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DE3520027C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3520027C2
DE3520027C2 DE3520027A DE3520027A DE3520027C2 DE 3520027 C2 DE3520027 C2 DE 3520027C2 DE 3520027 A DE3520027 A DE 3520027A DE 3520027 A DE3520027 A DE 3520027A DE 3520027 C2 DE3520027 C2 DE 3520027C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
weight
rocker
grinding machine
machine according
lever arm
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE3520027A
Other languages
English (en)
Other versions
DE3520027A1 (de
Inventor
Luc Pont Ste Maxence Fr Delattre
Jean-Francois Ris Orangis Fr Moulin
Suzan Savigny-Le-Temple Fr Badin
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
EssilorLuxottica SA
Original Assignee
Essilor International Compagnie Generale dOptique SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Essilor International Compagnie Generale dOptique SA filed Critical Essilor International Compagnie Generale dOptique SA
Publication of DE3520027A1 publication Critical patent/DE3520027A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3520027C2 publication Critical patent/DE3520027C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
    • B24B9/00Machines or devices designed for grinding edges or bevels on work or for removing burrs; Accessories therefor
    • B24B9/02Machines or devices designed for grinding edges or bevels on work or for removing burrs; Accessories therefor characterised by a special design with respect to properties of materials specific to articles to be ground
    • B24B9/06Machines or devices designed for grinding edges or bevels on work or for removing burrs; Accessories therefor characterised by a special design with respect to properties of materials specific to articles to be ground of non-metallic inorganic material, e.g. stone, ceramics, porcelain
    • B24B9/08Machines or devices designed for grinding edges or bevels on work or for removing burrs; Accessories therefor characterised by a special design with respect to properties of materials specific to articles to be ground of non-metallic inorganic material, e.g. stone, ceramics, porcelain of glass
    • B24B9/14Machines or devices designed for grinding edges or bevels on work or for removing burrs; Accessories therefor characterised by a special design with respect to properties of materials specific to articles to be ground of non-metallic inorganic material, e.g. stone, ceramics, porcelain of glass of optical work, e.g. lenses, prisms
    • B24B9/146Accessories, e.g. lens mounting devices

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Ceramic Engineering (AREA)
  • Inorganic Chemistry (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Grinding And Polishing Of Tertiary Curved Surfaces And Surfaces With Complex Shapes (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Schleifmaschine der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art.
Bei einer bekannten Schleifmaschine dieser Art (FR-PS 12 40 167) wird das Gewicht in seiner Arbeitsstellung auf dem Hebelarm durch einen verschwenkbaren Nockenhebel gehalten, der nach Beendigung des Arbeitsvorganges außer Eingriff von dem Gewicht geschwenkt wird. Das freigegebene Gewicht bewegt sich dann selbsttätig auf dem geneigten Hebelarm soweit, daß dieser und die Schwinge in eine Ruheposition schwenken können, in welcher die bearbeitete Brillenlinse von der Schleifscheibe auf Abstand gehalten ist. Zu Beginn eines Arbeitszyklus muß die Bedienungs­ person während der Verschiebung des Gewichtes in die Arbeits­ stellung die Gesamtheit aus Hebelarm und Schwinge behutsam in die Arbeitsstellung schwenken und das Gewicht erneut mit dem Nockenhebel verriegeln.
