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Beschreibung
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Die Erfindung betrifft einen von Hand bewegbaren Transportwagen,
der in einen gleichgearteten Transportwagen einschiebbar und mit einer zur Aufnahme
von Gegenständen oder Einkaufsgut vorgesehenen Einrichtung ausgestattet ist, wobei
in seinem Griffbereich ein mit einer Kopplungseinrichtung versehenes, auf Pfandbasis
arbeitendes Münzschloß angeordnet ist, das sowohl ein abstehendes Kopplungsteil
aufweist, als auch ein von Hand bewegbares Schließteil besitzt, welches in Wirkverbindung
mit einem ebenfalls dem Münzschloß zugeordneten Münzschubfach steht, wobei die Kopplungseinrichtung
ein An- und Abkoppeln frei stehender Transportwagen miteinander ebenso ermöglicht,
wie das An- und Abkoppeln an eine fest installierte Sammelstelle oder an einen mit
der Sammelstelle mittel-oder unmittelbar verbundenen Transportwagen und daß in gekoppeltem
Zustand zweier Transportwagen das Kopplungsteil des einen Transportwagens oder der
Sammelstelle mit dem Schließteil des anderen Transportwagens eine Versperrung bildet
Mit Münzschlössern ausgestattete Transportwagen sind beispielsweise durch die deutschen
Offenlegungsschriften 25 54 916, 29 00 367, 30 38 294, 33 24 962 und durch das deutsche
Gebrauchsmuster 81 21 677 bekannt. Transportwagen dieser Art werden auf Pfandbasis
ausgeliehen. Sie lassen sich entweder untereinander an- und abkoppeln und/oder in
Verbindung mit fest installierten Sammelstellen gezielt an verschiedenen Punkten
sammeln und wieder ausleihen. In den vergangenen Jahren wurden solche Wagensammel-
und ausleihsysteme auch in Supermärkten eingeführt. Man will mit diesen Systemen
vermeiden, daß beispielsweise leere Einkaufswagen wahllos und unbenutzt auf Parkplätzen
umherstehen.
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Diese Wagensammel- und ausleihsysteme lassen sich in zwei Hauptgruppen
unterteilen. Zum einen gibt es jene Systeme, die ein nahezu vollautomatisches An-
und Abkoppeln zweier Transportwagen ermöglichen und zum andern sind Systeme bekannt,
bei welchen ein Schließteil von Hand in ein Münzschloß eingeführt oder aus diesem
entnommen werden muß, um das An- und Abkoppeln der Wagen zu vollziehen. Zu diesen
letztgenannten Ausführungen zählen jene Systeme, die in der DE-OS 2900367 und im
DE-Gm 81 21 677 beschrieben sind. Bei diesen Systemen steckt in angekoppeltem Zustand
zweier Transportwagen das an einer Kette befestigte Schließteil des Münzschlosses
eines vorausbefindlichen ersten Transportwagens immer im Münzschloß des rückwärtigen
zweiten Transportwagens.
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Als nachteilig hat sich nun bei diesen Ausführungen erwiesen, daß
das An- und Abkoppeln zweier Transportwagen doch recht umständlich verläuft. Ganz
gleich, ob die Transportwagen an- oder abgekoppelt werden, immer muß das an der
Kette baumelnde
Schließteil von Hand entweder in eine Öffnung des
benachbarten Münzschlosses gesteckt, oder aus dieser Öffnung herausgezogen werden.
Dies ist umständlich.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, einen Transportwagen
der eingangs genannten Art so weiterzuentwickeln, daß die beim An- oder Abkoppeln
zweier Transportwagen zu verrichtende manuelle Tätigkeit wesentlich vereinfacht
wird.
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Die Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Schließteil
am Münzschloß in jeder Lage zwangsgeführt und zum Zwecke des Ankoppelns des Transportwagens
an einen weiteren Transportwagen oder an eine Sammelstelle von Hand in das eigene
Münzschloß bewegbar und mit diesem verriegelbar ist.
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Der besondere Vorteil der Erfindung besteht darin, daß beim Ankoppeln
eines Transportwagens an einen weiteren Transportwagen, nach dem Ineinanderschiebevorgang
lediglich ein leichter Schlag mit der Hand auf das Schließteil am Münzschloß des
eigenen Transportwagens genügt, um den Kopplungsvorgang zu vollziehen und die Geldrückgabe
zu veranlassen. Umgekehrt verläuft das Abkoppeln zweier Transportwagen noch leichter.
