DE60100712T2 - Frachtcontainer - Google Patents
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Description
- Hintergrund der Erfindung
- Die Erfindung betrifft einen Frachtgutcontainer mit vier Wänden, einem Oberteil und einem Unterteil, die einen Innenraum mit einer inneren Decke und einem inneren Boden bilden.
- In diesem Zusammenhang bezieht sich der Container auf einen Seecontainer oder einen ähnlichen großen Transportbehälter, der von dem Typ ist, der zum Transportieren von Ware, z. B. mit einem Containerschiff, einem -zug, einem -lastwagen oder einem -frachtkahn, beabsichtigt ist. Die ganze Beschreibung bezieht sich auf einen Container, der sich auf einen Frachtgutcontainer des oben beschriebenen Typs bezieht.
- Wenn schwere Ware, wie z. B. Metallplatten und -barren, gestapelte Holzplatten und dgl., in Containern transportiert wird, soll sich die Ware während des Transportes oder der Lagerung nicht in dem Container bewegen, da die Ware den Container beschädigen kann, oder die Ware in dem Container beschädigt werden kann. Die Ware, die in einem Container zu transportieren ist, kann beispielsweise 30 Tonnen wiegen, wodurch das Gesamtgewicht des Containers und der Ware zum Beispiel 35 Tonnen beträgt.
- Wenn die Ware in dem Container auf eine Art und Weise gesichert ist, die der Ware ermöglicht, sich selbst leicht beim Transports zu bewegen, wenn sich das Schiff neigt, kann diese Bewegung mit der Zeit größer werden und schließlich zu einer unbeherrschbaren Bewegung der Ware mit den oben beschriebenen Konsequenzen führen. Daher ist es sehr wichtig, die Ware derart zu befestigen, dass sie sich in dem Container während des Transportes oder der Lagerung nicht bewegt.
- Es sind verschiedene Anordnungen zum Sichern der Ware in den Containern bisher bekannt. Eine Anordnung ist bekannt, in der schwere Ware in einem Container mit einer harten Außenseite transportiert wird, und Packmaterial, wie z. B. Holz, wird zwischen die innere Wand und die Ware gelegt. Die Ware wird z. B. mit Ketten an dem Container gesichert. Diese bekannte Anordnung hat den Nachteil, dass eine große Menge von Holz notwendig ist, um die Ware zu laden. Wenn das Volumen der Ware im Vergleich zum Volumen des Containers klein ist, ist eine beträchtliche Menge von Packmaterial notwendig. Ein anderer Nachteil bei dieser bekannten Anordnung ist, dass die Ware, die im Hinblick auf die Größe des Containers groß ist, schwierig in dem Container zu sichern ist. Der Grund dafür ist, dass es für das Ladepersonal schwierig ist, während des Ladens an alle Seiten der Ware zu gelangen, da es nur einen geringen Raum zwischen der inneren Wand des Containers und den Ware gibt, z. B. weniger als 0,5 m. Dies kann zu einer dürftigen Sicherung der Ware führen oder die Umstände zwingen dazu, die Sicherung nur dürftig ausführen, da es einfach unmöglich ist, die Ware an dem Container zu sichern.
- Es ist ebenso eine Anordnung bekannt, in der schwere Ware auf einer Platte bzw. Fläche transportiert wird, an der die schwere Ware gesichert ist. Jedoch schützt eine Platte dieser Art nicht die Ware, und folglich kann die Ware durch diese Anordnung nicht außerhalb des Frachtraums des Schiffes transportiert werden. Jüngst wird der Schutz der Ware immer wichtiger, da z. B. der Bearbeitungsgrad von Metallplattenrohlingen, die zu transportieren sind, gestiegen ist.
- Container sind aus der EP-A-0 438 729, DE-A-299 09 752, WO-A-98 52 614 bekannt. In der DE-A-43 35 479 wird zumindest eine Ladungsabstützung zwischen der inneren Decke und dem inneren Boden angeordnet und durch eine Verriegelungsanordnung plaziert gehalten.
- Kurze Beschreibung der Erfindung
- Die Aufgabe der Erfindung ist es, einen Frachtgutcontainer vorzusehen, durch den die oben beschriebenen Probleme gelöst werden können.
- Dies wird mit einem Frachtgutcontainer gemäß Anspruch 1 erreicht.
- Die bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung sind in den anliegenden Ansprüchen offenbart.