Aufgabe der Erfindung ist es demgegenüber, eine Schleifmaschine der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art derart weiterzu­ bilden, daß die Schwinge in die zuvor eine zu bearbeitende Brillenlinse eingespannt worden ist, auf einfache und sichere Weise behutsam an die Schleifscheibe herangeführt und nach Beendigung des Arbeitszyklus von dieser wieder abgehoben werden kann, ohne daß es hierzu eines besonders behutsamen Eingreifens der betreuenden Bedienungsperson bedarf, wobei sie sowohl für eine manuelle als auch eine programmgesteuert angetriebene Bedienung geeignet sein soll.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 in Verbindung mit dessen Gattungsmerkmalen. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, daß eine Bedienungsperson bei einer Verschiebung des Gewichtes mit der Hand nicht mehr auf eine behutsame Schwenkbewegung der Schwinge und des Hebel­ arms achten zu braucht, da diese durch den Nocken bestimmt wird.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil ergibt sich in Verbindung mit einer Antriebseinrichtung und einer Regeleinrichtung gemäß Anspruch 3 dadurch, daß die Bedienungsperson, nachdem sie einen Arbeits­ zyklus einmal in Gang gesetzt hat, nicht nur während des Schleif­ vorganges selber und bei der Beendigung des Arbeitszyklus wäh­ rend der Rückführung der Teile in die Ruheposition sondern auch bereits zu Beginn des Arbeitszyklus beim Heranführen der Brillen­ linse an die Schleifscheibe nicht anwesend zu sein braucht.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung beispielsweise beschrieben; in dieser zeigt
Fig. 1 eine perspektivische, teilweise weggebrochene Teilan­ sicht der Schleifstation einer erfindungsgemäßen Schleifmaschine,
Fig. 2 den Querschnitt entlang Linie II-II in Fig. 3,
Fig. 3 die Draufsicht gemäß dem Pfeil III in Fig. 2, wobei einige Elemente fortgelassen sind,
Fig. 4 die Ansicht gemäß dem Pfeil IV in Fig. 2,
Fig. 5 den Schnitt entlang Linie V-V in Fig. 2,
Fig. 6A, 6B, 6C, 6D schematische, der Fig. 2 entsprechende Ansichten, welche die Arbeitsweise des den Schleifdruck erzeugenden Gewichtes veranschaulichen,
Fig. 7 eine der Fig. 2 entsprechende Schnittansicht, welche eine Ausführungsvariante zeigt,
Fig. 8 und 9 die Schnitte entlang den Linien VIII-VIII bzw. IX-IX in Fig. 7,
Fig. 10 den Schnitt entlang Linie X-X in Fig. 9,
Fig. 11 das Blockdiagramm einer Steuereinrichtung und
Fig. 12 eine Aus­ führungsvariante der Steuereinrichtung in Fig. 11.
Nach der Zeichnung umfaßt die Schleifmaschine einen Rahmen 10, von dem nur ein Teil einer Tischplatte gezeigt ist, und an einer von dem Rahmen 10 getragenen Schleifstation eine Bearbeitungsschwinge 11, an welcher eine zu bearbeitende Brillenlinse 12 eingesetzt werden kann und die zum Anlegen der Brillenlinse 12 an eine Schleifscheibe 13 am Rahmen 10 um eine zu deren Achse parallele Achse schwenkbar gelagert ist. Ein Teil des Umfanges einer solchen Schleifscheibe 13 ist schematisch in strichpunktierten Linien in den Fig. 6A bis 6D dargestellt.
Bei den dargestellten Ausführungsformen umfaßt die Schwinge 11 eine Platte 15, mittels der sie an dem Rahmen 10 schwenkbar angebracht ist und die ihrerseits miteinander fluchtend für die Halterung der zu bearbeitenden Brillenlinse 12 zwei drehbare Dorne 16 A, 16 B trägt.
Die Platte 15, deren Kontur global rechtwinklig ist, umfaßt für ihre schwenkbare Anbringung an dem Rahmen 10 auf zwei ihrer entgegengesetzten Ränder vorspringend zwei Drehzapfen 19 A, 19 B, die beispielsweise einfach in Öffnungen 20 A, 20 B mit Preßpaßsitz eingesetzt sind, welche in der Platte 15 selber ausgebildet sind, und die jeweils in Lagern 21 A, 21 B drehbar angebracht sind, die zu diesem Zweck von dem Rahmen 10 getragen werden.
Die der Platte 15 und somit der Schwinge 11 entsprechende Schwenkachse P ist in den Fig. 1, 3, 4 und 5 in strich­ punktierten Linien und gleichfalls in den Fig. 2 und 6 durch ihren Umfang dargestellt. Die Dorne 16 A, 16 B sind auf der Platte 15 drehbar angebracht. Zu diesem Zweck sind sie bei den darge­ stellten Ausführungsformen jeweils in Buchsen 23 A, 23 B gelagert, die nach Art von Kappen in geeigneter Weise auf dem Rand der Platte 15 befestigt sind, welcher demjenigen gegenüberliegt, in dessen Nachbarschaft die Schwenkachse P gelegen ist. Die Dorne 16 A, 16 B sind in bezug aufeinander axial beweglich, um die Brillenlinse 12 einsetzen und wegnehmen zu können.
