DE3400513A1 - Vollastbegrenzung einer brennkraftmaschine - Google Patents
Vollastbegrenzung einer brennkraftmaschineInfo
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Description
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16.12.1983 Sr/Hm
ROBERT BOSCH GMBH, TOOO STUTTGART 1
Vollastbegrenzung einer Brennkraftmaschine Stand der Technik
Es ist bekannt, die Kraftstoffzuiessung in eine Brennkraftmaschine
dadurch zu begrenzen, daß mit Hilfe einer Kennlinie festgelegt wird, welche maximale Kraftstoff- .
menge bei einer bestimmten Drehzahl in die Brennkraftmaschine eingespritzt werden darf. Diese sogenannte Volllastkennlinie
wird dabei durch bestimmte Grenzwerte der Brennkraftmaschine erzeugt. So darf z.B. immer nur soviel
Kraftstoff eingespritzt werden, daß die Abgastemperatur der Brennkraftmaschine einen bestimmten Wert nicht übersteigt.
Das gleiche gilt für die Drehzahl der Brennkraftmaschine. Auch hier darf immer nur soviel Kraftstoff
eingespritzt werden, daß die Drehzahl der Brennkraftmaschine einen bestimmten Wert nicht übersteigt und
die Brennkraftmaschine damit nicht geschädigt wird. Weitere solche Grenzen können z.B. gegeben sein durch
Grenzwerte für die Schadstoffemission der Abgase der
s K-
i v
Brennkraftmaschine, durch Grenzwerte für den maximal zulässigen
Druck im Brennraum der Brennkraftmaschine usv. Bei der Entwicklung einer Brennkraftmaschine wird diese
Vollastkennlinie z.B. mit Hilfe von Versuchen ermittelt. In einer späteren Serienfertigung dieser Brennkraftmaschine
wird dann an jedem einzelnen Exemplar gemäß der ermittelten Kennlinie für jede Drehzahl die maximal einzuspritzende
Kraftstoffmenge fest eingestellt.
Dieses Verfahren zur Vollastbegrenzung einer Brennkraftmaschine hat den Nachteil, daß die der Brennkraftmaschine
zugeführte Luftmenge bei der Ermittlung der Vollastkennlinie nicht "berücksichtigt wird. Dies hat zur Folge, daß
sich ändernder Luftdruck oder sich ändernde Lufttemperatur z.B. die Zusammensetzung der Abgase der Brennkraftmaschine
oder auch die Leistungsabgabe der Brennkraftmaschine stark verändern. Weiter werden durch die feste
Zuordnung der bei einer bestimmten Drehzahl maximal einzuspritzenden Kraftstoffmenge die Fertigungstoleranzen
bei der Herstellung der einzelnen Exemplare der Brennkraftmaschine nicht berücksichtigt. Dies hat zur Folge,
daß die einzelnen Exemplare dann verschiedene Drehmomentverläufe aufweisen.
Vorteile der Erfindung
Die erfindungsgemäße Vollastbegrenzung einer Brennkraftmaschine
mit den Merkmalen der Hauptanspruche hat gegenüber dem genannten Stand der Technik den Vorteil, daß
durch die Berücksichtigung der der Brennkraftmaschine zugeführten Luftmenge und durch die Berücksichtigung
der bei der Herstellung der Brennkraftmaschine auftretenden
Fertigungstoleranzen eine optimale Anpassung der Vollastbegrenzung an alle auftretenden Betriebszu-
stände der Brennkraftmaschine, wie auch an die einzelnen Exemplare der Brennkraftmaschine erreicht wird.
Die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen haben vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des im
Hauptanspruch angegebenen Verfahrens zum Inhalt.
Zeichnung
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Die Figur 1 der Zeichnung zeigt ein Vollastkennfeld einer Brennkraftmaschine, die Figur 2
eine Vollastkennlinie bei einer bestimmten Drehzahl, und die Figur 3 ein schematisch.es Vollastkennfeld.
