DE3528430A1 - Vorrichtung zum verzurren von containern auf schiffsdecks oder dergleichen - Google Patents
Vorrichtung zum verzurren von containern auf schiffsdecks oder dergleichenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verzurren von
Containern auf Schiffsdecks gemäß dem Oberbegriff des An
spruchs 1.
Derartige Vorrichtungen sind bekannt. Sie bestehen in der
Regel aus einem Zugorgan (Zurrstange) und einem Spannorgan,
welches wiederum aus einem als Mutter ausgebildeten Spann
körper mit zwei gegensinnigen Gewinden und zwei in diese
Gewinde einschraubbaren Gewindeenden besteht. Die Gewinde
enden bilden üblicherweise jeweils ein Endstück eines Ver
bindungsbolzens und eines Verankerungsbolzens. Der Veran
kerungsbolzen wird mit einer Decksverankerung verbunden
und der Verbindungsbolzen wird mit der Zurrstange ver
bunden. Alternativ dazu kann auch die Zurrstange selbst
mit einem Gewindeende versehen sein oder der Spannkörper
weist nur ein Innengewinde zur Aufnahme eines Gewindeendes
auf. Werden der Verankerungsbolzen und der Verbindungs
bolzen geführt und gegen Drehen gesichert, verschieben sie
sich beim Drehen der Mutter bzw. des Spannkörpers gegen
einander, wobei die Gewindesteigungen sich addieren.
Beim Einsatz der Vorrichtung zum Verzurren von Containern
auf Schiffsdecks ist es von höchster Wichtigkeit, daß die
Gewindeenden weit genug im Spannkörper eingeschraubt sind,
um ein Ausbrechen der Gewindeenden beim Spannen der Ver
zurrung zu vermeiden und eine dadurch bedingte Verletzungs
gefahr für die mit der Verzurrung beschäftigten Personen
zu verhindern. Im übrigen ist ein einmal "ausgebrochenes"
Spannorgan unbrauchbar. Es muß durch ein neues Spannorgan
ersetzt werden. Der dadurch bedingte Kostenaufwand ist
augenscheinlich. Die herkömmlichen Vorrichtungen zum Ver
zurren von Containern stellen also ein von außen nicht
ohne weiteres erkennbares Sicherheitsrisiko dar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
der genannten Art so weiterzubilden, daß stets eine Mindest
gewindetraglänge für die Gewindeenden sichergestellt ist
und daß gewährleistet ist, daß die Gewindeenden nicht un
beabsichtigt aus dem Spannkörper herausgedreht werden
können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnen
den Maßnahmen nach Anspruch 1 gelöst. Durch das erfindungs
gemäß vorgesehene Sperr- bzw. Halteelement, zum Beispiel
in Form eines Haltestiftes, Riegels oder dergleichen, kann
sicher ein versehentliches Herausdrehen der Gewindeenden
aus dem Spannkörper vermieden werden. Des weiteren kann da
durch insbesondere auch beim Spannen der Vorrichtung
sichergestellt werden, daß eine mindesterforderliche
Gewindetraglänge für die Gewindeenden und den Spannkörper
nicht unterschritten wird. Bevorzugte konstruktive Detail
lösungen sind in den Unteransprüchen beschrieben, wobei
diese zwei grundsätzliche Alternativkonstruktionen be
treffen. Die eine Lösung ist dadurch gekennzeichnet, daß
der Haltestift lose im Gewindeende gelagert ist, während
die andere Lösung einen mit Preßsitz im Gewindeende ange
ordneten Haltestift umfaßt.
Nachstehend werden verschiedene Ausführungsformen der er
findungsgemäßen Vorrichtung anhand der Zeich
nungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 ein Anwendungsbeispiel für Vorrichtungen zum Ver
zurren von Containern auf einem Schiffsdeck;
Fig. 2 einen Teil der Vorrichtung aus Fig. 1, nämlich ein
Spannorgan in schematischer Seitenansicht;
Fig. 3 bis Fig. 12 jeweils einen Teil von fünf verschiedenen Aus
führungsformen erfindungsgemäß ausgebildeter
Spannorgane in zusammengesetzter bzw. auseinander
genommener Anordnung, jeweils im Schnitt.
Eine Vorrichtung zum Verzurren von Containern 23 auf Schiffs
decks oder dergleichen besteht gemäß Fig. 1 aus einem
Spannorgan 20 und einem Zugorgan (Zurrstange 21). Das obere
Ende der Zurrstange 21 wird mit einem Eckbeschlag 22 des
Containers 23 verbunden. Das untere Ende des Spannorgans 20
wird mit einer Decksverankerung (Zurrauge 24) verbunden.
