DE3618542A1 - Verfahren und vorrichtung zum spenden von auf einem traegerband haftenden etiketten - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum spenden von auf einem traegerband haftenden etikettenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1. Sie betrifft ferner eine Vorrichtung zum Durchführen eines
solchen Verfahrens.
Aus der DE-OS 32 33 546 der Anmelderin ist ein Etikettiersystem
zur Übergabe der gespendeten Etiketten in einen Etikettenspeicher bekannt,
wobei das Etikett mit Hilfe einer gesteuerten beweglichen Spendekante
vor einen Etikettenspeicher in Form eines Saugers gebracht und
beim Zurückziehen der Spendekante von diesem Speicher übernommen wird.
- Nachteilig bei diesem bekannten System ist, daß das Etikettenband
mindestens zweimal schlaufenförmig umgelenkt wird, und daß bei einer
Relativbewegung zwischen Etikettenband und Spendekante hohe Bandzugkräfte
auftreten. Diese können zum Reißen des Etikettenbands führen.
Besonders an der Spendekante führt der Wechsel vom unbelasteten Bandteil
vor der Spendekante zum belasteten Bandteil nach der Spendekante
infolge Reibung zu einer Aufwölbung des Etikettenbands an der Spendekante
und damit zu Schwierigkeiten bei der positionsgerechten Übergabe
der Etiketten auf den Etikettenspeicher. Etikettierungsungenauigkeiten
sind die Folge. Ein weiterer Nachteil der mehrfachen Umlenkung wird
besonders bei breiten Etikettenbändern deutlich, bei denen der erforderliche
stabile Aufbau des Systems das Bandeinlegen sehr erschwert.
Die relativ großen bewegten Massen begrenzen die Taktfolge der Etikettierung
nach oben, d. h. hohe Etikettiergeschwindigkeiten sind nicht möglich.
Hierzu trägt auch bei, daß bei den in Hochleistungs-Etikettiermaschinen
üblichen hohen Vorschubgeschwindigkeiten der Abschaltfehler bei einer
z. B. mittels einer elektromagnetischen Kupplung erreichten Unterbrechung
eines kontinuierlichen Antriebs zu groß wird. Alternativ muß bei Schaltantrieben
hoher Genauigkeit, wie z. B. bei Schrittmotoren, aufgrund von
deren elektrischen Kennwerten ein solcher Antrieb unverhältnismäßig
groß dimensioniert werden, was hohe Kosten verursacht und bei Beschleunigungsvorgängen
einen hohen Energieverbrauch bewirkt.
Es ist deshalb eine Aufgabe der Erfindung, eine Spendevorrichtung
für Selbstklebeetiketten zu schaffen, welche mit einfachen Mitteln
eine hohe Arbeitsgeschwindigkeit bei guter Etikettierungsgenauigkeit
ermöglicht.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe bei dem eingangs genannten
Verfahren gelöst durch die im Kennzeichenteil des Anspruchs 1 angegebenen
Maßnahmen. Dadurch, daß der größte Teil des Etikettenband-Vorschubs durch einen
Linearantrieb mit hoher spezifischer Leistung, typisch einen pneumatischen
Arbeitszylinder, erzeugt wird, ist das Verfahren sehr
schnell. Beim Restvorschub zur genauen Positionierung wird nur noch
ein Bruchteil einer Etikettenlänge von der Vorratsspule abgezogen,
und hierzu ist der Einsatz eines leistungsschwachen, aber präzisen
Antriebs möglich, nämlich eines rotierenden Antriebs. Dabei erhält man
die mit solchen rotierenden Antrieben möglichen Positionierungsgenauigkeiten,
wobei z. B. ein Schrittmotor normaler Dimensionierung
verwendet werden kann, der bei niedrigen Drehzahlen das erforderliche
hohe Drehmoment und die erforderliche Positioniergenauigkeit erbringt.
