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Desinfektionsmittel
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Die vorliegende Erfindung betrifft aldehydfreie Desinfektionsmittel,
insbesondere Mittel zur Desinfektion von Flächen, Oberflächen, Instrumenten und/oder
Wäsche, auf Basis von Biguaniden und/oder Guanidinderivaten.
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Die Einsatzgebiete von Desinfektionsmitteln sind vielgestaltig und
entsprechend ihrer Anwendung und Indikation werden die Desinfektionsmittel unterschieden.
So z.B.
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werden Desinfektionsmittel zur Desinfektion der Hände, des Operationsfeldes,
der Instrumente, von Fußböden (Scheuerdesinfektion), Wäsche, Inventar, Grobwänden
und Ausscheidungen, zur Entseuchung geschlossener Räume sowie zur Abtötung von in
der Raumluft befindlichen Keimen verwendet. Im allgemeinen bestehen Desinfektionsmittel
entweder aus einem oder mehreren Desinfektionswirkstoffen. Im Handel befinden sich
meist Kombinationspräparate, die mehrere oder verschiedene Wirkstoffklassen enthalten.
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Als Desinfektionswirkstoffe oder -mittel Verwendung finden z.B. Aldehyde,
quaternäre Ammoniumverbindungen, Amphotenside, Alkohole, Halogene, Phenole, Metallorganika
u.dgl. sowie Gemische aus einem oder mehreren dieser Desinfektionswirkstoffe.
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Desinfektionsmittel auf Basis von Aldehyden sind ausgezeichnete Desinfektionsmittel
und zählen zu den am häufigsten eingesetzten Desinfektionsmitteln. Sie besitzen
eine breite mikrobizide Wirksamkeit. So werden gemäß der DE-PS 12 69 292 Desinfektionsmittel
auf Basis von Formadelhyd in Kombination mit zinnorganischen Verbindungen, speziell
mit Tri-n-butylzinnbenzoat vorgeschlagen und aus der DE-OS 26 11 957 sind Mittel
bekannt, bei denen Aldehyde mit Salzen von oligomeren Hexamethylenbiguaniden kombiniert
werden.
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Allen diesen, auf Aldehyd basierenden Mitteln haften jedoch die bekannten,
durch die Aldehyde bedingten Nachteile hinsichtlich der gesundheitsschädigenden
Wirkung an. Eine mögliche Gefährdung der Gesundheit durch Formaldehyd und andere
Aldehyde wird recht unterschiedlich beurteilt. Formaldehyd und Glutardialdehyd werden
geruchlich wahrgenommen, Glyoxal jedoch nicht. Der MAK-Wert (maximale Arbeitskonzentration)
für den wichtigsten Aldehyd, das Formaldehyd, beträgt 1 ppm. Formcldehyd wurde daher
besonders intensiv in epidemiologischen Studien untersucht. Der Verdacht einer kanzerogenen
Wirkung des Formaldehydes beim Menschen konnte bisher nicht bestätigt werden, dennoch
wird dessen irritative und sensibilisierende Wirkung hervorgehoben, der vor allem
die mit der Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen betrautenPersonen ausgesetzt
sind. Um hier eine Abhilfe zu schaffen, einerseits gegen Geruchsbelästigungen und
andererseits gegen Hautreizungen, die auf den gerbenden Effekt der Aldehyde zurückzuführen
sind, müssen aldehydfreie Desinfektionsmittel bereitgestellt werden.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, Desinfektionsmittel
bereitzustellen, die aldehydfrei sind, die den bekannten aldehydhaltigen Mitteln
anhaftenden Nachteile nicht aufweisen und die mindestens ebenso oder besser wirksam
sind als die bekannten, aldehydhaltigen Mittel.
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Aldehyde lassen sich jedoch aufgrund ihrer breiten mikrobiziden Wirksamkeit
nur sehr schwer in Desinfektionsmittelformulierungen substituieren. Um den strengen
Anforderungen der Desinfektionsprüfungsbedingungen der Deutschen Gesellschaft für
Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zu genügen, ist für ein Produkt,das im Vergleich
zu aldehydischen Formulierungen ähnlich niedrige und wirtschaftlich vertretbare
Gebrauchskonzentrationen erfordert, beispielsweise der Einsatz von Biguaniden, wie
z. B. von Polyhexamethylenbiguanid nur möglich, wenn diese durch weitere Zusätze
und Ingredienzien aktiviert, also in ihrer mikrobiziden Wirksamkeit gesteigert werden.
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Überraschend wurde gefunden, daß diese Aufgabe erfindungsgemäß durch
Verwendung von aktivierenden Säurederivaten gelöst werden kann.
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Die erfindungsgemäßen Desinfektionsmittel sind dadurch gekennzeichnet,
daß sie einen wirksamen Gehalt an aktivierenden Säurederivaten mit Betainaufbau
und zusätzlicher kationider und/oder Carbamid-Struktur aufweisen.
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Geeigneterweise besitzen die erfindungsgemäß verwendbaren aktivierenden
Säurederivate die folgende allgemeine Formel I
worin x eine Zahl von 0 - 5, R1 ein Wasserstoffatom oder einen Rest
R2 ein Wasserstoffatom, einen CH3-Restoder einen Rest (CH2)yOH, wobei y eine Zahl
von 2 - 5 ist,
R3 einen Rest der Formeln
wobei n 2 oder 3 ist, oder
(Hal = Halogenid) R4 ein Wasserstoffatom oder einen CH3-Rest und R einen geradkettigen
Alkylrest mit 8 - 18 C-Atomen bedeuten, oder Salze derselben.
