DE3700881A1 - Zur schaedlingsbekaempfung geeignete oel-in-wasser-emulsion, verfahren zu ihrer herstellung und verwendung derselben - Google Patents
Zur schaedlingsbekaempfung geeignete oel-in-wasser-emulsion, verfahren zu ihrer herstellung und verwendung derselbenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine pestizid wirksame Öl-in-
Wasser-Emulsion, die neben mindestens einem aktiven Bestandteil
mit gegen Schädlinge gerichteter Wirkung
einen oder mehrere Kohlenwasserstoff(e) der Formel:
enthält. In der Formel (I) bedeuten X1, X2, Y1, Y2, Z1
und Z2, die gleich oder verschieden sein können, jeweils
ein Wasserstoffatom oder eine Alkylgruppe mit
1 oder 2 Kohlenstoffatom(en), R1 und R2, die gleich
oder verschieden sein können, jeweils ein Wasserstoffatom
oder eine Methylgruppe und n 0 oder 1.
In der Öl-in-Wasser-Emulsion verwendbare aktive Bestandteile
mit gegen Schädlinge gerichteter bzw.
pestizider Wirksamkeit sind solche mit einem Schmelzpunkt
von 0°C oder höher und einer Löslichkeit bei 0°C
in Kohlenwasserstoffen der Formel (I) von 10 Gew.-% oder
mehr. Werden zwei oder mehrere aktive Bestandteile mit
pestizider Wirksamkeit gemeinsam verwendet, beziehen
sich die angegebenen Schmelzpunkt- und Löslichkeitsparameter
auf die Mischung der aktiven Bestandteile.
Ferner betrifft die Erfindung die Zubereitung solcher Öl-
in-Wasser-Emulsionen und deren Verwendung.
Erfindungsgemäß erhält man zur Schädlingsbekämpfung geeignete
Öl-in-Wasser-Emulsionsrezepturen, die selbst bei
langdauernder Lagerung sehr stabil sind. Die zur Schädlingsbekämpfung
geeigneten Öl-in-Wasser-Emulsionsrezepturen
gemäß der Erfindung sind solche, die als für den
Benutzer sicher anzusehen sind, allenfalls eine geringe
Phytotoxizität aufweisen und darüber hinaus eine überragende
Lagerungsstabilität besitzen.
Von üblichen Schädlingsbekämpfungsmitteln, die durch Versprühen
appliziert werden, besitzen in der Regel aktive
Bestandteile, synthetische Netzmittel und große Mengen
an organischen Lösungsmitteln enthaltene emulgierbare
Konzentrate infolge Anwesenheit der organischen Lösungsmittel
den Nachteil, daß sie entzündlich sind, einen
beißenden Geruch besitzen, für Säugetiere toxisch sind
und diese reizen, gegenüber Erntefrüchten phytotoxisch
sind und dergleichen.
Andererseits gibt es auch sogen. benetzbare Pulver, d. h.
Pulverrezepturen ohne organische Lösungsmittel. Jedoch
auch diese benetzbaren Pulver sind mit Nachteilen behaftet.
Bei der Zubereitung der zu versprühenden Flüssigkeit
können von der jeweils damit befaßten Person
feinpulverige Teilchen inhaliert werden, so daß die
Handhabung solcher benetzbarer Pulver unbequem ist.
Darüber hinaus bereitet das Versprühen einer hochkonzentrierten
Sprühflüssigkeit in einem Raum geringen
Volumens Schwierigkeiten.
Aus diesen Gründen wurden Untersuchungen an sogen. fließfähigen
Rezepturen durchgeführt. In diesen wurden hydrophobe
aktive Bestandteile in feinteiliger Form in Wasser
suspendiert und dispergiert. Das Wasser dient hierbei
anstelle organischer Lösungsmittel und pulverförmiger
Träger als Rezepturgrundlage. Diese Art Rezeptur läßt
sich wie übliche flüssige Rezepturen handhaben, so daß
bei der Zubereitung der Sprühflüssigkeit, anders als bei
benetzbaren Pulvern, keine Pulverzerstäubung stattfindet.
Da solche Rezepturen, anders als emulgierbare Konzentrate
mit organischen Lösungsmitteln als Grundlage, Wasser als
Grundlage enthalten, gibt es hier kaum auf die Anwesenheit
organischer Lösungsmittel zurückzuführende Schwierigkeiten,
wie Toxizität und Reizwirkung gegenüber Säugetieren
sowie Phytotoxizität gegenüber Erntefrüchten.
Zur Zubereitung pestizid wirksamer fließfähiger Rezepturen
hat man sich bereits der verschiedensten Maßnahmen
bedient. Diese bekannten Maßnahmen werden grob in zwei
Verfahren eingeteilt. Bei einem Verfahren wird ein fester
Giftstoff fein pulverisiert und in dieser Form in Wasser
suspendiert. Bei dem anderen Verfahren wird unter Mithilfe
eines Dispergiermittels ein flüssiger Giftstoff in
feinteiliger Form in Wasser zu einer wäßrigen Emulsion
emulgiert. Ersteres Verfahren ist aus der JP-OS 46 889/1978,
letzteres Verfahren aus der JP-OS 1 24 707/1080 bekannt.
Bei ersterem Verfahren werden, wie bereits erwähnt, feine
Teilchen eines festen Giftstoffs in Wasser suspendiert.
