DE3504869C2 - Fördervorrichtung für Container - Google Patents
Fördervorrichtung für ContainerInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Fördervorrichtung für Container, die
vorzugsweise im Boden eines Laderaumes eines Lastkraftfahrzeuges
angeordnet ist und aus parallelen Rollenbahnen mit hydraulisch
über bzw. unter das Bodenniveau heb- und senkbaren Rollen besteht,
zwischen denen ein über bzw. unter das Bodenniveau heb- und
senkbarer Mitnehmer in einer parallelen Bahn fahrbar gelagert ist, der
durch eine über die gesamte Bahnlänge über endseitig gelager
te Umlenkräder hin und zurück umlaufende Zugkette oder ein Zugseil mittels eines Antriebs
motors über eines der Umlenkräder steuerbar in beiden Richtungen
verfahrbar ist.
Die bekannten Vorrichtungen dieser Art sind zwecks Höhenver
stellbarkeit des Mitnehmers mit einer auf ihrer ganzen Länge hö
henverstellbaren Mitnehmerbahn ausgerüstet. Diese liegt auf der
gesamten Länge auf pneumatisch aufblähbaren Schlauchkörpern auf
und hebt und senkt sich durch Druckluftzufuhr bzw. Ablassen der
selben auf ihrer ganzen Länge. Ist nun der Mitnehmer in eine End
stellung gefahren und der Container sehr schwer, z. B. 6 t, so
stellt sich die Bahn schräg und kann nur durch weitere Druckluft
zufuhr ausreichend angehoben werden, um den Mitnahmeeffekt zu er
reichen. Der Mitnehmer ist großflächig und mit einer Haftschicht
versehen, damit die aus Leichtmetall bestehenden Container nicht
punktweise belastet und dadurch beschädigt werden. Wenn der Mit
nehmer mit dem Container bis zum Mittelbereich der Bahn gefahren
ist, so ist jedoch der anfangs aufgegebene Druck zu hoch, da die
Bahn dann gerade steht. Dadurch liegt der Container zu sehr auf
dem Mitnehmer und zu wenig auf den parallelen Rollenbahnen auf,
wodurch die Mitnehmerrollen überlastet werden und eine Deforma
tion des Containers möglich ist.
Eine besondere Konstruktionsbedingung ist es, daß die Vorrichtung
möglichst flach sein muß, z. B. nicht höher als 65 mm, damit keine
Ladehöhe im Laderaum verloren geht.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Fördervorrichtung mit einem
Mitnehmer und einer Mitnehmerbahn zu offenbaren, die einfacher
und preiswerter in der Herstellung ist und die in allen Fahrpo
sitionen ohne Nachsteuerung die gleiche Hubkraft erbringt, so daß
die Mitnahme stets gesichert und eine Beschädigung des Containers
ausgeschlossen ist.
Die Lösung der Aufgabe besteht darin, daß das eine der Umlenkrä
der in Spannrichtung der Kette beweglich gelagert und mit einem
steuerbaren Spannantrieb verbunden ist und der Mitnehmer mit
seiner obenseitigen Deckplatte mittels einer Höhenverstellvor
richtung, die durch die Spannung der Kette betätigbar ist, gegen
eine in der Mitnehmerbahn fahrbar gelagerten Grundplatte höhen
verstellbar ist.
Die Spanneinrichtung kann vorteilhaft ein Pneumatikzylinder sein,
der mit Druckluft aus der Luftfederanlage des Fahrzeuges versorgt
wird. Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung ist es, einen Hy
draulikzylinder für die Spanneinrichtung zu verwenden, sofern
auch die Rollenbahnen hydraulisch betrieben werden.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung des Mitnehmers ist dadurch gege
ben, daß er elastisch stoßgesichert auf Rädern gelagert ist, so
daß durch schlagartig, insbes. mit einer Kante, aufgesetzte Con
tainer weder dieser selbst noch der Mitnehmer beschädigt wird.
Diese Wirkung der elastischen Lagerung der Räder ergänzt vorteil
haft eine definierte maximale Hubkraft der Verstellvorrichtung
des Mitnehmers. Es ist weiterhin vorteilhaft, schmale Räder an
dem Mitnehmer anstatt bisher verwendeter breiter Rollen vorzu
sehen, was durch die elastische Lagerung und Hubkraftbegrenzung
möglich ist, da den
schmalen Rädern kleine Hindernisse, z. B. Steine, die häufig in
die Bahn fallen, leicht ausweichen können.
Anhand der Fig. 1-4 ist ein praktisches Ausführungsbeispiel einer Fördervorrichtung
dargestellt.
Fig. 1 zeigt einen verkürzten Grundriß einer Gesamtvorrichtung,
teilweise geöffnet.
