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DE3723019C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3723019C2
DE3723019C2 DE3723019A DE3723019A DE3723019C2 DE 3723019 C2 DE3723019 C2 DE 3723019C2 DE 3723019 A DE3723019 A DE 3723019A DE 3723019 A DE3723019 A DE 3723019A DE 3723019 C2 DE3723019 C2 DE 3723019C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
switch
plug
household appliance
housing
pole
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE3723019A
Other languages
English (en)
Other versions
DE3723019A1 (de
Inventor
Heinrich Dr.-Ing. Dr. 5600 Wuppertal De Komesker
Bernd Dipl.-Ing. 5650 Solingen De Vogelsang
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Krups GmbH and Co KG
Original Assignee
Robert Krups GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Krups GmbH and Co KG filed Critical Robert Krups GmbH and Co KG
Priority to DE8709575U priority Critical patent/DE8709575U1/de
Priority to DE19873723019 priority patent/DE3723019A1/de
Publication of DE3723019A1 publication Critical patent/DE3723019A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3723019C2 publication Critical patent/DE3723019C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D20/00Hair drying devices; Accessories therefor
    • A45D20/04Hot-air producers
    • A45D20/08Hot-air producers heated electrically
    • A45D20/10Hand-held drying devices, e.g. air douches
    • A45D20/12Details thereof or accessories therefor, e.g. nozzles, stands
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D20/00Hair drying devices; Accessories therefor
    • A45D20/22Helmets with hot air supply or ventilating means, e.g. electrically heated air current
    • A45D20/30Electric circuitry specially adapted for hair drying devices
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/66Structural association with built-in electrical component
    • H01R13/70Structural association with built-in electrical component with built-in switch
    • H01R13/713Structural association with built-in electrical component with built-in switch the switch being a safety switch

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  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein elektrisch betriebenes Haushalts­ gerät, wie Handhaartrockner, Haarstyler od. dgl. mit einem Ge­ häuse zur Unterbringung elektrischen Einrichtungen, wie Motor, Heizung, Ventilator od. dgl., mit einem Ein- und Ausschal­ ter sowie Schalteinrichtungen zum Umschalten der Leistung und/ oder der Drehzahl sowie mit einem mehrpoligen Kabel, an dessen freien Ende ein Stecker angeordnet ist, der seinerseits mit einer an ein elektrisches Versorgungsnetz angeschlossenen Steck­ dose zusammenwirkt.
Derartige elektrisch betriebene Haushaltsgeräte sind in zahl­ reichen Ausführungsformen bekannt. Bei den einfachen Ausführungs­ formen solcher elektrisch betriebener Haushaltsgeräte ist der am Gehäuse desselben angeordnete Schalter als einfacher Ein- und Ausschalter ausgebildet. Daneben gibt es aber auch Aus­ führungsformen solcher Haushaltsgeräte, bei denen mehrstufige Schalter benutzt werden, beispielsweise um die Drehzahl des Motors oder die Heizung des Haushaltsgerätes beeinflussen zu können. Bei all diesen bekannten Ausführungsformen von elek­ trisch betriebenen Haushaltsgeräten ist nicht nur der jeweils benutzte Schalter unabhängig von seiner Ausbildung am Gehäuse des Haushaltsgerätes selbst angeordnet sondern der Schalter hat auch jeweils eine Ausschaltstellung, in welcher die zugeordne­ te elektrische Einrichtung, sei es nun ein Motor oder sei es eine Heizung, ausgeschaltet ist.
