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DE3641385A1 - Verpackungsbehaelter mit verschlussmembran - Google Patents

Verpackungsbehaelter mit verschlussmembran

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Publication number
DE3641385A1
DE3641385A1 DE19863641385 DE3641385A DE3641385A1 DE 3641385 A1 DE3641385 A1 DE 3641385A1 DE 19863641385 DE19863641385 DE 19863641385 DE 3641385 A DE3641385 A DE 3641385A DE 3641385 A1 DE3641385 A1 DE 3641385A1
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DE
Germany
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edge
packaging container
seam
fuselage
rolled edge
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19863641385
Other languages
English (en)
Inventor
Norbert Prof Dr Buchner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
Priority to DE19863641385 priority Critical patent/DE3641385A1/de
Publication of DE3641385A1 publication Critical patent/DE3641385A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B65D77/00Packages formed by enclosing articles or materials in preformed containers, e.g. boxes, cartons, sacks or bags
    • B65D77/10Container closures formed after filling
    • B65D77/20Container closures formed after filling by applying separate lids or covers, i.e. flexible membrane or foil-like covers
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    • B65D2577/205Pull tabs integral with the closure

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einem Verpackungsbehälter mit einer Ver­ schlußmembran nach der Gattung des Anspruchs 1. Bei einem solchen beispielsweise aus der DE-OS 29 42 022 bekannten Verpackungsbehälter ist die Naht des Rumpfes als Überlappungsnaht ausgebildet, so daß der Rumpf im Nahtbereich eines zweifache Dicke in Form eines Buckels mit Stufe aufweist. Da sich dieser Buckel auch über den Rollrand er­ streckt, ist ein dichtes Verschließen der Öffnung des Behälters mit einer Verschlußmembran schwierig.
Vorteile der Erfindung
Der erfindungsgemäße Verpackungsbehälter mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß die bei­ den dünnen Deckstreifen aus heißsiegelbarem Kunststoff den Rumpf im Nahtbereich im Verhältnis zum übrigen Rumpfbereich nur unwesentlich verdicken, so daß beim Verschweißen der Verschlußmembran unter der Einwirkung von Druck und Wärme die Stufen beidseits des an der Ver, schlußmembran anliegenden Deckstreifens abgeplattet und die Übergän­ ge völlig dicht mit der Verschlußmembran verschweißt werden. Außer­ dem ergibt sich der Vorteil, daß die beiden Deckstreifen der Naht im Bereich des Rollrandes eine sehr hohe Festigkeit verleihen, die beim Formen des Rollrandes ein Dehnen des Materials bis zum Umkippen zu­ läßt. Dadurch wird das Entstehen einer Materiallücke verhindert, die die Dichtigkeit der Siegelung beeinträchtigen würde. Der innere Deckstreifen, der in der Naht die Schnittkanten des Packstoffzu­ schnitts gegen das Füllgut isoliert, wirkt dabei einer Zipfelbildung im Rollrandbereich besonders entgegen, wobei der äußere Deckstreifen eine zusätzliche Festigkeit einbringt, so daß ein Auseinanderklaffen der Ecken des Packstoffzuschnitts im Rollrand verhindert wird. Ferner verleihen die beiden Deckstreifen dem Rumpf auch im übrigen Nahtbereich eine Festigkeit, die annähernd so hoch wie die des Rumpfmaterials selbst ist.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen ist eine vorteilhafte Weiterbildung des im Anspruch 1 angegebenen Ver­ packungsbehälters möglich. Besonders vorteilhaft ist, daß der den Rollrand deckende Randbereich der ebenen Verschlußmembran auf den Rollrand umgebogen und mit diesem versiegelt ist. Dadurch ergibt sich eine besonders gute und dichte Verbindung der Verschlußmembran mit dem Rumpf. Eine gute stapelbare Packung ergibt sich, wenn der Randbereich der Verschlußmembran am oberen, einen Rollrand aufwei­ senden Ende des Rumpfes der Wölbung des Rollrandes einwärts folgend nach innen eingeformt ist und am unteren Ende des Rumpfes ein tief­ gezogener Boden mit U-förmigem Falzrand befestigt ist. Diese Ausbil­ dung erlaubt eine vertikale Stapelung mehrerer Packungen übereinan­ der, wobei der Boden der jeweils oberen Packung in den Kopf der un­ teren Packung einrastet und so gegen Verrutschen gesichert ist.
