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DE3790890C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3790890C2
DE3790890C2 DE3790890A DE3790890A DE3790890C2 DE 3790890 C2 DE3790890 C2 DE 3790890C2 DE 3790890 A DE3790890 A DE 3790890A DE 3790890 A DE3790890 A DE 3790890A DE 3790890 C2 DE3790890 C2 DE 3790890C2
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DE
Germany
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housing
frame
parts
container
container according
Prior art date
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DE3790890A
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DE3790890T1 (de
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Esbjoern Hudiksvall Se Stake
Lennart Iggesund Se Magnusson
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MECANIA HUDIKSVALL SE AB
Original Assignee
MECANIA HUDIKSVALL SE AB
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/66Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for jumbo rolls; for rolls of floor covering

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Package Frames And Binding Bands (AREA)
  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)
  • Paper (AREA)
  • Pallets (AREA)
  • Handcart (AREA)
  • Forklifts And Lifting Vehicles (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Behälter zum Transport von langen, vorzugsweise zylindrischen Gegenständen, insbesondere für Walzen von Papiermaschinen, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Große Papiermaschinen umfassen gewöhnlich eine Anzahl großer und sperriger Walzen, die in regelmäßigen Abständen aus der Maschine ausgebaut und zur Wartung weggeschickt werden müssen. Während des Transports müssen die Walzen entsprechend gegen Beschädigung durch äußere Gewalt geschützt werden. Bis jetzt wurden insbesondere aus Holz bestehende Kisten zum Schutz der Walzen während des Transports verwendet. Der Nachteil dieser hölzernen Kisten ist jedoch beträchtlich. Sie sind teuer in der Herstellung, da hohe Anforderungen hinsichtlich der Stabilität und Festigkeit der Kiste bestehen, unter anderem aufgrund des großen Gewichtes und der Länge der Walzen. Ein weiterer die Kosten steigernder Faktor ist, daß die Kiste einen vollständigen Schutz für die Walzenoberfläche gewährleisten muß. Hölzerne Kisten dieser Art muß man grundsätzlich als Einwegverpackungen ansehen, da sie gewöhnlich, wenn die Walze ausgepackt wird, zerstört werden. Das bedeutet, daß die Verpackungskosten für jeden Transport in der gleichen Größenordnung oder höher als die tatsächlichen Transportkosten der Walze liegen. Eine hölzerne Kiste ist weiter nicht einfach zu handhaben, da es schwierig ist, erforderliche Hebeanschläge so anzubringen, daß sie für das große Gewicht der Walze ausreichend zuverlässig sind. Es ist ebenfalls schwierig, Gabeln eines Gabelstaplers oder ähnlichem unter der Kiste anzuordnen.
Bei einem derartig bekannten Behälter (FR 22 80 562) bestehen die Einrichtungen zur Befestigung des Gegenstandes jeweils aus einer Bandage, wobei die Bandagen an den vorhandenen Rahmenteilen befestigt und bezüglich vorhandener, durch keilförmige Tragleisten gebildete Auflager in Längsrichtung des zylindrischen Gegenstandes versetzt angeordnet sind, so daß sich jeweils eine Bandage zwischen zwei Auflagern befindet. Dabei sind die Bandagen die Rahmenseitenteile übergreifend angeordnet.
In der Praxis besteht die Forderung nach einer Anpaßbarkeit in Längsrichtung des Gehäuses der Befestigungseinrichtungen. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn zylindrische Gegenstände mit unterschiedlichen Längen und/oder Querschnittsabmessungen im Behälter zu lagern und zu befestigen sind. Dabei kann es auch vorkommen, daß konische Längsabschnitte des zylindrischen Gegenstandes vorhanden sind, in deren Bereich die Befestigungseinrichtungen nicht angeordnet werden können.
