[go: up one dir, main page]

DE3543873A1 - Tapete und verfahren zur herstellung derselben - Google Patents

Tapete und verfahren zur herstellung derselben

Info

Publication number
DE3543873A1
DE3543873A1 DE19853543873 DE3543873A DE3543873A1 DE 3543873 A1 DE3543873 A1 DE 3543873A1 DE 19853543873 DE19853543873 DE 19853543873 DE 3543873 A DE3543873 A DE 3543873A DE 3543873 A1 DE3543873 A1 DE 3543873A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
color
foam
application
traces
parallel
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19853543873
Other languages
English (en)
Inventor
Lothar Hendricks
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mohr & Co GmbH
Original Assignee
Mohr & Co GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Mohr & Co GmbH filed Critical Mohr & Co GmbH
Priority to DE8534924U priority Critical patent/DE8534924U1/de
Priority to DE19853543873 priority patent/DE3543873A1/de
Priority to EP86115773A priority patent/EP0226048A2/de
Publication of DE3543873A1 publication Critical patent/DE3543873A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06NWALL, FLOOR, OR LIKE COVERING MATERIALS, e.g. LINOLEUM, OILCLOTH, ARTIFICIAL LEATHER, ROOFING FELT, CONSISTING OF A FIBROUS WEB COATED WITH A LAYER OF MACROMOLECULAR MATERIAL; FLEXIBLE SHEET MATERIAL NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06N7/00Flexible sheet materials not otherwise provided for, e.g. textile threads, filaments, yarns or tow, glued on macromolecular material
    • D06N7/0002Wallpaper or wall covering on textile basis
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06NWALL, FLOOR, OR LIKE COVERING MATERIALS, e.g. LINOLEUM, OILCLOTH, ARTIFICIAL LEATHER, ROOFING FELT, CONSISTING OF A FIBROUS WEB COATED WITH A LAYER OF MACROMOLECULAR MATERIAL; FLEXIBLE SHEET MATERIAL NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06N2205/00Condition, form or state of the materials
    • D06N2205/04Foam
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06NWALL, FLOOR, OR LIKE COVERING MATERIALS, e.g. LINOLEUM, OILCLOTH, ARTIFICIAL LEATHER, ROOFING FELT, CONSISTING OF A FIBROUS WEB COATED WITH A LAYER OF MACROMOLECULAR MATERIAL; FLEXIBLE SHEET MATERIAL NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06N2209/00Properties of the materials
    • D06N2209/08Properties of the materials having optical properties
    • D06N2209/0807Coloured