Zeichnung
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Verpackungsbehälter mit Verschlußmembran in schaubild­ licher Darstellung,
Fig. 2 einen Teilbereich der Verschlußmembran­ befestigung im Querschnitt in der Ebene II-II der Fig. 1,
Fig. 3 einen Teilbereich der Längsnaht des Rumpfes im Querschnitt in der Ebene III-III der Fig. 1 in vergrößertem Maßstab und
Fig. 4 ein zweites Ausführungsbeispiel eines Verpackungsbehälters vereinfacht im Querschnitt.
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Der Verpackungsbehälter besteht aus einem rohr- oder hülsenförmigen Rumpf 1 und aus zwei dessen Öffnungen verschließenden Verschlußmem­ branen 2, 3. Der Verpackungsbehälter ist luft-, gas- und wasser­ dampfdicht und ist daher insbesondere zur Aufnahme von hochwertigen Nahrungs- und Genußmitteln in pulveriger, körniger und auch flüssi­ ger Form geeignet.
Der Rumpf 1 des Verpackungsbehälters ist aus einem Zuschnitt aus ei­ nem mehrschichtigen Packstoffblatt geformt. Er hat beim dargestell­ ten Ausführungsbeispiel einen quadratischen Querschnitt mit abgerun­ deten Ecken. Seine Querschnittsform kann aber auch kreisförmig, oval, rechteckig oder mehreckig sein, wobei die Ecken bogenförmig ausgebildet sind.
Die beiden Enden des den Rumpf 1 bildenden Zuschnitts stoßen in ei­ ner geradlinigen Längsnaht 5 stumpf gegeneinander. Ihre Kantenbe­ reiche 6, 7 sind auf der Innen- und auf der Außenseite mit je einem Deckstreifen 8, 9 abgedeckt und mit diesen dicht verschweißt oder heißgesiegelt. Die beiden Deckstreifen 8, 9 verbinden die Enden des Zuschnitts und schirmen deren Schnittkanten nach außen und nach in­ nen ab. In Bezug zur Dicke des Rumpfmaterials sind sie verhältnis­ mäßig dünn; sie geben aber trotzdem dem Rumpf im Nahtbereich eine hohe Festigkeit und Steifigkeit.
An seinen beiden Öffnungen hat der Rumpf 1 je einen nach außen wulstartig gerollten Rollrand 10, 11. Die nach oben bzw. nach unten weisenden Flächen 13 der Rollränder 10, 11 bilden für die Verschluß­ membranen 2, 3 eine gewölbte Verschlußfläche 13. Die Verschlußmem­ branen 2, 3 liegen mit ihrem Randbereich 14 auf diesen Flächen 13 auf und sind mit diesen dicht und fest verschweißt oder heißgesie­ gelt. Vorzugsweise ist der Außenrand 14 der Verschlußmembranen 2, 3 zur äußeren Begrenzung hin der Wölbung der Rollränder 10, 11 folgend auf diese umgebogen. Dies ergibt eine besonders dichte und feste Verbindung der Verschlußmembranen 2, 3 mit dem Rumpf 1 des Verpac­ kungsbehälters.
Die Deckstreifen 8, 9 erstrecken sich auch im Bereich der beiden Rollränder 10, 11 des Rumpfes 1. Sie verhindern beim Rollen ein Aus­ einanderklaffen der Ecken an den Enden des Packstoffzuschnitts und ziehen diese Ecken nach dem Umkippen des Randes aufgrund ihrer hohen Dehnfähigkeit wieder zusammen. Da sie verhältnismäßig dünn sind, werden ihre Ränder beim Aufsiegeln der Verschlußmembranen 2, 3 ab­ geplattet, so keine die Dichtigkeit des Verpackungsbehälters beein­ trächtigenden Kanülen an ihren Rändern verbleiben.
