DE3736568A1 - Verfahren zur rueckgewinnung von phosphor aus phosphorhaltigem schlamm - Google Patents
Verfahren zur rueckgewinnung von phosphor aus phosphorhaltigem schlammInfo
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Description
Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Gewinnung von
elementarem Phosphor aus Abfallschlamm, insbesondere dem
Schlamm von Absetzbecken, durch Erhitzen eines Gemisches aus
dem Schlamm und Wasser, Waschen des Schlammes bei erhöhter
Temperatur und erneutem Erhitzen des Schlammes. Elementarer
Phosphor kann leicht aus der konzentrierten Phosphorschicht
gewonnen werden, die während des Behandlungsverfahrens erzeugt
wird.
Elementarer Phosphor wird technisch im elektrischen Ofen durch
thermische Reduktion von Phosphaterzen in Gegenwart von Kohle
und Siliciumdioxid hergestellt. Das bei diesem Verfahren erzeugte
gasförmige Gemisch umfaßt Phosphor, Wasserdampf, Fluorosilikate
und andere gasförmige Verunreinigungen sowie mitgerissene
Feststoffteilchen. Dieses Gas wird durch Besprühen
mit Wasser kondensiert, wobei eine wäßrige phosphorhaltige
Suspension entsteht. Nach dem Absetzen trennt sich die Suspension
in drei Schichten auf: eine untere Schicht aus flüssigem
elementarem Phosphor mit hoher Reinheit (d. h. mindestens 99
Gew.-%), eine obere Schicht aus Wasser, und eine Zwischenschicht
aus Phosphorschlamm.
Der Phosphorschlamm ist ein halbfestes gelartiges Material mit
einer verhältnismäßig hohen Viskosität im Ruhezustand. Wenn
das Material in Bewegung gerät, wirkt es jedoch wie eine Flüssigkeit
und seine Viskosität kann auf ein verhältnismäßig
niedriges Niveau abfallen. Der Phosphorschlamm wird als Emulsion
angesehen, und man nimmt an, daß er durch die Bindung von
feinen Schmutzteilchen an Phosphorteilchen entsteht. Die Menge
des in einem bestimmten Verfahren erzeugten Schlammes scheint
mit der Menge an festen Teilchen in dem dem Kondensator zugeführten
Gasstrom zusammenzuhängen. Diese wird ihrerseits durch
den physikalischen Zustand (Teilchengröße und Gehalt an feinteiligem
Material) der Bestandteile der Verbrennung, durch die
Betriebsbedingungen des Ofens und durch die Wirksamkeit von
Staubsammlern im Ofensystem beeinflußt. Eine genaue Beschreibung
von Zusammensetzung und Eigenschaften des Phosphorschlammes
befindet sich in US-A-44 92 627.
Die verschiedenen Abwasserströme, die bei der Phosphorherstellung
anfallen, werden gewöhnlich in Absetzbecken in der Nähe
der Anlage gesammelt. Dieser Schlamm in den Absetzbecken, der
nachstehend einfach als "Schlamm" bezeichnet wird, besteht aus
einer Emulsion von Phosphor, Feststoffen und Wasser mit einem
verhältnismäßig niedrigen Phosphorgehalt und unterschiedlichen
Mengen an Wasser und Schmutz, wobei der Hauptbestandteil des
Schlammes Wasser ist. Ein üblicher Schlamm besteht aus etwa 20
Gew.-% Phosphor, 20 Gew.-% Schmutz und 60 Gew.-% Wasser.
Auch wenn die Gesamtmenge des in dem Schlamm enthaltenen Phosphors
erheblich ist, ist die Gewinnung dieses Phosphors sowohl
unter dem Gesichtspunkt der physikalischen und/oder chemischen
Behandlung als auch aus Wirtschaftlichkeitsgründen ein schwieriges
Unterfangen. Die Emulsion ist mit mechanischen Mitteln
schwer zu brechen, da Phosphor und Schmutz chemisch gebunden
sind und sich schlecht trennen. Eine chemische Behandlung kann
Umweltprobleme verursachen und wird deshalb im allgemeinen
vermieden. Die verhältnismäßig hohe Wasserkonzentration macht
dagegen ein Eindampfen des Schlammes unwirtschaftlich.
Frühere Versuche zur Gewinnung des Phosphors aus dem Schlamm
haben mechanische Einrichtungen, wie Zentrifugentrenner, benutzt.
