DE3841141A1 - Plakat und verfahren zum herstellen desselben - Google Patents
Plakat und verfahren zum herstellen desselbenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Plakat aus einem platten- bzw.
folienförmigen Träger mit darauf in Kontrastfarbe aufgebrachten
Zeichen, Symbolen oder dgl. sowie ein Verfahren zum Herstellen
eines derartigen Plakates.
Flächige, wetterfeste Großplakate mit Text oder Graphics sind
teuer in der Herstellung. Sie werden insbesondere z.B. in der
Bandenwerbung auf Sportplätzen oder in großen Mehrzweckhallen
eingesetzt, sie finden aber auch als Anzeigetafeln bei großen
Ausstellungen Verwendung. Derartige Plakate bestehen vielfach
aus Kunststoffolien, die in einem aufwendigen Verfahren mit
den Zeichen, Symbolen oder dgl. bedruckt werden, z.B. in einem
großformatigen Siebdruck. Bei Graphics stellt man mit
rechnergesteuerten Fräsmaschinen Schablonen her, die das Spritzen
von Symbolen oder dgl. ermöglichen. Diese aufwendigen und teuren
Herstellverfahren haben zudem den Nachteil, daß die Herstellung
des Plakates viel Zeit erfordert. Kundenwünsche sind daher
nicht kurzfristig erfüllbar. Hinzu kommt, daß derartige
Großplakate oft nur kurzzeitig für eine Veranstaltung benötigt
und dann weggeworfen werden.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Plakat der eingangs erwähnten
Art zu schaffen, das sehr einfach im Aufbau ist, sehr schnell
und preiswert hergestellt werden kann und bei Wunsch auch
wiederholt mit anderen Zeichen, Symbolen oder dgl. verwendbar
ist.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß in
den Träger in mit oder ohne Zwischenräume untereinander
angeordnete Zeilen über die Zeilenbreite reichende Schlitze
eingebracht ist, daß die Zeilenbreite auf die Breite von in
der Kontrastfarbe ausgelegten Streifen abgestimmt sind, und
daß die Streifen in den Zeilen durch aufeinanderfolgende Schlitze
so eingezogen sind, daß ausgewählte Bereiche der Zeilen zur
Darstellung von Zeichen, Symbolen oder dgl. wahlweise vor oder
hinter dem Träger angeordnet sind.
Ein so gestaltetes Plakat ist in wenigen Minuten herstellbar,
da nur die Streifen in der richtigen Zuordnung in die Schlitze
des Trägers einzuziehen sind. Ein Kunde kann z.B. noch
unmittelbar vor dem Bedarf ein Plakat bestellen und herstellen
lassen. Die Übermittlung der Daten für die gewünschten Zeichen,
Symbole oder dgl. kann mittels moderner Übertragungsmethoden
erfolgen. Die Vorlage des Kunden kann unmittelbar, also ohne
zwischengeschaltete Bearbeitung direkt zur Herstellung des
Plakates, d.h. zur Steuerung der Einfädelung der Streifen,
herangezogen werden. Das so gestaltete Plakat ist zudem
preiswert, weil der Träger, der vorzugsweise eine
witterungsbeständige, reißfeste Kunststoff-Folie ist, mehrmals
verwendbar ist, wodurch die Umweltbelastung reduziert wird.
Wird kunststoffbeschichtetes Glasfasergewebe als Träger
verwendet, dann läßt sich die Lebensdauer noch wesentlich
steigern, was für die Wiederverwendbarkeit des Plakates wichtig
ist. Nach der Verwendung des Plakates können die Streifen
herausgezogen und wieder neu eingefädelt werden, um ein anderes
Plakat zu erhalten. Der Träger und die Streifen lassen sich
nach einer Verwendung auch leicht reinigen. Das Einfädeln der
Streifen kann manuell oder mittels einer Vorrichtung maschinell
erfolgen.
Nach einer Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Schlitze der
Zeilen in kleinem Zwischenraum untereinander angeordnet sind
und senkrecht zu den Zeilen stehen und daß der Abstand der
Schlitze in den Zeilen der Länge der Schlitze in Spaltenrichtung
entspricht. Die Zeichen, Symbole oder dgl. werden dabei aus
quadratischen Bereichen, sogenannten Pixeln, der Streifen
zusammengesetzt. Zwischen den Zeilen entstehen dabei kleine
Zwischenräume, während in den Zeilen Pixel sich unmittelbar
aneinanderreihen können.
Die Zeilen lassen sich nach einer Ausgestaltung ohne
Zwischenräume aneinanderreihen, wenn vorgesehen ist, daß die
Schlitze der Zeilen ohne Zwischenraum untereinander angeordnet
sind, senkrecht zu den Zeilen stehen und in den
aufeinanderfolgenden Zeilen abwechselnd gegeneinander versetzt
sind, und daß der Abstand der Schlitze in den Zeilen der Länge
der Schlitze in Spaltenrichtung entspricht.
Demselben Zweck dient eine weitere Ausgestaltung, die dadurch
gekennzeichnet ist, daß die Schlitze untereinander angeordneter
Zeilen ohne Zwischenräume angeordnet sind, senkrecht zu den
Zeilen stehen und in den aufeinanderfolgenden Zeilen jeweils
um denselben Betrag fortlaufend in derselben Richtung
gegeneinander versetzt sind und daß der Abstand der Schlitze
in den Zeilen der Länge der Schlitze in Spaltenrichtung
entspricht.
Die senkrecht zu den Zeilen stehenden Spalten lassen sich dabei
dadurch noch einhalten, daß die Schlitze in den Spalten in
gleicher Weise geneigt sind, aber senkrecht zu den Zeilen
stehende Spalten bilden.