Die Container 23 sind außerdem noch über ihre Eckbeschläge
22 mit dem jeweils darunter befindlichen Container oder mit
dem Schiffsdeck verbunden. Das Spannorgan 20 besteht gemäß
Fig. 2 aus einem rohrförmigen Spannkörper 25 mit zwei dia
metral zugänglichen, gleichachsig angeordneten, gegensinni
gen Innengewinden 26, 27, in die jeweils ein Gewindeende
28, 29 einschraubbar ist. Das Gewindeende 28 ist entweder
Teil eines Verbindungsbolzens 30 oder es bildet direkt die
Fortsetzung der Zurrstange 21. Entsprechend ist das Gewinde
ende 29 Teil eines Verankerungsbolzens 31. Werden der Ver
bindungsbolzen 30 und der Verankerungsbolzen 31 geführt
und gegen Drehen gesichert, verschieben sie sich beim Dre
hen des Spannkörpers 25 gegeneinander, und zwar entweder
auseinander oder aufeinander zu. Die Gewindesteigungen
addieren sich jeweils. Der Verbindungsbolzen 30 bzw. der
Verankerungsbolzen 31 ist mit der Zurrstange 21 bzw. dem
Zurrauge 24 verbindbar. Zu diesem Zweck weist der Veran
kerungsbolzen 31 an seinem dem in den Spannkörper 25 ein
schraubbaren Gewindeende 29 abgewandten Ende einen Schäkel
anschluß 32 auf, während der Verbindungsbolzen 30 an dem
den Gewindeende 28 gegenüberliegenden Ende mit einem Haken
33 versehen ist. In Fig. 2 ist außerdem mit der Bezugszif
fer 34 die Lage eines anhand der Fig. 3 bis 12 noch näher
zu beschreibenden Sperr- bzw. Halteelementes angedeutet.
Gemäß den Fig. 3 bis 12 umfaßt der Spannkörper 25 an seinen
beiden stirnseitigen Enden jeweils einen Gewindekörper 35
mit Innengewinde 26 bzw. 27, in das das Gewindeende 28 bzw.
29 einschraubbar ist. In den Fig. 3 bis 12 ist jeweils nur
das Gewindeende 28 des Verbindungsbolzens 30 in Verbindung
mit dem Spannkörper 25 dargestellt. Das Gewindeende 29 des
Verankerungsbolzens 31 ist auf entsprechende Weise vom
anderen Ende des Spannkörpers 25 her mit diesem verbindbar.
Von Bedeutung ist im Rahmen der Erfindung noch die Anord
nung eines gegenüber dem Innengewinde 26 bzw. 27 radial
erweiterten Hohlraumes 36 im Anschluß an das Innengewinde
innerhalb des Spannkörpers 25. Konkret wird diese dadurch
erreicht, daß der Innendurchmesser des rohrförmigen Spann
körpers 25 größer ist als der Innendurchmesser des Innen
gewindes 26 bzw. 27 in den stirnseitigen Gewindekörpern 35.
Bei den Ausführungsformen nach den Fig. 3, 4, 5, 6 und 11,
12 weist der Verbindungsbolzen 30 an seinem in den Spann
körper 25 einschraubbaren Gewindeende 28 eine durchgehende
Querbohrung 37 zur Aufnahme eines Sperr- bzw. Haltestiftes
38 auf, der bei den Ausführungsformen nach den Fig. 3, 4
und 5, 6 jeweils lose verschiebbar innerhalb der Quer
bohrung 37 gelagert ist, während er bei der Ausführungsform
nach den Fig. 11, 12 fest bzw. mit Preßsitz innerhalb der
Querbohrung 37 angeordnet ist. Bei der Ausführungsform nach
den Fig. 3, 4 besteht der Haltestift 38 vorzugsweise aus
einem leicht abscherbaren Material, insbesondere Kunststoff.
Bei den Ausführungsformen nach den Fig. 5, 6 und 11, 12
ist der Haltestift 38 dagegen aus Stahl hergestellt. Doch
auch bei diesen Ausführungsformen kann der Haltestift 38
aus Kunststoff bestehen. In einer weiteren vorteilhaften
jedoch nicht gezeichneten Ausführungsform ist der Halte
stift mit einer Sollbruchstelle in Gestalt einer umlaufenden
(ringförmigen) Einkerbung versehen. Die Sollbruchstelle
sitzt dabei auf dem Haltestift 38 knapp unterhalb der Ober
fläche eines Außengewindes 39 des Gewindeendes 28, damit
einerseits das Innengewinde 26 beim Herausdrehen des Verbin
dungsbolzens 30 nicht durch den abgescherten Haltestift 38
beschädigt wird und andererseits der abgescherte Teil des
Haltestifts 38 nicht in der Querbohrung 37 hängenbleiben
kann.
