DE3631275A1 - Schneidevorrichtung fuer brot und dgl. - Google Patents
Schneidevorrichtung fuer brot und dgl.Info
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schneidevorrichtung für Brot oder
dgl., bestehend aus einer Anzahl von endlosen Schneidebändern,
welche im wesentlichen parallel zueinander über Trommeln
laufen und durch Spanneinrichtungen vorspannbar sind.
Derartige Schneidevorrichtungen für Brot oder dgl. sind an
sich bekannt. Bei derartigen Schneidevorrichtungen ergibt
sich das Problem, daß während des Betriebes die
Temperaturschwankung in den Schneidebändern recht groß ist
und zwar in der Größenordnung von 40°C, wodurch die Länge
der Schneidebänder und dadurch auch deren Spannung während
des Betriebes schwankt. Da für einen sauberen Schnitt der
Schneidebänder deren Spannung nicht unter eine bestimmte
Mindestgrenze kommen darf, ist es erforderlich, eine
Vorspannung einzusetzen, welche höher ist als erwünscht.
Infolgedessen wird die Lebensdauer der Schneidebänder
beeinträchtigt.
Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, eine
Schneidevorrichtung der eingangs genannten Art in der Weise
auszubilden, daß der vorgenannte Nachteil wirksam behoben
wird und unter allen Umständen eine optimale Schneidwirkung
der Schneidebänder erzielbar ist.
Gekennzeichnet ist eine erfindungsgemäße Schneidevorrichtung
der eingangs genannten Art im wesentlichen dadurch, daß die
Spanneinrichtungen mittels einer Steuereinrichtung derart
automatisch einstellbar sind, daß eine im wesentlichen
konstante Spannung der Schneidebänder erzielbar ist.
Auf diese Weise läßt sich die Spannung wesentlich niedriger
wählen als die vorgenannte vorher eingestellte Spannung, was
sich positiv auf die Lebensdauer der Schneidebänder auswirkt.
Infolge der konstanten Spannung der Schneidebänder ergibt
sich ein einwandfreier Schnitt.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist wenigstens eine der Trommeln automatisch einstellbar
und wirkt als Spannvorrichtung.
Dadurch dienen die Trommeln nicht nur zum Antrieb der
Schneidebänder, sondern auch dazu, deren Spannung konstant
zu halten.
Vorzugsweise ist die einstellbare Trommel durch wenigstens
ein einstellbares Zylinderkolbenaggregat abgestützt,
während bei einem sehr wichtigen Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Schneidevorrichtung ein Zylinderkolben-
Aggregat an jeder Seite der einstellbaren Trommel montiert
ist und beide Zylinderkolbenaggregate als einstellbare
Stützen für die einstellbare Trommel wirken und unabhängig
voneinander betätigbar sind.
Durch die letztgenannte Maßnahme ist es nicht nur möglich,
eine konstante Gesamtbelastung der Trommel einzuhalten,
sondern auch, die Trommeln zueinander parallel zu halten. Auf diese Weise wird die Lebensdauer der Schneidebänder weiter verlängert.
sondern auch, die Trommeln zueinander parallel zu halten. Auf diese Weise wird die Lebensdauer der Schneidebänder weiter verlängert.
Vorzugsweise sind die Stützen an beiden Seiten einer jeden
Trommel miteinander durch einen Ausleger verbunden, der
jeweils am feststehenden Tragbügel an einer Seite der
betreffenden Trommel befestigt ist, wobei beide Ausleger
sich zwischen beide Teile der Schneidebänder erstrecken.
Durch diese einseitige Aufhängung des Auslegers der Trommel
ist es einerseits möglich, die Schneidebänder von der Trommel
abzunehmen und wieder aufzulegen, ohne daß die Trommelabstützung
demontiert werden muß, während andererseits eine zweiseitige
Abstützung der Trommel verwirklicht werden kann.
Bei einem besonders günstigen Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Schneidevorrichtung kann die Verschiebung
der einstellbaren Trommel gegenüber dem feststehenden
Tragbügel gemessen oder abgetastet werden, wobei ein
Schaltkontakt vorgesehen ist, welcher durch eine
Einwärtsverschiebung der einstellbaren Trommel längs einer
vorgegebenen Strecke aktivierbar ist.
