DE3604327A1 - Gurtschloss fuer sicherheitsgurte - Google Patents
Gurtschloss fuer sicherheitsgurteInfo
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Description
Die Erfindung befaßt sich mit einem Gurtschloß für Sicherheitsgurte
bzw. Anschnallgurte, insbesondere in Kraftfahrzeugen, das einen Gurtschloßkörper und ein Zungenelement
aufweist, das in.Eingriff mit dem Gurtschloßkörper bringbar ist. Insbesondere befaßt sich die Erfindung
mit einem weiter entwickelten Gurtschloß für Sicherheitsgurte des Typs, bei dem eine Schiebetaste vorgesehen
ist, um ein Zungenelement von dem Gurtschloßkörper zu lösen.
Ul 15 In den letzten Jahren wurde von einer Vielzahl von Verkehrsunfällen
berichtet, insbesondere von Kraftfahrzeugen. Daher ist nunmehr die Verwendung eines Sicherheitsgurtes
für Insaßen von Kraftfahrzeugen in vielen Ländern infolge
von verschiedenen Verkehrssicherheitsbestimmungen erforderlieh, durch die Verletzungen oder körperliche Schäden verhindert
werden sollen, die durch irgendwelche Verkehrsunfälle verursacht werden. Daher wurde eine große Anzahl von
Sicherheitsgurtanordnungen bisher zur Erfüllung der Verkehrssicherheitsbestimmungen
entwickelt. Unter diesen An-Ordnungen sind Gurtschlösser am weitesten verbreitet und
sie sollten im wesentlichen solche Eigenschaften haben, daß sie sich leicht durch einfache manuelle Betätigung
schließen oder lösen lassen. Allgemein hierfür übliche Gurtschlösser weisen zwei Kopplungsteile, d.h. einen Gurtschloßkörper
und ein Zungenelement auf, das mit dem Gurtschloßkörper einfach dadurch in Eingriff bringbar ist, daß
es in diesen eingeführt wird. Im wesentlichen weist ein solcher Gurtschloßkörper mechanische Teile auf, die fähig
sind, in Eingriff mit dem Zungenelement zu kommen, sowie eine als Schutz dienende Kunststoffabdeckung für die mechanischen
Teile, wobei eine Schiebetaste vorgesehen ist, um das Zungenelement von dem Gurtschloßkörper zu lösen.
Speziell weist im allgemeinen ein üblicher Gurtschloßkörper einen kanalförmigen Rahmen, bestehend aus einer
Bodenplatte und ein Paar Seitenplatten auf/ die von den Seitenrändern der Bodenplatte hochstehen, und es ist an
einem Ende eine Öffnung zum Einführen einer Zungenplatte vorgesehen. Eine Hakenplatte ist oberhalb der Bodenplatte
drehbar gelagert und sie hat an ihrem, der Öffnung des Rahmens benachbarten Ende eine Sperrklinke, die
in Eingriff mit der Zungenplatte kommen kann. Ein rundes Auslöseelement ist oberhalb der Hakenplatte angeordnet,
deren beide Enden jeweils in Schlitzen angeordnet sind, die etwa in einer "L"-Form an beiden Seitenplatten ausgebildet
sind, um die Bewegung des Auslöseelements zu steuern. Ein Auswerfer ist zwischen der Bodenplatte und der Hakenplatte
angeordnet, um die Zungenplatte auszuwerfen. Ferner ist ein Gehäuse vorgesehen, das üblicherweise aus einem
Kunststoffmaterial besteht und mit einer Schiebetaste versehen ist, die das Auslöseelement mittels einer Schiebebewegung
von der Öffnung des Rahmens längs der Schlitze wegbewegen kann, wodurch die Hakenplatte gedreht wird, um
die Sperrklinke von der Zungenplatte durch die Wirkung einer Federeinrichtung zu lösen, die zwischen dem Auslöseelement
und dem hinteren Ende der Hakenplatte angeordnet ist. Als Folge hiervon wird die entriegelte Zungenplatte
aus dem Gurtschloßkörper durch den Auswerfer ausgeschoben.
Ein Beispiel von Gurtschlössern dieser Art ist in der US-PS 4 384 391 beschrieben. Bei der Anwendung arbeitet
ein in diesem Patent beschriebenes Gurtschloß auf die folgende Weise: wenn eine Zunge 1 in eine Sperreinrichtung
entsprechend dem Gurtschloßkörper eingeführt wird, wird ein Auswerfer 26 im Inneren entgegen der Wirkung einer
Feder 27 gedrückt, um das untere Ende (nach unten verlaufende Abzweigungen 11) eines Sperrelements 9 entsprechend
der Hakenplatte zu drücken, wodurch das Sperrelement in Gcgonuhrzeigorrichtung in Figur 2 gedreht wird, wobei
ein Rand 44 als ein Drehpunkt dient, um zu erreichen, daß zwei Schenkel 13 (die am vorderen Ende des Sperrelements
9 abzweigen) in Eingriff mit einem verengten Halsteil 22 der Zunge 1 kommen. Wenn das Sperrelement 9 in
Gegenuhrzeigerrichtung gedreht wird, wird ein Einrastelement 29 entsprechend dem Auslöseelement durch die Wirkung
einer Federeinrichtung 38 zu einem Teil 31 eines "unförmigen
Schlitzes 30 bewegt, wodurch jegliche Drehung des Sperrelements 9 in Uhrzeigerrichtung verhindert wird,
währenddem die Schenkel 13 gedrückt werden. Wenn ein Auslöser
39 entsprechend der Schiebetaste durch manuelles Drücken betätigt wird, wird das Einrastelement 29 im Inneren
gedrückt und bewegt sich von dem Teil 31 zu einem Randpunkt zwischen dem Teil 31 und einem Teil 32 in dem Schlitz
30, wodurch das Sperrelement 9 in Figur 3 sich in Uhrzeigerrichtung dreht, wobei der Rand 44 als ein Drehpunkt
dient, um das Einrastelement 2 9 auf dem Teil 32 in dem Schlitz 30 zu heben, mit der Folge, daß die Schenkel 13
von dem Halsteil 32 der Zunge 1 freikommen. Dann schiebt der Auswerfer 26 die Zunge 1 aus der Sperreinrichtung 2
durch die Wirkung der Feder 27 aus.
Ein anderes Beispiel von Gurtschlössern dieser Art ist in W der US-PS 4 451 958 beschrieben. Bei dem in diesem Patent
beschriebenen Gurtschloß wird eine Zunge 2 in eine Basis entsprechend dem Gurtschloßkörper 1 bei der Betätigung im
Anwendungszustand eingeführt. Wenn ein Auswerfer 4 durch das Einführen dor Zunge 2 gedrückt wird, wird ein Mitnehmer
8 entsprechend der Hakenplatte gedreht, wobei ein seitliches Achsenelement 27 als eine Achse dient, währenddem
der Kontakt einer inneren Fläche 25 des Mitnehmers 2 8 mit einem Festhalteglied 7 entsprechend dem Auslöseelement aufrechterhalten
wird. Wenn die Drehbewegung um ein gewisses Maß fortgeschritten ist, ändert sich die Richtung der von
einer Feder 9 aufgebrachten Kraft, wodurch dem Mitnehmer Gin Moment in Gogcnuhrzoigcrrichtung gemäß Figur 2 erteilt
-δι wird, wobei das seitliche Achsenelement 2 7 als ein Drehpunkt
dient. Somit ändert sich die Bewegung des Festhaltegliedes 7, einer Sperreinrichtung 5 und des Mitnehmers 8
ausgehend von dem in Figur 5 gezeigten Zustand zu dem Zustand, der in Figur 4 gezeigt ist, wobei hierbei die Zunge
2 fest in Eingriff ist. Wenn eine Lösedrucktaste 10 durch manuelles Niederdrücken betätigt wird, wird das Festhalteglied
7 im Inneren gedrückt und bewegt sich zu dem vertikalen Schenkel eines Ausschnitts 2 6 entsprechend dem Schlitz
und die schiefen Ebenen 18 der Schiebetaste 10 werden unter
die Sperreinrichtung 5 eingeführt, um sie nach oben zu drücken, wodurch die Sperreinrichtung 5 von der Zunge 2
gelöst wird. Das Festhalteglied 7 bewegt sich zugleich mit dem oberen Teil des Ausschnitts 26 durch die Sperreinrichtung
5. Die Kraft der Feder 9 wird dann auf den Mitnehmer 8 und den Auswerfer 4 übertragen, um die Zunge aus dem Grundteil
1 auszuschieben (Änderung von dem in Figur 5 gezeigten Zustand zu dem in Figur 6 gezeigten Zustand).
