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DE3706960A1 - Vorgefertigte tabakfuellung fuer pfeifen - Google Patents

Vorgefertigte tabakfuellung fuer pfeifen

Info

Publication number
DE3706960A1
DE3706960A1 DE19873706960 DE3706960A DE3706960A1 DE 3706960 A1 DE3706960 A1 DE 3706960A1 DE 19873706960 DE19873706960 DE 19873706960 DE 3706960 A DE3706960 A DE 3706960A DE 3706960 A1 DE3706960 A1 DE 3706960A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
tobacco
fillings
jacket
aluminum foil
stick
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19873706960
Other languages
English (en)
Inventor
Otto Hans Kauz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19873706960 priority Critical patent/DE3706960A1/de
Publication of DE3706960A1 publication Critical patent/DE3706960A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A24TOBACCO; CIGARS; CIGARETTES; SIMULATED SMOKING DEVICES; SMOKERS' REQUISITES
    • A24DCIGARS; CIGARETTES; TOBACCO SMOKE FILTERS; MOUTHPIECES FOR CIGARS OR CIGARETTES; MANUFACTURE OF TOBACCO SMOKE FILTERS OR MOUTHPIECES
    • A24D1/00Cigars; Cigarettes
    • A24D1/14Tobacco cartridges for pipes