Auf diese Weise läßt sich eine auf die Schneidebänder
einwirkende Kraft, welche aufgrund äußerer Faktoren zu stark
angewachsen ist, feststellen. Einer dieser äußeren Faktoren
ist der Druck, welcher auf diese Schneidebänder durch die
Laibe oder dgl. ausgeübt wird, welche durch die Schneidebänder
hindurchgeführt werden. Falls die Schneidebänder bei einer
konstanten Zufuhrgeschwindigkeit der Laibe oder dgl. stumpf
werden, steigt der Druck der Laibe auf die Schneidebänder.
Dies wird durch die Einwärtsverschiebung der einstellbaren
Trommel zur gegenüberliegenden Trommel hin ausgeglichen. Eine
vorgegebene Verschiebung verursacht eine Aktivierung des
Schaltkontaktes.
Erfindungsgemäß kann durch den Schaltkontakt ein optisches
Signal, eine Schleifeinrichtung und/oder eine Schmiereinrichtung
für die Schneidbänder eingeschaltet werden, während die
Erfindung auch vorschlägt, die relative Zufuhrgeschwindigkeit
der Brote oder dgl. zu verändern.
Bei einem Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Schneidevorrichtung, bei welcher die Schneidebänder mit
ihren glatten Seiten auf den Trommeln aufliegen und in
einem Mittelbereich zwischen den Trommeln durch Führungen
um im wesentlichen 90° zu den Trommeln verdreht werden, wobei
die Führungen aus Zylinderstiften bestehen, deren Längsachsen
jeweils im wesentlichen rechtwinklig zu den Drehachsen der
Trommeln verlaufen, bestehen die Zylinderstifte vorzugsweise
aus Stahl und sind an ihrer glatten Außenseite in einem
Ammoniakbad von 500°C 30h lang behandelt (lonitriding).
Durch diese Behandlung wird das Material der Stifte hart und
zäh, während es gleichzeitig Schmiereigenschaften erhält.
Infolgedessen verschleißen die an den Führungsstiften entlang
gleitenden Schneidebänder nur sehr wenig, während auch
verhindert wird, daß die Schneidebänder durch ihre Reibung
schwarz werden und die Schnitten der Laibe schwarz färben.
Zwecks weiterer Optimierung der Schneidwirkung der
Schneidebänder ist eine erfindungsgemäße Schneidevorrichtung,
bei welcher für das Brot oder dgl. ein Auflegetisch vorgesehen
ist, auf welchem die Laibe durch die Schneidebänder
hindurchgeführt werden, dadurch gekennzeichnet, daß die
Neigung der Oberseite des Auflegetisches in Bezug auf die
Schneidebänder quer zur Transportrichtung der Laibe einstellbar
ist.
Diese Einstellbarkeit bietet den beträchtlichen Vorteil, daß
die Schneidwirkung der Art und insbesondere der Abmessung
der zu schneidenden Laibe angepaßt werden kann. Es hat sich
nämlich herausgestellt, daß dieser erwähnte Winkel im
wesentlichen die Reibungskräfte beeinflußt, welche durch die
Schneidebänder auf den Brotlaib während des Schneidens ausgeübt
werden. Diese Reibungskräfte bestimmen nicht nur die ruhige
Lage des Brotes in den Schneidebändern, welche die
Gleichmäßigkeit der Dicke der Brotscheiben bestimmt, sondern
auch die Größe der vorwärts weisenden Resultanten dieser
Reibungskräfte, welche den erforderlichen Transportdruck auf
die Brotlaibe bestimmt. Durch Einstellung des Winkels der
Oberseite des Auflegetisches läßt sich für jede Brotsorte und
jede Brotgröße die günstigste Schneidwirkung der
Schneidebänder erzielen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand einiger in den
Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele im einzelnen
erläutert; es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Schneidevorrichtung;
Fig. 2 eine vergrößerte Seitenansicht der Vorrichtung aus
Fig. 1, wobei aus Gründen der Deutlichkeit ein Deckel
fortgelassen wurde;
Fig. 3 eine Vorderansicht der Vorrichtung aus Fig. 2; und
Fig. 4 eine schematische Ansicht eines modifizierten
Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Die Figuren zeigen ein Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Schneidevorrichtung, wie sie zum
Brotschneiden, d.h. zum Zerteilen von Brotlaiben in gleich
starke Scheiben oder Schnitten verwendet wird. Diese
Schneidevorrichtung besitzt einen feststehenden Tragbügel 1,
welcher in Betriebslage der Vorrichtung von einer Abdeckung
2 (Fig. 1) in der Weise abgedeckt ist, daß die beweglichen
Teile der Vorrichtung vollkommen geschützt sind. Zwecks
Wartung und Reparaturen ist diese Abdeckung 2 derart
ausgebildet, daß sie vertikal in zwei Teile teilbar ist,
wobei ein Teil 3 gelöst und mittels eines nicht dargestellten
mit Rädern versehenen Schlittens abgezogen werden kann. Auf
diese Weise sind alle Teile der Vorrichtung ohne Schwierigkeiten
erreichbar.
