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DE29510193U1 - Vorrichtung zur Wiedergabe von Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen - Google Patents

Vorrichtung zur Wiedergabe von Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen

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Publication number
DE29510193U1
DE29510193U1 DE29510193U DE29510193U DE29510193U1 DE 29510193 U1 DE29510193 U1 DE 29510193U1 DE 29510193 U DE29510193 U DE 29510193U DE 29510193 U DE29510193 U DE 29510193U DE 29510193 U1 DE29510193 U1 DE 29510193U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
advertising
information
light source
carrier
signs
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29510193U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
JUNG LIST SCHEER MUENCH WERBEA
Original Assignee
JUNG LIST SCHEER MUENCH WERBEA
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Publication date
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Publication of DE29510193U1 publication Critical patent/DE29510193U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F13/00Illuminated signs; Luminous advertising
    • G09F13/04Signs, boards or panels, illuminated from behind the insignia

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Telephone Function (AREA)
  • Telephone Set Structure (AREA)
  • Illuminated Signs And Luminous Advertising (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Wiedergabe von Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen nach dem Oberbegriff des Hauptanspruchs bzw. Nebenanspruchs.
Werbeeinrichtungen in Form von Plakatschaukästen sind in den verschiedensten Ausführungsformen bekannt. Der Werbeträger besteht hier meist aus einem Plakat, auf dem eine bestimmte Werbeinformation aufgedruckt ist. Oftmals besteht das Bedürfnis, eines Werbungswechsels, ohne dabei das vorhergehende Werbeplakat aus der Werbephase herauszunehmen, da dieses zyklisch unter Wechsel mit dem anderen Werbezeichen erneut erscheinen soll. Auf der Basis dieses Bedürfnisses wurden Vorrichtungen entwickelt, bei denen die Plakate beispielsweise auf einer Schleife angeordnet sind, die unter Rotation die Werbezeichen zyklisch bewegten, so daß sich dem Betrachter in bestimmten Zeitabständen verschiedene Werbungen oder Informationen offenbarten. Diese Vorgehensweise konnte zu einer zwar begrenzten, jedoch erweiterten Flexibilität hinsichtlich des Werbe- und Informationseffektes führen. Solche Vorrichtungen sind allerdings vom Aufbau aufwendig und kostenintensiv.
Ferner sind statische Werbe- und
Informationseinrichtungen, also solche Vorrichtungen, bei denen der Werbeträger nicht bewegbar ist, hinsichtlich seines Werbepotentials zu unflexibel.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Gattung derart zu verbessern, daß neben einer Vielfalt von verschiedenen Werbungen ein neuer Werbeeffekt vollziehbar
ist, wobei die eigentlichen Werbeträger nicht mit aufwendigen Fördermitteln bewegt werden müssen, um neue oder komplettierte Werbeeffekte zu erreichen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung nach dem Kennzeichen des vorgeschlagenen Hauptanspruchs bzw. des Nebenanspruchs gelöst.
Besonders bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Der grundlegende Erfindungsgedanke besteht darin, daß durch den Einsatz einer Lichtquelle bestimmte Informations-, Werbe- oder Mitteilungszeichen, dies können Zeichen in Form von Schrift oder Bild sein, wahlweise aktiviert werden können, wobei einerseits die Hauptwerbung bestehen bleiben kann und eine zweite oder dritte Information durch die Lichtquelle in das Hauptwerbebild eingeblendet wird oder aber auch die Hauptwerbung durch die Aktivierung der Lichtquelle ausgeblendet wird und durch die aktivierbaren Zeichen dominiert wird, oder aber eine Verschmelzung eine oder mehrere Zeichen erzielt wird.
Ausgehend von einer Vorrichtung zur Wiedergabe von Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen mit einem Träger auf oder an dem diese Zeichen zumindest teilweise angeordnet sind, und der eine zum Betrachter hinweisende Fläche aufweist, kennzeichnet sich die vorliegende Erfindung dadurch aus, daß hinter dem Träger für die Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen eine diesen hinterleuchtende Lichtquelle angeordnet ist, wobei der Träger zumindest teilweise lichtdurchlässig ausgebildet ist und außer den auf der Betrachterseite angeordneten Zeichen, weitere, durch die Lichtquelle aktivierbare und sichtbar werdende Zeichen aufweist.
