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BESCHREIBUNG
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Umbau
eines einschaligen Schornsteins zu einem dreischaligen Schornstein mit beweglicher
Innenschale und Dämmstoffschicht.
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Es ist bekannt, entsprechend den 2'Richtlinien für Querschnittsveränderungen
und Innenabdichtung von Schornsteinen" Querschnittsveränderungen vorhandener Schornsteine
in oder an bestehenden Gebäuden durch Einbau von Einsatzrohren, durch Innenauskleidung
mit Leichtbeton oder Innenbeschichtung mit Mörtel vorzunehmen. Grundsätzliche Voraussetzung
zur Durchführung solcher Querschnittsveränderungen ist, daß sie nur an Schornsteinen
vorgenommen werden dürfen, die alle Anforderungen an Rauch- und Abgasschornsteine
erfüllen und unter Berücksichtigung der anzuschließenden Feuerstätten eine Verringerung
der lichten Querschnitte zulassen.
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Die Möglichkeit, in vielen Fällen aber auch die Notwendigkeit, den
Schornstein zu verändern, ergibt sich durch die Entwickiung moderner Wärmeerzeuger
mit sehr hohen Wirkungsgraden und den daraus resultierenden sehr niedrigen Abgastemperaturen
in Verbindung mit geringerem Wärmebedarf der Gebäude wegen erhöhter Wärmedämmung
der Gebäudeaußenflächen und genauerer Wärmebedarfsberechnungen entsprechend den
bestehenden Richtlinien zur Wärmebedarfsermittlung von Gebäuden. Dadurch sind oft
nur noch erheblich kleinere lichte Schornsteinquerschnittsflächen erforderlich mit
der Folge, daß für den Einbau bzw. die Ergänzung bestehender Schornsteine erheblich
mehr Raum zur Verfügung steht als bisher.
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Um nicht nur den Schornsteinquerschnitt zu verändern, sondern gleichzeitig
auch dessen Brandsicherheit und Wärmedämmung wesentlich zu verbessern, liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zu schaffen,
mit deren Hilfe ein vorhandener einschaliger Schornstein auf einfache Weise so umgerüstet
werden kann, daß sich in einem einzigen Arbeitsvorgang ein dreischaliger Schornstein
mit Dämmstoffschicht und beweglicher Innenschale ergibt.
Vorstehende
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß außen auf die Mantelwand von Abschnitten
der Innenschale vor deren Einbau in die Außenschale Abschnitte der Dämmstoffschicht
aufgelegt werden, welche im entspannten Zustand dicker sind als der Zwischenabstand
zwischen Innen- und Außenschale im fertig montierten Zustand, dann jeweils die Dämmstoffschicht
bis auf eine Dicke, die kleiner ist als der Zwischenabstand zwischen Innen- und
Außenschale, zusammengedrückt wird, dann die Abschnitte der Innenschale in an sich
bekannter Weise nacheinander von oben in die Außenschale eingesenkt und übereinander
gesetzt werden, wobei während des Einsenkens die Dämmstoffschicht zusammengedrückt
gehalten und anschließend vom Preßdruck entlastet wird, so daß sie infolge Eigenelastizität
an der Außenschale zur Anlage kommt und die Innenschale seitlich stützt.
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Die zur Verfügung stehenden Dämmstoffe, z.B. Mineralfasermatten, bieten
optimale Wärmedämmung und Brandsicherheit und haben gegenüber Wärmedämmungen aus
zwischen die Innen- und Außenschale eingeschütteten körnigen Dämmstoffen den entscheidenden
Vorteil, daß Sicherheit über ihre Lage zwischen der Innen- und Außenschale des Schornsteins
besteht. Bei geschütteten Dämmaterialien können sich größere Hohlräume bilden, insbesondere
dann, wenn der Schornstein nachträglich angebohrt wird, um eine weitere Feuerstätte
anzuschließen, und man erhält keine freie Beweglichkeit der Innenschale.
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Wegen der guten Wärmedämmung der Mineralfasermatten lassen sich auch
unter ungünstigen Bedingungen leicht entsprechende Verhältnisse wie bei einer 24
cm dicken Wandung mit einem Wärmedurchlaßwiderstand von mindestens 0,65 mK/W (entsprechend
Ausführungsart I DIN 4705, Teil 2 bzw. DIN 18160, Teil 1, Tabelle 1) herstellen.