- Der erfindungsgemäße Container hat den Vorteil, dass die Ladungsabstützungen, die hinter der Ware zu positionieren sind, vor-plaziert bzw. an Ort und Stelle vor-angeordnet bzw. vor-eingestellt werden können, bevor die Ware in den Container geladen wird. Infolgedessen besteht keine Notwendigkeit hinter die Ware zu gehen, um diese an dem Container zu sichern. Die Ware wird einfach positioniert, indem sie gegen die Ladungsabstützung durch einen Gabelstapler gedrückt wird.
- Der erfindungsgemäße Container hat desweiteren den Vorteil, dass keinerlei Verpackungsmaterial, wie z. B. Holz, zum Abstützen der Ware in dem Container notwendig ist. Dies spart Material.
- Der erfindungsgemäße Container hat noch den weiteren Vorteil, dass er eine feste Sicherung von schwerer Ware in einem Container mit einer harten Außenseite ermöglicht.
- Liste der Zeichnungen
- Im Folgenden wird die Erfindung ausführlicher in Verbindung mit den bevorzugten Ausführungsformen unter Bezugnahme der anliegenden Zeichnungen beschrieben werden, worin
-
1 eine Draufsicht eines Containers ohne ein Oberteil und Seitentüren ist, -
2 eine Seitenansicht eines Containers ohne Seitentüren ist, -
3 einen Container mit Ausnehmungen in dem Unterteil zum Halten zylindrischer Ware an Ort und Stelle in dem Container zeigt, -
4 eine schematische Darstellung eines Containers ist, -
5 eine Draufsicht eines Containers ohne ein Oberteil und Seitentüren ist, -
6 eine Seitenansicht eines Containers ohne Seitentüren ist, und -
7 eine Schnittdarstellung des in1 gezeigten Containers entlang der Linie A-A ist. - Ausführliche Beschreibung der Erfindung
- Die Figuren zeigen einen Container mit vier Wänden
1a bis1d , einem Oberteil2 und einem Unterteil3 . Die Wände1a bis1d , das Oberteil2 und das Unterteil3 bilden zusammen einen Innenraum (ohne Bezugszeichen), der eine innere Decke4 und einen inneren Boden5 hat.4 zeigt einen Container mit vier Seitentüren13 . In den Containern der Figuren sind die Seitentüren13 angeordnet, um wenigstens eine der vier Containerseiten zu öffnen, die Wand1b im wesentlichen vollständig. Dies erleichtert das Beladen und Entladen des Containers. - Zwischen der inneren Decke
4 und dem inneren Boden5 gibt es wenigstens eine Ladungsabstützung6 , die gegen die Waren7 , die in den Container zu laden sind, derart bewegbar ist, dass die Waren7 gegen die Ladungsabstützung6 in wenigstens einer Richtung abgestützt werden können. Die Ladungsabstützung6 befindet sich somit in einem Abstand von den inneren Wänden (ohne Bezugszeichen) des Containers. - Bevorzugterweise hat der Container eine Vielzahl von Ladungsabstützungen
6 , wie in den Figuren gezeigt, wobei die Ladungsabstützungen6 zumindest an zwei entgegengesetzten Seiten der Ware7 bewegbar sind, derart, dass die Ware plaziert zwischen den gegenüberliegenden Ladungsabstützungen6 gehalten wird.1 zeigt einen Container, in dem die Waren7 an vier ihrer Seiten (ohne Bezugszeichen) der Waren7 plaziert gehalten werden kann. - Die Figuren zeigen Container, die zumindest eine Schiene
8 oder dgl. haben, wobei die Ladungsabstützungen6 entlang der Schiene8 bewegt werden können. - Die Container der Figuren haben Schienen
8 in der inneren Decke4 und Schienen8 in dem inneren Boden5 . In2 sind die Schienen8 der Decke4 und die Schienen8 des Bodens5 im wesentlichen zueinander ausgerichtet, um der Ladungsabstützung6 zu ermöglichen, in einer im wesentlichen senkrechten Position zwischen der inneren Decke4 und dem inneren Boden5 plaziert zu werden. - In den Figuren sind einige Schienen
