DE3741312A1 - Giebelpackung - Google Patents
GiebelpackungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine quaderförmige Giebelpackung für
Schüttgüter aus einem Kunststoffmehrschichtverbund auf
Trägermaterial, deren Kopf durch eine Stegnaht unter Bildung
zweier an den Endabschnitten der Stegnaht doppelt liegender
dreieckiger Faltlappen verschlossen ist, wobei je ein Faltlappen
um eine gerade verlaufende Knickkante nach außen auf die jeweilige
Seitenwand umgelegt ist und das Packungsmaterial längs- und quer-
bzw. schrägverlaufende Nutlinien für die Korpus- und Boden- bzw.
Giebelkanten aufweist.
Zusatz zu Patentanmeldung P 36 19 407.7.
Bei einer Giebelpackung entstehen beim Umlegen der doppelt
liegenden dreieckigen Faltlappen um die jeweils querverlaufende
seitliche Knickkante des Packungskörpers so hohe Spannungen in den
Außenlagen der gleichfalls umgelegten Stegnaht, daß sogenannte
Stegnahtbrüche quer zur Stegnaht die Folge sind. Die Ursachen
dafür sind teilweise im ungünstigen Verlauf der Faserrichtung des
Trägermaterials des Materialverbundes (Faserverlauf in Richtung
der Knickkante), der Verbunddicke des Materialverbundes
(Trägermaterials in Verbindung mit aufgesiegelten PE-Folien und in
Sonderfällen als Zwischenlage aufkaschierte Aluminiumfolie) des
angewendeten Siegelverfahrens und in der Tatsache zu suchen, daß
im Bereich der Knickkante fünf Verbundlagen übereinander liegen.
Auch wenn die Stegnahtbrüche auf der Außenseite der Giebelpackung
auftreten und somit nicht direkt für eine undichte Packung sorgen,
so sind diese Stegnahtbrüche dennoch untragbar, weil bei
Verwendung einer solchen Packung als Langzeitpackung Feuchtigkeit
von außen in die Verbundlagen eintritt und der ganze Siegel- und
Packungsaufbau im Laufe der Zeit von außen aufgeweicht wird,
wodurch dann die Undichtigkeit der Giebelpackung entsteht. Um die
Stegnahtbrüche zu vermeiden oder wenigstens in Grenzen zu halten,
war man bisher gezwungen, das Packungsmaterial durch eine
aufwendige Klimatisierung (Temperatur- und
Feuchtigkeitsregulierung) zu konditionieren, d.h. für die
Packungsherstellung inetwa geschmeidig zu machen.
Da diese Giebelpackungen aus einem vorgerillten Packungszuschnitt
dadurch hergestellt werden, daß vor der endgültigen
Packungserstellung alle Nutlinien einmal vorgebrochen und wieder
in die ursprüngliche Planlage gebracht werden, bleiben durch das
Vorbrechen, insbesondere bei aluminiumkaschierten Zuschnitten auf
der Packungsinnenseite, scharfkantige Nutlinienaufwerfungen
zurück. Dadurch wird die Kunststoffbeschichtung des Zuschnittes
insbesondere im Rillkreuz, d.h. an der Stelle, wo sich die in
Längsrichtung verlaufenden Korpusnutlinien und die am oberen
Zuschnittrand quer verlaufende Stegnahtbasislinie kreuzen, beim
Ausformen und Flachlegen der Stegnaht durchstoßen, so daß bei der
fertigen Packung das Füllgut in das Verbundmaterial eindringen
kann, wodurch eine beim Ausformen und Flachlegen der Stegnaht
Kontaminierung des Packungsinnenraums sowie des Füllgutes erfolgt,
sodaß die gewünschte langzeitige Haltbarkeit des Füllgutes
hinfällig ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannte
Giebelpackung der eingangs genannten Art so zu verbessern, daß die
die Stegnaht tragenden dreieckigen Faltlappen vermieden und ferner
die Rillkreuzbrüche unterdrückt werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Packung
in noch aufgerichtetem Zustand im Giebelbereich zu jeweils
wenigstens zwei senkrechten Korpusnutlinien, von denen jeweils
eine im Bereich jedes dreieckigen Faltlappens angeordnet ist,
wenigstens eine außerhalb der Flucht der Korpusnutlinie
verlaufende Hilfsnutlinie aufweist, wobei die Hilfsnutlinien auf
jeweils gegenüberliegenden Seiten der Faltlappen angeordnet sind.
Es hat sich auch gezeigt, daß die Anordnung der Hilfsnutlinien auf
diagonal gegenüberliegenden Seiten in bezug auf die Faltlappen
ausreicht, so daß die Hilfsnutlinien bezüglich der umgelegten
Stegnaht einmal oberhalb und einmal unterhalb zu liegen kommen.
Zur Optimierung des angestrebten Ergebnisses ist es auch möglich,
die Packung im Giebelbereich an jeder senkrechten Korpusnutlinie
mit wenigstens einer außerhalb der Flucht der Korpusnutlinie
verlaufenden Hilfsnutlinie zu versehen. Dabei ist vorgesehen, daß
die Korpusnutlinien nicht bis in den Giebelbereich durchgezogen
sind. Zur Erfüllung des Erfindungsgedankens stehen neben den
bereits erwähnten Variationen bezüglich der Lage der
Hilfsnutlinien noch mehrere Ausführungsmöglichkeiten zur
Verfügung, die je nach Packungs- und Verbundaufbau des
Packungsmaterials zur Anwendung kommen können. So können
beispielsweise die Hilfsnutlinien zum einen parallel und zum
anderen schräg zur gedachten Verlängerung der Korpusnutlinie
verlaufen. Auch die Lage der Hilfsnutlinien in bezug zu den
jeweiligen Korpusnutlinien und der Zuschnittmittelachse ist
variabel, so daß sie einerseits zur Zuschnittmittelachse und
andererseits zum jeweiligen Zuschnittsrand orientiert sein können,
je nach dem, womit die besseren Ergebnisse bei der Lösung der
gestellten Aufgabe erreichbar sind. Auch ist es in bestimmten
Fällen von Vorteil, wenn die Hilfsnutlinien, ausgehend von den
Korpusecken und in bezug auf die Zuschnittmittelachse paarweise
rechts- bzw. linksweisend, sind. Besonders gute Ergebnisse zur
Vermeidung von Stegnahtbrüchen und Aufwerfungen im
Rillkreuzbereich wurden dadurch erreicht, daß die Hilfsnutlinien
gegenüber der gedachten Verlängerung der Korpusnutlinien in einem
Abstand des 3- bis 9-fachen, vorzugsweise jedoch 6-fachen der
Verbundstärke angeordnet worden sind. Ferner traten dann gute
Ergebnisse ein, wenn die Hilfsnutlinien von den Korpusecken
kommend in einem Abstand von 5 bis 15 mm vor der
Stegnahtbasislinie endeten. Jedoch auch dann noch, wenn die
Hilfsnutlinien von den Korpusecken bis zur Stegnahtbasislinie
verlaufen, werden noch gute Ergebnisse erzielt. Alternativ dazu
können die Hilfsnutlinien von den Korpusecken bis zum
Zuschnittrand verlaufen, jedoch wird dann vorgeschlagen, die
Stegnahtbasislinie im Bereich der Hilfsnutlinien zu unterbrechen.
Durch die Einbringung der Hilfsnutlinien anstatt der durchgezogen
Korpusnutlinien wird erreicht, daß bei der Herstellung von
dickwandigen Packungen und letztendlich beim Verschließen
derselben, in der Füllmaschine die Haltbarkeit des
Stegnahtverschlusses in seiner ursprünglichen Erstellungsform
erhalten bleibt. Dabei ist es gleichgültig, ob die Packung direkt
vom Zuschnitt oder vom Zwischenprodukt, dem Mantel, hergestellt
worden ist. Stegnahtbrüche, wie sie beim Stand der Technik üblich
waren, werden nunmehr vermieden, wodurch Packungen, die aus
verhältnismäßig dicken Verbundmaterialien hergestellt werden
müssen, weiterhin als Langzeitpackungen einsetzbar sind, da das
Eindringen von Feuchtigkeit durch den Stegnahtbruch vermieden
wird. Weiterhin ist von Vorteil, daß die Hilfsnutlinien nicht
deckungsgleich mit den Falz- und Vorbrechlinien sind, weshalb sich
bei der Falzung bzw. Vorbrechung in der Faltschachtelklebemaschine
(zur Herstellung der Packungsmäntel) die Innenschicht des
Verbundes im Rillkreuzbereich weniger stark aufwirft, und sich
deshalb auch nicht beim flachgelegten Mantel scharf ausbildet,
weil der Mantel in der Falzlinie und nicht in der Hilfsnutlinie
flachgelegt wird. Hierdurch wird vermieden, daß die innere
Polyäthylenschicht beim Ausformen und Flachlegen der Stegnaht,
beispielsweise durch die aufgeworfene Aluminiumfolie durchstoßen
wird, wodurch die gewünschte Dichtigkeit der Beschichtung erhalten
bleibt.