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Ei weiterer mit der Erfindung verbundener Vorteil besteht darin, daß
die im zusammengepreßten Zustand eingebauten Dämmsto£fmatten selbst unmittelbar
elastische Stützglieder der Innenschale bilden, so daß auch aus vorhandenen einschaligen
Schornsteinen dreischalige Schornsteine mit Dämmstoffschicht und beweglicher Innenschale
(entsprechend DIN
18147, Teil 1) gemacht werden können. Selbstverständlich
besteht die Möglichkeit, zusammen mit den Dämmstoffmatten weitere elastische Stützglieder,
z.B. aus nichtrostendem Stahl, einzubringen, welche ergänzend zur seitlichen elastischen
Abstützung der Innenschale beitragen. Diese kann z.B. ein aus einzelnen Abschnitten
zusammengesetztes Rohr aus Schamotte ode Leichtbeton sein.
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Die Konstruktion der Vorrichtung zum Einbau der Dämmstoffmatten zusammen
mit dem Innenrohr kann an die bekannten Einsatzvorrichtungen zum nachträglichen
Einbau von Schamotte- oder Leichtbetonrohren anknüpfen. Diese bestehen normalerweise
aus einem an einer Aufhängevorrichtung hängenden Spreizmechanismus, der sich in
einen Abschnitt der Innenschale einführen und dort durch radiales Aufspreizen festklemmen
läßt. Um gleichzeitig auch die Dämmstoffmatten mit einsetzen zu können, ist erfindungsgemäß
vorgesehen, daß an der an sich bekannten Einsatzvorrichtung äußere, radial bewegbare
Arme angebracht werden, welche radial von außen gegen die Dämmstoffschicht anlegbar
sind und in dem diese zusammengepreßt haltenden Zustand in die Außenschale passen.
Der erforderliche Preßdruck kann dabei entweder motorisch, z.B. mittels Kraftzylinder,
oder manuell oder schließlich auch mittels einer Hebelübersetzung durch das Gewicht
der Einsatzvorrichtung mit anhängender Innenschale erzeugt werden. Vorzugsweise
wird die Dämmstoffschicht zunächst in einer Umhüllung, z.B. einer Folie, zusammengepreßt
gehalten, in diesem Zustand zwischen die sie weiterhin zusammengepreßt haltenden
Arme gebracht und dann die Umhüllung aufgetrennt.
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Nachdem jeweils ein weiterer Abschnitt der Innenschale auf deren zuletzt
eingebauten Abschnitt aufgesetzt worden ist, wird die Spreizklemmung der Einsatzvorrichtung
gelöst. Da der Anpreßdruck der Arme von außen gegen die Dämmstoffschicht oft nicht
ausreichen wird, diese und den Abschnitt der Innenschale zu tragen, wird man in
vielen Fällen nach dem Lösen der Klemmverbindung zwischen Einsatzvorrichtung und
Innenschalenabschnitt
die Einsatzvorrichtung zusammen mit den die
Wärmedämmatte zusammengepreßt haltenden Armen aus der Außenschale herausziehen können,
ohne auch noch den Anpreßdruck der von außen gegen die Dämmstoffmatten drückenden
Arme aufheben zu müssen. Falls erforderlich, oder für zweckmäßig gehalten, kann
aber auch vor dem Zurückziehen der Einsatzvorrichtung der Anpreßdruck der Arme gegen
die Dämmstoffmatten aufgehoben oder reduziert werden.
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Es ist für die Praxis wichtig, daß eine einzige Vorrichtung zum Umrüsten
einer Vielzahl von Schornsteinquerschnitten verwendet werden kann. Um dies zu gewährleisten,
ist in bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß die hier allgemein
als Arme bezeichneten Organe zum Halten der Dämmstoffmatten im zusammengepreßten
Zustand leicht auswechselbar sind oder auswechselbare Teile haben, welche entsprechend
dem jeweiligen Schornsteinquerschnitt gewählt werden können. Außerdem kann weiterhin
vorgesehen sein, daß sich der Arbeitsbereich der genannten Arme radial verstellen
läßt.