8 im wesentlichen parallel zu den Wänden1a und1c , und andere Schienen8 sind im wesentlichen parallel zu den Wänden1b und1d , derart, dass wenigstens zwei Schienen 8 im wesentlichen senkrecht zueinander sind. Alternativ kann der Container mit Schienen8 , die im wesentlichen parallel zu einer beliebigen der Wände1a –1d sind, und mit derartigen Schienen8 versehen sein, die in eine Richtung verlaufen, die abweichend von einer Richtung ist, die parallel zu einer der beliebigen Wände1a –1d ist. Dies ermöglicht den Ladungsabstützungen6 an zumindest zwei entgegengesetzten Seiten der Ware7 auf einfache Art und Weise bewegt zu werden. - Der erfindungsgemäße Container hat vorteilhafterweise wenigstens eine Ausnehmung
11 , ein Gestell oder dgl., zum Halten der zylinderartigen Ware7 , wie z. B. gerollte Ware, an Ort und Stelle3 zeigt einen Container mit sechs Ausnehmungen11 dieser Art. - Die Ausnehmung
11 , das Gestell oder dgl., können vorteilhafterweise mit wenigstens einer Abdeckplatte12 oder dgl. abgedeckt werden, derart, dass es möglich ist, die Ware7 auf der Abdeckplatte11 oder dgl. zu plazieren, wenn Ware7 , die eine flache Basis benötigt, in dem Container zusätzlich oder alleine zu transportieren ist.3 zeigt einen Container, in dem jede Ausnehmung11 , jedes Gestell oder dgl., mit einer zweiteiligen Abdeckplatte12 abgedeckt werden kann. - Die Ladungsabstützung
6 kann vorteilhafterweise an der Abdeckplatte12 oder dgl, abgestützt werden, wenn die Abdeckplatte die Ausnehmung11 , das Gestell oder dgl. abdeckt. Die Abdeckplatten12 oder dgl. haben vorteilhafterweise Schienen8 (nicht in den Figuren gezeigt). Diese Schienen verlaufen vorteilhafterweise in der Längsrichtung des Containers. Diese Anordnung ermöglicht, gerollte Ware7 an Ort und. Stelle in der Längsrichtung des Containers zu halten. - Die Ladungsabstützung
6 kann vorteilhafterweise in der Ausnehmung11 plaziert werden, derart, dass sich die Ladungsabstützung6 zwischen dem Boden der Ausnehmung11 (ohne Bezugszeichen) und der inneren Decke4 befindet. Eine vorteilhafte Anordnung dieser Art ermöglicht es zu verhindern, dass sich die gerollte Ware7 von der Rollenachse (ohne Bezugszeichen) spiralartig abwickelt. Eine Ladungsabstützung6 ist vorteilhafterweise an beiden Seiten der gerollten Ware7 derart angeordnet, dass die Ladungsabstützung6 zwischen dem Boden der Ausnehmung11 und der inneren Decke angeordnet ist. Der Boden der Ausnehmung11 hat vorteilhafterweise eine Schiene8 . Die "Grate" bzw. "Stege" (ohne Bezugszeichen) zwischen den Ausnehmungen11 haben vorteilhafterweise Schienen8 . - Der erfindungsgemäße Container hat eine Anordnung zum Verriegeln der Ladungsabstützung
6 mit Bezug zum Container (ohne Bezugszeichen). Zum Beispiel können die Schienen8 Sitze (ohne Bezugszeichen) für die Ladungsabstützungen6 im wesentlichen gleichen Abstand haben. Die Ladungsabstützung6 kann in diesen Sitzen unbewegbar mit Bezug zum Container plaziert werden. Zum Beispiel können die Schienen8 im gleichem Abstand Stahlstäbe, die schräg an diesen angeordnet sind, Ausnehmungen oder dgl. haben, die verhindern, dass sich die Ladungsabstützung6 entlang der Schiene8 bewegt. In7 hat die obere Schiene8 Ausnehmungen14 im gleichem Abstand, in denen das obere Ende der Ladungsabstützung6 plaziert werden kann. - Der erfindungsgemäße Container hat eine Anordnung
10 zum Drücken der Ladungsabstützung6 gegen die Ware7 derart, dass sich die Ladungsabstützung6 gegen die Ware7 lehnt. Diese Anordnung10 zum Drücken der Ladungsabstützungen6 gegen die Ware kann angeordnet sein, derart zu arbeiten, dass die Ladungsabstützung6 zuerst positioniert mit dieser Anordnung zum Verriegeln der Ladungsabstützung6 mit Bezug zum Container verriegelt wird, und danach die Ladungsabstützung6 mit dieser Anordnung10 zum Drücken der Ladungsabstützungen6 gegen die Ware7 derart gedrückt wird, dass sie gegen die Ware7 drückt. Es ist besonders wichtig, dass dem oberen Ende der Ware7 (ohne Bezugszeichen) nicht ermöglicht wird, sich zu bewegen. Das untere Ende der Ware7 wird normalerweise so bleiben, wie es plaziert ist, da es das Gewicht der Ware7 an Ort und