DE3727013A1 - Befestigungsvorrichtung fuer die magnetkopf- gleiteinrichtung eines magentplatten- antriebs - Google Patents
Befestigungsvorrichtung fuer die magnetkopf- gleiteinrichtung eines magentplatten- antriebsInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Befestigungsvorrichtung gemäß
dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Speziell ist ein Mechanismus zum Verhindern einer zerstörenden
Berührung zwischen Magnetkopf-Gleiteinrichtung und einer Fest
platte in Folge von auf den Magnetplatten-Antrieb beaufschlagten
Stoßbelastungen vorgesehen.
Magnetplatten-Antriebe der Art, bei denen eine Magnetkopf-Gleit
einrichtung an der Oberfläche einer rotierenden Festplatten-Schei
be auf einem Luftlager schwimmt, gehören zu den bekannteren
Datenspeicher-Vorrichtungen. Derartige Plattenantriebe sind häufig
vom sogenannten Winchester-Typ, bei dem eine oder mehrere feste
Magnetplatten innerhalb einer abgedichteten Kammer zusammen mit
einer oder mit mehreren Magnetkopf-Gleiteinrichtungen angeordnet
sind. Der Magnetplatten-Antrieb kann eine, zwei oder mehrere
feste Magnetplatten enthalten, und die Gleiteinrichtungen können
an einer oder an den beiden gegenüberliegenden Seiten jeder der
Magnetplatten angeordnet sein.
Jede Magnetplatten-Gleiteinrichtung in Magnetplatten-Antrieben des
beschriebenen Typs ist üblicherweise mit dem freien äußeren Ende
eines anderen länglichen Armes oder Lastarmes der mehreren Arme
gekoppelt. Die Gleiteinrichtung ist in einer Weise befestigt, um an
einem freien äußeren Ende des Armes eine Kardan-Bewegung zu
ermöglichen, derart, daß zwischen der Gleiteinrichtung und der
Oberfläche der festen Magnetplatte ein Luftlager eingerichtet und
aufrecht erhalten werden kann.
Der längliche Arm ist mit einem geeigneten Mechanismus zum
Bewegen des Armes quer zur Oberfläche der Platte gekoppelt, so
daß ein innerhalb der Gleiteinrichtung enthaltener Magnetkopf
verschiedene konzentrische Datenspuren auf der Platte zum
Schreiben und Lesen von Informationen in die Datenspuren bzw.
aus den Datenspuren adressieren kann.
Ein Beispiel für eine Armanordnung mit einer Kardan-Befestigung
für eine Magnetkopf-Gleiteinrichtung ist in der US-PS 39 31 641,
Watrous, beschrieben. Die im Watrous-Patent beschriebene Arm
anordnung enthält einen relativ starren Lastarm mit einem starren
Lagerteil am freien äußeren Ende desselben, um eine Auswölbung
an einem Federelement aufzunehmen. Das Federelement ist mit dem
Lastarm punktverschweißt, dessen äußeres Ende bildet eine
Abbiegung. Die Abbiegung enthält ein Paar steifer Querarme, die
an einem gegenüber angeordneten Paar von beweglichen äußeren
Fingern und einem Mittelfinger befestigt sind. Der Mittelfinger
hält eine Magnetkopf-Gleiteinrichtung fest, und die Kardan-Bewe
gung wird durch eine Last-Auswölbung am Federelement vorgese
hen, das am Ende des festen Lastarmes in Berührung mit dem
Lagerglied gehalten wird. Eine derartige Anordnung erlaubt durch
Ermöglichen einer Nick- und einer Rollbewegung der Gleiteinrich
tung um wechselseitige rechtwinklige Achsen die gewünschte
Kardan-Wirkung, während sie gleichzeitig radialen, umfangs- und
seitlichen Bewegungen Widerstand leistet.
Bei Magnetplatten-Antrieben der beschriebenen Art muß eine
physikalische Berührung der Oberfläche der Magnetplatte, welche
die Datenspuren enthält, durch die Gleiteinrichtung vermieden
werden. Folglich müssen Vorrichtungen vorgesehen werden, um
eine derartige Berührung zu vermeiden, wenn die Magnetplatte im
Ruhezustand ist oder aus anderen Gründen nicht mit ihrer
Nenn-Betriebsgeschwindigkeit rotiert. Wenn die Platte mit ihrer
Nenn-Betriebsgeschwindigkeit rotiert, reicht das Luftlager zwi
schen Gleiteinrichtung und Platte für gewöhnlich aus, um eine
Berührung zwischen beiden zu verhindern. Eine allgemein
angewandte Technik besteht darin, die Gleiteinrichtung auf einen
Abschnitt der Platte zu bewegen, an dem eine physikalische
Berührung toleriert werden kann, wenn die Scheibe oder besser
Platte in ihren Ruhezustand verzögert wird oder im Ruhezustand
ist. An der Oberfläche der Platte werden eine oder mehrere
sogenannte Parkzonen eingerichtet, an denen die Gleiteinrichtung
ruhen kann. Wenn die Platte zu ihrer Nenn-Betriebsgeschwindigkeit
beschleunigt wird, bildet sich erneut das Luftlager, und die
Gleiteinrichtung kann dann zu den Datenspuren bewegt werden.
Eine andere übliche Technik zum Verhindern einer Berührung
zwischen Gleiteinrichtung und Plattenoberfläche bei Verzögerung
der Platte in ihren Ruhezustand besteht im Schwenken des Armes
derart, daß die Gleiteinrichtung von der Oberfläche der Platte
wegbewegt wird. Dies bewegt die Gleiteinrichtung in eine
Nichtbelastungs- oder Nichtbetriebs-Stellung ausreichend weg von
der Plattenoberfläche. Wenn die Platte erneut zu ihrer Nenn-Be
triebsgeschwindigkeit beschleunigt wird, wird der Arm ge
schwenkt, um die Gleiteinrichtung zurück in eine Last- bzw.
Betriebs-Stellung zu bringen, in der sich das Luftlager zwischen
Gleiteinrichtung und Plattenoberfläche bildet.
Ein Beispiel einer Anordnung für das Anheben und Absenken des
Armes, um die Gleiteinrichtung zwischen Betriebs- und Nichtbe
triebs-Stellung zu bewegen, ist in der DE-OS 36 25 252 entsprechend
US-Anmeldung 7 59 900 vom 29. Juli 1985, Dalziel, beschrieben.
Diese Anmeldung beschreibt einen Mechanismus um eine oder
mehrere Gleiteinrichtungen unter Verwendung eines einfachen
mechanischen Apparates in Betriebsstellung und Nichtbetriebs-Stel
lung zu bringen bzw. zu laden und zu entladen. Ein derartiger
Apparat ergreift die Arme, um sie in Nichtbetriebs-Stellungen
anzuheben und gleichzeitig ihre radiale Bewegung zu beenden.
Ein Trennelement ist zwischen einer ersten und einer zweiten
Stellung beweglich, um die Arme selektiv zu ergreifen. Wenn das
Trennelement in einer ersten Stellung ist, sind die Gleiteinrich
tungen in Betriebsstellung, und eine radiale Bewegung der
Gleiteinrichtung wird nicht verhindert. Eine Bewegung des
Trennelementes in eine zweite Stellung bewegt die Gleiteinrichtun
gen in Nichtbetriebs-Stellungen und blockiert gleichzeitig eine
zugehörige Schlittenanordnung in einer ausgewählten Stellung, um
eine Radialbewegung der Gleiteinrichtungen zu verhindern.
Jedesmal, wenn die Platten in der beschriebenen Dalziel-Anmeldung
gemäß DE-OS 36 25 252 verlangsamt werden, werden die
Gleiteinrichtungen in Nichtbetriebs-Stellungen angehoben, und
gleichzeitig wird eine Radialbewegung der Arme begrenzt. Dies
trägt erheblich dazu bei, um die empfindlichen Bauteile des
Magnetplatten-Antriebs gegen Zerstörungen infolge von Schlagbela
stungen zu schützen, die auftreten können, wenn der Plattenan
trieb abgesenkt oder auf andere Weise angeschlagen wird.
