DE3790890C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Behälter zum Transport
von langen, vorzugsweise zylindrischen Gegenständen,
insbesondere für Walzen von Papiermaschinen, gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Große Papiermaschinen umfassen gewöhnlich eine Anzahl großer
und sperriger Walzen, die in regelmäßigen Abständen aus der
Maschine ausgebaut und zur Wartung weggeschickt werden müssen.
Während des Transports müssen die Walzen entsprechend gegen
Beschädigung durch äußere Gewalt geschützt werden. Bis jetzt
wurden insbesondere aus Holz bestehende Kisten zum Schutz der
Walzen während des Transports verwendet. Der Nachteil dieser
hölzernen Kisten ist jedoch beträchtlich. Sie sind teuer in
der Herstellung, da hohe Anforderungen hinsichtlich der
Stabilität und Festigkeit der Kiste bestehen, unter anderem
aufgrund des großen Gewichtes und der Länge der Walzen. Ein
weiterer die Kosten steigernder Faktor ist, daß die Kiste
einen vollständigen Schutz für die Walzenoberfläche
gewährleisten muß. Hölzerne Kisten dieser Art muß man
grundsätzlich als Einwegverpackungen ansehen, da sie
gewöhnlich, wenn die Walze ausgepackt wird, zerstört werden.
Das bedeutet, daß die Verpackungskosten für jeden Transport
in der gleichen Größenordnung oder höher als die tatsächlichen
Transportkosten der Walze liegen. Eine hölzerne Kiste ist
weiter nicht einfach zu handhaben, da es schwierig ist,
erforderliche Hebeanschläge so anzubringen, daß sie für das
große Gewicht der Walze ausreichend zuverlässig sind. Es ist
ebenfalls schwierig, Gabeln eines Gabelstaplers oder
ähnlichem unter der Kiste anzuordnen.
Bei einem derartig bekannten Behälter (FR 22 80 562) bestehen
die Einrichtungen zur Befestigung des Gegenstandes jeweils
aus einer Bandage, wobei die Bandagen an den vorhandenen
Rahmenteilen befestigt und bezüglich vorhandener, durch
keilförmige Tragleisten gebildete Auflager in Längsrichtung
des zylindrischen Gegenstandes versetzt angeordnet sind, so
daß sich jeweils eine Bandage zwischen zwei Auflagern befindet.
Dabei sind die Bandagen die Rahmenseitenteile übergreifend
angeordnet.
In der Praxis besteht die Forderung nach einer Anpaßbarkeit in
Längsrichtung des Gehäuses der Befestigungseinrichtungen. Dies
ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn zylindrische
Gegenstände mit unterschiedlichen Längen und/oder
Querschnittsabmessungen im Behälter zu lagern und zu befestigen
sind. Dabei kann es auch vorkommen, daß konische
Längsabschnitte des zylindrischen Gegenstandes vorhanden sind,
in deren Bereich die Befestigungseinrichtungen nicht angeordnet
werden können.
Bei dem bekannten Behälter übergreifen die Bandagen die
Seitenteile des Gehäuses. Hierdurch werden seitliche Räume
beansprucht, die dem Oberteil des Behälters vorbehalten werden
sollten, damit dieser möglichst raumsparend aufgesetzt werden
kann. Außerdem sollen auch unterschiedlich lange Gegenstände
mit ein und denselben Einrichtungen befestigt werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Behälter der
im Oberbegriff des Anspruchs 1 beschriebenen Art so
auszugestalten, daß die Einrichtungen zur Befestigung der
Gegenstände an unterschiedlich lange und/oder unterschiedliche
Querabmessungen der Gegenstände ohne Beeinträchtigung des oder
der Oberteile anpaßbar sind.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 gekennzeichnete
Erfindung gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen.
Bei dem erfindungsgemäßen Behälter sind die Einrichtungen
Klemmteile, die in Längsrichtung des Gehäuses verschiebbar
und in der jeweiligen Verschiebestellung verriegelbar sind.