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Auf Betätigungs-, Verriegelungs- und Verstelleinrichtungen der Arme
wird weiter unten eingegangen.
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Um das Einlassen der Innenschalenabschnitte zusammen mit darauf angebrachter
Dämmstoffschicht in die Außenschale zu erleichtern, können in weiterer bevorzugter
Ausgestaltung der Erfindung an den Armen, insbesondere deren unteren Ende, äussere
Führungsglieder, z.B. Federn und/oder Rollen angebracht sein, welche beim Herablassen
an der Außenschale entlang gleiten Bei Verwendung von Schamotterohren oder Einsatzrohren
aus anderem geeigneten Material mit keramischer Innenglasur und Fugendichtung mit
Säurekitt können somit vorhandene Schornsteine zu feuchtigkeitsunempfindlichen Schornsteinen
(entsprechend DIN 4705, Teil 1, Abs. 7.3) ergänzt werden. Alle notwendigen Sonderformstücke
für feuchtigkeitsunempfindliche Schornsteine
können auf diese Weise
mit eingebracht werden. Außerdem kann z.B. durch Verwendung einer außen gerippten
Innenschale, Profilierung der Umfangsflächen der Dämmstoffschicht, zusätzliches
Einbringen einer außen an dieser anliegenden, profilierten, dampfdurchlässigen Schale
oder Wahl einer von der inneren, z.B. quadratischen Querschnittsform der Außenschale
abweichenden äußeren, z.B. runden Querschnittsform der Dämmstoffschicht für Hinterlüftung
der Innenschale gesorgt werden.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen: Fig. 1 Einen Axialschnitt durch einen vorhandenen einschaligen Schornstein
beim Einbau einer Innenschale mit Wärmedämmung nach dem erfindungsgemäßen Verfahren;
Fig. 2, jeweils einen vereinfachten Längsschnitt durch 3 eine Vorrichtung zum gleichzeitigen
Einbau einer Innenschale und einer Dämmstoffschicht in einen einschaligen Schornstein,
wobei die die Dämmstoffschicht zusammendrückenden Arme im entspannten bzw. gespannten
Zustand gezeigt sind; Fig. 4 einen Querschnitt durch die Vorrichtung nach Fig. 1
bis 3, Fig. 5 eine gegenüber Fig. 2 und 3 abgewandelte Ausführungsform.
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Fig. 1 zeigt einen vorhandenen einschaligen Schornstein 10, in welchen
eine aus Abschnitten zusammengesetzte Innenschale 12 zusammen mit einer Dämmstoffschicht
14 eingebaut wird. Der Einbau erfolgt abschnittsweise vom Kaminkopf oder Dachboden
aus.
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Fig. 1 zeigt eine bereits bis zu einer bestimmten Höhe aufgebaute
Innenschale 12, auf die gerade ein weiterer Abschnitt
aufgesetzt
wird. Dies geschieht mittels einer an sich bekanntein Einsatzvorrichtung 16, die
z.B. in den einzubauenden Schamotterohrabschnitt eingeführt und dann mit solcher
Klemmkraft radial aufgespreizt werden kann, daß sie in der Lage ist, den Schamotterohrabschnitt
beim Einsenken in den Schornstein zu tragen. Die Einsatzvorrichtung 16 hängt in
bekannter Weise an einer Aufhängevorrichtung 18, mittels derer sie in den Schornstein
herabgelassen werden kann.
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Um gleichzeitig mit der Innenschale 12 die Dämmstoffschicht 14 aus
Mineralfasern in den Schornstein einbringen zu können, sind an der bekannten Einsatzvorrichtung
16 über den Umfang verteilt mehrere Arme 20 um Gelenke 22 schwenkbar gelagert. Die
Gelenke 22 befinden sich an den radial äußeren Enden von sich radial erstreckenden,
in ihrer Länge verstellbaren Tragarmen 24, die mit ihrem radial inneren Ende in
einem Zentralteil 26 befestigt sind, welches seinerseits mit dem zentralen Führungsbolzen
28 der bekannten Einsatzvorrichtung 16 fest oder axial verstellbar, z.B. mittels
Schraubgewinde, verbunden ist. Auch die Einstellbarkeit der Länge der Tragarme 24
kann mittels Schraubgewinde erzielt werden. Fig. 4 zeigt hierzu zwei verschiedene
Ausführungsvarianten. Danach kann entweder eine Gewindemuffe 30 mit Innengewinde
mit zwei getrennten Gewindebolzen 32 in Schraubeingriff stehen, wobei entweder die
beiden Enden der Gewindemuffe 30 oder die Gewindebolzen 32 Gewinde mit unterschiedlicher
Steigungsrichtung haben, so daß bei Drehung der Gewindemuffe 30 je nach Drehrichtung
die Gewindebolzen 32 einander annähern oder voneinander weg bewegt werden und damit
die Länge der Tragarme verkürzt bzw. vergrößert wird.
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Anstelle der Gewindemuffe 30 könnte auch ein Gewindebolzen 34 Verwendung
finden, der mit seinen beiden Enden in gegenüberliegende Gewindebohrungen der Enden
des geteilten Tragarms eingreift. Auch in diesem Fall sind Gewinde bzw. Gewindeabschnitte
mit unterschiedlicher Steigungsrichtung vorhanden.
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Wie ebenfalls aus Fig. 4 ersichtlich, haben die Arme 20 die Form von
Platten, welche im Querschnitt der Form der Außenkontur der Innenschale 12 angepaßt
sind. Im Falle eines runden Querschnitts dienen mehrere im Querschnitt bogenförmige
Platten 20, die radial von außen gegen die Dämmstoffschicht 14 anpreßbar sind, als
Anpreßarme. Bei rechteckigem Querschnitt, wie z.B. gemäß Fig. 4, können die plattenförmigen
Arme 20 entweder parallel zu den Seitenkanten der Innenschale 12 oder mit Bezug
auf den Querschnitt diagonal beweglich sein.
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Fig. 1 zeigt, wie die Arme 20 aus der offenen, gemäß Fig. 2 nach unten
divergierenden Stellung in die nach unten konvergierende Spannstellung gemäß Fig.
3 bewegbar sind. Zu diesem Zweck haben die Arme 20 nach oben über die Gelenke 22
hinaus reichende Verlängerungen, gegen die von radial innen Druckhebel 36 andrückbar
sind, welche zusammen mit einem Druckübertragungsgestänge 38, 40 eine Spannvorrichtung
bilden.
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Werden die Drucknebel 36 radial nach außen bewegt, so drücken sie
die plattenförmigen Arme 20 aus der divergierenden Stellung nach Fig. 2 in die konvergierende
Stellung nach Fig. 3, wobei die Dämmatte 14 gegen den Innenschalenabschnitt 12 zusammengepreßt
wird. Aus Gründen der Zeichnungsvereinfachung sind in Fig. 2 und 3 nur die Arme
20, nicht aber der Spannmechanismus 38, 40 in unterschiedlichen Stellungen gezeigt.
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7um Spannen und Entspannen dient im Beispielsfall nach Fig. 2 und
3 ein Betätigungshebel 42, welcher an einer bestimmten Stelle des Führungsbolzens
28 axial fest, aber verschwenkbar gelagert ist und aus der in Fig. 2 gezeigten gestreckten
Lage in die in Fig. 3 dargestellte Querlage umlegbar ist. Der Betätigungshebel 42
ist mit dem an den Tragarmen 24 gelagerten Spannmechanismus 38, 40 derart verbunden,
daß beim Umlegen des Betätigungshebels 42 in die Stellung nach Fig 3 das Druckübertragungsgestänge
des Spannmechanismus 38, 40 aus der Stellung nach Fig. 2 in die Stellung nach Fig.
1 nach oben gezogen wird, wobei sich die Druckhebel 36 radial nach außen bewegen.
Diese Spannung der Vorrichtung wird außerhalb des
Schornsteins
vorgenommen, um eine Dämmatte gegen die Außenseite eines Innenschalenabschnitts
anzupressen. Nachdem dieser dann in dem vorhandenen Schornstein herabgelassen worden
ist, kann mittels eines Zugseils 44, welches an einer Öse am freien Ende des Betätigungshebels
42 angreift, dieser wieder aus der Stellung nach Fig. 3 in die nach Fig. 2 zurückgestellt
werden, wodurch die Vorrichtung entspannt wird. Für die Rückstellung der Arme 20
in die divergierende Stellung nach Fig. 2 sorgen Entspannungsfedern 46, die als
Zugfedern zwischen dem oberen Ende der Arme 20 und dem Druckübertragungsgestänge
der Spannvorrichtung 38, 40 aufgespannt sind.