Wenn diese feinen Teilchen über längere Zeit hinweg in
Wasser gelagert werden, gehen sie darin nach und nach in
Lösung und lagern sich bei Änderungen in der Lagerungstemperatur
auf den suspendierten Teilchen in kristalliner
Form ab. Dies führt dazu, daß die suspendierten Teilchen
in ihrer Größe zunehmen und nicht mehr in suspendiertem
Zustand gehalten werden können. Bei letzterem Verfahren
wird in der Regel ein flüssiger Giftstoff verwendet. Wenn
jedoch der Schmelzpunkt des Giftstoffs in der Nähe von
Raumtemperatur liegt, lassen sich oftmals folgende Erscheinungen
beobachten: Wenn der Giftstoff unmittelbar
nach der Zubereitung der Rezeptur in der Emulsion in
flüssiger Form enthalten ist, kristallisiert er bei langdauernder
Lagerung bei niedriger Temperatur aus und beeinflußt
dabei den Suspensionszustand.
Trotz dieser Schwierigkeiten wurden jedoch die geschilderten
Nachteile bis zu einem gewissen Grad behoben, indem
man geeignete Dispergiermittel und Dickungsmittel
einsetzte. Hierbei erhielt man dann Rezepturen, die nicht
voll zufriedenstellten, jedoch für einen speziellen Gebrauchszweck
gut genug waren.
Der Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, das Wachstum von
Kristallen oder eine Kristallisation vollständig zu verhindern,
was bei Durchführung der bekannten Maßnahmen
bisher nicht möglich war. Zu diesem Zweck ist es von
wesentlicher Bedeutung, den aktiven Bestandteil vollständig
zu verflüssigen, um seine Kristallisation zu verhindern.
Zur Verflüssigung des aktiven Bestandteils müssen
Lösungsmittel zugesetzt werden. Damit jedoch die Lösungsmittel
in fließfähigen Rezepturen zugesetzt werden
können, dürfen sie die solchen Rezepturen eigenen Vorteile,
z. B. geringe Brennbarkeit, niedrige Toxizität
gegenüber Säugetieren, niedrige Phytotoxizität und dergleichen,
nicht zu stark beeinträchtigen. Darüber hinaus
sollten die Lösungsmittel zur Verflüssigung des aktiven
Bestandteils für diesen ein gutes Lösungsvermögen besitzen.
Schließlich müssen die Lösungsmittel wasserunlöslich
sein und den aktiven Bestandteil selbst nach dem
Dispergieren in Wasser festhalten.
Obwohl die Aussage, daß der aktive Bestandteil mit Hilfe
von Lösungsmitteln verflüssigt wird, recht trivial klingt,
zeigen die vorherigen Hinweise, daß die Wahl geeigneter
Lösungsmittel nicht unproblematisch ist. Es hat sich nun
gezeigt, daß man die fließfähigen Schädlingsbekämpfungsmittelrezepturen
eigenen Probleme lösen kann, indem man
einen aktiven Bestandteil mit mindestens einem Kohlenwasserstoff
der Formel (I) zu einer einheitlichen Lösung
vermischt und diese dann in ein fließfähiges Schädlingsbekämpfungsmittel
überführt.
Erfindungsgemäß erhält man stabilisierte fließfähige
Schädlingsbekämpfungsmittel, in denen weder ein Kristallwachstum
noch eine Kristallisation stattfindet, durch
gleichmäßiges Auflösen mindestens eines aktiven Bestandteils
mit pestizider Wirksamkeit, dessen (deren) Schmelzpunkt(e)
0°C oder mehr und dessen deren) Löslichkeit bei
0°C in Kohlenwasserstoffen der Formel (I) 10 Gew.-% oder
mehr beträgt (betragen), in einem oder mehreren der genannten
Kohlenwasserstoffe, Emulgieren und Suspendieren
der erhaltenen Lösung mit Hilfe eines Dispergiermittels
in Wasser und erforderlichenfalls Zugabe sonstiger Additive,
wie Dickungsmittel und dergleichen.
Wenn der aktive Bestandteil und die Kohlenwasserstoffe
der Formel (I) mit Hilfe eines Dispergiermittels getrennt
in Wasser emulgiert und suspendiert werden, liegen die
Teilchen des aktiven Bestandteils und die Tröpfchen des
Kohlenwasserstoffs in dem gebildeten fließfähigen Schädlingsbekämpfungsmittel
nebeneinander vor. Folglich lassen
sich ein Kristallwachstum und eine Kristallisation nicht
verhindern. Dieser Effekt stellt sich nur ein, wenn beide
Teilchenarten in Form einer einheitlichen Lösung kombiniert
sind.
Um erfindungsgemäß ein stabilisiertes fließfähiges Schädlingsbekämpfungsmittel
ohne Kristallwachstum und Kristallisation
herstellen zu können, ist es folglich erforderlich,
zunächst den aktiven Bestandteil in dem Kohlenwasserstoff
zu lösen und die erhaltene Lösung dann in Wasser zu dispergieren.
Erfindungsgemäß läßt sich folglich die Langzeitlagerungsstabilität
fließfähiger Schädlingsbekämpfungsmitteln mit
aktiven Bestandteilen eines Schmelzpunktes von 0°C oder
mehr verbessern, ohne daß die Aktivität durch Zusatz des
Lösungsmittels beeinträchtigt wird. Darüber hinaus werden
auch die übrigen, solchen Rezepturen eigenen Vorteile,
z. B. geringe Brennbarkeit, niedrige Toxizität gegenüber
Säugetieren, geringe Phytotoxizität und dergleichen, kaum
beeinträchtigt. Wenn man sich des erfindungsgemäßen Verfahrens
bedient, lassen sich selbst aktive Bestandteile,
die nach üblichen Maßnahmen niemals zu fließfähigen
Rezepturen verarbeitet werden können, beispielsweise
solche, die in Wasser in hohem Maße löslich sind und bei
der Lagerung in Wasser ein erhebliches Kristallwachstum
zeigen, ohne Schwierigkeiten zu fließfähigen Rezepturen
verarbeiten.