Hierdurch wird die angestrebte Anpaßbarkeit erreicht, so daß
wahlweise Längsabschnitte des Gegenstandes oder auch kurze
Gegenstände an wahlweisen Längsabschnitten befestigt werden
können. Dabei befinden sich die Befestigungseinrichtungen an
in das Gehäuse hineinragenden Abschnitten, so daß eine
Beeinträchtigung des oder der Oberteile vermieden wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Transportbehälters
gemäß der Erfindung;
Fig. 2 einen Längsschnitt des in Fig. 1 dargestellten
Behälters;
Fig. 3 eine Endansicht des Behälters;
Fig. 4 einen vergrößerten Schnitt IV-IV in Fig. 2;
Fig. 5 eine Explosionsansicht der Hauptteile des
Behälters;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht des Behälters,
gesehen schräg von oben;
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht des Behälters,
gesehen schräg von unten.
In den Zeichnungen ist der Transportbehälter gemäß
der Erfindung in seiner Gesamtheit mit 1 bezeichnet.
Innerhalb des Behälters ist mittels gestrichelter
Linien eine Walze 2 dargestellt. Der Behälter umfaßt
einen äußeren tragenden, festen Metallrahmen, allge
mein mit 3 bezeichnet. Innerhalb des Rahmens ist ein
Gehäuse 4 angeordnet. Der tragende Rahmen 3 umfaßt
zwei Rahmenendteile 5, die jeweils an einem der
kurzen Enden des Behälters angeordnet sind, und
zwei Rahmenseitenteilen 6, die längs jeder langen
Seite des Behälters angeordnet sind und fest mit den
Rahmenendteilen 5 verbunden sind. Die Rahmenendteile
sind rechtwinklig und bestehen aus einem hohlen
quadratischen Profil. Jedes Rahmenseitenteil 6 umfaßt
zwei Endteile 6′ und einen mittleren Teil 6′′, der
relativ zu den Endteilen parallel versetzt ist. Der
mittlere Teil 6′′ ist mit den Endteilen 6′ mittels
schräger Verbindungsteile 7, 7′ fest verbunden. Die
untere Kante jedes Rahmenendteils 5 und die untere
Seite des mittleren Teils 6′′ der Rahmenseitenteile
liegen in einer gemeinsamen Ebene und sind in einem
solchen Abstand unter der unteren äußeren Umfangs
fläche des Gehäuses angeordnet, daß unterhalb des Ge
häuses ein Raum für Aussparungen 8 im mittleren Teil
gebildet wird, wobei die Aussparungen paarweise mit
Führungen 9 in Form von rechtwinkligen hohlen Pro
filen oder Rohren für die Gabeln eines Gabelstaplers
oder ähnlichem verbunden sind. Die Gabelaussparungen
8 sind vorzugsweise vierfach und paarweise sym
metrisch zur Behältermitte angeordnet. An den
schrägen Verbindungsteilen 7, 7′ sind Hebenasen
10, 10′ befestigt. An der Oberseite der recht
winkligen Rahmenendteile 5 (siehe Fig. 3) sind Vor
sprünge 11 vorgesehen, die mit entsprechenden Ver
tiefungen 12 an den unteren Seiten der Rahmenend
teile zusammenwirken, wenn mehrere Behälter aufein
ander gestapelt werden.
Das Gehäuse 4 umfaßt ein kontinuierliches, halb
zylindrisches Bodenteil 14, bestehend aus vier
Wellblechplatten, die mittels Schweißen mit halb
zylindrischen, hufeisenförmigen Verbindungsteilen
13 verbunden sind, die zwischen den Wellblechplatten
angeordnet sind. Das Gehäuseoberteil umfaßt vier lose
Abdeckabschnitte 15′, 15′′, 15′′′, die ebenfalls aus
Wellblechplatten bestehen und halbzylindrisch geformt
sind, indem sie an ihren Enden an halbkreisförmige,
hufeisenförmigen Teilen 21, 22 angeschweißt sind.
