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DE3440448A1 - Meisselanordnung, insbesondere fuer kohlenhobel - Google Patents

Meisselanordnung, insbesondere fuer kohlenhobel

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Publication number
DE3440448A1
DE3440448A1 DE19843440448 DE3440448A DE3440448A1 DE 3440448 A1 DE3440448 A1 DE 3440448A1 DE 19843440448 DE19843440448 DE 19843440448 DE 3440448 A DE3440448 A DE 3440448A DE 3440448 A1 DE3440448 A1 DE 3440448A1
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DE
Germany
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chisel
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locking member
locking
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Application number
DE19843440448
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English (en)
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DE3440448C2 (de
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Oswald 4600 Dortmund Breuer
Norbert 4670 Lünen Hesse
Werner 4670 Lünen Höltken
Christoph 4670 Lünen Raßmann
Franz Dipl.-Ing. 4717 Nordkirchen Roling
Gunther-Dietmar Dipl.-Ing. 4403 Ottmarsbocholt Schoop
Bernd Steinkuhl
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Caterpillar Global Mining Europe GmbH
Original Assignee
Gewerkschaft Eisenhutte Westfalia GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Priority to NL8500122A priority patent/NL8500122A/nl
Priority to CS85666A priority patent/CS275066B2/cs
Priority to AU38232/85A priority patent/AU567471B2/en
Priority to CA000473423A priority patent/CA1234588A/en
Priority to SU853850148A priority patent/SU1375144A3/ru
Priority to BE0/214446A priority patent/BE901649A/fr
Priority to US06/698,520 priority patent/US4626034A/en
Priority to GB08502989A priority patent/GB2153883B/en
Priority to PL1985251853A priority patent/PL147255B1/pl
Priority to ES540214A priority patent/ES8700722A1/es
Priority to FR8501789A priority patent/FR2559205B1/fr
Publication of DE3440448A1 publication Critical patent/DE3440448A1/de
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Publication of DE3440448C2 publication Critical patent/DE3440448C2/de
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E21EARTH OR ROCK DRILLING; MINING
    • E21CMINING OR QUARRYING
    • E21C35/00Details of, or accessories for, machines for slitting or completely freeing the mineral from the seam, not provided for in groups E21C25/00 - E21C33/00, E21C37/00 or E21C39/00
    • E21C35/18Mining picks; Holders therefor
    • E21C35/19Means for fixing picks or holders

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Description

Titel: Meißelanordnung, insbesondere für Kohlenhobel
Die Erfindung betrifft eine Meißelanordnung, insbesondere für Kohlenhobel u.dgl., bestehend aus einem Meißelhalter und einem Meißel, der in eine Tasche des Meißelhalters einsteckbar ist, wobei der Meißelhalter rückseitig mit einer den Meißel abstützenden Meißelanlagefläche und an seiner in Schneidrichtung vorneliegenden Stirnseite mit einer Stegwand und einer Stirnöffnung für einen Bogenkeil versehen ist, der durch die Stirnöffnung hindurch in einen zwischen der Stegwand und der Stirnfläche des Meißels gebildeten bogenförmigen Keilspalt eintreibbar ist, wobei zur Sicherung des eingetriebenen Bogenkeils eine Sicherungsvorrichtung vorgesehen ist.
Meißelanordnungen dieser Art, die bei Hobeln für die untertägige Gewinnung von Kohle oder sonstigen hobelbaren Mineralien zur Verwendung kommen, gehören zum Stand der Technik (DE-OS 32 09 410, DE-OS 32 09 411). Bei den bekannten Meißelanordnungen erfolgt die Sicherung des Bogenkeils in der Keiltasche mittels eines Bördellappens, der am dünnen Keilende einstückig angebracht oder auf einen Nocken des Bogenkeils aufgesteckt und nach dem Eintreiben des Bogenkeils um die vordere Stegwand des Meißelhalters herumgebördelt wird.
Die bekannten Keilsicherungen vermögen zwar den Bogenkeil
während des Hobelbetriebs im allgemeinen in der Meißeltasche zu sichern. Sie sind jedoch nicht in der Lage, die feste Keilverspannung des Meißels in der Tasche des Meißelhalters zuverlässig aufrechtzuerhalten. Es hat sich gezeigt, daß die Standzeit der Meißel überraschend stark erhöht wird, wenn es gelingt, den Festsitz des Meißels in der Meißeltasche über die gesamte Meißelstandzeit zu wahren. Bei einem Lockersitz des Meißels stellen sich im Hobelbetrieb unter den hohen stoßartigen Meißelbeanspruchungen Verformungen und Abnutzungen an den den Meißelsitz in dem Meißelhalter bewirkenden Flächen ein, die zu einem Ausschlagen der betreffenden Flächen und als Folge davon zu einer Verstärkung des Lockersitzes und Schiagens des Meißels in der Meißeltasche führen und damit die Standzeit des Meißels beträchtlich herabsetzen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, bei einer Meißelanordnung der eingangs genannten Art eine Sicherungsvorrichtung zu schaffen, die den Bogenkeil nicht nur gegen Herausfallen aus der Meißeltasche zuverlässig sichert, sondern mit der auch die Keilverspannung des Meißels in der Tasche des Meißelhalters unter den außerordentlich hohen Betriebskräften, insbesondere den stoßartigen Beanspruchungen, zuverlässig gewahrt bleibt. Zugleich wird eine einfache und möglichst aus unverlierbaren Teilen bestehende Sicherungsvorrichtung angestrebt, die sich beim Antreiben eines Bogenkeils unter der Keilanzugskraft selbsttätig herstellen läßt und die auch ein rasches und einfaches Lösen des Bogenkeils erlaubt, ohne daß umständliche Manipulationen, wie ein Umbördeln eines Bördellappens, erforderlich sind.