Gegebenenfalls kann diese Lichtquelle auch so in der Vorrichtung angeordnet werden, daß durch das Auftreffen des Lichtes auf bestimmte Zeichen diese aktiviert oder ausgeblendet werden, wobei beispielsweise eine Beleuchtung anstatt eine Hinterleuchtung möglich ist.
Bevorzugterweise sind die Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen auf dem Träger aufgedruckt. Dabei können diese Zeichen aus lichtundurchlässigem oder lichtdurchlässigem Material geschaffen sein. Die durch die Lichtquelle aktivierbaren und sichtbar werdenden Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen sind bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung auf der Rückseite des Trägers angeordnet. Bei entsprechender Lichtintensität und entsprechender Beschaffenheit des Werbeträgers besteht jedoch auch die Möglichkeit, die durch die Lichtquelle aktivierbaren und sichtbar werdenden Zeichen zwischen Lichtquelle und Träger anzuordnen.
Die gesamte Vorrichtung ist bevorzugterweise als Schaukasten ausgebildet, innerhalb dem sowohl der Werbeträger als auch die Lichtquellen anzuordnen sind. Die auf der Betrachterseite angeordneten Werbe-, Informationsund Mitteilungszeichen können bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung durch die auf der Rückseite und/oder zwischen dem Träger und Lichtquelle angeordneten Zeichen komplettiert werden. Die Lichtquelle selbst ist ein- und ausschaltbar ausgebildet. Die auf der Betrachterseite angeordneten Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen können von der Gestalt sein, daß diese durch die aktivierte Lichtquelle ausgeblendet werden, wobei bei
dieser aktivierten Lichtquellensituation eine Dominanz der auf der Rückseite und/oder der zwischen der Lichtquelle und dem Träger angeordneten Zeichen vorliegt. Nach der vorliegenden Erfindung kann auch erreicht werden, daß bei nichtaktivierter Lichtquelle eine Dominanz der, auf der Betrachterseite angeordneten Zeichen vorliegt. Ferner ist es mit der vorliegenden Erfindung möglich, eine Verschmelzung von Werbezeichen der Vorder- und Rückseite vorzunehmen, so daß neue Zeichen gebildet werden. Der Träger selbst kann als bedrucktes Plakat oder als farblich gestaltete Folie vorliegen, wobei sich als Einsatzelemente für die Lichtquelle Neonstabröhren anbieten. Die Lichtquelle kann durch eine Vielzahl von Einzel 1ichtquellen gebildet werden, die partiell einzeln oder im Verbund aktivierbar sind, um bestimmte Sektoren des Werbeträgers auszuleuchten. Um bestimmte Effekte erfindungsgemäß zu erzielen, besteht die Möglichkeit, daß die Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen zumindest teilweise aus einem durch Licht aktivierbaren Farbstoffmaterial bestehen, d.h. daß durch das Auftreffen des Lichtes diese sichtbar werden, wobei auch erfindungsgemäß die Möglichkeit besteht, verschieden sensible Materialien zu verwenden, um durch die Lichtintensität weitere GestaitungsmÖglichkeiten zu erreichen. Eine weitere Möglichkeit besteht nach der vorliegenden Erfindung darin, die zusätzlichen Zeichen, d.h. die aktivierbaren Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen durch Perforationen im Träger zu bilden, die durch die aktivierte Lichtquelle sichtbar hervortreten.
Anhand den beigefügten Zeichnungen, die besonders bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung zeigen, wird diese nun näher beschrieben.
Dabei zeigen:
Figur 1 die erfindungsgemäße Vorrichtung in Form eines Schaukastens mit ständig sichtbarem Werbezeichen;
Figur 2 die Vorrichtung gemäß der Figur 1, bei der
das zweite Zeichen durch beispielsweise eine Hinterleuchtung eingeblendet ist;
Figur 3 eine schematische Darstellung der
vorliegenden Vorrichtung im Schnitt;
Figur 4 die geöffnete Vorrichtung mit sichtbaren Lichtquellen in verschiedenen Anordnungsformationen;
Figur 5 eine Vergrößerung der Figur 3 in einem Ausschnitt;
Figur 6 eine Variante zur Figur 5.
Figur 1 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung 1. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Vorrichtung 1 als Schaukasten ausgeführt. Dieser Schaukasten kann so gestaltet sein, daß die Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen von beiden Seiten her sichtbar sind. Es kann sich hierbei um ein Doppelplakat handeln oder aber auch um zwei verschiedene Werbeinformaticnen. Mit dem Bezugszeichen 2 ist ein Werbe-, Informations- oder Mitteilungszeichen gekennzeichnet, das in dieser Abbildung mit einer durchgezogenen Linie in Form eines ersten senkrechten Balkens dargestellt ist.
* Jt ·&Pgr; · — · ··&phgr; «
Mit dem Bezugszeichen 2' ist ein weiteres Werbe-, Informations- oder Mitteilungszeichen gekennzeichnet, das mit einer gestrichelten Linie markiert ist und bei nichtaktivierter Lichtquelle, welche sich im Inneren der Vorrichtung befindet, nicht in Erscheinung tritt.