Dennoch kann es, abhängend von der Art der Kopplung der
Gleiteinrichtungen mit den Enden der länglichen Arme, schwierig
oder unmöglich sein, eine zerstörende Berührung zwischen den
Gleiteinrichtungen und den Plattenoberflächen zu verhindern. Dies
ist selbst dann der Fall, wenn die Arme weggeschwenkt werden,
um die Gleiteinrichtungen weit weg von den Plattenoberflächen in
Nichtbetriebs-Zustände zu bringen. Ein unabsichtliches Absenken
oder Auffallen des Magnetplatten-Antriebs auf eine harte Oberflä
che oder eine andere Beaufschlagung bedenklicher Stoßbelastungen
kann bei den Gleiteinrichtungen nach wie vor zu einem Berühren
der Plattenoberflächen und der möglichen Zerstörung der Gleitein
richtungen, der Plattenoberflächen oder von beiden führen.
Üblicherweise ist die Gleiteinrichtung mit dem freien äußeren Ende
durch ein Federelement gekoppelt, das hochflexibel ist und daher
eine erhebliche Bewegung der Gleiteinrichtung weg vom Arm in
Abhängigkeit von Stoßbelastungen und anderen erheblichen Kräften
erlaubt.
Das Ziel der Erfindung ist die Verbesserung eines Magnetplat
ten-Antriebs, insbesondere von dem Typ, bei dem ein oder mehrere
Magnetkopf-Gleiteinrichtungen in Verbindung mit einer oder mit
mehreren Magnet-Festplatten eingesetzt werden.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, einen
Magnetplatten-Antrieb derart zu verbessern, um die Möglichkeit
einer zerstörenden Berührung der Plattenoberflächen durch Gleit
einrichtungen in Folge von Stoßbelastungen zu minimieren oder
auszuschalten, wenn der Arm in eine Nichtbetriebs-Stellung
angehoben wird.
Das technische Problem wird durch die Merkmale des Kennzeichens
des Anspruchs 1 gelöst. Weitere Ausbildungen der Erfindung sind
in den auf den Anspruch 1 zurückbezogenen Ansprüchen unter
Schutz gestellt.
Beim Anmeldungsgegenstand ist ein verbesserter Magnetplatten-An
trieb vorgesehen, der einen Mechanismus zum Verhindern einer
Stoß-Beschädigung der Gleiteinrichtungen und der Festplatten des
Plattenantriebs enthält. Ein derartiger Mechanismus, der nicht in
jedem Falle mit der normalen Kardan-Bewegung der Gleiteinrich
tung in Konflikt steht, wenn die Gleiteinrichtung in der
Betriebs-Stellung ist, kommt ins Spiel, um die Bewegung der
Gleiteinrichtung in Bezug auf das unterstützende freie äußere
Ende eines länglichen Stützarmes zu begrenzen, wenn der Arm in
die Nichtbetriebs-Stellung angehoben wird. Während Perioden der
Nichtbenutzung des Plattenantriebs, wenn die Gleiteinrichtungen in
Nichtbetriebs-Stellung aufgehängt sind, kann der Magnetplattenan
trieb erheblichen Stoßbelastungen unterzogen werden. Dies kann
durch zufälliges Abfallen des Plattenantriebs während seines
Transportes oder infolge anderer Stöße auftreten. Obwohl sogar
die Gleiteinrichtungen deutlich von den angrenzenden Oberflächen
der Magnetplatten in der Nichtbetriebs-Stellung entfernt sind,
könnte ein Abfallen des Magnetplattenantriebs sonst eine zerstö
rende Berührung der Plattenoberfläche durch Gleiteinrichtungen
zur Folge haben, da derartige Gleiteinrichtungen in Bezug zu den
Stützarmen in Abhängigkeit von Stoßbelastungen eine erhebliche
Abwärtsbewegung durchmachen. Der Mechanismus gemäß der
Erfindung begrenzt die Abwärts-Bewegung der Gleiteinrichtungen
in Bezug zu den Stützarmen, um eine derartige zerstörende
Berührung zu verhindern.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel zur Bewegungsbegrenzung
einer Gleiteinrichtung in Bezug zum Last- oder Stützarm wird in
Verbindung mit einem Arm in Form eines länglichen Lastarmes von
relativ starrer oder fester Konstruktion eingesetzt. Ein relativ
flexibles und federndes Federelement weist einen ersten Abschnitt
auf, der an der Unterseite des Lastarmes im Anschluß an ein
freies äußeres Ende desselben befestigt ist, wobei ein anschlie
ßender zweiter Abschnitt über eine Biegung innerhalb des
Federelementes mit dem ersten Abschnitt verbunden ist. Der zweite
Abschnitt des Federelementes ist mit der Spitze eines Mittelteiles
einer Gleiteinrichtung, die einen Magnetkopf enthält, verbunden.
Eine Kardan-Ausbuchtung innerhalb des zweiten Abschnittes
erstreckt sich in eine Richtung weg von der Gleiteinrichtung und
in Richtung des Lastarmes. Beim Absenken des Lastarmes in
Betriebs-Stellung unterzieht sich die Gleiteinrichtung der ge
wünschten Kardanbewegung um die Ausbuchtung herum, welche mit
der Unterseite des Lastarmes in Eingriff gelangt.
Der Mechanismus zum Begrenzen der Bewegung der Gleiteinrichtung
in Bezug zum Lastarm enthält ein längliches Stützelement, das am
Lastarm befestigt ist, sich diesem entlang erstreckt und sich an
das freie äußere Ende des Lastarmes anschließt und in einem
Endabschnitt endet, der sich über das freie äußere Ende hinaus
erstreckt. Der Endabschnitt des länglichen Stützgliedes weist ein
Paar von gegenüberliegenden, in einem Abstand angeordneten, im
allgemeinen parallelen Querbalken auf, die sich zwischen den
gegenüberliegenden Enden von sich ebenfalls gegenüberliegenden,
in einem Abstand angeordneten und im allgemeinen parallelen
Seitenarmen erstrecken. Im Endabschnitt zwischen den gegenüber
liegenden Querbalken und den sich gegenüberliegenden Seitenarmen
ist eine Öffnung vorgesehen. An einem Paar gegenüberliegender,
nach oben ragender, Schultern der Gleiteinrichtung an gegenüber
liegenden Seiten des Mittelteiles der Gleiteinrichtung ist ein Paar
von Flügeln befestigt. Jeder der Flügel weist einen Basis-Längs
abschnitt auf, der sich entlang einer der nach oben ragenden
Schultern erstreckt, und ein Paar von Vorsprüngen, die sich an
zwei verschiedene Stellen des Längsabschnittes und quer hierzu
erstrecken. Die Flügel sind an einer gegenüberliegenden Seite des
Endabschnittes des länglichen Stützgliedes, betrachtet vom Mittel
abschnitt der Gleiteinrichtung, so angeordnet, daß die Vorsprünge
jedes Flügels oberhalb und im Anschluß an die gegenüberliegen
den Enden eines anderen Seitenarmes der gegenüberliegenden
Seitenarme angeordnet sind.
Wenn der Plattenantrieb einem plötzlichen Stoß nach unten
ausgesetzt wird, wie bei einem Herunterfallen des Plattenantriebs,
so gelangen die Flügel mit dem Stützglied in Eingriff, um die
Abwärtsbewegung der Gleiteinrichtung zu begrenzen, was die Folge
der hochflexiblen Natur des Federelementes ist. Nach dem
Auftreten der kleinen Strecke der Abwärtsbewegung der Gleitein
richtung in Bezug zum freien äußeren Ende des Lastarmes, die
durch die Entfernung zwischen den Flügeln und dem Stützglied
definiert ist, gelangen die Vorsprünge der gegenüberliegenden
Flügel mit den gegenüberliegenden Seitenarmen des Stützgliedes in
Eingriff, um eine weitere Bewegung der Gleiteinrichtung in Bezug
zum freien äußeren Ende des Lastarmes zu verhindern. Wenn die
Gleiteinrichtung durch den Lastarm in Betriebs-Stellung gebracht
wird, um mit der Oberfläche der angrenzenden Magnetplatte ein
Luftlager zu erzeugen, so bleiben die Vorsprünge der gegenüber
liegenden Flügel oberhalb und deutlich außerhalb einer Berührung
mit dem Paar der gegenüberliegenden Seitenarme des Stützgliedes,
um nicht in Konflikt mit der normalen Kardan-Bewegung der
Gleiteinrichtung zu gelangen.
