DE3733219A1 - Verfahren und vorrichtung zum kontinuierlichen behandeln, vorzugsweise faerben, von strangfoermigem textilgut - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum kontinuierlichen behandeln, vorzugsweise faerben, von strangfoermigem textilgutInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum
kontinuierlichen Behandeln, vorzugsweise Färben, von
strangförmigem Textilgut aus synthetischen und/oder
natürlichen Fasern mit wäßrigen Flotten - enthaltend für
den betreffenden Fasertyp geeignete Behandlungsmittel,
vorzugsweise Farbstoffe, - oder mit anderen
Textilveredlungsprodukten auf Düsen(Jet)-Färbemaschinen,
wobei der Vorschub für den Transport der Ware durch die in
sich geschlossene Behandlungszone im wesentlichen über die
Betätigung des Düsensystems mittels der Bewegungsenergie
eines umgewälzten Gasstromes erfolgt.
Aufgrund von ähnlichen, in den europäischen Patentschriften
EP-B-00 014 919 und EP-B-00 78 022 erwähnten Verfahren ist
es wohl bereits bekannt, textile Warenstränge in
Jet-Färbeanlagen einer Naßveredlung, insbesondere zum
Färben zu unterziehen. Bei diesem Vorgang wird das chargen-
oder stückweise zu einem Strang zusammengefaßte und an den
Düsen vorbeigeführte Textilgut entweder mit Hilfe der über
das Düsensystem gleichsinnig zirkulierenden
Behandlungsflotte in Umlauf versetzt oder die Fortbewegung
desselben geschieht mittels eines aus den Düsen unter
Überdruck auf das Fasermaterial gerichteten Gasstromes bzw.
Dampf/Luft-Gemisches.
Hauptmerkmal dieser Arbeitstechnik ist es also, daß man die
Ware in der in sich geschlossenen Endlosform durch die beim
tangentiellen Aufbringen vom Düsenstrahl verliehene
kinetische Energie wiederholt durch das Aggregat hindurch
befördert, wobei entsprechend der erläuterten Prozeßführung
für den Antrieb des Stranges während der unterschiedlichen
Behandlungsstufen Gas- und Flüssigkeitsströmung alternieren
oder kombiniert werden können, was einen nahtlosen Übergang
von einem Färbeschritt zum anderen ohne Warenstillstand
sowie unter isothermischen Bedingungen erlaubt.
Entsprechend der auf Basis aerodynamischer Fortbewegung des
textilen Stranges ausgelegten, diskontinuierlichen
Färbemethode aus der EP-PS 00 78 022 wird das Fasermaterial
partienweise in den Färbejet eingebracht und dort mit der
Flotte solchermaßen beaufschlagt, daß man diese in
zerstäubter Form in den umgewälzten Gasstrom injiziert,
wobei das Textilgut sowie die nicht von ihm aufgenommene
Behandlungsflotte immer von neuem rezirkuliert werden. Der
Auftrag der gesamten Flottenmenge erfolgt über mehrere
Warenumläufe verteilt und durch die laufende Rezirkulation
der Überschußflotte wird eine gleichmäßige Ausbreitung der
Flotte auf dem und im Strang und damit eine ausgezeichnete
Egalität des Behandlungsergebnisses erreicht. Nach
Beendigung der Färbeoperation wird das im Stück gefärbte
Material dem Jet wieder entnommen.
Das Ausziehfärben von strangförmigem Textilgut unter
Einhaltung eines kurzen Flottenverhältnisses ist auch schon
in der älteren amerikanischen Patentschrift US-A-39 49 575
beschrieben, bei dem aber die Flottenmenge dann soweit
reduziert wird, daß keine "migrierende", d. h.
außerhalb des Textilgutes frei bewegliche und daher
rezirkulierbare Flotte verbleibt (non-migrating system).
Von dem in der EP-PS 00 78 022 dargelegten Stand der
Technik weicht der Verfahrensablauf nach dem letztgenannten
US-Schutzrecht vor allem dadurch ab, daß hier noch deutlich
zwischen einer kalten Applikationsphase, die der Verteilung
der aufgebrachten Flotte dient, und einer warmen/heißen
Fixierphase unterschieden wird. Diesen zweistufigen
Arbeitsmodus gibt es bei der in Rede stehenden jüngeren
EP-PS nicht mehr, weil dort der gesamte Prozeß isotherm
abläuft und der zu Transportzwecken dienende Gasstrom in
Bezug auf die beabsichtigte spezifische Behandlungswirkung
nicht inert ist, so daß derselbe und damit das zerstäubte
Behandlungsmittel entsprechend den vorgewählten Temperatur-
und Druckbedingungen mit dem nicht ausgebreiteten
Textilstrang in Kontakt gebracht, dort unmittelbar im
Fixierzustand zur Einwirkung gelangt.
Nun ist im Falle der EP-PS 00 78 022 zwar ausgesagt, daß
diese herkömmliche Arbeitsweise auch in Richtung auf eine
kontinuierliche Ausführbarkeit geeignet sein soll, worüber
allerdings keinerlei technische Lehre offenbart wird.
Sämtliche Angaben in dieser Literaturstelle bezüglich
praktischer Handhabung bleiben vielmehr stets auf rein
diskontinuierliche Prozeßführung bezogen.
In der europäischen Patentschrift EP-B-01 32 604 wird
indessen bereits über eine Vorrichtung und ein Verfahren
zum kontinuierlichen Behandeln von langgeführten, nicht in
sich geschlossenen Warensträngen berichtet, wobei der
Vorschub des Textilgutes ebenfalls nach dem Jet-Prinzip,
abwechselnd durch hydraulischen oder aerodynamischen
Antrieb erfolgt. Im Zuge seiner Passage durchläuft das
strangförmige Textilmaterial auf dem Weg durch die Anlage
eine Reihe von hintereinander angeordneten
Maschineneinheiten mit gegebenenfalls abweichender
Zielsetzung, d. h. unter Anwendung von wahlweise
unterschiedlichen Behandlungsmitteln bzw.
Behandlungsbedingungen vorzugsweise für den
Naßbehandlungsvorgang; es sind also hier - deutlich durch
Wareneinlaß sowie Warenauslaß voneinander getrennt -
separate und verschiedenartige Behandlungsstufen vorgesehen.
Obwohl - wie es heißt - das aus der vorstehenden EP-PS
ersichtliche Arbeitsprinzip hinsichtlich der mehrfachen
Einwirkung von flüssigen Behandlungsmitteln auf den
Warenstrang in der Regel praktisch jedem gewünschten
Vorhaben bzw. Verlauf angepaßt werden kann, dient dieses
bekannte Verfahren ausschließlich für Wasch- und
Reinigungszwecke. Dabei ist es in erster Linie
ausschlaggebend, den sogenannten Verdünnungsfaktor zwischen
zwei aufeinander folgenden Naßbehandlungsstufen, die
zweckmäßig unter dem Einfluß von zur
Warenfortbewegungsrichtung entgegengesetzt strömender
Flotte vorgenommen werden können, z. B. bei der
Nachbehandlung von bereits gefärbtem Fasermaterial zu
verbessern. Die in diesem Zusammenhang charakteristische
Zwischenspeicherung des aus einer vorgängigen Naßbehandlung
ankommenden feuchten Textilgutes hat vor allem die Aufgabe
einer Entwässerung, um die Wirksamkeit der jeweiligen
Behandlungsvorgänge zu erhöhen. Ein echtes Färbeverfahren
samt Farbstoff-Fixierung auf kontinuierlicher Grundlage
wird daher durch den soeben diskutierten Stand der Technik
weder vorgestellt noch nahegelegt.