Beschreibung des Ausführungsbeispieles
Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel handelt es sich um eine Brennkraftmaschine mit Selbstzündung, die
einen Lader für die zugeführte Luftmenge besitzt. Der Wert dieser der Brennkraftmaschine zugeführten Luftmenge
wird mittels Sensoren aus der Ladelufttemperatur, dem Ladeluftdruck und der Drehzahl der Brennkraftmaschine
ermittelt. Die Drehzahl der Brennkaftmaschine wird von einem Drehzahlmesser bestimmt. Die der Brennkraftmaschine
einzuspritzende Kraftstoffmenge wird von einem elektronischen
Steuergerät berechnet. Dieses Steuergerät ist mit den entsprechenden Sensoren und der Kraftstoffzumeßeinrichtung
der Brennkraftmaschine verbunden und besteht aus einem entsprechend programmierten Mikroprozessor
.
i / 3"4oWi3
- h
In der Figur 1 der Zeichnung ist ein Vollastkennfeld
einer Brennkraftmaschine abgebildet. Bei dieser Figur 1
handelt es sich um eine dreidimensionale Darstellung. Auf den drei Achsen des Achsenkreuzes der Figur 1 sind
die Kraftstoffmenge QK, die Luftmenge QL und die Drehzahl N
aufgetragen. Das Kennfeld der Figur 1 besteht aus vier Flächen, die verschiedene Lagen im Raum des Achsenkreuzes
haben. Mit 20 ist die Fläche dargestellt, die die Rauchgrenze der Brennkraftmaschine darstellt. Ein
Überschreiten dieser Grenze zu größerer, eingespritzter Kraftstoffmenge hin würde ein Überschreiten der zulässigen
Schadstoffemissionen der Abgase der Brennkraftmaschine
bedeuten. Die Bezugsziffer 21 bezeichnet die Grenzfläche, die durch die maximal zulässige Abgastemperatur
vorgegeben ist. Ein Überschreiten dieser Grenze zu höheren Temperaturen durch Einspritzung von
mehr Kraftstoff hätte eine thermische Gefährdung der Brennkraftmaschine zur Folge. Mit der Bezugsziffer 22
ist eine Fläche konstanten Drehmoments bei jeweils konstanter Drehzahl bezeichnet, auf die später noch näher
eingegangen -werden soll. Mit 23 ist eine Grenzfläche bezeichnet, die durch den höchstzulässigen Verbrennungsdruck
in den Brennräumen der Brennkraftmaschine gegeben ist. Wird durch die Einspritzung von mehr Kraftstoffmenge
diese Fläche und damit auch der zulässige Höchstdruck überschritten, so kann dies größere Schaden
an der Brennkraftmaschine zur Folge haben.
In dem dreidimensionalen Koordinatenkreuz der Figur 1 ist des weiteren noch eine Drehzahl UN aufgetragen, bei
der die Luftmenge QLN vom Lader der Brennkraftmaschine zugeleitet und bei der dadurch die Kraftstoffmenge QKN
der Brennkraftmaschine zugeführt wird. Dieser Betriebs-
O 1 /. Ö
zustand der Brennkraftmaschine ist im dreidimensionalen
Kennfeld der Figur 1 mit 25 bezeichnet. Das Drehmoment, das die Brennkraftmaschine in dem mit der Bezugsziffer
bezeichneten Betriebszustand abgibt, wird auf der gesamten Verbindungslinie der mit 25 und 25' bezeichneten Betriebszustände
abgegeben. Der jeweilige Betriebszustand hängt von der der Brennkraftmaschine zugeführten Luftmenge QL
.ab. Dies hat also zur Folge, daß bei konstanter Drehzahl NlI der Luftmengenbereich QLST - QLN1 eine einzuspritzende
Kraftstoffmenge aus dem Kraft stoffmengenbereich QKW - QKJI'
hervorruft, die gerade so groß ist, daß in all diesen
Betriebszuständen die Brennkraftmaschine immer dasselbe
Drehmoment abgibt.