Einige Teile 21 sind längs ihrer oberen Kante mit
einem U-förmigen Flansch versehen, damit sie ein
benachbartes Teil 22 überlappen und abdecken. Die
Enden des Bodenteils 14 sind an kreisförmigen Blech
scheiben 23 angeschweißt, die den gleichen Durch
messer aufweisen, wie der Außendurchmesser der huf
eisenförmigen Endteile 22 und die Verbindungsteile
13. Das Abdeckteil 15′ benachbart zu einer derartigen
Scheibe 23 weist ebenfalls einen U-förmigen Flansch
auf, der die Scheibe 23 überlappt. Jede Längskante
eines Abdeckteils 15′, 15′′, 15′′′ umfaßt ein Paar
Ösen 19, die mit entsprechenden Ösen an einem Längs
flansch 24 zusammenwirken, der an jeder Längskante
des Bodenteils 14 befestigt ist. Mittels dieser Ösen
18, 19 können die Abdeckteile 16 mit dem Bodenteil
14 mittels Bolzen 17 verbunden werden (siehe Fig. 6).
Wenn die Bolzen 17 an einer Seite entfernt werden,
bilden die Ösen 18 und 19 zusammen mit den Bolzen 17
an der gegenüberliegenden Seite des Abdeckteils ein
Scharnier, so daß das Abdeckteil nach oben in eine
gewünschte Richtung verschwenkt werden kann. Der
Flansch 24 dient ebenfalls zur Befestigung des Ge
häuses an dem Endteil 6′ des Rahmenseitenteils
mittels einer Anzahl von Bolzen 20 (siehe Fig. 5 und
6). Im Bereich des mittleren Teils 6′′ des Rahmen
seitenteils ist das Gehäuse im Prinzip selbsttragend,
obwohl es möglich ist, das Verbindungsteil 13 nach
außen so zu verlängern, daß es selbst das mittlere
Teil 6′′ trägt.
Innerhalb des Gehäuses sind zwei Klemmeinrichtungen
25 befestigt, deren Konstruktion man am besten in
Fig. 4 sieht. Diese Klemmeinrichtungen 25 sind so
ausgelegt, daß sie eine Welle 32 der Walze 2 halten,
wie dies mittels gestrichelter Linien in Fig. 2 und 4
dargestellt ist. Der Flansch 24 ist so breit, daß er
um eine bestimmte Strecke in das Gehäuse hineinragt,
wobei der hineinragende Abschnitt zur Befestigung der
Klemmeinrichtung 25 verwendet wird. Die Klemmein
richtung umfaßt ein unteres Teil 26 mit einem V-för
migen Abschnitt und ein oberes Teil 27 mit einem um
gekehrt V-förmigen Abschnitt, zwischen welchen die
Wellenlager 32, die sich von den Walzenenden erstrec
ken, fest mittels Bolzen 28 in ihrer Stellung ver
klemmt werden können. Das untere Teil 26 der Klemm
einrichtung ist mit an Vorsprüngen 33 befestigten
Rädern 29 versehen, die auf dem Bodenteil 14 des
Gehäuses 4 in der abgesenkten Stellung der Klemm
einrichtung aufliegen. Das untere Teil 26 der
Klemmeinrichtung 25 überlappt die untere Seite des
Flansches 24 um einen bestimmten Abstand. An der
Innenseite des Flansches 24 ist ein Bolzen 30 gewinde
mäßig in das untere Teil 26 an beiden Seiten in der
Nähe der Innenkante des Flansches 24 eingeschraubt.
Der Bolzen 30 erstreckt sich durch einen Anschlag
31, der die obere Seite des Flansches 24 überlappt.
Im ungespannten Zustand der Bolzen 30 ist das untere
Teil 26 in den Behälter abgesenkt, so daß die Räder
29 mit dem Inneren des Gehäuses in Eingriff stehen.