In einem ersten alternativen Ausführungsbeispiel eines Mechanis
mus gemäß der Erfindung zum Begrenzen der Bewegung einer
Gleiteinrichtung in Bezug auf ihren Stützarm wird anstatt des
länglichen Stützgliedes und der getrennten Flügel ein einziges
einstückig ausgebildetes Begrenzungselement verwendet, das ein
zelne Grenzelement ist auf den gegenüberliegenden, nach oben
ragenden Schultern der Gleiteinrichtung befestigt und weist einen
Mittelabschnitt auf, der den Raum zwischen den gegenüberliegen
den nach oben ragenden Schultern gerade oberhalb des freien
äußeren Endes des Lastarmes überbrückt. Plötzliche Abwärts-Stoß
belastungen veranlassen den Zentralbereich des Grenzelementes,
auf das freie äußere Ende des Lastarmes herabzufallen und dabei
die Abwärtsbewegung der Gleiteinrichtung zu begrenzen.
Bei einem zweiten alternativen Ausführungsbeispiel eines Mecha
nismus gemäß der Erfindung zum Begrenzen der Bewegung einer
Gleiteinrichtung in Bezug zu ihrem Stützarm ist ein einziges
Begrenzungsglied so ausgelegt, um den Spalt zwischen den
Innenseiten der gegenüberliegenden nach oben ragenden Schultern
der Gleiteinrichtung zu überbrücken. Das Begrenzungselement ist
an den Innenwänden so befestigt, daß es oberhalb des freien
äußeren Endes des Lastarmes in einem gewählten Abstand anliegt.
Auf diese Weise kommt das Begrenzungselement nicht in Konflikt
mit der normalen Kardan-Bewegung der Gleiteinrichtung. Plötzliche
Abwärts-Stoßbelastungen veranlassen das Begrenzungselement, auf
das freie äußere Ende des Lastarmes zu fallen und dabei die
Abwärtsbewegung der Gleiteinrichtung zu begrenzen.
Das Vorhergehende sowie andere Ziele, Eigenschaften und Vorteile
gehen aus der nachfolgenden Beschreibung spezieller bevorzugter
Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung hervor. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Festplatten-An
triebs unter Verwendung einer Vorrichtung zum Begrenzen
der Bewegung von Gleiteinrichtungen in Bezug auf
Stützarmeinrichtungen bei Stoßbelastungen auf den Plat
tenantrieb,
Fig. 2 eine Draufsicht auf einen Abschnitt eines der Armeinrich
tungen des in Fig. 1 gezeigten Plattenantriebs mit einer
bevorzugten Ausführung einer Vorrichtung zum Begrenzen
der Bewegung der Gleiteinrichtung,
Fig. 3 eine Seitenansicht der in Fig. 2 gezeigten Einrichtung,
Fig. 4 eine Vorderansicht auf die in Fig. 2 gezeigte Einrich
tung,
Fig. 5 eine Draufsicht des länglichen Stützgliedes als Teil der
Vorrichtung zum Begrenzen der Bewegung der Gleiteinrich
tung gemäß Fig. 2 bis 4,
Fig. 6 die Draufsicht auf einen Flügel des Flügel-Paares als
weiteres Teil der Vorrichtung zum Begrenzen der Bewe
gung der Gleiteinrichtung gemäß Fig. 2 bis 4,
Fig. 7 eine perspektivische Explosions-Darstellung der in den
Fig. 2 bis 4 gezeigten Armeinrichtung,
Fig. 8 einen Längsschnitt der Armeinrichtung gemäß Fig. 2 bis
4 entlang der Linie 8-8 von Fig. 2,
Fig. 9 einen Querschnitt der Armeinrichtung gemäß Fig. 2 - 4
entlang der Linie 9-9 von Fig. 2,
Fig. 10 einen Querschnitt ähnlich dem in Fig. 9 gezeigten bei
einer plötzlichen Abwärts-Stoßbelastung,
Fig. 11 eine Draufsicht auf einen Abschnitt einer Armeinrichtung
gemäß einem ersten Alternativ-Beispiel einer Vorrichtung
zur Begrenzung der Bewegung der Gleiteinrichtung,
Fig. 12 eine perspektivische Darstellung des Begrenzungselemen
tes der Vorrichtung zum Begrenzen der Bewegung der
Gleiteinrichtung gemäß Fig. 11,
Fig. 13 einen Querschnitt einer Armeinrichtung gemäß Fig. 11
entlang der Linie 13-13 von Fig. 11 in der Lage einer
plötzlichen Abwehr-Stoßbelastung,
Fig. 14 eine Draufsicht auf einen Abschnitt einer Armeinrichtung
einschließlich eines zweiten Ausführungsbeispieles einer
Vorrichtung zum Begrenzen der Bewegung der Gleitein
richtung,
Fig. 15 eine perspektivische Darstellung des Begrenzungsmecha
nismus der Vorrichtung zum Begrenzen der Bewegung
einer Gleiteinrichtung gemäß Fig. 14,
Fig. 16 einen Querschnitt einer Armeinrichtung gemäß Fig. 14
entlang der Linie 16-16 von Fig. 14 bei einer
plötzlichen Abwärts-Stoßbelastung.
Fig. 1 zeigt einen Magnetplattenantrieb (10) mit drei verschie
denen Festplatten (12, 14 und 16), die parallel in einem Abstand
für die Rotation um eine gemeinsame Welle (18) befestigt sind. Die
Festplatten (12, 14 und 16) und die Welle (18) sind auf einem
Basisteil (20) für den Plattenantrieb (10) befestigt.
Jede der Magnetplatten (12, 14, 16) des Plattenantriebs (10) ist
mit einem verschiedenen Paar von Armen assoziiert, um an
gegenüberliegenden Seiten der Platte Magnetkopf-Gleiteinrichtungen
verfügbar zu machen. Beispielsweise weist die Magnetplatte (12)
ein Paar von Armen (24, 26) auf, die an gegenüberliegenden
Seiten der Platte angeordnet sind. An einem äußeren freien Ende
des Armes (24) ist eine Magnetkopf-Gleiteinrichtung (28) im
Anschluß an eine Oberseite (30) der Platte (12) befestigt. In der
Darstellung von Fig. 1 nicht sichtbar ist eine zweite Gleitein
richtung angeordnet, die im Anschluß an eine Unterseite der
Platte (12) durch den Arm (26) zur Verfügung gestellt wird. In
ähnlicher Weise weisen die Platten (14, 16) jeweils ein Paar von
Gleiteinrichtungen auf, die an gegenüberliegenden Oberflächen
derselben über ein anderes Paar von Armen verfügbar gemacht
werden.
Die verschiedenen Arme wie die Arme (24, 26) sind an einem
Steuermechanismus (32) befestigt, der die Bewegung der Arme und
der zugehörigen Gleiteinrichtungen zwischen Betriebs- und Nichtbe
triebs-Stellung steuert. Wenn die Platten (12, 14, 16) im Ruhezu
stand sind, hält der Steuermechanismus (32) die Arme (24, 26) in
Nichtbetriebs-Zuständen, so daß die zugehörigen Gleiteinrichtungen
wie die Gleiteinrichtung (28) in sicherem Abstand von den
angrenzenden Oberflächen der Platte (12) gehalten werden. Wenn
die Platten (12, 14, 16) zur Nennbetriebsgeschwindigkeit beschleu
nigt werden, bewegt der Steuermechanismus (32) die verschiedenen
Arme wie die Arme (24, 26) in Betriebsstellungen, so daß die
zugehörigen Gleiteinrichtungen, wie die Gleiteinrichtung (28)
veranlaßt werden, sich den angrenzenden Oberflächen der Platten
(12, 14, 16) zu nähern. Die Rotation der Platten (12, 14, 16) bei
relativ hoher Nenn-Betriebsgeschwindigkeit verursacht die Ausbil
dung von Luftlagern zwischen den Plattenoberflächen und den
angrenzenden Gleiteinrichtungen. Als Folge davon schwimmen die
Gleiteinrichtungen auf derartigen Luftlagern und vermeiden die
Berührung mit der angrenzenden Plattenoberfläche, wenn Schreib-
und Lese-Operationen innerhalb der verschiedenen Datenspuren auf
den Oberflächen der Platten (12, 14, 16) stattfinden.
