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Die Erfindung betrifft ein Stativ für eine Heimwerker-
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Kombinationsmaschine, mit einem Stativfuß und einer am Stativfuß gehaltenen
Führungsstange, mit einem an der Führungsstange relativ zu dieser verschiebbar gehaltenen
Schlitten, der eine Halterung für die Kombinationsmaschine aufweist, und mit einem
an einem auf der Führungsstange verschiebbar und feststellbar angeordneten Halter
und an dem Schlitten gelenkig angreifenden Handschwenkhebel, mittels dessen der
Schlitten verschiebbar ist.
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Ein bekanntes Stativ dieser Art, das im wesentlichen als Tischbohrständer
verwendet wird, weist einen zur Befestigung des Stativs auf einer Werkbank dienenden
Fuß auf, auf dem die Führungsstange vertikal stehend aufgeschraubt ist. Ersetzt
man den Fuß durch einen Gleitschuh mit einem Durchlaß für das Werkzeug, so soll
dieses Stativ als Führungshilfe bei aus der Hand durchzuführenden Fräsarbeiten verwendet
werden können. Als Führungshilfe ist jedoch dieses bekannte Stativ sehr unhandlich,
weil es auch in der Verwendungsart als Führungshilfe alle für seine Verwendung als
Tischbohrständer erforderlichen Bauteile, mit Ausnahme des Fußes, aufweist, die
dann nutzlos sind und bei der Verwendung des Stativs als Führungshilfe unnötig stören
und zusätzlich das zu bewegende Gewicht der Führungshilfe erhöhen, obwohl es gerade
hier darauf ankommt, daß die Führungshilfe die Handhabung der Kombinationsmaschine
nicht beeinträchtigt. Darüber hinaus weist das bekannte Stativ durch seinen konstruktiven
Aufbau, insbesondere durch die Führung des die Kombinationsmaschine haltenden Schlittens
auf einem an sich bereits sehr massiven, auf der Führungsstange verstellbaren Halter,
eine einseitige Belastung der Führungsstange auf, die zwar bei der Verwendung des
Stativs als Tischbohrständer unbsachtlich ist, jedoch bei der Verwendung des Stativs
als Führungshilfe eine sehr ungünstige
Gewichtsverteilung bedeutet,
die die Handhabung der Führungshilfe ungemein erschwert. Weiterhin ist es mit dem
bekannten Stativ weder in seiner Verwendungsart als Tischbohrständer, noch in seiner
Verwendungsart als Führungshilfe für Bohrarbeiten möglich, Löcher mit schräg zur
Wsrkstückobsrfläche liegender Lochachse zu bohren.
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Es ist weiterhin eine Bohrhilfe für elektrische Handbohrmaschinen
bekannt, mittels derer mit der Handbohrmaschine Löcher mit zur Werkstückoberfläche
im beliebigen Winkel liegenden Lochachsen gebohrt werden können.
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Die Bohrhilfe weist ein halbringförmiges Basiselement zum Auflegen
auf die Werkstückoberfläche auf, an welchem schwenkbar eine Führungsstange befestigt
ist. Auf der Führungsstange gleitet eine Hülse, an welcher mittels Spannbänder die
Handbohrmaschine befestigt ist. Zwischen Hülse und Führungsstange stützt sich eine
Schraubenfeder ab, so daß die Hülse und die Führungsstange eine Art Teleskop bilden.
Die Führungsstange kann gegenüber dem Basiselement um eine quer zur Stangenachse
verlaufende Schwenkachse in jede beliebige Lage geschwenkt und in dieser Schwenklage
mittels einer Klemmvorrichtung arretiert werden. Zum Bohren eines Schrägloches wird
das Basiselement auf die Werkstückoberfläche aufgesetzt und die Führungsstange um
den gewünschten Winkel gegenüber dem Basiselement und damit gegenüber der Werkstückoberfläche
geneigt. Die Klemmvorrichtung wird festgesetzt und der Bohrvorgang kann durchgeführt
werden, wobei der Vorschub des Bohrers von Hand entgegen der Federkraft der zwischen
Führungsstange und Hülse angeordneten Feder erfolgt.