Bei dem bekannten Behälter übergreifen die Bandagen die Seitenteile des Gehäuses. Hierdurch werden seitliche Räume beansprucht, die dem Oberteil des Behälters vorbehalten werden sollten, damit dieser möglichst raumsparend aufgesetzt werden kann. Außerdem sollen auch unterschiedlich lange Gegenstände mit ein und denselben Einrichtungen befestigt werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Behälter der im Oberbegriff des Anspruchs 1 beschriebenen Art so auszugestalten, daß die Einrichtungen zur Befestigung der Gegenstände an unterschiedlich lange und/oder unterschiedliche Querabmessungen der Gegenstände ohne Beeinträchtigung des oder der Oberteile anpaßbar sind.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 gekennzeichnete Erfindung gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Bei dem erfindungsgemäßen Behälter sind die Einrichtungen Klemmteile, die in Längsrichtung des Gehäuses verschiebbar und in der jeweiligen Verschiebestellung verriegelbar sind. Hierdurch wird die angestrebte Anpaßbarkeit erreicht, so daß wahlweise Längsabschnitte des Gegenstandes oder auch kurze Gegenstände an wahlweisen Längsabschnitten befestigt werden können. Dabei befinden sich die Befestigungseinrichtungen an in das Gehäuse hineinragenden Abschnitten, so daß eine Beeinträchtigung des oder der Oberteile vermieden wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Transportbehälters gemäß der Erfindung;
Fig. 2 einen Längsschnitt des in Fig. 1 dargestellten Behälters;
Fig. 3 eine Endansicht des Behälters;
Fig. 4 einen vergrößerten Schnitt IV-IV in Fig. 2;
Fig. 5 eine Explosionsansicht der Hauptteile des Behälters;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht des Behälters, gesehen schräg von oben;
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht des Behälters, gesehen schräg von unten.
In den Zeichnungen ist der Transportbehälter gemäß der Erfindung in seiner Gesamtheit mit 1 bezeichnet. Innerhalb des Behälters ist mittels gestrichelter Linien eine Walze 2 dargestellt. Der Behälter umfaßt einen äußeren tragenden, festen Metallrahmen, allge­ mein mit 3 bezeichnet. Innerhalb des Rahmens ist ein Gehäuse 4 angeordnet. Der tragende Rahmen 3 umfaßt zwei Rahmenendteile 5, die jeweils an einem der kurzen Enden des Behälters angeordnet sind, und zwei Rahmenseitenteilen 6, die längs jeder langen Seite des Behälters angeordnet sind und fest mit den Rahmenendteilen 5 verbunden sind. Die Rahmenendteile sind rechtwinklig und bestehen aus einem hohlen quadratischen Profil. Jedes Rahmenseitenteil 6 umfaßt zwei Endteile 6′ und einen mittleren Teil 6′′, der relativ zu den Endteilen parallel versetzt ist. Der mittlere Teil 6′′ ist mit den Endteilen 6′ mittels schräger Verbindungsteile 7, 7′ fest verbunden. Die untere Kante jedes Rahmenendteils 5 und die untere Seite des mittleren Teils 6′′ der Rahmenseitenteile liegen in einer gemeinsamen Ebene und sind in einem solchen Abstand unter der unteren äußeren Umfangs­ fläche des Gehäuses angeordnet, daß unterhalb des Ge­ häuses ein Raum für Aussparungen 8 im mittleren Teil gebildet wird, wobei die Aussparungen paarweise mit Führungen 9 in Form von rechtwinkligen hohlen Pro­ filen oder Rohren für die Gabeln eines Gabelstaplers oder ähnlichem verbunden sind. Die Gabelaussparungen 8 sind vorzugsweise vierfach und paarweise sym­ metrisch zur Behältermitte angeordnet. An den schrägen Verbindungsteilen 7, 7′ sind Hebenasen 10, 10′ befestigt. An der Oberseite der recht­ winkligen Rahmenendteile 5 (siehe Fig. 3) sind Vor­ sprünge 11 vorgesehen, die mit entsprechenden Ver­ tiefungen 12 an den unteren Seiten der Rahmenend­ teile zusammenwirken, wenn mehrere Behälter aufein­ ander gestapelt werden.
