DE3706563A1 - Fahrbare anlage zum aufnehmen oder verlegen sowie transportieren von gleisjochen - Google Patents
Fahrbare anlage zum aufnehmen oder verlegen sowie transportieren von gleisjochenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine fahrbare Anlage zum Aufnehmen oder
Verlegen sowie Transportieren von aus Schienen und Schwellen ge
bildeten Gleisjochen, bestehend aus wenigstens einem Schienenwa
gen mit Spurkranzrad-Fahrwerken, mit an dessen Träger-Rahmen zum
Anheben bzw. Ablegen des Gleisjoches vorgesehenen Schienen-Greif
vorrichtungen und wenigstens einem Paar von quer zur Gleislängs
richtung gegenüberliegend angeordneten Hubstempeln, die über
einen Antrieb relativ zum Bahnkörper höhenverstellbar und auf die
sem aufsetzbar sind, sowie einem über Spurkranzrad-Fahrwerke ver
fahrbaren Hilfswagen mit einem Plateau-Rahmen als Ladefläche -
zum Aufsetzen des Gleisjoches mitsamt dem mit diesem verbundenen
Schienenwagen.
Es ist - gemäß DE-OS 17 59 863 - eine fahrbare Anlage zum Aufneh
men oder Verlegen sowie Transportieren von aus Schienen und Schwel
len gebildeten Gleisjochen bekannt. Diese Anlage setzt sich aus
beispielsweise acht in Gleislängsrichtung hintereinander angeordne
ten, voneinander distanzierten und unabhängigen Schienenwagen sowie
gleisfahrbaren Hilfswagen zusammen. Jeder der Schienenwagen weist
nur ein Spurkranzrad-Fahrwerk mit an dessen kurzen, sich lediglich
in Gleisquerrichtung erstreckenden Trägerrahmen zum Anheben bzw. Ab
legen des Gleisjoches vorgesehenen Schienen-Greifvorrichtungen auf.
Außerdem ist jeder Schienenwagen mit einem Paar von quer zur Gleis
längsrichtung gegenüberliegend angeordneten Hubstempeln verbunden,
die über einen Antrieb relativ zum Bahnkörper höhenverstellbar und
auf diesem aufsetzbar sind. Die über Spurkranzrad-Fahrwerke am ver
legten Gleis verfahrbaren Hilfswagen weisen eine Plateau-Ladeflä
che - zum Aufsetzen des Gleisjoches mitsamt dem mit diesem verbun
denen Schienenwagen auf. Zum Transport eines zu verlegenden Gleis
joches werden die einzelnen Schienenwagen mit ihrem Fahrwerk auf
das am verlegten Gleis abgelegte Gleisjoch aufgefahren und in an
genähert regelmäßige Abstände zueinander gebracht. Mit Hilfe der
Schienen-Greifvorrichtungen wird das Gleisjoch erfaßt und durch Ab
senken der Hubstempel auf den Bahnkörper angehoben. Daraufhin wer
den die Hilfswagen unter das angehobene Gleisjoch verfahren und die
Hubstempel wiederum unter Auflage des Gleisjoches auf die Plateau-
Ladeflächen der Hilfswagen eingefahren. Anschließend wird die An
lage mitsamt dem Gleisjoch über verlegte Hilfsschienen zur Umbau
lücke transportiert, wonach das Gleisjoch nach Entfernen der Hilfs
schienen und der Hilfswagen abgesenkt wird. Der relativ aufwendi
ge und umständliche Einsatz dieser zahlreichen einzelnen, voneinan
der unabhängigen Schienenwagen, sowie die Verlegung von Hilfsschie
nen erfordert in unwirtschaftlicher Weise einen besonders großen
Zeitaufwand und führt außerdem durch die erforderlichen zahlrei
chen Manipulationen zu Störungen und Unfällen und läßt kein genaues
und stabiles Verlegen bzw. Transportieren zu.
Eine andere bekannte fahrbare Anlage - gemäß GB-OS 21 04 133 - be
steht - zum Ab- und Zutransport von bzw. zu der Umbaulücke des zu
verlegenden Gleisjoches - aus zwei höhenverstellbaren und auf Hilfs
schienen verfahrbaren Portalkränen, die über einen in Gleislängs
richtung verlaufenden Brückenträger miteinander verbunden sind. Da
die beiden Hilfsschienen und damit auch die beiden Portalkräne in
weitaus größerem Abstand zueinander angeordnet sind als die Länge
einer Schwelle, ergibt sich insgesamt eine sehr weit ausladende
und relativ sperrige Anordnung, die nicht nur umständlich auf- und
abzubauen ist, sondern oft durch Hindernisse im Gleisbereich jeg
licher Art am Einsatz gehindert wird.
Eine weitere bekannte fahrbare Anlage - gemäß DE-OS 33 40 739 -
weist zum Transport und Verlegen von Gleisjochen einen länger als
das zu transportierende Gleisjoch ausgebildeten Brückenträger auf.
Dieser ist jeweils endseitig sowohl mit einem Schienenfahrwerk als
auch mit zwei beidseits des jeweiligen Schienenfahrwerkes angeord
neten höhen- und seitenverstellbaren Raupenfahrwerken zur wahlwei
sen Abstützung am Gleis bzw. am Bahnkörper verbunden. Am Brücken
träger sind mehrere endseitig Hebehaken aufweisende, höhenverstell
bare Hebevorrichtungen vorgesehen. Zur Verlegung des Gleisjoches
wird dieses auf einem Plateau-Ladewagen bis unmittelbar vor die
Umbaulücke transportiert. Anschließend wird der Brückenträger mit
Hilfe der Raupenfahrwerke über den Plateau-Ladewagen und das Gleis
joch verfahren, wobei die Raupenfahrwerke auf dem Schwellenkopfbe
reich des verlegten Gleises fahren. Nach Erfassen des Gleisjoches
durch die Hebevorrichtungen wird das Gleisjoch von der Plateau-
Ladefläche abgehoben und mit Hilfe der Raupenfahrwerke über die
Umbaulücke verfahren. Dort erfolgt die Absenkung des Gleisjoches,
indem die Raupenfahrwerke eingefahren und dabei die Schienenfahr
werke jeweils auf den Endbereich der verlegten Gleise aufgesetzt
werden. Eine derartige Anlage ist auf Grund des besonders langen
Brückenträgers sehr schwerfällig und auch schwierig zu der Umbau
lücke zu transportieren. Außerdem werden die an die Umbaulücke an
grenzenden Endbereiche des verlegten Gleises durch das Verfahren
der Raupenfahrwerke im Schwellenendbereich nachteilig belastet.
