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DE3528430A1 - Vorrichtung zum verzurren von containern auf schiffsdecks oder dergleichen - Google Patents

Vorrichtung zum verzurren von containern auf schiffsdecks oder dergleichen

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Publication number
DE3528430A1
DE3528430A1 DE19853528430 DE3528430A DE3528430A1 DE 3528430 A1 DE3528430 A1 DE 3528430A1 DE 19853528430 DE19853528430 DE 19853528430 DE 3528430 A DE3528430 A DE 3528430A DE 3528430 A1 DE3528430 A1 DE 3528430A1
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DE
Germany
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threaded end
thread
screwed
external thread
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Withdrawn
Application number
DE19853528430
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English (en)
Inventor
Hans Wielenberg
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CONVER OSR OZEAN SERVICE REPAR
Original Assignee
CONVER OSR OZEAN SERVICE REPAR
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16GBELTS, CABLES, OR ROPES, PREDOMINANTLY USED FOR DRIVING PURPOSES; CHAINS; FITTINGS PREDOMINANTLY USED THEREFOR
    • F16G11/00Means for fastening cables or ropes to one another or to other objects; Caps or sleeves for fixing on cables or ropes
    • F16G11/12Connections or attachments, e.g. turnbuckles, adapted for straining of cables, ropes, or wire
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P7/00Securing or covering of load on vehicles
    • B60P7/06Securing of load
    • B60P7/08Securing to the vehicle floor or sides
    • B60P7/0823Straps; Tighteners
    • B60P7/083Tensioning by repetetive movement of an actuating member
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63BSHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; EQUIPMENT FOR SHIPPING 
    • B63B25/00Load-accommodating arrangements, e.g. stowing, trimming; Vessels characterised thereby
    • B63B25/28Load-accommodating arrangements, e.g. stowing, trimming; Vessels characterised thereby for deck loads

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  • Clamps And Clips (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verzurren von Containern auf Schiffsdecks gemäß dem Oberbegriff des An­ spruchs 1.
Derartige Vorrichtungen sind bekannt. Sie bestehen in der Regel aus einem Zugorgan (Zurrstange) und einem Spannorgan, welches wiederum aus einem als Mutter ausgebildeten Spann­ körper mit zwei gegensinnigen Gewinden und zwei in diese Gewinde einschraubbaren Gewindeenden besteht. Die Gewinde­ enden bilden üblicherweise jeweils ein Endstück eines Ver­ bindungsbolzens und eines Verankerungsbolzens. Der Veran­ kerungsbolzen wird mit einer Decksverankerung verbunden und der Verbindungsbolzen wird mit der Zurrstange ver­ bunden. Alternativ dazu kann auch die Zurrstange selbst mit einem Gewindeende versehen sein oder der Spannkörper weist nur ein Innengewinde zur Aufnahme eines Gewindeendes auf. Werden der Verankerungsbolzen und der Verbindungs­ bolzen geführt und gegen Drehen gesichert, verschieben sie sich beim Drehen der Mutter bzw. des Spannkörpers gegen­ einander, wobei die Gewindesteigungen sich addieren.
