DE3608788A1 - Vertikal ausfahrbarer und wiedereinfahrbarer poller als strassensperre zum stoppen von fahrzeugen - Google Patents
Vertikal ausfahrbarer und wiedereinfahrbarer poller als strassensperre zum stoppen von fahrzeugenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft Anti-Terroristen-Barrikaden, mit denen
Fahrzeuge gestoppt werden, die keine Erlaubnis zum Befahren ei
nes bestimmten Fahrweges haben. Ein sich in Richtung auf eine
derartige Barrikade bewegendes Fahrzeug hat eine bestimmte kine
tische Energie, die ein Maß für die in ihm wohnende Auftreff
energie ist. Diese kinetische Energie errechnet sich aus dem
Fahrzeuggewicht und dessen Geschwindigkeit. Beim Auftreffen auf
die Barrikade wird die kinetische Energie in Hitze, Geräusch und
Deformation des Fahrzeugs umgewandelt, sowie in einigen Fällen
in Verformung der Barriere. Bei der derzeitigen Praxis hängt
die gesamte Energieumwandlung von verschiedenen Faktoren ab, die
zum Zeitpunkt des Aufpralls vorherrschen, die im einzelnen
jedoch nicht erläutert werden müssen. Nur als Beispiel soll
angeführt werden, daß ein sich mit 80 km pro Std. bewegendes
Fahrzeug
fünfundzwanzigmal soviel kinetische Energie enthält, als wenn
das Fahrzeug sich mit lediglich 16 km pro Std. bewegen würde.
Weiterhin ist interessant, daß ein gepanzertes Fahrzeug das
dreißigfache Gewicht eines normalen Personenwagens hat. Bewegt
sich ein derartiges gepanzertes Fahrzeug mit 16 km pro Std.,
hat es weniger kinetische Energie als das normale Personenfahr
zeug, wenn sich dies mit etwa 100 km pro Std. bewegt.
Mit diesem
Problem der kinetischen Energie befaßt sich im wesentlichen die
vorliegende Erfindung, deren Hauptziel es ist, einen einziehba
ren Poller zu schaffen, der einen maximalen Schutz gegen den An
sturm eines Fahrzeuges bietet und einen geringstmöglichen Bau
und Aufstellungsaufwand erfordert.
Der erfindungsgemäße Poller besitzt eine stählerne Struktur und
kann durch einen unmittelbar angeschlossenen doppelt wirkenden
Zylinder in die Wirkstellung gebracht werden, so daß er gesteu
ert ausgefahren und eingezogen werden kann. Die Geometrie des
Pollers kann gezielt eingestellt und in Umfangsrichtung so
orientiert werden, daß die Auftreffenergie wirkungsvoll in eine
stabile Gründung abgeleitet werden kann, die diese Energie ab
sorbiert, und zwar innerhalb einer elastischen Grenze, die den
Bruchwert des Pollers unter denselben Aufprallbedingungen über
steigt. Unter maximalen Aufprallbedingungen kann der Poller als
solcher beschädigt oder zerstört werden; es handelt sich somit
um einen bestimmungsgemäß zerstörbaren Poller, der insgesamt
leicht ersetzt werden kann. Demzufolge ist es ein weiteres Ziel
der Erfindung, eine genormte Pollerkonstruktion zu schaffen, de
ren Komponenten einzeln austauschbar sind.
Der einziehbare Poller der vorliegenden Erfindung ist gekenn
zeichnet durch die voranstehend erwähnte Gründung und durch ei
nen Montagerahmen, durch den der Poller in der Gründung instal
liert wird. Ein weiteres Merkmal besteht darin, daß die erfin
dungsgemäße Barriere in einer Ebene mit der Fahrbahn liegt, wenn
der Poller sich in der zurückgezogenen Position befindet. Den
noch bietet die Erfindung einen ungehinderten Zugang zur Demon
tage und zur Reparatur, für den Service und für den Ersatz des
Pollers bzw. für dessen einzelne Komponenten.
Der Poller besitzt eine Kraftbetätigung in Form eines Hebemecha
nismus, vorzugsweise in Form eines hydraulischen Krafterzeugers
und elektrischer Steuermittel, die später beschrieben werden.
Der Begriff "Hebemechanismus" schließt Mittel wie eine Schrau
benwinde, Kette und Kettenrad, Seil und Trommel sowie Zahnstange
und Zahnrad oder ähnliche Hebemittel ein. Die Kraftbetätigung
kann in der Praxis mit Hilfe eines Druckgasbehälters, durch Luft
eines Kompressors oder aus einem Druckluftgefäß oder durch eine
hydraulische Pumpe oder einen Druckflüssigkeitssammler erfolgen,
wie dies ebenfalls später beschrieben werden wird. Wenn es die
Umstände erfordern, kann das Barrierensystem derart ausgebildet
sein, daß es augenblicklich zur Verfügung steht.
Der typische Kollisionspunkt über Grund liegt bei etwa 17 Zoll
der mittleren Höhe einer Fahrzeugstoßstange. Dementsprechend er
streckt sich der Poller ausreichend weit über diesen Kollisions
punkt hinaus, beispielsweise bis zu einer Höhe von 2 Fuß, wobei
diese Maße bei Bedarf variieren können. Die Betätigung des Pol
lers zwischen der senkrecht ausgefahrenen und der zurückgezo
genen Stellung erfolgt vorzugsweise durch einen Flüssigkeitsmo
tor, wobei es ein Ziel der Erfindung ist, sowohl die Motorlei
stung als auch die Pumpenleistung zu minimieren. Zu diesem Zweck
kann ein Sammler für die Druckflüssigkeit verwendet werden, in
dem die Flüssigkeit jeweils zwischen vorherbestimmten Höchst
und Niedrigständen gespeichert wird, um potentielle Energie für
eine momentane Betätigung des Pollers zur Verfügung zu haben.
Wie weiterhin beschrieben werden wird, ist ein Hoch-Niedrig-
Druck-Sensor vorgesehen, der die Motorpumpe steuert, die einen
vorherbestimmten Druck im Sammler aufrechterhält. Der Hubmotor
für den Poller ist eine Hydraulikzylinderanordnung, die durch
elektrisch betriebene Ventile unverzüglich reagieren kann. Das
hydraulische Hubsystem ist in der am 25. April 1983 eingereich
ten US-Patentanmeldung 4 88 106 beschrieben, auf die das US-Pa
tent 44 90 068 erteilt wurde.