Mit diesen bekannten, am Gehäuse des Haushaltsgerätes angeord­ neten Schaltern kann man somit zwar deren elektrische Einrichtun­ gen am Haushaltsgerät selbst außer Funktion setzen, jedoch liegt bei allen diesen bisher bekannten Ausführungsformen derartiger elektrisch betriebener Haushaltsgeräte die Netzspannung noch an dem im Gehäuse des Haushaltsgerätes sitzenden Schalter. Meist werden die abgemantelten Enden der Adern des elektrischen Zu­ führungskabels zu einer Platine oder zu einem Isolierträger geführt und dort über Anschluß- oder Zwischenkontakte mit dem Schalter des Haushaltsgerätes verbunden. Eine solche Handhabung bedeutet, daß trotz des in Null-Stellung befindlichen Schalters des elektrisch betriebenen Haushaltsgerätes über das Zuführungs­ kabel Spannung am Schalter bzw. an den zugeordneten Anschlußkon­ takten liegt. Durch die bisherige Anordnung des Schalters am Gehäuse des Haushaltsgerätes und durch das mit ihm zusammen­ wirkende Anschlußkabel kann es aber nicht ausgeschlossen werden, daß es z. B. bei auftretenden Defekten zu Unfällen des Benutzers des Haushaltsgerätes kommen kann. Dies kann beispielsweise da­ durch geschehen, daß sich die abgemantelten freien Enden des spannungsführenden Kabels von den Anschlußkontakten lösen und mit metallischen Teilen des elektrischen Haushaltsgerätes in Wirkverbindung kommen. Somit ist bei diesen Ausführungsformen trotz des Überführens des vorhandenen Schalters in seine Null- Stellung eine Gefahr für den Benutzer des Haushaltsgerätes nicht ausgeschlossen.
Durch die US-PS 43 27 278 ist ein elektrisch betriebener Hand­ haartrockner bekanntgeworden, der an seinem Handgriff insgesamt drei Schalter aufweist. Der erste dieser drei Schalter ist als Ein- und Ausschalter ausgebildet, während die beiden anderen Schalter dazu dienen, einmal die Drehzahl des Lüfterrades zu beeinflussen und zum anderen die Leistung der Heizung zu regulie­ ren. Daher kann vom Benutzer sowohl die Geschwindigkeit des Lüfterrades als auch die Temperatur der austretenden Luft den gewünschten Erfordernissen angepaßt werden. Auch hier liegt somit selbst in der Ausschaltstellung des Ein- und Ausschalters an diesem Spannung.
Die US-PS 42 70 158 beschreibt ein elektrisch betriebenes Haus­ haltsgerät in Gestalt eines Handhaartrockners, bei dem Vorkeh­ rungen zum Schutze des Benutzers gegen Eindringen von Wasser od. dgl. und die dadurch bedingten schädlichen Folgen getroffen werden. Dabei ist die Verwendung eines mindestens vieradrigen Kabels vorgesehen. Von diesen vier Adern werden zwei zum Elektro­ motor geführt, während die beiden restlichen Adern eine Hilfslei­ tung bilden, die mit gitterartigen Körpern verbunden werden, welche die vorhandenen Öffnungen des Gehäuses des Handhaartrock­ ners überdecken. Zu diesen Öffnungen gehören die Ansaugöffnung für die Frischluft und die Ausblasöffnung für die Warmluft. Sobald nun Wasser mit den am Gehäuse dieses Handhaartrockners vorhandenen Gittern in Verbindung kommt, beispielsweise durch Spritzwasser od. dgl., entsteht ein Kurzschluß zwischen den beiden Adern der Hilfsleitung. Dadurch kommt es zum sofortigen Abschalten der Stromzufuhr. Die zur Erzielung der Sicherheit des Benutzers des Handhaartrockners erforderlichen Aufwendungen sind bei dieser bekannten Ausführungsform sehr beachtlich.
Durch die DE-AS 10 71 807 ist eine mehrpolige, schaltbare elek­ trische Steckeinrichtung bekanntgeworden. Solche werden benötigt, wenn elektrische Geräte über besondere Zuleitungen an Steckdosen angeschlossen werden und diese Geräte selbst keine Schalter besitzen, Diese Ausführungen von schaltbaren Steckein­ richtungen gibt es sowohl in zwei- als auch in mehrpoliger Aus­ führungsform. Die Geräte selbst, die an solche Steckeinrichtungen angeschlossen sind, verfügen über keine Schalteinrichtungen. Es handelt sich z. B. um Heizöfen, Kochplatten, Bügeleisen, Brot­ röster od. dgl.
