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DE3401262C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3401262C2
DE3401262C2 DE3401262A DE3401262A DE3401262C2 DE 3401262 C2 DE3401262 C2 DE 3401262C2 DE 3401262 A DE3401262 A DE 3401262A DE 3401262 A DE3401262 A DE 3401262A DE 3401262 C2 DE3401262 C2 DE 3401262C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
nipple
support ring
ring
wall
opening
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE3401262A
Other languages
English (en)
Other versions
DE3401262A1 (de
Inventor
Barry Lee Deerfield Ill. Us Schneider
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hollister Inc
Original Assignee
Hollister Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Hollister Inc filed Critical Hollister Inc
Publication of DE3401262A1 publication Critical patent/DE3401262A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3401262C2 publication Critical patent/DE3401262C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • A61J1/00Containers specially adapted for medical or pharmaceutical purposes
    • A61J1/14Details; Accessories therefor
    • A61J1/1406Septums, pierceable membranes
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • A61M25/01Introducing, guiding, advancing, emplacing or holding catheters
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Ausbilden einer Zugangsöffnung in einer Wand aus elastischem Material.
Eine Vorrichtung für diesen Zweck ist aus der US-PS 40 50 461 bekannt. Die bekannte Vorrichtung weist zwei Ringe auf, die über der unversehrten Wand zusammengeschoben werden, wobei ein Ringsteg an einem der Ringe in eine Ringnut am anderen Ring einschnappt. Dabei legt sich die elastische Wand als Kragen um die Außenoberfläche des inneren Ringes und wird auf diese Weise festgeklemmt. Der innere Ring weist ein Innengewinde auf, in das ein Außengewinde des Nippels einschraubbar ist, nachdem der die Ringöffnung überbrückende Teil der Wand herausgeschnitten worden ist. Bei der bekannten Vorrichtung befindet sich somit ein stark gedehnter Bereich des Wandmaterials zwischen den beiden Ringen. Wenn nun, was durchaus vorkommen kann, die Dehnung ungleichmäßig erfolgte, d. h. stark oder weniger stark gedehnte Bereiche zwischen den beiden Flächen angeordnet sind, so besteht die Gefahr, daß Flüssigkeit durch die Verbindungsstelle tritt. Weiterhin ist die Befestigung mittels Gewinde, zumindest ohne zusätzliche Dichtmittel, ebenfalls nicht flüssigkeitsdicht. Schließlich besteht die Gefahr, daß sich der Nippel lockert, wenn der Schlauch bewegt wird.
Die DE-AS 11 05 558 beschäftigt sich mit der Anbringung eines Ostomie-Beutels an einer am Körper zu befestigenden Halteplatte. Dabei wird der Beutel mit Hilfe eines Halteringes an Befestigungsflanschen festgeklemmt, wobei die Wand des Beutels zwischen dem Ring und der Halteplatte eingeklemmt wird. Die innere Öffnung selbst muß nicht, beispielsweise durch einen Nippel, verschlossen werden. Hinsichtlich der Befestigung an einer flexiblen Wand zwischen Ringen geht diese Entgegenhaltung keinesfalls über den Gegenstand der US-PS 40 50 461 hinaus.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Ausbilden einer Zugangsöffnung derart auszugestalten, daß eine sichere und dichte Verbindung erreicht wird.
Die Aufgabe wird bei einer Vorrichtung durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird erreicht, daß der Nippel einerseits fest in der Wand gehalten ist und zum anderen selbst als Dichtelement wirkt, das einen Durchtritt von Flüssigkeit verhindert.
Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind den Ansprüchen 2 bis 15 zu entnehmen.
