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DE4220026A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Abräumen von Zuschnittstapeln von einer Palette oder dergleichen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Abräumen von Zuschnittstapeln von einer Palette oder dergleichen

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Publication number
DE4220026A1
DE4220026A1 DE19924220026 DE4220026A DE4220026A1 DE 4220026 A1 DE4220026 A1 DE 4220026A1 DE 19924220026 DE19924220026 DE 19924220026 DE 4220026 A DE4220026 A DE 4220026A DE 4220026 A1 DE4220026 A1 DE 4220026A1
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DE
Germany
Prior art keywords
intermediate layer
stack
layer
blank
layers
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19924220026
Other languages
English (en)
Inventor
Heinz Focke
Thomas Dipl Ing Haefker
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Focke and Co GmbH and Co KG
Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
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Filing date
Publication date
Application filed by Focke and Co GmbH and Co KG filed Critical Focke and Co GmbH and Co KG
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Publication of DE4220026A1 publication Critical patent/DE4220026A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G59/00De-stacking of articles
    • B65G59/005De-stacking of articles by using insertions or spacers between the stacked layers

Landscapes

  • Making Paper Articles (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Abnehmen von Stapeln aus Verpackungszuschnitten (Zuschnittstapel) von einer Unterlage, insbesondere von einer Palette, im Zusammenhang mit einer Verpackungsmaschine. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Bei der Fertigung von Packungen aus (dünnem) Karton, z. B. bei der Herstellung von Klappschachteln (Hinge-Lid-Pac­ kungen) für Zigaretten, ist es üblich, die Packungszu­ schnitte außerhalb des Verpackungsbetriebes nämlich an der Fertigungsstätte des Verpackungsmaterials (Papierfabrik) herzustellen durch Stanzen von Materialbahnen oder anderen "Nutzen". Die fertigen Zuschnitte werden gestapelt (Zu­ schnittstapel) an den Verwendungsort geliefert. Die Ver­ packungsmaschinen sind üblicherweise mit maschinenseitigen Zuschnitt-Magazinen ausgestattet, in die die Zuschnitt­ stapel eingegeben werden.
Wegen der zunehmend höheren Leistung der Verpackungs­ maschinen ist die bisher vorwiegend manuelle Beschickung der Zuschnittmagazine problematisch. Es ist bereits eine Anzahl von Lösungen für die mechanische Handhabung der Zuschnittstapel im Bereich der Verpackungsmaschinen bekannt geworden. Ein besonders wichtiges Problem ergibt sich dadurch, daß die Zuschnittstapel üblicherweise auf Paletten angeliefert werden. Die Zuschnittstapel sind dabei in Lagen übereinander angeordnet. Jede dieser Stapellagen besteht aus einer Vielzahl von üblicherweise in Reihen nebenein­ ander angeordneten Zuschnittstapeln. Die Schwierigkeit liegt nun darin, die Zuschnittstapel einzeln oder in Gruppen von der Palette aufzunehmen und an ein Transport­ system der Verpackungsmaschine zu übergeben.
Die Erfindung befaßt sich mit diesem Problem. Es geht dem­ nach darum, eine leistungsfähige, für die Zuschnitte bzw. Zuschnittstapel schonende Handhabung derselben beim Abnehmen von einer Palette oder einer anderen Unterlage zu gewährleisten.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist das erfindungsgemäße Verfahren dadurch gekennzeichnet, daß die Zuschnittstapel auf einer dünnen, flexiblen Unterlage bzw. Zwischenlage ruhen und durch Abziehen derselben mit dieser von der Unterlage abgefördert werden.