Anschließend wird dann dieser rotierende Antrieb dazu verwendet,
durch raschen Abzug des Trägerbandes die Etikettenablösekante rasch
in ihre Ausgangsstellung zurückzuziehen. Das dabei sich vom Etikettenträgerband
ablösende Etikett wird von einem bekannten Etikettenspeicher,
z. B. einem beweglichen Sauger, übernommen und auf das
Etikettiergut übergeben. - Beim raschen Teilvorschub kann der rotierende
Antrieb das Trägerband blockiert halten - gegebenenfalls ist hierfür
auch eine separate Bremse möglich -, und umgekehrt wird während
des raschen Abzugs des Trägerbands das Etikettenband blockiert. Durch
ein sinnvolles Zusammenspiel verschiedener, dem jeweiligen Bewegungsvorgang
optimal angepaßter Antriebsweisen erhält man also ein Verfahren,
das z. B. im Vergleich zum Verfahren nach der eingangs genannten
DE-OS 32 33 546 eine wesentlich höhere Etikettiergeschwindigkeit
ermöglicht. Dabei ist auch sehr vorteilhaft, daß - außer an der
Etikettenablösekante - scharfe Umlenkungen des Etikettenbandes vermieden
werden können und daß man eine insgesamt sehr flache, raumsparende
Bauweise einer erfindungsgemäßen Vorrichtung erhält, die
es z. B. ermöglicht, bei einem Gegenstand, der an beiden Enden
etikettiert werden soll, zwei solche Vorrichtungen dicht nebeneinander
auf engem Raum unterzubringen, so daß beide Enden dieses Gegenstands
gleichzeitig etikettiert werden können.
Dadurch, daß beim raschen Vorschub die Bewegung der Etikettenablösekante
gleichzeitig Abzugsbewegung aus dem Etikettenvorrat ist,
bleibt das Etikettenband an der Etikettenablösekante eben, trotz
der infolge Reibung vorhandenen Zugkraftunterschiede im Band vor
und nach dieser Kante. Dadurch wird eine positionsgenaue Übergabe
in den Etikettenspeicher erreicht. Diese Wirkung kann durch eine
zusätzlich eingebaute Bremse noch verbessert werden.
Ein weiterer Vorteil einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
liegt darin, daß die bewegten Massen gering sind, da die Etikettenablösekante
nur eine geringe Masse aufzuweisen braucht und auch
ihre Führung massenarm ausgebildet werden kann. Außerdem wird durch
die einfache Bandführung das Einlegen des Etikettenbands sehr vereinfacht,
was sich besonders bei breiten Etikettenbändern sehr vorteilhaft
auswirkt. Im wesentlichen hat das eingelegte Etikettenband
die Form einer langgestreckten Haarnadel, während z. B. bei der
Vorrichtung nach der DE-OS 32 33 546 das Band nebeneinander drei
Schlaufen bildet.
Weitere Einzelheiten und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich aus dem im folgenden beschriebenen und in der Zeichnung
dargestellten, in keiner Weise als Einschränkung der Erfindung
zu verstehenden Ausführungsbeispiel, sowie aus den Unteransprüchen.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Darstellung einer erfindungsgemäßen Etikettiervorrichtung
in ihrer Ausgangsstellung vor dem Vorschub
des Etikettenbandes,
Fig. 2 die Vorrichtung der Fig. 1 nach dem Vorschub des Etikettenbandes
durch die Etikettenablösekante und den rotierenden
Antrieb, wobei ein Etikett auf dem Etikettenspeicher angeordnet
ist und das Etikettenband durch eine Bremse blockiert
ist,
Fig. 3 die Vorrichtung der Fig. 1 bei zurückgezogener Etikettenablösekante
und gelöster Bremse des Etikettenbandes, wobei
das Etikett vom Etikettenspeicher auf das Etikettiergut
übertragen wird, und
Fig. 4 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Verfahrens
in seinem zeitlichen Ablauf.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Etikettiervorrichtung.
Diese Vorrichtung befindet sich in ihrer Ausgangslage
für einen nachfolgenden Etikettierzyklus. Diese Etikettiervorrichtung
verwendet Etikettenband 1 in Form eines - gewöhnlich mit Silikonlack
beschichteten und transparenten - Trägerbandes 1 a, auf dem sich einzelne
bedruckte Haftklebeetiketten 1 b befinden. Das Etikettenband 1 befindet
sich auf einer Vorratsrolle 2 und wird von dieser über eine Umlenkrolle
20 zu einem stationären Tisch 21 geführt, gegen den es durch
eine einstellbare kontinuierliche Bremse 3 gedrückt wird. Diese Bremse
3 dient dazu, im Etikettenband eine entsprechende Spannung aufrechtzuerhalten.
