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DE3741312C2 - Quaderförmige Giebelpackung - Google Patents

Quaderförmige Giebelpackung

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DE3741312C2
DE3741312C2 DE3741312A DE3741312A DE3741312C2 DE 3741312 C2 DE3741312 C2 DE 3741312C2 DE 3741312 A DE3741312 A DE 3741312A DE 3741312 A DE3741312 A DE 3741312A DE 3741312 C2 DE3741312 C2 DE 3741312C2
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DE
Germany
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gable
groove lines
auxiliary groove
fold
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DE3741312A
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Juergen Faerber
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SIG Combibloc GmbH and Co KG
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SIG Combibloc GmbH and Co KG
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/02Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body
    • B65D5/06Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body with end-closing or contents-supporting elements formed by folding inwardly a wall extending from, and continuously around, an end of the tubular body
    • B65D5/064Rectangular containers having a body with gusset-flaps folded outwardly or adhered to the side or the top of the container

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine quaderförmige Giebelpackung für Schüttgüter aus einem Kunststoffmehrschichtverbund auf Trägermaterial, deren Kopf durch eine Stegnaht unter Bildung zweier an den Endabschnitten der Stegnaht doppelt liegender dreieckiger Faltlappen verschlossen ist, wobei je ein Faltlappen um je eine gerade verlaufende Knickkante nach außen auf die jeweilige Seitenwand umgelegt ist, das Packungsmaterial längs- und quer- bzw. schrägverlaufende Nutlinien für die Korpus- und Boden- bzw. Giebelkanten aufweist, wobei der Zuschnitt der Packung im Giebelbereich keine in Flucht mit den Korpusnutlinien verlaufenden Nutlinien aufweist und wobei jedem in einem Vorbrechvorgang beim Aufrichten der Packung in Flucht mit den Korpusnutlinien im Giebelbereich entstehenden Falz eine in seiner unmittelbaren Nähe angeordnete Hilfsnutlinie zugeordnet ist.
Eine derartige Giebelpackung geht aus der deutschen Offenlegungsschrift 21 58 076 hervor. Bei solchen Giebelpackungen entstehen beim Umlegen der doppelt liegenden dreieckigen Faltlappen um die jeweils querverlaufende seitliche Knickkante des Packungskörpers so hohe Spannungen in den Außenlagen der gleichfalls umgelegten Stegnaht, daß sogenannte Stegnahtbrüche die Folge sind. Die Ursachen dafür sind teilweise im ungünstigen Verlauf der Faserrichtung des Trägermaterials des Materialverbundes (Faserverlauf in Richtung der Knickkante), der Verbundstücke des Materialverbundes (Mehrschichtkarton in Verbindung mit aufgesiegelten PE- Folien und in Sonderfällen als Zwischenlage aufkaschierte Aluminiumfolie) des angewendeten Siegelverfahrens und in der Tatsache zu suchen, daß im Bereich der Knickkante fünf Verbundlagen übereinander liegen.
Auch wenn die Stegnahtbrüche auf der Außenseite der Giebelpackung auftreten und somit nicht direkt für eine undichte Packung sorgen, so sind diese Stegnahtbrüche dennoch untragbar, weil bei Verwendung einer solchen Packung als Langzeitpackung Feuchtigkeit von außen in die Verbundlagen eintritt und der ganze Siegel- und Packungsaufbau im Laufe der Zeit von außen aufgeweicht wird, wodurch dann die Undichtigkeit der Giebelpackung entsteht. Um die Stegnahtbrüche zu vermeiden oder wenigstens in Grenzen zu halten, war man bisher gezwungen, das Packungsmaterial durch eine aufwendige Klimatisierung (Temperatur- und Feuchtigkeitsregulierung) zu konditionieren, d. h. für die Packungsherstellung in etwa geschmeidig zu machen.
