
7. Einrichtung insbesondere nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß dem Austragschneckenförderer
(5) mindestens eine, vorzugsweise mehrere Imprägnier
flüssigkeiten (26) für das Schüttgut beinhaltende
Imprägnierschneckenförderer (27) nachgeschaltet sind.
8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß zwischen dem Austragsschnecken
förderer (5) und dem Imprägnierschneckenförderer (27)
ein bevorzugt vertikaler Querförderer (28) ange
ordnet ist, der mindestens teilweise mit der
Imprägnierflüssigkeit (26) gefüllt ist.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7 und 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Austragschnecken
förderer (5 ) und/oder der Imprägnierschnecken
förderer (27) in Förderrichtung schräg ansteigen.
10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Austragschneckenförderer (5) und
der Imprägnierschneckenförderer (27) unterschiedlich
steil ansteigen, wobei der Anstieg des Imprägnier
schneckenförderers (27) bevorzugt steiler ist als der
Anstieg des Austragschneckenförderers (5).
11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei bevorzugt
parallele Austragschneckenförderer (5) vorgesehen
sind, welche unabhängig voneinander betrieben werden können.
12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einbauten (11 bis 14)
etwa trichter-, keil-, konen- oder wendelförmig aus
gebildet sind.
13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dampfdüsen (15) unter
halb der Einbauten (11 bis 14) angeordnet sind.
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