Die aus der EP-PS 00 78 022 geschöpften günstigen
Erfahrungen hinsichtlich der Fortbewegung von
strangförmigen Textilien in Jet-Vorrichtungen mittels eines
Gasstromes sowie die dabei mögliche Applikation von
Behandlungsmitteln bei gleichzeitiger Bereitstellung der
notwendigen physikalischen Bedingungen durch das den
Warentrieb besorgende Gas gaben den Anlaß, die Nutzung
dieses aerodynamischen Systems auch für den
vollkontinuierlichen Betrieb in Erwägung zu ziehen.
Die Bedenken bzw. Vorurteile gegen die Realisierbarkeit
derartiger Überlegungen bestanden insbesondere darin, daß
in einem solchen Verfahren die Färbeflotte in einem
einzigen, einem Klotzvorgang ähnlichen Schritt auf ein im
Strang geführtes Textilgut aufgebracht werden muß.
Vorzugsweise sollte dabei die isotherme Färbeweise,
gegebenenfalls unter HT-Bedingungen, eingehalten werden
können.
Unter diesen Voraussetzungen kann die zu benutzende
Maschine relativ einfach gehalten werden, weil sie nicht
eigens in Applikations- und davon getrennte Fixierbereiche
aufgeteilt zu werden braucht, denn nur ein in den
Fixierbereich integrierter oder sich unmittelbar davor
befindlicher Applikationsbereich garantiert die durch das
Verfahren angestrebte Arbeitssicherheit und Zeitverkürzung.
Die der in Rede stehenden Erfindung zugrundeliegende
Aufgabe bestand somit darin, die Auftragsbedingungen für
das Behandlungsmittel so zu gestalten, daß mit einem
möglichst einmaligen, wenn möglich, minimalen
Flottenauftrag möglichst unter isothermen Bedingungen eine
gleichmäßige Färbung auf kontinuierliche Weise erzielt
wird.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung war es, eine für die
Durchführung eines derartigen Vorhabens geeignete Maschine
zu konzipieren.
Die vorstehend umrissene Aufgabe wird erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß man den langlaufenden Textilstrang -
gegebenenfalls über ein zur Außenatmosphäre hin
druckabdichtendes Element - kontinuierlich in die
Behandlungszone einbringt, ihn dort während seiner weiteren
Passage mit der Behandlungsflotte, vorzugsweise
Färbeflotte, imprägniert und sodann mittels einer in
Warenfortbewegungsrichtung angeordneten, aerodynamisch
wirksamen Düsenanordnung, bestehend aus mindestens einer
Transportdüse, mit einer solchen Geschwindigkeit durch die
Behandlungszone vorwärts befördert, daß er darin bis zu
20 Minuten einer Verweiloperation - gegebenenfalls bei
Fixierbedingungen für das Behandlungsmittel, vorzugsweise
den Farbstoff, oder Mischung davon - ausgesetzt wird,
worauf man abschließend den so behandelten Textilstrang -
gegebenenfalls über ein weiteres Dichtungselement gleicher
Art wie eingangs - der Behandlungszone wieder kontinuierlich
entnimmt.
Das beanspruchte Verfahren wird in der Regel wie folgt
durchgeführt:
Für die Beaufschlagung der Ware mit dem vorgesehenen
Behandlungsmittel wird das zu einem endlosen, nicht in sich
geschlossenen Strang zusammengenähte Textilgut zunächst den
Maßnahmen zur Imprägnierung unterworfen, was zweckmäßig
bereits während des Einbringens des Warenstranges in die
Behandlungszone oder unmittelbar darauf geschehen kann, und
es wird sodann einer ersten Düse zugeleitet, in welcher man
die Ware mittels Heißluft oder eines Dampf/Luft-Gemisches
auf die beabsichtigte Behandlungstemperatur bringt.
Gleichzeitig übernimmt der Gasstrom aufgrund seiner ihm
innewohnenden, durch ein Gebläse verliehenen kinetischen
Energie den weiteren Transport des Warenstranges. Nach der
Passage einer (kurzen) Verweilschleife in dem der Düse
zugeordneten Speicherbereich, die einmal dem Flotten- und
Wärmeausgleich innerhalb des Stranges, zum anderen dem
Ausgleich eventuell auftretender Laufunterschiede im Zuge
den Warenvorschubes bei gegebenenfalls aufeinanderfolgenden
Düsensystemen dient, wird die imprägnierte Ware zweckmäßig
einer zweiten Düse zugeführt und durch diese - sowie in
gleicher Weise über eventuell notwendige weitere Düsen und
weitere Verweilschleifen - durch die Behandlungskammer
befördert. Vorzugsweise werden nach der Erfindung das
Imprägnieren und das Verweilen unter isothermen Bedingungen
vorgenommen.
Die Applikation der Behandlungsflotte auf das
kontinuierlich ankommende Textilgut läßt sich auf
verschiedene Art bewerkstelligen:
So kann man beispielsweise eine Imprägniervorrichtung
benutzen, die aus einem relativ kleinen Trog besteht, in dem
mindestens eine perforierte, von innen her mit Flotte
beschickte Trommel läuft. Zwischen der Trogwand und der
rotierenden Lochtrommel wird der Warenstrang unter
teilweiser Umschlingung über die Mantelfläche der letzteren
geführt und dann beim Durchlauf imprägniert.
Die Imprägnierung des Textilgutes erfolgt ebenfalls, wenn
man den Warenstrang durch eine einzelne oder eine Serie von
in Warenfortbewegungsrichtung angeordnete(n), mit der
Behandlungsflotte beschickte Ringdüse(n) passieren läßt.
Zum Zwecke des Flottenauftrages auf das Textilgut hat es
sich auch als vorteilhaft erwiesen, wenn die
Behandlungsflotten dem umgewälzten Gasstrom praktisch im
Bereich der Düsenanordnung für den Warenvorschub durch
Injektion in zerstäubter Form zugesetzt werden, wie dies
bereits in der EP-PS 00 78 022 beschrieben ist.
Das gleiche Ergebnis wird fernerhin erreicht, indem man die
Behandlungsflotte zum den Warenstrang antreibenden Gasstrom
auf der Saugseite des diesen erzeugenden Gebläses
zudosiert, wobei das letztere ihre Feinverteilung durch
Zerstäuben in das strömende Gas bewirkt.
Natürlich ist es auch möglich, in dem abgeschlossenen
System der Behandlungszone mehrere für das Imprägnieren
geeignete Vorrichtungen zu integrieren, so daß auf das
Textilgut kleinere Mengen von gleichartigen oder auch
anders gearteten Behandlungsflotten nacheinander
aufgebracht werden können, wobei dann der Warenstrang
mehrmals Imprägnierungsschritten mit gleicher oder
andersartiger Zielsetzung unterzogen wird.
Die aufzutragenden Behandlungsflotten enthalten in der
Regel alle notwendigen Behandlungsmittel, wie z. B.
Farbstoffe, Fixierchemikalien, pH-Regulatoren, sonstige
Hilfsmittel, wie z. B. - wenn notwendig - Carrier oder
Falteninhibitoren. Sie können - sofern ihre Beständigkeit
es erfordert - auch erst unmittelbar vor dem Eintritt in
die Färbemaschine durch geeignete Dosiervorrichtungen
zusammengemischt werden. Um eine gute Durchtränkung des
Textils zu bewirken, kann die Flotte fernerhin Netzmittel
sowie Substanzen aufweisen, die während des nachfolgenden
Fixiervorganges die gleichmäßige Flottenverteilung fördern.
Die nach der Erfindung zum Einsatz gelangende Flottenmenge
wird dabei vorzugsweise so bemessen, daß die gesamte
aufgebrachte Flotte im Warenstrang verbleibt und auch bei
der nachfolgenden Fixierung keine überschüssige migrierende
Flotte auftritt, da diese sonst nach dem Abtropfen vom
Warenstrang umgewälzt und dem vorhergehenden
Imprägnierschritt im Kreislauf zugeführt werden müßte, um
im Behandlungsverlauf immer wieder zur Einwirkung zu
kommen.
