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DE3740093A1 - Verfahren zum aufbringen eines etiketts auf die oberflaeche einer packung - Google Patents

Verfahren zum aufbringen eines etiketts auf die oberflaeche einer packung

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DE3740093A1
DE3740093A1 DE19873740093 DE3740093A DE3740093A1 DE 3740093 A1 DE3740093 A1 DE 3740093A1 DE 19873740093 DE19873740093 DE 19873740093 DE 3740093 A DE3740093 A DE 3740093A DE 3740093 A1 DE3740093 A1 DE 3740093A1
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Germany
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suction plate
swivel arm
package
web
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DE19873740093
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Pekka Turkki
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Valmet Technologies Oy
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Valmet Paper Machinery Inc
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  • Labeling Devices (AREA)
  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufbringen eines Etiketts auf die Oberfläche einer Packung, insbesondere auf die Umfangsfläche einer rollenförmigen Packung, nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1. Die Erfindung betrifft ebenfall eine Vorrichtung zum Ausführen eines solchen Verfahrens.
Bei bekannten Verfahren und Vorrichtungen dieser Art wird die Etikettenpapierbahn mittels einer getrennten Schneideinrichtung in einzelne Etiketten zerteilt, die dann durch eine Übergabeeinrichtung von der Etikettenbedruckeinrichtung an einen Förderer übergeben werden, und weiter durch eine Aufnahmeeinrichtung von dem Förderer auf die Oberfläche der Verpackung bzw. des Gebindes überführt werden.
Ein Nachteil dieser herkömmlichen Vorgehensweise besteht darin, daß die zugehörigen Vorrichtungen kompliziert werden, weswegen sie störungsempfindlich, langsam und teuer sind.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die Nachteile der bekannten Technologie zu beseitigen und eine vollständig neue Art von Verfahrensweise und Vorrichtung für das Aufbringen eines Etiketts auf die Oberfläche einer Packung, insbesondere einer Rollenverpackung bereitzustellen.
Die Erfindung beruht auf dem Zuführen zu und dem Festhalten eines klebstoffbeschichteten Etiketts mit seiner unbedruckten Seite nach unten auf einer Saugplatte, die am Ende eines Schwenkarmes angebracht ist. Eine Kante des Etiketts erstreckt sich über eine Andruckrolle, die an der Winkelverbindung zwischen dem Schwenkarm und der Saugplatte angebracht ist. Die von der Saugplatte abgewandte, klebstoffbeschichtete Fläche des Etiketts wird aktiviert, und der Schwenkarm wird dann derart geschwenkt, daß die Andruckrolle gegen das Packmaterial der sich bewegenden Packung gedrückt wird, wodurch das Etikett in dem Druckspalt, der durch die Andruckrolle und die Packung gebildet wird, an dem Packmaterial haften bleibt.
Im einzelnen ist das erfindungsgemäße Verfahren allgemein durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 charakterisiert.
Vorrichtungsmäßig wird die gestellte Aufgabe erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 4 gelöst.
Die Erfindung bietet außerordentliche Vorteile.
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren verbleibt das Etikett auf seinem Weg aus der Druckeinrichtung zur Packung zumindest teilweise noch in Verbindung mit der Etikettiermittelbahn, wodurch erheblich die Gefahr vermindert wird, daß ein Etikett ausbleibt oder verlorengeht. Weiterhin ist die Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens unkompliziert und umfaßt nur wenige bewegte Teile, was zu einer hohen Betriebsverläßlichkeit führt. Dank der vereinfachten Konstruktion ist die Herstellung der Vorrichtung billig und die Programmierung der automatischen Ablauffunktionen einfach.
Im folgenden wird die Erfindung unter Hinweis auf die beigefügten Zeichnungen im einzelnen näher erläutert. Darin stellen dar:
Fig. 1 die Seitenansicht einer Vorrichtung zum Aufbringen eines Etiketts,
Fig. 2 die Seitenansicht eines Teilbereiches der Vorrichtung gemäß Fig. 1, nämlich des Schwenkarmes und der Saugplatte,
Fig. 3 eine teilweise geschnittene Draufsicht auf die Saugplatte nach Fig. 2, und
Fig. 4 die Zuordnung von Saugplatte und Bedruckeinrichtung, aus der Richtung der zu etikettierenden Packung oder Rolle gesehen.
