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DE3631162A1 - Scheibenschneidvorrichtung - Google Patents

Scheibenschneidvorrichtung

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Publication number
DE3631162A1
DE3631162A1 DE19863631162 DE3631162A DE3631162A1 DE 3631162 A1 DE3631162 A1 DE 3631162A1 DE 19863631162 DE19863631162 DE 19863631162 DE 3631162 A DE3631162 A DE 3631162A DE 3631162 A1 DE3631162 A1 DE 3631162A1
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DE
Germany
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cutting
frame
cutting frame
knives
knife
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Withdrawn
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DE19863631162
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English (en)
Inventor
Wolfram Sontheimer
Volker Daeumler
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    • B26D5/14Crank and pin means
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    • B26D7/26Means for mounting or adjusting the cutting member; Means for adjusting the stroke of the cutting member
    • B26D7/2614Means for mounting the cutting member

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  • Forests & Forestry (AREA)
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  • Food-Manufacturing Devices (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Scheibenschneidvorrichtung zum Aufschneiden von Schnittgut gemäß dem Oberbegriff des Patentan­ spruchs 1.
Die Erfindung bezweckt die Schaffung einer derartigen Scheiben­ schneidvorrichtung, die insbesondere zum Schneiden von Lebensmit­ teln im Gastronomiebereich eingesetzt werden kann.
Für das scheibchenweise Aufschneiden von gekochten Eiern sind bereits sogenannte Eierschneider bekannt, bei denen an einem Schwenkrahmen befestigte Drähte durch das Ei hindurchgedrückt werden. Als nachteilig ist aber anzusehen, daß die scheibchenwei­ se Zerteilung nur unter Druck erfolgt und nur bei weichen Lebensmitteln eingesetzt werden kann. Ferner ist die Scheibchen­ dicke durch den fixierten Abstand der Drähte unveränderbar festgelegt. Wenn einer der fest eingespannten Drähte reißt, wird die gesamte Vorrichtung unbrauchbar.
Eine Scheibenschneidvorrichtung der eingangs genannten Art ist bereits aus der DE-OS 34 31 955 bekannt. Bei dieser vorbekannten Scheibenschneidevorrichtung sind in einem Schneidrahmen Messer befestigt, die zum Aufschneiden von Lebensmitteln durch das Schnittgut gedrückt werden. Aufgeschnitten werden können jedoch auch mit dieser Vorrichtung nur genügend weiche Lebensmittel wie Tomaten, Gurken oder Weichwurst und Weichkäse, so daß die Vorrichtung nur begrenzt verwendet werden kann. Ungünstig ist ferner, daß bei besonders weichen Lebensmitteln aufgrund des Schneidens unter Druck keine ausreichende Schnittqualität beim Aufschneiden erreicht wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Scheibenschneide­ vorrichtung der eingangs genannten Art verfügbar zu machen, mit der bei einfacher Handhabung nicht nur weiches Schnittgut einwandfrei aufgeschnitten werden kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im Anspruch 1 gekennzeichneten Merkmale gelöst. Bevorzugte Merkmale, die die Erfindung vorteilhaft weiterbilden, sind in den nachgeordneten Ansprüchen enthalten.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Konzeption wird vorteilhaft eine Scheibenschneidevorrichtung geschaffen, die ein sicheres und gleichmäßiges Aufschneiden von Schnittgut ermöglicht, da das Schnittgut im wesentlichen nicht durch den Druck der Messer, sondern durch deren hin- und hergehende Bewegung beaufschlagt wird. Vorteilhaft wird damit ein druckarmes Schneiden verwirk­ licht, das eine hervoragende Aufschneidequalität ermöglicht und besondere Vorzüge für die Anwendung im Gastronomiebereich bietet, da die Vorrichtung universell sowohl für weiche als auch für feste Lebensmittel wirkungsvoll eingesetzt werden kann.
Die vorgesehene Antriebseinrichtung kann entweder durch einen integrierten Antriebsmotor, der abhängig von der Schwenkstellung des Schneidrahmens arbeitet, oder bei einer bevorzugten Ausge­ staltung der Erfindung über einen Kurbeltrieb erfolgen, der mit der Schwenkbewegung des Schneidrahmens verbunden ist und auf die in einem Messerrahmen befestigten Messer übertragen wird.