Im Zuge der Entwicklungsarbeiten zu dieser Erfindung hat
sich gezeigt, daß unter den geschilderten Bedingungen ein
Optimum an Egalität dann erreicht wird, wenn das
Flottenverhältnis zwischen 1 : 0,6 und 1 : 2,5 liegt. Zuweilen
sind - abhängig von der Art des zu behandelnden Textilgutes
- aber auch höhere Flottenverhältnisse erforderlich.
Der Weitertransport des Textilgutes im Anschluß an die
Beaufschlagung mit der Behandlungsflotte kann
verschiedenartig erfolgen:
So läßt sich der Warenstrang im Zuge der Durchquerung der
Behandlungszone beispielsweise aus Schlaufe mittels Düsen
in Spiralenform nach Art des Clapôts fortbewegen, wobei
solche Düsen wahlweise mit Dampf, Heißluft oder einem
Dampf/Luft-Gemisch betrieben sein können. Spiralenartig
kann das Textilgut auch rein mechanisch über eine
angetriebene Haspel oder mehrere separate Haspeln
weiterbefördert werden. Ebenso ist es möglich, das
Textilgut auf ein Förderband oder einen Etagenförderer
abzulegen und so der Einwirkung der Fixieratmosphäre
auszusetzen.
In Abhängigkeit vom erfindungsgemäß zu behandelnden
Fasermaterial und den dafür vorgesehenen
Behandlungsmitteln, vorzugsweise Farbstoffen, können die
Behandlungstemperaturen für den aerodynamisch wirksamen
Gasstrom in gewissen Grenzen variieren. Im Falle der
Durchführung des beanspruchten Verfahrens bei
atmosphärischem Druck liegen letztere unterhalb 100°C,
vorzugsweise im Bereich zwischen 10° und 100°C; sofern
unter erhöhtem Druck gearbeitet wird, im Bereich zwischen
100°C und 150°C.
Eine besondere Ausführungsart des in Rede stehenden
Verfahrens ist gegeben, wenn es unter den Voraussetzungen
durchgeführt wird, wie sie in der europäischen
Patentschrift EP-B-00 87 740 beschrieben sind. Entsprechend
dieser kontinuierlichen Technik zum Färben werden nach dem
Flottenauftrag durch den Einsatz eines definierten, mittels
eines Psychrometers kontrollierten Dampf/Luft-Gemisches von
bestimmtem Dampfgehalt als Fixiermedium genau festgelegte
Bedingungen im Verweilraum, d. h. Dampfraum
(Trockentemperatur), und - was noch wichtiger ist - auf dem
imprägnierten, nicht zwischengetrockneten Textilgut
(Naßtemperatur) geschaffen, die im Zuge der Farbstoff-Fixierung
ein Optimum an Farbausbeute bei äußerst
ökonomischer Vefahrensführung erlauben. In diesem Fall
wird das Textilgut - wie bereits geschildert -
konditioniert, mit Flotte beaufschlagt und dann dem Dampf/Luft-Gemisch
für maximal 15 Minuten ausgesetzt. Unter
Umständen kann das Aufheizen der feuchten Ware z. B. durch
Bestrahlung mit Mikrowellen unterstützt werden.
Eine zur Durchführung des beanspruchten Verfahrens geeignete
Vorrichtung vom Typ einer Düsen(Jet)-Färbemaschine, auf die
sich die in Rede stehende Erfindung gleichfalls bezieht,
besteht im wesentlichen aus einem in sich geschlossenen,
zweckmäßig wannenförmigen Behältnis als Behandlungszone
(BZ) für das unter Düsenantrieb kontinuierlich als Strang
durchlaufende Textilgut (TG), versehen mit Wareneinlaß (WE)
und Warenauslaß (WA) samt letzteren vorgeschaltete bzw.
nachgeschaltete, gegebenenfalls antreibbare Strangrollen
(RB; RA) zwecks Beschickung der Behandlungszone (BZ) mit
dem bzw. Abzug des Warenstrang(es) (TG),
wobei die Behandlungszone (BZ) außerhalb mit separaten
Leitungen für die Zuführung sowie den nachherigen
Kreislauf
von gasförmigem Medium (Gaskreislauf GK) als dem den
Warenvorschub allein bewerkstelligenden oder gegebenenfalls
unterstützenden Transportmittel, samt in dieses
Zirkulationssystem (GK) eingeschlossenem Gebläse (GB) zum
Erzeugen und Verdichten des antreibenden Gasstromes
zusammen mit auf der Druckseite des Gebläses (GB)
nachgeschaltetem Wärmeaustauscher (HE) zur Regelung der
Gastemperatur,
sowie von mindestens einer Flotte (Flottenkreislauf FK) als dem
flüssigen Behandlungsmittel für den Imprägniervorgang, samt
in dieses Zirkulationssystem (FK) eingebauter Umwälzpumpe
(UP) und Stutzen für eine oder mehrere von einem Ansatz-
bzw. Vorratsgefäß (AG) über eine zwischengeschaltete
Dosierpumpe (DP) herkommende Flottenzuleitung(en), verbunden
ist,
und ist dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb der
Behandlungszone (BZ) - in der angegebenen Reihenfolge -
unmittelbar nach dem Wareneinlaß (WE) eine
Imprägniereinrichtung (IE) für die Applikation der
Behandlungsflotte auf den langlaufenden Textilstrang (TG),
und eine in Warenfortbewegungsrichtung angeordnete,
aerodynamisch wirksame Düsenanordnung, bestehend aus
mindestens einer Transportdüse (DS), samt den notwendigen
Strangführungsrollen (FR) für die Passage des Textilgutes
(TG) durch die Behandlungszone (BZ),
jeweils in Kombination mit einem als Verweilstrecke (VS)
ausgebildeten Speicherbereich (SB), welcher vom
imprägnierten Textilstrang (TG) während der
Verweiloperation unter stetiger Vorwärtsbewegung im
spannungsfreien Zustand, z. B. abgelegt oder abgetafelt,
durchquert wird,
vorhanden sind, wobei der Speicherbereich (SB) der
Behandlungszone (BZ) - maßgeblich in Übereinstimmung mit
der Anzahl der Transportdüsen (DS) bzw. nachfolgenden
Verweilstrecken (VS) - gegebenenfalls in mindestens ebenso
viele Verweilsektionen (A, B, C usw.) unterteilt sein
kann,
sowie die zum Betrieb der Maschine erforderlichen
Anschlüsse und Ventile für die Einspeisung bzw. den Abfluß
des Antriebsgases und der Behandlungsflotte(n)
einschließlich der Leitungen für deren jeweilige getrennte
Umwälzung in Verbindung mit den außerhalb der
Behandlungszone (BZ) gelegenen Teilabschnitten des
zugehörigen Kreislaufes (GK; FK).
Ein Ausführungsbeispiel für eine solche erfindungsgemäße
Vorrichtung ist in den weiter unten angegebenen Zeichnungen
schematisch dargestellt. Hiervon zeigt die Abbildung in
Fig. 1 eine Illustration der Düsen(Jet)-Färbemaschine
als Gesamtanlage perspektivisch im Querschnitt, in
Fig. 2 als Ausschnitt ein Beispiel für eine
Imprägniereinrichtung (IE), und in
Fig. 3 als Ausschnitt ein Beispiel für ein im
Speicherbereich (SB) untergebrachtes Förderband (FB).