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Diese bekannte Bohrhilfe für eine Handbohrmaschine bietet durch die
Teleskopführung der Handbohrmaschine und den einseitigen Druck auf den Handgriff
der Bohrmaschine keine exakte Führung beim Bohren. Ein unbeabsichtigtes Verkanten
des
Bohrers und damit teilweise unrunde Bohrlöcher sind die Folge. Darüber hinaus läßt
sich eine solche Bohrhilfe nicht zu einem Tischbohrständer umbauen, da hierfür sowohl
die konstruktiven Voraussetzungen als auch die notwendigen Bauelemente fehlen.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Stativ der eingangs
genannten Art für eine Heimwerker-Kombinationsmaschine zu schaffen, das sowohl als
Tischbohrständer und dabei auch als eine Art Oberfräse mit exakt- geführtem Werkzeug
geeignet ist, als auch ohne aufwendige Umrüstarbeiten als leicht zu handhabende
Führungshilfe für Bohr- und Fräsarbeiten mit handgeführter Kombinationsmaschine
benutzt werden kann. Darüber hinaus sollen mittels- des Statives in beiden Verwendungsarten,
also als Tischbohrständer oder alsFuhrumshilfe, Löcher mit zur Werkstückoberfläche
geneigten Lochachsen gebohrt werden können.
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Diese Aufgabe ist bei einem Stativ der eingangs genannten Art gemäß
der Erfindung dadurch gelöst, daß der Stativfuß aus einem Grundrahmen und einer
lösbar am Grundrahmen gehaltenen, als Werkstückaufspanntisch ausgebildeten Grundplatte
besteht, daß die Führungsstange am Grundrahmen mittels einer Klemmvorrichtung um
eine zur Stangenachse im wesentlichen rechtwinklige Achse schwenkbar und in der
jeweils eingestellten Schwenklage feststellbar gehalten ist und daß am Schlitten
und am Halter jeweils eine erste Wechselaufnahme für den Handschwenkhebel und am
Schlitten eine zweite Wechselaufnahme für einen auf der der Halterung abgewandten
Seite der Führungsstange sich quer zu dieser erstreckenden Handgriff vorgesehen
sind.
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Durch diese Maßnahmen kann das erfindungsgemäße Stativ zunächst als
herkömmlicher Tischbohrständer verwendet werden, der auch die Benutzung der Kombinationsmaschine
als
sog. Oberfräse, bei welcher das Werkstück auf dem Werkstückaufspanntisch hunter
dem Fräswerkzeug verschoben wird, gestattet. Die Grundplatte ermöglicht das Aufspannen
oder das Führen des Werkstückes, der Handschwenkhebel den Vorschub des Bohr- oder
Fräswerkzeuges der Kombinationsmaschine. Durch Neigen der Führungsstange gegenüber
dem Grundrahmen und damit der Grundplatte können beim Bohren beliebige Schrägstellungen
der Bohrloch achsen gegenüber der Werkstückoberfläche erzielt werden. Als Bohrhilfe
muß das Bohrstativ leicht zu handhaben und gut zu flihren sein und keine störende
Teile aufweisen. Diese Forderung werden bei dem erfindungsgemäßen Stativ durch die
Abnehmbarkeit von Grundplatte und Handschwenkhebel und durch die Wechselaufnahme
für einen zusätzlichen, am Schlitten anzubringenden Handgriff erfüllt. Der Handgriff
ermöglicht das Halten der Kombinationsmaschine und des an ihr befestigten, als Führungshilfe
verwendeten Stativs beidseitig der Führungsstange, einmal an dem Handgriff selbst
und zum anderen an dem an der Kombinationsmaschine vorhandenen Haltegriff, und somit
eine exakte Führung der Kombinationsmaschine und einen exakten Vorschub des Werkzeuges.
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Die schwenkbare Verbindung von Grundrahmen und Führungsstange ermöglicht
auch bei diesem Einsatz des Stativs das Bohren von Schräglöchern, d.h. von Bohrlöchern
mit zur Werkstückoberfläche geneigten Lochachsen.
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Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist der Schlitten unmittelbar
auf der Führungsstange verschiebbar angeordnet.
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Durch diese Maßnahme wird ein kompakter Aufbau des Stativs erzielt,
bei welchem die Halterung der Bohrmaschine sehr dicht an der Führungsstangs liegt.
Die auftretenden Kippmomente sind dadurch relativ klein, das Stativ zeigt als Tischständer
einen guten Stand und als Führungshilfe für Bohr- und Fräsarbeiten mit handgeführter
Kombinationsmaschine gute Eigenschaften in der Handhabung.