Es ist grundsätzlich bekannt, bei Anordnung mehrerer Lagen von Zuschnittstapeln auf einer Palette zwischen den Lagen trennende Zuschnitte anzuordnen, nämlich Zwischenlagen aus dünnem, flexiblem Material. Diese Zwischenlagen können beispielsweise aus Papier oder dünnem Karton bestehen.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren erhalten die Zwischen­ lagen eine neue Aufgabe. Sie dienen zum Abtransport der Zuschnittstapel bzw. einer kompletten Stapellage, in dem diese durch Wegziehen der Zwischenlage von der Palette ab­ gefördert wird.
Besonders vorteilhaft ist eine Ausführung der Erfindung, bei der zwischen zwei übereinander angeordneten Stapellagen jeweils zwei Zwischenlagen angeordnet sind. Die obere dient dabei zum Abfördern der auf dieser ruhenden Stapellage durch Wegziehen der Zwischenlage. Die untere der beiden Zwischenlagen wird in der Stapelposition fixiert, so daß die sich darunter befindenden Zuschnittstapel in der Ursprungsposition auf der Palette oder einer anderen Unter­ lage gehalten werden.
Die durch Ziehen der Zwischenlage von der Palette abgezogene Stapellage wird auf eine unmittelbar neben der Palette sich erstreckende Ablage gefördert. Diese liegt in Höhe der Unterseite der abgezogenen Stapellage, so daß die Zuschnittstapel auf diese Ablage gezogen werden. Die Ablage ist vorzugsweise ein Förderer (Rollenförderer), der die einzelnen Reihen der Stapellage nacheinander abfördert. Damit befinden sich die Zuschnittstapel in dem Förderfluß zur Verpackungsmaschine.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung bestehen je­ weils zwei übereinander angeordnete Zwischenlagen aus einem einstückigen Zwischenlagenzuschnitt. Diese Ausführungsform erweist sich bei der Herstellung und Handhabung von Zwischenlagen als besonders vorteilhaft, da jeweils eine untere und eine obere Zwischenlage durch Falten des Zwischenlagenzuschnitts entlang einer in Abförderrichtung der Stapellage angeordneten Schwächungslinie, die vorzugs­ weise als Perforationslinie ausgebildet ist, entstehen. Dabei befinden sich die Zwischenlagen automatisch in einer gewünschten Relativzustellung zueinander. Die Perforations­ linie wird auf einfache Weise durch Abziehen der oberen von der unteren Zwischenlage durchtrennt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist mit Zugorganen ausge­ rüstet, die jeweils eine Zwischenlage am Rand erfassen und seitlich wegziehen. Bei zwei übereinander angeordneten Zwischenlagen wird jede dieser Zwischenlagen an einander gegenüberliegenden Seiten durch ein Zugorgan mit Klemm­ backen erfaßt. Die untere Zwischenlage wird dadurch in der Stapelposition auf der Palette gehalten und die obere Zwischenlage mit der Stapellage abgezogen.
Weitere Einzelheiten der Erfindung beziehen sich auf die Ausbildung der Zwischenlagen sowie deren Handhabung und Förderorgane für die Zuschnittstapel.
Weitere Einzelheiten des Verfahrens und der Vorrichtung werden nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen darge­ stellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 Eine Palette mit Zuschnittstapeln in Seitenansicht während des Abräumens,
Fig. 2 eine Grundrißdarstellung zu Fig. 1,
Fig. 3 einen Ausschnitt einer Lage aus Zuschnittstapeln im Grundriß, in vergrößertem Maßstab,
Fig. 4 einen ausgebreiteten Zwischenlagenzuschnitt, und
Fig. 5 den Zwischenlagenzuschnitt gemäß Fig. 4 in gefaltetem Zustand.
Bei dem in den Zeichnungen dargestellten Ausführungs­ beispiel geht es um die Handhabung von Zuschnitten 10 aus dünnem Karton für die Herstellen von Klappschachteln (Hinge-Lid-Packungen) für Zigaretten. Die Zuschnitte in den aus Fig. 3 ersichtlichen Konturen sind durch Stanzen von entsprechenden Materialbahnen oder Materialstücken ge­ fertigt und am Herstellungsort unter Bildung von Zuschnitt­ stapeln 11 übereinandergelegt. Jeder Zuschnittstapel 11 besteht aus einer Vielzahl von übereinanderliegenden, exakt ausgerichteten Zuschnitten 10.