Ein weiteres Beispiel üblicher Gurtschlösser ist in der U/ US-PS 4 454 634 angegeben. Wenn eine Zunge 1 in eine Sperreinrichtung
2 entsprechend dem Gurtschloßkörper eingeführt wird, wird ein Auswerfer 31 im Inneren gedrückt, wodurch
eine Rastnase 34 längs eines Teils 37 eines Führungsschlitzes 35 durch ein Zwischenstück 42 nach unten gedrückt wird,
da der Auswerfer 31 mit dem Verbindungsteil 42 über eine untere Schwenkachse 46 verbunden ist und das Verbindungsteil
mit der Rastnase 34 an einem Ende 4 3 derselben verbunden ist. Zugleich wird ein Sperrelement 9 in die endgültige
Verriegelungsstellung durch ein Rastelement 34 nach unten gedrückt. Wenn das Rastelement 34 in die unterste Stellung
des Teils 37 des Führungsschlitzes 35 niedergedrückt ist, nimmt das Verbindungsglied 42 das in Gegenuhrzeigerrichtung
gerichtete Moment (in Figur 5) auf, wobei die unterste Schwenkachse 46 eine Achse durch die Kraft einer Feder 18
ist. Die Rasteinrichtung 34 wird dann in Richtung nach außen
parallel zur Zunge 1 bewegt und befindet sich in dem Teil 36 des Führungsschlitzes 35, wodurch die Zunge 1
fest durch das Sperrelement 9 blockiert ist. Wenn ein Gurtschloßauslöser 16 von Hand gedrückt wird, wird die
Rasteinrichtung 34 im Inneren längs des Teils 36 des Führungsschlitzes 35 bewegt. Da die Rasteinrichtung 34
mit dem Verbindungsglied 42 verbunden ist, wird auch das letztgenannte nach innen parallel zu dem erstgenannten
bewegt. Wenn die Rasteinrichtung 34 das zu innerst liegende Ende des Teils 36 erreicht, wird die Rasteinrichtung 34
längs des Teils 37 des Schlitzes 35 durch die Wirkung der Feder 18 nach oben gedrückt, wodurch das Sperrelement 9
von der Zunge 1 gelöst wird und die Kraft der Feder 18
wird dann auf das Verbindungsglied 42 und den Auswerfer 31 übertragen, um die Zunge 1 aus der Verriegelungseinrichtung 2 auszuschieben.
Abgesehen von diesen typischen Gurtschlössern gibt es auch einige ähnliche Gurtschlösser, deren Aufbau und Auslegungsweise
ähnlich den zuvor beschriebenen Beispielen sind.
Bei diesen üblichen Gurtschlössern jedoch ist ein mechanisches Teil entsprechend dem Auslöseelement (Bezugszeichen 29, 7 und 34 in den vorstehend angegebenen Patenten)
im Querschnitt kreisförmig. Wenn die Form des Auslöseelements ein rundes Teil hat, wird das Auslöseelement nur
in Linienkontakt mit einem mechanischen Teil entsprechend dem Steuerschlitz (Bezugszeichen 31 und 32, 26 und 35 in
den vorstehend genannten Patenten) und mit einem mechanischen Teil entsprechend der Hakenplatte (Bezugszeichen 9,
5 und 9 in den vorstehend genannten Patenten) gebracht.
Wenn eine starke Kraft in Richtung nach außen, d.h. in Auswurfrichtung,
auf die Zungenplatte einwirkt, wenn sie in Eingriff mit einem mechanischen Teil entsprechend dem Gurtschloßkörper
ist, wird das Auslöseelement stark gegen den Steuerschlitz und/oder die Hakenplatte gedrückt, so daß
sich eine lineare Rast auf der Oberfläche jeweils des Aus-
-ΙΟΙ löseelements und der damit in Berührung stehenden mechanischen
Teile oder an beiden gebildet wird. Die Bildung einer solchen Rastung macht es schwierig/ das Auslöseelement
gleichförmig beim Eingreifen oder Lösen der Gurtschloßteile zu bewegen und man benötigt eine unnötig
starke Kraft, um die Schiebetaste niederzudrücken, wenn die Zungenplatte von dem Gurtschloßkörper gelöst werden
soll.
ι , 10 Gemäß den jüngsten JIS- und MVSS-Bestimmungen betreffend
Sicherheitsgurtanordnungen, die Gurtschlösser enthalten, sind verschiedene Anforderungen für Gurtschlösser aufgeführt,
wobei eines der Erfordernisse sich auf "die Gurtschloßlösekraft" bezieht. Hierbei wird eine minimale Kraft
zum Lösen des Gurtschlosses gefordert, so daß Insaßen schnell den Sicherheitsgurt lösen und das Kraftfahrzeug
bei irgendeinem Verkehrsunfall selbst dann verlassen können, wenn eine übermäßig große Zugbelastung auf das Gurtschloß,
beispielsweise bei einem Aufprall oder einem plötzliehen
Bremsen, wirkt. Gemäß den Bestimmungen MVSS 20 9, S.4.3(d) (1) in den USA, die sich auf "die Gurtschloßlösekraft"
beziehen, die seit dem 13. Dezember 1979 gelten, müssen beispielsweise Gurtschlösser für Sicherheitsgurte
sich lösen, wenn eine Kraft von nicht mehr als 14 kg (nicht mehr als 30 lbs) aufgebracht wird. Während die üblichen,
zuvor beschriebenen Gurtschlösser dazu neigen, eine lineare Rastung beispielsweise auf der Oberfläche des Auslöseelements
nach einer gewissen Gebrauchsdauer zu bilden und damit bald diese Erfordernisse für die "Gurtschloßlösung"
nicht mehr erfüllen können, ist dies darauf zurückzuführen, daß die zum Lösen erforderliche Kraft mit der Benutzungszeit größer wird.
Andererseits kann diese Schwierigkeit überwunden werden, wenn das Auslöseelement aus einer Platte ausgeformt wird,
die im Querschnitt rechteckig ist, anstatt daß man ein run-
des Element verwendet. Hierdurch wird der Kontaktbereich
zwischen dem Auslöseelement und dem Steuerschlitz und/oder der Hakenplatte vergrößert. Wenn ein rundes Auslöseelement
einfach durch ein rechteckiges Auslöseelement jedoch ersetzt wird, wird es häufig kippen oder sich hin- und hergehend
drehen, wenn es sich längs des Steuerschlitzes bewegt, der eine komplizierte Kontur hat. Somit kann man
keine gleichförmige Bewegung des Auslöseelements erreichen. Somit kann eine instabile Bewegung des Auslöseelements zu
einer grundlegenden mechanischen Fehlfunktion bei dem Gurtschlußmechanismus führen.