Beim Einsatz der Vorrichtung zum Verzurren von Containern auf Schiffsdecks ist es von höchster Wichtigkeit, daß die Gewindeenden weit genug im Spannkörper eingeschraubt sind, um ein Ausbrechen der Gewindeenden beim Spannen der Ver­ zurrung zu vermeiden und eine dadurch bedingte Verletzungs­ gefahr für die mit der Verzurrung beschäftigten Personen zu verhindern. Im übrigen ist ein einmal "ausgebrochenes" Spannorgan unbrauchbar. Es muß durch ein neues Spannorgan ersetzt werden. Der dadurch bedingte Kostenaufwand ist augenscheinlich. Die herkömmlichen Vorrichtungen zum Ver­ zurren von Containern stellen also ein von außen nicht ohne weiteres erkennbares Sicherheitsrisiko dar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der genannten Art so weiterzubilden, daß stets eine Mindest­ gewindetraglänge für die Gewindeenden sichergestellt ist und daß gewährleistet ist, daß die Gewindeenden nicht un­ beabsichtigt aus dem Spannkörper herausgedreht werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnen­ den Maßnahmen nach Anspruch 1 gelöst. Durch das erfindungs­ gemäß vorgesehene Sperr- bzw. Halteelement, zum Beispiel in Form eines Haltestiftes, Riegels oder dergleichen, kann sicher ein versehentliches Herausdrehen der Gewindeenden aus dem Spannkörper vermieden werden. Des weiteren kann da­ durch insbesondere auch beim Spannen der Vorrichtung sichergestellt werden, daß eine mindesterforderliche Gewindetraglänge für die Gewindeenden und den Spannkörper nicht unterschritten wird. Bevorzugte konstruktive Detail­ lösungen sind in den Unteransprüchen beschrieben, wobei diese zwei grundsätzliche Alternativkonstruktionen be­ treffen. Die eine Lösung ist dadurch gekennzeichnet, daß der Haltestift lose im Gewindeende gelagert ist, während die andere Lösung einen mit Preßsitz im Gewindeende ange­ ordneten Haltestift umfaßt.
Nachstehend werden verschiedene Ausführungsformen der er­ findungsgemäßen Vorrichtung anhand der Zeich­ nungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 ein Anwendungsbeispiel für Vorrichtungen zum Ver­ zurren von Containern auf einem Schiffsdeck;
Fig. 2 einen Teil der Vorrichtung aus Fig. 1, nämlich ein Spannorgan in schematischer Seitenansicht;
Fig. 3 bis Fig. 12 jeweils einen Teil von fünf verschiedenen Aus­ führungsformen erfindungsgemäß ausgebildeter Spannorgane in zusammengesetzter bzw. auseinander­ genommener Anordnung, jeweils im Schnitt.
Eine Vorrichtung zum Verzurren von Containern 23 auf Schiffs­ decks oder dergleichen besteht gemäß Fig. 1 aus einem Spannorgan 20 und einem Zugorgan (Zurrstange 21). Das obere Ende der Zurrstange 21 wird mit einem Eckbeschlag 22 des Containers 23 verbunden. Das untere Ende des Spannorgans 20 wird mit einer Decksverankerung (Zurrauge 24) verbunden. Die Container 23 sind außerdem noch über ihre Eckbeschläge 22 mit dem jeweils darunter befindlichen Container oder mit dem Schiffsdeck verbunden. Das Spannorgan 20 besteht gemäß Fig. 2 aus einem rohrförmigen Spannkörper 25 mit zwei dia­ metral zugänglichen, gleichachsig angeordneten, gegensinni­ gen Innengewinden 26, 27, in die jeweils ein Gewindeende 28, 29 einschraubbar ist. Das Gewindeende 28 ist entweder Teil eines Verbindungsbolzens 30 oder es bildet direkt die Fortsetzung der Zurrstange 21. Entsprechend ist das Gewinde­ ende 29 Teil eines Verankerungsbolzens 31. Werden der Ver­ bindungsbolzen 30 und der Verankerungsbolzen 31 geführt und gegen Drehen gesichert, verschieben sie sich beim Dre­ hen des Spannkörpers 25 gegeneinander, und zwar entweder auseinander oder aufeinander zu. Die Gewindesteigungen addieren sich jeweils. Der Verbindungsbolzen 30 bzw. der Verankerungsbolzen 31 ist mit der Zurrstange 21 bzw. dem Zurrauge 24 verbindbar. Zu diesem Zweck weist der Veran­ kerungsbolzen 31 an seinem dem in den Spannkörper 25 ein­ schraubbaren Gewindeende 29 abgewandten Ende einen Schäkel­ anschluß 32 auf, während der Verbindungsbolzen 30 an dem den Gewindeende 28 gegenüberliegenden Ende mit einem Haken 33 versehen ist. In Fig. 2 ist außerdem mit der Bezugszif­ fer 34 die Lage eines anhand der Fig. 3 bis 12 noch näher zu beschreibenden Sperr- bzw. Halteelementes angedeutet.