Der Steuermechanismus (32) kann von dem Typ sein, der weiter
oben in der DE-OS 36 25 252 von Dalziel, entsprechend der
US-Patentanmeldung 7 59 900, beschrieben ist. Wie bemerkt, be
schreibt diese Anmeldung einen Mechanismus für das Inbetrieb
setzen und Außerbetriebsetzen beziehungsweise das Laden und
Entladen der Gleiteinrichtungen unter Verwendung eines einfachen
mechanischen Apparates. Der mechanische Apparat gelangt auf
Wunsch mit den Armen (50) in Eingriff, um diese in die
Nichtbetriebs-Stellungen zu bewegen, und um gleichzeitig ihre
radiale Bewegung zu begrenzen. Die entgegengesetzte Bewegung
des mechanischen Apparates bringt die Arme in die Betriebs-Stel
lungen zurück und ermöglicht gleichzeitig den Armen eine radiale
Bewegung.
Die verschiedenen Arme des Magnetplatten-Antriebs (10) sind von
gleichem Aufbau, und ein Abschnitt des Armes (24) ist in den
Fig. 2 bis 4 gezeigt. Wie dort gezeigt, besteht der Arm (24)
aus einem länglichen Lastarm (34) von relativ festem Aufbau mit
einem dünnen Mittelteil (36), der sich zwischen gegenüberliegen
den Seitenschienen (38, 40) des Lastarmes (34) erstreckt. Der
Lastarm (34) endet an einem freien äußeren Ende (43) gegenüber
dem in Fig. 1 gezeigten Steuermechanismus (32). Der Lastarm
(34) weist ein sich nach oben erstreckendes Endstück (44) am
freien äußeren Ende (42) desselben zum Halten von (nicht
gezeigten) Drahtführungen von der Magnetkopf-Gleiteinrichtung
(28) weg auf. Die Magnetkopf-Gleiteinrichtung (28) ist mit dem
freien äußeren Ende (42) des Lastarmes (34) durch ein federndes
Federelement gekoppelt, das im Detail in Fig. 7 gezeigt ist. Das
Federelement (48), das aus federndem, relativ flexiblem Material
hergestellt ist, weist einen ersten Abschnitt (50) auf, der an
einer Unterseite (52) des Lastarmes (34) befestigt ist und durch
die Unterseite des dünnen ebenen Mittelteiles (36) des Lastarmes
(34) gebildet wird. Das Federelement (48) ist länglich und hat
einen Ausschnitt (54) im Anschluß an ein Ende (55) des
Federelementes (48), das einen zweiten Abschnitt (56) des
Federelementes (48) bildet.
Der zweite Abschnitt (56) ist an einer Oberseite (58) eines
Mittelteiles (60) der Gleiteinrichtung (28) befestigt.
Der zweite Abschnitt (56) des Federelementes (48) ist an seiner
Basis umgebogen, wo er mit dem ersten Abschnitt (50) verbunden
ist, um zwischen beiden einen relativ schmalen Winkel zu bilden.
Dadurch wird der zweite Abschnitt (56) relativ nahe zum ersten
Abschnitt (50) angeordnet. Der zweite Abschnitt (56) weist an
seinem Mittelbereich eine sich nach oben erstreckende Kardange
lenk-Ausbuchtung (62) auf, die an der Unterseite des freien
äußeren Endes (42) des Lastarmes (34) anliegt, wenn die
Gleiteinrichtung (28) durch ein Luftlager an der Oberseite (30)
der Platte (12) gegen den Lastarm (34) gedrückt wird. Die
Kardangelenk-Ausbuchtung (62), die längs der Zentralachse der
Gleiteinrichtung (28) angeordnet ist, ermöglicht die gewünschte
Kardangelenk-Bewegung der Gleiteinrichtung (28), die für die
Aufrechterhaltung des Luftlagers zwischen der Unterseite der
Gleiteinrichtung (28) und der angrenzenden Plattenoberfläche (30)
erforderlich ist. Das Federelement (48) ist von ausreichender
Flexibilität, um der Gleiteinrichtung (28) eine Kreuzgelenkbewe
gung um die Ausbuchtung (62) in gewünschter Weise zu
ermöglichen.
Wenn der Lastarm durch den Steuermechanismus (32) in der
Betriebsstellung ist, so schafft die Erzeugung eines Luftlagers an
der Unterseite der Gleiteinrichtung (28) infolge der rotierenden
Platte (12) an der Gleiteinrichtung (28) eine Aufwärtskraft,
welche die Ausbuchtung (62) in Berührung mit der Unterseite des
freien äußeren Endes (42) des Lastarmes (34) hält. Der Lastarm
(34) ist erheblich fester als das Federelement (48), und dennoch
zu einer Aufwärtsbiegung imstande, die zur Aufrechterhaltung des
Luftlagers nötig ist. Wenn der Lastarm (34) durch den Steuerme
chanismus (32) in die Nichtbetriebs-Stellung angehoben wird, so
hat das Federelement (48), das von Natur aus höchst flexibel ist,
dennoch genügend Federwirkung, um die Gleiteinrichtung (28)
nahe an der Unterseite des freien äußeren Endes 42 des Lastarmes
(34) zu halten. Eine plötzliche Stoßbelastung nach unten wie vom
Herabfallen des Magnetplatten-Antriebes könnte jedoch beim
Gewicht der Gleiteinrichtung (28) den angeschlossenen zweiten
Abschnitt (36) des Biegungselementes (48) vom ersten Abschnitt
(56) wegziehen. Dies könnte zur Folge haben, daß die Gleitein
richtung (28) sich einer erheblichen Abwärtsbewegung oder
Drehbewegung oder beidem in Bezug zum freien äußeren Ende (42)
des Lastarmes (34) unterzieht. Diese Abwärts- und/oder Drehbewe
gung der Gleiteinrichtung (28) könnte ausreichen, um den Boden
oder die Ecke der Gleiteinrichtung (28) zur Berührung mit der
angrenzenden Oberfläche (30) der Platte (12) zu bewegen, trotz
der relativ geringen vorgesehenen Abwärtsflexibilität des Last
armes (34). Ein derartiger Kontakt kann die Zerstörung der
Gleiteinrichtung oder der Oberfläche (30) der Platte (12) oder von
beidem zur Folge haben.
Eine derartige zerstörende Berührung wird durch ein bevorzugtes
Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung verhindert, das ein längli
ches Stützglied (64) und ein Paar von Flügeln (66, 68) aufweist.
Das längliche Stützglied (64) hat einen länglichen dünnen ebenen
Abschnitt (70), der sich entlang dem Lastarm (34) in Richtung
einer länglichen Zentralachse (72) des Lastarmes (34) erstreckt.
Der Abschnitt (70) des Stützgliedes (64) hat eine Breite, die sich
von einem Maximum an einem Ende (74) bis zu einem Minimum an
einem Endabschnitt (76) des länglichen Stützgliedes (64) verengt.
Der Abschnitt (70) ist an einem Abschnitt der Oberseite des
dünnen ebenen Mittelteiles des Lastarmes zwischen den gegenüber
liegenden Seitenschienen (38 und 40) im Anschluß an das freie
äußere Ende (42) des Lastarmes (34) befestigt und erstreckt sich
entlang dieser Oberseite.
Wie am besten aus Fig. 5 zu ersehen, welche das Stützglied (64)
im Detail zeigt, weist der Endabschnitt (76) einen ersten
Querbalken (78) am Ende des Basis-Abschnittes (70) und einen
gegenüberliegenden zweiten Querbalken (80) in einem Abstand vom
ersten Querbalken und im wesentlichen parallel hierzu auf. Die
Querbalken (78 und 80) erstrecken sich zwischen gegenüber
liegenden Enden eines Paares von gegenüberliegenden, in einem
Abstand angeordneten und im allgemeinen parallelen Seitenarmen
(82 und 84) und sind mit diesen verbunden. Der Raum zwischen
den gegenüberliegenden Querbalken (78 und 80) und zwischen den
Seitenarmen (82 und 84) bildet eine Öffnung (86) des Endabschnit
tes (76) des Stützgliedes (64). Bei einer Befestigung des
Abschnittes (70) des Stützgliedes (64) an der Oberseite des
Lastarmes (34) im Anschluß an das freie äußere Ende (42) gemäß
der vorbeschriebenen Art erstreckt sich der Endabschnitt (76) des
Stützgliedes (64) über das freie äußere Ende (42) des Lastarmes
(34) hinaus, wobei die darin ausgebildete Öffnung (36) das nach
oben sich erstreckende Endstück (44) des Lastarmes (34)
aufnimmt. Dadurch werden die Seitenarme (82 und 84) an den
gegenüberliegenden Seiten und im allgemeinen parallel zur
Längs-Zentralachse (72) des Lastarmes (34) angeordnet.