Erfindungsgemäß einsetzbare aktive Bestandteile mit
pestizider Wirksamkeit sind beispielsweise Pyrethroidverbindungen,
Carbamatverbindungen, Organophosphorverbindungen
und dergleichen. Spezielle Beispiele für solche
aktive Bestandteile finden sich in der folgenden Tabelle I.
Beispiele für erfindungsgemäß verwendbare Kohlenwasserstoffe
der Formel (I) finden sich in der folgenden
Tabelle II.
Sowohl der aktive Bestandteil als auch der Kohlenwasserstoff
können Isomere aufweisen. Auch diese Isomeren fallen
selbstverständlich unter die Erfindung. Die aktiven
Bestandteile und Kohlenwasserstoffe können selbstverständlich
in beliebiger Weise kombiniert werden.
Verwendbare Dispergiermittel sind beispielsweise Polyvinylalkohol,
Gummiarabikum und dergleichen. Verwendbare
Dickungsmittel sind beispielsweise wasserlösliche
polymere Dickungsmittel, z. B. Polyacrylsäure-Dickungsmittel,
Dickungsmittel aus der Gruppe natürlicher Polysaccaride,
anorganische Dickungsmittel und dergleichen.
Im folgenden wird erläutert, wie die ölige Phase mit dem
aktiven Bestandteil und dem Kohlenwasserstoff mit Hilfe
eines Dispergiermittels in der wäßrigen Phase emulgiert
wird. Wird diese Stufe chargenweise durchgeführt, sollte
vorzugsweise die Menge der zu dispergierenden öligen
Phase auf 3 Gew.-Teile oder weniger pro 1 Gew.-Teil der
wäßrigen Phase begrenzt werden. Wird diese Stufe kontinuierlich
durchgeführt, sollten die einer Dispergiervorrichtung
pro Zeiteinheit zugeführten Mengen an öliger
und wäßriger Phase so eingestellt werden, daß die Menge
der ersteren 3 Gew.-Teile oder weniger pro 1 Gew.-Teil
der letzteren beträgt.
Pro 1 Gew.-Teil an aktivem Bestandteil wird (werden) in
der Regel 0,1-10 Gew.-Teil(e) Kohlenwasserstoff zugesetzt.
Die Menge an Dispergiermittel und Dickungsmittel in der
Rezeptur beträgt jeweils 0,1-20 Gew.-%.
Die erfindungsgemäßen Öl-in-Wasser-Emulsionen können
als Pestizide, z. B. Insektizide, Acarizide,
Nematozide, Herbizide, Steuerstoffe für das Pflanzenwachstum
und dergleichen zur Verwendung in der Landwirtschaft
und im Gartenbau, als Mittel zur Ausrottung
von Epidemien hervorrufenden Schädlingen, wie Mücken,
Fliegen, Küchenschaben, Termiten u. dgl., sowie als Mittel
zur Ausrottung von Rinder-, Schaf-, Schweine-, Haustier-,
z. B. Geflügel-, Hunde- und Katzenparasiten, z. B. von
Milben, Fliegen, Viehbremsen, Flöhen und Läusen, eingesetzt
werden.
Die folgenden Beispiele und Vergleichsbeispiele sollen
die Erfindung näher veranschaulichen.
Der aktive Bestandteil (f) besteht aus einer bei Raumtemperatur
viskosen Flüssigkeit, die bei 0°C fest wird.
Seine Löslichkeit in dem Kohlenwasserstoff (3) beträgt
50 Gew.-% oder mehr bei 0°C.
Ein Gemisch aus 10 g des aktiven Bestandteils (f) und
10 g des Kohlenwasserstoffs (3) werden zur vollständigen
Auflösung des ersteren in letzterem gründlich gemischt.
Danach wird die erhaltene Lösung in 30 g einer 13,3 gew.-%igen
wäßrigen Lösung eines handelsüblichen Polyvinylalkohols
eines Polymerisationsgrads von 1000 oder
weniger und eines Verseifungsgrades von 86,5-89,0%
eingetragen. Danach wird das Lösungsgemisch 5 min lang
mit Hilfe eines handelsüblichen Homogenisators bei
einer Temperatur von 70°C mit einer Umdrehungsgeschwindigkeit
von 7000 U/min gerührt. Nach Zugabe von 50 g
einer wäßrigen Lösung mit 0,4 Gew.-% eines handelsüblichen
Xanthangummis und 0,8 Gew.-% eines handelsüblichen
Aluminiummagnesiumsilikats bei Raumtemperatur
wird das Ganze einige Minuten lang schwach gerührt,
wobei 100 g einer Öl-in-Wasser-Emulsion mit 10 Gew.-%
an aktivem Bestandteil erhalten werden.
Bei dem aktivem Bestandteil (e) handelt es sich um eine
bei Raumtemperatur viskose Flüssigkeit, die bei 0°C fest
wird. Seine Löslichkeit in dem Kohlenwasserstoff (3)
beträgt 50 Gew.-% oder mehr bei 0°C.