Die Zuschnittstapel 10 sind bei dem vorliegenden Aus­ führungsbeispiel auf einer Palette 12 gelagert. Mit dieser werden die Zuschnittstapel 11 an den Verwendungsort geliefert, also einer Verpackungsmaschine zugestellt.
Die Zuschnittstapel 11 sind lagenweise auf der Palette 11 angeordnet, also unter Bildung einer Mehrzahl von Stapel­ lagen 13. Jede dieser Stapellagen 13 besteht aus einer Viel­ zahl von nebeneinander angeordneten Zuschnittstapeln 11. Diese sind in Reihen 14 angeordnet. Wie insbesondere aus Fig. 3 ersichtlich, besteht jede Reihe 14 aus dicht neben­ einanderliegenden Zuschnittstapeln 11. Diese sind exakt zueinander aus- und hinsichtlich ihrer Relativstellung gleichgerichtet. Die langgestreckten annähernd rechteckigen Zuschnitte 10 sind mit ihrer Längserstreckung quer zu den Reihen 14 angeordnet.
Zwischen den übereinander angeordneten Stapellagen 13 sind Zwischenlagen 15 und 16 angeordnet. Diese bestehen aus einem dünnen, flexiblen Material, insbesondere aus Papier oder dünnem Karton. Als eine Besonderheit sind jeweils zwei derartiger Zwischenlagen 15, 16 zwischen zwei übereinander liegenden Stapellagen 13 angeordnet. Auch zwischen der unteren Stapellage 13 und einem Palettenboden 17 befinden sich zwei Zwischenlagen 15, 16.
Mit Hilfe dieser Zwischenlagen 15, 16 werden die Zuschnitt­ stapel 11 lagenweise bzw. reihenweise von der Palette 12 abgeräumt und in den Transportfluß zur Verpackungsmaschine eingeführt. Zu diesem Zweck wird die der jeweils abzu­ räumenden, oberen Stapellage 13 zugekehrte Zwischenlage 15 an einem Rand erfaßt und in Horizontalrichtung bzw. in der Ebene der Stapellagen 13 von der Palette 12, nämlich von einem auf dieser verbleibenden Reststapel abgezogen. Zu diesem Zweck wird die Zwischenlage 15 an einem in Förder­ richtung der abzuräumenden Stapellage 13 vornliegenden Rand 18 durch Klemmorgane eines Zugförderers (nicht gezeigt) erfaßt. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird der Rand 18 durch zwei langgestreckte, nämlich sich (annähernd) über die volle Breite der Zwischenlage 15 erstreckende Klemmbacken 19, 20 erfaßt. Auf diese Klemmbacken 19, 20 einer zangenartigen Haltevorrichtung wird eine Zugkraft in Richtung des Pfeils 21 ausgeübt. Dadurch wird die Zwischen­ lage 15 mit den auf dieser ruhenden Zuschnittstapel 11 von der Unterlage, nämlich der unteren Zwischenlage 16, abge­ zogen. Die obere Stapellage 13 wird auf diese Weise von der Palette 12 bzw. von dem Reststapel abgefördert.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel gleitet die obere Zwischenlage 15 bei dieser Abziehbewegung auf der unteren Zwischenlage 16. Diese wird zur Sicherung der darunter liegenden Stapellage 13 in der Stapelposition fixiert. An einem in Förderrichtung rückwärtigen, zum Rand 18 gegen­ überliegenden Rand 22 wird die untere Zwischenlage 16 erfaßt und in der Position gehalten. Auch hierfür ist ein Halteorgan mit Klemmbacken 23, 24 vorgesehen. Dieses Halte­ organ ist feststehend angeordnet.