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Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist eine zwischen
Schlitten und Halter sich abstützende, die Führungsstange koaxial umgebende Schraubenfeder
vorgesehen.
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Dadurch wird eine einfache Rückstellvorrichtung für das Bohrwerkzeug
geschaffen, welche sich gut in die kompakte Bauweise des Stativs integrieren läßt.
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Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch
aus, daß der Schlitten einen in etwa U-förmigen Körper aufweist, daß in beiden Schenkeln
des Körpers jeweils eine von zwei miteinander fluchtenden Durchtrittsöffnungen für
die Führungsstange vorgesehen ist und daß mindestens ein Schenkel an seinem freien
Ende die Halterung für die Kombinationsmaschine trägt. Durch diese Maßnahmen wird
bei der kompakten Bauform des Stativs zusätzlich eine besonders günstige Gewichtsvertsilung
an der Führungsstange erzielt. Die Führungsstange wird dadurch beidseitig von dem
Schlitten umgeben, wobei das Hauptgewicht des Schlittens auf der der Halterung für
die Kombinationsmaschine gegenüberliegenden Seite der Führungsstange liegt. Bei
in die Halterung eingesetzter Kombinationsmaschine bildet der Schlitten ein gewisses
Cegengewicht zur Kombinationsmaschine. Die Gewichtsverteilung an der Führungsstange
ist dadurch optimal, was sowohl der Standfestigkeit des Stativs bei Verwendung als
Tischständer als auch der vorteilhaften Handhabung des Stativs bei Verwendung als
Führungshilfe zugute kommt. Ferner ist eine besonders sichere Führung des Schlittens
an zwei in Abstand voneinander befindlichen Stellen erreicht.
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Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist der Schlitten
einen Feststeller auf, mittels dessen der Schlitten an der Führungsstange festsetzbar
ist. Hierdurch läßt sich eine gewisse Arbeitstiefe des in die Kombinationsmaschine
eingesetzten Fräswerkzeuges einstellen, Das Stativ bildet zusammen mit der Kombinationsmaschine
bei der Verwendung als Tischständer eine Oberfräse, bei der das Werkstück auf
der
Grundplatte unter dem Fräswerkzeug verschoben wird, oder bei Verwendung als Führungshilfe
eine Hand- oder Vorsatzfräse.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung trägt der Schlitten
einen längs der ührungsstanse verstellbaren bildet. Damit läßt Anschlag, der zusammen
mit dem Halter einen Verschiebeanschlag # sich die Vorschublänge des Werkzeugs und
damit die Arbeitstiefe festlegen. Bei Erreichen der vorgegebenen Arbeitstiefe stößt
der Anschlag gegen den auf der Führungsstange festgesetzten Halter und verhindert
einen weiteren Vorschub des Werkzeug.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung besteht der Handschwenkhebel
aus zwei gelenkig miteinander verbundenen Teilhebeln, wobei je ein Teilhebel in
der ersten Wechsslaufnahme am Schlitten und am Halter gelenkig gehalten ist. Der
nach Art eines Kniehebels arbeitende Handschwenkhebel kann damit mit wenigen Handgriffen
von dem Stativ gelöst werden, wenn letzteres als Führungshilfe für Bohr- und Fräsarbeiten
mit handgeführter Kombinationsmaschine verwendet werden soll. Die Führungshilfe
wird dadurch auf die für ihre Handhabung notwendigen Bauelemente reduziert und weist
keine störenden und die gute Handhabung beeinträchtigenden Bauteile auf.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist der Halter als
ein auf der Führungsstange mit Spiel gleitender Ringkörper ausgebildet, der einen
Feststeller trägt. Dadurch wird eine einfache Ausgestaltung des Halters mit für
die Handhabung des Stativs als Führungshilfs vorteilhafter Form und Gewichtsverteilung.erzielt.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen,
daß der Halter auf der Führußgsstange zwischen den beiden Schenkeln des U-förmigen
Schlittenkörpers angeordnet ist und daß die Schraubenfeder sich zwischen dem Halter
und dem von dem Stativfuß abgewandten Schenkel des Schlittenkörpers abstützt. Auch
diese Maßnahme trägt zu dem kompakten Aufbau des Stativs bei, was die Handhabung
des Stativs als Führungshilfe positiv beeinflußt. Uberdies wird ein Abfallen des
Schlittenkörpers von der Führungsstange beim Transport oder beim Hinlegen des Stativs
ohne zusätzliche mittel vermieden.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Führungsstange
als Säule ausgebildet, wobei die Führungsstange eine Längsnut aufweist,längs der
der Schlitten unverdrehbar geführt ist. Dadurch läßt sich ein fertigungstechnisch
günstiger Aufbau des Stativs erzielen.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist der Grundrahmen
viereckig ausgebildet und weist ebene Außenflächen auf. Der Grundrahmen ist dadurch
ohne zusätzliche maßnahmen auch als Führung bei Fräsarbeiten mittels handgeführter
Kombinationsmaschine verwendbar.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Flächenausdehnung
der Grundplatte größer als die des Grundrahmens. Dadurch sind sowohl der Grundrahmen
als auch die Grundplatte dem jeweiligen Werwendungszweck als Führung bzw. als Werkstückaufspanntisch
entsprechend angepaßt.