Zur Packungsherstellung wird vorzugsweise ein Verfahren
angewendet, bei dem die nicht durchgezogen Korpuslinien im
Giebelbereich als Falzlinien bei der Mantelbildung in freier
Faltung durch Umlegen und Falzung der jeweils benachbarten
Zuschnitte erstellt und damit vorgebrochen werden, wozu bei der
Mantelbildung die Mäntel in Richtung der Zuschnittlängsachsen
bewegt werden, wobei jeweils der Boden jedes Mantels in
Laufrichtung vorne liegt. Durch diese Verfahrensweise wird das
Trägermaterial durch die freie Faltung, d.h. ohne vorherige Nutung
beim Falzen und Wiederrückfalten gewalkt, so daß das
Trägermaterial spleißt und dadurch weich wird.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der
Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch das Verpackungsmaterial bzw.
Materialverbund,
Fig. 2 einen ebenen Zuschnitt mit parallelen Hilfsnutlinien,
Fig. 3 einen ebenen Zuschnitt mit zur Zuschnittmittelachse
geneigten schrägen Hilfsnutlinien,
Fig. 4 einen Zuschnitteil mit im Rillkreuzbereich unterbrochenen
Hilfsnutlinien,
Fig. 5 einen Zuschnitteil mit von der Zuschnittmittelachse nach
außen weisenden schrägen Hilfsnutlinien,
Fig. 6 einen aus einem der Zuschnitte nach den Fig. 2 bis 5
gebildeten Mantel,
Fig. 7 eine aus dem Zuschnitt nach Fig. 2 gebildete gerade
verschlossene Giebelpackung in perspektivischer
Darstellung,
Fig. 8 eine Giebelpackung nach Fig. 7 mit umgelegten Faltlappen
und obenliegender Seitennaht in perspektivischer
Darstellung,
Fig. 9 wie Fig. 8, jedoch mit durch die Stegnaht teilweise
verdeckter Seitennaht in perspektivischer Darstellung,
Fig. 10 ein Querschnitt durch den Giebelbereich der Packung
entsprechend der Schnittlinie 10 in Fig. 6,
Fig. 11 und 12 den Stand der Technik (Längsschnitt durch eine umgelegte
Stegnaht bzw. umgelegter Faltlappen mit Stegnahtbruch) und
Fig. 13 und 14 den Erfindungsgegenstand (Längsschnitt durch eine
umgelegte Stegnaht bzw. umgelegter Faltlappen ohne
Stegnahtbruch entlang der Linie 14 in Fig. 8).
Fig. 15 Ausschnitt eines Zuschnittes im Giebelbereich.
In Fig. 1 ist aus dem Schnitt des Verpackungsmaterials bzw.
Materialverbundes 1 zu erkennen, daß ein Trägermaterial 2,
bestehend beispielsweise aus einem zwei- oder mehrlagigem Karton
oder geschäumtes Polystyrol auf seiner Oberseite, die gleich der
Außenseite der Packung ist, mit einer Polyäthylenschicht 3
beschichtet ist. Weiterhin ist auf der zur Packungsinnenseite
hinweisenden, unteren Schicht in diesem Ausführungsbeispiel eine
Aluminiumfolie 4 mit einer dünnen Polyäthylenschicht 5
aufkaschiert. Auf der unteren Seite des Verbundquerschnittes, der
tatsächlichen Packungsinnenseite, ist eine dicke Polyäthylenfolie
6 aufkaschiert, die bei der fertigen Packung mit dem Füllgut
direkt in Kontakt kommt. Selbstverständlich sind für den
Materialverbund 1 verschiedene Materialkombinationen denkbar und
werden auch praktiziert. So kann beispielsweise das Trägermaterial
2 einen anderen als den vorbeschriebenen Aufbau haben.