Ist in der Darstellung der Zeichen, Symbole oder dgl. eine
hervorgehobene Matrixbildung durch horizontale und vertikale
Zwischenräume erwünscht, dann sieht eine Ausgestaltung vor,
daß die Schlitze als Doppelschlitze ausgebildet sind, bei denen
die einzelnen Schlitze parallel und in kleinem Abstand zueinander
verlaufen und daß die einander zugekehrten Schlitze benachbarter
Doppelschlitze einen Abstand zueinander aufweisen, der der
Länge der einzelnen Schlitze der Doppelschlitze in
Spaltenrichtung entspricht. Diese Ausgestaltung kann auch dann
sinnvoll sein, wenn man bei Darstellungen von Symbolen
horizontale Bereiche hat, die sich über mehrere längere Bereiche
erstrecken, da dann die Streifen zwischen den Pixeln zusätzlich
geführt werden.
Die Wiedergabe von Zeichen, Symbolen oder dgl. mit Rundungen
läßt sich nach einer Weiterbildung dadurch verbessern, daß
die Schlitze in den Zeilen in beliebigen, auf die darzustellenden
Zeichen, Symbole oder dgl. abgestimmten Abständen angeordnet
sind.
Eine positive Darstellung der Zeichen, Symbole oder dgl. ergibt
sich in einfacher Weise dadurch, daß die vor dem Träger liegenden
Bereiche der Streifen die Zeichen, Symbole oder dgl. bilden,
die zu dem restlichen, als Grundfläche dienenden Bereich des
Trägers im Kontrast stehen. Für eine negative Darstellung ist
die Ausgestaltung dagegen so, daß die vor den Streifen liegenden
Bereiche des Trägers die Zeichen, Symbole oder dgl. bilden,
die zu restlichen, als Grundfläche dienenden Bereichen der
Streifen im Kontrast stehen.
Wird auf die Wiederverwendbarkeit des Trägers verzichtet, dann
kann nach einer Ausgestaltung vorgesehen sein, daß in den Zeilen
nur an den Stellen Schlitze eingebracht sind, an denen die
Streifen von der Rückseite auf die Vorderseite und von der
Vorderseite auf die Rückseite des Trägers zu führen sind. Die
Schlitze werden nur an den Stellen eingebracht, an denen sich
die Positionen der Streifen ändern. Dies hat den Vorteil, daß
das Einbringen der Schlitze viel schneller erfolgen kann, und
daß notfalls die Streifen auch manuell eingefädelt werden können,
weil die Schnitte die Einfädelstellen selbst vorgeben.
Das Einfädeln der Streifen kann bei einer Ausgestaltung dadurch
erleichtert werden, daß bei langen schmalen Trägern die Schlitze
in Zeilenrichtung ausgerichtet sind und die Streifen in
Spaltenrichtung eingefädelt sind.
Ein Ausbauchen der in die Schlitze des Trägers eingefädelten
Streifen läßt sich insbesondere bei größerem Abstand der Schlitze
in einer Zeile dadurch vermeiden, daß der Träger und die Streifen
aus Kunststoff bestehen und daß nach dem Einfädeln der Streifen
in die Schlitze der Träger und die Streifen zumindest
stellenweise miteinander verbunden, vorzugsweise verschweißt
sind.
Ein Verfahren zum Herstellen eines derartigen Plakates ist
dadurch gekennzeichnet, daß der mit Schlitzen versehene Träger
über eine Arbeitsplatte gezogen und auf pro Zeile angeordnete
Einfädelstreifen entsprechend der darzustellenden Zeichen,
Symbole oder dgl. eingefädelt wird, daß die Einfädelstreifen
auslaufseitig mit der Arbeitsplatte verbunden bzw. verbindbar
sind und eine Länge aufweisen, die mindestens des in
Zeilenrichtung verlaufenen, einzufädelnden Bereiches des Plakates
entspricht, daß einlaufseitig vor den Enden der Einfädelstreifen
eine Setzeinrichtung angeordnet ist, mittels derer die zwischen
benachbarten Schlitzen liegenden Bereiche des Trägers
spaltenweise entsprechend den gewünschten Zeichen, Symbolen
oder dgl. in Richtung zur Arbeitsplatte oder von der
Arbeitsplatte weg ausgelenkt werden bzw. verbunden sind, daß
nach dem Einfädeln der Einfädelstreifen in den Träger diese
mit den in Kontrastfarbe zum Träger stehenden Streifen verbunden
werden, daß zumindest beim Einfädeln der Einfädelstreifen in
den Träger dieselben mittels einer in kleinem Abstand dazu
angeordneten, vorzugsweise durchsichtigen Abdeckplatte abgedeckt
werden, daß mit dem Herausziehen der Einfädelstreifen aus dem
Träger die Streifen in den Träger eingezogen werden und daß
nach dem Einziehen der Streifen in den Träger die
Einfädelstreifen von den Streifen gelöst werden. Mit Hilfe
der durchsichtigen Abdeckplatte werden die Einfädelstreifen
in einer horizontalen Position gehalten, so daß sie auch bei
großer Länge beim Einfädeln in den Träger nicht ausweichen
können. All diese Verfahrensschritte lassen sich automatisieren
und maschinell durchführen, so daß ein Plakat in kurzer Zeit
hergestellt werden kann. Die Streifen werden mit Hilfe der
relativ steifen Einfädelstreifen in die Schlitze des Trägers
eingefädelt, wobei die Bereiche zwischen benachbarten Schlitzen
so ausgelenkt werden, daß sie wie beim Weben von Textilien
abwechselnd auf der Vorderseite und wieder auf der Rückseite
des Trägers erscheinen. Im Gegensatz zu gleichförmigen Textilien
ist hier bei dem Plakat der Wechsel unregelmäßig und abhängig
von den darzustellenden Zeichen, Symbolen oder dgl.
Damit das Einfädeln der Einfädelstreifen in die Schlitze des
Trägers leicht erfolgen kann, sieht eine Ausgestaltung vor,
daß die Einfädelstreifen schmäler sind als die Streifen, jedoch
in der Zeilenteilung auf der Arbeitsplatte befestigt werden,
sowie daß Einfädelstreifen aus Metall oder steifem Kunststoff
verwendet werden, deren freie Enden in Spitzen auslaufen.
