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DE3613462A1 - Vorrichtung zum be- und entladen eines stapellifts - Google Patents

Vorrichtung zum be- und entladen eines stapellifts

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DE3613462A1 DE19863613462 DE3613462A DE3613462A1 DE 3613462 A1 DE3613462 A1 DE 3613462A1 DE 19863613462 DE19863613462 DE 19863613462 DE 3613462 A DE3613462 A DE 3613462A DE 3613462 A1 DE3613462 A1 DE 3613462A1
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Be- und Entladen eines Stapellifts, der ein von einem Ständer getragenes, höhenverstellbares Hubelement zur Aufnahme von durch Bretter getrennten Teilstapeln aus Papier oder anderem Schneidgut aufweist, mit einem benachbarten Ar­ beitstisch, mit dem die Oberflächen der Bretter in ihrer Arbeitsposition in der Höhe annähernd ausgerichtet sind.
Derartige Stapellifte dienen insbesondere zur Zwischen­ stapelung von Schneidgut zwischen dem Rütteln auf einem Rütteltisch und der Weiterverarbeitung auf einer Plan- Schneidmaschine. Durch die Zwischenlage der Bretter wird erreicht, daß in den einzelnen Teilstapeln die Blätter diejenige Ausrichtung beibehalten, die sie beim Rütteln erhalten haben, so daß sich beim Schneiden exakte Forma­ te ergeben.
Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art (DE-AS 12 44 711) sind die Bretter als Luftbretter ausgebildet, die an der Oberseite eine Vielzahl von Luftaustrittsöff­ nungen und eine randnahe Luftzuführöffnung haben. Mit dieser kommt eine am Ständer angebrachte, mit einem Luft­ zuführkanal verbundene Luftglocke in der Arbeitsposition des Luftbretts in Eingriff. Die Kontaktierung der Luft­ glocke schaltet die Luftzufuhr ein und die Hubbewegung des Stapellifts ab. Die zugeführte Luft erleichtert das Beladen des obersten Bretts, beispielsweise von einem Rütteltisch, bzw. das Entladen auf den Arbeitstisch, beispielsweise einer Schneidmaschine. Es können auch Greifer vorgesehen sein, welche den Teilstapel auf den Hintertisch einer Schneidmaschine befördern.
Es ist ferner bei solchen Stapelliften bekannt (EP-OS 1 46 869), die Höhenlage des obersten Bretts in der Ar­ beitsposition durch schwenkbare Anschläge zu sichern, welche an der Unterseite des obersten Bretts angreifen und dieses in die gewünschte Höhe abstützen.
Die Bedienung des Stapellifts erfordert einen erheblichen Teil der Zeit einer Bedienungsperson. Denn beim Beladen muß nach der Zufuhr eines Teilstapels jeweils ein Brett darüber gelegt werden, und beim Entladen ist jeweils vor der Überführung des Teilstapels auf den Arbeitstisch das oberste Brett abzunehmen. Dies erfordert ein gewisses Geschick und ist wegen der Größe und des Gewichts der Bretter auch ermüdend.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art anzugeben, die es erlaubt, den Betrieb eines Stapellifts in größerem Maße als bisher zu automatisieren.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Brett-Transportvorrichtung mit einer Haltevorrichtung zum Angreifen am jeweils obersten Brett, die längs einer Transportbahn zwischen einer der Arbeitsposition des Bretts zugeordneten ersten Stellung und einer zweiten Stellung, die einem gegenüber der Arbeitsposition zumin­ dest in Horizontalrichtung versetzten Brettmagazin zuge­ ordnet ist, hin und her beweglich ist.
Auf diese Weise kann das jeweils oberste Brett vollauto­ matisch von einem Brettmagazin zugeführt bzw. dorthin abgeführt werden, so daß jegliche manuelle Arbeit in Verbindung mit den Brettern entfällt. Da das Brettmagazin nicht für eine manuelle Handhabung zugänglich sein muß, kann es an einer beliebigen Stelle, also auch platzspa­ rend in bisher nicht ausgenutzten Räumen untergebracht werden. Es ist sogar ein vollautomatisches Entladen mög­ lich, wenn die Teilstapel durch eine Fördervorrichtung, wie Greifer, auf den Arbeitstisch gebracht und die Bretter mittels der Transportvorrichtung ins Brettmagazin über­ führt werden. Die Bretter bilden im Brettmagazin einen Stapel, so daß das Ablegen und Aufnehmen eines Bretts in ähnlicher Weise wie beim Stapellift erfolgt.
