DE3706960A1 - Vorgefertigte tabakfuellung fuer pfeifen - Google Patents
Vorgefertigte tabakfuellung fuer pfeifenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine vorgefertigte Tabakfüllung für
Pfeifen in Form eines im wesentlichen zylindrischen, an den
Enden offenen, mit zerkleinertem Tabak gefüllten Mantels
von den Abmessungen etwa eines Pfeifenkopfhohlraums.
Der
artige Tabakfüllungen sind aus den deutschen Patentschrif
ten 8 22 964 und 8 94 975 bekannt. Die dort beschriebenen
Füllungen bestehen, soweit hier von Belang, im wesentli
chen aus einer zylindrischen Hülle aus Papier oder Ziga
rettenpapier, die mit dem geschnittenen Tabak gefüllt ist.
Dabei muß der Tabak nicht geschnitten sein, er kann auch
zerrissen oder sonstwie zerkleinert sein. Er darf jedoch
nicht bis auf einen rieselfähigen Zustand zerkleinert sein,
da er dann aus dem Mantel herausfallen würde. Die Her
stellung derartiger Tabakfüllungen erfolgt, indem zunächst
ein endloser Tabakstrang mit Papier umhüllt wird, worauf
der Strang in Teilstücke der gewünschten Länge zerschnit
ten wird.
Die bekannten Tabakfüllungen sollen das Stopfen der Pfeife
erleichtern. Zu diesem Zweck wird die gesamte Füllung in
den Hohlraum des Pfeifenkopfs eingeschoben und dort zu
sammen mit dem Papier verraucht. Ein wesentlicher Nach
teil dieser bekannten Füllungen liegt darin, daß der
Papiermantel mitverraucht wird. Der Mantel aus Papier
liegt dabei an der Innenwand des Pfeifenkopfs an und ver
brennt in der Regel nur teilweise. Die Verbrennungsrück
stände können sich dabei an der Innenwand des Pfeifen
kopfs festsetzen, dadurch wird zum einen die Reinigung
der Pfeife erschwert. Zum anderen wird auch der Geschmack
des Rauchens durch die Verbrennung des Papiers nachteilig
beeinflußt. Versucht man diesen Nachteil zu mindern, indem
man sehr dünnes Papier verwendet, so besteht die Gefahr,
daß die Füllung leicht aufreißt und auseinander fällt,
spätestens dann, wenn sie, schon teilweise eingeführt,
mit den rauhen Wänden des Pfeifenkopfs in Berührung ge
rät.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Beseitigung die
ser Mängel. Es ist eine vorgefertigte Tabakfüllung der
eingangs umrissenen Art zu schaffen, welche leicht in
den Pfeifenkopf einsetzbar ist, ohne daß die Gefahr einer
unerwünschten Zerstörung des Mantels besteht, die Beein
trächtigung des Tabakrauchs durch Verbrennen unerwünsch
ter Materialien vermeidet und bei der auch dafür Sorge
getragen ist, daß die Füllung verraucht werden kann,
ohne daß Rückstände des Mantels am Pfeifenkopf haften.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß der Man
tel aus einer Aluminiumfolie gebildet ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Mantel von einer
kaschierten, insbesondere papierkaschierten Aluminium
folie gebildet ist, wobei die Kaschierung insbesondere
auf der Innenseite des Mantels angeordnet ist. Die Ver
wendung einer papierkaschierten Aluminiumfolie hat den
Vorteil, daß, gegenüber einem Mantel, der nur aus Alu
miniumfolie besteht, eine wesentlich dünnere Aluminium
folie verwendet werden kann. Dadurch lassen sich die
Schwierigkeiten vermeiden, die möglicherweise auf den
üblichen Tabakstrangumhüllungsmaschinen bei Verwendung
einer zu starken Folie auftreten könnten.
Bei dieser bevorzugten Ausführung, bei der durch die
Kaschierung die Festigkeit der gesamten Folie erhöht
ist, können Aluminiumfolien beispielsweise einer Stärke
von 0,02 bis 0,05 mm verwendet werden. Die Stärke der
Papierkaschierung kann beispielsweise 0,03 bis 0,08 mm
aufweisen.
Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Füllungen kann
beispielsweise so vorgegangen werden, daß eine gegeben
enfalls kaschierte Aluminiumfolie in einer üblichen
Maschine zum Einhüllen eines Tabakstrangs zur Ummante
lung dieses Strangs verwendet wird. Der aus der Maschine
austretende, fertige, mit dem Mantel umhüllte endlose
Strang aus zerkleinertem Tabak wird dann in einzelne
Stücke im wesentlichen senkrecht zur Achse des zylin
drischen Strangs geschnitten. Der Durchmesser des fer
tigen Strangs liegt im allgemeinen in der Größenordnung
von 15 bis 20 mm. Die Länge der einzelnen Tabakfüllun
gen liegt in der gleichen Größenordnung und kann bei
spielsweise 20 bis 30 mm betragen.