Gleichzeitig ist natürlich das untere Teil 26 und
somit die gesamte Klemmeinrichtung vom Flansch 24
gelöst, was bedeutet, daß die Klemmeinrichtung
und die damit einklemmte Walze auf den Rädern
in Längsrichtung des Behälters verschoben werden
kann. Auf diese Weise kann der Schwerpunkt der
Walze so verschoben werden, daß er in der Nähe
der Mitte des Behälters liegt. Wenn sich die Walze
dann im Behälter in der gewünschten Stellung be
findet, werden die Schrauben 30 angezogen und der
untere Teil 26 der Klemmeinrichtung wird mit der
unteren Seite des Flansches 24 in der angehobenen
Stellung in Eingriff gebracht, in der die Räder 29
-von der Innenseite des Bodenteils 14 gelöst sind.
Gleichzeitig wird die Klemmeinrichtung relativ zum
Flansch 24 festgestellt und somit ebenfalls relativ
zum Behälter in seiner Gesamtheit, in dem die Innen
kante des Flansches zwischen das Unterteil 26 der
Klemmeinrichtung 25 und der Klemmplatte 31 einge
klemmt wird.
Der äußere Rahmen 3 besteht vorzugsweise aus Stahl,
und das Gehäuse 4 aus Wellblechplatten. Die Anzahl
der Gehäuseabschnitte ist vier, hauptsächlich des
halb, weil Wellblechplatten der Art verwendet werden,
die bei Straßenentwässerungstollen verwendet werden
und normalerweise eine Dicke von 2,6 mm haben und
deren gesamte Länge mit der von Standardwalzen von
Papiermaschinen übereinstimmt. Eine Wanddicke von
2,6 mm im Gehäuse ist für einen zufriedenstellen
den Schutz der Walzenoberfläche ausreichend und
gleichzeitig weist jeder der vier Abdeckabschnitte
ein ausreichend niedriges Gewicht auf, um eine
leichte Handhabung zu gewährleisten.
Der erfindungsgemäße Transportbehälter weist ver
glichen mit den hölzernen Kisten des Standes der
Technik beträchtliche Vorteile auf. Der Behälter kann
praktisch unbegrenzt wiederverwendet werden, was be
deutet, daß die Verpackungskosten für jeden Trans
port sehr niedrig sind, auch wenn der Behälter etwas
teurer als eine entsprechende hölzernen Kiste ist.
Der äußere selbsttragende Rahmen widersteht starken
Beanspruchungen, insbesondere beim Laden und Entladen
des Behälters mit seinem Inhalt, wobei gleichzeitig
das Gehäuse die Walzenoberfläche wirksam schützt.
Weiter ist das Öffnen und Auspacken des Behälters
äußerst einfach, und gleichzeitig ist die Handhabung
des Behälters während des Beladens und Entladens,
entweder mittels eines Krans oder eines Gabelstaplers
sehr vereinfacht, da die Hebenasen und Führungen für
die Gabeln an geeigneten Stellen angeordnet werden
können. Es soll in diesem Zusammenhang darauf hin
gewiesen werden, daß der Behälter leicht mittels
eines Gabelstaplers angehoben werden kann, auch
wenn er sich in der umgekehrten Lage beim Entladen
oder Laden befindet, da das gesamte Gewicht der Wal
ze direkt auf den äußeren Rahmen übertragen wird. Ein
anderer großer Vorteil während der Handhabung ist die
Möglichkeit der Verschiebung der Walze innerhalb des
Behälters, so daß der Schwerpunkt sich an der
geeignetsten Stelle relativ zur Stellung der Hebe
nasen oder der Gabelführungen befindet. In Anbetracht
des großen Gewichte der Walze und der großen Abmes
sung des Behälters, die in der dargestellten Aus
führungsform etwa sieben Meter beträgt, besteht die
Gefahr, daß der Gabelstapler umkippt, wenn die Walze
einer exzentrischen Last unterworfen wird.