Eine weitere bekannte fahrbare Anlage - gemäß DE-OS 29 28 152 der
gleichen Anmelderin - zum Aufnehmen oder Verlegen sowie Transpor
tieren von Gleisjochen, insbesondere von Gleisweichenjochen, besteht
aus einem an seinen Enden mit Fahrwerksanordnungen ausgestatteten,
langgestreckten brückenartigen Fahrgestellrahmen. Jede Schienen
fahrwerksanordnung besteht aus einem um eine vertikale Achse ver
schwenkbaren und höhenverstellbaren Raupenfahrwerk zum Befahren der
Umbaulücke oder der schienenlosen Seitenflanken des Gleises und
zwei diesem Raupenfahrwerk in Gleislängsrichtung jeweils benachbar
ten Schienenfahrwerken. Am Fahrgestellrahmen zwischen den beiden
Fahrwerksanordnungen sind Hebe- bzw. Transportvorrichtungen zum
Greifen bzw. Erfassen des Gleisjoches vorgesehen. Mit einer derar
tigen im Aufbau sehr robusten Einrichtung kann ein sehr stabiler
Auswechsel- bzw. Verlegevorgang durchgeführt werden, da keine Hilfs
schienen mehr erforderlich sind. Außerdem kann mit Hilfe des ver
drehbaren Raupenfahrwerkes auch ein seitlich neben dem Bahnkörper
liegendes Gleisjoch erfaßt werden. Die Anordnung von drei ver
schiedenen Fahrwerken an jedem Ende des langgestreckten Brücken
trägers ergibt insbesondere Vorteile sowohl beim Ein- als auch
beim Ausfahren von der Umbaulücke. Andererseits ist eine derarti
ge große Anlage im Aufbau relativ umfangreich.
Schließlich ist - gemäß DE-OS 28 17 634 - der gleichen Anmelderin -
eine fahrbare Anlage zum Aufnehmen oder Verlegen von Gleisjochen
bekannt, welche ein gleisverfahrbares Transportfahrzeug und einen
mit diesem über seitlich verstellbare Portalstützen verbundenen
und sich oberhalb des Fahrzeuges erstreckenden Brückenträger auf
weist. Dieser ist mittels höhenverstellbarer Abstützvorrichtungen
am Schotterbett aufsetzbar. Außerdem ist der Brückenträger vorkra
gend über eine Fahrzeug-Stirnseite angeordnet und weist ebenso
eine durchgehende Führungsbahn für eine entlang dieser verfahrbar
angeordnete Laufkatze mit verstellbaren Hebe- und Transportvorrich
tungen auf. Auch diese insgesamt umfangreichere fahrbare Anlage
zur Handhabung von insbesondere sperrigen und schweren Gleisweichen
jochen weist zwar insbesondere in Längsrichtung eine große Baulänge
auf, verwendet aber ebenso keine Hilfsschienen, so daß keine labi
len Verhältnisse im Bereich der Um- bzw. Einbaulücke beim Verle
ge- oder Auswechselvorgang gegeben sind.
Die Aufgabe der Erfindung geht von der DE-OS 17 59 863 aus und be
steht nun in der Schaffung einer fahrbaren Anlage der eingangs
dargelegten Art, mit welcher auch schwerste Weichen-Gleisjoche
unter Vermeidung von Hilfsgleisen mit hoher Leistung in genauer
und stabiler Lage transportierbar sind.
Die Aufgabe der Erfindung wird mit der eingangs beschriebenen fahr
baren Anlage dadurch gelöst, daß der vom Schienenwagen unabhängig
verfahrbare Hilfswagen und der Schienenwagen jeweils einen eigenen
Fahr-Antrieb aufweist und daß am Hilfswagen jeweils endseitig ein
Spurkranzrad-Fahrwerk und ein schienenungebundenes Fahrwerk vorge
sehen ist, wobei jeweils wenigstens eines dieser beiden unter
schiedlichen, jeweils einen eigenen Fahr-Antrieb aufweisenden
Fahrwerke über einen Antrieb zum Plateau-Rahmen höhenverstellbar
ausgebildet ist und daß der Schienenwagen aus wenigstens zwei in
Gleislängsrichtung voneinander im Abstand angeordneten und über
den gemeinsamen und langgestreckt ausgebildeten Träger-Rahmen mit
einander verbundenen Spurkranzrad-Fahrwerken besteht, wobei jedem
Spurkranzrad-Fahrwerk jeweils im endseitigen Träger-Rahmen-Bereich
wenigstens ein Hubstempel-Paar zugeordnet ist und daß am Träger-
Rahmen im Bereich dieser vier, durch die Spurkranzräder der Fahr
werke gebildeten Abstützstellen bzw. im Bereich dieser vier Hub
stempel je eine Schienen-Greifvorrichtung vorgesehen ist.
Mit der erfindungsgemäßen Anlage ist ein Anheben und Absenken auch
schwerster Weichen-Gleisjoche - bei stabiler Lage des Schienenwa
gens - in einer gleichmäßigen, die Schienenbefestigungsmittel scho
nenden Weise durchführbar. Auch der Gleisjoch-Transport ist durch
die "selbsttätige" Verfahrbarkeit des Hilfswagens sowohl am ver
legten Gleis als auch in der Umbaulücke leistungsfähiger durchführ
bar. Die hohe Stabilität des Schienenwagens wird durch den relativ
weiten Abstand der beiden an einem gemeinsamen langgestreckten Trä
ger-Rahmen angeordneten Hubstempel-Paare mit einer eine besonders
hohe Standfestigkeit aufweisenden Vierpunkt-Auflage gewährleistet.
Durch diese starre, brückenartige Ausbildung und sichere vierfache
Erfassung des Gleisjoches durch die insgesamt vier Schienen-Greif
vorrichtungen sind weiters höchste Kräfte bzw. Gewichte nahezu ver
windungsfrei sowie gleichmäßig vom Gleisjoch über die vier Hubstem
pel auf den Bahnkörper übertragbar. Durch die ausgefahrenen Hub
stempel am Bahnkörper mit dem auf diesen abgestützten Schienenwa
gen ist weiters trotz der stark asymmetrischen Ausbildung eines
Weichen-Gleisjoches und den damit verbundenen ungleichmäßig einwir
kenden Kräften eine große Standfestigkeit erzielbar. Ein weiterer
Vorteil besteht darin, daß durch die höhenverstellbaren schienen
ungebundenen bzw. die schienengebundenen Schienen-Fahrwerke des das
Gleisjoch samt dem Schienenwagen transportierenden Hilfswagens die
ser sowohl am verlegten Gleis als auch im Bereich der Umbaulücke
ohne Zuhilfenahme von zeit- und arbeitsaufwendigen Hilfsgleisen
einfach und störungsfrei kontinuierlich verfahrbar ist.
Ein bevorzugtes Merkmal der Erfindung besteht darin, daß der Trä
ger-Rahmen und/oder der Hilfswagen zum Transport von jeweils in
ihrer Länge unterschiedlichen Gleisjochen ausgebildet ist, wobei
die Länge des Träger-Rahmens in Gleislängsrichtung wenigstens etwa
3 m beträgt bzw. den Abstand von fünf Normal-Schwellenteilungen zu
je 60 cm nicht unterschreitet und höchstens etwa 15 m beträgt bzw.
den Abstand von 25 Schwellenteilungen zu je 60 cm nicht überschrei
tet. Mit dieser Mindest- bzw. Höchstlänge des Träger-Rahmens ist
sichergestellt, daß einerseits noch eine genügend hohe Standfestig
keit für einen kippsicheren und gleichmäßigen Gleisjochtransport
und andererseits kein überlanger, schwerer und auch schwerfälliger
Schienenwagen vorliegt.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß die beiden
mit je einem Fahr-Antrieb ausgestatteten und als Raupen-Fahrwerke
ausgebildeten schienenungebundenen Fahrwerke des Hilfswagens über
einen Schwenkrahmen an jedem Längsende des Hilfswagen-Plateau-Rah
mens vorkragend angelenkt und mit einem Schwenkantrieb zum Ver
schwenken in eine Arbeits- bzw. Ruheposition um eine quer zur Wa
genlängsrichtung verlaufende Horizontal-Achse verbunden sind.