Besonders günstig ist es, wenn die Haltevorrichtung eine Saugvorrichtung aufweist, die an der Brettoberseite an­ greift. Der Rand der Bretter ist daher vollständig frei. Die Haltevorrichtung kollidiert nicht mit dem üblichen Aufbau des Stapellifts.
Hierbei genügt es in den meisten Fällen, wenn die Saug­ vorrichtung nur im Bereich der Brettmitte angreift. Die Saugvorrichtung hat dann ringsum einen großen Abstand vom Brettrand, was die Kollisionsgefahr mit angrenzenden Teilen noch mehr verringert.
Mit Vorteil weist die Saugvorrichtung mindestens einen Saugkopf auf, der in Vertikalrichtung federnd nachgebend an einem Träger gehalten ist. Hiermit können Höhen- und Toleranzunterschiede beim Aufsetzen der Saugvorrichtung ausgeglichen werden.
Vorzugsweise hat die Transportbahn an beiden Enden einen im wesentlichen vertikalen Abschnitt. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß die oberen Blätter des darunter befindlichen Teilstapels bei der Abnahme des Bretts nicht verschoben werden. Außerdem ist hierdurch eine genaue Positionierung beim Ablegen des Bretts möglich.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das Brettmaga­ zin gegenüber der Arbeitsposition nach hinten versetzt. Dies erlaubt es, daß an beiden Seiten des Stapellifts Arbeitstische, z.B. ein Rütteltisch und ein Schneidtisch, anschließen können, und die Vorderseite freien Zugang für die Bedienungsperson bietet.
Insbesondere befindet sich das Brettmagazin auf dem Stän­ der des Stapellifts. Dies ergibt eine außerordentlich kurze Transportbahn und daher auch kurze Transportzeiten. Der Ständer vermag das Brettmagazin sicher abzustützen. Da ein bisher freier Raum ausgenutzt wird, erfordert das Brettmagazin keinen zusätzlichen Nutzraum.
Günstig ist es auch, daß das oberhalb der Arbeitsposition angeordnete Brettmagazin so weit nach vorn übersteht, daß es die Arbeitsposition teilweise überlappt, und daß die Transportbahn einen nach vorn versetzten Abschnitt aufweist. Die Überlappung erlaubt es, das Brettmagazin mittig auf dem Ständer zu plazieren und die insgesamt benötigte Grundfläche zu verkleinern. Der nach vorn ver­ setzte Abschnitt der Transportbahn sorgt dafür, daß die Bretter um den überlappenden Teil des Brettmagazins herum­ geführt werden.
Hierfür eignet sich insbesondere eine Transportbahn, die, ausgehend von der ersten Stellung, einen nach oben gerichteten ersten vertikalen Abschnitt, einen nach vorn gerichteten ersten horizontalen Abschnitt, einen nach oben gerichteten zweiten vertikalen Abschnitt, einen nach hinten gerichteten zweiten horizontalen Abschnitt und einen nach unten gerichteten dritten vertikalen Ab­ schnitt aufweist. Diese Transportbahn erfordert lediglich eine vertikale und eine horizontale Führung.
Wenn Luftbretter verwendet sind, die an der Oberseite eine Vielzahl von Luftaustrittsöffnungen und eine randna­ he Luftzuführöffnung haben, mit der eine am Ständer ange­ brachte, mit einem Luftzufuhrkanal verbundene Luftglocke in der Arbeitsposition des Luftbretts in Eingriff kommt, empfiehlt es sich, daß die Luftglocke aus der Bewegungs­ bahn des von der Haltevorrichtung transportierten Luft­ bretts verlagerbar ist. Auf diese Weise kann die Luft­ glocke die bisher übliche Lage beibehalten. Sie kolli­ diert trotzdem nicht mit den zu- und abgeführten Luft­ brettern.
Mit Vorteil weist die Transportbahn, ausgehend von der ersten Stellung, einen nach oben gerichteten ersten verti­ kalen Abschnitt und einen nach vorn gerichteten ersten horizontalen Abschnitt auf, und die Luftglocke ist über einen Hubweg, der mindestens gleich dem ersten vertikalen Abschnitt ist, verlagerbar. Nach Anheben der Luftglocke kann das Brett durch die Haltevorrichtung angehoben und nach vorn bewegt werden, so daß es bei einer weiteren Vertikalbewegung nicht mit der Luftglocke kollidiert.