Außerdem ist am Dorn 16 A und somit auch mit der Brillenlinse 12 eine Kopierschablone 24 drehfest verbunden, deren Kontur dem Innenumfang des Fassungsringes des Brillengestelles entspricht, in welches die Brillenlinse 12 eingesetzt werden soll. Nach Fig. 1 soll die Kopierschablone 24 an einer Taste 25 zur Anlage kommen, welche von einer Stange 26 getragen wird, die, beispiels­ weise unter Steuerung eines Schrittmotors, axial beweglich ange­ bracht ist.
An der Schwinge 11 ist ein Gewicht 28 angebracht, das in einer Richtung D orthogonal zu ihrer Schwenkachse P beweglich ist. Die Bewegungsrichtung D des Gewichtes 28 ist in den Fig. 1 bis 3 in strichpunktierten Linien und in den Fig. 4 und 5 durch ein Kreuz schematisch dargestellt.
Gemäß den dargestellten Ausführungsformen ist das Gewicht 28 auf einem geradlinigen Hebelarm 30 mit viereckigem Querschnitt gleitverschieblich angebracht, der mit der Schwinge 11 fest verbunden ist und sich schräg zu dieser erstreckt. Der Hebelarm 30 ist gemäß der Darstellung durch eine Schraube 31 an einer Konsole 32 befestigt, die ihrerseits durch Schrauben 33 an der Platte 15 befestigt ist und sich auf der Fläche der Platte 15 erstreckt, die entgegengesetzt zu derjenigen liegt, auf der sich der Hebelarm 30 erstreckt, welcher die Platte 15 im Bereich einer bogenförmigen Ausnehmung 35 in dieser durchquert.
Eine Querebene T, die senkrecht zur Schwenkachse P der Schwinge 11 liegt und in der die Achse des Hebelarms 30 und somit die Bewegungsrichtung D des Gewichtes 28 angeordnet ist, bildet eine Mittelebene einerseits in bezug auf die Brillenlinse 12 bzw. eine Querebene T′, in der die Brillenlinse 12 zwischen den Dornen 16 A, 16 B gehalten wird, und andererseits in bezug auf die Kopierschablone 24 bzw. eine Querebene T′′, in der dieses an der Taste 25 zur Anlage kommt. Die Querebenen T, T′, T′′ sind in Fig. 5 in strichpunktierten Linien schematisch darge­ stellt. Die Abstände D 1, D 2, die sie voneinander trennen, sind untereinander gleich.
Da der Schwerpunkt des Gewichtes 28 immer in einer Ebene T liegt, die eine Symmetrieebene für die Ebenen T′, T′′ darstellt, in welchen die Brillenlinse 12 bei ihrer Bearbeitung bzw. die Kopierschablone 24 angeordnet sind, besteht immer ein Gleichgewicht zwischen den Reaktionskräften, welchen Brillen­ linse 12 und Kopierschablone 24 während der Berührung mit ihren entsprechenden Abstützungen ausgesetzt sind.
Das Gewicht 28 umfaßt einen Körper 36 mit einer trapezförmigen Querkontur und eine Buchse 37, die in eine Ausnehmung 38 im Körper 36 im Festsitz eingesetzt ist und auf dem Hebelarm 30 gleitend in Eingriff angeordnet ist.
Außerdem ist bei den dargestellten Ausführungsformen eine Antriebseinrichtung für das Gewicht 28 vorgesehen, die einen endlosen Zahnriemen 40 umfaßt, welcher mit dem Gewicht 28 in Eingriff steht und um zwei drehbare Rollen 41, 42 geführt ist, von denen die Rolle 41 am Kopfende des Hebelarms 30 als Freilaufrolle auf einer Achse 43 drehbar angebracht ist, die am Hebelarm 30 senkrecht zur Bewegungsrichtung D des Gewichtes 28 befestigt ist, in welchem eine Ausnehmung 44 vorgesehen ist. Die andere Rolle 42 ist drehfest auf einer Abtriebswelle 46 einer Antriebs­ einrichtung 47 mit Motor 48 und Getriebe 49, die von der Konsole 32 getragen wird, angebracht. Der Zahnriemen 40 durchquert ebenso wie der Hebelarm 30 parallel zu diesem die Platte 15 in deren bogenförmigen Ausnehmung 35.