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Synthetic Leather, Interior Materials Or Flexible Sheet Materials (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Tapete mit dreidimensionalem Muster zur dekorativen Flächenbe­ kleidung, bestehend aus einer Trägerbahn (3) aus Papier, Gewebe, Vlies und/oder Kunststoff, auf der Trägerbahn angeordneten Farbmustern und/oder Bild­ bestandteilen (1) sowie annähernd parallel laufen­ den Schaumstoffauftragsspuren (2) aus oder unter Mitverwendung von Kunststoff, die einen verbesser­ ten oder neuartigen ästhetischen Gesamteindruck aufweist.
Aus der DE-OS 27 55 078 ist bereits eine Tapete mit aufgeschäumter Reliefstruktur bekannt, die einen aus dem Aufschäumen resultierenden, sich in Höhen­ richtung des Reliefs veränderten Relativanteil in­ nerhalb einer Farbstoffauftragsfläche besitzt. Zur Herstellung dieser Tapete werden mit einer sog. Schaumstoffauftragwalze oder einer ähnlichen Vor­ richtung Schaumstoffauftragsmittelspuren (u. a. Plastisol mit Treibmittel) auf eine Trägerbahn auf­ gebracht. Nach einem Farbaufdruck auf das feuchte oder leicht angetrocknete Plastisol erfolgt das Ausschäumen, wobei sich die Reliefstruktur ergibt. Dieses Verfahren hat jedoch den Nachteil, daß scharfumrissene Bildstrukturen nicht erhalten wer­ den können.
Ziel und Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es, eine Tapete mit neuartigem oder verbessertem ästhe­ tischen Gesamteindruck zu erhalten sowie ein Ver­ fahren zur Herstellung derselben zu finden.
Erfindungsgemäß wurde festgestellt, daß diesen Zie­ len und Aufgaben eine Tapete mit dreidimensionalem Muster zur dekorativen Flächenbekleidung, bestehend aus einer Trägerbahn (1) aus Papier, Gewebe, Vlies und/oder Kunststoff, auf der Trägerbahn angeordne­ ten Farbmustern und/oder Bildbestandteilen sowie annähernd parallel laufenden Schaumstoffauftrags­ spuren (2) aus oder unter Mitverwendung von Kunst­ stoff gerecht wird, durch besondere Ausbildung der Oberfläche und Oberflächenstruktur. Gemäß der Er­ findung sind Farbmuster und/oder Bildbestandteile und/oder der Untergrund (Fond oder Tapetenoberflä­ che) in Form von parallel oder annähernd parallel zu den Schaumstoffauftragsspuren verlaufenden Farb­ linien (3), Farbauftragsspuren und/oder parallel dazu verlaufenden Farbflächenteilen dargestellt, wobei mindestens eine Farblinie, Farbauftragsspur und/oder ein Farbflächenteil, vorzugsweise zwei be­ nachbarte, oder unmittelbar benachbarte Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteile von ein und derselben Schaumstoffauftragsspur jeweils parallellaufend (bezogen auf die Schaumstoffauf­ tragsspur) teilweise und/oder in variabler Reihen­ folge, vorzugsweise abwechselnd, stellenweise oder völlig überdeckt und/oder neben, vorzugsweise un­ mittelbar neben der Schaumstoffauftragsspur ange­ ordnet sind.
Bei der erfindungsgemäßen Tapete sind weiterhin die parallel oder annähernd parallel laufenden Schaum­ stoffauftragsspuren und/oder die Farblinien, Farb­ auftragsspuren und/oder Farbflächenteile bei Beginn und/oder am Ende des Farbmusters, Bildbestandteiles und/oder dem Übergang vom bzw. zum Untergrund (Fond) oder einer Farbfläche unterbrochen, parallel verschoben, in der Auftragsfläche bzw. -breite ver­ engt oder verbreitert.
Durch die erfindungsgemäße Gestaltung und Anordnung der Schaumstoffauftragsspuren und/oder der Farbli­ nien, Farbstoffauftragsspuren und/oder Farbflächen­ teile ergibt sich bei der Änderung des Blickwinkels des Betrachters ein sich veränderndes Farbmuster und/oder sich verändernde Bilder oder Bildbestand­ teile und/oder ein veränderter Untergrund (Tapeten­ oberfläche, Fond). Der Betrachter meint zu erken­ nen, daß je nach Blickwinkel, z. B. Bildbestand­ teile tiefliegend und/oder hervorstehend angeordnet sind und/oder verschiedenfarbig dargestellt sind und sich je nach Blickwinkel verändern. Weiterhin ergibt es sich, daß bei der Tapezierung eines Zim­ mers mit der erfindungsgemäßen Tapete der Betrach­ ter den Eindruck erhalten kann, daß unterschiedli­ che Tapeten die einzelnen Seitenwände des Zimmers bekleiden.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfin­ dung beträgt die Höhe der Schaumstoffauftragsspuren (senkrechter Abstand von der Trägerbahn) 0,4 mm-3 mm, vorzugsweise 0,6 mm-2,5 mm, oder 0,3 mm-2,9 mm, vorzugsweise 0,5 mm-2,4 mm, (gemessen von der darunter angeordneten Farblinie, Farbauftragsspur und/oder dem Farbflächenteil). Je größer die Höhe der Schaumstoffauftragsspuren (insbesondere ausge­ schäumte oder gelierte Kunststoffplastisole oder -organosole) ist (bei gleicher Breite der Farbli­ nie, Farbauftragsspuren oder des Farbflächenteiles und der Schaumstoffauftragsspuren), um so größer kann der Blickwinkel (Winkel zwischen Tapete, Blickauftrittspunkt auf der Tapete und dem Betrach­ ter) sein.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfin­ dung weisen die von den Schaumstoffauftragsspuren nicht verdeckten Farbstofflinien, Farbstoffauf­ tragsspuren und/oder Farbflächenteile eine Breite auf, die gleich, vorzugsweise kleiner ist als der halbe Abstand zweier Schaumstoffauftragsspuren (ge­ messen am Grund bzw. Fond) voneinander.