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Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles
nachstehend näher beschrieben. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische
Ansicht eines Stativs als Tischständer für Bohr-und Fräsarbeiten mittels einer Heimwerker-Kombinationsmaschine,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des Stativs in Fig. 1 in Pfeilrichtung A, als
Führungshilfe für Bohr- und Fräsarbeiten mittels handgeführter Heimwerker-Kombinationsmaschine.
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Das Stativ für eine Heimwerker-Kombinationsmaschine weist einen Stativfuß
1 und eine am Stativfuß 1 gehaltene Führungsstange 2 auf. Die Führungsstange 2 ist
in den Fig. 1 und 2 als Säule mit kreisförmigem Querschnitt ausgebildet.
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Ein Schlitten 3 ist an der Führungsstange 2 relativ zu dieser verschiebbar
gehalten. Der Schlitten 3 trägt eine Halterung 4 für eine nicht dargestellte Heimwerker-Kombinationsmaschine.
Diese Heimwerker-Kombinationsmaschine ist üblicherweise eine Handbohrmaschine, die
durch Einsetzen von Fräswerkzeugen auch zum Fräsen benutzt werden kann. Auf der
Führungsstange 2 ist ein verschiebbarer und feststellbarer Halter 5 angeordnet.
Der Schlitten 3 ist mittels eines Handschwenkhebels 6, der an dem Halter 5 und an
dem Schlitten 3 angreift, verschiebbar. Durch Verschieben des Schlittens 3 wird
der Vorschub für das Werkzeug der Kombinationsmaschine erzeugt.
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innen offenen Der Stativfuß 1 besteht aus einemYGrundrahmen 7 und
einer lösbar am Grund rahmen 7 gehaltenen, als Werkstückaufspanntisch dienenden
Grundplatte 8. Die Flächenausdehnung der Grundplatte 8 ist wesentlich größer als
die des Grundrahmens 7. Führungsstange 2 und Grundrahmen 7 sind relativ zueinander
so angeordnet, daß beim Vorschub des Werkzeugs
der Kombinationsmaschine
das Werkzeug durch den Grundrahmen 7 hindurchtritt. Die Führungsstange 2 ist am
Grundrahmen 7 mittels einer Klemmvorrichtung 9 um eine zur Führungsstange 2 im wesentlichen
rechtwinklige Achse schwenkbar und in der jeweils eingestellten Schwenklage feststellbar
gehalten. Am Schlitten 3 und am Halter 5 ist jeweils eine erste Wechselaufnahme
10 bzw. 11 für den Handschwenkhebel 6 vorgesehen. Am Schlitten 3 ist zusätzlich
eine zweite Wechselaufnahme 12 für einen auf der der Halterung 4 abgewandten Seite
der Führungsstange 2 sich quer zu dieser erstreckenden Handgriff 13 vorgesehen (Fig.
2).
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Der Schlitten 3 ist unmittelbar auf der Führungsstange 2 verschiebbar
angeordnet. Eine Schrauben feder 14 stützt sich zwischen Schlitten 3 und Halter
5, die Führungsstange 2 koaxial umgebend, ab. Der Schlitten 3 weist einen in etwa
U-förmigen Körper 15 auf. In jedem Schenkel des Schlittenkörpers 15 ist jeweils
eine von zwei miteinander fluchtenden Durchtrittsöffnungen 16 und 17 für die Führungsstange
2 vorgesehen. mit diesen Durchtrittsöffnungen 16 und 17 gleitet der Schlitten 3
auf der Führungsstange 2.