Vor der Montage ist der Haltestift 38 jeweils in eine Lage
gebracht, in der er über das Außengewinde 39 des Gewinde
endes 28 nicht vorsteht. Der Verbindungsbolzen 30 kann
dann in herkömmlicher Weise in den Spannkörper 25 einge
schraubt werden. Nachdem der Verbindungsbolzen 30 weit
genug in den Spannkörper 25 eingeschraubt ist, rutscht der
Haltestift 38 bei der Ausführungsform nach den Fig. 3, 4
sowie Ausführungsform nach den Fig. 5, 6 aufgrund seines
Eigengewichts bei entsprechender Lage der Querbohrung 37
gegenüber der Erdoberfläche von selbst aus der Querbohrung
37 heraus, bis er in Anlage an der gegenüberliegenden
Innenseite des Hohlraumes 36 gelangt. Der Haltestift 38 ist
dann in Sperrstellung. Der Verbindungsbolzen 30 kann nicht
mehr ohne weiteres aus dem Spannkörper 25 herausgedreht
werden. Auf diese Weise ist auch stets gewährleistet, daß
die durch die Länge des Innengewindes 26 bzw. 28 vorgegebe
ne Mindestgewindetraglänge nicht unterschritten werden kann.
Bei der losen Anordnung des Haltestiftes 38 innerhalb der
Querbohrung 37 bei den Ausführungsformen nach den Fig. 3,
4 und 5, 6 ist zu Bedenken, daß die Spannorgane als Teil
der Vorrichtung zum Verzurren von Containern auf Schiffs
decks oder dergleichen in der Anwendung sich stets schräg
bzw. diagonal erstrecken (siehe auch Fig. 1), wodurch ge
währleistet ist, daß der Haltestift 38 selbsttätig in eine
Lage nach Fig. 4 bzw. 6 gelangt.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 3, 4 ist der Halte
stift 38 nach Eindrehen des Verbindungsbolzens 30 in den
Spannkörper 25 von außen nicht mehr zugänglich. Zum Ent
fernen des Verbindungsbolzens 30 muß dann der Haltestift 38
mit Kraftaufwand abgeschert werden. Aus diesem Grunde em
pfiehlt es sich den Haltestift 30 bei der Ausführungsform
nach den Fig. 3, 4 aus einem relativ leicht abscherbaren
Material, insbesondere Kunststoff, herzustellen oder mit
einer Sollbruchstelle zu versehen.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 5, 6 ist im Spannkör
per 25 eine durch einen Deckel 40 verschließbare Öffnung 41
vorgesehen, durch die hindurch bei entsprechender Schraub
stellung des Verbindungsbolzens 30 der Haltestift 38 von
außen her zugänglich ist. Vor allem kann bei entsprechender
Schraubstellung des Verbindungsbolzens 30 durch die Öffnung
41 hindurch der Haltestift 38 "herausgeschüttelt" werden,
so daß der Verbindungsbolzen 30 ohne Zerstörung des Halte
stiftes 38 aus dem Spannkörper 25 wieder herausgedreht wer
den kann. Aus diesem Grund kann der Haltestift 38 bei der
Ausführungsform nach den Fig. 5, 6 auch aus Stahl oder
dergleichen hergestellt sein.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 11, 12 muß der mit
Preßsitz innerhalb der Querbohrung 37 angeordnete Halte
stift 38 nach dem Einschrauben des Verbindungsbolzens 30
in den Spannkörper 25 von außen her in Sperrlage gebracht
werden. Zu diesem Zweck ist im Spannkörper 25 mindestens
eine durch einen Deckel 40 verschließbare Öffnung 41 vorge
sehen, durch die hindurch bei entsprechender Schraubstel
lung des Verbindungsbolzens 30 der Haltestift 38 mittels
eines Werkzeuges (Schlagbolzen 42) in die in Fig. 12 dar
gestellte Sperrlage bringbar ist. Aufgrund des Preßsitzes
des Haltestiftes 38 innerhalb der Querbohrung 37 bleibt
der Haltestift 38 in der in Fig. 12 dargestellten Lage. Bei
der hier dargestellten Ausführungsform weist der Spannkör
per 25 zwei diametral angeordnete, jeweils durch einen
Deckel 40 verschließbare Öffnungen 41 auf, durch die hin
durch bei entsprechender Schraubstellung des Verbindungs
bolzens 30 der Haltestift 38 mittels des Werkzeuges 42 zu
gänglich und in Sperrstellung bringbar ist. Selbstverständ
lich ist durch die Öffnung bzw. Öffnungen 41 der Halte
stift 38 auch wieder in eine Außer-Sperrstellung bringbar,
so daß der Verbindungsbolzen 30 bei Bedarf problemlos aus
dem Spannkörper 25 herausgedreht werden kann.