Die üblichen Gurtschlösser umfassen auch eine solche Bauart, bei der die Hakenplatte am unteren Ende auf ihrer
Basis auf einer Bodenplatte abgestützt ist und mittels einer Federeinrichtung in Löserichtung für das Gurtschloßlösen
drehbar ist. Bei dieser Bauart ist eine Reibungskraft
zwischen der Hakenplatte und der Zungenplatte vorhanden und diese neigt dazu, die gleichförmige Drehung der Hakenplatte
zu beeinträchtigen, so daß dort eine Störmöglichkeit vorhanden ist, wenn die Hakenplatte von der Zungenplatte gelöst
wird und auf das Gurtschloß eine Zugbelastung einwirkt.
Bei den in den US-PS'en 4 451 958 und 4 454 634 beschriebenen
Gurtschlössern beispielsweise ist der Auswerfer (Bezugszeichen 4 und 31 jeweils) mit dem Träger (Bezugszeichen
8 und 42 jeweils) verbunden, um das Auslöseelement (Bezugszeichen 7 und 34 jeweils) zu halten und zu bewegen. Um eine
Einsparung bei den mechanischen Bauteilen hierdurch zu erreichen, wird jedoch nur eine Federeinrichtung (Bezugszeichen
9 und 18 jeweils) bei diesen Gurtschloßkörpern verwendet, um einen Doppelzweck zu erfüllen, nämlich sowohl die
Träger als auch die Auswerfer zu bewegen. Im allgemeinen wird die Wirkung einer Schraubenfeder in einer linearen Achsrichtung
durch Strecken und Kompression der Schraubenfeder aufgebracht. Bei der Feder 9 und 18 jedoch wirkt die vorge-
"" I Z ~
sehene Schraubenfeder in einer speziellen Richtung (über eine gekrümmte Bahn). Somit kann die Federeinrichtung bei
diesen Gurtschlössern nicht einer großen Anzahl von wiederholten Verwendungsfällen standhalten und ihre Lebensdauer
ist gering.
Bei den Gurtschlössern der Bauart, die in der US-PS 4 384 angegeben ist, wird das Sperrelement 9 immer durch eine Federeinrichtung
in Richtung der Öffnung zum Einführen der Zungenplatte gedrückt, wenn das Gurtschloß inaktiv ist.
Bei einer solchen Auslegung schiebt sich die Hakenplatte im allgemeinen relativ zur Bodenplatte nach oben, so daß
die Größe des Gurtschloßkörpers insbesondere in Höhenrichtung selbstverständlich größer wird. Hierbei ist es ziemlieh
unmöglich, kompakte Abmessungen beim Gurtschloßkörper zu erreichen.
Bei einem Kraftfahrzeug ist ein Gurtschloß für Sicherheitsgurte im allgemeinen aufrechtstehend an jeder Seite eines
Sitzes mit Hilfe eines Stahlseiles oder an der inneren Seite der Fahrzeugkarosserie mit Hilfe eines kurzen Gurtbandes
angebracht, während eine Zungenplatte an dem vorderen Ende eines langen Gurtbandes angebracht ist. Bei Dämmerung
oder bei Nacht muß ein Sicherheitsgurt zuverlässig fest mit einem Gurtschloß im Dunkeln oder bei ungenügender
Beleuchtung verbunden werden. Somit muß das Gurtschloß leicht zu handhaben sein, so daß ein Insaße das korrekte
Einführen der Zungenplatte in das Gurtschloß fühlen kann. Hierzu hat die Öffnung des Gurtschlosses zum Einführen der
Zungenplatte vorzugsweise eine solche Auslegung, daß die Zungenplatte in beliebiger Weise lediglich durch Fühlen in
die Öffnung eingeführt werden kann. Ferner hat die Öffnung
des Gurtschlosses, die sich nach oben öffnet, wenn das Gurtschloß sich in einer aufrechten Stellung befindet, eine
solche Auslegung, daß die öffnung beim Einführen die Zungenplatte aufnehmen kann, aber das Eintreten von Fremdstof-
fen, wie Münzen oder ähnliche flache Metallteile, verhindert wird. Wenn eine Münze versehentlich in einen Gurtschloßkörper
bei den üblichen Gurtschlössern über die Öffnung für die Zungenplatte eintritt, kann man die Zungenplatte
nicht mehr in den Gurtschloßkörper einführen, der eine Münze oder einen ähnlichen Fremdstoff enthält.
Im allgemeinen ist es sehr schwierig, die Münze herauszubekommen, die sich im Inneren des Gurtschloßkörpers weiterbewegt
.
Somit haben übliche Gurtschlösser für Sicherheitsgurte einige oder alle der zuvor genannten Nachteile und es besteht
daher ein großes Bedürfnis in der Automobilindustrie, eine neuartige Bauart von Gurtschlössern zu entwickeln,
bei denen die vorstehenden Nachteile überwunden sind.
Die Erfindung bezweckt daher ein Gurtschloß für Sicherheitsgurte
anzugeben, das durch eine geringe Kraft gelöst werden kann und die Bestimmungen für die Gurtschlolösekraft
somit erfüllt.
Vorzugsweise soll nach der Erfindung ein Gurtschloß für Sicherheitsgurte angegeben werden, das ruckfrei von Hand
selbst im Dunkeln durch Fühlen betätigt werden kann.
Ferner soll nach der Erfindung ein Gurtschloß für Sicherheitsgurte
angegeben werden, das einen stabilen Mechanismus hat, der auch eine große Anzahl von wiederholten Ver-Wendungen
aushalten kann.
Zweckmäßigerweise wird nach der Erfindung ein Gurtschloß für Sicherheitsgurte angegeben, das hinsichtlich den Abmessungen
kompakt ist.
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Insbesondere wird nach der Erfindung ein Gurtschloß für
Sicherheitsgurte angegeben, bei dem der Eintritt von Fremd-
Stoffen in den Gurtschloßkörper über eine Öffnung für die Zungenplatte verhindert wird.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung.
Infolge von eingehenden Untersuchungen der Anmelderin bei der Entwicklung eines verbesserten Gurtschlosses
für Sicherheitsgurte, bei dem die bei üblichen Gurtschlössern vorhandenen Nachteile vermieden sind, hat es sich
gezeigt, daß alle diese Schwierigkeiten und Nachteile überwunden werden können, wenn bei einem üblichen Gurtschloß
eine Verbesserung unter Verwendung einer Kombination der folgenden speziellen Bedingungen vorgenommen wird:
(a) eine Kombination aus einem Auslöseelement und einem Steuerschlitz, der eine spezielle Auslegung hat, (b) die
Lage der Hakenplatte mit ihrem Schwenkdrehpunkt oberhalb des Schiebeweges eines Auswerfers gewählt wird, (c) eine
spezielle Richtung einer Federkraft gewählt wird, die auf das Auslöseelement einwirkt, (d) eine Öffnung für eine
Zungenplatte eine spezielle Trichterform hat, und (e) das vordere Ende des Auswerfers in der Öffnung für die Zungenplatte
angeordnet wird.