Stelle hält. Diese Anordnung10 zum Drücken der Ladungsabstützungen6 gegen die Ware7 ist vorteilhafterweise angeordnet, das obere Ende der Ladungsabstützung6 gegen die Ware7 derart zu schieben, dass sich die Ladungsabstützung6 wenigstens gegen den oberen Teil der Ware7 (ohne Bezugszeichen) lehnt. Diese Anordnung10 zum Drücken der Ladungsabstützungen6 gegen die Ware7 hat z. B. einen Laufwagen (ohne Bezugszeichen), der angeordnet ist, in der Schiene8 in der Decke zu laufen, und in dem das obere Ende der Ladungsabstützung6 plaziert werden kann. Zuerst kann der Laufwagen vorteilhafterweise an der Schiene8 verriegelt werden, und danach kann das obere Ende der Ladungsabstützung6 vorteilhafterweise derart bewegt werden, dass die Ladungsabstützung6 gegen die Ware7 drückt. - In
7 ist eine Anordnung gezeigt, in der die obere Schiene zahnartig ist, so dass sie eine Vielzahl von Ausnehmungen14 hat, in denen das obere Ende der Ladungsabstützung6 plaziert werden kann. Nachdem das obere Ende der Ladungsabstützung in einer bestimmten Ausnehmung14 angeordnet ist, kann das obere Ende der Ladungsabstützung in die Richtung der Ware7 bewegt werden, so dass sich die Ladungsabstützung gegen das obere Ende der Ware7 lehnt und die Ware zwischen zwei Ladungsabstützungen gedrückt wird. In7 hat die Anordnung10 zum Drücken der Ladungsabstützungen6 gegen die Ware7 eine Gewindestange16 , die zwischen der Ladungsabstützung6 und einem Verriegelungsgerät15 angeordnet ist, das angepasst ist, in einer Ausnehmung14 in der oberen Schiene8 plaziert zu werden. Das Verriegelungsgerät15 ist drehbar an der Ladungsabstützung6 befestigt. Durch Einstellung des Winkels (ohne Bezugszeichen) zwischen der Ladungsabstützung6 und dem Verriegelungsgerät15 wird die Gesamtlänge der Ladungsabstützung5 verändert und die Ladungsabstützung6 bewegt sich gegen die Ware7 und von dieser weg. - Die Figuren zeigen Ladungsabstützungen
6 , die aus langen Stäben bestehen. Die Ladungsabstützungen6 sind vorteilhafterweise z. B. aus Aluminium hergestellt. - Einige der in
7 gezeigten Ladungsabstützungen6 sind teleskopartig, derart, dass sie zwei Teile17 und18 haben. Die beiden Teile der Ladungsabstützung sind mit Löchern19 versehen, die zusammenarbeiten, wobei in diese Löcher ein Stift20 derart eingeführt werden kann, dass die Teile verriegelt sind. Der Stift20 hat vorteilhafterweise eine Einrichtung (nicht dargestellt) zum Verriegeln des Stiftes20 in dem Loch19 . - In den
5 und6 ist ein Container gezeigt, in dem einige der Ladungsabstützungen als eine bewegbare Wand21 ausgebildet sind, die an jedem Ende innerhalb des Containers angeordnet ist. Mit derartigen bewegbaren Wänden21 können Rohre oder kann ähnliche Langware zwischen den bewegbaren Wänden21 gedrückt werden, und somit an Ort und Stelle gehalten werden. Der Container in den5 und6 hat desweiteren Ladungsabstützungen6 in Form von Langstäben. Der in den5 und6 gezeigte Container hat eine Anordnung (nicht dargestellt) zum Verriegeln der bewegbaren Wände21 an Ort und Stelle in Bezug zum Container. Der in den5 und6 gezeigte Container hat eine Anordnung (nicht dargestellt) zum Drücken der bewegbaren Wand21 gegen die Ware7 . Diese Anordnung kann z. B. Riemen (nicht dargestellt) haben, die zwischen den bewegbaren Wänden21 oder einer bewegbaren Wand21 und dem Container angeordnet sind. Durch Spannen der Riemen können die bewegbaren Wände in Richtung der Ladung bewegt werden, und wird die Ladung7 zwischen die bewegbaren Wände gedrückt. - Es ist für einen Durchschnittsfachmann bei fortschreitender Technik naheliegend, dass die Grundidee der Erfindung auf verschiedene Arten und Weisen ausgeführt werden kann. Die Erfindung und ihre Ausführungsformen sind somit nicht auf die oben beschriebenen Beispiele beschränkt, sondern sie können sich innerhalb des Rahmens der Ansprüche verändern.
