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DE3728963A1 - Parallelfuehrungsvorrichtung - Google Patents

Parallelfuehrungsvorrichtung

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DE3728963A1
DE3728963A1 DE19873728963 DE3728963A DE3728963A1 DE 3728963 A1 DE3728963 A1 DE 3728963A1 DE 19873728963 DE19873728963 DE 19873728963 DE 3728963 A DE3728963 A DE 3728963A DE 3728963 A1 DE3728963 A1 DE 3728963A1
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Germany
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column
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arm
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DE19873728963
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Herbert Hess
Karl-Heiner Ettwein
Friedrich Binder
Fritz Bestelmeyer
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Dentaurum GmbH and Co KG
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Dentaurum JP Winkelstroeter KG
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
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    • A61C19/04Measuring instruments specially adapted for dentistry
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
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    • A61C13/0003Making bridge-work, inlays, implants or the like
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Description

Die Erfindung betrifft eine Parallelführungsvorrichtung für Zahnersatzarbeiten mit einer Grundplatte, mit einer sich von der Grundplatte senkrecht nach oben erstreckenden Säule, mit einem gegenüber der Säule um eine zu einer Säulenlängs­ achse parallele Achse verschwenkbaren Führungsteil, mit einem an dem Führungsteil gelagerten und in einer senkrecht zur Säulenlängsachse stehenden Bewegungsebene relativ zur Säule bewegbaren Arm und mit einer gegenüber dem Arm in Richtung auf die Grundplatte verschieblichen Werkzeugauf­ nahme.
Derartige Parallelführungsvorrichtungen sind aus dem Stand der Technik bekannt. Bei diesen Parallelführungsvorrichtun­ gen ist die Säule zum Beispiel starr an der Grundplatte gehalten und das Führungsteil ein gegenüber der Säule ver­ schwenkbarer Hebel, an dessen Ende der Arm angelenkt ist. Mit einem in der Werkzeugaufnahme gehaltenen Werkzeug sind auf einer zu der Bewegungsebene parallelen Arbeitsfläche sämtliche Punkte dadurch anfahrbar, daß der Arm relativ zum Führungsteil und das Führungsteil relativ zur Säule verschwenkbar ist.
Beim Einsatz einer derartigen Parallelführungsvorrich­ tung kommt es darauf an, daß ein in die Werkzeugaufnahme eingesetztes Werkzeug mit großer Genauigkeit in einem bestimmten Winkel zu der auf der Grundplatte angeord­ neten Arbeitsfläche geführt wird, wobei der Winkel des Werkzeugs relativ zur Arbeitsfläche an jedem von dem Werkzeug angefahrenen Punkt der Arbeitsfläche gleich groß sein soll. An die Präzision einer derartigen Parallelführung des Werkzeugs relativ zur Arbeitsfläche werden in der Dentaltechnik zunehmend größere Anforderun­ gen gestellt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Parallelführungsvorrichtung der gattungsgemäßen Art der­ art zu verbessern, daß eine Parallelführung eines Werk­ zeugs mit hoher Präzision in Verbindung mit guter Hand­ lichkeit erreichbar ist.
Diese Aufgabe wird bei einer Parallelführungsvorrichtung der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Arm relativ zum Führungsteil in einer in der Bewegungsebene liegenden Richtung linear verschieb­ lich ist.
Diese erfindungsgemäße Lagerung des Arms im Führungsteil hat den Vorteil, daß die am Ende des Arms gehaltene Werk­ zeugaufnahme in der Bewegungsebene präziser geführt werden kann, da sich mit einer linear verschieblichen Lagerung des Arms an dem Führungsteil Toleranzen wesent­ lich besser ausgleichen lassen als mit den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen, bei welchen der Arm an dem Ende des als Hebel ausgebildeten Führungsteils angelenkt ist. Ferner kommt hinzu, daß die erfindungs­ gemäße Lösung auch handlicher ist als die Kniehebellösung, da sich bei der erfindungsgemäßen Lösung der Arm stets nur zwischen der Werkzeugaufnahme und der Säule und somit von einem Benutzer weg erstreckt, während bei der Knie­ hebellösung sich die beiden Kniehebel in der Regel nach einer der beiden Seiten erstrecken und daher auch den Bewegungsspielraum des Benutzers begrenzen. Aus diesem Grund erlaubt die erfindungsgemäße Lösung auch, die Ar­ beitsfläche ohne Probleme zu vergrößern, da ein längerer Arm sich stets vom Benutzer aus gesehen nach hinten erstreckt, während zwei längere Kniehebel sich in der Regel noch mehr zur Seite hin erstrecken würden und daher eine noch größere Einschränkung des Bewegungsspielraums zur Folge hätten.