Durch die vorkragende Anlenkung der Raupen-Fahrwerke ist eine
problemlose kontinuierliche Weiterfahrt im Übergangsbereich vom
verlegten Gleis zur Umbaulücke bzw. auch umgekehrt möglich, indem
das vorkragende Raupen-Fahrwerk auf die Umbaulücke abgesenkt wird,
während der Hilfswagen noch über seine beiden Schienenfahrwerke am
verlegten Gleis aufliegt. Außerdem ist durch den Einsatz eines
Schwenkrahmens bei einfacher und robuster Ausbildung des Raupen-
Fahrwerkes eine besonders niedrige Bauhöhe des Hilfswagens möglich.
Gemäß einer weiteren Ausführung der Erfindung ist der mit dem Rau
pen-Fahrwerk verbundene Schwenkrahmen des Hilfswagens in seiner
horizontalen, das Raupen-Fahrwerk in die Ruheposition verbringen
den Lage als Verlängerung des Plateau-Rahmens ausgebildet. Mit der
Verlängerung des Plateau-Rahmens durch den Schwenkrahmen ist das
Gleisjoch bei angehobenem Raupen-Fahrwerk noch besser abstützbar.
Zusätzlich ist damit auch der Vorteil einer noch niedrigeren Bau
höhe des Hilfswagens verbunden, da praktisch ein Teil des Plateau-
Rahmens selbst ohne Zwischenschaltung eines Hilfsrahmens od.dg1.
für die Anlenkung der Raupen-Fahrwerke einsetzbar ist.
Das Raupen-Fahrwerk kann entsprechend einer weiteren vorteilhaften
Variante der Erfindung vorzugsweise endseitig um eine quer zur
Wagenlängsrichtung verlaufende Achse verschwenkbar und um eine in
Längsmitte in vertikaler Richtung verlaufende Lenk-Achse drehbar
mit dem Schwenkrahmen verbunden sein. Mit einer derartigen Zwei
fach-Anlenkung des Raupen-Fahrwerkes ist eine besonders hohe Beweg
lichkeit des Hilfswagens für eine sofortige weitgehende Anpassung
an den vorhandenen, zum Beispiel in Gleisbögen gekrümmten Bahnkör
per gegeben. Insbesondere kann durch die Lenk-Achse das Gleisjoch
im Bereich der Umbaulücke gleisunabhängig verfahren werden.
Gemäß einer weiteren Ausführung der Erfindung weist jedes Raupen-
Fahrwerk zwei in einem etwa der Schienen-Spurweite entsprechenden
Abstand quer zur Wagenlängsrichtung zueinander angeordnete Raupen
ketten auf. Der Einsatz von zwei im Abstand zueinander angeordne
ten Raupenketten pro Raupen-Fahrwerk ermöglicht im Vergleich zu
einer einzigen breiteren Raupenkette eine wesentlich standfestere
Vierpunkt-Auflage des Hilfswagens für einen sicheren Transport
auch von asymmetrischen Weichen-Gleisjochen. Außerdem ist die
Anordnung des Schwenkrahmens zwischen den beiden Raupenketten zur
Erzielung einer noch geringeren Bauhöhe möglich.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsvariante der Erfindung ist
dadurch gekennzeichnet, daß jeder Hubstempel des Schienenwagens
mit einem über einen Antrieb beaufschlagbaren Querverschiebestem
pel - für eine Verstellung quer zum Träger-Rahmen - verbunden ist,
der in einem vorzugsweise vierkantrohrförmigen und mit dem Träger-
Rahmen verbundenen Führungsrohr zur Bildung einer Querverschiebe-
Teleskopanordnung gelagert ist. Durch die querverschiebbare Aus
bildung jedes Hubstempels ist insbesondere der Transport von
asymmetrischen Weichen-Gleisjochen wesentlich erleichtert, da
nunmehr die Hubstempel unter Anpassung an die äußeren Umrißlinien
des Gleisjoches mit einer besonders großen Standfläche unter zu
verlässigem Ausschluß eines Kippens auf den Bahnkörper aufsetzbar
sind. Außerdem besteht die Möglichkeit, bei Auftreffen des Hub
stempels z.B. an die schräge Schotterbettflanke oder sonstige
örtliche Unebenheiten eine geringe Querverschiebung durchzufüh
ren, um für den zugeordneten Hubstempel jeweils die sicherste Auf
lage für das Anheben der schweren Weichen-Gleisjoche auszuwählen.
Nach weiteren Erfindungsmerkmalen ist jeder Hubstempel als in einem
vertikalen Teleskop-Außenrohr über einen Antrieb längsverschiebbar
angeordnetes Teleskop-Innenrohr einer im Querschnitt vorzugsweise
vierkantförmigen Vertikal-Verschiebe-Teleskopanordnung ausgebildet,
wobei der Querverschiebestempel der Querverschiebe-Teleskopanord
nung mit dem Teleskop-Außenrohr der Vertikal-Verschiebe-Teleskop
anordnung verbunden ist. Diese Ausbildung ist besonders einfach
und robust im Aufbau und sichert einen störungsfreien Betrieb.
Die vierkantförmige und praktisch geschlossene Ausbildung der
Teleskopanordnungen sichert weiters eine lange Lebensdauer der
Hubstempel mit ihrem jeweiligen Antrieb und gewährleistet hohe
Kraftübertragungen, insbesondere die Handhabung sehr schwerer
Weichenjoche.
Nach weiteren Erfindungsmerkmalen ist jede Querverschiebe-Teles
kopanordnung in ihrer Länge im eingefahrenen Zustand wenigstens
der Länge einer Schwelle entsprechend ausgebildet, wobei der in
jeder Querverschiebe-Teleskopanordnung eingebaute Hydraulik-Zylin
der-Kolben-Antrieb für eine etwa gleich große Seitenverschiebebe
wegung etwa in Schwellenlänge ausgebildet ist. Dadurch wird einer
seits eine genügend große Verschiebe- bzw. Aus- und Einfahrbewe
gung der jeweiligen Querverschiebe-Teleskopanordnung nach links
oder rechts seitlich vom Träger-Rahmen geschaffen, wobei anderer
seits die einzelnen Hubstempel im eingefahrenen Zustand der
Querverschiebe-Teleskopanordnungen etwa im Bereich unmittelbar vor
Kopf der einzelnen Schwellen angeordnet sind, so daß die gesamte
Anordnung bzw. Baulänge in Querrichtung maximal ausgenützt wird.
Nach einem besonders vorteilhaften Merkmal der Erfindung sind die
beiden Hubstempel-Paare unmittelbar vor bzw. hinter dem zugeord
neten Spurkranzrad-Fahrwerk des Schienenwagens angeordnet. Mit
dieser neuen Anordnung der Hubstempel-Paare zum Spurkranzrad-
Fahrwerk können auch höchste Kräfte unter Vermeidung von zu hoher
Biegebelastung für den Träger-Rahmen aufgenommen werden.