In den Fig. 1-3 ist eine mögliche Ausführungsform einer Vorrichtung zum Aufbringen von Etiketten gemäß der Erfindung dargestellt. Die wesentlichen Bestandteile der Vorrichtung sind eine Bedruckeinrichtung 3, ein schwenkbar angelenkter Schwenkarm 8, der aus zwei Profilstangen besteht, eine am Ende des Schwenkarmes angebrachte Saugplatte 1 und eine frei drehbare Andruckrolle 2, die an der Winkelverbindung zwischen der Saugplatte 1 und dem Schwenkarm 8 angebracht ist. Die Bedruckeinrichtung 3 schiebt ein bedrucktes Etikett 17′, welches noch mit der Etikettiermaterialbahn 17 verbunden ist, auf die obere Fläche der Saugplatte 1, wobei die bedruckte Seite des Etiketts nach unten gegen die Saugplatte weist. Wenn das Etikett 17′ genügend weit über die Saugplatte vorgeschoben ist, wird das Etikett 17′ durch Beaufschlagen der Saugplatte 1 mit Vakuum in seiner Lage fixiert. Die korrekte Stellung des Etiketts 17′ wird durch eine Photozelle überwacht, die an der Saugplatte 1 vorgesehen ist. Die linke Seite des Etiketts 17′ erstreckt sich zumindest teilweise über die Andruckrolle 2, wobei die Kante des Etiketts parallel zu deren Achse verläuft. Ein Hydraulikzylinder 6 drückt eine Trenneinrichtung 4 nach unten, wodurch ein Kanteneinriß entlang einer Perforationslinie 20 der Etikettiermittelbahn 17 erzeugt wird. Ein Hydraulikzylinder 5, der an seinem einen Ende über ein Gelenk 15 mit dem Schwenkarm 8 und an seinem anderen Ende über ein Gelenk 16 mit dem Fundament 14 verbunden ist, schwenkt den Schwenkarm 8 um einen Drehpunkt 13, wobei das Etikett 17′ vollständig von der Etikettiermittelbahn 17 abgerissen wird. Oberhalb der Bewegungsbahn der Saugplatte 1 von der Bedruckeinrichtung 3 zu einer verpackten Rolle 11 ist eine Sprühdüse 7 angeordnet, die dazu benutzt wird, die nach oben weisende klebstoffbeschichtete Rückseite des Etiketts 17′ zu befeuchten. Der Schwenkarm 8 bewegt sich gegen einen Anschlagdämpfer 10, der nahe dem Drehpunkt 13 angebracht ist, und der die Bewegung des Schwenkarmes 18 vermindert, wenn dieser auf die verpackte Rolle 11 auftritt, um so zu verhindern, daß der Schwenkarm zurückfedert. Die Saugplatte 1 ist derart mit dem schwenkbar am Fundament 14 befestigten Schwenkarm 8 verbunden, so daß der zwischen der Saugplatte 1 und dem Schwenkarm 8 eingeschlossene Winkel ein stumpfer ist, wie sich dies aus den Zeichnungen ergibt, wenn man aus Richtung der Stirnseite einer Rolle gegen die Vorrichtung blickt. Das Etikett 17′ gerät so mit der Umfangsfläche der verpackten Rolle 11 entlang einer Linie in Berührung, in der es nur von der Andruckrolle 2 unterstützt ist. Die Achse der verpackten Rolle 11 ist im wesentlichen parallel zur Achse der Andruckrolle 2 ausgerichtet. Das befeuchtete Etikett 17′ wird so in einen Druckspalt eingeführt, der zwischen der verpackten Rolle 11 und der Andruckrolle 2 gebildet wird, so daß die Beaufschlagung der Saugplatte mit Vakuum unterbrochen werden kann. Die Lage des Etiketts 17′ wird durch die oben erwähnte Photozelle während aller Phasen des Aufbringverfahrens überwacht. Indem die Rolle im Uhrzeigersinn durch (nicht gezeigte) Antriebsmittel in Drehung versetzt wird, bewirkt die verpackte Rolle selbst das Aufbringen des Etiketts 17′ auf die Umfangsfläche ihrer Verpackung. Sobald das Etikett 17′ den Andruckspalt durchlaufen hat, wird der Schwenkarm 8 zur Bedruckeinrichtung 3 zurückgeschwenkt, um ein neues Etikett zu übernehmen. Auch die Rückbewegung des Schwenkarmes 8 wird durch einen Anschlagdämpfer 9 verzögert, der nahe dem Drehpunkt 13 angebracht ist. Ein entsprechender Bewegungsablauf findet auch statt, wenn das Etikett auf einer verpackten Rolle 12 kleineren Durchmessers angebracht werden soll.
