DE3741312C2 - Quaderförmige Giebelpackung - Google Patents
Quaderförmige GiebelpackungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine quaderförmige Giebelpackung für
Schüttgüter aus einem Kunststoffmehrschichtverbund auf
Trägermaterial, deren Kopf durch eine Stegnaht unter
Bildung zweier an den Endabschnitten der Stegnaht doppelt
liegender dreieckiger Faltlappen verschlossen ist, wobei je
ein Faltlappen um je eine gerade verlaufende Knickkante
nach außen auf die jeweilige Seitenwand umgelegt ist, das
Packungsmaterial längs- und quer- bzw. schrägverlaufende
Nutlinien für die Korpus- und Boden- bzw. Giebelkanten
aufweist, wobei der Zuschnitt der Packung im Giebelbereich
keine in Flucht mit den Korpusnutlinien verlaufenden
Nutlinien aufweist und wobei jedem in einem Vorbrechvorgang
beim Aufrichten der Packung in Flucht mit den
Korpusnutlinien im Giebelbereich entstehenden Falz eine in
seiner unmittelbaren Nähe angeordnete Hilfsnutlinie
zugeordnet ist.
Eine derartige Giebelpackung geht aus der deutschen
Offenlegungsschrift 21 58 076 hervor. Bei solchen
Giebelpackungen entstehen beim Umlegen der doppelt
liegenden dreieckigen Faltlappen um die jeweils
querverlaufende seitliche Knickkante des Packungskörpers so
hohe Spannungen in den Außenlagen der gleichfalls
umgelegten Stegnaht, daß sogenannte Stegnahtbrüche die
Folge sind. Die Ursachen dafür sind teilweise im
ungünstigen Verlauf der Faserrichtung des Trägermaterials
des Materialverbundes (Faserverlauf in Richtung der
Knickkante), der Verbundstücke des Materialverbundes
(Mehrschichtkarton in Verbindung mit aufgesiegelten PE-
Folien und in Sonderfällen als Zwischenlage aufkaschierte
Aluminiumfolie) des angewendeten Siegelverfahrens und in
der Tatsache zu suchen, daß im Bereich der Knickkante fünf
Verbundlagen übereinander liegen.
Auch wenn die Stegnahtbrüche auf der Außenseite der
Giebelpackung auftreten und somit nicht direkt für eine
undichte Packung sorgen, so sind diese Stegnahtbrüche
dennoch untragbar, weil bei Verwendung einer solchen
Packung als Langzeitpackung Feuchtigkeit von außen in die
Verbundlagen eintritt und der ganze Siegel- und
Packungsaufbau im Laufe der Zeit von außen aufgeweicht
wird, wodurch dann die Undichtigkeit der Giebelpackung
entsteht. Um die Stegnahtbrüche zu vermeiden oder
wenigstens in Grenzen zu halten, war man bisher gezwungen,
das Packungsmaterial durch eine aufwendige Klimatisierung
(Temperatur- und Feuchtigkeitsregulierung) zu
konditionieren, d. h. für die Packungsherstellung in etwa
geschmeidig zu machen.
Da diese Giebelpackungen aus einem vorgerillten
Packungszuschnitt dadurch hergestellt werden, daß vor der
endgültigen Packungserstellung alle Nutlinien einmal
vorgebrochen und wieder in die ursprüngliche Planlage
gebracht werden, bleiben durch das Vorbrechen, insbesondere
bei aluminiumkaschierten Zuschnitten auf der
Packungsinnenseite, scharfkantige Nutlinienaufwerfungen
zurück. Dadurch wird die Kunststoffbeschichtung des
Zuschnittes insbesondere im Rillkreuz, d. h. an der Stelle,
wo sich die Längsrichtung verlaufenden Korpusnutlinien und
die am oberen Zuschnittrand quer verlaufende
Stegnahtbasislinie kreuzen, durchstoßen, so daß bei der
fertigen Packung das Füllgut in das Verbundmaterial
eindringen kann, wodurch eine Verseuchung des
Packungsinnenraums sowie des Füllgutes erfolgt, so daß die
gewünschte langzeitige Haltbarkeit des Füllgutes hinfällig
ist.