Die Figur 2 zeigt eine VOllastkennlinie einer Brennkraftmaschine
bei einer bestimmten Drehzahl. Diese Vollastkennlinie ergibt sich aus dem Vollastkennfeld
der Figur 1 durch die Beschränkung dieses Kennfelds auf eine bestimmte Drehzahl. Das dreidimensionale Kennfeld
QK = f (QL, Uf) reduziert sich also auf die zweidimensionale
Kennlinie QK = f (QL, N = M). Dadurch entspricht der mit der Bezugziffer 25 in der Figur 2 bezeichnete
Punkt dem gleichnamigen Punkt der Figur 1 . Mit der Bezugsziffer 31 ist die Abgastemperaturgrenze der Brennkraftmaschine
bei der Drehzahl NN bezeichnet, die Linie mit der Bezugsziffer 32 ist die Linie konstanten Drehmoments
und die Grenzlinie des Verbrennungshöchstdruckes trägt das Bezugszeichen 33. Insgesamt ist mit der Bezugsziffer 37 die Vollastkennlinie der Brennkraftmaschine
bezeichnet, während eine der Teillastkennlinien der Brennkraftmaschine das Bezugszeichen 38 trägt.
14 8
-S-
Die in der Figur 1 dargestellten Grenzflächen, also die
Rauchgrenze, die Abgastemperaturgrenze und die Verbrennungshöchstdruckgrenze,
die auch in der Figur 2 als Grenzlinien bei der bestimmten Drehzahl NIT wieder auftreten,
werden bei der Entwicklung der Brennkraftmaschine z.B. mit Hilfe von Versuchen ermittelt. Ss wäre nun möglich,
die Vollastbegrenzung der Brennkraftmaschine nur durch diese drei genannten Grenzflächen festzulegen.
Ss hat sich jedoch vor allem für die Einstellung der einzelnen Exemplare der Brennkraftmaschine .in der Serienfertigung
als besonders -vorteilhaft erwiesen, zusätzlich zu den drei genannten Grenzflächen auch noch eine Fläche
konstanten Drehmoments bei der Vollastbegrenzung der Brennkraftmaschine zu berücksichtigen. Durch die Einführung
dieser Fläche konstanten Drehmoments wird erreicht, daß in bestimmten Bereichen der vom Lader der
Brennkraftmaschine zugeführten Luftmenge immer gerade soviel Kraftstoff eingespritzt wird, daß die Brennkraftmaschine
bei jeweils konstanter Drehzahl ein konstantes Drehmoment liefert, das unabhängig ist von der
Luftmenge. In der Figur 1 ist dieser Bereich durch die
Grenzfläche 22 dargestellt. In der Figur 2 ist durch die Grenzlinie 32 immer die Kraftstoffmenge definiert, die bei
einer bestimmten Drehzahl, z.B. der Drehzahl JTN, und
bei einer bestimmten, gemessenen Luftmenge eingespritzt werden muß, um ein konstantes Drehmoment zu erhalten.
In besonders vorteilhafter Weise ist es nun mit Hilfe
dieser Grenzlinie konstanten Drehmoments möglich, bei der Sarienfertigung der Brennkraftmaschine alle Exemplare
dieser Brennkraftmaschine durch Verschieben dieser Grenzlinie
konstanten Drehmoments bei einer bestimmten, vorgebbaren Drehzahl z.B. der Drehzahl HN auf dasselbe
Drehmoment einzustellen. Diese Verschiebung der Grenzlinie konstanten Drehmoments 32 ist in der Figur 2 mit
der Bezugsziffer 35 bezeichnet.