Fig. 2 zeigt einen vertikalen Längsschnitt gem. II-II durch einen
Mitnehmer-Bahnabschnitt und einen Mitnehmerabschnitt.
Fig. 3 zeigt einen vertikalen Querschnitt gem. III-III der Mit
nehmer-Bahn und des Mitnehmers.
Fig. 4 zeigt einen vertikalen Längsschnitt durch einen anderen
Mitnehmerabschnitt, teilweise vereinfacht.
In Fig. 1 ist ein Grundriß einer Fördervorrichtung, die in den
Boden B eines Lastkraftfahrzeuges, z. B. eines LKW oder eines An
hängers, eingebaut ist, gezeigt. In bekannter Weise sind paralle
le Rollenbahnen RB1, RB2 mit hydraulisch höhenverstellbaren Rollen
R1, R2 angeordnet, auf denen Container oder Paletten zur Be- und
Entladung in Bahnrichtung transportiert werden können. Zwischen
den Rollenbahnen liegt eine Mitnehmerbahn MB, in der ein Mitnehmer
M durch einen Kettenzug K, der um endseitige Umlenkräder U1, U2
geführt ist, verfahrbar lagert. Der Boden B ist um die Mitnehmer
bahn MB herum geöffnet gezeigt, damit die funktionswichtigen Tei
le sichtbar sind. Das eine Umlenkrad U1 ist mit einem Antriebsmo
tor A verbunden, der vorzugsweise ein Elektromotor ist. Das ande
re Umlenkrad U2 ist in Spannrichtung der Kette K über einen Hy
draulikzylinder HZ oder Pneumatikzylinder verstellbar gelagert.
Der Spannantrieb könnte auch ein Elektromotor sein; eine Pneuma
tik ist dann nicht erforderlich. Hierzu ist an einem zweiarmigen
Hebelpaar H2 einerseits das Umlenkrad und andererseits die Kol
benstange des Hydraulikantriebes angelenkt. Der Hydraulikantrieb
HZ ist ebenso wie der Hubantrieb der Rollen und der Antrieb A des
Umlenkrades U1 mit einem
Steuerpult St verbunden. Es ist möglich, die beiden hydrau
lischen Antriebe parallel zu schalten. Die durch den Hydraulik
antrieb HZ bewirkte Spannung der Kette K wird innerhalb der Mit
nehmervorrichtung M in eine Hubbewegung umgesetzt, so daß die
Haftfläche des Mitnehmers über die entstehende Reibungskraft
einen darüberstehenden Container hält.
Die Einzelheiten einer Hubsteuerung des Mitnehmers sind aus Fig.
2 bis 4 ersichtlich. Eine flache, leichte Bauweise bei hoher Hub
kraft prägt die Konstruktion, weshalb eine U-förmige, abgewinkel
te Deck- und Grundplatte 20, 21 verwandt wird. Für einen maximal
gewichtigen Container muß zur ausreichenden Beschleunigung und
Bremsung mit einer Antriebszugkraftübertragung von 1000 kp ge
rechnet werden. Um diese auch bei ungünstigen Reibungsverhältnis
sen übertragen zu können, wird eine Hubkraft von 2000 kp vorgese
hen. Um den Kettenantrieb nicht mit mehrfacher Antriebszugkraft
zu belasten, wird die Hubkraft über eine Untersetzung auf eine
Spannkraft von 500 kp vermindert. Hierzu dienen Keilpaare 11, 13;
12, 14 die mehrfach, z. B. 3fach, über der Länge des Mitnehmers
parallel wirkend angeordnet sind.
In Fig. 4 der Endabschnitt des Mitnehmers gezeigt. Das Rückstel
len der Keile bei entspannter Kette K bewirkt ein Federpaar 50,
das über Widerlager 52 mit einer Einstellmutter 52a an einer
Zugstange 51 befestigt ist. Die Zugstange ist über Verbindungs
platten 54, 54′ jeweils mit zwei parallel nebeneinander angeord
neten Keilen 11, 12 verbunden. An dem anderen Ende der Zustange
ist das eine Ende der Kette K befestigt, und das andere Ende des
Federpaares 50 stützt sich an der Grundplatte 21 ab. Die Rück
stellkraft der Feder im gespannten Zustand ist zweckmäßig auf
20 kp festgelegt. Ihre Anfangsstellung wird über die Mutter 52a
auf der Zugstange 51 bestimmt. In der abgesenkten Endstellung
liegen die Verbindungsplatten 54 an einem Anschlag 15 an, der
zusammen mit den unteren Keilen 13, 14 an der Grundplatte 21
angeschweißt ist. Die Grundplatte ist mit dem anderen Kettenende
verbunden, so daß bei Spannung der Kette die Keile auf der Gleit
fläche 16 sich verschieben, daß die Deckplatte 20, die obenseitig
einen Haftbelag 10 trägt und mit dem Steg 55 in ihrer Seitenlage
zwischen den Keilen fixiert ist, sich nach oben über das Boden
niveau BN hebt. Damit eine vollflächige Kraftwirkung erreicht
wird und die Fertigungstoleranzen nicht unnötig eng zu halten
sind, ist es vorgesehen, daß die oberen Keile 11, 12 jeweils in
ihrer Lage auf der Zugstange 51, die als Gewindestange ausgeführt
ist, über die Verbindungsplatte 54 einstellbar ist. Alternativ
können auch die Keile an der Verbindungsplatte verstellbar befe
stigt sein oder über Ausgleichsfedern, z. B. Tellerfedern mit die
ser elastisch verbunden sein.