Die dabei verwendeten Bezugszeichen sind mit den im Text
für diesen Zweck gebrauchten Buchstaben identisch und haben
folgende Bedeutung:
A, B, C . . . = Verweilsektionen,
AG = Ansatz- und Vorratsgefäß für die Behandlungsflotte,
AR = Abzugsrolle,
BZ = Behandlungszone,
DP = Dosierpumpe,
DS = Transportdüse,
FB = Förderband,
FK = Flottenkreislauf,
FR = Führungsrolle,
GB = Gebläse,
GK = Gaskreislauf,
HE = Wärmeaustauscher,
HP = Haspel,
IE = Imprägniereinrichtung,
LT = Lochtrommel,
MV = Mehrwegeventil,
RA = Strangrolle am Warenauslaß/Abzug,
RB = Strangrolle am Wareneinlaß/Beschickung,
RD = Ringdüsen,
SB = Speicherbereich,
TG = Textilgut in Strangform,
TR = Trog,
UP = Umwälzpumpe,
VA = Absperr- bzw. Drosselventil für den Gasstrom,
VD = Ventil für Dampfzuleitung,
VF = Ventile für Flottenzuleitung,
VL = Ventil für Luftzuleitung,
VS = Verweilstrecke,
WA = Warenauslaß(-element),
WE = Wareneinlaß(-element),
ZV = Zudosierungsvorrichtung für Behandlungsflotte.
AG = Ansatz- und Vorratsgefäß für die Behandlungsflotte,
AR = Abzugsrolle,
BZ = Behandlungszone,
DP = Dosierpumpe,
DS = Transportdüse,
FB = Förderband,
FK = Flottenkreislauf,
FR = Führungsrolle,
GB = Gebläse,
GK = Gaskreislauf,
HE = Wärmeaustauscher,
HP = Haspel,
IE = Imprägniereinrichtung,
LT = Lochtrommel,
MV = Mehrwegeventil,
RA = Strangrolle am Warenauslaß/Abzug,
RB = Strangrolle am Wareneinlaß/Beschickung,
RD = Ringdüsen,
SB = Speicherbereich,
TG = Textilgut in Strangform,
TR = Trog,
UP = Umwälzpumpe,
VA = Absperr- bzw. Drosselventil für den Gasstrom,
VD = Ventil für Dampfzuleitung,
VF = Ventile für Flottenzuleitung,
VL = Ventil für Luftzuleitung,
VS = Verweilstrecke,
WA = Warenauslaß(-element),
WE = Wareneinlaß(-element),
ZV = Zudosierungsvorrichtung für Behandlungsflotte.
Im Einklang mit dem in Fig. 1 als Skizze wiedergegebenen
Maschinenschema wird die beanspruchte Vorrichtung in einer
grundlegenden Form veranschaulicht, welche für die
Durchführung des zuvor geschilderten Verfahrens sowohl
unter normalen Druckbedingungen als auch unter
HT-Bedingungen geeignet ist. Demzufolge sind die am
Wareneinlaß (WE) und am Warenauslaß (WA) der geschlossenen
Behandlungszone (BZ) erläuterten Ein- und Ausführelemente,
die im Falle von HT-Verfahren gleichzeitig der
Druckabdichtung dienen, in besonderer Weise ausgebildet,
was sich z. B. unter Zuhilfenahme der aus der deutschen
Patentschrift DE-C-25 37 665 oder aus der deutschen
Offenlegungsschrift DE-A-23 25 604 bekannten
Abdichtungsvorrichtungen für den kontinuierlichen Ein- und
Auslauf von strangförmigem Textilgut in druckdichte
Behälter bzw. aus druckdichten Behältern realisieren läßt.
Die Imprägniereinrichtung (IE) kann erfindungsgemäß in der
Art von Fig. 2 gestaltet sein und eine einzelne oder mehrere,
zumindest teilweise in einen Trog (TR) eintauchende, axial
antreibbare Lochtrommel(n) (LT), vorzugsweise Siebtrommel,
darstellen, um deren Mantelfläche das Textilgut beim
Flottenauftrag teilweise herumgeführt wird und die von
innen her mit der Behandlungsflotte versorgbar ist (sind).
Für den gleichen Zweck können als Imprägniereinrichtung
(IE) auch eine oder mehrere, zutreffendenfalls nacheinander
in Warenfortbewegungsrichtung angeordnete Ringdüse(n) (RD)
in Betracht kommen, an die Flottenzuleitungen angeschlossen
sind. Bei der Passage des Warenstranges durch diese Düsen
(RD) wird sodann das flüssige Behandlungsmittel durch
Aufspritzen oder Versprühen auf der Ware appliziert.
Eine bevorzugte apparative Ausführungsform laut der
Erfindung für den Imprägniervorgang ist dann gegeben, wenn
Wareneinlaß (WE) und Imprägniereinrichtung (IE) eine
Einheit bilden.
Die Fig. 1 gibt das Prinzip des Warenlaufes in der
Vorrichtung nach der Art eines Clapôts wieder:
Als aerodynamisch wirksame Düsenanordnung im Anschluß an die Imprägniereinrichtung (IE) ist erfindungsgemäß eine Serie von Transportdüsen (DS) mit jeweils zwischengeschaltetem Speicherbereich (SB) vorgesehen, wobei die einzelnen Transportdüsen (DS) unabhängig voneinander oder gemeinsam durch strömendes Gas betreibbar sein können.
Als aerodynamisch wirksame Düsenanordnung im Anschluß an die Imprägniereinrichtung (IE) ist erfindungsgemäß eine Serie von Transportdüsen (DS) mit jeweils zwischengeschaltetem Speicherbereich (SB) vorgesehen, wobei die einzelnen Transportdüsen (DS) unabhängig voneinander oder gemeinsam durch strömendes Gas betreibbar sein können.
Gemäß der aus Fig. 1 ersichtlichen Variante sind die den
Warenvorschub erledigenden Düsen (DS) allesamt auf
Gasantrieb ausgerüstet. Dieser erhält seine kinetische
Energie von einem Gebläse (GB). Das besagte Gas kann je
nach den anzuwendenden Farbstoffen bzw. dem zu behandelndem
Textilgut bezüglich der erstrebten Behandlungswirkung inert
oder nicht inert sein, d. h. in letzterem Fall handelt es
sich um erhitztes Gas, z. B. Dampf oder Heißluft oder ein
Gemisch dieser beiden Gase. Ein solches Gemisch wird
beispielsweise über die Ventile (VD) und (VL) in die Anlage
eingebracht und mittels des Gebläses (GB) umgewälzt
(Gaskreislauf GK).
Solche aerodynamisch wirksame Transportdüsen (DS) lassen
sich darüber hinaus mit einem oder mehreren mechanischen
Mittel(n) (ZV), beispielsweise Injektionseinrichtungen, zum
Zudosieren von Behandlungsflotte(n) in den Gasstrom
ausstatten, wodurch eine weitere apparative Modifikation
für die Imprägnierung des Textilgutes (TG) gegeben ist.
Außer der soeben besprochenen Möglichkeit, das flüssige
Behandlungsmittel im Bereich einer oder mehrerer der Düsen
(DS) in den Gasstrom zu injizieren, kann letzteres auch
demselben vor dem Gebläse (GB) beigemischt werden, weshalb
in einem derartigen Fall im Gaskreislauf (GK) dann ein
Anschluß/Ventil (VF) für das Zudosieren der
Behandlungsflotte auf der Saugseite des Gebläses (GB)
angeordnet ist.
