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DE3801699A1 - Datenverarbeitungsanlage - Google Patents

Datenverarbeitungsanlage

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DE3801699A1
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electronic device
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response data
self
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DE3801699A
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English (en)
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Yasuo Iijima
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Toshiba Corp
Original Assignee
Toshiba Corp
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Priority claimed from JP62068239A external-priority patent/JPS63234375A/ja
Priority claimed from JP62068241A external-priority patent/JP2577376B2/ja
Priority claimed from JP62071624A external-priority patent/JPS63239574A/ja
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Description

Die Erfindung betrifft eine Datenverarbeitungsanlage zur Ermöglichung eines Datenaustausches zwischen einem ersten elektronischen Gerät, wie einer Karten-Lese/Einschreib­ einheit, und einem zweiten elektronischen Gerät, wie einer sog. IC-Karte, nach der Halbduplex-Übertragungsmethode in der Weise, daß das zweite elektronische Gerät in Abhängig­ keit von einem Steuersignal vom ersten elektronischen Ge­ rät gestartet (in Betrieb gesetzt) wird und Anfangsantwort­ daten, welche den Betriebsbeginn angeben, vom zweiten elektronischen Gerät zum ersten elektronischen Gerät ge­ sandt werden.
Es ist eine Datenverarbeitungsanlage bekannt, welche ein erstes und ein zweites elektronisches Gerät einen Daten­ austausch nach der "Halbduplex-Übertragungs- oder -Aus­ tauschmethode" durchführen zu lassen vermag. Der Ausdruck "Halbduplex-Übertragung" bedeutet, daß erstes und zwei­ tes elektronisches Gerät einen bidirektionalen Datenaus­ tausch ausführen, ein Datenaustausch vom einen Gerät zum anderen jedoch verhindert oder gesperrt ist, wenn das andere Gerät einen Datenaustausch zum einen Gerät durch­ führt. Bei dieser Datenverarbeitungsanlage wird der Be­ trieb oder die Operation des zweiten elektronischen Ge­ räts bei Freigabe des Rücksetzens in Abhängigkeit von einem Rücksetzsignal vom ersten elektronischen Gerät ein­ geleitet, worauf Anweisungs- oder Befehlsdaten vom ersten elektronischen Gerät durch das zweite elektronische Gerät empfangen und decodiert werden. Nach Abschluß der Ver­ arbeitung entsprechend den Anweisungsdaten liefert das zweite elektronische Gerät ein Verarbeitungsergebnis als Antwortdaten zum ersten elektronischen Gerät. Diese Daten­ verarbeitungsanlage kann normal betrieben werden, wenn Übertragungsprotokolle dem ersten und zweiten elektro­ nischen Gerät bekannt sind.
In neuerer Zeit ist eine solche Datenverarbeitungsanlage als ein eine IC-Karte verwendendes System eingesetzt wor­ den. Übermittlungs- oder Übertragungsprotokolle (trans­ mission protocols) variieren dabei je nach den Arten der IC-Karte(n) (als zweites elektronisches Gerät). Zum Signalisieren bzw. Melden eines Übertragungsprotokolls zu einer Karten-Lese/Einschreibeinheit (als erstes elek­ tronisches Gerät) erfaßt (detects) die IC-Karte die Frei­ gabe des Rücksetzens der Karten-Lese/Einschreibeinheit durch ein Rücksetzsignal, und sie liefert Anfangsantwort­ daten, als Antwort-auf-Rücksetzen-Daten bezeichnet. Die IC-Karte wartet sodann Anweisungsdaten von der Lese/Ein­ schreibeinheit ab. Letztere beginnt ihren Betrieb bei Empfang der Anfangsantwortdaten von der IC-Karte.
Wenn dabei die IC-Karte nicht normal betrieben wird oder arbeitet, z.B. wenn die Operation nach Freigabe des Rück­ setzens nicht normal ausgeführt wird, und zwar aufgrund eines Ausfalls eines Randomspeichers (RAM) oder Registers in einem Steuerelement, veranlaßt die Rücksetzfreigabe (release of resetting) die Übertragung der Anfangsant­ wortdaten. Da hierbei jedoch die IC-Karte in einem ab­ normalen Zustand verbleibt, ist die System-Zuverlässig­ keit beeinträchtigt.
Die Erfindung bezweckt also die Lösung des beim Stand der Technik gegebenen Problems, d.h. die Beeinträchti­ gung der System-Zuverlässigkeit, wobei ein zweites elek­ tronisches Gerät Anfangsantwortdaten zu einem ersten elek­ tronischen Gerät bei Initialisierung des zweiten elektro­ nischen Geräts sendet, auch wenn letzteres nicht normal betrieben werden bzw. arbeiten kann, so daß die Operation des ersten elektronischen Geräts in Abhängigkeit von den Anfangsantwortdaten in unerwünschter Weise eingeleitet wird. Aufgabe der Erfindung ist damit die Schaffung einer Datenverarbeitungsanlage, welche die Übertragung von An­ fangsantwortdaten zu sperren vermag und die Zuverlässig­ keit der Anlage verbessert, wenn das zweite elektronische Gerät nicht normal arbeiten kann.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 gekenn­ zeichneten Merkmale gelöst.
Gegenstand der Erfindung ist eine Datenverarbeitungsanlage zur Ermöglichung (enabling) eines Datenaustausches zwischen ersten und zweiten elektronischen Geräten, umfassend ein erstes elektronisches Gerät zum Senden eines Steuersignals zu einem zweiten elektronischen Gerät, um dieses in Be­ trieb zu setzen (to start), zum Empfangen von Anfangsant­ wortdaten, welche den Start oder Betriebsbeginn des zwei­ ten elektronischen Geräts angeben, von letzterem, zum Sen­ den von vorbestimmten Anweisungsdaten zum zweiten elektro­ nischen Gerät bei Empfang der Anfangsantwortdaten und zum Empfangen oder Abnehmen eines Verarbeitungsergebnisses in Abhängigkeit von Anweisungsdaten vom zweiten elektronischen Gerät, wobei letzteres eine Selbstdiagnose- oder Eigenprüf­ einheit, um vor der Übertragung der Anfangsantwortdaten zum ersten elektronischen Gerät selbst zu prüfen (for self-diagnosing), ob eine normale Operation ausgeführt wird, wenn das Steuersignal des ersten elektronischen Geräts empfangen wird, eine Anfangsantwortdaten-Über­ tragungseinheit zum Übertragen der Anfangsantwortdaten zum ersten elektronischen Gerät, wenn das Eigenprüfer­ gebnis der betreffenden Einheit anzeigt, daß eine nor­ male Operation ausgeführt werden kann, und eine Sperr­ einheit zum Sperren (inhibiting) der Übertragung der An­ fangsantworten und zum Setzen des zweiten elektronischen Geräts in einen Haltzustand, wenn ein Eigenprüfergebnis der betreffenden Einheit anzeigt, daß die normale Opera­ tion nicht ausgeführt werden kann, aufweist, sowie eine Verarbeitungseinheit zum Empfangen der Anweisungsdaten vom ersten elektronischen Gerät, zum Durchführen der Verarbeitung an den Anweisungsdaten und zum Senden des Verarbeitungsergebnisses zum ersten elektronischen Gerät.