Das Gehäuse 4 umfaßt ein kontinuierliches, halb­ zylindrisches Bodenteil 14, bestehend aus vier Wellblechplatten, die mittels Schweißen mit halb­ zylindrischen, hufeisenförmigen Verbindungsteilen 13 verbunden sind, die zwischen den Wellblechplatten angeordnet sind. Das Gehäuseoberteil umfaßt vier lose Abdeckabschnitte 15′, 15′′, 15′′′, die ebenfalls aus Wellblechplatten bestehen und halbzylindrisch geformt sind, indem sie an ihren Enden an halbkreisförmige, hufeisenförmigen Teilen 21, 22 angeschweißt sind. Einige Teile 21 sind längs ihrer oberen Kante mit einem U-förmigen Flansch versehen, damit sie ein benachbartes Teil 22 überlappen und abdecken. Die Enden des Bodenteils 14 sind an kreisförmigen Blech­ scheiben 23 angeschweißt, die den gleichen Durch­ messer aufweisen, wie der Außendurchmesser der huf­ eisenförmigen Endteile 22 und die Verbindungsteile 13. Das Abdeckteil 15′ benachbart zu einer derartigen Scheibe 23 weist ebenfalls einen U-förmigen Flansch auf, der die Scheibe 23 überlappt. Jede Längskante eines Abdeckteils 15′, 15′′, 15′′′ umfaßt ein Paar Ösen 19, die mit entsprechenden Ösen an einem Längs­ flansch 24 zusammenwirken, der an jeder Längskante des Bodenteils 14 befestigt ist. Mittels dieser Ösen 18, 19 können die Abdeckteile 16 mit dem Bodenteil 14 mittels Bolzen 17 verbunden werden (siehe Fig. 6).
Wenn die Bolzen 17 an einer Seite entfernt werden, bilden die Ösen 18 und 19 zusammen mit den Bolzen 17 an der gegenüberliegenden Seite des Abdeckteils ein Scharnier, so daß das Abdeckteil nach oben in eine gewünschte Richtung verschwenkt werden kann. Der Flansch 24 dient ebenfalls zur Befestigung des Ge­ häuses an dem Endteil 6′ des Rahmenseitenteils mittels einer Anzahl von Bolzen 20 (siehe Fig. 5 und 6). Im Bereich des mittleren Teils 6′′ des Rahmen­ seitenteils ist das Gehäuse im Prinzip selbsttragend, obwohl es möglich ist, das Verbindungsteil 13 nach außen so zu verlängern, daß es selbst das mittlere Teil 6′′ trägt.
Innerhalb des Gehäuses sind zwei Klemmeinrichtungen 25 befestigt, deren Konstruktion man am besten in Fig. 4 sieht. Diese Klemmeinrichtungen 25 sind so ausgelegt, daß sie eine Welle 32 der Walze 2 halten, wie dies mittels gestrichelter Linien in Fig. 2 und 4 dargestellt ist. Der Flansch 24 ist so breit, daß er um eine bestimmte Strecke in das Gehäuse hineinragt, wobei der hineinragende Abschnitt zur Befestigung der Klemmeinrichtung 25 verwendet wird. Die Klemmein­ richtung umfaßt ein unteres Teil 26 mit einem V-för­ migen Abschnitt und ein oberes Teil 27 mit einem um­ gekehrt V-förmigen Abschnitt, zwischen welchen die Wellenlager 32, die sich von den Walzenenden erstrec­ ken, fest mittels Bolzen 28 in ihrer Stellung ver­ klemmt werden können. Das untere Teil 26 der Klemm­ einrichtung ist mit an Vorsprüngen 33 befestigten Rädern 29 versehen, die auf dem Bodenteil 14 des Gehäuses 4 in der abgesenkten Stellung der Klemm­ einrichtung aufliegen. Das untere Teil 26 der Klemmeinrichtung 25 überlappt die untere Seite des Flansches 24 um einen bestimmten Abstand. An der Innenseite des Flansches 24 ist ein Bolzen 30 gewinde­ mäßig in das untere Teil 26 an beiden Seiten in der Nähe der Innenkante des Flansches 24 eingeschraubt. Der Bolzen 30 erstreckt sich durch einen Anschlag 31, der die obere Seite des Flansches 24 überlappt. Im ungespannten Zustand der Bolzen 30 ist das untere Teil 26 in den