DE3644019A1 - Vorrichtung zum frontseitigen geraeteanschluss an landwirtschaftlich nutzbaren kraftfahrzeugen, insbesondere ackerschleppern - Google Patents
Vorrichtung zum frontseitigen geraeteanschluss an landwirtschaftlich nutzbaren kraftfahrzeugen, insbesondere ackerschleppernInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum frontseitigen Geräte
anschluß an landwirtschaftlich nutzbaren Kraftfahrzeugen, insbesondere
Ackerschleppern, unter Verwendung zweier in bezug auf die Fahrtrichtung
des Fahrzeugs hinter dessen Vorderkante der Frontverkleidung schwenkbe
weglich gelagerter Unterlenker und eines Oberlenkers sowie mindestens
eines sich endseitig fahrzeugfest innerhalb der Frontverkleidung ab
stützenden hydraulischen Zylinders, dessen entgegengesetztes Ende sich
am Oberlenker oder an den Unterlenkern abstützt.
Frontseitige Geräteanbauvorrichtungen werden, bedingt durch zusätzlichen
Einsatz von Arbeitsgerätschaften bei der Feldbestellung und beim Ernten,
im allgemeinen an Schleppern nachgerüstet, was entsprechende Umbauten und
Eingriffe in die Frontverkleidung der Schlepper mit sich bringt. Bei Nach
rüstung einer frontseitigen Geräteanbauvorrichtung müssen, wie aus der
DE-OS 27 58 978 bekannt, die schlepperseitigen Anlenkpunkte für Ober- und
Unterlenker vor der Frontverkleidung angeordnet werden, wodurch sich bei
angebauten Frontgeräten ungünstige Hebelarmverhältnisse ergeben und bei
abgebauten Frontgeräten vorstehende, verkehrsgefährdende Bauteile ver
bleiben, die entsprechend gesetzlich vorgeschriebener Straßenverkehrs
ordnung kenntlich gemacht werden müssen.
Um die Angriffspunkte der Unterlenker eines frontseitigen hydraulischen
Dreipunktgestänges so weit zurückzuverlegen, daß sie sich im Aufstands
bereich der Vorderreifen befinden, ist es aus der EP-A1 01 33 637 be
kannt, zwei in bezug auf die Fahrtrichtung des Fahrzeugs hinter dessen
Vorderkante der Frontverkleidung schwenkbeweglich gelagerte Unterlenker,
einen Oberlenker und mindestens einen sich endseitig fahrzeugfest ab
stützenden hydraulischen Zylinder innerhalb der Frontverkleidung anzu
ordnen.
Bei dieser bekannten Bauart einer frontseitigen Geräteanbauvorrichtung
für ein frontverkleidetes land- und/oder bauwirtschaftlich nutzbares
Kraftfahrzeug ist nicht vorgesehen, zusätzliche, den heutigen Anforde
rungen entsprechende Baugruppen wie Zapfwelle, Zusatzgewichte, Zugmaul
in den Frontbereich eines Ackerschleppers einzubeziehen.
Bei der aus der EP-A1 01 33 637 bekannten Bauart ist vorgesehen, daß
die Unterlenker nicht mit dem hydraulischen Zylinder verbunden sind,
sondern parallel mit dem Oberlenker durch einen Kupplungsrahmen mit
genommen werden. Weiterhin zeichnet sich diese bekannte Bauart da
durch aus, daß die nach oben weisende und mit dem Oberlenker verbun
dene Kolbenstange des hydraulischen Zylinders sich in U-förmigen Hub
rahmenhälften bewegt.
Nachteilig ist bei dieser bekannten Bauart insbesondere, daß durch
die im wesentlichen vertikal verlaufende lineare Bewegung der hy
draulischen Hubzylinder das Aushebegestänge nicht hinter die Frontver
kleidung eingefahren werden kann, wenn kein Anbaugerät angeschlossen
ist, vielmehr müssen die außen liegenden Teile der Geräteanbauvorrich
tung abgebaut werden, wenn sie nicht benötigt werden.
