DE3500071C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Zylinderkopfdichtung mit mindestens
einer Brennraum-Durchgangsöffnung, welche ein beidseitig
mit Weichstoffauflagen beschichtetes Trägerblech
sowie einen die Brennraum-Durchgangsöffnung einfassenden
metallischen Dichtring aufweist, wobei für den Weichstoff
der Weichstoffauflage eine ausreichende Kompressibilität
derselben gewährleistende Ausweichräume vorgesehen sind.
Eine bekannte Zylinderkopfdichtung mit einem verhältnismäßig
dünnen Trägerblech mit nach beiden Seiten herausgedrückten
Verankerungszacken und demgegenüber verhältnismäßig
dicken Weichstoffauflagen, in deren freie Oberflächen
flache, wannenförmige Vertiefungen eingeprägt sind,
zwischen denen ein regelmäßiges Netz von schmalen zusammenhängenden
Stegen stehengeblieben ist, ergibt sich aus der
DE-PS 26 46 832. Bei dieser bekannten Zylinderkopfdichtung
bestehen die Weichstoffauflagen aus kompressiblem Material,
nämlich aus kunststoffgebundenen Asbestfasern, und dank der
zwischen den Vertiefungen befindlichen schmalen Stege
passen sich die Weichstoffauflagen verhältnismäßig gut
an die Oberflächenstruktur der abzudichtenden Flächen von
Motorblock und Zylinderblock an, da beim Anziehen der Zylinderkopfschrauben
die verhältnismäßig verformungsweichen
Stege flachgedrückt werden.
Verwendet man aber das herkömmliche Material, nämlich kunststoffgebundene
Asbestfasern für die Weichstoffauflagen einer
Zylinderkopfdichtung, so verlangt dies nicht nur einen verhältnismäßig
hohen Aufwand bei der Herstellung der Bindemittel-
Asbestfaser-Mischung sowie beim Auftragen dieser
Mischung auf das Trägerblech, sondern Fasermaterial-Weichstoffauflagen
machen auch Nachbehandlungsschritte notwendig,
um die Abdichtungsgüte, vor allem die Querschnittsdichtigkeit,
des Weichstofffmaterials zu verbessern und um ein Ankleben
der Weichstoffauflagen am Zylinderkopf und am Motorblock
zu verhindern, damit die Zylinderkopfdichtung zerstörungsfrei
ausgebaut werden kann; diese Nachbehandlungsschritte
bestehen im ganzen oder teilweisen Tränken des
Weichstoffmaterials mit Imprägniermitteln sowie im Aufbringen
einer Oberflächenbeschichtung.
Viel leichter herstellbar sind Weichstoffauflagen aus einem
elastomeren, inkompressiblen Material wie einem Kautschuk.
Derartige elastomere Weichstoffauflagen passen sich auch
optimal an die Oberflächenstruktur der abzudichtenden
Flächen an, jedoch werfen sie ein bislang bei Zylinderkopfdichtungen
der eingangs erwähnten Art nicht bewältigtes
Problem auf: Bei den heutigen Hochleistungsmotoren sowie
bei Motoren für Nutzfahrzeuge werden an die mechanische
Festigkeit einer Zylinderkopfdichtung hohe Anforderungen
gestellt, so daß man bestrebt ist, die die Brennraum-
Durchgangsöffnungen einfassenden, metallischen Dichtringe,
wie die bekannten aus Metallblech hergestellten Einfassungsbördelringe,
unmittelbar am Trägerblech zu befestigen. Wenn
sich beim Anziehen der Zylinderkopfschrauben diese Dichtringe
aber nicht in das Material der von ihnen übergriffenen
Weichstoffauflagen eindrücken lassen, wie dies bei geläufigen
Zylinderkopfdichtungen und auch bei der bekannten Zylinderkopfdichtung
nach der DE-PS 26 46 832 der Fall ist, führen inkompressible
Weichstoffauflagen aus elastomerem Material zu
einer ungenügenden oder sogar völlig fehlenden Höhenanpassungsfähigkeit
zwischen den die Brennraum-Durchgangsöffnungen einfassenden,
metallischen Dichtringen und den inkompressiblen
Weichstoffauflagen, so daß beim Anziehen der Zylinderkopfschrauben
der Fall eintreten kann, daß nur im Bereich der die
Brennraum-Durchgangsöffnungen einfassenden Dichtringe oder
nur im Bereich der Weichstoffauflagen die erforderliche
Dichtflächenpressung auftritt. Wird eine inkompressible,
elastomere Weichstoffauflage also nur um einige hundertstel
Millimeter zu dick gemacht, so tragen beim Anziehen der
Zylinderkopfschrauben die Weichstoffauflagen bereits den
größten Teil der Schraubenkräfte, und es ergibt sich eine
Verteilung der Dichtflächenpressung zwischen den die Brennraum-
Durchgangsöffnungen einfassenden, metallischen Dichtringen
und den Weichstoffauflagen, die den Erfordernissen
im Betrieb gerade entgegengesetzt ist, da die durch eine
Zylinderkopfdichtung abzudichtenden Drücke im Brennraumbereich
sehr viel höher sind als im Bereich von Durchgangsöffnungen
für die Kühlflüssigkeit und das Schmieröl. Die zu
fordernde Präzision bei der Herstellung einer Zylinderkopfdichtung
würde also bei der Verwendung von inkompressiblen
Weichstoffauflagen aus elastomerem Material weit höher als
die wirtschaftlich noch vertretbaren Fertigungstoleranzen
liegen.