Nach der Erfindung wird ein Gurtschloß für Sicherheitsgurte angegeben, das einen Gurtschloßkörper und eine Zungenplatte
hat, die in Eingriff mit dem Gurtschloßkörper bringbar ist, wenn sie durch eine Öffnung eingeführt wird,
die im vorderen Ende des Gurtschlosses ausgebildet ist und die von demselben lösbar ist, wenn eine manuelle Betätigungsanordnung
des Gurtschloßkörpers in Wirkung gebracht wird. Der Gurtschloßkörper weist auf: (a) einen Rahmen mit einer kanalförmigen Gestalt im Querschnitt,
der eine Bodenplatte hat, oberhalb der eine Bahn zum Einführen und Auswerfen der Zungenplatte definiert ist
und der ein Paar von Seitenplatten aufweist, die einander
zugewandt sind und von den Seitenrändern der Bodenplatte nach oben verlaufen,
(b) einen Auswerfer, der gleitbeweglich auf der Bodenplatte angebracht ist und immer in Richtung der Öffnung
für das Einführen der Zungenplatte durch die Wirkung einer Feder gedrückt wird, die im hinteren Ende des Auswerfers
angeordnet ist, so daß er das vordere Ende der durch die Öffnung eingeführten Zungenplatte berühren kann
und die Zungenplatte auswerfen kann,
(c) eine Hakenplatte, die auf den Seitenplatten des Rahmens derart abgestützt ist, daß der hintere Teil der Hakenplatte
in vertikaler Richtung schwenkbeweglich ist, wobei der Drehpunkt oberhalb des Auswerfers liegt, während
sich ihr vorderer Teil nach unten erstreckt, um eine Rastklaue zu bilden, die nach unten über den Weg der Zungenplatte
nach unten bewegt werden kann, um diese festzulegen,
(d) ein Paar von Steuerschlitzen, die in den gegenüberliegenden
Seitenplatten des Rahmens vor dem Drehpunkt derart ausgebildet sind, daß der vordere Teil jedes
Steuerschlitzes einen schmalen Teil bildet, während der hintere Teil jedes Steuerschlitzes einen nach oben erweiterten
Teil bildet,
(e) ein Löseelement, das sich in Querrichtung zur Längsrichtung des Rahmens erstreckt und dessen beide Enden in
dem Steuerschlitz derart angeordnet sind, daß das Löseelement auf der Hakenplatte gleiten kann, wobei das Löseelement
immer in Richtung des engen Teils der Steuerschlitze mit Hilfe einer Feder gedrückt wird, die im hinteren
Teil eines Trägers für das Löseelement angeordnet ist, so daß die Hakenplatte durch das Löseelement entgegen
dem Auswerfer gedrückt werden kann, wenn das Löseelement
sich in dem engen Teil der Steuerschlitze befindet, um die Zungenplatte fest mit der Sperrklaue zu verriegeln,
und
(f) eine manuelle Betätigungseinrichtung, die im vorderen Ende des Gurtschloßkorpers angeordnet ist und hin-
und hergehend in Längsrichtung des Gurtschloßkorpers gleitbeweglich ist, wenn sie manuell betätigt wird, so
daß das Löseelement aus dem engen Teil zu dem nach oben erweiterten Teil in den Steuerschlitzen herausbewegt wird,
wodurch das Drücken des Löseelements gegen die Hakenplatte aufgehoben wird, während die Sperrklaue von der Zungenplatte
gelöst wird. Erfindungsgemäß zeichnet sich ein Gurtschloß dadurch aus, daß das Löseelement eine flache
rechteckige Form im Querschnitt hat und der Träger auf dem Löseelement derart ausgebildet ist, daß der Träger
zusammen mit dem Löseelement auf der Hakenplatte gleiten kann, wobei das Löseelement einteilig bedeckt ist und auf
der Ebene, die den Drehpunkt der Hakenplatte enthält, die Kraft der Feder aufnehmen kann, die im unteren Teil des
Trägers angeordnet ist, und daß der nach oben erweiterte Teil jedes Steuerschlitzes einen schrägen Rand an seinem
Vorderteil bildet, der in den vorderen engen Teil übergeht, wobei eine solche Auslegung getroffen ist, daß das
Löseelement in Kontakt mit den schrägen Rändern ist, um eine nach unten gerichtete Drehbewegung der Hakenplatte
zu erleichtern, wenn das Löseelement in dem nach oben verlängerten Teil angeordnet ist, um die Hakenplatte zum Lösen
der Zungenplatte nach oben zu schwenken und daß andererseits der Auswerfer zum vorderen Ende des Gurtschloßkorpers
durch die Wirkung einer Feder bewegt wird, die am hinteren Teil des Auswerfers derart angeordnet ist, daß
das untere Ende der Sperrklaue, das in Eingriff mit der Zungenplatte ist, am oberen Teil des Auswerfers angebracht
werden kann.
Nähere Einzelheiten der erfindungsgemäßen Auslegung ergeben
sich aus der nachstehenden Beschreibung der Beispiele unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung.
In der Zeichnung zeigt:
5
5
Figur 1 eine perspektivische Ansicht eines Beispiels eines Gurtschlosses nach der Erfindung
in auseinandergezogener Darstellung, wobei die mechanischen Teile des Gurtschloßkörpers ohne Gehäuse zusammen
mit einer Zungenplatte in Schnittdarstellung gezeigt sind,
Figur 2 eine Draufsicht auf das Gurtschloß von Figur 1 im verriegelten Zustand, wobei
die Zungenplatte teilweise weggebrochen ist,
Figur 3A eine Längsschnittansicht des Gurtschlosses nach Figur 2 längs der Linie X-Y, wobei
die Arbeitsweise der einzelnen mechanischen Teile des Gurtschlosses im verriegelten Zustand
gezeigt sind,
Figur 3B eine Längsschnittansicht des Gurtschlosses
von Figur 2 längs der Linie X'-Y1, wobei
die Form eines speziellen Steuerschlitzes in verriegeltem Zustand und die Lage eines speziellen
Löseelements darin gezeigt sind,
Figur 4A eine Längsschnittansicht des Gurtschlosses nach Figur 2 ähnlich Figur 3A, jedoch im
entriegelten Zustand, wobei die Anordnung der mechanischen Teile des Gurtschlosses im
entriegelten bzw. gelösten Zustand gezeigt
sind, und
- 18 -
Figur 4B eine Längsschnittansicht des Gurtschlosses
nach Figur 2 ähnlich Figur 3B, das jedoch im gelösten Zustand gezeigt ist, wobei die
Form des Steuerschlitzes und die Lage des Löseelements darin im entriegelten Zustand
gezeigt sind.
Das Gurtschloß nach der Erfindung weist zwei Kopplungsteile auf; einen Gurtschloßkörper A als ein Sperrelement
und eine Zungenplatte B als ein sperrbares Element. Bei Kraftfahrzeugen ist der Gurtschloßkörper A mit einem flexiblen
Gurtband oder mit einem Stahlseil im von alleine stehenden Zustand verbunden, während die Zungenplatte üblicherweise
mit dem vorderen Ende eines langen Gurtbandes verbunden ist, dessen Länge verstellbar ist.
Unter Bezugnahme auf die Zeichnung und insbesondere auf Figur 1 ist ein Gurtschloßkörper A ohne ein Gehäuse gezeigt,
das die mechanischen Teile umgibt. Ein Rahmen 1, der üblicherweise aus einer Metallplatte besteht, umfaßt
eine Bodenplatte 2, auf der ein Kanal zum Einführen der Zungenplatte B definiert ist und ein Paar von Seitenplatten
3, die an beiden Seitenrändern der Bodenplatte 2 nach oben stehen. Somit hat der Rahmen 1 im Querschnitt eine
etwa U-förmige Gestalt.