Durch die DD-PS 1 37 641 ist ein Netzstecker bekanntgeworden, der dort eingesetzt werden soll, wo elektrische Geräte oder Beleuchtungskörper, die selbst keine Abschaltmöglichkeit besitzen, zeitweise außer Betrieb gesetzt werden sollen. Auch in diesem Falle handelt es sich somit um Geräte, die selbst mit keinerlei Schalteinrichtung ausgerüstet sind.
Man hat bereits zahlreiche Versuche unternommen, um den Benutzer von elektrisch betriebenen Haushaltsgeräten, insbesondere von solchen, die in sogenannten Naßräumen, wie Badezimmern, Toilet­ ten od. dgl. benutzt werden, vor Unfällen, die durch den elek­ trischen Strom verursacht werden könnten, zu schützen. So gibt es z. B. Schutzschaltungen oder auch Schutzschalter für solche Haushaltsgeräte, jedoch sind die bisher bekannten Ausführungs­ formen derartiger Schutzeinrichtungen technisch verhältnismäßig aufwendig und daher kostspielig, so daß sie in der Praxis noch wenig eingesetzt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, elektrisch betriebene Haushaltsgeräte der vorstehend genannten Art weiter zu verbessern. Es soll eine räumliche und funktionelle Trennung von Ein- und Ausschalter einerseits und dem Umschalter für die Leistung od. dgl. andererseits vorgesehen werden, derart, daß ein vollständiges Abschalten der Stromzufuhr am Haushaltsgerät nicht mehr möglich ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß einerseits der Ein- und Ausschalter für das elektrische Haushaltsgerät im Stecker des Kabels untergebracht ist und der Ein- und Ausschalter allpolig ausgeführt ist und daß andererseits das Gehäuse des Haushaltsgerätes mit einem Umschalter zur Ein­ stellung unterschiedlicher Drehzahlen des Elektromotors oder zur Erzielung unterschiedlicher Heizungszustände der elektrischen Heizung ausgerüstet ist.
Bei der erfindungsgemäßen Ausbildung des elektrisch betriebenen Haushaltsgerätes erfolgt daher das Ein- und Ausschalten der elektrischen Einrichtungen nicht mehr durch einen am Gehäuse des Haushaltsgerätes angeordneten Schalter sondern durch einen am Stecker selbst angebrachten Schalter. Dieser Schalter sorgt in seiner Null- oder Aus-Stellung schon unmittelbar hinter den Steckerstiften des Steckers für ein allpoliges Abschalten. Dadurch ist in dieser Schaltstellung ein Weiterleiten des Stromes zu den elektrischen Einrichtungen des Haushaltsgerätes, sei es nun zu einem Motor oder sei es zu einer Heizung, völlig unter­ brochen. Wenn es daher bei einer solchen Ausbildung des elek­ trisch betriebenen Haushaltsgerätes zu einem Defekt, z. B. der abgemantelten Anschlußleiter der elektrischen Kabel, der Heizung oder des Motors kommen sollte, so hat dies für den Benutzer des Haushaltsgerätes keine schädlichen Auswirkungen, weil ja das gesamte Anschlußkabel und damit auch seine abgemantelten Enden durch den Schalter des Steckers spannungslos gemacht worden sind. Um das erfindungsgemäße elektrisch betriebene Haushalts­ gerät überhaupt benutzen zu können, ist es für den Benutzer zwingend erforderlich, den Schalter des Steckers aus seiner Null-Stellung in die Einschaltstellung zu überführen, was all­ polig geschieht. Auf der anderen Seite hat der Benutzer nicht die Möglichkeit, die elektrischen Einrichtungen des elektrischen betriebenen Haushaltsgerätes am Gerät selbst auszuschalten sondern dies kann nur über den Schalter des Steckers erfolgen.