Nach den Fig. 1 bis 5 sind die Achsen der Rollen 41, 42 in einer vertikalen Ebene angeordnet. Sie verlaufen somit in einer Ebene senkrecht zu dem Rahmen 10. Außerdem weist die Konsole 32 zwei zueinander parallele Ständer 50 auf, zwischen welchen sich die Abtriebswelle 46 der Antriebseinrichung 47 in Richtung des Rahmens 10 erstreckt.
Das Gewicht 28 umfaßt Klemmbacken 52 A, 52 B, die von dessen Buchse 37 getragen werden und zwischen denen der Zahn­ riemen 40 hindurchgeht. Die Klemmbacke 52 A weist ein Zahn­ profil auf, welches komplementär zu dem des Zahnriemens 40 ist. Die Rollen 41, 42 sind gleichfalls entsprechend profiliert.
Die Antriebseinrichtung 47 wird durch eine Steuereinrichtung mit einer programmierbaren Überwachungsanordnung betätigt. Die Überwachungsanordnung umfaßt zumindest einen Meßfühler 54, welcher entlang der Bewegungsbahn des Gewichtes 28 oder eines mit diesem bewegungsmäßig verbundenen, beweglichen Organes angeordnet ist und auf dessen Vorbeiführung anspricht. Der Meßfühler 54 dient dazu, nach einer vorhergehenden Ein­ schaltung der Antriebseinrichtung 47 eine zeitweilige Unter­ brechung der Bewegung des Gewichtes 28 zu steuern.
Nach den Fig. 1 bis 5 sind vier Meßfühler 54 1, 54 2, 54 3 und 54 4 vorgesehen, die entlang der Bewegungsbahn des Gewichtes 28 angeordnet und parallel zur Stromversorgung der Antriebs­ einrichtung 47 geschaltet sind. Diese Meßfühler 54 sind photo­ elektrische Zellen, deren Sender und Empfänger auf der unteren Fläche einer gemeinsamen Tragplatte 55, die ihrerseits mit der Schwinge 11 fest verbunden ist, parallel zum Hebelarm 30 angeordnet sind. Die Tragplatte 55, die in Fig. 3 nicht gezeigt ist und selber eine zur Verbindung der Meßfühler 54 geeignete, gedruckte Schaltung trägt, ist an ihrem einen Ende an der Achse 43 der Rolle 41 mittels einer Schraube 56 und an dem anderen Ende an der Platte 15 mittels eines Winkelstückes 57 befestigt.
Das Gewicht 28 trägt nach den Fig. 1, 3 und 4 für ein Zusammen­ wirken mit den Meßfühlern 54 eine vorspringende Platte 58, welche die Lichtbündel der Meßfühler 54 bei einem Vorbeischieben des Gewichtes 28 unterbricht.
Die Meßfühler 54 werden von einer Bedienungsperson durch Wählorgane, eines pro Meßfühler 54 angesteuert.
Gleichfalls umfaßt die Überwachungsanordnung einen Stellungs­ fühler 59, der die Stellung der Schwinge 11 überwacht und das endgültige Anhalten am Zyklusende steuert. Der Stellungs­ fühler 59 ist ebenfalls eine photoelektrische Zelle, die am Rahmen 10 in der Nachbarschaft der mit der Schwinge 11 ver­ bundenen Konsole 32 derart angeordnet ist, daß ihr Licht­ bündel am Zyklusende durch diese Konsole 32 unterbrochen wird.
Ein dem Gewicht 28 zugeordneter Nocken 29 erstreckt sich auf derselben Seite der Platte 15 wie der Hebelarm 30 und wird von dem Rahmen 10 getragen. Er ist selber im allgemeinen dachförmig ausgebildet und mit seinen Dachflächen vom Rahmen 10 weg gerichtet. Er weist zwei Führungsflächen 60′, 60′′ auf, die beiderseits eines Kammbereiches 62 angeordnet sind, wobei die Fläche 60′ in Richtung der Schwenkachse P der Schwinge 11 und die andere Fläche 60′′ in der entgegengesetzten Richtung geneigt ist.
Bei der dargestellten Ausführungsform sind zwei Nocken 29, 29′ vorgesehen, von denen jeder mit einem L-Schenkel vom Rahmen 10 vorsteht und mit dem anderen L-Schenkel am Rahmen 10 befestigt ist. Die Nocken 29, 29′ sind beiderseits des Hebelarms 30 ange­ ordnet. Das Gewicht 28 weist in Querrichtung vorstehend zwei Querzapfen 64 A, 64 B auf, an deren Stirnende Rollen ange­ bracht sind, die mit dem Rand der Nocken 29, 29′ in Be­ rührung treten.
Der Kammbereich 62 der so gebildeten Nocken 29, 29′ ist so hoch angeordnet, daß die Brillenlinse 12, wenn das Gewicht 28 mit dem Kammbereich 62 in Berührung steht, sich auf Abstand von der Schleifscheibe 13 unabhängig von ihrem Durchmesser befindet.
Dies gilt ebenso, wenn das Gewicht 28 mit der Fläche 60′ in Berührung steht, die in Richtung zur Schwenkachse P der Schwinge 11 geneigt ist. Nach Fig. 6A ist die ent­ sprechende Position der Schwinge 11 eine hohe Position, in der eine zu bearbeitende Brillenlinse 12 zwischen den Dornen 16 A, 16 B eingesetzt werden kann. Nach dem Einsetzen braucht dann die Bedienungsperson, nachdem sie einen der Meßfühler 54 gewählt hat, nur einen Einschaltknopf zu betätigen, der die Antriebseinrichtung 47 einschaltet, um einen Bearbeitungszyklus für die Brillenlinse 12 zu beginnen.
Wenn das Gewicht 28 entlang dem Hebelarm 30 verschoben wird, während es sich über seine Querzapfen 64 A, 64 B auf der Fläche 60′ der Nocken 29, 29′ abstützt, übersteigt es dessen Kammbereich 62, folgt der Fläche 60′′ und nimmt dann auf Grund seines Gewichtes die Schwinge 11 mit. Das Gewicht 28 bewirkt selber eine Schwenkbewegung der Schwinge 11 um deren Schwenkachse P, so daß die Schwinge 11 in Richtung auf die Schleifscheibe 13 abgesenkt wird. Diese Absenkbe­ wegung erfolgt automatisch, bis die Brillenlinse 12, wie es in Fig. 6B schematisch dargestellt ist, mit ihrem Umfang gegen die Schleifscheibe 13 zur Anlage kommt.
Wenn das Gewicht 28 seine Bewegung entlang dem Hebelarm 30 fortsetzt, lösen sich dessen Querzapfen 64 A , 64 B von den Nocken 29, 29′ und entfernen sich von diesen, wie es in Fig. 6C schematisch dargestellt ist.
Die Bewegung des Gewichtes 28 entlang dem Hebelarm 30 dauert fort, bis die von diesem getragene Platte 58 gegenüber dem vorher gewählten Meßfühler 54 ankommt und die Versorgung der Antriebseinrichtung 47 zeitweilig unterbrochen wird. Die Bearbeitung der Brillenlinse 12, die seit dem Beginn ihrer Berührung mit der Schleifscheibe 13 angefangen worden ist, wird dabei fortgeführt. Dabei erfolgt eine Drehung der mit der Schleifscheibe 13 in Berührung stehenden Brillenlinse 12 um sich selbst, wobei die Eindringtiefe von dieser durch die Kopierschablone 24 begrenzt wird, während die Schwinge 11, um der Kontur der Kopierschablone 24 zu folgen, um ihre Schwenkachse P oszilliert und durch die Schwerkraft in Richtung zu der Schleifscheibe 13 angedrückt wird.
Der Druck der Brillenlinse 12 an der Schleifscheibe 13 ist um so größer, je weiter das Gewicht 28 von der Schwenkachse P der Schwinge 11 entfernt ist. Die Bedienungs­ person kann, da die Position des Gewichtes 28 während der Bearbeitung der Brillenlinse 12 durch den Meßfühler 54 festgelegt ist, der dessen Anhalten entlang dem Hebelarm 30 bestimmt, infolgedessen vorher den gewünschten Berührungs­ punkt festlegen, in dem sie den entsprechenden Meßfühler 54 wählt.
Für den Meßfühler 54 4, der der Schwenkachse P der Schwinge 11 am nächsten liegt, ist der Berührungsdruck relativ schwach, während für den Meßfühler 54 1, der von der Schwenk­ achse P am weitesten entfernt liegt, dieser relativ hoch ist.
Wenn die Bearbeitung der Brillenlinse 12 beendet ist, schaltet sich die Antriebseinrichtung 47 wieder ein. Beispielsweise kann die Versorgung, um dies auszuführen, von einem Meß­ fühler gesteuert werden, welcher mit der Kopierschablone 24 und der dieser zugeordneten Taste 25 in Verbindung steht und in Aktion tritt, wenn er einen permanenten Kontakt der Kopierschablone 24 an der Taste 25 über die Länge einer Drehung der Kopierschablone 24 und somit der Brillenlinse 12 feststellt. Dabei kann die Taste 25 für ein leichtes Wiederanheben der Schwinge 11 vor oder gleichzeitig mit dem Einschalten der Antriebseinrichtung 47 benutzt werden. Durch ein solches leichtes Wiederanheben, welches nur einige Grad betragen braucht, wird die Brillenlinse 12 von der Schleifscheibe 13 entfernt und jegliche unerwünschte Veränderung auf dem Umfang dieser Brillenlinse 12 vermieden. Mit der Bewegung des Zahnriemens 40 verschiebt sich das Gewicht 28 dann in Richtung zur Schwenkachse P der Schwinge 11.
Wenn die Querzapfen 64 A, 64 B mit der Fläche 60′′ der Nocken 29, 29′ in Berührung treten, erfolgt bei der weiteren Bewegung des Gewichtes 28 auf dem Hebelarm 30 ein Wiederanheben der Schwinge 11, während sich die Brillenlinse 12 zunehmend von der Schleifscheibe 13 entfernt. Während die Bewegung des Gewichtes 28 fortdauert, überschreiten dessen Querzapfen 64 A, 64 B erneut, jedoch in entgegengesetzter Richtung den Kamm­ bereich 62 der Nocken 29, 29′, wobei die Schwinge 11 in ihre anfängliche Ruheposition nach Fig. 6A zurückkehrt. Wenn dann die Konsole 32 an der Schwinge 11 das Lichtbündel des Meß­ fühlers 59 unterbricht, wird die Versorgung der Antriebsein­ richtung 47 unterbrochen und der Bearbeitungszyklus beendet.
Es sind mechanische Anordnungen getroffen, daß das Gewicht 28 durch sein Herabhängen sowie ein Keileffekt von dessen Rollen auf den Querzapfen 64 A, 64 B auf den Nocken 29, 29′ dann eine weitere Verschiebung auf dem Hebelarm 30 verhindern, wodurch die Ruheposition der Schwinge 11 stabilisiert ist.
Nach den Fig. 7 bis 10 sind die Achsen der Rollen 41, 42 für den Zahnriemen 40 horizontal ausgerichtet, während sie sich parallel zur Platte des Rahmens 10 erstrecken. Diese Anordnung ermöglicht es, der Rolle 42, welche durch die Antriebseinrichtung 47 angetrieben wird, einen größeren Durchmesser als im vorhergehenden Fall zu geben, da der für das Einsetzen dieser Rolle 42 zur Verfügung stehende Raum dann größer ist, und auf diese Weise einen schnelleren Antrieb für das Gewicht 28 zu erhalten. Gleichzeitig ist dann die Gestaltung der Konsole 32 vereinfacht, da sie sich auf ein Winkelstück reduziert, dessen einer Schenkel, mit welchem sie durch Schrauben 31 an der Platte 15 befestigt ist, für den Durchgang eines Trums des Zahnriemens 40 durch­ brochen ist, während dessen anderer Trum den Schenkel umläuft.