Die Ausführungsformen nach den Fig. 7, 8 und 9, 10 unter
scheiden sich von denjenigen nach den Fig. 3, 4 dadurch,
daß die im Gewindeende 28 des Verbindungsbolzens 30 vor
gesehene Querbohrung nicht als durchgehende Bohrung, son
dern als Sacklochbohrung 43 ausgebildet ist, in der der
Haltestift 38 lose verschiebbar gelagert ist. Die Länge
des Haltestiftes 38 und dementsprechend die Länge der
Sacklochbohrung 43 sind so bemessen, daß einerseits der
Haltestift 38 beim Einschrauben des Verbindungsbolzens 30
nicht über das Außengewinde 39 des Gewindeendes 28 vor
steht, andererseits in Sperrstellung unter Anlage an der
Innenseite des Hohlraumes 36 nicht aus der Sacklochbohrung
43 herausfällt. In entsprechender Weise sind natürlich
auch bei den Ausführungsformen nach den Fig. 3, 4, 5, 6
und 11, 12 die Abmessungen des Haltestiftes 38 und des
Innendurchmessers des Hohlraumes 36 im Verhältnis zum
Außendurchmesser des Gewindeendes 28 des Verbindungsbol
zens 30 gewählt.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 7, 8 rutscht der Hal
testift 38 aufgrund seines Eigengewichts aus der Sackloch
bohrung 43 heraus in Sperrstellung.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 9, 10 wird der Halte
stift 38 durch eine Schraubendruckfeder 44 innerhalb der
Sacklochbohrung 43 in Sperrstellung gedrängt.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 7, 8 kann der Halte
stift 38 bei entsprechender Horizontallage des Verbindungs
bolzens 30 wieder in seine Außer-Sperrstellung gebracht wer
den, in der der Haltestift 38 in die Sacklochbohrung 43
zurückgerutscht ist.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 9, 10 kann der Ver
bindungsbolzen 30 nur unter Abscheren des Haltestiftes 38
wieder aus dem Spannkörper 25 herausgedreht werden. In
sofern liegen bei der Ausführungsform die Verhältnisse
ähnlich wie bei der Ausführungsform nach den Fig. 3, 4.
Vorzugsweise ist auch bei der Ausführungsform nach den Fig.
9, 10 der Haltestift 38 aus einem relativ leicht abscher
baren Material hergestellt, zum Beispiel Kunststoff oder
mit einer Sollbruchstelle versehen.
In sämtlichen Fig. ist die Längsachse der Gewindeenden 28,
29 mit der Bezugsziffer 45 gekennzeichnet. Die sich dazu
quer erstreckende Achse der Querbohrung 37 bzw. 43 ist in
den Fig. 3, 4 bis 11, 12 jeweils mit der Bezugsziffer 46
gekennzeichnet. Das Verhältnis des Innendurchmessers des
hier zylindrischen Hohlraumes 36 zum Außendurchmesser des
Gewindeendes 28 des Verbindungsbolzens 30 bzw. zum Durch
messer des Innengewindes 26 im stirnseitigen Gewindekörper
35 beträgt etwa 3 : 2. Das Verhältnis des Außendurchmessers
des Haltestiftes 38 zum Außendurchmesser des Gewindeendes
28 des Verbindungsbolzens 30 beträgt etwa 1 : 4. Dieses
Verhältnis ist jedoch unter anderem abhängig vom Material
des Haltestiftes 38.
Die Gewindekörper 35 sind an den Stirnseiten des rohrför
migen Spannkörpers 25 vorzugsweise angeschweißt. Dies ist
in den Zeichnungen nicht näher dargestellt.
Grundsätzlich ist die beschriebene Konstruktion auch für
eine Vorrichtung mit nur einem einzigen Innengewinde und
einem Verbindungsbolzen oder einem Verankerungsbolzen in
einem Spannorgan anwendbar. Der Verankerungsbolzen oder
der Verbindungsbolzen kann zum Beispiel durch ein im Spann
körper drehbar gelagertes Anschlußelement ersetzt sein. Vor
zugsweise findet die Erfindung jedoch bei herkömmlichen
Vorrichtungen mit einem Verbindungsbolzen und einem Ver
ankerungsbolzen im Spannorgan Anwendung.