Der Erfindung lag deshalb die Aufgabe zugrunde, eine auch
für die heutigen Hochleistungsmotoren und insbesondere für
die Verbrennungsmotoren von Nutzfahrzeugen geeignete
Zylinderkopfdichtung zu schaffen, die sich verhältnismäßig
billig herstellen läßt und eine definierbare, funktionsgerechte
und funktionssichere Verteilung der Dichtpressung
über die Zylinderkopfdichtung ermöglicht, d. h. eine verhältnismäßig
hohe Dichtpressung im Bereich der Brennraum-
Durchgangsöffnungen und eine geringere Dichtflächenpressung
in den übrigen Bereichen der Zylinderkopfdichtung.
Ausgehend von einer Zylinderkopfdichtung der eingangs
erwähnten Art läßt sich diese Aufgabe erfindungsgemäß
dadurch lösen, daß der in Kompressionsrichtung verformungssteif
ausgebildete Dichtring unmittelbar am Trägerblech befestigt
ist, die senkrecht zur Dichtungsebene über den Dichtring
überstehende Weichstoffauflagen im wesentlichen aus
einem Elastomer bestehen, die Dicke des Trägerblechs das
2- bis 8fache der Dicke einer Weichstoffauflage und
das Ausweichraumvolumen etwa 50% bis 80% des Weichstoffvolumens
beträgt. Zur Schaffung von Ausweichräumen für
das Elastomer können die Weichstoffauflagen aus einem
geschäumten Elastomer gefertigt oder an mindestens einer
ihrer Grenzflächen mit Vertiefungen versehen werden, es
ist aber auch möglich, das Trägerblech als Lochblech auszubilden,
so daß das elastomere Material der Weichstoffauflagen
beim Anziehen der Zylinderkopfschrauben in die
Öffnungen des Trägerblechs hinein verdrängt werden kann.