Günstig ist ferner, daß die Messer in dem Messerrahmen lösbar befestigt sind und damit leicht ausgetauscht werden können. Vorteilhaft ist zudem, daß die Messer in verschiedenen gleichmä­ ßigen Abständen zueinander in dem Messerrahmen befestigt werden können, um die Schnittbreite den gewünschten Anforderungen anpassen zu können.
Überdies ist weiterhin günstig, daß der gesamte Schneidrahmen in einfacher Weise problemlos von dem Gehäuse abgenommen und durch einen anderen Schneidrahmen ersetzt werden kann, wenn er bei­ spielsweise beschädigt ist oder beim Betrieb stets nur eine geringe unterschiedliche Zahl von Schnittabständen für das Aufschneiden in Frage kommt.
Für eine Vereinfachung der Handhabung trägt weiterhin bei, daß in vorteilhafter Weise eine Federentlastung im Bereich der Anlenkung des Schneidrahmens, gegebenenfalls verdeckt, vorgesehen ist, weil dann die bedienende Person den Schneidrahmen in jeder Stellung innerhalb des gesamten Schwenkbereichs des Schneidrahmens gefahrlos loslassen kann. Günstig ist für die Handhabung der Vorrichtung ferner, wenn die Rückseite des Gehäuses zwischen den beiden Anlenkungen des Schneidrahmens eine bogenförmige Einfor­ mung aufweist, weil dann ein formentsprechender Behälter wenig­ stens teilweise in den Schwenkbereich des Schneidrahmens gebracht werden kann, so daß bei völlig geöffneten Schneidrahmen zwischen den Messern haftendes Schnittgut direkt in den Behälter fallen kann.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung sind dem anschließenden Beschreibungsteil zu entnehmen, in dem die Erfindung unter Bezugnahme auf die Ausführungsbeispiele näher erläutert wird. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Ausbildungsform einer Schei­ benschneidvorrichtung, wobei der Schneidrahmen etwa um einen Winkel von 45° aus seiner Schließstellung zurückgeschwenkt ist;
Fig. 2 eine Draufsicht auf die in Fig. 1 dargestellte Scheibenschneidvorrichtung, wobei der Schneidrahmen in seiner geschlossenen Stellung gezeigt ist und wobei zum besseren Verständnis von dem symmetrischen Messerrahmen nur die linke Hälfte mit einzelnen Messern unter Weglassung der darunter angeordneten Schneidbank dargestellt ist;
Fig. 3 einen Schnitt durch den Messerrahmen entlang der Schnittlinie 3-3 in Fig. 2; und
Fig. 4 einen Schnitt durch den Schneidrahmen entlang der Schnittlinie 4-4 in Fig. 2.
Die in den Figuren dargestellte Ausbildungsform einer erfindungs­ gemäßen Scheibenschneidvorrichtung 10 weist ein Gehäuse 12 mit einer Schneidbank 14 und einen an dem Gehäuse 12 angelenkten Schneidrahmen 16 auf. Das Gehäuse 12 besitzt in etwa quaderför­ mige Umrisse, wobei die Winkel und Kanten abgerundet sind. Im Bereich der vier Außenkanten des Gehäuses 12 ist jeweils ein Fuß 18 befestigt, der vorteilhaft als Saugfuß ausgebildet sein kann. An seiner Rückseite hat das Gehäuse 12 eine bogenförmige Einfor­ mung 20, die sich über die gesamte Breite der Scheibenschneidvor­ richtung erstreckt und ein dichtes Heranführen eines eine entsprechende Form aufweisenden Behälters an die Scheibenschneid­ vorrichtung ermöglicht. Dies hat den Vorteil, daß mit dem Schneidrahmen 16 nach oben geschwenktes Schnittgut unmittelbar in einen derartigen Behälter eingefüllt werden kann.