Fig. 2 stellt die Verbindung zwischen der Saugplatte 1 und dem Schwenkarm 8 in vergrößerter Ansicht dar.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf die Saugplatte 1 und die Trenneinrichtung 4. Die Etikettiermaterialbahn 17 wird auf bekannte Art und Weise aus dem (nicht gezeigten) Druckwerk, z.B. mittels Vorschubrollen, erst über eine Auflageplatte 8 und weiter auf die Saugplatte 1 geschoben, so daß eine Kante der Etikettiermittelbahn 17 mit der Achse der Andruckrolle 2 ausgerichtet ist, und die Etikettiermittelbahn 17 sich im wesentlichen über die gesamte Fläche der Saugplatte 1 erstreckt. Wenn die Kante der Bahn 17 die Außenkante der Saugplatte 1 erreicht und dies durch Überwachungslöcher durch (nicht dargestellte) Photozellen festgestellt wird, die unter der Saugplatte angebracht sind, wird die Saugplatte 1 mit Vakuum beaufschlagt, um die Etikettiermittelbahn 17 durch das durch mehrere Sauglöcher 19 wirkende Vakuum gegen die Saugplatte 1 zu halten. In gleichen Abständen in der Etikettiermittelbahn vorgesehene Perforationslinien 20 machen es möglich, eine solche Perforationslinie 20 in eine bestimmte Lage, und zwar in der Mitte zwischen den Kanten der Saugplatte 1 und der Auflageplatte 18 zu bringen. Mittels der Trenneinrichtung 4 wird in der ausgerichteten Etikettiermittelbahn 17 in der Perforationslinie 20 ein Kanteneinriß angebracht. Wenn der Schwenkarm 8 dann angehoben wird, wird ein einziges Etikett 17′ von der Etikettiermittelbahn 17 für das Befeuchten und Aufbringen abgetrennt.
Fig. 4 veranschaulicht in Blickrichtung von der zu verpackenden Rolle 11 aus gesehen die Konstellation, wenn die Etikettiermittelbahn 17 auf die Saugplatte 1 fortbewegt wird.
Die hydraulischen Zylinder 5 und 6 können durch pneumatische Stellantriebe oder Linearmotoren ersetzt werden. Der Kanteneinriß in die Perforation der Etikettiermittelbahn 17 kann beispielsweise auch durch einen Luftstrahl oder auch andere Mittel bewerkstelligt werden, die eine ausreichende Kraft auf die Perforationslinie 20 ausüben. Die Bedeutung der Anschlagdämpfer 9 und 10 kann dadurch verringert werden, daß die Bewegung des Schwenkarmes 8 beispielsweise durch Positionssensoren genauer gesteuert wird.
Die beschriebene Vorrichtung kann auch in Verbindung mit quaderförmigen Packungen eingesetzt werden. Der Schwenkarm 8 kann dann an einer Wand angebracht werden, um die Achse der Andruckrolle 2 senkrecht auszurichten. Das Etikett 17′ wird dann auf die Außenfläche einer sich auf einem Förderer bewegenden Packung in einem Druckspalt aufgebracht, der zwischen der Oberfläche der Packung und der Andruckrolle 2 gebildet wird.
In der in Fig. 3 dargestellten Ausführung kann die Etikettiermittelbahn natürlich auch von rechts nach links vorgeschoben werden, in welchem Fall die Trenneinrichtung 4 und die Auflageplatte 18 in Richtung der Achse der Andruckrolle 2 ausgerichtet werden müssen.
Ferner ist die Anpassung der Vorrichtung an die Verwendung einer nicht klebstoffbeschichteten und unperforierten Etikettiermittelbahn denkbar, in welchem Fall die Trenneinrichtung 4 durch eine Schneideinrichtung ersetzt werden müßte. Die Beleimung des Etiketts kann dann dadurch erreicht werden, daß Leim auf die Oberfläche des Etiketts aufgetragen wird, während sich dies auf der Saugplatte befindet.