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mindestens ein Schenkel des U-förmigen Schlittenkörpers 15 trägt an
seinem freien Ende die Halterung 4 für die Kombinationsmaschine.
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Wie aus Fig. 2 ersichtlich, weist der Schlitten 3 einen Feststeller
18 auf, mittels dessen der Schlitten 3 an der Führungsstange 2 festsetzbar ist.
Der Feststeller 18 dient zur Arretierung des Schlittens 3 in einer vorgegebenen
Lage des Schlittens 3 auf der Führungsstange 2. Hierdurch kann beispielsweise beim
Fräsen einer Nut die Nuttiefe festgelegt werden, wobei das Stativ nach Fig. 1 als
Oberfräse verwendet wird, bei welcher das Werkstück auf der Grundplatte 8 unter
dem räumlich festgehaltenen Fräswerkzeug verschoben wird.
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Der Schlitten 3 trägt weiterhin einen längs der Führungsstange 2 verstellbaren
Anschlag 19 (Fig. 2), der mit dem Halter 5 zusammenwirkt und einen Verschiebeanschlag
bildet.
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Der Anschlag 19 ist auf einem Stab 20 verschieb- und feststellbar
angeordnet. Der Stab 20 ist zwischen den Schenkeln des U-förmigen Schlittenkörpers
15 gehalten.
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Der Handschwenkhebel 6 besteht aus zwei im freien Gelenk 21 gelenkig
miteinander verbundenen Teilhebeln 22 und 23.
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(Fig. 1). Die beiden Teilhebel 22 und 23 sind jeweils in der ersten
wachselaufnahme 10 am Schlitten 3 bzw. 11 am Halter 5 gelenkig gehalten. Der Teilhebel
22 ist über seine , an der Aufnahme 10 am Schlitten 3 gehaltene Gelenkachse 24 hinaus
verlängert und bildet einen Handgriff 25 zur manuellen Betätigung.
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Der Halter 5 ist auf der Führungsstange 2 zwischen den beiden Schenkeln
des U-förmigen Schlittenkörpers 15 liegend angeordnet. Die Schraubenfeder 14 stützt
sich zwischen ab ewandten dem Halter 5 und dem von dem Stativfuß 1, in den Fig.
1 und 2 oberen Schenkel des Schlittenkörpers 15 ab. Bei einer als Säule ausgebildeten
Führungsstange 2 ist der Halter 5 vorzugsweise als ein auf der Führungsstange 2
mit Spiel gleitender Ringkörper 26 ausgebildet. Der Ringkörper 26 trägt einen Feststeller
27 (Fig. 2), so daß der Ringkörper 26 in jeder beliebigen Lage auf der Führungsstange
2 unverrückbar festgesetzt werden kann. Eine Längsnut 29 in der Führungsstange 2
bildet bei kreisförmigem Querschnitt der Führungsstange 2 eine Schwenksperre für
den Schlitten 3, so daß dieser unverdrehbar längs der Führungsstange 2 bewegt werden
kann. Am Grundrahmen 7 sind mehrere Aufnahmen 30 für einen nicht dargestellten Anschlagwinkel
vorgesehen. Der Anschlagwinkel wird lösb-ar in diesen Aufnahmen 30 gehalten, z.B.
eingesteckt. Die
Aufnahmen 30 sind vorzugsweise mit einem innengeuiinde
versehen.
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Am Grundrahmen 7 ist noch eine Lasche 31 gehalten, vorzugsweise durch
Einschrauben in die Aufnahme 30. Die Lasche 31 weist eine Gewindebohrung 32 auf,
in welcher ein weiterer Handgriff, identisch oder ähnlich dem Handgriff 13, eingeschraubt
werden kann. Durch Umsetzen der Lasche 31 an die verschiedenen Seiten des Grundrahmens
7 und Verschrauben derselben in einerdar Aufnahmen 30 kann der nicht dargestellte
weitere Handgriff verschiedene Stellungen relativ zum Grundrahmen 7 einnehmen. Mittels
des weiteren Handgriffs kann das Stativ beim Fräsen von Hand oder auch beim Schleifen
und Sägen von Hand exakt geführt werden.