Die Bodenplatte 2 hat ein Ende (hinteres Ende), mit dem ein Gurtschloßstützclement 4, wie ein Stahlseil, verbunden
ist, und das andere Ende (vorderes Ende) ist mit einer Öffnung 5 zum Einführen der Zungenplatte B versehen. Die
Bodenplatte 2 hat eine längliche Öffnung 6 in ihrem Mittelteil und eine Feder:.;LÜLze 7 ragt von dem hinteren Ende der
Öffnung 6 vor, das dem Gurtschloßstützelement 4 näher liegt,
BAD
In jeder Seitenplatte 3 sind eine Stützöffnung 8 und ein Steuerschlitz 9 ausgebildet. Die Öffnung 8 ist im
hinteren Teil des Rahmens 1 ausgebildet, während der Steuerschlitz 9 im vorderen Ende des Rahmens 1 der öffnung
5 näher liegend ausgebildet ist. Der Schlitz 9 hat einen engen Teil 10 im vorderen Teil in der Nähe der
Öffnung 5 und einen nach oben erweiterten Teil 11 in
seinem hinteren Teil, der von der öffnung 5 entfernt liegt. Die Vorderseite des nach oben erweiterten Teils 11,
die der öffnung 5 näher liegt, bildet eine schräge Kante 12 mit einer nach unten weisenden Neigung, und dieser
geht in den benachbarten horizontalen engen Teil 10 über.
Eine Hakenplatte 13 ist oberhalb der Bodenplatte 2 des
Rahmens 1 derart angeordnet, daß ein Paar von seitlich vorstehenden Flügeln bzw. Schenkeln 14, die am hinteren
Ende der Hakenplatte 13 ausgebildet sind, jeweils sich in einer der Stützöffnungen 8 befindet, so daß die Hakenplatte
13 um einen Punkt P in jedem Schenkel 14 relativ zum Rahmen 1 schwenkbeweglich oder drehbeweglich ist.
Der Mittelteil des vorderen Endes der Hakenplatte 13 ist nach unten gebogen, um eine Sperrklaue 15 zu bilden, die
in die längliche Öffnung 6 eingreifen kann, die in der Bodenplatte 2 ausgebildet ist, wenn die Hakenplatte 13
nach unten gedreht wird. Die beiden Seiten des Grundflächenteils der Sperrklaue 15 verlaufen so, daß ein Paar
von nach oben geneigten Vorsprüngen 16 gebildet werden. Die Hakenplatte 13 hat eine Öffnung 17 im Mittelteil hiervon
und eine Federstütze 18 ragt von dem hinteren Ende der öffnung 17 vor. Der hintere Teil der Hakenplatte 13
ist relativ zum vorderen Teil höher.
Ein Löseelement 19 hat im Querschnitt eine rechteckige
Gestalt und ist oberhalb der Hakenplatte 13 vorgesehen.
Beide Enden 20 derselben erstrecken sich jeweils durch die Steuerschlitze 9, die in den Seitenplatten 3 ausgebildet
sind und stehen von der äußeren Fläche der Seitenplatten 3 vor. Ein Träger 21 hat einen Abschnitt 22, um
_ 20 - 36CH327
das Löseelement 19 zu halten und eine Federstütze 2 3
befindet sich in der Öffnung 17 der Hakenplatte 13 und ist zusammen mit dem Löseelement 19 auf der oberen Fläche
der Hakenplatte 13 in Längsrichtung des Gurtschloßkörpers A gleitbeweglich. Eine Schraubenfeder 24 ist zwischen
den Federstützen 18 und 23 angeordnet und drückt die Stütze 21 immer in Richtung auf die Sperrklaue 15
auf der Hakenplatte 13.
Ein Auswerfer 25 hat einen Druckkörper 26, der zwischen
der Bodenplatte 2 und der Hakenplatte 13 angeordnet ist und eine Federstütze 27 befindet sich in der Öffnung 6
der Bodenplatte 2. Der Auswerfer 25 ist in Längsrichtung des Gurtschloßkörpers A längs der Bahn der Zungenplatte B
auf der Bodenplatte 2 verschiebbar. Eine Schraubenfeder 28, die zwischen den Federstützen 7 und 27 angeordnet ist,
drückt den Auswerfer 25 immer in Richtung der öffnung 5 in einer solchen Weise, daß das vordere Ende des Druckkörpers
2 6 beinahe die öffnung 5 erreicht. Der Auswerfer 25 hat ein Paar von Vorsprüngen 29 auf seiner oberen Fläche,
die beinahe die nach innen gebogenen vorderen Enden der inneren Wand der Seitenplatten 3 berühren, um eine gerade
Bewegung des Auswerfers 25 auf der Bodenplatte 2 sicherzustellen.
Eine Schiebetaste 31 als eine manuelle Betätigungsanordnung für das Lösen des Gurtschlosses besteht üblicherweise
aus einem Kunststoffmaterial ähnlich wie einem Gehäuse und es hat im wesentlichen die Form eines Kastens,
der ein offenes bodenseitiges und ein offenes hinteres Ende hat. Die Schiebetaste 31 liegt teilweise am oberen
vorderen Ende frei und ist in Längsrichtung des Gurtschloßkörpers A längs des Rahmens 1 verschiebbar. Das frei gelegte
vordere Ende der Schiebetaste 31 bildet ein Beaufschlagungsteil 32, und hat an seiner unteren Hälfte eine
konisch ausgebildete Fläche 33. Die Schiebetaste 31 enthält ein Paar von Seitenwandungen 34, die jeweils
eine Ausnehmung 35 an ihrem zuinnerst liegenden Ende haben. Die Enden 20 des Löseelements 19, die von der
Seitenplatte 3 des Rahmens vorstehen, befinden sich in den Ausnehmungen 35. Der Beaufschlagungsteil 32 ist an
seiner inneren Fläche mit ein Paar von Rippen 36 versehen, die jeweils einen keilförmigen Vorsprung 37 an
ihrem unteren Ende haben. Wenn die Schiebetaste 31 manuell niedergedrückt wird, gleiten die Vorsprünge 37
unter den Vorsprüngen 16 der Hakenplatte 13 und kommen
zur Anlage gegen die Vorsprünge 29 des Auswerfers 25.
Ein Gehäuse 38 weist eine obere Abdeckung 39 und eine untere Abdeckung 40 auf. Die obere Abdeckung 39 hat an
ihrem oberen vorderen Ende eine große öffnung 41, in der die Schiebetaste 31 angeordnet ist. Die obere Abdeckung
39 hat an ihrem unteren vorderen Ende 42 ein Paar konisch verlaufender Seitenwände 44 und auch eine
konisch verlaufende Bodenwand 43. Die konischen Wände und 44 bilden zusammen mit der konischen Fläche 33 der
Schiebetaste 31 eine trichterförmige Ausnehmung, deren zuinnerst liegender Teil in Form eines Schlitzes offen
ist, um eine öffnung 5 für die Zungenplatte B zu bilden.
Die Oberseite der Schiebetaste 31 ist mit einer flachen Platte 45 bedeckt, die eine Doppelfunktion hat, nämlich
den oberen Teil der Schiebetaste 31 zu schützen und an einem Vorsprung, der am mittleren hinteren Ende angeordnet
ist, eine Schraubenfeder 46 zu stützen, die zwischen der flachen Platte 45 und einer Federstütze angeordnet
ist, die in einem mittleren Teil des hinteren Teils 47 der inneren Fläche der oberen Abdeckung 39 angeordnet ist.
Somit wird die Schiebetaste 31 immer durch die Wirkung der Feder 46 in Richtung auf das vordere Ende des Gurtschloßkörpers
A gedrückt.
Andererseits hat die Zungenplatte B an ihrem vorderen Ende eine Zunge 48, die in den Gurtschloßkörper A einführbar
ist und eine quadratische oder rechteckige Sperröffnung 49, in die die Sperrklaue 15 eingreifen kann. Die
Zungenplatte B ist an ihrem hinteren Ende mit einem Sicherheitsgurt verbunden.
Der Zungensperrmechanismus und der Schloßlösemechanismus des Gurtschlosses nach der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung, die auf die Figuren 2, 3A, 3B, 4A und 4B gerichtet ist.
In Figur 2 ist die Zungenplatte B mit dem Gurtschloßkörper A derart verriegelt, daß die Sperrklaue 15 am vorderen
Ende der Hakenplatte in die Sperröffnung 49 der Zunge 48 eingreift. Die Kontaktfläche des Druckkörpers 26 ist vorzugsweise
passend zu der Form des vorderen Endes der Zunge 48 ausgebildet. Die trichterförmige Ausbildung, die
durch die konischen Flächen 33, 43 und 44 in der Öffnung 5 erzielt wird, erleichtert das Einführen der Zungenplatte
in den Gurtschloßkörper selbst im Dunkeln unter Ausnutzung des Fühlens.
Die Figuren 3A und 3B sind Längsschnittansichten des Gurt-Schlosses
im verriegelten Zustand, wobei in der erstgenannten Figur der Mittelteil des Inneren längs der Mittellinie
X-Y in Figur 2 geschnitten ist und bei der letzteren die Seitenplatte des Rahmens längs der Seitenlinie
X'-Y1 in Figur 2 geschnitten ist.
30
30
Die Figuren 4A und 4B sind Längsschnittansichten des Gurtschlosses
im gelösten Zustand unter Zuordnung zu den Figuren 3A und 3B jeweils. Diese Darstellungen dienen zur
Verdeutlichung der Arbeitsweise der einzelnen mechanischen Teile und des Zusammenhangs zwischen dem Sperrmechanismus
und der Position des Löseelements im Steuerschlitz.
Beim Benutzen des Gurtschlosses wird die Zunge 48 der Zungenplatte B durch die Öffnung 5 des Gurtschloßkörpers
A in den Zungenplattenkanal eingeführt, der oberhalb der Bodenplatte 2 des Rahmens 1 definiert ist, wodurch
das vordere Ende der Zunge 43 den Druckkörper 26 wegdrückt und bewirkt, daß der Auswerfer 25· in seine zuinnerst
liegende Stellung entgegen der Kraft der Feder 28 zurückgezogen wird. Die Hakenplatte 13 kann sich um
die Punkte P in den Schenkeln 14 drehen, die sich in der
Stützöffnung 8 befinden, so daß das vordere Ende der Hakenplatte 13, das die Sperrklaue 15 bildet, sich durch
die nach unten wirkende Kraft nach unten dreht und in die Sperröffnung 4 9 und die längliche öffnung 6 des Rahmens
1 fällt, sobald die Sperröffnung 49 unter der Sperrklaue 15 vorbeigegangen ist. Wenn die Stütze 21 durch
die Feder 24 gedrückt wird, um sich näher zu der Sperrklaue 15 auf der Fläche der Hakenplatte 13 zu bewegen,
wird auch das Löseelement, das durch den Halteteil 22 des Trägers 21 gehalten ist, näher zu der Sperrklaue 15
bewegt, wodurch beide Enden 20 des Löseelements 19 sich
in den engen Teilen 10 des Steuerschlitzes 9 befinden. Die Schiebetaste 31 wird durch das Löseelement 19 gedrückt,
so daß die Taste 31 aus der öffnung 41 der oberen Abdeckung 38 vorsteht. In diesem Zustand ist das .
Löseelement 19 auf der Hakenplatte 13 in der Nähe der
Sperrklaue 15 angeordnet und beide Enden 20 des Elements
9 befinden sich in dem engen Teil 10 des Steuerschlitzes 9, so daß die Hakenplatte 13 sich nicht nach oben drehen
kann und die Sperrklaue 15 im verriegelten Zustand in der
öffnung 49 der Zungenplatte 5 gehalten ist. Somit wird das Lösen der Zungenplatte 5 von dem Gurtschloßkörper A
vollständig vorhindert.
Die Zungenplatte B wird von dem Gurtschloßkörper A dadurch
gelöst, daß der Beaufschlagungsteil 32 der Schiebetaste 31 von Hand niedergedrückt wird. Durch diese Be-
tätigung wird die Schiebetaste 31 in die öffnung 41 gedrückt,
wodurch die vorstehenden Enden 20 des Löseelements 19 durch die Ränder der Ausnehmungen 35 gedrückt
werden, und sich längs den Rändern des Steuerschlitzes 9 nach hinten bewegen. Das Löseelement 19 und die Stütze
21 sind dann gleitbeweglich auf der Fläche der Hakenplatte 13 in Richtung zu den Punkten P, wodurch die Enden
20 des Löseelements 19 nach oben in die erweiterten Teile 11 der Steuerschlitze 9 verschoben werden. Die Drehung
des Löseelements 19 in Richtung nach oben ist dann möglich und die Hakenplatte 13 kann nach oben schwenken, wobei
die Punkte P als Drehpunkte bei der Drehung dienen.
Andererseits wird der Auswerfer 25 im verriegelten Zustand durch die von der Feder 28 aufgebrachte Kraft gedrückt,
die im hinteren Teil des Auswerfers 25 angebracht ist,
so daß die Zungenplatte B aus der öffnung ausgeschoben wird. In diesem Zustand wird die öffnung 4 9 der Zunge
an ihrem vorderen Rand gegen die Sperrklaue 15 der Hakenplatte
13 gedrückt. Wenn sich die Sperrklaue 15 schrittweise von den Punkten P entfernt, um die die Hakenplatte
13 drehbar ist, wird eine nach oben gerichtete Kraftkomponente auf die Sperrklaue 15 ausgeübt, da die eingeführte
Zungenplatte B immer durch den Auswerfer 25 mit einer Druckkraft beaufschlagt wird. Wenn die Kraft, die die
Drehung der Hakenplatte 13 verhindert, einmal als Folge des Niederdrückens der Schiebetaste 31 von Hand aufgehoben
ist, dreht sich die Hakenplatte 13 um die Punkte P, um die Sperrklaue 15 von der Zungenplatte B zu lösen. Sobald
die Sperrklaue 15 die öffnung 49 freigibt, drückt die Feder 28 den Auswerfer 25, um die Zungenplatte B aus dem
Gurtschloßkörper A herauszuschieben. Die Kraft der Feder 2 8 ermöglicht, daß der Auswerfer 25 längs der Bodenplatte
2 in Richtung auf die öffnung 5 gleitet. Die nach vorne gerichtete Bewegung des Auswerfers 25 wird gestoppt, wenn
der Vorsprung 2 9 gegen den Vorsprung 2 7 der Schiebetaste
drückt (Figuren 4A und 4B).
Wenn die Schiebetaste 31 vom Niederdrücken durch Hand losgelassen wird, ermöglicht die Feder 28, daß der Auswerfer
25 in Richtung auf die Öffnung 5 gleitet und zugleich bewirkt der Vorsprung 29, der die Vorsprünge 37 drückt, daß
die Schiebetaste 31 herausgleitet, bis sie aus der Öffnung 41 vorsteht. Die Feder 46 unterstützt direkt die Bewegung
der Schiebetaste 31 in Richtung ihrer Ausgangsstellung. Wenn das vordere Ende des Auswerfers sich an
einer Stelle geringfügig im Inneren der Öffnung 5 befindet, verhindert der Gurtschloßkörper A das Eindringen von
irgendwelchen Fremdstoffen, wie Münzen in der Grundbetriebsstellung.