Die parallel zu den Schaumstoffauftragsspuren ver­ laufenden Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteile oder ein Teil derselben weisen gemäß der Erfindung in ihrem Verlauf zwei oder meh­ rere unterschiedliche Farben oder Farbtönungen auf und/oder sind in ihrem Verlauf unterbrochen.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform grenzen min­ destens zwei parallel zu den Schaumstoffauftrags­ spuren verlaufende Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteile unmittelbar aneinander oder verlaufen in einem Abstand parallel zueinan­ der, der kleiner ist als die Breite der Schaum­ stoffauftragsspur, vorzugsweise kleiner ist als zwei Drittel der Breite der Schaumstoffauftrags­ spur, die mindestens eine der beiden Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteile paral­ lellaufend (bezogen auf die Schaumstoffauftrags­ spur) teilweise und/oder in variabler Reihenfolge, vorzugsweise abwechselnd, stellenweise, völlig oder stellenweise völlig überdeckt. Nach einer anderen Ausführungsform sind die Farblinien, Farbauftrags­ spuren oder Farbflächenteile neben, vorzugsweise unmittelbar neben der Schaumstoffauftragsspur ange­ ordnet. Je nach Aufsicht, Blickwinkel von der einen und Blickwinkel von der anderen Seite entstehen andere Farb-, Muster- und/oder Fondeffekte.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist neben den jeweils zwei parallel zu den Schaumstoffauf­ tragsspuren verlaufenden Farblinien, Farbauftrags­ spuren und/oder Farbflächenteilen mindestens eine weitere Farblinie, eine Farbauftragsspur, ein Farb­ flächenteil oder ein entsprechendes Untergrundteil (Fondteil) unmittelbar angrenzend zu diesen oder in einem Abstand parallel dazu angeordnet, der kleiner ist als die Breite der Schaumstoffauftragsspuren, vorzugsweise kleiner ist als zwei Drittel der Brei­ te der Schaumstoffauftragsspur, die mindestens eine der beiden Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteile parallellaufend (bezogen auf die Schaumstoffauftragsspur) teilweise und/oder in va­ riabler Reihenfolge, vorzugsweise abwechselnd, stellenweise, völlig oder stellenweise völlig über­ deckt. Nach einer anderen Ausführungsform sind die Farblinien, Farbauftragsspuren oder Farbflächentei­ le neben, vorzugsweise unmittelbar neben der Schaumstoffauftragsspur, angeordnet.
Die Schaumstoffauftragsspur besteht aus oder unter Mitverwendung von Kunststoffen sowie gegebenenfalls Verarbeitungshilfs- und/oder Zusatzmitteln und ent­ hält zusätzlich Pigmente, Farbstoffe und/oder Weichmacher.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist der Untergrund (die Tapetenfläche, Fond) gefärbt oder ungefärbt, bedruckt oder unbedruckt, mit Schaum­ stoffmustern und/oder -spuren versehen oder schaum­ stoffmusterfrei, jedoch sind die Farbmuster und/ oder Bildbestandteile in Form von parallel oder annähernd parallel zu den Schaumstoffauftragsspuren verlaufenden Farblinien, Farbauftragsspuren und/ oder parallel dazu verlaufenden Farbflächenteilen dargestellt, wobei mindestens eine Farblinie, Farb­ auftragsspur und/oder ein Farbflächenteil, vorzugs­ weise zwei unmittelbar benachbarte Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteile von ein und derselben Schaumstoffauftragsspur jeweils parallellaufend (bezogen auf die Schaumstoffauf­ tragsspur) teilweise und/oder in variabler Reihen­ folge, vorzugsweise abwechselnd, stellenweise oder völlig überdeckt und/oder neben, vorzugsweise un­ mittelbar neben der Schaumstoffauftragsspur, ange­ ordnet.
Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung sind die Farbmuster und/oder Bildbestandteile ge­ färbt oder ungefärbt, bedruckt oder unbedruckt, mit Schaumstoffmustern und/oder -spuren versehen oder schaumstoffmusterfrei, jedoch weist der Untergrund (Fond, Tapetenoberfläche) parallel oder annähernd parallel zu den Schaumstoffauftragsspuren verlau­ fende Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder pa­ rallel dazu verlaufende Farbflächenteile auf, wobei mindestens eine Farblinie, Farbauftragsspur und/ oder ein Farbflächenteil, vorzugsweise zwei unmit­ telbar benachbarte Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteile von ein und derselben Schaumstoffauftragsspur jeweils parallellaufend (bezogen auf die Schaumstoffauftragsspur) teilweise und/oder in variabler Reihenfolge, vorzugsweise ab­ wechselnd, stellenweise oder völlig überdeckt und/ oder neben, vorzugsweise unmittelbar neben der Schaumstoffauftragsspur angeordnet sind.