Nach weiteren vorteilhaften Erfindungsmerkmalen ist jede mit dem
Schienenwagen verbundene Schienen-Greifvorrichtung über einen eige
nen Hydraulik-Zylinder-Kolben-Antrieb quer zum Träger-Rahmen ver
stellbar. Diese Ausbildung gewährleistet insbesondere ein indivi
duelles und sicheres Erfassen der oft sehr schwierigen Gleiskon
struktion insbesondere bei Gleis-Weichenjochen u.dgl.
In besonders vorteilhafter Weise weist jede am Träger-Rahmen be
festigte Greifvorrichtung wenigstens ein Spurkranzrad und einen
diesem im wesentlichen gegenüberliegend angeordneten, am Schienen
fuß oder -kopf anlegbaren und über einen Hydraulik-Zylinder-Kol
ben-Antrieb höhenverstellbaren Greifhaken auf, wobei die Greif
haken vorzugsweise den Spurkranzrädern der Schienenwagen-Fahrwerke
gegenüberliegend angeordnet sind. Auch diese Ausbildung ist ins
besondere für die Handhabung von Weichenjochen in vorteilhafter
Weise geeignet. Darüberhinaus sind gleichzeitig die Spurkranzrä
der der für die Verfahrbarkeit des Schienenwagens vorgesehenen
Laufachsen als Gegenlager für die jeweiligen Greifhaken zum si
cheren Erfassen des Gleisjoches vorgesehen.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
ist vorgesehen, daß der Greifhaken mit seinen Höhenverstell- und
Querverstellantrieben, vorzugsweise gemeinsam mit dem Spurkranz
rad des Schienenwagen-Fahrwerkes, an einem mit dem Träger-Rahmen
verbundenen Querbalken gelagert und in Gleislängsrichtung über
eine am Träger-Rahmen angeordnete Längsführung verschieb- bzw.
verstellbar ausgebildet ist. Auf Grund dieser Längsverschiebbar
keit kann der Greifhaken - völlig unabhängig von der Lage der
Schwellen des zu erfassenden Gleisjoches - jeweils zwischen zwei
Schwellen zur Anlage unterhalb des Schienenfußes eingeführt wer
den. Dabei ist von besonderem Vorteil, daß auch bei der Verschie
bung der Greifhaken dem als Gegenlager dienenden Spurkranzrad
genau gegenüber liegt.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung sind alle Hub- und Quer
verschiebe-Teleskopanordnungen im eingefahrenen Zustand für eine
freie Durchfahrt des vorgeschriebenen Gleisprofils ausgebildet
und mit ihren Antrieben voneinander unabhängig, vorzugsweise von
einer zentralen Steuereinrichtung fernsteuerbar. Mit dieser Aus
bildung wird nicht nur eine sichere Konstruktion geschaffen, son
dern ein derartig ausgebildeter Schienenwagen kann, um von einem
Ort zum anderen transportiert zu werden, auch in einem Zugver
band miteingeschlossen werden. Ferner ist eine derartige zentrale
Fernsteuerbarkeit der Antriebe des Schienenwagens besonders wirt
schaftlich, wobei durch eine derartige zentrale Steuerung auch
die Sicherheit und Leistung bei der Handhabung derartiger Gleis
bauteile gesteigert wird.
Schließlich ist gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform die
Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß zum Transport von ganzen, z.B.
30 m oder längeren Gleis-, insbesondere Gleis-Weichenjochen oder Bo
genweichen, jeweils wenigstens zwei hintereinander angeordnete, zum
gleichzeitigen Transport derartig ausgebildete Schienenwagen und Hilfs
wagen vorgesehen sind. Mit einer derartigen Anlage können in umfassen
der und einfachster Weise die meisten Gleisjoche (Längen bis etwa 30 m)
gehandhabt werden, wobei im Zuge eines Gleisumbaues oder einer Gleis
erneuerung die beiden Schienenwagen natürlich auch einzeln zur Handha
bung kürzerer Bauteile in sehr wirtschaftlicher Weise verwendbar sind.
Bei längeren Gleisjochen, wobei gegebenenfalls auch berücksichtigt
wird, ob es sich um ein sperriges und relativ schwergewichtiges Wei
chenjoch handelt, kann gegebenenfalls ein dritter oder auch ein vier
ter Schienen- und Hilfswagen zweckmäßig mitvorgesehen sein. Damit ist
vor allem ein gleichmäßiges und genaues, die Schienenbefestigungsmit
tel schonendes Anheben bzw. Absenken des zu transportierenden Gleis
joches mit hoher Leistung zuverlässig gewährleistet.
Die Erfindung wird nun an Hand eines in der Zeichnung dargelegten be
vorzugten Ausführungsbeispieles näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäß ausgebildeten Anlage,
mit jeweils zwei in Gleislängsrichtung hintereinander angeordneten
Schienenwagen und Hilfswagen und einem zu verlegenden, etwa 35 m
langen Weichen-Gleisjoch,
Fig. 2 eine Draufsicht auf den vorderen Schienenwagen und Hilfswagen
der erfindungsgemäßen Anlage nach Fig.1,
Fig. 3 einen vergrößerten Querschnitt durch die Anlage gemäß der Linie
III-III in Fig. 1,
Fig. 4 bis 6 in stark schematischer Darstellung verschiedene Verlege
und Transportstellungen zweier im Verband der fahrbaren Anlage hin
tereinander angeordneter Schienen- und Hilfswagen mit einem etwas
kürzeren, beispielsweise etwa 26 m langen, zu handhabenden Weichen-
Gleisjoch und
Fig. 7 eine stark schematische Draufsicht auf die fahrbare Anlage mit
einem weiteren, in die vorgesehene Position über der Umbaulücke zu
transportierbaren Weichen-Gleisjoch.
Die in den Fig. 1 und 2 ersichtliche fahrbare Anlage 1 zum Aufnehmen,
Verlegen und Transportieren von aus Querschwellen 2 und Schienen 3
gebildeten Gleisjochen 4 besteht aus einem Schienenwagen 5 und einem
davon unabhängig verfahrbaren Hilfswagen 6. Der in Fig. 1 und 2 ganz
dargestellte vordere Schienenwagen 5 weist zwei in Gleislängsrichtung
voneinander im Abstand angeordnete und über einen gemeinsamen und
langgestreckt ausgebildeten Träger-Rahmen 7 miteinander verbundene
Spurkranzrad-Fahrwerke 8 auf. Jedem Spurkranzrad-Fahrwerk 8 ist im
endseitigen Träger-Rahmen-Bereich ein Hubstempel-Paar 9 zugeordnet,
das unmittelbar hinter dem Spurkranzrad-Fahrwerk 8 des Schienenwa
gens 5 angeordnet ist. Im Bereich von vier durch die Spurkranzräder
der Fahrwerke 8 gebildeten Abstützstellen ist je eine Schienen-Greif
vorrichtung 10 am Träger-Rahmen 7 angeordnet. Für die verschiedenen,
von einer Steuereinrichtung 11 steuerbaren Antriebe ist eine gemein
same Energieversorgungszentrale vorgesehen. Der Schienenwagen 5 ist
mittels eines Fahr-Antriebes 12 selbstverfahrbar. Jedes Hubstempel-
Paar 9 setzt sich aus zwei in Gleisquerrichtung einander gegenüber
liegenden Hubstempeln 13 zusammen. Der Träger-Rahmen 7 ist zum Trans
port von jeweils in seiner Länge unterschiedlichen Gleisjochen ausge
bildet, wobei die Länge des Träger-Rahmens 7 in Gleislängsrichtung
wenigstens etwa 3 m beträgt bzw. den Abstand von fünf Normal-Schwel
lenteilungen zu je 60 cm nicht unterschreitet und höchstens etwa 15 m
beträgt bzw. den Abstand von fünfundzwanzig Schwellenteilungen zu je
60 cm nicht überschreitet.