An dem hinteren Ende des Gehäuses 12, in den Fig. 1 und 2 auf der linken Seite, sind beiderseits der Einformung 20 an dem Gehäuse 12 Halter 22 angeformt oder in irgendeiner Weise als separates Teil befestigt, die senkrecht nach oben ragen und in dem Bereich ihres oberen Endes eine Lagerbohrung 24 mit einer nicht dargestellten Rasteinrichtung für die Aufnahme eines Gelenkbolzens 26 aufweisen. Der in Fig. 2 nur gestrichelt dargestellte Gelenkbolzen 26 besitzt einen vergrößerten gerändel­ ten Kopf 28, der außen am hinteren Ende des Schneidrahmens 16 anliegt, wobei der Bolzen das hintere Ende des Schneidrahmens 16 zur Bildung eines Schwenkgelenks durchsetzt. Die Ausbildung des Schwenkgelenks ist an beiden hinteren Enden des Schneidrahmens 16 im Anlenkungsbereich identisch, jedoch symmetrisch zur Symmetrie­ linie S-S in Fig. 2 vorgesehen.
Am Halter 22 ist ferner ein Anschlag 30 angeformt oder als separates Teil befestigt, der den Schwenkwinkel des Schneidrah­ mens 16 aus dessen horizontaler Schließlage auf einen Winkel im Bereich von etwa 100°, also über die senkrechte Stellung hinaus begrenzt. Das hintere Ende 32 des Schneidrahmens 16 ist im Anlenkungsbereich mit einem mittigen und zum Ende des Schneidrah­ mens 16 offenen Schlitz 34 versehen, der in der Oberseite und der Unterseite des etwa quadratischen oder rechteckigen Profils des Schneidrahmens 16 ausgebildet und zum Ende 32 offen ist. Diesen Schlitz 34 durchgreift in beiden Anlenkungsbereichen des Schneid­ rahmens 16 ein Zahnradsegment 36, das gehäusefest im Anlenkungs­ bereich befestigt ist und dessen Mittelpunkt mit der Achse des Gelenkbolzens 26 zusammenfällt. Das Zahnradsegment 36 erstreckt sich allgemein etwa über einen Bereich von 40-60°, wobei in den Figuren ein Bogen von 45′ als vorteilhaft dargestellt ist.
Wie im Zusammenhang mit Fig. 4 zu entnehmen ist, kämmt das Zahnradsegment 36 nach Art einer Zahnstange mit einem in dem Schneidrahmen 16 gelagerten Ritzel 38, wobei das Übersetzungsver­ hältnis zwischen Zahnradsegment und Ritzel vorteilhaft derart bemessen ist, daß bei einer Schwenkbewegung des Schneidrahmens 16 um 45° das Ritzel mehrere vollständige Umdrehungen vollführt, wobei als besonders vorteilhaft hinsichtlich Konstruktion und Funktion ein zwei- bis vierfaches Drehen des Ritzels 38 über den Zahnradsegmentbereich 36 angesehen wird.
Verbunden ist das Ritzel 38 mit einer Kurbelscheibe 40, in deren Randbereich eine Kurbelstange 42 angelenkt ist, die an ihrem anderen Ende an dem hinteren Ende eines in dem Schneidrahmen 16 gleitend verschiebbar gelagerten Messerrahmen 44 angelenkt ist. Die umlaufende Bewegung der Kurbelscheibe 40 beim Kämmen des Ritzels 38 an dem Zahnradsegment 36 erzeugt somit nach Art eines Kurbeltriebs eine hin- und hergehende Bewegung des Messerrahmens 44, die von der Schwenkbewegung des Schneidrahmens 16 abhängt. Alternativ kann in dem Gehäuse 12 auch ein Motor vorhanden sein, der über entsprechende Kontaktschalter für den Arbeitsbereich des Messerrahmens 44 ein- und ausgeschaltet wird und der beispiels­ weise über im Bereich der Anlenkung vorgesehene Zahnräder einen entsprechenden Kurbeltrieb für die hin- und hergehende Bewegung des Messerrahmens 44 antreibt.