Gemäß den Fig. 3 bis 12 umfaßt der Spannkörper 25 an seinen beiden stirnseitigen Enden jeweils einen Gewindekörper 35 mit Innengewinde 26 bzw. 27, in das das Gewindeende 28 bzw. 29 einschraubbar ist. In den Fig. 3 bis 12 ist jeweils nur das Gewindeende 28 des Verbindungsbolzens 30 in Verbindung mit dem Spannkörper 25 dargestellt. Das Gewindeende 29 des Verankerungsbolzens 31 ist auf entsprechende Weise vom anderen Ende des Spannkörpers 25 her mit diesem verbindbar. Von Bedeutung ist im Rahmen der Erfindung noch die Anord­ nung eines gegenüber dem Innengewinde 26 bzw. 27 radial erweiterten Hohlraumes 36 im Anschluß an das Innengewinde innerhalb des Spannkörpers 25. Konkret wird diese dadurch erreicht, daß der Innendurchmesser des rohrförmigen Spann­ körpers 25 größer ist als der Innendurchmesser des Innen­ gewindes 26 bzw. 27 in den stirnseitigen Gewindekörpern 35.
Bei den Ausführungsformen nach den Fig. 3, 4, 5, 6 und 11, 12 weist der Verbindungsbolzen 30 an seinem in den Spann­ körper 25 einschraubbaren Gewindeende 28 eine durchgehende Querbohrung 37 zur Aufnahme eines Sperr- bzw. Haltestiftes 38 auf, der bei den Ausführungsformen nach den Fig. 3, 4 und 5, 6 jeweils lose verschiebbar innerhalb der Quer­ bohrung 37 gelagert ist, während er bei der Ausführungsform nach den Fig. 11, 12 fest bzw. mit Preßsitz innerhalb der Querbohrung 37 angeordnet ist. Bei der Ausführungsform nach den Fig. 3, 4 besteht der Haltestift 38 vorzugsweise aus einem leicht abscherbaren Material, insbesondere Kunststoff. Bei den Ausführungsformen nach den Fig. 5, 6 und 11, 12 ist der Haltestift 38 dagegen aus Stahl hergestellt. Doch auch bei diesen Ausführungsformen kann der Haltestift 38 aus Kunststoff bestehen. In einer weiteren vorteilhaften jedoch nicht gezeichneten Ausführungsform ist der Halte­ stift mit einer Sollbruchstelle in Gestalt einer umlaufenden (ringförmigen) Einkerbung versehen. Die Sollbruchstelle sitzt dabei auf dem Haltestift 38 knapp unterhalb der Ober­ fläche eines Außengewindes 39 des Gewindeendes 28, damit einerseits das Innengewinde 26 beim Herausdrehen des Verbin­ dungsbolzens 30 nicht durch den abgescherten Haltestift 38 beschädigt wird und andererseits der abgescherte Teil des Haltestifts 38 nicht in der Querbohrung 37 hängenbleiben kann.