Sämtliche in den Unterlagen offenbarten Merkmale werden
als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln
oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu
sind.
- Bezugszeichenliste
20 Spannorgan
21 Zurrstange
22 Eckbeschlag
23 Container
24 Zurrauge
25 Spannkörper
26 Innengewinde
27 Innengewinde
28 Gewindeende
29 Gewindeende
30 Verbindungsbolzen
31 Verankerungsbolzen
32 Schäkelanschluß
33 Haken
34 Sperr- bzw. Halteelement
35 Gewindekörper
36 Hohlraum
37 Querbohrung
38 Haltestift
39 Außengewinde
40 Deckel
41 Öffnung
42 Schlagbolzen
43 Sacklochbohrung
44 Schraubendruckfeder
45 Längsachse
46 Achse von 37 bzw. 43
47 Außengewinde
Claims (8)
1. Vorrichtung zum Verzurren von Containern (23)
auf Schiffsdecks oder dergleichen, mit einem Zugorgan (Zurr
stange 21), dessen Ende mit einem Container ( 23) und
dessen unteres Ende über ein Spannorgan (20) mit einer Decksver
ankerung (Zurrauge 24) verbunden ist, wobei das untere Ende der
Zurrstange (21) bzw. eines Verbindungsbolzens (30) ein Gewindeende
(28) mit Außengewinde (39) aufweist, das in einem Innengewinde (26)
eines Spannkörpers (25) des Spannorgans (20) verankert ist, da
durch gekennzeichnet, daß die Zurrstange (21)
bzw. der Verbindungsbolzen (30) an seinem in den Spannkörper (25)
einschraubbaren Gewindeende (28) ein Sperr- bzw. Halteelement (34)
(Haltestift, Riegel oder dergleichen) aufweist, das nach
dem Einschrauben in den Spannkörper (25) in eine über das
Außengewinde (39) vorstehende und in einem gegenüber dem
Innengewinde (26) radial erweiterten Hohlraum (36) des Spann
körpers (25) hineinragende Sperrlage bringbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß der untere Teil aus einem Verankerungs
bolzen (31) besteht, der nach unten mit der Decksverankerung
(Zurrauge 24) verbindbar ist und dessen oberes Ende (Ge
windeende 29) ein Außengewinde (47) aufweist, und daß der
Spannkörper (25) dementsprechend (auch) an seinem unteren
Ende ein (dem Innengewinde 26 gegensinniges) Innengewinde
(27) mit einem radial erweiterten Hohlraum (36) aufweist, das
das Außengewinde (47) des Verankerungsbolzens (31) aufnimmt,
wobei (auch) der Verankerungsbolzen (31) an seinem in den
Spannkörper (25) einschraubbaren Gewindeende (29) mit einem
Halteelement (34) versehen ist, das nach dem Einschrauben in
den Spannkörper (25) in eine über das Außengewinde (47) vor
stehende und in den Hohlraum (36) des Spannkörpers (25) hin
einragende Sperrlage bringbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, da
durch gekennzeichnet, daß das Halteelement (34) ein sich
quer zur Längsachse (45) des Gewindeendes (28, 29) er
streckender und dementsprechend quer zur Längsachse (45)
versetzbarer Haltestift (38) ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Haltestift (38) in einer im Gewinde
ende (28, 29) angeordneten Querbohrung (37) lose verschiebbar
gelagert ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, da
durch gekennzeichnet, daß der Haltestift (38) unter der Wir
kung eines elastischen Elements radial nach außen gedrängt
ist (wird).
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, da
durch gekennzeichnet, daß die Querbohrung durchgehend (37)
oder als Sacklochbohrung (43) ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Haltestift (38) mit Preßsitz in einer
im Außengewinde (39, 47) des Gewindeendes (28, 29) vorgesehe
nen Querbohrung (37) angeordnet und im eingeschraubten Zu
stand des Gewindeendes (28, 29) durch eine im Spannkörper
(25) vorgesehene Öffnung (41) hindurch zugänglich und mittels
eines Werkzeuges in Sperrlage bzw. Außer-Sperrlage bring
bar ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperr- bzw. Halte
element (34) aus Kunststoff oder dergleichen leicht abscher
barem Material besteht bzw. mit einer Sollbruchstelle ver
sehen ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3528430A1 true DE3528430A1 (de) | 1987-02-19 |
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| DE19853528430 Withdrawn DE3528430A1 (de) | 1985-08-08 | 1985-08-08 | Vorrichtung zum verzurren von containern auf schiffsdecks oder dergleichen |
Country Status (1)
| Country | Link |
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