Im folgenden sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfin­ dung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild einer Karten-Handhabungs­ vorrichtung unter Verwendung einer Datenver­ arbeitungsanlage gemäß der Erfindung,
Fig. 2 ein Funktions-Blockschaltbild einer IC-Karte als zweites elektronisches Gerät bei der er­ findungsgemäßen Datenverarbeitungsanlage,
Fig. 3 ein Blockschaltbild eines in die IC-Karte integrierten IC-Chips,
Fig. 4 ein Speicherplan des Formats eines Programm­ speichers in der IC-Karte,
Fig. 5 eine Darstellung zur Verdeutlichung eines Programmdatenaufbaus,
Fig. 6 ein Blockschaltbild einer Karten-Lese/Einschreib­ einheit als erstes elektronisches Gerät bei der erfindungsgemäßen Datenverarbeitungsanlage,
Fig. 7 ein Ablaufdiagramm zur Erläuterung eines ersten Ausführungsbeispiels der Operation der IC-Karte als zweites elektronisches Gerät bei der erfin­ dungsgemäßen Datenverarbeitungsanlage,
Fig. 8 ein Ablaufdiagramm zur Erläuterung eines zweiten Ausführungsbeispiels der Operation der IC-Karte als zweites elektronisches Gerät bei der erfin­ dungsgemäßen Datenverarbeitungsanlage,
Fig. 9 ein Ablaufdiagramm zur Erläuterung eines dritten Ausführungsbeispiels der Operation der IC-Karte,
Fig. 10 ein Ablaufdiagramm zur Erläuterung eines vierten Ausführungsbeispiels der Operation der IC-Karte,
Fig. 11 ein Blockschaltbild eines in eine IC-Karte gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung inte­ grierten IC-Chips und
Fig. 12A und 12B Ablaufdiagramme zur Erläuterung der Operation der IC-Karte nach Fig. 11.
Im folgenden ist eine Karten-Prozessorvorrichtung (card processing apparatus), welche eine Datenverarbeitungs­ anlage gemäß der Erfindung verwendet, beschrieben.
Diese Vorrichtung wird in Verbindung mit einer sog. IC-Karte als End(anschluß)gerät z.B. bei einem Heim-Bankverbindungs- oder -Einkaufsystem benutzt. Fig. 1 veranschaulicht die Anordnung der Karten-Prozessorvorrichtung. Dabei ist eine IC-Karte 1 (d.h. ein zweites elektronisches Gerät) über eine Karten-Lese/Einschreibeinheit 2 (d.h. ein erstes elek­ tronisches Gerät) als Karten-Handhabungsvorrichtung (card handling apparatus) mit der Steuereinheit 3 einer Zentral­ einheit (CPU) und dgl. verbunden. An die Steuereinheit 3 sind ein Tastenfeld 4, eine Kathodenstrahlröhren- oder CRT-Anzeigeeinheit 5, ein Drucker 6 und ein(e) Floppyplat­ te(ngerät) 7 angeschlossen.
Die IC-Karte 1 dient zur Bestimmung einer nur ihrem Anwen­ der bekannten Personenkennziffer (PIN) und zum Speichern der erforderlichen Daten, sooft der Anwender einen Ein­ kauf tätigt. Fig. 2 ist ein Funktionsblockschaltbild der IC-Karte 1. Gemäß Fig. 2 umfaßt die IC-Karte 1 grundsätz­ liche Funktionsblöcke, wie Lese/Einschreibteil 11, Perso­ nenkennziffer- bzw. PIN-Eingabe/Identifizierteil 12 und Verschlüsselungs/Entschlüssungsteil 13. Außerdem enthält die IC-Karte 1 einen Überwacher 14 für die Steuerung der genannten Funktionsblöcke.
Der Lese/Einschreibteil 11 dient zum Auslesen, Einschrei­ ben oder Löschen von Daten im Zusammenwirken mit einem in Fig. 3 gezeigten Datenspeicher 16. Der PIN-Eingabe/ Identifizierteil 12 speichert eine durch den Anwender eingegebene Personenkennzahl bzw. PIN unter Verhinderung eines Auslesezugriffs dazu, und er identifiziert gleich­ zeitig die Personenkennzahl nach deren Eingabe, um die Durchführung der anschließenden Operationen zu erlauben. Der Verschlüsselungs/Entschlüsselungsteil 13 verschlüsselt (encrypts) Übertragungs- oder Austauschdaten und entschlüs­ selt die verschlüsselten Daten um einen Streuverlust (leakage) und eine Fälschung zu verhindern, wenn Daten von der Steuereinheit 3 über eine Übertragungsleitung zu einem anderen Endgerät gesandt werden. Der Verschlüsselungs/ Entschlüsselungsteil 13 bewirkt eine Datenverarbeitung nach einem Verschlüsselungsalgorithmus, wie DES (Data Encryption Standard), mit ausreichend hoher Verschlüsselungszuverlässig­ keit. Der Überwacher 14 decodiert einen Funktionscode oder einen Funktionscode mit an der Karten-Lese/Einschreibein­ heit 2 eingegebenen Daten und wählt die jeweils erforder­ liche Grundfunktion zur Ausführung der gewählten Funktion.