Gemäß dem weiteren Merkmal der Erfindung sind am Gehäuse des Haushaltsgerätes weitere Schalteinrichtungen angebracht. Nur sind diese so gestaltet, daß mit ihnen ein vollständiges Ab­ schalten der Stromzuführung zu den elektrischen Einrichtungen nicht möglich ist. Mit anderen Worten, diese Schalter sind Um­ schalter. Sie haben keine Null-Stellung. Sie dienen nur zur Einstellung unterschiedlicher Drehzahlen des Elektromotors oder zur Erzielung unterschiedlicher Heizungszustände der elektrischen Heizung. Der Benutzer ist bei der erfindungsgemäßen Ausbildung des elektrisch betriebenen Haushaltsgerätes somit aus Sicherheits­ gründen gezwungen, zum Ausschalten den Schalter des Steckers aus der Einschaltstellung in die Null-Stellung zu überführen.
Die Erfindung läßt sich in mannigfacher Weise ausführen. Dies gilt sowohl für die Ausbildung des Steckers selbst als auch für die Gestaltung und Anordnung des damit zusammenwirkenden Schalters.
Nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung besteht der Stecker aus einem die Steckerstifte aufweisenden Steckerunter­ teil und einem damit verbundenen gehäuseartigen Steckeroberteil, in dessen Inneren ein zweipoliger Schalter, wie ein zweipoliger Umschalter angeordnet ist, der mit den Adern des mehrpoligen Kabels zusammenwirkt und eine aus dem Steckeroberteil herausragen­ de Handhabe aufweist. Das die Steckerstifte aufweisende Stecker­ unterteil ist dabei zweckmäßig als Schutzkontaktstecker ausge­ bildet. Dies bedeutet, daß er außer mit den im Querschnitt kreis­ runden metallischen Steckerstiften noch mit einem Erdungsbügel und den Unverwechselbarkeitsmerkmalen der bekannten Schutzkon­ taktstecker ausgerüstet ist.
Es ist möglich, einen zweipoligen Schalter zu verwenden, der mit auf einer Platine angeordneten gedruckten oder geätzten Schaltkontakten versehen ist. Daneben ist aber auch die Verwen­ dung bekannter Leiterbahnen möglich, die im gehäuseartigen Stecker­ oberteil des Steckers untergebracht sind. Es kann aber auch ohne weiteres ein handelsüblicher Kleinschalter - wie ein Einbau­ schalter - benutzt werden. In allen Fällen hat der Schalter eine aus dem gehäuseartigen Steckeroberteil herausragende Hand­ habe, die in eine Ein- bzw. Ausschaltstellung überführt werden kann und die damit die Stromzufuhr zum Anschlußkabel freigibt oder unterbricht. Dabei ist es zweckmäßig, den jeweiligen Schalt­ zustand des elektrischen Schalters anzuzeigen. Dies kann bei­ spielsweise in der Art geschehen, daß auf der sichtbaren Ober­ fläche des gehäuseartigen Oberteils des Steckers Markierungen angebracht sind.
Es können Schalter eingesetzt werden, die als Schiebeschalter ausgebildet sind, bei denen somit eine translatorische Bewegung des Schaltgliedes durchgeführt wird. Daneben lassen sich aber auch bekannte Schalter verwenden, bei denen eine rotatorische Bewegung der Handhabe zum Zwecke des Ein- und Ausschaltens er­ folgt.
Die Erfindung läßt sich nicht nur bei den bekannten deutschen Steckerausführungsformen verwenden sondern auch bei ausländischen, beispielsweise bei nordamerikanischen Steckersystemen. Im letzt­ genannten Falle empfiehlt es sich, den Stecker ein vorzugsweise aus zwei Hälften bestehendes Gehäuse aufweisen zu lassen, in dessen Inneren ein mehrpoliger Schalter angeordnet ist, wobei aus der einen Wandung des Gehäuses Flachstecker herausragen, während eine andere Wandung des Gehäuses als Führungsfläche für den Betätiger des Schalters dient. Diese Flachstecker können im Bereich ihres vorderen freien Endes jeweils einen Durchbruch aufweisen. Sie können auch im Zusammenwirken mit einem Erdungs­ stecker benutzt werden, wobei in bekannter Weise eine Voreilung des Erdungssteckers beim Zusammenkuppeln von Stecker und Steck­ dose erfolgt.