Bei der Herstellung der Füllungen kann auch so vorge
gangen werden, daß der, den zerkleinerten Tabak ent
haltende, gegebenenfalls kaschierte Aluminiumfolien-
Mantel längs einer Mantellinie des Zylinders überlap
pend ausgebildet ist und die überlappenden Teile lösbar
miteinander verbunden sind. So können die überlappenden
Teile beispielsweise miteinander verklebt sein oder
auch durch Umbördelung miteinander verbunden sein. Die
verklebten oder umbördelten Enden können beispielsweise
1 oder 2 mm von dem Zylindermantel abstehen. Eine solche
Ausführungsform hat den Vorteil, daß der Mantel vor dem
Einsetzen der Füllung in dem Pfeifenkopf geöffnet,
die Füllung dann in den Pfeifenkopf eingesetzt und vor
dem Rauchen der Mantel aus dem Pfeifenkopf abgezogen
werden kann. Der Vorteil der Aluminiumfolie besteht
auch darin, daß sie, weil glatt, leicht in den Pfeifen
kopf eingeschoben werden kann. Nach dem Abziehen der Folie
aus dem Pfeifenkopf kann die Tabakfüllung ohne weiteres
einem größeren Pfeifenkopf-Hohlraum angeglichen werden,
während bei Füllung eines Pfeifenkopf-Hohlraums gerin
geren Durchmessers das Einführen der Füllung durch
leichtes Zusammenpressen erfolgen kann, wobei wiederum
die glatte Folie ein leichtes Gleiten ermöglicht.
Gegenstand der Erfindung sind weiter Einheiten aus meh
reren Tabakfüllungen, dergestalt, daß mehrere, vorzugs
weise 3 bis 5 der vorgenannten Füllungen zu einem ge
meinsamen Stock, der die Füllungen in, voneinander lös
barem Zustand enthält, zusammengefaßt sind. Vorteil
haft ist es hierbei, wenn der den Stock bildende Tabak
strang, im wesentlichen senkrecht zur Strangachse, Teil
trennschnitte in einem Abstand entsprechend der Länge
einer jeden Füllung und der Mantel, in den entsprechen
den Bereichen, in Umfangrichtung verlaufende Teiltrenn
schnitte bzw. Sollbruchstellen aufweist. Der Strang
weist also Einschnitte auf, die jedoch den Strang nicht
völlig in einzelne Füllungen auftrennen, sondern eine
geringfügige Brücke von beispielsweise 5 bis 15% des
Strangquerschnitts stehen lassen. In gleicher Weise
kann der Mantel einen deckungsgleichen Trennschnitt
aufweisen, wobei auch hier der Mantel wiederum nicht
völlig durchtrennt ist, sondern noch beispielsweise
4 oder 5 mm in Umfangrichtung zusammenhängend bleibt.
Derartige Einheiten haben den Vorteil, daß nicht nur
die Verpackung der Füllungen in Schachteln, Päckchen
und dergleichen wesentlich erleichtert ist, sondern
daß auch dem Raucher die Handhabung der Füllungen
durch einfaches Abbrechen des Stocks an den vorgese
henen Stellen erleichtert ist. Derartige Einheiten
haben auch den Vorteil, daß nur die Stirnseiten des
Stocks, nicht aber die Stirnseiten einer jeden einzel
nen Füllung freiliegen.
Zur Herstellung derartiger Einheiten kann in übli
cher Weise vorgegangen werden, wobei ein endloser
Tabakstrang in den üblichen Vorrichtungen zum Umhüllen
eines solchen Tabakstrangs mit einer gegebenenfalls
kaschierten Aluminiumfolie umhüllt wird. Die längs einer
Mantellinie laufenden, gegebenenfalls überlappenden
Teile können miteinander lösbar verbunden werden, z.B.
unter Bildung einer Klebnaht oder eines abziehbaren
Klebebands. Der endlose Strang wird dann nicht in ein
zelne Füllungen zerschnitten, sondern es werden nur
Teiltrennschnitte entsprechend der beabsichtigten
Länge einer jeden Füllung vorgenommen. So können bei
spielsweise 3 bis 5 Füllungen zu einem Stock zusammen
gefaßt sein, wobei entsprechend der Länge der jeweili
gen Füllung, senkrecht zur Zylinderachse Teiltrenn
schnitte vorgesehen sind, durch welche sowohl der
Mantel als auch der Tabakstrang teilweise, aber nicht
vollständig durchschnitten ist. Von einem derartigen
Stock können dann die einzelnen Füllungen leicht ab
gebrochen werden.
Nachfolgend ist die Erfindung anhand des in den Zeich
nungen schematisch dargestellten, bevorzugten Aus
führungsbeispiels näher erläutert.