Die fortlaufende Herstellung von Plakaten auch unterschiedlicher
Abmessung wird nach einer weiteren Ausgestaltung dadurch
erleichtert, daß der Träger von einer Rolle abgewickelt und
nach dem Einfädeln der Einfädelstreifen von dieser abgelängt
wird. Sind die Zeichen, Symbole oder dgl. durch entsprechendes
Aufziehen des Trägers auf die Einfädelstreifen gesetzt, dann
kann der Träger von der Rolle getrennt werden, bevor die Streifen
mit den Einfädelstreifen verbunden und durch Herausziehen der
Einfädelstreifen in den Träger eingezogen werden.
Das Einziehen des Trägers wird nach einer Ausgestaltung dadurch
gelöst, daß den auslaufseitigen Enden der Einfädelstreifen
eine Zieheinrichtung nachgeordnet wird, die außerhalb der
Einfädelstreifen mittels Zugmittel mit dem vorauseilenden Ende
des Trägers verbunden werden, und daß der Träger mittels der
Zieheinrichtung auf die Einfädelstreifen entsprechend der Vorgabe
durch die Setzeinrichtung aufgezogen und eingefädelt wird.
Die Erfindung wird anhand von verschiedenen, in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen Träger mit in Zeilen und Spalten angeordneten
Schlitzen, in die in Kontrastfarbe ausgelegte Streifen
zur Darstellung von Zeichen, Symbolen oder dgl. eingezogen
sind,
Fig. 2 einen Abschnitt des Trägers mit einem gesetzten
Wort,
Fig. 3 einen Träger mit eingezogenen Streifen, wobei
die Schlitze in den Zeilen fortlaufend in einer
Zeilenrichtung versetzt sind, so daß sich geneigte Spalten
bilden,
Fig. 4 einen Träger mit eingezogenen Streifen, wobei
die Schlitze in den aufeinanderfolgenden Zeilen abwechselnd
gegeneinander versetzt sind und die Zeilen ohne
Zwischenräume aufeinander folgen,
Fig. 5 einen Träger mit eingezogenem Streifen, wobei
die Schlitze zu den Zeilen geneigt sind, in den
aufeinanderfolgenden Zeilen ohne Zwischenräume angeordnet
sind und dennoch Spalten bilden, die senkrecht zu den
Zeilen verlaufen,
Fig. 6 einen Träger mit einem eingezogenen Streifen,
bei dem zur besseren Führung der Streifen die Schlitze
als Doppelschlitze ausgebildet sind,
Fig. 7 und 8 eine Vorrichtung zum maschinellen Herstellen
von Plakaten aus einem Träger und Streifen nach den Fig.
1 bis 6,
Fig. 9a und 9b schematisch das Einfädeln eines
Einfädelstreifens in einen Schlitz des Trägers,
Fig. 10a und 10b eine vereinfachte Form eines nicht wieder
verwendbaren Trägers zur Darstellung eines vorgegebenen
Zeichens, Symbols oder dgl.,
Fig. 11 einen schmalen, langen Träger, bei dem die Schlitze
in der Zeilen- und die Streifen in die Spaltenrichtung
verlaufen,
Fig. 12 schematisch wie schräge Linien eines nicht wieder
verwendbaren Plakates aussehen können, wenn die Schlitze
in den Zeilen unterschiedliche Stellungen zur Anpassung
an das darzustellende Zeichen, Symbol oder dgl. aufweisen,
und
Fig. 13 den Buchstaben "W" auf einem derartig mit Schlitzen
versehenen Träger.
Bei dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel sind in den
Träger 1, der z.B. in weißer Farbe gehalten ist, die Schlitze
2 in Zeilen und Spalten eingebracht. Da die Schlitze 2 von
Zeile zu Zeile nicht ineinander übergehen dürfen, sind diese
in vorgegebenen Zwischenräumen angeordnet. In die Schlitze
2 werden Streifen 3, die z.B. in schwarzer Farbe gehalten sind,
eingezogen. Die Streifen 3 können je nach Einfädelung vor oder
hinter dem Träger 1 zu liegen kommen. Zwischen benachbarten
Schlitzen 2 einer Zeile lassen sich so schwarze Pixel bilden,
aus denen die Zeichen, Symbole oder dgl. zusammengesetzt und
auf dem Träger 1 in Kontrastfarbe abgebildet sind. Durch
entgegengesetzte Einfädelung lassen sich die Zeichen, Symbole
oder dgl. anstelle dieser positiven Darstellung auch in negativer
Form, d.h. in weißen Pixeln des Trägers gegenüber den schwarzen
Streifen, zusammensetzen und abbilden. Zwischen benachbarten
Pixeln einer Spalte bleiben schmale Stege, die die matrixförmige
Zusammensetzung der Zeichen, Symbole oder dgl. erkennen lassen.
In einer Zeile benachbarte Pixel gehen dagegen vollständig
ineinander über.
Die Fig. 2 zeigt einen größeren Ausschnitt aus einem Plakat
nach Fig. 1, auf dem das Wort "Sport" abgebildet ist. Sind
die Zeilenzwischenräume sehr klein, dann können die Zwischenräume
zwischen den Pixeln in Spaltenrichtung aus größerer Entfernung
nicht mehr wahrgenommen werden. Das Zeichen, Symbol oder dgl.
erscheint dann zusammenhängend. Die Schlitze 2 sind nur im
linken Teil des Abschnittes eingezeichnet. Das Schriftbild
läßt keine Rundungen zu, da stets quadratische Pixel zur
Zusammensetzung verwendet werden. Daher rührt der stufige Umriß
der Buchstaben des Wortes "Sport". Je mehr Pixel für die
Darstellung eines Buchstabens verwendet werden, d.h. je mehr
Zeilen und Spalten vorgegeben sind und je kleiner die Pixel
sind, desto natürlicher ist die Wiedergabe des Zeichens, Symbols
oder dgl.