Für die Schaumstoffauftragsspuren werden die an sich bekannten Kunststoffe oder Kunstharze, vor­ zugsweise in Form von Plastisolen, Organosolen und dgl. verwendet, die meist Zusatz- und Verarbei­ tungshilfsmittel enthalten. Bevorzugt erfolgt der Einsatz von Vinylchloridhomo-, -co-, Terpoly­ merisaten und Legierungen derselben, beispielsweise Mischpolymerisate oder Legierungen von Vinylchlorid mit Vinylestern, Vinyläthern, mit Vinylidenchlorid, Acrylsäure, Acrylat, Methacrylsäure und/oder Methlyacrylat. Jedoch können auch andere mit Treib­ mittel schäumbare Harze, Massen, Kunststoffe, Pla­ stisole oder Organosole Verwendung finden, z. B. Kunstharze auf der Basis von Acrylaten oder Metha­ crylaten und dgl.
Das Kunstharz wird bevorzugt mit einem oder meh­ reren Weichmachern kombiniert. Geeignete Weichma­ cher sind z. B. Weichmacher vom Estertyp, wie z. B. Dioctylphthalat, Dioctylsebacat, Dioctyladipat, Di­ butylphthalat, Dibutyladipat und dgl.
Die Viskosität des Plastisols wird in einem gewis­ sen Maß durch die Auswahl des Weichmachers, Harzes, der evtl. mitverwendeten Zusatzmittel wie Lösungs­ mittel, Treibmittel, Füllstoffe, Pigmente und der von jeder derselben eingesetzten Gewichtsmenge ge­ steuert. Als Treibmittel werden die an sich bekann­ ten Treibmittel eingesetzt, wobei die Auswahl des Treibmittels unter Berücksichtigung seiner Zerset­ zungstemperatur, der Zersetzungs- und/oder Gelie­ rungstemperatur des Kunstharzes und dgl. erfolgt. Das Treibmittel kann in Kombination mit Kicksub­ stanzen (die die Zersetzung des Treibmittels in einem bestimmten Temperaturbereich fördern), mit Verzögerern oder Inhibitoren oder in Kombination mit anderen Treibmitteln eingesetzt werden.
Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung von Tapeten mit dreidimensionalem Mu­ ster zur dekorativen Flächenbekleidung, bestehend aus einer Trägerbahn (1) aus Papier, Gewebe, Vlies und/oder Kunststoff, auf der Trägerbahn angeordne­ ten Farbmustern und/oder Bildbestandteilen (1) so­ wie annähernd parallel laufenden Schaumstoffauf­ tragsspuren (2). Gemäß der Erfindung werden zuerst mindestens eine, vorzugsweise mehrere unterschied­ lich farbige parallele oder nahezu parallele Farb­ linien (3), Farbstoffauftragsspuren und/oder Farb­ flächenteile auf die Trägerbahn aufgetragen, wobei die Farbmuster oder Bildbestandteile durch Farbge­ bung und/oder durch Schaumprofilierung oder Schaum­ stoffauftragsspuren vom weißen, farbigen oder un­ terschiedlich farbigen Untergrund (Fond) abgehoben werden. Danach werden die Schaumstoffauftragsspuren so aufgebracht, daß die Farbmuster und/oder Bildbe­ standteile und/oder deren Untergrund (Fond) paral­ lel oder annähernd parallel zu den Schaumstoffauf­ tragsspuren verlaufen und mindestens eine Farb­ linie, Farbauftragsspur und/oder ein Farbflächen­ teil, vorzugsweise zwei unmittelbar benachbarte Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflä­ chenteile von ein und derselben Schaumstoffauf­ tragsspur jeweils parallellaufend (bezogen auf die Schaumstoffauftragsspur) teilweise und/oder in va­ riabler Reihenfolge, vorzugsweise abwechselnd, stellenweise oder völlig überdeckt und/oder neben, vorzugsweise unmittelbar neben der Schaumstoffauf­ tragsspur angeordnet werden.
Die Schaumstoffauftragsspuren oder das mit Treib­ mittel versehene Plastisol und/oder die Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteile werden parallel oder annähernd parallellaufend aufgetragen und bei Beginn und/oder am Ende des Farbmusters, Bildbestandteiles und/oder dem Übergang vom bzw. zum Untergrund (Fond) oder einer Farbfläche unter­ brochen, parallel verschoben, in der Auftragsfläche bzw. -breite verengt oder verbreitert. Durch diese Verfahrensmaßnahme werden neuartige Mustereffekte in Kombination mit dem erfindungsgemäßen Verfahren erzielt.
Die mit Treibmittel versehenen Kunststoffplastisole werden in einer derartigen Auftragsmenge oder mit einem derartigen Auftragsgewicht auf die bedruckte oder unbedruckte, gefärbte oder ungefärbte Träger­ bahn aufgebracht, daß die Höhe der Schaumstoffauf­ tragsspuren (senkrechter Abstand von der Trägerbahn nach dem Auf- bzw. Ausschäumen und/oder Gelieren) 0,4 mm-3 mm, vorzugsweise 0,6 mm-2,5 mm, oder 0,3 mm-2,9 mm, vorzugsweise 0,5 mm-2,4 mm (ge­ messen von der darunter angeordneten Farblinie, Farbauftragsspur und/oder dem Farbflächenteil), beträgt. Dabei können nach einer Ausführungsform die vorzugsweise linienförmig, vorzugsweise gerad­ linig aufgetragenen Schaumstoffauftrags- bzw. Kunststoffspuren auch in Form unterbrochener Lini­ en, oval umrandeter Erhebungen, mehreckig umrande­ ter Erhebungen, Klecksen, kreisförmig umrandeter Erhebungen aufgetragen werden.
Die Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farb­ flächenteile oder ein Teil derselben werden gemäß der Erfindung auf die bedruckte oder unbedruckte Trägerbahn so aufgetragen, daß sie in ihrem Verlauf zwei oder mehrere unterschiedliche Farben oder Farbtönungen aufweisen und/oder unterbrochen sind.