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Vorzugsweise bedeutet in der vorstehenden allgemeinen Formel I x 0
oder 1 und y 2. Zu den aktivierenden Säurederivaten, die erfindungsgemäß eingesetzt
werden können, gehören auch Salze der Verbindungen der allgemeinen Formel I. Beispielsweise
umfassen die Verbindungen dar Formel I la) Verbindungen der allgemeinen Formel Ia
worin R einen geradkettigen Alkylrest mit 8 bis 18 C-Atomen, vorzugsweise einen
von Cocosfettsäure abgeleiteten Alkylrest, y eine ganze Zahl von 2 - 5, vorzugsweise
2, und x eine ganze Zahl von 0 - 5, vorzugsweise 0 oder 1, bedeuten,
lb)
Verbindungen der Formel Ib
worin R einen geradkettigen Alkylrest mit 8 - 18 C-Atomen, vorzugsweise einen geradkettigen
Alkylrest mit 12 C-Atomen bedeutet, lc) Verbindungen der Formel Ic
worin R einen geradkettigen Alkylrest mit 8 - 18 C-Atomen, vorzugsweise einen geradkettigen
Alkylrest mit 12 C-Atomen,und n 2 oder 3, vorzugsweise 3, bedeuten, ld) Verbindungen
der Formel Id
worin R einen geradkettigen Alkylrest mit 8 - 18 C-Atomen, vorzugsweise einen geradkettigen
Alkylrest mit 12 C-Atomen, n 2 oder 3, vorzugsweise 2, und y eine ganze Zahl von
2 - 5, vorzugsweise 2, bedeuten.
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Beispiele für geeignete aktivierende Säurederivate sind NIN' (N' '-2-Hydroxyethyl-N
''-carboxyethyl -aminoethyl) essigsäureamido -N,N-dimethyl-N-cocos-ammoniumbetain
der Formel
worin R den von Cocosfettsäure abgeleiteten Alkylrest bedeutet, l-N-Lauryl-N-(2-carbamoyl-l-carboxy-ethyl
)-l, 5-diazapentan der Formel
worin R den Laurylrest bedeutet, N-ß-Hydroxyethyl-N-carboxymethyl-laurylsäureamidoethylamin,
Natriumsalz der Formel
NKN-Dimethyl-N-carboxymethyl-N-laurylsäureamido-propylammoniumbetain der Formel
worin R den Laurylrest bedeutet.
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Besonders bevorzugt sind NLN'(N''-2-Hydroxyethyl-N''-carboxy;ethyl
--aminoethyl ) essigsäureamid& -N,N-dimethyl-N-cocos-ammoniumbetain der vorstehend
aufgeführten Formel, sowie das l-N-Lauryl-N-( 2-carbamoyl-l-carboxy-ethyl )-1,5-diazapentan
der vorstehend genannten Formel, die sowohl einzeln als auch im Gemisch verwendet
werden können.
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Als Biguanide und Guanidinderivate sind erfindungsgemäß alle als Desinfektionsmittel
wirksamen Biguanide und Guanidinderivate und deren Salze geeignet. Im allgemeinen
sind erfindungsgemäß solche Biguanide der allgemeinen Formel II
worin m eine Zahl von 1 - 10 und n eine Zahl von 1 - 6 bedeuten, und/oder solche
Guanidinderivate der Formel III
worin n 1 oder 2, 1 eine Zahl von 2 - 6, R1 ein Wasserstoffatom oder einen Alkylrest
mit 8 - 16 C-Atomen, R2 einen Alkylrest mit 8 - 16 C-Atomen oder einen Rest der
Formeln
oder
und R ein Wasserstoffatom oder einen Rest der Formel
wobei x > 1 ist, bedeuten, geeignet.
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Beispiele für Biguanide der Formel II sind die in der US-PS 4 405
645 sowie in der DE-OS 26 11 957 beschriebenen Biguanide bzw. deren Salze. Besonders
geeignet sind solche Biguanide.der Formel II, worin m 4 - 8 und n 4 - 6 bedeuten
und insbesondere geeignet sind solche Biguanide.der Formel II, worin m 6 und n 4
- 6 bedeuten, wie beispielsweise das Poly-[imino-(imido-carbonyl)-imino-(imi do-carbonyl)
-iminohexamethylen3 -hydrochlorid der Formel IIa
worin n 4 - 6 bedeutet, mit einem mittleren Molekulargewicht von 1200 + 200.
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Beispiele fürGuanidinderivate der Formel III sind la) Verbindungen
der Formel III, worin R1 einen geradkettigen Alkylrest mit 10 - 16 C-Atomen, R2
einen Rest der Formel
R ein Wasserstoffatom, i eine Zahl von 2 - 6 und n 1 bedeuten, insbesondere solche
Verbindungen, bei denen R1 einen geradkettigen Alkylrest mit 12, 14 und 16 C-Atomen
und i 4 - 6 bedeuten pnd R2, R und n die vorstehend genannte Bedeutung haben, lb)
Verbindungen der Formel III, worin R1 ein Wasserstoffatom, R2 einen Rest der Formel
R einen Rest der Formel
worin x größer oder gleich 1 ist, bedeuten.
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Beispiele für solche Verbindungen sind die bekannten "Chlorhexidine".
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Eine besonders bevorzugte Verbindung der allgemeinen Formel III ist
die Verbindung der Formel
worin R einen geradkettigen Alkylrest mit 12 - 16 C-Atomen und m 4 - 6 bedeuten.
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Zusätzlich zu den Biguaniden und den aktivierenden Säurederivaten
können die erfindungsgemäßen Desinfektionsmittel weitere Bestandteile, wie quaternäre
Ammoniumverbindungen und/oder nichtionische und/oder katinoide Tenside sowie andere
übliche Hilfsstoffe enthalten.
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Beispiele für geeignete quaternäre Ammoniumverbindungen sind alle
für die erfindungsgemäßen Zwecke geeigneten quaternären Ammoniumverbindungen, wie
die Verbindungen der allgemeinen Formel IV
worin R1, R2, R3, R4 jeweils einen gesättigten oder ungesättigten derivatisierten
und(oder modifizierten Kohlenwasserstoffrest mit 1- 16 C-Atomen oder einen Benzylrest
und X ein beliebiges Anion, wie ein Methosulfation, Chloridion, Fluoridion, Bromidion,
Jodidion oder Pro34 bedeuten.
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Geeigneterweise bedeuten R1 und R3 jeweils niedere Alkylreste, vorzugsweise
Alkylreste mit 1 - 3 C-Atomen, insbesondere Methylreste und R und R jeweils Alkylreste
mit 1 - 16 C-Atomen, vorzugsweise 10 - 14 C-Atomen,oder den Benzylrest oder R2 einen
Alkylrest mit 8 - 16 C-Atomen, insbesondere 10 - 14 C-Atomen und R4 einen Benzylrest.
