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DE3644067C2 - Verfahren zum Beleimen von Fasern, Fäden, Spänen oder dergl. schüttfähigen Rohstoffen und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents

Verfahren zum Beleimen von Fasern, Fäden, Spänen oder dergl. schüttfähigen Rohstoffen und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens

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DE3644067C2
DE3644067C2 DE3644067A DE3644067A DE3644067C2 DE 3644067 C2 DE3644067 C2 DE 3644067C2 DE 3644067 A DE3644067 A DE 3644067A DE 3644067 A DE3644067 A DE 3644067A DE 3644067 C2 DE3644067 C2 DE 3644067C2
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liquid
binders
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dry
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Lignotock GmbH
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Be­ leimen von Fasern, Fäden, Spänen oder dergl. schüttfähigen Rohstoffen gemäß dem Ober­ begriff des Patentanspruchs 1 sowie auf eine Vorrich­ tung zur Durchführung des Verfahrens nach wenigstens einem der Ansprüche 1-13.
Die Beleimung von Rohstoffen der hier interessieren­ den Art, vorzugsweise von Fasern oder Spänen aus Zel­ lulose oder Lignozellulose erfolgt bisher entweder im Naßverfahren oder im Trockenverfahren. Beim Naßver­ fahren wird eine Lösung, eine Dispersion oder eine Emulsion des jeweils gewünschten Bindemittels in mög­ lichst niedrigviskoser Form in das Rohmaterial einge­ bracht, was beispielsweise durch Eindüsen in dem im Fertigungsprozeß bewegten Rohstoffstrom aber auch durch anderweitiges Einbringen der Bindemittellösung im Mischbehälter erfolgen kann. Besonders bei der Herstellung von Fasermatten aber auch von Spanplatten ist bei dieser Flüssigkeitseinbringung des Bindemit­ tels nachteilig, daß ein nicht unerheblicher Teil des niedrigviskosen Klebstoffes vollständig in das Mate­ rial eindringt und damit als Bindemittel zwischen den einzelnen Rohstoffteilchen nicht mehr zur Verfügung steht. Die bekannten Flüssigverfahren arbeiten daher mit einem hohen Bindemittelanteil, um den gewünschten Verbund zwischen den Rohstoffteilchen, wie Fasern oder Spänen, sicherstellen zu können. Nachteilig bei diesen Naßverfahren ist aber auch, daß der hohe Lö­ sungsmittelanteil durch entsprechende Wärmebeauf­ schlagung der fertigen Fasermatte oder Spanplatte aus dieser ausgebracht werden muß, wofür ein hoher Ener­ gie-Aufwand mit entsprechenden Kosten das Endprodukt verteuert. Besonders nachteilig ist diese Naßeinbrin­ gung von Bindemittel auch dann, wenn sehr teure Bin­ demittel, beispielsweise Duroplaste, für bestimmte Eigenschaften des Endproduktes vorgeschrieben sind.
Eine gewisse Verbesserung bringt hier ein bekanntes Schäumimprägnierverfahren, bei dem es sich zwar eben­ falls um eine Naßeinbringung des Bindemittels in das Faser- bzw. Spanmaterial handelt, wobei jedoch die große Oberfläche des Naßschaumes Ursache dafür ist, daß relativ geringe Mengen an Bindemittellösungen ausreichen, um eine homogene Verteilung desselben über das Rohmaterial zu gewährleisten, bei gleichzei­ tig verringertem Bindemittelbedarf. Hierfür ist aus der DD-PS 59 550 eine Vorrichtung zum Mischen ver­ schiedener Flüssigkeiten und mehrerer Leimkomponenten bekannt, wobei der Leim aus mindestens einer Flüssig­ keit und aus trockenen Bindemitteln hergestellt wird und zusätzlich Luft zum Aufschäumen zugeführt wird. Der so erhaltene Schaum wird auf den schüttfähigen Rohstoff aufgebracht. Hier wird zunächst ein Leim hergestellt und erst anschließend die Luft zugegeben. Die schaumförmige Konsistenz des Bindemittels be­ wirkt, daß die sonst für ein rasches Einsaugen der Bindemittellösung in das Span- bzw. Fasermaterial verantwortliche Kapillarkraft weitgehend ihre Wirksamkeit verliert und das Eintrocknen der Bindemittellösung so gestaltet werden kann, daß das Bindemittel vorzugsweise auf der Ober­ fläche der Fasern oder Späne angelagert wird, ohne in erheblichem Maße in die Späne selbst einzudringen. Die mit dem Trocknungsprozeß des Schaumes in der Regel verbundene Viskositäts­ erhöhung sorgt zusätzlich dafür, daß die Binde­ mittel an den Oberflächen der Rohstoffpartikel festgehalten werden. Somit sind die bekannten Schaumimprägnierverfahren zwar gegenüber den reinen Naßverfahren wirtschaftlicher, es ist jedoch dennoch besonders bei hochkapillaren Rohmaterialien, wie Zellstoff oder Lignozellulose, nicht zu verhindern, daß immer noch ein hoher Anteil an gelöstem bzw. dispergiertem Bindemittel in das innere der Rohstoffpartikel eindringt und damit der sich dort ablagernde Klebstoff für seinen eigentlichen Zweck, nämlich das Zusam­ menhalten der Rohstoffpartikel untereinander, verloren ist.