Behälter abgesenkt, so daß die Räder 29 mit dem Inneren des Gehäuses in Eingriff stehen. Gleichzeitig ist natürlich das untere Teil 26 und somit die gesamte Klemmeinrichtung vom Flansch 24 gelöst, was bedeutet, daß die Klemmeinrichtung und die damit einklemmte Walze auf den Rädern in Längsrichtung des Behälters verschoben werden kann. Auf diese Weise kann der Schwerpunkt der Walze so verschoben werden, daß er in der Nähe der Mitte des Behälters liegt. Wenn sich die Walze dann im Behälter in der gewünschten Stellung be­ findet, werden die Schrauben 30 angezogen und der untere Teil 26 der Klemmeinrichtung wird mit der unteren Seite des Flansches 24 in der angehobenen Stellung in Eingriff gebracht, in der die Räder 29 -von der Innenseite des Bodenteils 14 gelöst sind. Gleichzeitig wird die Klemmeinrichtung relativ zum Flansch 24 festgestellt und somit ebenfalls relativ zum Behälter in seiner Gesamtheit, in dem die Innen­ kante des Flansches zwischen das Unterteil 26 der Klemmeinrichtung 25 und der Klemmplatte 31 einge­ klemmt wird.
Der äußere Rahmen 3 besteht vorzugsweise aus Stahl, und das Gehäuse 4 aus Wellblechplatten. Die Anzahl der Gehäuseabschnitte ist vier, hauptsächlich des­ halb, weil Wellblechplatten der Art verwendet werden, die bei Straßenentwässerungstollen verwendet werden und normalerweise eine Dicke von 2,6 mm haben und deren gesamte Länge mit der von Standardwalzen von Papiermaschinen übereinstimmt. Eine Wanddicke von 2,6 mm im Gehäuse ist für einen zufriedenstellen­ den Schutz der Walzenoberfläche ausreichend und gleichzeitig weist jeder der vier Abdeckabschnitte ein ausreichend niedriges Gewicht auf, um eine leichte Handhabung zu gewährleisten.
Der erfindungsgemäße Transportbehälter weist ver­ glichen mit den hölzernen Kisten des Standes der Technik beträchtliche Vorteile auf. Der Behälter kann praktisch unbegrenzt wiederverwendet werden, was be­ deutet, daß die Verpackungskosten für jeden Trans­ port sehr niedrig sind, auch wenn der Behälter etwas teurer als eine entsprechende hölzernen Kiste ist. Der äußere selbsttragende Rahmen widersteht starken Beanspruchungen, insbesondere beim Laden und Entladen des Behälters mit seinem Inhalt, wobei gleichzeitig das Gehäuse die Walzenoberfläche wirksam schützt. Weiter ist das Öffnen und Auspacken des Behälters äußerst einfach, und gleichzeitig ist die Handhabung des Behälters während des Beladens und Entladens, entweder mittels eines Krans oder eines Gabelstaplers sehr vereinfacht, da die Hebenasen und Führungen für die Gabeln an geeigneten Stellen angeordnet werden können. Es soll in diesem Zusammenhang darauf hin­ gewiesen werden, daß der Behälter leicht mittels eines Gabelstaplers angehoben werden kann, auch wenn er sich in der umgekehrten Lage beim Entladen oder Laden befindet, da das gesamte Gewicht der Wal­ ze direkt auf den äußeren Rahmen übertragen wird. Ein anderer großer Vorteil während der Handhabung ist die Möglichkeit der Verschiebung der Walze innerhalb des Behälters, so daß der Schwerpunkt sich an der geeignetsten Stelle relativ zur Stellung der Hebe­ nasen oder der Gabelführungen befindet. In Anbetracht des großen Gewichte der Walze und der großen Abmes­ sung des Behälters, die in der dargestellten Aus­ führungsform etwa sieben Meter beträgt, besteht die Gefahr, daß der Gabelstapler umkippt, wenn die Walze einer exzentrischen Last unterworfen wird.