Ein weiteres Merkmal der erfindungsgemäßen Barriereneinheit be
trifft seine selbstlenzende Eigenschaft, die es von der Ansamm
lung von Oberflächenwasser befreit. Durch die zyklische Betäti
gung des Pollers wird das in die Gründung eingetretene Oberflä
chenwasser zum größten Teil entfernt. Sofern keine Schwer
kraftdränage oder Pumpe vorgesehen ist, wird auf diese Weise der
Wasserspiegel auf ein Minimum abgesenkt. Dieser Wasserspiegel
liegt somit unterhalb der Antriebselemente; er kann jedoch ober
halb der Zugstange des Zylinders liegen. Auch wenn eine gewisse
Oxydation an der Zugstange auftritt, kann die Funktionsfähigkeit
nicht beeinträchtigt werden. Vorzugsweise wird eine permanente
Dränage vorgesehen, so daß sämtliches eindringendes Wasser ent
fernt wird.
Bei der beschriebenen pollerartigen Barrikade handelt es sich um
eine kraftbetätigt ausfahrbare und einziehbare Barriere, die un
terhalb der Verkehrswegfläche innerhalb einer Ortsgründung ange
ordnet ist, vorzugsweise in einem stählernen, eine Grube bilden
den Zylinder. In diesem Zylinder befindet sich ein Montagerahmen
mit ersten Führungsmitteln, um den kraftbetätigten Hebemechanis
mus in Umfangsrichtung orientieren und in eine gekuppelte Ver
bindung mit dem Poller bringen zu können. Der Poller selbst wird
vom Gründungszylinder aufgenommen, in dem er über den Hebeme
chanismus durch zweite Führungsmittel zentriert wird, die die
innere Verstärkungsstruktur des Pollers in Umfangsrichtung unter
Berücksichtigung der Bewegungsrichtung der Fahrzeuge orientie
ren, gegenüber denen der Fahrweg geschützt werden soll.
Die voranstehenden und weitere Merkmale und Ziele der Erfindung
sollen verdeutlicht und erläutert werden unter Bezugnahme bevor
zugter Ausführungen gemäß den beiliegenden Zeichnungen.
Die Fig. 1 und 2 sind perspektivische Darstellungen einer für
einen Fahrweg vorgesehenen Barriere, Fig. 1 zeigt den Poller in
der zurückgezogenen, Fig. 2 den Poller in der ausgefahrenen
Stellung.
Fig. 3 ist ein vergrößerter Schnitt gemäß der Schnittlinie 3-3
in Fig. 1, und Fig. 4 ist ein entsprechender Schnitt gemäß der
Schnittlinie 4-4 in Fig. 2.
Bei den Fig. 5 und 6 handelt es sich um detaillierte Schnitt
darstellungen; Fig. 5 zeigt Details der Gründung entsprechend
der Schnittlinie 5-5 in Fig. 4. Fig. 6 zeigt ein Detail des
Pollers gemäß der Schnittlinie 6-6 in Fig. 4.
Fig. 7 ist wiederum ein Schnitt gemäß der Schnittlinie 7-7 in
Fig. 3.
Die Fig. 8, 9 und 10 sind perspektivische Darstellungen prin
zipieller Strukturkomponenten für einen Einbau der Barriere.
Fig. 11 ist ein schematisches Diagramm des hydraulischen und
elektrischen Steuersystems für die momentane Operation der Bar
riere.
Die Fig. 12 und 13 zeigen eine abgewandelte Ausführungsform.
Bevorzugtes Ausführungsbeispiel
Die Fig. 1 zeigt die eingezogene Stellung eines Paars von Pol
lern B, die angeordnet sind, um Verkehrsbewegungen in Richtung
des Pfeiles zu verhindern. Wie aus Fig. 1 hervorgeht, liegen
sämtliche Teile der Barriere unterhalb der Oberfläche der Ver
kehrsfläche. In Fig. 2 ist die ausgefahrene Position der Poller
B gezeigt, von denen sich jeder bis zu einer Höhe erstreckt, die
ausreichend oberhalb der Verkehrsflächenoberfläche liegt. Das
Ausfahren und Einziehen der Poller B erfolgt gleichzeitig und
geschieht innerhalb einer Zeitspanne von etwa 0,6 bis 5 Sek.,
und zwar abhängig von den jeweiligen Anforderungen und von der
zur Verfügung gestellten Art der Kraftbetätigung.
Wie in den Fig. 8, 9 und 10 dargestellt ist, umfaßt jede Bar
riereneinheit gemäß den Fig. 1 und 2 generell eine Gründung
bzw. ein Fundament F, einen Einbaurahmen M, den Poller B und
eine kraftbetätigte Hebevorrichtung zur Betätigung des Pollers.
Das Fundament F ist permanent unterhalb der Oberfläche instal
liert, beispielsweise indem es als Ortbeton gegossen wird, wie
dies die Fig. 3 und 4 zeigen. Das Fundament F hat die Form
eines Rohres und weist vorzugsweise einen zylindrischen Quer
schnitt mit einer zentralen senkrechten Achse auf, entlang wel
cher sich der Poller B erstreckt und bewegt werden kann. Das
Fundament F umfaßt eine Wand 10, die an der Oberfläche offen
ist und Befestigungsflansche 11 aufweist, die mit der Oberfläche
der Verkehrsfläche eine Ebene bilden. Am unteren Ende ist die
Wand 10 durch einen Boden 12 geschlossen, der mit einem Abfluß
13 versehen ist. Der Abfluß 13 kann mit einer Abflußleitung ver
bunden sein oder einfach eine Öffnung bilden, die zu einer kies
gefüllten Sickergrube o.dgl. führt. Eine erste Führung G 1
erstreckt sich in senkrechter Richtung im Inneren der Wand 10.
Sie dient der Führung und der Orientierung des Einbaurahmens M
in Umfangsrichtung. Außerdem befindet sich eine zweite Führung
G 2 in senkrechter Richtung an der Innenseite der Wand 10, um den
Poller B zu führen und in Umfangsrichtung auszurichten. Beim
dargestellten Ausführungsbeispiel werden die Führungen G 1 und G 2
durch Schienen 14 und 15 gebildet, die in Umfangsrichtung im Ab
stand voneinander und parallel zueinander an sich diametral ge
genüberliegenden Seiten des Fundamentzylinders befinden, wobei
jedes Paar dieser Schienen 14 und 15 entsprechend der Fahrzeug
bewegung gemäß den Pfeilen in den Fig. 1, 5 und 6 ausgerich
tet ist und damit die Richtung des Verkehrsflusses und eines zu
erwartenden Auftreffens berücksichtigt. Die Schienenpaare 14 und
15 entsprechen der Höhe des rohrförmigen Fundaments F. An der
Außenseite der rohrförmigen Fundamentwand befindet sich schließ
lich ein Zuführungsbehälter 16 zur Einführung der
hydraulischen Leitungen, die später beschrieben werden.