Der Hilfswagen 6 mit einer Plateau-Ladefläche 14 zum Aufsetzen
des Gleisjoches 4 mitsamt dem Schienenwagen 5 weist jeweils end
seitig ein Spurkranzrad-Fahrwerk 15 als schienengebundenes Fahr
werk und ein als schienenungebundenes Fahrwerk ausgebildetes
Raupen-Fahrwerk 16 auf. Die beiden mit je einem Fahr-Antrieb 17
ausgestatteten Raupen-Fahrwerke 16 des Hilfswagens 6 sind über
einen Schwenkrahmen 18 an jedem Längsende des Hilfswagen-Plateau-
Rahmens 19 vorkragend angelenkt und mit einem Schwenkantrieb 20
zum Verschwenken des Raupen-Fahrwerkes 16 in eine Arbeits- bzw.
Ruheposition um eine quer zur Wagenlängsrichtung verlaufende
Horizontal-Achse 21 verbunden. Der mit dem Raupen-Fahrwerk 16
verbundene Schwenkrahmen 18 des Hilfswagens 6 ist in seiner hori
zontalen, das Raupen-Fahrwerk 16 in die Ruheposition verbringen
den Lage als Verlängerung des Plateau-Rahmens 19 ausgebildet.
Jedes Raupen-Fahrwerk 16 ist endseitig um eine quer zur Wagen
längsrichtung verlaufende Achse 22 verschwenkbar und um eine in
Längsmitte in vertikaler Richtung verlaufende Lenk-Achse 23 dreh
bar mit dem Schwenkrahmen 18 verbunden.
Wie in Fig. 2 ersichtlich, weist jedes Raupen-Fahrwerk 16 zwei in
einem etwa der Schienen-Spurweite entsprechenden Abstand quer
zur Wagenlängsrichtung zueinander angeordnete Raupenketten 24 auf.
Der Hilfswagen 6 ist durch einen weiteren, dem Spurkranzrad-Fahr
werk 15 zugeordneten Fahr-Antrieb 25 auch auf dem aus Querschwel
len und Schienen gebildeten verlegten Gleis 26 selbsttätig ver
fahrbar. Mittig unterhalb des Plateau-Rahmens 19 ist eine zentra
le Energieversorgungsanlage 27 und eine Steuereinrichtung 28 vor
gesehen. Wie in Fig. 1 ersichtlich, ist zum Transport von längeren,
z.B. 35 m (Gleisjochen) eine zweite gleichartige Anlage 1 mit einem
Schienen- und Hilfswagen 5, 6 vorgesehen, wobei jede Anlage 1
jeweils einer Hälfte des zu transportierenden Gleisjoches 4 zuge
ordnet ist. An den Endbereich des verlegten Gleises 26 schließt
eine gleislose, durch den Bahnkörper bzw. das Schotterbett ge
bildete Umbaulücke 29 zur Aufnahme des Gleisjoches 4 an.
Wie in Fig. 3 ersichtlich, ist jeder Hubstempel 13 des Schienen
wagens 5 als in einem vertikalen Teleskop-Außenrohr 30 über
einen Antrieb 31 längsverschiebbar angeordnetes Teleskop-Innen
rohr 32 einer im Querschnitt vierkantförmigen Vertikal-Verschie
be-Teleskopanordnung 33 ausgebildet. Jeder Hubstempel 13 des
Schienenwagens 5 ist mit einem über einen Antrieb 34 beaufschlag
baren Querverschiebestempel 35 für eine Verstellung quer zum
Träger-Rahmen verbunden. Dieser Querverschiebestempel 35 ist in
einem vierkantförmigen und mit dem Träger-Rahmen 7 verbundenen
Führungsrohr 36 zur Bildung einer Querverschiebe-Teleskopanord
nung 37 gelagert. Der Querverschiebestempel 35 der Querverschiebe-
Teleskopanordnung 37 ist mit dem Teleskop-Außenrohr 30 der Verti
kal-Verschiebe-Teleskopanordnung 33 verbunden. In ihrer Länge
ist jede Querverschiebe-Teleskopanordnung 37 im eingefahrenen
Zustand wenigstens der Länge einer Schwelle 2 entsprechend aus
gebildet, wobei der in jeder Querverschiebe-Teleskopanordnung
eingebaute Hydraulik-Zylinder-Kolben-Antrieb 34 für eine etwa
gleich große Seitenverschiebebewegung etwa in Schwellenlänge
ausgebildet ist. Am unteren, freien Ende jedes Teleskop-Innen
rohres 32 ist eine horizontale Abstützplatte 38 zur besseren
Abstützung am Bahnkörper vorgesehen.
Jede der in Fig. 3 erkennbaren Schienen-Greifvorrichtungen 10 ist als
dem Spurkranzrad-Fahrwerk 8 gegenüberliegender, in einem Führungskör
per 39 höhenverstellbar gelagerter, am Schienenfuß oder -kopf des zu er
fassenden Gleisjoches 4 anlegbarer Greifhaken 40 ausgebildet. Dieser
Greifhaken 40 ist mit einem Hydraulik-Zylinder-Kolben-Antrieb 41
zur Höhenverstellung verbunden, dessen Kolbenstange am Führungs
körper 39 befestigt ist. Jede mit dem Schienenwagen 5 verbundene
Schienen-Greifvorrichtung 10 ist über einen eigenen Hydraulik-
Zylinder-Kolben-Antrieb 42 quer zum Träger-Rahmen 7 verstellbar.
Dieser Antrieb 42 ist mit seiner Kolbenstange mit dem Führungs
körper 39 und mit seinem Zylinder mit einem Querbalken 43 ver
bunden. Der Greifhaken 40 ist mit seinem Höhen- und Querverstell
antrieb 41, 42 gemeinsam mit dem Spurkranzrad 44 des Schienenwagen-
Fahrwerkes 8 an dem mit dem Träger-Rahmen 7 verbundenen Querbal
ken 43 gelagert und in Gleislängsrichtung über eine am Träger-
Rahmen 7 angeordnete Längsführung 45 verschieb- bzw. verstell
bar ausgebildet. Der Querbalken 43 weist in seinem äußeren End
bereich eine Querführung 46 auf, in der der Führungskörper 39
mitsamt dem Greifhaken 40 und dem Antrieb 41 querverschiebbar
gelagert ist. Der mit dem Schwenkrahmen 18 verbundene Schwenk
antrieb 20 ist mit seinem Zylinder an einem mit dem Plateau-Rah
men 19 verbundenen Abstützrahmen 47 abgestützt. Alle Hub- und
Querverschiebe-Teleskopanordnungen 33, 37 sind im eingefahrenen
Zustand für eine freie Durchfahrt des vorgeschriebenen Gleispro
fils ausgebildet und mit ihren Antrieben 31, 34 voneinander unab
hängig von einer zentralen Steuereinrichtung 11 fernsteuerbar.