Um die oben genannten Funktionen ausführen zu können, um­ faßt die IC-Karte 1 ein Steuerelement (z.B. eine Zentral­ einheit) 15, einen programmierbaren nichtflüchtigen Daten­ speicher 16, einen Programmspeicher 17 und einen elek­ trisch mit der Lese/Einschreibeinheit 2 verbindbaren Kontaktblock 18 (vgl. Fig. 3). Die im gestrichelten Rechteck enthaltenen Elemente (d.h. Steuerelement 15, Datenspeicher 16 und Programmspeicher 17) sind auf einem einzigen IC-Chip zusammengefaßt. Der Datenspeicher 16 wird für eine Vielfalt von Datenspeicherzwecken heran­ gezogen und besteht aus z.B. einem EEPROM.
Der Programmspeicher 17 besteht aus z.B. einem Masken- Festwertspeicher bzw. -ROM. Der Masken-ROM speichert Steuerprogramme (für das Steuerelement 15), einschließ­ lich Unterprogrammen für die Realisierung oder Ausfüh­ rung der Grundfunktionen, sowie Anfangsantwortdaten (einschließlich einer Sende- oder Übertragungsprotokoll­ information für die IC-Karte 1 in Form von zwei oder mehr Bytes) (vgl. Fig. 4). Die im Programmspeicher 17 gespeicher­ ten Steuerprogramme weisen den in Fig. 5 gezeigten Datenauf­ bau auf. Das Steuerprogramm enthält eine Anzahl von Prüf­ codes und ein Unterprogramm für die Prüfung der Gültig­ keit der Programmdaten auf der Grundlage des Prüfcodes. Bei Ausführung des Unterprogramms werden Programmdaten ausgelesen und deren Gültigkeit innerhalb des Lesebereichs entsprechend dem Prüfcode geprüft. Insbesondere dient ein Prüfcode a zum Prüfen der Programmdaten innerhalb des Be­ reichs A, ein Prüfcode b für die Prüfung derselben inner­ halb des Bereichs B und ein Prüfcode c für ihre Prüfung innerhalb des Bereichs C. Der Prüfcode ist eine Prüfsummen­ dateneinheit der Programmdaten innerhalb des betreffenden Bereichs. Die Programmdaten innerhalb des Bereichs A ent­ halten mindestens ein Anfangsantwortdaten-Sendeprogramm und ein Selbst- oder Eigenprüfprogramm.
Die Karten-Lese/Einschreibeinheit 2 führt einen Austausch von Funktionscodes und Daten zwischen der IC-Karte 1 und der Steuereinheit 3 durch. Die Einheit 2 umfaßt gemäß Fig. 6 insbesondere einen Transportmechanismus 21, einen Kontaktblock 22, eine Steuereinheit 23, eine Ein/Ausgabe­ schnittstelle 24 und einen Datenspeicher 25. Der Transport­ mechanismus 21 transportiert eine in einen nicht darge­ stellten Kartenschlitz eingegebene IC-Karte 1 zu einer vorbestimmten Stelle. Der Kontaktblock 22 ist oder wird elektrisch mit dem Kontaktblock 18 der zur vorbestimmten Stelle verbrachten IC-Karte 1 verbunden. Die Steuerein­ heit 23 enthält eine Zentraleinheit (CPU) für die Steue­ rung der Gesamtoperationen. Die Ein/Ausgabeschnittstelle 24 stellt eine Schnittstelle für Anweisungsdaten und Ant­ wortdaten zwischen den Steuereinheiten 23 und 3 dar. Der Datenspeicher 25 speichert Daten.
Die Arbeitsweise oder Operation der beschriebenen Anord­ nung ist nachstehend anhand des Ablaufdiagramms von Fig. 7 erläutert. Nachdem die IC-Karte 1 durch die Karten-Lese/ Einschreibeinheit 2 aktiviert (powered) worden ist und von dieser Einheit 2 Taktsignale empfängt, nimmt die IC- Karte 1 ein als Startsteuersignal dienendes Rücksetzsignal ab. Das Rücksetzen der IC-Karte 1 wird (dadurch) freige­ geben, und die Operation des Steuerelements 15 wird ein­ geleitet. Auf der Grundlage des im Programmspeicher 17 abgespeicherten Eigendiagnose- oder -prüfprogramms bewirkt das Steuerelement 15 eine Eigenprüfung dahingehend, ob die folgenden Operationen normal ausgeführt werden können (Schritt S 71). Das Eigenprüfprogramm enthält eine Opera­ tion zur Prüfung, ob Randomspeicher und Register im Steuer­ element 15 normal betrieben werden bzw. normal arbeiten. Wenn das Ergebnis der Selbst- oder Eigenprüfung anzeigt, daß die Operation normal ausgeführt werden kann (Schritt S 72), übermittelt das Steuerelement 15 die Anfangsantwort­ daten zur Karten-Lese/Einschreibeinheit 2 (Schritt S 73). Die Anfangsantwortdaten werden im Programmspeicher 17 ge­ speichert, wobei sie den Beginn der Operation angeben. Die Anfangsantwortdaten enthalten die Sendeprotokoll­ information für die IC-Karte 1.
Nach der Ausgabe der Anfangsantwortdaten wartet das Steuerelement 15 die Übermittlung von Anweisungsdaten von der Lese/Einschreibeinheit 2 ab (Schritt S 74). Wenn die Einheit 2 die Anweisungsdaten dem Steuerelement 15 eingibt, führt dieses die durch die Anweisungdaten re­ präsentierte Grundfunktion aus (Schritt S 75). Die das Verarbeitungsergebnis angebenden Antwortdaten werden zur Lese/Einschreibeinheit 2 ausgegeben (Schritt S 76), und das Steuerelement 15 wartet die nächsten Anweisungsdaten ab (Schritt S 74).
Bei einem negativen Ergebnis (NEIN) in Schritt S 72 sperrt oder unterdrückt jedoch das Steuerelement 15 die Übermittlung der Anfangsantwortdaten, und es wird in einen Haltzustand versetzt (Schritt S 77).