Vor der Montage ist der Haltestift 38 jeweils in eine Lage gebracht, in der er über das Außengewinde 39 des Gewinde­ endes 28 nicht vorsteht. Der Verbindungsbolzen 30 kann dann in herkömmlicher Weise in den Spannkörper 25 einge­ schraubt werden. Nachdem der Verbindungsbolzen 30 weit genug in den Spannkörper 25 eingeschraubt ist, rutscht der Haltestift 38 bei der Ausführungsform nach den Fig. 3, 4 sowie Ausführungsform nach den Fig. 5, 6 aufgrund seines Eigengewichts bei entsprechender Lage der Querbohrung 37 gegenüber der Erdoberfläche von selbst aus der Querbohrung 37 heraus, bis er in Anlage an der gegenüberliegenden Innenseite des Hohlraumes 36 gelangt. Der Haltestift 38 ist dann in Sperrstellung. Der Verbindungsbolzen 30 kann nicht mehr ohne weiteres aus dem Spannkörper 25 herausgedreht werden. Auf diese Weise ist auch stets gewährleistet, daß die durch die Länge des Innengewindes 26 bzw. 28 vorgegebe­ ne Mindestgewindetraglänge nicht unterschritten werden kann. Bei der losen Anordnung des Haltestiftes 38 innerhalb der Querbohrung 37 bei den Ausführungsformen nach den Fig. 3, 4 und 5, 6 ist zu Bedenken, daß die Spannorgane als Teil der Vorrichtung zum Verzurren von Containern auf Schiffs­ decks oder dergleichen in der Anwendung sich stets schräg bzw. diagonal erstrecken (siehe auch Fig. 1), wodurch ge­ währleistet ist, daß der Haltestift 38 selbsttätig in eine Lage nach Fig. 4 bzw. 6 gelangt.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 3, 4 ist der Halte­ stift 38 nach Eindrehen des Verbindungsbolzens 30 in den Spannkörper 25 von außen nicht mehr zugänglich. Zum Ent­ fernen des Verbindungsbolzens 30 muß dann der Haltestift 38 mit Kraftaufwand abgeschert werden. Aus diesem Grunde em­ pfiehlt es sich den Haltestift 30 bei der Ausführungsform nach den Fig. 3, 4 aus einem relativ leicht abscherbaren Material, insbesondere Kunststoff, herzustellen oder mit einer Sollbruchstelle zu versehen.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 5, 6 ist im Spannkör­ per 25 eine durch einen Deckel 40 verschließbare Öffnung 41 vorgesehen, durch die hindurch bei entsprechender Schraub­ stellung des Verbindungsbolzens 30 der Haltestift 38 von außen her zugänglich ist. Vor allem kann bei entsprechender Schraubstellung des Verbindungsbolzens 30 durch die Öffnung 41 hindurch der Haltestift 38 "herausgeschüttelt" werden, so daß der Verbindungsbolzen 30 ohne Zerstörung des Halte­ stiftes 38 aus dem Spannkörper 25 wieder herausgedreht wer­ den kann. Aus diesem Grund kann der Haltestift 38 bei der Ausführungsform nach den Fig. 5, 6 auch aus Stahl oder dergleichen hergestellt sein.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 11, 12 muß der mit Preßsitz innerhalb der Querbohrung 37 angeordnete Halte­ stift 38 nach dem Einschrauben des Verbindungsbolzens 30 in den Spannkörper 25 von außen her in Sperrlage gebracht werden. Zu diesem Zweck ist im Spannkörper 25 mindestens eine durch einen Deckel 40 verschließbare Öffnung 41 vorge­ sehen, durch die hindurch bei entsprechender Schraubstel­ lung des Verbindungsbolzens 30 der Haltestift 38 mittels eines Werkzeuges (Schlagbolzen 42) in die in Fig. 12 dar­ gestellte Sperrlage bringbar ist. Aufgrund des Preßsitzes des Haltestiftes 38 innerhalb der Querbohrung 37 bleibt der Haltestift 38 in der in Fig. 12 dargestellten Lage. Bei der hier dargestellten Ausführungsform weist der Spannkör­ per 25 zwei diametral angeordnete, jeweils durch einen Deckel 40 verschließbare Öffnungen 41 auf, durch die hin­ durch bei entsprechender Schraubstellung des Verbindungs­ bolzens 30 der Haltestift 38 mittels des Werkzeuges 42 zu­ gänglich und in Sperrstellung bringbar ist. Selbstverständ­ lich ist durch die Öffnung bzw. Öffnungen 41 der Halte­ stift 38 auch wieder in eine Außer-Sperrstellung bringbar, so daß der Verbindungsbolzen 30 bei Bedarf problemlos aus dem Spannkörper 25 herausgedreht werden kann.