Da diese Giebelpackungen aus einem vorgerillten Packungszuschnitt dadurch hergestellt werden, daß vor der endgültigen Packungserstellung alle Nutlinien einmal vorgebrochen und wieder in die ursprüngliche Planlage gebracht werden, bleiben durch das Vorbrechen, insbesondere bei aluminiumkaschierten Zuschnitten auf der Packungsinnenseite, scharfkantige Nutlinienaufwerfungen zurück. Dadurch wird die Kunststoffbeschichtung des Zuschnittes insbesondere im Rillkreuz, d. h. an der Stelle, wo sich die Längsrichtung verlaufenden Korpusnutlinien und die am oberen Zuschnittrand quer verlaufende Stegnahtbasislinie kreuzen, durchstoßen, so daß bei der fertigen Packung das Füllgut in das Verbundmaterial eindringen kann, wodurch eine Verseuchung des Packungsinnenraums sowie des Füllgutes erfolgt, so daß die gewünschte langzeitige Haltbarkeit des Füllgutes hinfällig ist.
Aus der deutschen Auslegeschrift 10 17 013 ist ein Verfahren zum Falten von doppelt liegendem und zusammengeklebtem Kartonmaterial bekanntgeworden. Dieses Verfahren sieht vor, auf einem Teil der kaschierten Oberseite des Zuschnittes zwei in engem Abstand parallel zueinander verlaufende Rillen vorzusehen, die zwischen sich einen Längsstreifen bilden. Durch dieses Verfahren sollen die Verdickungen bzw. Anhäufungen von Werkstoff bei der Faltung doppelt liegenden Kartonmaterials weitgehend ausgeglichen werden und durch die beschriebenen Ausweichmöglichkeiten das Aufreißen der Eckkanten vermieden werden.
Aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift 85 02 410 ist ferner ein Kartonzuschnitt zur Bildung einer Faltschachtel bekanntgeworden, wobei für jede Faltlinie mindestens zwei einander parallele Rillen auf der Seite des Kartonzuschnitts vorgesehen sind, die nach dem Falten die Innenseite der Faltschachtel bildet. Dadurch sollen bei diesem Faltkarton Reißerscheinungen verhindert werden.
Gemäß Hauptpatent wird eine Giebelpackung der eingangs genannten Art so verbessert, daß Stegnahtbrüche in den auch die Schmalseite der Packung umgelegten, die Stegnaht tragenden dreieckigen Faltlappen vermieden und ferner Rillkreuzbrüche unterdrückt werden.
Aus der US-Patentschrift 31 85 375 ist zwar schon eine Giebelpackung bekanntgeworden, bei der gleichfalls zusätzliche Nutlinien vorgesehen sind, die parallel zur Korpusnutlinie oder aber schräg zu dieser angeordnet sind. Diese zusätzlichen Nutlinien, die bis zum Zuschnittrand durchgezogen sind, haben jedoch den Zweck, das Öffnen der Packung bzw. die Bildung einer Ausgießtülle zu vereinfachen.
Durch die Einbringung der Hilfsnutlinien anstatt der durchgezogenen Korpusnutlinien wird erreicht, daß bei der Herstellung von dickwandigen Packungen und letztendlich beim Verschließen derselben, in der Füllmaschine die Haltbarkeit des Stegnahtverschlusses in seiner ursprünglichen Erstellungsform erhalten bleibt. Dabei ist es gleichgültig, ob die Packung direkt vom Zuschnitt oder vom Zwischenprodukt, dem Mantel, hergestellt worden ist. Stegnahtbrüche, wie sie beim Stand der Technik üblich waren, werden nunmehr vermieden, wodurch Packungen, die aus verhältnismäßig dicken Verbundmaterialien hergestellt werden müssen, weiterhin als Langzeitpackungen einsetzbar sind, da das Eindringen von Feuchtigkeit durch den Stegnahtbruch vermieden wird. Weiterhin ist von Vorteil, daß die Hilfsnutlinien nicht deckungsgleich mit den Falz- und Vorbrechlinien sind, weshalb sich bei der Falzung bzw. Vorbrechung in der Faltschachtelklebemaschine (zur Herstellung der Packungsmäntel) die Innenschicht des Verbundes im Rillkreuzbereich weniger stark aufwirft und sich deshalb auch nicht beim flachgelegten Mantel scharf ausbildet, weil der Mantel in der Falzlinie und nicht in der Hilfsnutlinie flachgelegt wird. Hierdurch wird vermieden, daß die innere Polyäthylenschicht, beispielsweise durch die aufgeworfene Aluminiumfolie durchstoßen wird, wodurch die gewünschte Dichtigkeit der Beschichtung erhalten bleibt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs genannte und zuvor näher beschriebene Giebelpackung so auszugestalten und weiterzubilden, daß entlang der gesamten Länge der Hilfsnutlinien eindeutige, d. h. gleichmäßige Verformungsverhältnisse geschaffen werden.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Stegnaht­ basislinie im Bereich der Hilfsnutlinien unterbrochen ist.
