DE3408460A1 - Koksofentuer mit separatem waermeschutzschild - Google Patents
Koksofentuer mit separatem waermeschutzschildInfo
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- C10B—DESTRUCTIVE DISTILLATION OF CARBONACEOUS MATERIALS FOR PRODUCTION OF GAS, COKE, TAR, OR SIMILAR MATERIALS
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Description
rührkohle Aktiengesellschaft, Postf. ίο 32 62, 43oo Essen ι
Die Erfindung bezieht sich auf eine mehr teilige Koksofentür für einen Horizontalverkokungsofen mit einem als Feuerschirm dienenden Schutzschild und dahinter angeordneter
Türdichtung, wobei der Schutzschild und die Türdichtung unabhängig voneinander bewegbar sind.
Derartige Koksofentüren sind aus der DE-PS 18 69 34 bekannt. Bei der bekannten Tür wird der Schutzschild von
oben in den Ofen bewegt, während die Türdichtung die Öffnung des Türrahmens verschließt, durch die die Druckstange
in den Ofen bewegt wird bzw. der Koks ausgedrückt wird. Diese bekannte Koksofentür konnte sich bisher nicht
durchsetzen. Als Gründe können die komplizierten Dichtverhältnisse und der große bauliche Aufwand angesehen
werden.
Angestrebt werden Koksofentüren mit möglichst hoher D i ch twi rkung.
Derartige Koksofentüren sind beispielsweise aus der P 33 27 337.5 bekannt, die sich insbesondere auf eine
neuartige Ausbildung des Türkörpers mit der dazugehörigen Dichtungseinrichtung bezieht. Mit dem vergleichsweise
leichten Türkörper ist nach den Ausführungszeichnungen
dieser Schrift wahlweise ein konventioneller feuerfester Türstopfen kombiniert.
Die bekannte leichte Koksofentür beinhaltet eine Aufteilung in ein Dichtorgan und eine Rahmenkonstruktion,
wobei die Rahmenkonstruktion weitgehend frei von Wärmespannungen gehalten wird und das Dichtorgan an den Ofen-
rahmen anpreßt. Wesentlich wird die Bauweise dabei noch durch den Türstopfen und die damit verbundene
Belastung.bestimmt.
Aufgabe der Erfindung ist es nun, die Belastung des Türkörpers zu verringern und dadurch eine noch leichtere
Bauweise zu ermöglichen, die bei gleichbleibender Dichtwirkung weitere wirtschaftliche Vorteile gewährt .
Die Aufgabe der Erfindung wird durch das Kennzeichen des Hauptanspruches gelöst. Dabei greift die Erfindung
auf die aus der DE-PS 18 69 34 bekannte Lösung zurück und hat dabei nur einen scheinbaren Nachteil, als der
separate Schutzschild eine Bedienungsmechanik erfordert. Üblicherweise ist jede Maschine zum Koksdrücken
jedoch nicht nur mit einer Türhebevorrichtung sondern zusätzlich mit einer Türreinigungsvorrichtung versehen.
Überraschenderweise sind die Verunreinigungen der Ofentürdichtflächen
jedoch so gering, daß die Reinigungsvorrichtung zum Bewegen des separaten Schutzschildes
verwendet werden kann.
Der besondere Vorteil der erfindungsgemäßen Konstruktion ist insbesondere die völlige Entlastung der Türdichtung
von der im Ofen stehenden Kohleschüttung. Die Türdichtung kann damit fast als dünne Folie ausgelegt werden.