Im folgenden wird insbesondere an Hand der Fig. 4 bis 7 eine mög
liche Arbeitsweise mit der fahrbaren Anlage 1 mit einem beispiels
weise ca. 26 m langen Gleis-Weichenjoch beschrieben.
Das zu verlegende Gleisjoch 4 wird mit entsprechenden Spezialwag
gons bis unmittelbar vor die Umbaulücke 29 transportiert und im
Endbereich des verlegten Gleises 26 auf dieses abgelegt. An
schließend werden zwei Anlagen 1 mit insgesamt 2 Schienenwagen 5
und zwei Hilfswagen 6 zum abgelegten Gleisjoch 4 verfahren, wo
bei die beiden Schienenwagen 5 vor den beiden Hilfswagen 6 ange
ordnet sind. Die Raupen-Fahrwerke 16 der Hilfswagen 6 sind dabei
in Ruheposition hochgeschwenkt, so daß sich die Hilfswagen 6
lediglich über die mit einem Fahr-Antrieb 25 verbundenen Spur
kranzrad-Fahrwerke 15 am verlegten Gleis 26 abstützen. Sobald
der Endbereich des Gleisjoches 4 erreicht ist, werden die beiden
Schienenwagen 5 mit ihren Spurkranzrad-Fahrwerken 8 über eine
kleine Schienenrampe auf die Schienen 3 des abgelegten Gleisjo
ches 4 verfahren, wobei der vordere Schienenwagen 5 etwa in der
Mitte der vorderen Gleisjochhälfte und der hintere Schienenwagen
5 etwa im Mittelbereich der hinteren Gleisjochhälfte gestoppt
wird. Ober die zentrale Steuereinrichtung 11 werden vorerst die
Antriebe 34 der Querverschiebe-Teleskopanordnungen 37 betätigt,
um die Hubstempel 13 außerhalb der Umrißlinie des abgelegten
Gleisjoches 4 zu positionieren. Anschließend wird der Querbalken
43 durch Betätigung des entsprechenden Hydraulik-Antriebes mit
samt dem zugeordneten Spurkranzrad 44 und dem Greifhaken 40 kurz
in Maschinenlängsrichtung verschoben, so daß der Greifhaken 40
genau zwischen zwei Schwellen 2 des abgelegten Gleisjoches 4 zu
liegen kommt. Durch Betätigung der Antriebe 41 werden die Greif
haken 40 zwischen zwei Schwellen abgesenkt und mit der Betätigung
des Antriebes 42 unterhalb des Schienenfußes positioniert. Dabei
kommt es durch die Zangenerfassung der Schiene einerseits zwi
schen dem Spurkranzrad 44 und andererseits dem Hebehaken 40 zu
einer sicheren formschlüssigen Erfassung des Gleisjoches 4. Da
nach werden durch Betätigung der Antriebe 31 die Teleskop-Innen
rohre 32 der Vertikal-Verschiebe-Teleskopanordnungen 33 auf den
Bahnkörper abgesenkt. Indem diese Antriebe 31 auch nach Auflage
der Abstützplatten 38 auf den Bahnkörper weiterhin beaufschlagt
werden, kommt es zu einer Anhebung des Schienenwagens 5 mitsamt
dem durch die Greifhaken 40 erfaßten Gleisjoch 4 (siehe Fig. 4).
Sobald die Distanz zwischen der Schienenoberkante des verlegten
Gleises 26 und der Schwellenunterkante des angehobenen Gleisjo
ches 4 größer als die Höhe der Hilfswagen 6 ist, wird die Beauf
schlagung der Antriebe 13 gestoppt. Daraufhin werden die Fahr-An
triebe 25 der Spurkranzrad-Fahrwerke 15 der Hilfswagen 6 beauf
schlagt und diese in Richtung der kleinen Pfeile 48 (Fig. 4) un
ter das angehobene Gleisjoch 4 verfahren.
Nach Positionierung der beiden Hilfswagen 6 jeweils mittig unter
halb eines Schienenwagens 5 werden die Antriebe 31 der Vertikal-
Verschiebe-Teleskopanordnungen 33 in Gegenrichtung beaufschlagt,
wodurch das Gleisjoch 4 mitsamt dem darauf angeordneten Schienen
wagen 5 auf die Plateau-Ladefläche 14 der beiden Hilfswagen 6
aufgesetzt wird. Die Teleskop-Innenrohre 32 werden dabei zweck
mäßigerweise zur Gänze angehoben, so daß während des Transportes
des schweren Gleisjoches 4 keine Möglichkeit eines Hängenbleibens
an ortsfesten Einrichtungen od.dgl. besteht. In weiterer Folge
werden die Fahr-Antriebe 25 der beiden Hilfswagen 6 beaufschlagt
und der gesamte Anlagenverband mitsamt dem Gleisjoch 2 in Rich
tung des Pfeiles 49 (Fig. 5) in Bewegung gesetzt. Sobald das vor
derste, vorkragend angeordnete Raupen-Fahrwerk 16 über der Umbau
lücke 29 zu liegen kommt, wird durch Betätigung des Schwenkantrie
bes 20 dieses vorderste Raupen-Fahrwerk unter gleichzeitiger Be
aufschlagung seines eigenen Fahr-Antriebes 17 auf die Umbaulücke
29 abgesenkt. Sobald das unmittelbar nachfolgende Spurkranzrad-
Fahrwerk 15 vom verlegten Gleis 26 distanziert ist, wird der
Fahr-Antrieb 25 des unmittelbar hinter dem vordersten Raupen-Fahr
werk 16 angeordneten Spurkranzrad-Fahrwerkes 15, das nunmehr we
der mit dem Gleis noch mit dem Bahnkörper in Verbindung steht,
nicht mehr beaufschlagt (siehe Fig. 5). Sobald das hintere Spur
kranzrad-Fahrwerk 15 des vorderen Hilfswagens 6 den Endbereich
des verlegten Gleises 26 erreicht, wird bereits das hintere Rau
pen-Fahrwerk 16 auf die Schienen des verlegten Gleises 26 abge
senkt. Damit ist eine sichere Abstützung des Hilfswagens 6 ge
währleistet, sobald sich das hintere Spurkranzrad-Fahrwerk 15
nach Verlassen des verlegten Gleises 26 oberhalb der Umbaulücke 29
befindet. Dieser beschriebene Wechsel vom Spurkranzrad-Fahrwerk
15 zur Abstützung der Anlage 1 durch die Raupen-Fahrwerke 16
wiederholt sich bei dem nachfolgenden Hilfswagen 6 in der glei
chen Weise.