Beim dargestellten Einbaurahmen M handelt es sich um eine tra
versenartige Struktur, die in das rohrförmige Fundament F hi
neinragt und an der Oberseite der Wand 10 beispielsweise durch
Befestigungselemente 17 befestigt ist. Der Einbaurahmen M bildet
eine Halterung 18 am bodenseitigen Ende des Fundaments, um die
kraftbetätigte Hebevorrichtung A zu tragen. Ein Merkmal des Ein
baurahmens M ist dessen Orientierung in Umfangsrichtung durch
die erste Führung G 1, die auf der Zeichnung durch die im Abstand
voneinander angeordneten Schienen 14 und 15 gebildet wird, die
sich gegenüberliegend an der Front- und Rückseite der Wand 10
befinden. Hieraus ergibt sich, daß der Einbaurahmen M relativ
zum Fahrweg und zu den erwarteten Auftreffkräften ausgerichtet
ist. Die Halterung 18 umfaßt ein quer verlaufendes Teil, das
eine nach oben stehende Zunge 20 umfaßt, an der der Bügel 21 ei
nes Druckmittelzylinders durch einen Bolzen 22 befestigt ist.
Der Druckmittelzylinder steht innerhalb des rohrförmigen Funda
ments und ist bezüglich dessen zentraler Achse ausgerichtet.
Wenn die kraftbetätigte Hebevorrichtung A dementsprechend am
Einbaurahmen befestigt und in das Fundament F abgesenkt ist,
steht die Barriereneinheit bereit für den Einbau des Pollers B
und den Anschluß der hydraulischen Leitungen.
Die kraftbetätigte Hebevorrichtung A ist beim Ausführungsbei
spiel doppelt wirkend ausgeführt, obwohl auch eine Kraftwirkung
nur in einer Richtung und eine Rückzugsbewegung aufgrund der
Schwerkraft des Pollers denkbar ist. Wie dargestellt, gibt es
Druckmittelanschlüsse sowohl zum unteren Ende 23 als auch zum
oberen Ende 24 der Hebevorrichtung A mit Hilfe von Leitungen 25
und 26, die sich - wie in Fig. 4 dargestellt - vom Boden 12 des
Fundamentes F zum Zuführungsbehälter 16 erstrecken. Die Leitung
26 verläuft in einer Schleife vom oberen Ende 24 entlang des
Betätigungszylinders nach unten und anschließend nach oben ent
lang der Wand 10 des Fundaments 10. Auf diese Weise wird eine
Berührung zwischen der Leitung 26 und dem später zu beschreiben
den Poller B vermieden, wenn der Poller eingezogen wird.
Der Poller B besitzt eine verstärkte Rohrkonstruktion und weist
vorzugsweise einen zylindrischen Querschnitt auf, der sich ko
axial innerhalb der Umgrenzungslinien des Fundaments F befindet,
wenn der Poller gemäß Fig. 3 eingezogen ist. Wird der Poller
ausgefahren, erstreckt er sich längs der senkrechten Achse, wie
dies die Fig. 4 zeigt. In Fig. 7 ist zu erkennen, daß sich ein
ringförmiger Spalt zwischen dem Fundament F und dem Poller B be
findet, der den Einbaurahmen M, die Führungen G 1 und G 2 und die
hydraulischen Leitungen 25 und 26 aufnimmt. Eine Abdeckplatte 27
mit einer Durchgangsöffnung 28, durch die der Poller B hindurch
geht, deckt den Ringraum ab. Die Abdeckplatte 27 ist mit den Be
festigungsflanschen 11 des Fundaments F durch Schrauben verbun
den, wie dies auf der Zeichnung dargestellt ist.
An der Außenwand 30 des Pollers B sind Kufen 29 angeordnet, die
mit den Führungen zusammenwirken. Diese Kufen 29 verlaufen pa
rallel zur Achse des Pollers. Mindestens eine Kufe 29 wirkt mit
der Führung G 2 zusammen. Beim Ausführungsbeispiel sind drei
Kufen 29 vorgesehen, von denen zwei in Umfangsrichtung voneinan
der entfernt liegen, um mit den gegenüberliegenden Flächen der
voranstehend beschriebenen Schienen 14 und 15 zusammenzuwirken.
Dieses Zusammenwirken bewirkt die senkrechte Ausrichtung des
Pollers und orientiert den Poller darüber hinaus in Richtung der
Fahrzeugbewegung.
In Übereinstimmung mit der Erfindung stellt der Poller B ein
bezüglich seiner Struktur verstärktes Bauteil dar, das geeignet
ist, einem Aufprall zu widerstehen, der in Bewegungsrichtung der
stoppenden Fahrzeuge auftritt. Zu diesem Zweck ist das Innere
des Pollers B mit Verstärkungen versehen, um den Poller in Über
einstimmung mit der Fahrzeugbewegung wirksam auszusteifen. Bei
spielsweise kann ein im Querschnitt quadratisches Rohr mit sei
nen Ecken mit der inneren Wand des Pollers verbunden oder ver
schweißt sein, um eine Verformung zu verhindern. Auch können
scheibenförmige Verstärkungen in vorgegebenen Abständen im rohr
förmigen Poller angeordnet werden. Beim Ausführungsbeispiel ist
ein Paar von Verstärkungsstegen 31 in die Außenwand 31 des Pol
lers B eingesetzt, wobei die Verstärkungsstege 31 parallel zur
Richtung der Fahrzeugbewegung auf der Fahrbahn verlaufen. Wie
die Fig. 6, 7 und 10 zeigen, sind diese Verstärkungsstege 31
in die Außenwand 30 des Pollers B integriert, um ein kastenarti
ges Profil zu bilden, das eine hohe Festigkeit in Richtung eines
eventuellen Fahrzeugaufpralls besitzt.
Um die Barriereneinheit zu montieren, wird der Poller B in das
Fundament F mit Hilfe der kraftbetätigten Hebevorrichtung A ab
gesenkt, die innerhalb des Fundaments vom Einbaurahmen M getra
gen wird. Anschließend wird ein Kopfstück 32 am Bügel 33 der
Kolbenstange durch einen Bolzen 34 befestigt. Danach wird das
Kopfstück 32 an den Verstärkungsstegen 31 des Pollers durch Be
festigungsschrauben 35 befestigt. Schließlich wird eine Abdeck
platte 36 mittels Befestigungsschrauben 37 angebracht, um die
Oberseite des Pollers B zu verschließen.