Die insofern durch das Schaumimprägnieren zwar verminderten aber dennoch nicht beseitigten Nachteile der bekannten Naßverfahren werden bei den gleichfalls zum Stand der Technik ge­ hörenden Trockenverfahren vermieden. Hier wird beispielsweise bei der Wirrfasermattenfertigung pulverförmiges Bindemittel in rieselfähigem trocknem Zustand zusammen mit den rieselfähigen Fasern vermischt oder das pulverförmige Binde­ mittel auf die Fasermatte einfach aufgestreut. Die Verwendung von pulverförmigen aber auch faserförmigen trocknen Bindemitteln garantiert einmal, daß diese ausschließlich zwischen den Wirrfasern der Matte vorliegen, ohne in das Fasermaterial selbst eindringen zu können, und, darüber hinaus, daß ein Ausdampfen von Lösungsmitteln aber auch Wasser als Binde­ mittelträger gänzlich entfallen kann. Nach­ teilig bei diesem reinen Trockenverfahren ist jedoch, daß die Rieselfähigkeit der trockenen Bindemittel einerseits und diejenige der Roh­ stoffpartikel andererseits unterschiedlich ist, so daß es durch unvermeidliche Vibrationen, insbesondere bei der Mattenfertigung, vor allem aber auch durch die übliche Anwendung von Unterdruck zum Fixieren des auf einen Band­ förderer gestreuten Fasermaterials zu Ent­ mischungserscheinungen zwischen den Fasern oder dergleichen Partikeln und den eingestreuten Bindemitteln und damit zu Inhomogenitäten sowohl über die Oberfläche als auch die Dicke der Matte oder einer entsprechenden Platte kommt. Derartige Inhomogenitäten in der Bindemittelver­ teilung beeinflussen den weiteren Fertigungs­ ablauf und die an das Endprodukt gestellten Qualitätsanforderungen teilweise in einem unerträglichen Maße nachteilig. Der weiter gegebene Zwang zur Verwendung nur geringer Bindemittelmengen für derartige Werkstoffe verschärft diese Problematik zusätzlich, da hierbei auftretende Inhomogenitäten prozentual stärker in Erscheinung treten.
Hier setzt die vorliegende Erfindung ein, der die Aufgabe zugrundeliegt, eine extrem homogene Verteilung von Bindemitteln sowohl über die Fläche als auch die Dicke eines flächigen Zwischenproduktes oder eines mehrdimensional ausgeformten Endproduktes bei gleichzeitiger Minimierung des Bindemittelzusatzes sicherzu­ stellen.
Die Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale erreicht.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen dieser Aufgabenlösung, auch hinsichtlich der Vorrichtung zur Durchführung des erfindungs­ gemäßen Verfahrens, ergeben sich aus den Unter­ ansprüchen.