Die IC-Karte als zweites elektronisches Gerät führt eine Selbst- oder Eigenprüfung dahingehend durch, ob auf ihre Initialisierung, aber vor der Übertragung der Anfangs­ antwortdaten, die Normaloperation ausgeführt werden kann. Wenn die IC-Karte bestimmt, daß die Normaloperation aus­ geführt werden kann, werden die Anfangsantwortdaten zur Karten-Lese/Einschreibeinheit 2 (erstes elektronisches Gerät) geliefert. Anderenfalls werden der Einheit 2 die Anfangsantwortdaten nicht zugeführt und das Steuerele­ ment 15 im Haltzustand gehalten. Mit anderen Worten:. die IC-Karte führt die Eigenprüfung auf die Initialisie­ rung hin, aber vor der Übertragung der Anfangsantwort­ daten, durch und steuert die Übermittlung oder Übersen­ dung (transmission) der Anfangsantwortdaten. Auf diese Weise kann der beim Stand der Technik vorliegende Nach­ teil, d.h. die Übermittlung der Anfangsdaten unabhängig vom abnormalen Zustand der IC-Karte und das Starten oder Inbetriebsetzen der Karten-Lese/Einschreibeinheit in Ab­ hängigkeit von den Anfangsantwortdaten, unter wesent­ licher Verbesserung der Zuverlässigkeit der Anlage ver­ mieden werden.
Die Eigenprüfung in Schritt S 71 ist auf die Prüfung der Operationen der Randomspeicher und Register im Steuer­ element 15 beschränkt. Eine Gültigkeitsprüfung der Pro­ grammdaten zusätzlich zu dieser Eigenprüfung kann zu einer weiteren Verbesserung der Anlagenzuverlässigkeit beitragen.
Die Gültigkeitsprüfung der Programmdaten erfolgt auf die im Ablaufdiagramm von Fig. 8 gezeigte Weise. Wenn insbe­ sondere das Steuerelement 15 in der IC-Karte 1 in Betrieb gesetzt wird, führt das Steuerelement 15 ein Unterprogramm im Steuerprogramm aus, um damit die Gültigkeit des Steuer­ programms zu prüfen (Schritt S 81). Die Programmdaten inner­ halb des Bereichs A werden ausgelesen und sequentiell addiert, wobei das Steuerelement 15 bestimmt oder fest­ stellt, ob die Summe mit einer durch einen Prüfcode a repräsentierten Größe koinzidiert. Diese Prüfoperation dauert bis zum Ende der Steuerprogramme an, d.h. bis zum Bereich C gemäß Fig. 5. Wenn das Steuerelement 15 während der Prüfung feststellt, daß Gültigkeit nicht gegeben ist (Schritt S 82), liefert es augenblicklich die Ungültigkeit des Programms angebende Antwortdaten zur Lese/Einschreib­ einheit 2 (Schritt S 83), worauf es im Haltzustand gehalten wird.
Wenn alle Programme als gültig geprüft worden sind (Schritt S 84), führt das Steuerelement 15 das Eigen­ prüfprogramm (Programmdaten) im Steuerprogramm aus. Auf oben beschriebene Weise werden die Operationen nach Schritten S 71 bis S 77 durchgeführt.
Aus der vorstehenden Beschreibung geht hervor, daß die Gültigkeit der im Programmspeicher 17 gespeicherten Steuerprogramme bei oder nach Initialisierung der IC- Karte geprüft wird. Wenn eine Ungültigkeit des Steuer­ programms festgestellt wird, liefert die IC-Karte die Antwortdaten, welche die Ungültigkeit des Programms an­ geben, zur Karten-Lese/Einschreibeinheit, worauf sie im Haltzustand gehalten wird. Anderenfalls führt die IC-Karte die Eigenprüfung durch, um zu prüfen, ob die normale Opera­ tion durchgeführt werden kann. Da die Gültigkeit der Steuer­ programme geprüft werden kann, führen Fehler oder Störungen, die durch Steuerprogrammfehler, d.h. Fehler von Daten, welche den Schnittstellenprogrammteil der Programmdaten darstellen, verursacht werden, nicht zu einer weiteren Störung, die einen Datenaustausch mit einer externen Vor­ richtung verhindert, auch wenn das Eigenprüfergebnis einen betrieblichen oder betriebsbereiten Zustand der IC-Karte repräsentiert. Mit anderen Worten: wenn die IC-Karte 1 in einem abnormalen Zustand verbleibt oder Steuerprogramm­ fehler vorliegen, werden die Anfangsantwortdaten nicht zur Lese/Einschreibeinheit 2 übertragen. Letztere bleibt dabei unwirksam, so daß dadurch die Anlagenzuverlässigkeit ver­ bessert werden kann.
Bei der beschriebenen Datenverarbeitungsanlage gemäß der Erfindung können die Anfangsantwortdaten nach Maßgabe des Eigenprüfergebnisses gesendet bzw. übermittelt werden. Der Anfangsantwortdaten-Übermittlungstakt ist gemäß ISO-Norm standardisiert bzw. genormt. Auch wenn die Eigenprüfzeit länger ist als die genormte Übermittlungszeit, müssen die Anfangsantwortdaten mit dem genormten Takt (timing) über­ mittelt werden. Eine Operation, welche die erwähnte Über­ mittlung erlaubt, ist nachstehend anhand von Fig. 9 be­ schrieben.
Wenn das Steuerelement 15 in Betrieb gesetzt wird, über­ mittelt es das erste Byte der im Programmspeicher 17 ge­ speicherten Anfangsantwortdaten zur Karten-Lese/Einschreib­ einheit 2 innerhalb einer ersten vorbestimmten Zeitspanne (d.h. einer Zeitspanne, welche die Startzeit des Steuer­ elements 15 enthält und zwischen der IC-Karte 1 und der Einheit 2 nach der ISO-Norm bestimmt ist) (Schritt S 91).
Entsprechend dem im Programmspeicher 17 gespeicherten Eigenprüfprogramm bestimmt das Steuerelement 15, ob die folgenden Operationen normal ausgeführt werden können (Schritt S 71). Wenn das Steuerelement 15 feststellt, daß die normalen Operationen ausgeführt werden können (Schritt S 72), liefert es alle restlichen Daten, mit Ausnahme des ersten Bytes der Anfangsantwortdaten (im Programmspeicher 17 gespeichert), zur Lese/Einschreib­ einheit 2 innerhalb einer zweiten vorbestimmten Zeit­ spanne (d.h. einer Zeitspanne, welche die Startzeit als Übermittlungstakt für das erste Byte der Anfangsantwort­ daten enthält und die zwischen der IC-Karte 1 und der Karten-Lese/Einschreibeinheit 2 nach der ISO-Norm be­ stimmt ist) (Schritt S 73′). Die folgenden Operationen sind dieselben wie in Schritten S 74 bis S 77.