Auf der Zeichnung ist die Erfindung in mehreren Ausführungs­ beispielen dargestellt und zwar zeigt:
Fig. 1 in schaubildlicher Darstellung ein elektrisch be­ triebenes Haushaltsgerät in Form eines Haartrock­ ners, dessen elektrische Einrichtungen über ein Anschlußkabel mit einem Stecker verbunden sind, der eine erste Ausführungsform eines Schalters aufweist,
Fig. 2 ebenfalls in schaubildlicher Darstellung, teilweise weggebrochen, eine zweite Ausführungsform eines Schutzkontaktsteckers mit einem zugeordneten Schalter, der in Abweichung von der Fig. 1 nunmehr als Schiebe­ schalter ausgebildet ist,
Fig. 3 in schaubildlicher Darstellung, teilweise wegge­ schnitten, eine dritte Ausführungsform eines Steckers mit Schalter für ein elektrisch betriebenes Haushalts­ gerät, wobei sich der Schalter in seiner Null-Stellung befindet und
Fig. 4 den elektrischen Stecker mit Schalter nach der Fig. 3 in Rückansicht gesehen, teilweise weggebrochen und nach dem Überführen des Betätigers des Schalters in seine Einschaltstellung.
Es sei zunächst erwähnt, daß in den Figuren der Zeichnungen nur diejenigen Teile eines elektrisch betriebenen Haushaltsgerätes dargestellt sind, welche für das Verständnis der Erfindung Bedeu­ tung haben. Darüber hinaus ist im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 ein elektrisch betriebener Haartrockner an sich bekannter Bauart zugrundegelegt, der aber nur stellvertretend für andere, an sich bekannte elektrisch betriebene Haushaltsgeräte steht. Die Erfindung kann nämlich auch bei zahlreichen anderen elektrisch betriebenen Haushaltsgeräten eingesetzt werden, deren Aufbau grundsätzlich bekannt ist. Ferner sind in den Figuren der Zeich­ nungen nur ein deutsches und ein US-Steckersystem wiedergegeben. Selbstverständlich kann die Erfindung auch bei anderen an sich bekannten Steckersystemen anderer Länder eingesetzt werden. Die den Steckern zugeordneten Steckdosen sind in den Figuren der Zeichnungen der Einfachheit halber fortgelassen. Sie können alle einen bekannten Aufbau haben. Dies gilt auch für den Aufbau der Schalter.
Der dem Ausführungsbeispiel nach der Fig. 1 zugrundegelegte elektrisch betriebene Handhaartrockner ist generell mit 10 be­ zeichnet. Der Handhaartrockner hat ein Gehäuse 11, das im gewähl­ ten Ausführungsbeispiel aus einem vorderen und einem hinteren, nicht näher bezeichneten Gehäuseteil zusammengesetzt ist, wobei die Gehäuseteile mit an sich bekannten Mitteln miteinander ver­ bunden werden können. Auf der rückwärtigen Öffnung des hinteren Gehäuseteiles ist ein Lufteintrittsgitter 13 zum Ansaugen der Frischluft angeordnet. Dieses Lufteintrittsgitter 13 verschließt die gesamte hintere Öffnung. Es kann mit dem rückwärtigen Ende des Gehäuses verrastet werden. lm vorderen Bereich hat das Gehäuse 11 ein in der Fig. 1 nicht sichtbares Auslaßgitter. Vor diesem ist eine Formdüse 12 aufgesteckt, die bei Bedarf auch entfernt werden kann.
