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DE19508654A1 - Verfahren und Mittel zum Desinfizieren von Oberflächen, die Tuberkulose verursachende Bakterien aufweist - Google Patents

Verfahren und Mittel zum Desinfizieren von Oberflächen, die Tuberkulose verursachende Bakterien aufweist

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DE19508654A1
DE19508654A1 DE19508654A DE19508654A DE19508654A1 DE 19508654 A1 DE19508654 A1 DE 19508654A1 DE 19508654 A DE19508654 A DE 19508654A DE 19508654 A DE19508654 A DE 19508654A DE 19508654 A1 DE19508654 A1 DE 19508654A1
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quaternary ammonium
ammonium salt
ether
disinfectant
chloride
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Stepan Co
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Stepan Co
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    • A01NPRESERVATION OF BODIES OF HUMANS OR ANIMALS OR PLANTS OR PARTS THEREOF; BIOCIDES, e.g. AS DISINFECTANTS, AS PESTICIDES OR AS HERBICIDES; PEST REPELLANTS OR ATTRACTANTS; PLANT GROWTH REGULATORS
    • A01N33/00Biocides, pest repellants or attractants, or plant growth regulators containing organic nitrogen compounds
    • A01N33/02Amines; Quaternary ammonium compounds
    • A01N33/12Quaternary ammonium compounds

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Erhöhen der tuber­ kuloziden Aktivität eines quartären Ammoniumsalzes.
Die Erfindung betrifft ferner Verfahren zum Desinfizieren einer Bakterien enthaltenden Oberfläche, bei dem diese Oberfläche mit einer desinfizierenden Lösung in Berührung gebracht wird, die eine quartäre Ammoniumverbindung enthält.
Die Erfindung betrifft ferner ein tuberkulozides Desin­ fektionsmittel, das eine Lösung eines quartären Ammoniumsalzes enthält.
Die Erfindung beschäftigt sich somit mit antimikrobiellen Zusammensetzungen aus quartären Ammoniumsalzen und Verfahren zur Behandlung bei bakteriellem Befall. Speziell betrifft die Erfindung mycobakterizide und tuberkulozide Zusammensetzungen mit quartären Ammoniumsalzen.
Quartäre Ammoniumsalzformulierungen werden seit vielen Jahren als Desinfektionsmittel verwendet, und diese Formu­ lierungen zeigen ein breites Spektrum an antimikrobieller Aktivität. Obwohl Formulierungen, die höhere Konzentrationen von quartären Ammoniumsalzen enthalten, dafür bekannt sind, daß sie gegen bestimmte Gram-positive und Gram-negative Bakterien wirksam sind, zeigen diese Formulierungen keine tuberkulozide Wirkung. Obgleich zahlreiche viruzide, bakterizide, sporizide und fungizide Zusammensetzungen bekannt sind, steht derzeit keine zur Verfügung, die ein wirksames Entfernen von Myco­ bakterien gewährleistet und sich gleichzeitig durch eine geringe Toxizität, Geruchlosigkeit, Nichtentzündbarkeit, geringe Hautreizung und keine Fleckenbildung bei Berührung mit einer Oberfläche auszeichnet. Das Mycobacterium tuberculosis ist ein Organismus, der gegenüber der Behandlung mit den meisten bakteriziden Verbindungen unempfindlich ist. Seine dreischichtige Zellwand, die sich aus 60% Lipid, Peptidglykan, Arabinoglykan, Trehalose-6,6′-dimycolat, Sulfaten und Mykosiden zusammensetzt, erklärt diese ungewöhnlichen Eigenschaften dieses Organismus: (a) relative Undurchlässigkeit gegenüber Färbmittel, (b) Säurebe­ ständigkeit, und (c) ungewöhnliche Widerstandsfähigkeit gegenüber Abtöten durch Säuren oder Laugen.