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Erfindungsgemäß können 1 oder mehrere quaternäre Ammoniumverbindungen
verwendet werden. Beispiele für besonders geeignete quaternäre Ammoniumverbindungen
sind solche der Formel IVa
worin R2 einen Alkylrest mit 8 - 16 C-Atomen, vorzugsweise 10 - 14 C-Atomen, insbesondere
10 oder 12 C-Atomenund R2 einen Alkylrest mit 8 - 16 C-Atomen, vorzugsweise 10 -
14 C-Atomen, insbesondere 10 C-Atomen, oder einen Benzylrest bedeuten. Insbesondere
geeignet sind Lauryldimethylbenzylammoniumchlorid und Didecyldimethylammoniumchlorid
sowie Gemische derselben.
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Als nichtionische Tenside können alle geeigneten nichtionischen Tenside
verwendet werden. BeisPiele für solche Verbindungen sind: Fettsäurealkylolamid-põlyglykolether
der Formel V
worin R einen von Cocosfettsäure abgeleiteten Alkylrest und x
5 bedeuten, Polyethylenglykolether, Alkylolamide der Formel VI
worin R einen geradkettigen Alkylrest mit 10 - 16 C-Atomen, vorzugsweise 12 C-Atomen,
bedeutet.
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Besonders bevorzugt sind Fettsäurealkylolamid-polyglykolether der
vorstehend genannten Formel V, worin R ein von Cocosfettsäure abgeleiteter Alkylrest
und x 5 bedeuten.
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Als kationide Tenside geeignet sind alle für die vorstehend genannten
Verbindungen geeigneten und mit ihnen verträglichen kationiden Tenside. Beispiele
für solche kationiden Tenside sind Aminoxide der Formel VII
worin R1 und R2 jeweils einen niederen Alkylrest, vorzugsweise einen Methylrest,und
R3 einen geradkettigen Alkylrest mit 8 - 16 C-Atomen, vorzugsweise 12 C-Atomen,
bedeuten.
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Insbesondere geeignet sind solche Verbindungen der Formel VII, worin
R1 und R2 einen Methylrest und R3 den Laurylrest bedeuten.
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Als Hilfsstoffe werden erfindungsgemäß alle üblichen, für Desinfektionsmittel
geeigneten Hilfsstoffe verwendet, wie z.B. Entschäumer u.dgl. Beispiele für geeignete
Entschäumer sind die üblicherweise verwendeten Silicontenside oder Siliconöl.
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Die erfindungsgemäßen Desinfektionsmittel können im allgemeinen die
folgende Zusammensetzung aufweisen: a) Biguanid der Formel II und/oder Guanidinderivat
der Formel III 4 - 16 Gew.-% b) ein oder mehrere aktivierte Säurederivate der allgemeinen
Formel I 1,5 - 15 Gew.-% c) ein oder mehrere quaternäre Ammoniumverbindungen der
allgemeinen Formel IV 5 - 25 Gew.-% d) kationide und/oder nichtionische Tenside
0,5 - 5 Gew.-2 e) übliche Hilfsstoffe 0,01 - 0,3 Gew.-% f) Wasser als Rest.
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Besonders geeignet sind Desinfektionsmittel mit der folgenden Zusammensetzung:
a) Biguanid der Formel II und/oder Guanidinderivat der Formel III 5 - 10 Gew. -%
b) ein oder mehrere aktivierte Säurederivate der Formel I 3 - 10 Gew.-% c) eine
oder mehrere quaternäre Ammoniumverbindungen der allgemeinen Formel IV 8 - 15 Gew.-%
d) katiönide und/oder nichtionische Tenside 1 - 3,5 Gew.-t e) übliche Hilfsstoffe
0,01 - 0,3 Gew.-% f) Wasser als Rest.
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Insbesondere sind die vorstehend genannten Bestandteile in den folgenden
Mengen in den erfindungsgemäßen Desinfektionsmitteln enthalten: a) Biguanid der
Formel II und/oder 6 - 8 Gew.-% Guamidinderivat der Formel III b) ein oder mehrere
aktivierte Säurederivate der allgemeinen Formel I 4 - 7 Gew.-% c) ein oder mehrere
quaternäre Ammoniumverbindungen der allgemeinen Formel IV 10 Gew. -% d) kationide
und/oder nichtionische Tenside 2 Gew.-% e) übliche Hilfsstoffe 0,01 Gew.-% f) Wasser
als Rest.
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Für die erfindungsgemäßen Desinfektionsmittel zusätzlich zu den Biguaniden
und/oder Guanidinderivaten verwendeten Bestandteile sind solche bevorzugt, die der
chemischen Struktur der Biguanide bzw. Guanidinderivate ähneln.
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Erfindungsgemäß besonders bevorzugt ist ein Desinfektionsmittel der
folgenden Zusammensetzung: a) Poly- Eimino- ( imido-carbonyl ) -imino-(imido-carbonyl)-iminohexamethylen0-hydrochlorid
der Formel IIa (n = 4 - 6, mittleres Molekulargewicht 1.200 + 200) 7 Gew.-% b) N0N'(N''-2-Hydroxyethyl-N''-carboxyethyl-aminoethyl)
essigsäureamido0-N, N-dimethyl-N-cocos-ammoniumbetain 5 Gew.-% c) Lauryldimethyl-benzylammoniumchlorid
10 Gew.-% d) Cocosfettsäure-alkylolamid-polyglykolether der Formel V
worin R den Cocosfettsäurerest und x 5 bedeuten, 2 Gew.-%
e) Silicon-Entschäumer
0,01 Gew.-E f) Wasser als Rest Die erfindungsgemäßen Desinfektionsmittel wurden
hinsichtlich ihrer desinfizierenden Wirkung gemäß den Richtlinien für die Prüfung
und Bewertung chemischer Desinfektionsverfahren (Stand vom 1.1.1981) der Deutschen
Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie untersucht und es wurde gefunden, daß
die erfindungsgemäßen Mittel ausgezeichnete Flächendesinfektionsmittel darstellen.
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Sie sind sehr gut für Inaktivierung von Hepatitis-B-Viren (HBV) geeignet
und besitzen ausgezeichnete bakteriostatische, fungistatische, bakterizide und fungizide
Eigenschaften. Darüber hinaus sind die erfindungsgemäßen Desinfektionsmittel nicht
toxisch, weisen kein Inhalationsrisiko auf, besitzen keine sensibilisierende Wirkung
und keine irritierende Wirkung.