Die Druckmittelquelle befindet sich an einer vom Poller entfern
ten Stelle. Wie Fig. 11 der Zeichnung erkennen läßt, ist die
Druckmittelversorgung entfernt von den Hebevorrichtungen A ange
ordnet. Bei einer bevorzugten Ausführungsform umfaßt sie eine
von einem Motor M angetriebene Pumpe P, die Druckflüssigkeit aus
einem Vorratsbehälter R ansaugt und über ein Zwei-Stellungs-
Vier-Wege-Ventil V zu einem der sich gegenüberliegenden Enden
der doppelt wirkenden Druckmittelzylinder der Hebevorrichtungen A
zuführt. Hinter der Pumpe P ist an die Druckmittelleitungen wei
terhin ein Druckbehälter C angeschlossen, der einen vorgegebenen
Druck in den Hydraulikleitungen aufrechterhält. Mit Hilfe dieser
Einrichtung werden die Poller B mit aktivem Flüssigkeitsdruck
ausgefahren und eingezogen, so daß sie in der Lage sind, Auf
prallenergie zu absorbieren. Dieses Druckmittel ansammelnde und
Aufprallenergie absorbierende System wird durch einen oder
mehrere Schalter 41 betätigt. Dieser Schalter 41 umfaßt zwei
Kontakte und steuert über zwei Magnetspulen den Ventilkörper 42,
44 des Ventils V.
Die insgesamt mit der Bezugsziffer 40 gekennzeichnete Motor-Pum
pen-Einheit arbeitet mit reduziertem Volumen. Bei einer prakti
schen Ausführungsform sind der Motor M und die Pumpe P nur bei
Bedarf intermittierend in Betrieb, und zwar in Abhängigkeit von
einem Druckschalter 43, der auf den im Hydrauliksystem herr
schenden Druck reagiert. Die Pumpe P sorgt dementsprechend für
eine Druckerhöhung im Druckbehälter C, wobei ein Ventil 45 die
Pumpe P vor Druckstößen schützt und die Hebevorrichtungen A in
den beiden Endstellungen sichert. Beim Druckbehälter C handelt
es sich bevorzugt um einen durch ein Gasvolumen belasteten Be
hälter mit einer Membran zwischen Flüssigkeit und Gas, der in
einem Druckbereich zwischen 20 und 100 kg/cm2 arbeitet. Ein
Wechselschalter 46 reagiert auf den im Hydrauliksystem herr
schenden Druck, um den Motor M bei Erreichen des unteren Druck
punktes (20 kg/cm2) einzuschalten und bei Erreichen des oberen
Druckpunktes (100 kg/cm2) auszuschalten.
Ein weiteres Merkmal des erfindungsgemäßen Systems ist der Ein
bau eines einstellbaren Rückschlagventils 43 in der Rückström
leitung zwischen den Hebevorrichtungen A und dem Vorratsbehälter
R, das die rückströmende Flüssigkeitsmenge regelt. Dieses Rück
schlagventil 43 schützt das hydraulische System der Poller B vor
Schäden durch einen Aufprall auf die Poller B. Dieses Ventil 43
bewirkt eine gleichmäßige Bewegung unabhängig von Veränderungen
des Druckes im Hydrauliksystem und im Druckbehälter C. Hiermit
wird die Möglichkeit geschaffen, die Geschwindigkeit, mit der
sich der Poller B beim Ausfahren und Einziehen bewegt, einzu
stellen, und zwar auf einen im wesentlichen gleichbleibenden
Wert, unabhängig von einem niedrigen oder hohen Systemdruck. Das
Rückschlagventil 43 dient somit verschiedenen Zwecken. Zum einen
regelt es die Geschwindigkeit, zum anderen absorbiert es auf
prallende Energie. Drittens verhindert es zuverlässig uner
wünschte Lageveränderungen des Kolbens der Hebevorrichtungen A,
und zwar unabhängig von der jeweiligen Stellung.
In den Fig. 12 und 13 ist schließlich eine weitere Ausführungs
form dargestellt, wobei Fig. 12 anhand einer der Fig. 4 entspre
chenden Darstellung eine Federanordnung zum Ausfahren des Pol
lers zeigt und Fig. 13 eine weitere Darstellung mit ausgefahre
nem Poller.
Die Fig. 12 und 13 zeigen eine Hebevorrichtung A′ mit einer Fe
der 49, die wie die vorstehend beschriebene kraftbetätigte Hebe
vorrichtung A zwischen Fundament F und Poller B angeordnet ist.
Anstelle der hydraulischen Betätigung erfolgt eine mechanische
Auslösung durch einen Bolzen 50, der in der eingezogenen Stel
lung in eine Öffnung 51 und in der ausgefahrenen Stellung in
eine Öffnung 52 des Pollers B eingreift.
Wird der Bolzen 50 entgegen einer Haltefeder aus der Öffnung 51
zurückgezogen, schnellt der Poller B aufgrund der in der zu
sammengedrückten Feder 49 gespeicherten Energie in die ausge
fahrene Stellung nach Fig. 13, in der er durch den selbsttätigen
Eingriff des Bolzens 50 in die Öffnung 52 gehalten wird. Die
Feder 49 ist auf teleskopierbaren Elementen 53 und 54 angeordnet
und in der gezeigten Weise mit dem Poller B und dem Boden 12
verbunden.
Claims (34)
1. Vertikal ausfahrbarer und wieder einfahrbarer Poller (B) als
Straßensperre zum Stoppen von Fahrzeugen,
gekennzeichnet durch
ein unterhalb der Erdoberfläche liegendes Fundament (F)
geeigneter Tiefe, dessen oberes Ende im Bereich der Erdober
fläche offen ist und das eine vertikal angeordnete Führung
(G 1, G 2) aufweist, die sich zwischen dem offenen oberen Ende
und dem Boden (12) erstreckt,
einen Einbaurahmen (M), der herausnehmbar in das Fundament
(F) eingesetzt und am offenen, oberen Ende des Fundaments (F)
eingehängt ist und der eine Halterung (18) über dem Boden
(12) des Fundaments (F) aufweist, wobei die Halterung (18)
eine mittige Befestigung für eine Hebevorrichtung (A) auf
weist, die entlang einer vertikalen Arbeitsachse angeordnet
ist, durch
einen rohrförmigen Poller (B), der über die Hebevorrichtung
(A) gestülpt ist und der entlang der Führungen (G 1, G 2) in
eine vertikale Sperrposition verschiebbar ist,
sowie durch eine steuerbare Betätigungseinrichtung für die
Hebevorrichtung (A).
2. Poller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Fun
dament (F) röhrenförmig ausgebildet ist und senkrecht ange
ordnete Seitenwände (10) aufweist, die durch den Boden (12)
nach unten hin abgeschlossen sind, und daß die Führung (G 1,
G 2) wenigstens eine Schiene (14, 15) aufweist; daß der Poller
(B) vertikal angeordnete Seitenwände aufweist, die im röh
renförmigen Fundament (F) zentriert sind und Kufen (29) auf
weisen, die mit den Seitenwänden (10) des Fundaments (F) in
Gleitkontakt stehen und wobei wenigstens eine Kufe (29) mit
wenigstens einer Schiene (14, 15) in Eingriff steht.