Um die Zeilen ohne Zwischenräume aneinanderreihen zu können,
kann man die Schlitze 2 in aufeinanderfolgenden Zeilen des
Trägers 1 fortlaufend in derselben Zeilenrichtung versetzen,
wie Fig. 3 zeigt. Die Schlitze 2 lassen dann ein Aneinanderreihen
der zeilenweise eingefädelten Streifen 3 mit ihren Pixeln 4
ohne Abstand zu. Die zusammengesetzten Zeichen, Symbole oder
dgl. haben dann in Spaltenrichtung keine Zwischenräume mehr
zwischen benachbärten Pixeln. Der Umriß des Zeichens, Symbols
oder dgl. hat dann aber keine vertikalen Kanten mehr, die über
mehr als eine Zeile reichen. Die vertikalen Seiten der Zeichen,
Symbole oder dgl. sind dann abgestuft und zusätzlich zu den
Zeilen geneigt, was im allgemeinen ein angenehmeres Design
bietet als eine ganz vertikale Ausrichtung.
Wird diese Neigung nicht gewünscht, dann kann man zur Vermeidung
der Zwischenräume zwischen den fortlaufenden Zeilen, die Schlitze
2 abwechselnd gegeneinander versetzen, wie Fig. 4 zeigt. Die
Schlitze 2 stehen in dem Träger 1 senkrecht zu den Zeilen und
die Prixel 4 schließen in der Spaltenrichtung ohne Abstand
aneinander. Die vertikalen Seiten der Zeichen, Symbole oder
dgl. sind leicht abgestuft und zwar mäanderförmig, das
Schriftbild bleibt aber vertikal ausgerichtet. In größerem
Abstand ist die mäanderförmige Abstufung der vertikalen Kanten
der Zeichen, Symbole oder dgl. nicht mehr wahrnehmbar.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 stehen die Schlitze
2 geneigt zu den Zeilen, bilden aber vertikale Spalten. Auch
mit dieser Einbringung der Schlitze 2 in den Träger 1 lassen
sich die Streifen 3 benachbarter Zeilen ohne Zwischenräume
aneinanderreihen.
In Sonderfällen will man gerade eine hervorgehobene Matrixbildung
an den Zeichen, Symbolen oder dgl. erkennen. Dazu wählt man
bewußt eine horizontale und eine vertikale Trennung der Pixel
4 durch entsprechende Zwischenräume, wie Fig. 6 zeigt. Die
Schlitze 2 sind als Doppelschlitze ausgebildet, die in den
vertikal zu den Zeilen ausgerichteten Spalten im Abstand
zueinander aufeinanderfolgen. Der Abstand zwischen den Zeilen
bestimmt die horizontalen Zwischenräume. Die beiden einzelnen
Schlitze eines Doppelschlitzes stehen in demselben Abstand
zueinander, so daß durch Einfädeln des Streifens 3 zwischen
benachbarten Spalten einer Zeile ein vertikaler Zwischenraum
gebildet wird. Diese Ausgestaltung erfordert einen Träger 1
mit der doppelten Anzahl von Schlitzen. Die vertikalen
Zwischenräume bieten aber zusätzlich die Möglichkeit, den
Streifen 3 zwischen benachbarten Spalten, d.h. Pixeln 4, ein
und derselben Zeile zusätzlich am Träger 1 zu führen. Die
Darstellung des Zeichens, Symbols oder dgl., kann dann ohne
weiteres sehr lange Bereiche in horizontaler Richtung aufweisen,
die durch die Pixel 4 des Streifens 3 gekennzeichnet sind,
ohne daß der Streifen 3 am Träger 1 ohne Führung ausbaucht
und absteht.
Soll ein derartiges Plakat maschinell hergestellt werden, dann
stellt das Einziehen der Streifen 3 in die Schlitze 2 des Trägers
1 das Hauptproblem dar. Wie beim Weben wechselt der Streifen
abwechselnd von der Vorderseite des Trägers 1 auf die Rückseite
und von dieser wieder auf die Vorderseite. Bei den Textilien
erfolgt dieser Wechsel gleichförmig, bei dem Plakat jedoch
in Abhängigkeit von dem darzustellenden Zeichen, Symbol oder
dgl. Während man beim Weben z.B. die horizontalen "Schußfäden"
mittels einer Spindel mit hoher Geschwindigkeit durch die
senkrechten "Kettfäden" durchschießt, ist dieses Verfahren
zum Herstellen des Plakates nicht geeignet, da die Streifen
viel steifer sind als Fäden und nicht in einer Spindel
untergebracht werden können.
Fig. 7 zeigt die wesentlichsten Teile einer Einrichtung zur
Durchführung eines Verfahrens zum Herstellen des Plakates
zunächst ohne Plakatmaterial. Mit 6 ist eine Arbeitsplatte
bezeichnet, auf der Einfädelungsstreifen 5 aus relativ steifem
Material befestigt sind und zwar an dem auslaufseitigen Ende
der Einrichtung, wie die Schrauben andeuten. Diese
Einfädelungsstreifen 5 sind schmäler als die Streifen 3, aber
in der Zeilenteilung des Plakates angeordnet. Das Plakatmaterial
mit den eingebrachten Schlitzen 2 ist auf der Rolle 7
aufgewickelt. Die der Rolle 7 zugekehrten Enden der
Einfädelungsstreifen 5 enden frei. Unmittelbar davor gesetzt
ist die Setzeinrichtung 9, mit der der Trägerteil 1, der von
der Rolle 7 abgezogen wird, zur Arbeitsplatte 6 hin oder von
dieser weg ausgelenkt werden kann, damit der Einfädelungsstreifen
5 bei der Weiterbewegung des Trägers 1 vor oder hinter dem
ausgelenkten Bereich des Trägers 1 eingefädelt werden kann.
Zum Transport des Trägers 1 dient die ausgangsseitig vorgesehene
Zieheinrichtung 8.
