DE3728963C2 - Parallelführungsvorrichtung - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Parallelführungsvorrichtung für
Zahnersatzarbeiten mit einer Grundplatte, mit einer sich von
der Grundplatte senkrecht nach oben erstreckenden Säule, mit
einem gegenüber der Säule um eine zu einer Säulenlängsachse
parallele Achse verschwenkbaren Führungsteil, mit einem an dem
Führungsteil gelagerten und in einer senkrecht zur
Säulenlängsachse stehenden Bewegungsebene relativ zur Säule
bewegbaren Arm und mit einer gegenüber dem Arm in Richtung auf
die Grundplatte verschieblichen Werkzeugaufnahme, wobei der Arm
relativ zum Führungsteil in einer in der Bewegungsebene
liegenden Richtung linear verschieblich ist und wobei der Arm
wenigstens ein Führungselement umfaßt, welches an dem
Führungsteil in einer sich in der Bewegungsebene erstreckenden
Längsführung gelagert ist.
Derartige Parallelführungsvorrichtungen sind aus dem Stand der
Technik, beispielsweise aus der DE 80 18 957 U1, bekannt. Bei
diesen Parallelführungsvorrichtungen ist die Säule starr an der
Grundplatte gehalten und das Führungsteil ein gegenüber der
Säule verschwenkbarer Hebel, an dessen Ende der Arm angelenkt
ist. Mit einem in der Werkzeugaufnahme gehaltenen Werkzeug sind
auf einer zu der Bewegungsebene parallelen Arbeitsfläche
sämtliche Punkte dadurch anfahrbar, daß der Arm relativ zum
Führungsteil und das Führungsteil relativ zur Säule
verschwenkbar ist.
Beim Einsatz einer derartigen Parallelführungsvorrichtung kommt
es darauf an, daß ein in die Werkzeugaufnahme eingesetztes
Werkzeug mit großer Genauigkeit in einem bestimmten Winkel zu
der auf der Grundplatte angeordneten Arbeitsfläche geführt
wird, wobei der Winkel des Werkzeugs relativ zur Arbeitsfläche
an jedem von dem Werkzeug angefahrenen Punkt der Arbeitsfläche
gleich groß sein soll. An die Präzision einer derartigen
Parallelführung des Werkzeugs relativ zur Arbeitsfläche werden
in der Dentaltechnik zunehmend größere Anforderungen gestellt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Parallelführungsvorrichtung der gattungsgemäßen Art derart zu
verbessern, daß eine Parallelführung eines Werkzeugs mit hoher
Präzision in Verbindung mit guter Handlichkeit erreichbar ist.
Diese Aufgabe wird bei einer Parallelführungsvorrichtung der
eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
die Säule in ihrer Winkelstellung bezüglich einer Arbeitsfläche
der Grundplatte justierbar ist.
Mit der Justierbarkeit der Säule relativ zur Arbeitsfläche kann
eine der größten Fehlerquellen ausgeschaltet werden, welche bei
den bekannten Parallelführungsvorrichtungen existiert, da sich
eine geringfügige Abweichung der Säulenlängsachse von einer auf
der Arbeitsfläche stehenden Senkrechten aufgrund der Länge der
Säule und der Länge des Arms auf die Parallelführungs- und
Höhenführungsgenauigkeit stärker auswirkt als die Toleranzen in
der Lagerung des Arms an der Säule, da in diese die Länge der
Säule nicht noch zusätzlich eingeht. Es wäre zwar möglich, die
Säule, ohne daß sie zusätzlich noch justierbar ist,
beispielsweise durch entsprechend genaue formschlüssige
Aufnahmen an der Grundplatte genau in der Lotrechten zur
Arbeitsfläche zu befestigen. Dies hätte jedoch den Nachteil,
daß diese Aufnahmen mit sehr hoher Präzision gefertigt werden
müßten, so daß eine derartige Lösung fertigungstechnisch
wesentlich aufwendiger und teurer wäre als die justierbare
Halterung der Säule an der Grundplatte.