Wenn die Kraft auf das Löseelement 19 aufgebracht durch
die Schiebetaste 31, aufgehoben wird, kann das Löseelement 19 zusammen mit der Stütze 21 auf der Hakenplatte 13
zu dem vorderen Ende des Steuerschlitzes 9 gleiten, bis beide Enden die schrägen Ränder 12 der Steuerschlitze 9
erreichen. Die Neigung der schrägen Ränder 12 erzeugt eine nach unten gerichtete Kraftkomponente, die die Hakenplatte
13 in Richtung der Bodenplatte 2 drückt. Da die Feder
28 jedoch den Auswerfer in der vorgerückten Stellung hält, liegt die Sperrklaue 15 auf der oberen Fläche des
Auswerfers 25 auf, um eine weitere Drehung der Hakenplatte 13 in Richtung nach unten zu verhindern (Figuren 4A und 4B).
Der Gurtschloßkörper A wird somit in seine Ausgangsstellung zurückgebracht.
K Beim Gurtschloß nach der Erfindung ist das Löseelement 19
im Querschnitt rechteckig und kann somit über der gesamten Fläche in Kontakt mit der ebenen Hakenplatte 13 sein,
ohne daß eine Beschädigung eines oder beider der Teile zu befürchten ist. Dies ist ein Unterschied zum üblichen Löseelement,
das im Querschnitt kreisförmig ist und eine Ein-
kerbung auf der Kontaktfläche bei der Verwendung bewirken
kann. Somit kann das Gurtschloß nach der Erfindung gleichmäßig selbst dann betätigt werden, wenn eine starke
Beanspruchung auf den Sicherheitsgurt einwirkt. Da das Löseelement 14, das im Querschnitt rechteckig ist, immer
durch die Stütze 21 gehalten ist, die auf der Oberfläche der Hakenplatte 13 gleitbeweglich ist, arbeitet das Löseelement
19 zuverlässig und stabil und wirkt auch einer Kipp- oder Drehbewegung entgegen.
In dem Gurtschloßkörper A nach der Erfindung befinden sich die Punkte P in einer ausreichenden Höhe über der
Bodenplatte 2 und stufenweise von der Sperrklaue 15 entfernt. Somit ist die Sperrklaue 15 von dem Eingriffszustand
mit der Zungenplatte B wegbeweglich, wenn die Hakenplatte 13 gedreht wird. Sobald das Löseelement 19 in den
nach oben erweiterten Teil 11 des Steuerschlitzes 9 verschoben ist, bewirkt die Kraft der Feder 28, daß die Hakenplatte
13 gedreht wird, um die Zungenplatte freizugeben.
Selbst wenn eine starke Kraft auf den Sicherheitsgurt ausgeübt wird, dient die Zugkraft eher zur Unterstützung der
Lösung der Hakenplatte 13 von der Zungenplatte B.
Der Gurtschloßkörper A nach der Erfindung ist widerstandsfähig
gegen jegliche Betriebsstörung durch das Eindringen von irgendwelchen Fremdstoffen, wie Münzen, da der Auswerfer
25 sich immer in der öffnung 5 für die Zungenplatte B befindet, wenn das Gurtschloß nicht benötigt wird.
Bei dem Gurtschloß nach der Erfindung hat die Hakenplatte 13 ein Paar von VorSprüngen 16 und die Schiebetaste 31
hat ein Paar von Vorsprüngen 37, die derart beschaffen und ausgelegt sind, daß sie an den unteren Enden der Vorsprünge
16 anliegen. Selbst wenn die Hakenplatte 13 nicht ausreichend
arbeiten kann, gleiten die Vorsprünge 37 unter den Vorsprüngen 16 und drücken diese, um die Drehung der Haken-
platte 13 zu bewirken, so daß eine zuverlässigere Bewegung
der Hakenplatte 13 gewährleistet wird.
Die Öffnung 5 zum Einführen der Zungenplatte B wird von
einer Kombination aus der Schiebetaste 31, die eine konische Fläche 33 hat, und der oberen Abdeckung 38, die konische
Seitenwandungen 44 hat, und der konischen Bodenwandung 43 gebildet, um eine trichterförmige Öffnung zu
erhalten, so daß das Einführen der Zungenplatte B in den Gurtschloßkörper A selbst im Dunkeln oder bei ungenügender
Beleuchtung durch Fühlen leicht möglich ist.
Das erfindungsgemäße Gurtschloß kann kompakt ausgelegt werden, da die mechanischen Teile vollständig in einem
kleindimensionierten Rahmen angeordnet werden können und keine übliche Löseanordnung verwendet werden muß, wie sie
beispielsweise in der US-PS 4 384 391 beschrieben ist. Bei dem in der Zeichnung dargestellten erfindungsgemäßen
Gurtschloß wird zum Erleichtern der Einführung der Zungenplatte in den Gurtschloßkörper die trichterförmige Öffnung
in einer bestimmten Weise ausgebildet, und zwar durch eine Kombination des den oberen Teil der öffnung bildenden
Gleitknopfs und der die Seitenteile und die unteren Teile der öffnung bildenden oberen Abdeckung, wobei jedes Teil
eine nach hinten geneigte Keilförmige Fläche aufweist. Einige Modifikationen dieser Ausführungsform sind beispielsweise
derart möglich, daß die Seiten- und Unterteile der trichterförmigen öffnung ausschließlich durch die untere
Abdeckung gebildet werden oder die Seitenteile können durch die obere Abdeckung gebildet werden, während das
Unterteil durch die untere Abdeckung gebildet wird. Darüberhinaus kann der Auswerfer derart modifiziert werden,
daß er an seinen Vorsprüngen 29 oder an anderen Teilen den Gleitknopf berührt, so daß der Auswerfer zusammen mit
der manuell betätigbaren Anordnung in Längsrichtung des Gurtschloßkörpers verschoben werden kann, wenn die Zungenplatte
nicht in den Gurtschloßkörper eingesetzt ist. Bei
dem Gurtschloß gemäß der Erfindung können die Form des Gehäuses des Gurtschloßkörpers sowie der Zungenplatte
usw. entsprechend ästhetischen Gesichtspunkten modifiziert werden, solange die charakteristischen mechanischen Merkmale
des erfindungsgemäßen Gurtschloßkörpers nicht geändert werden.
Um den Zustand des Gurtschlosses festzustellen, beispielsweise ob das Gurtschloß korrekt verriegelt ist, kann der
1^ Benutzungszustand des Gurtschlosses elektrisch auf einer
Anzeige oder auf der Instrumentierung dargestellt werden, wobei der Gurtschloßkörper mit nicht dargestellten elektrischen
Kontakten versehen ist, die beispielsweise zwischen der unteren Abdeckung oder der Unterseite oder
Außenseite des Auswerfers oder zwischen dem Gurtschloßkörper und der Zungenplatte angeordnet sind, die per se
als elektrischer Kontakt wirkt, so daß bei korrekter Verriegelung der Zungenplatte über den elektrischen Schaltkreis
eine Warnlampe auf der Instrumentierung oder der /\ 20 Anzeige eingeschaltet wird. Gegebenenfalls können das
Gehäuse des Gurtschlößkörpers und die Zungenplatte mit einem Leuchtmaterial oder mit einer sehr kleinen LED-Anzeige
versehen sein, um die manuelle Betätigung des Gurtschlosses im Dunkeln zu erleichtern.