Aus dem DE-GM 83 33 600 ist es bekannt, eine die Motorhaube umgreifende
Ausgleichsschwinge durch zwei jeweils links und rechts der Motorhaube
in etwa senkrechter Stellung angeordnete, drückendwirkende Hydraulik
zylinder zu beaufschlagen. Die Schwenkwelle der Unterlenker befindet
sich jedoch vor der Frontverkleidung der Motorhaube und die Unterlenker
außerhalb der Motorhaube.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum frontseitigen Ge
räteanschluß an landwirtschaftlich nutzbaren Kraftfahrzeugen mit den
eingangs genannten Merkmalen zu schaffen, die außer einem frontseitigen
hydraulischen Aushebegestänge die weiteren erforderlichen Bauteile,
wie das Tragelement für einhängbare Frontzusatzgewichte und das Zapf
wellen-Getriebegehäuse, hinter der Vorderkante der Frontverkleidung
aufnehmen kann.
Diese Aufgabe wird durch den kennzeichnenden Teil des Anspruches 1
gelöst.
Durch die Ausbildung eines Gußrahmens als Tragteil für alle front
seitig in integrierter Anbauweise anschließbaren Bauteile kann der
ohnehin vorhandene und am Vorderachsträger angeflanschte oder mit
diesem integrierte Rahmen herangezogen werden, um den frontseitigen
Geräteanbau nachzurüsten. Dieser meist als Gußrahmen ausgebildete
Rahmen besitzt in der Regel horizontal verlaufende ebene Ober- und
Unterflächen und eine vertikal verlaufende, gegebenenfalls abgestufte
Frontfläche. Eine solche Flächenaufteilung bietet sich in vorteilhafter
Weise für den Anschluß mehrerer Baugruppen an, um ein integriertes Front
anbausystem zu erzielen, welches einen kleinen Überhang vor der Vorder
achsmitte, eine geringe zusätzliche Belastung der Vorderachse, eine ver
besserte Übersichtlichkeit von der Schlepperkabine aus sowie ein besse
res Styling der Schlepperfrontseite mit sich bringt.
Durch die Lagerung der Schwenkwelle für die Unterlenker an der Unter
seite des Gußrahmens geht nur wenig an Bodenfreiheit verloren, es wird
jedoch bei entsprechend langer Schwenkwelle Platz gewonnen, daß die
Unterlenker die Motorhaube oder Frontverkleidung des Schleppers außen
umgreifend in eine hochgeschwenkte Ruhestellung oder Verwahrposition
gebracht werden können, in welcher sie kein verkehrsgefährdendes Hin
dernis darstellen und den Lenkeinschlag der Räder sowie die Pendelung
der Achse nicht beeinträchtigen.
Wenn das an der Frontseite des Gußrahmens anschraubbare Tragelement
entsprechend ausgestaltet ist, bietet es eine mehrfache Anbaufunktion,
nämlich als Frontgewicht selbst, für die Aufnahme zusätzlicher ein
hängbarer Frontgewichte, Freiraum und Schutz für eine nach vorn ge
führte Zapfwelle entsprechend der einschlägigen Normen, Anschluß für
einen Oberlenker sowie ein eingebautes Zugmaul als Rangierhilfe.
Durch die mittige Anordnung des Zapfwellen-Getriebegehäuses ist ein
Zapfwellenantrieb auch bei eingehängten Zusatzgewichten möglich, die
auch den Schwenkweg der Unterlenker nicht beeinträchtigen.
In besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist jeder Unter
lenker als Wippe ausgebildet, die eine über die Schwenkwelle der Unter
lenker rückwärts hinausgehende Hubarmverlängerung trägt, an deren Ende
der jeweilige hydraulische Zylinder angreift. Damit bei völlig ausge
fahrenem Lenkergestänge und in die Ruhestellung verschwenkten Unter
lenkern noch ein wirksamer Hebelarm für die hydraulischen Zylinder vor
handen ist, bildet die jeweilige Hubarmverlängerung mit dem restlichen
Teil des Unterlenkers einen stumpfen Winkel.