Ein Signalgeber bzw. Sensor 4 dient dazu, die Lage der
einzelnen Etiketten 1 b auf dem Trägerband 1 a zu erfassen. Er kann z. B.
ein Mikroschalter sein, welcher die Kanten der Etiketten erfaßt, oder
ein fotoelektrischer Sensor, z. B. eine Lichtschranke, die dann ein
Signal abgibt, wenn sich das transparente Trägerband 1 a in ihrem
Spalt befindet und Licht durchläßt. Sensoren dieser Art sind in
großer Vielfalt bekannt.
Dem Tisch 21 gegenüber befindet sich ferner eine
Feststellbremse 5, welche bei Betätigung - vgl. Fig. 2 - das
Etikettenband 1 gegen den Tisch 21 preßt und dadurch arretiert. Die
Feststellbremse 5 arbeitet pneumatisch, und die Pneumatik wird in
üblicher Weise elektrisch gesteuert.
In Fortsetzung des Tisches 21 und links von diesem befindet sich
eine längsbewegliche Etikettenablösekante 6, um welche das Etikettenband
1 unter Richtungsumkehr herumgeführt ist, wobei an dieser Ablösekante
6 der Spendevorgang stattfindet, so daß sich unter ihr nur
noch Trägerband 1 a befindet. Letzteres ist, wie dargestellt, durch
ein Abzugswalzenpaar 7, das von einem Motor 7 a angetrieben werden kann,
zu einer Aufwickelrolle 8 geführt. Der Motor 7 a hat im unbewegten
Zustand eine hohe Haltekraft und kann z. B. ein Schrittmotor oder ein
Motor mit einer Kombination aus Kupplung und Bremse sein, welcher im
Ruhezustand festgebremst ist und dessen Kupplung und Betätigung eingeschaltet
wird. Auch ein Scheibenläufermotor kann hier mit Vorteil
verwendet werden.
Links neben der längsbeweglichen Etikettenablösekante 6 befindet sich
der - in Fig. 1 in Ruhestellung dargestellte - Etikettenspeicher 9
mit seinem pneumatischen Antrieb 9 a. Der Etikettenspeicher 9
kann z. B. ein durch Vakuum betätigter Sauger sein, wie er dem Fachmann
bei Etikettiervorrichtungen in vielfacher Weise geläufig ist,
so daß eine Detaildarstellung nicht erforderlich ist.
Zur Bewegung der längsbeweglichen Etikettenablösekante 6 dient ein
Linearantrieb 10, der nur in Vorschubrichtung wirksam zu sein braucht.
Der Linearantrieb 10 kann z. B. ein elektrischer Linearmotor sein,
oder ein pneumatischer oder hydraulischer Arbeitszylinder. Typisch
für solche Linearmotoren ist ihre hohe spezifische Leistung und ihre
rasche Beschleunigung. Da der Hub des Linearantriebs 10 bei unterschiedlichen
Etikettenformaten unterschiedlich groß sein muß, nämlich
geringfügig kleiner als die halbe Etikettenlänge, wird dieser Hub
durch zwei einstellbare Anschläge 11 und 13 begrenzt, welche mit einem
Verbindungselement 14 zusammenwirken, das den Linearantrieb 10
mit der Etikettenablösekante 6 starr verbindet. Ferner sind zur Erfassung
der Lage dieses Verbindungselements 14 zwei Endschalter 16
und 17 in der dargestellten Weise vorgesehen. Der Endschalter 17
erfaßt die in Fig. 1 dargestellte, zurückgezogene Lage der Etikettenablösekante
6, während der Endschalter 16 die in Fig. 2 dargestellte,
vorgeschobene Lage der Etikettenablösekante 6 erfaßt.
Ein Steuergerät 15, typisch ein durch ein entsprechendes Programm
gesteuerter Mikroprozessor, hat einen Netzanschluß 15 a und ist wie
dargestellt durch - gestrichelt angedeutete - Leitungen mit dem
Sensor 4, dem rotierenden Antrieb 7 a des Abzugswalzenpaares 7 und den
Endschaltern 16 und 17 verbunden, ebenso mit den entsprechenden
(nicht dargestellten) Steuerventilen der pneumatisch betätigten Geräte,
also der Feststellbremse 5, des Antriebs 9 a für den Etikettenspeicher 9,
und des Linearantriebs 10. Das Steuergerät 15 steuert den erfindungsgemäßen
zeitlichen Ablauf der Bewegungsvorgänge.