Der Abschnitt (70) des länglichen Stützgliedes (64) weist eine
Öffnung (87) auf, ebenso wie der dünne ebene Mittelteil (36) des
länglichen Lastarmes (34) und der erste Abschnitt (50) des
federnden Federgliedes (48), wie es in Fig. 7 dargestellt ist.
Eine Niete (89) (in Fig. 7 nicht gezeigt), die innerhalb der
Öffnungen (87) angeordnet ist, verbindet das Stützglied (64), den
Lastarm (34) und das federnde Federglied (48), wie es in Fig. 8
gezeigt ist.
Wie in Fig. 4 und in Fig. 2 gezeigt ist, weist der obere
Abschnitt der Gleiteinrichtung (28) ein Paar von nach oben
ragenden Schultern (88 und 90) auf, die sich von der Oberseite
(48) des Mittelteiles (60) an gegenüberliegenden Seiten des
Mittelteiles (60) nach oben erstrecken. Die nach oben ragenden
Schultern (88 und 90) sind von länglichem Aufbau und haben
relativ flache Oberflächen (92 und 94), die an gegenüberliegenden
Seiten angeordnet sind und im allgemeinen parallel zur Zentral-
Längsachse (72) des Lastarmes (34) stehen. Der Flügel (66) ist
an der Oberseite (92) der nach oben ragenden Schulter (88)
befestigt, während der Flügel (68) an der Oberseite (94) der nach
oben ragenden Schulter (90) befestigt ist.
Der Flügel (66) ist im Detail in Fig. 6 gezeigt. Wie dort
dargestellt ist, hat der Flügel (66) einen Basis-Längsabschnitt
(96) mit einem Paar von Vorsprüngen (98 und 100), die von zwei
verschiedenen Stellen des Längsabschnittes (96) quer vorstehen.
Der Flügel hat entlang dem Basis-Längsabschnitt (96) drei
verschiedene Öffnungen (102), um das Befestigen des Flügels (66)
an der Oberseite (92) der nach oben ragenden Schulter (88) unter
Anwendung einer Klebeverbindung zu erleichtern. Der Flügel (68)
ist von gleichem Aufbau, jedoch umgekehrter Ausrichtung, wenn er
an der Oberseite (94) der nach oben ragenden Schulter (90)
befestigt ist.
Wie am besten aus den Fig. 2 und 4 hervorgeht, ist der
Endabschnitt (76) des Stützgliedes (64) zwischen den Flügeln (66
und 68) und dem Mittelteil (60) der Gleiteinrichtung (28)
angeordnet. Die Vorsprünge (98 und 100) des Flügels (66) sind
oberhalb des gegenüberliegenden Endes des Seitenarmes (82)
angeordnet. In gleicher Weise sind die zwei Vorsprünge des
Flügels (68) oberhalb der gegenüberliegenden Enden des Seitenar
mes (84) angeordnet. Dies ist in Fig. 9 dargestellt.
Es leuchtet ein, daß der Mechanismus, der aus dem Stützglied
(64) und den Flügeln (66 und 68) besteht, die Abwärts- und
Drehbewegung der Gleiteinrichtung (28) in Bezug zum Lastarm (34)
begrenzt. Wenn daher der Steuermechanismus (32) den Lastarm
(34) und die Gleiteinrichtung (28) in Nichtbetriebs-Stellung
bringt, so würde eine plötzliche Stoßbelastung wie aufgrund eines
Herabfallens des Magnetplatten-Antriebes (10) eine plötzliche
Abwärtsbewegung der Gleiteinrichtung (28) in Bezug zum freien
äußeren Ende (42) des Lastarmes (34) verursachen, wie vorher
erläutert wurde. In einem derartigen Fall gelangen die Flügel (66
und 68) mit den angrenzenden Seitenarmen (82 und 84) des
Endabschnittes (76) des Stützgliedes (64) in Eingriff, um die
zulässige Abwärtsbewegung der Gleiteinrichtung (28) zu begren
zen, wie in Fig. 10 gezeigt ist, wobei eine zerstörende
Berührung der Gleiteinrichtung (28) mit der Oberfläche (30) der
Festplatte (12) vermieden wird. Gleichzeitig verhindert die
Anwesenheit der gegenüberliegenden Flügel (66 und 68) irgendeine
nennenswerte Rotationsbewegung der Gleiteinrichtung (28).
Der aus dem Stützglied (64) und den Flügeln (66 und 68)
bestehende Mechanismus kommt nicht mit dem Betrieb der
Gleiteinrichtung (28) in Konflikt. Wenn der Mechanismus (32) den
Lastarm (34) und damit die Gleiteinrichtung (28) in Betriebsstel
lung bringt, so daß an der Unterseite der Gleiteinrichtung (28)
ein Luftlager erzeugt wird, so hält die Aufwärtskraft an der
Gleiteinrichtung (28) die Kardangelenk-Ausbuchtung (62) in
Berührung mit der Unterseite des freien äußeren Endes (42) des
Lastarmes (34). Die Gleiteinrichtung (28) unterzieht sich der
Kardangelenk-Bewegung in der gewünschten Weise. Die ganze Zeit
bleiben die Flügel (66 und 68) weit genug oberhalb des
Endabschnittes (76) des Stützgliedes (64), so daß die gewünschte
Kardangelenk-Bewegung in keiner Weise beeinträchtigt wird. Die
sich ergebenden Spalte (106 und 108) zwischen den Flügeln (66
und 68) und der Endabschnitt (76) des Stützgliedes (64) sind in
Fig. 9 gezeigt.
Im bevorzugten Ausführungsbeispiel der Fig. 2 bis 10 wird
eine mögliche zerstörende Bewegung der Gleiteinrichtung (28) in
Folge von Stoßbelastungen durch das längliche Stützglied (64) in
Kombination mit den Flügeln (66 und 68) verhindert. Die
Anwesenheit der zwei Flügel (66 und 68), die jeweils an einer der
gegenüberliegenden Seiten der Gleiteinrichtung (28) befestigt sind,
begrenzt die mögliche Drehbewegung der Gleiteinrichtung (28) in
Bezug zum Lastarm (34) sowie die mögliche Abwärtsbewegung der
Gleiteinrichtung (28) in Bezug zum Lastarm (34). Wenn die
Gleiteinrichtung (28) sich in Abhängigkeit von einer Stoßbelastung
im Uhrzeigersinn zu drehen oder zu verwinden beginnt, wie in
Fig. 9 dargestellt, so gelangt der Flügel (68) mit dem
Endabschnitt (76) des länglichen Stützgliedes (64) in Eingriff, um
die Drehbewegung der Gleiteinrichtung (28) zu begrenzen. Wenn
sich die Gleiteinrichtung (28) umgekehrt in Abhängigkeit von
einer Stoßbelastung im Gegen-Uhrzeigersinn dreht, wie in Fig. 9
dargestellt ist, so gelangt der Flügel (66) rasch in Eingriff mit
dem Endabschnitt (76) des länglichen Stützgliedes (64), um eine
derartige Drehbewegung zu begrenzen. Während die größte
Zerstörungsgefahr in Folge von Stoßbelastungen durch eine gerade
Abwärtsbewegung der Gleiteinrichtung (28) bei einem eventuellen
Berühren der Platten-Oberfläche auftritt, ist die Begrenzung der
Drehbewegung, die durch die Anwesenheit der zwei Flügel (66 und
68) erzeugt wird, eine erwünschte Eigenschaft. Dies ist vor allem
in solchen Situationen der Fall, wo die gesamte Abwärtsbewegung
der Gleiteinrichtung (28) relativ gering ist, wobei jedoch eine
Verwendungsbewegung der Gleiteinrichtung (28) in Bezug zum
Lastarm (34) groß genug wäre, um eine Berührung des Kantenab
schnittes der Gleiteinrichtung (28) mit der Platten-Oberfläche zu
erzeugen, wenn nicht die Flügel (66 und 68) und das Stützglied
(64) vorhanden wären.