Mindestens zwei parallel verlaufende Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteile werden gemäß der Erfindung unmittelbar aneinandergrenzend oder in einem Abstand parallel zueinander verlau­ fend, der kleiner ist als die Breite der Schaum­ stoffauftragsspur nach der Verschäumung oder Gelie­ rung des Plastisols, vorzugsweise kleiner ist als zwei Drittel der Breite der Schaumstoffauftrags­ spur, aufgebracht, wobei der Auftrag des Plastisols so erfolgt, daß eine der beiden Farblinien, Farb­ auftragsspuren und/oder Farbflächenteile parallel­ laufend (bezogen auf die Schaumstoffauftragsspur) teilweise und/oder in variabler Reihenfolge, vor­ zugsweise abwechselnd, stellenweise oder völlig überdeckt und/oder neben, vorzugsweise unmittelbar neben der Schaumstoffauftragsspur nach der Aus­ schäumung, Expandierung oder Gelierung des Plasti­ sols, angeordnet ist.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform des erfin­ dungsgemäßen Verfahrens wird neben den jeweils zwei parallel zu den Schaumstoffauftragsspuren verlau­ fenden Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteilen mindestens eine weitere Farbli­ nie, eine Farbauftragsspur, ein Farbflächenteil oder ein entsprechendes Untergrundteil (Fondteil) unmittelbar angrenzend zu diesen oder in einem Ab­ stand parallel dazu aufgebracht, der kleiner ist als die Breite der Schaumstoffauftragsspuren, vor­ zugsweise kleiner ist als zwei Drittel der Breite der Schaumstoffauftragsspur, die nach dem Ausschäu­ men oder Gelieren mindestens eine der beiden Farb­ linien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächentei­ le parallellaufend (bezogen auf die Schaumstoffauf­ tragsspur) teilweise und/oder in variabler Reihen­ folge, vorzugsweise abwechselnd, stellenweise oder völlig überdeckt und/oder die neben, vorzugsweise unmittelbar neben der Schaumstoffauftragsspur, an­ geordnet werden.
Nach einer weiteren Ausführungsform des Verfahrens wird der Untergrund (Fond) gefärbt oder nicht ge­ färbt, bedruckt oder nicht bedruckt, mit Schaum­ stoffmustern und/oder -spuren versehen oder schaum­ stoffmusterfrei eingesetzt. Die Farbmuster und/oder Bildbestandteile werden in Form von parallel oder annähernd parallel zu den Schaumstoffauftragsspuren verlaufenden Farblinien, Farbauftragsspuren und/ oder parallel dazu verlaufenden Farbflächenteilen aufgebracht, wobei mindestens eine Farblinie, Farb­ auftragsspur und/oder ein Farbflächenteil, vorzugs­ weise zwei unmittelbar benachbarte Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteile von ein und derselben Schaumstoffauftragsspur jeweils parallellaufend (bezogen auf die ausgeschäumte oder gelierte Schaumstoffauftragsspur) teilweise und/ oder in variabler Reihenfolge, vorzugsweise abwech­ selnd, stellenweise oder völlig überdeckt und/oder neben, vorzugsweise unmittelbar neben der Schaum­ stoffauftragsspur angeordnet werden.
Nach einer anderen Ausführungsform des erfindungs­ gemäßen Verfahrens werden Trägerbahnen eingesetzt, die Farbmuster und/oder Bildbestandteile enthalten, gefärbt oder ungefärbt, bedruckt oder unbedruckt, mit Schaumstoffmustern und/oder -spuren versehen oder schaumstoffmusterfrei sind. Der Untergrund (Fond, Trägeroberfläche) wird mit oder annähernd parallel zu den Schaumstoffauftragsspuren verlau­ fenden Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder pa­ rallel dazu verlaufende Farbflächenteilen versehen, wobei mindestens eine Farblinie, Farbauftragsspur und/oder ein Farbflächenteil, vorzugsweise zwei unmittelbar benachbarte Farblinien, Farbauftrags­ spuren und/oder Farbflächenteile so aufgetragen wird bzw. werden, daß sie von ein und derselben Schaumstoffauftragsspur jeweils parallellaufend (bezogen auf die ausgeschäumte oder gelierte Schaumstoffauftragsspur) teilweise und/oder in va­ riabler Reihenfolge, vorzugsweise abwechselnd, stellenweise oder völlig überdeckt und/oder neben, vorzugsweise unmittelbar neben der Schaumstoffauf­ tragsspur angeordnet wird bzw. werden.
Die Farbmuster und/oder Bildbestandteile in Form von parallel oder annähernd parallel zu den Schaum­ stoffauftragsspuren laufenden Farblinien, Farbauf­ tragsspuren und/oder parallel dazu verlaufenden Farbflächenteile sind vorzugsweise auf der Träger­ oberfläche (Fond) oder Trägerbahn angeordnet.
In den beigefügten Fig. 1 und 2 sind Ausfüh­ rungsbeispiele der Erfindung schematisch darge­ stellt.
In Fig. 1 ist ein Querschnitt durch eine erfin­ dungsgemäße oberflächenstrukturierte und gestaltete Tapete schematisch dargestellt, wobei unter Ziffer 1 der Trägerbahn, vorzugsweise Papierträgerbahn, unter Ziffer 3 die Farblinien und/oder Farbauf­ tragsspuren, die längslaufend von der Schaumstoff­ auftragsspur 2 abgedeckt sind, abgebildet. Die Farblinien oder Farbauftragsspuren 3′ und 3 werden jeweils von der gleichen Schaumstoffauftragsspur längslaufend abgedeckt.
In Fig. 2 ist eine Aufsicht auf einen Ausschnitt der Tapete dargestellt. Die Schaumstoffauftragsspur 2 ist annähernd in der Mitte der Darstellung paral­ lel verschoben angeordnet und überdeckt die Farbli­ nie oder Farbauftragsspur 3′ im oberen Teil der Darstellung längs- bzw. parallellaufend und die Farblinie oder Farbstoffauftragsspur 3′′ im unteren Teil der Darstellung.

Claims (18)

1. Tapete mit dreidimensionalem Muster zur dekorativen Flächenbekleidung, bestehend aus einer Trägerbahn (1) aus Papier, Gewebe, Vlies und/oder Kunststoff, auf der Trägerbahn angeordneten Farbmustern und/ oder Bildbestandteilen sowie annähernd parallel laufenden Schaumstoffauftragsspuren (2) aus oder unter Mitverwendung von Kunststoff, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Farbmuster und/oder Bildbestand­ teile und/oder der Untergrund (Fond oder Träger­ oberfläche) in Form von parallel oder annähernd pa­ rallel zu den Schaumstoffauftragsspuren verlaufen­ den Farblinien (3), Farbauftragsspuren und/oder pa­ rallel dazu verlaufenden Farbflächenteilen darge­ stellt sind, wobei mindestens eine Farblinie, Farb­ auftragsspur und/oder ein Farbflächenteil, vorzugs­ weise zwei benachbarte, oder unmittelbar benachbar­ te Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflä­ chenteile von ein und derselben Schaumstoffauf­ tragsspur jeweils parallellaufend (bezogen auf die Schaumstoffauftragsspur) teilweise und/oder in va­ riabler Reihenfolge, vorzugsweise abwechselnd, stellenweise oder völlig überdeckt und/oder neben, vorzugsweise unmittelbar neben der Schaumstoffauf­ tragsspur angeordnet sind.
2. Tapete nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die parallel oder annähernd parallel laufenden Schaumstoffauftragsspuren und/oder die Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteile bei Beginn und/oder am Ende des Farbmusters, Bildbe­ standteiles und/oder dem Übergang vom bzw. zum Un­ tergrund (Fond) oder einer Farbfläche unterbrochen, parallel verschoben, in der Auftragsfläche bzw. -breite verengt oder verbreitert sind.
3. Tapete nach Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Höhe der Schaumstoffauftragsspu­ ren (senkrechter Abstand von der Trägerbahn) 0,4 mm - 3 mm, vorzugsweise
0,6 mm - 2,5 mm,oder0,3 mm - 2,9 mm, vorzugsweise
0,5 mm - 2,4 mm,(gemessen von der darunter angeordneten Farblinie, Farbauftragsspur und/oder dem Farbflächenteil), beträgt.
4. Tapete nach einem oder mehreren der Ansprüche 1- 3, dadurch gekennzeichnet, daß die von den Schaum­ stoffauftragsspuren nicht verdeckten Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteile eine Breite aufweisen, die gleich, vorzugsweise kleiner ist als der halbe Abstand zweier Schaumstoffauf­ tragsspuren (gemessen am Grund bzw. Fond) vonein­ ander.
5. Tapete nach einem oder mehreren der Ansprüche 1- 4, dadurch gekennzeichnet, daß die parallel zu den Schaumstoffauftragsspuren verlaufenden Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteile oder ein Teil derselben in ihrem Verlauf zwei oder meh­ rere unterschiedliche Farben oder Farbtönungen auf­ weisen und/oder in ihrem Verlauf unterbrochen sind.
6. Tapete nach einem oder mehreren der Ansprüche 1- 5, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei pa­ rallel zu den Schaumstoffauftragsspuren verlaufende Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflä­ chenteile unmittelbar aneinander grenzen oder in einem Abstand parallel zueinander verlaufen, der kleiner ist als die Breite der Schaumstoffauftrags­ spur, vorzugsweise kleiner ist als zwei Drittel der Breite der Schaumstoffauftragsspur, die mindestens eine der beiden Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteile parallellaufend (bezogen auf die Schaumstoffauftragsspur) teilweise und/oder in variabler Reihenfolge, vorzugsweise abwechselnd, stellenweise oder völlig überdeckt und/oder die neben, vorzugsweise unmittelbar neben der Schaum­ stoffauftragsspur, angeordnet sind.
7. Tapete nach einem oder mehreren der Ansprüche 1- 6, dadurch gekennzeichnet, daß neben den jeweils zwei parallel zu den Schaumstoffauftragsspuren ver­ laufenden Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteilen mindestens eine weitere Farbli­ nie, eine Farbauftragsspur, ein Farbflächenteil oder ein entsprechendes Untergrundteil (Fondteil) unmittelbar angrenzend zu diesen oder in einem Ab­ stand parallel dazu verläuft, der kleiner ist als die Breite der Schaumstoffauftragsspuren, vorzugs­ weise kleiner ist als zwei Drittel der Breite der Schaumstoffauftragsspur, die mindestens eine der beiden Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteile parallellaufend (bezogen auf die Schaumstoffauftragsspur) teilweise und/oder in va­ riabler Reihenfolge, vorzugsweise abwechselnd, stellenweise oder völlig überdeckt und/oder die neben, vorzugsweise unmittelbar neben der Schaum­ stoffauftragsspur angeordnet sind.
8. Tapete nach einem oder mehreren der Ansprüche 1- 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaumstoffauf­ tragsspur aus oder unter Mitverwendung von Kunst­ stoffen sowie gegebenenfalls Verarbeitungshilfs- und/oder Zusatzmitteln, besteht und zusätzlich Pig­ mente, Farbstoffe und/oder Weichmacher enthält.
9. Tapete nach einem oder mehreren der Ansprüche 1- 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Untergrund (Fond) gefärbt oder ungefärbt, bedruckt oder unbe­ druckt, mit Schaumstoffmustern und/oder -spuren versehen ist oder schaumstoffmusterfrei ist und die Farbmuster und/oder Bildbestandteile in Form von parallel oder annähernd parallel zu den Schaum­ stoffauftragsspuren verlaufenden Farblinien, Farb­ auftragsspuren und/oder parallel dazu verlaufenden Farbflächenteilen dargestellt sind, wobei minde­ stens eine Farblinie, Farbauftragsspur und/oder ein Farbflächenteil, vorzugsweise zwei unmittelbar be­ nachbarte Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteile von ein und derselben Schaumstoff­ auftragsspur jeweils parallellaufend (bezogen auf die Schaumstoffauftragsspur) teilweise und/oder in variabler Reihenfolge, vorzugsweise abwechselnd, stellenweise oder völlig überdeckt und/oder neben, vorzugsweise unmittelbar neben der Schaumstoffauf­ tragsspur angeordnet sind.
10. Tapete nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Farbmuster und/oder Bildbe­ standteile gefärbt oder ungefärbt, bedruckt oder unbedruckt, mit Schaumstoffmustern und/oder -spuren versehen oder schaumstoffmusterfrei sind und der Untergrund (Fond, Tapetenoberfläche) parallel oder annähernd parallel zu den Schaumstoffauftragsspuren verlaufende Farblinien, Farbauftragsspuren und/ oder parallel dazu verlaufende Farbflächenteile aufweist, wobei mindestens eine Farblinie, Farbauf­ tragsspur und/oder ein Farbflächenteil, vorzugswei­ se zwei unmittelbar benachbarte Farblinien, Farb­ auftragsspuren und/oder Farbflächenteile von ein und derselben Schaumstoffauftragsspur jeweils pa­ rallellaufend (bezogen auf die Schaumstoffauftrags­ spur) teilweise und/oder in variabler Reihenfolge, vorzugsweise abwechselnd, stellenweise oder völlig überdeckt und/oder neben, vorzugsweise unmittelbar neben der Schaumstoffauftragsspur angeordnet sind.