Die Einfädelungsstreifen 5 sind z.B. aus Stahlband und können
je nach Plakatgröße durchaus mehrere Meter lang sein. Sind
sie z.B. 6 mm breit und 0,3 mm dick, dann könnten sie beim
Aufschieben des Trägers 1 von rechts schon bei geringen
Schubkräften nach oben ausweichen, was das Einfädeln in die
Schlitze des Trägers unmöglich machen würde. Aus diesem Grunde
liegen die Einfädelungsstreifen 5 zwischen zwei in kleinem
Abstand zueinander stehenden Platten, nämlich der Arbeitsplatte
6 und einer Abdeckplatte 10, wie Fig. 8 zeigt. Die Abdeckplatte
10 ist vorzugsweise als Glasplatte ausgebildet und damit
durchsichtig, so daß das Einfädeln der Einfädelungsstreifen
5 in die Schlitze des Trägers beobachtet werden kann. Die
Glasplatte steht dabei nur in einem Abstand von 1 bis 2 mm
von der Arbeitsplatte 6. Die zwischen der Arbeitsplatte 6 und
der Abdeckplatte 10 angeordneten Einfädelungsstreifen 5 können
dann sehr große Schubkräfte aufnehmen, ohne das Einfädeln zu
erschweren, da sie nach keiner Seite ausweichen können.
Die Einfädelungsstreifen 5 können auch mittels Elektromagneten
oder Klemmeinrichtungen mit dem Arbeitstisch 6 verbunden werden,
die das Lösen der Einfädelungsstreifen 5 von der Arbeitsplatte
6 erleichtern.
Wie die Fig. 8 weiter zeigt, ist das vorlaufende Ende des von
der Rolle 7 abgewickelten Trägers außerhalb der
Einfädelungsstreifen 5 mittels als Seile ausgebildeten Ziehmittel
11 mit der Zieheinrichtung 8 verbunden, die die Seile bei einer
Drehbewegung auf die Spulen aufwickelt. Unter der Glasplatte
sieht man den auf die Einfädelungsstreifen 5 aufgezogenen Träger
mit den gebildeten Zeichen, Symbolen oder dgl. - hier die Zahl
"7", die jedoch infolge der zu schmalen Einführungsstreifen
5 nur sehr grob dargestellt und schwer erkennbar ist.
Ist der Träger mit den gesetzten Zeichen, Symbolen oder dgl.
vollständig gesetzt, z.B. bis zu den Befestigungsstellen der
Einfädelungsstreifen 5 vorgezogen, dann wird der Träger von
der Rolle 7 getrennt. Die Einfädelungsstreifen 5 werden mit
Streifen 3 in Kontrastfarbe verbunden.
Die Einfädelungsstreifen 5 werden ausgangsseitig von der
Arbeitsplatte 6 gelöst und eingangsseitig mit der Arbeitsplatte
6 verbunden. Auf die ausgangsseitig mit den Einfädelungsstreifen
5 verbundenen Streifen 3 werden in derselben Richtung der Träger
1 aufgezogen und dargestellt.
Anhand der Fig. 9a und 9b wird die Arbeitsweise der
Setzeinrichtung 9 erläutert. Mit 1 ist wieder der Träger
gekennzeichnet, während mit 1 a der zwischen zwei Schlitzen
2 einer Zeile liegende Bereich desselben bezeichnet ist. Jeder
Zeile des Trägers 1 sind die beiden Setzstifte 13 a und 13 b
zugeordnet, die z.B. von nicht dargestellten Elektromagneten
verstellt werden können. Diese Elektromagneten werden über
Verstärker von einer Datenverarbeitungsanlage gesteuert und
zwar in der gespeicherten Pixelkonfiguration für die Darstellung
des gewünschten Zeichens, Symbols oder dgl. Diese Art der
punktweisen Ansteuerung ist ähnlich wie die Ansteuerung der
Nadeln eines Nadeldruckers. Wie beim Nadeldrucker können sowohl
in "Schriftmode" mit Hilfe von "Charaktergeneratoren" Buchstaben,
Zahlen als auch in "Graphicmode" Firmenembleme oder dgl. gebildet
werden.
Der von oben kommende Setzstift 13 a lenkt den Bereich 1 a nach
unten, so daß der Einfädelungsstreifen 5 über dem Bereich 1 a
eingefädelt wird. Der Setzstift 13 b drückt dagegen den Bereich
1 a nach oben, so daß der Einfädelungsstreifen 5 wieder unter
den Träger 1 zu liegen kommt. Ist die Vorderseite des Trägers
1 nach oben gerichtet, dann werden Pixel 4 auf der Vorderseite
sichtbar, wenn der Einfädelungsstreifen 5 durch Betätigung
des Setzstiftes 13 a den Bereich 1 a in Richtung zur Arbeitsplatte
6 auslenkt. Die Gehäusekörper 14 a und 14 b führen die
Einfädelungsstreifen 5, so daß bei gesetztem Setzstift 13 a
der Einfädelungsstreifen 5 in den folgenden Schlitz 2 des Trägers
1 eingefädelt wird. Kurz bevor die Hinterkante des ausgelenkten
Bereiches 1 a den Setzstift 13 a erreicht, wird dieser
zurückgezogen. Soll auch beim nachfolgenden Bereich des Trägers
1 ein Pixel des Einfädelungsstreifens 5 gesetzt werden, dann
muß der Setzstift 13 a erneut nach unten, d.h. in Richtung zur
Arbeitsplatte 6 bewegt werden. Soll der Einfädelungsstreifen
5 dagegen wieder unter den Träger 1 kommen, dann muß der
Setzstift 13 b nach oben, d.h. von der Arbeitsplatte 6 weg,
bewegt werden. In Fig. 9b ist der Führungsbereich des
Einfädelungsstreifens 5 gezeigt. Das freie Ende des
Einfädelungsstreifens 5 läuft in eine Spitze aus, die das
Einfädeln in die Schlitze 2 erleichtert, zumal die
Einfädelungsstreifen 5 nur etwa die halbe Breite aufweisen,
wie die auf die Abmessung der Schlitze 2 abgestimmten Streifen
3.