An einer Ecke hat die obere Verschlußmembran 2 eine abstehende Zunge 15, die auf die Seitenkante des Rumpfes 1 umgebogen ist. Diese Zunge 15 dient zum Erfassen der oberen Verschlußmembran 2 und Abziehen derselben vom Rumpf 1. Diese Verschlußanordnung läßt eine hundert­ prozentige Öffnung des Kopfverschlusses an dem Verpackungsbehälter zu, so daß der Inhalt ungehindert entnommen werden kann.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel besteht der Rumpf 1 aus einem verhältnismäßig steifem Packstoff mit dreischichtigem Aufbau: einer äußeren Trägerschicht 20, einer mittleren Dichtschicht 21 und einer inneren Siegelschicht 22. Die Trägerschicht 20 kann beispiels­ weise aus Karton oder gefülltem oder ungefülltem, kompaktem oder ge­ schäumtem Polypropylen oder auch aus anderen temperaturbelastbaren Kunststoffen wie Polycarbonat oder Polyester mit einer Dicke von 200 bis 400 µm bestehen. Gegenüber der Dichtschicht 21 und der Siegelschicht 22 ist die Trägerschicht 20 verhältnismäßig dick. Als Dichtschicht 21 kommen Metallfolien, insbesondere Aluminiumfolien mit einerDicke von 7 bis 30 µm oder auch dichte Thermoplaste, wie Polyvinylidenchlorid, amorphes Polyester oder Ethylenvinylalko­ hol in Frage. Als Siegelschicht 22 können thermoplastische Kunst­ stoffe wie Polypropylen, Polypropylen-Mischpolymerisat, Hochdruck­ polyethylen oder auch Polyester mit einer Dicke von 12 bis 25 µm eingesetzt werden. Die Funktionen dieser drei Schichten können natürlich auch auf zwei oder nur eine Kunststoffschicht vereinigt oder auf mehr als drei Schichten aufgeteilt werden. Zum Darstellen desFüllguts sind auch transparente oder durchsichtige Kunststoff­ folien geeignet.
Die obere, den Deckel bildende Verschlußmembran 2 besteht vorzugs­ weise aus einer Aluminiumfolie oder aus einem Aluminiumdünnband mit einer inneren Kunststoffschicht bzw. Heißsiegellack. Es können hier­ für aber auch Mehrschichtverbunde eingesetzt werden mit einer Trä­ gerschicht aus Polyester, orientiertem Polyamid, Papier, Karton und andere. Ihre Siegelschicht muß mit der des Rumpfes abgestimmt sein, um die gewünschte Festigkeit zu erzielen.
Da die den Boden bildende, untere Verschlußmembran 3 höheren Bela­ stungen ausgesetzt ist als die obere, empfiehlt es sich, diese aus genügend belastbarem Material zu formen. Empfehlenswert ist auch hier ein Dreischichtaufbau des Verbundpackstoffes mit einer Träger­ schicht aus Polycarbonat, Polyester oder Polypropylen, einer Mittel­ schicht aus einer Aluminiumfolie mit einer Dicke von 7 bis 50 µm, und aus einer Innenschicht, z. B. aus Polypropylen, Polypropylen- Mischpolymerisat, Hochdruckpolyethylen, Polyester oder auch aus Heißsiegellack.
Die beiden die Stoßnaht 5 vereinigenden Deckstreifen 8, 9 bestehen aus einem thermoplastischen Kunststoff. Vorzugsweise sind sie drei­ schichtig aufgebaut mit einer mittleren 15 bis 20 µm dicken Poly­ esterschicht 17 als Träger und zwei äußeren 25 bis 30 µm dicken Polyethylenschichten 18, 19, wobei die an den Kantenbereichen des Zuschnitts anliegenden Schichten als Siegelschichten dienen, deren Schmelztemperatur niedriger ist als die der Trägerschicht.
Das obere Ende des Verpackungsbehälters kann zusätzlich durch einen das obere Ende übergreifenden Deckel geschützt sein, der nach dem erstmaligen Öffnen ein Wiederverschließen zuläßt. Ein solcher Deckel kann zusätzlich auf der Oberseite einen hochstehenden Wulst haben, in den ein darüber gestapelter Behälter mit seinem Boden einrastet.