Die linear verschiebliche Lagerung des Arms an dem Füh­ rungselement ist auf die unterschiedlichste Art und Weise denkbar. Besonders einfach und zweckmäßig ist es jedoch, wenn der Arm ein Führungselement umfaßt, welches an dem Führungsteil in einer sich in der Bewegungsebene erstreckenden Längsführung gelagert ist.
Da die erfindungsgemäße Parallelführungsvorrichtung so ausgebildet sein soll, daß mit dem Werkzeug in der Werk­ zeughalterung möglichst jeder Punkt einer möglichst großen Arbeitsfläche angefahren werden kann, muß das Füh­ rungselement eine entsprechend große Länge aufweisen.
In diesem Fall besteht die Gefahr, daß zusätzlich zu den Toleranzen der Lagerungen noch weitere Ungenauigkeiten aufgrund von Durchbiegungen des Führungselements hinzu­ kommen. Um derartige Durchbiegungen des Führungselements zu vermeiden und eine noch präzisiere Lagerung zu ermög­ lichen, ist vorgesehen, daß der Arm zwei sich parallel zueinander erstreckende und an ihren jeweiligen Enden starr miteinander verbundene Führungselemente umfaßt. Ein derartig aufgebauter Arm ist wesentlich stabiler und bie­ tet außerdem den Vorteil, daß die beiden Führungselemente jeweils in einer Längsführung gelagert werden können und damit zusätzlich zur verbesserten Biegesteifigkeit des Arms eine noch bessere Längsführung desselben gewährleisten.
Das Führungselement kann, wie aus Ausführungsbeispielen des Standes der Technik bekannt, um einen begrenzten Win­ kel schwenkbar sein. Besonders günstig ist es jedoch, wenn das Führungselement um seine Schwenkachse um mindestens eine volle Umdrehung - also um mindestens 360° - drehbar ist, da dies die Handlichkeit der Parallelführungsvorrich­ tung erheblich verbessert und die Möglichkeit schafft, den Arm zu beiden Seiten hin von vorn nach hinten oder umge­ kehrt zu schwenken.
Das Führungsteil seinerseits kann beispielsweise an einer neben der Säule angeordneten Achse in einer bestimmten Höhe drehbar gelagert sein. Weit vorteilhafter ist es jedoch, wenn das Führungsteil an der Säule durch eine diese umgebende, gegenüber der Säule verdrehbare und in Richtung der Säulenlängsachse verschiebliche Führungs­ hülse gelagert ist. Eine derartige Art der Lagerung des Führungsteils hat den Vorteil, daß sich dessen Höhe rela­ tiv zu der Grundplatte durch die Verschiebbarkeit in Rich­ tung der Säulenlängsachse einstellen läßt und daß diese längsverschiebliche Lagerung der Führungshülse gleichzei­ tig eine Drehlagerung darstellt. Damit sind zwei Lagerun­ gen in einer zusammengefaßt, was sich günstig auf die Genauigkeit bei der Führung und Positionierung der Füh­ rungshülse auswirkt.
Bevorzugterweise ist die Führungshülse noch zusätzlich mit Kugelbüchsen versehen, welche eine besonders leichte und präzise Führung derselben an der Säule erlauben.
Auf die Genauigkeit der erfindungsgemäßen Parallelführungs­ vorrichtung wirkt es sich außerdem positiv aus, wenn die Längsführung neben der Führungshülse angeordnet ist, da dann kein großer Hebelarm zwischen beiden Führungen be­ steht.
Auch bei der Ausführung des Führungselements sind mehrere unterschiedliche Lösungen denkbar. So wäre es beispiels­ weise möglich, als Längsführung und Führungselement teles­ kopartig gegeneinander verschiebliche Schienen oder Rohre vorzusehen. Im Rahmen einer konstruktiv möglichst einfa­ chen Lösung hat es sich jedoch als vorteilhaft erwiesen, wenn das Führungselement mindestens eine Führungswelle ist, und wenn die Längsführung mindestens eine Kugelbüchse umfaßt. Mit einer derartigen Kombination läßt sich auf sehr einfache Weise eine sehr präzise linear verschiebliche Führung erreichen, insbesondere dann, wenn die Kugelbüch­ sen einstellbar sind.