Ein Gemisch aus 2,5 g des aktiven Bestandteils (e) und
2,5 g des Kohlenwasserstoffs (3) wird, zur Auflösung
des ersteren in letzterem gründlich durchgemischt. Die
erhaltene Lösung wird in 40 g einer 10 gew.-%igen wäßrigen
Lösung des in Beispiel 1 verwendeten handelsüblichen
Polyvinylalkohols eingetragen, worauf das Lösungsgemisch
mit Hilfe des in Beispiel 1 verwendeten handelsüblichen
Homogenisators bei 70°C 5 min lang mit einer
Umdrehungsgeschwindigkeit von 7000 U/min gerührt wird.
Nach Zugabe von 55 g einer wäßrigen Lösung mit 20 Gew.-%
eines vorher neutralisierten handelsüblichen Polyacrylsäure-
Dickungsmittels bei Raumtemperatur wird das Ganze
unter schwachem Rühren einige Minuten lang durchgemischt,
wobei 100 g einer Öl-in-Wasser-Emulsion mit
2,5 Gew.-% an dem aktiven Bestandteil erhalten werden.
Bei dem aktiven Bestandteil (b) handelt es sich um eine
bei der Raumtemperatur viskose Flüssigkeit, die bei längerdauernder
Lagerung bei 0°C teilweise kristallisiert.
Seine Löslichkeit in dem Kohlenwasserstoff (2) beträgt
50 Gew.-% oder mehr bei 0°C.
Ein Gemisch auf 6 g des aktiven Bestandteils (b) und 6 g
des Kohlenwasserstoffs (2) wird zur vollständigen Auflösung
des ersteren in letzterem gründlich durchgemischt.
Die erhaltene Lösung wird in 40 g einer 10 gew.-%igen
wäßrigen Gummiarabikumlösung eingetragen, worauf das
Lösungsmittel mit Hilfe des in Beispiel 1 verwendeten
handelsüblichen Homogenisators 5 min lang bei 70°C mit
einer Umdrehungsgeschwindigkeit von 7000 U/min gerührt
wird. Nach Zugabe von 48 g einer wäßrigen Lösung mit
0,5 Gew.-% des in Beispiel 1 verwendeten handelsüblichen
Xanthangummis und 1,0 Gew.-% des in Beispiel 1 verwendeten
handelsüblichen Aluminiummagnesiumsilikats bei
Raumtemperatur wird das Ganze einige Minuten lang
schwach gerührt, wobei 100 g einer Öl-in-Wasser-Emulsion
mit 6 Gew.-% an dem aktiven Bestandteil erhalten werden.
Bei dem aktiven Bestandteil (d) handelt es sich um eine
bei Raumtemperatur viskose Flüssigkeit, die bei 0°C fest
wird. Seine Löslichkeit in dem Kohlenwasserstoff (4) beträgt
50 Gew.-% oder mehr bei 0°C.
Ein Gemisch aus 10 g an dem aktiven Bestandteil (d) und
10 g des Kohlenwasserstoffs (4) wird zur vollständigen
Lösung des ersteren in letzterem gründlich durchgemischt.
Die erhaltene Lösung wird in 40 g einer 10 gew.-%igen
wäßrigen Lösung des in Beispiel 1 verwendeten handelsüblichen
Polyvinylalkohols eingetragen, worauf das
Lösungsgemisch mit Hilfe des in Beispiel 1 verwendeten
handelsüblichen Homogenisators 5 min lang bei 70°C mit
einer Umdrehungsgeschwindigkeit von 7000 U/min gerührt
wird. Nach Zugabe von 40 g einer wäßrigen Lösung mit
0,5 Gew.-% des in Beispiel 1 verwendeten handelsüblichen
Xanthangummis und 1,0 Gew.-% des in Beispiel 1 verwendeten
handelsüblichen Aluminiummagnesiumsilikats bei Raumtemperatur
wird das Ganze einige Minuten lang unter
schwachem Rühren gemischt, wobei 100 g einer Öl-in-
Wasser-Emulsion mit 10 Gew.-% an dem aktiven Bestandteil
erhalten werden.
Bei dem aktiven Bestandteil (h) handelt es sich um einen
bei Raumtemperatur festen Stoff. Seine Löslichkeit in
dem Kohlenwasserstoff (6) beträgt 10 Gew.-% bei 0°C.
Ein Gemisch aus 1 g des aktiven Bestandteils (h) und 9 g
des Kohlenwasserstoffs (6) wird zu vollständigen Auflösung
des ersteren in letzterem gründlich durchgemischt.
Die erhaltene Lösung wird in 40 g einer 10 gew.-%igen
wäßrigen Gummiarabikumlösung eingetragen, worauf das
Lösungsmittel mit Hilfe des in Beispiel 1 verwendeten
handelüblichen Homogenisators 5 min lang bei 70°C mit
einer Umdrehungsgeschwindigkeit von 7000 U/min gerührt
wird. Nach Zugabe von 50 g einer 20 gew.-%igen wäßrigen
Lösung des in Beispiel 2 verwendeten, vorher neutralisierten
handelsüblichen Polyacrylsäure-Dickungsmittels
bei Raumtemperatur wird das Ganze einige Minuten lang
unter schwachem Rühren durchgemischt, wobei 100 g einer
Öl-in-Wasser-Emulsion mit 1 Gew.-% an dem aktiven Bestandteil
erhalten werden.
Bei dem aktiven Bestandteil (a) handelt es sich um einen
bei Raumtemperatur halbfesten Stoff, der bei 0°C fest
wird. Seine Löslichkeit in dem Kohlenwasserstoff (5)
beträgt 50 Gew.-% oder mehr bei 0°C.