Indem erfindungsgemäß die Stegnahtbasislinien im Bereich der Hilfsnutlinien unterbrochen sind, werden gleichmäßige Verformungsverhältnisse geschaffen, da die Hilfsnutlinien an keiner Stelle durch eine quer verlaufende Nutlinie gestört sind.
Zur Packungsherstellung wird vorzugsweise ein Verfahren angewendet, bei dem die nicht durchgezogenen Korpuslinien im Giebelbereich als Falzlinien bei der Mantelbildung in freier Faltung durch Umlegen und Falzung der jeweils benachbarten Zuschnitte erstellt und damit vorgebrochen werden, wozu bei der Mantelbildung die Mäntel in Richtung der Zuschnittlängsachsen bewegt werden, wobei jeweils der Boden jedes Mantels in Laufrichtung vorne liegt. Durch diese Verfahrensweise wird das Trägermaterial durch die freie Faltung, d. h. ohne vorherige Nutung beim Falzen und Wiederrückfalten gewalkt, so daß das Trägermaterial spleißt und dadurch weich wird.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch das Verpackungsmaterial bzw. Materialverbund,
Fig. 2 einen ebenen Zuschnitt mit parallelen Hilfsnutlinien,
Fig. 3 einen ebenen Zuschnitt mit zur Zuschnittmittelachse geneigten schrägen Hilfsnutlinien,
Fig. 4 einen Zuschnitteil mit im Rillkreuzbereich unterbrochenen Hilfsnutlinien,
Fig. 5 einen Zuschnitteil mit von der Zuschnittmittelachse nach außen weisenden schrägen Hilfsnutlinien,
Fig. 6 einen aus einem der Zuschnitte nach den Fig. 2 bis 5 gebildeten Mantel,
Fig. 7 eine aus dem Zuschnitt nach Fig. 2 gebildete gerade verschlossene Giebelpackung in perspektivischer Darstellung,
Fig. 8 eine Giebelpackung nach Fig. 7 mit umgelegten Faltlappen und obenliegender Seitennaht in perspektivischer Darstellung,
Fig. 9 wie Fig. 8, jedoch mit durch die Stegnaht teilweise verdeckter Seitennaht in perspektivischer Darstellung,
Fig. 10 ein Querschnitt durch den Giebelbereich der Packung entsprechend der Schnittlinie 10 in Fig. 6,
Fig. 11 und 12 den Stand der Technik (Längsschnitt durch eine umgelegte Stegnaht bzw. umgelegter Faltlappen mit Stegnahtbruch) und
Fig. 13 und 14 den Erfindungsgegenstand (Längsschnitt durch eine umgelegte Stegnaht bzw. umgelegter Faltlappen ohne Stegnahtbruch entlang der Linie 14 in Fig. 8).
Fig. 15 Ausschnitt eines Zuschnittes im Giebelbereich.
In Fig. 1 ist aus dem Schnitt des Verpackungsmaterials bzw. Materialverbundes 1 zu erkennen, daß ein Trägermaterial 2, bestehend beispielsweise aus einem zwei- oder mehrlagigem Karton oder geschäumtes Polystyrol auf seiner Oberseite, die gleich der Außenseite der Packung ist, mit einer Polyäthylenschicht 3 beschichtet ist. Weiterhin ist auf der zur Packungsinnenseite hinweisenden, unteren Schicht in diesem Ausführungsbeispiel eine Aluminiumfolie 4 mit einer dünnen Polyäthylenschicht 5 aufkaschiert. Auf der unteren Seite des Verbundquerschnittes, der tatsächlichen Packungsinnenseite, ist eine dicke Polyäthylenfolie 6 aufkaschiert, die bei der fertigen Packung mit dem Füllgut direkt in Kontakt kommt. Selbstverständlich sind für den Materialverbund 1 verschiedene Materialkombinationen denkbar und werden auch praktiziert. So kann beispielsweise das Trägermaterial 2 einen anderen als den vorbeschriebenen Aufbau haben. Darüber hinaus wird beispielsweise bei der Verwendung der Giebelpackung als Milchbehälter auf die Aluminiumfolie 4 mit der entsprechenden Polyäthylenkaschierung 5 verzichtet.