Nach den Fig. 9 und 10 umfaßt eine andere Ausführungsform der Überwachungsanordnung nur einen Meßfühler 54, der einer Scheibe 70 zugeordnet ist, welche auf der Achse der Rolle 42 drehfest befestigt und somit mit dem Gewicht 28 bewegungs­ mäßig verbunden ist. Auf dem Umfang der Scheibe 70 sind für ein Zusammenwirken mit dem Meßfühler 54, welchem ein Zähler zugeordnet ist, Kerben 71 1, 71 2, 71 3, 71 4 an in Abhängig­ keit von vorbestimmten Haltepunkten für das Gewicht 28 ausgebildet.
Erforderlichenfalls kann das Gewicht 28 eine permanente Einstellung des Berührungsdruckes der Brillenlinse 12 auf der Schleifeinrichtung 13 auf einen konstanten Wert auto­ matisch gewährleisten, und zwar unabhängig von der Entwicklung des Krümmungsradius des Randes dieser Brillenlinse im Verlauf von deren Bearbeitung. Hierfür genügt es, die Überwachungs­ anordnung so zu programmieren, daß die Verschiebung des Gewichtes 28 geeignet geregelt wird. Der Berührungsdruck variiert mit der Position des Gewichtes 28, d. h. mit dem Abstand D 3 zwischen der durch den Schwerpunkt G von diesem verlaufenden Vertikalen und der Schwenkachse P der Schwinge 11, vgl. Fig. 6D. Nun variiert der Abstand D 3 mit dem Winkel A, um den die Schwinge 11 um die Achse P im Verlauf einer Drehung der Brillenlinse 12 aufgrund der Änderung des Abstandes zwischen dem eigentlichen Drehzentrum der Brillenlinse 12 und dem Drehzentrum der Schleifscheibe 13 gemäß der vorgewählten Krümmung der Brillenlinse 12 schwankt.
Der Schwinge 11 kann eine Winkelmeßeinrichtung zugeordnet und die Antriebseinrichtung in Abhängigkeit von der Ver­ schiebung des Gewichtes 28 so angesteuert werden, daß dessen Schwerpunkt G, während der Winkel A variiert, über ein und derselben Vertikalen angeordnet bleibt, nämlich derjenigen, über der er sich befindet, wenn der Winkel A Null ist.
Wenn beispielsweise der Motor 48 ein Schrittschaltmotor ist, kann die in Fig. 11 veranschaulichte offene Steuerschleife angewendet werden. Eine Winkelmeß­ einrichtung 75, die von einem Drehpotentiometer gebildet sein kann, beaufschlagt einen Wandler 76, welcher den gemessenen Winkel in eine Wegstrecke umsetzt. Diesem folgt ein Leistungsverstärker 77, der den Motor 48 in der einen oder anderen Richtung ansteuert, welcher über das Getriebe 49 das Gewicht 28 verschiebt.
Wenn der Motor 48 mit kontinuierlicher Stromversorgung ausgelegt ist, kann der in Fig. 12 dargestellte Regelkreis angewendet werden. Vor der Leistungsverstärkung wird bei 78 ein Vergleich zwischen dem vom Wandler 76 gelieferten Wegstreckensignal und einem Wegstreckensignal durchgeführt, das von einem Verschiebungsmeßfühler 79 geliefert wird, der auf die Bewegung des Gewichtes 28 oder eines mit diesem bewegungsmäßig verbundenen Organs, beispielsweise die Drehung der Abtriebswelle des Getriebes 49 anspricht. Wenn diese beiden Wegstreckensignale denselben Wert aufweisen, hat das Gewicht 28 die gewünschte Position eingenommen und der Motor 48 wird angehalten.
Erforderlichenfalls kann die Steuereinrichtung eine Umschalt­ anordnung mit Differenzierungsgliedern umfassen, mit der die Geschwindigkeit der Verschiebung des Gewichtes 28 auf dem Hebelarm 30 in Abhängigkeit davon, ob das Gewicht 28 mit den Nocken 29, 29′ in Berührung steht oder sich von diesem auf Abstand befindet, geändert wird. Die Bewegungsge­ schwindigkeit für das Gewicht 28 wird, wenn es mit den Nocken 29, 29′ in Eingriff steht, verringert, um die Schwinge 11 mit verringerter Geschwindigkeit am Beginn eines Zyklus abzusenken und am Ende des Zyklus abzuheben. Beispielsweise kann dies geschehen, indem die an die Antriebseinrichtung 47 angelegte Spannung, während das Gewicht 28 mit seinen Querzapfen 64 A, 64 B mit den Nocken 29, 29′ in Eingriff steht, gegenüber dem Wert halbiert ist, der anliegt, wenn sich das Gewicht 28 auf Abstand von den Nocken 29, 29′ befindet.