Mögliche Änderungen der Erfindung
Die Erfindung kann natürlich auf die verschiedenste Weise innerhalb des Umfangs der beigefügten Ansprüche abgeändert werden. Beispielsweise kann das Gehäuse vollständig oder teilweise aus glasfaserverstärktem Kunststoff oder aus mit geschäumtem Kunststoff laminiertem Blech bestehen. Wenn die Walze keine Schutzschicht beim Verpacken aufweist, kann das Ge­ häuse mit geschäumtem Kunststoff oder Holz oder ähn­ lichem Material ausgekleidet werden. Das Bodenteil des Gehäuses kann ebenfalls mit länglichen Rohren an der Blechoberfläche versehen werden, die als Träger für die Räder der Klemmeinrichtung dienen, die in diesem Fall nicht in direktem Eingriff mit dem Blech stehen. Ebenfalls muß das Gehäuse nicht notwendiger­ weise zylindrisch sein. Die Rahmenendteile brauchen nicht quadratisch zu sein; sie können ebenfalls acht­ eckig oder kreisförmig sein. Der mittlere Teil der Rahmenseitenteile kann aus mehreren Abschnitten be­ stehen, die parallel sowohl nach oben als auch nach unten zueinander versetzt sind, wenn dies gewünscht wird, wodurch man einen besseren Schutz ebenfalls für die Gehäuseoberseite erhält. Der Rahmen kann natür­ lich aus mehreren Rahmenseitenteilen an beiden Seiten bestehen. Die Gabelaussparungen im Rahmen können unterschiedlich ausgelegt und an anderen Stellen als bei der bevorzugten Ausführungsform dargestellt, an­ geordnet sein. Die Klemmeinrichtungen sind so darge­ stellt, daß sie direkt die Rollenwelle tragen, sie können jedoch ebenfalls ein geeignetes entfernbares Teil umfassen, das direkt an den Wellendurchmesser angepaßt ist. In dem Fall, daß die Wellenlager an der aus der Maschine herausgenommenen Walze verbleiben, werden die Klemmeinrichtungen vorzugsweise verwendet, um die Lager zu halten. Weiter können die Klemmein­ richtungen direkt auf die Walze einwirken, wenn die Welle nicht bei der entfernten Walze verbleibt, oder wenn die Walze keine Welle hat. Die Verbindungsteile 7, 7′ brauchen natürlich nicht schräg zu sein, sondern können ebenfalls rechtwinklig zu den verbleibenden Teilen der Rahmenseitenteile oder in irgendeiner anderen geeigneten Weise angeordnet sein. Es ist eben­ falls möglich den Behälter statt für Walzen von Papiermaschinen für lange Gegenstände zu verwenden, beispielsweise für Walzen von Druckmaschinen oder andere empfindliche Gegenstände. Es ist ebenfalls möglich andere Einrichtungen zum Befestigen der Welle innerhalb des Gehäuses als die in den Zeichnungen dargestellten Klemmeinrichtungen zu verwenden.