Die vorliegende Verfahrensweise ist unabhängig davon, ob aus den so beleimten Fasern oder Spänen das dann insgesamt noch rieselfähige Material direkt zu Formteilen, wie Möbeln, Türen, Transportpaletten oder dergleichen mehr ver­ preßt werden, oder ob die beleimten Fasern, Späne oder dergleichen zu einer entsprechenden flächigen Matte vorverdichtet werden, die dann ihrerseits durch Druck- und Wärmebeaufschlagung zu geeigneten Endprodukten verarbeitet werden kann. Die vorgebbare hohe Homogenität der Bindemittelverteilung und ihre geringe Eindring­ wahrscheinlichkeit in das Rohmaterial gewähr­ leisten eine Minimierung des Bindemittelanteils bei gleichzeitig erhöhter Qualität und Gebrauchs­ tüchtigkeit der herzustellenden Endprodukte.
Es liegt praktisch für das Verteilen des Bindemittels innerhalb des Faserverbundes oder dergleichen Rohstoffpartikel bis zur Aushärtung des Bindemittels eine Phasentrennung zwischen dem eigentlichen im festen Aggregatzustand vor­ liegenden Bindemittelpulver und der das Binde­ mittel in Pulver- oder Faserform an die Ober­ flächen der Rohstoffpartikel transportierenden schäumbaren Flüssigkeit vor. Vorteilhaft ist darüber hinaus, daß bei dem vorliegenden Ver­ fahren neben der Verwendung von festen bzw. trockenen Bindemitteln zusätzlich auch noch solche Anwendung finden können, die in dem Trägermedium, also der schäumbaren Transportflüssig­ keit gelöst, dispergiert oder emulgiert sein können, wobei die letztgenannten Bindemittelzusätze gleichzeitig Eigenschaften aufweisen können, die die Schäumbarkeit der Flüssigkeit erhöhen. Dadurch daß die Oberfläche und das Volumen des zwischen die Rohstoffpartikel zu mischenden Schaumes gegenüber der flüssigen Phase erheblich erhöht ist, erleichtert sich auch der eigentliche Mischvorgang, beispielsweise in einer Misch­ trommel, was zu zusätzlichen Energieeinsparungen und zu einer zeitlichen Verkürzung der Verfah­ rensweise führt. Bisher gegebenenfalls erforder­ liche chemische Lösungsmittel für das in die flüssige Phase zu bringende Bindemittel können, soweit sie umweltbelastend sind oder andere nachteilige Eigenschaften aufweisen, gänzlich entfallen.
Dadurch, daß die zu beleimenden Fasern oder Späne mit dem die Bindemittel enthaltenden Schaum des Trägermediums lediglich benetzt werden und dadurch, daß der Schaum möglichst umgehend nach dieser Benetzung eingetrocknet wird, hat das Bindemittel keine andere Möglichkeit, als an der Oberfläche der Fasern oder Späne sich anzu­ lagern, ohne auch nur nennenswert in das innere Volumen der Späne oder Fasern abwandern zu können. Selbst für die in der Transportflüssigkeit gegebenenfalls gelösten Bindemittelkomponenten kompensiert die Oberflächenspannung der Schaum­ blasen, die Kapillarwirkung der porösen Fasern oder Späne weitgehend, während die mit dem Trock­ nungsprozess und damit der Schaumauflösung in der Regel verbundene Viskositätserhöhung zu­ sätzlich dafür sorgt, daß die Bindemittel in der gewünschten homogenen Verteilung an der Ober­ fläche der Rohstoffpartikel festgehalten werden.
Die Schäumbarkeit der Transportflüssigkeit kann zusätzlich dadurch verbessert werden, daß ihr in an sich bekannter Weise Schaumtreib­ mittel zugesetzt werden, die beispielsweise durch Wärme oder Reaktionssubstanzen aktiviert werden können. Besonders vorteilhaft ist es auch, wenn die Trägerflüssigkeit zusammen mit dem Bindemittel durch Einleiten von Druckgas und/oder mechanischer Rührbewegung aufgeschäumt wird, da hierfür keine zusätzlichen Chemikalien benötigt werden.