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Im Grundrahmen 7 sind weiterhin vier Bohrungen 33 vorgesehen, die
jeweils ein Innengewinde tragen. Die Bohrungen 33 verlaufen im Grundrahmen 7 quer
zu dessen Auflagefläche.
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In diese Bohrungen 33 können nicht dargestellte Zylinder-oder Stiftschrauben
eingeschraubt werden. Diese ragen je nach Einstellung mehr oder weniger aus der
Bohrung 33 heraus und ermöglichen somit die Justierung des gesamten Stativs bei
unebener Auflagefläche. In den Bohrungen 33 kann auch gleichzeitig die Grundplatte
8 befestigt werden, wobei die Bohrungen 33 als Durchgangslöcher ausgebildet sind.
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Zur genauen Einstellung des Neigungswinkels der Führungsstange 2 gegenüber
dem Grundrahmen 7 ist am Grundrahmen 7 noch eine Winkelgradskala 34 vorgesehen.
Diese Winkelgradskala 34 ist auf einer halbkreisförmigen Scheibe 35 angeordnet,
die am Grundrahmen 7 derart befestigt ist, daß bei exakt rechtem Winkel zwischen
Grund rahmen 7 und Führungsstange 2 eine an der Führungsstange 2 angebrachte markierung
36 dem Teilstrich 900 der Winkelgradskala 34 zugeordnet ist. Damit die halbkreisförmige
Scheibe 35
nicht den Vorschub des Schlittens 3 im Endbereich der
Führungsstange 2 vorzeitig begrenzt, kann die Halterung 4 vom Schlitten 3 zum Grundrahmen
7 hin abgekröpft sein.
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Zur Einstellung der Arbeitstiefe des Werkzeugs der Heimwerker-Kombinationsmaschine,
die dem Verschiebeweg des Schlittens 3 auf der Führungsstange 2 entspricht, trägt
der Schlittenkörper 15 eine linear unterteilte Skala 37 mit Längenmaßangaben in
mm oder-cm. An dieser Skala 37 gleitet ein mit dem Anschlag 19 fest verbundener
Zeiger 38 beim Verstellen des Anschlags 19 entlang und zeigt den eingestellten möglichen
Vorschub des Schlittens 3 und damit des Werkzeugs an.
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An dem freien, dem Grundrahmen 7 abgekehrten Ende der Führungsstange
2 ist stirnseitig ein Abstützknopf 39 lösbar gehalten, vorzugsweise in die Führungsstange
2 eingeschraubt. Der Kopf des Abstützknopfes 39 ist tellerförmig und weist relativ
große Abmessungen auf. Bei der Verwendung des Stativs als Führungshilfe beim Fräsen
oder Bohren aus der Hand kann der Bedienende das Stativ über diesen Abstützknopf
39 mit der Brust an die Wandfläche oder an die Oberfläche des Werkstücks andrücken.
Hierdurch wird ein verbessertes Halten des Stativs erzielt.
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In Fig. 1 wird das Stativ als Tischständer für eine Heimwerker-Kombinationsmaschine,
beispielsweise als Tischbohrständer für eine Handbohrmaschine,verwendet. Die Handbohrmaschine
wird derart in die Halterung 4 eingesetzt, daß der Bohrer parallel zur Führungsstange
2 gerichtet ist, und durch Anziehen einer Festspannschraube 28 festgesetzt.
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Durch Verschieben und Festsetzen des Halters 5 wird die Ausgangshöhe
für den Vorschub des Bohrers festgelegt. Das Werkstück wird auf der Grundplatte
8 festgespannt. Soll beispielsweise in das Werkstück ein Loch gebohrt werden, dessen
Lochachse um 450 gegen die Werkstückoberfläche geneigt ist, so ist zunächst die
Klemmvorrichtung 9 zu lösen, die Führungsstange 2 so zu verschwenken, daß sie zur
Werkstückoberfläche einen Winkel von 450 einschließt, und in dieser Schwenklage
wieder durch die Klemmvorrichtung/9festzusetzen. Nach Einschalten der Handbohrmaschine
wird der Schlitten 3 durch nach unten Ziehen des Handschwenkhebele 6 entgegen der
Kraft der Schraubenfeder 14 nach unten bewegt, wobei ein Vorschub für den Bohrer
erzeugt wird.