Sobald das angehobene und durch die Anlage 1 transportierte
Gleisjoch 4 genau an der vorgesehenen Stelle über der Umbaulücke
29 positioniert ist, wird der Transport gestoppt. Unter Beauf
schlagung der Antriebe 31 werden anschließend die Teleskop-Innen
rohre 32 der Hubstempel 13 wiederum auf den Bahnkörper abgesenkt
und durch weitere Beaufschlagung erfolgt wiederum ein Abheben der
beiden Schienenwagen 5 mitsamt dem durch die Greifhaken 40 erfaß
ten Gleisjoch 4 von der Plateau-Ladefläche 14 der Hilfswagen 6.
Durch die Möglichkeit einer individuellen Beaufschlagung sämtli
cher Antriebe 13 zur Absenkung der Hubstempel 13 kann das Gleis
joch 4 trotz einer unregelmäßigen und unebenen Oberfläche des
Bahnkörpers gleichmäßig angehoben bzw. abgesenkt werden. Anschließ
end werden die beiden Hilfswagen in der durch einen kleinen Pfeil
50 dargestellten Richtung wiederum auf das verlegte Gleis 26 ver
fahren. Dabei erfolgt ein kurzes Auffahren des vordersten Raupen-
Fahrwerkes 16 auf die Schienen des verlegten Gleises 26, bis das
unmittelbar nachfolgende Spurkranzrad-Fahrwerk 15 des Hilfswagens
6 auf den Schienen des verlegten Gleises aufliegt. Daraufhin kann
das vorderste Raupen-Fahrwerk 16 in die in Fig. 6 dargestellte
Ruheposition hochgeschwenkt werden. Die beiden Hilfswagen 6 könn
ten natürlich ebenso auf die gegenüberliegende Seite des verleg
ten Gleises 26 verfahren werden.
Nach dem Abtransport der beiden Hilfswagen 6 aus der Umbaulücke
29 werden die Antriebe 31 der Hubstempel 13 in Gegenrichtung be
aufschlagt, so daß sich das Gleisjoch 4 mitsamt den beiden Träger-
Rahmen 7 der Schienenwagen 5 auf die Umbaulücke absenkt. Sollten
zur genauen Einfügung des Gleisjoches 4 in die vorhandene Umbau
lücke 29 geringfügige Korrekturen in Schienenlängsrichtung er
forderlich sein, so können diese in einfacher Weise durch Quer
verschieben der mit dem Greifhaken 40 verbundenen Querbalken 43
durchgeführt werden. Sobald das Gleisjoch 4 auf dem Schotterbett
der Umbaulücken 29 aufliegt, werden unter Beaufschlagung der An
triebe 41 und 42 die Greifhaken 40 von den Schienen 3 des Gleis
joches 4 gelöst und die Teleskop-Innenrohre 32 der Hubstempel 13
zur Gänze in das Teleskop-Außenrohr 30 eingefahren. Durch Beauf
schlagung der Fahr-Antriebe 12 der Schienenwagen 5 können diese
über die Schienen 3 des soeben verlegten Gleisjoches 4 auf das
verlegte Gleis 29 verfahren werden.
In der Draufsicht gemäß Fig. 7 ist ein vorteilhafter Transport eines
weiteren, schweren, asymmetrischen Weichen-Gleisjoches 51 darge
stellt. Dieses Gleisjoch 51 kann nach Erfassen und Anheben durch die
schienengebundenen Schienenwagen 5 derart auf die Hilfswagen 6
aufgesetzt werden, daß die Schwerpunkt-Mittellinie des Weichen-
Gleisjoches 51 unter Vermeidung einer Kippgefahr zentrisch in
bezug auf die Längsmittel-Linie der beiden Hilfswagen 6 aufgelegt
wird. Da die beiden Hilfswagen 6 im Bereich der Umbaulücke 29
schienenunabhängig verfahren können, kann durch entspre
chend seitliches Anfahren des Endbereiches des verlegten Gleises
26 eine genaue Positionierung des Gleisjoches 51 in der vorge
sehenen Lage vorgenommen werden. Da die Raupen-Fahrwerke 16 eine
Lenk-Achse 23 aufweisen, können die Hilfswagen 6 ohne Schwierig
keiten auf das verlegte Gleis 26 verfahren werden, um die Spur
kranzrad-Fahrwerke 15 in Eingriff mit den Schienen des verlegten
Gleises 26 zu bringen.
Mit der erfindungsgemäß ausgebildeten Anlage 1 zweier unabhängig
voneinander verfahrbarer Wagen 5, 6 besteht der besonders wirt
schaftliche Vorteil einer weitgehenden Anpassung an vorhandene
unterschiedliche Einsatzbedingungen und Gleisjochlängen. So kann
z.B. bei kürzeren Gleisjochen mit einer einzigen Anlage 1 das Aus
langen gefunden werden. Ebenso können jedoch bei größeren und
schwereren Weichen-Gleisjochen anstelle der im dargestellten Aus
führungsbeispiel zwei, beispielsweise auch drei oder mehrere An
lagen 1 gleichzeitig zum Einsatz gebracht werden. Ein weiterer
Vorteil liegt auch in der Möglichkeit eines voneinander unabhän
gigen Einsatzes von Hilfs- und Schienenwagen entsprechend den ge
gebenen Umständen. So können z.B. die Schienenwagen 5 an der Stelle
des am verlegten Gleis abgelegten Gleisjoches 4 verbleiben und
lediglich zum Anheben und Aufladen des Gleisjoches auf die Hilfs
wagen 6 eingesetzt werden. Die Hilfswagen 6 transportieren an
schließend das Gleisjoch 4 ohne die Schienenwagen 5 in einer
längeren Distanz zur Umbaulücke, wo das Gleisjoch 4 von bereit
stehenden Spezialkränen abgehoben wird. Anschließend fahren die
Hilfswagen 6 zurück zu den Schienenwagen 5, um ein weiteres Gleis
joch zu holen. Ebenso ist ein alleiniger Einsatz z.B. der Hilfs
wagen möglich, indem diese die Gleisjoche von Spezialwaggons
direkt übernehmen und zu einer Umbaulücke transportieren, wo
die Gleisjoche von Spezialkränen abgehoben und verlegt werden.
Claims (15)
1. Fahrbare Anlage zum Aufnehmen oder Verlegen sowie Trans
portieren von aus Schienen und Schwellen gebildeten Gleisjochen,
bestehend aus wenigstens einem Schienenwagen mit Spurkranzrad-
Fahrwerken, mit an dessen Träger-Rahmen zum Anheben bzw. Ablegen
des Gleisjoches vorgesehenen Schienen-Greifvorrichtungen und
wenigstens einem Paar von quer zur Gleislängsrichtung gegenüber
liegend angeordneten Hubstempeln, die über einen Antrieb relativ
zum Bahnkörper höhenverstellbar und auf diesem aufsetzbar sind,
sowie einem über Spurkranzrad-Fahrwerke verfahrbaren Hilfswagen
mit einem Plateau-Rahmen als Ladefläche - zum Aufsetzen des Gleis
joches mitsamt dem mit diesem verbundenen Schienenwagen, da
durch gekennzeichnet, daß der vom Schienen
wagen unabhängig verfahrbare Hilfswagen (6) und der Schienenwa
gen (5) jeweils einen eigenen Fahr-Antrieb (25, 12) aufweist und
daß am Hilfswagen jeweils endseitig ein Spurkranzrad-Fahrwerk (15)
und ein schienenungebundenes Fahrwerk (16) vorgesehen ist, wobei
jeweils wenigstens eines dieser beiden unterschiedlichen, jeweils
einen eigenen Fahr-Antrieb (17, 25) aufweisenden Fahrwerke (15 bzw.
