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DE3732241A1 - Bestrahlungseinrichtung - Google Patents

Bestrahlungseinrichtung

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Publication number
DE3732241A1
DE3732241A1 DE19873732241 DE3732241A DE3732241A1 DE 3732241 A1 DE3732241 A1 DE 3732241A1 DE 19873732241 DE19873732241 DE 19873732241 DE 3732241 A DE3732241 A DE 3732241A DE 3732241 A1 DE3732241 A1 DE 3732241A1
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DE
Germany
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irradiation device
plastic
plastic material
range
less
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DE19873732241
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Inventor
Maximilian Friedrich P Mutzhas
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Individual
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61NELECTROTHERAPY; MAGNETOTHERAPY; RADIATION THERAPY; ULTRASOUND THERAPY
    • A61N5/00Radiation therapy
    • A61N5/06Radiation therapy using light
    • A61N5/0613Apparatus adapted for a specific treatment
    • A61N5/0614Tanning
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61NELECTROTHERAPY; MAGNETOTHERAPY; RADIATION THERAPY; ULTRASOUND THERAPY
    • A61N5/00Radiation therapy
    • A61N5/06Radiation therapy using light
    • A61N2005/0635Radiation therapy using light characterised by the body area to be irradiated
    • A61N2005/0636Irradiating the whole body
    • A61N2005/0637Irradiating the whole body in a horizontal position
    • A61N2005/0638Irradiating the whole body in a horizontal position with a specially adapted support surface

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Description

Die Erfindung betrifft eine Bestrahlungsein­ richtung entsprechend dem Oberbegriff des An­ spruches 1.
Es sind Bestrahlungseinrichtungen für photo­ biologische Zwecke (insbesondere zur Bräunungs­ bestrahlung) bekannt, bei denen die vor der Be­ strahlungsquelle angeordnete transparente Ab­ schlußfläche aus einer Scheibe aus Polymethyl­ methacrylat besteht, die eine Dicke von 3 bis 6 mm und im Wellenlängenbereich von 340 bis 440 nm eine Transmission von etwa 0,90 bis 0,92 besitzt.
Erfolgt die Bestrahlung von oben, bzw. von der Seite, so dient diese Abschlußfläche vor allem als mechanischer Schutz, um die dahinter lie­ genden Bestrahlungsquellen vor Zerstörung und die zu bestrahlende Person vor Splittern zu schützen.
Bei Bestrahlung von unten dient die Abschlußflä­ che als Auflagefläche für die zu bestrahlende Person.
Ein wesentlicher Nachteil dieser bekannten Be­ strahlungseinrichtung besteht darin, daß die Scheiben aus Polymethylmethacrylat thermisch verformt werden müssen, um eine von der ebenen Fläche abweichende Form zu erhalten. Ein wei­ terer Nachteil besteht in der harten Auflage­ fläche, die wegen der mangelnden Anpassung an die Körperform zu einem hohen Druck und damit zu einer schlechten Durchblutung an den Aufla­ gestellen führt, was eine ungleichmäßige Bräu­ nung zur Folge hat. Nachteilig sind ferner die beträchtlichen Kosten insbesondere gemuldeter Scheiben sowie die erhebliche Bruchgefahr.
Durch die DE-A-29 11 758.6 ist ferner eine Bestrahlungseinrichtung entsprechend dem Ober­ begriff des Anspruches 1 bekannt, bei der die Auflagefläche für die zu bestrahlende Person durch eine flexible, transparente Kunststoff- Folie gebildet wird. Diese Folie besteht vor­ zugsweise aus Polyäthylen, Polypropylen oder Weich-PVC und wirkt als UV-B-Kantenfilter. Die UV-Leuchtstoff-Strahlungsquelle ist hierbei in einem Wasserbett angeordnet, dessen obere Ab­ deckung die Folie bildet.
Bei der Weiterentwicklung dieser Bestrahlungs­ einrichtung hat es sich als wünschenswert er­ wiesen - und hierin besteht die Aufgabe der Er­ findung -, unter Beibehaltung einer bequemen und flexiblen Auflagefläche die Strahlungsdurch­ lässigkeit (mittlere Transmission) im Wellen­ längenbereich von 340 bis 440 nm zu verbessern und zugleich eine für die praktische Verwendung genügende Reißfestigkeit des Kunststoffmaterials zu gewährleisten.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Kombination folgender Merkmale gelöst:.