Die Schneidevorrichtung besitzt einen Auflegetisch 4, auf
welchem die Brotlaibe in Richtung des Pfeiles P in die
Schneidevorrichtung mittels einer Zuführeinrichtung befördert
werden. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel besteht
diese Zuführeinrichtung aus zwei endlosen Förderbändern 7,
und zwar jeweils einem an jeder Seite des Auflegetisches 4,
welche über senkrecht stehende Rollen 6 laufen und die Enden
der Brotlaibe ergreifen. Der Antrieb dieser Zuführeinrichtung
kann beispielsweise über einen Elektromotor 32 erfolgen,
welcher die Achse einer der Rollen 6 eines jeden Förderbandes
7 über ein Getriebe 33 antreibt (siehe Fig. 4).
Die Schneidevorrichtung besitzt eine Anzahl von endlosen
Schneidebändern 10, welche über eine untere Trommel 8 und eine
obere Trommel 9 im wesentlichen parallel zueinander verlaufen.
Zur Vereinfachung der Zeichnung sind lediglich einige dieser
Schneidebänder 10 dargestellt, doch kann selbstverständlich
eine größere Anzahl von Schneidebändern 10 nebeinander über
die Trommeln 8 und 9 laufen. Die Schneidebänder 10 sind an
einer ihrer scharfen Kanten mit Sägezähnen versehen, um die
Brotlaibe zu zerschneiden.
Die untere Trommel 8 sitzt auf einer Achse 11, welche verdrehbar
in Lagern 12 an jeder Seite der Trommel abgestützt ist. Diese
Lager 12 sind miteinander durch einen Ausleger 13 verbunden,
welcher seinerseits starr mit dem feststehenden Tragbügel 1
an der einen Seite verbunden ist. An dem Ende der Achse 11
der unteren Trommel 8, welches an der Seite des
Befestigungspunktes des Auslegers 3 liegt, ist eine
Riemenscheibe 14 vorgesehen, über welche Keilriemen 15
laufen, welche von einem Elektromotor 16 angetrieben
werden können.
Die obere Trommel 9 sitzt verdrehbar auf einer Achse 17,
welche nicht verdrehbar in Führungsblöcken 18 montiert ist,
jedoch in Richtung der Verbindungslinie zwischen den Drehachsen
beider Trommeln 8 und 9 auf und nieder verschiebbar ist. Beide
Enden der Achse 17 sind beweglich durch das obere Ende einer
Stange 19 abgestützt, welche einen Teil eines Zylinderkolben-
Aggregates 20 bildet, welches mit dem betreffenden
Führungsblock 18 verbunden ist. Durch Einstellung der
Zylinderkolbenaggregate 20 bewegen sich die Enden der Achse
17 in ihren betreffenden Führungsblöcken 18. Beide
Zylinderkolbenaggregate 20, welche als hydraulische oder
pneumatische Aggregate ausgebildet sein können, werden
unabhängig voneinander betätigt, sodaß der Abstand zwischen
der unteren Trommel 8 und der oberen Trommel 9 sowie die
Parallelität der beiden Trommeln gesteuert werden kann.
Dies läßt sich beispielsweise über eine Steuerschaltung
erreichen, welche die Größe der Verschiebung der Kolben der
Zylinderkolbenaggregate 20 als Funktion der Belastung auf
die obere Trommel 9 steuert, sowie durch eine
Symmetrierschaltung, welche die Verschiebungen an beiden
Kolbenzylinderaggregaten unabhängig von der Belastung
aneinander angleicht, sodaß die Parallelität der Trommeln 8
und 9 eingehalten wird.
Infolge dieser Maßnahmen wird erreicht, daß, wenn beispielsweise
beim Start der Vorrichtung eine thermische Längenänderung der
Schneidebänder 10 auftritt, die Spannung oder Vorspannung
konstant bleibt, da die Länge der Schneidebänder 10 automatisch
durch eine Verschiebung der oberen Trommel 9 ausgeglichen wird,
was eine positive Auswirkung auf die Lebensdauer der
Schneidebänder 10 ergibt.
Zusätzlich kann die obere Trommel 9 in paralleler Lage durch
eine unabhängige Steuerung der Zylinderkolbenaggregate gehalten
werden, falls eine asymmetrische Belastung der Schneidebänder
auf die obere Trommel 9 vorliegt.
Die Höhe der oberen Trommel 9 kann sich ebenfalls verändern,
wenn die durch die Brotlaibe auf die Schneidebänder 10
ausgeübte Kraft schwankt. Diese Kraft kann beispielsweise
ansteigen, wenn eine konstante Fördergeschwindigkeit der
Brotlaibe die Schneidkapazität der Schneidebänder 10 infolge
eines Stumpfwerdens der Sägezähne abnimmt. Falls die
Verschiebung der oberen Trommel 9 gemessen oder abgetastet
wird, kann ein nicht dargestellter Schalter aktiviert werden,
wenn die obere Trommel 9 über eine vorgegebene Strecke in
Richtung auf die untere Trommel 8 verschoben wird. Durch
Einschalten des Schalters ist es beispielsweise möglich, ein
optisches Signal abzugeben, um zu warnen, daß die
Schneidebänder 10 zu stumpf geworden sind. Andererseits ist
es allerdings auch möglich, daß durch den Schalter eine
eingebaute Schleifvorrichtung für die Schneidebänder oder
eine Schmiereinrichtung für die Schneidebänder eingeschaltet
wird und/oder die Fördergeschwindigkeit der Brotlaibe
verringert wird. Eine derartige Signalabgabe bzw. Steuerung
verbessert nicht nur die Steuermöglichkeit der
Schneidevorrichtung, sondern kann auch einen Bruch der
Schneidebänder zu unpassender Zeit verhindern.
Beide Führungsblöcke 18 sind miteinander durch einen Ausleger
21 verbunden, welcher mit dem feststehenden Tragbügel 1 auf
der gleichen Seite wie der Ausleger 13 verbunden ist. Die
Ausleger 13 und 21 haben eine derartige Ausbildung und
verlaufen in der Weise zwischen den beiden Teilen 10′ und 10′′
der Schneidebänder 10, daß es möglich ist, die Schneidebänder
10 von den Trommeln 8 und 9 abzunehmen und wieder einzubauen,
ohne zu diesem Zweck die Trommeln 8 und 9 ausbauen zu müssen.
Jedes Schneideband 10 läuft derart über die Trommeln 8 und 9,
daß ein Vorlaufteil 10′ und ein Rücklaufteil 10′′ einander
zwischen den Trommeln 8 und 9 kreuzen. Auf diesen Trommeln 8
und 9 liegen die Schneidebänder 10 mit einer flachen Seite an
der Oberseite der Trommeln an und sind zwischen den Trommeln 8
und 9 um 180° verdreht. Im Mittelbereich zwischen den Trommeln
8 und 9 sind die Schneidebänder 10 in Bezug auf ihre Lage auf
den Trommeln 8 und 9 derart um 90° verdreht, daß die Sägezähne
der Teile 10′ und 10′′ in die gleiche Richtung weisen. Um die
Schneidebänder 10 genau in ihrem effektiven Wirkungsbereich
auszurichten, ist die Schneidevorrichtung mit Führungsstiften
22 versehen, welche in zwei Gruppen unter und über dem
Kreuzungspunkt der Schneidebänderteile 10′ und 10′′ in Haltern
23 angeordnet sind, welche in Förderrichtung der Brotlaibe
hinter den Schneidebändern 10 angeordnet sind.
Die Führungsstifte 22 erstrecken sich parallel zur
Förderrichtung der Brotlaibe und sind derart angeordnet,
daß jedes Paar der Schneidebänderteile 10′ und 10′′ an einem
der Führungsstifte 22 an zwei einander gegenüberliegenden
Punkten ihres Außenumfanges anliegt. Die Führungsstifte 22
einer jeden Gruppe sind versetzt zueinander angeordnet, sodaß
die Längsachsen der Führungsstifte an beiden Seiten eines der
Schneidebänder 10 in Längsrichtung der Schneidebänder
voneinander entfernt liegen.
In Richtung der Reihe der Schneidebänder 10 sind die
Führungsstifte voneinander über einen derartigen Abstand
getrennt, daß die Schneidebänder 10, welche verdreht sind,
gerade zwischen zwei nebeneinander stehenden Führungsstiften
22 hindurchlaufen können. Auf diese Weise wird die Dicke der
abzuschneidenden Scheiben der Brotlaibe durch den
Außendurchmesser der Führungsstifte 22 bestimmt.
Wie Fig. 2 zeigt, sind die Halter 23 mit den Führungsstiften
22 um einen horizontalen Schaft 24 verschwenkbar, wobei ein
Betätigungsmechanismus 25 an den betreffenden Haltern 23
angreift, um diese Halter mit ihren Führungsstiften um den
waagerechten Schaft 24 zu verschwenken. Auf diese Weise ist
es möglich, die Führungsstifte 22 aus ihrer Lage zwischen
den Schneidebändern 10 herauszuschwenken, sodaß die
Schneidebänder abgenommen und wieder eingebaut werden können,
ohne daß die Führungsstifte 22 dieses behindern.
Die Führungsstifte 22 bestehen vorzugsweise aus einem Stahl,
welcher durch das sogenannte "lonitriding" gehärtet wurde.
Dabei handelt es sich um eine Wärmebehandlung, bei welcher
die Stifte dreißig Stunden lang in einem Ammoniakbad bei einer
Temperatur von 500°C verbleiben. Dabei wird der Stahl hart
und zäh und erhält gleichzeitig Schmierfähigkeit.
Beide kongruenten spitzen Winkel zwischen den Schneidebandteilen
10′ und 10′′ bestimmen den sogenannten Bandabstand, welcher
durch den Abstand zwischen den beiden Schneidebandteilen 10′
und 10′′ an der Ober- oder Unterseite der Brotlaibe in
Förderrichtung der Brotlaibe bestimmt wird. Dieser Bandabstand
muß kleiner sein als 30 mm, da es sich gezeigt hat, daß dadurch
bei hohen oder ungleichmäßig geformten Brotlaiben ein Fallen
verhindert werden kann. Der Bandabstand wird durch das
Durchmesserverhältnis der Trommeln 8 und 9 bestimmt, d.h.
durch den Abstand zwischen den Mittellinien der Trommeln 8
und 9 und die Höhe des Schnittpunktes zwischen den
Schneidebandteilen 10′ und 10′′ in Bezug auf die Brotlaibe.
Tests haben gezeigt, daß der Winkel der Mittellinie der
Schneidebänder 10, d.h. der Verbindungslinie zwischen den
Drehachsen der Trommeln 8 und 9 in Bezug auf die Oberseite
des Auflegetisches 4 und damit in Bezug auf die zugeführten
Brotlaibe die Reibungskräfte wesentlich beeinflußt, welche
auf die Brotlaibe durch die Schneidebänder 10 während des
Schneidevorganges ausgeübt werden. Diese Reibungskräfte
bestimmen nicht nur die ruhige Lage der Brotlaibe in den
Schneidebändern 10, welche die Gleichmäßigkeit der Dicke der
Schnitten bestimmt, sondern auch die Größe der vorwärtsweisenden
Resultierenden dieser Reibungskräfte, welche den erforderlichen
Förderdruck auf die Brotlaibe bestimmt. Die günstigste Lage der
Brotlaibe in Bezug auf die Schneidebänder 10 hängt von den
Abmessungen der Brotlaibe ab. Die günstigste Höhe des
Schnittpunktes der Schneidebänder 10 in Bezug auf den
Auflegetisch 4 hängt auch von den Abmessungen der Brotlaibe
ab. Um unter allen Umständen die günstigste Schnittwirkung
zu erreichen, kann der Auflegetisch 4 eingestellt werden.
Fig. 4 zeigt sehr schematisch ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung, bei welcher die Einstellung des Auflegetisches
realisiert wurde. Für diesen Zweck ist der Auflegetisch 4
um eine waagerechte Querachse 26 verschwenkbar mit dem
feststehenden Tragbügel 1 an seiner von den Schneidebändern 10
fortweisenden Seite verbunden. Ein Zylinderkolbenaggregat 27,
welches mit einem Ende am feststehenden Tragbügel 1 befestigt
ist und mit seinem anderen Ende am Auflegetisch 4, ermöglicht
eine Verdrehung des Auflegetisches 4 um die Schwenkachse 26.
Durch die Winkelverdrehung des Auflegetisches 4 verändert
sich nicht nur der Winkel zwischen der Oberseite des
Auflegetisches 4 und den Schneidebändern 10, sondern auch
der Höhenunterschied zwischen seiner Oberseite und dem
Schnittpunkt der Schneidebänder 10. Auf diese Weise läßt
sich der Schnitt für jede Brottype durch Einstellung des
Auflegetisches 4 optimieren.
Durch Einstellung des Auflegetisches 4 ist es möglich, die
Brotlaibe den Schneidebändern 10 in einem derartigen Winkel
zuzuführen, daß die Brotlaibe automatisch durch die
Schneidebänder 10 als Folge der Kräfte zwischen den
Schneidebändern und den Brotlaiben zugeführt werden.
Bestimmte Winkel des Auflegetisches führen zu einer
Kraftresultierenden auf das Brot, welche in der Brotebene
nach vorwärts weist und eine derartige Größe besitzt, daß
die Brotlaibe durch die Schneidebänder 10 ohne Hilfe von
Außenkräften hindurchlaufen. Dies ist beispielsweise dann
wichtig, wenn das letzte Brotlaib einer mehr oder weniger
langen Reihe geschnitten wird, da dieses letzte Brotlaib
vom nachfolgenden Brotlaib nicht durch die Schneidebänder
hindurchgedrückt werden kann. Wenn ein Detektor-System in
der Bahn der Brotlaibe vorgesehen ist, kann das letzte
Brotlaib festgestellt und der Auflegetisch automatisch in
eine derartige Lage eingestellt werden, daß das letzte
Brotlaib durch die Schneidebänder 10 hindurchgezogen wird.
Fig. 4 zeigt weiterhin, daß eine Führungsstifteinheit 28
über eine Tragplatte 29 vom Auflegetisch 4 getragen wird.
Dies bedeutet, daß, wenn der Auflegetisch 4 um einen
bestimmten Winkel verdreht wird, die Führungsstifte 22
sich fortbewegen, sodaß ihre Parallelität gegenüber dem
Auflegetisch 4 eingehalten wird, ihre Höhe zu den
Schneidebändern 10 sich jedoch ändert. Diese Höhe ist
jedoch unabhängig von der Einstellung des Auflegetisches 4
einstellbar, da die Halter 23 der Führungsstifte längs
Stangen verschiebbar sind und mit einer Schraubenspindel 30
derart verbunden sind, daß bei einer Verdrehung der
Schraubenspindel 30 beispielsweise mittels eines Elektromotors
31 die Halter 23 sich längs der Schraubenspindel 30 bewegen.
Diese Höheneinstellung der Führungsstifte ist ebenfalls bei
dem Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung
gemäß Fig. 1 bis 3 realisiert.
Die Erfindung verwirklicht daher eine Schneidevorrichtung
für Brot oder dgl., bei welcher eine lange Lebensdauer
der Schneidebänder gewährleistet ist, ein zuverlässiger
Schneidevorgang erzielt wird und ein optimaler Schnitt
unter allen Umständen realisiert ist.
Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die in den
Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt,
sondern kann den jeweiligen Betriebsbedingungen entsprechend
abgewandelt werden, ohne daß dabei der Rahmen der Erfindung
verlassen werden müßte.