Durch die Erfindung wurde eine Zylinderkopfdichtung
mit einem harten, steifen Trägerblech geschaffen, wie
es insbesondere für die Verbrennungsmotoren von Nutzfahrzeugen
gefordert wird, an dem der die Brennraum-
Durchgangsöffnung einfassende, verformungssteife, metallische
Dichtring sicher und fest, da unmittelbar, befestigt ist. Die
Weichstoffauflagen aus einem Elastomer lassen sich
leicht herstellen und am Trägerblech befestigen, und
die Kombination aus nicht zu dünnen Weichstoffauflagen
und einem verhältnismäßig großen Ausweichraumvolumen
führt beim Anziehen der Zylinderkopfschrauben
zu der gewünschten Dickenabstimmung zwischen Dichtring
und Weichstoffauflagen, da die letzteren wegen ihrer
Abmessungen die für diese Dicken- oder Höhenabstimmung notwendige
Volumenverschiebbarkeit des elstomeren Materials
gewährleisten, während sich der unmittelbar am Trägerblech
befestigte, metallische Dichtring beim Anziehen
der Zylinderkopfschrauben nicht setzen kann und
auf diese Weise sichergestellt ist, daß um die
Brennraum-Durchangsöffnungen herum die höchste
Dichtpressung auftritt. Durch die Bemessung des Ausweichraumvolumens
läßt sich jede gewünschte Verteilung
der Dichtflächenpressung zwischen den Brennraum-Durchgangsöffnungsbereichen
und den übrigen Bereichen der
Zylinderkopfdichtung herbeiführen. Bei dem die Brennraum-
Durchgangsöffnung einfassenden Dichtring muß es sich
nicht um den üblichen, im Querschnitt C-förmigen Metallblechring handeln,
wenn jedoch ein solcher verwendet wird, erreicht man
durch die Erfindung zusätzlich den Vorteil, daß Bördelbrüche
vermieden werden, da sich unter den Bördeln des
Dichtrings kein Weichstoff befindet. Enthält die
erfindunsgemäße Zylinderkopfdichtung ein gelochtes
Trägerblech, um das notwendige Ausweichraumvolumen zu
schaffen, so kann es sich um ein gleichmäßig gelochtes
Blech handeln, so daß man nicht ein aufwendiges Stanzverfahren
benötigt, um das Trägerblech nur partiell zu
lochen. Wesentlich für die erfindungsgemäße Lösung ist
es, daß geeignete konstruktive Maßnahmen ergriffen
werden, um zu erreichen, daß sich die für die Weichstoffauflagen
verwendeten, an sich inkompressiblen Elastomere
wie kompressible Schichten verhalten. Schließlich sei
noch darauf hingewiesen, daß reine Elastomerschichten
eine hohe Querschnittsdichtigkeit aufweisen und mit
einer erfindungsgemäßen Zylinderkopfdichtung Notlaufeigenschaften
herbeigeführt werden können, da bei einer
eventuellen Undichtigkeit an in hoch beanspruchten
Durchgangsöffnungen der Zylinderkopfdichtung eingelegten
Dichtringen das abzudichtende Medium nur über die
diese Durchgänge umgebenden Bereiche der Weichstoffauflagen
fließen kann, die jedoch bei einer erfindungsgemäßen
Zylinderkopfdichtung mit einer gleichmäßigen
Dichtflächenpressung beaufschlagt sind.
Flachdichtungen mit einer Metallplatte, die beidseitig
mit einer Auflage aus einem Elastomer beschichtet ist,
wobei diese Auflagen ein gleichmäßiges Raster von eingeformten
Vertiefungen aufweisen, sind aus der GB
9 69 700 bekannt. Diese Flachdichtungen konnten die erfindungsgemäße
Lösung jedoch nicht nahelegen, da sie
ein viel zu dünnes Trägerblech und in Relation hierzu
viel zu dicke Gummiauflagen aufweisen. Bei diesen bekannten
Flachdichtungen handelt es sich auch nicht um
Zylinderkopfdichtungen mit metallisch eingefaßten
Brennraum-Durchgangsöffnungen, so daß die elastomeren
Auflagen im Hauptschluß eingespannt werden und diese
bekannten Flachdichtungen infolgedessen nur geringe
Lasten aufnehmen können.
Bei Zylinderkopfdichtungen ist es an sich bekannt, der
Einfassung von Brennraum-Durchgangsöffnungen dienende,
im Querschnitt ungefähr C-förmige und aus Metallblech
hergestellte Dichtringe unmittelbar an einem Trägerblech
der Dichtungsplatte zu befestigen, deren Trägerblech
beidseitig mit senkrecht zur Dichtungsebene über
die Dichtringe überstehenden Weichstoffauflagen aus
Kunststoff-gebundenen Fasern beschichtet ist. Bei dieser
bekannten Zylinderkopfdichtung ist jedoch zum einen das
Trägerblech eher dünner als die Weichstoffauflagen, und
außerdem bestehen diese aus dem herkömmlichen Fasermaterial,
für das auch keine Ausweichräume vorgesehen
sind.