Die Datenverarbeitungseinrichtung kann z.B. von einem Scanner
oder von einer Fernsehkamera angesteuert werden, deren Signale
sowohl im Hinblick auf die Gradiation, d.h. schwarz oder weiß
ohne Granwerte, als auch in x-y-Richtung der Bildfläche so
digitalisiert sind, daß dadurch Rasterpixel gebildet werden.
Diese Technik ist an sich bekannt und braucht nicht näher
erläutert zu werden. Natürlich ist es auch möglich, diese Daten
von einem Auftraggeber kommend mit Teletext oder Telefax fern
zu übertragen. Damit ist das Ziel einer automatischen, sehr
schnellen Herstellung eines Plakates mit beliebigem Design
weitgehendst erreicht.
In Fig. 10a ist ein Träger 1 gezeigt, der nicht für eine
Wiederverwendbarkeit vorgesehen ist. Hier sind die Daten schon
bei der Schneideinrichtung zum Einbringen der Schlitze 2
berücksichtigt worden. Die Schlitze 2 sind nur noch an den
Stellen in den Träger 1 eingebracht, an denen die Streifen
3 von der Vorderseite zur Rückseite oder von der Rückseite
zur Vorderseite übergehen. Fig. 10b zeigt die eingefädelten
Streifen 3 zur Darstellung des Buchstabens "A". Die Vorrichtung
zum Einfädeln braucht jetzt nicht mehr mit den Daten zur Zeichen-
bzw. Symbolbildung angesteuert zu werden. Die
Arbeitsinformationen zum Einfädeln bezieht die Vorrichtung
aus dem Träger 1 mit den Schlitzen 2 selbst. Beim ersten Schlitz
2 einer Zeile muß der Streifen 3 vor den Träger 1 eingefädelt
werden. Mit jedem fortlaufend erreichten Schlitz 2 wechselt
der Streifen 3 seine Stellung zum Träger 1.
Dieses Verfahren ist sinnvoll dort anzuwenden, wenn kleine
Plakate als Wegwerfartikel hergestellt werden, da nur wenige
Schlitze in den Träger einzubringen sind. Es ist auch dort
empfehlenswert, wo von einer Zentralstelle aus mit Schlitzen
versehene Träger versandt werden und am Einsatzort mit einer
einfachen Vorrichtung ohne Datenverarbeitungseinrichtung oder
gar von Hand die Streifen eingezogen werden.
Bei einer derartigen Vorrichtung zur Durchführung eines
Verfahrens zum Herstellen des Plakates muß man mit einem
Fühlstift die Schlitze erfühlen und dann über eine Flip-Flop-
Schaltung die Setzstifte 13 a und 13 b über ihre Elektromagneten
setzen. Die Setzstifte 13 a und 13 b können selbst als Fühlstifte
arbeiten. Dabei ist dann stets ein Setzstift als Fühlstift
gedrückt. Kommt ein Schlitz, dann wird er in Bewegungsrichtung
des Trägers zur Seite gedrückt und folgt dieser Bewegungsrichtung
etwa um den Stiftdurchmesser, um einen Kontakt oder eine
Lichtschranke betätigen zu können. Dadurch wird das Nähern
des Schlitzes registriert und an die Elektronik weitergeleitet.
Der Fühlstift wird zurückgezogen und der andere Setzstift
gesetzt. Dieser Setzstift dient nicht nur zum Setzen des Pixels,
sondern ist bis zum folgenden Schlitz der Fühlstift. Die
Elektronik zum Steuern der Setzstifte 13 a und 13 b ist daher
sehr einfach.
Auch bei den Vorrichtungen zum Einfädeln von Streifen in Träger
mit fortlaufend in Zeilen und Spalten eingebrachten Schlitzen,
die mit Datenverarbeitungseinrichtungen arbeiten, müssen die
Schlitze abgetastet werden, damit die Setzstifte 13 a und 13 b zum
richtigen Zeitpunkt gesetzt und zurückgezogen werden. Dies
kann vor der Setzeinrichtung 9 erfolgen und zwar ohne
Berücksichtigung der räumlichen und zeitlichen Verschiebung
zum Ort der Setzstifte, da die Schlitze 2 in absolut
gleichmäßigen Abständen eingebracht sind. Eine Phasenverschiebung
um eine ganze Pixelzahl bleibt daher ohne Auswirkung.
In Sonderfällen kann der Träger an einem seiner Ränder auch
mit einer Lochreihe versehen werden, die von einer Lichtschranke
abgetastet wird. Die Lichtschranke gibt dann der
Datenverarbeitungseinrichtung zum richtigen Augenblick die
Befehle zum Setzen bzw. Zurückziehen der Setzstifte. Diese
Lochreihe kann beim Einsatz des Plakates abgedeckt oder entfernt
werden.
In Weiterbildung der Erfindung ist es auch möglich, in
Zeilenrichtung die Schlitze 2 völlig ungerastert einzubringen.
Dadurch ist es z.B. möglich, schräge Linien der Zeichen, Symbole
oder dgl. steiler als 45° einzubringen, wie Fig. 12 zeigt.
Dabei braucht kein Mehraufwand z.B. in der Anzahl der Streifen
und der Schlitze in Kauf genommen zu werden.
In den Zeilen können bei einem nicht wieder verwendbaren Plakat
daher die Stellungen der Schlitze an die Form der Zeichen,
Symbole oder dgl. angepaßt werden, so daß die Darstellung viel
natürlicher und exakter nachgebildet aussieht, wie anhand des
Buchstabens "W" in Fig. 13 gezeigt ist. Das gleichmäßige Raster
der Schlitze ist dabei aufgegeben und die Stellungen der Schlitze
in den Zeilen berücksichtigt die Form der darzustellenden
Zeichen, Symbole oder dgl.