Die Wirkungsweise der Vorrichtung nach Fig. 1 ist wie folgt:
Zunächst wird durch das Steuergerät 15 der Motor 7 a blockiert, so
daß das Abzugswalzenpaar 7 steht und das Trägerband 1 a einklemmt.
Nun wird der Linearantrieb 10 eingeschaltet und bewegt die Etikettenablösekante
6 bis zum Anschlag 11 nach vorne. Der Anstoß gegen den
Anschlag 11 kann dabei - ebenso wie der Anstoß gegen den Anschlag 13 -
durch nicht dargestellte kleine Stoßdämpfer gedämpft werden, welche
zweckmäßig am Verbindungselement 14 angebracht werden.
Bei Beginn dieser Hubbewegung befindet sich wie dargestellt ein
Etikett 1 b so auf der Etikettenablösekante 6, daß es bündig mit deren
vorderen Kante abschließt. Wie in Fig. 4A dargestellt, hat ein solches
Etikett die Länge D. Gemäß Fig. 4B wird nun die Etikettenablösekante 6
um einen Hub vorgeschoben, welcher kleiner als D/2, also geringfügig
kleiner als die halbe Etikettenlänge D ist, wobei dieser Hub
durch den Abstand der Anschläge 11 und 13 bestimmt ist. Gemäß Fig. 4B
wird hierdurch das vorderste Etikett 1 b vom Trägerband 1 a abgelöst
und unter den Sauger 9 geschoben, hat aber noch nicht seine genaue
endgültige Position erreicht, sondern es fehlen hierzu beispielsweise
noch einige Millimeter.
Beim Ansprechen des Endschalters 16 wird nun durch das Steuergerät
15 der Motor 7 a eingeschaltet, und das Abzugswalzenpaar 7 bewegt
das Trägerband 1 a so lange vorwärts, bis der Sensor 4 dem Steuergerät
die richtige Position des Etikettenbandes 1 anzeigt. Dieser Bewegungsvorgang
ist in Fig. 4B durch den Pfeil 22 angedeutet. An seinem Ende
befindet sich gemäß Fig. 4C das Etikett 1 b genau unter dem Sauger 9,
wie das auch in Fig. 2 dargestellt ist.
Zu diesem Zeitpunkt wird durch das Steuergerät 15 die Bremse 5
eingeschaltet und preßt das Etikettenband 1 gegen den Tisch 21.
Alsdann wird der Linearantrieb 10 abgeschaltet, indem z. B. bei einem
Pneumatikzylinder dieser drucklos gemacht wird, und der Motor 7 a
wird auf schnellen Vorschub geschaltet, so daß das Abzugswalzenpaar
7 das Etikettenband 1 a solange abzieht und der Aufwickelrolle
8 zuführt, bis die Etikettenablösekante 6 durch das Trägerband
1 a wieder in ihre Ausgangslage zurückgekehrt ist, also gegen
den Anschlag 13 anliegt, wobei der Endschalter 17 ein entsprechendes
Signal abgibt. Durch diesen raschen Abzugsvorgang wird das Trägerband
1 a vollends von dem Etikett 1 b abgezogen, das sich auf dem
Sauger 9 befindet und durch Vakuum an diesem festgehalten wird.
Zur Erzielung eines gleichmäßig ebenen Anliegens des Trägerbandes 1 a
an der Etikettenablösekante 6 erfolgt diese Bewegung mit Vorteil
gegen eine Bremskraft, z. B. wie dargestellt gegen die Kraft einer
Feder 25 mit flacher Federkennlinie, oder gegen die Kraft eines
- nicht dargestellten - einseitig wirkenden Dämpfzylinders.
(Naturgemäß befindet sich die Feder 25 bei Fig. 1 nicht im Spalt zwischen
dem Sauger 9 und dem Etikettiergut 12, sondern z. B. vor oder hinter
diesem Spalt.)
Befindet sich die Etikettenablösekante 6 wieder in ihrer Ausgangslage,
wie sie in Fig. 3 und in Fig. 4D dargestellt ist, so kann der als
Etikettenspeicher dienende Sauger 9 das Etikett auf das Etikettiergut
übergeben, wie das die Fig. 3 und 4D ebenfalls zeigen.
