DE3631703A1 - Befestigungseinrichtung fuer eine in einen rahmen einsetzbare fuellung - Google Patents
Befestigungseinrichtung fuer eine in einen rahmen einsetzbare fuellungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Befestigungseinrichtung
für eine in einen Rahmen einsetzbare Füllung, die in dem
Rahmen auf Anschlagsflächen aufliegt.
Es ist allgemein bekannt, bei Türelementen mit eingesetzten
Füllungen, z.B. für Wohnzimmertüren, Wohn- und
Schlafzimmermöbel, insbesondere Schranktüren mit
eingesetzten Füllungen, verschiedene Befestigungseinrichtungen
vorzusehen. Üblicherweise wird in den rahmenförmigen
Ausschnitt des Türelementes bzw. des Möbelelementes entweder
einseitig zunächst eine Profilleiste als Zierleiste
eingesetzt, deren hintere Seite die Auflagefläche für die
einzusetzende Füllung bildet, oder aber es werden die
Auflageflächen durch ausgefräste oder aufgesetzte
rahmenförmige Flächenelemente gebildet, wie es z.B. bei
Eckbänken gehandhabt wird. In jedem Fall ist es erforderlich,
daß die eingesetzte Füllung, sei es eine Füllung aus
Vollholz, geschnitztem Werk, Metall, Glas oder anderem
Werkstoff und anderer Ausführungsform, in dem Rahmen
nach dem Einsetzen arretiert und fixiert wird. Dies
erfolgt bei den bekannten Lösungen in der Weise, daß nach
dem Einlegen der Füllung deren Außenmaße gleich oder etwas
geringer sind als die Innenabmessungen der Rahmenöffnung,
durch Aufsetzen von weiteren, einen Gegendruck erzeugenden
Zierleisten auf der anderen Seite des Rahmens oder durch
mittels Nagelverbinder befestigter Leisten oder, falls die
Verbindung nicht sichtbar ist, durch Nagelstifte oder
besondere Halter, die an den Rahmen angenagelt werden.
Zur Sicherung ist es erforderlich, daß an mindestens drei
Seiten bei einer eckigen Ausführung entsprechende
Fixierungselemente vorzusehen sind. Besteht die Füllung aus
Glas, so ist es darüber hinaus üblich, zur Stoßdämmung und
gleichzeitig zum Austausch von Toleranzen Dehnungsmassen
zwischen die Auflageflächen der Füllung und den
Anschlagsflächen im Rahmen zu spritzen.
Darüber hinaus ist es bekannt, für den Wandabschluß von
gestellten Möbeln Abdichtungsprofile aus Weich- oder Hart-
PVC oder anderem Kunststoff zu verwenden, die auf
vorstehende Bleche oder Halterungen am Möbel aufgebracht
sind und beim Druck des Möbels gegen eine Wand einen
dichtenden Abschluß durch die sich anpressende flexible
Dichtungswand bilden.
Weiterhin ist es bekannt, Fensterglas, insbesondere
Verbundglas, in einem Fensterrahmen unter Zwischenfügung
eines Dichtungsprofils einzusetzen. Diese Dichtungsprofile
sind so ausgebildet, daß sie als zwischengefügte elastische
Profile mit Dichtungswänden zugleich auch die
unterschiedlichen Ausdehnungen als Folge von
Temperaturwechsel und abweichenden Innen- und
Außentemperaturen des Rahmens und des Glases ausgleichen und
bei hoher Elastizität der Dichtungswände eine Abdichtung des
Fensters und des Rahmens gewährleisten. Zu diesem Zweck
greift eine Dichtungswand sowohl auf die innenliegende
Rahmenfläche als auch auf die die Füllung bildende
Glasscheibe.
Bei kleineren Möbeln, insbesondere Kindermöbeln, wie
Rahmentüren für Schränke, Seitenteile für die Kinder- und
Babybetten, ist es üblich, in einen vorgefertigten Rahmen
oder in den Rahmenelementen vor deren Zusammenfügung Nuten
einzubringen, in die vor dem Zusammenfügen des Rahmens
oder auch nachträglich die Füllung einsetzbar ist. Die
Nutenbreite entspricht dabei der Stärke der jeweiligen
Füllung.