Claims (18)
1. Plakat aus einem platten- bzw. folienförmigen Träger mit
darauf in Kontrastfarbe aufgebrachten Zeichen, Symbolen
oder dgl.,
dadurch gekennzeichnet,
daß in den Träger (1) in mit oder ohne Zwischenräume untereinander angeordnete Zeilen über die Zeilenbreite reichende Schlitze (2) eingebracht sind,
daß die Zeilenbreite auf die Breite von in der Kontrastfarbe ausgelegten Streifen (3) abgestimmt ist, und
daß die Streifen (3) in den Zeilen durch aufeinanderfolgende Schlitze (2) so eingezogen sind, daß ausgewählte Bereiche der Zeilen zur Darstellung von Zeichen, Symbolen oder dgl. wahlweise vor oder hinter dem Träger (1) angeordnet sind.
daß in den Träger (1) in mit oder ohne Zwischenräume untereinander angeordnete Zeilen über die Zeilenbreite reichende Schlitze (2) eingebracht sind,
daß die Zeilenbreite auf die Breite von in der Kontrastfarbe ausgelegten Streifen (3) abgestimmt ist, und
daß die Streifen (3) in den Zeilen durch aufeinanderfolgende Schlitze (2) so eingezogen sind, daß ausgewählte Bereiche der Zeilen zur Darstellung von Zeichen, Symbolen oder dgl. wahlweise vor oder hinter dem Träger (1) angeordnet sind.
2. Plakat nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Träger (1) aus einer witterungsbeständigen,
reißfesten Kunststoff-Folie oder einem
kunststoffbeschichteten Glasfasergewebe besteht.
3. Plakat nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schlitze (2) der Zeilen in kleinem Zwischenraum
untereinander angeordnet sind und senkrecht zu den Zeilen
stehen und
daß der Abstand der Schlitze (2) in den Zeilen der Länge
der Schlitze (2) in Spaltenrichtung entspricht (Fig. 1).
4. Plakat nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schlitze (2) der Zeilen ohne Zwischenraum
untereinander angeordnet sind, senkrecht zu den Zeilen
stehen und in den aufeinanderfolgenden Zeilen abwechselnd
gegeneinander versetzt sind, und
daß der Abstand der Schlitze (2) in den Zeilen der Länge
der Schlitze (2) in Spaltenrichtung entspricht (Fig. 2
und Fig. 4) .
5. Plakat nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schlitze (2) untereinander angeordneter Zeilen
ohne Zwischenräume angeordnet sind, senkrecht zu den Zeilen
stehen und in den aufeinanderfolgenden Zeilen jeweils
um denselben Betrag fortlaufend in derselben Richtung
gegeneinander versetzt sind und
daß der Abstand der Schlitze (2) in den Zeilen der Länge
der Schlitze (2) in Spaltenrichtung entspricht (Fig. 3).
6. Plakat nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schlitze (2) in den Spalten in gleicher Weise
geneigt sind, aber senkrecht zu den Zeilen stehende Spalten
bilden (Fig. 5).
7. Plakat nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schlitze (2) als Doppelschlitze ausgebildet sind,
bei denen die einzelnen Schlitze parallel und in kleinem
Abstand zueinander verlaufen und
daß die einander zugekehrten Schlitze benachbarter
Doppelschlitze einen Abstand zueinander aufweisen, der
der Länge der einzelnen Schlitze in Spaltenrichtung
entspricht (Fig. 6).
8. Plakat nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schlitze (2) in den Zeilen in beliebigen, auf
die darzustellenden Zeichen, Symbole oder dgl. abgestimmten
Abständen angeordnet sind.
9. Plakat nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die vor dem Träger (1) liegenden Bereiche (4) der
Streifen (3) die Zeichen, Symbole oder dgl. bilden, die
zu dem restlichen, als Grundfläche dienenden Bereich des
Trägers (1) im Kontrast stehen.
10. Plakat nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die vor den Streifen (3) liegenden Bereiche des Trägers
(1) die Zeichen, Symbole oder dgl. bilden, die zu
restlichen, als Grundfläche dienenden Bereichen der Streifen
(3) im Kontrast stehen.
11. Plakat nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß in den Zeilen nur an den Stellen Schlitze (2)
eingebracht sind, an denen die Streifen (3) von der
Rückseite auf die Vorderseite und von der Vorderseite
auf die Rückseite des Trägers (1) zu führen sind (Fig.
10a und 10b).
12. Plakat nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei langen schmalen Trägern (1) die Schlitze (2) in
Zeilenrichtung ausgerichtet sind und die Streifen (3)
in Spaltenrichtung eingefädelt sind (Fig. 11).
13. Plakat nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Träger (1) und die Streifen (3) aus Kunststoff
bestehen, und
daß nach dem Einfädeln der Streifen (3) in die Schlitze
(2) der Träger (1) und die Streifen (3) zumindest
stellenweise miteinander verbunden, vorzugsweise verschweißt
sind.
14. Verfahren zum Herstellen eines Plakates nach einem der
Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß der mit Schlitzen (2) versehene Träger (1) über eine Arbeitsplatte (6) gezogen und auf pro Zeile angeordnete Einfädelstreifen (5) entsprechend der darzustellenden Zeichen, Symbole oder dgl. eingefädelt wird, daß die Einfädelstreifen (5) auslaufseitig mit der Arbeitsplatte (6) verbunden bzw. verbindbar sind und eine Länge aufweisen, die mindestens des in Zeilenrichtung verlaufenen, einzufädelnden Bereiches des Plakates entspricht,
daß einlaufseitig vor den Enden der Einfädelstreifen (5) eine Setzeinrichtung (9) angeordnet ist, mittels derer die zwischen benachbarten Schlitzen (2) liegenden Bereiche des Trägers (1) spaltenweise entsprechend den gewünschten Zeichen, Symbolen oder dgl. in Richtung zur Arbeitsplatte (6) oder von der Arbeitsplatte (6) weg ausgelenkt werden,
daß nach dem Einfädeln der Einfädelstreifen (5) in den Träger (1) diese mit den in Kontrastfarbe zum Träger (1) stehenden Streifen (3) verbunden werden bzw. verbunden sind,
daß zumindest beim Einfädeln der Einfädelstreifen (5) in den Träger (1) dieselben mittels einer in kleinem Abstand dazu angeordneten, vorzugsweise durchsichtigen Abdeckplatte (10) abgedeckt werden,
daß mit dem Herausziehen der Einfädelstreifen (5) aus dem Träger (1) die Streifen (3) in den Träger (1) eingezogen werden und
daß nach dem Einziehen der Streifen (3) in den Träger (1) die Einfädelstreifen (5) von den Streifen (3) gelöst werden.