Noch vorteilhafter ist es jedoch, wenn die Längsführung zwei im Abstand voneinander angeordnete Kugelbüchsen umfaßt, da in diesem Fall eine noch bessere Geradführung erreichbar ist.
Da bei der Bearbeitung eines Arbeitsmodells vielfach meh­ rere Werkzeuge, wie beispielsweise ein Ausblockgerät und eine Vermessungsspitze zum Einsatz kommen, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der Arm an beiden Enden jeweils eine Spindelführung aufweist, in welcher eine die Werkzeugaufnahme haltende Arbeitsspindel parallel zur Säule verschieblich ist.
Insbesondere bei einem Arm, an dem zwei Werkzeugauf­ nahmen vorgesehen sind, kommt der Vorteil der linear ver­ schieblichen Lagerung des Arms an dem Führungsteil zur Geltung, denn bei der erfindungsgemäßen Konstruktion ist automatisch sichergestellt, daß das jeweils nicht benutzte Werkzeug vom Benutzer weg nach hinten verschwenkt ist und den Bewegungsspielraum dieses Benutzers überhaupt nicht ein­ schränkt. In dem Fall, in dem dann das andere Werkzeug gebraucht wird, braucht lediglich eine Schwenkbewegung um 180° durchgeführt werden und das andere Werkzeug ist griffbereit.
Auch bei der Spindelführung hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn diese zwei im Abstand voneinander angeordnete Führungshülsen aufweist, die vorzugsweise einstell­ bar sind, da somit zusätzlich zur möglichst exakten Füh­ rung des Arms relativ zur Säule ebenfalls eine möglichst exakte Führung der Arbeitsspindel gewährleistet ist.
Im Rahmen der erfindungsgemäßen Lösung ist insbesondere da­ ran gedacht, daß die eine Werkzeugaufnahme ein Ausblock­ gerät ist, in welche als Werkzeug eine Ausblockspitze einsetzbar ist und daß vorzugsweise die andere Werkzeugauf­ nahme ein Vermessungsgerät ist, in welche als Werkzeug eine Vermessungsspitze einsetzbar ist.
Insbesondere dann, wenn die Werkzeugaufnahme oder das Werkzeug eine Stromzuführung benötigen, wie zum Beispiel bei einem Aus­ blockgerät, ist es zweckmäßig, wenn die Säule eine axiale Kabeldurchführung mit einer drehbar gelagerten Kabelverbin­ dung aufweist.
Ferner ist es zusätzlich noch günstig, wenn die Arbeitsspindel eine axiale Kabeldurchführung zur Werkzeugaufnahme auf­ weist.
Neben den vorstehend beschriebenen Lösungsmerkmalen der er­ findungsgemäßen Aufgabe kann diese aber auch allein bei einem Parallelführungsgerät der eingangs beschriebenen Art erfin­ dungsgemäß dadurch gelöst werden, daß die Säule in ihrer Win­ kelstellung bezüglich einer Arbeitsfläche der Grundplatte justierbar ist.
Im Gegensatz zu den bereits bekannten Lösungen hat diese erfindungsgemäße Lösung den großen Vorteil, daß mit der Justierbarkeit der Säule relativ zur Arbeitsfläche eine der größten Fehlerquellen ausgeschaltet werden kann, wel­ che bei den bekannten Parallelführungsvorrichtungen exis­ tiert, da sich eine geringfügige Abweichung der Säulen­ längsachse von einer auf der Arbeitsfläche stehenden Senk­ rechten aufgrund der Länge der Säule und der Länge des Arms auf die Parallelführungs- und Höhenführungsgenauigkeit stärker negativ auswirkt als die Toleranzen in der Lagerung des Arms an der Säule, da in diese die Länge der Säule nicht noch zusätzlich eingeht. Es wäre zwar möglich, die Säule, ohne daß sie zusätzlich noch justierbar ist, bei­ spielsweise durch entsprechend genaue formschlüssige Auf­ nahmen an der Grundplatte genau in der Lotrechten zur Ar­ beitsfläche zu befestigen. Dies hätte jedoch den Nachteil, daß diese Aufnahmen mit sehr hoher Präzision gefertigt werden müßten, so daß eine derartige Lösung fertigungs­ technisch wesentlich aufwendiger und teurer wäre als die justierbare Halterung der Säule an der Grundplatte.