Eine weitverbreitete Klasse von Verbindungen, die zur Bekämpfung von M. tuberculosis eingesetzt werden, sind die Aldehyde. Das bevorzugte Aldehyd ist Glutaraldehyd, von dem man glaubt, daß dessen abtötende Wirkung daher zustandekommt, daß es Radikale bildet, die in der Lage sind, in die schützende Zellwand einzudringen. Glutaraldehyd ist ein Alkylierungsmittel und kann daher chemisch mit den Sulfhydryl-, Hydroxyl- und Carboxylgruppen von Proteinen reagieren. Oftmals schließen diese glutaraldehydhaltigen Formulierungen ein anionisches oberflächen­ aktives Mittel ein, das das Eindringen des Aldehydradikals dadurch unterstützt, daß es die Zellmembran durch Bildung von oberflächenaktives Mittel-Lipid-Protein-Komplexen solubilisiert. Glutaraldehyde weisen einige Nachteile beim Einsatz als chemisches Desinfektionsmittel auf. Sie sind teuer und können nur bis zu einer 0,5-prozentigen, oder im Alkalischen bis zu einer 2,0-prozentigen Lösung verdünnt werden. Bei der Handhabung werden 0,5-prozentige Lösungen als relativ toxisch und 2,0- prozentige als toxisch angesehen. Diese Lösungen verursachen schwere Dermatitis und sind allergen. Sie haben sich bei dem Abtöten von M. tuberculosis als unzuverlässig erwiesen. Aldehyde haben eine strengen Geruch und deren Dämpfe reizen Schleimhäute extrem stark. Sind diese Verbindungen einmal in Mischung gebracht, so ist deren Haltbarkeit bei den am weitesten verbrei­ teten alkalischen Formulierungen nicht größer als dreißig Tage.
Alkohole sind dafür bekannt, daß sie eine geringe, über ein breites Spektrum wirkende keimtötende Aktivität aufweisen. Ethanol, Benzylalkohol und Isopropanol werden zur Zeit in gegen M. tuberculosis wirksamen Desinfektionsmitteln eingesetzt. Isopropanol mit einer Konzentration von mehr als 50 Gew.-% ist der bevorzugte Alkohol. Alkohole wirken dadurch, daß sie die Proteine der Mikroorganismen denaturieren und ausfällen. Alkohole haben sehr niedrige Dampfdrücke und sind demzufolge sehr leicht entzündlich. Ethylalkohol ist gegenüber Mycobakterien nur in in Konzentrationen über 50% wirksam und stellt bei jeder bakteriziden Zusammensetzung deswegen eine Gefahr dar, da dessen Flammpunkt unter 38°C liegt. Isopropanol stellt weniger ein Problem bezüglich der Entflammbarkeit dar, jedoch bezüglich den gesetzlichen Bestimmungen betreffend flüchtige organische Verbindungen (VOC), so daß sein Einsatz in bakteriziden For­ mulierungen problematisch ist.
Phenole werden aufgrund ihrer bakteriziden Wirkung im breiten Rahmen eingesetzt. Die Phenole sind besonders wirkungs­ voll dadurch, daß sie strukturelle und enzymatische Proteine ausfällen und somit zelluläre Prozesse inaktivieren und letztend­ lich zum Abtöten der Zelle führen. Phenole, die bei der For­ mulierung von mycobakteriellen Zusammensetzungen eingesetzt werden, schließen o-Phenylphenol, p-Tertiäramylphenol und Benzylchlorphenol ein. Phenole haben einen strengen charakte­ ristischen Geruch und sind ziemlich toxisch. Selbst kürzlich entwickelte Phenole mit hohem Molekulargewicht weisen einen stechenden Geruch auf, und obwohl weniger toxisch als Phenol selbst, ist deren Toxizitätsgrad nach wie vor von Bedeutung. Mit zunehmendem Molekulargewicht nimmt die Löslichkeit ab, und Verbindungen wie p-Tertiäramylphenol sind relativ unlöslich in Wasser.
Zusammensetzungen, die Jodophore enthalten, wurden schon gegen Mycobakterien eingesetzt. Jodophore haben einen durch­ dringenden Jodgeruch und beflecken jede Oberfläche, mit der sie in Berührung treten.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zu finden, um bei an sich bekannten desinfizierenden Substanzen wie quartären Ammoniumsalzen, deren Aktivität, insbesondere gegenüber Mycobakterien zu erhöhen bzw. ein Verfahren zum Desinfizieren solcher Bakterien enthaltenden Oberflächen zu schaffen, und ein entsprechendes Desinfektionsmittel bereitzu­ stellen.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß ein Tuberkulose verursachendes Bakterium mit einer desinfizierenden Zusammensetzung in Berührung gebracht wird, welche neben dem quartären Ammoniumsalz einen Alkylenglykolmonoalkylether enthält.
Bei einem Verfahren zum Desinfizieren einer Bakterien enthaltenden Oberfläche wird dies dadurch gelöst, daß zur Desinfizierung einer Oberfläche, die Tuberkulose erzeugende Bakterien enthält, der desinfizierenden Zusammensetzung, neben der quartären Ammoniumverbindung, ein Alkylenglykolmonoalkylether hinzugefügt wird.
Bei einem tuberkuloziden Desinfektionsmittel wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß diese Lösung, neben einem quartären Ammoniumsalz, außerdem einen Alkylenglykolmonoalkylether enthält.
Die Erfindung stellt Desinfektionsmittel zur Verfügung, die auf quartären Ammoniumsalzen basieren und die dadurch eine verstärkte Aktivität gegen Mycobakterien und insbesondere Tuberkulose verursachende Mycobakterien zeigen, daß die drei­ schichtige Zellwand der Mycobakterien aufgebrochen wird, was für das Abtöten der Zelle entscheidend ist, wobei dies in überraschender Weise durch die Kombination von quartären Ammoniumsalzen mit Glykolethern möglich ist.
Die vorliegende Erfindung stellt Zusammensetzungen und Bedingungen zur Verfügung, unter denen ein quartäres Ammoniumsalz und ein Glykolether kombiniert werden können, um die tuberkulozide Wirkung dieser Verbindungen zu optimieren.
Die Erfindung stellt darüber hinaus ein wirksames Tuberkulozid zur Verfügung, das billig ist, geruchlos ist und nicht entzündbar ist.
Ferner stellt die Erfindung auch eine wirksame tuberkulozide Zusammensetzung zur Verfügung, die wenig toxisch, wenig haut- oder schleimhautreizend ist, und die die Haut oder andere Oberflächen nicht befleckt.
Wie dies nachfolgend noch ausführlich erläutert wird, wurde in überraschender Weise festgestellt, daß die Kombination einer spezifischen minimalen Konzentration von Glykolether mit einem quartären Ammoniumsalz eine gegen Tuberkulose verursachende Bakterien wirksame tuberkulozide Zusammensetzung liefert. Dieses Ergebnis ist völlig unerwartet, da die Wirkung gegen Myco­ bakterien bei quartären Ammoniumsalzen allein, auch in hoher Konzentration, nicht nachgewiesen werden konnte, obwohl sie gegen Viren und einige Gram-positive und Gram-negative Bakterien wirksam sind. Quartäre Ammoniumsalze sind sehr stabil, besitzen eine lange Haltbarkeit und weisen oberflächenwirksame Eigen­ schaften auf, die die bakterizide Wirkung verstärken.
Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen weisen drei wesentliche Bestandteile auf, nämlich ein quartäres Ammoniumsalz, einen Glykolether und als Lösemittel Wasser. Es wurde über­ raschenderweise festgestellt, daß mycobakterizide Zusammen­ setzungen, die ein quartäres Ammoniumsalz und zumindest etwa 8 Gew.-% eines Glykolethers enthalten, als tuberkulozide, reinigende Zusammensetzungen wirksam sind. Die Zusammensetzungen können auch noch andere Bestandteile enthalten, wie dies ausführlicher noch beschrieben wird.
Die für den erfindungsgemäßen Gebrauch geeigneten Glykol­ ether sind Mono-, Di- und Trialkylenglykolether, wobei der Alkylenabschnitt eine geradkettige oder verzweigte Alkylenkette ist, die 2-6 Kohlenstoffatome enthält, und wobei der Alkyl­ abschnitt des Ethers eine Alkylgruppe ist, die etwa 1-6 geradkettige oder verzweigte Kohlenstoffatome aufweist.
Erfindungsgemäße tuberkulozide Zusammensetzungen können als Konzentrate oder als gebrauchsfertige (ready-to-use) Lösungen hergestellt werden. Konzentrate können als solche eingesetzt werden, oder für die beim Einsatz bevorzugte Konzentration zu jeder beliebigen Zeit vor dem Einsatz verdünnt werden.
Bei konzentrierten Zusammensetzungen beträgt das Gewichts­ verhältnis zwischen Glykolether und quartärem Ammoniumsalz zumindest etwa 4 : 1. Das Konzentrat muß so hergestellt werden, daß es einen Glykolethergehalt hat, der, nach einem Verdünnen auf die endfertige Gebrauchskonzentration, bei mindestens etwa 8 Gew.-% liegt. Bevorzugte Formulierungen enthalten den Glykol­ ether und das Ammoniumsalz in einem Verhältnis von mindestens etwa 20 : 1, besonders bevorzugte Zusammensetzungen weisen ein Verhältnis zwischen Glykolether und Ammoniumsalz von etwa 40 : 1 auf.
Die Konzentration an quartärem Ammoniumsalz in den gebrauchsfertigen (oder verdünnten) Zusammensetzungen liegt zwischen 0,1-2,0 Gew.-%, vorzugsweise bei 0,2 Gew.-%. Die Glykoletherkonzentration liegt vorzugsweise bei mindestens etwa 8 Gew.-%. Bei Zusammensetzungen, die einen geringeren Gehalt als etwa 8 Gew.-% an Glykolether in Verbindung mit einem quartären Ammoniumsalz aufweisen, haben sich als solche nicht als besonders wirksam gegen Mycobakterien erwiesen. Ab diesem Gehalt an Glykolether kann immer eine Wirksamkeit gegen Mycobakterien nachgewiesen werden. In sprühbaren Zusammen­ setzungen ist die Hauptkomponente der erfindungsgemäßen For­ mulierung Wasser, dessen Konzentration, bezogen auf das Gesamt­ gewicht der drei wesentlichen Bestandteile etwa zwischen 70 und 90 Gew.-% liegt.
Die erfindungsgemäß eingesetzten quartären Ammoniumsalze besitzen die allgemeine Formel:
wobei R₁ und R₂ geradkettige oder verzweigte niedere Alkylgruppen mit ein bis sieben Kohlenstoffatomen sind; R₃ eine geradkettige oder verzweigte höhere Alkylgruppe mit etwa acht bis zwanzig Kohlenstoffatomen oder eine Benzylgruppe ist; R₄ eine geradkettige oder verzweigte höhere Alkylgruppe mit etwa acht bis zwanzig Kohlenstoffatomen ist; und X ein Halogen-, ein Methosulfat- oder ein Saccharinatanion ist.
Bei bevorzugten quartären Ammoniumsalzen sind R₁ und R₂ Methylgruppen; R₃ ist ein Benzylrest oder eine geradlinige oder verzweigte Alkylkette mit acht bis achtzehn Kohlenstoffatomen und R₄ ist eine geradlinige oder verzweigte Alkylkette mit acht bis achtzehn Kohlenstoffatomen. Ein bevorzugtes Halogen ist Chlor, es kann auch das Methosulfat- oder ein Saccharinatanion sein.
Beispielhafte geeignete quartäre Ammoniumsalze sind: Dioctyldimethylammoniumchlorid, Octyldecyldimethylammonium­ chlorid, Didecyldimethylammoniumchlorid, (C₁₂-C₁₈) n-Alkyldimethyl­ benzylammoniumchlorid, (C₁₂-C₁₈) n-Alkyldimethylethylbenzyl­ ammoniumchlorid, und (C₁₂-C₁₈) n-Alkyldimethylbenzylammonium­ saccharinat. Dies ist keine erschöpfende Aufzählung, andere quartäre Ammoniumsalze mit keimtötender Aktivität sind ebenfalls ausreichend.
Das quartäre Ammoniumsalz entsprechend der vorliegenden Erfindung muß nicht ein Einzelsalz sein, sondern kann auch eine Mischung von zwei oder mehreren quartären Ammoniumsalzen sein. Der Gehalt, in Gew.-%, an quartärem Ammoniumsalz, sei es als Einzelsalz oder als Mischung, liegt typischerweise im Bereich zwischen 0,1%-2,0%. Das bevorzugte quartäre keimtötende quartäre Ammoniumsalz ist eine Mischung von 34 Gew.-% C₁₂ und 16 Gew.-% C₁₄ n-Alkyldimethylethylbenzylammoniumchlorid und etwa 30 Gew.-% C₁₄, 15 Gew.-% C₁₆, 2,5 Gew.-% C₁₂ und 2,5 Gew.-% C₁₈ n-Alkyldimethylbenzylammoniumchlorid.
Der Glykolether kann aus der folgenden Gruppe ausgewählt sein, ohne auf diese Gruppe beschränkt zu sein, nämlich: Diethylenglykolmonobutylether, Propylenglykolmonomethylether, Dipropylenglykolmonomethylether, Tripropylenglykolmonomethyl­ ether, Propylenglykolmethyletheracetat, Dipropylenglykolmethyl­ etheracetat, Ethylenglykolmonobutylether, Diethylenglykolmono­ butylether, Triethylenglykolmonobutylether, Diethylenglykolmono­ ethylether, Propylenglykoltertiärbutylether, Propylenglykolmono­ butylether, Dipropylenglykolmonobutylether und Propylenglykol mit einem mittleren Molekulargewicht zwischen 200-1.000 Dalton. Die für diese Zusammensetzung bevorzugte Gruppe an Glykolethern sind die Diethylenglykolmonoalkylether. Die Glykolether können entsprechend der vorliegenden Erfindung von zumindest 8 bis 80 Gew.-% der Zusammensetzung enthalten sein.
Es können ein oder mehrere Bestandteile wahlweise zugefügt werden, um ästhetische oder andere vorteilhafte Eigenschaften zu erzeugen. Solche wahlweisen Bestandteile sind beispielsweise: Duftstoffe, oberflächenaktive Mittel, weitere mikrobielle Mittel, Emulsionsmittel, Komplexbildner oder alkalische Mittel. Einzige Bedingung ist, daß in jeglicher Zusammensetzung diese Bestand­ teile mit den anderen Bestandteilen verträglich sein müssen. Typische Komplexbildner, wie beispielsweise Ethylendiamintetra­ essigsäure (EDTA) können mit einem Gehalt von 1 bis 5 Gew.-% in der Zusammensetzung eingesetzt werden. Geruchsstoffe, wie beispielsweise Pinienduft, können der Zusammensetzung mit 0,1-1,0 Gew.-% zugefügt werden. Kationische, amphotere und nichtionische oberflächenaktive Mittel, wie ethoxydierte Alkylphenole, können dazu eingesetzt werden, um die membran­ lösenden Fähigkeiten der Zusammensetzung zu verstärken. Alkalinitätsbilder, wie Natriummetasilikat, können dazu in die desinfizierenden Formulierungen eingebracht werden, um die Reinigungskraft der Formulierung zu verstärken.
Die erfindungsgemäßen Formulierungen können über einen breiten pH-Bereich formuliert werden. Quartäre Ammoniumsalze sind über den gesamten pH-Bereich, und zwar von stark sauren bis zu stark basischen Lösungen, haltbar. Geringfügige Modifikationen der Zusammensetzung werden durch die Anwendungsart bestimmt, nämlich Dekontaminierung von Instrumenten, belebten oder unbelebten Oberflächen, Desinfizierung von Haut, und dergleichen.
Es ist dem Fachmann klar, daß die vorliegende Erfindung dementsprechend modifiziert werden kann, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in den angegebenen Kombinationen, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung einsetzbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Beispiel 1 Herstellung einer gebrauchsfertigen (Ready-to-use) tuberkuloziden Zusammensetzung
Eine erfindungsgemäße gebrauchsfertige tuberkulozide Formulierung wurde hergestellt, indem die in der nachfolgenden Tabelle 1 aufgelisteten Bestandteile gemischt werden, bis eine klare Lösung erhalten wurde. Diese Formulierung wurde in einen Spraybehälter gefüllt, so daß die Formulierung dadurch auf Oberflächen angewendet werden kann, indem die Lösung aus dem Behälter gepumpt wird.
Tabelle 1
Formulierung 1
Beispiel 2
Eine Formulierung 2 wurde im wesentlichen nach dem Verfahren der Formulierung 1 hergestellt, mit der Ausnahme, daß der Gehalt an Butyl Dioxitol auf 6% reduziert wurde und der Gehalt an Wasser auf 88,380% erhöht wurde. Diese Formulierung ist nachfolgend in Tabelle 2 gezeigt.