Die Ausführungsformen nach den Fig. 7, 8 und 9, 10 unter­ scheiden sich von denjenigen nach den Fig. 3, 4 dadurch, daß die im Gewindeende 28 des Verbindungsbolzens 30 vor­ gesehene Querbohrung nicht als durchgehende Bohrung, son­ dern als Sacklochbohrung 43 ausgebildet ist, in der der Haltestift 38 lose verschiebbar gelagert ist. Die Länge des Haltestiftes 38 und dementsprechend die Länge der Sacklochbohrung 43 sind so bemessen, daß einerseits der Haltestift 38 beim Einschrauben des Verbindungsbolzens 30 nicht über das Außengewinde 39 des Gewindeendes 28 vor­ steht, andererseits in Sperrstellung unter Anlage an der Innenseite des Hohlraumes 36 nicht aus der Sacklochbohrung 43 herausfällt. In entsprechender Weise sind natürlich auch bei den Ausführungsformen nach den Fig. 3, 4, 5, 6 und 11, 12 die Abmessungen des Haltestiftes 38 und des Innendurchmessers des Hohlraumes 36 im Verhältnis zum Außendurchmesser des Gewindeendes 28 des Verbindungsbol­ zens 30 gewählt.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 7, 8 rutscht der Hal­ testift 38 aufgrund seines Eigengewichts aus der Sackloch­ bohrung 43 heraus in Sperrstellung.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 9, 10 wird der Halte­ stift 38 durch eine Schraubendruckfeder 44 innerhalb der Sacklochbohrung 43 in Sperrstellung gedrängt.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 7, 8 kann der Halte­ stift 38 bei entsprechender Horizontallage des Verbindungs­ bolzens 30 wieder in seine Außer-Sperrstellung gebracht wer­ den, in der der Haltestift 38 in die Sacklochbohrung 43 zurückgerutscht ist.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 9, 10 kann der Ver­ bindungsbolzen 30 nur unter Abscheren des Haltestiftes 38 wieder aus dem Spannkörper 25 herausgedreht werden. In­ sofern liegen bei der Ausführungsform die Verhältnisse ähnlich wie bei der Ausführungsform nach den Fig. 3, 4. Vorzugsweise ist auch bei der Ausführungsform nach den Fig. 9, 10 der Haltestift 38 aus einem relativ leicht abscher­ baren Material hergestellt, zum Beispiel Kunststoff oder mit einer Sollbruchstelle versehen.
In sämtlichen Fig. ist die Längsachse der Gewindeenden 28, 29 mit der Bezugsziffer 45 gekennzeichnet. Die sich dazu quer erstreckende Achse der Querbohrung 37 bzw. 43 ist in den Fig. 3, 4 bis 11, 12 jeweils mit der Bezugsziffer 46 gekennzeichnet. Das Verhältnis des Innendurchmessers des hier zylindrischen Hohlraumes 36 zum Außendurchmesser des Gewindeendes 28 des Verbindungsbolzens 30 bzw. zum Durch­ messer des Innengewindes 26 im stirnseitigen Gewindekörper 35 beträgt etwa 3 : 2. Das Verhältnis des Außendurchmessers des Haltestiftes 38 zum Außendurchmesser des Gewindeendes 28 des Verbindungsbolzens 30 beträgt etwa 1 : 4. Dieses Verhältnis ist jedoch unter anderem abhängig vom Material des Haltestiftes 38.
Die Gewindekörper 35 sind an den Stirnseiten des rohrför­ migen Spannkörpers 25 vorzugsweise angeschweißt. Dies ist in den Zeichnungen nicht näher dargestellt.
Grundsätzlich ist die beschriebene Konstruktion auch für eine Vorrichtung mit nur einem einzigen Innengewinde und einem Verbindungsbolzen oder einem Verankerungsbolzen in einem Spannorgan anwendbar. Der Verankerungsbolzen oder der Verbindungsbolzen kann zum Beispiel durch ein im Spann­ körper drehbar gelagertes Anschlußelement ersetzt sein. Vor­ zugsweise findet die Erfindung jedoch bei herkömmlichen Vorrichtungen mit einem Verbindungsbolzen und einem Ver­ ankerungsbolzen im Spannorgan Anwendung.