Wenn jeweils ein Teilstapel mittels Greifer auf den Ar­ beitstisch übertragbar ist, sollte dafür gesorgt sein, daß die Bretter auf der dem Arbeitstisch zugewandten Seite mindestens einen Ausschnitt aufweisen, in den der untere Greiferarm zum Erfassen des Teilstapels einführbar ist. Der Greifer ist lediglich im Randbereich des Bretts wirksam, so daß keine Kollision mit der Brett-Transport­ vorrichtung auftritt. Wegen des Ausschnitts kann der Greifer um eine vorgegebene Strecke über den Teilstapel geschoben werden, worauf die Greiferarme vertikal gegen­ einander bewegt werden können. Hierdurch wird ein Ver­ schieben der Blätter des Teilstapels gegeneinander verhin­ dert.
Beim Vorhandensein von mehreren, im Abstand voneinander an der Brettseite vorgesehenen Ausschnitten kann der Greifer an einer Führung parallel zu dieser Brettseite verschiebbar sein. Der Greifer kann daher dem Format des Teilstapels und dessen Lage auf dem Brett so angepaßt werden, daß er etwa in der Mitte angreift und keine Dre­ hung des Teilstapels zu befürchten ist.
Wenn sich zwischen dem oberen Brett und dem Arbeitstisch eine Gehäusewand befindet, sollte auch diese in Verlänge­ rung der Ausschnitte mit Vertiefungen versehen sein, so daß der untere Greiferarm ungehindert in die Ausschnit­ te gefahren werden kann.
In vielen Fällen ist es günstig, wenn die Brettoberfläche in der Arbeitsposition etwas über den Arbeitstisch über­ steht. Der untere Greiferarm kann dann horizontal zuge­ führt werden.
Weitere Vorteile bietet es, daß der Arbeitstisch auf der dem Stapellift gegenüberliegenden Seite eine Seiten­ wand aufweist, die in Verlängerung des mindestens einen Ausschnitts jeweils eine Unterbrechung für den Durchtritt des Greifers aufweist. Auf diese Weise gelingt es, den Teilstapel automatisch an der Seitenwand derart auszurich­ ten, daß keine oder nur noch eine geringfügige Nachbesse­ rung erforderlich ist. Der Greifer selbst kann dann durch die Unterbrechung nach außen gefahren werden, so daß er den Vorschub des Teilstapels bei der weiteren Bearbei­ tung, insbesondere in einer Schneidmaschine, nicht behin­ dert.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeich­ nung dargestellten, bevorzugten Ausführungsbeispiels naher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine räumliche Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit Stapellift und benachbartem Ar­ beitstisch,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung einer Haltevorrichtung der Brett-Transportvorrichtung,
Fig. 3 schematisch die Transportbahn der Haltevorrichtung,
Fig. 4 schematisch einen vertikalen Querschnitt durch die Vorrichtung der Fig. 1,
Fig. 5 den Greifer am rechten Ende der Bewegungsbahn des Teilstapels und
Fig. 6 den Greifer in seiner Ruheposition.
Die Vorrichtung der Fig. 1 umfaßt einen Stapellift 1 mit einem Ständer 2 und einem Hubelement 3, das auf einer Traggabel 4 einen Stapel 5, bestehend aus Teilstapeln 6 und dazwischen angeordneten Luftbrettern 7, trägt. Das Hubelement 3 wird in bekannter Weise durch einen Stellmo­ tor im Ständer 2 und gegebenenfalls ein Zwischengetriebe auf- und abbewegt. Die Traggabel 4 greift entweder unmit­ telbar am unteren Luftbrett 7 oder an einer den Stapel 5 tragenden Palette an. An den Ständer 2 schließt eine den Stapel 5 an drei Seiten umgebende Gehäusewand 8 an. Der Ständer 2 kann ortsfest angeordnet oder auf Rollen verfahrbar sein.