Zweckmäßigerweise wirkt der hydraulische Zylinder beim Anheben der
Unterlenker als Druckzylinder, wobei er mit Druckflüssigkeit auf der
Kopfseite beaufschlagt wird, wodurch die volle Kolbenfläche beim Aus
heben der Unterlenker zur Verfügung steht. Hierdurch läßt sich bei
gleicher Hubkraft ein kleineres Bauvolumen als bei während des Aus
hebevorganges kolbenstangenseitig mit Druckflüssigkeit beaufschlagten
Zylindern erreichen.
Um den Drehpunkt der Unterlenker zu versteifen und um ohne die bei
Heckanbaugestängen notwendigen Stabilisierungsstreben zwischen den
Unterlenkern oder dem Fahrzeug auszukommen, liegt die Hubarmverlänge
rung in einer mit der Schwenkwelle verdrehbaren Tasche an, die eine
nach außen umgebördelte Haltefläche oder Überdeckung aufweist, in der
der Unterlenker mit seiner Hubarmverlängerung sowohl in Drehrichtung
als auch axial gesichert ist.
Die Unterlenker können sehr einfach ohne Werkzeug von der Schwenkachse
entfernt bzw. auf diese aufgesteckt werden, wenn in weiterer Ausge
staltung der Erfindung die Unterlenker in die als Drehrohr ausgebildete
Schwenkachse jeweils von der Seite her in einer bestimmten Schwenkstel
lung über Drehzapfen eingeschoben werden. In allen weiteren Schwenk
stellungen sind die Unterlenker durch die mit der Schwenkwelle verbun
dene Tasche und deren Überdeckung axial festgelegt. In Schwenkrichtung
innerhalb der Tasche lassen sich die Hubarmverlängerungen einerseits
durch Anlage an einer Abwinklung einer die Tasche radial nach außen ab
schließenden Kulissenführung und andererseits durch Begrenzungsbolzen
abstecken, wobei eine von zwei Absteckbohrungen den Unterlenker über
seine Hubarmverlängerung in seiner Schwenkstellung starr fixiert und
eine auf Abstand zu dieser Bohrung vorgesehene weitere Bohrung eine
Schwimmstellung der Unterlenker zuläßt.
Die Festlegung der Hubarmverlängerungen der Unterlenker in den mit der
Schwenkwelle verbundenen Taschen verhindert in Arbeitsstellung nicht
nur ein Herausgleiten der Unterlenker aus der Schwenkwelle, sondern
auch ein Schwingen der Unterlenker quer zur Schwenkwelle.
Der gleiche Begrenzungsbolzen kann dazu verwendet werden, den bei
völlig ausgefahrenen hydraulischen Zylindern in Ruhestellung oder
Verwahrposition hochgeschwenkten Unterlenker durch Umstecken in einer
am Vorderachsträger vorgesehenen Hülse zu fixieren.
Ein in der Beschreibung näher erläutertes Ausführungsbeispiel der
Vorrichtung zum frontseitigen Geräteanschluß nach der Erfindung ist
in der Zeichnung wiedergegeben. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht der frontseitigen
Anbauvorrichtung mit abgesenkten Unterlenkern,
hochgestelltem Oberlenker und eingehängten Front
zusatzgewichten;
Fig. 2 die gleiche Darstellung mit abgesenkten Unterlenkern
und in dünnen Linien mit in Ruhestellung oder Ver
wahrposition hochgeschwenkten Unterlenkern;
Fig. 3 eine Seitenansicht, teilweise im Schnitt, in einer
durch einen der hydraulischen Zylinder verlaufenden
vertikalen Ebene;
Fig. 4 eine Draufsicht auf einen der Unterlenker;
Fig. 5 eine Seitenansicht eines Unterlenkers mit Hubarm
verlängerung;
Fig. 6 eine Frontansicht einer die Hubarmverlängerung
aufnehmenden Tasche;
Fig. 7 eine Seitenansicht der Tasche mit Überdeckung
nach Fig. 6;
Fig. 8 eine Darstellung des Lagerrohrs mit Aufnahmelaschen
für hydraulische Zylinder.