Damit bei entspannter Kette die Keile auch unbelastet aufeinan
derliegen und die Deckplatte sich absenkt, sind seitlich an der
Verbindungsplatte 54 Mitnehmerstifte 22 angeordnet, die an Gleit
flächen 23a der schräg in Keilgleitflächenrichtung in den nach
oben gebogenen U-Schenkeln der Grundplatte 21 verlaufenden Aus
nehmungen 23 anliegen. Ebenso wirkt das Federpaar in Schräglage.
Die linearen Keile können auch durch aquivalente Bauelemente wie
Schraubenflächen oder Exzenter ersetzt werden.
Die Grundplatte 21 ist mit Achsen 32 auf zahlreichen Räderpaaren
30, 31 in der U-förmigen, in den Boden B eingelassenen Mitnehmer
bahn MB fahrbar gelagert. Die Achse 32 ist gegen die Grundplatte
21 in Höhenrichtung um einen Federweg h1 elastisch verschieblich,
der etwas größer ist als der Abstand h der Grundplatte 21 zur
Mitnehmerbahn MB, so daß bei insbes. stoßartiger Überlast die
Kraft auf die Räder 30, 31 auf die Federkraft begrenzt ist. In
der unteren Grundstellung der Achse 32 sind die Federpaare 40,
41, die die Achse 32 mit einem Lagerbügel 33 herunterdrücken, be
zogen auf alle entsprechenden Federn des Mitnehmers auf eine
solche Vorspannung eingestellt, die der vollen aufzubringenden
Mitnehmerhubkraft von 2000 kp entspricht. Die Lagerbügel 33 sind
mit Bohrungen 33a, 33b in den Führungsbolzen 42, 43 vertikal ver
schieblich geführt. Die Federn 40, 41 stützen sich an Köpfen 42a,
43a oder Muttern der Führungsbolzen 42, 43 ab. Die U-Schenkel der
Grundplatte 21 sind für den Durchtritt der Welle 32 entsprechend
mit einer Ausnehmung versehen. Selbstverständlich können auch an
dere bekannte Achsfedersysteme oder Stoßdämpfer verwendet werden.
In der dargestellten Ausführung sind zwölf Räderpaare und sechs
mal zwei Keilpaare vorgesehen. Selbstverständlich sind auch
andere Anordnungen möglich. Auch kann die Druckfederanordnung
durch eine Zugfeder ersetzt werden. Die Steuervorrichtung St ist
nur schematisch dargestellt, da es in bekannter Weise aufgebaut
sein kann.
Claims (13)
1. Fördervorrichtung für Container, die vorzugsweise im Boden eines
Laderaumes eines Lastkraftfahrzeuges angeordnet ist und aus pa
rallelen Rollenbahnen mit hydraulisch über bzw. unter das Boden
niveau heb- und senkbaren Rollen besteht, zwischen denen ein über
bzw. unter das Bodenniveau heb- und senkbarer Mitnehmer in einer
parallelen Bahn fahrbar gelagert ist, der durch eine über die ge
samte-Bahnlänge über endseitig gelagerte Umlenkräder hin und
zurück umlaufenden Zugkette oder ein Zugseil mittels eines An
triebsmotors über eines der Umlenkräder steuerbar in beide Rich
tungen verfahrbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das eine der
Umlenkräder (U2) in Spannrichtung der Kette (K) beweglich gela
gert und mit einem steuerbaren Spannantrieb (HZ) verbunden ist
und der Mitnehmer (M) mit seiner obenseitigen Deckplatte (20)
mittels einer Höhenverstellvorrichtung (11, 13; 12, 14)′ die durch
die Spannung der Kette (K) betätigbar ist, gegen eine in der Mit
nehmerbahn (MB) fahrbar gelagerten Grundplatte (21) höhenver
stellbar ist.
2. Fördervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Höhenverstellvorrichtung aus einer zwischen der Deckplatte (20)
und der Bodenplatte (21) befindlichen, jeweils gegeneinander ange
stellten Keilanordnung von über den gesamten Mitnehmer (M) ver
teilten Keilpaaren (11, 13; 12, 14), dessen oberer Keil (11, 12)
jeweils mit dem einen Kettenende und dessen unterer Keil (13, 14)
jeweils mit dem anderen Kettenende verbunden ist, so daß die Kei
le durch Kettenspannung auf schräg von unten nach oben verlaufen
den Gleitflächen (16) verschiebend die Deckplatte (20) anheben.
3. Fördervorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
unteren Keile (13, 14) an der Grundplatte befestigt sind und die
oberen Keile (11, 12) in Zugrichtung einstellbar über eine Zug
stange (51) mit der Kette (K) verbunden sind.
4. Fördervorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen der Zugstange (51) und der Grundplatte (21) eine Feder
(50), vorzugsweise etwa in Keil-Gleitflächenrichtung, angeordnet
ist, die die Zugstange (51) bei entspannter Kette (K) zurückzieht′
und daß die Anordnung der oberen Keile (11, 12) durch Mitnehmer,
vorzugsweise an Gleitflächen (23a), die in nach oben abgewinkel
ten Schenkeln der Grundplatte (21) parallel zu den Keilgleitflä
chen (16) verlaufen, sich obenseitig abstützenden Mitnehmer
stiften (22) bei der Rückstellung der Keile durch die Feder (50)
nach unten geführt werden.
5. Fördervorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Keilneigung ca. 1 : 4 beträgt und die Federkraft der Feder (50) im
zusammengezogenen Zustand ca. 20 kp beträgt und die Kettenzug
kraft bei voller Keilanhebung ca. 500 kp beträgt.
6. Fördervorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Keilpaare (11, 13; 12, 14) jeweils beidseitig der Zugstange (51)
angeordnet sind und die Keile (11, 12) jeweils über eine Verbin
dungsplatte (54) mit der Zugstange (51) verbunden sind und diese
eine Gewindestange ist, auf der die Lage der Verbindungsplatte
verstellbar ist, und daß die Mitnehmerstifte (22) vorzugsweise
seitlich in die Verbindungsplatte (54) eingesetzt sind und daß
die Deckplatte (20) mit einem Steg (55) zwischen den Keilen (11,
12) eingreifend auf diesen aufliegt.
7. Fördervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Grundplatte (21) nach oben U-förmig abgewinkelt ist und die
Deckplatte (20) nach unten U-förmig abgewinkelt ist und obensei
tig eine Haftschicht (10) z. B. aus Asbest oder profiliertem Gum
mi oder elastischem Kunststoff trägt und die U-Schenkel der Deck
platte (21) einige Millimeter seitlichen Abstand zur Mitnehmer
bahn (MB) haben, die nach oben abgewinkelt ist, und die Gesamt
tiefe der Bahn (MB) unter dem Bodenniveau (BN) ca. 65 mm beträgt
und die Höhe des abgesenkten Mitnehmers (M) über dem Boden der
Mitnehmerbahn (MB) ca. 60 mm beträgt.
8. Fördervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Grundplatte (21) auf Räderpaaren (30, 31) fahrbar gelagert ist
und die Achsen (32) der Räder (30, 31) um einen solchen Bereich
vertikal beweglich federnd gelagert sind, daß die Bodenplatte
(21) den Boden der Mitnehmerbahn (MB) erreichen kann.
9. Fördervorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Achsen (32) jeweils beidseitig auf der Bodenplatte (21) in Lager
bügeln (33), die in Führungsbolzen (42, 43) vertikal geführt sind,
liegen und auf die Lagerbügel (33) jeweils beidseitig Federpaare
(40, 41) drücken, die andererseits sich an einem Kopf (42a, 43a)
oder einer Mutter der Führungsbolzen (42, 43) jeweils abstützen.
10. Fördervorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Federn (40, 41) aller Achsen (32) zusammengenommen so hoch vorge
spannt sind, wenn die Achsen in ihrer untersten Stellung sind,
daß sie die volle Mitnehmerhubkraft, z. B. 2000 kp, aufbringen.
11. Fördervorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
der Spannantrieb (HZ) ein Hydraulik- oder Pneumatikzylinder-Kolben
ist, der einerseits am Boden befestigt ist und andererseits mit
der Achse des Umlenkrades (U2) verbunden ist.
12. Fördervorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
das Umlenkrad (U2) an einem Armpaar eines zweiarmigen Hebelpaares
(H2) schwenkbar gelagert ist, an dessen anderem Armpaar die Kol
benstange des Hydraulikantriebes (HZ) gelenkig angreift.
13. Fördervorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
der Hydraulikzylinder (HZ) über eine Zuleitung mit einem Steuer
pult (St) mit steuerbaren Ventilen verbunden ist, die mit einer
Hydraulikversorgungsvorrichtung (HV) in Verbindung stehen.
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