Neben dem Stapellift 1 befindet sich eine Papier-Schneid­ maschine 9, von der lediglich der hintere Teil des Ar­ beitstisches 10 dargestellt ist. Dieser Arbeitstisch schließt über eine Überbrückungsfläche 11 an den Stapel­ lift 1 an. Wenn das oberste Luftbrett 7 a die veranschau­ lichte Arbeitsposition P eingenommen hat, ist seine Ober­ fläche in der Höhe annähernd mit der Überbrückungs­ fläche 11 und dem Arbeitstisch 10 ausgerichtet, wobei das Brett geringfügig über den Arbeitstisch 10 und die Überbrückungsfläche 11 übersteht. Auf der gegenüberliegen­ den Seite des Stapellifts 1 kann beispielsweise ein Rüt­ teltisch anschließen.
Die Luftbretter sind hohl und weisen an ihrer Oberfläche eine Vielzahl von Luftaustrittsöffnungen 12 sowie eine in der Nähe des Randes angeordnete und durch eine Luft­ glocke 13 abgedeckte Luftzufuhröffnung auf. Wenn das oberste Luftbrett 7 a von unten gegen die Luftglocke 13 angedrückt wird, wobei diese etwas federnd nachgibt, wird die Luftzufuhr durch die Glocke 13 eingeschaltet. Mit Hilfe eines pneumatischen Stellmotors 14 kann die Luftglocke 13 um einen Hubweg angehoben werden.
Ferner ist eine Brett-Transportvorrichtung 15 vorgesehen. Diese umfaßt eine Haltevorrichtung 16, welche aus einer ersten Stellung, die der Arbeitsposition P des obersten Luftbretts 7 a zugeordnet ist (vgl. Fig. 1), in eine zweite Stellung, die einem Brettmagazin 17 zugeordnet ist, und zurück bewegbar ist. Das Brettmagazin befindet sich auf der Oberseite des Ständers 2 und weist eine durch Trag­ schienen 18 gebildete Ablagefläche auf, die ein Luft­ brett 7 b, das strichpunktiert in Fig. 1 veranschaulicht ist, oder einen Stapel solcher Luftbretter aufnehmen kann. Das Brettmagazin 17 steht nach vorn über den Stän­ der 2 über und überlappt daher den Stapel 5 teilweise. Die Haltevorrichtung 16 ist an der Kolbenstange 19 eines Kolben und Zylinder aufweisenden Stellmotors 20 befestigt, so daß eine Vertikalbewegung der Haltevorrichtung 16 erfolgen kann. Der Stellmotor 20 ist an einem Schlitten 21 befestigt, der mit Hilfe eines Stellmotors 22 in horizon­ taler Richtung verstellt werden kann.
Wie Fig. 2 veranschaulicht, weist die Haltevorrichtung 16 einen Träger 23 mit zwei Buchsen 24 und 24 a auf. In diesen Buchsen sind Saugköpfe 25 und 25 a in Vertikalrichtung geführt, wobei eine begrenzte Relativbewegung zum Trä­ ger 23 unter elastischer Zusammendrückung einer Feder 26 möglich ist. Die Saugköpfe 25 werden über einen An­ schluß 27 mit einer Unterdruckquelle verbunden, so daß beim Aufsetzen der Saugteller 28 und 28 a der Saugköpfe auf die Oberseite des obersten Luftbretts 7 a eine ausrei­ chende Haltekraft erzeugt wird. Die Saugteller sind an Stellen der Brettoberfläche angeordnet, an denen sich keine Luftaustrittsöffnungen befinden.
In Fig. 3 ist schematisch veranschaulicht, wie ein in der Arbeitsposition P befindliches Luftbrett 7 a zum Brett­ magazin 17 hin transportiert wird. Die Pfeile kennzeichnen die von der Halterung 16 durchlaufene Transportbahn 29. Es gibt einen ersten nach oben gerichteten vertikalen Abschnitt a, einen nach vorn gerichteten ersten horizon­ talen Abschnitt b, einen nach oben gerichteten zweiten vertikalen Abschnitt c, einen nach hinten gerichteten zweiten horizontalen Abschnitt d und einen nach unten gerichteten dritten vertikalen Abschnitt e. Beim Beladen des Stapellifts ist die Bewegungsrichtung umgekehrt. Durch den Abschnitt b wird die Luftplatte nach vorn be­ wegt. Dies ermöglicht es einerseits, daß bei der an­ schließenden Vertikalbewegung das Brett am Brettmagazin 1 vorbeibewegt werden kann, und andererseits, daß das Brett aus dem Einflußbereich der Luftglocke 13 herausgezogen wird. Der Hubweg der Luftglocke 13 ist etwas größer als der erste vertikale Abschnitt a. Infolgedessen kann das Luftbrett ohne Kollision mit anderen Teilen in die Maga­ zinlage und zurück transportiert werden.
