DE3504869A1 - Foerdervorrichtung fuer container - Google Patents
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Description
- Fördervorrichtung für Container
- Die Erfindung betrifft eine Fördervorrichtung für Container, die vorzugsweise im Boden eines Laderaums eines Lastkraftfahrzeuges angeordnet ist und aus parallelen Rollenbahnen mit hydraulich über bzw. unter das Bodenniveau heb- und senkbarn Rollen besteht, zwischen denen ein über bzw. unter das Bodenvniveau heb- und senkbarer Mitnehmer in einer parallelen Bahn gelagert ist, der durch ein über die gesamte Bahnlänge über eine endseitig gelagerte umlaufende Zugkette oder ein Zugseil mittels eines Antriebsmotors über eines der Umlenkräder steuerbar in beiden Richtungen verfahrbar ist.
- Die bekannten Vorrichtungen dieser Art sind zwecks Höhenverstellbarkeit des Mitnehmers mit einer auf ihrer ganzen Länge höhenverstellbaren Mitnehmerbahn ausgerüstet. Diese liegt auf der gesamten Länge auf pneumatisch aufblähbaren Schlauchkörpern auf und hebt und senkt sich durch Druckluftzufuhr bzw. Ablassen derselben auf ihrer ganzen Länge. Ist nun der Mitnhemer in eine Endstellung gefahren und der Container sehr schwer, z.B. 6 t, so stellt sich die Bahn schräg und kann nur durch weitere Druckluftzufuhr ausreichend angehoben werden, um den Mitnahmeeffekt zu erreichen. Der Mitnehmer ist großlächig und mit einer Haftschicht versehen, damit die aus Leichtmetall bestehenden Container nicht punktweise belastet und dadurch beschädigt werden. Wenn der Mitnehmer mit dem Container bis zum Mittelbereich der Bahn gefahren ist, so ist jedoch der anfangs aufgegebene Druck zu hoch, da die Bahn dann gerade steht. Dadurch liegt der Container zu sehr auf dem Mitnehmer und zu wenig auf den parallelen Rollenbahnen auf, wodurch die Mitnehmerrollen überlastet werden und eine Deformation des Containers möglich ist.
- Eine besondere Konstruktionsbedingung ist es, daß die Vorrichtung möglichst flach sein muß, z.B. nicht höher als 65 mm, damit keine Ladehöhe im Laderaum verloren geht.
- Es ist Aufgabe der Erfindung eine Fördervorrichtung mit einem Mitnehmer und einer Mitnehmerbahn zu offenbaren, die einfacher und preiswerter in der Herstellung ist, und die in allen Fahrpositionen ohne Nachsteuerung die gleiche Hubkraft erbringt, so daß die Mitnahme stets gesichert und eine Beschädigung des Containers ausgeschlossen ist.
- Die Lösung der Aufgabe besteht darin, daß das eine der Umlenkräder in Spannrichtung der Kette beweglich gelagert und mit einem steuerbaren Spannantrieb verbunden ist und der Mitnehmer mit seiner obenseltigen Deckplatte mittels einer Höhenverstellvorrichtung, die durch die Spannung der Kette betätigbar ist, gegen eine in der Mitnehmerbahn fahrbar gelagerten Grundplatte höhenverstellbar ist.
- Die Spanneinrichtung kann vorteilhaft ein Pneumatikzylinder sein, der mit Druckluft aus der Luftfederanlage des Fahrzeuges versorgt wird. Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung ist es, einen Hydraulikzylinder für die Spanneinrichtung zu verwenden, sofern auch die Rollenbahnen hydraulisch betrieben werden.
- Eine vorteilhafte Ausgestaltung des Mitnehmers ist dadurch gegeben, daß er elastisch stoßgesichert auf Rädern gelagert ist, so daß durch schlagartig, insbes. mit einer Kante, aufgesetzte Container weder dieser selbst noch der Mitnehmer beschädigt wird.