25
Von den mechanischen Teilen können beispielsweise das Gehäuse 38, die manuelle Betätigungsanordnung 31, der Auswerfer
25 sowie die Abstützung 21 aus einem harten Harz oder Kunstharz hergestellt werden. Die Dauerhaftigkeit
und Stabilität des erfindungsgemäßen Gurtschlosses wird
durch Verwendung derartigen Materials nicht beeinträchtigt.
Das erfindungsgemäße Gurtschloß vermeidet die Nachteile
beim Stand der Technik durch Kombination spezieller Einrichtungen und erfordert keine zusätzlichen Unkosten bei
der Herstellung; daher ergeben sich für das erfindungsgemäße
Gurtschloß große Anwendungsgebiete, insbesondere in der Automobilindustrie.
Der in der Beschreibung verwendete Begriff für das Vorderende und die Vorderseite des Gurtschloßkörpers bedeutet
das Ende des Körpers, wo die öffnung für die Zungenplatte ausgebildet ist.
Claims (3)
1. Gurtschloß für Sicherheitsgurte, das einen Gurtschloßkörper
und eine Zungenplatte aufweist, die in Eingriff mit dem Gurtschloßkörper bringbar ist, wenn sie durch
eine Öffnung eingeführt ist, die im vorderen Ende des Gurtschloßkörpers
ausgebildet ist, und die hiervon lösbar ist, wenn eine manuell betätigte Anordnung des Gurtschloßkörpers
in Wirkung gebracht wird, wobei der Gurtschloßkörper aufweist:
(a) einen Rahmen, der eine kanalförmige Form im Querschnitt hat und eine Bodenplatte aufweist, oberhalb der
eine Bahn zum Einführen und Auswerfen der Zungenplatte definiert ist, und ein Paar von Seitenplatten aufweist,
die einander gegenüberliegen und von den Seitenrändern der Bodenplatte hochstehen, ,
_ 2 —
(b) einen Auswerfer, der gleitbeweglich auf der Bodenplatte angebracht ist und immer in Richtung auf die öffnung
zum Einführen der Zungenplatte durch die Wirkung einer Feder gedrückt wird, die im hinteren Ende des Auswerfers
angeordnet ist/ so daß er das vordere Ende der Zungenplatte berühren kann, die durch die öffnung eingeführt
ist und die Zungenplatte auswerfen kann,
(c) eine Hakenplatte, die auf den Seitenplatten des Rahmens
derart abgestützt ist, daß der hintere Teil der Hakenplatte in vertikaler Richtung schwenkbar ist, wobei
der Drehpunkt oberhalb des Auswerfers liegt, während der vordere Teil sich nach unten erstreckt, um eine Sperrklaue
zu bilden, die nach unten über die Bahn der Zungenplatte hinaus bewegbar ist, um dieselbe zu sperren,
(d) ein Paar von Steuerschlitzen, die in den gegenüberliegenden Seitenplatten des Rahmens vor dem Drehpunkt ausgebildet
und derart gestaltet sind, daß der vordere Teil jedes Steuerschlitzes einen engeren Teil bildet, während
der hintere Teil jedes Steuerschlitzes einen nach oben erweiterten Teil bildet,
(o) ein Löseelement, das sich in Querrichtung zur Längsrichtung des Rahmens erstreckt und dessen beide Enden in
den Steuerschlitzen derart angeordnet sind, daß das Löseelement auf der Hakenplatte gleiten kann, wobei das Löseelement
immer in Richtung auf den schmalen Teil der Steuerschlitze mit Hilfe einer Feder gedrückt wird, die sich im
hinteren Teil einer Stütze für das Löseelement befindet, so daß, wenn das Löseelement in dem schmalen Teil der
Steuerschlitze angeordnet ist, die Hakenplatte durch das Löseelement gegen den Auswerfer gedrückt werden kann, um
die Sperrung der Zungenplatte mit der Sperrklaue sicherzustellen, und
(f) eine manuell betätigbare Anordnung, die im vorderen Ende des Gurtschloßkorpers angeordnet ist und hin- und
hergehend gleitbeweglich in Längsrichtung des Gurtschloßkorpers ist, wenn sie manuell beaufschlagt wird, so daß
das Löseelement aus dem engen Teil zu dem nach oben erweiterten Teil der Steuerschlitze bewegt wird, so daß
die Druckkraft auf das Löseelement entgegen der Hakenplatte aufgehoben wird, während dem die Sperrklaue die
Zungenplatte freigibt,
dadurch gekennzeich η et, daß das Löseelement (19) im Querschnitt eine flache, rechteckige Gestalt
hat und daß die Stütze (21) auf dem Löseelement (19) derart angeordnet ist, daß die Stütze (21) zusammen mit
dem Löseelement (19) auf der Hakenplatte (13) gleiten kann, wobei das Löseelement (19) einteilig überdeckt wird und
auf der Ebene, die den Drehpunkt (P) der Hakenplatte (13) enthält, die Kraft der Feder (24) aufnehmen kann, die im
hinteren Teil der Stütze (21) angeordnet ist, und daß der nach oben erweiterte Teil (11) jedes Steuerschlitzes (19)
einen schrägen Rand (12) im vorderen Teil bildet, der in
den vorderen schmalen Teil (10) übergeht, wobei die Auslegung derart getroffen ist, daß, wenn das Löseelement (19)
in dem nach oben erweiterten Teil (11) angeordnet ist, um die Hakenplatte (13) zum Lösen der Zungenplatte (B) nach
oben zu schwenken, das Löseelement (19) in Kontakt mit den
schrägen Rändern (12) ist, so daß eine nach unten gerichtete Schwenkbewegung der Hakenplatte (13) erleichtert wird
und daß andererseits der Auswerfer (25) zum vorderen Ende des Gurtschloßkorpers (A) durch die Wirkung einer Feder
(28) bewegt wird, die sich im hinteren Teil des Auswerfers (25) befindet und zwar derart, daß das untere Ende der
Sperrklaue (15), das in Eingriff mit der Zungenplatte (B) ist, an dem oberen Teil des Auswerfers (25) angebracht
werden kann.
-A-
2. Gurtschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrklaue (15) geringfügig
am Vorderteil abgeschrägt ist.
3. Gurtschloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Auswerfer (25) auf dem vorderen
Ende des Gurtschloßkörpers (A) gleitbeweglich ist, an dem die Öffnung (5) für die Zungenplatte (B) mit einer Abdeckung
für den Gurtschloßkörper (A) ausgebildet ist.
Gurtschloß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die manuell betätigbare Anordnung
an der nach hinten geneigten unteren Vorderseite keilförmig ist und als Oberteil der Öffnung dient und daß
die Abdeckung zwei zueinanderweisende Seitenteile und das Unterteil jeweils eine nach hinten geneigte Keilfläche
aufweist, die als Seitenteil oder Oberteil der trichterförmigen Öffnung dient.
Gurtschloß nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Auswerfer die manuell betätigbare
Anordnung teilweise berührt, so daß beide zusammen in Längsrichtung des Gurtschloßkörpers verschiebbar sind,
wenn die Zungenplatte nicht im Gurtschloßkörper eingesetzt
ist.
Applications Claiming Priority (2)
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Free format text: TAUCHNER, P., DIPL.-CHEM. DR.RER.NAT. HEUNEMANN, D., DIPL.-PHYS. DR.RER.NAT. RAUH, P., DIPL.-CHEM. DR.RER.NAT. HERMANN, G., DIPL.-PHYS. DR.RER.NAT., PAT.-ANWAELTE, 8000 MUENCHEN |