Die Aufgabe wird weiterhin durch ein Verfahren gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 16 gelöst.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird der sich um die Öffnung erstreckende Wandbereich nicht in dem Maße gedehnt, wie es im Stand der Technik notwendig ist, so daß sich seine Wandstärke kaum oder nur unwesentlich reduziert. Damit steht jedoch genügend Material zur Verfügung, das als Dichtung wirken kann. Weiterhin wird der Nippel in seiner Lage durch den innenliegenden Stützring festgelegt und kann sich nicht in dem Maße lockern, wie es im Stand der Technik möglich ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind den Unteransprüchen 17 bis 22 zu entnehmen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung der Komponenten einer eine Zugangsöffnung bildende Vorrichtung gemäß der Erfindung,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung des äußeren Befestigungsrings und des röhrenförmigen Nippels in vormontiertem Zustand,
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung des inneren Stützrings und des Durchstechungselementes in vormontiertem Zustand,
Fig. 4 eine Schnittdarstellung zu Beginn eines Vorgangs zum Durchstechen einer elastischen Wand,
Fig. 5 eine Schnittdarstellung ähnlich der Fig. 4, jedoch beim Beenden des Vorgangs zum Durchstechen der Wand,
Fig. 6 einen Teilschnitt beim nachfolgenden Schritt des Ankoppelns des äußeren Befestigungsringes und des Nippels an den inneren Stützring und die durchstochene thermoplastische Wand,
Fig. 7 einen Teilschnitt der Teile ähnlich wie in Fig. 6, jedoch im Anschluß an das Befestigen der Zugangsvorrichtung und nach dem Entfernen des Durchstechungselementes,
Fig. 8 einen teilweise abgebrochen dargestellten Teilschnitt zum Erläutern des Zusammenarbeitens der Teile einer zusammengebauten Anordnung beim Befestigen miteinander,
Fig. 9a, 9b, 9c und 9d vier weitere Ausführungsformen eines Nippels, die bei dem erfindungsgemäßen Verfahren und bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwendet werden können, und
Fig. 10, 11 und 12 Änderungen bei den Verfahrensschritten, sofern ein Nippel nach Fig. 9a verwendet wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 zum Ausbilden einer Zugangsöffnung weist drei Hauptbestandteile auf: einen inneren Stützring 11, einen äußeren Befestigungsring 12 und einen Nippel 13 aus einem Elastomer. Ein weiterer Bestandteil, ein Durchstechungselement 14, wird zum Durchstechen einer elastischen Wand z. B. eines Plastikfilms, eines Beutels oder eines anderen Gegenstandes, und zum Ankoppeln anderer Teile verwendet, wonach es weggenommen wird und weggeworfen werden kann. In dem Maße, in dem die Ringe und der Nippel dauerhaft an der Wand o. dgl. befestigt werden, wird diese Wand ebenfalls ein Bestandteil der endgültigen Kombination.
Diese Vorrichtung kann dazu verwendet werden, eine Zugangsöffnung in und eine versiegelnde Verbindung mit jedem geeigneten Film- oder Blatt-Material auszubilden, sie ist jedoch insbesondere nützlich zum Ausbilden einer Zugangsöffnung in der Wand eines thermoplastischen Beutels zum Zwecke des Einführens eines Katheders oder einer anderen Leitung durch diese Zugangsöffnung. Der Ausdruck "Beutel" soll hier jeden Schutz- oder Sammel-Beutel bedeuten, der eine Öffnung aufweist, die sich zum Befestigen um eine Wunde oder ein Stoma eignet, um den Patienten zu schützen und Exsudat zu sammeln. Die Abmessungen und Bauweisen solcher Beutel sind unterschiedlich, je nach dem speziellen Zweck, für den sie vorgesehen sind. Sie bestehen jedoch häufig aus flexiblem thermoplastischem Blatt-Material und sind so behandelt, daß sie sowohl Eigenschaften einer Dampfbarriere als auch Eigenschaften einer Flüssigkeitsbarriere aufweisen. Beispielsweise besteht ein derartiges handelsübliches Material aus Polyäthylen geringer Dichte, das zusammen mit einem Kern von Polyvinylidenchlorid koextrudiert ist.
Die Ringe 11, 12 und das Durchstechungselement 14 sind aus einem festen, dauerhaften und verhältnismäßig starren Polymerisat ausgebildet, beispielsweise aus hochdichtem Polyäthylen oder Polypropylen; es können jedoch auch andere Materialien benützt werden. Der innere Stützring 11 weist eine vorzugsweise leicht sich verjüngende Seitenwand 15 auf, die an einander gegenüberliegenden Enden offen ist und an seinem nahen Ende (an seinem unteren Ende in der Zeichnung) einen sich nach außen erstreckenden ringförmigen Flansch 16 aufweist. In dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 bis 8 ist der Ring im wesentlichen zylindrisch ausgebildet mit einer leichten oberen oder entfernten Schräge. Die am weitesten außenliegende Fläche 16 a des Flansches ist vorzugsweise abgerundet, und die obere Fläche des Flansches (also die Fläche, die dem entgegengesetzten Ende des Rings zugewandt ist) weist einen ringförmigen Kanal oder eine ringförmige Rille 16 b auf (Fig. 8). Es sei hier angemerkt, daß der Stützring an seinem oberen oder reduzierten, entfernten Ende eine nach unten und nach außen geneigte oder abgeschrägte Fläche 15 a aufweist (Fig. 8).
Das Durchstechungselement 14 weist einen Hauptteil 17 und einen Flansch-Bereich 18 auf. Der Hauptteil 17 enthält einen zylindrischen Abschnitt 17 a, dessen Länge ungefähr den axialen Abmessungen und dessen Durchmesser dem kleinsten Innendurchmesser des Stützrings 11 entspricht oder geringfügig größer als dieser ist. Daraus folgt, daß die Außenfläche des zylindrischen Abschnittes 17 a mittels Reibungskraft mit der inneren Fläche des dem oberen Ende 15 a benachbarten Rings zusammenarbeitet, wenn der Hauptteil des Durchstechungselementes in die Öffnung des Rings 11 eingeführt wird (Fig. 8). Daher bleiben die Teile, sobald sie, wie in Fig. 3 dargestellt, zusammengebaut sind, in verbundenem Zustand, sofern nicht ausreichende Kraft ausgeübt wird, um den Reibungswiderstand dem Kontaktbereich nahe dem abgeschrägten Ende 15 a zu überwinden. Wie bereits ausgeführt, ist die Wand 15 des inneren Stützrings 11 vorzugsweise verjüngt ausgebildet, um einerseits nur eine begrenzte Reibungswirkung zwischen dem Durchstechungselement 14 und dem Stützring 11 vorzusehen, so daß keine außergewöhnliche Kraft erforderlich ist, um die Teile im Anschluß an Durchstechungs- und Kopplungs-Arbeiten, wie nachfolgend beschrieben ist, zu trennen. Die Wand des Rings ist zum anderen verjüngt ausgebildet, um die Form des Kragens des Film- oder Blattmaterials, das über sie ausgebildet wird, zu begrenzen, so daß der Kragen leicht zwischen den Ringen gehalten ist.
Der Hauptteil 17 des Durchstechungselementes 14 umfaßt weiterhin einen konischen oberen Bereich 17 b, der in einer abgeschrägten, klingenähnlichen Spitze 17 c endet. Die Fig. 3 und 8 zeigen, daß die Abschrägungsendfläche 15 a des Rings, sofern der Stützring 11 und das Durchstechungselement 14 vormontiert sind, als eine Fortsetzung der Abschrägungsaußenfläche des konischen Bereiches 17 b dient oder zumindest einen scharfen Absatz hierzu vermeidet.
Aus Fig. 1 ist zu entnehmen, daß die Außenfläche des konischen oberen Bereiches 17 b texturiert ist, statt poliert, geglättet, geschliffen oder außerordentlich glatt zu sein. Die Textur kann die Form dichter Krater und Vorsprünge mikroskopischer Größe annehmen, die der Oberfläche eine allgemein als matte Zurichtung bekannte Form geben, oder sie kann größer sein und die Gestalt von Oberflächenwellen (eines entweder regelmäßig oder stochastischen Musters) annehmen, die leicht mit bloßem Auge erkannt werden können. Eine durch Texturieren der zum Ausbilden des Durchstechungselementes verwendeten Spritzform ausgebildeten matten Zurichtung hat sich als besonders wirkungsvoll erwiesen, doch es können auch andere Texturierungstechniken verwendet werden. In jedem Falle wird dadurch vermieden, daß die konische Fläche des oberen Bereiches 17 b am Kragen des thermoplastischen Film- oder Blattmaterials kleben bleibt, während dieser Kragen ausgebildet wird, wobei sich ein Widerstand gegenüber der Gleitbewegung ergeben könnte, der die Reißkraft des Film- oder Blattmaterials übersteigt.
Die Spitze 17 c hat die Form einer zylindrischen Fortsetzung kleinen Durchmessers des konischen oberen Bereiches 17 b und weist eine abgeschrägte Endfläche 17 d auf (Fig. 1). Die Abschrägung ergibt eine scharfe Durchstechungskante, die sich leicht in und durch einen Film oder ein Blatt stoßen läßt, um so das Ausbilden des Kragens einzuleiten. Es hat sich gezeigt, daß die abgeschrägte Fläche 17 d entweder mit der konischen Fläche 17 d verschmelzen oder in nächster Nachbarschaft dieser Fläche sein sollte, so daß unmittelbar im Anschluß an das Durchstechen einer Öffnung durch einen Film oder ein Blatt die so ausgebildete Öffnung zwangsläufig ausgeweitet wird und der charakteristische Kragen, wie nachstehend erläutert, sich entwickelt.
Der ringförmige Flanschbereich 18 des Durchstechungselementes umfaßt innere und äußere Abschnitte 18 a bzw. 18 b. Der innere Abschnitt 18 a hat einen Durchmesser, der geringer ist als der Außendurchmesser des Flansches 16 des Stützrings 11. Der einstückige äußere Abschnitt 18 b liegt nach Art einer Stufe unter dem Abschnitt 18 a und hat vorzugsweise einen Außendurchmesser, der im wesentlichen größer ist als der Ringflansch 16 und die Verlängerung 27, um das Einführen und das Entfernen des Durchstechungselementes bezüglich des inneren Stützrings 11 und des äußeren Befestigungsrings 13 zu erleichtern.
Der Nippel 13 ist aus thermoplastischem Gummi, Latex oder einem beliebigen anderen elastischen Polymer gebildet und weist einen nahen Mantelbereich 13 a und einen sich verjüngenden entfernten Bereich 13 b auf. Bei dem in den Fig. 1 bis 8 dargestellten Ausführungsbeispiel hat der Mantelbereich im allgemeinen zylindrische Form und weist vorzugsweise eine leichte Schräge auf, die der Schräge des Stützrings 11 entspricht und in ungedehntem Zustand Innenabmessungen aufweist, die ungefähr den Abmessungen der Außenfläche des Seitenwandbereiches 15 des Stützringes entsprechen oder geringfügig größer als diese sind (Fig. 8). Ein ringförmiger Wulst 20 von im Querschnitt abgerundeter Gestalt ragt von dem Umfang nach unten um dessen offenes unteres Ende herum vor und weist solche Abmessungen auf, daß er von dem ringförmigen Kanal oder der ringförmigen Rinne 16 b des Ringflansches 16 aufgenommen ist. Ein nach außen weisender, versteifender, ringförmiger Flansch 21 erstreckt sich um das untere Ende des Nippels und weist eine nach oben gerichtete Schulter 21 a auf, die zum Zwecke des Befestigens mit dem äußeren Befestigungsring 12 zusammenarbeitet. Eine äußere Aussparung 22 erstreckt sich um den Mantelbereich 13 a und an dessem oberen Ende und wirkt gleichfalls zum Zwecke des Befestigens mit dem äußeren Befestigungsring 12 zusammen.
Der obere Bereich 13 b des in den Fig. 1 bis 8 dargestellten Nippels weist sich fortschreitend verringernde Innen- und Außenabmessungen auf, wobei die Verjüngung eher stufenweise als glatt oder ununterbrochen verläuft. Insbesondere ist der obere Bereich stufenförmig ausgebildet, um eine Mehrzahl von koaxialen zylindrischen Wandbereichen 23 von sich stufenweise verringender Größe aufzuweisen, die sich in einer Reihe nach oben erstrecken. Diese zylindrischen Wandbereiche 23 weisen im allgemeinen zylindrische Innenflächen von stufenweise sich verringernder Größe auf, wobei die Größen im wesentlichen den Abstufungen von Kathedergrößen entsprechen, die mit der Anordnung verwendet werden können. Bei dem dargestellten Beispiel ist der Nippel an seinem oberen Ende 13 c geschlossen, obwohl er, falls gewünscht, dem Verbraucher mit einer Öffnung geliefert werden kann, die einen Durchmesser aufweist, der dem Innendurchmesser des kleinsten zylindrischen Bereiches 23 der Reihe entspricht.
Der äußere Befestigungsring 12 weist eine Seitenwand 12 a auf, dessen Innenfläche im wesentlichen mit der Gestalt der Außenfläche des Mantelbereiches 13 a des Nippels 13 übereinstimmt. Insbesondere weist der äußere Befestigungsring eine nach innen vorstehende ringförmige Versteifungsrippe 25 auf, die so ausgebildet ist, daß sie in der äußeren Aussparung 22 des Mantelbereiches 13 a des Nippels aufgenommen wird (Fig. 8). Eine innere ringförmige Vertiefung 26 nahe dem unteren Ende des Umfangsbereiches nimmt den Flansch 21 am unteren Ende des Nippels auf. Der äußere Befestigungsring umfaßt zusätzlich eine sich nach unten erstreckende ringförmige Verlängerung 27, die sich nach unten (wenn die Teile, wie in Fig. 8 dargestellt, zusammengebaut sind) über den Umfangsbereich des Nippels fortsetzt und eine ringförmige innere Ausnehmung 28 aufweist, um den abgerundeten Umfang des Flansches 16 des inneren Stützringes 11 aufzunehmen. Die Verlängerung 27 springt unter diesem Flansch 16 nach innen vor und begrenzt eine Öffnung an dem unteren Ende des Befestigungsringes 12, die kleiner ist als der größte Durchmesser der Ausnehmung 28 und der Außendurchmesser des Flansches 16 a. Sind daher die Teile, wie in Fig. 8 dargestellt, zusammengebaut, so entwickelt sich zwischen dem Flansch 16 und der innseitig mit einer Rinne versehenen Verlängerung 27 ein Schnappverschluß, der einer nachfolgenden axialen Trennung dieser Teile einen Widerstand entgegensetzt.
Die Schritte zum Gebrauch der Vorrichtung gemäß der Fig. 1 bis 3 sind in den Fig. 4 bis 7 dargestellt. Sofern das Durchstechungselement 14 und der innere Stützring 11 nicht in vormontierter Form geliefert sind, verbindet der Verbraucher zunächst diese Teile wie in Fig. 3 dargestellt und bewegt dann die scharfe Spitze des Durchstechungselementes in und durch die flexible Wand W, wie in den Fig. 4 und 5 dargestellt. Dieses Vorgehen ist im wesentlichen eher ein Durchstechen und Ziehen als ein Schneiden und hat zur Folge, daß sich das Material der Wand, während sich eine Öffnung in der Wand entwickelt, und durch Vorwärtsbewegen des texturierten, konischen Durchstechungselementes (und des von ihm getragenen inneren Ringes 11) ausweitet, nach oben faltet, um einen sich nach oben erstreckenden Kragen 30 auszubilden, der die Wand 15 des inneren Stützrings dicht umgibt, wenn der Schritt des Durchstechens und Ziehens zu Ende geführt ist (Fig. 5). Obwohl das Durchstechen durch die abgeschrägte Spitze des Durchstechungselementes 14 eingeleitet wird und zu einem Dehnen und Ausweiten wird, während die konische Fläche 17 b sich durch die Öffnung in der Wand hindurchbewegt, tritt gegen Ende der Durchstechungs- und Dehnungsschritte ein Übergang auf, wobei der Kragen 30 von dem konischen Bereich 17 b auf die im wesentlichen zylindrische Wand 15 des Stützrings 11 geleitet wird. Mit Hilfe der abgeschrägten Endfläche 15 a des Rings wird ein glatter Übergang des Kragens 30 von der konischen Fläche des Durchstechungselementes zu der Außenfläche des Stützringes 11 sichergestellt.
Der äußere Befestigungsring 12 und der Nippel 13 sind entweder durch den Hersteller oder den Verbraucher, wie in Fig. 2 dargestellt, vormontiert. Diese Anordnung wird über den vorstehenden konischen Bereich des Durchstechungselementes 14 passend eingesetzt und über den Flansch des inneren Stützringes 11 auf die in den Fig. 6 und 8 dargestellte Weise verrastet. Werden die vormontierten Anordnungen zusammengebracht, so wird das Material der Wand W um den Flansch 16 des inneren Stützringes gelenkt und in die in diesem Flansch vorgesehene ringförmige Rinne 16 b geformt. Ist der äußere Befestigungsring richtig eingerastet, so wird die thermoplastische Wand zwischen der abgerundeten Außenfläche 16 a des Flansches 16 und der gebogenen Innenfläche der Ausnehmung 28 fest eingeklemmt. Zusätzlich wird der Mantelbereich 13 a des elastischen Nippels 13 aus einem Elastomer so gehalten, daß er in einer dichten Versiegelung mit dem Kragen 30 der Wand W und mit dem in der ringförmigen Rinne 16 b aufgenommenen Bereich der Wand zusammenarbeitet. Infolgedessen werden die Wand, die Kopplungsringe und die Nippel nicht nur gegeneinander unbeweglich, sondern es wird auch der elastische Mantel des Nippels dazu verwendet, eine flüssigkeitsdichte (und gasdichte) Versiegelung zwischen diesen Teilen sicherzustellen.
Nach dem Zusammenkoppeln wird das Durchstechungselement 14 von dem inneren Stützring 11 einfach weggezogen und der stufenförmige Endbereich des Nippels in Querrichtung abgeschnitten, um eine zylindrische Öffnung einer Größe freizulegen, die gleitend und versiegelnd mit der Außenfläche eines ausgewählten Katheders C (oder einer anderen Leitung oder Führung) zusammenzuarbeiten. Die Spitze des Katheders kann zwar durch die Nippelöffnung in der in Fig. 7 gezeigten Richtung eingeführt werden, es ist jedoch im allgemeinen leichter, den Katheder in umgekehrter Richtung nach oben durch den Nippel hindurchzuziehen. Ein geeignetes Schmiermittel kann an dem Nippel und/oder dem Katheder aufgetragen werden, um eine solche Einführung zu erleichtern.
Die Fig. 9a bis 9d zeigen Abwandlungen in Bauweise und Gestalt von Nippeln, die zum Gebrauch im Zusammenhang mit modifizierten Verfahren und einer modifizierten Ausrüstung vorgesehen sind. So kann beispielsweise der Nippel zur Verwendung eines Multi-Lumen-Katheders mit nichtkreisförmigem Umriß aus einem Elastomer bestehen und die in Fig. 9a dargestellte Form aufweisen. Der Mantelbereich 113 a des Nippels 113 verjüngt sich vorzugsweise leicht, um zwischen den inneren und den äußeren Ring 11 bzw. 12 zu passen. Statt eines länglichen, sich verjüngenden entfernten Bereiches, wie dies im vorstehenden Ausführungsbeispiel der Fall war, weist der Nippel 113 einen verkleinerten entfernten Bereich 113 b mit einer nichtkreisförmigen Öffnung 113 d auf, der von den Abmessungen her so ausgebildet ist, daß er einen Multi-Lumen-Katheder von nicht-kreisförmiger äußerer Gestalt versiegelnd und doch einstellbar aufnehmen kann.
Der röhrenförmige Nippel 113 aus einem Elastomer arbeitet mit dem inneren Stützring 11, dem äußeren Befestigungsring 12 und mit dem Film W bis auf einen Unterschied beim Durchführen des Verfahrens auf dieselbe Weise, wie bereits beschrieben, zusammen. Wegen der verhältnismäßig kurzen axialen Länge des Nippels 113 muß das Durchstechungselement 14 von dem inneren Stützring 11 weggenommen werden, nachdem der Film W durchstochen ist und bevor der äußere Befestigungsring 12 mit dem daran angekoppelten Nippel 113 an der richtigen Stelle befestigt wird. Die Abfolge ist in den Fig. 10 bis 12 dargestellt, aus denen ersichtlich ist, daß der Film zuerst wie beschrieben durchstochen wird (Fig. 10), dann jedoch vor dem Zusammenkoppeln des inneren und des äußeren Ringes und dem dazwischen eingeklemmten Film W und dem Mantel 113 a das Durchstechungselement 14 von dem inneren Stützring 11 abgenommen wird (Fig. 11). Danach wird der mit dem Nippel 113 vormontierte äußere Befestigungsring 12 an den inneren Stützring 11 angekoppelt (Fig. 12). Nach dem Verkoppeln kann der Multi-Lumen-Katheder C′ durch die Öffnung 113 d des Nippels aus einem Elastomer eingeführt werden, wobei eine flüssigkeitsdichte Versiegelung vorzugsweise zwischen der Außenfläche des Katheders und der Innenfläche des Nippels innerhalb der Öffnung 113 d ausgebildet ist.
Ob das Durchstechungselement 14 während der Verkoppelungsschritte an dem inneren Ring 11 befestigt verbleibt, hängt teilweise von den relativen axialen Abmessungen des Durchstechungselementes und des Nippels und teilweise vom Belieben des Benutzers ab. Im allgemeinen ist es vorteilhaft, das Durchstechungselement an dem inneren Stützring bis nach dem Verrasten des inneren und des äußeren Ringes miteinander (und dem dazwischen eingeklemmten Filmmaterial W und dem Mantel des Nippels) befestigt zu belassen, falls die axiale Abmessung des Nippels zumindest in gedehntem Zustand ausreicht, um sich dem sich verjüngenden Bereich des Durchstechungselementes 14 anzupassen. Es sind jedoch Fälle möglich, bei denen es ein Benutzer vorteilhaft finden mag, das Durchstechungselement von dem inneren Ring vor dem Verkopplungs-Schritt abzunehmen, selbst wenn die Innenabmessungen des Nippels groß genug sein sollten, um sich dem sich verjüngenden Bereich des Durchstechungselementes anzupassen. Fig. 6 wurde beispielsweise im Zusammenhang mit einem Verfahren beschrieben, bei dem das Durchstechungselement 14 von dem inneren Stützring 11 erst abgenommen wird, nachdem der äußere Befestigungsring 12 in die dargestellte Position eingerastet ist. Zwar stellt ein solches Verfahren das bevorzugte Vorgehen dar, es versteht sich jedoch, daß der Benutzer, selbst dann, wenn der Nippel 13 groß genug ist, um sich dem sich verjüngenden Bereich des Durchstechungselementes anzupassen, das Durchstechungselement 14 von dem inneren Stützring 11 nach dem Beendigen des Durchstechens gemäß den Fig. 4 und 5 und vor dem Zusammenkoppeln des inneren und des äußeren Ringes lösen kann.
Die Fig. 9b, 9c und 9d zeigen weitere Beispiele des Nippels aus einem Elastomer, die verschiedenen Zwecken oder Anwendungen dienen. Ein in Fig. 9b dargestellter Nippel 213 entspricht grundsätzlich dem Nippel 13 gemäß Fig. 1, mit der Ausnahme, daß der stufenweise sich verjüngende Bereich 213 b exzentrisch angeordnet ist und ein einstückiges Entlüftungsrohr 40 längs des sich verjüngenden Bereichs 213 b angeordnet ist. Ein solcher Nippel läßt sich in Fällen verwenden, bei denen zusätzlich zu dem Katheder-Zugang durch den sich verjüngenden Bereich 213 b ein Saugrohr oder ein Berieselungsrohr durch den röhrenförmigen Bereich 40 des Nippels eingeführt werden soll oder einfach eine Belüftungsöffnung zum Zwecke des Druckausgleichs während Evakuierungs- oder Berieselungsverfahren vorgesehen sein soll.
Fig. 9c zeigt eine weitere Modifizierung, bei der ein Nippel 313 ein Paar von stufenförmigen und sich verjüngenden Bereichen 313 b zum Anpassen an ein Paar von Kathedern oder anderen Leitungen aufweist. Der Mantelbereich 313 a des Nippels 313 hat ovale Form, ist jedoch in den übrigen Beziehungen ähnlich ausgebildet wie die Mantelbereiche 13 a, 113 a und 213 a der vorangehenden Ausführungsbeispiele. Bei jedem Ausführungsbeispiel ist der Mantelbereich des Nippels so ausgebildet, daß er mit einem inneren Stützring 11, einem äußeren Befestigungsring 12 und einer Wand eines Filmes W aus plastischem Material in der in Fig. 8 dargestellten Weise zusammenarbeitet.
Fig. 9d zeigt einen Nippel 413 aus einem Elastomer in umgekehrter Position, der bei einem thermoplastischen Beutel als Ablaufrohr benützt wird. Der Nippel kann mit einem an dem Nippel mit einem einstückigen Bügel 42 befestigten Schnappdeckel 41 versehen sein, wobei der Deckel so bemessen ist, daß er den entfernten Bereich 413 b des Nippels in der in unterbrochenen Linien dargestellten Weise verschließt. Der Nippel 413 weist wie bei den anderen Ausführungsbeispielen einen sich verjüngenden Mantelbereich 413 a auf, der sich in bereits beschriebener Weise zum Zusammenarbeiten mit dem inneren und dem äußeren Ring 11 bzw. 12 und mit der Wand W des Beutels eignet.

Claims (22)

1. Vorrichtung zum Ausbilden einer Zugangsöffnung in einer Wand aus einem elastischen Material, mit einem sich durch eine Öffnung in der Wand hindurch erstreckenden, inneren Stützring, einem äußeren Befestigungsring und einem hohlen Nippel aus Kunststoff mit einem weiteren, in der Nähe der Wand angeordneten und einem engeren, entfernt von der Wand angeordneten Ende, wobei der Stützring eine Außenoberfläche aufweist, auf der die Wand in Form eines Kragens aufliegt und wobei am Befestigungsring eine Befestigungsvorrichtung zum Verbinden des Befestigungsringes mit dem Stützring unter gleichzeitigem Einklemmen des Kragens vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das weite Ende des Nippels (13, 113, 213, 313, 413) zusammen mit dem Kragen (30) der Wand (W) zwischen dem Befestigungsring (12) und dem Stützring (11) eingeklemmt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsvorrichtung (27) eine Verlängerung am Befestigungsring (12) mit einer Ausnehmung (28) aufweist, die einen Randbereich (16 a) eines Flansches (16) am Stützring (11) aufnimmt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verlängerung (29) an einem Ende des Befestigungsringes (12) eine Öffnung begrenzt, deren Durchmesser kleiner ist als der Außendurchmesser des Flansches (16).
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der äußere Befestigungsring (12) eine nach innen gerichtete, ringförmige Versteifungsrippe (25) an dem der Verlängerung (29) gegenüberliegenden Ende und der röhrenförmige Nippel (13, 113, 213, 313, 413) eine äußere ringförmige Aussparung (22) zum Aufnehmen und Verriegeln der Versteifungsrippe (25) aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Nippel (13, 113, 213, 313, 413) an seinem weiten Ende einen nach außen weisend ringförmigen Flansch (21) aufweist und daß der äußere Befestigungsring (12) eine innere, ringförmige Vertiefung (26) zum Aufnehmen des Flansches (21) des Nippels (13, 113, 213, 313, 413) zum Vermindern einer axialen Relativbewegung zwischen dem Befestigungsring (12) und dem Nippel (13, 113, 213, 313, 413) aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der röhrenförmige Nippel (13, 113, 213, 313, 413) eine Mehrzahl von koaxial zueinander angeordneten, im wesentlichen zylindrischen Wandbereichen (23) aufweist, deren Durchmesser sich stufenweise verringert.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das engere Ende des röhrenförmigen Nippels (13, 113, 213, 313, 413) eine axiale Öffnung zum Aufnehmen einer röhrenförmigen Leitung (C) aufweist, die abgedichtet aber gleitfähig in der Öffnung gehalten ist und sich durch den Nippel (13, 113, 213, 313, 413) erstreckt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung des Nippels (113, 213, 313) im Querschnitt nicht kreisförmig ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Nippel (113, 213, 313) eine Mehrzahl der engeren, von der Wand (W) entfernten Enden (113 b, 213 b, 40, 313 b) aufweist, die röhrenförmig ausgebildet sind und mit dem weiten Ende (113 a, 213 a, 313 a) in Verbindung stehen.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein Durchstechungselement (14) vorgesehen ist, das einen Hauptteil (17, 17 a, 17 b) mit einem im wesentlichen konischen Abschnitt (17 b) aufweist, wobei der Hauptteil (17, 17 a, 17 b) unter Reibungswirkung in dem Stützring (11) aufnehmbar ist und der konische Abschnitt (17 b) sich axial über den Stützring (11) hinaus erstreckt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Durchstechungselement (14) einen Flanschbereich (18) aufweist, der von dem dem konischen Abschnitt (17 b) entgegengesetzten Ende des Hauptteils (17, 17 a, 17 b) nach außen vorsteht und einen Anschlag für den Flansch (16) des inneren Stützringes (11) bildet.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der konische Abschnitt (17 b) des Durchstechungselementes (14) eine texturierte Außenfläche aufweist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der konische Abschnitt (17 b) in einer Spitze (17 c) endet, die eine abgeschrägte, eine scharfe Schneidekante begrenzende Fläche (17 d) aufweist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die abgeschrägte Fläche (17 d) zum konischen Bereich (17 b) dicht benachbart ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Stützring (11) eine dem konischen Bereich (17 b) des Durchstechungselementes (14) benachbarte, abgeschrägte Endfläche (15 a) aufweist, die eine Fortsetzung der Fläche des konischen Bereichs (17 b) darstellt.
16. Verfahren zum Ausbilden einer Zugangsöffnung in einer Wand aus dünnem, flexiblem, dehnbarem, thermoplastischem Material, bei dem ein sich um die Öffnung erstreckender Wandbereich in Form eines Kragens um einen Stützring gelegt und eingeklemmt wird und ein Nippel mit Hilfe des Stützringes in der Öffnung befestigt wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützring auf einem Durchstechungselement angeordnet wird, daß mit dem Durchstechungselement die flexible Wand durchstochen wird, wobei sich der Kragen um den Stützring legt und daß über den Stützring und den Kragen ein elastischer Mantelbereich des Nippels angeordnet und abdichtend befestigt wird.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß zum Befestigen ein Befestigungsring um den Stützring herum angeordnet wird, der den Mantelbereich des Nippels und den Kragen einklemmt.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Durchstechungselement nach dem Befestigen des Nippels vom Stützring abgenommen wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Durchstechungselement nach dem Durchstechen und vor dem Anordnen des Nippels vom Stützring abgenommen wird.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß zum Befestigen der Stützring mit einem nach außen vorstehenden Flansch in eine Ausnehmung am Befestigungsring einschnappt.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß ein Nippel mit einer Mehrzahl von koaxialen zylindrischen Wandbereichen verwendet wird, deren Durchmesser sich von einem weiten Ende auf ein engeres Ende verringern und daß einer dieser zylindrischen Wandbereiche zum Ausbilden einer Öffnung für eine Leitung mit einem vorher bestimmten Außendurchmesser in Querrichtung durchschnitten wird.
22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung durch die durch Abschneiden des Nippels gebildete Öffnung eingeführt und gleitbeweglich aber abdichtend in dieser Öffnung gehalten wird.
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