Aus der deutschen Auslegeschrift 10 17 013 ist ein
Verfahren zum Falten von doppelt liegendem und
zusammengeklebtem Kartonmaterial bekanntgeworden. Dieses
Verfahren sieht vor, auf einem Teil der kaschierten
Oberseite des Zuschnittes zwei in engem Abstand parallel
zueinander verlaufende Rillen vorzusehen, die zwischen sich
einen Längsstreifen bilden. Durch dieses Verfahren sollen
die Verdickungen bzw. Anhäufungen von Werkstoff bei der
Faltung doppelt liegenden Kartonmaterials weitgehend
ausgeglichen werden und durch die beschriebenen
Ausweichmöglichkeiten das Aufreißen der Eckkanten vermieden
werden.
Aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift 85 02 410 ist
ferner ein Kartonzuschnitt zur Bildung einer Faltschachtel
bekanntgeworden, wobei für jede Faltlinie mindestens zwei
einander parallele Rillen auf der Seite des
Kartonzuschnitts vorgesehen sind, die nach dem Falten die
Innenseite der Faltschachtel bildet. Dadurch sollen bei
diesem Faltkarton Reißerscheinungen verhindert werden.
Gemäß Hauptpatent wird eine Giebelpackung der eingangs
genannten Art so verbessert, daß Stegnahtbrüche in den auch
die Schmalseite der Packung umgelegten, die Stegnaht
tragenden dreieckigen Faltlappen vermieden und ferner
Rillkreuzbrüche unterdrückt werden.
Aus der US-Patentschrift 31 85 375 ist zwar schon eine
Giebelpackung bekanntgeworden, bei der gleichfalls
zusätzliche Nutlinien vorgesehen sind, die parallel zur
Korpusnutlinie oder aber schräg zu dieser angeordnet sind.
Diese zusätzlichen Nutlinien, die bis zum Zuschnittrand
durchgezogen sind, haben jedoch den Zweck, das Öffnen der
Packung bzw. die Bildung einer Ausgießtülle zu
vereinfachen.
Durch die Einbringung der Hilfsnutlinien anstatt der
durchgezogenen Korpusnutlinien wird erreicht, daß bei der
Herstellung von dickwandigen Packungen und letztendlich
beim Verschließen derselben, in der Füllmaschine die
Haltbarkeit des Stegnahtverschlusses in seiner
ursprünglichen Erstellungsform erhalten bleibt. Dabei ist
es gleichgültig, ob die Packung direkt vom Zuschnitt oder
vom Zwischenprodukt, dem Mantel, hergestellt worden ist.
Stegnahtbrüche, wie sie beim Stand der Technik üblich
waren, werden nunmehr vermieden, wodurch Packungen, die aus
verhältnismäßig dicken Verbundmaterialien hergestellt
werden müssen, weiterhin als Langzeitpackungen einsetzbar
sind, da das Eindringen von Feuchtigkeit durch den
Stegnahtbruch vermieden wird. Weiterhin ist von Vorteil,
daß die Hilfsnutlinien nicht deckungsgleich mit den Falz-
und Vorbrechlinien sind, weshalb sich bei der Falzung bzw.
Vorbrechung in der Faltschachtelklebemaschine (zur
Herstellung der Packungsmäntel) die Innenschicht des
Verbundes im Rillkreuzbereich weniger stark aufwirft und
sich deshalb auch nicht beim flachgelegten Mantel scharf
ausbildet, weil der Mantel in der Falzlinie und nicht in
der Hilfsnutlinie flachgelegt wird. Hierdurch wird
vermieden, daß die innere Polyäthylenschicht,
beispielsweise durch die aufgeworfene Aluminiumfolie
durchstoßen wird, wodurch die gewünschte Dichtigkeit der
Beschichtung erhalten bleibt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs
genannte und zuvor näher beschriebene Giebelpackung so
auszugestalten und weiterzubilden, daß entlang der gesamten Länge
der Hilfsnutlinien eindeutige, d. h.
gleichmäßige Verformungsverhältnisse geschaffen werden.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Stegnaht
basislinie im Bereich der Hilfsnutlinien unterbrochen ist.
Indem erfindungsgemäß die Stegnahtbasislinien im Bereich
der Hilfsnutlinien unterbrochen sind, werden gleichmäßige
Verformungsverhältnisse geschaffen, da die Hilfsnutlinien
an keiner Stelle durch eine quer verlaufende Nutlinie
gestört sind.