Natürlich kann nach der vorliegenden Erfindung die
beanspruchte Düsen(Jet)-Färbemaschine apparativ auch so
ausgelegt sein, daß der Warenvortrieb nicht ausschließlich
aerodynamisch mit Gas erfolgt, sondern daß bestimmte Düsen
hydraulisch mit strömender Flotte, vorzugsweise der
beabsichtigten Behandlungsflotte, betrieben werden, wobei
dann gleichzeitig eine Imprägnierung des durchlaufenden
Textilgutes (TG) besorgt wird. Die erfindungsgemäße
Vorrichtung enthält dann für den Fall eines eventuell
auftretenden Flottenüberschusses zusätzlich mechanische
Mittel zum Umwälzen desselben, bestehend aus einer
Ableitung für die Flotte an der betreffenden Stelle der
Behandlungszone (BZ) am Boden der zugehörigen
Verweilsektion (A, B oder C usw.), einer Umwälzpumpe (UP)
und einer Rückführungsleitung für den so abfließenden
Flottenüberschuß zur Zudosiereinrichtung (ZV) einer
aerodynamisch wirksamen Transportdüse (DS) oder direkt zur
gleichen oder einer vorgängigen hydraulisch wirksamen
Transportdüse.
Zur Unterstützung der aerodynamisch und gegebenenfalls der
hydraulisch wirksamen Transportdüsen (DS) sind schließlich
noch andere Arten des Verweilens und Weitertransports
möglich. So können z. B. innerhalb der Behandlungszone (BZ)
zusätzlich eine oder mehrere in Warentransportrichtung
angeordnete, antreibbare Haspel(n) (HP) als weitere(s)
Transportelement(e) vorhanden sein, oder man kann auch
entsprechend der Teilansicht in Fig. 3 ein Teilstück des
Verweilraumes, d. h. eines oder mehrerer Speicherbereiche(s)
(SB) mit einem in Warenfortbewegungsrichtung angeordneten,
antreibbaren Förderband (FB), besonders endlosen Siebband
ausstatten, auf dem der Warenbahnstrang abgelegt oder
abgetafelt weiterbefördert wird.
Die nachfolgenden Ausführungsbeispiele sollen die
Variationsbreite des erfindungsgemäßen Verfahrens
aufzeigen, ohne es dabei in irgendeiner Weise
einzuschränken. In diesen Beispielen beziehen sich nicht
weiter bezeichnete %-Angaben auf das Gewicht des jeweiligen
Textilgutes im trockenen Zustand. Die Farbstoffe werden
hierbei in handelsüblicher Form und Beschaffenheit
verwendet.
Eine Partie einer Baumwoll-Henkelware in Schlauchform ist
in einem Kontinue-Jet zu färben. Dazu werden die einzelnen
Warenstücke mit ihren jeweiligen Enden nacheinander zu
einem langgeführten Strang zusammengenäht und mit einem
Vorläufer versehen. Letzterer wird nunmehr über eine als
Wareneinlaß dienende erste Düse, welche gleichzeitig die
Abdichtung der eigentlichen Behandlungszone nach außen
besorgt sowie den Strang aerodynamisch mittels Sattdampf
befördert, in die Färbemaschine eingebracht, wobei der Strang
beim Durchlauf durch diese Eingangsdüse zugleich eine
Erwärmung auf etwa 70°C erfährt. Darüber hinaus nimmt er
während der erwähnten Maßnahme noch ca. 50% Feuchte auf.
Sodann verbleibt der feuchte Strang im Mittel 1 Minute in
dem zugehörigen (ersten) Speicherraum der Jet-Anlage, wobei
sich unter den angewandten Bedingungen Feuchtigkeitsgehalt
und Temperatur im Textilgut völlig ausgleichen.
Danach wird der so vorbehandelte Warenstrang von einer
weiteren Transportdüse, die mit einem Dampf/Luft-Gemisch
betrieben wird, erfaßt und mit Hilfe dieser zweiten Düse in
der Färbekammer weiterbefördert. Dem antreibenden Dampf/Luft-Gemisch
wird dabei eine wäßrige Färbeflotte von
ca. 30°C kontinuierlich so zudosiert, daß eine zusätzliche
Beladung der Ware mit 150% dieser Flotte stattfindet.
Die besagte Flotte enthält pro Liter Wasser:
0,17 g des violetten Reaktivfarbstoffes der Formel
0,17 g des violetten Reaktivfarbstoffes der Formel
0,17 g des braunen Reaktivfarbstoffes der Formel
0,25 g des gelben Reaktivfarbstoffes der Formel
30 g Glaubersalz und
15 ml Natronlauge (32,5%ig).
15 ml Natronlauge (32,5%ig).
Die Natronlauge wird der Färbeflotte erst unmittelbar vor
ihrer Zudosierung in die Jet-Maschine beigemischt.
Das den Warenstrang im Verlauf dieser Behandlungsphase
antreibende Dampf/Luft-Gemisch wird unter
Psychrometer-Kontrolle derart eingestellt, daß auf der Ware
(Naßtemperatur) 70°C resultieren, wogegen der Dampf/Luft-Raum
eine Temperatur (Trockentemperatur) von 110°C aufweist.
Zur Farbstoff-Fixierung durch Warmverweilen verbleibt das
in der zuvor beschriebenen Weise behandelte Textilmaterial
nun noch 15 Minuten im Warenspeicher der Jet-Anlage, wobei es
spiralförmig über weitere angetriebene Strangrollen in
Richtung Warenauslaß fortbewegt wird. Danach wird der so
gefärbte Warenstrang der Maschine durch Herausziehen
kontinuierlich entnommen und in einem separaten
Strangwäscher - wie für Reaktivfarbstoffe üblich -
nachbehandelt.
Man erhält eine sandfarbene, egale Färbung der Henkelware.
Im Zuge der Durchführung der obigen Färbung kann als
Fixiermittel für die Reaktivfarbstoffe anstelle der reinen
Natronlauge auch ein Gemisch Natronlauge/Wasserglas oder
Wasserglas allein mit gleichem Erfolg eingesetzt werden.
Ebenso sind dabei andere bewährte Fixieralkalien
verwendbar.
Zum Färben eines Baumwollgewebes in einem Kontinue-Jet
bringt man dieses - wie in Beispiel 1 - in Strangform über
eine erste Düse, die mittels Sattdampf betrieben wird, in
die Färbemaschine ein. Dabei erwärmt sich das Gewebe auf
etwa 70-80°C und nimmt gleichzeitig ca. 70% Feuchtigkeit
auf. Durch kurzes Verweilen im Speicherraum der Jet-Anlage
verteilen sich Wärme und Feuchtigkeit gleichmäßig im
gesamten Textilmaterial. Die Weiterbeförderung des Gewebes
erfolgt nun in Spiralform unter der Wirkung mehrerer
gasbetriebener Transportdüsen, wobei sich nach jedem
Durchgang durch jeweils eine solche Düse zwischenzeitlich
ein kurzes Verweilen im zugehörigen Speicherraum (je ca.
1-3 Minuten) anschließt.
Mittels einer zweiten Düse wird der Gewebestrang nun mit
einer Färbeflüssigkeit beaufschlagt, indem man dem den
Warenvortrieb bewirkenden Dampf/Luft-Gemisch in dieser Düse
die genannte Flotte kontinuierlich so zudosiert, daß der
Gewebestrang zusätzlich weitere 70% Feuchte aufnimmt.
Diese wäßrige Flotte von 25°C enthält:
105 g/l der handelsüblichen Flüssigmarke des Farbstoffes Leuco Sulphur Brown 96 mit der C. I.-Nr. 53228,
3 g/l Natriumsulfhydrat (NaHS) und
5 g/l einer 21%igen wäßrigen Natriumpolysulfidlösung (Na₂S x ; x =2-5).
105 g/l der handelsüblichen Flüssigmarke des Farbstoffes Leuco Sulphur Brown 96 mit der C. I.-Nr. 53228,
3 g/l Natriumsulfhydrat (NaHS) und
5 g/l einer 21%igen wäßrigen Natriumpolysulfidlösung (Na₂S x ; x =2-5).
Die Einwirkungstemperaturen im anschließenden
Verweilspeicher der Maschine werden mittels einer
Psychrometer-Anordnung wie folgt eingestellt:
Naßtemperatur 90°C, Trockentemperatur 120°C.
Nach Durchlaufen einer weiteren Förderdüse wird die so
behandelte Ware der Maschine - wie im Beispiel 1 - entnommen
und mit Wasser gespült; sodann wird der aufgezogene
Farbstoff wie üblich oxidiert und abschließend das in
dieser Weise gefärbte Textilgut erneut mit Wasser warm und
heiß klargespült.
Man erhält eine dunkelbraune, egale Färbung des
Baumwollgewebes.
Ein Wollgewebe in Strangform wird in eine Kontinue-Jet-Färbemaschine
eingeführt und in der ersten Düse dieser
Anlage durch Einwirkung von Sattdampf - wie im Beispiel 1 -
mit ca. 100% Feuchtigkeit beaufschlagt sowie dabei auf 80°C
aufgeheizt. Nach einer kurzen Verweilzeit zum Ausgleich
von Temperatur und Feuchte in dem Gewebe wird das Stranggut
in einer zweiten Düse, bei einer nochmaligen Flottenaufnahme
von 150%, mit einer wäßrigen Färbeflotte behandelt, welche
12 g/l des Farbstoffes Reactive Blue 19 mit der
C. I.-Nr. 61200
enthält und deren pH-Wert mittels Essigsäure auf 5
eingestellt ist. Durch zusätzliches Einblasen von Heißdampf
wird die Flottentemperatur während der Applikation der
Färbeflüssigkeit auf 103°C gesteigert.
Nach einer weiteren kurzen Verweilzeit des Wollstranges
werden dem Transportgas nun über eine dritte Düse noch 10%
einer wäßrigen Flotte, enthaltend
5 g/l Natriumtrichloracetat,
zudosiert und die Färbung wird weitere 20 Minuten unter den
eingestellten Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen
fortgeführt, wobei der Weitertransport des Wollgewebes dann
allerdings über Haspeln in der Art eines Clapôts erfolgt.
Danach wird das eingefärbte Gewebe aus der Maschine
herausgefahren und in einer Strangwaschmaschine der
üblichen Nachbehandlung unterzogen.
Man erhält eine egale, klare und sehr echte Blau-Färbung
des Wollgewebes.
Ein Polyestergewebe in Strangform wird über eine
Kombination aus einer Abdichtung gegenüber der
Außenatmosphäre gemäß deutscher Patentschrift
DE-C-25 37 665 sowie einer ersten, mit Sattdampf
betriebenen Düse in eine Kontinue-Jet-Färbeanlage
eingefahren, dabei auf etwa 100°C aufgeheizt und zugleich
mit ca. 60% Feuchtigkeit, ebenfalls von 100°C, beladen.
Daraufhin führt man im Speicherraum der Jet-Anlage durch
kurzes Verweilen (1-2 Minuten) des Textilmaterials unter
den angewandten Bedingungen den Ausgleich von Temperatur
und Feuchte im Gewebe herbei.
In einer zweiten, die Ware gleichzeitig mit einem Heißdampf/Heißluft-Gemisch
fördernden Düse wird nun dem
zirkulierenden Antriebsgas eine 90°C heiße, wäßrige Flotte
zudosiert, die
22 g/l des Farbstoffes Disperse Yellow 54 mit der C. I.-Nr. 47020,
5 g/l des Farbstoffes Disperse Red 73 mit der C. I.-Nr. 11116
sowie Essigsäure zum Einstellen eines pH-Wertes von 4,5 enthält. Diese Zudosierung erfolgt so, daß das Polyestergewebe im Zuge der genannten Maßnahmen eine weitere Flottenaufnahme von ca. 100% erfährt. Durch das antreibende Heißdampf/Heißluft-Gemisch wird die Temperatur von Flotte und Farbgut auf etwa 130°C gesteigert. Über weitere Transportdüsen wird das Gewebe danach spiralartig mit jeweils 1-2 Minuten Verweilzeit der gebildeten Schlaufen im Speicherraum der Maschine aerodynamisch fortbewegt. Dabei hält man die Temperatur innerhalb der Anlage konstant auf 130°C. Durch zusätzliches Einblasen von HT-Dampf wird währenddessen ein Verdunsten der Flotte von der Ware verhindert.
22 g/l des Farbstoffes Disperse Yellow 54 mit der C. I.-Nr. 47020,
5 g/l des Farbstoffes Disperse Red 73 mit der C. I.-Nr. 11116
sowie Essigsäure zum Einstellen eines pH-Wertes von 4,5 enthält. Diese Zudosierung erfolgt so, daß das Polyestergewebe im Zuge der genannten Maßnahmen eine weitere Flottenaufnahme von ca. 100% erfährt. Durch das antreibende Heißdampf/Heißluft-Gemisch wird die Temperatur von Flotte und Farbgut auf etwa 130°C gesteigert. Über weitere Transportdüsen wird das Gewebe danach spiralartig mit jeweils 1-2 Minuten Verweilzeit der gebildeten Schlaufen im Speicherraum der Maschine aerodynamisch fortbewegt. Dabei hält man die Temperatur innerhalb der Anlage konstant auf 130°C. Durch zusätzliches Einblasen von HT-Dampf wird währenddessen ein Verdunsten der Flotte von der Ware verhindert.
Nach 6maligem Umlaufen samt Verweilen im Speicher unter
den zuvor genannten Bedingungen wird die Ware über eine
Druckabdichtung gemäß deutscher Patentschrift DE-C-25 37 665
einem separaten Kühlabteil zugeführt und diesem zur in
üblicher Weise durchgeführten Nachbehandlung entnommen.
Danach erhält man ein gelborange, egal gefärbtes
Polyestergewebe.
Die Färbung des Beispiels 4 im Kontinue-Jet kann auch wie
folgt durchgeführt werden:
Einführen, Konditionieren (Anfangsfeuchte) und Beaufschlagen des Polyestergewebes mit der Färbeflotte finden genauso wie in Beispiel 4 statt. Lediglich das antreibende Dampf/Luft-Gemisch stellt aufgrund reduzierter Wärmekapazität nur eine Temperatur von 100°C in der Maschine und auf der Ware her.
Einführen, Konditionieren (Anfangsfeuchte) und Beaufschlagen des Polyestergewebes mit der Färbeflotte finden genauso wie in Beispiel 4 statt. Lediglich das antreibende Dampf/Luft-Gemisch stellt aufgrund reduzierter Wärmekapazität nur eine Temperatur von 100°C in der Maschine und auf der Ware her.
In diesem Zustand läßt man das Farbgut ca. 10 Minuten über
Haspeln oder Düsen spiralartig durch die Maschine laufen.
Danach werden über eine zum Produkt-Zusatz in das
Antriebsgas geeignete Düse weitere 10% einer wäßrigen
Flotte, enthaltend
10 g/l eines handelsüblichen Carriers auf Methylsalicylat-Basis (als Emulsion) auf die mit dem Farbmittel getränkte Ware aufgebracht und letztere wird in gleicher Weise wie oben noch weitere 10 Minuten der Einwirkung des gasförmigen Fixiermediums ausgesetzt.
10 g/l eines handelsüblichen Carriers auf Methylsalicylat-Basis (als Emulsion) auf die mit dem Farbmittel getränkte Ware aufgebracht und letztere wird in gleicher Weise wie oben noch weitere 10 Minuten der Einwirkung des gasförmigen Fixiermediums ausgesetzt.
Nun kann die so gefärbte Ware der Maschine wieder entnommen
und auf übliche Weise nachbehandelt werden.
Das Färbeergebnis entspricht dem von Beispiel 4.