16) über einen Antrieb (20) zum Plateau-Rahmen höhenverstellbar
ausgebildet ist und daß der Schienenwagen (5) aus wenigstens zwei
in Gleislängsrichtung voneinander im Abstand angeordneten und über
den gemeinsamen und langgestreckt ausgebildeten Träger-Rahmen (7)
miteinander verbundenen Spurkranzrad-Fahrwerken (8) besteht, wo
bei jedem Spurkranzrad-Fahrwerk (8) jeweils im endseitigen Träger-
Rahmen-Bereich wenigstens ein Hubstempel-Paar (9) zugeordnet ist
und daß am Träger-Rahmen im Bereich dieser vier, durch die Spur
kranzräder der Fahrwerke (8) gebildeten Abstützstellen bzw. im Be
reich dieser vier Hubstempel je eine Schienen-Greifvorrichtung (10)
vorgesehen ist.
2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Träger-Rahmen (7) und/oder der Hilfswagen (6) zum Transport von
jeweils in ihrer Länge unterschiedlichen Gleisjochen ausgebildet
ist, wobei die Länge des Träger-Rahmens (7) in Gleislängsrichtung
wenigstens etwa 3 m beträgt bzw. den Abstand von fünf Normal-
Schwellenteilungen zu je 60 cm nicht unterschreitet und höchstens
etwa 15 m beträgt bzw. den Abstand von 25 Schwellenteilungen zu
je 60 cm nicht überschreitet.
3. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
beiden mit je einem Fahr-Antrieb ausgestatteten und als Raupen-
Fahrwerke (16) ausgebildeten schienenungebundenen Fahrwerke des
Hilfswagens (6) über einen Schwenkrahmen (18) an jedem Längsende
des Hilfswagen-Plateau-Rahmens vorkragend angelenkt und mit einem
Schwenkantrieb (20) zum Verschwenken in eine Arbeits- bzw. Ruhe
position um eine quer zur Wagenlängsrichtung verlaufende Horizon
tal-Achse (22) verbunden sind.
4. Anlage nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeich
net, daß der mit dem Raupen-Fahrwerk (16) verbundene Schwenkrah
men (18) des Hilfswagens (6) in seiner horizontalen, das Raupen-
Fahrwerk (16) in die Ruheposition verbringenden Lage als Verlän
gerung des Plateau-Rahmens (19) ausgebildet ist.
5. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Raupen-Fahrwerk (16) vorzugsweise endseitig um
eine quer zur Wagenlängsrichtung verlaufende Achse verschwenkbar
und um eine in Längsmitte in vertikaler Richtung verlaufende
Lenk-Achse (23) drehbar mit dem Schwenkrahmen (18) verbunden ist.
6. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß jedes Raupen-Fahrwerk (16) zwei in einem etwa der
Schienen-Spurweite entsprechenden Abstand quer zur Wagenlängs
richtung zueinander angeordnete Raupenketten (24) aufweist.
7. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß jeder Hubstempel (13) des Schienenwagens mit einem
über einen Antrieb (34) beaufschlagbaren Querverschiebestempel
(35) - für eine Verstellung quer zum Träger-Rahmen - verbunden
ist, der in einem vorzugsweise vierkantrohrförmigen und mit dem
Träger-Rahmen (7) verbundenen Führungsrohr (36) zur Bildung einer
Querverschiebe-Teleskopanordnung (37) gelagert ist.
8. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß jeder Hubstempel (13) als in einem vertikalen Teles
kop-Außenrohr (30) über einen Antrieb längsverschiebbar angeord
netes Teleskop-Innenrohr (32) einer im Querschnitt vorzugsweise
vierkantförmigen Vertikal-Verschiebe-Teleskopanordnung (33) aus
gebildet ist, und daß der Querverschiebestempel (35) der Querver
schiebe-Teleskopanordnung (37) mit dem Teleskop-Außenrohr (30) der
Vertikal-Verschiebe-Teleskopanordnung (33) verbunden ist.
9. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß jede Querverschiebe-Teleskopanordnung (37) in ihrer
Länge im eingefahrenen Zustand wenigstens der Länge einer Schwelle
(2) entsprechend ausgebildet ist und daß der in jeder Querver
schiebe-Teleskopanordnung eingebaute Hydraulik-Zylinder-Kolben-
Antrieb (34) für eine etwa gleich große Seitenverschiebebewegung
etwa in Schwellenlänge ausgebildet ist.
10. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß die beiden Hubstempel-Paare (9) unmittelbar vor
bzw. hinter dem zugeordneten Spurkranzrad-Fahrwerk (8) des Schie
nenwagens angeordnet sind.
11. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß jede mit dem Schienenwagen (5) verbundene Schienen-
Greifvorrichtung (10) über einen eigenen Hydraulik-Zylinder-Kolben-
Antrieb (42) quer zum Träger-Rahmen (7) verstellbar ist.
12. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß jede am Träger-Rahmen (7) befestigte Greifvorrich
tung (10) wenigstens ein Spurkranzrad (44) und einen diesem im
wesentlichen gegenüberliegend angeordneten, am Schienenfuß oder
-kopf anlegbaren und über einen Hydraulik-Zylinder-Kolben-Antrieb
(41) höhenverstellbaren Greifhaken (40) aufweist, und daß die
Greifhaken (40) vorzugsweise den Spurkranzrädern (44) der Schienen
wagen-Fahrwerke gegenüberliegend angeordnet sind.
13. Anlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der
Greifhaken mit seinen Höhenverstell- und Querverstellantrieben
(41, 42), vorzugsweise gemeinsam mit dem Spurkranzrad (44) des
Schienenwagen-Fahrwerkes (8), an einem mit dem Träger-Rahmen (7)
verbundenen Querbalken (43) gelagert und in Gleislängsrichtung
über eine am Träger-Rahmen (7) angeordnete Längsführung (45)
verschieb- bzw. verstellbar ausgebildet ist.
14. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß alle Hub- und Querverschiebe-Teleskopanordnungen
(33, 37) im eingefahrenen Zustand für eine freie Durchfahrt des
vorgeschriebenen Gleisprofils ausgebildet und mit ihren Antrieben
(31, 34) voneinander unabhängig, vorzugsweise von einer zentralen
Steuereinrichtung (11) fernsteuerbar sind.
15. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 14, insbesondere
für Gleis-Weichenjoche, Gleis-Weichenbauteile od.dgl., dadurch
gekennzeichnet, daß zum Transport von ganzen, z.B. 30 m oder län
geren Gleis-, insbesondere Gleis-Weichenjochen (4) oder Bogenwei
chen, jeweils wenigstens zwei hintereinander angeordnete, zum
gleichzeitigen Transport derartig ausgebildete Schienenwagen und
Hilfswagen (5, 6) vorgesehen sind.
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