3. Poller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Fun
dament (F) röhrenförmig ausgebildet ist und senkrecht ange
ordnete Seitenwände (10) aufweist, die durch den Boden (12)
nach unten hin abgeschlossen sind, und daß die Führung (G 1,
G 2) wenigstens zwei parallele Schienen (14, 15) aufweist, daß
der Poller (B) vertikal angeordnete, röhrenförmige Wände auf
weist, die im röhrenförmigen Fundament (F) zentriert sind und
Kufen (29) aufweisen, die mit den Seitenwänden (10) des Fun
daments (F) in Gleitkontakt stehen und wobei wenigstens zwei
parallele Kufen (29) mit wenigstens zwei Schienen (14, 15) in
Eingriff stehen.
4. Poller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Fun
dament (F) röhrenförmig ausgebildet ist und senkrecht ange
ordnete Seitenwände (10) aufweist, die durch den Boden (12)
nach unten hin abgeschlossen sind, und daß die Führung (G 1,
G 2) wenigstens zwei über den Umfang verteilte Schienen (14,
15) aufweist, daß der Poller (B) vertikal angeordnete, röh
renförmige Wände aufweist, die im röhrenförmigen Fundament
(F) zentriert sind und Kufen (29) aufweisen, die mit den Sei
tenwänden (10) des Fundaments (F) in Gleitkontakt stehen und
wobei wenigstens drei über den Umfang verteilte Kufen (29)
vorgesehen sind, von denen wenigstens eine mit einer der
Schienen (14, 15) in Eingriff steht.
5. Poller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Fun
dament (F) röhrenförmig ausgebildet ist und senkrecht ange
ordnete Seitenwände (10) aufweist, die durch den Boden (12)
nach unten hin abgeschlossen sind, und daß die Führung (G 1,
G 2) wenigstens zwei über den Umfang verteilte Schienen (14,
15) aufweist, daß der Poller (B) vertikal angeordnete, röh
renförmige Wände aufweist, die im röhrenförmigen Fundament
(F) zentriert sind und Kufen (29) aufweisen, die mit den Sei
tenwänden (10) des Fundaments (F) in Gleitkontakt stehen und
wobei wenigstens drei über den Umfang verteilte Kufen (29)
vorgesehen sind, von denen wenigstens zwei mit den entgegen
gerichteten Seiten von zwei der Schienen (14, 15) in Eingriff
stehen.
6. Poller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Fun
dament (F) zylindrisch röhrenförmig ausgebildet ist und senk
recht angeordnete Seitenwände (10) aufweist, die durch den
Boden (12) nach unten hin abgeschlossen sind, und daß die
Führung (G 1, G 2) wenigstens eine Schiene (14, 15) aufweist,
daß der Poller (B) eine vertikal angeordnete zylindrische
Röhrenform aufweist mit Wänden, die im röhrenförmigen Funda
ment (F) zentriert sind und Kufen (29) aufweisen, die mit den
Seitenwänden (10) des Fundaments (F) in Gleitkontakt stehen
und wobei wenigstens eine Kufe (29) mit wenigstens einer
Schiene (14, 15) in Eingriff steht.
7. Poller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Fun
dament (F) zylindrisch röhrenförmig ausgebildet ist und senk
recht angeordnete Seitenwände (10) aufweist, die durch den
Boden (12) nach unten hin abgeschlossen sind, und daß die
Führung (G 1, G 2) wenigstens zwei parallele Schienen (14, 15)
aufweist, daß der Poller (B) eine vertikal angeordnete zylin
drische Röhrenform aufweist mit Wänden, die im röhrenförmigen
Fundament (F) zentriert sind und Kufen (29) aufweisen, die
mit den Seitenwänden (10) des Fundaments (F) im Gleitkontakt
stehen und wobei wenigstens zwei parallele Kufen (29) mit
wenigstens zwei Schienen (14, 15) in Eingriff stehen.
8. Poller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Fun
dament (F) zylindrisch röhrenförmig ausgebildet ist und senk
recht angeordnete Seitenwände (10) aufweist, die durch den
Boden (12) nach unten hin abgeschlossen sind, und daß die
Führung (G 1, G 2) wenigstens zwei über den Umfang verteilte,
parallele Schienen (14, 15) aufweist, daß der Poller (B) eine
vertikal angeordnete zylindrische Röhrenform aufweist mit
Wänden, die im röhrenförmigen Fundament (F) zentriert sind
und Kufen (29) aufweisen, die mit den Seitenwänden (10) des
Fundaments (F) im Gleitkontakt stehen und wobei wenigstens
drei über den Umfang verteilte Kufen (29) vorgesehen sind,
von denen wenigstens eine mit einer der Schienen (14, 15) in
Eingriff steht.
9. Poller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Fun
dament (F) zylindrisch röhrenförmig ausgebildet ist und senk
recht angeordnete Seitenwände (10) aufweist, die durch den
Boden (12) nach unten hin abgeschlossen sind, und daß die
Führung (G 1, G 2) wenigstens zwei über den Umfang verteilte,
parallele Schienen (14, 15) aufweist, daß der Poller (B) eine
vertikal angeordnete zylindrische Röhrenform aufweist mit
Wänden, die im röhrenförmigen Fundament (F) zentriert sind
und Kufen (29) aufweisen, die mit den Seitenwänden (10) des
Fundaments (F) im Gleitkontakt stehen und wobei wenigstens
drei über den Umfang verteilte Kufen (29) vorgesehen sind,
von denen wenigstens zwei mit den einander entgegengerich
teten Stirnseiten von zwei der Schienen (14, 15) in Eingriff
stehen.
10. Poller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Abdeckplatte (27) auf Erdbodenniveau auf dem Fundament (F)
und auf dem Einbaurahmen (M) aufliegt und eine Öffnung auf
weist, die eng um den Poller (B) angeordnet ist, der jedoch
die Öffnung ungehindert passieren kann.
11. Poller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das of
fene Ende des Pollers (B) durch eine abnehmbare Abdeckplat
te (36) verschlossen ist.
12. Poller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Ab
deckplatte (27) auf Erdbodenniveau auf dem Fundament (F) und
auf dem Einbaurahmen (M) aufliegt und eine Öffnung aufweist,
die eng um den Poller (B) angeordnet ist, der jedoch die
Öffnung ungehindert passieren kann, und daß das offene Ende
des Pollers (B) durch eine abnehmbare Abdeckplatte (36)
verschlossen ist.