Ein erstes alternatives Ausführungsbeispiel für eine Anordnung
zur Begrenzung der Bewegung der Gleiteinrichtung (28) in Bezug
zum Lastarm (34) ist in den Fig. 11 bis 13 gezeigt. Anstelle
der Verwendung des Stützgliedes (64) und der Flügel (66 und 68)
gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Fig. 2 bis 10
verwendet das Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 11 bis 13
ein einziges Begrenzungselement (110). Das Begrenzungselement
110, das im wesentlichen H-förmig und relativ dünn ist und im
wesentlichen ebenen Aufbau aufweist, wie in Fig. 12 gezeigt,
besteht aus einem Paar von gegenüberliegenden Basis-Längsab
schnitten (112 und 114), die über einen Brückenabschnitt (116) an
den Mittelbereichen der Basis-Längsabschnitte miteinander
verbunden sind. Die länglichen Basis-Längsabschnitte (112 und
114) sind an den Oberseiten (92 und 94) der nach oben ragenden
Schulter (88) beziehungsweise (90) der Gleiteinrichtung (28) durch
Verkleben oder andere geeignete Verbindungstechniken befestigt.
Wie in den Fig. 11 und 13 gezeigt, ist der Brückenabschnitt
(116) des Begrenzungselementes (110) unmittelbar oberhalb des
freien äußeren Endes (42) des Lastarmes (34) angeordnet.
Normalerweise existiert zwischen dem Brückenabschnitt (116) und
dem Lastarm (34) ein Spalt (118), so daß das Begrenzungselement
(110) nicht mit der normalen Kardangelenk-Bewegung der Gleitein
richtung (28) in Konflikt gerät. Im Falle einer Stoßbelastung
jedoch gelangt der Brückenabschnitt (116) nach einer Bewegung
durch den Spalt (118) hindurch mit dem freien äußeren Ende (42)
des Lastarmes (34) in Eingriff, um eine weitere Abwärtsbewegung
der Gleiteinrichtung (28) zu verhindern.
Das Begrenzungselement (110) arbeitet mit dem äußeren Ende (42)
des Lastarmes (34) zusammen, um eine bestimmte Strecke der
Drehbewegung der Gleiteinrichtung (28) in Bezug zum Lastarm (34)
zu verhindern. Wegen der relativ schmalen Breite des Lastarmes
(34) im Bereich des Brückenabschnittes (116) des Begrenzungsele
mentes (110) ist jedoch die Anordnung gemäß Fig. 11 bis 13
nicht so wirkungsvoll im Begrenzen der Drehbewegung der
Gleiteinrichtung (28) wie die Anordnung der Fig. 2 bis 10.
Darüberhinaus läßt sich die Anordnung gemäß Fig. 11 bis 13
nicht immer einfach bei Gleiteinrichtungen üblichen Aufbaues
installieren und kann in Folge unterschiedlicher Wärmeausdehnung
zwischen dem Grenzelement (110) und der Gleiteinrichtung (28) zu
Spannungen innerhalb der Gleiteinrichtung führen. Allerdings ist
die Anordnung gemäß Fig. 13 einfacher und billiger als die
Anordnung gemäß Fig. 2 bis 10. Bei der Anordnung gemäß Fig.
11 bis 13 muß lediglich das einzige Begrenzungselement (110)
installiert werden gegenüber dem getrennten Stützglied (64) und
den Flügeln (66 und 68) gemäß der Anordnung gemäß Fig. 2 bis
10.
Ein zweites alternatives Ausführungsbeispiel einer Anordnung zur
Begrenzung der Bewegung der Gleiteinrichtung (28) in Bezug zum
Lastarm (34) ist in den Fig. 14 bis 16 gezeigt. Wie bei der
Anordnung gemäß Fig. 11 bis 13 verwendet die Anordnung gemäß
Fig. 14 bis 16 ein einziges H-förmiges Begrenzungselement 120
von relativ dünnem, im allgemeinen ebenem Aufbau und besteht
aus gegenüberliegenden Basis-Längsabschnitten (122 und 124), die
an ihren Mittelabschnitten über einen Brückenabschnitt (126)
miteinander verbunden sind. Im Unterschied zum Begrenzungsele
ment (110) der Anordnung gemäß Fig. 11 bis 13, bei der die
Basis-Längsabschnitte (112 und 114) an den Oberseiten (92 und
94) der nach oben ragenden Schulter (88) beziehungsweise (90)
befestigt sind, werden bei der Anordnung gemäß Fig. 14 bis 16
die Basis-Längsabschnitte (122 und 124) mit Innenseiten (128,
130) der nach oben ragenden Schulter (88) beziehungsweise (90)
verbunden. Dies hat den Vorteil, daß die Lage des Grenzelementes
(120) oberhalb der Oberseite (48) des Mittelteiles (60) der
Gleiteinrichtung (28) so gewählt werden kann, um einen Spalt
(132) gewünschter Größe zwischen den Begrenzungselementen (120)
und dem Lastarm (34) zu erzeugen. Bei der Anordnung gemäß
Fig. 11 bis 13 ist eine derartige Einstellung nicht möglich, weil
die senkrechte Lage des Begrenzungselementes (110) durch die
oberen Spitzen der nach oben ragenden Schultern (88 und 90)
begrenzt sind.
Abhängig von der Nennposition des Lastarmes innerhalb des
Mittelteiles (60) der Gleiteinrichtung (28) kann dies dazu führen,
daß der Spalt (118) entweder zu groß ist, wobei die erlaubte
Abwärtsbewegung der Gleiteinrichtung (28) in gefahrvoller Weise
groß ist, oder daß der Spalt (118) zu klein ist, wobei die
normale Kardangelenk-Bewegung der Gleiteinrichtung (28) beein
trächtigt werden kann. Bei der Anordnung der Fig. 14 bis 16
wird das Begrenzungselement (120) mit den Innenwänden (128 und
130) der nach oben ragenden Schultern (88 und 90) in einer
Position befestigt, die einen Spalt (132) der gewünschten Größe
erzeugt.
Wie im Falle der Anordnung gemäß Fig. 11 bis 13 ist die
Anordnung gemäß Fig. 14 bis 16 beschränkt, was die Strecke
betrifft, um welche die Drehbewegung der Gleiteinrichtung (28)
verhindert wird, auch sie ist möglicherweise nicht für die
Anwendung bei sämtlichen Gleiteinrichtungen geeignet und kann
möglicherweise gewisse thermische Spannungen der Gleiteinrichtun
gen verursachen. Andererseits ist das einzelne Begrenzungselement
(120) preiswert und leicht zu installieren.