Zur Packungsherstellung wird vorzugsweise ein Verfahren
angewendet, bei dem die nicht durchgezogenen Korpuslinien
im Giebelbereich als Falzlinien bei der Mantelbildung in
freier Faltung durch Umlegen und Falzung der jeweils
benachbarten Zuschnitte erstellt und damit vorgebrochen
werden, wozu bei der Mantelbildung die Mäntel in Richtung
der Zuschnittlängsachsen bewegt werden, wobei jeweils der
Boden jedes Mantels in
Laufrichtung vorne liegt. Durch diese Verfahrensweise wird das
Trägermaterial durch die freie Faltung, d. h. ohne vorherige Nutung
beim Falzen und Wiederrückfalten gewalkt, so daß das
Trägermaterial spleißt und dadurch weich wird.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der
Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch das Verpackungsmaterial bzw.
Materialverbund,
Fig. 2 einen ebenen Zuschnitt mit parallelen Hilfsnutlinien,
Fig. 3 einen ebenen Zuschnitt mit zur Zuschnittmittelachse
geneigten schrägen Hilfsnutlinien,
Fig. 4 einen Zuschnitteil mit im Rillkreuzbereich unterbrochenen
Hilfsnutlinien,
Fig. 5 einen Zuschnitteil mit von der Zuschnittmittelachse nach
außen weisenden schrägen Hilfsnutlinien,
Fig. 6 einen aus einem der Zuschnitte nach den Fig. 2 bis 5
gebildeten Mantel,
Fig. 7 eine aus dem Zuschnitt nach Fig. 2 gebildete gerade
verschlossene Giebelpackung in perspektivischer
Darstellung,
Fig. 8 eine Giebelpackung nach Fig. 7 mit umgelegten Faltlappen
und obenliegender Seitennaht in perspektivischer
Darstellung,
Fig. 9 wie Fig. 8, jedoch mit durch die Stegnaht teilweise
verdeckter Seitennaht in perspektivischer Darstellung,
Fig. 10 ein Querschnitt durch den Giebelbereich der Packung
entsprechend der Schnittlinie 10 in Fig. 6,
Fig. 11 und 12 den Stand der Technik (Längsschnitt durch eine umgelegte
Stegnaht bzw. umgelegter Faltlappen mit Stegnahtbruch) und
Fig. 13 und 14 den Erfindungsgegenstand (Längsschnitt durch eine
umgelegte Stegnaht bzw. umgelegter Faltlappen ohne
Stegnahtbruch entlang der Linie 14 in Fig. 8).
Fig. 15 Ausschnitt eines Zuschnittes im Giebelbereich.
In Fig. 1 ist aus dem Schnitt des Verpackungsmaterials bzw.
Materialverbundes 1 zu erkennen, daß ein Trägermaterial 2,
bestehend beispielsweise aus einem zwei- oder mehrlagigem Karton
oder geschäumtes Polystyrol auf seiner Oberseite, die gleich der
Außenseite der Packung ist, mit einer Polyäthylenschicht 3
beschichtet ist. Weiterhin ist auf der zur Packungsinnenseite
hinweisenden, unteren Schicht in diesem Ausführungsbeispiel eine
Aluminiumfolie 4 mit einer dünnen Polyäthylenschicht 5
aufkaschiert. Auf der unteren Seite des Verbundquerschnittes, der
tatsächlichen Packungsinnenseite, ist eine dicke Polyäthylenfolie
6 aufkaschiert, die bei der fertigen Packung mit dem Füllgut
direkt in Kontakt kommt. Selbstverständlich sind für den
Materialverbund 1 verschiedene Materialkombinationen denkbar und
werden auch praktiziert. So kann beispielsweise das Trägermaterial
2 einen anderen als den vorbeschriebenen Aufbau haben.
Darüber hinaus wird beispielsweise bei der Verwendung der
Giebelpackung als Milchbehälter auf die Aluminiumfolie 4 mit der
entsprechenden Polyäthylenkaschierung 5 verzichtet.