Claims (16)
- Frachtgutcontainer mit vier Wänden (
1a bis1d ), einem Oberteil (2 ) und einem Unterteil (3 ), die einen Innenraum mit einer inneren Decke (4 ) und einem inneren Boden (5 ) bilden, wobei wenigstens eine Ladungsabstützung (6 ;21 ) zwischen der inneren Decke (4 ) und dem inneren Boden (5 ) angeordnet ist, und die Ladungsabstützung derart bewegbar gegen in den Container zu ladende Ware ist, daß die Ware (7 ) wenigstens in eine Richtung gegen die Ladungsabstützung (6 ;21 ) abgestützt werden kann, und wobei der Frachtgutcontainer eine Anordnung zum Arretieren der Ladungsabstützung (6 ;21 ) in der inneren Decke (4 ) und dem inneren Boden (5 ) mit Bezug zum Container hat, dadurch gekennzeichnet, daß der Container eine Anordnung (10 ) zum derartigen Drücken der Ladungsabstützung (6 ;21 ) gegen die Ware (7 ) hat, daß die Ladungsabstützung (6 ;21 ) gegen die Ware (7 ) drückt, und daß die Anordnung (10 ) zum Drücken der Ladungsabstützung (6 ;21 ) gegen die Ware angeordnet ist, um derart zu arbeiten, daß die Ladungsabstützung (6 ;21 ) zuerst an einer Stelle in der inneren Decke und dem inneren Boden mit der Anordnung zum Arretierten der Ladungsabstützung (6 ;21 ) mit Bezug zum Container arretiert wird, und danach die Ladungsabstützung (6 ;21 ) mit der Anordnung (10 ) zum Drücken der Ladungsabstützungen (6 ;21 ) gegen die Ware (7 ) derart gedrückt ist, daß sie gegen die Ware (7 ) drückt. - Frachtgutcontainer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vielzahl von Ladungsabstützungen (
6 ;21 ) vorgesehen sind, die derart beweglich zumindest auf zwei entgegengesetzte Seiten der Ware (7 ) sind, daß die Ware (7 ) zwischen den gegenüberliegenden Ladungsabstützungen (6 ;21 ) am Platz gehalten wird. - Frachtgutcontainer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Schiene (
8 ) oder dgl. vorgesehen ist, wobei zumindest eine Ladungsabstützung (6 ;21 ) entlang der Schiene (8 ) bewegbar ist. - Frachtgutcontainer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schienen (
8 ) in der inneren Decke (4 ) vorgesehen sind. - Frachtgutcontainer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schienen (
8 ) im inneren Boden (5 ) vorgesehen sind. - Frachtgutcontainer nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schienen (
8 ) der inneren Decke (4 ) und die Schienen (8 ) des inneren Bodens (5 ) im wesentlichen fluchtend ausgerichtet sind, um so zu ermöglichen, daß die Ladungsabstützung (6 ) im wesentlichen in senkrechter Position zwischen der inneren Decke (4 ) und dem inneren Boden (5 ) anordbar ist. - Frachtgutcontainer nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Schiene (
8 ) im wesentlichen parallel zu einer Seite (1a bis1d ) verläuft. - Frachtgutcontainer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest zwei Schienen (
8 ) im wesentlichen senkrecht zueinander verlaufen. - Frachtgutcontainer nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Ausnehmung (
11 ), ein Gestell oder dgl. zum Halten zylindrischer Ware, wie z. B. Rollenware (7 ), in Position vorgesehen ist. - Frachtgutcontainer nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (
11 ), das Gestell oder dgl. mit wenigstens einer Abdeckplatte (12 ) oder dgl. derart abdeckbar ist, daß die Ware (7 ) auf der Abdeckplatte (12 ) oder dgl. angeordnet werden kann. - Frachtgutcontainer nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladungsabstützung (
6 ;21 ) gegen die Abdeckplatte (12 ) oder dgl. abstützbar ist, wenn die Abdeckplatte die Ausnehmung (12 ), das Gestell oder dgl. abdeckt. - Frachtgutcontainer nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplatte (
12 ) oder dgl. Schienen (8 ) hat. - Frachtgutcontainer nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladungsabstützung (
6 ;21 ) in der Ausnehmung (11 ) derart anordbar ist, daß die Ladungsabstützung (6 ;21 ) zwischen dem unteren Bereich der Ausnehmung (11 ) und der inneren Decke (4 ) angeordnet ist. - Frachtgutcontainer nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schiene (
8 ) in dem unteren Bereich des Ausnehmung (11 ) ist. - Frachtgutcontainer nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladungsabstützung (
6 ) eine längliche Stange ist. - Frachtgutcontainer nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladungsabstützung (
21 ) eine bewegliche Wand ist.
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