Im Fall des vorherigen Einbringens der Füllung, bevor die
Rahmenteile zusammengefügt werden, z.B. durch Verkleben,
kann die Füllung so große Abmessungen aufweisen, daß sie
allseits in den Führungen gehalten wird. Zweckmäßigerweise
und aus fertigungstechnischen Gründen werden jedoch die
Rahmenelemente gesondert zusammengefügt, gelagert und zu
einem späteren Zeitpunkt mit den Füllungen versehen, wobei
unter unterschiedlichen ästhetischen Anforderungen
verschiedene Füllungen eingesetzt werden. Zu diesem Zweck ist
es bekannt, die Füllung der lichten seitlichen Weite des
Rahmens entsprechend zuzuschneiden und nur in Nuten in der
oberen und unteren Zarge zu lagern. Hierfür ist entweder die
Nut in der oberen Zarge so tief ausgeführt, daß die Füllung
in diese Nut derart weit hineinschiebbar ist, daß die untere
Füllungskante noch in den Rahmen hineinschwenkbar ist. Die
untere Rahmenfläche wird dann in die Nut der unteren Zarge
eingeführt, deren Tiefe nur so groß gewählt ist, daß die
Füllung noch in der oberen Nut gehalten wird, wenn sie auf
der Bodenwand der Nut der unteren Zarge bereits ruht.
Es ist aber auch möglich, die untere Nut tiefer auszubilden
und beim Einsetzen der Füllung in die untere Nut sie gegen
die Kraft von Federn hinunterzudrücken, um sie im oberen
Rahmenbereich einschwenken und in die Führungsnut einführen
zu können. Bei beiden Ausführungsformen müssen die Zuschnitte
der Füllung so präzise ausgeführt sein, daß zwischen den
seitlichen Innenflächen des Rahmens und den zugeordneten
Seitenflächen der Füllung kein unerwünschter Zwischenraum
entsteht. Hinzu kommt, daß das Einsetzen der Füllung
Geschick verlangt. Ferner müssen die Toleranzen der Nuten
und die der Stärke der Füllung so aufeinander abgestimmt
sein, daß die Füllung stets eingeführt werden kann. Dies
führt dazu, daß die Füllung in den Nuten in der Regel
beweglich gelagert ist. Klappergeräusche sowohl beim
Transport als auch bei Benutzung des entsprechenden Möbels
sind nicht ausgeschlossen. Ferner ist bei geringen und
größeren Toleranzen ein Spalt zwischen der Nutenkante und
der zugewandten Seitenfläche der Füllung sichtbar.
Weiterhin erfordert das Einsetzen der Füllung ein hohes
Geschick und ist darüber hinaus zeitaufwendig, was
insbesondere im Hinblick auf eine kostengünstige Lösung
nicht vertretbar ist.
Ausgehend von dem beschriebenen Stand der Technik liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Befestigungseinrichtung
für die Füllung in einem Rahmen derart auszubilden, daß die
Füllung auf einfache Weise in den Rahmen einsetzbar ist, daß
zugleich ein fester Preßsitz der Füllung gewährleistet ist
und sämtliche Aufnahmeöffnungen und Spalten zwischen den
benachbarten Kanten und Flächen des Rahmens und der Füllung
verdeckt sind. Ferner soll die Befestigungseinrichtung so
ausgebildet sein, daß sie fertigungstechnisch einfach
handhabbar ist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß nach der im Patentanspruch
1 wiedergegebenen technischen Lehre gelöst.