Die mit der Transportflüssigkeit in geschäumter Form optimal homogen verteilt mitgenommenen Feststoffbindemittel werden beim Eintrocknen des Schaumes nicht nur an die Faser- oder Span­ oberflächen angelagert, sondern dort auch fixiert, insbesondere dann, wenn das Eintrocknen des Schaumes bei Temperaturen oberhalb der Raum­ temperatur erfolgt und die pulver- und/oder faserförmigen Bindemittel thermoplastische oder wärmeklebende Eigenschaften aufweisen. Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung des vorlie­ genden Verfahrens besteht darin, daß die in der Trägerflüssigkeit möglicherweise zusätzlich vorhandenen gelösten emulgierten oder dispergier­ ten Bindemittel vernetzbare Kondensationsharze sein können, und daß die Trocknungstemperatur hierfür so gewählt wird, daß diese Bindemittel beim Trocknen bereits vorkondensieren. Konden­ sationsharze sind als Bindemittel für Zellulose bzw. Lignozellulosewerkstoffe besonders vor­ teilhaft. Dadurch, daß sie bei der Trocknung des Schaumes einer Temperatur unterworfen werden, bei der sie vorkondensieren, wird ihre haftende Anlagerung an die Faser- oder Spanoberflächen weiter begünstigt.
Für den Fall, daß die mit dem Schaum mitgenom­ menen pulver- oder faserförmigen Bindemittel Thermoplaste oder sonstige warm klebende Binde­ mittel sind und die Eintrocknung des Schaumes bei einer Temperatur vorgenommen wird, die die pulver- oder faserförmigen Bindemittel erweicht, wird das ohnehin begünstigte Anhaften des Bindemittels an den Rohstoffpartikeln zu­ sätzlich fixiert. Eine nachträgliche Ent­ mischung ist ausgeschlossen. Wenn unter den zugesetzten Bindemitteln vernetzbare duro­ plastische Harze sind, ist es vorteilhaft, die Trocknungstemperatur des Trägerschaumes so zu wählen, daß sie die Vernetzungstemperatur dieser Bindemittel nicht übersteigt, so daß sich die volle Bindekraft dieser Klebstoffe erst bei der abschließenden Verpressung der Roh­ materialmasse oder der Wirrfasermatte aktivieren und voll ausnutzen läßt.
Besonders bei der Fertigung von Wirrfasermatten ist es vorteilhaft, die trockenen Bindemittel faserförmig einzubringen, da hierdurch eine weitere Verringerung des Anteils der Transportflüssig­ keit möglich wird.
Auch ist es noch vorteilhaft, die Thermoplast­ fasern oder auch entsprechend körnig ausgebildetes Bindemittel­ material so zu gestalten, daß deren Inneres, also der Kernbereich, eine höhere Erweichungs­ temperatur besitzt, als deren Außenhülle.
Wenn dann die Temperatur beim Eintrocknen des Trägerschaumes so gewählt wird, daß sie höher als die Erweichungstemperatur der Faserhülle, aber geringer als die Erweichungstemperatur des Kernmaterials ist, so bewirkt die erweichende Faserhülle eine sichere Anlagerung und Fixie­ rung des Bindemittels an die Oberfläche des rieselfähigen Rohmaterials, während der Binde­ mittelkern seine Struktur unverändert beibe­ hält bis zur Fertigung des gewünschten End­ produktes. In die Erfindung eingeschlossen ist dabei die Mög­ lichkeit, die trockenen Bindemittel so zu gestalten, daß sie ganz oder teilweise Fasern überziehen, die selbst keine Bindemittel­ eigenschaften besitzen, sondern während und/oder nach der Fertig­ teilherstellung als Verstärkungsfasern wirken.
Bei der Herstellung von Wirrfasermatten aus Lignozellulosefasern ist es üblich, die Holzfasern nach einer Plastifizierung durch eine Heißdampfbehandlung in einem Devibrator aus groben Holzspänen oder Holzschnitzeln her­ zustellen. Aus diesen Schnitzeln werden durch die Heißdampfbehandlung Fasern, die in einem nachgeschalteten Trockner getrocknet werden müssen, bevor sie zu einer Wirrfasermatte, bei­ spielsweise auf ein endloses Transportband ge­ streut und dann vorverdichtet werden. Die Be­ leimung der Fasern kann nach der vorliegenden Ver­ fahrensweise während verschiedener Verfahrens­ schritte erfolgen, es ist jedoch besonders vor­ teilhaft, die Bindemittel über die aufgeschäumte Transportflüssigkeit dem Faserstrom zwischen dem Devibrator und der Trocknungsvorrichtung zuzu­ führen. Damit ergibt sich eine Zuführung des Transportschaumes und des Bindemittels an einer Stelle, an der nach der üblichen Verfahrensweise im Faserstrom besonders große Turbulenzen vor­ liegen, was einen zusätzlichen Mischvorgang über­ flüssig macht. Darüber hinaus trifft bei dieser Vorgehensweise das Bindemittel-Schaumgemisch auf verhältnismäßig feuchte Fasern, so daß das befürchtete Eindringen der Bindemittel in die Fasern oder das Spaninnere allein schon hier­ durch mit ausreichender Sicherheit vermieden werden kann. Die Trockenvorrichtung für die dampfbefeuchteten Fasern, die für deren Trock­ nung ohnehin benötigt wird, kann gleichzeitig zum Eintrocknen der geschäumten Transport­ flüssigkeit benetzt werden, wodurch sich Verfahrensablauf und Vorrichtungsaufbau zu­ sätzlich vereinfachen.