Ein Gemisch aus 10 g des aktiven Bestandteils (a) und
10 g des Kohlenwasserstoffs (5) wird zur vollständigen
Auflösung des ersteren in letzterem gründlich durchgemischt.
Die erhaltene Lösung wird in 30 g einer
13,3 gew.-%igen wäßrigen Lösung des in Beispiel 1 verwendeten
handelüblichen Polyvinylalkohols eingetragen,
worauf das Lösungsgemisch mit Hilfe des in Beispiel 1
verwendeten handelsüblichen Homogenisators 5 min lang
bei 70°C mit einer Umdrehungsgeschwindigkeit von 7000 U/min
gerührt wird. Nach Zugabe von 50 g einer 20 gew.-%igen
wäßrigen Lösung eines handelsüblichen Dickungsmittels
auf der Basis eines Saccharidderivats wird das Ganze
einige Minuten lang unter schwachem Rühren durchgemischt,
wobei 100 g einer Öl-in-Wasser-Emulsion mit 10 Gew.-%
an dem aktiven Bestandteil erhalten werden.
Beide Bestandteile (c) und (g) sind bei Raumtemperatur
feste Stoffe. Auch ein Gemisch aus beiden ist bei Raumtemperatur
fest. Die Löslichkeit eines 10 : 1 (auf Gewicht
bezogen)-Gemischs aus den aktiven Bestandteilen (c) und
(g) in einem 2 : 8 (auf das Gewicht bezogen)-Gemisch aus
den Kohlenwasserstoffen (1) und (3) beträgt 25 Gew.-%
oder mehr bei 0°C.
Zu einem Gemisch aus 5 g an dem aktiven Bestandteil (c)
und 0,5 g an dem aktiven Bestandteil (g) werden 16,5 g
eines 2 : 8 (auf das Gewicht bezogen)-Gemischs aus den
Kohlenwasserstoffen (1) und (3) zugegeben. Das erhaltene
Gemisch wird zur vollständigen Auflösung der ersteren
in letzterem gründlich durchgemischt. Danach wird die
erhaltene Lösung in 40 g einer 10 gew.-%igen wäßrigen
Lösung des in Beispiel 1 verwendeten handelsüblichen
Polyvinylalkohols eingetragen. Danach wird das Lösungsgemisch
mit Hilfe des in Beispiel 1 verwendeten handelsüblichen
Homogenisator 5 min lang bei 70°C mit einer
Umdrehungsgeschwindigkeit von 7000 U/min gerührt. Nach
Zugabe von 40 g einer wäßrigen Lösung mit 0,5 g des in
Beispiel 1 verwendeten handelsüblichen Xanthangummis
und 1,0 Gew.-% des in Beispiel 1 verwendeten handelsüblichen
Aluminiummagnesiumsilikats wird das Ganze
einige Minuten lang unter schwachem Rühren durchgemischt,
wobei 100 g einer Öl-in-Wasser-Emulsion mit 10 Gew.-%
an den aktiven Bestandteilen erhalten werden.
Ein Gemisch auf 15 g an dem aktiven Bestandteil (f) und
45 g an dem Kohlenwasserstoff (3) wird zur vollständigen
Auflösung des ersteren in letzterem gründlich durchgemischt.
Die erhaltene Lösung wird in 440 g einer
10 gew.-%igen wäßrigen Lösung des in Beispiel 1 verwendeten
handelsüblichen Polyvinylalkohols eingetragen,
worauf das Lösungsgemisch mit Hilfe des in Beispiel 1
verwendeten handelsüblichen Homogenisators
10 min lang bei Raumtemperatur mit einer Umdrehungsgeschwindigkeit
von 8500 U/min gerührt wird. Nach Zugabe
von 500 g einer wäßrigen Lösung mit 0,4 Gew.-% des in
Beispiel 1 verwendeten handelsüblichen Xanthangummis
und 1,2 Gew.-% des in Beispiel 1 verwendeten handelsüblichen
Aluminiummagnesiumsilikats bei Raumtemperatur
wird das Ganze einige Minuten lang unter schwachem
Rühren durchgemischt, wobei 1000 g einer Öl-in-Wasser-
Emulsion mit 1,5 Gew.-% an dem aktiven Bestandteil
erhalten werden.
Ein Gemisch aus 100 g des aktiven Bestandteils (f) und
200 g des Kohlenwasserstoffs (3) wird zur vollständigen
Auflösung des ersteren in letzterem gründlich durchgemischt.
Die erhaltene Lösung wird in 400 g einer
15 gew.-%igen wäßrigen Lösung des in Beispiel 1 verwendeten
handelsüblichen Polyvinylalkohols eingetragen,
worauf das Lösungsgemisch mit Hilfe des in Beispiel 1
verwendeten handelsüblichen Homogenisators 5 min lang
bei 40°C mit einer Umdrehungsgeschwindigkeit von
8000 U/min gerührt wird. Nach Zugabe von 300 g einer
wäßrigen Lösung mit 0,6 Gew.-% des in Beispiel 1 verwendeten
handelsüblichen Xanthangummis und 1,0 Gew.-%
des in Beispiel 1 verwendeten handelsüblichen Aluminiummagnesiumsilikats
bei 40°C wird das Ganze einige Minuten
lang unter schwachem Rühren durchgemischt, wobei 1000 g
einer Öl-in-Wasser-Emulsion mit 10 Gew.-% an dem aktiven
Bestandteil erhalten werden.