Die einfachste Möglichkeit einer justierbaren Lagerung der
Säule sieht vor, daß diese in einem kippbaren Schwenklager
gehalten ist und daß vorzugsweise die Säule im Abstand von dem
Schwenklager in einem festlegbaren Verschiebeglied gehalten
ist.
Da die erfindungsgemäße Parallelführungsvorrichtung so
ausgebildet sein soll, daß mit dem Werkzeug in der
Werkzeughalterung möglichst jeder Punkt einer möglichst großen
Arbeitsfläche angefahren werden kann, muß das Führungselement
eine entsprechend große Länge aufweisen.
In diesem Fall besteht die Gefahr, daß zusätzlich zu den
Toleranzen der Lagerungen noch weitere Ungenauigkeiten aufgrund
von Durchbiegungen des Führungselements hinzukommen. Um
derartige Durchbiegungen des Führungselements zu vermeiden und
eine noch präzisere Lagerung zu ermöglichen, ist vorgesehen,
daß der Arm sich parallel zueinander erstreckende und an ihren
jeweiligen Enden starr miteinander verbundene Führungselemente
umfaßt. Ein derartig aufgebauter Arm ist wesentlich stabiler
und bietet außerdem den Vorteil, daß die beiden
Führungselemente jeweils in einer Längsführung gelagert werden
können und damit zusätzlich zur verbesserten Biegesteifigkeit
des Arms eine noch bessere Längsführung desselben
gewährleisten.
Das Führungselement kann, wie aus Ausführungsbeispielen des
Standes der Technik bekannt, um einen begrenzten Winkel
schwenkbar sein. Besonders günstig ist es jedoch, wenn das
Führungselement um seine Schwenkachse um mindestens eine volle
Umdrehung - also um mindestens 360° - drehbar ist, da dies die
Handlichkeit der Parallelführungsvorrichtung erheblich
verbessert und die Möglichkeit schafft, den Arm zu beiden
Seiten hin von vorn nach hinten oder umgekehrt zu schwenken.
Das Führungsteil seinerseits kann beispielsweise an einer neben
der Säule angeordneten Achse in einer bestimmten Höhe drehbar
gelagert sein. Weit vorteilhafter ist es jedoch, wenn das
Führungsteil an der Säule durch eine diese umgebende, gegenüber
der Säule verdrehbare und in Richtung der Säulenlängsachse
verschiebliche Führungshülse gelagert ist. Eine derartige Art
der Lagerung des Führungsteils hat den Vorteil, daß sich dessen
Höhe relativ zu der Grundplatte durch die Verschiebbarkeit in
Richtung der Säulenlängsachse einstellen läßt und daß diese
längsverschiebliche Lagerung der Führungshülse gleichzeitig
eine Drehlagerung darstellt. Damit sind zwei Lagerungen in
einer zusammengefaßt, was sich günstig auf die Genauigkeit bei
der Führung und Positionierung der Führungshülse auswirkt.
Bevorzugterweise ist die Führungshülse noch zusätzlich mit
Kugelbüchsen versehen, welche eine besonders leichte und
präzise Führung derselben an der Säule erlauben.
Auf die Genauigkeit der erfindungsgemäßen
Parallelführungsvorrichtung wirkt es sich außerdem positiv aus,
wenn die Längsführung neben der Führungshülse angeordnet ist,
da dann kein großer Hebelarm zwischen beiden Führungen besteht.
Auch bei der Ausführung des Führungselements sind mehrere
unterschiedliche Lösungen denkbar. So wäre es beispielsweise
möglich, als Längsführung und Führungselement teleskopartig
gegeneinander verschiebliche Schienen oder Rohre vorzusehen. Im
Rahmen einer konstruktiv möglichst einfachen Lösung hat es sich
jedoch als vorteilhaft erwiesen, wenn das Führungselement
mindestens eine Führungswelle ist, und wenn die Längsführung
mindestens eine Kugelbüchse umfaßt. Mit einer derartigen
Kombination läßt sich auf sehr einfache Weise eine sehr präzise
linear verschiebliche Führung erreichen, insbesondere dann,
wenn die Kugelbüchsen einstellbar sind.