Die beiliegende Zeichnung soll den erfindungsge­ mäßen Verfahrensablauf schematisch an einem Aus­ führungsbeispiel für eine Vorrichtung zur Durch­ führung des Verfahrens weiter verdeutlichen. Die Darstellung beschränkt sich hierbei auf die Herstellung des Schaum/Bindemittelgemisches und verzichtet auf die Darstellung der Einbringung dieses Schaumes in ein Faservlies oder anderes schüttfähiges entlang der Oberflächen mit Leim zu beaufschlagendes stückiges Rohmaterial.
Wie vereinfacht angedeutet, besteht die Vorrichtung im wesentlichen aus einer Schaumerzeugungsvorrichtung 4, die beispielsweise durch ein Rührwerk nach Art eines Mehrkammermixers die in die Vorrichtung einge­ gebenen Komponenten intensiv durchmischend aufschäumt, indem sie ausreichend Luft in die einlaufende Flüssigkeit schlägt. Der in der Schaumerzeugungs­ vorrichtung 4 hergestellte Schaum wird über einen Schaumauslaß 6 ausgetragen und auf geeignete Weise dem Rohmaterial, wie beispielsweise Lignozellulose­ fasern zugeführt.
Eingangsseitig ist die Schaumerzeugungsvorrichtung 4 mit einer Zuführungsleitung 12 verbunden, die über eine Flüssigkeitspumpe 3 in den Behälter 1 für die Transportflüssigkeit 2 einmündet. Zwischen der Flüssigkeitspumpe 3 und dem Eintritt der Zuführungsleitung 12 in die Schaumerzeugungsvorrich­ tung 4 mündet in die Leitung eine weitere Leitung 5, die im Ausführungsbeispiel das trockene pulverförmige oder feinfasrige Bindemittel in die Transportflüssigkeit der Zuführungs­ leitung 12 einbringt und dieser untermischt. Die Leitung 5 ist hier eine Druckleitung, die an die Druckquelle P angeschlossen ist und in die in der dargestellten Weise mindestens eine Venturi- bzw. Saugdüse 7 eingefügt ist. Die Druckluft innerhalb der Druckluftleitung 5 durchströmt mit erhöhter Geschwindigkeit die Querschnittsverengung innerhalb der Saugdüse 7, in der Eintrittsöffnungen für das pulverförmige Bindemittel angebracht sind, welches aus einem hierfür vorgesehenen Vorratsbehälter 9 über die Bindemittelleitung 10 in die Saugdüse 7 eintritt und von dieser mitgerissen wird, wodurch das Bindemittel 8 aus dem Vorratsbehälter 9 zu­ sammen mit der Transportflüssigkeit 2 über den Einlaßstutzen der Zuführungsleitung 12 in die Schaumerzeugungsvorrichtung 4 in dosierbaren Mengenverhältnissen eintritt.
Eine Druckausgleichsleitung 11 ist von der Leitung 5 hinter der Saugdüse 7 abge­ zweigt und in der dargestellten Weise in den Vorratsbehälter 9 rückgeführt.
Eine weitere entsprechende Anordnung, die der des Vorratsbehälters 9 für das Bindemittel 8 und der Saugdüse 7 weitgehend entspricht, kann zusätzlich in die Druckleitung 5 eingefügt werden, mit der Zuschlagstoffe in flüssiger und/oder fester Form in entsprechender Weise wie das Bindemittel 8 der Transportflüssigkeit in der Zuführungsleitung 12 zugegeben werden können. Hierfür ist ein Zusatzbehälter 9′ für diese Zuschlagstoffe 8′ vorgesehen, die wie vorstehend beschrieben über die Leitung 10′ der zweiten Saugdüse 7′ eingegeben werden, die ihrerseits mit der Druckausgleichleitung 11′ eine Verbindung zwischen der Leitung 5 in Trans­ portrichtung hinter der zweiten Saugdüse 7′ mit dem Vorratsbehälter 9′ für die jeweiligen Zuschlag­ stoffe herstellt.