Darüberhinaus wird beispielsweise bei der Verwendung der
Giebelpackung als Milchbehälter auf die Aluminiumfolie 4 mit der
entsprechenden Polyäthylenkaschierung 5 verzichtet.
In Fig. 2 ist ein Zuschnitt 7 dargestellt, der aus dem
Materialverbund 1 gefertigt worden ist. Der im wesentlichen
bekannte rechteckige Zuschnitt 7 besteht aus einem mittleren Teil,
dem Korpus 8 einem oberen Teil, dem Kopf 9 und einem unteren Teil,
dem Boden 10. Der Korpus 8 ist durch waagerechte und senkrechte
Korpusnutlinien 11 bzw. 12 begrenzt. Eben diese Korpusnutlinien
11, 12 bilden die Korpusvorderseite 13, die Korpusrückseite 14, 114
und die Korpusseitenwände 15, 16.
Der Kopf 9 weist die Giebelflächen 17, 18, 118 auf sowie die
dreieckigen Faltlappen 20, 21. Im oberen Teil des Kopfes 9 läuft
parallel zur oberen Zuschnittkante 22 mit verhältnismäßig geringem
Abstand die Stegnahtbasislinie 23. Diese Stegnahtbasislinie 23
läuft gleichzeitig durch die Schnittpunkte der die dreieckigen
Faltlappen 20, 21 begrenzenden Nutlinien 24, 25. Die in der
Zeichnung im Kopf 9 punktiert dargestellten Verlängerungen der
senkrechten Korpuskanten bzw. Korpusnutlinien 12 sind im Zuschnitt
nicht geprägt, sondern werden später bei der Packungsherstellung
bzw. bei der Herstellung des Packungsmantels 26 (siehe Fig. 6) in
freier Faltung gefalzt. Diese punktierten Linien sollen hier mit
Falz 27 bis 30 bezeichnet werden. In geringem Abstand zu diesem
Falzen 27 bis 30 sind parallele Hilfsnutlinien 31 bis 34 in den
Zuschnitt eingebracht. Im dargestellten Beispiel sind diese
parallelen Hilfsnutlinien 31 bis 34 in bezug zu den
Korpusnutlinien 12 zwischen diesen und einer gedachten
Zuschnittmittelachse 35 in den Zuschnitt eingerillt worden.
In Fig. 3 ist ein Zuschnitt gezeigt, der grundsätzlich dem
Zuschnitt in Fig. 2 entspricht. Der einzige Unterschied liegt
darin, daß die Hilfsnutlinien 36 bis 39 nicht mehr parallel,
sondern nunmehr schräg verlaufen. Der Ausgangspunkt für diese
Hilfsnutlinien 36 bis 39 geht jeweils von den Kreuzungspunkten der
waagerechten und senkrechten Korpusnutlinien 11, 12 aus, die bei
der fertigen Packung die oberen Packungseckpunkte 41 bis 44
bilden. Dabei ist die Schräglage so geneigt, daß die Endpunkte der
Hilfsnutlinien 36 bis 39 im Abstand 40 von den Falzlinien 27 bis
30 an der oberen Zuschnittkante 22 des Zuschnittes enden. Dabei
weisen die Hilfsnutlinien 36-39 mit ihrer Schräglage auf die
Zuschnittmittelachse 35 hin.
In den Fig. 4 und 5 sind weitere Varianten für die Hilfsnutlinien
45 bis 47 dargestellt, wobei diese grundsätzlich vom gleichen
Eckpunkt 41 bis 44 ausgehen, nunmehr jedoch von der
Zuschnittsmittelachse 35 wegweisend angeordnet sind. Der Endpunkt
dieser Hilfsnutlinien 45 bis 47 liegt mit dem gleichen Versatz,
dem Abstand 40 an der Zuschnittkante 22, jedoch wie bereits
erwähnt, nunmehr außerhalb des Abstandes der jeweiligen
senkrechten Korpusnutlinien 12 und der Zuschnittsmittelachse 35.
In Fig. 4 ist noch eine Besonderheit dargestellt, in dem die
Hilfsnutlinie 45 mit dem Abstand 48 vor der Stegnahtbasislinie 23
endet. In Fig. 5, linke Seite, ist dagegen die Hilfsnutlinie 46,
wie oben beschrieben, bis zur Zuschnittkante 22 durchgeführt. Hier
wurde die Stegnahtbasislinie 23 im Bereich der Falzlinie 29 und
der Hilfsnutlinie 46 unterbrochen.