Die mit der bzw. durch die Zwischenlage 15 vom Reststapel abgezogene obere Stapellage 13 wird auf einen Abförderer 25 gezogen. Dieser befindet sich mit der Förderebene in Höhe der Unterseite der oberen Stapellage 13 bzw. geringfügig darunter. Dadurch werden die Zuschnittstapel 11 reihenweise nacheinander auf dem Förderer 25 abgelegt. Die Reihen 14 sind zu diesem Zweck quer zur Förderrichtung orientiert.
Der Abförderer 25 ist hier als Rollenförderer ausgebildet mit einer Mehrzahl von drehbaren Rollen 26.
Die als Transportmittel für die Stapellage 13 dienende Zwischenlage 15 wird zur Übergabe der Reihen 14 an den Abförderer 25 nach unten weggezogen. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel wird die Zwischenlage 15 durch die unterhalb des Abförderers 25 angeordneten Klemmbacken 19, 20 in einer schräggerichteten Ebene von etwa 45° nach unten abgezogen. Die Zuschnittstapel 11 kommen dadurch von der Zwischenlage 15 frei und werden selbsttätig auf dem Abförderer 25 abgelegt.
Der Abförderer 25 transportiert die Reihen 14 bis zu einem Querförderer 27, der hier als Gurtförderer ausgebildet ist mit einer Mehrzahl von zwischen den Rollen 26 laufenden Gurten 28. Der Querförderer 27 ist auf- und abbewegbar. Nach Erreichen einer Reihe 14 in einer Position oberhalb der Gurte 28 werden diese angehoben. Die Reihe 14 kann nun abgefördert werden zur Verpackungsmaschine.
Die ursprünglich untere Zwischenlage 16 bildet nach dem Abräumen einer Stapellage 13 eine obere Abdeckung für die nächstfolgende Stapellage. Während des Abziehens dieser Stapellage wird gleichzeitig und synchron auch diese zweite Zwischenlage 16 abgenommen. Bei dem gezeigten Ausführungs­ beispiel wird diese Zwischenlage 16 nach Maßgabe der Abzieh­ bewegung der Zwischenlage 15 von einem Förderer aufge­ nommen, nämlich einer quer zur Förderrichtung angeordneten Walze 29. Diese ist mit Einrichtungen zum Erfassen der Zwischenlage 16 versehen, insbesondere mit Saugbohrungen. Die Zwischenlage 16 wird durch die Walze 29 umgelenkt und dabei von der Oberseite der Stapellage 13 abgenommen. Die Zwischenlage 16 kann durch weitere Förderorgane aus dem Bereich der Palette 12 abtransportiert und zusammen mit der ursprünglich oberen Zwischenlage 15 zum Herstellungsort für die Zuschnitte 10 zurückgebracht werden.
Die Walze 29 hat zusätzlich eine Führungs- und Halte­ funktion beim Abziehen der Stapellage 13. Die Walze 29 befindet sich an einem in Abförderrichtung vornliegenden Randbereich der Palette 12 bzw. der Stapellagen 13. Hier wird ein leichter Druck auf die Zuschnittstapel 10 bei der Abförderbewegung ausgeübt, so daß diese in ihrer Formation und Position gehalten werden.
Darüber hinaus sind zusätzliche, seitliche Führungsorgane für die abgeförderte Stapellage 13 vorhanden, nämlich auf­ rechte Führungswalzen 30, 31. Diese sind seitlich dicht neben der Palette bzw. den Stapellagen 13 angeordnet und um eine aufrechte Achse drehbar. Die Führungswalzen 30, 31 sind eine seitliche Stütze für die Zuschnittstapel 11 bzw. für die Reihen 14 im Bereich der Übergabe an den Abförderer 25.