Claims (9)

1. Behälter zum Transport von langen, vorzugsweise zylindri­ schen Gegenständen (2), insbesondere für Walzen von Papiermaschinen, umfassend einerseits einen äußeren tragenden, festen Metallrahmen (3) und andererseits ein nichttragendes, den Gegenstand schützendes Gehäuse (4), wobei der Rahmen (3) an jedem kurzen Ende des Behälters Rahmenendteile (5) und längs der langen Seite des Behälters angeordnete, mit den Rahmenendteilen (5) verbundene Rahmenseitenteile (6) umfaßt, wobei das Gehäuse (4) sowohl ein vorzugsweise halbzylindrisches Bodenteil (14), das in den Rahmenseitenteilen (6) gehalten ist, als auch ein oder mehrere, vorzugsweise halbzylindrische, lösbar mit dem Bodenteil (14) verbundene Oberteile (15) umfaßt, und wobei innerhalb des Gehäuses (4) mindestens zwei Einrichtungen (25) zur Befestigung des Gegenstandes (2) in der Transport­ stellung vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß Partien des Gegenstandes (2), zum Beispiel herausragen­ de Walzenzapfen (32), in den Befestigungseinrichtungen (25) festklemmbar sind und daß die Befestigungseinrichtungen (25) in Längsrichtung des Gehäuses (4) verschiebbar und verrie­ gelbar auf einem in das Gehäuse (4) hineinragende Abschnitt (24) angeordnet sind.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtungen (25) jeweils durch ein unteres und ein oberes Teil (26, 27) gebildet sind, die bezüglich der Längsachse des zu befestigenden Gegenstandes (2) einander gegenüberliegend angeordnet sind.
3. Behälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Teil (26) durch ein V-förmiges Rahmenteil und das obere Teil (27) durch ein umgekehrt V-förmiges Rahmen­ teil gebildet ist.
4. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der Rahmenseitenteile (6) ein mittleres Teil (6′′) und zwei Endteile (6′) umfaßt, daß das mittlere Teil parallel nach unten relativ zu den zwei Endteilen (6′) versetzt und damit mittels vorzugsweise schrägen Verbin­ dungsteilen (7, 7′) so verbunden ist, daß die Endteile (6′) im Niveau der Mitte des Gehäuses (4) angeordnet sind, während das mittlere Teil (6′′) unterhalb und außerhalb der äußeren Umfangsfläche des Gehäuses angeordnet ist.
5. Transportbehälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die mittleren Teile (6′′) der Rahmenseitenteile minde­ stens zwei, vorzugsweise vier Aussparungen (8) für Gabeln eines Gabelstaplers oder ähnlichem aufweisen, daß die Aussparungen an einer Seite des Behälters gegenüberliegend zu den Aussparungen an der anderen Seite des Behälters angeordnet sind, und daß sie mittels rohrförmigen Führungen (9) für Gabeln verbunden sind.
6. Transportbehälter nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (3) vier Hebenasen (10, 10′) aufweist.
7. Transportbehälter nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmenendteile (5) als quadratische oder rechtwink­ lige Rahmen ausgebildet sind, deren äußerer Umfang an/oder außerhalb der äußeren Umfangsfläche eines Querschnitts des Gehäuses (4) liegt, und dessen untere horizontale Teile in einem Abstand außerhalb der oben erwähnten äußeren Umfangs­ fläche des Gehäuses (4) angeordnet und im Niveau der mittleren Teile (6′) liegen, und daß sie an ihren unteren Flächen mit Vertiefungen (12) zum Zusammenwirken mit an der oberen Seite der oberen Seiten der Rahmenendteile vorgesehe­ nen Vorsprüngen ausgebildet sind, wenn mehrere Behälter aufeinander gestapelt werden.
8. Transportbehälter nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (4) aus Wellblech oder Blechstreifen, vorzugsweise vom Standardtyp gebildet wird, wobei die Wellen in Längsrichtung des Gehäuses angeordnet sind.
9. Transportbehälter nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede Befestigungseinrichtung ein unteres mit Rädern versehenes Teil (26) und ein oberes Teil (27) umfaßt, daß das untere Teil (26) gegen an den Endteilen (6′) der Rahmenseitenteile befestigte Längsflansche (24) verriegelbar ist, vorzugsweise mittels eines in das untere Teil ein­ schraubbaren Bolzens (30), der gegen einen Anschlag (31) an der Oberseite des Flansches anschlägt, so daß die Räder (29) der Einrichtung aus einem Teil des Gehäuses (4) beim Anziehen des Bolzens (30) beim Anheben gelöst werden.
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