Landscapes

  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine vorgefertigte Tabakfüllung für Pfeifen in Form eines im wesentlichen zylindrischen, an den Enden offenen, mit zerkleinertem Tabak gefüllten Mantels von den Abmessungen etwa eines Pfeifenkopfhohlraums.
Der­ artige Tabakfüllungen sind aus den deutschen Patentschrif­ ten 8 22 964 und 8 94 975 bekannt. Die dort beschriebenen Füllungen bestehen, soweit hier von Belang, im wesentli­ chen aus einer zylindrischen Hülle aus Papier oder Ziga­ rettenpapier, die mit dem geschnittenen Tabak gefüllt ist. Dabei muß der Tabak nicht geschnitten sein, er kann auch zerrissen oder sonstwie zerkleinert sein. Er darf jedoch nicht bis auf einen rieselfähigen Zustand zerkleinert sein, da er dann aus dem Mantel herausfallen würde. Die Her­ stellung derartiger Tabakfüllungen erfolgt, indem zunächst ein endloser Tabakstrang mit Papier umhüllt wird, worauf der Strang in Teilstücke der gewünschten Länge zerschnit­ ten wird.
Die bekannten Tabakfüllungen sollen das Stopfen der Pfeife erleichtern. Zu diesem Zweck wird die gesamte Füllung in den Hohlraum des Pfeifenkopfs eingeschoben und dort zu­ sammen mit dem Papier verraucht. Ein wesentlicher Nach­ teil dieser bekannten Füllungen liegt darin, daß der Papiermantel mitverraucht wird. Der Mantel aus Papier liegt dabei an der Innenwand des Pfeifenkopfs an und ver­ brennt in der Regel nur teilweise. Die Verbrennungsrück­ stände können sich dabei an der Innenwand des Pfeifen­ kopfs festsetzen, dadurch wird zum einen die Reinigung der Pfeife erschwert. Zum anderen wird auch der Geschmack des Rauchens durch die Verbrennung des Papiers nachteilig beeinflußt. Versucht man diesen Nachteil zu mindern, indem man sehr dünnes Papier verwendet, so besteht die Gefahr, daß die Füllung leicht aufreißt und auseinander fällt, spätestens dann, wenn sie, schon teilweise eingeführt, mit den rauhen Wänden des Pfeifenkopfs in Berührung ge­ rät.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Beseitigung die­ ser Mängel. Es ist eine vorgefertigte Tabakfüllung der eingangs umrissenen Art zu schaffen, welche leicht in den Pfeifenkopf einsetzbar ist, ohne daß die Gefahr einer unerwünschten Zerstörung des Mantels besteht, die Beein­ trächtigung des Tabakrauchs durch Verbrennen unerwünsch­ ter Materialien vermeidet und bei der auch dafür Sorge getragen ist, daß die Füllung verraucht werden kann, ohne daß Rückstände des Mantels am Pfeifenkopf haften.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß der Man­ tel aus einer Aluminiumfolie gebildet ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Mantel von einer kaschierten, insbesondere papierkaschierten Aluminium­ folie gebildet ist, wobei die Kaschierung insbesondere auf der Innenseite des Mantels angeordnet ist. Die Ver­ wendung einer papierkaschierten Aluminiumfolie hat den Vorteil, daß, gegenüber einem Mantel, der nur aus Alu­ miniumfolie besteht, eine wesentlich dünnere Aluminium­ folie verwendet werden kann. Dadurch lassen sich die Schwierigkeiten vermeiden, die möglicherweise auf den üblichen Tabakstrangumhüllungsmaschinen bei Verwendung einer zu starken Folie auftreten könnten.
Bei dieser bevorzugten Ausführung, bei der durch die Kaschierung die Festigkeit der gesamten Folie erhöht ist, können Aluminiumfolien beispielsweise einer Stärke von 0,02 bis 0,05 mm verwendet werden. Die Stärke der Papierkaschierung kann beispielsweise 0,03 bis 0,08 mm aufweisen.
Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Füllungen kann beispielsweise so vorgegangen werden, daß eine gegeben­ enfalls kaschierte Aluminiumfolie in einer üblichen Maschine zum Einhüllen eines Tabakstrangs zur Ummante­ lung dieses Strangs verwendet wird. Der aus der Maschine austretende, fertige, mit dem Mantel umhüllte endlose Strang aus zerkleinertem Tabak wird dann in einzelne Stücke im wesentlichen senkrecht zur Achse des zylin­ drischen Strangs geschnitten. Der Durchmesser des fer­ tigen Strangs liegt im allgemeinen in der Größenordnung von 15 bis 20 mm. Die Länge der einzelnen Tabakfüllun­ gen liegt in der gleichen Größenordnung und kann bei­ spielsweise 20 bis 30 mm betragen.
Bei der Herstellung der Füllungen kann auch so vorge­ gangen werden, daß der, den zerkleinerten Tabak ent­ haltende, gegebenenfalls kaschierte Aluminiumfolien- Mantel längs einer Mantellinie des Zylinders überlap­ pend ausgebildet ist und die überlappenden Teile lösbar miteinander verbunden sind. So können die überlappenden Teile beispielsweise miteinander verklebt sein oder auch durch Umbördelung miteinander verbunden sein. Die verklebten oder umbördelten Enden können beispielsweise 1 oder 2 mm von dem Zylindermantel abstehen. Eine solche Ausführungsform hat den Vorteil, daß der Mantel vor dem Einsetzen der Füllung in dem Pfeifenkopf geöffnet, die Füllung dann in den Pfeifenkopf eingesetzt und vor dem Rauchen der Mantel aus dem Pfeifenkopf abgezogen werden kann. Der Vorteil der Aluminiumfolie besteht auch darin, daß sie, weil glatt, leicht in den Pfeifen­ kopf eingeschoben werden kann. Nach dem Abziehen der Folie aus dem Pfeifenkopf kann die Tabakfüllung ohne weiteres einem größeren Pfeifenkopf-Hohlraum angeglichen werden, während bei Füllung eines Pfeifenkopf-Hohlraums gerin­ geren Durchmessers das Einführen der Füllung durch leichtes Zusammenpressen erfolgen kann, wobei wiederum die glatte Folie ein leichtes Gleiten ermöglicht.
Gegenstand der Erfindung sind weiter Einheiten aus meh­ reren Tabakfüllungen, dergestalt, daß mehrere, vorzugs­ weise 3 bis 5 der vorgenannten Füllungen zu einem ge­ meinsamen Stock, der die Füllungen in, voneinander lös­ barem Zustand enthält, zusammengefaßt sind. Vorteil­ haft ist es hierbei, wenn der den Stock bildende Tabak­ strang, im wesentlichen senkrecht zur Strangachse, Teil­ trennschnitte in einem Abstand entsprechend der Länge einer jeden Füllung und der Mantel, in den entsprechen­ den Bereichen, in Umfangrichtung verlaufende Teiltrenn­ schnitte bzw. Sollbruchstellen aufweist. Der Strang weist also Einschnitte auf, die jedoch den Strang nicht völlig in einzelne Füllungen auftrennen, sondern eine geringfügige Brücke von beispielsweise 5 bis 15% des Strangquerschnitts stehen lassen. In gleicher Weise kann der Mantel einen deckungsgleichen Trennschnitt aufweisen, wobei auch hier der Mantel wiederum nicht völlig durchtrennt ist, sondern noch beispielsweise 4 oder 5 mm in Umfangrichtung zusammenhängend bleibt.
Derartige Einheiten haben den Vorteil, daß nicht nur die Verpackung der Füllungen in Schachteln, Päckchen und dergleichen wesentlich erleichtert ist, sondern daß auch dem Raucher die Handhabung der Füllungen durch einfaches Abbrechen des Stocks an den vorgese­ henen Stellen erleichtert ist. Derartige Einheiten haben auch den Vorteil, daß nur die Stirnseiten des Stocks, nicht aber die Stirnseiten einer jeden einzel­ nen Füllung freiliegen.
Zur Herstellung derartiger Einheiten kann in übli­ cher Weise vorgegangen werden, wobei ein endloser Tabakstrang in den üblichen Vorrichtungen zum Umhüllen eines solchen Tabakstrangs mit einer gegebenenfalls kaschierten Aluminiumfolie umhüllt wird. Die längs einer Mantellinie laufenden, gegebenenfalls überlappenden Teile können miteinander lösbar verbunden werden, z.B. unter Bildung einer Klebnaht oder eines abziehbaren Klebebands. Der endlose Strang wird dann nicht in ein­ zelne Füllungen zerschnitten, sondern es werden nur Teiltrennschnitte entsprechend der beabsichtigten Länge einer jeden Füllung vorgenommen. So können bei­ spielsweise 3 bis 5 Füllungen zu einem Stock zusammen­ gefaßt sein, wobei entsprechend der Länge der jeweili­ gen Füllung, senkrecht zur Zylinderachse Teiltrenn­ schnitte vorgesehen sind, durch welche sowohl der Mantel als auch der Tabakstrang teilweise, aber nicht vollständig durchschnitten ist. Von einem derartigen Stock können dann die einzelnen Füllungen leicht ab­ gebrochen werden.
Nachfolgend ist die Erfindung anhand des in den Zeich­ nungen schematisch dargestellten, bevorzugten Aus­ führungsbeispiels näher erläutert.
Fig. 1 zeigt in perspektivischer Darstellung einen aus fünf Füllungen nach der Erfindung bestehen­ den Tabakstock, bei welchem die dem Beschauer zugekehrte Füllung nach unten abgeklappt ist.
Fig. 2 zeigt die Stirnansicht einer der fünf, den Tabakstock gemäß Fig. 1 bildenden Füllungen in vergrößertem Maßstab.
Fig. 3 zeigt einen Teil der Stirnansicht gemäß Fig. 2 in noch weiter vergrößertem Maßstab.
Der in Fig. 1 gezeigte Tabakstock 1 besteht aus fünf Füllungen 2, die jeweils mit einem Mantel 3 verbunden sind. Die Mäntel 3 der Füllungen 2 des Stockes 1 um­ geben jeweils den Tabakinhalt des Stockes, der aus ge­ schnittenem oder gerissenem Tabak besteht. Sie sind zusammen mit dem von ihnen umgebenen und zusammenge­ haltenen Tabak aus einem endlosen Strang geformt. Nur am Ende bzw. Beginn eines jeweiligen Stocks wird ein vollständiger, im wesentlichen senkrecht zur Zylinder­ achse stehender Trennschnitt durchgeführt. Die Schnitte innerhalb eines jeden Stocks 1 zwischen den einzelnen Füllungen 2 sind nur Teiltrennschnitte, so daß längs einer erzeugenden Linie des Umfangs des Tabakstocks 1 jeweils der Mantel 2 auf einer Umfangs­ länge von beispielsweise 4 oder 5 mm noch nicht und auch der Tabakstrang nicht völlig durchgetrennt ist. Diese nicht durchtrennten Stücke sind in Fig. 1 bei 4 zu sehen.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, ist der den Tabakinhalt 5 zusammenhaltende Mantel 3 in üblicher, beispielsweise von Zigarrenwickel her bekannter Art längs einer Klebe­ naht 6 verklebt. Diese Verbindungsstelle bzw. Klebenaht kann auch etwas abstehen, so daß sie leicht greifbar ist und bei Bedarf auch leicht geöffnet werden kann.
Die den Mantel 3 bildende Verbundfolie besteht aus einer äußeren Reinaluminiumfolie 7 mit einer Dicke von 0,02 mm und einer an der Aluminiumfolie 7 haftenden Papierka­ schierung 8, deren Dicke beispielsweise 0,06 mm beträgt. Die Aluminiumfolie liegt dabei außen, während die Papier­ folie innen angeordnet, also dem Tabak zugekehrt ist.