Claims (6)

1. Verfahren zum Aufbringen eines Etiketts auf die Oberfläche einer Packung, insbesondere auf die Umfangsfläche einer rollenförmigen Packung, bei dem
  • - ein Etikett durch Bedrucken einer Etikettiermaterialbahn mittels einer Bedruckeinrichtung erstellt wird,
  • - das bedruckte Etikett, welches noch Teil der Etikettiermaterialbahn ist, auf eine Saugplatte aufgebracht wird, die an einem Ende eines Schwenkarmes angebracht ist, wobei die bedruckte Seite des Etiketts der Saugplatte zugewandt ist,
  • - die Saugplatte mit Vakuum beaufschlagt wird, um das Etikett in seiner Position zu fixieren,
  • - eine klebrige Schicht auf der unbedruckten Seite des Etiketts erzeugt wird, und
  • - das Etikett auf die Oberfläche der Packung geklebt wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
  • - das bedruckte Etikett (17′) so auf der Saugplatte (1) angeordnet wird, daß sich eine Kante der Etikettiermaterialbahn (17) zumindest teilweise über eine Andruckrolle (2) erstreckt, die in der Winkelverbindung zwischen dem Schwenkarm (8) und der Saugplatte (1) angebracht ist, während eine gewünschte Trennlinie (20) der Bahn außerhalb der Saugplatte (1) verbleibt,
  • - eine Trenneinrichtung (4) benutzt wird, um das Etikett (17′) zumindest teilweise von der Bahn (17) abzutrennen,
  • - die Packung (11) bewegt wird, und
  • - der Schwenkarm (8) durch Schwenkmittel (5) so gegen die Packung (11) geschwenkt wird, daß eine Kante des Etiketts (17′) durch den durch die Andruckrolle (2) ausgeübten Liniendruck gegen die Oberfläche der Packung (11) gedrückt wird, um das Etikett (17′) mit seiner klebrigen Fläche in einem durch die Andruckrolle (2) und die Packung (11) gebildeten Druckspalt an der Oberfläche der Packung (11) anzubringen, wenn die Bewegung der Packung (11) die Andruckrolle (2) in Drehung versetzt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem eine perforierte und klebstoffbeschichtete Etikettiermaterialbahn verwendet wird, dadurch gekennzeichnet, daß eine Trenneinrichtung (4) benutzt wird, die einen Kanteneinriß entlang einer Perforationslinie (20) erzeugt, und die klebrige Schicht erzeugt wird, indem die Klebstoffbeschichtung beispielsweise durch Sprühwasser befeuchtet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das an die Saugplatte (1) angelegte Vakuum unterbrochen wird, wenn der Schwenkarm (8) mit der Oberfläche der Packung (11) in Berührung gerät.
4. Vorrichtung zum Aufbringen eines Etiketts auf die Oberfläche einer Packung, insbesondere die Umfangsfläche einer rollenförmigen Packung, mit
  • - einem Fundament,
  • - einer auf dem Fundament angebrachten Bedruckeinrichtung zum Bedrucken des Etiketts auf einer Etikettiermaterialbahn, insbesondere einer perforierten und klebstoffbeschichteten Bahn,
  • - Mitteln (7) zum Erzeugen einer klebrigen Schicht,
  • - einem schwenkbar am Fundament angebrachten Schwenkarm für das Überführen des Etiketts auf die Oberfläche der Packung,
  • - Schwenkmitteln zum Schwenken des Schwenkarmes gegen die Oberfläche der Packung, und
  • - einer am Ende des Schwenkarmes angebrachten Saugplatte, die in der Schwenkebene des Schwenkarmes einen stumpfen Winkel mit der Packung bildet, und auf die das mittels der Bedruckeinrichtung bedruckte Etikett der Etikettiermaterialbahn aufgebracht und mittels Vakuum fixiert werden kann, gekennzeichnet durch
  • - Trennmittel (4), durch die das Etikett (17′) mindestens teilweise von der Etikettiermaterialbahn (17) abtrennbar ist,
  • - eine an der Winkelverbindung zwischen Schwenkarm (8) und Saugplatte (1) angeordnete Andruckrolle (2), über die sich erstreckend die Etikettiermaterialbahn (17) ausrichtbar ist, und
  • - Mittel zum Bewegen der Packung (11), um einen Druckspalt zwischen der Oberfläche der sich bewegenden Packung (11) und der Andruckrolle (2) zu bilden.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Erzeugen der klebrigen Schicht aus einer Wassersprüheinrichtung (7) bestehen, die am Schwenkweg der Saugplatte (1) angeordnet ist.
DE19873740093 1986-11-28 1987-11-26 Verfahren zum aufbringen eines etiketts auf die oberflaeche einer packung Withdrawn DE3740093A1 (de)

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