■J » 4 i ί ι \J
Das Verschieben der Grenzlinie konstanten Drehmoments, wie dies in der Figur 2 dargestellt ist, hat zur Folge,
daß die gesamte Grenzfläche konstanten Drehmoments, wie sie in der Figur 1 dargestellt ist, ebenfalls verschoben
wird. Dies bedeutet, daß sämtliche Exemplare der Brennkraftmaschine in der Serienfertigung nach der
Einstellung in einem bestimmten Bereich der zugeführten Luftmenge über den gesamten^ Drehzahlbereich gerade soviel
Kraftstoff eingespritzt bekommen, daß sie alle das gleiche Drehmoment liefern. Besonders vorteilhaft ist dabei,
daß bei .der Einstellung nur die Grenzfläche konstanten Drehmoments verschoben wird, und daß dadurch sämtliche
anderen Grenzflächen, also die Rauchgrenze, die Abgastemperaturgrenze
und die Verbrennungshöchstdruckgrenze, von der Verschiebung nicht beeinflußt werden. Dies bedeutet,
daß diese Grenzen bei allen Exemplaren der Brennkraftmaschine
in der Serienfertigung gleich sind. Dieser Zusammenhang ist in der 'Figur 3 der Zeichnung dargestellt.
Diese Figur 3 zeigt ein schematisches Volllastkennfeld einer Brennkraftmaschine. Mit kJ\ ist dabei
die Abgastemperaturgrenzfläche bezeichnet, die Verbrennungshöchstdruckgrenzflache
trägt das Bezugszeichen ^3 und die Bezugsziffer k2 hat die Fläche konstanten Drehmoments
zum Inhalt. Mit U 5 ist die Verschiebung der Bezugsfläche konstanten Drehmoments k2 bezeichnet.
Mit der Bezugsziffer hj ist in der Figur 3 die Vollastkennlinie
eines Exemplars der Brennkraftmaschine bei der Drehzahl NIT bezeichnet. Vergleicht man die Volllastkennlinie
37 <ier Figur 2 mit dieser Vollastkennlinie U7, so ist zu erkennen, daß die Kennlinie ^7
sich gerade durch die Verschiebung U5 von der Kennlinie
37 unterscheidet. Die Kennlinie hj ist deshalb
- Sr-
- M-
die Kennlinie eines speziellen Exemplars der Brennkraftmaschine,
während die Kennlinie 37 die allgemeine Kennlinie der Brennkraftmaschine darstellt.
Anders ausgedrückt "bedeutet dies, daß es sich bei der
Kennlinie 37 um eine "Sollkennlinie" handelt, die sämtliche Exemplare der Brennkraftmaschine "bei Drehmomentabgabe
im Bereich konstanten Drehmoments haben sollten, jedoch aufgrund der Fertigungstoleranzen normalerweise
nicht haben. Bei der Kennlinie hj hingegen handelt es
sich um die " Istkennlinie" eines speziellen Exemplars der Brennkraftmaschine, bei der die auftretenden Fertigungstoleranzen
durch die Verschiebung Up der Grenzfläche konstanten Drehmoments k2 ausgeglichen worden sind.
Die Verschiebung wird dabei so vorgenommen, daß sämtliche Brennkraftmaschinen bei einer bestimmten Drehzahl dasselbe
Drehmoment abgeben.
Der Kern der Erfindung besteht also' darin, daß zur Angleichung mehrerer Exemplare einer Brennkraftmaschine
aneinander nur ein bestimmter Bereich des Vollastkennfelds beeinflußt wird. Im beschriebenen Ausführungsbeispiel
wird zu diesem Zweck eine Fläche konstanten Drehmoments so verschoben, daß bei sämtlichen Exemplaren
der Brennkraftmaschine dieses Drehmoment einen bestimmten
Wert besitzt.
Im folgenden soll nun noch ausgeführt werden, wie das beschriebene Verfahren für die Vollastbegrenzung
einer Brennkraftmaschine beispielsweise angewandt werden kann. Zuerst muß zu diesem Zweck bei der Entwicklung
einer Brennkraftmaschine durch Versuche, usw.