Die Ansprüche 2 bis 18 stellen zweckmäßige Ausführungsformen und Weiterbildungen der Merkmale des Hauptanspruches
dar·
Durch die Ausbildung des Schutzschildes als sogenanntes Hohlprofil, welches aus zwei mit Abstand zum Türkörper
gehaltenen Pormprofilen besteht, die mit geringem Abstand voneinander angeordnet sind, und einen senkrechten Gas-
abzugskanal bilden, werden wesentliche Verbesserungen erreicht. Neben dem Gasabzugskanal zwischen Türkörper
und dem äußeren zum Türkörper hin gerichteten Formprofil wird zwischen den beiden Formprofilen ein zusätz
licher Gasabzugskanal gebildet. Das Gas kann dabei durch den unteren offenen Querschnitt und über die
Höhe verteilt durch Schlitze an den Schmalseiten zwischen den beiden Formprofilen in den Gasabzugskanal
eintreten und gelangt über den oberen offenen Querschnitt rin den Gassammeiraum oberhalb der Kohleschüttung.
Durch die Ausbildung des Schutzschildes als Hohlprofil
wird im Vergleich zu den bisher bekannten ebenen Schutzschilden eine sehr viel höhere Festigkeit erreicht.
Die Wandstärke der Formprofile kann erheblich dünner sein, so daß bei etwa gleicher Biegesteifigkeit das
erfindungsgemäße Schutzschild insgesamt leichter ausgeführt sein kann als die bisherigen ebenen Platten.
Es hat sich schließlich auch gezeigt, daß durch die erfindungsgemäße Form des Schutzschildes eine bessere
Wärmeisolierung erreicht wird. Da die meisten heißen Rohgase durch den Gasabzugskanal zwischen den beiden
Formprofilen nach oben abgeleitet werden, gelangt nur noch ein geringerer Rohgasanteil in den Gasabzugskanal
zwischen Türkörper und dem äußeren Formprofil. Es entsteht dadurch ein deutlicher Temperaturunterschied
zwischen dem Gasabzugskanal zwischen den Hohlprofilen und dem äußeren Gasabzugskanal zwischen Türkörper und
Formprofil. Insgesamt sind dadurch die Temperaturen am Türkörper erheblich geringer geworden, so daß entweder
weniger Isoliermaterial am Türkörper notwendig wird oder die Wärmeabstrahlung nach außen verringert
wird.
3A08460
Durch die erfindungsgemäße spiegelsymmetrische Ausbildung der Formprofile des Schutzschildes wird eine
besonders hohe Formstabilität des Schutzschildes auch bei höheren Temperaturen erreicht. Einer eventuellen
Verformung und Ausbeulung des inneren einerseits von der kalten Kohle und andererseits vom kalten Koks berührten
.Pormprofils wirkt das zum Türkörper hin gerichtete
Gegenprofil entscheidend entgegen, so daß eine Verformung des Schutzschildes insgesamt verhindert
wird bzw. in erträglichen Grenzen bleibt.
Durch die Verwendung von handelsüblichen Stahlspundwänden in Normalausführung oder Leichtprofilen oder
Tafelprofilen für die Formprofile werden die Kosten für das erfindungsgemäße Schutzschild sehr gering gehalten
-
Es hat sich erfindungsgemäß als günstig erwiesen, die Formprofile über der gesamten Höhe des Schutzschildes
parallel zueinander anzuordnen. Darüber hinaus kann insbesondere der Abstand zwischen den Formprofilen
durch auswechselbare, gleichmäßig über die Höhe der Formprofile verteilte Abstandshalter veränderbar sein.
Je nach den betriebsüblichen Gegebenheiten können dadurch die Gasabzugsmengen in dem Gasabzugskanal zwischen
den beiden Formprofilen geregelt werden. Es läßt sich dabei insgesamt die Dicke des Türstopfens bzw. die
effektive Kohlenfüllung in der Kammer verändern. Da die Wärmeabstrahlung des Türkörpers nach außen naturgemäß
auch von der Dicke des Türstopfens abhängt, läßt sich
auch durch die Veränderung der Abstandshalter zwischen den beiden Formprofilen eine bestimmte gewünschte oder
zulässige Temperatur außen am Türkörper einstellen. Andererseits kann man erfindungsgemäß auch bei gleichbleibender
Stärke des Türstopfens die mittleren freien Abstände zwischen den beiden Formprofilen und zwischen
Türkörper und dem äußeren Formprofil in gleichem oder
- Io -
-
ys -
- a-
entgegengesetzten Sinne verändern und dadurch die
Strömungsverhältnisse in den beiden Gasabzugskanalen optimieren.
Strömungsverhältnisse in den beiden Gasabzugskanalen optimieren.
Zur Abdichtung der Abstände zwischen den Formprofilen und den angrenzenden Kammerwänden hat es sich erfin
dungsgemäß als günstig erwiesen, an den Seiten der
beiden Formprofile ein oder mehrere schmale Dichtflächen beweglich zu ' befestigen, die sich beim Absenken
der Formprofile an die Kammerwände anlegen. Dabei
können besondere Dichtbleche mit schräg ansteigenden Langlöchern versehen sein, durch die die Bolzen bzw.
die Abstandshalter zwischen den beiden Formprofilen
hindurchgeführt sind. Zur einfacheren Auswechselung
der Dichtbleche können sie erfindungsgemäß seitliche zur Kammermitte hin offene Schlitze besitzen zum
Anhängen auf die Bolzen bzw. Abstandshalter.
hindurchgeführt sind. Zur einfacheren Auswechselung
der Dichtbleche können sie erfindungsgemäß seitliche zur Kammermitte hin offene Schlitze besitzen zum
Anhängen auf die Bolzen bzw. Abstandshalter.
Einzelne formbeschädigte Dichtbleche können damit
ohne zusätzlichen Montageaufwand ausgewechselt werden. .
ohne zusätzlichen Montageaufwand ausgewechselt werden. .
Um ein einwandfreies Einsetzen der Koksofentür mit dem erfindungsgemäßen Schutzschild zu gewährleisten,
hat es sich als günstig erwiesen, daß die Dichtbleche im angehobenen Zustand der Formprofile in den Längslöchern
oder Schlitzen seitlich nach innen sich bewegen. Wenn die Unterkanten der Dichtbleche im angehobenen
Zustand unten über die Formprofile hinausragen,
können sie sich beim Absenken der Formprofile gegenüber diesen in senkrechter und aufgrund der schrägen Schlitze bzw. Langlöcher nach außen auf die Kammerwände zubewegen. Dadurch wird im eingesetzten Zustand der Tür eine zusätzliche Abdichtung gegenüber den Kammerwänden erreicht.
können sie sich beim Absenken der Formprofile gegenüber diesen in senkrechter und aufgrund der schrägen Schlitze bzw. Langlöcher nach außen auf die Kammerwände zubewegen. Dadurch wird im eingesetzten Zustand der Tür eine zusätzliche Abdichtung gegenüber den Kammerwänden erreicht.
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-JrT-
Die Dichtbleche können erfindungsgemäß an ihren senkrechten Längskanten umgebogen sein. Im waagerechten
Schnitt durch ein Dichtblech können diese insbesondere S-förmig ausgebildet sein.
Schließlich ist es besonders günstig, wenn erfindungsgemäß die innere zur Kammermitte gerichtete Seite der
Dichtbleche an dem äußeren Formprofil anliegt. Damit kann zwar das Gas durch den senkrechten Spalt zwischen
Kammerwand und innerem Formprofil in den Gasabzugskanal zwischen den beiden Formprofilen eindringen, in
den äußeren Gasabzugskanal zwischen Türkörper und dem
äußeren Formprofil kann das Rohgas aber aufgrund der Abdichtung der Dichtbleche an den Kammerwänden einerseits
und dem äußeren Formprofil andererseits nur sehr bedingt eindringen.
Die Erfindung wird anhand der beigefügten Figuren 1 bis 7 beispielsweise näher erläutert.
Figur 1: zeigt einen waagerechten Schnitt durch eine in die Kammeröffnung eingesetzte Tür nach
P 33 27 337.5.
Figur 2: zeigt einen senkrechten Schnitt durch einen Teil der Tür nach Figur 1.
Figur 3: zeigt eine Reihe erfindungsgemäß einsetzbarer
Formprofile.
Die Figuren 4 und 5: zeigen im senkrechten Schnitt die Koksofentür mit verschiedenen Abstandhaltern
zwischen den Formprofilen.
Figur 6: zeigt abschnittweise die Formprofile mit den Dichtungsblechen, dem gehobenen und gesenkten
Zustand in der Kammer.
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Figur 7: zeigt wie Figur 1 einen waagerechten Schnitt durch die Koksofentür in anderer Ausführungsform.
Figur 1 bis 7 auf eine Tür mit separatem Schutzschild.
In den Figuren ist mit 1 die Ofenkammer mit den zugehörigen Heiz- oder Kammerwänden angedeutet. Um die senkrechte öffnung der Ofenkammer 1 herum verläuft der Türrahmen 7, an
dem die Elemente 6 der eingesetzten Tür anliegen. Die Koks ofentür besteht, wie z.B. in der P 33 27 337.5 beschrieben
aus einem Türkörper, der als Hohlprofil entlang dem Türrahmen verläuft und über Verriegelungseinrichtungen mit
dem Türrahmen verbunden ist. Mit dem Türkörper 3 ist eine Dichtungsplatte, 5, 5a, verbunden, die am Umfang des
Türrahmens über federbelastete Schrauben 4 gegen den Türrahmen gepreßt ist. Zur Verbesserung der Wärmeisolierung
nach außen hin kann die Dichtungsplatte als Hohlprofil ausgebildet sein, wobei das Hohlprofil mit Isolierung
ausgefüllt sein kann. Dabei kann die Dichtungsplatte mit einer einseitigen Ausbuchtung (vergleiche Figur 1)
oder auch sowohl zur Kammerseite als auch nach außen
hin (vergleiche Figur 7) ausgebeult sein. An der Innenseite der Dichtungsplatte 5, 5a, sind über der Höhe
verteilt Winkeleisen 15 befestigt, die über Schrauben 16 mit weiteren Winkeleisen 14 verschraubt sind, die wiederum
mit den äußeren Formprofilen 9 des Schutzschildes verbunden sind. An diesem äußeren Formprofil 9 ist
spiegelbildlich das Formprofil 8 über Bolzen 13 mit Abstandhaltern 12 befestigt. In den Figuren 1 und 2
sind mit 18, 19 in gestrichelter Form die Positionen der Formprofile in größerem Abstand voneinander dargestellt.
In den Figuren 4 und 5 ist ebenfalls der Unterschied zwischen geringerem und größerem Abstand der
Formprofile voneinander deutlich gemacht.
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-Al.
In der Figur 3 sind eine Reihe von möglichen Ausführungsformen der Formprofile dargestellt. Während gemäß Figur
die Formprofile außen verbunden sind und in der Mitte liegende Flächen parallel nach außen ausgelenkt sind,
ist gemäß Figur 3.1 gerade umgekehrt, wobei in Figur die Profile in der Mitte einen geringen Abstand haben und
dort über die Bolzen 13 miteinander verbunden, während sie außen zu den Kammerwänden hin einen großen Abstand haben.
Dieser Abstand außen kann gemäß Figur 3.1 außen wieder in parallelen ebenen Wänden enden. Die Formprofile können
auch zu den Kammerwänden hin kreisbogenförmig oder gemäß Figur 3.6 eckig nach außen abgebogen sein. Gemäß Figur
3.7 sind die Enden zunächst kreisbogenförmig nach außen und dann wiederum halbkreisförmig nach innen gebogen, so
daß die Enden aufeinander zugerichtet sind. Die Figuren 3.1 bis 3.4 enthalten darüber hinaus verschiedene mittlere
Ausbuchtungen, die nach außen dreieckförmig, halbkreisförmig trapezähnlich ausgebildet sind.
Aus den Figuren 6 und 7 sind schließlich die zusätzlichen
Dichtbleche 24 ersichtlich, die mit Langlöchern 25 versehen sind. In der Figur 6 ist in der linken Hälfte der
gehobene Zustand der Formprofile dargestellt. Das Dicht blech 25 hat sich von der Kammerwand 2 abgesetzt und ist
von der Druckfeder 26 nach innen und nach unten gedrückt worden. Unterhalb des Formprofiles steht es über. Im
rechten gesenkten Zustand der Formprofile stehen Formprofile und Dichtbleche auf der Ofensohle auf und das
Dichtblech liegt an der Kammerwand 2 an. Die Relativbewegung Formprofil gegenüber dem Dichtblech kann bis zu
60 mm betragen, wobei der senkrechte Spalt zwischen Formprofil und der Kammerwand bis zu 10 mm betragen kann.
Aus der Figur 7 ist schließlich die S-förmige Gestalt des Dichtbleches 24 ersichtlich, wobei die Dichtbleche
innen an dem äußeren Formprofil 9 anliegen und außen zwischen dem Formprofil 8 und dem Dichtblech ein senkrechter
schmaler Spalt verbleibt.
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Nach Figur 8 und 9 ist anstelle des Kammerrahmens 7 ein Kammerrahraen 30 vorgesehen. Der Kammerrahmen 3O besitzt
innen Nocken31 mit gabelförmigen Ausnehmungen, in die
Riegel 27 eingelegt sind. Die Riegel 27 tragen das Form profil 18, 19, das vorher vom Türkörper 3 gehalten worden
ist.
Nach Figur 8 und 9 verhindert diese Anordnung eine Kraftentfaltung der Kohleschüttung im Ofen auf den
Türkörper 28. Der Türkörper muß demzufolge nur noch dem Gasdruck im Ofen standhalten. Die Dichtungsplatte
29 kann infolgedessen eine minimale Dicke aufweisen, d.h. ähnlich einer Folie ausgebildet sein.
Zum Koksdrücken wird der Türkörper 28 - wie üblich von der Türhebevorrichtung ergriffen und zurückgeschwenkt.
Die Formprofile 18, 19 werden von der mit entsprechenden Klauen versehenen Türreinigungsvorrichtung
an den Riegeln 27 erfaßt, aus dem Ofenrahmen herausgehoben und zurückgeschwenkt. Die Türreinigungsvorrichtung
steht aufgrund geringer Verschmutzungsneigung und entsprechend geringer Reinigungstätigkeit
dazu zur Verfügung.
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1 Ofenkammer
2 Heizwände
3 Türkörper
4 Druckschrauben 5,5a Dichtungsplatte
5b Isolierung
6 Dichtungselement
7 Türrahmen
8 Formprofil (kohleberührte Seite)
9 Pormprofil (zur Türseite hin)
10 Gasabzugskanal zwischen 8 und
11 Gasabzugskanal zwischen 5 und
12 Abstandshalter
13 Bolzen
14 Winkeleisen
15 Winkeleisen
16 Schrauben
17 Befestigungswinkel
18 Formprofil
19 Formprofil
20 Ofendecke
21 Spalt zwischen Formprofil und Heizwand
22 Spalt zwischen den beiden Formprofilen 8 und
23 Ofensohle
24 Dichtblech
25 Langlöcher
26 Druckfedern
27 Riegel
28 Türkörper
29 Dichtungsplatte
30 Kammerrahmen
31 Nocken
Claims (18)
1. Mehrteilige Koksofentür mit einem als Feuerschirm dienenden Schutzschild und dahinter angeordneter
Türdichtung, wobei der Schutzschild und die Türdichtung unabhängig voneinander bewegbar sind,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzschild -(3) in Längsrichtung des Ofens einsetzbar
ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schutzschild (3) in Nocken des Ofenrahmens gehalten ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzschild (3) türseitig
mit Riegeln als Halterung im Ofenrahmen versehen
ist.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Schutzschild aus zwei mit Abstand vom Türkörper (3) gehaltenen Formprofilen besteht, die mit geringem Abstand
voneinander angeordnet sind und einen senkrechten an den Schmalseiten größtenteils offenen Gaskanal (10)
bilden.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei gleiche Formprofile (8, 9) symmetrisch zur dazwischenliegenden Mittelebene angeordnet
sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet
, daß handelsübliche Stahlspundwände in Normalausführung oder Leichtprofile oder
Tafelprofile für die Pormprofile (8, 9) verwendet werden.
7. Vorrichtung nach den Ansprüchen 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Formprofile (8,9)
über der gesamten Höhe des Schutzschildes parallel zueinander angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach den Ansprüchen 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet , daß der Abstand zwischen den
Formprofilen (8, 9) durch auswechselbare, gleichmäßig über die Höhe der Formprofile (8, 9) verteilte Abstandhalter
(12) veränderbar ist.
9. Vorrichtung nach den Ansprüchen 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die mittleren, freien Abstände
zwischen den beiden Formprofilen 8 und 9 und zwischen Türkörper (3) und dem äußeren Formprofil (9)
in gleichem oder entgegengesetzten Sinne veränderbar sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet , daß das Verhältnis der Abstände zwischen
1 zu 1 und 1 zu 10, vorzugsweise etwa zwischen 1 zu 3 und 1 zu 5, beträgt.
11. Vorrichtung nach den Ansprüchen 4 bis 1O, dadurch
gekennzeichnet , daß zur Abdichtung der Abstände zwischen den Formprofilen (8, 9) und den an-
grenzenden Kammerwänden (2) an den Seiten der Formprofile (8, 9) ein oder mehrere schmale Dichtflächen
(24) beweglich befestigt sind, die sich beim Absenken der Formprofile (8, 9) an den Kammerwänden (2)
anlegen.
12..Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichtbleche (24) mit schräg ansteigenden Langlöchern (25) versehen sind, durch
die die Bolzen (13) bzw. die Abstandshalter (12) zwischen den beiden Formprofilen (8, 9) hindurch
geführt sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet , daß die Dichtbleche (24) seitliche
zur Kammermitte hin offene Schlitze besitzen, zum Anhängen der Dichtbleche (24) auf die Bolzen (13)
bzw. Abstandshalter (12).
14. Vorrichtung nach den Ansprüchen 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet , daß die Dichtbleche (24) im
angehobenen Zustand der Formprofile (8, 9) an deren Unterkante überstehen und sich beim Absenken der Formprofile (8, 9) gegenüber diesen in senkrechter und
aufgrund der schrägen Schlitze bzw. Langlöcher (25) nach außen auf die Kammerwände (2) zubewegen.
15. Vorrichtung nach den Ansprüchen 11 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Oberkante des Schutzschildes senkrecht wirkende Druckfedern (26) angeordnet
sind, mit denen die Dichtbleche (24) beim Anheben der Formprofile (8, 9) von den Kammerwänden
(2) weg zur Kammermitte gedrückt werden.
- ¥■
16. Vorrichtung nach den Ansprüchen 11 bis 15, dadurch
gekennzeichnet , daß die Dichtbleche (24) an ihren senkrechten Längskanten umgebogen sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichtbleche (24)S-förmig ausgebildet sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet , daß die innere, zur Kammermitte
gerichtete Seite der Dichtbleche (24) an dem äußeren Formprofil (9) anliegen.
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-
1985
- 1985-02-15 EP EP85101677A patent/EP0154232B1/de not_active Expired
- 1985-02-15 DE DE8585101677T patent/DE3562269D1/de not_active Expired
- 1985-03-04 JP JP60041379A patent/JPS60210694A/ja active Pending
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| JPS60210694A (ja) | 1985-10-23 |
| EP0154232B1 (de) | 1988-04-20 |
| DE3562269D1 (en) | 1988-05-26 |
| EP0154232A2 (de) | 1985-09-11 |
| EP0154232A3 (en) | 1986-03-05 |
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