In Fig. 6 ist ein Mantel 26 dargestellt, der aus den Zuschnitten 7
entsprechend der Fig. 2 bis 5 auf einer Faltschachtelklebemaschine
oder in einem Füller hergestellt worden ist. Zu dessen Herstellung
wird der Zuschnitt 7 in Laufrichtung (Boden voraus) entsprechend
Pfeil 50 durch eine der vorgenannten Maschinen geführt. Dabei
werden die einzelnen Zuschnittseiten 14, 114, 15 und 16, die die
entsprechenden Packungsseiten, und zwar die Rückseite und die
jeweiligen Seitenwände bilden, nacheinander von der Flachlage um
180° herumgelegt, so daß sich die jeweils benachbarten
Zuschnitteile fläching berühren. Anschließend werden diese
Zuschnitteile wieder in ihre ursprüngliche Lage zurückbewegt
(Planlage). Dieser Vorgang wird mit Vorbrechen bezeichnet. Bei
diesem Vorbrechvorgang wird die Falzlinie 27 (Verlängerung der
senkrechten Korpusnutlinie 12) in freier Faltung erstellt, da in
der punktierten Linie 27 keine Rillnut vorhanden ist.
Lediglich durch die benachbarte Hilfsnutlinie 36 entsteht
gewissermaßen eine Führungshilfe für die Falzlinie 27, so daß
diese eine vorbestimmte Richtung einschlagen kann. Durch dieses
Vorbrechen wird der Karton 2 im Bereich des Kopfes 9 gespleißt
(siehe Fig. 10), so daß der Materialverbund 1 elastisch und
biegeweich wird und beim späteren Umlegen des dreieckigen
Faltlappens 20, 21 im Stegnahtbereich nicht mehr bricht (siehe Fig.
14). Nach dem Vorbrechen, d.h. nach dem die einzelnen
Zuschnitteile wieder in ihrer ursprünglichen Planlage, zumindest
teilweise wieder zurückbewegt worden sind, werden die Ränder der
späteren Längsnaht 51 aktiviert, woraufhin dann die Rückseiten
14, 114 wieder aufeinander zubewegt und zusammengefügt werden.
Diese vorbeschriebenen Vorgänge, wie Vorbrechen,
Auseinanderbewegen und erneut Zusammenführen ist zumindest für die
Falzlinien 27 bis 30 als Walkvorgang zu betrachten, der dazu
führt, daß der mehrlagige Karton 2 in seinen einzelnen Schichten
spleißt, wodurch, wie bereits erwähnt, die für eine
zerstörungsfreie Umlegung der dreieckigen Faltlappen 20, 21
erforderliche Elastizität insbesondere für die Stegnaht 52
erreicht wird.
In Fig. 7 ist in perspektivischer Darstellung gezeigt, wie die
parallelen Hilfsnutlinien 31 bis 34 in bezug zu den waagerechten
Korpusnutlinien 11 und den Falzlinien 27 bis 30 verlaufen. In
diesem Zustand sind die dreieckigen Faltlappen 20, 21 sowie die
Stegnaht 52 noch nicht umgelegt worden. Dies ist erst in Fig. 8
und 9 geschehen und entsprechend dargestellt. Der Unterschied
zwischen diesen beiden Darstellungen liegt lediglich darin, daß
die Stegnaht 52 in Fig. 8 nach links und in Fig. 9 nach rechts
umgelegt worden ist.
Diese Umlegevarianten für die Stegnaht 52 entstehen durch
unterschiedliche Konstellationen der jeweils eingesetzten
Füllmaschinen. Es ist noch darauf hinzuweisen, daß in den Fig. 8
und 9 der jeweils von der Stegnaht 52 überdeckte Giebel (Fig. 8,
Giebel 17 und Fig. 9, Giebel 118) um das zweifache Maß 53 kleiner
sein muß, um auch hierdurch eine übergroße Spannung in der jeweils
oberen Verbundlage der Stegnaht 52 zu reduzieren.