Sämtliche in den Unterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
  • Bezugszeichenliste 20 Spannorgan
    21 Zurrstange
    22 Eckbeschlag
    23 Container
    24  Zurrauge
    25 Spannkörper
    26 Innengewinde
    27 Innengewinde
    28 Gewindeende
    29 Gewindeende
    30 Verbindungsbolzen
    31 Verankerungsbolzen
    32  Schäkelanschluß
    33 Haken
    34 Sperr- bzw. Halteelement
    35 Gewindekörper
    36 Hohlraum
    37 Querbohrung
    38 Haltestift
    39 Außengewinde
    40 Deckel
    41 Öffnung
    42 Schlagbolzen
    43 Sacklochbohrung
    44 Schraubendruckfeder
    45 Längsachse
    46 Achse von 37 bzw. 43
    47 Außengewinde

Claims (8)

1. Vorrichtung zum Verzurren von Containern (23) auf Schiffsdecks oder dergleichen, mit einem Zugorgan (Zurr­ stange 21), dessen Ende mit einem Container ( 23) und dessen unteres Ende über ein Spannorgan (20) mit einer Decksver­ ankerung (Zurrauge 24) verbunden ist, wobei das untere Ende der Zurrstange (21) bzw. eines Verbindungsbolzens (30) ein Gewindeende (28) mit Außengewinde (39) aufweist, das in einem Innengewinde (26) eines Spannkörpers (25) des Spannorgans (20) verankert ist, da­ durch gekennzeichnet, daß die Zurrstange (21) bzw. der Verbindungsbolzen (30) an seinem in den Spannkörper (25) einschraubbaren Gewindeende (28) ein Sperr- bzw. Halteelement (34) (Haltestift, Riegel oder dergleichen) aufweist, das nach dem Einschrauben in den Spannkörper (25) in eine über das Außengewinde (39) vorstehende und in einem gegenüber dem Innengewinde (26) radial erweiterten Hohlraum (36) des Spann­ körpers (25) hineinragende Sperrlage bringbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der untere Teil aus einem Verankerungs­ bolzen (31) besteht, der nach unten mit der Decksverankerung (Zurrauge 24) verbindbar ist und dessen oberes Ende (Ge­ windeende 29) ein Außengewinde (47) aufweist, und daß der Spannkörper (25) dementsprechend (auch) an seinem unteren Ende ein (dem Innengewinde 26 gegensinniges) Innengewinde (27) mit einem radial erweiterten Hohlraum (36) aufweist, das das Außengewinde (47) des Verankerungsbolzens (31) aufnimmt, wobei (auch) der Verankerungsbolzen (31) an seinem in den Spannkörper (25) einschraubbaren Gewindeende (29) mit einem Halteelement (34) versehen ist, das nach dem Einschrauben in den Spannkörper (25) in eine über das Außengewinde (47) vor­ stehende und in den Hohlraum (36) des Spannkörpers (25) hin­ einragende Sperrlage bringbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, da­ durch gekennzeichnet, daß das Halteelement (34) ein sich quer zur Längsachse (45) des Gewindeendes (28, 29) er­ streckender und dementsprechend quer zur Längsachse (45) versetzbarer Haltestift (38) ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Haltestift (38) in einer im Gewinde­ ende (28, 29) angeordneten Querbohrung (37) lose verschiebbar gelagert ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, da­ durch gekennzeichnet, daß der Haltestift (38) unter der Wir­ kung eines elastischen Elements radial nach außen gedrängt ist (wird).
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, da­ durch gekennzeichnet, daß die Querbohrung durchgehend (37) oder als Sacklochbohrung (43) ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Haltestift (38) mit Preßsitz in einer im Außengewinde (39, 47) des Gewindeendes (28, 29) vorgesehe­ nen Querbohrung (37) angeordnet und im eingeschraubten Zu­ stand des Gewindeendes (28, 29) durch eine im Spannkörper (25) vorgesehene Öffnung (41) hindurch zugänglich und mittels eines Werkzeuges in Sperrlage bzw. Außer-Sperrlage bring­ bar ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperr- bzw. Halte­ element (34) aus Kunststoff oder dergleichen leicht abscher­ barem Material besteht bzw. mit einer Sollbruchstelle ver­ sehen ist.
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