- AL·.
die für die Brennkraftmaschine optimalen Grenzflächen, also
die Rauchgrenze, die Abgastemperaturgrenze und die Verbrennungshöchstdruckgrenze
in Abhängigkeit von der Drehzahl der Brennkraftmaschine und der der Brennkraftmaschine
zugeführten Luftmenge gefunden werden. Dann wird die Grenzfläche konstanten Drehmoments z.B. nach Gesichtspunkten
eines optimalen Drehmomentverlaufs der Brennkraftmaschine
bestimmt. Damit ist das Vollastkennfeld der Brennkraftmaschine
vollständig, und kann im elektronischen Steuergerät abgespeichert werden. Dieses Kennfeld berücksichtigt
jetzt aber noch nicht die Fertigungstoleranzen, die bei der Herstellung der einzelnen Exemplare der Brennkraftmaschine
auftreten. Diese Toleranzen werden nach der Herstellung eines Exemplars der Brennkraftmaschine
ausgeglichen. Zu diesem Zweck wird jedes einzelne Exemplar der Brennkraftmaschine auf einem Motorprüfstand
mit einer bestimmten Drehzahl betrieben. Mit Hilfe einer Einstelleinrichtung am elektronischen Steuergerät,
z.B. eines Potentiometers, wird nun die Brenn-, kraftmaschine auf eine bestimmte, vorgebbare Drehmomentabgabe
eingestellt. Diese Einstellung mittels der Einstelleinrichtung bewirkt eine Verschiebung der Grenzfläche
konstanten Drehmoments (vgl. Figur 3). Nach der Einstellung der einzelnen Exemplare der Brennkraftmaschine
besitzen daher sämtliche Exemplare bei der bestimmten Drehzahl dasselbe Drehmoment. Gleichzeitig besitzen aber
auch sämtliche Exemplare die gleichen Grenzflächen bezüglich Abgastemperatur, Verbrennungshöchstdruck und
Rauch. Im Betrieb der Brennkraftmaschine wird immer vom elektronischen Steuergerät der kleinste Kraftstoffmengenwert ausgewählt, der bei einer bestimmten Drehzahl
und bei einer bestimmten zugehörigen Luftmenge von einer der Grenzflächen definiert wird. Es findet
also bezüglich der Grenzflächen immer eine Minimalwertauswahl statt.
Im beschriebenen Ausführungsbeispiel wurde die Grenzfläche konstanten Drehmoments immer nur verschoben,
wobei die Größe dieser Verschiebung abhängig war von einem bestimmten, vorgegebenen Drehmomentwert. Unter
bestimmten Bedingungen kann es nun besonders vorteilhaft sein, diese Grenzfläche konstanten Drehmoments nicht
nur zu verschieben, sondern auch zu drehen. Zu diesem Zweck können dann noch ein oder mehrere Einstelleinrichtungen
notwendig sein.
Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel waren die
Parameter des Vollastkennfelds die Drehzahl der Brennkraftmaschine,
die der Brennkraftmaschine zugeführte Luftmenge und die einzuspritzende Kraftstoffmenge.
Die Erfindung ist jedoch nicht nur auf diese Parameter des Ausführungsbeispiels beschränkt. Es kann sich
2.B. auch um die Luftmasse, die Kraftstoffmasse oder
sonstige Parameter der Brennkraftmaschine handeln. Ebenfalls
ist die Erfindung nicht nur bei Dieselbrennkraftmaschinen
anwendbar, sondern bei sämtlichen Kraftmaschinen, die eine Vollastbegrenzung aufweisen.
Dabei kann es möglich sein, daß die im Ausführungsbeispiel beschriebenen Parameter der Grenzflächen,
also die Abgastemperatur, der Rauch usw., durch andere Parameter ersetzt werden. Zuletzt sei auch noch
darauf hingewiesen, daß es sich bei der zu verschiebenden Grenzfläche nicht unbedingt, wie in diesem beschriebenen
Ausführungsbeispiel ausgeführt ist, um eine Grenzfläche konstanten Drehmoments handeln muß,
sondern es kann sich auch bei dieser Grenzfläche, wie auch bei dem die Verschiebung bestimmenden Einstellkriterium
um einen anderen Betriebsparameter der Brennkraftmaschine
handeln. Es ist auch möglich, daß als
Einstelleinrichtung zur Beeinflussung des Vollastkennfelds
keine analoge Einrichtung, also z.B. ein Potentiometer verwendet wird, sondern daß z.B. ein Speicher,
also eine digitale Einrichtung, mit dem entsprechenden Wert beaufschlagt wird. Wichtig ist nur, daß der entsprechende
Wert von außen dem Steuergerät zugeführt werden kann.