Hier genügt es, die Münze in das Münzschubfach zu stekken und letzteres in das Münzschloß
zu drücken. Dadurch wird das Schließteil durch Federkraft automatisch etwas nach
oben gedrückt und die beiden Transportwagen entriegelt. Das Schließteil ist in zweckmäßiger
Weise am eigenen Münzschloß befestigt und mit diesem in einer zwangsgeführten Verbindung
gehalten, ganz gleich, ob der Transportwagen mit einem weiteren Transportwagen angekoppelt
ist oder frei bewegbar ist.
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Das Schließteil baumelt also auch nicht störend am Transportwagen.
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Die Erfindung wird anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispieles
näher erläutert. In den Fig. 1 bis 3 ist ein erfindungsgemäßes Münzschloß näher
dargestellt.
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Fig. 1 zeigt das an einem Transportwagen 1 befestigte Münzschloß
4 in mit einem zweiten Transportwagen 1' angekoppelter Lage. Auf eine nähere Beschreibung
des Transportwagens 1 wird verzichtet. Unter Transportwagen 1 im Sinne der Erfindung
werden alle Wagen verstanden, die an ihrem rückwärtigen Ende eine Schiebeeinrichtung
aufweisen, eine oder mehrere Abstellflächen für Ware oder Einkaufsgut besitzen,
mit wenigstens drei Fahrrollen ausgestattet sind und sich platzsparend ineinanderschieben
lassen. Zu diesen Transportwagen 1 gehören demnach auch alle bekannten Einkaufswagen.
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Das in der Zeichnung dargestellte Münzschloß 4 besteht aus einem
zweiteiligen Gehäuse 5 mit je einer Gehäuseschale 6, 6', die entlang einer oder
mehrerer senkrechter Ebenen durch waagrecht angeordnete, in der Zeichnung nicht
näher dargestellte Schraubmittel miteinander verbunden sind. Die in der Zeichnung
dargestellte linke Gehäuseschale 6 - der Transportwagen 1 erstreckt sich im Beispiel
nach rechts - ist mit einer Führung 7 zur Aufnahme eines dem Transportwagen angehörenden,
schlaufenartigen Griffbügels 2 ausgestattet. Der Griffbügel 2 ist in die Führung
7 formschlüssig eingesetzt und in verschraubtem Zustand beider Gehäuseschalen 6,
6' zwischen diese eingeklemmt. Über dem Griffbügel 2 ist die Kopplungseinrichtung
9 mit dem Münzschubfach 10 angeordnet. Die Kopplungseinrichtung 9 besteht aus dem
Kopplungsteil 28 und dem Schließteil 31, welches in Wirkverbindung mit dem Münzschubfach
10 steht. Das Münzschubfach 10 ist kastenförmig gestaltet. Es besitzt im wesentlichen
einen
quadratischen Querschnitt und läßt sich in einer Führung, die durch je zwei
auf Abstand gehaltene Stege 11, die sich an den Gehäuseschalen 6, 6' befinden, hin-
und herbewegen. Das Münzschubfach 10 besitzt drei Kammern 12, 13, 14. Die außen
sichtbare Kammer 12 dient als Münzeinstecktasche. In der Kammer 12 befindet sich
unterhalb der Münze 59 eine Blattfeder 21, die in eine zur ersten Kammer 12 benachbarte
zweite Kammer 13 ragt. Die Blattfeder 21 wird durch vier Nocken 22 in ihrer Lage
gehalten. Der in der zweiten Kammer 13 befindliche Abschnitt der Blattfeder 21 ist
nach unten gewinkelt geformt, wobei das abgewinkelte Ende 23 der Blattfeder 21 durch
eine Öffnung 15 im Münzschubfach 10 in einen Durchbruch 16 ragt, der sich unterhalb
der Öffnung 15 im Gehäuse 5 in Schubrichtung erstreckt.