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Zusätzlich können auch noch Rückholfederelemente 48 vorgesehen sein,
welche gemäß Fig. 1 zwischen den Druckhebeln 36 und der Aufhängevorrichtung 18 aufgespannt
sind und das Bestreben haben, die Druckhebel 36 in die entspannte Lage zurückzuziehen.
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Es versteht sich, daß die Betätigung und Ausbildung der Spannvorrichtung
38, 40 für die Arme 20 in vielfacher Weise anders vorgenommen werden kann als vorstehend
anhand eines einzigen Ausführungsbeispiels beschrieben. So kann z.B. auch die Preßspannung
der Arme 20 dadurch verändert werden, daß entweder das Zentralteil 26 relativ zur
Einsatzvorrichtung 16 axial verstellt oder die Länge der Tragarme 24 verändert wird.
Die zuletzt genannte Maßnahme dient bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel in
erster Linie jedoch dafür, die Vorrichtung an unterschiedliche Querschnittsweiten
anzupassen.
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Eine weitere Möglichkeit, das Zusammenpressen der Dämmatte 14 mittels
radial beweglicher Arme zu verwirklichen, besteht darin, die Einsatzvorrichtung
16 relativ zu dem Zentralteil 26 und den Gelenken 22 axial relativ beweglich auszubilden
und das Gewicht der Einsatzvorrichtung 16 mit daran hängendem Innenschalenabschnitt
über Hebel in der Drehrichtung auf das Druckübertragungsgestänge der Spannvorrichtung
38, 40 wirken zu lassen, daß die Druckhebel 36 das Bestreben haben, sich radial
nach außen zu bewegen.
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Es ist auch ohne weiteres klar, daß anstelle der zuletzt genannten
Gewichtsbelastung des Spannmechanismus 38, 40 und der Umstellung mit Betätigungshebel
42 gemäß Fig. 2 und 3 eine motorische Spannung und Entspannung möglich ist, indem
die Druckhebel 36 direkt oder über ein Übertragungsgestänge durch Kraftzylinder
radial nach außen und nach innen bewegt werden.
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Schließlich ist die Erfindung auch nicht an das Verschwenken der Arme
20 gebunden. Es fällt einem Fachmann nicht schwer, ähnlich wie bei Spannbacken einer
Drehbank Arme 20 in einer rein tranlatorischen radialen Bewegung zu verfahren. Ausgehend
von der beschriebenen Ausführung braucht man sich dazu nur vorzustellen, daß die
Arme 20 fest mit den in ihrer Länge veränderlichen Tragarmen 24 verbunden sind.
Die Längenänderung der Tragarme 24 würde in diesem Fall motorisch vorgenommen werden.
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Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel wird das Einlassen der Innenschalenabschnitte
zusammen mit der Dämmstoffschicht in die Außenschale dadurch erleichtert, daß an
den Armen 20, insbesondere nahe deren unteren Enden, Federn 50 und/oder Rollen 52
angebracht sind.
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Die in Fig. 5 gezeigte Vorrichtung wird gegenüber der nach Fig. 1
bis 4 bevorzugt, da sie wesentlich einfacher ist und auch das damit auszuführende
Verfahren leichter auszuführen ist. In diesem Fall ist mit der nur angedeuteten
Einsatzvorrichtung 16, zu der auf die Ausführungen zu Fig. 1 verwiesen werden kann,
und der Aufhängevorrichtung 18 eine runde, rechteckige oder quadratische Grundplatte
54 fest verbunden. An dieser Grundplatte sind mittels der Scharniere 22 zwei oder
mehr Arme 20 verschwenkbar gelagert. Im Beispielsfall eines quadratischen inneren
Querschnitts sind vier Arme 20 vorhanden, deren jeder durch ein Scharnier bzw. Gelenk
22 am oberen Ende radial verschwenkbar an der Grundplatte 54 gelagert ist. Die Scharniere
mit den Gelenken 22 können z.B. durch eine Schraubverbindung
mittels
Langlöchern mit der Grundplatte 54 verbunden sein, so daß sie radial verstellbar
sind und der Abstand zwischen den Armen dem jeweiligen Außenmaß der Innenschale
12 einschließlich Dämmstoffschicht 14 leicht angepaßt werden kann.