In Fig. 2 ist ein Zuschnitt 7 dargestellt, der aus dem
Materialverbund 1 gefertigt worden ist. Der im wesentlichen
bekannte rechteckige Zuschnitt 7 besteht aus einem mittleren Teil,
dem Korpus 8 einem oberen Teil, dem Kopf 9 und einem unteren Teil,
dem Boden 10. Der Korpus 8 ist durch waagerechte und senkrechte
Korpusnutlinien 11 bzw. 12 begrenzt. Eben diese Korpusnutlinien
11, 12 bilden die Korpusvorderseite 13, die Korpusrückseite 14, 114
und die Korpusseitenwände 15, 16.
Der Kopf 9 weist die Giebelflächen 17, 18, 118 auf sowie die
dreieckigen Faltlappen 20, 21. Im oberen Teil des Kopfes 9 läuft
parallel zur oberen Zuschnittkante 22 mit verhältnismäßig geringem
Abstand die Stegnahtbasislinie 23. Diese Stegnahtbasislinie 23
läuft gleichzeitig durch die Schnittpunkte der die dreieckigen
Faltlappen 20, 21 begrenzenden Nutlinien 24, 25. Die in der
Zeichnung im Kopf 9 punktiert dargestellten Verlängerungen der
senkrechten Korpuskanten bzw. Korpusnutlinien 12 sind im Zuschnitt
nicht geprägt, sondern werden später bei der Packungsherstellung
bzw. bei der Herstellung des Packungsmantels 26 (siehe Fig. 6) in
freier Faltung gefalzt. Diese punktierten Linien sollen hier mit
Falz 27 bis 30 bezeichnet werden. In geringem Abstand zu diesen
Falzen 27 bis 30 sind parallele Hilfsnutlinien 31 bis 34 in den
Zuschnitt eingebracht. Im dargestellten Beispiel sind diese
parallelen Hilfsnutlinien 31 bis 34 in bezug zu den
Korpusnutlinien 12 zwischen diesen und einer gedachten
Zuschnittmittelachse 35 in den Zuschnitt eingerillt worden.
In Fig. 3 ist ein Zuschnitt gezeigt, der grundsätzlich dem
Zuschnitt in Fig. 2 entspricht. Der einzige Unterschied liegt
darin, daß die Hilfsnutlinien 36 bis 39 nicht mehr parallel,
sondern nunmehr schräg verlaufen. Der Ausgangspunkt für diese
Hilfsnutlinien 36 bis 39 geht jeweils von den Kreuzungspunkten der
waagerechten und senkrechten Korpusnutlinien 11, 12 aus, die bei
der fertigen Packung die oberen Packungseckpunkte 41 bis 44
bilden. Dabei ist die Schräglage so geneigt, daß die Endpunkte der
Hilfsnutlinien 36 bis 39 im Abstand 40 von den Falzlinien 27 bis
30 an der oberen Zuschnittkante 22 des Zuschnittes enden. Dabei
weisen die Hilfsnutlinien 36-39 mit ihrer Schräglage auf die
Zuschnittmittelachse 35 hin.
In den Fig. 4 und 5 sind weitere Varianten für die Hilfsnutlinien
45 bis 47 dargestellt, wobei diese grundsätzlich vom gleichen
Eckpunkt 41 bis 44 ausgehen, nunmehr jedoch von der
Zuschnittsmittelachse 35 wegweisend angeordnet sind. Der Endpunkt
dieser Hilfsnutlinien 45 bis 47 liegt mit dem gleichen Versatz,
dem Abstand 40 an der Zuschnittkante 22, jedoch wie bereits
erwähnt, nunmehr außerhalb des Abstandes der jeweiligen
senkrechten Korpusnutlinien 12 und der Zuschnittsmittelachse 35.
In Fig. 4 ist noch eine Besonderheit dargestellt, in dem die
Hilfsnutlinie 45 mit dem Abstand 48 vor der Stegnahtbasislinie 23
endet. In Fig. 5, linke Seite, ist dagegen die Hilfsnutlinie 46,
wie oben beschrieben, bis zur Zuschnittkante 22 durchgeführt. Hier
wurde die Stegnahtbasislinie 23 im Bereich der Falzlinie 29 und
der Hilfsnutlinie 46 unterbrochen.