Die nach dem vorstehend beschriebenen Verfahren möglichen Zugaben von in der Transportflüssig­ keit lösbaren, dispergierbaren oder emulgierbaren Bindemitteln, Schaumtreibmitteln oder dergleichen können aus dem Zusatzbehälter 9′ oder einem bzw. mehreren weiteren nicht dargestellten Zu­ satzbehältern über die Leitung 5 in die Schaum­ erzeugungsvorrichtung 4 eingegeben werden. Es ist jedoch auch denkbar, daß wenigstens einige solcher Komponenten bereits in dem Behälter 1 mitenthalten sind, d. h. daß die Transport­ flüssigkeit 2 nicht beispielsweise aus reinem Wasser besteht, sondern bereits geeignete Kompo­ nenten, die vor Eingabe der Flüssigkeit in den Behälter 1 eingemischt wurden, enthält.
Bei der Ausführung der Vorrichtung nach der Darstellung ist der Anschluß der Leitung 5 an eine Druckluftquelle besonders vorteilhaft, da die aufschäumende Wirkung innerhalb der Schaumerzeugungsvorrichtung 4 erheblich ver­ stärkt und damit die Verteilung des beispiels­ weise pulverförmigen Bindemittels in kürzester Zeit vollkommen homogen ausgeführt wird. Die Verwendung von Saugdüsen sowohl für rieselfähige feste Komponenten, als auch gegebenenfalls flüssige Komponenten ermöglicht eine störunan­ fällige und hinsichtlich des Vorrichtungsauf­ baus besonders einfache Zuführung dieser Komponen­ ten zu der Schaumerzeugungsvorrichtung. Durch den druckseitigen Einlaß über die Zuführungs­ leitung 12 ist der Schaumaustritt beim Schaum­ auslaß 6 auch dann noch sichergestellt, wenn hier, aus welchen Gründen auch immer, ein mög­ licher Gegendruck aufgebaut werden sollte. Durch eine derart ausgebildete Vorrichtung, die unabhängig vom Druckniveau am Schaumauslaß arbeitet, ist es möglich, daß das Beleimungs­ verfahren, beispielsweise bei der Herstellung von Fasermatten, zwischen dem Devibrator und der Trock­ nungsvorrichtung oder Trocknungsstrecke stö­ rungsfrei durchgeführt werden kann, obwohl im allgemeinen dort im Faserstrom noch ein deutlicher Überdruck vorherrscht.

Claims (17)

1. Verfahren zum Beleimen von Fasern, Fäden, Spänen oder dergl. schüttfähigen Rohstoffen, bei dem der Leim aus einer Flüssigkeit und aus trockenem Bindemittel hergestellt wird, bei dem Luft zum Aufschäumen zugeführt wird und bei dem der Schaum auf den schüttfähigen Rohstoff aufge­ bracht wird, dadurch gekennzeichnet, daß das trockene Bindemittel feinpartikelförmig vorgege­ ben in die Luft eingebracht wird und daß das Luft/Bindemittel-Gemisch einer schäumbaren Transportflüssigkeit zugemischt und danach auf­ geschäumt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens teilweise hydrophile Rohstoffe zum Beleimen eingesetzt werden, und daß die Bindemittel wenigstens hin­ länglich hydrophob sind.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mit der Transport­ flüssigkeit zusätzlich zu den feinpartikelförmi­ gen Bindemitteln weitere Bindemittel gelöst, dispergiert oder emulgiert zugeführt werden.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzlichen Bindemittel vor dem Aufschäumvorgang in der Transportflüssigkeit gelöst, dispergiert oder emulgiert werden.
5. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzlichen Bindemittel während des Aufschäumvorganges in der Transportflüssigkeit gelöst, dispergiert oder emulgiert werden.