Der beschriebene Verpackungsbehälter bringt auch auf dem Gebiet des aseptischen Verpackens von Füllgütern Vorteile, wenn er vor dem Be­ füllen und Verschließen sterilisiert wird. Bei dem Rollrand an der Einfüllöffnung ist nämlich - je nach Art der Rolle - die Schnittkan­ te entweder auf der unteren Seite des Randes oder gar innerhalb des Rollrandes, d. h. von der Packungsöffnung zumindest abgewandt. Da Schnittkanten im allgemeinen stärker verkeimt sind als die daran an­ schließenden Kunststoffoberflächen von Packstoffen ist die Gefahr einer Reinfektion des Füllgutes nach einer mäßigen Entkeimungsbe­ handlung gering.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 des Verpackungsbehälters hat ebenfalls wie das oben beschriebene einen Rumpf 1 mit einem Rollrand 10 an der oberen Öffnung sowie eine die obere Öffnung verschließende Verschlußmembran 2. Davon abweichend hat es einen Boden 25 mit einem U-förmigen Falzrand 26, der das untere Ende des Rumpfes 1 umgreift und mit diesem dicht versiegelt ist. Damit mehrere Verpackungsbehäl­ ter dieser Art übereinander stapelbar sind, ist die obere Verschluß­ membrane 2 in der Größenordnung von 1 bis 3 mm in den Rumpf 1 einge­ senkt. Dabei bildet der Randbereich 27 der Verschlußmembran 2 eine der Wölbung des Rollrandes 10 nach innen folgende Wölbung.
Die Verschlußmembran 2 besteht aus einem Material ähnlich dem wie oben beschrieben, das jedoch eine für das Stapeln mehrerer Packungen übereinander ausreichende Belastbarkeit aufweist. Damit der Boden des übergestapelten Packungsbehälters in die Einformung der Verschluß­ membran 2 einrasten kann, ist der Kopfverschluß etwas aufgeweitet. Das Aufweiten der Öffnung des Rumpfes 1 kann vor, beim oder nach dem Formen des Rollrandes 10 vorgenommen werden. Vorzugsweise wird die Öffnung des Rumpfes 1 beim Formen des Rollrandes 10 aufgeweitet und zwar mit einem konischen Stempel, der den Rumpf 1 beim Rollen zen­ triert. Das Aufweiten kann jedoch auch erst beim Aufsiegeln der Ver­ schlußmembran 2 vorgenommen werden, dazu muß aber die vorgeformte Verschlußmembran 2 unten einen Einführkonus bzw. -radius haben.

Claims (4)

1. Verpackungsbehälter mit einem hülsenförmigen Rumpf (1), der aus einem flachen, heißsiegelbaren Packstoffzuschnitt unter Bildung ei­ ner die beiden Enden des Zuschnitts verbindenden Naht (5) geformt ist, und bei dem an mindestens einer Öffnung ein nach außen abste­ hender Rollrand (10, 11) angeformt ist, und mit einer die Öffnung verschließenden Verschlußmembran (2, 3), die mit dem Rollrand heiß­ versiegelt ist, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der gerad­ linig ausgebildeten Naht (5) die beiden Enden des Zuschnitts auf Stoß liegen und ihre angrenzenden Kantenbereiche (6, 7) auf jeder Seite mit je einem den Stoß überbrückenden Deckstreifen (8, 9) aus einem dünnen, heißsiegelbaren Kunststoff heißversiegelt sind.
2. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckstreifen (8, 9) mehrschichtig mit einer Trägerschicht (17) und einer Heißsiegelschicht (19) aufgebaut ist, wobei die Schmelz­ temperatur der Trägerschicht höher als die der Heißsiegelschicht ist.
3. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß der den Rollrand (10, 11) deckende Randbereich (14) der im übrigen ebenen Verschlußmembran (2, 3) auf den Rollrand umgebogen ist.
4. Verpackungsbehälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Randbereich (27) der Verschlußmembran (2) am oberen, einen Roll­ rand (10) aufweisenden Ende des Rumpfes (1) der Wölbung des Rollran­ des einwärts folgend nach innen eingeformt ist, und daß am unteren Ende des Rumpfes ein tiefgezogener Boden (25) mit U-förmigem Falz­ rand (26) befestigt ist.
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Legal Events

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