Anschließend wird durch das Steuergerät 15 der Sauger 9 mittels
seines Antriebs 9 a wieder in seine Ruhelage zurückgefahren, und danach
kann der beschriebene Zyklus von neuem beginnen. Durch den Rückhub
der Etikettenablösekante 6 kommt dabei jeweils wieder ein Etikett 1 b
so auf diese zu liegen, daß dessen Vorderkante bündig mit dem linken
Ende der Etikettenablösekante 6 abschließt, und dies kann durch Einstellen
des Anschlags 13 justiert werden.
Wie die Fig. 1 bis 3 zeigen, wird das Etikettenband 1 nur an der
Umlenkrolle 20 umgelenkt, z. B. um 45°, und dann an der Etikettenablösekante
6 um 180°, so daß das Etikettenband 1 etwa die Form einer
langgestreckten Haarnadel einnimmt. Dadurch ist es sehr leicht einzulegen,
und die gesamte erfindungsgemäße Etikettiervorrichtung baut
extrem flach, so daß auch zwei solche Vorrichtungen Rücken an Rücken
verwendet werden können. Z. B. könnte man sich eine Spiegelebene durch
die Längsachse des Linearantriebs 10 denken, an der der obere Teil
der Fig. 1 gespiegelt würde, und man hätte dann zwei Etikettiervorrichtungen,
welche das Etikettiergut 12 von oben und von unten
etikettieren können. Wichtig ist auch, daß durch die Erfindung
die Bildung von "Blasen" im Etikettierband 1 im Bereich der Etikettenablösekante
6 vermieden und dadurch die Etikettiergenauigkeit erhöht
wird. Außerdem ergibt sich durch die Erfindung ein geringer
Hub der Etikettenablösekante 6 für die Übergabe der Etiketten 1 b,
was die Arbeitsgeschwindigkeit ebenfalls erhöht, und außerdem
- infolge der geringen Dicke der Etikettenablösekante 6 - ein sehr
geringer Hub des Etikettenspeichers 9, besonders im Vergleich zur
Vorrichtung nach der DE-OS 32 33 546.
Naturgemäß sind im Rahmen des Grundgedankens der vorliegenden
Erfindung zahlreiche Abwandlungen und Modifikationen möglich.
Claims (20)
1. Verfahren zum Spenden von Etiketten von einem Etikettenband, welches ein
Trägerband und darauf haftende Haftetiketten aufweist,
wobei der beim Spendevorgang erforderliche Etikettenvorschub durch eine Bewegung um eine Etikettenablösekante erreicht wird, um welche das Trägerband, von einer Vorratsrolle kommend und zu einer Trägerbandaufwicklung führend, schlaufenförmig gelegt ist,
und das Etikett zu einem Etikettenspeicher, z. B. einem beweglichen Sauger, welcher das abgelöste Etikett auf das Etikettiergut überträgt, gespendet wird, dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils beim Vorschub eines neuen Etiketts in Richtung zum Etikettenspeicher unter Blockierung des Trägerbandes an einer Stelle nach der Etikettenablösekante letztere durch einen Linearantrieb in Etikettenvorschubrichtung bewegt wird, um einen Teilvorschub eines Etiketts zum Etikettenspeicher durchzuführen,
und daß anschließend durch einen an einer Stelle nach der Etikettenablösekante angeordneten rotierenden Antrieb das Etikett vor dem Etikettenspeicher genau positioniert wird.
wobei der beim Spendevorgang erforderliche Etikettenvorschub durch eine Bewegung um eine Etikettenablösekante erreicht wird, um welche das Trägerband, von einer Vorratsrolle kommend und zu einer Trägerbandaufwicklung führend, schlaufenförmig gelegt ist,
und das Etikett zu einem Etikettenspeicher, z. B. einem beweglichen Sauger, welcher das abgelöste Etikett auf das Etikettiergut überträgt, gespendet wird, dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils beim Vorschub eines neuen Etiketts in Richtung zum Etikettenspeicher unter Blockierung des Trägerbandes an einer Stelle nach der Etikettenablösekante letztere durch einen Linearantrieb in Etikettenvorschubrichtung bewegt wird, um einen Teilvorschub eines Etiketts zum Etikettenspeicher durchzuführen,
und daß anschließend durch einen an einer Stelle nach der Etikettenablösekante angeordneten rotierenden Antrieb das Etikett vor dem Etikettenspeicher genau positioniert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nach erreichter
genauer Positionierung das Etikettenband vor der Etikettenablösekante
blockiert und die Etikettenablösekante durch in Richtung zur Trägerbandaufwicklung
erfolgendes Abziehen des Trägerbandes in ihre Ausgangsstellung
zurückgezogen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikettenband
nur einmal, nämlich an der Etikettenablösekante, um einen Winkel
umgelenkt wird, welcher größer als 90° und bevorzugt größer als 60° ist.
4. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Etikettenablösekante beim Teilvorschub durch den
Linearantrieb etwas weniger als eine halbe Etikettenlänge in Etikettenvorschubrichtung
bewegt wird.
5. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Etikettenband durch den an einer Stelle
nach der Etikettenablösekante angeordneten rotierenden Antrieb
mit geringer Geschwindigkeit in seine genaue Lage relativ zum
Etikettenspeicher gebracht wird.
6. Verfahren nach Anspruch 2 oder nach einem der darauf rückbezogenen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Etikettenablösekante
mittels des an einer Stelle nach derselben angeordneten rotierenden
Antriebs mit hoher Geschwindigkeit in ihre Ausgangsstellung zurückgezogen
wird.
7. Verfahren nach Anspruch 2 oder nach einem der darauf rückbezogenen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückzugsbewegung der
Etikettenablösekante gebremst wird, insbesondere durch einen einseitig
wirkenden Dämpfer oder durch eine Feder mit flacher Kennlinie.
8. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorschubbewegung des Linearantriebs
durch einen Anschlag begrenzt wird, welcher bevorzugt auf verschiedene
Etikettenlängen einstellbar ist.
9. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Linearantrieb nur in Vorschubrichtung
wirkend ausgebildet ist.
10. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach mindestens einem
der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Verlauf
des Etikettenbandes eine Feststellbremse (5) zur Betätigung
während des Rückzugs der Etikettenablösekante (6) sowie ein Sensor (4)
für die jeweilige Etikettenlage vorgesehen sind,
daß die Etikettenablösekante (6) dazu ausgebildet ist, das Trägerband (1 a) in Gegenrichtung umzulenken,
und daß die Etikettenablösekante (6) mit einem Linearantrieb (10) verbunden ist, welcher einen schnellen Vorschub der Etikettenablösekante (6) ermöglicht.
daß die Etikettenablösekante (6) dazu ausgebildet ist, das Trägerband (1 a) in Gegenrichtung umzulenken,
und daß die Etikettenablösekante (6) mit einem Linearantrieb (10) verbunden ist, welcher einen schnellen Vorschub der Etikettenablösekante (6) ermöglicht.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das
in Gegenrichtung umgelenkte Trägerband (1 a) in einem rotierenden
Antrieb (7, 7 a) geführt ist, welcher bei Stillstand das Trägerband
(1 a) blockiert und im Betrieb eine genaue Positionierung
sowie eine schnelle Abzugsbewegung desselben ermöglicht.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Linearantrieb (10) als Arbeitszylinder, bevorzugt als
pneumatisch arbeitender Arbeitszylinder, ausgebildet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß
der Linearantrieb (10) als elektrischer Linearmotor ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 10-13, dadurch gekennzeichnet,
daß ein verstellbarer Anschlag (11, 13) zur Begrenzung
des Förderhubs und/oder zur Begrenzung des Rückhubs des
Linearantriebs (10) vorgesehen ist.
15. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 10-14, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Endlagen-Stoßdämpfer zur Dämpfung des
Förderhubs und/oder des Rückhubs des Linearantriebs (10) vorgesehen
ist.
16. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 10-15, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein Sensor (16, 17) zur Endlagenerkennung
des Linearantriebs (10) vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 10-16, dadurch
gekennzeichnet, daß der rotierende Antrieb (7, 7 a) für das Trägerband
(1 a) als Schrittmotor oder als Scheibenläufermotor ausgebildet ist.
18. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 10-17, dadurch
gekennzeichnet, daß der rotierende Antrieb (7, 7 a) als mit einer
Schaltkupplung versehener Motor ausgebildet ist.
19. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 10-18, dadurch
gekennzeichnet, daß zu ihrer Steuerung ein Mikroprozessor (15)
vorgesehen ist.
20. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 10-19, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen der Vorratsrolle (2) und der
Etikettenablösekante (6) eine ständig wirkende Bremse (3) zur Aufrechterhaltung
der im Etikettenband (1) erforderlichen Bandspannung
vorgesehen ist.
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