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Die erfindungsgemäßen Mittel sind ferner geeignet für die Konservierung,
die waschende Desinfektion, zur Hautdesinfektion, Schleimhautdesinfektion, Händedesinfektion,
Fußdesinfektion und zur Fußpilzprophylaxe (insbesondere für den Schwimmbad- und
Saunabereich).
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Als Anwendungskonzentration für die erfindungsgemäßen Mittel kommen
Konzentrationen von 0,1 bis 20 %, vorzugsweise 0,2 bis 10 % und insbesondere 1,0
bis 2 % in Betracht. Die erfindungsgemäßen Mittel können als Konzentrat und als
gebrauchsfertige Lösung in den genannten Verdünnungsstufen vorliegen. Die gebrauchsfertige
Lösung kann darüber hinaus mit verschiedenen Treibmitteln (CO2 oder Frigen) oder
im 2-Kammer-System in Druckgasflaschen als Lösung bzw. Schaum abgefüllt werden.
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Darüber hinaus kann gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung die waschende Eigenschaft und zusätzliches Reinigungsvermögen durch weitere
Tenside
auf der Basis von nichtionischen, ampholytischen und/oder
kationiden Wirkstoffen unterstützt werden. Geeigneterweise können Präparate gemäß
dieser Ausführungsform folfolgende Zusammensetzung aufweisen: Vorstehend genannte
erfindungsgemäße Desinfektionsmittel 1 - 2 8 Tenside 0,1 - 25 % Wasser ad 100 %
Die Tensidzusätze gemäß dieser Ausführungsform können bestehen aus: a) nichtionischen
Tensiden als Monosubstanz oder Gemische b) kationiden Tensiden als Monosubstanz
oder Gemische c) ampholytischen Tensiden als Monosubstanz oder Gemische d) nichtionischen/kationiden
Tensiden e) nichtionischen/ampholytischen Tensiden f) kationiden/ampholytischen
Tensiden g) nichtionischen/kationiden/ampholytischen Tensiden Aufgrund des bakteriziden
Charakters der vorstehend genannten erfindungsgemäßen Desinfektionsmittel erübrigt
sich eine Konservierung von reinen nichtionischen Formulierungen. Die Ampholyte
selbst wirken bakteriostatisch.
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Beispiele für für diese Ausführungsform geeignete Tenside, die sowohl
als Einzelsubstanz oder als Gemische miteinander und mit anderen genannten Tensiden
vorliegen können, sind:
Nichtionische Tenside: a) Polyethylenglykol
MG 400 - 6000 b) Polyethylenglykolester z.B, Polyethylenglykoldistearat MG 6000
c) Glyceride (Glycerinfettsäureester) z.B. Kokosfettsäurepartialglyceridpolyethylenglykolether
Mischung aus:
(CTFA Bezeichnung: PEG 30 Glyceryl-Monococoate) R = von Kokosfettsäure abgeleiteter
Rest Kationide Tenside: Aminoxide der allgemeinen Formel
R = Fettsäurerest mit 8 - 20 C-Atomen, vorzugsweise 12 - 14 C-Atomen, beispielsweise
bedeutet R - Cokos, Lauryl oder liegt eine Mischung der beiden vor sowie
sowie
wobei R die vorstehend genannte Bedeutung besitzt.
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Ampholyte:
Rizinolsäurepropylamidodimethylcarboxymethylammoniumbetain,
Dimethylcarboxymethyl-kokosfettsäurepropylamidoammoniumbetain,
N - Kokosfettsäureamidoethyl-N-2-hydroxyethyl-glycin N - Laurylsäureamido-ethyl-N-2-hydroxyethyl-glycin
3 - (3-Cocoamido-propyl ) dimethylammonium-2-hydroxypropansulfonat
Fettsäureamidoethyl-2-hydroxyethylcarboxymethylammoniumlaurylethersulfat, wobei
mit Fettsäure Kokossäure oder Laurinsäure gemeint ist.
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Lauryldimethylcarboxymethylammoniumbetain, R-CO-NHCH2CH2NHCH2-CH2-O-CH2CH2-COO#Na@
g) R-CO-NHCH CH NHCH -CH -O-CH2CH2-COOeNae Carbonsäureamidoetherpropionat, wobei
unter "Carbonsäure" beispielsweise die Laurin-, Kokos- oder Rizinolsäure zu verstehen
ist.
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Die nachfolgenden Beispiele dienen der Erläuterung der vorliegenden
Erfindung.
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Beispiel 1 Unter Verwendung der nachfolgend aufgeführten Verbindungen
wurde ein erfindungsgemäßes Desinfektionsmittel hergestellt: a) Poly- Iimino-( imido-carbonyl)
-imino-( imido-carbonyl)-imino-hexamethylei -hydrochlorid(IIa), mittleres Molekulargewicht
1200 + 200, 20%ige wässrige Lösung, farblos bis schwachgelb, pH-Wert 5,0 - 6,0 35
Gew.-% b) N[N'(N''-2-Hydroxyethyl-N''-carboxyethylaminoethyl) essigsäureamidog-N,
N-dimethyl-N-cocos-ammoniumbetain, 50%ige klare, wässrige Lösung, pH-Wert 8 - 9
10 Gew.-% c) Lauryldimethyl-benzylammoniumchlorid, 49 - 50%ige wässrige klare, gelbliche
Lösung, aromatischer Geruch, pH-Wert 5-8 20 Gew.-%
d) Fettsäure-alkylolamid-polyglykolether
der Formel V
worin R den Cocosfettsäurerest und x 5 bedeuten, ölige Flüssigkeit (100%ig, pH-Wert
einer ltigen wässrigen Lösung 9 - 10,5) 2 Gew.-% e) Silicontensid (Feststoffgehalt
30 Gew.-%, spez. Gewicht bei 250C 1,0, Viskosität bei 250C 2000 Centistokes, milchigweiße
Emulsionìals Antischaummittel, 0,03 Gew.-% f) Wasser als Rest Das so hergestellte
Desinfektionsmittel war eine farblose,opaleszierende, klare Lösung mit einem pH-Wert
von etwa 6,9.