Die vorgenannte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Sicherungsvorrichtung aus einer in dem bogenförmigen Keilspalt angeordneten, zwischen mindestens einer der beiden Keilflächen des Bogenkeils und der zugeordneten Keil-
gegenfläche durch Reib- und/oder Formschluß wirkenden Keilsperre besteht, die mit einem unter der Keilwirkung des Bogenkeils verformbaren Sperrglied versehen ist.
Bei dieser Ausgestaltung der Sicherungsvorrichtung findet also eine Keilsperre mit einem Sperrglied Verwendung, das den eingetriebenen Bogenkeil durch Reibungserhöhung und( oder durch Formschluß zuverlässig in der Keilverspannung hält. Die Keilsperre mit dem Sperrglied liegt im Innenraum des bogenförmigen Keilspaltes und ist damit äußeren Einwirkungen entzogen. Zugleich ist aber die Keilsperre so ausgebildet, daß sich der Bogenkeil zum Auswechseln des Meißels ohne besondere Schwierigkeiten lösen läßt, was durch einfaches Zurücktreiben des Bogenkeils in dem Keilspalt bewirkt werden kann.
In bevorzugter Ausführung besteht das Sperrglied aus einem einfachen und billigen Kunststoffteil, insbesondere aus einem Kunststoffmaterial mit einer Shore-A-Härte von etwa 80 bis 100, vorzugsweise um 90. Besonders geeignet ist ein zäh-elastisches Kunstharzmaterial (Vulkollan) des genannten Härtegrades. Das Kunststoff-Sperrglied könnte als einfaches Reibungsglied Verwendung finden, welches die Reibung des Bogenkeils erhöht. In bevorzugter Ausführung ist aber die sich an dem Kunststoff-Sperrglied abstützende Keilfläche oder Keilgegenfläche mit einer Rastverzahnung versehen, deren Zähne derart ausgebildet sind, daß sie dem Eintreiben des Bogenkeils keinen übermäßigen Widerstand entgegensetzen, dagegen aber eine Bewegung des Bogenkeils in Löserichtung durch Reib- und Formschluß wirksam verhindern. Durch das Eintreiben des Bogenkeils wird das Kunststoff-Sperrglied gestaucht und aufgrund seiner Federelastizität in die Zahnlücken zwischen den Zähnen der Rastverzahnung eingepreßt, wodurch der Bogenkeil gegen Lockerung zuverlässig gesichert wird. Um beim Meißelwechsel die Keilverspannung aufzuheben, wird der Bogenkeil mit Hilfe eines Dornes ausgetrieben. Da die Zähne der Rastverzahnung in der Austreibrichtung rela-
tiv scharfkantig ausgebildet sind, wird beim Austreiben des Bogenkeils das zwischen den Zähnen befindliche Material des Kunststoff-Sperrgliedes mehr oder weniger abgeschert, ohne daß hierbei aber das Austreiben des Bogenkeils übermäßig erschwert wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die genannte Rastverzahnung am Bogenkeil angeordnet, während sich das Sperrglied am Meißel befindet. Die Anordnung wird hier zweckmäßig so getroffen, daß das Sperrglied in einer Ausnehmung an der bogenförmigen Stirnfläche des Meißels gehalten ist und endseitig aus dieser Ausnehmung in den Keilspalt ragt, so daß es mit der an der äußeren Bogenfläche des Bogenkeils angeordneten Rastverzahnung zusammenwirken kann. Das Kunststoff-Sperrglied, welches vorzugsweise aus einem im wesentlichen zylindrischen stopfenförmigen Körper besteht, wird zweckmäßig mit Preßsitz in der Ausnehmung gehalten, die, falls sie am Meißel angeordnet ist, vorteilhafterweise aus einer Sackbohrung an der Stirnfläche des Meißelschaftes besteht.