In Fig. 6 ist ein Mantel 26 dargestellt, der aus den Zuschnitten 7
entsprechend der Fig. 2 bis 5 auf einer Faltschachtelklebemaschine
oder in einem Füller hergestellt worden ist. Zu dessen Herstellung
wird der Zuschnitt 7 in Laufrichtung (Boden voraus) entsprechend
Pfeil 50 durch eine der vorgenannten Maschinen geführt. Dabei
werden die einzelnen Zuschnittseiten 14, 114, 15 und 16, die die
entsprechenden Packungsseiten, und zwar die Rückseite und die
jeweiligen Seitenwände bilden, nacheinander von der Flachlage um
180° herumgelegt, so daß sich die jeweils benachbarten
Zuschnitteile flächig berühren. Anschließend werden diese
Zuschnitteile wieder in ihre ursprüngliche Lage zurückbewegt
(Planlage). Dieser Vorgang wird mit Vorbrechen bezeichnet. Bei
diesem Vorbrechvorgang wird die Falzlinie 27 (Verlängerung der
senkrechten Korpusnutlinie 12) in freier Faltung erstellt, da in
der punktierten Linie 27 keine Rillnut vorhanden ist.
Lediglich durch die benachbarte Hilfsnutlinie 36 entsteht
gewissermaßen eine Führungshilfe für die Falzlinie 27, so daß
diese eine vorbestimmte Richtung einschlagen kann. Durch dieses
Vorbrechen wird der Karton 2 im Bereich des Kopfes 9 gespleißt
(siehe Fig. 10), so daß der Materialverbund 1 elastisch und
biegeweich wird und beim späteren Umlegen des dreieckigen
Faltlappens 20, 21 im Stegnahtbereich nicht mehr bricht (siehe Fig.
14). Nach dem Vorbrechen, d. h. nach dem die einzelnen
Zuschnitteile wieder in ihrer ursprünglichen Planlage, zumindest
teilweise wieder zurückbewegt worden sind, werden die Ränder der
späteren Längsnaht 51 aktiviert, woraufhin dann die Rückseiten
14, 114 wieder aufeinander zubewegt und zusammengefügt werden.
Diese vorbeschriebenen Vorgänge, wie Vorbrechen,
Auseinanderbewegen und erneut Zusammenführen ist zumindest für die
Falzlinien 27 bis 30 als Walkvorgang zu betrachten, der dazu
führt, daß der mehrlagige Karton 2 in seinen einzelnen Schichten
spleißt, wodurch, wie bereits erwähnt, die für eine
zerstörungsfreie Umlegung der dreieckigen Faltlappen 20, 21
erforderliche Elastizität insbesondere für die Stegnaht 52
erreicht wird.
In Fig. 7 ist in perspektivischer Darstellung gezeigt, wie die
parallelen Hilfsnutlinien 31 bis 34 in bezug zu den waagerechten
Korpusnutlinien 11 und den Falzlinien 27 bis 30 verlaufen. In
diesem Zustand sind die dreieckigen Faltlappen 20, 21 sowie die
Stegnaht 52 noch nicht umgelegt worden. Dies ist erst in Fig. 8
und 9 geschehen und entsprechend dargestellt. Der Unterschied
zwischen diesen beiden Darstellungen liegt lediglich darin, daß
die Stegnaht 52 in Fig. 8 nach links und in Fig. 9 nach rechts
umgelegt worden ist.
Diese Umlegevarianten für die Stegnaht 52 entstehen durch
unterschiedliche Konstellationen der jeweils eingesetzten
Füllmaschinen. Es ist noch darauf hinzuweisen, daß in den Fig. 8
und 9 der jeweils von der Stegnaht 52 überdeckte Giebel (Fig. 8,
Giebel 17 und Fig. 9, Giebel 118) um das zweifache Maß 53 kleiner
sein muß, um auch hierdurch eine übergroße Spannung in der jeweils
oberen Verbundlage der Stegnaht 52 zu reduzieren.
In Fig. 10 ist ein Querschnitt des Mantels 26 aus Fig. 6
dargestellt. Dabei sind die gespleißten Stellen 54 in der
Kartonlage 2 deutlich zu erkennen. Gleichfalls erkennbar ist die
Lage der einzelnen Hilfsnutlinien, beispielsweise 36 bis 39 im
gefalteten Zustand. Das Gleiche gilt für die Hilfsnutlinien 31 bis
34.
In den Fig. 11 und 12 ist dargestellt, wie beim Stand der Technik
alle Rillnutlinien der einzelnen Lagen übereinanderliegen und beim
Umlegen dieser Lagen die Spannung in der äußeren Lage derart hoch
wird, daß diese bricht!