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Das so hergestellte Desinfektionsmittel wurde hinsichtlich seiner
Eignung als Flächendesinfektionsmittel mit Reinigung biologisch geprüft, wobei die
Untersuchung.
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nach den Richtlinien für die Prüfung und Bewertung chemischer Desinfektionsverfahren
(Stand vom 1.1.1981) unter Berücksichtigung der Prüfung und Bewertung chemischer
Desinfektionsverfahren, Anforderungen für die Aufnahme in die VII. Liste der DGHM
(Stand vom 1.2.1984), erfolgte.
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Als Prüfkeime wurden verwendet: Staphylococcus aureus ATCC 6538 Streptococcus
faecalis ATCC 6057 Escherichia coli ATCC 11229 Proteus mirabilis ATCC 14153 Pseudomonas
aeruginosa ATCC 15442 Candida albicans ATCC 10231
Die Desinfektionsmittelkonzentrationen
sind unmittelbar vor Versuchsbeginn mit Wasser standardisierter Härte(WSH) angesetzt
worden.
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(Herstellung: 17,5 ml 10%ige Lösung g/v CaC12 * 7 H2O + 5 ml 10%ige
Lösung MgSO4 g 7 H2O in 3300 ml Aqua bidest. autoklaviert (121°C / 15 min; pH-Wert:
7,2 + 0,2) ).
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Als Nährmedien wurden verwendet: Caseinpepton-Sojabohnenmehlpepton-Lösung
(CSL) und Caseinpepton-Sojabohnenmehlpepton-Agar (CSA) I. Vorversuche 1. Bestimmung
der bakteriostatischen sowie fungistatischen Wirkung und Bestimmung des geeigneten
Enthemmungsmittels (Richtlinie I.2.1) Die Bestimmung der bakteriostatischen sowie
fungistatischen Wirkung erfolgte mit Hilfe des Verdünnungstestes.
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Als Maß der vermehrungshemmenden Wirkung gilt die höchste Verdünnung
des Präparates in CSL bzw. CSL + Enthemmungsmittel, die das Wachstum der Prüfkeime
nach 72h Bebrütung noch unterdrückt.
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Als Enthemmungsmittel wurden verwendet: 1. 3% Tween 80 + 3.% Saponin
+ 0,18 Histidin + 0,1% Cystein 2. 3% Tween 80 + 0,3% Lezithin + 0,1% Cystein 3.
3% Tween 80 + 0,38 Lezithin + 0,1% Histidin + 0,5% Na-Thiosulfat 2, Bestimmung der
bakteriziden und fungiziden Wirkung im qualitativen Suspensionsversuch (Richtlinie
1.2.2.) Die Untersuchungen erfolgten nach der o.a Richtlinie mit den Prüfkeimen:
Staphylococcus
aureus ATCC 6538 Escherichia coli ATCC 6057 Proteus mirabilis ATCC 14153 Pseudomonas
aeruginosa ATCC 15442 Candida albicans ATCC 10231 3. Bestimmung der bakteriziden
Wirkung im quantitativen Suspensionsversuch mit und ohne Eiweißbelastung (Richtlinie
I.2.3) Aufgrund der Ergebnisse des qualitativen Suspensionsversuches wurden Staphylococcus
aureus ATCC 6538 und der resistenteste gramnegative Prüfkeim Pseudomonas aeruginosa
ATCC 15442 verwendet. Zur Bestimmung des Eiweißfehlers sind den Desinfektionsmittelverdünnungen
0,2% Albumin zugesetzt worden.
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4. Bestimmung der bakteriziden und fungiziden Wirkung im Keimträgerversuch
(Richtlinie 1.2.4) Als Keimträger dienten lxl cm große Standardbaumwollg6webestücke
nach DIN 53919 (Fa. WFK-Testgewebe GmbH, D-4150 Krefeld, Adlerstr. 42).
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II. Versuche unter praxisnahen Bedingungen Flächendesinfektion zur
Hospitalismusprophylaxe und in der allgemeinen Praxis (Richtlinie II.2.l.d) Die
Flächendesinfektionsversuche unter praxisnahen Bedingungen wurden mit Hilfe der
Abschwemmethode durchgeführt.
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Als Modellflächen dienten PVC-Bodenbelag und mattglasierte OP-Fliesen,
jeweils 50 x 50 mm.
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PVC-Bodenbelag: Bodenbelag aus Weich-PVC nach DIN 16951 Ausgabe April
1977 OP-Fliesen: Steinzeug, glasiert, Artikel-Nr. 3701/ Farbe 500, weiß matt der
Keramischen Werke KG, Villeroy & Boch, 6642 Mettlach, Postfach 120. Die Fliesen
entsprechen
den Qualitätsanforderungen der DIN 18155 (22.) Ausgabe
März 1976.
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Kontamination und Desinfektion der Prüfflächen: Die Prüfflächen wurden
nach gründlichem Abreiben mit Wasser und anschließend mit 70%igem Ethylalkohol in
einem staubarmen Raum gelagert. Die Prüfkeime sind auf CSA (20 ml) in Kulturschalen
von 8,5 cm Durchmesser angezüchtet (370C/24h) und mit 10 ml CSL abgeschwemmt worden.
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Nach Homogenisieren der Keimsuspension durch Sminütiges Schütteln
mit Glaskugeln erfolgte die Einstellung der notwendigen Keimzahlen in CSL.
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Die Kontamination der Prüfflächen ist für alle Einwir-9 kungszeiten
mit 10 + 0,5 log. Stufen KBE/ml vorgenommen worden. Der Keimgehalt in den CSL-Suspensionen
wurde mittels Oberflächenkulturen auf CSA überprüft.
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Auf jede Prüffläche wurden 0,1 ml der Keimsuspension mit einer Pipette
aufgebracht und mit einem Glasspatel (30 mm Kantenlänge) auf dem mittleren Areal
von 30 x 30 mm gleichmäßig verteilt, Der zur Verteilung der Keimsuspensman zu benutzende
Spatel ist auf einer Blindprobe verwendet worden, um zu verhüten, daß die erste
Versuchsfläche mit einer zu geringen Keimmenge kontaminiert wird.
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Alle Prüfflächen blieben während des gesamten Versuches waagerecht.
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Nach Antrocknung der Keimsuspension während 90 min wurden die Prüfflächen
durch Verteilen von 0,2 ml Desinfektionsmittel mit einem Glasspatel desinfiziert.