Die Erfindung kann natürlich auf die verschiedenste
Weise innerhalb des Umfangs der beigefügten Ansprüche
abgeändert werden. Beispielsweise kann das Gehäuse
vollständig oder teilweise aus glasfaserverstärktem
Kunststoff oder aus mit geschäumtem Kunststoff
laminiertem Blech bestehen. Wenn die Walze keine
Schutzschicht beim Verpacken aufweist, kann das Ge
häuse mit geschäumtem Kunststoff oder Holz oder ähn
lichem Material ausgekleidet werden. Das Bodenteil
des Gehäuses kann ebenfalls mit länglichen Rohren an
der Blechoberfläche versehen werden, die als Träger
für die Räder der Klemmeinrichtung dienen, die in
diesem Fall nicht in direktem Eingriff mit dem Blech
stehen. Ebenfalls muß das Gehäuse nicht notwendiger
weise zylindrisch sein. Die Rahmenendteile brauchen
nicht quadratisch zu sein; sie können ebenfalls acht
eckig oder kreisförmig sein. Der mittlere Teil der
Rahmenseitenteile kann aus mehreren Abschnitten be
stehen, die parallel sowohl nach oben als auch nach
unten zueinander versetzt sind, wenn dies gewünscht
wird, wodurch man einen besseren Schutz ebenfalls für
die Gehäuseoberseite erhält. Der Rahmen kann natür
lich aus mehreren Rahmenseitenteilen an beiden Seiten
bestehen. Die Gabelaussparungen im Rahmen können
unterschiedlich ausgelegt und an anderen Stellen als
bei der bevorzugten Ausführungsform dargestellt, an
geordnet sein. Die Klemmeinrichtungen sind so darge
stellt, daß sie direkt die Rollenwelle tragen, sie
können jedoch ebenfalls ein geeignetes entfernbares
Teil umfassen, das direkt an den Wellendurchmesser
angepaßt ist. In dem Fall, daß die Wellenlager an der
aus der Maschine herausgenommenen Walze verbleiben,
werden die Klemmeinrichtungen vorzugsweise verwendet,
um die Lager zu halten. Weiter können die Klemmein
richtungen direkt auf die Walze einwirken, wenn die
Welle nicht
bei der entfernten Walze verbleibt, oder wenn die
Walze keine Welle hat. Die Verbindungsteile 7, 7′
brauchen natürlich nicht schräg zu sein, sondern
können ebenfalls rechtwinklig zu den verbleibenden
Teilen der Rahmenseitenteile oder in irgendeiner
anderen geeigneten Weise angeordnet sein. Es ist eben
falls möglich den Behälter statt für Walzen von
Papiermaschinen für lange Gegenstände zu verwenden,
beispielsweise für Walzen von Druckmaschinen oder
andere empfindliche Gegenstände. Es ist ebenfalls
möglich andere Einrichtungen zum Befestigen der Welle
innerhalb des Gehäuses als die in den Zeichnungen
dargestellten Klemmeinrichtungen zu verwenden.
Claims (9)
1. Behälter zum Transport von langen, vorzugsweise zylindri
schen Gegenständen (2), insbesondere für Walzen von
Papiermaschinen, umfassend einerseits einen äußeren
tragenden, festen Metallrahmen (3) und andererseits ein
nichttragendes, den Gegenstand schützendes Gehäuse (4),
wobei der Rahmen (3) an jedem kurzen Ende des Behälters
Rahmenendteile (5) und längs der langen Seite des Behälters
angeordnete, mit den Rahmenendteilen (5) verbundene
Rahmenseitenteile (6) umfaßt, wobei das Gehäuse (4) sowohl
ein vorzugsweise halbzylindrisches Bodenteil (14), das in
den Rahmenseitenteilen (6) gehalten ist, als auch ein oder
mehrere, vorzugsweise halbzylindrische, lösbar mit dem
Bodenteil (14) verbundene Oberteile (15) umfaßt, und wobei
innerhalb des Gehäuses (4) mindestens zwei Einrichtungen
(25) zur Befestigung des Gegenstandes (2) in der Transport
stellung vorgesehen sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß Partien des Gegenstandes (2), zum Beispiel herausragen
de Walzenzapfen (32), in den Befestigungseinrichtungen (25)
festklemmbar sind und daß die Befestigungseinrichtungen (25)
in Längsrichtung des Gehäuses (4) verschiebbar und verrie
gelbar auf einem in das Gehäuse (4) hineinragende Abschnitt
(24) angeordnet sind.