Wie Fig. 1 zeigt, ist an der Frontseite eines mit einem seiner Vor
derräder 1 angedeuteten Ackerschleppers in der Nähe der Vorderrad
achse 2 die Schwenkwelle 3 für zwei die Motorhaube oder Front
verkleidung 4 außen umgreifende Unterlenker 5 angeordnet. Auf
Abstand von der Schwenkwelle 3 ist in einer von zwei Bohrungen 6, 7
einer nach oben ragenden Doppellasche 8 ein Oberlenker 9 schwenk
beweglich gelagert, der bei Nichtgebrauch in einer in Fig. 1 darge
stellten, annähernd vertikalen Position an der Frontverkleidung 4
festgelegt wird.
Tragteil für alle frontseitig anschließbaren, noch näher zu beschrei
benden Komponenten ist ein am Vorderachsträger angeflanschter oder
mit diesem integrierter Gußrahmen 10. Dieser Gußrahmen 10 enthält
mittig eine Ausnehmung zur Aufnahme eines Zapfwellen-Getriebegehäuses
11. An seiner Unterseite sind Bohrungen für ein Lagergehäuse der
Schwenkwelle 3 für die Unterlenker 5 und an seiner Frontseite
Bohrungen zur Befestigung eines Tragelements 12 zur Aufnahme von
frontseitigen Zusatzgewichten 13 vorgesehen. Mittig zwischen den
zwei Hälften von Zusatzgewichten 13 ist zur Rangierhilfe ein Zugmaul
14 angeordnet.
Die Unterlenker 5 lassen sich zwischen einer unteren Position 15
und einer oberen Position 16 und darüberhinaus in eine hinter der
Frontverkleidung 4 liegenden Ruhestellung verschwenken, wie dies in
dünnen Linien der Unterlenker Fig. 2 zeigt. In dieser Ruhestellung
umgreifen die Unterlenker 5 die Motorhaube oder Frontverkleidung 4
und bilden, da sie sich im wesentlichen hinter der Vorderkante der
Frontverkleidung befinden, kein verkehrsgefährdendes Hindernis.
Wie die Fig. 1 bis 3, insbesondere aber die Fig. 4 und 5, zeigen, ist
jeder Unterlenker 5 als in bezug auf die Schwenkwelle 3 zweiarmige
Wippe ausgebildet. Der den geräteseitigen Koppelpunkt 17 aufweisende
Teil der Unterlenker ist durch Versteifungen 18 verstärkt ausgebil
det. Über die Achse der Schwenkwelle 3 hinaus weist der Unterlenker
5 eine Hubarmverlängerung 19 auf, an der jeweils auf der rechten
und linken Seite ein über einen Anschlußstutzen 20 einseitig mit
Druckflüssigkeit beaufschlagbarer hydraulischer Zylinder 21 an
greift, der beim Ausheben der Unterlenker als Druckzylinder wirkt.
Die Hubarmverlängerung 19 schließt mit dem den geräteseitigen Kop
pelpunkt 17 aufweisenden Teil der Unterlenker 5 einen stumpfen
Winkel ein, damit bei bis in die Ruhestellung der Unterlenker ausge
hobenem Dreipunktgestänge die Hubarmverlängerung 19 nicht unter
taucht und ausreichende Bodenfreiheit sichergestellt ist.
Wie Fig. 4 zeigt, wird der Unterlenker 5 in die Schwenkwelle 3
über einen Drehzapfen 22 eingesteckt und in einer von zwei Boh
rungen 23, 24 einer mit der Schwenkwelle 3 verbundenen Tasche
25 festgelegt. Durch Festlegen in einer der beiden Bohrungen wird
der Unterlenker arretiert und in der anderen Bohrung in Schwimmstel
lung gehalten. Einsteckbar ist jeder Unterlenker über den Drehzapfen
22 in die Schwenkwelle 3 in der unteren Position 15. Mit zuneh
mendem Ausheben rastet die Hubarmverlängerung 19 im Bereich ihrer
Oberkante in eine seitlich nach außen umgebördelte Haltefläche 26
ein, durch die der Drehzapfen 22 der Unterlenker in der Tasche
25 axial gesichert ist.