11. Verfahren zur Herstellung von Tapeten mit dreidi­ mensionalem Muster zur dekorativen Flächenbeklei­ dung, bestehend aus einer Trägerbahn (1) aus Pa­ pier, Gewebe, Vlies und/oder Kunststoff, auf der Trägerbahn angeordneten Farbmustern und/oder Bild­ bestandteilen sowie annähernd parallel laufenden Schaumstoffauftragsspuren (2), dadurch gekennzeich­ net, daß zuerst mindestens eine, vorzugsweise meh­ rere unterschiedlich farbige parallele oder nahezu parallele Farblinien (3), Farbstoffauftragsspuren und/oder Farbflächenteile auf die Trägerbahn aufge­ tragen werden, die Farbmuster oder Bildbestandteile durch Farbgebung und/oder durch Schaumprofilierung oder Schaumstoffauftragsspuren vom weißen, farbigen oder unterschiedlich farbigen Untergrund (Fond) abgehoben werden, wobei die Schaumstoffauftragsspu­ ren danach so aufgebracht werden, daß die Farbmu­ ster und/oder Bildbestandteile und/oder deren Un­ tergrund (Fond) parallel oder annähernd parallel zu den Schaumstoffauftragsspuren verlaufen und minde­ stens eine Farblinie, Farbauftragsspur und/oder ein Farbflächenteil, vorzugsweise zwei unmittelbar be­ nachbarte Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteile von ein und derselben Schaumstoff­ auftragsspur jeweils parallellaufend (bezogen auf die Schaumstoffauftragsspur) teilweise und/oder in variabler Reihenfolge, vorzugsweise abwechselnd, stellenweise oder völlig überdeckt und/oder neben, vorzugsweise unmittelbar neben der Schaumstoffauf­ tragsspur, angeordnet werden.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaumstoffauftragsspuren oder das mit Treibmittel versehene Plastisol und/oder die Farb­ linien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächentei­ le parallel oder annähernd parallellaufend aufge­ tragen und bei Beginn und/oder am Ende des Farb­ musters, Bildbestandteiles und/oder dem Ubergang vom bzw. zum Untergrund (Fond) oder einer Farbflä­ che unterbrochen, parallel verschoben, in der Auftragsfläche bzw. -breite verengt oder verbrei­ tert werden.
13. Verfahren nach Ansprüchen 11 und 12, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die mit Treibmittel versehenen Kunststoffplastisole in einer derartigen Auftrags­ menge oder mit einem derartigen Auftragsgewicht auf die bedruckte oder unbedruckte, gefärbte oder unge­ färbte Trägerbahn aufgebracht werden, daß die Höhe der Schaumstoffauftragsspuren (senkrechter Abstand von der Trägerbahn nach dem Auf- bzw. Ausschäumen und/oder Gelieren) 0,4 mm - 3 mm, vorzugsweise
0,6 mm - 2,5 mm,oder0,3 mm - 2,9 mm, vorzugsweise
0,5 mm - 2,4 mm,(gemessen von der darunter angeordneten Farblinie, Farbauftragsspur und/oder dem Farbflächenteil), beträgt.
14. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 10- 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteile oder ein Teil derselben auf die bedruckte oder unbe­ druckte Trägerbahn so aufgetragen werden, daß sie in ihrem Verlauf eine oder mehrere unterschiedliche Farben oder Farbtönungen aufweisen und/oder unter­ brochen sind.
15. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 10- 14, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei parallel verlaufende Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteile unmittelbar aneinander­ grenzend oder in einem Abstand parallel zueinander verlaufend, der kleiner ist als die Breite der Schaumstoffauftragsspur nach der Expandierung, Verschäumung oder Gelierung des Plastisols oder Organosols, vorzugsweise kleiner ist als zwei Drit­ tel der Breite der Schaumstoffauftragsspur, aufge­ bracht werden, wobei der Auftrag des Plastisols oder Organosols so erfolgt, daß eine der beiden Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflä­ chenteile parallellaufend (bezogen auf die Schaum­ stoffauftragsspur) teilweise und/oder in variabler Reihenfolge, vorzugsweise abwechselnd, stellenweise oder völlig überdeckt und/oder die neben, vorzugs­ weise unmittelbar neben der Schaumstoffauftragsspur nach der Expandierung, Ausschäumung oder Gelierung des Plastisols angeordnet werden.
16. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1- 15, dadurch gekennzeichnet, daß neben den jeweils zwei parallel zu den Schaumstoffauftragsspuren ver­ laufenden Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteilen mindestens eine weitere Farbli­ nie, eine Farbauftragsspur, ein Farbflächenteil oder ein entsprechendes Untergrundteil (Fondteil) unmittelbar angrenzend zu diesen oder in einem Ab­ stand parallel dazu aufgebracht wird, der kleiner ist als die Breite der Schaumstoffauftragsspuren, vorzugsweise kleiner ist als zwei Drittel der Brei­ te der Schaumstoffauftragsspur, die nach dem Aus­ schäumen, Expandieren oder Gelieren mindestens eine der beiden Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteile parallellaufend (bezogen auf die Schaumstoffauftragsspur) teilweise und/oder in va­ riabler Reihenfolge, vorzugsweise abwechselnd, stellenweise oder völlig überdeckt und/oder die neben, vorzugsweise unmittelbar neben der Schaum­ stoffauftragsspur angeordnet werden.
17. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 10- 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Untergrund (Fond) gefärbt oder ungefärbt, bedruckt oder unbe­ druckt, mit Schaumstoffmustern und/oder -spuren versehen ist oder schaumstoffmusterfrei ist und die Farbmuster und/oder Bildbestandteile in Form von parallel oder annähernd parallel zu den Schaum­ stoffauftragsspuren verlaufenden Farblinien, Farb­ auftragsspuren und/oder parallel dazu verlaufenden Farbflächenteilen aufgebracht werden, wobei minde­ stens eine Farblinie, Farbauftragsspur und/oder ein Farbflächenteil, vorzugsweise zwei unmittelbar be­ nachbarte Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteile von ein und derselben Schaumstoff­ auftragsspur jeweils parallellaufend (bezogen auf die ausgeschäumte oder gelierte Schaumstoffauf­ tragsspur) teilweise und/oder in variabler Reihen­ folge, vorzugsweise abwechselnd, stellenweise oder völlig überdeckt wird und/oder neben, vorzugsweise unmittelbar neben der Schaumstoffauftragsspur ange­ ordnet werden.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 10-17, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbmuster und/oder Bildbe­ standteile, gefärbt oder ungefärbt, bedruckt oder unbedruckt, mit Schaumstoffmustern und/oder -spuren versehen oder schaumstoffmusterfrei sind und der Untergrund (Fond, Tapetenoberfläche) mit oder annä­ hernd parallel zu den Schaumstoffauftragsspuren verlaufenden Farblinien, Farbauftragsspuren und/ oder parallel dazu verlaufenden Farbflächenteilen versehen wird, wobei mindestens eine Farblinie, Farbauftragsspur und/oder ein Farbflächenteil, vor­ zugsweise zwei unmittelbar benachbarte Farblinien, Farbauftragsspuren und/oder Farbflächenteile so aufgetragen wird bzw. werden, daß sie von ein und derselben Schaumstoffauftragsspur jeweils parallel­ laufend (bezogen auf die ausgeschäumte expandierte oder gelierte Schaumstoffauftragsspur) teilweise und/oder in variabler Reihenfolge, vorzugsweise abwechselnd, stellenweise oder völlig überdeckt und/oder neben, vorzugsweise unmittelbar neben der Schaumstoffauftragsspur, angeordnet wird bzw. werden.
DE19853543873 1985-12-12 1985-12-12 Tapete und verfahren zur herstellung derselben Withdrawn DE3543873A1 (de)

