DE3641385A1 - Verpackungsbehaelter mit verschlussmembran - Google Patents
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Verpackungsbehälter mit einer Ver
schlußmembran nach der Gattung des Anspruchs 1. Bei einem solchen
beispielsweise aus der DE-OS 29 42 022 bekannten Verpackungsbehälter
ist die Naht des Rumpfes als Überlappungsnaht ausgebildet, so daß
der Rumpf im Nahtbereich eines zweifache Dicke in Form eines Buckels
mit Stufe aufweist. Da sich dieser Buckel auch über den Rollrand er
streckt, ist ein dichtes Verschließen der Öffnung des Behälters mit
einer Verschlußmembran schwierig.
Der erfindungsgemäße Verpackungsbehälter mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Anspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß die bei
den dünnen Deckstreifen aus heißsiegelbarem Kunststoff den Rumpf im
Nahtbereich im Verhältnis zum übrigen Rumpfbereich nur unwesentlich
verdicken, so daß beim Verschweißen der Verschlußmembran unter der
Einwirkung von Druck und Wärme die Stufen beidseits des an der Ver,
schlußmembran anliegenden Deckstreifens abgeplattet und die Übergän
ge völlig dicht mit der Verschlußmembran verschweißt werden. Außer
dem ergibt sich der Vorteil, daß die beiden Deckstreifen der Naht im
Bereich des Rollrandes eine sehr hohe Festigkeit verleihen, die beim
Formen des Rollrandes ein Dehnen des Materials bis zum Umkippen zu
läßt. Dadurch wird das Entstehen einer Materiallücke verhindert, die
die Dichtigkeit der Siegelung beeinträchtigen würde. Der innere
Deckstreifen, der in der Naht die Schnittkanten des Packstoffzu
schnitts gegen das Füllgut isoliert, wirkt dabei einer Zipfelbildung
im Rollrandbereich besonders entgegen, wobei der äußere Deckstreifen
eine zusätzliche Festigkeit einbringt, so daß ein Auseinanderklaffen
der Ecken des Packstoffzuschnitts im Rollrand verhindert wird.
Ferner verleihen die beiden Deckstreifen dem Rumpf auch im übrigen
Nahtbereich eine Festigkeit, die annähernd so hoch wie die des
Rumpfmaterials selbst ist.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen ist eine
vorteilhafte Weiterbildung des im Anspruch 1 angegebenen Ver
packungsbehälters möglich. Besonders vorteilhaft ist, daß der den
Rollrand deckende Randbereich der ebenen Verschlußmembran auf den
Rollrand umgebogen und mit diesem versiegelt ist. Dadurch ergibt
sich eine besonders gute und dichte Verbindung der Verschlußmembran
mit dem Rumpf. Eine gute stapelbare Packung ergibt sich, wenn der
Randbereich der Verschlußmembran am oberen, einen Rollrand aufwei
senden Ende des Rumpfes der Wölbung des Rollrandes einwärts folgend
nach innen eingeformt ist und am unteren Ende des Rumpfes ein tief
gezogener Boden mit U-förmigem Falzrand befestigt ist. Diese Ausbil
dung erlaubt eine vertikale Stapelung mehrerer Packungen übereinan
der, wobei der Boden der jeweils oberen Packung in den Kopf der un
teren Packung einrastet und so gegen Verrutschen gesichert ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt
und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Verpackungsbehälter mit Verschlußmembran in schaubild
licher Darstellung,
Fig. 2 einen Teilbereich der Verschlußmembran
befestigung im Querschnitt in der Ebene II-II der Fig. 1,
Fig. 3 einen Teilbereich der Längsnaht des Rumpfes im Querschnitt in der
Ebene III-III der Fig. 1 in vergrößertem Maßstab und
Fig. 4 ein
zweites Ausführungsbeispiel eines Verpackungsbehälters vereinfacht
im Querschnitt.
Der Verpackungsbehälter besteht aus einem rohr- oder hülsenförmigen
Rumpf 1 und aus zwei dessen Öffnungen verschließenden Verschlußmem
branen 2, 3. Der Verpackungsbehälter ist luft-, gas- und wasser
dampfdicht und ist daher insbesondere zur Aufnahme von hochwertigen
Nahrungs- und Genußmitteln in pulveriger, körniger und auch flüssi
ger Form geeignet.