Ein Gemisch aus 50 g des aktiven Bestandteils (f) und
100 g des Kohlenwasserstoffs (3) wird zur vollständigen
Auflösung des ersteren in letzterem gründlich durchgemischt.
Die erhaltene Lösung wird in 400 g einer
15 gew.-%igen wäßrigen Lösung des in Beispiel 1 verwendeten
handelsüblichen Polyvinylalkohols eingetragen,
worauf das Lösungsgemisch mit Hilfe des in Beispiel 1
verwendeten handelsüblichen Homogenisators 5 min lang
bei 55°C mit einer Umdrehungsgeschwindigkeit von 7500 U/min
gerührt wird. Nach Zugabe von 450 g einer 0,6 gew.-%igen
wäßrigen Lösung des in Beispiel 1 verwendeten handelsüblichen
Xanthangummis bei Raumtemperatur wird das Ganze
einige Minuten lang unter schwachem Rühren durchgemischt,
wobei 1000 g einer Öl-in-Wasser-Emulsion mit 5 Gew.-% an
aktivem Bestandteil erhalten werden.
10 g des aktiven Bestandteils (f) werden auf 70°C erwärmt,
wobei er vollständig verflüssigt wird. Danach wird die
erhaltene Flüssigkeit in 30 g einer 13,3 gew.-%igen wäßrigen
Lösung des in Beispiel 1 verwendeten handelsüblichen
Polyvinylalkohols eingetragen, worauf das Ganze mit Hilfe
des in Beispiel 1 verwendeten handelsüblichen Homogenisators
5 min lang bei 70°C mit einer Umdrehungsgeschwindigkeit
von 7000 U/min gerührt wird. Nach Zugabe von 60 g
einer wäßrigen Lösung mit 0,48 Gew.-% des in Beispiel 1
verwendeten handelsüblichen Xanthangummis und 0,96 Gew.-%
des in Beispiel 1 verwendeten handelsüblichen Aluminiummagnesiumsilikats
bei Raumtemperatur wird die Mischung
einige Minuten lang unter schwachem Rühren durchgemischt,
wobei 100 g einer fließfähigen Rezeptur mit 10 Gew.-%
an dem aktiven Bestandteil erhalten werden.
2,5 g des aktiven Bestandteils (e) werden auf 70°C erwärmt,
wobei er vollständig verflüssigt wird. Die erhaltene
Flüssigkeit wird in 40 g einer 10 gew.-%igen
wäßrigen Lösung des in Beispiel 1 verwendeten handelsüblichen
Polyvinylalkohols eingetragen, worauf das
ganze mit Hilfe des in Beispiel 1 verwendeten handelsüblichen
Homogenisators 5 min lang bei einer Temperatur
von 70°C mit einer Umdrehungsgeschwindigkeit von 7000 U/min
gerührt wird. Nach Zugabe von 57,5 g einer 20 gew.-%igen
wäßrigen Lösung des in Beispiel 2 verwendeten, vorher
neutralisierten handelsüblichen Polyacrylsäure-Dickungsmittels
bei Raumtemperatur wird das Gemisch unter schwachem
Rühren einige Minuten lang durchgemischt, wobei
100 g einer fließfähigen Rezeptur mit 2,5 Gew.-% an
dem aktiven Bestandteil erhalten werden.
10 g des aktiven Bestandteils (d) werden auf 70°C erwärmt,
um ihn vollständig zu verflüssigen. Die erhaltene Flüssigkeit
wird in einer 40 g einer 10 gew.-%igen wäßrigem Lösung des
in Beispiel 1 verwendeten handelsüblichen Polyvinylalkohols
eingetragen, worauf das Ganze mit Hilfe des in
Beispiel 1 verwendeten handelsüblichen Homogenisators
5 min lang bei einer Temperatur von 70°C mit einer Umdrehungsgeschwindigkeit
von 7000 U/min gerührt wird. Nach
Zugabe von 50 g einer wäßrigen Lösung mit 0,4 Gew.-% des
in Beispiel 1 verwendeten handelsüblichen Xanthangummis
und 0,8 Gew.-% des in Beispiel 1 verwendeten handelsüblichen
Aluminiummagnesiumsilikats bei Raumtemperatur
wird das Gemisch unter schwachem Rühren einige Minuten
lang durchgemischt, wobei 100 g einer fließfähigen
Rezeptur mit 10 Gew.-% an dem aktiven Bestandteil erhalten
werden.
55 g eines 10 : 1 (auf Gewicht bezogen)-Gemisches der aktiven
Bestandteile (c) und (g) werden in 445 g einer wäßrigen
Lösung mit 3 Gew.-% eines handelsüblichen Polyvinylalkohols
eines Polymerisationsgrades von 1500 oder mehr
und eines Verseifungsgrades von 78,5-81,5% und 1 Gew.-%
eines handelsüblichen Sorbitantrioleatdispergiermittels
eingetragen. Das erhaltene Gemisch wird in eine handelsübliche
horizontale Naßpulverisierungsvorrichtung gefüllt.
Nach Zugabe von Glasperlen einer Größe von 1 mm wird
das Ganze bei einer Umdrehungsgeschwindigkeit von 3000 U/min
so lange naßpulverisiert, bis die Größe der aktiven Bestandteile
im Gemisch 2-3 µm beträgt. Nach Zugabe von
500 g einer 20 gew.-%igen wäßrigen Lösung des in Beispiel 2
verwendeten, vorher neutralisierten handelsüblichen
Polyacrylsäure-Dickungsmittels und einige Minuten
unter schwachem Rühren durchgeführtem Vermischen erhält
man 1000 g einer fließfähigen Rezeptur mit 5,5 Gew.-%
an dem aktiven Bestandteil.