Die Figur 2 zeigt die Vorrichtung gemäß Figur 1 in der aktivierten Phase, d.h. die Lichtquelle ist angeschaltet und das zweite Werbe-, Informations- oder Mitteilungszeichen 21 ist neben dem ersten Zeichen 2 sichtbar. Durch diese Art und Weise des neuartigen WerbehiIfsmittels läßt sich ein neuer und eigentümlicher Werbeeffekt erzielen. Beispielsweise kann das erste Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen eine Person darstellen, während durch die Einblendung des zweiten Zeichens diese Person während der Nutzung des Produktes abgebildet wird.
Hierbei läßt die vorliegende Erfindung eine Vielzahl von Varianten und Möglichkeiten der Werbevielfalt offen.
Die Figur 3 zeigt eine schematische Schnittdarstellung durch die erfindungsgemäße Vorrichtung 1. Wie bereits dargelegt, sieht eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung vor, die Vorrichtung als sogenannten Schaukasten auszubilden. Auf einem Standfuß 8 ist das eigentliche Schaukastenelement 9 aufgesetzt. In einer gehäuseförmigen Gestalt, dies kann ein in einen Rahmen gefaßter Glaskasten sein, befindet sich hinter einer Schutzscheibe 10, der Werbe-, Informations- oder Mitteilungszeichenträger 3. In diesem Ausführungsbeispiel bieten sich dem Betrachter zwei solcher Träger 3 an, die
schematisch dargestellt, mit dem Bezugszeichen 2 ein erstes Werbe-, Informations- oder Mitteilungszeichen auf der Betrachterfläche 4 und ein zweites Werbe-, Informations- oder Mitteilungszeichen 2' auf der Rückseite 6 des Trägers besitzen.
Mit dem Bezugszeichen 5 sind entsprechende Lichtquellen gekennzeichnet, die sich hinter dem Werbe-, Informationsund Mitteilungszeichenträger 3 befinden und diesen bei Bedarf hinterleuchten. Bei der nichtaktivierten Phase offenbart sich dem Betrachter von der Betrachterseite 7 aus gesehen lediglich das erste Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen 2. Wird die Lichtquelle teilweise oder im Verbund aktiviert, so wird das dahinterliegende Werbe-, Informations- oder Mitteilungszeichen 2' für den Betrachter sichtbar.
Die Figur 4 zeigt verschiedene Anordnungsvarianten der Lichtquelle 5. Dies kann, wie in der ersten obersten Reihe dargestellt, eine einzige Neonstabröhre sein oder bestimmte in Sektoren aufgeteilte Gruppen solcher Neonröhren. Je nach Art und Gestaltung der Werbemittel kann sektionsweise eine gezielte Hinterleuchtung erfolgen.
Die Figur 5 zeigt schematisch dargestellt, den Träger 3 für die Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen 2. In diesem Ausführungsbeipiel soll mit dem Bezugszeichen 3 das Plakat als solches dargestellt sein, während mit dem Bezugszeichen 2 das ständig sichtbare erste Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen gekennzeichnet ist. Mit dem Bezugszeichen 2' ist das hinter dem Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichenträger 3 angeordnete
zweite Zeichen 2' dargestellt. Diere Zeichen können Farboder Druckaufträge sein, wobei dann das Plakat bzw. der Träger 3 beidseitig mit den Zeichen 2 und 21 bedruckt ist. Durch Aktivierung der Lichtquelle 5 wird der Träger 3 hinterleuchtet und auch die Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen 21 für den Betrachter sichtbar.
Die Figur 6 zeigt eine Ausführungsvariante, bei der die Zeichen 2' durch Perforationen gebildet sind.
Es sei nochmals herausgestellt, daß es sich bei dem in den Figuren 1 bis 6 dargestellten Variationen um schematische Darstellungen handelt. In Sinne der Erfindung liegt jedoch auch, hier nicht gesondert aufgeführte Maßnahmen zum Aufbringen, oder Anordnungen der Zeichen einzubeziehen, da der allgemeine Erfindungsgedanke sich nicht nur auf die gezeigten Ausführungsbeispiele beschränkt. Ein nebengeordneter Erfindungsgedanke besteht auch darin, Zeichen zu verwenden, die aus einem durch Licht aktivierbarem Material bestehen. Hier seien am Rande reflektierende oder fluoreszierende Farbgebungen erwähnt.
Mit der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung zur Wiedergabe von Informations-, Werbe- und Mitteilungszeichen geschaffen, mittels der eine neue Art von werbewirksamen Maßnahmen ermöglicht wird, indem dem Betrachter quasi ein lebendes, sich veränderndes Bild geboten werden kann.
Bezugszeichenliste
1 Vorrichtung
2 Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen 2' Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen (einblendbar)
3 Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichenträger
4 Betrachterfläche von 3
5 Lichtquelle
6 Rückseite von 3
7 Betrachterseite
8 Standfuß
9 Schaukastenelement
10 Schutzscheibe