Das Wesen der Erfindung besteht darin, in einen
vorbereiteten Rahmen mit zur Aufnahme der Füllung einseitig
vorgesehenen Anschlagsflächen, die verschieden ausgeführt
sein können, z.B. durch aufgesetzte Zierleisten, aber auch
durch direkte Ausfräsung oder, falls aus Kunststoff
hergestellt, durch einen angespritzten Ansatz, eine der
äußeren Kontur der Aufnahme angepaßte Füllung einzulegen
und diese mit der erfindungsgemäß ausgebildeten Einrichtung
zu befestigen. Parallel zu den nicht zur Auflage gelangenden
Kanten der Füllung sind nun verteilt oder durchgehend in
Form von Nuten Aufnahmen in dem Rahmen vorgesehen, in die
die Kerne eines Befestigungsprofils nach der Erfindung
eingedrückt werden. Dichtungsprofile, Abdeckungsprofile und
dergleichen mit den verschiedensten Ausführungsformen der
Kerne zur Befestigung der Profile in Aufnahmen, die bei
zylinderförmiger Ausbildung der Kerne aus Bohrungen oder bei
stranggezogenen Profilen aus einem durchgehenden Kern aus
Nuten bestehen, sind hinlänglich bekannt. Durch die in der
Regel vorgesehenen sägezahnförmig ausgebildeten Drucklamellen
oder Kerne werden zum einen eine Rückzugssicherung geboten
und zum anderen ein erhöhter Preßdruck auf die Druckwände
der Aufnahme beim Eindrücken des Kerns sichergestellt.
Nach der Erfindung weist nun ein Befestigungsprofil
einerseits eine Abdeckwandung auf, die bogenförmig auf die
Innenfläche der Rahmenöffnung greift, zum anderen aber auch
eine Arretierungswand, die gegen die Fläche der
zwischengefügten Füllung drückt und diese gegen die
Auflagefläche des Rahmens preßt. Dadurch wird die Füllung
durch Preßsitz in dem Rahmen gehalten. Die beiden Wandungen
sind zungenförmig so ausgebildet und in ihrer Länge so
dimensioniert, daß sie ihre Aufgaben, zum einen zur
Erzeugung des notwendigen Preßdruckes und zum anderen zur
Abdeckung eines möglichen Spaltes zwischen der hinteren
Kante der Aufnahme und dem Kern, erfüllen. Um einen
erhöhten Druck auf die Füllung ausüben zu können, können die
beiden Wandungen so miteinander verbunden und geformt sein,
daß die Abdeckwandung zugleich als Stützwand ausgebildet ist.
Selbstverständlich kann auch die Abdeckwandung so lang
ausgebildet sein, daß sie den Rand des rahmenförmigen
Ausschnittes übergreift.
Handelt es sich um eine eckenförmige Füllung, so können die
Befestigungsprofile für die verschiedenen Seiten abgelängt
und auf Gehrung geschnitten vorbereitet werden, so daß sie
auf einfache Weise mit den Kernen in die Aufnahmen
einsetzbar sind. Der Vorgang des Eindrückens kann auch
maschinell erfolgen. Sind die Ecken rund oder die Füllung
selbst in einem runden Rahmen angeordnet, so ist es
zweckmäßig, das Befestigungsprofil endlos auszubilden und um
die gesamte Füllung herumlaufen zu lassen. Bei
rechteckförmiger Ausbildung brauchen praktisch nur drei
Seiten nach der Erfindung gesichert zu werden.
Zweckmäßigerweise sind dieses die untere und seitlichen
Seiten. Die obere bedarf keiner besonderen Fixierung, es sei
denn, daß sie mechanisch von der Gegenseite her stark
belastet wird.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der
Erfindung sowie konstruktive Einzelmaßnahmen sind in den
Unteransprüchen beschrieben.
Zweckmäßigerweise wird das Befestigungsprofil aus Hart- oder
Weich-PVC, je nach Anwendungsfall, hergestellt. Andere
Werkstoffe sind aber auch einsetzbar. In jedem Fall werden
Toleranzen, die sich zwischen der Auflagefläche und der
Aufnahme sowie durch die zwischengefügte Füllung ergeben,
ausgeglichen. Spalten und Kanten der Aufnahmen für die Kerne
sind verdeckt, so daß eine geschlossene, ästhetisch wirkende
Befestigung der Füllung gewährleistet ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels eines Seitenteils eines
Kinderbettes näher erläutert.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Rückseite eines Seitenteils eines Kinderbettes,
Fig. 2 einen Schnitt durch das Seitenteil gemäß Fig. 1
gemäß der Schnittlinie A-B,
Fig. 3 eine weitere Schnittansicht des in Fig. 1
dargestellten Seitenteils mit nicht eingesetztem
Befestigungsprofil gemäß der Schnittlinie C-D,
Fig. 4 ein als Zarge ausgebildetes Rahmenelement im
Teilschnitt mit eingesetzter Füllung und
eingesetztem Befestigungsprofil,
Fig. 5 das Befestigungsprofil im Querschnitt, wie es
zweckmäßigerweise auszubilden ist (vergrößert), und
Fig. 6 das in Fig. 1 dargestellte Seitenteil von der
Innenseite her gesehen mit umlaufend eingezeichnetem
Befestigungsprofil.
Das in Fig. 1 dargestellte Seitenteil eines Kinderbettes
besteht aus einem oberen Rahmenelement 1, einem unteren
Rahmenelement 2 und seitlich angeordneten Rahmenelementen 3
und 4 mit, wie aus Fig. 2 und 3 ersichtlich, ausgefrästen
Ansätzen 5 und 6, deren innenliegende Flächen 7 und 8 die
Anschlagsflächen für die eingesetzte Füllung 9 bilden.
Sämtliche Rahmenelemente werden vor dem Einsetzen der
Füllung 5 miteinander verbunden. Die Füllung 9 wird
nachträglich in die rahmenförmige Öffnung eingesetzt, wobei
die Kontur des Zuschnittes der Füllung, in diesem Fall eine
Vollholz- oder Sperrholzfüllung, so groß gewählt ist, daß
sie in einfacher Weise in die rahmenförmige Aufnahme
einsetzbar ist. Mit ihren Auflageflächen gelangt die Füllung
dabei gegen die Anschlagflächen 7 und 8 der Rahmenteile zur
Auflage. In dieser Position wird nun das erfindungsgemäß
ausgebildete Befestigungsprofil 10 mit seinem Kern 11 in
eine umlaufende Nut, die die Aufnahme für die Kerne bildet,
hineingedrückt. Die Nut 12 ist sowohl aus den Fig. 2 und 3
als auch aus Fig. 4 deutlich sichtbar. Aus Fig. 3 ist zudem
ersichtlich, daß auch in den Seitenrahmenelementen 3 und 4
eine derartige durchgehende Nut 12 vorhanden ist. Je nach
plastischer Ausführung der Drucklamellen 13 des
sägezahnförmig zugeschnittenen Kerns, der nicht unterbrochen
ist, da es sich hier um Strangmaterial handelt, und der
Öffnungsweite der Nut 12 ist ein starker oder weniger
starker Preßsitz des Kerns in der Nut gegeben und damit
auch die aufzuwendende Kraft zum Eindrücken des Kerns in die
Nut vorgegeben.
Die Drucklamellen 13 sind seitlich des Kernkörpers 14 des
Kerns, wie aus Fig. 5 ersichtlich, angeordnet und weisen
Schrägen auf, die ein Eindrücken in die Nut 12 ermöglichen.
Die äußeren Ecken der Drucklamellen 13 dienen zugleich als
Rückzugssicherung, so daß ein einmal eingedrücktes
Befestigungsprofil nur mit erhöhter Kraft aus der Nut wieder
herausgezogen werden kann. Das Befestigungsprofil weist eine
Arretierungswand 15 auf, die mit ihrer äußeren Kante 16 zur
Auflage an der zu befestigenden Füllung beim Eindrücken
gelangt. Beim Niederdrücken des Kerns in die Nut, deren
Tiefe größer gewählt ist als die Länge des Kerns, greift die
untere Kante 17 der Abdeckungswand 18 auf die Innenfläche 19
an den Innenseiten der Rahmenelemente 1, 2, 3 oder 4 auf.
Dadurch wird der natürliche Spalt zwischen der Nutenkante
und dem längs verlaufenden Kern total verdeckt. Die
bogenförmige Konstruktion sorgt zudem dafür, daß
Unebenheiten in der Oberfläche ausgeglichen und ebenfalls
verdeckt werden. Das Maß der Auslängung der Befestigungswand
5, bezogen auf die Mittellinie des Kerns, ist so groß
gewählt, daß sämtliche Toleranzen bei gegebener Flexibilität
der Befestigungswand ausgeglichen werden und dennoch ein
fester Preßsitz der Füllung gewährleistet ist. Aus Fig. 6 ist
ersichtlich, daß das Befestigungsprofil 10 allseitig um die
Füllung 9 herumgelegt ist und damit an allen Seiten eine
optimale Befestigung der Füllung in dem Rahmen gewährleistet
ist. Ferner sind die Standbeine 20 sichtbar.