Die Öl-in-Wasser-Emulsionen der Beispiele 1, 2 und 4 und
die fließfähigen Rezepturen der Vergleichsbeispiele 1,
2 und 3 werden in 100 ml fassende Polyethylenflaschen
gefüllt und darin nach dem dichten Verstopfen (der
Flaschen) 90 Tage lang bei 5°C gelagert. Danach werden
die verschiedenen Rezepturen unter einem Mikroskop bei
100facher Vergrößerung betrachtet. Hierbei zeigt es
sich, daß in den Rezepturen der Vergleichsbeispiele
Kristalle entstanden sind, daß dagegen in den erfindungsgemäßen
Öl-in-Wasser-Emulsionen der Beispiele 1,
2 und 4 überhaupt keine Kristallbildung stattgefunden
hat.
Ergebnisse des Kristallisationsvergleichs-Tests
Die Öl-in-Wasser-Emulsion von Beispiel 7 und die fließfähige
Rezeptur von Vergleichsbeispiel 4 werden jeweils
in 100 ml fassende Polyethylenflaschen gefüllt. Nach
dichtem Verstopfen der Flaschen werden beide Flaschen
samt Inhalt 14 Testzyklen unterworfen. Ein Testzyklus
bedeutet eine Lagerungseinheit von zunächst 4 Tagen bei
-5°C und danach 3 Tagen bei 30°C. Danach werden die
Rezepturen unter einem Mikroskop bei 100facher Vergrößerung
betrachtet. Hierbei zeigt es sich, daß in
der Rezeptur des Vergleichsbeispiels 4 ein Kristallwachstum
stattgefunden hat und sich zahlreiche Kristalle
am Boden der Polyethylenflasche abgesetzt haben. Bei der
erfindungsgemößen Öl-in-Wasser-Emulsion des Beispiels 7
hat dagegen keine Kristallbildung stattgefunden.
Von der Öl-in-Wasser-Emulsion des Beispiels 1 und der
fließfähigen Rezeptur des Vergleichsbeispiels 1 wird
die Phytotoxizität gegenüber Chinakohl (var., Muso) bestimmt.
Jede Rezeptur wird in Form einer auf das 250fache verdünnten
Lösung appliziert. Die Ergebnisse sind in
Tabelle IV als Durchschnittsphytotoxizitätsgrad aus
drei Applikationen pro Parzelle angegeben.
Ergebnisse des Phytotoxizitätsvergleichstests
Mit der Öl-in-Wasser-Emulsion des Beispiels 1 wird ein
Test bezüglich der oralen akuten Toxizität bei Ratten
durchgeführt. Hierbei zeigt es sich, daß der LD50-Wert
bei einem Rattenbock 2,250 mg/kg und bei einer weiblichen
Ratte 2,150 mg/mg beträgt, d. h. die Rezeptur besitzt nur
eine sehr geringe Toxizität.
Mit Hilfe der frisch hergestellten Öl-in-Wasser-Emulsion
des Beispiels 1 und der fließfähigen Rezeptur des Vergleichsbeispiels 1
werden Wirksamkeitstests gegenüber
Schädlingen durchgeführt.
Jede Rezeptur wird auf eine vorgegebene Konzentration
verdünnt, worauf 5 cm × 5 cm große Kohlblätter 1 min
lang in die jeweils verdünnte Lösung getaucht werden.
Nach dem Trocknen werden die Blätter und 10 Larven der
Tabakraupe (Spodoptera litura) in einen Becher eines
Durchmessers von 9 cm gelegt. Nach 2 Tagen wird die
Mortalität bestimmt (sechs Wiederholungen).
Weiterhin wird ein kleiner Pfirsichzweig, auf dem die
geflechte Pflaumenblattlaus (Hyaloterus pruni) parasitisch
siedelte, in einen 200 l fassenden Erlenmeyer-
Kolben eingebracht, worauf die auf eine gegebene Konzentration
verdünnte Testrezeptur auf einem Drehtisch
auf den Pfirsichzweig aufgesprüht wird. Vor dem Besprühen
und 1 Tag nach dem Besprühen wird die Anzahl
der gefleckten Pflaumenblattläuse gezählt und die
Mortalität berechnet (drei Wiederholungen).
Vergleich der Aktivität gegenüber
der Tabakraupe
Vergleich der Aktivität gegenüber der
gefleckten Pflaumenblattlaus
Claims (9)
1. Zur Schädlingsbekämpfung geeignete Öl-in-Wasser-
Emulsion, dadurch gekennzeichnet, daß in einer zur
Schädlingsbekämpfung geeigneten Öl-in-Wasser-Emulsion
mit mindestens einem aktiven Bestandteil mit pestizider
Aktivität, dessen (deren) Schmelzpunkt(e) 0°C oder
mehr und dessen (deren) Löslichkeitsgrad(e) bei 0°C
in (einem) Kohlenwasserstoff(en) der unten angegebenen
Formel 10 Gew.-% oder mehr betragen, mindestens ein
Kohlenwasserstoff der Formel:
worin X1, X2, Y1, Y2, Z1 und Z2, die gleich oder
verschieden sein können, jeweils für ein Wasserstoffatom
oder eine Alkylgruppe mit zwei oder weniger Kohlenstoffatomen
stehen; R1 und R2, die gleich oder verschieden
sein können, jeweils ein Wasserstoffatom
oder eine Methylgruppe darstellen und n = 0 oder 1,
enthalten ist.