Die Zwischenlagen 15, 16 können in besonderer Weise ausge­ bildet sein. Die einander zugekehrten Oberflächen weisen aufgrund entsprechender Beschichtung einen niedrigen Reibungsbeiwert auf, so daß die beschriebene gleitende Relativbewegung erleichtert ist. Die den Zuschnittstapeln 11 zugekehrten Oberflächen der Zwischenlagen 15, 16 können hingegen einen erhöhten Reibungsbeiwert aufweisen, so daß die Zuschnittstapel 11 gegen Relativverschiebung zusätzlich gesichert sind. Des weiteren können die Zwischenlagen 15, 16 für mehrfachen Gebrauch eingerichtet sein.
Bei der Handhabung von Zuschnitten 10 für Klappschachteln sind durch die besondere Ausgestaltung der Zuschnitte 10 an den Längsseiten der Reihen 14 Ausnehmungen 32 und 33 gebildet. Die Ausnehmungen 32 entstehen zwischen benach­ barten Zuschnittstapeln 11 aufgrund der Ausbildung der Zuschnitte 10 im Kopfbereich, nämlich durch das Vorhanden­ sein eines Deckelinnenlappens 34. Auf der gegenüber­ liegenden Seite befinden sich die Ausnehmungen 33 in der Mitte der Zuschnittstapel 11 durch die Begrenzung von Seitenlappen des Zuschnitts mit schrägen Kanten. Die Zwischenlagen 15, 16 sind zweckmäßigerweise an diese Gestalt der Zuschnitte 10 bzw. Zuschnittstapel 11 angepaßt. So können beispielsweise die jeweils obenliegenden Zwischen­ lagen 15 auf der in Transportrichtung rückwärtigen Seite, also im Bereich der Klemmbacken 23, 24, Ausnehmungen auf­ weisen, die im Bereich der Ausnehmungen 32 liegen. An diesen Stellen kann demnach die untere Zwischenlage 16 durch die Klemmbacken 23, 24 erfaßt werden, obwohl die Zwischenlagen 15, 16 insgesamt zueinander ausgerichtet sind. Entsprechend ist auf der gegenüberliegenden Seite die untere Zwischenlage 16 mit Ausnehmungen im Bereich der Ausnehmungen 33 versehen, so daß hier die obere Zwischen­ lage durch die Klemmbacken 19, 20 frei von der Zwischenlage 16 erfaßt werden kann. Die Klemmbacken müssen in diesem Falle so ausgebildet sein, daß sie nur im Bereich der Aus­ nehmungen 32, 33 wirksam werden.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind statt dessen die Zwischenlagen 15, 16 mit Versatz zueinander angeordnet. Die oberen Zwischenlagen 15 sind auf der in Förderrichtung vornliegenden Seite, also den Klemmbacken 19, 20 zugekehrt, mit einem aus dem Bereich der Stapellagen 13 heraus­ tretenden Vorsprung 35 gelegt. Auf der gegenüberliegenden Seite sind die unteren Zwischenlagen 16 mit einem Vorsprung 36 zum Erfassen durch die Klemmbacken 23, 24 angeordnet.
Die unteren Zwischenlagen 15, 16 auf dem Palettenboden 17 sind analog ausgebildet. Die Vorsprünge 35, 36 sind hier nach unten umgefaltet, bevor sie in Benutzung genommen werden.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 4 und Fig. 5 bestehen jeweils zwei übereinander angeordnete Zwischenlagen 15, 16 aus einem einstückigen Zwischenlagenzuschnitt 37, der in Abförderrichtung der Stapellage 13 eine Perforationslinie 38 aufweist. Die Konturen des Zwischenlagenzuschnitts 37 sind quer zur Perforationslinie 38 stufenartig versetzt ausgebildet, so daß diametral angeordnete Absätze ent­ stehen, die bei Falten des Zwischenlagenzuschnitts 37 entlang der Perforationslinie 38 die Vorsprünge 35, 36 der Zwischenlagen 16, 17 bilden (Fig. 5). Dabei weisen beide Zwischenlagen 16, 17 die gleiche Breite auf. Beim Abziehen der oberen Zwischenlage 15 mit der Stapellage 13 von der in der Ausgangsstellung festgehaltenen unteren Zwischenlage 16 wird der Zwischenlagenzuschnitt 37 entlang der Perforations­ linie 38 durchtrennt, so daß zwei voneinander unabhängige, auf die bereits beschriebene Weise zu betätigende Zwischen­ lagen 15, 16 entstehen.