Noch vorteilhafter ist es jedoch, wenn die Längsführung zwei im
Abstand voneinander angeordnete Kugelbüchsen umfaßt, da in
diesem Fall eine noch bessere Geradführung erreichbar ist.
Da bei der Bearbeitung eines Arbeitsmodells vielfach mehrere
Werkzeuge, wie beispielsweise ein Ausblockgerät und eine
Vermessungsspitze zum Einsatz kommen, hat es sich als
vorteilhaft erwiesen, wenn der Arm an beiden Enden jeweils eine
Spindelführung aufweist, in welcher eine die Werkzeugaufnahme
haltende Arbeitsspindel parallel zur Säule verschieblich ist.
Insbesondere bei einem Arm, an dem zwei Werkzeugaufnahmen
vorgesehen sind, kommt der Vorteil der linear verschieblichen
Lagerung des Arms an dem Führungsteil zur Geltung, denn bei der
erfindungsgemäßen Konstruktion ist automatisch sichergestellt,
daß das jeweils nicht benutzte Werkzeug vom Benutzer weg nach
hinten verschwenkt ist, und den Bewegungsspielraum dieses
Benutzers überhaupt nicht einschränkt. In dem Fall, in dem dann
das andere Werkzeug gebraucht wird, braucht lediglich eine
Schwenkbewegung um 180° durchgeführt werden und das andere
Werkzeug ist griffbereit.
Auch bei der Spindelführung hat es sich als vorteilhaft
erwiesen, wenn diese zwei im Abstand voneinander angeordnete
Führungshülsen aufweist, die vorzugsweise einstellbar sind, da
somit zusätzlich zur möglichst exakten Führung des Arms relativ
zur Säule ebenfalls eine möglichst exakte Führung der
Arbeitsspindel gewährleistet ist.
Im Rahmen der vorteilhaften Ausgestaltung ist insbesondere daran
gedacht, daß die eine Werkzeugaufnahme ein Ausblockgerät ist,
in welche als Werkzeug eine Ausblockspitze einsetzbar ist und
daß vorzugsweise die andere Werkzeugaufnahme ein
Vermessungsgerät ist, in welche als Werkzeug eine
Vermessungsspitze einsetzbar ist.
Insbesondere dann, wenn die Werkzeugaufnahme oder das Werkzeug
eine Stromzuführung benötigen, wie zum Beispiel bei einem
Ausblockgerät, ist es zweckmäßig, wenn die Säule eine axial
Kabeldurchführung mit einer drehbar gelagerten Kabelverbindung
aufweist.
Ferner ist es zusätzlich noch günstig, wenn die Arbeitsspindel
eine axiale Kabeldurchführung zur Werkzeugaufnahme aufweist.
Weitere Merkmale und Vorteile sind Gegenstand der nachfolgenden
Beschreibung sowie der zeichnerischen Darstellung eines
Ausführungsbeispiels.
Die Zeichnung zeigt eine perspektivische Ansicht eines
Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Parallelführung.