Der Rumpf 1 des Verpackungsbehälters ist aus einem Zuschnitt aus ei
nem mehrschichtigen Packstoffblatt geformt. Er hat beim dargestell
ten Ausführungsbeispiel einen quadratischen Querschnitt mit abgerun
deten Ecken. Seine Querschnittsform kann aber auch kreisförmig,
oval, rechteckig oder mehreckig sein, wobei die Ecken bogenförmig
ausgebildet sind.
Die beiden Enden des den Rumpf 1 bildenden Zuschnitts stoßen in ei
ner geradlinigen Längsnaht 5 stumpf gegeneinander. Ihre Kantenbe
reiche 6, 7 sind auf der Innen- und auf der Außenseite mit je einem
Deckstreifen 8, 9 abgedeckt und mit diesen dicht verschweißt oder
heißgesiegelt. Die beiden Deckstreifen 8, 9 verbinden die Enden des
Zuschnitts und schirmen deren Schnittkanten nach außen und nach in
nen ab. In Bezug zur Dicke des Rumpfmaterials sind sie verhältnis
mäßig dünn; sie geben aber trotzdem dem Rumpf im Nahtbereich eine
hohe Festigkeit und Steifigkeit.
An seinen beiden Öffnungen hat der Rumpf 1 je einen nach außen
wulstartig gerollten Rollrand 10, 11. Die nach oben bzw. nach unten
weisenden Flächen 13 der Rollränder 10, 11 bilden für die Verschluß
membranen 2, 3 eine gewölbte Verschlußfläche 13. Die Verschlußmem
branen 2, 3 liegen mit ihrem Randbereich 14 auf diesen Flächen 13
auf und sind mit diesen dicht und fest verschweißt oder heißgesie
gelt. Vorzugsweise ist der Außenrand 14 der Verschlußmembranen 2, 3
zur äußeren Begrenzung hin der Wölbung der Rollränder 10, 11 folgend
auf diese umgebogen. Dies ergibt eine besonders dichte und feste
Verbindung der Verschlußmembranen 2, 3 mit dem Rumpf 1 des Verpac
kungsbehälters.
Die Deckstreifen 8, 9 erstrecken sich auch im Bereich der beiden
Rollränder 10, 11 des Rumpfes 1. Sie verhindern beim Rollen ein Aus
einanderklaffen der Ecken an den Enden des Packstoffzuschnitts und
ziehen diese Ecken nach dem Umkippen des Randes aufgrund ihrer hohen
Dehnfähigkeit wieder zusammen. Da sie verhältnismäßig dünn sind,
werden ihre Ränder beim Aufsiegeln der Verschlußmembranen 2, 3 ab
geplattet, so keine die Dichtigkeit des Verpackungsbehälters beein
trächtigenden Kanülen an ihren Rändern verbleiben.
An einer Ecke hat die obere Verschlußmembran 2 eine abstehende Zunge
15, die auf die Seitenkante des Rumpfes 1 umgebogen ist. Diese Zunge
15 dient zum Erfassen der oberen Verschlußmembran 2 und Abziehen
derselben vom Rumpf 1. Diese Verschlußanordnung läßt eine hundert
prozentige Öffnung des Kopfverschlusses an dem Verpackungsbehälter
zu, so daß der Inhalt ungehindert entnommen werden kann.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel besteht der Rumpf 1 aus
einem verhältnismäßig steifem Packstoff mit dreischichtigem Aufbau:
einer äußeren Trägerschicht 20, einer mittleren Dichtschicht 21 und
einer inneren Siegelschicht 22. Die Trägerschicht 20 kann beispiels
weise aus Karton oder gefülltem oder ungefülltem, kompaktem oder ge
schäumtem Polypropylen oder auch aus anderen temperaturbelastbaren
Kunststoffen wie Polycarbonat oder Polyester mit einer Dicke von
200 bis 400 µm bestehen. Gegenüber der Dichtschicht 21 und der
Siegelschicht 22 ist die Trägerschicht 20 verhältnismäßig dick. Als
Dichtschicht 21 kommen Metallfolien, insbesondere Aluminiumfolien
mit einerDicke von 7 bis 30 µm oder auch dichte Thermoplaste,
wie Polyvinylidenchlorid, amorphes Polyester oder Ethylenvinylalko
hol in Frage. Als Siegelschicht 22 können thermoplastische Kunst
stoffe wie Polypropylen, Polypropylen-Mischpolymerisat, Hochdruck
polyethylen oder auch Polyester mit einer Dicke von 12 bis 25 µm
eingesetzt werden. Die Funktionen dieser drei Schichten können
natürlich auch auf zwei oder nur eine Kunststoffschicht vereinigt
oder auf mehr als drei Schichten aufgeteilt werden. Zum Darstellen
desFüllguts sind auch transparente oder durchsichtige Kunststoff
folien geeignet.