US-A-44 92 672 beschreibt die Verwendung einer Mehrzahl
von Zentrifugentrennern, die in Tandem-Anordnung betrieben
werden und den Phosphor von dem im Schlamm enthaltenen Schmutz
abtrennen. Die Anwendung von Zentrifugentrennern hat jedoch
bestimmte Nachteile. Das Produkt muß noch filtriert werden,
wozu gewöhnlich eine dazwischengeschaltete Absetzstufe erforderlich
ist, die mehrere Stunden oder Tage benötigt. Der Zentrifugenabfall
enthält außerdem noch große Mengen Restphosphor,
so daß das Verfahren einen verhältnismäßig niedrigen
Wirkungsgrad hat.
In US-A-43 99 037 ist ein Verfahren zur Entfernung von gelbem
Phosphor aus phosphorhaltigem Abwasser beschrieben, bei dem
eine Kombination von mechanischen, chemischen und Wärmebehandlungsverfahren
angewendet wird. Das Abwasser wird in einer
Filterzentrifuge bei einer Temperatur von 50 bis 70°C, pH-Bereich
von 2,0 bis 3,5, filtriert. Das Filtrat wird in eine
Phosphorschicht und eine behandelte Wasserschicht aufgetrennt
und das Abwasser schließlich mit einem Oxidationsmittel behandelt
und durch Umsetzung mit Kalziummetasilikat neutralisiert.
Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, daß ein erheblicher
Bedarf nach einem verbesserten Verfahren zur Gewinnung
von elementarem Phosphor aus dem phosphorhaltigen Schlamm besteht.
Ein solches Verfahren sollte sowohl technisch einfach
als auch wirtschaftlich zufriedenstellend durchgeführt werden.
Die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens hängt erheblich von der
wirksamen Entfernung von Wasser aus dem Schlamm vor dem Eindampfen
ab. Direktes Eindampfen ist unwirtschaftlich, da ein
großer Teil der während des Eindampfens aufgewendeten Energie
zur Entfernung des Wassers benötigt wird. Außerdem erfordern
die Eindampfapparaturen beträchtliche Wartungs- und Reparaturkosten
und der Abfall aus den Eindampfern enthält noch große
Mengen an elementarem Phosphor. Die Eindampfgeräte sind außerdem
in ihrer Kapazität begrenzt und nicht für die Behandlung
von Beschickungen vorgesehen, die Phosphorkonzentrationen unter
etwa 25% enthalten.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein wirksames
und wirtschaftliches Verfahren zur Gewinnung von elementarem
Phosphor aus phosphorhaltigem Schlamm zu schaffen. Diese Aufgabe
wird durch die Erfindung gelöst.
Gegenstand der Erfindung ist somit ein Verfahren zur Rückgewinnung
von Phosphor aus phosphorhaltigem Schlamm aus Absetzbecken
mit einer Phosphorkonzentration von etwa 5 bis 70 Gew.-%,
dadurch gekennzeichnet, daß man
- a) ein Gemisch aus dem Schlamm und Wasser mindestens etwa eine halbe Stunde auf eine Temperatur von etwa 70 bis 100°C erhitzt,
- b) den Schlamm bei einer Temperatur von etwa 54 bis 66°C mit Wasser wäscht,
- c) Stufe a) erneut durchführt und
- d) ein Produkt mit erhöhter Phosphorkonzentration gewinnt.
In seiner bevorzugten Ausführungsform werden die Erhitzungsstufen
eine halbe bis 6 Stunden bei einer Temperatur von etwa
75 bis 90°C durchgeführt und der Phosphorgehalt des gewonnenen
Produktes beträgt mindestens etwa 80 Gew.-%. Ein technisch
reiner elementarer Posphor kann dann durch eine Abschlußbehandlung,
wie Filtration oder Verdampfen, erhalten werden.
Das Verfahren der Erfindung wird zur Verbesserung der Wärmebehandlung
von phosphorhaltigem Absetzbeckenschlamm eingesetzt.
Dieser Schlamm stammt von der Entsorgung verschiedener Abwasserströme,
die sich bei der Phosphorerzeugung ergeben, in
Rückhalte- und Absetzbecken, welche sich gewöhnlich in der
Nähe der Anlage befinden. Die Zusammensetzung des Schlammes
kann von etwa 5 bis 70 Gew.-% Phosphor reichen. Vorzugsweise
liegt der Phosphorgehalt bei etwa 15 bis 40 Gew.-%. Der Hauptbestandteil
des Schlammes ist Wasser. Daneben liegen geringere
Mengen verschiedener unlöslicher Stoffe vor. Der Schlamm befindet
sich chemisch in der Form einer Emulsion des Phosphors
in Wasser. Im allgemeinen ist die Behandlung von Schlamm mit
einem Phosphorgehalt unter etwa 5% nicht wirtschaftlich, auch
wenn sie technisch möglich ist.
Der Schlamm wird gewöhnlich mit einem Schwimmbagger aus dem
Absetzbecken entnommen und zur Entfernung von größeren Teilchen,
d. h. solchen mit einem Durchmesser von mehr als etwa
2,5 cm, gesiebt. Der gesiebte Schlamm wird dann in einen
Hydrozyklon eingespeist.
Der Schlamm wird durch Erhitzen mit Wasser in einem geeigneten
Gefäß auf eine Temperatur von etwa 70 bis 100°C einer Wärmebehandlung
unterzogen. Das Gefäß ist mit einem Rührer mit
niedriger Geschwindigkeit ausgerüstet, so daß eine leichte Bewegung
erzeugt werden kann, die die Entstehung von zwei oder
mehreren Schichten unterschiedlicher Zusammensetzung in dem
Gefäß verhindert.
Das Erhitzen dauert mindestens etwa eine halbe Stunde und vorzugsweise
etwa eine halbe bis 6 Stunden. Eine längere Erhitzungsdauer
kann angewendet werden, sie verbessert jedoch
nicht notwendigerweise das Gesamtergebnis. Die Dauer des Erhitzens
ist im allgemeinen umgekehrt proportional zur Heiztemperatur,
wobei niedrigere Temperaturen längere Zeiten erfordern.
Die Temperatur der Wärmebehandlung liegt im Bereich von etwa
70 bis 100°C, d. h. dem Siedepunkt des Gemisches. Bevorzugt ist
ein Temperaturbereich von etwa 75 bis 90°C. Die Durchführung
der Behandlung bei der Siedetemperatur ist zwar technisch
wirksam, jedoch weniger günstig infolge (1) der zur Aufrechterhaltung
solcher Temperaturen im technischen Maßstab erforderlichen
höheren Energie und (2) der unter Siedebedingungen
erzeugten beträchtlichen Dampfmengen, die Phosphor- und
Phosphorpentoxiddampf enthalten.
Die Menge Wasser, die dem Schlamm zugesetzt wird, ist nicht
besonders kritisch und kann in einem breiten Bereich liegen.
Üblicherweise liegt das Gewichtsverhältnis von Schlamm und
Wasser im Bereich von 0,1 bis 2,0.
Nach dem Erhitzen scheidet sich ein dunkelgrünes kristallines
Material aus dem Gemisch auf dem Boden des Gefäßes ab. Dieses
Material wird dann mit heißem Wasser mit einer Temperatur von
etwa 54 bis 66°C gewaschen. Durch das Waschen wird zusammen
mit dem Wasser Schmutz entfernt, der als ein Gel aus Schmutz
und Wasser vorhanden ist. Der nach dem Waschen verbleibende
Schlamm hat bereits einen erheblich erhöhten Gehalt an elementarem
Phosphor.
Der Schlamm wird dann unter etwa den gleichen Bedingungen wie
in der ersten Erhitzungsstufe erneut erhitzt. Dies kann in
günstiger Weise durch einfaches Zurückführen des gewaschenen
Schlammes in das Heizgefäß erreicht werden. Nach dem erneuten
Erhitzen kann der Schlamm einen Gehalt an elementarem Phosphor
von mindestens 80% aufweisen. Das gewonnene Produkt hat bei
Raumtemperatur das Aussehen eines glänzenden schwarzen Feststoffes.
Ein abschließender Waschschritt kann gewünschtenfalls
zur Erhöhung des Phosphorgehaltes auf über 90% durchgeführt
werden.
Das gewonnene Produkt kann dann unter Verwendung der vorhandenen
Ausrüstung und bekannter Verfahren zur Erzeugung eines
Phosphor-Produktes, das zum Verkauf als technisch reines Material
ausreichend rein ist, filtriert und/oder verdampft werden.
Auf diese Weise kann ein 88% elementaren Phosphor und 11%
Schmutz enthaltender behandelter Schlamm zur Erzeugung eines
Produktes mit einem Gehalt an elementarem Phosphor von 98%
oder darüber filtriert werden. Ein behandelter Schlamm dieser
Qualität, d. h. mit einem Schmutzgehalt von unter 10%, kann zur
Verbesserung der Qualität bei geringen Kosten auch direkt in
einen Verdampfer eingebracht werden.