13. Poller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
steuerbare Kraftbetätigungseinrichtung besteht aus
einer zeitweilig mit einem Motor betreibbaren Pumpe (40),
die Flüssigkeit aus einem Vorratsbehälter (R) mit variablem
Druck und mit einer variablen Volumenrate entsprechend der
zeitabhängigen Erfordernis der kraftbetätigten Hebevorrich
tung (A) zuführt,
einem Druckbehälter (C), der in eine Versorgungsleitung von
der mit dem Motor betriebenen Pumpe (40) geschaltet ist und
potentielle Energie speichert, wenn das Flüssigkeitsvolumen
von einem niedrigen auf einen hohen Druck gebracht wird,
ein schnell umkehrbares Ventil (V) in einer Versorgungslei
tung zwischen dem Druckbehälter (C) und einem Zylinder der
Hebevorrichtung (A), wobei das Ventil (V) zwei kontrollier
bare Betätigungspositionen aufweist, nämlich eine obere Po
sition (42), die das untere Ende unter Druck setzt und das
obere Ende entleert und einen Kolben der Hebevorrichtung (A)
ausfährt, sowie eine untere Position (44), die das obere
Ende unter Druck setzt und das untere Ende entleert und den
Kolben der Hebevorrichtung (A) wieder einfährt,
einen Druckwechselschalter (43, 46), der aufgrund des
Druckes im Druckbehälter (C) öffnet und einen Betätigungs
kreis zum Motor bei einem vorgegebenen niedrigen Druck im
Druckbehälter (C) schließt und den Betätigungskreis bei ei
nem vorgegebenen hohen Druck im Druckbehälter (C) öffnet,
wobei ein variabler Druck und eine proportionale Volumen
flüssigkeit im Druckbehälter (C) aufrechterhalten wird,
einem Absperrventil (45), das in die Versorgungsleitung zwi
schen der durch den Motor betriebenen Pumpe (40) und dem
Druckbehälter (C) geschaltet ist und einen Fluß in umgekehr
ter Richtung verhindert, und das ein Flüssigkeitsvolumen in
dem Druckbehälter (C) aufrechterhält, um das Wiedereinfahren
der Hebevorrichtung (A) durchzuführen, wenn die obere Posi
tion (42) eingestellt wird, um sowohl die Hebevorrichtung
(A) als auch die Pumpe (40) und damit verbundene Einrichtun
gen vor einem hydraulischen Stoß zu schützen, und
einer Steuervorrichtung, die das Ventil entsprechend in die
obere Position (42) und in die untere Position (44) schal
tet.
14. Poller nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das
Ventil (V) über eine Rückleitung mit dem Vorratsbehälter (R)
von der kraftbetätigten Hebevorrichtung (A) aus verbunden
ist, wenn entweder die obere Position (42) oder die untere
Position (44) eingestellt ist, daß in der Rückleitung zu dem
Vorratsbehälter (R) ein den Fluß regulierendes Rückflußven
til angeordnet ist, das ein kontrolliertes Einfahren der
kraftbetätigten Hebevorrichtung (A) in der oberen Position
(42) ermöglicht und diese dadurch vor einem hydraulischen
Stoß schützt.
15. Poller nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das
Ventil (V) ein Vier-Wege-Ventil mit zwei Positionen mit ei
ner durch die Steuereinrichtung betätigbaren
Magneteinrichtung ist, um alternativ den Flüssigkeitsfluß in
der Versorgungsleitung zu den einander gegenüberliegenden
Enden des Zylinders der Hebevorrichtung (A) und von dort aus
wieder zurück in den Vorratsbehälter (R) zu schalten, wobei
die Flüssigkeit in dem Zylinder eingeschlossen ist, um die
obere Position (42) und die untere Position (44) einzuneh
men.
16. Poller nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Steuereinrichtung einen Wählschalter aufweist mit einem Kon
takt für die obere Position (42) des Ventils (V) und ent
sprechend einen Kontakt für die untere Position (44) des
Ventils (V).
17. Poller nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das
Ventil (V) ein Vier-Wege-Ventil mit zwei Positionen mit ei
ner durch die Steuereinrichtung betätigbaren Magneteinrich
tung ist, um alternativ den Flüssigkeitsfluß in der Versor
gungsleitung zu den einander gegenüberliegenden Enden des
Zylinders der Hebevorrichtung (A) und von dort aus wieder
zurück in den Vorratsbehälter (R) zu schalten, wobei die
Flüssigkeit in dem Zylinder eingeschlossen ist, um die obere
Position (42) und die untere Position (44) einzunehmen und
wobei gleichzeitig das Ventil (V) über eine Rückleitung mit
dem Vorratsbehälter (R) von dem Zylinder der kraftbetätigten
Hebevorrichtung (A) aus verbunden ist, daß in der Rücklei
tung zu dem Vorratsbehälter (R) ein den Fluß regulierendes
Rückflußventil angeordnet ist, das ein kontrolliertes Ein
fahren des Kolbens der kraftbetätigten Hebevorrichtung (A)
in der oberen Position (42) ermöglicht und diese dadurch vor
einem hydraulischen Stoß schützt, und daß die Steuereinrich
tung einen Wählschalter aufweist mit einem Kontakt für die
obere Position (42) des Ventils (V) und entsprechend einen
Kontakt für die untere Position (44) des Ventils (V).
18. Poller nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Rückflußdruckventil in einer Rückleitung von der kraftbe
tätigten Hebevorrichtung (A) zu dem Vorratsbehälter (R) vor
gesehen ist und den Kolben von der oberen Position (42) wie
der einfährt und dabei die kraftbetätigte Hebevorrichtung
(A) vor einem hydraulischen Stoß schützt.
19. Vertikal ausfahrbarer und wiedereinfahrbarer Poller (B) als
Straßensperre zum Stoppen von Fahrzeugen,
gekennzeichnet durch ein unterhalb der
Erdoberfläche liegendes Fundament (F) geeigneter Tiefe, des
sen oberes Ende im Bereich der Erdoberfläche offen ist und
das zwei vertikal angeordnete Führungen (G 1, G 2) zwischen
dem oberen, offenen Ende und dem Boden (12) aufweist,
einen Einbaurahmen (M), der herausnehmbar in das Fundament
(F) hinein eingesetzt und am offenen, oberen Ende des Funda
ments (F) eingehängt ist und mit der ersten Führung (G 1) für
eine Drehausrichtung bezüglich zur Richtung des
Fahrzeugverkehrs in Eingriff steht und der eine Halterung
(18) über dem Boden des Fundaments (F) aufweist, wobei die
Halterung (18) eine mittige Befestigung für eine kraftbetä
tigte Hebevorrichtung (A) aufweist, die entlang einer verti
kalen Arbeitsachse angeordnet ist,
einen rohrförmigen Poller (B), der über die kraftbetätigte
Hebevorrichtung (A) innerhalb des Fundaments (F) gestülpt
ist und der im Inneren eine stoßaufnehmende Verstärkung auf
weist, wobei der Poller (B) gleitend mit der zweiten Führung
(G 2) für eine Drehausrichtung der Verstärkung bezüglich zur
Richtung des Fahrzeugverkehrs zur Stoßaufnahme in Eingriff
steht und wobei am oberen Ende des Pollers (B) eine in ent
gegengesetzte Richtungen wirkende Stange der kraftbetätigten
Hebevorrichtung (A) angebracht ist, um das obere Ende des
Pollers (B) von einer eingefahrenen Position in Höhe der
Erdoberfläche auszufahren.