Die obere, den Deckel bildende Verschlußmembran 2 besteht vorzugs
weise aus einer Aluminiumfolie oder aus einem Aluminiumdünnband mit
einer inneren Kunststoffschicht bzw. Heißsiegellack. Es können hier
für aber auch Mehrschichtverbunde eingesetzt werden mit einer Trä
gerschicht aus Polyester, orientiertem Polyamid, Papier, Karton und
andere. Ihre Siegelschicht muß mit der des Rumpfes abgestimmt sein,
um die gewünschte Festigkeit zu erzielen.
Da die den Boden bildende, untere Verschlußmembran 3 höheren Bela
stungen ausgesetzt ist als die obere, empfiehlt es sich, diese aus
genügend belastbarem Material zu formen. Empfehlenswert ist auch
hier ein Dreischichtaufbau des Verbundpackstoffes mit einer Träger
schicht aus Polycarbonat, Polyester oder Polypropylen, einer Mittel
schicht aus einer Aluminiumfolie mit einer Dicke von 7 bis 50 µm,
und aus einer Innenschicht, z. B. aus Polypropylen, Polypropylen-
Mischpolymerisat, Hochdruckpolyethylen, Polyester oder auch aus
Heißsiegellack.
Die beiden die Stoßnaht 5 vereinigenden Deckstreifen 8, 9 bestehen
aus einem thermoplastischen Kunststoff. Vorzugsweise sind sie drei
schichtig aufgebaut mit einer mittleren 15 bis 20 µm dicken Poly
esterschicht 17 als Träger und zwei äußeren 25 bis 30 µm dicken
Polyethylenschichten 18, 19, wobei die an den Kantenbereichen des
Zuschnitts anliegenden Schichten als Siegelschichten dienen, deren
Schmelztemperatur niedriger ist als die der Trägerschicht.
Das obere Ende des Verpackungsbehälters kann zusätzlich durch einen
das obere Ende übergreifenden Deckel geschützt sein, der nach dem
erstmaligen Öffnen ein Wiederverschließen zuläßt. Ein solcher Deckel
kann zusätzlich auf der Oberseite einen hochstehenden Wulst haben,
in den ein darüber gestapelter Behälter mit seinem Boden einrastet.
Der beschriebene Verpackungsbehälter bringt auch auf dem Gebiet des
aseptischen Verpackens von Füllgütern Vorteile, wenn er vor dem Be
füllen und Verschließen sterilisiert wird. Bei dem Rollrand an der
Einfüllöffnung ist nämlich - je nach Art der Rolle - die Schnittkan
te entweder auf der unteren Seite des Randes oder gar innerhalb des
Rollrandes, d. h. von der Packungsöffnung zumindest abgewandt. Da
Schnittkanten im allgemeinen stärker verkeimt sind als die daran an
schließenden Kunststoffoberflächen von Packstoffen ist die Gefahr
einer Reinfektion des Füllgutes nach einer mäßigen Entkeimungsbe
handlung gering.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 des Verpackungsbehälters hat
ebenfalls wie das oben beschriebene einen Rumpf 1 mit einem Rollrand
10 an der oberen Öffnung sowie eine die obere Öffnung verschließende
Verschlußmembran 2. Davon abweichend hat es einen Boden 25 mit einem
U-förmigen Falzrand 26, der das untere Ende des Rumpfes 1 umgreift
und mit diesem dicht versiegelt ist. Damit mehrere Verpackungsbehäl
ter dieser Art übereinander stapelbar sind, ist die obere Verschluß
membrane 2 in der Größenordnung von 1 bis 3 mm in den Rumpf 1 einge
senkt. Dabei bildet der Randbereich 27 der Verschlußmembran 2 eine
der Wölbung des Rollrandes 10 nach innen folgende Wölbung.