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Zur Kontrolle sind in denParallelansätzen kontaminierte Flächen mit
WSH auf die gleiche Weise benetzt worden. Die Anzahl rückgewinnbarer koloniebildender
Einheiten wurde nach den angegebenen Einwirkzeiten wie folgt bestimmt: Jede Prüffläche
wurde in einen 200-ml-Behälter mit Verschluß eingelegt, der 100 ml Inaktivierungsflüssigkeit
(Inaktivierungssubstanzen in CSL) und Glaskugeln enthielt.
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Das Abschwemmen erfolgte auf einer Schüttelmaschine während 2 Minuten;
danach ist die KBE analog dem Vorgehen
wie im quantitativen Suspensionstest
bestimmt worden, d.h. nach längstens 30 min Kontaktzeit in Inaktivierungs--2 4 )
-4 flüssigkeit wurden Verdünnungen (10 2 und 10 ) angelegt.
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Von der Inaktivierungsflüssigkeit und den 2 Verdünnungen sind anschließend
je 0,1 ml auf je 3 CSA-Platten ausgespatelt worden.
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Kontrollen: Außer der vorher erwähnten 1. Kontrolle (WSH anstelle
von Desinfektionsmittel) wurde eine 2. Kontrolle durchgeführt, indem 0,1 ml der
Keimsuspension in einen 200-ml-Behälter mit 100 ml Inaktivierungsflüssigkeit direkt
übertragen worden sind.
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Die Differenz der rückgewinnbaren KBE der 1. und 2. Kontrolle ermöglicht
eine Aussage über das Ausmaß der Keimabschwemmung von den Keimträgern.
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Die 3. Kontrolle galt dem Nachweis der Inaktivierung, indem 0,2 ml
der Desinfektionsmittellösung und anschliessend 0,1 ml der Keimsuspension in einen
200-ml-Behälter mit 100 ml Inaktivierungsflüssigkeit verimpft wurden (Aufarbeitung
wie bei Kontrolle 2). Die Auswertung der Ergebnisse erfolgte nach Bebrütung bei
370C während 72 h.
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III. Ergebnisse der-Vorversuche 1. Ergebnisse der bakteriostatischen
sowie fungistatischen Wirkung und der Enthemmungsmittelprüfung Die höchste Verdünnung
des Präparates, die das Wachstum der Prüfkeime nach 72 h Bebrütung noch unterdrückte,
betrug gegenüber Staphylococcus aureus ATCC 6538 0,0015625 % Streptococcus faecalis
ATCC 6057 0,00625 % Escherichia coli ATCC 11229 0,00625 % Proteus mirabilis ATCC
14153 0,1 Pseudomonas aeruginosa ATCC 15442 0,05 % und Candida albicans ATCC 10231
0,025
Als wirksamstes Enthemmungsmittel erwies sich für alle Prüfkeime
die Kombination 3% Tween 80 + 3% Saponin + 0,1% Histidin + 0,1% Cystein. In sämtlichen
weiteren Versuchen ist diese Enthemmungsmittelkombination verwendet worden.
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2. Ergebnisse der bakteriziden und fungiziden Wirkung im qualitativen
Suspensionsversuch Die niedrigste Desinfektionsmittelkonzentration, mit der die
Prüfkeime nach 60 Minuten Einwirkungszeit abgetötet wurden, betrug für Staphylococcus
aureus ATCC 6538 0,05 % Escherichia coli ATCC 11229 0,05 % Proteus mirabilis ATCC
14153 0,025 % Pseudomonas aeruginosa ATCC 15442 0,05 % Candida albicans ATCC 10231
0.025 t.
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3. Ergebnisse der bakteriziden Wirkung im quantitativen Suspensionsversuch
mit und ohne Eiweißbelastung Eine Reduktion von mindestens 5 log. Stufen in 60 Minuten
Einwirkungszeit trat bei Staphylococcus aureus ATCC 6538 ohne Albuminbelastung in
einer 0,25%igen und mit Albuminzusatz in einer 0,1%gen Desinfektionsmittellösung
ein.
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Für Pseudomonas aeruginosa ATCC 15442 lagen diese Werte bei 0,05%
ohne und bei 0,25% mit Albuminbelastung.
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4. Ergebnisse der bakteriziden und fungiziden Wirkung im Keimträgerversuch
Die niedrigste Desinfektionsmittelkonzentration, mit der die Prüfkeime nach 120
Minuten Einwirkungszeit auf den Baumwollgewebestckchen abgetötet wurden, betrug
für Staphylococcus aureus ATCC 6538 0,1 % Escherichia coli ATCC 11229 0,1 % Proteus
mirabilis ATCC 14153 0,05 % Pseudomonas aeruginosa ATCC 15442 0,1 % Candida albicans
ATCC 10231 0,1 %.
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IV. Ergebnisse der.Flächendesinfektionsversuche für praxisnahe Bedingungen
Die niedrigste Desinfektionsmittelkonzentration, um die notwendige Reduktionsrate
der Prüfkeime auf den Prüfflächen nach Einwirkungszeiten von 30 Minuten, 1 Stunde
und 4 Stunden zu erreichen, betrug für: 1. OP-Fliesen 30 Min. 1 h 4 h Staphylococcus
aureus ATCC 6538 2,0% 1,5% 1,0% Escherichia coli ATCC 11229 2,08 1,5% 1,0% Pseudomonas
aeruginosa ATCC 15442 2,08 1,5% 1,0% 2. PVC-Bodenbelag Staphylococcus aureus ATCC
6538 2,0% 1,5% 1,0% Escherichia coli ATCC 11229 1,5% 0,75% 0,58 Pseudomonas aeruginosa
ATCC 15442 2,0% 1,5% 0,75% Aufgrund der -nach vorstehend genannten Richtlinien und
wie vorstehend beschrieben durchgeführten- Vorversuche und der Versuche unter praxisnahen
Bedingungen erwies sich das Desinfektionsmittel gemäß Beispiel 1 als Flächendesinfektionsmittel
mit Reinigung zur Hospitalismusprophylaxe in der Klinik und in der allgemeinen Praxis
nach 30 Minuten in 2%Der, nach einer Stunde in 1,5%Der und nach 4 Stunden in 1%Der
Gebrauchslösung als wirksam.