6 Verfahren nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Transportflüs­ sigkeit durch die Zugabe von Bindemitteln Auf­ schäumungseigenschaften verliehen werden.
7. Verfahren nach wenigsten einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die die Bindemittel enthaltende Transportflüssigkeit durch Schaum­ treibmittel, Einleiten von Druckgas und/oder mechanische Bewegung aufgeschäumt wird.
8. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Eintrocknen der Transportflüssigkeit bei Temperaturen oberhalb der Raumtemperatur jedoch unterhalb einer Tempe­ ratur, die zur vollständigen Auskondensation wenigstens einer Bindemittelkomponente führen würde, durchgeführt wird.
9. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß als in der Transportflüssigkeit gelöste, emulgierte oder dispergierte Bindemittel vernetzbare Kondensa­ tionsharze verwendet werden, und daß die Trock­ nungstemperatur für die Transportflüssigkeit so vorgegeben wird, daß diese Bindemittel vorkon­ densieren.
10. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die feinpartikelför­ mig zugegebenen Bindemittel faser-, pulver-, oder anderweitig partikelförmige thermoplasti­ sche Harze bzw. warmklebende Bindemittel sind, und daß die Temperatur für das Eintrocknen der Transportflüssigkeit so vorgegeben wird, daß diese Bindemittel während des Eintrocknungsvor­ ganges wenigstens teilweise erweichen.
11. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die trocknen Binde­ mittel faser- bzw. pulverförmige duroplastische Bindemittel sind, wobei die Temperatur beim Ein­ trocknen der Transportflüssigkeit so gewählt wird, daß sie die Vernetzungstemperatur dieser Bindemittel zumindest nicht übersteigt.
12. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß feinpartikel- oder faserförmig trockene thermoplastische Bindemit­ tel bestehend aus einem inneren Kern mit höherer Erweichungstemperatur und einer äußeren Hülle mit demgegenüber geringerer Erweichungstempera­ tur ausgebildet werden und daß die Temperatur für das Eintrocknen der Transportflüssigkeit so gewählt ist, daß sie höher als die Erweichungs­ temperatur der Partikelhülle, jedoch niedriger als die Erweichungstemperatur der Partikelkerne ist.
13. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Transportflüs­ sigkeit zusätzliche Substanzen in Form von Farb­ pigmenten, feuerhemmenden Stoffen oder derglei­ chen in fester oder flüssiger Form zugegeben werden.
14. Vorrichtung zum Beleimen von Fasern, Fäden, Spä­ nen oder dergleichen schüttfähigen Rohstoffen zur Durchführung des Verfahrens nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei der Leim aus einer Flüssigkeit (2) und aus trockenem Binde­ mittel (8) hergestellt ist, mit einer Zufüh­ rungsleitung (12) für den Leim, mit einer Pumpe (3) für die Flüssigkeit (2) in der Zuführungs­ leitung (12), mit einer Druckleitung (5) zur Zuführung von Luft in die Zuführungsleitung (12) und mit einer Schaumerzeugungseinrichtung (4), in welche die Zuführungsleitung (12) einmündet, dadurch gekennzeichnet, daß in der Druckleitung (5) eine Saugdüse (7) vorgesehen ist, über die das feinpartikelförmig vorgegebene Bindemittel (8) in die Druckleitung einbringbar ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel (8) über eine Bindemittelleitung (10) im Bereich der Querschnitts-Verengung der Saugdüse (7) in die Druckleitung (5) einmündet, und daß zwischen dem Auslaß der Saugdüse (7) und dem Einlaß der Druckleitung (5) in die Zufüh­ rungsleitung (12) eine Druckausgleichsleitung (11) eingefügt ist, die mit der Druckleitung (5) in Strömungsrichtung hinter der Saugdüse (7) in Verbindung steht.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verwendung von in einem Devibrator aus Trockenschnitzeln herge­ stellte Holzfasern als Rohstoffe die Bindemit­ tel/Transportflüssigkeit-Aufschäumung zwischen dem Devibrator und einer Lufttrocknung in den Faserstrom eingeleitet ist.
17. Vorrichtung nach den Ansprüchen 14 und 15, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine wei­ tere Saugdüse (7′) zur Zumischung weiterer flüs­ siger und/oder fester Zuschlagstoffe an die Druckleitung (5) angeschlossen ist.
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