Die in der Zeichnung dargestellte Parallelführungsvorrichtung
umfaßt im einzelnen eine Grundplatte 10 mit einer auf einer
vorderen Seite dieser Grundplatte angeordneten
Arbeitsfläche 12. Auf einer hinteren Seite der Grundplatte 10
ist ein Gehäuse 14 mit einem zur Arbeitsfläche 12 ungefähr
parallelen Gehäusedeckel 16 angeordnet, aus welchem sich eine
Säule 18 erhebt. Die Säule 18 ist dabei mit ihrer
Säulenachse 20 so ausgerichtet, daß die letztere senkrecht zu
einer von der Arbeitsfläche 12 definierten Ebene verläuft. Um
diese Säulenachse 20 in ihrer Winkelstellung relativ zur
Arbeitsfläche 12
justieren zu können, durchdringt die Säule 18 den Gehäuse
deckel 16 und ist sowohl an der Grundplatte 10 als auch an
dem Gehäusedeckel 16 gehalten. Im Bereich des Gehäusedeckels
16 ist zur Halterung der Säule 18 ein sich auf diesem abstützen
des Schwenklager 22 vorgesehen, welches ein Verkippen
der Säulenachse 20 relativ zur Senkrechten der von der Ar
beitsfläche 12 definierten Ebene erlaubt. Im Bereich der Grund
platte 10 ist ein Ende 24 der Säule 18 in einem Justierblock
26 aufgenommen, welcher mittels Justierschrauben 28 gegen
über einer Justierplatte 30 in Querrichtung verschieblich ist,
wobei die Justierplatte 30 ihrerseits durch Justierschrau
ben 32 senkrecht zur Querrichtung, d. h. in Längsrichtung,
verschiebbar ist. Damit ist insgesamt das Ende 24 der
Säule 18 in einer zur Arbeitsfläche 12 parallelen Ebene
relativ zur Grundplatte 10 verschieblich.
An dieser Säule 18 ist ein Wellenführungsblock 34 mittels
einer die Säule 18 umgreifenden Führungshülse 36 um die
Säule 18 drehbar und in Längsrichtung der Säulenachse 20
verschieblich gelagert.
Um die Führungshülse 36 auf einer bestimmten Höhe festlegen
zu können, ist unterhalb dieser ein Auflagering 38 vorge
sehen, welcher mittels einer Stellschraube 40 an der Säule
18 festlegbar ist, so daß sich die Führungshülse 36 dann
auf diesem Auflagering 38 abstützt.
Der Wellenführungsblock 34 umfaßt ferner zwei senkrecht zur
Säulenachse 20 verlaufende, parallel zueinander ausge
richtete und im Abstand voneinander angeordnete Wellen
führungsbohrungen 42, in welche von beiden Seiten her
einjustierbare Kugelbüchsen 44 eingesetzt sind. In jeder
Wellenführungsbohrung 42 ist somit jeweils eine Führungs
welle 46 durch zwei im Abstand voneinander angeordnete Kugel
büchsen 44 in Längsrichtung der Wellenführungsbohrung 42 und
somit senkrecht zur Säulenachse 20 verschieblich gelagert.
Diese beiden Führungswellen 46 sind jeweils an ihren äus
seren Enden durch einen Spindelführungsblock 48 starr mit
einander verbunden, so daß die Einheit, bestehend aus den
beiden Führungswellen 46 und den beiden an deren Enden ange
ordneten Führungsblocks 48 als Ganzes einen Arm 50 bildet,
welcher in einer senkrecht auf der Säulenachse 20 stehenden
Bewegungsebene relativ zu dem Wellenführungsblock linear ver
schieblich ist.
Jeder der Spindelführungsblocks 48 umfaßt eine als Ganzes mit
51 bezeichnete Spindelführung, welche jeweils aus einer Spin
delführungsbohrung 52 sowie zwei jeweils an den Enden der
Spindelführungsbohrung 52 angeordneten Führungshülsen 54 ge
bildet ist. Die Spindelführungsbohrung 52 erstreckt sich
dabei parallel zur Säulenachse 20.
In jeder Spindelführung 51 ist jeweils eine Arbeitsspindel
56 durch die beiden Führungshülsen 54 in Richtung der
Arbeitsfläche 12 und parallel zur Säulenachse 20 verschieb
lich gelagert, wobei ein Verschiebeweg dieser Arbeitsspin
del 56 durch einen unteren Anschlagflansch 58 und einen
oberen Anschlagflansch 60 begrenzt ist. In der Ausgangs
stellung stehen die beiden Arbeitsspindeln 56 so, daß sie
mit ihrem unteren Anschlagflansch 58 an einer Unterseite 62
des Spindelbührungsblocks 48 anliegen.