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Die Untersuchung der Wirksamkeit des erfindungsgemäßen Desinfektionsmittels
gegenüber Hepatitis B-Viren erfolgte durch die Prüfung der Zerstörung der immunologischen
Reaktivität von HBsAg und HBcAg in möglichst enger Anlehnung an die Richtlinien
des Bundesgesundheitsamtes und der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten
zur Prüfung von chemischen Desinfektionsmitteln auf Wirksamkeit gegen Virenuin der
Fassung vom 1. Sept. 1982 (Bundesgesundheitsblatt 25, S. 397 - 398, 1982). Die Prüfung
ergab, daß das erfindungsgemäße Desinfektionsmittel zur Inaktivierung von HBV sehr
gut geeignet ist.
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Beispiel 2 Unter Verwendung der nachfolgend aufgeführten Verbindungen
wurde ein erfindungsgemäßes Desinfektionsmittel hergestellt: a) Poly- Cimino-(imido-carbonyl)-imino-(imido-carbonyl)-imino-hexamethylen3-hydrochlorid,
wie es gemäß Beispiel 1 verwendet wurde, 35 Gew.-t b) l-N-Lauryl-N-(2-carbamoyl-l-carboxyethyl)-1,5-diazapentan
der Formel
c) Lauryldimethyl-benzylammoniumchlorid, wie es gemäß Beispiel 1 verwendet wurde,.20
Gew.-% d) Fettsäurealkylolamid-polygly olether, wie er gemäß Beispiel 1 verwendet
wurde, 2 Gew. -% e"Entschäumer (Siliconöl) 0,03 Few.-% f) Wasser als Rest.
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Das so erhaltene Desinfektionsmittel zeigte einen pH-Wert im Bereich
von 7,1 - 6,9 und war eine farblose, opaleszierende, klare Lösung.
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Das Desinfektionsmittel gemäß Beispiel 2 wurde ebenfalls hinsichtlich
seiner desinfizierenden Wirkungen,wie gemäß Beispiel 1 beschrieben, untersucht,und
es wurde gefunden, daß das Mittel dem in Beispiel 1 hergestellten Desinfektionsmittel
hinsichtlich seiner desinfizierenden Wirksamkeiten vergleichbar war.
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Beispiel. 3 Unter Verwendung der nachfolgend aufgeführten Verbindungen
wurde ein erfindungsgemäßes Desinfektionsmittel hergestellt: a) Poly- Cimino-( imido-carbonyl)
-imino-( imidocarbonyl ) -imino-hexamethylen3 -hydrochlorid, wie es gemäß Beispiel
1 verwendet wurde, 35 Gew.-E b) l-N-Lauryl-N- ( 2-carbamoyl-1-carboxy-ethyl ) -1,5-diazapentan,
wie es gemäß Beispiel 2 verwendet wurde, 11,5 Gew.-% c) Lauryldimethyl-benzylammoniumchlorid,
wie es gemäß Beispiel 1 verwendet wurde, 20 Gew.-E d) Fettsäurealkylolamid-glykolether,
wie er gemäß Beispiel 1 verwendet wurde, 2 Gew.-% e) Entschäumer (Siliconöl) 0,03
Gew.-% f) Wasser als Rest.
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Des so hergestellte Produkt war eine farblose, opaleszierende,klare
Flüssigkeit, mit einem pH-Wert zwischen 7 und 6,9.
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Das Produkt wurde, wie gemäß Beispiel 1 beschrieben, hinsichtlich
seiner Wirksamkeit als Desinfektionsmittel untersucht, und es wurde gefunden, daß
es im wesentlichen die gleichen Eigenschaften wie das in Beispiel 1 beschriebene
Produkt aufwies.
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Zur Untersuchung der oralen Toxizität des Produktes wurden pro Gruppe
5 männliche und 5 weibliche WISW-Ratten verwendet. Die Berechnung der oralen LD50-Werte
mit der Probit-Analyse nach Finney ergab folgende Ergebnisse:
24
h 48.h.+ 14.Tage 2,85 ml/kg ofl 2,25 ml/kg 2,73 mlXkg # 2,43 ml/kg o + $ 2,83 ml/kg
# + # 2,34 ml/kg Im akuten Inhalations-Risikotest an Ratten, der gemäß den OECD-Guidelines
for testing of chemicals (Nr.403 -Seite 9 ff., 2. Methode) durchgeführt wurde, wurde
gefunken, daß unter den Versuchsbedingungen nach 7-stündiger Inhalation einer mit
dem Produkt angereicherten Atmosphäre bei Ratten keine Mortalitäten auftraten und
so ein Inhalationsrisiko unter normalen Anwendungsbedingungen nicht wahrscheinlich
ist.
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Die Prüfung auf sensibilisierende Eigenschaften des Produktes wurde
am Meerschweinchen nach den Methoden von B. Magnusson und A.M. Kligmann (gen. OECD-Richtlinien)
- intradermale und topicale Behandlung - durchgeführt. Es wurde gefunden, daß das
Produkt (2%ig in destilliertem Wasser) keine sensibilisierende Wirkung besitzt.
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Die Prüfung des Produktes (2%ig in destilliertem Wasser) im Augenreiztest
am Kaninchen, die in Anlehnung an APPRAISAL OF THE SAFETY OF CHEMICALS IN FOODS,
DRUGS AND COSMETICS", by the staff of the division of pharmacology, FDA, Bewertung
von Augen-Laesionen nach Draize (1959) und in Anlehnung an die OECD-Richtlinien
durchgeführt wurde, ergab, daß das Produkt nicht reizend wirkt.
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Die Prüfung des Produktes (2%ig in destilliertem Wasser) im Hautreiztest
am Raninchen, der in Anlehnung an "APPRAISAL OF THE SAFETY OF CHEMICALS IN FOOD.S;
DRUGS AND COSMETICS", by the staff of the division of pharmacology, FDA, Hautgiftigkeit
nach Draize (1959) und in Anlehnung an die OECD-Richtlinien durchgeführt wurde,
ergab, daß das Produkt nicht reizend ist.