In Fig. 2 ist ein Zuschnitt 7 dargestellt, der aus dem Materialverbund 1 gefertigt worden ist. Der im wesentlichen bekannte rechteckige Zuschnitt 7 besteht aus einem mittleren Teil, dem Korpus 8 einem oberen Teil, dem Kopf 9 und einem unteren Teil, dem Boden 10. Der Korpus 8 ist durch waagerechte und senkrechte Korpusnutlinien 11 bzw. 12 begrenzt. Eben diese Korpusnutlinien 11, 12 bilden die Korpusvorderseite 13, die Korpusrückseite 14, 114 und die Korpusseitenwände 15, 16.
Der Kopf 9 weist die Giebelflächen 17, 18, 118 auf sowie die dreieckigen Faltlappen 20, 21. Im oberen Teil des Kopfes 9 läuft parallel zur oberen Zuschnittkante 22 mit verhältnismäßig geringem Abstand die Stegnahtbasislinie 23. Diese Stegnahtbasislinie 23 läuft gleichzeitig durch die Schnittpunkte der die dreieckigen Faltlappen 20, 21 begrenzenden Nutlinien 24, 25. Die in der Zeichnung im Kopf 9 punktiert dargestellten Verlängerungen der senkrechten Korpuskanten bzw. Korpusnutlinien 12 sind im Zuschnitt nicht geprägt, sondern werden später bei der Packungsherstellung bzw. bei der Herstellung des Packungsmantels 26 (siehe Fig. 6) in freier Faltung gefalzt. Diese punktierten Linien sollen hier mit Falz 27 bis 30 bezeichnet werden. In geringem Abstand zu diesen Falzen 27 bis 30 sind parallele Hilfsnutlinien 31 bis 34 in den Zuschnitt eingebracht. Im dargestellten Beispiel sind diese parallelen Hilfsnutlinien 31 bis 34 in bezug zu den Korpusnutlinien 12 zwischen diesen und einer gedachten Zuschnittmittelachse 35 in den Zuschnitt eingerillt worden.
In Fig. 3 ist ein Zuschnitt gezeigt, der grundsätzlich dem Zuschnitt in Fig. 2 entspricht. Der einzige Unterschied liegt darin, daß die Hilfsnutlinien 36 bis 39 nicht mehr parallel, sondern nunmehr schräg verlaufen. Der Ausgangspunkt für diese Hilfsnutlinien 36 bis 39 geht jeweils von den Kreuzungspunkten der waagerechten und senkrechten Korpusnutlinien 11, 12 aus, die bei der fertigen Packung die oberen Packungseckpunkte 41 bis 44 bilden. Dabei ist die Schräglage so geneigt, daß die Endpunkte der Hilfsnutlinien 36 bis 39 im Abstand 40 von den Falzlinien 27 bis 30 an der oberen Zuschnittkante 22 des Zuschnittes enden. Dabei weisen die Hilfsnutlinien 36-39 mit ihrer Schräglage auf die Zuschnittmittelachse 35 hin.
In den Fig. 4 und 5 sind weitere Varianten für die Hilfsnutlinien 45 bis 47 dargestellt, wobei diese grundsätzlich vom gleichen Eckpunkt 41 bis 44 ausgehen, nunmehr jedoch von der Zuschnittsmittelachse 35 wegweisend angeordnet sind. Der Endpunkt dieser Hilfsnutlinien 45 bis 47 liegt mit dem gleichen Versatz, dem Abstand 40 an der Zuschnittkante 22, jedoch wie bereits erwähnt, nunmehr außerhalb des Abstandes der jeweiligen senkrechten Korpusnutlinien 12 und der Zuschnittsmittelachse 35. In Fig. 4 ist noch eine Besonderheit dargestellt, in dem die Hilfsnutlinie 45 mit dem Abstand 48 vor der Stegnahtbasislinie 23 endet. In Fig. 5, linke Seite, ist dagegen die Hilfsnutlinie 46, wie oben beschrieben, bis zur Zuschnittkante 22 durchgeführt. Hier wurde die Stegnahtbasislinie 23 im Bereich der Falzlinie 29 und der Hilfsnutlinie 46 unterbrochen.