Die einfachste Möglichkeit einer justierbaren Lagerung der Säule sieht vor, daß diese in einem verkippbaren Schwenk­ lager gehalten ist und daß vorzugsweise die Säule im Ab­ stand von dem Schwenklager in einem festlegbaren Verschiebe­ glied gehalten ist.
Ergänzend kann die vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe auch noch einzelne oder mehrere Merkmale der erstgenannten Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe um­ fassen.
Weitere Merkmale und Vorteile sind Gegenstand der nachfol­ genden Beschreibung sowie der zeichnerischen Darstellung eines Ausführungsbeispiels.
Die Zeichnung zeigt eine perspektivische Ansicht eines Aus­ führungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Parallelführung.
Die in der Zeichnung dargestellte Parallelführungsvorrich­ tung umfaßt im einzelnen eine Grundplatte 10 mit einer auf einer vorderen Seite dieser Grundplatte angeordneten Arbeitsfläche 12. Auf einer hinteren Seite der Grundplatte 10 ist ein Gehäuse 14 mit einem zur Arbeitsfläche 12 ungefähr parallelen Gehäusedeckel 16 angeordnet, aus welchem sich eine Säule 18 erhebt. Die Säule 18 ist dabei mit ihrer Säulenachse 20 so ausgerichtet, daß die letztere senkrecht zu einer von der Arbeitsfläche 12 definierten Ebene verläuft. Um diese Säulenachse 20 in ihrer Winkelstellung relativ zur Arbeitsfläche 12 justieren zu können, durchdringt die Säule 18 den Gehäuse­ deckel 16 und ist sowohl an der Grundplatte 10 als auch an dem Gehäusedeckel 16 gehalten. Im Bereich des Gehäusedeckels 16 ist zur Halterung der Säule 18 ein sich auf diesem abstützen­ des Schwenklager 22 vorgesehen, welches ein Verkippen der Säulenachse 20 relativ zur Senkrechten der von der Ar­ beitsfläche 12 definierten Ebene erlaubt. Im Bereich der Grund­ platte 10 ist ein Ende 24 der Säule 18 in einem Justierblock 26 aufgenommen, welcher mittels Justierschrauben 28 gegen­ über einer Justierplatte 30 in Querrichtung verschieblich ist, wobei die Justierplatte 30 ihrerseits durch Justierschrau­ ben 32 senkrecht zur Querrichtung, d.h. in Längsrichtung, verschiebbar ist. Damit ist insgesamt das Ende 24 der Säule 18 in einer zur Arbeitsfläche 12 parallelen Ebene relativ zur Grundplatte 10 verschieblich.
An dieser Säule 18 ist ein Wellenführungsblock 34 mittels einer die Säule 18 umgreifenden Führungshülse 36 um die Säule 18 drehbar und in Längsrichtung der Säulenachse 20 verschieblich gelagert.
Um die Führungshülse 36 auf einer bestimmten Höhe festlegen zu können, ist unterhalb dieser ein Auflagering 38 vorge­ sehen, welcher mittels einer Stellschraube 40 an der Säule 18 festlegbar ist, so daß sich die Führungshülse 36 dann auf diesem Auflagering 38 abstützt.
Der Wellenführungsblock 34 umfaßt ferner zwei senkrecht zur Säulenachse 20 verlaufende, parallel zueinander ausge­ richtete und im Abstand voneinander angeordnete Wellen­ führungsbohrungen 42, in welche von beiden Seiten her einjustierbare Kugelbüchsen 44 eingesetzt sind. In jeder Wellenführungsbohrung 42 ist somit jeweils eine Führungs­ welle 46 durch zwei im Abstand voneinander angeordnete Kugel­ büchsen 44 in Längsrichtung der Wellenführungsbohrung 42 und somit senkrecht zur Säulenachse 20 verschieblich gelagert. Diese beiden Führungswellen 46 sind jeweils an ihren äus­ seren Enden durch einen Spindelführungsblock 48 starr mit­ einander verbunden, so daß die Einheit, bestehend aus den beiden Führungswellen 46 und den beiden an deren Enden ange­ ordneten Führungsblocks 48 als Ganzes einen Arm 50 bildet, welcher in einer senkrecht auf der Säulenachse 20 stehenden Bewegungsebene relativ zu dem Wellenführungsblock linear ver­ schieblich ist.