Leerseite -
Claims (13)
16.12.1983 Sr/Hm
ROBERT BOSCH GMBH, 7OOO STUTTGART 1
Ansprüche
λ) Verfahren für die Vollastbegrenzung einer Brennkraftmaschine
mit einem wenigstens zweidimensionalen vorgebbaren Vollastkennfeld, das die Abhängigkeit der der Brennkraftmaschine
maximal zuzuführenden Kraftstoffmasse wenigstens von der Drehzahl der Brennkraftmaschine festlegt,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Angleichung mehrerer Exemplare einer Brennkraftmaschine aneinander nur ein bestimmter
Bereich des Vollastkennfelds beeinflußt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das vorgebbare Vollastkennfeld die Abhängigkeit der
der Brennkraftmaschine maximal zuzuführenden Kraftstoffmasse von der Drehzahl der Brennkraftmaschine und von
der der Brennkraftmaschine zugeführten Luftmasse festlegt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das vorgebbare Vollastkennfeld aus wenigstens
einer vorgebbaren Ebene besteht.
h. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der zu beeinflussende bestimmte Bereich eine der vorgebbaren Ebenen ist.
5. Verfahren nach Anspruch 3 oder h, dadurch gekennzeichnet,
daß die vorgebbaren Ebenen durch bestimmte Betriebszustände der Brennkraftmaschine festgelegt
sind.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei den bestimmten Betriebszuständen der
Brennkraftmaschine um die maximal zulässige Abgastemperatur,
den maximal zulässigen Verhrennungshöchstdruck, bestimmte Zusammensetzungen der Abgase der Brennkraftmaschine,
usw. handelt.
7· Verfahren nach Anspruch 3 oder h, dadurch gekennzeichnet,
daß eine der vorgebbaren Ebenen durch eine konstante Drehmomentabgabe der Brennkraftmaschine
definiert ist.
8. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der bestimmte Bereich des Vollastkennfelds in vorgebbarer Weise gedreht wird.
9. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
7. dadurch gekennzeichnet, daß der bestimmte Bereich des
Vollastkennfelds parallel verschoben wird.
10. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Einstellkriterium
für die Brennkraftmaschine ein bestimmter, vorgebbarer Wert einer der vorgebbaren Ebenen ist.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Einstellkriterium für die Brennkraftmaschine
ein bestimmtes, vorgebbares Drehmoment ist.
Ή £M /· ft
12. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 ."bis
11, dadurch gekennzeichnet, daß immer die kleinste der
von einer der vorgebbaren Ebenen definierten Kraftstoffmassen der Brennkraftmaschine zugeführt wird.
von einer der vorgebbaren Ebenen definierten Kraftstoffmassen der Brennkraftmaschine zugeführt wird.
13. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens für die Vollastbegrenzung einer Brennkraftmaschine nach wenigstens
ein-em der Ansprüche 1 bis 12 j mit Sensoren für Betriebskenngrößen der Brennkraftmaschine, mit einem elektronischen
Steuergerät sowie mit einer Kraftstoffzumeßeinrichtung,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Beeinflussung des bestimmten Bereichs des Vollastkennfelds eine Einstelleinrichtung
an das elektronische Steuergerät anschließbar ist.
Ik. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei der Einstelleinrichtung um eine analoge Einrichtung, z.B. ein Potentiometer und/oder um eine
digitale Einrichtung z.B. einen Speicher, handelt.
digitale Einrichtung z.B. einen Speicher, handelt.
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