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Die Bohrtiefe wird durch Einstellen des Anschlag 19 festgelegt. Sobald
die Bohrtiefe erreicht ist, stößt der Anschlag 19 gegen den Halter 5 und verhindert
eine weitere Verschiebung des Schlittens 3 in Richtung des Werkstückes und begrenzt
damit den Vorschub des Bohrers. Nach Beendiam Handschwenkhebel 6 gung des Bohrvorgangs
und Loslassen des Handgritres 25 V schiebt die Schrauben feder 14 den Schlitten
3 und damit den Bohrer selbsttätig in die Ausgangsstellung zurück.
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In Fig. 2 ist das Bohrstativ so dargestellt, wie es als Führungshilfe
für Bohr- oder Fräsarbeiten mit handgeführter Heimwerker-Kombinationsmaschine verwendet
wird. Wie aus Fig. 2 ersichtlich,ist die Grundplatte 8 von dem Grundrahmen 7 entfernt.
Der Handschwenkhebel 6 in Fig. 1 ist durch Lösen der gelenkigen Verbindung in der
ersten Wechselaufnahme 10 am Schlitten 3 bzw. 11 am Halter 5 vom
Stativ
entfernt. In die zweite Wechselaufnahme 12 am Schlitten 3 ist der Handgriff 13 eingesetzt
und befestigt.
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Der Abstützknopf 39 ist auf das Stativ aufgeschraubt.
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Das als FührungshilPe dienende Stativ wird mittels der Halterung 4
an der Kombinationemaschine derart befestigt, daß das Werkzeug der Maschine parallel
zur Führungsstangs 2 gerichtet ist.
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Soll beispielsweise von Hand ein Schrägloch in eine Wand gebohrt werden,
so ist der gewünschte Neigungswinkel der Bohrachse gegenüber der Ulandoberfläche
durch entsprechende Neigung der Führungsstangs 2 zu dem Grund rahmen 7 herzustellen.
Durch Festziehen der Klemmvorrichtung 9 sind Führungsstange 2 und Grundrahmen 7
gegeneinander zu verriegeln. Die Handbohrmaschine wird mit dem an ihr befestigten
Stativ auf die Wandfläche derart aufgesetzt, daß der Grundrahmen 7 auf der WandFläche
aufliegt. Dabei wird das Stativ - am Handgriff 13 und die Handbohrmaschine an ihrem
üblicherweiss vorhandenen Handgriff gehalten. Der Vorschub für den Bohrer wird durch
Abwärtsdrücken des Schlittens 3 in Richtung Grundrahmen 7 erzeugt. Durch die beidhändige
Führung des gesamten Gerätes aus Handbohrmaschine und Stativ, und zwar an sich diametral
gagenüberliegenden Seiten der Fuhrungsstange, wird eine exakte Führung des Bohrers
während des Vorschubs erreicht.
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Das erfindungegemäße Stativ zeichnet sich durch hohe Standfestigkeit,
durch einen kompakten Aufbau mit idealer Gewichtsverteilung und durch eine überaus
vorteilhafte Handlichkeit bei der Verwendung als FührungshilPe für Bohr-und Fräsarbeiten
mit handgeführter Heimwerker-Kombinationsmaschine aus. Die Umrüstung von Tischständer
auf rührungshilfe und umgekehrt kann schnell und mit wenigen Handgriffen durchgeführt
werden. Mit diesem Stativ können Bastelarbeiten von hoher Präzision ausgeführt werden.
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Das erfindungsgemäßs Stativ kann darüber hinaus auch dazu verwendet
werden, um bei räumlich feststehendem, horizontal liegendem, rotierendem Werkzeug
der Heimwerker-Kombinationsmaschine kleinere Schleif-, Polier-, Säge-und Drechselarbeiten
auszuführen. Hierzu wird die Heimwerker-Kombinationsmaschine wie beschrieben in
der Halterung 4 des Stativs befestigt. Handgriff 13, Handschwenkhebel 6 und Abstützknopf
39 sind vom Stativ entfernt.
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Das Stativ wird horizontal gelegt und mit dem Schlitten 3 an einem
Arbeitstisch oder einer Werkbank derart festgespannt, daß die Führungsstange oberhalb
des Schlittenkörpers 15 liegt. Zum Drechseln werden entsprechende Zubehörteile am
Grundrahmen 7 befestigt.