Der Messerrahmen 44 besteht aus seitlichen Profilelementen 46, die nach Art eines Gleitsteins in den als Hohlprofil 48 ausgebil­ deten seitlichen Abschnitten des Schneidrahmens 16 gelagert sind. Vervollständigt wird der Messerrahmen 44 durch Querprofile 50, die parallel zueinander angeordnet und im vorderen und hinteren Bereich des Profilelements 46 befestigt sind. Die Querprofile 50 dienen zur Aussteifung des Messerrahmens 44 und erstrecken sich quer über den gesamten Schneidrahmen 16. Parallel zu diesen äußeren Querprofilen 50 sind Halteprofile 52 vorgesehen, die lösbar an den Profilelementen 46 befestigt sind, wie nachfolgend noch beschrieben wird. Die Halteprofile 52 haben bei dem darge­ stellten Ausführungsbeispiel die Form einer Stange, in der regelmäßig voneinander beabstandete Aufnahmenuten 54 für die lagesichere Befestigung von Messern 56 vorgesehen sind. Die Form jeder Aufnahmenut 54 ist hinsichtlich ihrer Breite auf die Breite des Messers 56 passend abgestimmt, wobei die Aufnahmenut 54 bei einer alternativen Ausbildungsform nicht umlaufend, sondern nur in der oberen Hälfte des Halteprofils 52 ausgebildet sein kann.
Die nähere Ausbildung der sich über die gesamte Breite des Schneidrahmens 16 gleichsmäßig voneinander beabstandet erstrec­ kenden Messer 56 ist aus Fig. 3 zu entnehmen. Die Messer 56 sind lösbar an den Halteprofilen 52 befestigt, wobei der seitliche Abstand der Messer 56 voneinander gemäß den auf den Halteprofilen 52 vorgesehenen Aufnahmenuten 54 entsprechend gewählt werden kann. Jedes Messer 56 besteht aus einem sich senkrecht zu den Halteprofilen 52 über den Messerrahmen 44 erstreckenden Messer­ körper 58, an dessen unteren Ende eine Schneide 60 vorgesehen ist, welche vorteilhaft auch einen nicht dargestellten Wellen­ schliff besitzt. Die beiden Enden 62 des Messerkörpers 58 sind symmetrisch zu einer senkrecht zum Hauptkörper verlaufenden Symmetrielinie jeweils mit einem schräg nach innen gerichteten und nach unten weisenden Schlitz 64 versehen. Die Breite des Schlitzes 64 ist derart bemessen, daß sie das passende Einsetzen des Messers 56 in die Aufnahmenut 54 des Halteprofils 52 ermög­ licht. Der Durchmesser des stangenförmigen Halteprofils 52 im Bereich des Bodens der Aufnahmenut 54 ist geringfügig kleiner als die Breite des Schlitzes 64. Demzufolge kann das Messer 56 auf einfache Weise dann nach oben entnommen werden, wenn die Halte­ profile 52 aufeinander zubewegt werden, bis die Messer 56 aus den Schlitzen 64 austreten können.
Wie aus Fig. 4 zu entnehmen ist, sind in den seitlichen Profil­ elementen 46 des Messerrahmens 44 ebenfalls Schlitze 66 vorgese­ hen, die schräg nach unten zueinander gerichtet sind und in denen die seitlichen Enden der Halteprofile 52 aufgenommen und jeweils mittels einer Madenschraube 68 durch eine im Hohlprofil 48 vorgesehenen Öffnung 70 in ihrer Lage festgeschraubt sind. Durch diese Art der Befestigung der Halteprofile 52 können entlang des Schlitzes 66 unterschiedliche Befestigungsstellungen für die Halteprofile 52 erreicht werden, um eine Einstellbarkeit des gegenseitigen Abstandes der Halteprofile 52 zu ermöglichen. Diese Einstellbarkeit hat beispielsweise dann Bedeutung, wenn beim Austausch eines kompletten Messersatzes aufgrund geringfügiger Änderungen der seitlichen Abstände der Schlitze 64 der Messer 56 eine entsprechende Änderung des Abstandes der Halteprofile 52 auftritt.
Aus den Fig. 3 und 4 ist ersichtlich, daß an den zueinander­ weisenden Seiten der Hohlprofile 48 des Schneidrahmens 16 Öffnungen 72 für den seitlichen Austritt der Querprofile 50 und der Halteprofile 52 gebildet sind. Diese Öffnungen 72 können jeweils an einem Hohlprofil 48 , wie dargestellt, aus einer einzigen, sich über die Länge der Profilelemente 46 hinaus erstreckenden Öffnung oder als zwei einzelne Öffnungen im Bereich der jeweiligen Quer- und Halteprofile vorgesehen sein. Die Abmessungen der Öffnungen 72 in Längsrichtung des Hohlprofils 48 sind derart festgelegt, daß die hin- und hergehende Bewegung des Messerrahmens 44 gewährleistet ist.