In Fig. 6 ist ein Mantel 26 dargestellt, der aus den Zuschnitten 7 entsprechend der Fig. 2 bis 5 auf einer Faltschachtelklebemaschine oder in einem Füller hergestellt worden ist. Zu dessen Herstellung wird der Zuschnitt 7 in Laufrichtung (Boden voraus) entsprechend Pfeil 50 durch eine der vorgenannten Maschinen geführt. Dabei werden die einzelnen Zuschnittseiten 14, 114, 15 und 16, die die entsprechenden Packungsseiten, und zwar die Rückseite und die jeweiligen Seitenwände bilden, nacheinander von der Flachlage um 180° herumgelegt, so daß sich die jeweils benachbarten Zuschnitteile flächig berühren. Anschließend werden diese Zuschnitteile wieder in ihre ursprüngliche Lage zurückbewegt (Planlage). Dieser Vorgang wird mit Vorbrechen bezeichnet. Bei diesem Vorbrechvorgang wird die Falzlinie 27 (Verlängerung der senkrechten Korpusnutlinie 12) in freier Faltung erstellt, da in der punktierten Linie 27 keine Rillnut vorhanden ist. Lediglich durch die benachbarte Hilfsnutlinie 36 entsteht gewissermaßen eine Führungshilfe für die Falzlinie 27, so daß diese eine vorbestimmte Richtung einschlagen kann. Durch dieses Vorbrechen wird der Karton 2 im Bereich des Kopfes 9 gespleißt (siehe Fig. 10), so daß der Materialverbund 1 elastisch und biegeweich wird und beim späteren Umlegen des dreieckigen Faltlappens 20, 21 im Stegnahtbereich nicht mehr bricht (siehe Fig. 14). Nach dem Vorbrechen, d. h. nach dem die einzelnen Zuschnitteile wieder in ihrer ursprünglichen Planlage, zumindest teilweise wieder zurückbewegt worden sind, werden die Ränder der späteren Längsnaht 51 aktiviert, woraufhin dann die Rückseiten 14, 114 wieder aufeinander zubewegt und zusammengefügt werden.
Diese vorbeschriebenen Vorgänge, wie Vorbrechen, Auseinanderbewegen und erneut Zusammenführen ist zumindest für die Falzlinien 27 bis 30 als Walkvorgang zu betrachten, der dazu führt, daß der mehrlagige Karton 2 in seinen einzelnen Schichten spleißt, wodurch, wie bereits erwähnt, die für eine zerstörungsfreie Umlegung der dreieckigen Faltlappen 20, 21 erforderliche Elastizität insbesondere für die Stegnaht 52 erreicht wird.
In Fig. 7 ist in perspektivischer Darstellung gezeigt, wie die parallelen Hilfsnutlinien 31 bis 34 in bezug zu den waagerechten Korpusnutlinien 11 und den Falzlinien 27 bis 30 verlaufen. In diesem Zustand sind die dreieckigen Faltlappen 20, 21 sowie die Stegnaht 52 noch nicht umgelegt worden. Dies ist erst in Fig. 8 und 9 geschehen und entsprechend dargestellt. Der Unterschied zwischen diesen beiden Darstellungen liegt lediglich darin, daß die Stegnaht 52 in Fig. 8 nach links und in Fig. 9 nach rechts umgelegt worden ist.
Diese Umlegevarianten für die Stegnaht 52 entstehen durch unterschiedliche Konstellationen der jeweils eingesetzten Füllmaschinen. Es ist noch darauf hinzuweisen, daß in den Fig. 8 und 9 der jeweils von der Stegnaht 52 überdeckte Giebel (Fig. 8, Giebel 17 und Fig. 9, Giebel 118) um das zweifache Maß 53 kleiner sein muß, um auch hierdurch eine übergroße Spannung in der jeweils oberen Verbundlage der Stegnaht 52 zu reduzieren.
In Fig. 10 ist ein Querschnitt des Mantels 26 aus Fig. 6 dargestellt. Dabei sind die gespleißten Stellen 54 in der Kartonlage 2 deutlich zu erkennen. Gleichfalls erkennbar ist die Lage der einzelnen Hilfsnutlinien, beispielsweise 36 bis 39 im gefalteten Zustand. Das Gleiche gilt für die Hilfsnutlinien 31 bis 34.