Das Gehäuse 11 des Handhaartrockners 10 weist einen Handgriff 14 auf, der winklig, beispielsweise rechtwinklig zur Längsachse des Gehäuses 11 angeordnet ist. Im Inneren des hohlen Handgriffes 14 ist ein Umschalter 24 angeordnet, der eine bekannte Ausbildung aufweist und von dem in der Fig. 1 der Zeichnung lediglich der Betätiger erkennbar ist. Der Betätiger des Umschalters 24 wird translatorisch bewegt. Mit diesem Umschalter 24 ist es nicht möglich, die elektrischen Einrichtungen, die im Inneren des Gehäuses 11 in bekannter und daher nicht wiedergegebener Weise untergebracht sind, vollständig spannungslos zu machen. Vielmehr dient dieser Umschalter nur zur Erzielung unterschiedlicher Drehzahlen des Motors od. dgl. oder zur Erlangung unterschiedlicher Heizungszu­ stände der elektrischen Heizung des Haushaltsgerätes 10. Generell gesagt ist der Umschalter 24 kein Ein- und Ausschalter.
In bekannter Weise wird in eine nicht näher bezeichnete Öffnung der Stirnseite des Handgriffes 14 das eine Ende des mehrpoligen Kabels 15 eingeführt. Dies geschieht zweckmäßig unter Benutzung einer Zugentlastung und gegebenenfalls einer Knickschutzhülle. Die abgemantelten Adern dieses mehrpoligen Kabels 15 werden dann in bekannter Weise mit dem Umschalter 24 verbunden. Am gegenüberliegenden anderen Ende hat das mehrpolige Kabel 15 einen generell mit 16 bezeichneten Schalter, der in bekannter Weise mit einer nicht dargestellten Steckdose zusammenwirken kann, die ihrerseits an ein Stromversorgungsnetz angeschlos­ sen und beispielsweise an einer Wand od. dgl. angebracht ist.
Bei der Ausführungsform des Steckers 16 nach der Fig. 1 der Zeichnung besteht dieser aus einem Steckerunterteil 17 und einem damit verbundenen gehäuseartigen Steckeroberteil 19. Der Stecker­ unterteil 17 trägt im Bereich seiner vorderen Stirnfläche die bekannten Steckerstifte 18 und im Bereich seiner Umfangsfläche einen nicht näher bezeichneten Erdungsbügel und die Unverwechsel­ barkeitsmerkmale, die ein ordnungsgemäßes Einführen des Steckers 16 in eine Steckdose gewährleisten.
Der Steckeroberteil 19 ist kasten- oder quaderförmig gestaltet und hat in seinem Inneren liegend einen generell mit 20 bezeich­ neten Schalter, dessen Handhabe durch eine nicht näher bezeichne­ te Unterbrechung der Oberseite 21 hindurchragt und damit gut zugänglich wird. Bei dem Schalter 20 kann es sich um einen auf dem Markt befindlichen zweipoligen Schalter, beispielsweise um einen zweipoligen Umschalter handeln. Der Schalter 20 kann in eine Einschalt- und in eine Ausschaltstellung überführt werden, wobei in der Fig. 1 die Ausschaltstellung wiedergegeben ist. Um dem Benutzer dies kenntlich zu machen, ist an der Oberseite 21 des gehäuseartigen Steckeroberteiles 19 eine Schaltzustandsan­ zeige 22 angebracht, die mit einem Markierungsvorsprung 23 des Betätigers des Schalters 20 zusammenwirkt. Wie schon erwähnt, erfolgt mit dem Schalter 20 ein einpoliges Ausschalten, so daß damit unmittelbar hinter den Steckerstiften 18 die Stromzufuhr unterbrochen wird, wenn sich der Schalter 20 - wie in der Fig. 1 dargestellt - in seiner Null- oder Ausschaltlage befindet.