Die Stapellagen werden bei dem vorliegenden Ausführungs­ beispiel auf stets gleichbleibendem Niveau abgefördert. Dieses ist durch die Höhe des Abförderers 25 gegeben. Die Palette 12 wird dabei abschnittweise angehoben, so daß stets die obere, freie Stapellage 13 in einer Abförderebene liegt.
Bezugszeichenliste
10 Zuschnitt
11 Zuschnittstapel
12 Palette
13 Stapellage
14 Reihe
15 Zwischenlage
16 Zwischenlage
17 Palettenboden
18 Rand
19 Klemmbacken
20 Klemmbacken
21 Pfeil
22 Rand
23 Klemmbacken
24 Klemmbacken
25 Abförderer
26 Rollen
27 Querförderer
28 Gurt
29 Walze
30 Führungswalze
31 Führungswalze
32 Ausnehmung
33 Ausnehmung
34 Deckelinnenlappen
35 Vorsprung
36 Vorsprung
37 Zwischenlagenzuschnitt
38 Perforationslinie

Claims (17)

1. Verfahren zum Abnehmen von Stapeln aus Verpackungs­ zuschnitten (Zuschnittstapel 11) von einer Unterlage, ins­ besondere von einer Palette (12), im Zusammenhang mit einer Verpackungsmaschine, dadurch gekennzeich­ net, daß die Zuschnittstapel (11) auf einer dünnen, flexiblen Unterlage bzw. Zwischenlage (15) ruhen und durch Abziehen derselben mit dieser von der Unterlage abgefördert werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Lage aus mehreren nebeneinander angeordneten Zuschnittstapeln (11) (Stapellage 13) durch die Zwischen­ lage (15) von der Unterlage abgezogen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Zuschnittstapel (11) durch die Zwischen­ lage (15) auf eine Absetzebene gezogen werden, insbesondere auf einen in Höhe der Zwischenlage (15) sich erstreckenden Abförderer (25), wobei die Zwischenlage (15) in einer Ebene unterhalb des Abförderers (25) weggezogen wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuschnittstapel (11) in mehreren Reihen (14) in Dichtlage auf den Zwischenlagen (15) ruhen, wobei die Reihen (14) quer zur Abförderrichtung orientiert sind.
5. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuschnittstapel (11) bzw. jede aus diesen gebildete Stapellage (13) jeweils auf zwei Zwischenlagen (15, 16) aufliegen und daß diese an einander gegenüberliegenden Seiten erfaßbar sind, derart, daß die obere Zwischenlage (15) mit den Zuschnittstapeln (11) abgezogen und die untere Zwischenlage (16) in der Aus­ gangsstellung festgehalten wird.
6. Verfahren nach Anspruch 3 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die (obere) Zwischen­ lage (15) am Rand einer darunterliegenden Stapellage (13) in einer schräg nach unten gerichteten Ebene abgezogen wird.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die untere, nach dem Abziehen der oberen Zwischenlage (15) auf einer Stapellage (13) liegende Zwischenlage (16) während des Abziehens dieser Stapellage (13) durch einen gesonderten Förderer abgenommen wird, insbesondere durch eine oberhalb der abge­ zogenen Stapellage (13) angeordnete Walze (29) mit Saug­ bohrungen.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Walze (29) während des Abziehens der Stapellage (13) mit (leichtem) Druck auf den Zuschnittstapeln (11) im Randbereich der Palette (12) aufliegt.