Die seitlichen Hohlprofile 48 des Schneidrahmens 16 gehen an ihrem der Anlenkung gegenüberliegenden Ende in einen rechtwinklig zu diesem verlaufenden Hohlprofil 74 über, wobei in der Ebene des Schneidrahmens 16 im Bereich der Symmetrielinie S-S eine in Fig. 2 nach rechts weisende profilentsprechende Anformung 56 vorgese­ hen ist, an der ein Handgriff 78 zum Verschwenken des Schneidrah­ mens befestigt ist. Die Anformung 76 bildet gleichzeitig einen schneidrahmenseitigen Anschlag, der in der horizontalen Schließ­ stellung des Schneidrahmens 16 an einem gehäusefesten kugelförmi­ gen elastischen Anschlag 80 anliegt.
Die Schneidbank 14 erstreckt sich quer zu dem Schneidrahmen 16 und ist am Gehäuse 12 befestigt. Die Schneidbank 14 besitzt eine nach oben weisende konkave Aufnahmefläche 82 für das sichere Halten von Schnittgut, wobei in der Aufnahmefläche 82 waagerechte Schlitze 84 für die Aufnahme der Messer 56 in der horizontalen Schließstellung des Schneidrahmens 16 gebildet sind, um ein vollständiges Aufschneiden des Schnittgutes zu ermöglichen. Die Orientierung und Anordnung der Schlitze 84 ist dementsprechend auf die der Messer 56 abgestimmt.
In nicht dargestellter Weise ist ferner im Anlenkungsbereich des Schneidrahmens 16 eine Entlastungsfeder vorgesehen, welche sich an dem Gehäuse 12 abstützt und derart an dem Schneidrahmen 16 angreift, daß dieser in jeder Stellung zwischen seiner horizonta­ len Stellung und seiner vollständig geöffneten, um 100° gegen den Anschlag 30 aufgeschwenkten Stellung verbleibt. Hierdurch ergibt sich eine deutliche Erleichterung bei der Handhabung der Schei­ benschneidvorrichtung.
Zur Handhabung der Scheibenschneidvorrichtung 10 wird zunächst der Schneidrahmen 16 aus seiner horizontalen Schließstellung, in der er an dem gehäusefesten Anschlag 80 anliegt, maximal bis in seine völlige Öffnungsstellung am Anschlag 30 aufgeschwenkt, um ein Schnittgut, wie beispielsweise weiche oder harte Lebensmittel oder ähnliches auf der Schneidbank 14 zu plazieren. Anschließend wird der Schneidrahmen am Handgriff 78 wieder in die Schließstel­ lung gebracht, wobei sich die im Messerrahmen 44 befindlichen Messer mindestens zweimal hin- und herbewegen und ohne Druck das Schnittgut sicher und gleichmäßig in scheibchenförmige Abschnitte zerteilen, wobei die Dicke der Scheiben von dem jeweiligen Abstand der Messer voneinander abhängig ist.
Falls ein oder mehrere Messer beschädigt sind, können sie auf einfache Weise ausgetauscht werden, indem die das Halteprofil 52 sichernden Madenschrauben 68 gelöst werden und damit den Austritt der Halteprofile 52 aus ihrer die Messer 56 fixierenden Stellung in eine weiter zueinanderliegende liegende Stellung am unteren Ende des Schlitzes 66 zu bewegen, wobei dann der Abstand der Halteprofile voneinander kleiner ist als der gegenseitige Abstand der Eingriffsbereiche der Schlitze 64 an dem Messer 56. Die Messer 56 können somit problemlos auch einzeln ausgetauscht werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, durch entsprechende Wahl der Aufnahmenuten 54 an den Halteprofilen 52 in gegenseiti­ gem Abstand der Messer 56 entsprechend den jeweiligen Bedürfnis­ sen einzustellen. Andererseits besteht auch die Möglichkeit, den gesamten Schneidrahmen 16 in einfacher Weise dadurch gegen einen anderen Schneidrahmen mit dem jeweils gewünschten Messerabstand auszutauschen, indem nur die Gelenkbolzen 26 an dem gerändelten Kopf 28 aus ihrer im Halter 22 verrasteten Stellung herausgenom­ men und durch den Anlenkungsbereich des neuen Schneidrahmens wieder eingesetzt werden.
Das Gehäuse 12 und der Schneidrahmen 16 bestehen aus einem für den Lebensmittelbereich geeigneten Werkstoff, insbesondere aus Aluminium.

Claims (12)

1. Scheibenschneidvorrichtung zum Aufschneiden von Schnittgut, bestehend aus einem Gehäuse (12) mit einer Schneidbank (14) und einem an dem Gehäuse (12) angelenkten Schneidrahmen (16) mit Messern (56), der zum Schneiden des Schnittgutes in den Bereich der Schneidbank (14) schwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Messer (56) gemeinsam in ihrer Längsrichtung über eine Antriebseinrichtung (36, 38, 40, 42, 46) hin- und herbewegbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung abhängig von der Schwenkstellung des Schneidrahmens (16) arbeitet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung (36, 38, 40, 42, 46) wenigstens beim Schließen des Schneidrahmens (16) über einen Bereich zwischen 40 und 60° bis zur Schließstellung des Schneidrah­ mens (16) arbeitet.
4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Messer (56) an ihren beiden Enden (62) in einem Messerrahmen (44) befestigt sind, wobei der Messerrahmen (44) in dem Schneidrahmen (16) gleitend verschiebbar geführt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Messerrahmen (44) im Bereich der Anlenkung des Schneidrahmens (16) an dem Gehäuse (12) mit einem ein Ritzel (38) aufweisenden Kurbeltrieb (40, 42) verbunden ist, wobei das Ritzel (38) am Schneidrahmen (16) drehbar gelagert ist und mit einem gehäusefesten und kreisbogenförmig um die Anlenkung des Schneidrahmens (16) angeordneten Zahnradseg­ ment (36) kämmt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Messer (56) lösbar in dem Messerrahmen (44) an Halteprofilen (52) befestigt sind, welche gleichmäßig beabstandete Aufnahmenuten (54) aufweisen, wobei die Messer (56) passend in die Aufnahmenuten (54) einsetzbar und in ihrer Einsetzstellung befestigbar sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das vordere und das hintere Ende (62) jedes Messers (56) jeweils wenigstens einen schräg zur Längsachse des Messers (56) verlaufenden Halteschlitz (64) für den Eingriff in eine Aufnahmenut (54) der Halteprofile (52) aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteprofile (52) am Messerrahmen (44) in schräg zueinander verlaufenden Aufnahmeschlitzen (66) mit Spannele­ menten (68) lösbar befestigt sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Messerrahmen (44) aus zwei einander gegenüberliegen­ den und in dem Schneidrahmen (16) gleitend geführten Profilelementen (46) und aus zwei einander gegenüberliegen­ den Querprofilen (50) besteht, wobei die Querprofile parallel zu den die Messer (56) aufnehmenden Halteprofilen (52) verlaufen.
10. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneidrahmen (16) über lösbare Gelenkbolzen (26) an dem Gehäuse (12) angelenkt ist, welche einen Kopf (28) und eine Rastaufnahme für den haltenden Eingriff einer gehäuse­ seitigen Rasteinrichtung aufweisen.
11. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneidrahmen (16) mit einem Handgriff (78) aus einer Schließstellung, in der die Messer (56) in die Schneidbank (14) eingreifen, um etwa 100° in eine Öffnungs­ stellung verschwenkbar ist, wobei für die Öffnungsstellung im Anlenkbereich des Schneidrahmen (16) und für die Schließ­ stellung nahe dem Handgriff (78) Anschläge (30, 80) vorgese­ hen sind.
12. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine den Schneidrahmen (16) in jeder Stellung haltende Feder im Anlenkbereich des Schneidrahmens (16) vorgesehen ist.
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