Formulierung 2
Bestandteile
Gew.-%
BTC 2125M (50% wäßrig)¹
0,421
PERMAKLEER 100² 4,210
NEUTRONYX 656³ 0,526
Natriummetasilikat 0,263
Butyl Dioxitol⁴ 6,000
Pinienduft 0,200
Wasser (entionisiert) 88,380
Beispiel 3
Die tuberkulozide Wirkung der vorliegenden Erfindung wird dadurch vermittelt, daß eine Oberfläche, die Mycobakterien enthält, mit der erfindungsgemäß quartäres Ammoniumsalz/Glykol­ ether/Wasser-Lösung in Berührung gebracht wird. Das Verfahren zur Bestimmung der tuberkuloziden Wirkung der erfindungsgemäßen Zusammensetzung ist durch die Association of Official Analytical Chemists (Official Methods of Analysis of the AOAC, 15. Ausgabe, 1990, AOAC, Teile 961.02 & 965.12) festgelegt. Die experimentelle Vorgehensweise war wie folgt:
A. Herstellung des Probeorganismus
Mycobakterium bovis, ATCC #27289 (BCG) wurde in ein frisches modifiziertes Proskauer-Beck-Medium (MPBM) eingeimpft und wurde unter leichtem Bewegen 21-25 Tage lang bei 37 ± 1°C inkubiert. Die reife Kultur wurde in einen sterilen Gewebszerkleinerer überbracht, und es wurde 1,5 ml einer sterilen 2%igen Gelatine­ lösung pro 20 ml der Kultur zugefügt. Diese Suspension wurde mazeriert und mit MPBM verdünnt, bis eine Anzeige von 20% bei 650 nm auf einem Spektrophotometer erreicht wurde.
B. Testverfahren
Mikroskopieobjektträger wurden sterilisiert, indem die einzelnen Objektträger in Petri-Schalen gebracht wurden, die mit zwei Stück eines 9 cm Whatman Nr. 2 Filterpapiers belegt wurden und in einem Heißluftofen für 2 Stunden bei 180°C erhitzt wurden, woraufhin sie abgekühlt und bis zur Verwendung bei Raumtemperatur gehalten wurden.
Die Suspension wurde gründlich geschüttelt und 10 Minuten zur Absetzung in Ruhe gelassen. Eine Mikropipette wurde verwen­ det, um 0,01 ml der Kultur auf den sterilen Testobjektträger aufzubringen, die sich sofort gleichmäßig über eine etwa 6 cm² große Fläche ausbreitete. Dieser Vorgang wurde solange wieder­ holt, bis genug Objektträger präpariert sind. Zwei nicht geimpfte Objektträger wurden als Sterilitätskontrolle verwendet. Alle Objektträger wurden 30 Minuten lang bei 37 ± 1°C getrocknet.
Zwei Gruppen von zehn geimpften Objektträgern wurden zweimal unter Verwendung eines Bakam Modell 4 Pumpsprays, Nr. 22/415, das die Formulierungen 1 oder 2 enthält, aus einer Entfernung von etwa 15-20 cm von der geimpften Oberfläche angesprüht, so daß die Objektträger völlig mit der Formulierung überzogen wurden. Jeder Objektträger wurde 10 Minuten lang bei einer Temperatur von 20°C gehalten. Die überschüssige Flüssigkeit wurde abgetrocknet, und der Objektträger wurde daraufhin in ein einzelnes 120 ml Gefäß mit Schraubdeckel und weitem Hals gebracht, das 10 ml eines Neutralisierungsmittels enthielt und zum Mischen geschüttelt wurde. Die Objektträger wurden daraufhin in einen zweiten Satz von 120 ml Gefäßen mit weitem Hals über­ tragen, die ein Neutralisierungsmittel (Glycin, Azolectin und Tween 80) enthielten. Jeder Objektträger wurde aus dem Neutrali­ sierungsmittel unter Verwendung von geflammten und gekühlten Pinzetten entfernt, und in Gefäße eingebracht, die 20 ml MPBM enthielten. Von jedem Neutralisierungsmittelgefäß wurden 2 ml in einem Röhrchen mit Middlebrook 7H9-Brühe (MB) und 2 ml in einem Röhrchen mit Kirchners Medium (KM) als Nebenkultur angelegt. Diese Sequenz wurde bei allen Objektträgern wiederholt.
C. Inkubation
Jedes Gefäß wurde 60 Tage lang bei 37 ± 1°C inkubiert und die Ergebnisse wurden durch + (sichtbares Wachstum) oder - (nicht Sichtbares Wachstum) aufgezeichnet. Haben die Testkulturen nach 60 Tagen kein sichtbares Wachstum gezeigt, werden die Gefäße weitere 30 Tage zur Inkubation gebracht.