2. Behälter nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungseinrichtungen (25) jeweils durch ein
unteres und ein oberes Teil (26, 27) gebildet sind, die
bezüglich der Längsachse des zu befestigenden Gegenstandes
(2) einander gegenüberliegend angeordnet sind.
3. Behälter nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das untere Teil (26) durch ein V-förmiges Rahmenteil und
das obere Teil (27) durch ein umgekehrt V-förmiges Rahmen
teil gebildet ist.
4. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß jedes der Rahmenseitenteile (6) ein mittleres Teil (6′′)
und zwei Endteile (6′) umfaßt, daß das mittlere Teil
parallel nach unten relativ zu den zwei Endteilen (6′)
versetzt und damit mittels vorzugsweise schrägen Verbin
dungsteilen (7, 7′) so verbunden ist, daß die Endteile (6′)
im Niveau der Mitte des Gehäuses (4) angeordnet sind,
während das mittlere Teil (6′′) unterhalb und außerhalb der
äußeren Umfangsfläche des Gehäuses angeordnet ist.
5. Transportbehälter nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die mittleren Teile (6′′) der Rahmenseitenteile minde
stens zwei, vorzugsweise vier Aussparungen (8) für Gabeln
eines Gabelstaplers oder ähnlichem aufweisen, daß die
Aussparungen an einer Seite des Behälters gegenüberliegend
zu den Aussparungen an der anderen Seite des Behälters
angeordnet sind, und daß sie mittels rohrförmigen Führungen
(9) für Gabeln verbunden sind.
6. Transportbehälter nach einem oder mehreren der vorhergehen
den Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Rahmen (3) vier Hebenasen (10, 10′) aufweist.
7. Transportbehälter nach einem oder mehreren der vorhergehen
den Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rahmenendteile (5) als quadratische oder rechtwink
lige Rahmen ausgebildet sind, deren äußerer Umfang an/oder
außerhalb der äußeren Umfangsfläche eines Querschnitts des
Gehäuses (4) liegt, und dessen untere horizontale Teile in
einem Abstand außerhalb der oben erwähnten äußeren Umfangs
fläche des Gehäuses (4) angeordnet und im Niveau der
mittleren Teile (6′) liegen, und daß sie an ihren unteren
Flächen mit Vertiefungen (12) zum Zusammenwirken mit an der
oberen Seite der oberen Seiten der Rahmenendteile vorgesehe
nen Vorsprüngen ausgebildet sind, wenn mehrere Behälter
aufeinander gestapelt werden.
8. Transportbehälter nach einem oder mehreren der vorhergehen
den Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (4) aus Wellblech oder Blechstreifen,
vorzugsweise vom Standardtyp gebildet wird, wobei die Wellen
in Längsrichtung des Gehäuses angeordnet sind.
9. Transportbehälter nach einem oder mehreren der vorhergehen
den Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede Befestigungseinrichtung ein unteres mit Rädern
versehenes Teil (26) und ein oberes Teil (27) umfaßt, daß
das untere Teil (26) gegen an den Endteilen (6′) der
Rahmenseitenteile befestigte Längsflansche (24) verriegelbar
ist, vorzugsweise mittels eines in das untere Teil ein
schraubbaren Bolzens (30), der gegen einen Anschlag (31) an
der Oberseite des Flansches anschlägt, so daß die Räder (29)
der Einrichtung aus einem Teil des Gehäuses (4) beim
Anziehen des Bolzens (30) beim Anheben gelöst werden.
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