Priority Applications (3)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE8534924U DE8534924U1 (de) 1985-12-12 1985-12-12 Tapete
DE19853543873 DE3543873A1 (de) 1985-12-12 1985-12-12 Tapete und verfahren zur herstellung derselben
EP86115773A EP0226048A2 (de) 1985-12-12 1986-11-13 Tapete und Verfahren zur Herstellung derselben

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE8534924U DE8534924U1 (de) 1985-12-12 1985-12-12 Tapete
DE19853543873 DE3543873A1 (de) 1985-12-12 1985-12-12 Tapete und verfahren zur herstellung derselben

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE3543873A1 true DE3543873A1 (de) 1987-06-19

Family

ID=25838756

Family Applications (2)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE8534924U Expired DE8534924U1 (de) 1985-12-12 1985-12-12 Tapete
DE19853543873 Withdrawn DE3543873A1 (de) 1985-12-12 1985-12-12 Tapete und verfahren zur herstellung derselben

Family Applications Before (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE8534924U Expired DE8534924U1 (de) 1985-12-12 1985-12-12 Tapete

Country Status (2)

Country Link
EP (1) EP0226048A2 (de)
DE (2) DE8534924U1 (de)

Families Citing this family (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US11566353B2 (en) 2019-04-05 2023-01-31 Nike, Inc. Knit component with differing visual effects

Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE2755078A1 (de) * 1977-12-10 1979-07-05 Mohr Gmbh & Co Tapete
DE3030450A1 (de) * 1980-08-12 1982-03-11 Tapetenfabrik Gebr. Rasch GmbH & Co, 4550 Bramsche Tapete und verfahren zu ihrer herstellung
DE3328096A1 (de) * 1983-08-04 1985-02-21 Mohr GmbH & Co, 5600 Wuppertal Verfahren zur herstellung von tapeten mit dreidimensionalem muster zur dekorativen flaechenbekleidung sowie nach dem verfahren hergestellte tapeten

Patent Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE2755078A1 (de) * 1977-12-10 1979-07-05 Mohr Gmbh & Co Tapete
DE3030450A1 (de) * 1980-08-12 1982-03-11 Tapetenfabrik Gebr. Rasch GmbH & Co, 4550 Bramsche Tapete und verfahren zu ihrer herstellung
DE3328096A1 (de) * 1983-08-04 1985-02-21 Mohr GmbH & Co, 5600 Wuppertal Verfahren zur herstellung von tapeten mit dreidimensionalem muster zur dekorativen flaechenbekleidung sowie nach dem verfahren hergestellte tapeten

Also Published As

Publication number Publication date
EP0226048A2 (de) 1987-06-24
DE8534924U1 (de) 1986-04-10

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE68920801T2 (de) Fahne aus nichtgewebten Polyolefin-Film-Fibrillen.
DE3850369T2 (de) Dekorativ geprägte Überzüge mit plättchenförmigem Material und vom Aussehen wie eine eingelegte Arbeit.
DE2743809A1 (de) Boden- oder wandbelag
EP0105074A2 (de) Verfahren zur Herstellung eines mehrfarbigen Fussbodenbelages
EP0399274A2 (de) Kunststoffbeschichtetes, flächiges Material in bahnförmiger oder abgepasster Form unter Verwendung eines Trägers mit einer Latexschaumschicht sowie Verfahren zur Herstellung eines solchen Materials
DE3543873A1 (de) Tapete und verfahren zur herstellung derselben
DE8533472U1 (de) Bahnförmiges Flächengebilde zur Herstellung von Bekleidungsstücken
EP1859066A1 (de) Matrize mit kleinen näpfchenartigen vertiefungen
DE8603062U1 (de) Tapete
DE60302357T2 (de) Bodenbelag mit textilrücken
DE3220508A1 (de) Tischdeckenunterlage
DE542865C (de) Belagstoff
DE2330185A1 (de) Verfahren zur bildung von in acrylischem kunstharz dekorierten platten und die damit erzielten platten
DE2400386A1 (de) Faserbeschichtete schulwandtafel und daran haftende veranschaulichungselemente
DE2321245A1 (de) Stiftbrett
EP0174643B2 (de) Verfahren und Vorrichtung zur kontinuierlichen Beschichtung von Kunststoff-Bodenbelägen mit strukturierter Oberfläche
DE1923655A1 (de) Selbstklebende Wandbekleidung
DE1945117A1 (de) Verfahren zur Herstellung von gefaelligen Erzeugnissen
DE7539849U (de) Polstoffbahn
DE9319813U1 (de) Kfz.-Emblem aus Kunststoff
DD237082A3 (de) Leichtkunstleder und verfahren zu seiner herstellung
DE6801615U (de) Arbeitszeugsatz zur erstellung von zu dekorations-, veroeffentlichungs-, gebrauchs-, schulungszwecken oder dergleichen bestimmten feldern
DE10240373A1 (de) Verfahren und Mittel zur Herstellung und optischen Gestaltung einer Oberfläche auf einem tragenden Untergrund eines Gegenstandes
DE69512761T2 (de) Löschvorrichtung für hartnäckige, trockene Markierungen nach einer ersten Löschung
DE29612330U1 (de) Haltevorrichtung

Legal Events

Date Code Title Description
OP8 Request for examination as to paragraph 44 patent law
8130 Withdrawal