- Diese Wirkung der elastischen Lagerung der Räder ergänzt vorteilhaft eine definierte maximale Hubkraft der Verstellvorrichtung des Mitnehmers. Es ist weiterhin vorteilha.C.t, schmale Räder an dem Mitnehmer anstatt bisher verwendeter breiter Rollen vor zur sehen, was durch die elastische Lagerung und Hubkraftbegrenzung möglich ist, da den schmalen Rädern kleine Hindernisse, z.B. Steine, die häufig in die Bahn fallen, leicht ausweichen können. Anhand der Fig. 1-4 ist ein praktisches Ausführungsbeispiel einer Fördervorrichtung dargestellt.
- Fig. 1 zeigt einen verkürzten Grundriß einer Gesamtvorrichtung teilweise geöffnet.
- Fig. 2 zeigt einen vertikalen Längsschnitt gem. II-II durch einen Mitnehmer-Bahnabschnitt und einen Mitnehmerabschnitt.
- Fig. 3 zeigt einen vertikalen Querschnitt gem. II 1-111 der Mitnehmer-Bahn und des Mitnehmers.
- Fig. 4 zeigt einen vertikalen Längsschnitt durch einen anderen Mitnehmerabschnitt teilweise vereinfacht.
- In Fig. 1 ist ein Grundriß einer Fördervorrichtung, die in den Boden B eines Lastkraftfahrzeuges, z.B. eines LKW oder eines Anhängers, eingebaut ist, gezeigt. In bekannter Weise sind parallele Rollenbahnen RB1, RB2 mit hydraulich höhenverstellbaren Rollen Rl, R2 angeordnet, auf denen Container oder Paletten zur Be- und Entladung in Bahnrichtung transportiert werden können. Zwischen den Rollenbahnen liegt eine Mitnehmerbahn MB in der ein Mitnehmer M durch einen Kettenzug K, der um endseitige Umlenkräder U1, U2 geführt ist, verfahrbar lagert. Der Boden B ist um die Mitnehmerbahn MB herum geöffnet gezeigt, damit die funktionswichtigen Teile sichtbar sind. Das eine Umlenkrad U1 ist mit einem Antriebsmotor A verbunden, der vorzugsweise ein Elektromotor ist. Das andere Umlenkrad U2 ist in Spannrichtung der Kette K über einen Hydraulinkzylinder HZ oder Pneumatikzylinder verstellbar gelagert.
- Der Spannantrieb könnte auch ein Elektromotor sein; eine Pneumatik ist dann nicht erforderlich. Hierzu ist an einem zweiarmigen Hebelpaar H2 einerseits das Umlenkrad und andererseits die Kolbenstange des Hydraulikantriebes angelenkt. Der Hydraulikantrieb HZ ist ebenso wie der Hubantrieb der Rollen und der Antrieb A des Umlenkrades U7 mit einem Steuerpult St verbunden. Es ist möglich, die beiden hydraulischen Antriebe parallel zu schalten. Die durch den Hydraulikantrieb HZ bewirkte Spannung der Kette K wird innerhalb der Mitnehmervorrichtung M in eine Hubbewegung umgesetzt, so daß die Haftfläche des Mitnehmers über die entstehende Reibungskraft einen darüberstehenden Container hält.
- Die Einzelheiten einer Hubsteuerung des Mitnehmers sind aus Fig.
- 2 bis 4 ersichtlich. Eine flache, leichte Bauweise bei hoher Hubkraft prägt die Konstruktion, weshalb eine U-förmige abgewinkelte Deck- und Grundplatte 20, 21 verwandt wird. Für einen maximalgewichtigen Container muß zur ausreichenden Beschleunigung und Bremsung mit einer Antriebszugkraftübertragung von 1000 kp gerechnet werden. Um diese auch bei ungünstigen Reibungsverhältnissen übertragen zu können, wird eine Hubkraft von 2000 kp vorgesehen. Um den Kettenantrieb nicht mit mehrfacher Antriebszugkraft zu belasten, wird die Hubkraft über eine Untersetzung auf eine Spannkraft von 500 kp vermindert. Hierzu dienen Keilpaare 11, 13; 12, 14 die mehrfach, z.B. 3-fach über der Länge des Mitnehmers parallel wirkend angeordnet sind.
- In Fig. 4 der Endabschnitt des Mitnehmers gezeigt. Das Rückstellen der Keile bei entspannter Kette K bewirkt ein Federpaar 50, das über Widerlager 52 mit einer Einstellmutter 52a an einer Zugstange 51 befestigt ist. Die Zugstange ist über Verbindungsplatten 54, 54' jeweils mit zwei parallel nebeneinander angeordneten Keilen 11, 12 verbunden. An dem anderen Ende der Zustange ist das eine Ende der Kette K befestigt, und das andere Ende des Federpaares 50 stützt sich an der Grundplatte 21 ab.Die Rückstellkraft der Feder im gespannten Zustand ist zweckmäßig auf 20 kp festgelegt. Ihre Anfangsstellung wird über die Mutter 52a auf der Zugstange 51 bestimmt. In der abgesenkten Endstellung liegen die Verbindungsplatten 54 an einem Anschlag 15 an, der zusammen mit den unteren Keilen 13, 14 an der Grundplatte 21 angeschweißt ist. Die Grundplatte ist mit dem anderen Kettenende verbunden, so daß bei Spannung der Kette die Keile auf der Gleitfläche 16 sich verschieben, daß die Deckplatte 20, die obenseitig einen Haftbelag 10 trägt und mit dem Steg 55 in ihrer Seitenlage zwischen den Keilen fixiert ist, sich nach oben über das Bodenniveau BN hebt. Damit eine vollflächige Kraftwirkung erreicht wird und die Fertigungstoleranzen nicht unnötig eng zu halten sind, ist es vorgesehen, daß die oberen Keile 11, 12 jeweils in ihrer Lage auf der Zugstange 51, die als Gewindestange ausgeführt ist, über die Verbindungsplatte 54 einstellbar ist. Alternativ können auch die Keile an der Verbindungplatte verstellbar befestigt sein oder über Ausgleichsfedern, z.B. Tellerfedern mit dieser elastisch verbunden sein.
- Damit bei entspannter Kette die Keile auch unbelastet aufeinanderliegen und die Deckplatte sich absenkt, sind seitlich an der Verbindungsplatte 54 Mitnehmerstifte 22 angeordnet, die an Gleitflächen 23a der schräg in Keilgleitflächenrichtung in den nach oben gebogenen U-Schenkeln der Grundplatte 21 verlaufenden Ausnehmungen 23 anliegen. Ebenso wirkt das Federpaar in Schräglage.
- Die linearen Keile können auch durch aquivalente Bauelemente wie Schraubenflächen oder Exzenter ersetzt werden.
- Die Grundplatte 21 ist mit Achsen 32 auf zahlreichen Räderpaaren 30, 31 in der U-förmigen, in den Boden B eingelassenen Mitnehmerbahn MB fahrbar gelagert. Die Achse 32 ist gegen die Grundplatte 21 in Höhenrichtung um einen Federweg hl elastisch verschieblich, der etwas größer ist als der Abstand h der Grundplatte 21 zur Mitnahmerbahn MB, so daß bei insbes. stoßartiger Überlast die Kraft auf die Räder 30, 31 auf die Federkraft begrenzt ist. In der unteren Grundstellung der Achse 32 sind die Federpaare 40, 41, die die Achse 32 mit einem Lagerbügel 33 herunterdrücken, bezogen auf alle entsprechenden Federn des Mitnehmers auf eine solche Vorspannung eingestellt, die der vollen aufzubringenden Mitnehmerhubkraft von 2000 kp entspricht. Die Lagerbügel 33 sind mit Bohrungen 33a, 33b in den Führungsbolzen 42, 43 vertikal verschieblich geführt. Die Federn 40, 41 stützen sich an Köpfen 42a, 43a oder Muttern der Führungsbolzen 42, 43 ab. Die U-Schenkel der Grundplatte 21 sind für den Durchtritt der Welle 32 entsprechend mit einer Ausnehmung versehen. Selbstverständlich können auch andere bekannte Achsfedersysteme oder Stoßdämpfer verwendet werden.
- In der dargestellten Ausführung sind zwölf Räderpaare und sechs mal zwei Keilpaare vorgesehen. Selbstverständlich sind auch andere Anordnungen möglich. Auch'kann die Druckfederanordnung durch eine Zugfeder ersetzt werden. Die Steuervorrichtung St ist nur schematisch dargestellt, da es in bekannter Weise aufgebaut sein kann.
Claims (13)
- Patentansprüche l.Fördervorrichtung für Container, die vorzugsweise im Boden eines Laderaumes eines Lastkraftfahrzeuges angeordnet ist und aus parallelen Rollenbahnen mit hydraulich über bzw. unter das Bodenniveau heb- und senkbaren Rollen besteht, zwischen denen ein über bzw. unter das Bodenniveau heb- und senkbarer Mitnehmer in einer parallelen Bahn fahrbar gelagert ist, der durch ein über die gesamte Bahnlänge über endseitig gelagerte Umlenkräder hin und zurück umlaufenden Zugkette oder ein Zugseil mittels eines Antriebsmotors über eines der Umlenkräder steuerbar in beide Richtungen verfahrbar ist dadurch gekennzeichnet, daß das eine der Umlenkräder (U2) in Spannrichtung der Kette (K) beweglich gelagert und mit einem steuerbaren Spannantrieb (HZ) verbunden ist, und der Mitnehmer (M) mit seiner obenseitigen Deckplatte (20) mittels einer Höhenverstellvorrichtung (11, 13; 12, 14) die durch die Spannung der Kette (K) betätigbar ist, gegen eine in der Mitnehmerbahn (MB) fahrbar gelagerten Grundplatte (21) höhenverstellbar ist.
- 2. Fördervorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Höhenverstellvorrichtung aus einer zwischen der Deckplatte (20) und der Bodenplatte (21) befindlichen jeweils gegeneinander angestellten Keilanordnung von über den gesamten Mitnehmer (M) verteilten Keilpaaren (11, 13; 12, 14), dessen oberer Keil (11, 12) jeweils mit dem einen Kettenende und dessen unterer Keil (13, 14) jeweils mit dem anderen Kettenende verbunden ist, so daß die Keile durch Kettenspannung auf schräg von unten nach oben verlaufenden Gleitflächen (16) verschiebend die Deckplatte (20) anheben.
- 3. Fördervorrichtung nach Anspruch 2 dadurch gekennzeichnet, daß die unteren Keile (13, 14) an der Grundplatte befestigt sind und die oberen Keile (11, 12) in Zugrichtung einstellbar über eine Zugstange (51) mit der Kette (K) verbunden sind.
- 4. Fördervorrichtung nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Zugstange (51) und der Grundplatte (21) eine Feder (50),vorzugsweise etwa in Keil-Gleitflächenrichtung, angeordnet ist, die die Zugstange (51) bei entspannter Kette (K) zurückzieht und daß die Anordnung der oberen Keile (11, 12) durch Mitnehmer, vorzugsweise an Gleitflächen (23a), die in nach oben abgewinkelten Schenkeln der Grundplatte (21) parallel zu den Keilgleitflächen (16) verlaufen, sich obenseitig abstützenden Mitnehmerstiften (22) bei der Rückstellung der Keile durch die Feder (50) nach unten geführt werden.
- 5. Fördervorrichtung nach Anspruch 4 dadurch gekennzeichnet, daß die Keilneigung ca. 1:4 beträgt und die Federkraft der Feder (50) im zusammengezogenen Zustand ca. 20 kp beträgt und die Kettenzugkraft bei voller Keilanhebung ca. 500 kp beträgt.
- 6. Fördervorrichtung nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, daß die Keilpaare (11, 13; 12, 14) jeweils beidseitig der Zugstange (51) angeordnet sind und die Keile (11, 12) jeweils über eine Verbindungsplatte (54) mit der Zugstange (51) verbunden sind und diese eine Gewindestange ist, auf der die Lage der Verbindungsplatte verstellbar ist und daß die Mitnehmerstifte (22) vorzugsweise seitlich in die Verbindungsplatte (54) eingesetzt sind und daß die Deckplatte (20) mit einem Steg (55) zwischen den Keilen (11, 12) eingreifend auf diesen aufliegt.
- 7. Fördervorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (21) nach oben U-förmig abgewinkelt ist und die Deckplatte (20) nach unten U-förmig abgewinkelt ist und obenseitig eine Haftschicht (10) z.B. aus Asbest oder profiliertem Gummi oder elastischem Kunststoff trägt und die U-Schenkel der Deckplatte (21) einige Millimeter seitlichen Abstand zur Mitnehmer: bahn (MB) haben, die nach oben abgewinkelt ist, und die Gesamttiefe der Bahn (MB) unter dem Bodenniveau (BN) ca. 65 mm beträgt und die Höhe des abgesenkten Mitnehmers (M) über dem Boden der Mitnmerbahn (MB) ca. 60 mm beträgt.
- 8. Fördervorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (21) auf Räderpaaren (30, 31) fahrbar gelagert ist und die Achsen (32) der Räder (30, 31) um einen solchen Bereich vertikal beweglich federnd gelagert sind, daß die Bodenplatte (21) den Boden der Mitnehmerbahn (MB) erreichen kann.
- 9. Fördervorrichtung nach Anpruch 8 dadurch gekennzeichnet, daß die Achsen (32) jeweils beidseitig auf der Bodenplatte (21) in Lagerbügeln (33), die in Führungsbolzen (42, 43)vertikal geführt sind, liegen und auf die Lagerbügel (33) jeweils beidseitig Federpaare (40, 41) drücken, die andererseits sich an einem Kopf (42a, 43a) oder einer Mutter der Führungsbolzen (42, 43) jeweils abstützen.
- 10. Fördervorrichtung nach Anspruch 9 dadurch gekennzeichnet, daß die Federn (40, 41) aller Achsen (32) zusammengenommen so hoch vorgespannte sind, wenn die Achsen in ihrer untersten Stellung sind, daß sie die volle Mitnehmerhubkraft, z.B. 2000 kp, aufbringen.
- 11 Fördervorrichtung nach Anspruch 10 dadurch gekennzeichnet, daß der Spannantrieb (HZ) ein Hydaulik- oder Pneumatikzylinder-Kolben ist, der einerseits am Boden befestigt ist und andererseits mit der Achse des Umlenkrades (U2) verbunden -ist.
- 12. Fördervorrichtung nach Anspruch 11 dadurch gekennzeichnet, daß das Umlenkrad (U2) an einem Armpaar eines zweiarmigen Hebelpaares (H2) schwenkbar gelagert ist, an dessen anderem Armpaar die Kolbenstange des Hydraulikantriebes (HZ) gelenkig angreift.
- 13. Fördervorrichtung nach Anspruch 12 dadurch gekennzeichnet, daß der Hydraulikzylinder (HZ) über eine Zuleitung mit einem Steuerpult (St) mit steuerbaren Ventilen verbunden ist, die mit einer Hydraulikversorgungsvorrichtung (HV) in Verbindung stehen.
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1985
- 1985-02-13 DE DE19853504869 patent/DE3504869C2/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
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