Claims (7)

1. Vorgefertigte Tabakfüllung für Pfeifen in Form eines im wesentlichen zylindrischen, an den Enden offenen, mit zerkleinertem Tabak gefüllten Mantels von den Abmes­ sungen etwa eines Pfeifenkopfhohlraumes, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (3) von einer Aluminiumfolie (7) gebildet ist.
2. Tabakfüllung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (3) von einer kaschierten, insbesondere papierkaschierten Alu­ miniumfolie (7; 8) gebildet ist.
3. Tabakfüllung nach Patentanspruch 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Kaschierung (8) auf der Innenseite des Mantels (7) angeordnet ist.
4. Tabakfüllung nach einem der vorhergehenden Patentan­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aluminiumfolie (7) eine Dicke von 0,02 bis 0,05 mm aufweist.
5. Tabakfüllung nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der ge­ gebenenfalls kaschierte Aluminiumfolien-Mantel längs einer zylindrischen Mantellinie überlappend ausgebildet ist und die überlappenden Teile lösbar miteinander ver­ bunden sind.
6. Einheit aus mehreren Tabakfüllungen nach einem der vor­ hergehenden Patentansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß mehrere, vorzugsweise 3 bis 5 Füllungen (2) zu einem Stock (1) zusammengefaßt sind und in dem Stock die Füllungen (2) lösbar miteinander verbunden sind.
7. Einheit gemäß Patentanspruch 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der den Stock bilden­ de Tabakstrang Teiltrennschnitte in einem Abstand entsprechend der Länge der Einzelfüllungen (2) und der Mantel in dem entsprechenden Bereich in Umfang­ richtung verlaufende Teiltrennschnitte bzw. Sollbruch­ stellen aufweist.
DE19873706960 1987-03-04 1987-03-04 Vorgefertigte tabakfuellung fuer pfeifen Withdrawn DE3706960A1 (de)

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