Jeder der Spindelführungsblocks 48 umfaßt eine als Ganzes mit 51 bezeichnete Spindelführung, welche jeweils aus einer Spin­ delführungsbohrung 52 sowie zwei jeweils an den Enden der Spindelführungsbohrung 52 angeordneten Führungshülsen 54 ge­ bildet ist. Die Spindelführungsbohrung 52 erstreckt sich dabei parallel zur Säulenachse 20.
In jeder Spindelführung 51 ist jeweils eine Arbeitsspindel 56 durch die beiden Führungshülsen 54 in Richtung der Arbeitsfläche 12 und parallel zur Säulenachse 20 verschieb­ lich gelagert, wobei ein Verschiebeweg dieser Arbeitsspin­ del 56 durch einen unteren Anschlagflansch 58 und einen oberen Anschlagflansch 60 begrenzt ist. In der Ausgangs­ stellung stehen die beiden Arbeitsspindeln 56 so, daß sie mit ihrem unteren Anschlagflansch 58 an einer Unterseite 62 des Spindelführungsblocks 48 anliegen.
Um die Arbeitsspindel 56 in dieser Ausgangsstellung zu halten, ist eine koaxial zur Arbeitsspindel 56 angeordnete Rückstell­ feder 66 vorgesehen, welche sich einerseits auf der Oberseite 64 des Spindelführungsblocks 48 abstützt und andererseits den oberen Anschlagflansch 60 beaufschlagt.
Die in der Zeichnung auf der rechten Seite dargestellte Arbeitsspindel 56 bildet gemeinsam mit einem an deren der Arbeitsfläche 12 zugewandten Ende montierten Ausblock­ gerät 68 einen Ausblockarm 70.
Dieses Ausblockgerät 68 besitzt eine elektrisch beheizbare Ausblockspitze 72. Die Stromzuführung zu diesem Ausblock­ gerät 68 erfolgt über ein durch eine axiale Bohrung 74 der Arbeitsspindel 56 des Ausblockarms 70 herausgeführ­ tes Kabel 76, welches über einen Stecker 78, eine drehbare Kabelverbindung 80, ein koaxial durch die Säule 18 geführ­ tes Kabel 82 mit einem Stromregler 84 in Verbindung steht. Die drehbare Kabelverbindung 80 ist dabei vorzugsweise an einem dem Ende 24 entgegengesetzten oberen Ende 86 der Säule 18 angeordnet.
Der Stromregler 84 dient zur Einstellung der Temperatur an der Ausblockspitze und steht mit einem auf unterschied­ liche Spannung einstellbaren Netzanschlußteil in Verbin­ dung.
Parallel zum Stromregler 84 ist noch ein weiterer Strom­ regler 89 vorgesehen, welcher zur Regelung eines unab­ hängig von dem Ausblockgerät 68 handhabbaren elektrischen Wachsmessers dient.
Die in der Zeichnung auf der linken Seite angeordnete Ar­ beitsspindel 56 bildet zusammen mit einer an deren unterem Ende in einem Vermessungsgerät 87 gehaltenen Vermessungs­ spitze 88 einen Vermessungsarm 90.
Um die Positionen der Ausblockspitze 72 oder der Vermessungs­ spitze 88 festlegen zu können, ist die Arbeitsspindel 56 durch eine Feststellschraube 92 relativ zu ihrem jeweiligen Spindelführungsblock 48 in beliebigen Stellungen festlegbar, wobei nach Lösen der Feststellschraube 92 die Rückstell­ feder 66 jeweils die Arbeitsspindel 56 in ihre Ausgangs­ stellung überführt.
Ferner ist am Wellenführungsblock 34 eine Feststellschraube 94 vorgesehen, mittels welcher dieser Wellenführungsblock 34 an der Säule 18 gegen eine Verdrehung festlegbar ist. Schließlich ist auch noch eine Festlegung der Führungswel­ len 46 vorgesehen, wofür ebenfalls am Wellenführungsblock 34 eine Stellschraube 96 dient, welche eine oder beide Führungswellen 46 in der Wellenführungsbohrung 42 beauf­ schlagt.