20. Poller nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das
Fundament (F) röhrenförmig ausgebildet ist und senkrecht an
geordnete Seitenwände (10) aufweist, wobei die beiden daran
angeordneten Führungen (G 1, G 2) wenigstens zwei äußere, um
den Umfang verteilte Schienen (14, 15) aufweisen, daß der
Einbaurahmen (M) in das Fundament (F) hineingehängt und in
seiner Drehstellung durch die erste Führung (G 1) positio
niert ist und daß die Verstärkung senkrecht angeordnete röh
renförmige Wände mit wenigstens einem vertikalen Verstär
kungssteg (31) aufweist, der in einer Ebene parallel zur
Richtung des Fahrzeugverkehrs angeordnet und im röhrenför
migen Fundament (F) zentriert ist und wobei Kufen (29) mit
den Seitenwänden (10) des Fundaments (F) in Gleitkontakt
stehen, wobei wenigstens drei um den Umfang verteilte Kufen
(29) vorgesehen sind, von denen wenigstens eine im Eingriff
mit der zweiten Führung (G 2) steht.
21. Poller nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das
Fundament (F) röhrenförmig ausgebildet ist und senkrecht an
geordnete Seitenwände (10) aufweist, wobei die beiden daran
angeordneten Führungen (G 1, G 2) wenigstens zwei äußere, um
den Umfang verteilte Schienen (14, 15) aufweisen, daß der
Einbaurahmen (M) in das Fundament (F) hineingehängt und in
seiner Drehstellung durch die erste Führung (G 1) positio
niert ist und daß die Verstärkung senkrecht angeordnete röh
renförmige Wände und ein Paar von vertikalen und mit Abstand
zueinander angeordneten Verstärkungenstegen (31) aufweist,
die in Ebenen parallel zur Richtung des Fahrzeugverkehrs an
geordnet und im röhrenförmigen Fundament (F) zentriert sind
und wobei Kufen (29) mit den Seitenwänden (10) des Funda
ments (F) in Gleitkontakt stehen, wobei wenigstens drei um
den Umfang verteilte Kufen (29) vorgesehen sind, von denen
wenigstens eine in Eingriff mit der zweiten Führung (G 2)
steht.
22. Poller nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das
Fundament (F) röhrenförmig ausgebildet ist und senkrecht an
geordnete Seitenwände (10) aufweist, wobei die beiden daran
angeordneten Führungen (G 1, G 2) eine Mehrzahl von äußeren,
um den Umfang verteilte Schienen (14, 15) aufweisen, daß der
Einbaurahmen (M) in das Fundament (F) hineingehängt und in
seiner Drehstellung durch einander gegenüberliegende Stirn
seiten eines Paares von Schienen (14, 15) zur ersten Führung
(G 1) positioniert ist und daß die Verstärkung senkrecht an
geordnete röhrenförmige Wände und wenigstens einen vertika
len Verstärkungssteg (31) aufweist, der in einer Ebene
parallel zur Richtung des Fahrzeugverkehrs angeordnet und im
röhrenförmigen Fundament (F) zentriert ist und wobei Kufen
(29) mit den Seitenwänden (10) des Fundaments (F) in Gleit
kontakt stehen, wobei wenigstens drei um den Umfang verteil
te Kufen (29) vorgesehen sind, von denen wenigstens zwei in
Eingriff mit den einander gegenüberliegenden Stirnseiten ei
nes Paares von Schienen (14, 15) der zweiten Führung (G 2)
stehen.
23. Poller nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das
Fundament (F) zylindrisch röhrenförmig ausgebildet ist und
senkrecht angeordnete Seitenwände (10) aufweist, wobei die
beiden daran angeordneten Führung (G 1, G 2) wenigstens zwei
um den Umfang verteilte Schienen (14, 15) aufweisen, daß der
Einbaurahmen (M) in das Fundament (F) hineingehängt und in
seiner Drehstellung durch die erste Führung (G 1) positio
niert ist und daß die Verstärkung senkrecht angeordnete zy
lindrische röhrenförmige Wände und wenigstens einen vertika
len Verstärkungssteg (31) aufweist, der in einer Ebene pa
rallel zur Richtung des Fahrzeugverkehrs angeordnet und im
röhrenförmigen Fundament (F) zentriert ist und wobei Kufen
(29) mit den Seitenwänden (10) des Fundaments (F) in Gleit
kontakt stehen, wobei wenigstens drei um den Umfang verteil
te Kufen (29) vorgesehen sind, von denen wenigstens eine in
Eingriff mit der zweiten Führung (G 2) steht.
24. Poller nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das
Fundament (F) zylindrisch röhrenförmig ausgebildet ist und
senkrecht angeordnete Seitenwände (10) aufweist, wobei die
beiden daran angeordneten Führungen (G 1, G 2) wenigstens zwei
um den Umfang verteilte Schienen (14, 15) aufweisen, daß der
Einbaurahmen (M) in das Fundament (F) hineingehängt und in
seiner Drehstellung durch die erste Führung (G 1) positio
niert ist und daß die Verstärkung senkrecht angeordnete zy
lindrische röhrenförmige Wände und ein Paar von mit Abstand
zueinander angeordneten Verstärkungsstegen (31) aufweist,
die in Ebenen parallel zur Richtung des Fahrzeugverkehrs an
geordnet und im röhrenförmigen Fundament (F) zentriert sind
und wobei Kufen (29) mit den Seitenwänden (10) des Funda
ments (F) in Gleitkontakt stehen, wobei wenigstens drei um
den Umfang verteilte Kufen vorgesehen sind, von denen wenig
stens eine in Eingriff mit der zweiten Führung (G 2) steht.
25. Poller nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das
Fundament (F) zylindrisch röhrenförmig ausgebildet ist und
senkrecht angeordnete Seitenwände (10) aufweist, wobei die
beiden daran angeordneten Führungen (G 1, G 2) eine Mehrzahl
von um den Umfang verteilte Schiene (14, 15) aufweisen, daß
der Einbaurahmen (M) in das Fundament (F) hineinhängt und in
seiner Drehstellung durch einander entgegengerichtete Seiten
von Paaren von Schienen (14, 15) der ersten Führung (G 1)
positioniert ist und daß die Verstärkung senkrecht
angeordnete zylindrische röhrenförmige Wände und wenigstens
einen vertikalen Verstärkungssteg (31) aufweist, der in ei
ner Ebene parallel zur Richtung des Fahrzeugverkehrs ange
ordnet und im röhrenförmigen Fundament (F) zentriert ist und
wobei Kufen (29) mit den Seitenwänden (10) des Fundaments
(F) in Gleitkontakt stehen, wobei wenigstens drei um den
Umfang verteilte Kufen (29) vorgesehen sind, von denen
wenigstens ein Paar mit einander gegenüberliegenden Stirn
seiten eines Paares von Schienen (14, 15) der zweiten
Führung (G 2) in Eingriff steht.