Fig. 1 zeigt in perspektivischer Darstellung einen
aus fünf Füllungen nach der Erfindung bestehen
den Tabakstock, bei welchem die dem Beschauer
zugekehrte Füllung nach unten abgeklappt ist.
Fig. 2 zeigt die Stirnansicht einer der fünf, den
Tabakstock gemäß Fig. 1 bildenden Füllungen
in vergrößertem Maßstab.
Fig. 3 zeigt einen Teil der Stirnansicht gemäß Fig. 2
in noch weiter vergrößertem Maßstab.
Der in Fig. 1 gezeigte Tabakstock 1 besteht aus fünf
Füllungen 2, die jeweils mit einem Mantel 3 verbunden
sind. Die Mäntel 3 der Füllungen 2 des Stockes 1 um
geben jeweils den Tabakinhalt des Stockes, der aus ge
schnittenem oder gerissenem Tabak besteht. Sie sind
zusammen mit dem von ihnen umgebenen und zusammenge
haltenen Tabak aus einem endlosen Strang geformt. Nur
am Ende bzw. Beginn eines jeweiligen Stocks wird ein
vollständiger, im wesentlichen senkrecht zur Zylinder
achse stehender Trennschnitt durchgeführt. Die
Schnitte innerhalb eines jeden Stocks 1 zwischen den
einzelnen Füllungen 2 sind nur Teiltrennschnitte, so
daß längs einer erzeugenden Linie des Umfangs des
Tabakstocks 1 jeweils der Mantel 2 auf einer Umfangs
länge von beispielsweise 4 oder 5 mm noch nicht und
auch der Tabakstrang nicht völlig durchgetrennt ist.
Diese nicht durchtrennten Stücke sind in Fig. 1 bei
4 zu sehen.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, ist der den Tabakinhalt 5
zusammenhaltende Mantel 3 in üblicher, beispielsweise
von Zigarrenwickel her bekannter Art längs einer Klebe
naht 6 verklebt. Diese Verbindungsstelle bzw. Klebenaht
kann auch etwas abstehen, so daß sie leicht greifbar
ist und bei Bedarf auch leicht geöffnet werden kann.
Die den Mantel 3 bildende Verbundfolie besteht aus einer
äußeren Reinaluminiumfolie 7 mit einer Dicke von 0,02 mm
und einer an der Aluminiumfolie 7 haftenden Papierka
schierung 8, deren Dicke beispielsweise 0,06 mm beträgt.
Die Aluminiumfolie liegt dabei außen, während die Papier
folie innen angeordnet, also dem Tabak zugekehrt ist.
Claims (7)
1. Vorgefertigte Tabakfüllung für Pfeifen in Form eines im
wesentlichen zylindrischen, an den Enden offenen, mit
zerkleinertem Tabak gefüllten Mantels von den Abmes
sungen etwa eines Pfeifenkopfhohlraumes, dadurch
gekennzeichnet, daß der Mantel (3) von
einer Aluminiumfolie (7) gebildet ist.
2. Tabakfüllung nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Mantel (3) von
einer kaschierten, insbesondere papierkaschierten Alu
miniumfolie (7; 8) gebildet ist.
3. Tabakfüllung nach Patentanspruch 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Kaschierung (8)
auf der Innenseite des Mantels (7) angeordnet ist.
4. Tabakfüllung nach einem der vorhergehenden Patentan
sprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aluminiumfolie (7) eine Dicke von 0,02 bis 0,05
mm aufweist.
5. Tabakfüllung nach einem der vorhergehenden Patentansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der ge
gebenenfalls kaschierte Aluminiumfolien-Mantel längs
einer zylindrischen Mantellinie überlappend ausgebildet
ist und die überlappenden Teile lösbar miteinander ver
bunden sind.
6. Einheit aus mehreren Tabakfüllungen nach einem der vor
hergehenden Patentansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß mehrere, vorzugsweise 3 bis 5
Füllungen (2) zu einem Stock (1) zusammengefaßt sind
und in dem Stock die Füllungen (2) lösbar miteinander
verbunden sind.
7. Einheit gemäß Patentanspruch 6, dadurch ge
kennzeichnet, daß der den Stock bilden
de Tabakstrang Teiltrennschnitte in einem Abstand
entsprechend der Länge der Einzelfüllungen (2) und
der Mantel in dem entsprechenden Bereich in Umfang
richtung verlaufende Teiltrennschnitte bzw. Sollbruch
stellen aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19873706960 DE3706960A1 (de) | 1987-03-04 | 1987-03-04 | Vorgefertigte tabakfuellung fuer pfeifen |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE3706960A1 true DE3706960A1 (de) | 1988-09-15 |
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|---|---|
| DE (1) | DE3706960A1 (de) |
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