Claims (9)

1. Schleifmaschine zum Bearbeiten des Umfangsrandes von Brillenlinsen (12) mit einer Bearbeitungsschwinge (11), die an einem Rahmen (10) um eine zur Achse einer Schleif­ scheibe (13) parallele Achse (P) schwenkbar angebracht ist und ein Gewicht (28) zum Erzeugen des Schleifdruckes aufweist, das auf einem orthogonal zur Achse (P) ver­ laufenden und mit der Schwinge (11) fest verbundenen Hebelarm (30) hin- und herbeweglich geführt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (10) einen in der Bahn des Gewichtes (28) angeordneten Nocken (29) trägt, der mit dem Gewicht (28) zusammenwirkende, sich in dessen Bewegungsebene erstreckende, konvexe und etwa dachförmig zueinander angeordnete Führungsflächen (60′; 60′′) aufweist, von denen die eine (60′) der Achse (P) zugewandt und derart geneigt angeordnet ist, daß bei Anlage des Gewichtes (28) an dieser Führungsfläche (60′) die Schwinge (11) in einer eine eingespannte Brillenlinse (12) von der Schleifscheibe (13) entfernt haltenden Ruhe­ position gehalten wird, und die andere Führungsfläche (60′′) der Steuerung der Senk- und Hebebewegung der Schwinge (11) gegenüber der Schleifscheibe (13) dient.
2. Schleifmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß neben dem Nocken (29) ein zweiter gleichartiger Nocken (29′) angeordnet ist, daß die beiden Nocken (29; 29′) auf einander gegenüberliegenden Seiten des Hebelarms (30) angeordnet sind und daß das Gewicht (28) auf seinen beiden Seitenflächen je einen Querzapfen (64 A; 64 B) aufweist, die mit den Führungsflächen (60′; 60′′) der Nocken (29; 29′) zusammenwirken.
3. Schleifmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß eine Antriebseinrichtung (47) zur Bewegung des Gewichtes (28) entlang dem Hebelarm (30) und eine programmierbare Einrichtung zu deren Ansteuerung vorgesehen sind, die eine Anordnung zur Überwachung der Stellung des Gewichtes (28) entlang dem Hebelarm (30) umfaßt.
4. Schleifmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Überwachungsanordnung einen einem Zähler zugeordneten Meßfühler (54) umfaßt, der mit einer Kerben (71 1 bis 71 4) aufweisenden Scheibe (70) zusammenwirkt, die mit dem Gewicht (28) bewegungsmäßig gekoppelt ist.
5. Schleifmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Überwachungsanordnung mehrere Meßfühler (54 1 bis 54 4) umfaßt, die im Abstand voneinander entlang der Bewegungsbahn des Gewichtes (28) angeordnet sind und mit diesen zusammenwirken.
6. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungsanordnung einen Stellungsfühler (59) umfaßt, der die Ruheposition der Schwinge (11) überwacht und am Ende eines Bearbeitungs­ vorgangs die Antriebseinrichtung abstellt.
7. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung eine Geschwindigkeitsumschaltanordnung umfaßt, die die Geschwin­ digkeit des bewegten Gewihtes (28) verringert, wenn dieses mit dem Nocken (29; 29′) in Eingriff steht.
8. Schleifmaschine nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung (40, 41, 42, 47, 48) einen endlosen Riemen (40) umfaßt, der um Rollen (41, 42), die an den Stirnseiten des Hebelarms (30) angeordnet sind und von denen eine (42) angetrieben ist, geführt und mit dem Gewicht (28) gekoppelt ist.
9. Schleifmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Riemen (40) ein Zahn­ riemen ist und daß das Gewicht (28) zwei Klemmbacken (52 A; 52 B) mit komplementärem Zahnprofil aufweist, zwischen denen der Zahnriemen eingeklemmt ist.
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