Ein zu einer fortlaufenden, nicht in sich geschlossenen
Materialbahn zusammengenähtes und zum Strang
zusammengefaßtes Gewirk aus texturierten Polyesterfasern
wird über eine Druckabdichtung wie in Beispiel 4 in die
Färbeanlage eingefahren und unmittelbar nach Eintritt in
den Kontinue-Jet unter Zuhilfenahme einer Siebtrommel-Vorrichtung
gemäß Fig. 2 mit einer wäßrigen Flotte von 90°C
beaufschlagt, die per Liter
11 g des Farbstoffes Disperse Yellow 54 mit der C. I.-Nr. 47020,
5 g des Farbstoffes Disperse Red 73 mit der C. I.-Nr. 11116,
3 g des Farbstoffes Disperse Blue 56 mit der C. I.-Nr. 63285
sowie Essigsäure zum Einstellen eines pH-Wertes von 4,5 enthält.
11 g des Farbstoffes Disperse Yellow 54 mit der C. I.-Nr. 47020,
5 g des Farbstoffes Disperse Red 73 mit der C. I.-Nr. 11116,
3 g des Farbstoffes Disperse Blue 56 mit der C. I.-Nr. 63285
sowie Essigsäure zum Einstellen eines pH-Wertes von 4,5 enthält.
Das Gewirk ist dann mit 300% Feuchtigkeit beladen und
gelangt durch den mechanischen Zug der rotierenden
Siebtrommel in das erste Verweilabteil. Überschüssige
Flotte, die vom Textilgut abtropft, wird am Boden dieses
Abteils abgesaugt und über eine Pumpe sowie eine
Injektionsdüse dem Gasstrom einer ersten, mit Dampf von
130°C beschickten Transportdüse zugeführt. Diese erste, in
Warenlaufrichtung nachgeschaltete Düse entnimmt den Strang
dem ersten Verweilabteil und befördert ihn in das zweite
Abteil. Durch den eingesetzten Dampfstrom herrscht in der
ganzen, als Druckkammer ausgelegten Maschine eine Temperatur
von 130°C. Eine weitere dampfbetriebene Düse und
darauffolgend angetriebene Strangrollen besorgen die
kontinuierliche Fortbewegung des PES-Gewirkes durch die
Anlage, wobei jeweils ein Verweilen des Textilgutes von ca.
3 Minuten zwischen zwei benachbarten Dampfdüsen
eingeschoben wird. Nach insgesamt 20 Minuten wird der
Warenstrang über eine am anderen Ende angebrachte
Druckabdichtung gleichen Typs wieder aus dem Färbe-Jet
ausgefahren und abschließend wie üblich nachbehandelt.
Man erhält eine Braunfärbung des Gewirkes.
Claims (32)
1. Verfahren zum kontinuierlichen Behandeln, vorzugsweise
Färben, von strangförmigem Textilgut aus synthetischen
und/oder natürlichen Fasern mit wäßrigen Flotten -
enthaltend für den betreffenden Fasertyp geeignete
Behandlungsmittel, vorzugsweise Farbstoffe, - oder mit
anderen Textilveredlungsprodukten auf
Düsen(Jet)-Färbemaschinen, wobei der Vorschub für den
Transport der Ware durch die in sich geschlossene
Behandlungszone im wesentlichen über die Betätigung des
Düsensystems mittels der Bewegungsenergie eines
umgewälzten Gasstromes erfolgt,
dadurch gekennzeichnet, daß man den langlaufenden
Textilstrang - gegebenenfalls über ein zur
Außenatmosphäre hin druckabdichtendes Element -
kontinuierlich in die Behandlungszone einbringt, ihn
dort während seiner weiteren Passage mit der
Behandlungsflotte, vorzugsweise Färbeflotte, imprägniert
und sodann mittels einer in Warenfortbewegungsrichtung
angeordneten, aerodynamisch wirksamen Düsenanordnung,
bestehend aus mindestens einer Transportdüse, mit einer
solchen Geschwindigkeit durch die Behandlungszone
vorwärts befördert, daß er darin bis zu 20 Minuten einer
Verweiloperation - gegebenenfalls bei Fixierbedingungen
für das Behandlungsmittel, vorzugsweise den Farbstoff,
oder Mischung davon - ausgesetzt ist, worauf man
abschließend den so behandelten Textilstrang -
gegebenenfalls über ein weiteres Dichtungselement
gleicher Art wie eingangs - der Behandlungszone wieder
kontinuierlich entnimmt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
man die Maßnahmen zur Imprägnierung des Textilgutes mit
der Behandlungsflotte während des Einbringens des
Warenstranges in die Behandlungszone oder unmittelbar
darauf vornimmt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß man das Textilgut nacheinander
mehrmals Imprägnierungsschritten mit gleicher oder
andersartiger Zielsetzung unterzieht.
4. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß man zur Imprägnierung des
Textilgutes den Warenstrang unter teilweiser
Umschlingung über die Mantelfläche von mindestens einer
rotierenden, von innen her mit der Behandlungsflotte
beschickten Lochtrommel führt.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß man zur Imprägnierung des
Textilgutes den Warenstrang durch eine einzelne oder
eine Serie von in Warenfortbewegungsrichtung
angeordnete(n), mit der Behandlungsflotte beschickte
Ringdüse(n) passieren läßt.
6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß man zur Imprägnierung des
Textilgutes die Behandlungsflotte dem aerodynamisch
wirksamen Gasstrom praktisch im Bereich der
Düsenanordnung für den Warenvortrieb zudosiert.
7. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß man zur Imprägnierung des
Textilgutes die Behandlungsflotte zum aerodynamisch
wirksamen Gasstrom auf der Saugseite der diesen
erzeugenden Gebläses zudosiert.
8. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis
7, dadurch gekennzeichnet, daß man einen eventuell
aufgebrachten Überschuß an der Behandlungsflotte nach
dem Abtropfen derselben vom Warenstrang dem vorgängigen
Imprägnierschritt wieder im Kreislauf zurückführt.
9. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungstemperatur
für den aerodynamisch wirksamen Gasstrom bei
atmosphärischem Druck unterhalb 100°C, vorzugsweise im
Bereich zwischen 10° und 100°C liegt.
10. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungstemperatur
für den aerodynamisch wirksamen Gasstrom bei erhöhtem
Druck im Bereich zwischen 100° und 150°C liegt.
11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß man durch den Einsatz eines Gas/Luft-Gemisches
von bestimmtem Dampfgehalt als aerodynamisch
wirksamen Gasstrom im Zuge der Verweiloperation jeweils
eine unterschiedliche Behandlungstemperatur im Gasraum
(Trockentemperatur) sowie auf der imprägnierten Ware
(Naßtemperatur) einstellt.
12. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 9 bis
11, dadurch gekennzeichnet, daß man die
Behandlungstemperatur für den aerodynamisch wirksamen
Gasstrom automatisch regelt.
13. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
12, dadurch gekennzeichnet, daß der aerodynamisch
wirksame Gasstrom in Bezug auf die beabsichtigte
spezifische Behandlungswirkung, vorzugsweise Farbstoff-Fixierung,
nicht inert ist.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
man entsprechend den vorgewählten Temperatur- und
Druckbedingungen das strangförmige Textilgut mit der
Behandlungsflotte, vorzugsweise Färbeflotte, unmittelbar
im Fixierzustand in Kontakt bringt.
15. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
14, dadurch gekennzeichnet, daß der mit der
Behandlungsflotte imprägnierte Textilstrang im Anschluß
an die Passage der aerodynamisch wirksamen
Düsenanordnung einem dieser zugeordneten Speicherbereich
zugeführt wird und letzteren während der
Verweiloperation im abgetafelten Zustand durchquert.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
der Textilstrang nach Durchqueren eines ersten
Speicherbereiches erneut mindestens einer Kombination
aus aerodynamisch wirksamer Düsenanordnung samt
nachfolgendem Speicherbereich zugeführt wird.
17. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
16, dadurch gekennzeichnet, daß man die Maßnahmen zum
Imprägnieren und Verweilen des kontinuierlich laufenden
Textilgutes unter isothermen Bedingungen vornimmt.
18. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
17, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zur
aerodynamisch bewirkten Warenfortbewegung mindestens
eine Transportdüse für das kontinuierlich laufende
Textilgut mit strömender Behandlungsflotte betrieben
wird, wobei der Warenvorschub durch hydraulische Wirkung
erfolgt, und man die abfließende, bei der Imprägnierung
nicht verbrauchte überschüssige Flotte dann dieser
flüssigkeitsbetriebenen Düsenanordnung wieder im
Kreislauf zurückführt.
19. Vorrichtung vom Typ einer Düsen(Jet)-Färbemaschine zur
Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 18, im wesentlichen bestehend aus
einem in sich geschlossenen Behältnis als
Behandlungszone (BZ) für das unter Düsenantrieb
kontinuierlich als Strang durchlaufende Textilgut (TG),
versehen mit Wareneinlaß (WE) und Warenauslaß (WA) samt
letzteren vorgeschaltete bzw. nachgeschaltete,
gegebenenfalls abtreibbare Strangrollen (RB; RA) zwecks
Beschickung der Behandlungszone (BZ) mit dem bzw. Abzug
des Warenstrang(es) (TG),
wobei die Behandlungszone (BZ) außerhalb mit separaten
Leitungen für die Zuführung sowie den nachherigen
Kreislauf
von gasförmigem Medium (Gaskreislauf GK) als dem den
Warenvorschub allein bewerkstelligenden oder
gegebenenfalls unterstützenden Transportmittel, samt in
dieses Zirkulationssystem (GK) eingeschlossenem Gebläse
(GB) zum Erzeugen und Verdichten des antreibenden
Gasstromes zusammen mit auf der Druckseite des Gebläses
(GB) nachgeschaltetem Wärmeaustauscher (HE) zur Regelung
der Gastemperatur,
sowie von mindestens einer Flotte (Flottenkreislauf FK)
als dem flüssigen Behandlungsmittel für den
Imprägniervorgang, samt in dieses Zirkulationssystem
(FK) eingebauter Umwälzpumpe (UP) und Stutzen für eine
oder mehrere von einem Ansatz- bzw. Vorratsgefäß (AG)
über eine zwischengeschaltete Dosierpumpe (DP)
herkommende Flottenzuleitung(en),
verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb der
Behandlungszone (BZ) - in der angegebenen Reihenfolge -
unmittelbar nach dem Wareneinlaß (WE) eine
Imprägniereinrichtung (IE) für die Applikation der
Behandlungsflotte, vorzugsweise Färbeflotte, auf den
langlaufenden Textilstrang (TG),
und eine in Warenfortbewegungsrichtung angeordnete,
aerodynamisch wirksame Düsenanordnung, bestehend aus
mindestens einer Transportdüse (DS), samt den
notwendigen Strangführungsrollen (FR) für die Passage
des Textilgutes (TG) durch die Behandlungszone (BZ),
jeweils in Kombination mit einem als Verweilstrecke (VS)
ausgebildeten Speicherbereich (SB), welcher vom
imprägnierten Textilstrang (TG), während der
Verweiloperation unter stetiger Vorwärtsbewegung im
spannungsfreien Zustand durchquert wird,
vorhanden sind, wobei der Speicherbereich (SB) der
Behandlungszone (BZ) - maßgeblich in Übereinstimmung mit
der Anzahl der Transportdüsen (DS) bzw. nachfolgenden
Verweilstrecken (VS) - gegebenenfalls in mindestens
ebenso viele Verweilsektionen (A, B, C usw.) unterteilt
sein kann,
sowie die zum Betrieb der Maschine erforderlichen
Anschlüsse und Ventile für die Einspeisung bzw. den
Abfluß des Antriebsgases und der Behandlungsflotte(n)
einschließlich der Leitungen für deren jeweilige
getrennte Umwälzung in Verbindung mit den außerhalb der
Behandlungszone (BZ) gelegenen Teilabschnitten des
zugehörigen Kreislaufes (GK; FK).
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
daß Wareneinlaß (WE) und Warenauslaß (WA) als gegenüber
der Außenatmosphäre hin druckabdichtende Elemente
ausgebildet sind.
21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch
gekennzeichnet, daß Wareneinlaß (WE) und
Imprägniereinrichtung (IE) eine Einheit bilden.
22. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 19
bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die
Imprägniereinrichtung (IE) eine einzelne oder mehrere,
zumindest teilweise in einen Trog (TR) eintauchende,
axial antreibbare Lochtrommel(n) (LT) dargestellt, die von
innen her mit der Behandlungsflotte beschickbar ist
(sind).
23. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 19
bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die
Imprägniereinrichtung (IE) eine einzelne oder eine Serie
von in Warenfortbewegungsrichtung angeordnete(n)
Ringdüse(n) (RD) darstellt, die mit der
Behandlungsflotte beschickbar ist (sind).
24. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 19
bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß als aerodynamisch
wirksame Düsenanordnung im Anschluß an die
Imprägniereinrichtung (IE) eine Serie von Transportdüsen
(DS) mit jeweils zwischengeschaltetem Speicherbereich
(SB) vorhanden ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet,
daß die Transportdüsen (DS) unabhängig voneinander oder
gemeinsam durch strömendes Gas betreibbar sind.
26. Vorrichtung nach Anspruch 24 oder 25, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens einer der aerodynamisch
wirksamen Transportdüsen (DS) ein oder mehrere
mechanische Mittel zum Zudosieren (ZV) von
Behandlungsflotte(n) in den Gasstrom zugeordnet ist (sind).
27. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 24
bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zur
aerodynamisch wirksamen Düsenanordnung mindestens eine
hydraulisch wirksame Transportdüse vorhanden ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet,
daß die hydraulisch wirksame(n) Transportdüse(n) mittels
Behandlungsflotte betreibbar ist (sind).
29. Vorrichtung nach den Ansprüchen 27 und 28, dadurch
gekennzeichnet, daß im Falle eines eventuell
auftretenden Flottenüberschusses mechanische Mittel zum
Umwälzen desselben vorgesehen sind, bestehend aus einer
Ableitung für die Flotte an der betreffenden Stelle der
Behandlungszone (BZ) am Boden der zugehörigen
Verweilsektion (A, B oder C usw.), einer Umwälzpumpe
(UP) und einer Rückführungsleitung für den
Flottenüberschuß zur Zudosiereinrichtung (ZV) einer
aerodynamisch wirksamen Transportdüse (DS) oder direkt
zur gleichen oder einer vorgängigen hydraulisch
wirksamen Transportdüse.
30. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 19
bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß zur Unterstützung
der aerodynamisch und gegebenenfalls der hydraulisch
wirksamen Düsenanordnungen zusätzlich eine oder mehrere
in Warenfortbewegungsrichtung angeordnete, antreibbare
Haspel(n) (HP) als weitere(s) Transportelement(e)
vorhanden ist (sind).
31. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 19
bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein
Teilstück eines oder mehrerer Speicherbereiche(s) (SB)
zusätzlich mit einem im Warenfortbewegungsrichtung
angeordneten, antreibbaren Förderband als weiterem
Transportelement für den Textilstrang ausgerüstet ist.
32. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 19
bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß im Gaskreislauf (GK)
ein Anschluß/Ventil (VF) das Zudosieren der
Behandlungsflotte auf der Saugseite des Gebläses (GB)
angeordnet ist.
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