9. Verfahren nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Zwischenlage(n) (15, 16) versetzt zuein­ ander und zu den Stapellagen (13) auf diesen positioniert sind, derart, daß die obere Zwischenlage (15) auf der in Förderrichtung vornliegenden Seite einen Vorsprung (35) und die untere Zwischenlage (16) auf der in Transportrichtung rückwärtigen Seite einen Vorsprung (36) bildet, wobei die Vorsprünge (35, 36) jeweils über die Konturen der Stapel­ lagen (13) hinwegragen.
10. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß je zwei übereinander angeordnete Zwischenlagen (15, 16) aus einem einstückigen Zwischenlagenzuschnitt (37) bestehen, der in Abförder­ richtung der Stapellage (13) eine Schwächungslinie, insbe­ sondere Perforationslinie (38), aufweist, entlang welcher der Zwischenlagenzuschnitt (37) unter Bildung der Zwischenlagen (15, 16) gefaltet wird und die beim Abziehen der oberen Zwischenlage (15) mit der Stapellage (13) von der unteren Zwischenlage (16) durchtrennt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenlagenzu­ schnitt (37) quer zur Perforationslinie (38) stufenartig versetzt ausgebildete Konturen aufweist, derart, daß diametral angeordnete Absätze als Vorsprünge (35, 36) der Zwischenlagen (15, 16) entstehen.
12. Verfahren nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Zwischenlage(n) (15, 16) im Bereich von Ausnehmungen (32, 33) der Reihen (14) aus Zuschnittstapeln (11) entsprechende Ausnehmungen aufweisen, derart, daß die obere Zwischenlage (15) auf der in Transportrichtung vorn­ liegenden Seite im Bereich von Ausnehmungen (33) und die untere Zwischenlage (16) auf der in Transportrichtung rück­ wärtigen Seite im Bereich von Ausnehmungen (32) einen entsprechenden Vorsprung bzw. Überstand zur jeweils anderen Zwischenlage (15, 16) bildet.
13. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, gekennzeich­ net durch ein Abziehorgan für die Zwischenlage(n) (15, 16), wobei Überstände bzw. Vorsprünge (35, 36) der Zwischen­ lage(n) (15, 16) durch Klemmorgane mit Klemmbacken (19, 20; 23, 24) erfaßbar sind und wobei ein in Transportrichtung der Zuschnittstapel (11) vornliegendes Abziehorgan unter Mitnahme einer Zwischenlage (15) bewegbar ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeich­ net, daß auf der zum bewegbaren Abziehorgan mit Klemmbacken (19, 20) gegenüberliegenden Seite ein feststehendes Halte­ organ mit Klemmbacken (23, 24) zum Erfassen und Halten einer unteren Zwischenlage (16) in der Ursprungsposition auf einer Stapellage (13) angeordnet ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zum Abnehmen einer auf einer abzutranspor­ tierenden Stapellage (13) liegenden Zwischenlage (16) ein Förderer, insbesondere eine drehbar angetriebene Walze (29) mit Saugbohrungen oberhalb der jeweils oberen Stapellage (13) in einem in Förderrichtung vornliegenden Randbereich angeordnet ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder einem der weiteren Ansprüche, gekennzeichnet durch seitliche Führungsorgane für die Zuschnittstapel (11) der übereinanderliegenden Stapellagen (13), insbesondere durch aufrechte, drehbare Führungswalzen (30, 31) seitlich unmittelbar neben den Stapellagen (13) in einem in Förderrichtung vornliegenden Randbereich.
17. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in Förderrichtung neben den Stapellagen (13) jeweils in Höhe der Unterseite einer abzufördernden Stapellage ein unmittelbar an diese anschließender Abförderer (25) aus drehbaren Rollen (26) angeordnet ist zur Aufnahme der Reihen der abgeförderten Stapellage (13).
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