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Die erste und zweite Kammer 12, 13, sowie die Nocken 22, die Blattfeder
21, die Öffnung 15 und der Durchbruch 16 sind in Wirklichkeit um 90" gedreht angeordnet
An die zweite Kammer 13 schließt sich eine dritte Kammer 14 an, die zur Aufnahme
einer Druckfeder 24 ausgebildet ist. Die Kammer 14 enthält stirnseitig einen zylindrischen
Ansatz 17 zur Zentrierung der waagrecht angeordneten Druckfeder 24. Über der dritten
Kammer 14 ist eine Öffnung 19 sowie ein Absatz 20 vorgesehen, deren Funktion noch
später beschrieben wird. Die Druckfeder 24 ist mit ihrem anderen Ende an einem weiteren
Ansatz 18 zentriert, der sich an der Innenseite des Gehäuses befindet Über der zweiten
Kammer 13 befindet sich eine von außen sichtbare Führung 25 zur Aufnahme der Münze
59, wobei ein in der Führung 25 längs der Schubrichtung verlaufend angeordneter
Steg 26 bewirkt, daß die Münze 59 dann etwas nach unten gedrückt wird, wenn das
Münzschubfach 10 in das Münzschloß 4 hineingeschoben wird Über der ersten Kammer
12 des Münzschubfaches 10 erstreckt sich ausgehend vom Gehäuse 5 und entgegengesetzt
zur Fahrtrichtung des Transportwagens 1 verlaufend ein Kopplungsteil 28. Es ist
in zweckmäßiger Weise bügelförmig gestaltet, wobei seine beiden Schenkel 29 von
außen unlösbar mit dem Gehäuse 5 bzw. mit je einer Gehäuseschale 6,6' verbunden
ist. Auf einer am Gehäuse 5 angeordneten waagrechten Achse 32 ist das Schließteil
31 über zwei Zapfen 33 schnappschlüssig und drehbar mit dem Gehäuse 5 verbunden.
Das so am Münzschloß 4 zwangsgeführte Schließteil 31 ist wie ein Deckel oder wie
eine Klappe gestaltet, welche das Gehäuse 5 von oben her überdacht. Nahe an der
Achse 32 erstreckt sich bolzenhaft ausgebildet und von der Innenfläche 34 des Schließteiles
31 ausgehend und schräg nach unten durch eine Öffnung 35 im Gehäuse 5 sich erstreckend
eine Schließführung 36, die beidseitig je eine waagrechte Nut 37 aufweist, in welchen
je ein vom Münzschubfach 10 sich nach oben erstreckender Arm 27 im Eingriff ist.
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Diese Versperrung zwischen Schließführung 36 und Arme 27 verhindert
ein unbefugtes Anheben des Schließteiles 31 in gekoppeltem Zustand zweier Transportwagen
1,1'. An die Schließführung 31 schließt sich ein Gabelstück 38 an, das ebenfalls
an der Innenfläche 34 des Schließteiles 31 angeformt ist und durch eine Öffnung
41 im Gehäuse 5 von oben her in den Gehäuseinnenraum ragt. Am Gabelstück 38 befindet
sich eine Nase 39, welche durch Anschlagen an das Gehäuse 5 bewirkt, daß das Schließteil
31 nur dann ein Stück weit gehoben werden kann, wenn die Arme 27 nicht mit der Schließführung
36 in Verbindung stehen. Zwischen den Gabelschenkeln 40 befindet sich ein erstes
Sperrteil 42, das auf einer waagrechten Achse verschwenkbar gelagert ist und beidseitig
je einen waagrecht angeordneten
Zapfen 43 aufweist, wobei das Sperrteil
42 mittels Anliegen der Zapfen 43 an den Gabelschenkeln 40 bewegbar ist. Am oberen
Ende des Sperrteiles 42 ist eine Zugfeder 45 eingehängt, die mit dem Gehäuse 5 verbunden
ist und die bestrebt ist, das Sperrteil 42 in der Zeichnung im Uhrzeigersinn zu
drehen An das Sperrteil 42 schließt sich ein zweites Sperrteil 46 an, das ebenfalls
auf einer waagrechten Achse im Gehäuse 5 angeordnet ist In das Sperrteil 46 greift
eine Drehfeder 49 ein, die mit dem Gehäuse 5 verbunden ist und welche bewirkt, daß
das Sperrteil 46 ebenfalls versucht, sich im Uhrzeigersinn zu drehen. Das Sperrteil
46 ist in einer senkrechten Nut 50 geführt, die sich im Gehäuse 5 befindet und die
zu einem an der Gehäuseaußenwand angeformten Rachen 8 führt, der zur Aufnahme des
Kopplungsteiles 28' eines zweiten Transportwagens 1' vorgesehen ist. Das Kopplungsteil
28' und ein Teil des Münzschlosses 4 des zweiten Transportwagens 1' sind in der
Zeichnung gestrichelt angedeutet Am Sperrteil 46 sind zwei Nasen 47 angeformt, deren
Bedeutung in Fig. 3 beschrieben wird An dem der Fahrtrichtung des Transportwagens
1 zugewandten Ende des Schließteiles 31 ist ein Verriegelungsbolzen 51 vorgesehen,
der von der Innenfläche 34 des Schließteiles 31 ausgehend nach unten gerichtet ist,
eine im Gehäuse 5 vorgesehene Öffnung 52 durchdringt und in den Rachen 8 des Gehäuses
5 ragt Man erkennt in der Zeichnung das Kopplungsteil 28' eines weiteren Transportwagens
1'. Der Verriegelungsbolzen 51 hintergreift das Kopplungsteil 28', so daß im aufgezeigten
Falle zwei Transportwagen 1, 1' aneinandergekoppelt sind.
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Anhand der Fig. 1 und 2 läßt sich die Wirkungsweise des Münzschlosses
4 während des An- und Abkoppelns zweier Transportwagen 1, 1' oder eines Transportwagens
1 und einer Sammelstelle näher beschreiben. Will man zwei aneinandergekoppelte Transportwagen
1, 1' voneinander trennen, muß eine Münze 59 in die erste Kammer 12 des Münzschubfaches
10 gesteckt werden.
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Anschließend wird das Münzschubfach 10 in das Münzschloß 4 geschoben.
Beim Einschiebevorgang drückt der Steg 26 die Münze 59 etwas nach unten, so daß
die Blattfeder 21 durchgebogen wird und das abgewinkelte Ende 23 der Blattfeder
21 aus dem Durchbruch 16 und der Öffnung 15 herausgebogen wird. Erst durch diesen
Vorgang läßt sich das Münzschubfach 10 ganz in das Münzschloß 4 schieben. Das abgewinkelte
Ende 23 der Blattfeder 21 ist deshalb vorgesehen, damit eine Abkopplung zweier Transportwagen
1, 1', ohne daß eine Münze 59 in das Münzschubfach 10 gesteckt wird, nicht möglich
ist. Wollte man dies versuchen, so würde das abgewinkelte Ende 23 der Blattfeder
21 nach einer gewissen Wegstrecke, die das Münzschubfach 10 zurückgelegt hat, an
das Ende des Durchbruches 16 anstoßen.
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Das Münzschubfach 10 ließe sich in einem solchen Falle nicht ganz
in das Münzschloß 4 einführen. Eine Entriegelung käme nicht zustande. Beim Einschiebevorgang
des Münzschubfaches 10 werden die Arme 27 des Münzschubfaches 10 aus den Nuten 37
der Schließführung 36 herausbewegt, vgl. Fig. 2. Anschließend schnellt durch Federkraft,
vgl. Fig. 3, das Schließteil 31 so weit nach oben, bis die Nase 39 des Gabelstückes
38 an die obere Innenfläche des Gehäuses 5 anschlägt. Gleichzeitig zieht die Zugfeder
45 das erste Sperrteil 42 in der Zeichnung so weit nach rechts, daß die Sperrnase
44 des ersten Sperrteiles 42 den Absatz 20 hintergreift und so verhindert, daß das
Münzschubfach 10 durch die Kraft der Druckfeder 24 wieder aus dem Münzschloß 4 herausschnellt.
Dadurch, daß das Schließteil 31 nach oben
geschwenkt ist, hintergreift es auch das
Kopplungsteil 28' des vorausbefindlichen Transportwagcns 1' nicht.
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Beide Transportwagen 1, 1' lassen sich nun voneinander lösen, wobei
das in der Zeichnung gezeigte zweite Sperrteil 46 nach dem Lösevorgang durch die
Drehfeder 49 nach rechts gedreht wird und mit seiner Sperrnase 48 in die Öffnung
19 eintaucht. Das Münzschubfach 10 ist somit gegen Herausziehen in zweifacher Weise
gesichert. Der Transportwagen 1 läßt sich nun frei bewegen, während die Münze 59
im Münzschloß 4 verbleibt.
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Will man nun den Transportwagen 1 wieder an einen weiteren Transportwagen
1' oder an eine geeignet gestaltete, ebenfalls mit einem Kopplungsteil 28' ausgestattete
Sammeleinrichtung ankoppeln, muß der Transportwagen 1 wieder in den vorausbefindlichen
Transportwagen 1' eingeschoben, oder an die Sammelstelle herangeführt werden, daß
deren Kopplungsteil 28' sich wieder im Rachen 8 des Münzschlosses 4 befindet Bei
diesem Vorgang stößt das Kopplungsteil 28' an das zweite Sperrteil 46 und drückt
dessen Sperrnase 48 aus der Öffnung 19 heraus. Schlägt man anschließend mit der
Hand auf das Schließteil 31, so wird durch das nun nach unten sich bewegende Gabelstück
;38 das erste Sperrteil 42 so gedreht, daß dessen Sperrnase 44 aus dem Absatz 20
herausgeführt ist. Nun sind beide durch die Sperrteile 42, 46 verursachten Verriegelungen
des Münzschubfaches 10 aufgehoben. Die Druckfeder 24 kann nun sofort ihre Wirkung
entfalten. Sie drückt das Münzschubfach 10, wie in Fig. 1 dargestellt, wieder soweit
aus dem Münzschloß 4 heraus, daß die Münze 59 leicht der Kammer 12 entnehmbar ist.
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In Fig. 3 ist das Münzschloß 4 in der Draufsicht gezeigt. Unterhalb
des Kopplungsteiles 28 erkennt man das Münzschubfach 10, wobei dieses im Gegensatz
zu Fig. 1 und 2 in der richtigen Lage eingezeichnet ist. Die Münze 59 wird also
liegend in das Münzschubfach 10 gesteckt. Das um die Achse 32 schwenkbare Schließteil
31 und auch das Gehäuse 5 weisen einen rechteckigen Grundriß auf. Das Gehäuse 5
wird von einem Teil des Griffes 3 des Transportwagens 1 durchdrungen. Der Griff
3 ist am Griffbügel 2 befestigt. Damit das Schließteil 31 beim Ankopplungsvorgang
selbsttätig ein Stück weit nach oben schnellt, sind zwei Druckfedern 53 vorgesehen,
die im Innenraum des Gehäuses 5, nahe den Seitenwänden der Gehäuseschalen 6, 6'
in nicht näher gezeigter Weise an entsprechend senkrecht verlaufenden Zentrierungen
angeordnet sind. Die Druckfedern 53 sind ebenfalls senkrecht angeordnet. Sie stützen
sich am Zwischenboden 5' (Fig. 1) des Gehäuses 5 und an der Innenfläche 34 des Schließteiles
31 unter Wahrung einer gewissen Vorspannung ab.
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Um Manipulationen derart zu vermeiden, daß etwa in unbefugter Weise
versucht wird, durch Nachinnendrükken des zweiten Sperrteiles 46 mit einem Gegenstand
das Münzschubfach 10 von seiner Versperrung zu lösen, um so an die im Münzscl,,ubfach
10 befindliche Münze 59 heranzukommen, ist es möglich, eine zusätzliche Sicherung
vorzusehen. Diese Sicherung besteht darin, in je einer Gehäuseschale 6,6' je eine
Sperrfeder 56 vorzusehen, welche zwischen je einem Nocken 54 und einem im Abstand
zu jedem Nocken 54 angeordneten Anschlag 55 verdrehsicher eingefügt sind. Die Sperrfedern
56 ragen teilweise durch geeignete Durchbrüche 57 in den Rachen 8. An ihrem entgegengesetzt
zur Fahrtrichtung des Transportwagens 1 weisenden Ende sind die Sperrfedern 56 hakenförmig
ausgebildet. Diese Haken 58 befinden sich im Eingriff mit den beiden am zweiten
Sperrteil
46 befindlichen Nasen 47 dann, wenn der Transportwagen 1 frei bewegbar ist und sich
die Münze 59 im Münzschloß 10 befindet Dann nämlich ragt auch das Sperrteil 46 mit
einem Teil seines Volumens in den Rachen 8. Koppelt man einen Transportwagen 1 an
einen weiteren Transportwagen 1' an, so muß das Kopplungsteil 28' des zuletztgenannten
Transportwagens 1' mit seinen seitlichen Begrenzungen 30' zuerst jede Sperrfeder
56 etwas zur Seite drücken. Dadurch wird die Verriegelung der Sperrfedern 56 mit
dem zweiten Sperrteil 46 aufgehoben und das Sperrteil 46 läßt sich nach innen drücken.
Wollte also jemand versuchen, das Münzschubfach 10 mit der darin befindlichen Münze
59 freizubekommen, müßte er sowohl die beiden Sperrfedern 56 zur Seite, als auch
das Sperrteil 46 nach innen drücken. Dies ist jedoch sehr schwierig.