  • - Das Kunststoffmaterial ist aus einem Material hergestellt, das wenigstens einen Stoff aus der Gruppe Fluorpolymer, Polyolefin, Polyme­ thylmethacrylat, Polyester, Polyamid und Poly­ carbonat enthält;
  • - die mittlere Transmission des Kunststoffmate­ rials liegt im Bereich von 340 bis 440 nm zwi­ schen 0,7 und 0,97, vorzugsweise zwischen 0,8 und 0,97, vorzugsweise zwischen 0,90 und 0,97;
  • - die Reißfestigkeit des Kunststoffmaterials be­ trägt mindestens 15, vorzugsweise mindestens 30, vorzugsweise mindestens 45 N · mm-2.
Unter der "mittleren Transmission" ist hierbei die gestreute Transmission zu verstehen, die grö­ ßer als die gerichtete Transmission ist.
Ein derartiges Material ist hochtransparent, reiß­ fest und physiologisch unbedenklich. Auch bei un­ mittelbarem Hautkontakt werden durch den vom Kör­ per der bestrahlten Person abgesonderten Schweiß findet die Bestrahlungseinrichtung zur Bräunungs­ bestrahlung Verwendung, wobei die Strahlungs­ quelle eine beliebige Strahlung abgibt, jedoch durch das Kunststoffmaterial der Strahlungsanteil unter 340 nm möglichst vollständig unterdrückt werden soll, so wird ein Kunststoffmaterial ge­ wählt, deren mittlere Transmission im Bereich von 300 bis 340 nm kleiner als 0,1, vorzugs­ weise kleiner als 0,01, vorzugsweise kleiner als 0,001 ist und deren mittlere Transmission im Bereich von 250 bis 300 nm kleiner als 0,1, vorzugsweise kleiner als 0,01, vorzugsweise kleiner als 0,001 ist. Auf diese Weise wird bei der Bräunungsbestrahlung die Gefahr von Sonnen­ brand, vorzeitiger Hautalterung und Hautkrebs vermieden.
Im Bereich von 440 bis 800 nm wird die mittlere Transmission des Kunststoffmaterials unter Berück­ sichtigung des jeweiligen photobiologischen Zweckes der Bestrahlung gewählt, wobei sie min­ destens 0,8, vorzugsweise mindestens 0,85, vor­ zugsweise mindestens 0,9 beträgt.
Für die praktische Verwendung des Kunststoffmate­ rials ist außer der bereits genannten Reißfestig­ keit auch die sogenannte Weiterreißfestigkeit von Bedeutung. Sie beträgt erfindungsgemäß mindestens 90, vorzugsweise mindestens 180, vorzugsweise min­ destens 360 N · mm-1.
Die Zusammensetzung des Kunststoffmaterials wird zweckmäßig so gewählt, daß ihre Wasseraufnahme weniger als 0,05 Gew.-%, vorzugsweise weniger als 0,02 Gew.-% beträgt.
Gemäß einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfin­ dung besteht das Kunststoffmaterial aus minde­ stens einem Fluorpolymer, dessen Dichte zwischen 1,7 und 2,2 g · cm-3 liegt.
Dieses Kunststoffmaterial kann mindestens aus Vi­ nylidenfluorid und/oder Tetrafluoräthylen herge­ stellt sein.
Gemäß einer zweiten Variante besteht das Kunst­ stoffmaterial mindestens aus Äthylen, Tetrafluor­ äthylen, Hexafluorpropylen und perfluoriertem Äther.
Eine weitere Variante eines zweckmäßigen Aufbaues dieses Materials sieht als Mindestbestandteile Tetrafluoräthylen, Hexafluorpropylen und Vinyli­ denfluorid vor.
Gemäß einer anderen zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung ist das Kunststoffmaterial aus min­ destens einem Polyolefin hergestellt, dessen Dichte zwischen 0,83 und 0,96 g · cm-3 liegt. Das flexible Kunststoffmaterial wird zweckmäßi­ gerweise als Folie oder als Gewebe hergestellt.
Zweckmäßig kann weiterhin der Aufbau der Kunststoff- Folie aus mehreren Schichten sein.
Es ist von Vorteil, wenn die Kunststoff-Folie zumin­ dest in der Hauptbelastungsrichtung verstreckt ist, da dadurch die Reißfestigkeit und Transmission ver­ bessert werden.
Zur Erhöhung des Festigkeit ist es ferner günstig, wenn die Kunststoff-Folie zumindest in der Richtung der Hauptzugbelastung verstärkt ist, wobei die Ver­ stärkung vorzugsweise durch Fasern oder Fäden aus organischem Material gebildet wird, insbesondere aus Kohlenstoff, Aramid, Fluorpolymer, Polyolefin, Polyamid und/oder Polyester. Eine solche Verstärkung erhöht die Reißfestigkeit und bei Verwendung von Gittergewebe auch die Weiterreißfestigkeit.
Gemäß einer besonders zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung ist die Kunststoff-Folie mit Öffnungen versehen, durch die eine für den Körper der zu be­ strahlenden Person angenehme Belüftung und Kühlung erfolgt, was zugleich die Schweißbildung herabsetzt.
Erfindungsgemäß beträgt die Querschnittsfläche der Öffnungen 0,002 bis 20%, vorzugsweise 0,02 bis 6% der Folienfläche. Der Abstand der Öffnungen beträgt zweckmäßig 0,02 bis 20 mm, vorzugsweise 0,2 bis 10 mm. Die mittlere Weite der Öffnungen beträgt zweck­ mäßig 0,002 bis 5 mm, vorzugsweise 0,02 bis 2 mm.
Die Öffnungen müssen hierbei nicht kreisförmig sein, sondern können eine beliebige Querschnitts­ form besitzen. Ihre Verteilung in der Folie kann gleichmäßig oder ungleichmäßig sein. Die Herstel­ lung kann beispielsweise mechanisch, durch Laser­ strahl oder in Form von Hochspannungsfunkenero­ sionen erfolgen.
In ihrem zur Befestigung an einer Halterung be­ stimmten Randbereich wird das Kunststoffmaterial zweckmäßig verstärkt. Zu diesem Zweck kann in den ungeschlagenen Rand ein stabförmiges Verstärkungs­ element eingefügt werden, wobei der Rand durch Nä­ hen, Kleben, Schweißen oder eine Kombination die­ ser Verbindungsmöglichkeiten fixiert wird. Der auf diese Weise verstärkte Randbereich des Kunststoff­ materials kann dann formschlüssig in eine orts­ feste Halterung eingesetzt werden.
In entsprechender Weise ist auch die Verwendung eines Keders im Randbereich des Kunststoffmaterials möglich, wobei Keder und Folie entweder miteinan­ der verbunden oder einstückig hergestellt sind.
Das Kunststoffmaterial kann hierbei an einer Hal­ terung befestigt sein, deren mittlere Transmission im Bereich von 340 bis 440 nm vorzugsweise größer als 0,9 ist und die vorzugsweise durch eine Wanne aus Polymethylmethacrylat gebildet wird.
Abweichend hiervon kann das Kunststoffmaterial auch an einer Halterung befestigt sein, die vor­ zugsweise durch Flach- oder Profilmaterial aus Eisen, Aluminium oder Kunststoff gebildet wird.
Es ist schließlich möglich, das Kunststoffmate­ rial an einer Halterung zu befestigen, die als vorzugsweise metallisches Gitter ausgebildet ist.
Für die Befestigung des Kunststoffmaterials an der Halterung stehen die verschiedensten Verbin­ dungsmöglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise Verkleben, Verschweißen oder eine Verbindung mit­ tels Klemmprofilen, Einreißprofilen, Klettver­ schlüssen, Druckknöpfen, Haken bzw. Ösen mit Schnüren und/oder Federn.
Zum einfachen Reinigen des Bestrahlungsgerätes ist das Kunststoffmaterial auf einer Rolle ange­ bracht, die durch Federkraft gespannt wird (Prin­ zip: Sprungrollo). Wird das Kunststoffmaterial an der Halterung gelöst, so rollt es sich selbstän­ dig auf der Rolle auf.
Wird das Kunststoffmaterial als Auflagefläche ver­ wendet, so ist es zweckmäßig, eine Spannvorrich­ tung vorzusehen, mit deren Hilfe das Material in bezug auf ihre Straffung eingestellt werden kann.
Eine derartige Spannvorrichtung - die in der dar­ gestellten Form auch zur nachträglichen Umrüstung von Bestrahlungsgeräten geeignet ist - wird in der Zeichnung dargestellt.
Fig. 1 zeigt einen Vertikalschnitt durch ein er­ findungsgemäßes Bestrahlungsgerät mit Spannvorrichtung.
Das in Fig. 1 schematisch veranschaulichte Be­ strahlungsgerät zeigt das Gehäuse 1 mit den Be­ strahlungsquellen 2, dem Kunststoffmaterial 3, mit dem angenähten Flauschband eines Klettver­ schlusses 9, dessen Haken- bzw. Pilzband mit ei­ nem Selbstklebeband 4 an einer Gehäuseseite be­ festigt ist. An der Gehäuseseite, die dem Benut­ zer abgewandt ist, ist eine Schiene 5 mit Selbst­ klebeband 4 und/oder Schraube 6 befestigt.
Das Kunststoffmaterial 3 ist mit Selbstklebeband 4 an der Schiene 7 befestigt. In der glatten Bohrung in Schiene 5 sitzt die Schraube 8, deren oberes Ende in das Gewindeloch der Schiene 7 eingeschraubt ist. Durch Verdrehen der Schraube 8 läßt sich die Spannung des Kunststoffmaterials 3 beliebig einstellen. Zweckmäßigerweise sind meh­ rere Schrauben 8 mit den entsprechenden Bohrungen über die Länge der Schienen 5 und 7 verteilt.
Ein für die praktische Handhabung wichtiger Vor­ zug des erfindungsgemäßen Kunststoffmaterials be­ steht auch darin, daß seine Oberfläche von orga­ nischen Desinfektions- und Reinigungsmitteln nicht angegriffen wird.
Die Kunststoff-Folie kann im Rahmen der Erfindung auch als ein mit Luft, Wasser oder einer sonstigen Flüssigkeit gefülltes Kissen ausgebildet werden.
Vorteilhaft ist ferner eine Variante, bei der das mit Öffnungen versehene Kunststoffmaterial das Ge­ häuse einer Bestrahlungseinrichtung abdeckt, wobei in diesem Gehäuse ein Ventilator angeordnet ist, der einen durch die Öffnungen der Folie nach außen geblasenen Luftstrom erzeugt. Auf diese Weise wird der Körper der bestrahlten Person durch die aus­ tretende Luft in angenehmer Weise gekühlt.
Das erfindungsgemäße Kunststoffmaterial kann vor­ teilhaft als Kombination aus Fluorpolymer und Polyolefin hergestellt werden, und zwar entweder als Kunststoffmischung oder in Form mehrerer Schichten aus diesen Materialien.

Claims (20)

1. Bestrahlungseinrichtung, enthaltend
  • a) eine durch ein transparentes Kunststoff­ material gebildete, flexible Abschlußflä­ che,
  • b) eine hinter der Abschlußfläche angeord­ nete Bestrahlungsquelle, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
  • c) das Kunststoffmaterial ist aus einem Ma­ terial hergestellt, das wenigstens einen Stoff aus der Gruppe Fluorpolymer, Poly­ olefin, Polymethylmethacrylat, Polyester, Polyamid, Polycarbonat enthält;
  • d) die mittlere Transmission des Kunststoff­ materials liegt im Bereich von 340 bis 440 nm zwischen 0,7 und 0,97, vorzugsweise zwi­ schen 0,8 und 0,97, vorzugsweise zwischen 0,90 und 0,97;
  • e) die Reißfestigkeit des Kunststoffmaterials beträgt mindestens 15, vorzugsweise minde­ stens 30, vorzugsweise mindestens 45 N · mm-2.
2. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß die mittlere Trans­ mission der Kunststoff-Folie im Bereich von 300 bis 340 nm zwischen 0,7 und 0,97 liegt, vorzugsweise zwischen 0,8 und 0,97, vorzugs­ weise zwischen 0,90 und 0,97.
3. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß die mittlere Trans­ mission des Kunststoffmaterials im Bereich von 250 bis 300 nm zwischen 0,2 und 0,9, vorzugs­ weise zwischen 0,8 und 0,9 liegt.
4. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß die mittlere Trans­ mission des Kunststoffmaterials im Bereich von 300 bis 340 nm kleiner als 0,1, vorzugsweise kleiner als 0,01, vorzugsweise kleiner als 0,001 ist.
5. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß die mittlere Trans­ mission des Kunststoffmaterials im Bereich von 250 bis 300 nm kleiner als 0,1, vorzugsweise kleiner als 0,01, vorzugsweise kleiner als 0,001 ist.
6. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß die mittlere Trans­ mission des Kunststoffmaterials im Bereich von 440 bis 800 nm mindestens 0,8, vorzugsweise mindestens 0,85, vorzugsweise mindestens 0,9 beträgt.
7. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß die Weiterreißfe­ stigkeit des Kunststoffmaterials mindestens 90, vorzugsweise mindestens 180, vorzugsweise mindestens 360 N · mm-1 beträgt.
8. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß die Wasseraufnahme des Kunststoffmaterials weniger als 0,05 Gew.-% beträgt.
9. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß das Kunststoffmate­ rial aus mindestens einem Fluorpolymer herge­ stellt ist, dessen Dichte zwischen 1,7 und 2,2 g · cm-3 liegt.
10. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 9, da­ durch gekennzeichnet, daß das Kunststoffmate­ rial mindestens aus Vinylidenfluorid und/oder Tetrafluoräthylen hergestellt ist.
11. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß das Kunststoffmate­ rial mindestens aus Äthylen, Tetrafluoräthy­ len, Hexafluorpropylen und perfluoriertem Äther hergestellt ist.
12. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 9, da­ durch gekennzeichnet, daß das Kunststoffmate­ rial mindestens aus Tetrafluoräthylen, Hexa­ fluorpropylen und Vinylidenfluorid hergestellt ist.
13. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß das Kunststoffmate­ rial aus mindestens einem Polyolefin herge­ stellt ist, dessen Dichte zwischen 0,83 und 0,96 g · cm-3 liegt.
14. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß das Kunststoffmate­ rial als Folie ausgebildet ist, die aus meh­ reren Schichten aufgebaut ist.
15. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß die Kunststoff-Fo­ lie zumindest in der Richtung der Hauptzug­ belastung verstärkt ist, wobei die Verstärkung vorzugsweise durch Fasern oder Fäden aus orga­ nischem Material gebildet wird, insbesondere aus Kohlenstoff, Aramid, Fluorpolymer, Polyole­ fin, Polyamid und/oder Polyester.
16. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß die Kunststoff-Fo­ lie mit Öffnungen versehen ist,
  • a) deren Querschnittsfläche 0,002 bis 20%, vorzugsweise 0,02 bis 6% der Folienfläche beträgt,
  • b) deren Abstand 0,02 bis 20 mm, vorzugsweise 0,2 bis 10 mm beträgt
  • c) und deren mittlere Weite 0,002 bis 5 mm, vor­ zugsweise 0,02 bis 2 mm beträgt.
17. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß das Kunststoffma­ terial in seinem zur Befestigung an einer Halterung bestimmten Randbereich verstärkt ist.
18. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß das Kunststoffma­ terial an einer Halterung befestigt ist, de­ ren mittlere Transmission im Bereich von 340 bis 440 nm vorzugsweise größer als 0,9 ist und die vorzugsweise durch eine Wanne aus Polymethylmethacrylat gebildet wird.
19. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß das Kunststoffma­ terial an einer Halterung befestigt ist, die vorzugsweise durch Flach- oder Profilmaterial aus Eisen, Aluminium oder Kunststoff gebildet wird.
20. Bestrahlungseinrichtung nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß das Kunststoffma­ terial an einer Halterung befestigt ist, die als vorzugsweise metallisches Gitter ausge­ bildet ist.
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