Nach der Initialisierung liefert die IC-Karte 1 nur das erste Byte der Anfangsantwortdaten zur Lese/Einschreib­ einheit 2, und sie führt die Eigenprüfung durch, um fest­ zustellen, ob normale Operationen ausgeführt werden kön­ nen. Ist dies der Fall, so werden die Anfangsantwortdaten, mit Ausnahme des ersten Bytes, von der IC-Karte zur Lese/ Einschreibeinheit 2 geliefert. Der Übermittlungstakt (bzw. die -Zeitsteuerung) der Anfangsantwortdaten kann standardisiert bzw. genormt sein. Auch wenn die Eigen­ prüfzeit länger ist als die Übermittlungszeit, kann die Eigenprüfung oder -diagnose in der IC-Karte 1 einwand­ frei durchgeführt werden. Wenn die IC-Karte 1 im abnor­ malen Zustand bleibt, werden die Anfangsantwortdaten nicht zur Einheit 2 geliefert. Die Lese/Einschreibein­ heit 2 bleibt daher unwirksam, und die Anlagenzuver­ lässigkeit kann (dadurch) verbessert werden.
Wenn die Gültigkeit der im Programmspeicher 17 abge­ speicherten Steuerprogramme ebenfalls geprüft wird, werden die Operationen gemäß einem Ablaufdiagramm von Fig. 10 ausgeführt. Das Steuerelement 15 in der IC-Karte 1 führt bei Initialisierung das Unterprogramm der Steuerpro­ gramme durch, um die Gültigkeit der Steuerprogramme zu prü­ fen. Das Steuerelement 15 bestimmt die Gültigkeit der Pro­ grammdaten innerhalb des Bereichs A (Schritt S 101) und stellt auch fest, ob die Register und der Randomspeicher (z.B. ein Datenübermittlungs-Ausgabepufferbereich und dergl.) im Steuerelement 15, für die Ausführung des An­ fangsantwortdaten-Übermittlungsprogramms benutzt, normal betrieben werden bzw. normal arbeiten (Schritt S 102). Die Prüfung der Gültigkeit der Programmdaten im Bereich A geschieht wie folgt: Die innerhalb des Bereichs A liegen­ den Programmdaten werden sequentiell ausgelesen und addiert, und das Steuerelement 15 stellt sodann fest, ob die Summe mit einer durch den Prüfcode a repräsentierten Größe koinzidiert. Wenn eine Ungültigkeit festgestellt wird (Schritt S 103), gelangt das Steuerelement 15 in den Haltzustand.
Falls dagegen eine Gültigkeit festgestellt wird (Schritt S 103), liefert das Steuerelement 15 nur das erste Byte der Anfangsantwortdaten (im Programmspeicher 17 ge­ speichert) zur Lese/Einschreibeinheit 2 innerhalb einer ersten vorbestimmten Zeitspanne (d.h. einer Zeitspanne, welche die Startzeit des Steuerelements 15 enthält und zwischen der IC-Karte 1 und der Einheit 2 nach ISO-Norm bestimmt ist) (Schritt S 91). Das Steuerelement 15 prüft sodann auf dieselbe Weise, wie oben beschrieben, die Gültigkeit der folgenden Programmdaten innerhalb der restlichen Bereiche (z.B. Bereiche B und C in Fig. 5) (Schritt S 105). Das Steuerelement 15 stellt sodann fest, ob die restlichen Register und Randomspeicher im Steuer­ element 15 normal arbeiten (are normally operated) (Schritt S 106). Wenn eine Abnormalität festgestellt wird (Schritt S 107), gelangt das Steuerelement 15 in den Haltzustand.
Anderenfalls übermittelt das Steuerelement 15 alle rest­ lichen Daten, mit Ausnahme des ersten Bytes der (im Pro­ grammspeicher 17 gespeicherten) Anfangsantwortdaten, zur Karten-Lese/Einschreibeinheit 2 innerhalb einer zweiten vorbestimmten Zeitspanne (d.h. einer Zeitspanne mit der Startzeit als Übermittlungstakt für das erste Byte der Anfangsantwortdaten, bestimmt zwischen IC-Karte 1 und Karten-Lese/Einschreibeinheit 2 nach ISO-Norm) (Schritt S 73′).
Nachdem alle Anfangsantwortdaten zur Lese/Einschreibein­ heit 2 übermittelt worden sind, wartet das Steuerelement Anweisungsdaten von dieser Einheit 2 ab (Schritt S 74). Wenn die Anweisungsdaten von der Lese/Einschreibeinheit 2 zur IC-Karte eingegeben werden, führt das Steuerelement 15 die durch die eingegebenen Anweisungsdaten repräsentierte Grundfunktion aus (Schritt S 75). Die das Verarbeitungs­ ergebnis repräsentierenden oder angebenden Antwortdaten werden zur Lese/Einschreibeinheit 2 ausgegeben (Schritt S 76). Das Steuerelement 15 wartet sodann die nächsten An­ weisungsdaten ab (Schritt S 74).
Das Steuerprogramm und die für die Datenübermittlung be­ nutzten Register werden vor der Übermittlung (transmission) des ersten Bytes der Anfangsantwortdaten geprüft. Nur das erste Byte der Anfangsantwortdaten wird zur Karten-Lese/ Einschreibeinheit 2 übermittelt. Anschließend werden die restlichen Steuerprogramme und Register geprüft, und die Anfangsantwortdaten, mit Ausnahme des ersten Bytes, wer­ den zur Einheit 2 übermittelt. Die Gültigkeit der im Pro­ grammspeicher 17 abgespeicherten Steuerprogramme sowie normale/abnormale Operation oder Arbeitsweise der IC-Karte 1 werden mittels Eigenprüfung geprüft. Der Übermittlungs­ takt (send timing) der Anfangsantwortdaten kann in Über­ einstimmung mit der ISO-Norm eingehalten werden. Wenn die IC-Karte 1 nicht normal betrieben oder betätigt werden kann und Programmfehler vorliegen, werden die Anfangsant­ wortdaten der Lese/Einschreibeinheit 2 nicht zugeführt. Letztere wird (dann) nicht betätigt, so daß damit die Anlagenzuverlässigkeit verbessert werden kann.