Wie Fig. 1 zeigt, ist ein Greifer an einer Führung 31 in Längsrichtung verschiebbar. Diese ist ihrerseits an einer Führung 32, die über Ständer 33 am Arbeitstisch 10 befestigt ist, in Querrichtung mit Hilfe eines nicht veranschaulichten Motors verschiebbar. Jedes Luftbrett besitzt an der dem Arbeitstisch 10 zugewandten Seite mehrere Ausschnitte 34, die sich in Vertiefungen 35 in der Oberseite der Gehäusewand 8 befinden. Die Oberflächen dieser Wand und des obersten Luftbretts 7 a befinden sich etwas oberhalb der Überbrückungsfläche 11 und des Arbeits­ tisches 10. Infolgedessen kann der untere Greiferarm 36 bei geradliniger, waagerechter Bewegung ungehindert durch die Vertiefung 35 in den Ausschnitt 34 gelangen. Dabei befindet sich der obere Greiferarm 37 oberhalb des ober­ sten Teilstapels 6. Werden nun die Greiferarme durch einen Stellmotor 38 gegeneinander gezogen, wird der Teil­ stapel 6 sicher ergriffen, wie es im mittleren Teil der Fig. 4 gezeigt ist.
Wenn nun der so geschlossene Greifer nach rechts in die in Fig. 5 veranschaulichte Endlage gebracht wird, nimmt er den Teilstapel 6 mit, bis dieser gegen einen Anschlag stößt, der durch eine Seitenwand 39 auf der dem Stapel­ lift 1 gegenüberliegenden Seite des Arbeitstisches 10 gebildet ist. Diese Seitenwand besitzt in Verlängerung der Ausschnitte 34 Unterbrechungen 40, durch die der Greifer 30 nach außen in die in Fig. 6 veranschaulichte Ruhestellung treten kann. Der so plazierte Teilstapel kann dann ohne oder mit geringfügiger zusätzlicher Aus­ richtung vom nicht veranschaulichten Sattel der Schneid­ maschine ergriffen und nach vorn unter das nicht veran­ schaulichte Schneidmesser geschoben werden. Zwecks Anpas­ sung an verschiedene Formate kann der Greifer 30 mit einem der drei Ausschnitte 34 durch Verschieben an der Führung 31 ausgerichtet werden.
Fig. 4 zeigt zwei Hebel 41 und 42, welche in der veran­ schaulichten Stellung das oberste Luftbrett 7 a in der gewünschten, definierten Höhe halten. Diese Hebel sind durch Stellmotoren 43 bzw. 44 in eine Lage schwenkbar, in der sie außerhalb der Projektion der Luftbretter 7 liegen, wie dies in EP-OS 146 869 erläutert ist. Diese Hebel sind in Fig. 3 schematisch und in einer anderen Schnittebene dargestellt.
Die veranschaulichte Konstruktion erlaubt ein vollautoma­ tisches Entladen des Stapellifts. Nach Abnahme eines Teilstapels 6 durch den Greifer 30 wird das oberste Luft­ brett 7 a durch die Transportvorrichtung 15 zum Brettmaga­ zin 17 transportiert. Das Hubelement hebt das nächste Luftbrett 7 in die Arbeitsposition P, wo es durch die Hebel 41, 42 gesichert wird. Alsdann wiederholt sich das Arbeitsspiel, sobald der Teilstapel auf dem Arbeits­ tisch 10 verarbeitet worden ist.
Von dem dargestellten Ausführungsbeispiel kann in vielfa­ cher Hinsicht abgewichen werden, ohne den Grundgedanken der Erfindung zu verlassen. Beispielsweise kann auf den horizontalen Abschnitt b der Transportbahn 29 verzichtet werden, wenn das Brettmagazin 17 weiter hinten angeordnet ist oder kurzzeitig zurückgezogen wird, und wenn die Luftglocke aus der Projektion des Stapels 5 herausbewegt wird, beispielsweise durch eine Schwenkbewegung. Die veranschaulichten Stellmotoren sind pneumatische Kol­ ben-Zylinder-Anordnungen. Es kommen aber auch hydrauli­ sche, elektrische und andere Stellmotoren in Betracht.