Claims (1)

  1. - 1 Ansprüche
    Vorrichtung zur Wiedergabe von Werbe-, Informationsund Mitteilunciszeichen mit einem Träger, auf/an dem diese Zeichen zumindest teilweise angeordnet sind und der eine zum Betrachter hinweisende Fläche aufweist, dadurch gekennzeichnet,
    daß hinter dem Träger (3) für die Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen (2) eine diesen hinterleuchtende Lichtquelle (5) angeordnet ist, wobei der Träger (3) zumindest teilweise lichtdurchlässig ausgebildet ist und außer den auf der Betrachterseite (4) angeordneten Zeichen (2), weitere, durch die Lichtquelle (5) aktivierbare und sichtbar werdende Zeichen (2') aufweist.
    Vorrichtung zur Wiedergabe von Werbe-, Informationsund Mitteilungszeichen mit einem Träger, auf/an dem diese Zeichen zumindest teilweise angeordnet sind und der eine zum Betrachter hinweisende Fläche aufweist, dadurch gekennzeichnet,
    daß dem Träger (3) für die Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen (2) eine diesen beleuchtende Lichtquelle (5) zugeordnet ist, wobei der Träger (3) Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen (2,2') aufweist, die hinsichtlich ihrer Beschaffenheit durch die Lichtquelle (5) sichtbar bzw. ausblendbar bzw. komplettierbar sind.
    • *· • ·
    3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen (2,2') auf dem Träger (3) aufgedruckt sind.
    4. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche,
    dadurch gekennzeichnet, daß die Werbe·-, Informations- und Mitteilungszeichen (2,2') aus lichtundurchlässigem Material beschaffen sind.
    5. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Werbe-·, Informations- und Mitteilungszeichen (2,2') aus lichtdurchlässigem Material beschaffen sind.
    6. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die durch die Lichtquelle (5) aktivierbaren und sichtbar werdenden Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen (21) auf der Rückseite (6) des Trägers (3) angeordnet sind.
    7. Vorrichtung nach Anspruch 1, 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die durch die Lichtquelle (5) aktivierbaren und sichtbar werdenden Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen (2') zwischen Lichtquelle (5) und Träger (3) angeordnet sind.
    8. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß diese als Schaukasten ausgebildet ist.
    9. Vorrichtung nach Anspruch 1, 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die auf der Betrachterseite (4) angeordneten Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen (2) durch die auf der Rückseite (6) und/oder zwischen Träger (3) und Lichtquelle (5) angeordneten Zeichen (2) komplettierbar sind.
    10. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle (5) aktivierbar und ausschaltbar ist.
    11. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die auf der Betrachterseite (4) angeordneten Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen (2) durch die aktivierte Lichtquelle (5) ausblendbar sind.
    12. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche,
    dadurch gekennzeichnet, daß bei nichtaktivierter Lichtquelle (5) eine Dominanz der, auf der Betrachterseite (4) angeordneten Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen (2) vorliegt.
    13. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche,
    dadurch gekennzeichnet, daß bei aktivierter Lichtquelle (5) eine Dominanz der auf der Rückseite (6) und/oder der zwischen der Lichtquelle (5) und Träger (3) angeordneten Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen (21) vorliegt.
    14. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche,
    dadurch gekennzeichnet, daß bei aktivierter Lichtquelle (5) durch die Verschmelzung der vorderen und hinteren Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen (2,2') ein neues Zeichen bildbar ist.
    15. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (3) als bedrucktes Plakat vorliegt.
    16. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (3) als farblich gestaltete Folie vorliegt.
    17. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle (5) in Form von mindestens einer Neonstabröhre vorliegt.
    18. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die Lichtquelle (5) durch eine Vielzahl von Einzellichtquellen gebildet ist, die partiell einzeln oder im Verbund aktivierbar sind.
    19. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen (2,2') zumindest teilweise aus einem durch Licht aktivierenden Farbstoffmaterial bestehen.
    20. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die aktivierbaren Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen (2,2') durch Perforationen im Träger (3) gebildet sind.
DE29510193U 1995-06-23 1995-06-23 Vorrichtung zur Wiedergabe von Werbe-, Informations- und Mitteilungszeichen Expired - Lifetime DE29510193U1 (de)

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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE29517771U1 (de) * 1995-11-09 1997-03-13 Trautwein Gmbh & Co, 45659 Recklinghausen Werbe- und/oder Informationsanlage
DE19623777A1 (de) * 1996-06-14 1997-12-18 Dambach Werke Gmbh Informationseinrichtung
DE29810543U1 (de) 1998-06-05 1998-09-24 Engel, Norbert, 20257 Hamburg Zweidimensionale visuell arbeitende Kalenderlampe
DE19808967A1 (de) * 1998-03-04 1999-09-09 Hinrichs Fotofactory Gmbh Verfahren und Einrichtung zur optischen Informationsvermittlung

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