Schließlich ist auch schon eine Zylinderkopfdichtung bekannt
geworden (US 43 51 534), bei der ein metallisches Trägerblech
beidseitig mit Weichstoffauflagen versehen ist, deren
Dicke nur etwa halb so groß als die Dicke des Trägerblechs
ist; auch sind im Querschnitt C-förmige, die Brennraum-Durchgangsöffnungen
der Zylinderkopfdichtung einfassende Metallblechdichtringe
unmittelbar am Trägerblech befestigt, das
jedoch unter den Dichtringen mit einer um die betreffende
Durchgangsöffnung umlaufenden Sicke versehen ist, und der
eine Schenkel des C-förmigen Querschnitts der Dichtringe
ist entpsrechend gewölbt ausgebildet, so daß sich bei dieser
bekannten Zylinderkopfdichtung die die Brennraum-Durchgangsöffnungen
einfassenden Dichtringe beim Anziehen der Zylinder
kopfschrauben beträchtlich zusammendrücken lassen. Die Weichstoffauflagen
bestehen jedoch im wesentlichen aus kunststoffgebundenem
Fasermaterial. Lediglich zur Vermeidung eines übermäßigen
Verschleißes der Weichstoffauflagen in den Bereichen
zwischen den außenliegenden Brennraum-Durchgangsöffnungen
und den Schmalseiten der Zylinderkopfdichtung aufgrund von
Schiebebewegungen des Zylinderkopfs gegenüber dem Motorblock
lehrt dieser Stand der Technik, in diesen Bereichen das
Fasermaterial der Weichstoffauflagen entweder mit Gummi
zu beschichten oder durch Gummi-Auflagesegmente zu ersetzen.
Um die Festigkeit des Trägerblechs optimal auszunutzen,
empfiehlt es sich, die Dicke des Trägerblechs so zu bemessen,
daß sie das ca. 2,5- bis 5fache der Dicke einer
Weichstoffauflage beträgt. Bei einer besonders vorteilhaften
Ausführungsform liegt die Dicke des Trägerblechs
bei ca. 1,5±0,05 mm und die Dicke einer Weichstoffauflage
bei ca. 0,3±0,1 mm. Außerdem handelt es sich
bei dem Dichtring vorzugsweise um einen Metallblech-
Einfassungsring mit einer Blechstärke von ca. 0,1 mm.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
sowie der zeichnerischen Darstellung einiger
bevorzugter Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Zylinderkopfdichtung; in der Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße
Zylinderkopfdichtung,
Fig. 2 einen Schnitt durch diese Zylinderkopfdichtung
nach der Linie 2-2 in
Fig. 1,
Fig. 3 einen der Fig. 2 entsprechenden Schnitt
durch eine zweite Ausführungsform,
Fig. 4 einen der Fig. 2 entsprechenden Schnitt
durch eine dritte Ausführungsform und
Fig. 5 einen der Fig. 2 entsprechenden Schnitt
durch eine vierte, der Variante nach Fig. 3
ähnliche Ausführungsform.
Die Fig. 1 zeigt eine Zylinderkopfdichtung 10 für einen
Vierzylindermotor mit Brennraum-Durchgangsöffnungen 12
sowie Durchgangsöffnungen 14 und 16 für das Kühlwasser
und das Schmieröl. Die Durchgangsöffnungen für die Zylinderkopfschrauben
sind mit 18 bezeichnet worden.
In Verbindung mit der Fig. 2 läßt die Fig. 1 die Brennraum-
Durchgangsöffnungen 12 einfassende Dichtringe 20
erkennen, bei denen es sich um übliche Metallblech-
Einfassungsringe handelt, welche unmittelbar an
einem Trägerblech 22 befestigt sind. Das letztere ist
beidseitig mit nicht unter die Dichtringe 20 reichenden
Weichstoffauflagen 24 beschichtet, die z. B. aus
einem Silikon-Kautschuk bestehen und im unbelasteten
Zustand der Zylinderkopfdichtung senkrecht zu deren
Ebene über die Dichtringe 20 überstehen. In den
nach außen gekehrten Oberflächen der Weichstoffauflagen
24 befinden sich kugelabschnittförmige Vertiefungen 26,
die in Fig. 1 nur als Punkte dargestellt wurden. Das
Volumen dieser Vertiefungen 26 wurde so berechnet, daß
sich beim Einbau der Zylinderkopfdichtung und beim Anziehen
der Zylinderkopfschrauben die Dicke der Weichstoffauflagen
24 derart vermindern läßt, daß sich die
höchste Dichtpressung an den Dichtringen 20
und nicht an den Weichstoffauflagen 24 ergibt.