26. Vertikal ausfahrbarer und wiedereinfahrbarer Poller (B) als
Straßensperre zum Stoppen von Fahrzeugen,
gekennzeichnet durch ein unterhalb der
Erdoberfläche liegendes Fundament (F) geeigneter Tiefe,
dessen oberes Ende im Bereich der Erdoberfläche offen ist
und das vertikal angeordnete Einrichtung aufweist, die sich
zwischen dem offenen oberen Ende und dem Boden (12)
erstreckt,
einen Einbaurahmen (M) mit Führungen (G 1, G 2), der heraus
nehmbar in das Fundament (F) hinein eingesetzt und am offe
nen oberen Ende des Fundaments (F) eingehängt ist und der
eine Halterung (18) über dem Boden (12) des Fundaments (F)
aufweist, wobei die Halterung (18) eine mittige Befestigung
für eine kraftbetätigte Hebevorrichtung (A) aufweist, die
entlang einer vertikalen Arbeitsachse angeordnet ist,
einen rohrförmigen Poller (B), der über die kraftbetätigte
Hebevorrichtung (A) innerhalb des Fundaments (F) gestülpt
ist und der im Inneren eine stoßaufnehmende Verstärkung auf
weist und der gleitend mit den Führungen (G 1, G 2) für eine
Drehausrichtung der Verstärkung bezüglich zur Richtung des
Fahrzeugverkehrs zur Aufnahme eines Stoßes in Eingriff
steht, wobei am oberen Ende des Pollers (B) eine in entge
gengesetzte Richtungen wirkende Stange der kraftbetätigten
Hebevorrichtung (A) angebracht ist, um das obere Ende des
Pollers (B) von einer eingefahrenen Position in Höhe der
Erdoberfläche auszufahren.
27. Poller nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das
Fundament (F) röhrenförmig ausgebildet ist und senkrecht an
geordnete Seitenwände (10) aufweist, wobei die daran ange
ordneten Führungen (G 1, G 2) zumindest eine Schiene (14, 15)
aufweisen, daß die Verstärkung aus senkrecht angeordneten
röhrenförmigen Wänden und zumindest einen vertikalen Ver
stärkungssteg (31) aufweist, der in einer Ebene parallel zur
Richtung des Fahrzeugverkehrs angeordnet und im röhrenförmi
gen Fundament (F) zentriert ist und wobei Kufen (29) mit den
Seitenwänden (10) des Fundaments (F) in Gleitkontakt stehen,
von denen wenigstens eine in Eingriff mit der Schiene (14,
15) steht.
28. Poller nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das
Fundament (F) röhrenförmig ausgebildet ist und senkrecht
angeordnete Seitenwände (10) aufweist, wobei die daran ange
ordneten Führungen (G 1, G 2) zumindest zwei äußere, um den
Umfang verteilte Schienen (14, 15) aufweisen, daß die Ver
stärkung aus senkrecht angeordneten röhrenförmigen Wänden
besteht und zumindest einen vertikalen Verstärkungssteg (31)
aufweist, der in einer Ebene parallel zur Richtung des Fahr
zeugverkehrs angeordnet und im röhrenförmigen Fundament (F)
zentriert ist und wobei Kufen (29) mit den Seitenwänden (10)
des Fundaments (F) in Gleitkontakt stehen, wobei die Kufen
(29) zwischen den einander gegenüberliegenden Flächen der
mit Abstand zueinander angeordneten Schienen (14, 15) in
Eingriff stehen.
29. Poller nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das
Fundament (F) zylindrisch röhrenförmig ausgebildet ist und
senkrecht angeordnete Seitenwände (10) aufweist, wobei die
daran angeordneten Führungen (G 1, G 2) zumindest eine Schiene
(14, 15) aufweisen, daß die Verstärkung aus senkrecht ange
ordneten zylindrischen röhrenförmigen Wänden besteht und zu
mindest einen vertikalen Verstärkungssteg (31) aufweist, der
in einer Ebene parallel zur Richtung des Fahrzeugverkehrs
angeordnet und im röhrenförmigen Fundament (F) zentriert ist
und wobei Kufen (29) mit den Seitenwänden (10) des
Fundaments in Gleitkontakt stehen, von denen wenigstens eine
in Eingriff mit der Schiene (14, 15) steht.
30. Poller nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das
Fundament (F) zylindrisch röhrenförmig ausgebildet ist und
senkrecht angeordnete Seitenwände (10) aufweist, wobei die
daran angeordneten Führungen (G 1, G 2) zumindest zwei um den
Umfang herum mit Abstand zueinander angeordnete Schienen
(14, 15) aufweisen und daß die Verstärkung aus senkrecht an
geordneten zylindrischen röhrenförmigen Wänden besteht und
zumindest einen vertikalen Verstärkungssteg (31) aufweist,
der in einer Ebene parallel zur Richtung des Fahrzeugver
kehrs angeordnet und im röhrenförmigen Fundament (F) zen
triert ist und wobei Kufen mit den Seitenwänden des Funda
ments (F) in Gleitkontakt stehen, wobei die Kufen (29)
zwischen den einander gegenüberliegenden Seiten der mit Ab
stand zueinander angeordneten Schienen (14, 15) in Eingriff
stehen.
31. Poller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Pol
ler (B) durch eine kraftbetätigte Hebevorrichtung (A)
zwischen der in das Fundament (F) zurückgezogenen und der
ausgefahrenen Stellung verschiebbar ist.
32. Poller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Pol
ler (B) durch Federkraft aus seiner in das Fundament (F)
zurückgezogenen Stellung in die ausgefahrene Stellung über
führbar ist.
33. Poller nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß der
durch Federkraft ausfahrbare Poller (B) durch eine kraftbe
tätigte Vorrichtung entgegen der Federkraft in die zurückge
zogene Stellung innerhalb des Fundaments (F) überführbar
ist.
34. Poller nach Anspruch 32 oder 33, dadurch gekennzeichnet, daß
die Hebevorrichtung durch eine Feder gebildet ist, die unter
Vorspannung durch teleskopierbare Elemente arbeitet, die
zwischen dem Poller und dem Boden des Fundaments angeordnet
sind.
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