D. Untersuchungen 1. Phenoluntersuchung
Eine Phenoluntersuchung wurde durchgeführt, um die Wider­ standsfähigkeit der BCG zu bestimmen, wenn sie zehn Minuten bei 20°C ± 1°C 1 : 75 und 1 : 50 Phenolverdünnungen ausgesetzt werden. Die verdünnte Phenollösung wurde aus einer 5%igen wäßrigen Phenolgrundlösung hergestellt. Zehn Gefäße mit 1 : 75 und 1 : 50 Phenolverdünnungen wurden verwendet und bei 20 ± 1°C gehalten. Jedem Gefäß mit Phenollösung wurde ein kontaminierter Objektträger in 30 Sekundenintervallen zugefügt und drei- oder viermal geschwenkt. Nach einem zehnminütigem Berührungszeitraum wurde jeder Träger in sein entsprechendes Gefäß gebracht, das 20 ml eines Neutralisierungsmittels enthielt und zum Mischen geschwenkt. Von demselben Gefäß wurden 2 ml von MPGM als Neben­ kultur in einem Gefäß mit MB und in einem Gefäß mit Kirchners Medium angelegt. Diese Sequenz wurde bei allen Objektträgern wiederholt. Jedes Röhrchen wurde in derselben Weise wie die Testsubstanz zur Inkubation gebracht.
2. Lebensfähigkeitsuntersuchung
Zur Lebensfähigkeitsuntersuchung wurde ein jeder Objekt­ träger mit der standardisierten BCG kontaminiert und eine Nebenkultur wurde in einem Röhrchen mit MPBM, Kirchners Medium und MB angelegt und in derselben Weise wie die Testsubstanz inkubiert.
3. Sterilitätsuntersuchung
Zur Sterilitätsuntersuchung wurden 2 ml eines Neutrali­ sierungsmittels jeweils in ein Röhrchen mit MPBM, ein Röhrchen mit Kirchners Medium und ein Röhrchen mit MB eingebracht und in derselben Weise wie die Testsubstanzen inkubiert.
Zusätzlich wurde ein nicht geimpfter steriler Objektträger den Röhrchen mit MPBM, MB und Kirchners Medium zugefügt und in derselben Weise wie das Teströhrchen inkubiert.
E. Interpretation der Testergebnisse
Eine Formulierung erfüllt die Erfordernisse der Wirksamkeit, wenn kein sichtbares Wachstum in irgendeinem Teströhrchen erfolgt; wenn kein Wachstum in dem Röhrchen mit der 1 : 50 Phenolverdünnung erfolgt; und wenn kein Wachstum bei der Sterilitätsuntersuchung erfolgt. Wachstum sollte bei der Lebens­ fähigkeitsuntersuchung stattfinden und muß in den Röhrchen mit 1 : 75 Phenolverdünnungen erfolgen.
Eine Formulierung erfüllt die Erfordernisse an die Wirksam­ keit nicht, wenn Wachstum in irgendeinem Teströhrchen oder in den Röhrchen mit der 1 : 50-Phenolverdünnung erfolgt.
Ein Nichtbestehen der Untersuchungen macht den Test unwirksam.
Die Testergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle 3 gezeigt.
Tabelle 3
90-Tage Beobachtungen
Anzahl positiver/Gesamtzahl der Kulturen
Zusammenfassung der Ergebnisse
Wie der Tabelle 3 entnommen werden kann, bestand die Lösung aus quartärem Ammoniumsalz/8% Glykolether den Test und ist daher wirksam beim Abtöten des Mycobakterium bovis, wogegen die Lösung aus quartärem Ammoniumsalz/6% Glykolether den Test nicht bestanden hat und daher noch nicht wirksam das Mycobakterium abtötet. Solch ein Ergebnis ist unerwartet, da weder das quartäre Ammoniumsalz noch das Glykol eine Mycobak­ terien abtötende Wirkung gezeigt haben, wenn sie einzeln angewendet werden.
Es versteht sich aus dem Vorhergehenden, daß, obwohl spezielle Ausführungen der Erfindung hier zwecks Erläuterung beschrieben worden sind, verschiedene Abwandlungen in Betracht gezogen werden können, ohne den Erfindungsgedanken und den Rahmen der Erfindung zu verlassen.