Bei der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform wurden Weichstoffauflagen
24′ aus einem geschäumten Elastomer verwendet,
wobei dessen Hohlräume 26′ an die Stelle der
Vertiefungen 26 der Ausführungsform nach den Fig.
1 und 2 treten.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 wurde ein als Lochblech
gestaltetes Trägerblech 22′′ verwendet, welches
beidseitig mit Weichstoffauflagen 24′′ beschichtet wurde,
die bei unbelasteter Zylinderkopfdichtung durch planparallele
Flächen begrenzt werden und keine Hohlräume
aufweisen, deren Material jedoch nach dem Einbau und
dem Anziehen der Zylinderkopfschrauben teilweise in
die Löcher 26′′ des Trägerblechs hineinverdrängt wird.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 und 2 soll
die Dicke des Trägerblechs 22 1,5 mm ± 0,05 mm betragen,
die Dicke des Blechs, aus dem der Dichtring 20 gefertigt
wurde, beträgt 0,1 mm, die Dicke einer jeden
Weichstoffauflage 24 0,3±0,1 mm, und das Volumen
der Vertiefungen 26 einer Weichstoffauflage 24 soll
zwischen 60% und 80% des Volumens der Weichstoffauflage
betragen. Im unbelasteten Zustand ist die Zylinderkopfdichtung
dann 2,1 mm dick, während die Soll-Einbaudicke,
d. h. die Dicke nach dem Anziehen der Zylinderkopfschrauben,
1,7 mm beträgt.
Bei dieser Zylinderkopfdichtung können die Dickentoleranzen
des Trägerblechs 22 gegenüber den Dickentoleranzen
der Weichstoffauflagen 24 vernachlässigt
werden, und mit den vorstehend aufgeführten Dickentoleranzen
ergeben sich folgende relative Stauchungen E
der Weichstoffauflagen 24 beim Anziehen der Zylinderkopfschrauben:
E Nennwert
= 67%
E
max.
= 75%
E
min.
= 50%
Die Differenz zwischen maximaler und minimaler Stauchung
beträgt also 25%.
Wären dem elastomeren Material der Weichstoffauflagen
24 keine Ausweichräume in Form der Vertiefungen 26 zur
Verfügung gestellt worden (natürlich darf es sich dann
auch nicht um ein geschäumtes Elastomer oder um ein gelochtes
Trägerblech handeln), so ließen sich die Weichstoffauflagen
24 nur um maximal ca. 5% bis 10% zusammendrücken
(Verdrängung des elastomeren Materials in die
Durchgangsöffnungen der Zylinderkopfdichtung hinein),
wenn die Forderung berücksichtigt wird, daß bei eingebauter,
angezogener Zylinderkopfdichtung die Dicke einer
Weichstoffauflage nicht größer als die Blechstärke des
Dichtrings 20 sein darf (ca. 0,1 mm). Hieraus folgt,
daß sich eine elastomere Weichstoffauflage 24 ohne Ausweichräume
nur um 0,005 mm zusammendrücken läßt, woraus
folgt, daß die Herstellungstoleranzen kleiner als diese
Verformbarkeit sein müssen. Dann kann aber auch die
Blechdickentoleranz nicht mehr vernachlässigt werden,
und diese beträgt bei teuren Feinblechen ca. ±0,02 mm.
Für eine solche Zylinderkopfdichtung ohne Ausweichräume
würden sich folgende Abmessungen ergeben:
Dicke des Trägerblechs:1,5 mm
Dicke des Blechs des
Dichtrings 20:0,1±0,02 mm Dicke einer Weichstoffauflage:0,12±0,01 mm Dicke der unbelasteten
Zylinderkopfdichtung:1,74±0,02 mm Sollstärke der eingebauten
und angezogenen Zylinderkopf-
dichtung:1,70 mm
Dichtrings 20:0,1±0,02 mm Dicke einer Weichstoffauflage:0,12±0,01 mm Dicke der unbelasteten
Zylinderkopfdichtung:1,74±0,02 mm Sollstärke der eingebauten
und angezogenen Zylinderkopf-
dichtung:1,70 mm
Hieraus ergeben sich folgende theoretischen Stauchungen E
der Weichstoffauflagen:
E Nennwert
= 17%
E
max.
= 38%
E
min.