Claims (16)

1. Vorrichtung zum Be- und Entladen eines Stapellifts, der ein von einem Ständer getragenes, höhenverstell­ bares Hubelement zur Aufnahme von durch Bretter ge­ trennten Teilstapeln aus Papier oder anderem Schneid­ gut aufweist, mit einem benachbarten Arbeitstisch, mit dem die Oberflächen der Bretter in ihrer Arbeits­ position in der Höhe annähernd ausgerichtet sind, gekennzeichnet durch eine Brett-Transportvorrichtung (15) mit einer Haltevorrichtung (16) zum Angreifen am jeweils obersten Brett (7 a), die längs einer Trans­ portbahn (29) zwischen einer der Arbeitsposition (P) des Bretts zugeordneten ersten Stellung und einer zweiten Stellung, die einem gegenüber der Arbeits­ position zumindest in Horizontalrichtung versetzten Brettmagazin (17) zugeordnet ist, hin und her beweg­ lich ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtung (16) eine Saugvorrichtung (25, 25 a) aufweist, die an der Brettoberseite an­ greift.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugvorrichtung (25, 25 a) nur im Bereich der Brettmitte angreift.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Saugvorrichtung (25, 25 a) in Verti­ kalrichtung federnd nachgebend an einem Träger (23) gehalten ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportbahn (29) an beiden Enden einen im wesentlichen vertikalen Abschnitt (a, e) aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Brettmagazin (17) gegenüber der Arbeitsposition (P) nach hinten versetzt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Brettmagazin (17) auf dem Ständer (2) des Stapellifts (1) befindet.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das oberhalb der Arbeitsposition (P) angeordnete Brettmagazin (17) so weit nach vorn übersteht, daß es die Arbeitsposition (P) teilweise überlappt, und daß die Transportbahn (29) einen nach vorn versetzten Abschnitt (b, c) aufweist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportbahn, ausgehend von der ersten Stel­ lung, einen nach oben gerichteten ersten vertikalen Abschnitt (a), einen nach vorn gerichteten ersten horizontalen Abschnitt (b), einen nach oben gerichte­ ten zweiten vertikalen Abschnitt (c), einen nach hinten gerichteten zweiten horizontalen Abschnitt (d) und einen nach unten gerichteten dritten verti­ kalen Abschnitt (e) aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bei der Luftbretter verwendet sind, die an der Oberseite eine Vielzahl von Luftaustrittsöffnungen und eine randnahe Luftzufuhröffnung haben, mit der eine am Ständer angebrachte, mit einem Luftzuführkanal ver­ bundene Luftglocke in der Arbeitsposition des Luft­ bretts in Eingriff kommt, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftglocke (13) aus der Bewegungsbahn des von der Haltevorrichtung (16) transportierten Luft­ bretts (7) verlagerbar ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich­ net, daß die Transportbahn (29), ausgehend von der ersten Stellung, einen nach oben gerichteten ersten vertikalen Abschnitt (a) und einen nach vorn gerich­ teten ersten horizontalen Abschnitt (b) aufweist und daß die Luftglocke (13) über einen Hubweg, der mindestens gleich dem ersten vertikalen Abschnitt ist, verlagerbar ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, bei der jeweils ein Teilstapel mittels Greifer auf den Arbeitstisch übertragbar ist, dadurch gekennzeich­ net, daß die Bretter (7) auf der dem Arbeitstisch (10) zugewandten Seite mindestens einen Ausschnitt (34) aufweisen, in den der untere Greiferarm (36) zum Erfassen des Teilstapels (6) einführbar ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich­ net, daß beim Vorhandensein von mehreren in Abstand voneinander an der Brettseite vorgesehenen Ausschnit­ ten (34) der Greifer (30) an einer Führung (31) parallel zu dieser Brettseite verschiebbar ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sich zwischen dem obersten Brett (7 a) und dem Arbeitstisch (10) eine Gehäusewand (8) befin­ det und diese in Verlängerung der Ausschnitte (34) mit Vertiefungen (35) versehen ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 12 bis 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Brettoberfläche in der Arbeits­ position (P) etwas über den Arbeitstisch (10) über­ steht.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitstisch (10) auf der dem Stapellift (1) gegenüberliegenden Seite eine Seitenwand (39) aufweist, die in Verlängerung des mindestens einen Ausschnitts (34) jeweils eine Unterbrechung (40) für den Durchtritt des Greifers (30) aufweist.
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