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Beispiel 4 Unter Verwendung der nachfolgend aufgeführten Verbindungen
wurde ein erfindungsgemäßes Desinfektionsmittel hergestellt: a) Poly- Limino- (imido-carbonyl
) -imino- (imidocarbonyl ) -imino-hexamethylen -hydrochlorid, wie es gemäß Beispiel
1 verwendet wurde, 50 Gew.-E b) l-N-Lauryl-N-(2-carbamoyl-1-carboxy-ethyl )-1,5-diazapentan,
wie es gemäß Beispiel 2 verwendet wurde, 17 Gew.-% c) Lauryldimethyl-benzoylammoniumchlorid,
24 Gew. -% wie in Beispiel 1 d) Fettsäurealkylolamid-polyglykolether, wie er gemäß
Beispiel 1 verwendet wurde, 3 Gew.-% e) Polyethylenglykolether mit einem mittleren
Molekulargewicht von 3000 + 500 1 Gew.-% f) Entschäumer (Siliconöl) 0,03 Gew.-E
g) Wasser als Rest.
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Das so erhaltene Produkt war eine klare, opaleszierende, farblose
Lösung mit einem pH-Wert von 7,1 bis 6,9.
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Das so erhaltene Produkt wurde,wie gemäß Beispiel 1 und 3 beschrieben,
hinsichtlich seiner desinfizierenden, toxischen, irritierenden und sensibilisierenden
Wirkungen untersucht, und es wurde gefunden, daß es hinsichtlich dieser Eigenschaften
mit den in Beispiel 1, 2 und 3 beschriebenen Produkten vergleichbar war.
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Beispiel 5 Unter Verwendung der nachfolgend aufgeführten Verbindungen
wurde ein Desinfektionsmittel hergestellt:
a) Poly-limino-(imido-carbonyl)-imino-(imidocarbonyl)-imino-hexamethylen-hydrochlorid,
wie es gemäß Beispiel 1 verwendet wurde, 35 Gew.-% b) NCN'(N' '-2-hydroxyethyl-N'
"-carboxyethylaminoethyl ) -essigsäureamido -N,N-dimethyl-N-cocosammoniumbetain,
wie es gemäß Beispiel 1 verwendet wurde, 3,5 Gew -E c) Lauryldimethyl-benzylammoniumchlorid,
wie es gemäß Beispiel 1 verwendet wurde, 20 Gew.-% d) Fettsäurealkylolamid-polyglykolether,
wie er gemäß Beispiel 1 verwendet wurde, 2 Gew.-% e) Entschäumer (Siliconöl) 0,03
Gew.-E f) Wasser als Rest.
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Das so erhaltene Produkt war eine farblose, opaleszierende, klare
Flüssigkeit mit einem pH-Wert von etwa 7.
-
Das so erhaltene Produkt wurde, wie vorstehend bereits gemäß Beispiel
1 und 3 beschrieben, hinsichtlich seiner desinfizierenden, toxischen, irritierenden
und sensibilisierenden Eigenschaften untersucht, und es wurde gefunden, daß es hinsichtlich
dieser Eigenschaften mit den Produkten der vorstehend genannten Beispiele vergleichbar
ist.
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Beispiel 6 Unter Verwendung der nachfolgend aufgeführten Verbindungen
wurde ein Desinfektionsmittel hergestellt: a) Biguanid der Formel
worin R einen geradkettigen Alkylrest mit 12 - - 16 C-Atomen und m 4 - 6 bedeuten.
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worin R einen geradkettigen Alkylrest mit 12 - 16 C-Atomen und m
4-6 bedeuten, in 50%iger wässriger Lösung 35 Gew.-% b) NCN'(N'' -2-Hydroxyethyl-N'
'-carboxyethylaminoethyl )essigsäureamido -N,N-dimethyl-N-cocosammoniumbetain, wie
es gemäß Beispiel 1 verwendet wurde, 3,5 Gew.-E c) Lauryldimethyl-benzylammoniumchlorid,
wie es gemäß Beispiel 1 verwendet wurde, 20 Gew.-% d) Fettsäurealkylolamid-polyglykolether,
wie er gemäß Beispiel 1 verwendet wurde, 2 Gew.-% e) Entschäumer (Siliconöl) 0,03
Gew.-% f) Wasser als Rest.
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Das so hergestellte Produkt war eine klare, farblose, opaleszierendeLösung
mit einem pH-Wert von etwa 6,9.
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Das Produkt wurde, wie vorstehend beschrieben, hinsichtlich seiner
desinfizierenden, toxischen, irritierenden und sensibilisierenden Eigenschaften
untersucht, und es wurde festgestellt, daß das Produkt mit den vorstehend beschriebenen
Produkten hinsichtlich cieser Eigenschaften vergleichbar war.
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Beispiel 7 Unter Verwendung der nachfolgend aufgeführten Verbindungen
wurde ein Desinfektionsmittel hergestellt: a) Poly-timino(imido-carbonyl)-imino-(imidocarbonyl)-imino-hexamethylei
-hydrochlorid, wie es gemäß Beispiel 1 verwendet wurde, 35 Gew.-%
b)
N (N' '-2-Hydroxyethyl-N''-carboxyethylaminoethyl )essigsäureamido3 -N,N-dimethyi-N-cocosammoniumbetain,
wie es gemäß Beispiel 1 verwendet wurde, 12 Gew.-8 c) l-N-Lauryl-N-( 2-carbamoyl-l-carboxy-ethyl
) -1,5-diazapentan, wie es gemäß Beispiel 2 verwendet wurde, 10 Gew.-t d) Didecyldimethylammoniumchlorid,
50%ig, 10 Gew.-% e) Dimethyllaurylaminoxid, 30 Gew.-%ige, wässrige Lösung, pH-Wert
7 - 8, 9 Gew.-% f) Entschäumer, wie er gemäß Beispiel 1 verwendet wurde, 0,03 Gew.-t
g) Wasser als Rest.
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Das so hergestellte Produkt war eine klare, farblose, opaleszierende
Flüssigkeit mit einem pH-Wert von etwa 6,9.
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Wie vorstehend beschrieben, wurde das Produkt hinsichtl;h seiner desinfizierenden,
toxischen, irritierenden und sensibilisierenden Wirkungen untersucht, und es wurde
gefunden, daß es hinsichtlich dieser Eigenschaften mit den in den vorstehend aufgeführten
Beispielen hergestellten Produkten vergleichbar war.