Um die Arbeitsspindel 56 in dieser Ausgangsstellung zu halten,
ist eine koaxial zur Arbeitsspindel 56 angeordnete Rückstell
feder 66
vorgesehen, welche sich einerseits auf der Oberseite 64
des Spindelführungsblocks 48 abstützt und andererseits
den oberen Anschlagflansch 60 beaufschlagt.
Die in der Zeichnung auf der rechten Seite dargestellte
Arbeitsspindel 56 bildet gemeinsam mit einem an deren
der Arbeitsfläche 12 zugewandten Ende montierten Ausblock
gerät 68 einen Ausblockarm 70.
Dieses Ausblockgerät 65 besitzt eine elektrisch beheizbare
Ausblockspitze 72. Die Stromzuführung zu diesem Ausblock
gerät 68 erfolgt über ein durch eine axiale Bohrung 74
der Arbeitsspindel 56 des Ausblockarms 70 herausgeführ
tes Kabel 76, welches über einen Stecker 78, eine drehbare
Kabelverbindung 80, ein koaxial durch die Säule 18 geführ
tes Kabel 82 mit einem Stromregler 84 in Verbindung steht.
Die drehbare Kabelverbindung 80 ist dabei vorzugsweise an
einem dem Ende 24 entgegengesetzten oberen Ende 86 der
Säule 18 angeordnet.
Der Stromregler 84 dient zur Einstellung der Temperatur
an der Ausblockspitze und steht mit einem auf unterschied
liche Spannung einstellbaren Netzanschlußteil in Verbin
dung.
Parallel zum Stromregler 84 ist noch ein weiterer Strom
regler 89 vorgesehen, welcher zur Regelung eines unab
hängig von dem Ausblockgerät 68 handhabbaren elektrischen
Wachsmessers dient.
Die in der Zeichnung auf der linken Seite angeordnete Ar
beitsspindel 56 bildet zusammen mit einer an deren unterem
Ende in einem Vermessungsgerät 87 gehaltenen Vermessungs
spitze 88 einen Vermessungsarm 90.
Um die Positionen der Ausblockspitze 72 oder der Vermessungs
spitze 88 festlegen zu können, ist die Arbeitsspindel 56
durch eine Feststellschraube 92 relativ zu ihrem jeweiligen
Spindelführungsblock 48 in beliebigen Stellungen festlegbar,
wobei nach Lösen der Feststellschraube 92 die Rückstell
feder 66 jeweils die Arbeitsspindel 56 in ihre Ausgangs
stellung überführt.
Ferner ist am Wellenführungsblock 34 eine Feststellschraube
94 vorgesehen, mittels welcher dieser Wellenführungsblock
34 an der Säule 18 gegen eine Verdrehung festlegbar ist.
Schließlich ist auch noch eine Festlegung der Führungswel
len 46 vorgesehen, wofür ebenfalls am Wellenführungsblock
34 eine Stellschraube 96 dient, welche eine oder beide
Führungswellen 46 in der Wellenführungsbohrung 42 beauf
schlagt.
Um ein Arbeitsmodell 98 in der erfindungsgemäßen Parallel
führungsvorrichtung bearbeiten zu können, wird dieses
auf einen Modelltisch 100 gespannt, welcher auf die Ar
beitsfläche 12 aufsetzbar ist. Der Modelltisch 100 ist
in der Regel mit einem Kugelgelenk versehen, so daß das
Arbeitsmodell 98 relativ zur Arbeitsfläche 12 exakt justiert
werden kann.