Um ein Arbeitsmodell 98 in der erfindungsgemäßen Parallel­ führungsvorrichtung bearbeiten zu können, wird dieses auf einen Modelltisch 100 gespannt, welcher auf die Ar­ beitsfläche 12 aufsetzbar ist. Der Modelltisch 100 ist in der Regel mit einem Kugelgelenk versehen, so daß das Arbeitsmodell 98 relativ zur Arbeitsfläche 12 exakt justiert werden kann.
Das Bearbeiten des Arbeitsmodells 98 erfolgt nun so, daß entweder der Vermessungsarm 90 oder der Ausblockarm 70 nach vorne über das Arbeitsmodell 98 geschwenkt werden und durch Verschiebung des Arms 50 in der senkrecht zur Säulenachse 20 liegenden Bewegungsebene exakt über dem jeweils zu bearbeitenden Bereich positioniert werden. An­ schließend wird die jeweilige Arbeitsspindel 56 in Rich­ tung auf das Arbeitsmodell 98 zu der entsprechenden Arbeit bewegt.

Claims (16)

1. Parallelführungsvorrichtung für Zahnersatzarbeiten mit einer Grundplatte, mit einer sich von der Grundplatte senkrecht nach oben erstreckenden Säule, mit einem gegen­ über der Säule um eine zu einer Säulenlängsachse parallele Achse verschwenkbaren Führungsteil, mit einem am Führungsteil gelagerten und in einer senkrecht zur Säulenlängsachse stehenden Bewegungsebene relativ zur Säule bewegbaren Arm und mit einer gegenüber dem Arm in Richtung auf die Grundplatte verschieblichen Werkzeugaufnahme, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm (50) relativ zum Führungsteil (34) in einer in der Bewegungsebene liegenden Richtung linear ver­ schieblich ist.
2. Parallelführungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm (50) wenigstens ein Füh­ rungselement (46) umfaßt, welches an dem Führungsteil (34) in einer sich in der Bewegungsebene erstrecken­ den Längsführung (42, 44) gelagert ist.
3. Parallelführungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Arm (50) zwei sich parallel zuein­ ander erstreckende und an ihren jeweiligen Enden starr miteinander verbundene Führungselemente (46) umfaßt.
4. Parallelführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsteil (34) um seine Schwenkachse (20) um mindestens eine volle Umdre­ hung drehbar ist.
5. Parallelführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsteil (34) an der Säule (18) durch eine diese umgebende, gegenüber der Säule (18) verdrehbare und in Richtung der Säulen­ längsachse (20) verschiebliche Führungshülse (36) gela­ gert ist.
6. Parallelführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsführung (42, 44) neben der Führungshülse (36) angeordnet ist.
7. Parallelführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement mindestens eine Führungswelle (46) ist und daß die Längs­ führung mindestens eine Kugelbüchse (44) umfaßt.
8. Parallelführungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch ge­ gekennzeichnet, daß die Längsführung zwei im Abstand von­ einander angeordnete Kugelbüchsen (44) umfaßt.
9. Parallelführungsvorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm (50) an beiden Enden jeweils eine Spindelführung (51) aufweist, in welcher eine die Werkzeugaufnahme (68, 87) haltende Arbeitsspindel (56) parallel zur Säule (18) verschieb­ lich ist.
10. Parallelführungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindelführung (51) zwei im Abstand voneinander angeordnete Führungshülsen (54) auf­ weist.
11. Parallelführungsvorrichtung nach einem der voranstehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Säule (18) eine koaxiale Kabeldurchführung mit einer um die Säulenlängsachse (20) drehbaren Kabelverbindung (80) aufweist.
12. Parallelführungsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsspindel (56) eine axiale Kabeldurchführung zur Werkzeugaufnahme (68) aufweist.
13. Parallelführungsvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Säule (18) in ihrer Winkelstellung bezüglich einer Arbeitsfläche (12) der Grundplatte (10) justierbar ist.
14. Parallelführungsvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Säule in einem allseitig ver­ kippbaren Schwenklager (22) gehalten ist.
15. Parallelführungsvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Säule (18) im Abstand von dem Schwenklager (22) in einem festlegbaren Verschiebeglied (26) gehalten ist.
16. Parallelführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß diese nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12 ausgebil­ det ist.
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