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Wie aus Fig. 5 ersichtlich, sind im unteren Bereich an den Seitenkanten
der Arme 20 Verriegelungshülsen 56 angebracht.
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Wenigstens eine Verriegelungshülse 56 an der Seitenkante eines Arms
20 kommt im gezeigten Spannzustand der Vorrichtung jeweils in Flucht mit wenigstens
einer Verriegelungshülse am jeweils benachbarten Arm 20, so daß ein Riegelbolzen
58 in die axial fluchtenden Verriegelungshülsen 56 von oben her eingeführt werden
kann. Dadurch bilden im Spannzustand gemäß Fig. 5 sämtliche Arme 20 eine formschlüssig
verbundene Einheit, die in sich den radial wirkenden Spanndruck aufnimmt. Die Riegelbolzen
58 sind vorzugsweise mit nicht gezeigten Zugseilen verbunden, die z.B.
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durch Führungsösen an der Grundplatte 54 hindurch nach oben geführt
sind.
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Die Vorrichtung nach Fig. 5 hat keine auf die Arme 20 wirkende Spannvorrichtung,
mit deren Hilfe die Dämmstoffschicht 14, ausgehend vom lockeren Zustand, zusammengepreßt
werden könnte. Es ist in diesem Fall vorgesehen, daß Innenschalenabschnitte 12 mit
einer darauf gehaltenen Dämmstoffschicht 14 zum Einsatz kommen, bei denen die Dämmstoffschicht
durch eine Umhüllung im zusammengepreßten Zustand gehalten wird. Bei der Umhüllung
zinn es sich z.B. um eine leicht aufzutrennende Schrumpffolie handeln. Derartige
in eine Schrumpffolie eingehüllte isolierte Innenschalenabschnitte werden bisher
nur beim Neubau mehrschaliger Schornsteine eingesetzt, weil man keine Möglichkeit
sah, nach dem Einsenken in die Außenschale eines vorhandenen Schornsteins in der
Tiefe die Hülle abzulösen.
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Bei Verwendung der Vorrichtung nach Fig. 5 wird so vorgegangen, daß
bei gelöster Verriegelung 56, 58 und radial nach außen aufgeschwenkten Armen 20
jeweils ein Abschnitt der Innenschale mit
einer z.B. durch eine
Schrumpffolie zusammengepreßten Dämmstoffschicht auf die Einsatzvorrichtung 16 aufgesetzt
wird.
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Dann werden mühelos die Arme 20 in die gezeigte radial innere Stellung
gebracht und mittels der Riegeleinrichtungen 56, 58 gegenseitig fest verriegelt.
Nunmehr wird die Schrumpffolie oder andere die Dämmstoffschicht 14 zusammengepreßt
haltende Umhüllung aufgeschnitten, so daß die Dämmstoffschicht 14 nicht mehr durch
die Umhüllung, sondern durch die verriegelten Arme 20 im zusammengepreßten Zustand
gehalten wird. Die aufgeschlitzte Folie kann mittels eines oder mehrerer Klemmhebel
60 an der Grundplatte 54 festgeklemmt werden. In diesem Zustand werden die einzelnen
Abschnitte der Innenschale 12 mit Dämmstoffschicht 14 nacheinander in die vorhandene
Außenschale des Schornsteins eingesenkt und von unten nach oben fortschreitend zusammengesetzt.
Jeweils nach dem Absetzen eines Innenschalenabschnitts werden durch nach oben aus
dem Schornstein herausgeführte Zugseile die Riegelbolzen 58 aus den Verriegelungshülsen
56 herausgezogen. Wenn dann nach dem Lösen der Einsatzvorrichtung 16 vom Innenschalenabschnitt
12 die Vorrichtung gemäß Fig. 5 wieder nach oben aus dem Schornstein herausgezogen
wird, nimmt sie die an ihr bei 60 festgeklemmte, aufgeschlitzte Folie mit. Die elastische
Dämmstoffschicht 14 dehnt sich radial aus und legt sich in der oben beschriebenen
Weise stützend an der Außenschale des Schornsteins an.
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