= 0%
Die Differenz zwischen maximaler und minimaler Stauchung
beträgt also 38%, und die minimale Stauchung von 0% zeigt
deutlich, daß bereits eine Dickenabweichung von 10-2 mm
zum völligen Versagen der Zylinderkopfdichtung führt,
weil keine Dichtflächenpressung mehr gegeben ist. Da
die Streubreite der Stauchung der Weichstoffauflagen
(E max. -E min. ) hier größer ist als die tatsächliche
Zusammendrückbarkeit der Weichstoffauflagen, lassen sich
Zylinderkopfdichtungen, deren Trägerblech außerhalb der
die Brennraum-Durchgangsöffnungen einfassenden Dichtrings
vollflächig mit inkompressiblen, elastomeren Weichstoffauflagen
beschichtet ist, mit wirtschaftlichem Aufwand
nicht realisieren.
Die in Fig. 5 gezeigte Ausführungsform ist bis auf die
Ausbildung des Brennraum-Dichtrings mit derjenigen nach
Fig. 3 identisch. Anstelle des im Querschnitt C-förmigen
Dichtrings 20 ist am Trägerblech 22 ein in der Brennraum-
Durchgangsöffnung liegender massiver Metallring 20′
befestigt.
Claims (6)
1. Zylinderkopfdichtung mit mindestens einer Brennraum-
Durchgangsöffnung, welche ein beidseitig mit Weichstoffauflagen
beschichtetes Trägerblech sowie einen die Brennraum-
Durchgangsöffnung einfassenden metallischen Dichtring
aufweist, wobei für den Weichstoff der Weichstoffauflage
eine ausreichende Kompressibilität derselben
gewährleistende Ausweichräume vorgesehen sind, dadurch
gekennzeichnet, daß der in Kompressionsrichtung verformungssteif
ausgebildete Dichtring (20) unmittelbar am
Trägerblech (22) befestigt ist, die senkrecht zur Dichtungsebene
über den Dichtring (20) überstehenden Weichstoffauflagen
(24) im wesentlichen aus einem Elastomer
bestehen, die Dicke des Trägerblechs (22) das 2- bis 8fache
der Dicke einer Weichstoffauflage (24) und das Ausweichraumvolumen
etwa 50% bis 80% des Weichstoffvolumens
beträgt.
2. Zylinderkopfdichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dicke des Trägerblechs (22) das ca.
2,5- bis 5fache der Dicke einer Weichstoffauflage (24)
beträgt.
3. Zylinderkopfdichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dicke des Trägerblechs (22) ca.
1,5±0,05 mm und die Dicke einer Weichstoffauflage (24)
ca. 0,3±0,1 mm beträgt.
4. Zylinderkopfdichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Dichtring (20) eine
Metallblech-Einfassung mit einer Blechstärke von ca.
0,1 mm ist.
5. Zylinderkopfdichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Weichstoffauflagen
(24) im wesentlichen aus einem der
folgenden Werkstoffe bestehen: Acrylnitril-Butadien-
Kautschuk, Silikon-Kautschuk oder Fluor-Kautschuk.
6. Zylinderkopfdichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Schaffung
von Ausweichräumen (26; 26′; 26′′) für das Elastomer
eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen getroffen
sind:
- a) die Weichstoffauflagen (24′) bestehend aus einem geschäumten Elastomer;
- b) die Weichstoffauflagen (24) weisen an mindestens einer ihrer Grenzflächen Vertiefungen (26) auf;
- c) das Trägerblech (22′′) ist als Lochblech ausgebildet.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19853500071 DE3500071A1 (de) | 1985-01-03 | 1985-01-03 | Zylinderkopfdichtung |
| GB08531692A GB2169362B (en) | 1985-01-03 | 1985-12-23 | Cylinder-head gasket |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19853500071 DE3500071A1 (de) | 1985-01-03 | 1985-01-03 | Zylinderkopfdichtung |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3500071A1 DE3500071A1 (de) | 1986-07-03 |
| DE3500071C2 true DE3500071C2 (de) | 1987-11-12 |
Family
ID=6259219
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19853500071 Granted DE3500071A1 (de) | 1985-01-03 | 1985-01-03 | Zylinderkopfdichtung |
Country Status (2)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3500071A1 (de) |
| GB (1) | GB2169362B (de) |
Cited By (3)
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