In Fig. 10 ist ein Querschnitt des Mantels 26 aus Fig. 6
dargestellt. Dabei sind die gespleißten Stellen 54 in der
Kartonlage 2 deutlich zu erkennen. Gleichfalls erkennbar ist die
Lage der einzelnen Hilfsnutlinien, beispielsweise 36 bis 39 im
gefalteten Zustand. Das Gleiche gilt für die Hilfsnutlinien 31 bis
34.
In den Fig. 11 und 12 ist dargestellt, wie beim Stand der Technik
alle Rillnutlinien der einzelnen Lagen übereinanderliegen und beim
Umlegen dieser Lagen die Spannung in der äußeren Lage derart hoch
wird, daß diese bricht.
Wie aus den Fig. 13 und 14 zu ersehen ist, ist durch die Erfindung
zunächst einmal eine Verteilung der Hilfsnutlinien erfolgt und
darüberhinaus durch den Walkvorgang ein Spleißen der umzulegenden
Materialverbunde bzw. -lagen erreicht worden, so daß nunmehr
aufgrund der möglichen größeren Umlegeradien 55 die Spannungen
über alle Verbundlagen verteilt werden, wodurch ein Brechen der
äußeren Lagen vermieden wird.
In Fig. 15 ist in einem Ausschnitt eines Zuschnittes am Beispiel
der Hilfsnutlinien der Fig. 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel
dargestellt, bei dem die Stegnahtbasislinie 23 im Bereich der
Hilfsnutlinie 46 bzw. 47 unterbrochen ist, wobei der Abstand 56
der Unterbrechung beispielsweise in der Größenordnung von etwa 6-
10 mm liegt. Durch diese Unterbrechung werden entlang der
Hilfsnutlinien 46 bzw. 47 eindeutige, d.h. gleichmäßige
Verformungsverhältnisse geschaffen, die an keiner Stelle durch
eine querverlaufende Nutlinie gestört sind.
Claims (18)
1. Quaderförmige Giebelpackung für Schüttgüter aus einem
Kunststoffmehrschichtverbund auf Trägermaterial, deren Kopf durch
eine Stegnaht unter Bildung zweier an den Endabschnitten der
Stegnaht doppelt liegender dreieckiger Faltlappen verschlossen
ist, wobei je ein Faltlappen um je eine gerade verlaufende
Knickkante nach außen auf die jeweilige Seitenwand umgelegt ist,
und das Packungsmaterial längs- und quer- bzw. schrägverlaufende
Nutlinien für die Korpus- und Boden- bzw. Giebelkanten aufweist
(Zusatz zu P 36 19 407.7), dadurch gekenn
zeichnet, daß die Packung in noch aufgerichtetem Zustand im
Giebelbereich (9) zu jeweils wenigstens zwei senkrechten
Korpusnutlinien (12), von denen jeweils eine im Bereich jedes
dreieckigen Faltlappens (20, 21) angeordnet ist, wenigstens eine
außerhalb der Flucht der Korpusnutlinie (12) verlaufende
Hilfsnutlinie (31-34, 36-39, 45-47) aufweist.
2. Giebelpackung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Hilfsnutlinien (31-34, 36-39, 45-47)
jeweils auf gegenüberliegenden Seiten der Faltlappen (20, 21)
angeordnet sind.
3. Giebelpackung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Hilfsnutlinien (31-34, 36-39, 45-47)
jeweils auf diagonal gegenüberliegenden Seiten der Faltlappen
(20, 21) angeordnet sind.
4. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Packung im
noch aufgerichtetem Zustand im Giebelbereich (9) zu jeder
senkrechten Korpusnutlinie (12) wenigstens eine außerhalb der
Flucht der Korpusnutlinie (12) verlaufende Hilfnutlinie (31-34,
36-39, 45-47) aufweist.
5. Giebelpackung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Korpusnutlinien (12) nicht bis in
die Giebelbereiche (9) durchgezogen sind.
6. Giebelpackung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hilfsnutlinien (31-34)
parallel zur gedachten Verlängerung (27-30) der Korpusnutlinie
verlaufen.
7. Giebelpackung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hilfsnutlinien (36-39)
ausgehend von den Korpusecken (41-44) schräg zur gedachten
Verlängerung (27-30) der Korpusnutlinien (12) verlaufen.
8. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Hilfsnutlinien jeweils zwischen den gedachten Verlängerungen der
Korpusnutlinien (31-34, 36-39) und der Zuschnittmittelachse (35)
liegen.
9. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Hilfsnutlinien (45-47) jeweils außerhalb den gedachten
Verlängerungen (27-30) der Korpusnutlinien (12) und der
Zuschnittmittelachse liegen.
10. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Hilfsnutlinien (36-39 und 45-47), ausgehend von den Korpusecken
(41-44) und in bezug auf die Zuschnittmittelachse paarweise
rechts- bzw. linksweisend, sind.
11. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der Versatz (40)
der Hilfsnutlinien (27-30, 36-39, 45-47) gegenüber der gedachten
Verlängerung (27-30) der Korpusnutlinien (12) das 3 bis 9-fache.
vorzugsweise das 6-fache der Verbundstärke (1) beträgt.
12. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Hilfsnutlinien von den Korpusecken (41-44) nur bis zu einem
Abstand (48) von 5 bis 15 mm von der Stegnahtbasislinie (23)
verlaufen.
13. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Hilfsnutlinien (47) von den Korpusecken (41-44) bis zu der
Stegnahtbasislinie (23) verlaufen.
14. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß sie von einem
Zuschnitt (7) gefertigt wird.
15. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß sie von einem
flachliegenden Mantel (26) gefertigt wird.
16. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Stegnahtbasislinie (23) im Bereich der Hilfsnutlinien (46)
unterbrochen ist.
17. Verfahren zur Herstellung einer Giebelpackung nach den Ansprüchen
1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
nicht durchgezogenen Korpuslinien (12) im Giebelbereich als
Falzlinien bei der Mantelbildung in freier Faltung durch Umlegen
und Falzung der jeweils benachbarten Zuschnitte (114/15, 15/13,
14/16, 16/24) erstellt und damit vorgebrochen werden.
18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeich
net, daß bei der Mantelbildung die Mäntel in Richtung der
Zuschnittlängsachsen (35) bewegt werden, wobei jeweils der
Boden (20) jedes Mantels in Laufrichtung vorne liegt.
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19863619407 DE3619407A1 (de) | 1986-06-09 | 1986-06-09 | Giebelpackung |
| EP87108252A EP0249180B2 (de) | 1986-06-09 | 1987-06-06 | Giebelpackung |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3741312A1 true DE3741312A1 (de) | 1988-12-22 |
| DE3741312C2 DE3741312C2 (de) | 1995-04-20 |
Family
ID=25844500
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE3741312A Expired - Fee Related DE3741312C2 (de) | 1986-06-09 | 1987-12-05 | Quaderförmige Giebelpackung |
Country Status (2)
| Country | Link |
|---|---|
| AT (1) | ATE66427T1 (de) |
| DE (1) | DE3741312C2 (de) |
Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1017013B (de) * | 1954-08-16 | 1957-10-03 | Rotopack G M B H Verpackungsmi | Verfahren zum Falten von doppelt liegendem und zusammengeklebtem Kartonmaterial |
| US3185375A (en) * | 1962-09-28 | 1965-05-25 | Ex Cell O Corp | Container with a gable top closure |
| DE2158076A1 (de) * | 1971-11-23 | 1973-05-24 | Tetra Pak Int | Parallelepipedfoermige verpackung |
| DE8502410U1 (de) * | 1985-01-30 | 1985-03-21 | Elcede GmbH, 7312 Kirchheim | Kartonzuschnitt zur Bildung einer Faltschachtel |
-
1987
- 1987-06-06 AT AT87108252T patent/ATE66427T1/de not_active IP Right Cessation
- 1987-12-05 DE DE3741312A patent/DE3741312C2/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1017013B (de) * | 1954-08-16 | 1957-10-03 | Rotopack G M B H Verpackungsmi | Verfahren zum Falten von doppelt liegendem und zusammengeklebtem Kartonmaterial |
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| DE2158076A1 (de) * | 1971-11-23 | 1973-05-24 | Tetra Pak Int | Parallelepipedfoermige verpackung |
| DE8502410U1 (de) * | 1985-01-30 | 1985-03-21 | Elcede GmbH, 7312 Kirchheim | Kartonzuschnitt zur Bildung einer Faltschachtel |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| ATE66427T1 (de) | 1991-09-15 |
| DE3741312C2 (de) | 1995-04-20 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| AF | Is addition to no. |
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