Claims (19)
1. Befestigungsvorrichtung für die Magnetkopf-Gleiteinrichtung
(28) an einem freien äußeren Ende (42) wenigstens eines
länglichen Lastarmes (24, 26) für die Verwendung in einem
Magnetplatten-Antrieb, wobei der Lastarm in Abhängigkeit vom
Betriebszustand des Magnetplatten-Antriebs wahlweise zwischen
einer Anliege- und einer Abstandsposition zur Magnetplatte
(12, 14, 16) schwenkbar ist, um eine Kardanaufhängung und
gleichzeitig eine Bewegungs-Begrenzung der Gleiteinrichtung
(28) in Richtung weg vom freien äußeren Ende (42) des
Lastarmes (24, 26) zu ermöglichen, und um dadurch eine
zerstörende Berührung der Magnetplatte (12, 14, 16) durch
die Gleiteinrichtung (28) aufgrund von Stoßbelastungen auf
dem Magnetplatten-Antrieb bei Abstandsposition des Lastarmes
(24, 26) zur Magnetplatte zu verhindern, wobei zwischen
Magnetkopf-Gleiteinrichtung (28) und dem freien äußeren Ende
(42) des Lastarmes eine Kardangelenk-Kopplung besteht,
gekennzeichnet durch wenigstens ein an der Magnetkopf-Gleit
einrichtung (28) befestigtes Begrenzungselement (64, 66, 68;
110; 120), das dann in Eingriff gelangen kann, wenn die
Magnetkopf-Gleiteinrichtung (28) eine zulässige Bewegungsstre
cke weg vom freien äußeren Ende (42) des Lastarmes (24, 26)
zurückgelegt hat, um eine weitere Bewegung der Gleiteinrich
tung weg vom freien äußeren Ende des Lastarmes zu
verhindern.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein
Stützglied (64), das am Lastarm (34) befestigt ist und sich
über das freie äußere Ende (42) hinaus in den Bereich der
Gleiteinrichtung (28) erstreckt,
weiterhin durch eine Kardangelenk-Befestigung über ein Federelement (48) von länglichem Aufbau und mit einem Ausschnitt (54), der das Federelement in einen ersten (50) und einen zweiten Abschnitt (56) teilt, wobei der erste Abschnitt am freien äußeren Ende (42) des Lastarmes (34) und der zweite Abschnitt (56) an der Gleiteinrichtung (28) befestigt ist und eine Kardangelenk-Ausbuchtung (62) in Richtung auf das freie äußere Ende (42) des Lastarmes (34) aufweist,
und gekennzeichnet durch wenigstens ein Begrenzungselement in Form eines Paares von Begrenzungs-Flügeln (66, 68), die an gegenüberliegenden Seiten der Gleiteinrichtung (28) in Bezug zum Mittelteil (60) der Gleiteinrichtung (28) befestigt sind, wobei das Paar der Begrenzungs-Flügel (66, 68) je an einer gegenüberliegenden Seite des Stützgliedes (64) in Bezug auf den Mittelteil (60) der Gleiteinrichtung (28) angeordnet und mit dem Stützglied (64) in Eingriff gelangen kann, nachdem die Gleiteinrichtung (28) eine zulässige Bewegungs strecke weg vom freien Ende (42) des Lastarmes (34) zurückgelegt hat.
weiterhin durch eine Kardangelenk-Befestigung über ein Federelement (48) von länglichem Aufbau und mit einem Ausschnitt (54), der das Federelement in einen ersten (50) und einen zweiten Abschnitt (56) teilt, wobei der erste Abschnitt am freien äußeren Ende (42) des Lastarmes (34) und der zweite Abschnitt (56) an der Gleiteinrichtung (28) befestigt ist und eine Kardangelenk-Ausbuchtung (62) in Richtung auf das freie äußere Ende (42) des Lastarmes (34) aufweist,
und gekennzeichnet durch wenigstens ein Begrenzungselement in Form eines Paares von Begrenzungs-Flügeln (66, 68), die an gegenüberliegenden Seiten der Gleiteinrichtung (28) in Bezug zum Mittelteil (60) der Gleiteinrichtung (28) befestigt sind, wobei das Paar der Begrenzungs-Flügel (66, 68) je an einer gegenüberliegenden Seite des Stützgliedes (64) in Bezug auf den Mittelteil (60) der Gleiteinrichtung (28) angeordnet und mit dem Stützglied (64) in Eingriff gelangen kann, nachdem die Gleiteinrichtung (28) eine zulässige Bewegungs strecke weg vom freien Ende (42) des Lastarmes (34) zurückgelegt hat.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Begrenzungselement oberhalb des
freien äußeren Endes (42) des Lastarmes (34) angeordnet ist
und mit dem freien äußeren Ende des Lastarmes in Eingriff
gelangen kann, nachdem die Gleiteinrichtung (28) eine
zulässige Bewegungsstrecke weg vom freien äußeren Ende des
Lastarmes zurückgelegt hat.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kardangelenk-Befestigung durch ein
Federelement (48) verwirklicht ist, das die Gleiteinrichtung
(28) mit der Unterseite des freien äußeren Endes (42) des
Lastarmes (34) koppelt, daß am Lastarm (34) ein Stützglied
(64) befestigt ist und sich über das freie Ende (42) des
Lastarmes (34) hinaus erstreckt, und daß das wenigstens eine
Begrenzungselement wenigstens ein an der Gleiteinrichtung
(28) befestigtes und oberhalb desjenigen Abschnittes des
Stützgliedes (64) angeordnetes Rückhalteelement enthält, das
sich über das freie äußere Ende (42) des Lastarmes (34)
hinaus erstreckt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das wenigstens eine Rückhalteelement ein Paar von Flügeln
(66, 68) an gegenüberliegenden Abschnitten der Gleiteinrich
tung (28) aufweist und oberhalb desjenigen Abschnittes des
Stützgliedes (64) angeordnet ist, der über das freie äußere
Ende (42) des Lastarmes (34) hinausragt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet
durch ein längliches Stützglied (64), das am Lastarm (34)
befestigt ist und einen Endabschnitt einschließlich eines
Paares von gegenüberliegenden Armen aufweist, die sich über
das äußere freie Ende (42) des Lastarmes (34) hinaus
erstrecken, wobei das wenigstens eine Begrenzungselement (64)
ein Paar von Flügeln (66, 68) an gegenüberliegenden
Abschnitten der Gleiteinrichtung (28) aufweist, die an
gegenüberliegenden Seiten des Paares von Armen in Bezug auf
den Mittelteil (60) der Gleiteinrichtung (28) zwischen den
gegenüberliegenden Abschnitten angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das Stützglied (64) einen länglichen Basis-Abschnitt (70)
aufweist, der mit dem Endabschnitt (76) verbunden ist und
eine Längs-Zentralachse (72) und eine Breite aufweist, die
sich von einem Maximum an einem Ende (74) des Basis-Ab
schnittes (70) gegenüber dem Endabschnitt (76) zu einem
Minimum, an dem der Basis-Abschnitt (70) mit dem Endab
schnitt (76) verbunden ist, verjüngt, wobei der Endabschnitt
(76) ein Paar von länglichen Querbalken (78, 80) enthält,
welche die Längs-Zentralachse (72) des Basis-Abschnittes (70)
durchschneiden und sich quer hierzu erstrecken, wobei ein
Querbalken (78) des Paares von Querbalken mit dem
Basis-Abschnitt (70) gekoppelt ist und der andere Querbalken
(80) des Paares in einem Abstand hierzu angeordnet ist,
wobei das Paar von Seitenarmen (82, 84) an gegenüberliegen
den Seiten der Längs-Zentralachse (72) und im wesentlichen
parallel hierzu angeordnet ist, sich zwischen den Enden der
Querbalken (78, 80) erstreckt und mit diesen gekoppelt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
das Paar von Flügeln (66, 68) einen Basis-Längsabschnitt
(96) aufweist, der im wesentlichen parallel zur Längs-Zen
tralachse (72) des Basis-Abschnittes (70) des Stützgliedes (64)
angeordnet ist, und weiterhin ein Paar von Vorsprüngen (98,
100) aufweist, die sich quer zum Basis-Längsabschnitt (96) in
Bereiche oberhalb der gegenüberliegenden Enden eines Seiten
armes (82, 84) des Paares von Seitenarmen erstreckt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Magnetkopf-Gleiteinrichtung (28) ein Paar von nach oben
ragenden Schultern (88, 90) aufweist, die an gegenüberliegen
den Seiten des Mittelteiles (60) der Gleiteinrichtung (28)
angeordnet sind, wobei das Paar der gegenüberliegenden
Seitenarme (82, 84) des länglichen Stützgliedes (64) Seitenar
me darstellen, die im Anschluß an das Paar der nach oben
ragenden Schultern (88, 90) der Gleiteinrichtung (28)
angeordnet sind, wobei jeder Flügel (66, 68) des Paares von
Flügeln an einer anderen Schulter des Paares von nach oben
ragenden Schultern (88, 90) der Gleiteinrichtung (28)
angeordnet ist und an einer gegenüberliegenden Seite eines
Seitenarmes (82, 84) des Paares von Seitenarmen des
Stützgliedes (64) in Bezug auf den Mittelteil (60) der
Gleiteinrichtung (28) angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
sich jeder der Seitenarme (82, 84) im wesentlichen parallel zu
einer angrenzenden Schulter (88, 90) des nach oben ragenden
Paares von Schultern zwischen deren gegenüberliegenden
Enden erstreckt und daß jeder Flügel (66, 68) des Paares von
Flügeln ein Paar von Vorsprüngen (98, 100) aufweist, die sich
von der nach oben ragenden Schulter (88, 90), an der der
Flügel zu Stellungen im Anschluß an die gegenüberliegenden
Enden eines angrenzenden Seitenarmes (82, 84) des Paares von
Seitenarmen befestigt ist, nach außen erstrecken.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das Stützglied (64) einen länglichen Basisabschnitt (70)
aufweist, der sich im wesentlichen genauso wie der angren
zende Abschnitt des Lastarmes (34) erstreckt, wobei sich ein
Endabschnitt (76) über das freie Ende (42) des Lastarmes
(34) hinaus erstreckt, und der Endabschnitt (76) ein Paar
von gegenüberliegenden Seitenarmen (82, 84) aufweist, die
sich im wesentlichen in Richtung des Basis-Längsabschnittes
(70) erstrecken, sowie ein Paar von gegenüberliegenden
Querbalken (78, 80), die sich zwischen den Enden der
Seitenarme (82, 84) erstrecken.
12. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der Arm (24, 26) einen Lastarm (34) enthält, der an seinem
freien Ende (42) einen dünnen ebenen Mittelteil (36) aufweist,
wobei die Kardangelenk-Befestigung ein federndes Federelement
(48) aufweist, dessen erster Abschnitt (50) am freien Ende
(42) mit dem Lastarm (34) gekoppelt ist, und deren zweiter
Abschnitt (56) im allgemeinen in einem Abstand hierzu
angeordnet ist und eine Kardangelenk-Ausbuchtung (62)
aufweist, die im Anschluß an das freie Ende (42) des
Lastarmes (34) angeordnet ist, wobei das Federelement (48)
länglich ist, aus federndem Material besteht und einen
Ausschnitt (54) aufweist, der den ersten Abschnitt (50) vom
zweiten Abschnitt (56) trennt, wobei der erste Abschnitt (50)
einen dünnen ebenen Aufbau aufweist und mit der Unterseite
(52) des Mittelteiles des Lastarmes (34) über einen wesentli
chen längeren Abschnitt dieses ersten Abschnittes verbunden
ist, wobei der zweite Abschnitt (56) des Federelementes (48)
einen dünnen ebenen Aufbau aufweist, ausgenommen die
Kardangelenk-Ausbuchtung (62), und wobei der zweite Ab
schnitt (56) mit der Oberseite des Mittelteiles (60) der
Gleiteinrichtung (28) zwischen dem Paar der nach oben
ragenden Schultern (88, 90) verbunden ist, und wobei das
Stützglied (64) einen dünnen ebenen Basis-Abschnitt (70)
aufweist, der mit der Oberseite des Mittelteiles (36) des
Lastarmes (34) gegenüber der Unterseite verbunden ist, wobei
sich ein Endabschnitt (76) über das freie Ende (42) des
Lastarmes (34) hinaus erstreckt und wobei das Stützglied
(64) ein Paar gegenüberliegender Seitenarme (82, 84) aufweist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
der Endabschnitt (76) des Stützgliedes (64) eine Öffnung (86)
zwischen dem Paar der gegenüberliegenden Seitenarme (82, 84)
aufweist, und daß der Lastarm (34) ein nach oben ragendes
Endstück (44) aufweist, das sich durch die Öffnung (86)
innerhalb des Endabschnittes (76) des Stützgliedes (64)
hindurch erstreckt.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens das eine Begrenzungselement
(110) oberhalb des freien äußeren Endes (42) des Lastarmes
(34) angeordnet ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
die Magnetkopf-Gleiteinrichtung (28) ein Paar von nach oben
ragenden Schultern (88, 90) an gegenüberliegenden Seiten eines
Mittelteiles (60) der Gleiteinrichtung (28) aufweist, daß die
Kardanwellen-Befestigung ein Federelement (48) enthält, das
die Gleiteinrichtung (28) mit der Unterseite des freien äußeren
Endes (42) des Lastarmes (34) koppelt, daß das Federelement
(48) mit dem Mittelteil (60) der Gleiteinrichtung (28)
gekoppelt ist, daß das wenigstens eine Begrenzungselement
(110) sich quer zum Mittelteil (60) der Gleiteinrichtung (28)
zwischen dem Paar der nach oben ragenden Schultern (88, 90)
erstreckt, und daß das freie äußere Ende (42) des Lastarmes
(34) unterhalb des wenigstens einen Begrenzungselementes
(110) und innerhalb des Mittelteiles (60) der Gleiteinrichtung
(28) angeordnet ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
das Paar von nach oben ragenden Schultern (88, 90) Oberseiten
(92, 94) aufweist, auf denen das wenigstens eine Begrenzungs
element (110) befestigt ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
das Paar von nach oben ragenden Schultern (88, 90) an
gegenüberliegenden Seiten des Mittelteiles (60) Innenwände
(128, 130) aufweist, und daß das wenigstens eine Begrenzungs
element (120) mit jeder der Innenwände (128, 130) des Paares
von nach oben ragenden Schultern (88, 90) verbunden ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Arm (24, 26) einen länglichen Lastarm (34) mit einem
freien Ende (42) aufweist, daß die Kardan-Gelenkbefestigung
ein federndes Federelement (48) aufweist, wobei ein erster
Abschnitt (50) desselben am freien Ende (42) mit dem Lastarm
(34) gekoppelt ist, und wobei ein zweiter Abschnitt (56)
desselben im Normalzustand in einem Abstand vom ersten
Abschnitt (50) angeordnet ist und eine Kardan-Gelenk-Aus
buchtung (62) aufweist, die im Anschluß an das freie Ende
(42) des Lastarmes (34) angeordnet ist, wobei die Magnet
kopf-Gleiteinrichtung (28) mit dem zweiten Abschnitt (56) des
Federelementes (48) gekoppelt ist und ein Paar von nach oben
ragenden Schultern (88, 90) aufweist, die an gegenüberliegen
den Seiten eines Mittelteiles (60) der Gleiteinrichtung (28)
angeordnet sind, wobei jede der nach oben ragenden Schultern
(88, 90) eine relativ flache Oberseite (92, 94) aufweist, und
wobei das wenigstens eine Begrenzungselement (110) im
wesentlichen relativ dünn und eben ist, ein gegenüber
liegendes Paar von Basis-Längsabschnitten (112, 114) aufweist,
von denen jedes an einer Oberseite (92, 94) an einer anderen
Schulter (88, 90) des Paares von nach oben ragenden Schultern
befestigt ist, und wobei sich ein Brückenabschnitt (116)
zwischen Mittelbereichen des gegenüberliegenden Paares der
Basis-Längsabschnitte (112, 114) erstreckt und oberhalb des
freien Endes (42) des Lastarmes (34) angeordnet ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Arm (24, 26) einen länglichen Lastarm (34) mit einem
freien Ende (42) aufweist, daß die Kardan-Gelenkbefestigung
ein federndes Federelement (48) aufweist, wobei ein erster
Abschnitt (50) desselben am freien Ende (42) mit dem Lastarm
(34) gekoppelt ist, und wobei ein zweiter Abschnitt (56)
desselben im Normalzustand in einem Abstand vom ersten
Abschnitt (50) angeordnet ist und eine Kardan-Gelenk-Aus
buchtung (62) aufweist, die im Anschluß an das freie Ende
(42) des Lastarmes (34) angeordnet ist, wobei die Magnet
kopf-Gleiteinrichtung (28) mit dem zweiten Abschnitt (56) des
Federelementes (48) gekoppelt ist und ein Paar von nach oben
ragenden Schultern (88, 90) aufweist, die an gegenüberliegen
den Seiten eines Mittelteiles (60) der Gleiteinrichtung (28)
angeordnet sind, wobei jede der nach oben ragenden Schultern
(88, 90) eine Innenwand (128, 130) aufweist, die dem Mittelteil
(60) zugewandt ist, wobei das wenigstens eine Begrenzungs
element (120) relativ dünn und im wesentlichen eben ist, ein
gegenüberliegendes Paar von Basis-Längsabschnitten (122,
124) aufweist, von denen jeder mit der Innenseite einer
anderen Schulter des Paares der nach oben ragenden
Schultern (88, 90) befestigt ist, und wobei sich ein Brückenab
schnitt (126) zwischen den Mittelabschnitten der Basis-Längs
abschnitte (122, 124) des gegenüberliegenden Paares von
Längsabschnitten erstreckt und oberhalb dem freien Ende (42)
des Lastarmes (34) angeordnet ist.
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