Die Beispiele erläutern die Erfindung.
595 g Absetzbecken-Schlamm mit einem Gehalt von 21,9% elementarem
Phosphor, 19,2% unlösliche Bestandteile (Schmutz) und
48,9% Wasser werden in einem 3 Liter fassenden Dreihalskolben
mit 1200 g Wasser vermischt. Innerhalb von etwa 15 Minuten wird
das Gemisch auf 76°C erhitzt und unter leichtem Rühren etwa 90
Minuten bei dieser Temperatur gehalten. Danach wird das Erhitzen
und Rühren beendet und der Schlamm absetzen gelassen.
Der Bodenanteil des abgesetzten Schlammes enthält 84,4% Phosphor,
3,3% unlösliche Bestandteile und 12,3% Wasser. Eine
Sprinkeleinrichtung aus Glas wird zum Waschen unter der Oberfläche
des Schlammes angebracht. Dann wird erhitztes Leitungswasser
mit einer Temperatur von 57°C in einer Menge von etwa
2 l/h unter dauerndem Überlauf aus dem Kolben zugegeben. Nach
zwei Stunden Waschen werden 160 g Produkt entnommen. Dieses
enthält 79,4% Phosphor, 1,8% unlösliche Bestandteile und 18,8%
Wasser. Bezogen auf die eingesetzte Menge Schlamm beträgt die
Phosphorausbeute 97,5%.
16 kg Schlamm-Proben und 38 Liter Wasser werden in eine Pilot-
Anlage mit einem Heizmantel (Myers) eingebracht. Die Ausgangskonzentrationen
des Phosphors in den Schlammproben liegen bei
16,8 bis 39,4%. Der Rest der Proben besteht aus Schmutz (15
bis 20%) und eingeschlossenem Wasser.
Die Versuche werden mit folgender Reihenfolge der Stufen
durchgeführt:
- 1. Erhitzen auf 82°C
- 2. Waschen mit 38 l Wasser mit einer Temperatur von 60°C
- 3. Wiederholung der Stufe 1 und
- 4. Waschen mit 3×38 l Wasser mit einer Temperatur von 60°C.
Die Erhitzungszeiten betragen zwischen 2 und 6 Stunden.
Während des Waschens wird aus der Apparatur wiederholt Wasser
entnommen und eine entsprechende Menge neues heißes Wasser zugegeben.
Im Beispiel 2 dauert die erste Heizstufe 6 Stunden und die
zweite Heizstufe 5 Stunden. In den Beispielen 3 und 4 dauern
beide Heizstufen jeweils 4 Stunden. Die Ergebnisse der Versuche
sind in nachstehender Tabelle angegeben.
Claims (9)
1. Verfahren zur Rückgewinnung von Phosphor aus phosphorhaltigem
Schlamm aus Absetzbecken mit einer Phosphorkonzentration
von etwa 5 bis 70 Gew.-%,
dadurch gekennzeichnet, daß man
- a) ein Gemisch aus dem Schlamm und Wasser mindestens etwa eine halbe Stunde auf eine Temperatur von etwa 70 bis 100°C erhitzt,
- b) den Schlamm bei einer Temperatur von etwa 54 bis 66°C mit Wasser wäscht,
- c) Stufe a) erneut durchführt, und
- d) ein Produkt mit erhöhter Phosphorkonzentration gewinnt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schlamm eine Phosphorkonzentration von etwa 15 bis 40 Gew.-%
aufweist.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schlamm in den Stufen a) und c) auf eine Temperatur von
etwa 75 bis 90°C erhitzt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
gewonnene Produkt eine Phosphorkonzentration von mindestens
etwa 80 Gew.-% aufweist.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schlamm aus Stufe c) erneut bei einer Temperatur von etwa
54 bis 66°C mit Wasser gewaschen wird.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
gewonnene Produkt eine Phosphorkonzentration von mindestens
etwa 90 Gew.-% aufweist.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schlamm in den Stufen a) und c) mindestens etwa eine halbe
bis 6 Stunden erhitzt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gewichtsverhältnis von Schlamm zu Wasser in den Stufen a)
und c) im Bereich von etwa 0,1 bis 2,0 liegt.
9. Verfahren nach den Ansprüchen 4 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der gewonnene Schlamm zur Erhöhung seiner
Phosphorkonzentration filtriert und/oder eingedampft
wird.
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| 8128 | New person/name/address of the agent |
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