Die Verschlußmembran 2 besteht aus einem Material ähnlich dem wie
oben beschrieben, das jedoch eine für das Stapeln mehrerer Packungen
übereinander ausreichende Belastbarkeit aufweist. Damit der Boden des
übergestapelten Packungsbehälters in die Einformung der Verschluß
membran 2 einrasten kann, ist der Kopfverschluß etwas aufgeweitet.
Das Aufweiten der Öffnung des Rumpfes 1 kann vor, beim oder nach dem
Formen des Rollrandes 10 vorgenommen werden. Vorzugsweise wird
die Öffnung des Rumpfes 1 beim Formen des Rollrandes 10 aufgeweitet und
zwar mit einem konischen Stempel, der den Rumpf 1 beim Rollen zen
triert. Das Aufweiten kann jedoch auch erst beim Aufsiegeln der Ver
schlußmembran 2 vorgenommen werden, dazu muß aber die vorgeformte
Verschlußmembran 2 unten einen Einführkonus bzw. -radius haben.
Claims (4)
1. Verpackungsbehälter mit einem hülsenförmigen Rumpf (1), der aus
einem flachen, heißsiegelbaren Packstoffzuschnitt unter Bildung ei
ner die beiden Enden des Zuschnitts verbindenden Naht (5) geformt
ist, und bei dem an mindestens einer Öffnung ein nach außen abste
hender Rollrand (10, 11) angeformt ist, und mit einer die Öffnung
verschließenden Verschlußmembran (2, 3), die mit dem Rollrand heiß
versiegelt ist, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der gerad
linig ausgebildeten Naht (5) die beiden Enden des Zuschnitts auf
Stoß liegen und ihre angrenzenden Kantenbereiche (6, 7) auf jeder
Seite mit je einem den Stoß überbrückenden Deckstreifen (8, 9) aus
einem dünnen, heißsiegelbaren Kunststoff heißversiegelt sind.
2. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Deckstreifen (8, 9) mehrschichtig mit einer Trägerschicht (17)
und einer Heißsiegelschicht (19) aufgebaut ist, wobei die Schmelz
temperatur der Trägerschicht höher als die der Heißsiegelschicht ist.
3. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß der den Rollrand (10, 11) deckende Randbereich (14) der im
übrigen ebenen Verschlußmembran (2, 3) auf den Rollrand umgebogen
ist.
4. Verpackungsbehälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Randbereich (27) der Verschlußmembran (2) am oberen, einen Roll
rand (10) aufweisenden Ende des Rumpfes (1) der Wölbung des Rollran
des einwärts folgend nach innen eingeformt ist, und daß am unteren
Ende des Rumpfes ein tiefgezogener Boden (25) mit U-förmigem Falz
rand (26) befestigt ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
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| DE3641385A1 true DE3641385A1 (de) | 1988-06-09 |
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Family Applications (1)
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3641385A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19516361A1 (de) * | 1995-05-04 | 1996-11-07 | Buna Sow Leuna Olefinverb Gmbh | Biologisch abbaubarer Verpackungswerkstoff |
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| WO2008006907A1 (de) * | 2006-07-13 | 2008-01-17 | Sig Technology Ag | Karton/kunststoff-verbundpackung mit abziehbarem deckel sowie verfahren und vorrichtung zu ihrer herstellung |
-
1986
- 1986-12-04 DE DE19863641385 patent/DE3641385A1/de not_active Withdrawn
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| DE102006032638B4 (de) * | 2006-07-13 | 2010-11-11 | Sig Technology Ag | Karton/Kunststoff-Verbundpackung mit abziehbarem Deckel und Verfahren zu ihrer Herstellung |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |