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Beschlag für Möbel
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Stand der Technik Die Erfindung betrifft einen Beschlag für Möbel,
insbesondere Sitz- oder Liegemöbel nach der Gattung des Hauptanspruchs.
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Es sind Sitzmöbel in länglicher Form bekannt, die ein oder mehreren
Personen Platz bieten, über eine Rückenlehne und als sogenannte Couches auch beidseitig
über Armlehnen verfügen.
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Natürlich sind auch in dieser sofaähnlichen Form Sitzmöbel bekann,
die lediglich über eine Rückenlehne ohne beidseitige Armlehnen verfügen, wodurch
sich eine bequemere Möglichkeit zum Liegen und gegebenenfalls Schlafen ergibt, aber
jedenfalls beim Sitzen auf die Bequemlichkeit der seitlichen Arm stütz verzichtet
werden muß.
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Es besteht daher ein Bedarf nach Sitz- oder Liegemöbeln, die es der
Entscheidung des Benutzers überlassen, ob für den jeweiligen Fall eine Armlehne
benötigt wird oder nicht.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, bei einem Sitz-oder
Liegemöbel für einen Beschlag zu sorgen, der eine verstellbare Anlenkung seitlicher
Rückenlehnenteile und deren Verschwenkung bis in den Armlehnenbereich ermöglicht.
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Vorteile der Erfindung Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Flauptanspruchs und hat den Vorteil, daß je nach Bedarf das entsprechende
Möbel entweder als Liegemöbel ohne störende Armlehnen oder als breiteres Sitzsofa
verwendet werden kann, auf Wunsch aber auch eine Einwärtsverschwenkung größerer
seitlicher Rückenteile oder Ohrenbacken in Richtung auf den Sitzbereich mit beliebigem
Schwenkungsgrad vorgenommen werden kann, so daß sich hier geeignete Stützen, insbesondere
auch für eine halb liegende, halb sitzende Haltung von ein solches insofern kombiniertes
Sitz- oder Liegemöbel benützenden Personen ergeben.
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Bei der Erfindung ist besonders vorteilhaft, daß die seitlichen, nach
innen in den Sitzbereich schwenkenden, insofern dann Armlehnen oder eingeschwenkte
Rückenstützen bildenden Teile fest und stabil mit der Rückenlehne verbunden sind
und in verschiedenen Winkelpositionen arretiert werden können. Zum Lösen wir das
jeweilige Seitenteil vollständig eingeschwenkt und kann dann wieder vollständig
und parallel zur Rückenlehne, diese insofern dann vervollständigend, abgeklappt
werden. Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte
Weiterbildungen und Verbesserungen des im Ilauptanspruch angegebenen Beschlags für
Möbel möglich. So ist es besonders vorteilhaft, über die Höhe
der
die Verschwenkung ermöglichenden Trennlinie zwischen Rückenlehne und den jeweiligen,
in Richtung auf eine Realisierung von Seitenlehnen abklappbaren äußeren Seitenteilen
der Rückenlehne oder sogenannten Ohrenbacken Scharniere anzuordnen und zusätzlich
ein Verriegelungs- oder Arretierelement vorzusehen, welches mit feingliedriger Abstufung
ein Einwärts drehen und gleichzeitiges Arretieren der seitlichen, abklappbaren Teile
ermöglicht. Da es häufig wegen fehlender, hinreichend stabiler Teilbereiche für
das Arretierglied nicht möglich ist, dessen Drehpunkt koaxial zu den Scharnierdrehpunkten
zu legen, ist das Arretierglied in einer vorteilhaften Ausgestaltung vorliegender
Erfindung so ausgebildet, daß es einerseits an einem Teil, beispielsweise an der
Rückenlehne mit seinem einen Schenkel starr befestigt ist, wobei der Schwenkpunkt
exzentrisch zu der Scharnierschwenklinie liegt, während der andere Schenkel über
einen Langloch-Gleitmechanismus verfügt und im Langloch ein im verschwenkbaren Seitenteil
oder in der abklappbaren Seitenlinie ortsfest angeordneter Bolzen gleitet.
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Dabei können die Trennlinien oder Schnitte zwischen dem weiterhin
starren eigentlichen Rückenlehnenteil und den beiden seitlichen, abschwenkbaren
Ohren vertikal oder schräg zur Vertikalen versowie laufen, wobei bei einer von oben
nach unten / von innen nach außen verlaufenden schrägen Trennlinie eine mehr oder
weniger stark nach hinten (üblicherweise) abgekippt Rückenlehne in ihrer Wirkung
in etwa kompensiert werden kann, so daß der jeweils mehr oder weniger stark eingeschwenkte
seitliche Ohrenbacken in der eingeschwenkten Position nur wenig oder gar nicht abhebt.
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Es ist ferner möglich, hauptsächlich aus stilistischen Gründen, über
die Trennlinie hinaus im normalen, also nicht eingeschwenkten Zustand der Teile
geradlinig verlaufende dreieckförmige oder rechteckförmige Ansätze des jeweils anderen
Teils vorzusehen, die in Ausnehmungen am einen Teil sitzen, so daß beim Abklappen
diese Teile ihre ursprüngliche Position beibehalten, nämlich dann, wenn sie an der
Rückenlehne befestigt sind oder, wenn sie an den Ohrenbacken angeordnet sind, nach
hinten aus der Rückenlehne noch ausschwenken. Die eigentliche Trennfläche verläuft
dann im Raum in einer komplizierten, an ein in einem vorgegebenen Winkel an ein
Rechteck angesetztes Dreieck erinnernden Weise.
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Zeichnung Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
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Es zeigen: Fig. lszhematisiert und lediglich im Ausschnitt den Grundaufbau
eines Sitz- oder Liegemöbels, welches durch den erfindungsgemäßen Beschlag eine
nach innen gerichtete Schwenkbewegung von Rückenlehnenteilen ermöglicht, wobei dieser
Teil um einen vorgegebenen Winkel eingeschwenkt ist und Fig. 2 ein mögliches Ausführungsbeispiel
eines seitlich angesetzten Rückenlehnenteils in einer perspektivischen Ansicht von
hinten auf das Sitz- oder Liegemöbel und Fig. 3 die Beschlagselemente in einer Ausführungsform
vorliegender Erfindung, die das Abschwenken der seitlichen Rückenlehnenteile ermöglicht.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele In Fig. 1 ist ein linker Teilbereich
eines Sitz- oder Liegemöbels im Grundaufbau, also noch nicht in der bezogenen Endform
dargestellt, wobei der Polstervorgang oder die Ausfütterung mit geeigneten elastischen
Materialien, Kunststoffen und dgl. teilweise schon fertig ist. Man erkennt bei dem
in Fig. 1 gezeigten Sitz-oder Liegemöbel 10 die Sitzfläche 11 und an dieser hinten
angesetzt und üblicherweise etwas schräg gestellt die Rückenlehne 12 mit der weiteren
Maßnahme, einen äußeren Teilbereich 13 der Rückenlehne, der im folgenden auch als
Ohrenbacke bezeichnet wird, an der stationären Rückenlehne 12 lediglich anzulenken,
so daß sich die Möglichkeit ergibt, den seitlichen äußeren Teilbereich 13, dem Verlauf
des Pfeiles A folgend, nach innen längs einer gegebenen Trennlinie oder Trennfläche
einzuschwenken und damit das Möbel mit seitlichen Armlehnen oder, allgemeiner, mit
seitlichen, selbstverständlich im Endzustand ebenfalls später gepolsterten Stützflächen
zu versehen, so daß sich, auch wegen der in beliebige Winkelstellungen einschwenkbaren
und in diesen arretierbaren Seitenteilen ein besonders komfortables und universell
anwendbares Möbel ergibt.
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Die ausschwenkbaren äußeren Seitenteile 13 der Rückenlehne 12 können
beliebig geformt sein, beispielsweise so, wie in Fig. 1 gezeigt, also mit einer
schräg nach oben über den Grundriß des Möbels noch hinauslaufenden, hochgezogenen
Kante, die mit 13a bezeichnet ist oder, wie in Fig. 2 gezeigt, mit einer senkrecht
abfallenden Außenkante entsprechend 1 3b .
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In der Zeichnung der Fig. 1, 2 und 3 verläuft die Trennlinie oder
besser Trennfläche zwischen den seitlichen, abschwenkbaren Teilen 13 und der stationären
Rückenlehne 12 im wesentlichen vertikal, so daß sich die Schwenkteile 13 mit stärkerem
Einwärtsschwenken etwas nach oben abheben können, in Abhängigkeit zur unter Umständen
auch nur sehr schwachen Rückenlehnenneigung.
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Will man diesem Abheben begegnen, dann kann die Trennlinie 14 auch,
wie bei 14a gezeigt, schräg nach innen angestellt werden, Wodurch sich eine gewisse
Kompensation des Abhebens bei an sich nach hinten geneigter Rückenlehne 12 ergibt.
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Eine weitere Variante der Ausbildung der seitlichen Schwenkteile läßt
sich der Rückendarstellung der Fig. 2 entnehmen; in diesem Fall schwenkt gleichzeitig
mit dem nach innen Kippen oder Verschwenken des größeren Seitenlehnen- oder Stützteils
ein an dieses hinten angesetztes nasenförmiges Teil 15 rückwärts nach außen, welches
in der auf die Rückenlehne 12 ausgerichteten Stellung des Schwenkteils 13 dieses
fortsetzend ausgebildet ist. Der Ansatz 15 hat daher räumlich eine Dreiecksform
mit sich erweiternder Basis.
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Die Grundstruktur kann im Aufbau aus Holzteilen bestehen, die kastenförmig
zusammengesetzt sind, so der Sitzbereich 11 und die Rückenlehne 12, wobei die jeweiligen
Schwenkteile dann für sich gesehen separate Kästen sind, wie dies am besten der
Darstellung der Fig. 3 entnommen werden kann.
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Die Fig. 3 zeigt auch, daß die Verschwenkbarkeit der Schwenkteile
13 durch Scharniere 16a, 16b erreicht wird, die den Kasten des jeweiligen Schwenkteils
13 mit dem angrenzenden Randbereich der Rückenlehne 12 verbinden. Es versteht sich)
daß diese Scharniere 16a, 16b hinreichend stabil ausgebildet und von einer solchen
Länge sind, daß auch stärkere Belastungen der Schwenkteile bei
der
Benutzung, wenn sich beispielsweise eine auf dem Möbel sitzende Person gegen das
ganz oder teilweise nach innen gedrehte Schwenkteil 13 lehnt, problemlos aufgefangen
werden. Es ist auch möglich, die Scharniere 16a, 16b durch ein durchlaufendes Scharnierband
von oben bis unten zu ersetzen.
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Bei dem in Fig. 3 gezeigten Ausführungsbeispiel, welches dem Ausführungsbeispiel
der Fig. 1 und 2 entspricht, sind Scharniere vorne, d. h. an den Randkanten von
Schwenkteil und Rückenlehne angebracht, die der Sitzfläche zugewandt sind; dies
ist deshalb sinnvoll, damit die Abspreitzung der Teile hinten erfolgt und ein freies
Einschwenken möglich ist; hinten angebrachte Scharniere würden zu einem Zusammendrücken
der Polsterung im vorderen Bereich führen. Allerdings liegt eine Anordnung von hinten
angeordneten Scharnieren dann, wenn man entsprechend abgerundet polster, selbstverständlich
innerhalb des erfindungsgemäßen Rahmens; es ist auch möglich, die Scharniere in
einen mittigen Bereich oder, einer schrägen Linie, also beispielsweise einer Diagonalen
in den aneinandergrenzenden Flächen von Rückenlehne und Schwenkteil folgend, anzuordnen.
Ein solcher schräger Scharnier-Verbindungsverlauf von Schwenkteil und Rückenlehne
könnte sich dann als sinnvoll erweisen, wenn bei stärkerer Abwinkelung der Rückenlehne
nach hinten der Schwenkteil nicht allzu stark beim Einschwenken abheben sollte.
Man kann durch eine entsprechende, einer Diagonalen in den Angrenzungsflächen folgenden
Schrägstellung d er S der Scharnierverbindungslinie - dies ist nicht zu verwechseln
mit der Abweichung von der Vertikalen in der Trennlinie wie bei 14a in Fig 1 gezeigt
- gut ein mögliches Abheben soweit kompensieren, daß auch bei volleingeschwenktem
Seiten- oder Schwenkteil dieses wie eine Seitenarmlehne praktisch auf der Sitzfläche
aufruht.
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Der Beschlag für die Anlenkung des Schwenkteils 13 an der Rückenlehne
12 vervollständigt sich dann noch über die Scharnierverbindungen hinaus durch ein
allgemein mit 17 bezeichnetes Arretierglied, welches, in zunächst beliebiger Ausgestaltung,
so in seiner Funktion ausgelegt ist, daß, wie für sich gesehen bekannt, in an sich
beliebig feinen,abgestuften,jeweiligen Winkelpositionen Arretierpositionen erreicht
werden, die ein Rückschwenken ausschließen, ein weiteres Einschwenken aber möglich
machen, wobei ein solches Arretierglied eine jeweils erreichte Winkelposition durch
ein Klacken oder Klicken auch akustisch zu erkennen gibt. Ein solcher Klicklaut
ist selbstverständlich durch das jeweilige Einrasten einer gezähnten Scheibe in
unterschiedliche Arretierpositionen hervorgerufen und die ganze Verriegelung läßt
sich dann wieder lösen und der Schwenkteil in seine Ursprungsposition in Ausriclltung
auf die Rückenlehne zurückführen, wenn man bis zum vollen Schwenkwinkel vorwärtsschwenkt,
wodurch ein Rückschwenken dann möglich wird.
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I)as Rastglied 17 kann so ausgebildet sein, daß die Rastmechanik mit
Winkelpositionsverriegelung auf engstem Raum um ein Schwenklager aufgebaut ist,
wobei dann vom Schwenklager zwei Schenkel 17a, l7b ausgehen, die an den jeweils
miteinander zu verschwenkenden Teilen befestigt sind.
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Liegt der Schwenkzapfenbereich des Rastgliedes 17 in koaxialer Ausrichtung
zu den Schwenkzapfen der Scharniere 16a, 16b, dann köiinen die Schenkel 17a, 17b
im wesentlichen starr an entsprechend zugeordneten und entsprechend kräftig dimensionierten
Flächen oder Elementen des Schwenkteils 13 bzw. der Rückenlehne 12 befestigt werden;
ist es aus bestimmten Gründen nicht möglich, den
Drehpunkt des
Rastglieds 17 koaxial zu den Scharnieren anzubringen, dann wird, entsprechend einer
vorteilhaften Ausgestaltung vorliegender Erfindung, lediglich einer der Schenkel,
beim Ausführungsbeispiel der Schenkel 17a, beispielsweise über ein an ihn noch angesetztes
Winkelteil 18, an einer zugeordneten Fläche hier im unteren Bereich der Rückenlehne
fest angeordnet, etwa mit Hilfe von Schrauben, während der andere Schenkel 17b über
einen flächigen Bereich 19 verfügt, in welchen ein Langloch 20 eingearbeitet ist.
In diesem Langloch kann dann ein in geeigneter Weise stationär im Kasten des Schwenkteils
13 befestigter Bolzen 21 gleiten. Durch diese Gleit/Schiebeverbindung 21, 20 des
Schenkels 17b trägt man der Exzentrizität des Schwenkbereichs des Arretierglieds
17 zu den Achsen der Scharniere 16a, 16b Rechnung; die Winkelarretierung ergibt
sich in der gleichen präzisen Weise, aber der Schenkel 17b kann bei diesem parallelen
Achsversatz eine freie Weglänge im Schwenkteil 13 zurücklegen, die erforderlich
ist, damit überhaupt verschwenkt werden kann. Auf den Aufbau der arretierend¢lRastelemente
oder glieder 17, wie sie ergänzend zu den Scharnieren 16a, 16b bei der Anlenkung
zur Feststellung in jeweiligen Winkelpositionen verwendet werden, braucht nicht
genauer eingegangen zu werden, da diese für sich gesehen, beispielsweise zum Ilochstellen
von Kopfteilen bei Campingliegen und dgl., bekannt, jedenfalls so ähnlich ausgebildet
sein können.
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Alle in der Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und der Zeichnung
dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination
miteinander erfindungswesentlich sein.
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