Selbstverständlich können diese auch entfallen, sofern es
sich um Konstruktionen handelt, die anders geartet sind.
Die erfindungsgemäße Lehre ist aber nicht nur auf das
dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie kann bei
jeder Rahmenkonstruktion eines Möbels angewendet werden.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich um
einen Holzrahmen, der vor dem Zusammenfügen der
Rahmenelemente entsprechend gefräst ist. Die Fräsung kann
aber auch nachträglich erfolgen. Außerdem ist es nicht
erforderlich, daß die Anschlagansätze 5 und 6 ausgefräst
werden. Sie können ebenso durch eingesetzte, verleimte oder
anders befestigte Zier- oder Profilleisten gebildet werden.
Claims (27)
1. Befestigungseinrichtung für eine in einen Rahmen
einsetzbare Füllung, die in dem Rahmen auf
Anschlagsflächen aufliegt, dadurch gekennzeichnet, daß
in dem Rahmen (1, 2, 3, 4) parallel zu den Kanten der
Füllung (9) an der den Anschlagsflächen (7, 8) abgewandten
Seite Aufnahmen (12) vorgesehen sind, in die Kerne (14)
eines Befestigungsprofils (10) einsteckbar sind, das zum
einen eine Arretierungswand (15) mit einer Kante (16)
gegen die Füllung (9) drückt und zum anderen eine
Abdeckwand (18) aufweist, die auf der Fläche (19) der
Innenseite des jeweiligen Rahmenelementes (2) anliegt, in
das der Kern (11) eingesetzt ist.
2. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß als Aufnahmen Nuten eingebracht sind.
3. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Nuten umlaufend vorgesehen sind.
4. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Befestigungsprofil als
Strangprofil ausgebildet ist und einen über dessen
gesamte Länge verlaufenden länglichen Kern aufweist, der
in die Nut eindrückbar ist.
5. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß einzelne Aufnahmen längs der Kanten
der zu befestigenden Füllung verteilt vorgesehen sind, in
die kurze, mindestens die Aufnahme überdeckende
Befestigungsprofile mit ihren Kernen einsetzbar sind.
6. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Befestigungsprofile seitliche
Vollflächen aufweisen, die aus elastischem Material
bestehen und sowohl an der Füllung als auch an der Fläche
der Innenseite des Rahmens anliegen.
7. Befestigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagsfläche
als schmale, im Rahmen umlaufende Fläche ausgebildet ist.
8. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen der Anschlagsfläche und der
Auflagefläche der Füllung ein Filz- und/oder
Kunststoffstreifen eingelegt ist.
9. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Streifen entweder auf der
Hauptanschlagsfläche oder der Auflagefläche aufgeklebt
ist.
10. Befestigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die inneren
Abmessungen des Rahmens so groß sind, daß die Füllung mit
geringfügigem seitlichem Spiel leicht einsetzbar ist.
11. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 10
in Verbindung mit einem eckigen Rahmen, dadurch
gekennzeichnet, daß in den Rahmenelementen über den
Eckenbereich hinaus die Nuten mindestens so weit verlängert
in den Elementen vorgesehen sind, daß der Kern auch in
diesem Bereich, bei gestauchtem oder ungestauchtem
Befestigungsprofil, in die Nut eindrückbar ist.
12. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ecken bogenförmig ausgebildet
sind, so daß das Befestigungsprofil endlos umlegbar ist.
13. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das Befestigungsprofil im
Eckenbereich auf Gehrung zugeschnitten ist, derart, daß
das eingesetzte Profil eine rahmenförmige Abdeckung
bildet.
14. Befestigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern
sägezahnförmig ausgebildete Drucklamellen aufweist, die
an einem festen Kernkörper angebracht sind, der in einen
Verbindungsteil übergeht, an dem seitlich die
Arretierungs- und Abdeckwand befestigt sind.
15. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, daß Befestigungsprofil einteilig aus
Kunststoff mit derartigen Eigenschaften besteht, daß bei
gleichzeitiger Elastizität der Drucklamellen und der
Arretierungs- und Abdeckwand ein fester Preßsitz der
Füllung gewährleistet ist.
16. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 15 zum Einsatz in
einen Rahmen mit vier im rechten Winkel oder leicht
konisch zur Führung verlaufenden Innenseitenflächen,
dadurch gekennzeichnet, daß die Breiten der Arretierungs-
und Abdeckwand so lang und bogenförmig ausgebildet sind,
daß die Verbindungslinie zwischen den Auflagepunkten der
Kanten an den Flächen zwischen 15 und 45 gegenüber der
zugeordneten Innenfläche des Rahmens verläuft.
17. Befestigungseinrichtung nach Ansprüchen 14 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckwand bogenförmig
ausgeführt ist und als Stützwand für die sich
anschließende Arretierungswand dient.
18. Befestigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme in
einem solchen Abstand angeordnet und die Breite der
Arretierungswand in einer solchen Größe gegenüber der
Abstandsweite der benachbarten Kanten der Aufnahme und
der Füllung ausgebildet sind, daß auch bei größeren
Toleranzen der Stärke der Füllung und der lichten Weite
zwischen der Anschlagfläche und der Aufnahme ein fester
Preßsitz der Füllung gewährleistet ist.
19. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Öffnungsweite und Form der
Aufnahme sowie deren Tiefe so groß ausgebildet sind, daß
der Kern in diese hineindrückbar ist und in dieser ohne
seitliche Auslenkung gehalten wird.
20. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Drucklamellen als Rückzugs-
Sicherungszähne ausgebildet sind, wobei die letzten
unteren Zähne konisch aufeinanderzuverlaufen.
21. Befestigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, gekennzeichnet durch die Verwendung in einem
Rahmen für Möbel, insbesondere Kindermöbel.
22. Befestigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, gekennzeichnet durch die Verwendung in
Schrank- und Türblattelementen.
23. Befestigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen aus
Holz besteht und die Aufnahmen in die Rahmenelemente
gefräst sind.
24. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 23, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auflageflächen durch in den
Rahmen einsetzbare Profilleisten gebildet werden.
25. Befestigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
23, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen aus Kunststoff
besteht, in dem die Vorsprünge für die Auflagefläche und
die Aufnahmen eingearbeitet sind.
26. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 23, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auflageflächen durch die
Innenseiten ausgefräster Ansätze gebildet werden.
27. Befestigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Füllung aus
Vollholz, beschichtetem oder unbeschichtetem Sperrholz,
Kunststoff, Glas oder anderem Werkstoff besteht.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE19863631703 DE3631703A1 (de) | 1986-09-18 | 1986-09-18 | Befestigungseinrichtung fuer eine in einen rahmen einsetzbare fuellung |
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| DE19863631703 DE3631703A1 (de) | 1986-09-18 | 1986-09-18 | Befestigungseinrichtung fuer eine in einen rahmen einsetzbare fuellung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE3631703A1 true DE3631703A1 (de) | 1988-03-24 |
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| DE19863631703 Withdrawn DE3631703A1 (de) | 1986-09-18 | 1986-09-18 | Befestigungseinrichtung fuer eine in einen rahmen einsetzbare fuellung |
Country Status (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE3631703A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10360097B4 (de) * | 2003-12-20 | 2007-06-21 | Hüttenhölscher Maschinenbau GmbH | Verfahren und Vorrichtung zum Einlegen eines Profilbandes in einen Aufnahmerahmen für eine Platte |
Citations (8)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| GB976659A (en) * | 1961-12-28 | 1964-12-02 | William Paul Fraleigh | Glazing window sashes |
| DE6807030U (de) * | 1969-03-09 | 1969-05-22 | Hubert Siegmund | Vorrichtung zum befestigen und abdichten von glasscheiben. |
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| DE8215352U1 (de) * | 1982-05-26 | 1982-09-09 | Deventer GmbH & Co, 8000 München | Profildichtung aus eleastischem material fuer fenster, paneele und dergleichen |
| DE3344268A1 (de) * | 1983-12-07 | 1985-06-13 | Norbert 8534 Wilhermsdorf Scheiderer | Anordnung zum abdichten von glasscheiben in fenster- oder tuerfluegeln aus holz |
-
1986
- 1986-09-18 DE DE19863631703 patent/DE3631703A1/de not_active Withdrawn
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