Wie aus den Fig. 13 und 14 zu ersehen ist, ist durch die Erfindung
zunächst einmal eine Verteilung der Hilfsnutlinien erfolgt und
darüber hinaus durch den Walkvorgang ein Spleißen der umzulegenden
Materialverbunde bzw. -lagen erreicht worden, so daß nunmehr
aufgrund der möglichen größeren Umlegeradien 55 die Spannungen
über alle Verbundlagen verteilt werden, wodurch ein Brechen der
äußeren Lagen vermieden wird.
In Fig. 15 ist in einem Ausschnitt eines Zuschnittes am Beispiel
der Hilfsnutlinien der Fig. 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel
dargestellt, bei dem die Stegnahtbasislinie 23 im Bereich der
Hilfsnutlinie 46 bzw. 47 unterbrochen ist, wobei der Abstand 56
der Unterbrechung beispielsweise in der Größenordnung von etwa 6-
10 mm liegt. Durch diese Unterbrechung werden entlang der
Hilfsnutlinien 46 bzw. 47 eindeutige, d. h. gleichmäßige
Verformungsverhältnisse geschaffen, die an keiner Stelle durch
eine querverlaufende Nutlinie gestört sind.
Claims (11)
1. Quaderförmige Giebelpackung für Schüttgüter aus einem
Kunststoffmehrschichtverbund auf Trägermaterial, deren Kopf
durch eine Stegnaht unter Bildung zweier an den
Endabschnitten der Stegnaht doppelt liegender dreieckiger
Faltlappen verschlossen ist, wobei je ein Faltlappen um je
eine gerade verlaufende Knickkante nach außen auf die
jeweilige Seitenwand umgelegt ist, das Packungsmaterial
längs- und quer- bzw. schrägverlaufende Nutlinien für die
Korpus- und Boden- bzw. Giebelkanten aufweist, wobei der
Zuschnitt der Packung im Giebelbereich keine in Flucht mit
den Korpusnutlinien verlaufenden Nutlinien aufweist und
wobei jedem in einem Vorbrechvorgang beim Aufrichten der
Packung in Flucht mit den Korpusnutlinien im Giebelbereich
entstehenden Falz eine in seiner unmittelbaren Nähe
angeordnete Hilfsnutlinie zugeordnet ist gemäß Patent
36 19 407,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Stegnahtbasislinie (23) im Bereich der Hilfsnutlinien (46,
47) unterbrochen ist.
2. Giebelpackung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Hilfsnutlinien (31 bis 34) parallel zum jeweiligen Falz (27
bis 30) angeordnet sind.
3. Giebelpackung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Hilfsnutlinien (36 bis 39) ausgehend von den Korpusecken
(41 bis 44) schräg zum jeweiligen Falz (27 bis 30)
angeordnet sind.
4. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Hilfsnutlinien (31 bis 34 bzw. 36 bis 39) jeweils zwischen
dem jeweiligen Falz (27 bis 30) und der Mittelachse (35)
des Zuschnitts angeordnet sind.
5. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Hilfsnutlinien (45 bis 47) jeweils außerhalb des Bereichs
zwischen dem Falz (27 bis 30) und der Mittelachse (35) des
Zuschnitts angeordnet sind.
6. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der
maximale Versatz (40) der Hilfsnutlinien (27 bis 30, 36 bis
39, 45 bis 47) gegenüber dem Falz (27 bis 30) das 3- bis
9fache, vorzugsweise das 6fache der Verbundstärke beträgt.
7. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Hilfsnutlinien (45) von den Korpusecken (41 bis 44) nur bis
zu einem Abstand (48) von 5 bis 15 mm von der
Stegnahtbasislinie (23) verlaufen.
8. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Hilfsnutlinien (47) von den Korpusecken (41 bis 44) bis zu
der Stegnahtbasislinie (23) verlaufen.
9. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß sie von
einem Zuschnitt (7) gefertigt ist.
10. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß sie von
einem flachliegenden Mantel (26) gefertigt ist.
11. Giebelpackung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß bei der
Bildung des Mantels (26) zum Erzeugen des Falz der Mantel
mit seinem Boden (10) voraus in Richtung Längsachse (35)
des Zuschnitts bewegbar ist.
Applications Claiming Priority (2)
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|---|---|---|---|
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