Während bei der Ausführungsform des Schalters 20 nach der Fig. 1 der Zeichnung zu seiner Betätigung eine rotatorische Bewegung gewählt wird, um ihn also aus seiner einen Schaltstellung in die andere zu überführen, ist bei dem Ausführungsbeispiel nach der Fig. 2 der Zeichnung eine translatorische Bewegung vorgesehen Dies bedeutet, daß der Schalter 20 nunmehr als Schiebeschalter an sich bekannter Bauart ausgebildet ist. Der nunmehr mit 25 bezeichnete Schalter durchgreift - wie die Fig. 2 zeigt - mit seinem Betätiger einen Durchbruch 26, der in der Mitte der Ober­ seite 21 des Steckeroberteiles 19 angeordnet ist. Im gewählten Ausführungsbeispiel hat der Durchbruch 26 in Draufsicht gesehen rechteckige Gestalt, und seine seitlichen Begrenzungswandungen 27 dienen zugleich zur Führung des Betätigers des Schalters 25. In diesem Falle kann auf einen zusätzlichen Markierungsvor­ sprung verzichtet werden, weil - wie die Fig. 2 erkennen läßt - der herausragende Betätiger mit der Schaltzustandsanzeige 22 direkt zusammenwirkt. Die Fig. 2 zeigt die Ruhe- oder Aus­ schaltstellung.
Auch bei dem Ausführungsbeispiel nach der Fig. 2 der Zeichnung ist der Steckerunterteil 17 als Schutzkontaktstecker ausgebildet. Daher sind für seine Einzelteile die gleichen Bezugszeichen wie bei der Fig. 1 gewählt. Selbstverständlich wäre es auch möglich, bei Bedarf anstelle eines Schutzkontaktsteckers einen einfachen, mit zwei Stiften versehenen Stecker zu benutzen, also einen solchen mit fehlendem Erdungsbügel und Unverwechsel­ barkeitsmerkmalen.
In den Fig. 3 und 4 der Zeichnung ist dargelegt, daß die Erfindung auch bei anderen bekannten und zwar ausländischen Steckersystemen, d. h. bei einem amerikanischen Steckersystem eingesetzt werden kann. Der Stecker nach den Fig. 3 und 4 der Zeichnung ist nunmehr mit 28 bezeichnet. Er ist - wie der Stecker 16 - aus einem elek­ trisch isolierenden Werkstoff, insbesondere einem Kunststoff gefertigt. Der Stecker 28 hat ein vorzugsweise aus zwei Hälften 29 bestehendes Gehäuse, wobei die Trennfuge zwischen den beiden Gehäusehälften 29 mit 30 bezeichnet ist. Sie verläuft etwa in der Längsachse des Steckers 28. Im Inneren der hohlen Gehäuse­ hälften 29 ist ein an sich bekannter, nunmehr mit 34 bezeichne­ ter Schalter untergebracht. Im gewählten Ausführungsbeispiel hat der Schalter 34 einen nach außen ragenden Betätiger, der um eine Drehachse 35 gedreht werden kann. Dabei erfolgt die Drehbewegung des Betätigers des Schalters 34 um die gekrümmte Führungsfläche 36 der beiden Gehäusehälften 29. Die gekrümmte Führungsfläche ist etwa halbkreisförmig gestaltet, wobei der Mittelpunkt dieses Halbkreises mit dem Mittelpunkt der Drehachse 35 zusammenfällt. In der in Fig. 3 wiedergegebenen Ruhelage liegt die Oberfläche des Betätigers des Schalters 34 bündig mit der Oberfläche der beiden Gehäusehälften 29. Auf einer der beiden Gehäusehälften 29 ist eine Markierung in Form eines Striches 37 angebracht. Da die Markierung 37 in der Lage des Betätigers gemäß der Fig. 3 der Zeichnung auf Null gerichtet ist, bedeutet dies, daß der Schalter 34 sich in seiner Ruhelage oder Aus­ schaltung befindet. Demgegenüber ist der Betätiger des Schalters 34 gemäß der Fig. 4 in seine wirksame, also in die Einschalt­ stellung überführt. Dies ist dadurch geschehen, daß er um die Führungsfläche 36 verschwenkt ist.
Nachzutragen bleibt noch, daß die eine Stirnseite der beiden Gehäusehälften 29 - wie die Fig. 3 am besten zeigt - einen Vor­ sprung 31 aufweist, der im Querschnitt gesehen etwa rechteckig gehalten ist und dessen vordere Stirnseite von zwei Flachsteckern 32 durchsetzt ist, die - wie bekannt - im Bereich ihres vorderen Endes jeweils einen kreisrunden Durchbruch 33 aufweisen.