Die mit der Schwenkwelle 3 verbundene Tasche 25 selbst ist an
ihrem oberen Umfang konzentrisch zur Achse der Schwenkwelle 3 mit
einer radial abschließenden, seitlich vorstehenden Kulissenführung
27 versehen, die am vorderen Ende in eine nach unten zur Achse der
Schwenkwelle 3 gerichtete Abwinklung 28 übergeht. Gegen diese
Abwinklung 28 kommt die vordere Fläche der Hubarmverlängerung 19
zur Anlage.
Zum Ausgleich unterschiedlicher Reifengrößen der vorderen Laufräder
können dort Distanzscheiben zwischengeschaltet sein. Um hierfür eine
entsprechend unterschiedliche Stellung der Unterlenker zu erhalten,
werden die Distanzscheiben auf die andere Seite des Unterlenkers
geschraubt, wodurch die Hubarmverlängerung 19 erneut abgesteckt wer
den kann. Hierdurch läßt sich eine Hubveränderung von etwa 70 mm
erzielen.
Um Fehler beim Abstecken der Hubarmverlängerung 19 in den Boh
rungen 23, 24 der Tasche 25 zu vermeiden, ist am Unterlenker
5 im Bereich der Schwenkwelle 3 eine hiervon radial abstehende
Schutzplatte 29 angeschweißt, welche beim Ausheben der Unter
lenker von Hand die Bohrungen 23, 24 überdeckt, damit der Siche
rungsbolzen 30 nicht vor der Hubarmverlängerung 19 abgesteckt
werden kann und bei einem daraufhin erfolgenden hydraulischen Aus
heben die Unterlenker hinter die Frontverkleidung angehoben werden
können, ohne daß bei angekoppeltem Gerät der Kühlergrill bzw. die
Frontverkleidung beschädigt wird.
Der Sicherungs- oder Begrenzungsbolzen 30 läßt sich dazu verwenden,
die Unterlenker 5 bei völlig ausgefahrenen hydraulischen Zylindern
21 in Ruhestellung oder Verwahrposition zu fixieren, indem er aus
einer der Bohrungen 23 bzw. 24 herausgenommen und in eine am Vor
derachsträger vorgesehene Hülse umgesteckt wird. Die Unterlenker
sind dann gegen ein Zurückschwenken nach vorn mechanisch arretiert.
Die Erfindung ist nicht auf das erläuterte Ausführungsbeispiel be
schränkt. So kann die Vorrichtung zum frontseitigen Geräteanschluß
auch an der Vorderseite eines Fahrgestellrahmens in selbsttragen
der Blockbauweise angeschlossen werden. Die anschließbaren Bau
gruppen, wie Frontpflüge, Heuwerbungsmaschinen, Teile von Boden
bearbeitungskombinationen, sind handelsüblicher Art, erfordern
keine Anpassung an das frontseitige Aushebegestänge und können
auch mit einem Frontlader kombiniert werden, ohne daß die Front
anbauvorrichtung entfernt werden muß, da deren Anbautiefe bzw.
Überhang vor der Motorhaube gering ist bzw. die Unterlenker in
Verwahrstellung geschwenkt werden können. Die Verwendung eines
Oberlenkers erlaubt in Verbindung mit den zwei Unterlenkern
weiterhin eine Einphasen-Gerätekopplung über Schlepper- und
Gerätedreieck.