In den Fig. 11 und 12 ist dargestellt, wie beim Stand der Technik alle Rillnutlinien der einzelnen Lagen übereinanderliegen und beim Umlegen dieser Lagen die Spannung in der äußeren Lage derart hoch wird, daß diese bricht!
Wie aus den Fig. 13 und 14 zu ersehen ist, ist durch die Erfindung zunächst einmal eine Verteilung der Hilfsnutlinien erfolgt und darüber hinaus durch den Walkvorgang ein Spleißen der umzulegenden Materialverbunde bzw. -lagen erreicht worden, so daß nunmehr aufgrund der möglichen größeren Umlegeradien 55 die Spannungen über alle Verbundlagen verteilt werden, wodurch ein Brechen der äußeren Lagen vermieden wird.
In Fig. 15 ist in einem Ausschnitt eines Zuschnittes am Beispiel der Hilfsnutlinien der Fig. 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem die Stegnahtbasislinie 23 im Bereich der Hilfsnutlinie 46 bzw. 47 unterbrochen ist, wobei der Abstand 56 der Unterbrechung beispielsweise in der Größenordnung von etwa 6- 10 mm liegt. Durch diese Unterbrechung werden entlang der Hilfsnutlinien 46 bzw. 47 eindeutige, d. h. gleichmäßige Verformungsverhältnisse geschaffen, die an keiner Stelle durch eine querverlaufende Nutlinie gestört sind.

Claims (11)

1. Quaderförmige Giebelpackung für Schüttgüter aus einem Kunststoffmehrschichtverbund auf Trägermaterial, deren Kopf durch eine Stegnaht unter Bildung zweier an den Endabschnitten der Stegnaht doppelt liegender dreieckiger Faltlappen verschlossen ist, wobei je ein Faltlappen um je eine gerade verlaufende Knickkante nach außen auf die jeweilige Seitenwand umgelegt ist, das Packungsmaterial längs- und quer- bzw. schrägverlaufende Nutlinien für die Korpus- und Boden- bzw. Giebelkanten aufweist, wobei der Zuschnitt der Packung im Giebelbereich keine in Flucht mit den Korpusnutlinien verlaufenden Nutlinien aufweist und wobei jedem in einem Vorbrechvorgang beim Aufrichten der Packung in Flucht mit den Korpusnutlinien im Giebelbereich entstehenden Falz eine in seiner unmittelbaren Nähe angeordnete Hilfsnutlinie zugeordnet ist gemäß Patent 36 19 407, dadurch gekennzeichnet, daß die Stegnahtbasislinie (23) im Bereich der Hilfsnutlinien (46, 47) unterbrochen ist.
2. Giebelpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hilfsnutlinien (31 bis 34) parallel zum jeweiligen Falz (27 bis 30) angeordnet sind.
3. Giebelpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hilfsnutlinien (36 bis 39) ausgehend von den Korpusecken (41 bis 44) schräg zum jeweiligen Falz (27 bis 30) angeordnet sind.
4. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hilfsnutlinien (31 bis 34 bzw. 36 bis 39) jeweils zwischen dem jeweiligen Falz (27 bis 30) und der Mittelachse (35) des Zuschnitts angeordnet sind.
5. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hilfsnutlinien (45 bis 47) jeweils außerhalb des Bereichs zwischen dem Falz (27 bis 30) und der Mittelachse (35) des Zuschnitts angeordnet sind.
6. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der maximale Versatz (40) der Hilfsnutlinien (27 bis 30, 36 bis 39, 45 bis 47) gegenüber dem Falz (27 bis 30) das 3- bis 9fache, vorzugsweise das 6fache der Verbundstärke beträgt.
7. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Hilfsnutlinien (45) von den Korpusecken (41 bis 44) nur bis zu einem Abstand (48) von 5 bis 15 mm von der Stegnahtbasislinie (23) verlaufen.
8. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Hilfsnutlinien (47) von den Korpusecken (41 bis 44) bis zu der Stegnahtbasislinie (23) verlaufen.
9. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sie von einem Zuschnitt (7) gefertigt ist.
10. Giebelpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß sie von einem flachliegenden Mantel (26) gefertigt ist.
11. Giebelpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Bildung des Mantels (26) zum Erzeugen des Falz der Mantel mit seinem Boden (10) voraus in Richtung Längsachse (35) des Zuschnitts bewegbar ist.
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