Gemäß den vorstehenden Ausführungsbeispielen werden die Programmdaten mittels Software geprüft, doch kann die Prüfung auch mittels Hardware erfolgen. Gemäß Fig. 11 ist in der IC-Karte 1 eine Programmdaten-Prüfschaltung 19 vorgesehen, die eine Funktion zum sequentiellen Aus­ lesen von Programmdaten aus dem Programmspeicher 17, eine Funktion zur Bestimmung (oder Feststellung) der Gültigkeit der ausgelesenen Programmdaten mittels eines Prüfcodes in den Programmdaten und eine Funktion zum Aktivieren/Deaktivieren des Steuerelements 15 aufweist.
Die Operationen der IC-Karte mit dem vorstehend beschrie­ benen Aufbau sind im folgenden anhand der Ablaufdiagramme gemäß Fig. 12A und 12B erläutert. Im Normalbetrieb werden eine Stromversorgungsspannung sowie Taktsignale von der Karten-Lese/Einschreibeinheit 2 zur IC-Karte geliefert, worauf der Rücksetzzustand der IC-Karte aufgehoben wird. Wenn die IC-Karte zum Zeitpunkt des Empfangs der Strom­ versorgungsspannung und der Taktsignale rückgesetzt ist, wird das Steuerelement 15 nicht betätigt oder betrieben. Das Rücksetzsignal, als Startsteuersignal, von der Lese/ Einschreibeinheit 2 ist auf einen vorbestimmten Pegel eingestellt.
Wenn das Rücksetzen aufgehoben wird, wird nur die Programm­ daten-Prüfschaltung 19 betätigt, um das Steuerelement 15 rückzusetzen (Schritt S 11). Die Prüfschaltung 19 prüft die Gültigkeit der Programmdaten im Bereich A (Schritt S 12). Beispielsweise werden dabei die Programmdaten im Bereich A ausgelesen und die ausgelesenen Daten sequen­ tiell addiert. Die Prüfschaltung 19 prüft weiter, ob die Summe mit dem Prüfcode a koinzidiert. Wenn eine Abnormali­ tät festgestellt wird (Schritt S 13), hebt die Prüfschaltung 19 das Rücksetzen des Steuerelements 15 auf (Schritt S 14), und das Steuerelement 15 wird in Betrieb gesetzt bzw. ge­ startet (Schritt S 15). Das Steuerelement 15 ruft das Eigen­ prüf-Routineprogramm ab. Die Prüfschaltung 19 stellt fest, ob die Register und Randomspeicher (z.B. Datenausgabe- Pufferbereich), die im Anfangsantwortdaten-Übermittlungs­ routineprogramm benutzt werden, normal betrieben werden bzw. normal arbeiten (Schritt S 102). Wenn eine Abnormali­ tät festgestellt wird (Schritt S 103), wird die Operation beendet (Schritt S 16). Wenn dagegen die Register und Random­ speicher als normal arbeitend festgestellt werden (Schritt S 103), werden das Anfangsantwortdaten-Übermittlungsroutine­ programm ausgeführt und nur das erste Byte der Anfangsant­ wortdaten im Programmspeicher 17 zur Karten-Lese/Einschreib­ einheit 2 übermittelt (Schritt S 91).
Das Steuerelement 15 übermittelt oder liefert sodann eine Wiederstartanforderung zur Programmdaten-Prüfschaltung 19 (Schritt S 17). Die Prüfschaltung 19 wird wieder in Betrieb gesetzt (Schritt S 18), und die Operation des Steuerele­ ments 15 wird vorübergehend angehalten. Die Prüfschaltung 19 prüft die Gültigkeit der Programmdaten in den rest­ lichen Bereichen B und C auf dieselbe Weise wie im Be­ reich A (Schritt S 19). Wenn eine Abnormalität festgestellt wird (Schritt S 20), bleibt der augenblickliche Zustand er­ halten, und die Operation wird beendet.
Wenn dagegen der Normalzustand festgestellt wird (Schritt S 20), liefert die Programmdaten-Prüfschaltung 19 eine Wie­ derstartanforderung zum Steuerelement 15, das vorüber­ gehend angehalten worden ist (Schritt S 21). Das Steuer­ element 15 wird wieder gestartet bzw. in Betrieb gesetzt, und das Eigenprüf-Routineprogramm wird erneut aufgenommen. Die Prüfschaltung 19 prüft, ob die restlichen Register und Randomspeicher im Steuerelement 15 normal betrieben werden bzw. normal arbeiten (Schritt S 106). Wenn eine Abnormali­ tät festgestellt wird (Schritt S 107), schaltet sich das Steuerelement 15 selbst ab (stops by itself) (Schritt S 16). Wenn andererseits der Normalzustand festgestellt wird (Schritt S 107), ruft das Steuerelement 15 wiederum das Anfangsantwortdaten-Übermittlungsroutineprogramm ab. In diesem Fall werden die restlichen Daten, abgesehen vom ersten Byte im Programmspeicher 17, zur Lese/Ein­ schreibeinheit 2 übermittelt (Schritt S 73′).
Nachdem die Anfangsantwortdaten vollständig zur Lese/Ein­ schreibeinheit 2 übermittelt worden sind, wartet das Steuerelement 15 Anweisungsdaten von dieser Einheit 2 ab. Wenn in diesem Fall Anweisungsdaten von der Lese/Ein­ schreibeinheit 2 eingegeben werden (Schritt S 74), führt das Steuerelement 15 eine Verarbeitung nach Maßgabe der Anweisungsdaten durch (Schritt S 75). Die Antwortdaten, als Verarbeitungsergebnis, werden zur Lese/Einschreib­ einheit 2 übermittelt (Schritt S 76). Das Steuerelement 15 wartet sodann die nächsten Anweisungsdaten ab.
Wie vorstehend beschrieben, ist die Programmdaten-Prüf­ schaltung 19 vorgesehen, um die Gültigkeit der Steuer­ programmdaten im Programmspeicher 17 unmittelbar nach Aufhebung der Rücksetzung zu prüfen. Die Aktivierung und Deaktivierung des Steuerelements 15 wird auf der Grundlage des Prüfergebnisses geprüft. Auf diese Weise kann die Gültigkeit aller im Programmspeicher 17 enthal­ tenen Steuerprogrammdaten genau geprüft werden.
Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform sind erstes und zweites elektronisches Gerät beispielhaft durch Karten-Lese/Einschreibeinheit 2 bzw. IC-Karte 1 dargestellt. Das erste elektronische Gerät kann jedoch auch die Steuereinheit 3 sein, wobei das zweite elek­ tronische Gerät die Karten-Lese/Einschreibeinheit 2 ist. In diesem Fall müssen Programme in der Steuereinheit 23 der Karten-Lese/Einschreibeinheit 2 abgespeichert sein, um Operationen auszuführen, welche den oben beschriebe­ nen Operationen der IC-Karte 1 entsprechen. Die Erfin­ dung ist auf beliebige Systeme anwendbar, bei denen erstes und zweites elektronisches Gerät Daten austauschen und das zweite elektronische Gerät in Abhängigkeit von einem vom ersten elektronischen Gerät gelieferten Steuersignal in Betrieb gesetzt wird und Anfangsantwortdaten, welche den Operationsbeginn repräsentieren, zum ersten elektronischen Gerät zurückübermittelt.

Claims (21)

1. Datenverarbeitungsanlage zur Ermöglichung eines Daten­ tausches zwischen ersten und zweiten elektronischen Geräten, von denen das zweite elektronische Gerät in Abhängigkeit von einem Steuersignal vom ersten elek­ tronischen Gerät in Betrieb gesetzt oder gestartet wird und das zweite elektronische Gerät nach Inbetriebsetzung desselben Anfangsantwortdaten, welche seine Inbetrieb­ setzung repräsentieren oder angeben, zum ersten elek­ tronischen Gerät liefert, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite elektronische Gerät (1) eine Selbst­ diagnose- oder Eigenprüfeinrichtung (15, 17) zur Durch­ führung einer Eigenprüfung vor der Übermittlung der Anfangsantwortdaten zum ersten elektronischen Gerät (2) zwecks Feststellung, ob eine normale Operation aus­ geführt werden kann, und eine Sperreinrichtung (15, 17) zum Sperren der Übermittlung der Anfangsantwortdaten, wenn die Eigenprüfeinrichtung (15, 17) feststellt, daß die normale Operation nicht ausgeführt werden kann, aufweist.
2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite elektronische Gerät (1) in Abhängigkeit von einem Rücksetzsignal als Steuersignal in Betrieb gesetzt (started) wird.
3. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite elektronische Gerät (1) eine Speicher- oder Registereinheit (17) zum Vorabspeichern der zum ersten elektronischen Gerät (2) zu übermittelnden Anfangs­ antwortdaten aufweist.
4. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite elektronische Gerät (1) eine IC-Karte ist und das erste elektronische Gerät (2) eine Karten­ handhabungsvorrichtung zur Durchführung eines Lese- und/oder Einschreibzugriffs zur IC-Karte ist.
5. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite elektronische Gerät (1) umfaßt: eine Programmspeichereinheit (17) zum Speichernvon Steuer­ programmen, welche die Eigenprüfeinrichtung (15, 17) und die Sperreinrichtung (15, 17) realisieren, um vor der Übermittlung der Anfangsantwortdaten zum ersten elektronischen Gerät (2) eine Eigenprüfung dahingehend durchzuführen, ob die normale Operation ausgeführt werden kann, und um die Übermittlung der Anfangsantwortdaten zu sperren, wenn das Eigenprüf­ ergebnis anzeigt, daß die normale Operation nicht ausgeführt werden kann, sowie eine Steuereinheit (15) zur Ausführung der in der Programmspeicher­ einheit (17) gespeicherten Steuerprogramme.
6. Anlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite elektronische Gerät (1) weiterhin eine Prüfeinrichtung (15, 17; 19) zur Prüfung der Gültig­ keit der in der Programmspeichereinheit (17) gespeicher­ ten Steuerprogramme aufweist und die Sperreinrichtung (15, 17) die Übermittlung der Anfangsantwortdaten sperrt oder unterdrückt, wenn die Prüfeinrichtung (15, 17; 19) feststellt bzw. bestimmt, daß die Steuer­ programme ungültig sind.
7. Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüfeinrichtung (15, 17) die Prüfung nach der Initialisierung der Steuereinheit (15) durchführt.
8. Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die in der Programmspeichereinheit (17) gespeicher­ ten Steuerprogramme eine Programmprüfinformation und ein Programmprüfunterprogramm umfassen und die Prüf­ einrichtung (15, 17) die Gültigkeit der Steuerpro­ gramme unter Bezugnahme auf die Programmprüfinfor­ mation prüft.
9. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite elektronische Gerät (1) weiterhin eine Teiler/Übermittlungseinrichtung (15, 17) aufweist, um die Anfangsantwortdaten zu teilen und die geteil­ ten Anfangsantwortdatenkomponenten zum ersten elek­ tronischen Gerät (2) zu übermitteln.
10. Anlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Teiler/Übermittlungseinrichtung (15, 17) den ersten Teil (first division) der Anfangsantwortdaten bei Inbetriebsetzung des zweiten elektronischen Ge­ räts (1) zum ersten elektronischen Gerät (2) über­ mittelt und sodann alle Daten, mit Ausnahme des ersten Teils der geteilten Anfangsdatenkomponenten, zum ersten elektronischen Gerät (2) übermittelt, wenn die Eigenprüfeinrichtung (15, 17) feststellt oder be­ stimmt, daß die normale Operation ausgeführt werden kann.
11. Anlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Anfangsantwortdaten mindestens zwei Bytes umfas­ sen, und die Teiler/Übermittlungseinrichtung (15, 17) das erste Byte der Anfangsantwortdaten bei Inbetrieb­ setzung des zweiten elektronischen Geräts (1) über­ mittelt.
12. Anlage nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite elektronische Gerät (1) umfaßt: eine Pro­ grammspeichereinheit (17) zum Speichern von Steuer­ programmen, welche die Eigenprüfeinrichtung (15, 17), die Sperreinrichtung (15, 17) und die Teiler/Über­ mittlungseinrichtung (15, 17) realisieren, um damit bei Inbetriebsetzung des zweiten elektronischen Ge­ räts (1) den ersten Teil der Anfangsantwortdaten zum ersten elektronischen Gerät (2) zu übermitteln, eine Selbstprüfung dahingehend durchzuführen, ob die nor­ male Operation ausgeführt werden kann, die Übermitt­ lung (transmission) der Anfangsantwortdaten zu sper­ ren, wenn die Selbstprüfeinrichtung feststellt, daß die normale Operation nicht ausgeführt werden kann, und alle Daten, mit Ausnahme des ersten Teils, zum ersten elektronischen Gerät (2) zu übermitteln, wenn die Selbstprüfeinrichtung feststellt, daß die normale Operation ausgeführt werden kann, sowie eine Steuer­ einheit (15) zur Ausführung der in der Programmspeicher­ einheit (17) gespeicherten Steuerprogramme.
13. Anlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite elektronische Gerät (1) weiterhin eine Prüfeinrichtung (15, 17, 19) zur Prüfung der Gültigkeit der in der Programm­ speichereinheit (17) gespeicherten Steuerprogramme aufweist, die in der Programmspeichereinheit (17) ge­ speicherten Steuerprogramme eine Programmprüfinforma­ tion für Programme zur Realisierung der Eigenprüfein­ richtung (15, 17), der Sperreinrichtung (15, 17), der Teiler/Übermittlungseinrichtung (15, 17) und der Prüf­ einrichtung (15, 17) sowie ein Unterprogramm zur Prü­ fung der Programme umfassen und die Prüfeinrichtung (15, 17) die Gültigkeit der Programme durch Bezug­ nahme auf die Programmprüfinformation nach Maßgabe des Unterprogramms prüft.
14. Anlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Teiler/Übermittlungseinrichtung (15, 17) Start­ daten der Anfangsantwortdaten zum ersten elektronischen Gerät (2) übermittelt, wenn die Programme zur Realisierung der Teiler/Übermittlungseinrichtung (15, 17) und der Prüfeinrichtung (15, 17) durch die Prüf­ einrichtung (15, 17) geprüft und als gültig bestätigt werden, die Prüfeinrichtung (15, 17) prüft, ob rest­ liche Programme gültig sind, und die Teiler/Übermitt­ lungseinrichtung (15, 17) alle Daten, mit Ausnahme der Startdaten, zum ersten elektronischen Gerät (2) übermittelt, wenn die Prüfeinrichtung (15, 17) fest­ stellt, daß die restlichen Programme gültig sind, und die Eigenprüfeinrichtung (15, 17) feststellt oder be­ stimmt, daß die normale Operation ausgeführt werden kann.
15. Tragbares Medium zum Austauschen von Daten mit einem anderen elektronischen Gerät, umfassend eine Anfangs­ antwortdaten-Übermittlungseinrichtung zum Übermitteln der Anfangsantwortdaten, welche den Start bzw. die Inbetriebsetzung des tragbaren Mediums repräsentieren, zum anderen elektronischen Gerät bei Empfang eines Steuersignals von diesem anderen elektronischen Gerät, dadurch gekennzeichnet, daß das tragbare Medium (1) weiterhin umfaßt:
eine Selbstdiagnose- oder Eigenprüfeinrichtung (15, 17) zur Durchführung einer Eigenprüfung dahingehend, ob bei Empfang des Steuersignals vom anderen elektro­ nischen Gerät (2) eine normale Operation ausgeführt werden kann, und
eine Sperreinrichtung (15, 17) zum Sperren oder Unterdrücken der Übermittlung der Anfangsantwortdaten, wenn die Eigenprüfeinrichtung (15, 17) bestimmt, daß die normale Operation nicht ausgeführt werden kann.
16. Tragbares Medium nach Anspruch 15, gekennzeichnet durch:
eine Programmspeichereinheit (17) zum Speichern von Steuerprogrammen für die Realisierung mindestens der Eigenprüfeinrichtung (15, 17) und der Sperrein­ richtung (15, 17) sowie
eine Steuereinheit (15) zum Ausführen der in der Programmspeichereinheit (17) gespeicherten Steuer­ programme.
17. Tragbares Medium nach Anspruch 16, gekennzeichnet durch eine Prüfeinrichtung (15, 17; 19) zum Prüfen der Gültigkeit der in der Programmspeichereinheit (17) gespeicherten Steuerprogramme, und weiterhin dadurch gekennzeichnet, daß die Sperreinrichtung (15, 17) die Übermittlung der Anfangsantwortdaten sperrt oder unterdrückt, wenn die Prüfeinrichtung (15, 17; 19) bestimmt, daß die Steuerprogramme un­ gültig sind.
18. Tragbares Medium nach Anspruch 17, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die in der Programmspeichereinheit (17) gespeicherten Steuerprogramme eine Programm­ prüfinformation und ein Unterprogramm zur Prüfung der Programme umfassen und die Prüfeinrichtung (15, 17) die Gültigkeit der Steuerprogramme durch Bezug­ nahme auf die Programmprüfinformation nach Maßgabe des Unterprogramms prüft.
19. Tragbares Medium nach Anspruch 15, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Anfangsantwortdaten-Übermittlungs­ einrichtung (15, 17) die Anfangsantwortdaten teilt oder dividiert und die geteilten Anfangsantwort­ datenkomponenten zum anderen elektronischen Gerät (2) übermittelt.
20. Tragbares Medium nach Anspruch 19, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Anfangsantwortdaten-Übermittlungs­ einrichtung (15, 17) den ersten Teil (first division) der Anfangsantwortdaten bei Inbetriebsetzung des trag­ baren Mediums (1) zum anderen elektronischen Gerät (2) übermittelt und weiterhin alle Daten, ausschließ­ lich des ersten Teils der geteilten Anfangsdaten­ komponenten, zum anderen elektronischen Gerät (2) über­ mittelt, wenn die Eigenprüfeinrichtung (15, 17) bestimmt, daß die normale Operation ausgeführt werden kann.
21. Tragbares Medium nach Anspruch 20, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Anfangsantwortdaten-Übermittlungs­ einrichtung (15, 17) prüft, ob der erste Teil der ge­ teilten Anfangsantwortdaten bei Inbetriebsetzung des tragbaren Mediums (1) übermittelt oder übertragen werden kann, den ersten Teil zum anderen elektroni­ schen Gerät (2) übermittelt, wenn festgestellt oder bestimmt ist, daß die Startdaten übermittelt werden können, prüft, ob alle Daten, ausschließlich des ersten Teils der Anfangsantwortdaten, übermittelt werden können, und alle Daten, mit Ausnahme der Start­ daten der Anfangsantwortdaten, zum anderen elektroni­ schen Gerät (2) übermittelt, wenn bestimmt oder fest­ gestellt ist, daß alle Daten, mit Ausnahme der Start­ daten, übermittelt werden können.
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