Claims (8)
1. Vorrichtung zum frontseitigen Geräteanschluß an landwirtschaftlich
nutzbaren Kraftfahrzeugen, insbesondere Ackerschleppern, unter Ver
wendung zweier in bezug auf die Fahrtrichtung des Fahrzeugs hinter
dessen Vorderkante der Frontverkleidung schwenkbeweglich gelagerter
Unterlenker und eines Oberlenkers sowie mindestens eines sich end
seitig fahrzeugfest innerhalb der Frontverkleidung abstützenden hy
draulischen Zylinders, dessen entgegengesetztes Ende sich am Ober
lenker oder an den Unterlenkern abstützt, dadurch gekennzeichnet,
daß das Tragteil für alle frontseitig in integrierter Anbauweise
anschließbaren Bauteile ein am Vorderachsträger angeflanschter oder
mit diesem integrierter Gußrahmen (10) ist, der mittig eine Aus
nehmung zur Aufnahme eines Zapfwellen-Getriebegehäuses (11), an
seiner Unterseite Bohrungen für Lagergehäuse der Schwenkwelle (3)
für die Frontverkleidung (4) außen umgreifende und in eine hinter
der Frontverkleidung (4) liegende Ruhestellung verschwenkbare
Unterlenker (5), an seiner Frontseite Bohrungen zur Befestigung
eines Tragelements (12) zur Aufnahme von einhängbaren Frontzusatz
gewichten (13), eines Zugmauls (14) sowie Anschlußflanschen (bei
spielsweise 8) für einen Oberlenker (9) und die Unterlenker (5)
betätigende hydraulische Zylinder (21) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
frontseitige Unterlenker (5) als Wippe ausgebildet ist und
eine über seine Schwenkwelle (3) rückwärts hinausgehende
Hubarmverlängerung (19) trägt, an deren Ende der hydraulische
Zylinder (21) angreift.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die über
die Schwenkwelle (3) der Unterlenker (5) rückwärts hinaus
gehende Hubarmverlängerung (19) zu dem den Gerätekoppelpunkt
(17) aufweisenden Teil des Unterlenkers (5) einen stumpfen
Winkel bildet.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
hydraulische Zylinder (21) als über einen Anschlußstutzen
(20) mit Druckflüssigkeit einseitig beaufschlagbarer, beim
Anheben der Unterlenker (5) als Druckzylinder wirkender
Zylinder ausgebildet ist, sich kopfseitig fahrzeugfest und
kolbenstangenseitig an einer an der Hubarmverlängerung (19)
befestigten Doppellasche (31) abstützt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Unterlenker (5) in die als Drehrohr ausgebildete Schwenkwelle
(3) jeweils von der Seite her in einer bestimmten Schwenkstel
lung über Drehzapfen (22) einschiebbar und in allen weiteren
Schwenkstellungen durch jeweils eine mit der Schwenkwelle (3)
verbundene Tasche (25) mit nach außen umgebördelter Halte
fläche (26) axial fixierbar sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in
der Tasche (25) und in der Haltefläche (26) miteinander
fluchtende Bohrungen (23, 24) vorgesehen sind, in die wahl
weise ein Begrenzungsbolzen für die Hubarmverlängerung (19)
einsteckbar ist, durch den die Unterlenker (5) entweder in
ihrer Schwenkbewegung starr fixiert oder in Schwimmstellung
gehalten werden.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
mittels des gleichen Begrenzungsbolzens durch Einstecken in
einer beispielsweise am Vorderachsträger vorgesehenen Hülse
die Unterlenker (5) bei völlig ausgefahrenen hydraulischen
Zylindern (21) und hochgeschwenkten Unterlenkern in Ruhestel
lung oder Verwahrposition fixierbar sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
mit der Schwenkwelle (3) verbundene Tasche (25) an ihrem
oberen Umfang konzentrisch zur Achse der Schwenkwelle (3)
mit einer radial abschließenden, seitlich vorstehenden Ku
lissenführung (27) versehen ist, die am vorderen Ende in
eine nach unten zur Achse der Schwenkwelle (3) gerichtete
Abwinklung (28) übergeht, welche die Hubarmverlängerung
(19) innerhalb der Tasche (25) nach vorn begrenzt.
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