Claims (20)

1. Verfahren zum Erhöhen der tuberkuloziden Aktivität eines quartären Ammoniumsalzes, dadurch gekennzeichnet, daß ein Tuberkulose verursachendes Bakterium mit einer desinfizieren­ den Zusammensetzung in Berührung gebracht wird, welche einen Alkylenglykolmonoalkylether enthält.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusammensetzung zumindest etwa 8 Gew.-% des Alkylen­ glykolmonoalkylethers enthält.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das quartäre Ammoniumsalz folgende Formel aufweist: wobei R₁ und R₂ geradkettige oder verzweigte niedere Alkylreste mit ein bis sieben Kohlenstoffatomen sind;
R₃ eine geradkettige oder verzweigte höhere Alkylgruppe mit acht bis zwanzig Kohlenstoffatomen, vorzugsweise 8-18 Kohlenstoffatomen ist oder eine Benzylgruppe ist;
R₄ eine geradkettige oder verzweigte höhere Alkylgruppe mit acht bis zwanzig Kohlenstoffatomen, vorzugsweise 8-18 Kohlenstoffatomen ist; und
X ein Halogen-, ein Methosulfat- oder ein Saccharinatanion ist.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß R₁ eine Methylgruppe ist.
5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß R₂ eine Methylgruppe ist.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß X ein Chloridion ist.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewichtsverhältnis zwischen dem Glykol­ ether und dem quartären Ammoniumsalz zumindest etwa 4 : 1 ist.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewichtsverhältnis zwischen dem Glykol­ ether und dem quartären Ammoniumsalz zumindest etwa 40 : 1 beträgt.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das quartäre Ammoniumsalz eine Mischung von zumindest zwei quartären Ammoniumsalzen ist.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das quartäre Ammoniumsalz eine Mischung von Alkyldimethyl­ benzylammoniumchlorid und Alkyldimethylethylbenzylammoniumchlorid ist.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Alkylenglykolmonoalkylether ein Diethylenglykolmonoalkylether, insbesondere Diethylenglykol­ monobutylether ist.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das quartäre Ammoniumsalz und der Diethylenglykol­ monobutylether in derselben desinfizierenden Lösung vorhanden sind, und daß das quartäre Ammoniumsalz in einer Konzentration von etwa 0,1 bis 2,0 Gew.-% enthalten ist.
13. Verfahren zum Desinfizieren einer Bakterien enthalten­ den Oberfläche, bei dem diese Oberfläche mit einer desinfizieren­ den Lösung in Berührung gebracht wird, die eine quartäre Ammoniumverbindung enthält, dadurch gekennzeichnet, daß zur Desinfizierung einer Oberfläche, die Tuberkulose erzeugende Bakterien enthält, der desinfizierenden Zusammensetzung ein Alkylenglykolmonoalkylether hinzufügt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Diethylenglykolmonoalkylether mit zumindest etwa 8 Gew.-% hinzugefügt wird.
15. Tuberkulozides Desinfektionsmittel, enthaltend eine Lösung eines quartären Ammoniumsalzes, dadurch gekennzeichnet, daß die Lösung außerdem einen Alkylenglykolmonoalkylether enthält.
16. Tuberkulozides Desinfektionsmittel nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Alkylenglykolmonoalkylether in einem Gewichtsanteil von mindestens 8 Gew.-% enthalten ist.
17. Tuberkulozides Desinfektionsmittel nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die desinfizierende Zusammensetzung sich aus Diethylenglykolmonobutylether, Alkyl­ dimethylethylbenzylammoniumchlorid, Alkyldimethylbenzyl­ ammoniumchlorid, Ethylendiamintetraacetat und Wasser zusammen­ setzt.
18. Desinfektionsmittel nach Anspruch 17, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Gewichtsverhältnis zwischen Diethylenglykol­ monobutylether zu Alkyldimethylethylbenzylammoniumchlorid und Alkyldimethylbenzylammoniumchlorid zumindest etwa 4 : 1 ist.
19. Desinfektionsmittel nach Anspruch 17, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Gewichtsverhältnis von Diethylenglykolmono­ butylether zum Alkyldimethyethylbenzylammoniumchlorid und Alkyldimethylbenzylammoniumchlorid zumindest etwa 40 : 1 ist.
20. Desinfektionsmittel nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Ethylendiamintetraacetat in einem Gewichtsanteil zwischen 1-5 Gew.-% vorhanden ist.
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