daß der mit Schlitzen (2) versehene Träger (1) über eine Arbeitsplatte (6) gezogen und auf pro Zeile angeordnete Einfädelstreifen (5) entsprechend der darzustellenden Zeichen, Symbole oder dgl. eingefädelt wird, daß die Einfädelstreifen (5) auslaufseitig mit der Arbeitsplatte (6) verbunden bzw. verbindbar sind und eine Länge aufweisen, die mindestens des in Zeilenrichtung verlaufenen, einzufädelnden Bereiches des Plakates entspricht,
daß einlaufseitig vor den Enden der Einfädelstreifen (5) eine Setzeinrichtung (9) angeordnet ist, mittels derer die zwischen benachbarten Schlitzen (2) liegenden Bereiche des Trägers (1) spaltenweise entsprechend den gewünschten Zeichen, Symbolen oder dgl. in Richtung zur Arbeitsplatte (6) oder von der Arbeitsplatte (6) weg ausgelenkt werden,
daß nach dem Einfädeln der Einfädelstreifen (5) in den Träger (1) diese mit den in Kontrastfarbe zum Träger (1) stehenden Streifen (3) verbunden werden bzw. verbunden sind,
daß zumindest beim Einfädeln der Einfädelstreifen (5) in den Träger (1) dieselben mittels einer in kleinem Abstand dazu angeordneten, vorzugsweise durchsichtigen Abdeckplatte (10) abgedeckt werden,
daß mit dem Herausziehen der Einfädelstreifen (5) aus dem Träger (1) die Streifen (3) in den Träger (1) eingezogen werden und
daß nach dem Einziehen der Streifen (3) in den Träger (1) die Einfädelstreifen (5) von den Streifen (3) gelöst werden.
15. Verfahren nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einfädelstreifen (5) schmäler sind als die Streifen
(3), jedoch in der Zeilenteilung auf der Arbeitsplatte
(6) befestigt werden.
16. Verfahren nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß Einfädelstreifen (5) aus Metall oder steifem Kunststoff
verwendet werden, deren freie Enden in Spitzen auslaufen.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Träger (1) von einer Rolle (7) abgewickelt und
nach dem Einfädeln der Einfädelstreifen (5) von dieser
abgelängt wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß den auslaufseitigen Enden der Einfädelstreifen (5) eine Zieheinrichtung (8) nachgeordnet wird, die außerhalb der Einfädelstreifen (5) mittels Zugmittel (11) mit dem vorauseilenden Ende des Trägers (1) verbunden werden, und
daß der Träger (1) mittels der Zieheinrichtung (8) auf die Einfädelstreifen (5) entsprechend der Vorgabe durch die Setzeinrichtung (9) aufgezogen und eingefädelt wird.
daß den auslaufseitigen Enden der Einfädelstreifen (5) eine Zieheinrichtung (8) nachgeordnet wird, die außerhalb der Einfädelstreifen (5) mittels Zugmittel (11) mit dem vorauseilenden Ende des Trägers (1) verbunden werden, und
daß der Träger (1) mittels der Zieheinrichtung (8) auf die Einfädelstreifen (5) entsprechend der Vorgabe durch die Setzeinrichtung (9) aufgezogen und eingefädelt wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE3841141A DE3841141A1 (de) | 1988-12-07 | 1988-12-07 | Plakat und verfahren zum herstellen desselben |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE3841141A DE3841141A1 (de) | 1988-12-07 | 1988-12-07 | Plakat und verfahren zum herstellen desselben |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3841141A1 true DE3841141A1 (de) | 1990-06-13 |
Family
ID=6368598
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE3841141A Withdrawn DE3841141A1 (de) | 1988-12-07 | 1988-12-07 | Plakat und verfahren zum herstellen desselben |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3841141A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO1994002927A1 (de) * | 1992-07-16 | 1994-02-03 | Gassmann Gerhard G | Matrixförmige anzeigevorrichtung |
| WO2012022006A1 (es) * | 2010-08-19 | 2012-02-23 | Bienzobas Saffie Fernando Andres | Sistema y método de impresión en dos dimensiones en un soporte de impresión de tres dimensiones |
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| DE3620543A1 (de) * | 1985-09-20 | 1987-04-02 | Gassmann Gerhard G | Anzeigeeinheit |
-
1988
- 1988-12-07 DE DE3841141A patent/DE3841141A1/de not_active Withdrawn
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| CN103068588A (zh) * | 2010-08-19 | 2013-04-24 | 费尔南多·安德烈斯·比恩索瓦斯·萨菲 | 在三维印刷载体中进行二维印刷的系统和方法 |
| RU2571354C2 (ru) * | 2010-08-19 | 2015-12-20 | САФФЬЕ Фернандо Андрес БЬЕНСОБАС | Система и способ двумерной печати на трехмерной печатной основе |
| CN103068588B (zh) * | 2010-08-19 | 2016-08-10 | 费尔南多·安德烈斯·比恩索瓦斯·萨菲 | 在三维印刷载体中进行二维印刷的系统和方法 |
| US9862145B2 (en) | 2010-08-19 | 2018-01-09 | Fernando Andrés Bienzobás Saffie | System and two dimensional printing method in a three dimensional printing support |
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