Wie bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungen nur beispielsweise Verwirklichungen der Erfindung und diese nicht darauf beschränkt. Vielmehr sind noch mancherlei andere Aus­ führungen und Anwendungen möglich. Dies gilt insbesondere für die Ausbildung und Gestalt des Steckeroberteiles, der zur Unter­ bringung des Schalters dient. Die Steckeroberteile 19 können dabei in mannigfacher Weise abgewandelt werden, wobei die zuge­ hörigen Steckerunterteile 17 so ausgebildet werden, daß sie in das jeweilige gewünschte Steckersystem passen. Neben den deutschen und amerikanischen Steckersystemen können auch andere, in der Praxis gebräuchliche eingesetzt werden. Wie schon erwähnt, ist dem Ausführungsbeispiel nach der Fig. 1 ein Handhaartrockner zugrunde gelegt. Dieser steht nur stellvertretend für eine Viel­ zahl von anderen elektrisch betriebenen Einrichtungen, die mit den Schaltern im Bereich des Steckers zusammenwirken können. Der als Schiebeschalter ausgebildete Umschalter kann eine andere Ausbildung und Gestalt haben und an einer anderen Stelle des Handgriffes 14 und/oder des Gehäuses 11 angeordnet werden. Mit diesem Umschalter ist kein vollständiges Abschalten der elektrischen Einrichtungen des jeweils benutzten, elektrisch betriebenen Haushaltsgerätes möglich, sondern lediglich eine Umschaltung auf unterschiedliche Drehzahlen oder eine Verände­ rung des Heizungszustandes der elektrischen Heizung.

Claims (5)

1. Elektrisch betreibenes Haushaltsgerät, wie Handhaartrock­ ner, Haarstyler od. dgl., mit einem Gehäuse zur Unterbringung elektrischer Einrichtungen, wie Motor, Heizung, Ventilator od. dgl., mit einem Ein- und Ausschalter sowie Schaltein­ richtungen zum Umschalten der Leistung und/oder der Drehzahl sowie mit einem mehrpoligen Kabel, an dessen freien Ende ein Stecker angeordnet ist, der seinerseits mit einer an ein elektrisches Versorgungsnetz angeschlossenen Steckdose zusammenwirkt, dadurch gekennzeichnet, daß einerseits der Ein- und Ausschalter (20 bzw. 25 bzw. 34) für das elektrische Haushaltsgerät (10) im Stecker (16 bzw. 28) des Kabels (15) untergebracht ist und der Ein­ und Ausschalter (20 bzw. 25 bzw. 34) allpolig ausgeführt ist und daß andererseits das Gehäuse (11) des Haushalts­ gerätes (10) mit einem Umschalter (24) zur Einstellung unter­ schiedlicher Drehzahlen des Elektromotors oder zur Erzielung unterschiedlicher Heizungszustände der elektrischen Heizung ausgerüstet ist.
2. Haushaltsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stecker (16) aus einem die Steckerstifte (18) aufweisen­ den Steckerunterteil (17) und einem damit verbundenen gehäuse­ artigen Steckeroberteil (19) besteht, in dessen Inneren ein zweipoliger Schalter (20 bzw. 25), wie ein zweipoliger Um­ schalter, angeordnet ist, der mit den Adern des mehrpoligen Kabels (15) zusammenwirkt und eine aus dem Steckeroberteil (19) herausragende Handhabe aufweist.
3. Haushaltsgerät nach Anspruch 1 und 2, gekennzeichnet durch die Verwendung eines zweipoligen, im gehäuseartigen Stecker­ oberteil (19) des Steckers angeordneten Schalters, der auf einer Platine z. B. gedruckte oder geätzte Schaltkontakte oder Leiterbahnen aufweist.
4. Haushaltsgerät nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Verwendung eines Schalters (20) mit rotatorischem Betätigungsglied.
5. Haushaltsgerät nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schalter (25) als Schiebeschalter ausgebildet ist.
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