2. Öl-in-Wasser-Emulsion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens einer der aktiven Bestandteile
mit pestizider Aktivität aus einer Pyrethroidverbindung
oder einem Isomeren derselben besteht.
3. Öl-in-Wasser-Emulsion nach Ansprüchen 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens einer der aktiven
Bestandteile mit pestizider Aktivität aus
α-Cyano-3-phenoxybenzyl-3-(2,2-dichlorvinyl)-2,2- dimethylcyclopropancarboxylat,
3-Phenoxybenzyl-3-(2,2-dichlorvinyl)-2,2-dimethylcyclopropancarboxyl-at,
α-Cyano-3-phenoxybenzyl-2,2,3,3-tetramethylcyclopropancarboxylat,
α-Cyano-3-phenoxybenzyl-2-(4-chlorphenyl)-3-methylbutyrat,
3,4,5,6-Tetrahydrophthalimidmethylchrysanthemat oder
3-Phenoxybenzyl-2-(4-ethoxyphenyl)-2-methylpropylether
oder einem Isomeren derselben besteht.
α-Cyano-3-phenoxybenzyl-3-(2,2-dichlorvinyl)-2,2- dimethylcyclopropancarboxylat,
3-Phenoxybenzyl-3-(2,2-dichlorvinyl)-2,2-dimethylcyclopropancarboxyl-at,
α-Cyano-3-phenoxybenzyl-2,2,3,3-tetramethylcyclopropancarboxylat,
α-Cyano-3-phenoxybenzyl-2-(4-chlorphenyl)-3-methylbutyrat,
3,4,5,6-Tetrahydrophthalimidmethylchrysanthemat oder
3-Phenoxybenzyl-2-(4-ethoxyphenyl)-2-methylpropylether
oder einem Isomeren derselben besteht.
4. Öl-in-Wasser-Emulsion nach einem der Ansprüche 1, 2
oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer
der Kohlenwasserstoffe aus Phenylxylylethan besteht.
5. Verfahren zur Herstellung einer zur Schädlingsbekämpfung
geeigneten Öl-in-Wasser-Emulsion mit mindestens einem
aktiven Bestandteil mit pestizider Aktivität, dadurch
gekennzeichnet, daß man den (die) aktiven Bestandteil(e)
mit pestizider Aktivität, dessen (deren) Schmelzpunkt(e)
0°C oder mehr und dessen deren) Löslichkeit bei 0°C in
(einem) Kohlenwasserstoff(en) der Formel:
worin X1, X2, Y1, Y2, Z1 und Z2, die gleich oder verschiden
sein können, jeweils für ein Wasserstoffatom
oder eine Alkylgruppe mit zwei oder weniger Kohlenwasserstoffatomen
stehen; R1 und R2, die gleich oder
verschieden sein können, jeweils ein Wasserstoffatom
oder eine Methylgruppe darstellen und n = 0 oder 1,
10 Gew.-% oder mehr betragen, in mindestens einem
Kohlenwasserstoff der angegebenen Formel löst, die
erhaltene Lösung mit Hilfe eines Dispergiermittels
in Wasser emulgiert und suspendiert und der erhaltenen
Emulsion erforderlichenfalls Zusätze, wie Dickungsmittel,
einverleibt.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß man als mindestens einen aktiven Bestandteil mit
pestizider Aktivität eine Pyrethroidverbindung oder
ein Isomeres derselben verwendet.
7. Verfahren nach Ansprüchen 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß man als mindestens einen aktiven Bestandteil
mit pestizider Aktivität
α-Cyano-3-phenoxybenzyl-3-(2,2-dichlorvinyl)-2,2- dimethylcyclopropanboxylat,
3-Phenoxybenzyl-3-(2,2-dichlorvinyl)-2,2-dimethylcyclopropancarboxyl-at,
α-Cyano-3-phenoxybenzyl-2,2,3,3-tetramethylcyclopropancarboxylat,
α-Cyano-3-phenoxybenzyl-2-(4-chlorphenyl)-3-methylbutyrat,
3,4,5,6-Tetrahydrophthalimidmethylchrysanthemat oder
3-Phenoxybenzyl-2-(4-ethoxyphenyl)-2-methylpropylether
oder ein Isomeres hiervon verwendet.
α-Cyano-3-phenoxybenzyl-3-(2,2-dichlorvinyl)-2,2- dimethylcyclopropanboxylat,
3-Phenoxybenzyl-3-(2,2-dichlorvinyl)-2,2-dimethylcyclopropancarboxyl-at,
α-Cyano-3-phenoxybenzyl-2,2,3,3-tetramethylcyclopropancarboxylat,
α-Cyano-3-phenoxybenzyl-2-(4-chlorphenyl)-3-methylbutyrat,
3,4,5,6-Tetrahydrophthalimidmethylchrysanthemat oder
3-Phenoxybenzyl-2-(4-ethoxyphenyl)-2-methylpropylether
oder ein Isomeres hiervon verwendet.
8. Verfahren nach Ansprüchen 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß man als mindestens einen der Kohlenwasserstoffe
Phenylxylylethan verwendet.
9. Verwendung einer Öl-in-Wasser-Emulsion nach Anspruch 1
zur Schädlingsbekämpfung.
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