Das Bearbeiten des Arbeitsmodells 98 erfolgt nun so, daß
entweder der Vermessungsarm 90 oder der Ausblockarm 70
nach vorne über das Arbeitsmodell 98 geschwenkt werden
und durch Verschiebung des Arms 50 in der senkrecht zur
Säulenachse 20 liegenden Bewegungsebene exakt über dem
jeweils zu bearbeitenden Bereich positioniert werden. An
schließend wird die jeweilige Arbeitsspindel 56 in Rich
tung auf das Arbeitsmodell 98 zu der entsprechenden Arbeit
bewegt.
Claims (13)
1. Parallelführungsvorrichtung für Zahnersatzarbeiten mit
einer Grundplatte, mit einer sich von der Grundplatte
senkrecht nach oben erstreckenden Säule, mit einem gegen
über der Säule um eine zu einer Säulenlängsachse paral
lelen Achse verschwenkbaren Führungsteil, mit einem am
Führungsteil gelagerten und in einer senkrecht zur Säulen
längsachse stehenden Bewegungsebene relativ zur Säule
bewegbaren Arm und mit einer gegenüber dem Arm in Richtung
auf die Grundplatte verschieblichen Werkzeugaufnahme,
wobei der Arm relativ zum Führungsteil in einer in der
Bewegungsebene liegenden Richtung linear verschieblich ist
und wobei der Arm wenigstens ein Führungselement umfaßt,
welches an dem Führungsteil in einer sich in der Bewe
gungsebene erstreckenden Längsführung gelagert ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Säule (18) in ihrer Winkelstellung bezüglich einer
Arbeitsfläche (12) der Grundplatte (10) justierbar ist.
2. Parallelführungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Säule in einem allseitig
kippbaren Schwenklager (22) gehalten ist.
3. Parallelführungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Säule (18) im Abstand von dem
Schwenklager (22) in einem festlegbaren Verschiebeglied
(26) gehalten ist.
4. Parallelführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm (50) zwei
sich parallel zueinander erstreckende und an ihren
jeweiligen Enden starr miteinander verbundene
Führungselemente (46) umfaßt.
5. Parallelführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsteil (34) um
seine Schwenkachse (20) um mindestens eine volle Umdrehung
drehbar ist.
6. Parallelführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsteil (34) an der
Säule (18) durch eine diese umgebende, gegenüber der
Säule (18) verdrehbare und in Richtung der
Säulenlängsachse (20) verschiebliche Führungshülse (36)
gelagert ist.
7. Parallelführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsführung (42,
44) neben der Führungshülse (36) angeordnet ist.
8. Parallelführungsvorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement
mindestens eine Führungswelle (46) ist und daß die
Längsführung mindestens eine Kugelbüchse (44) umfaßt.
9. Parallelführungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Längsführung zwei im Abstand
voneinander angeordnete Kugelbüchsen (44) umfaßt.
10. Parallelführungsvorrichtung nach einem der voranstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm (50) an
beiden Enden jeweils eine Spindelführung (51) aufweist,
in welcher eine die Werkzeugaufnahme (68, 87) haltende
Arbeitsspindel (56) parallel zur Säule (18) verschieblich
ist.
11. Parallelführungsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spindelführung (51) zwei im
Abstand voneinander angeordnete Führungshülsen (54)
aufweist.
12. Parallelführungsvorrichtung nach einem der voranstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Säule (18) eine
koaxiale Kabeldurchführung mit einer um die
Säulenlängsachse (20) drehbaren Kabelverbindung (80)
aufweist.
13. Parallelführungsvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Arbeitsspindel (56) eine axiale
Kabeldurchführung zur Werkzeugaufnahme (68) aufweist.
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| DE19873728963 DE3728963C2 (de) | 1987-08-29 | 1987-08-29 | Parallelführungsvorrichtung |
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Families Citing this family (2)
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- 1987-08-29 DE DE19873728963 patent/DE3728963C2/de not_active Expired - Fee Related
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| Title |
|---|
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| DE3728963A1 (de) | 1989-03-09 |
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