Claims (17)
- l. Schneidevorrichtung für Brot u. dgl., bestehend aus einer Anzahl von endlosen Schneidebändern, welche im wesentlichen parallel zueinander über Trommeln laufen und durch Spannein richtungen vorspannbar sind, dadurch gekenn zeichnet, daß die Spanneinrichtungen (20) mittels einer Steuereinrichtung derart automatisch einstellbar sind, daß eine im wesentlichen konstante Spannung der Schneidebän der (10) erzielbar ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine (9) der Trommeln (8, 9) automatisch einstellbar ist und als Spanneinrichtung wirkt.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die einstellbare Trommel (9) durch wenigstens ein einstellbares Zylinderkolbenaggregat (20) abgestützt ist.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder Seite der einstellbaren Trommel (9) ein Zylinderkolbenaggregat (20) vorgesehen ist und beide Zylinderkolbenaggregate als bewegbare Trommelstützen wirken sowie unabhängig voneinander betätigbar sind.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen an den beiden Seiten einer jeden Trommel (8, 9) miteinander durch einen Ausleger (21) verbunden sind, der jeweils am feststehenden Tragbügel (1) an einer Seite der betreffenden Trommel befestigt ist, wobei beide Ausleger sich zwischen beide Teile (10′, 10′′) der Schneidebänder (10) erstrecken.
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die einstellbare Trommel (9) verdrehbar auf einer Achse (17) sitzt, welche unverdrehbar in Führungsblöcken (18) montiert ist, jedoch in Richtung der Verbindungslinie der Drehachsen beider Trommeln (8, 9) auf und nieder verschiebbar ist.
- 7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung eine die Größe der Verschiebung der Kolben der Zylinderkolbenaggregate (20) in Abhängigkeit von der Belastung der oberen Trommel (9) steuernde Steuerschaltung und eine die Verschiebung der Kolben der Zylinderkolbenaggregate unabhängig von der Belastung ausgleichende Symmetrierschaltung umfaßt.
- 8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschiebung der einstellbaren Trommel (9) gegenüber dem feststehenden Tragbügel (1) meßbar oder abtastbar ist und daß ein Schaltkontakt (19) vorgesehen ist, welcher durch eine Einwärtsverschiebung der einstellbaren Trommel längs einer vorgegebenen Strecke aktivierbar ist.
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß durch den Schaltkontakt (19) ein optisches Signal einschaltbar ist.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß durch den Schaltkontakt (19) eine Schleifeinrichtung für die Schneidebänder (10) einschaltbar ist.
- 11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß durch den Schaltkontakt (19) eine Schmiereinrichtung für die Schneidebänder (10) einschaltbar ist.
- 12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß durch den Schaltkontakt (19) die Zuführgeschwindigkeit der Brote oder dgl. einstellbar ist.
- 13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, bei welcher die Schneidebänder mit ihren glatten Seiten auf den Trommeln aufliegen und in einem Mittelbereich zwischen den Trommeln durch Führungen um im wesentlichen 90° zu den Trommeln verdreht werden, wobei die Führungen aus Zylinderstiften bestehen, deren Längsachsen jeweils im wesentlichen rechtwinklig zu den Drehachsen der Trommeln verlaufen, dadurch gekennzeichnet, daß die Zylinderstifte (22) aus Stahl bestehen und an ihrer glatten Außenseite in einem Ammoniakbad von 500°C 30h lang behandelt sind.
- 14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher für das Brot oder dgl. ein Auflegetisch vorgesehen ist, auf welchem die Laibe durch die Schneidebänder hindurchgeführt werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Neigung der Oberseite des Auflegetisches (4) in Bezug auf die Schneidebänder (10) quer zur Transportrichtung der Laibe einstellbar ist.
- 15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Auflegetisch (4) um einen waagerechten Querschaft (26) verschwenkbar mit dem feststehenden Tragbügel (1) an dessen von den Schneidebändern (10) fortweisender Seite verbunden ist und durch eine Verstelleinrichtung (27) verschwenkbar ist.
- 16. Vorrichtung nach Anspruch 13 und 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsstifte (22) in Haltern (23) montiert sind, welche am Auflegetisch (4) befestigt sind.
- 17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die gesamte Vorrichtung von einer Abdeckung (2) im wesentlichen umschlossen ist, welche derart vertikal teilbar ist, daß ein Teil (3) derselben lösbar und abnehmbar ist.
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