Insbesondere bei der vorgenannten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung empfiehlt es sich, das Kunststoff-Sperrglied mit einem es durchsetzenden Metallelement, insbesondere einem Metallstift od.dgl., zu versehen, das sich mit seinem einen Ende am Boden der es aufnehmenden Ausnehmung abstützt und dessen anderes Ende bei eingetriebenem Bogenkeil in eine Zahnlücke der Rastverzahnung einfaßt. Vorzugsweise besteht das in dem Kunststoff-Sperrglied eingebettete Metallelement aus einem dünnen Stahlstift. Mit Hilfe des in dem Kunststoff-Sperrglied eingebetteten und mit der Rastver zahnung zusammenwirkenden Metallelementes gelingt es, mit geringem Aufwand eine Keilsicherung zu bewirken, bei der
auch unter schwierigsten Betriebsverhältnissen ein Lösen der Keilverspannung und ein Lockern des Meißelsitzes oder sogar ein Herauswandern des Bogenkeils aus dem Meißel-
halter mit der Gefahr des Meißelverlustes zuverlässig vermieden werden, ohne daß aber das Lösen des Bogenkeils zum Zwecke des Meißelwechsels unzumutbar erschwert wird. Bei einer bevorzugten Ausgestaltungsforirt sitzt der Metallstift in einer axialen Bohrung des stopfenförmigen Kunststoff-Sperrgliedes, wobei er eine Länge hat die größer ist als die Tiefe der als Sackbohrung ausgeführten Ausnehmung. Der Metallstift stützt sich hierbei mit seinem innenliegenden Ende am Bohrlochtiefsten der Sackbohrung ab, während sein außenliegendes, der Rastverzahnung des Bogenkeils zugewandtes Ende aus der Sackbohrung herausragt und bei unverformtem Kunststoff-Sperrglied etwa bündig mit dessen äußerer Stirnfläche abschließt.
Es ist aber auch möglich, das Kunststoff-Sperrglied am Bogenkeil selbst anzuordnen, wobei zweckmäßig die bogenförmige Stirnfläche des Meißels mit der genannten Rastverzahnung versehen wird. Hier läßt sich die Anordnung in vorteilhafter Weise so treffen, daß das Kunststoff-Sperrglied sowohl über die auf der Bogenaußenseite liegende Keilfläche als auch über die an der Bogeninnenseite liegende Keilfläche des Bogenkeils vorspringt und somit auf beiden Seiten des Bogenkeils in reibungs- und/oder formschlüssiger Verbindung mit dem Kunststoff-Sperrglied bzw. der betreffenden Keilgegenfläche steht. Falls das Kunststoff-Sperrglied in einer seitlichen Taschenausnehmung des Bogenkeils gehalten ist, wird die Anordnung zweckmäßig so getroffen, daß es auch seitlich über die Seitenfläche des Bogenkeils um ein solches Maß vorspringt, daß es mit seiner vorspringenden Seitenfläche sich elastisch gegen die Innenwand der Meißeltasche legen kann. Bei dieser dreiseitigen Reibanlage des Kunststoff-Sperrgliedes kann ggf. auch auf die Anordnung der Rastverzahnung verzichtet werden.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist am Bogenkeil ein sich über seinen Außenbogen erstreckendes Rast-
segment lösbar befestigt, das mit der Rastverzahnung oder aber mit in eine Rastverzahnung an der Stirnfläche des Meißels einfassenden Rastfingern od.dgl. versehen ist. Bei dieser Ausführung kann ggf. auf die Verwendung eines Kunststoff-Sperrgliedes verzichtet werden. Die korrespondierende Keilgegenfläche am Meißel kann hierbei eine Rastverzahnung erhalten, die mit der Rastverzahnung bzw. mit den elastischen Rastfingern des Rastsegmentes zusammenwirkt. Zum Lösen der Keilverbindung braucht lediglich das Ende des Rast segmentes am dünnen Keilende gelöst zu werden. Der Bogenkeil läßt sich dann ohne Mitnahme des Rastsegmentes aus dem Keilspalt heraustreiben.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den einzelnen Ansprüche aufgeführt und werden nachfolgend im Zusammenhang mit den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Meißelanordnung im Längsschnitt durch den Meißelhalter;
Fig. 2 in Draufsicht den bei der Meißelanordnung nach Fig. 1 verwendeten Meißel mit dem eingesetzten Kunststoff-Sperrglied;
Fig. 3 das bei der Meißelanordnung nach den Fig. 1 und 2 verwendete Kunststoff-Sperrglied;
Fig. 4 den bei der Meißelanordnung nach den Fig. 1 bis 3 verwendeten Bogenkeil mit Rastverzahnung in Seitenansicht;
Fig. 5 den Bogenkeil nach Fig. 4 in einer Ansicht auf seine Bogeninnenseite;
Fig. 6 in größerem Maßstab den die Rastverzahnung auf-
weisenden Teil des Bogenkeils nach den Fig. 4 und 5;
Fig. 7 in der Ansicht der Fig. 1 ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung;
Fig. 8 den bei der Meißelanordnung nach Fig. 7 verwendeten Bogenkeil mit dem Kunststoff-Sperrglied in Draufsicht;
Fig. 9 den Bogenkeil nach Fig. 8 in einer Ansicht auf die Bogeninnenseite;
Fig.10 ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung, und zwar in Draufsicht auf den von dem Meißelhalter gelösten Meißel;
Fig.11 den in Verbindung mit dem Meißel nach Fig. 10 verwendeten Bogenkeil in Draufsicht;
Fig.12 und 13 das bei dem Bogenkeil nach Fig. 11 ver wendete Kunststoff-Sperrglied im Schnitt und in Stirnansicht;
Fig.14 das Kunststoff-Sperrglied nach den Fig. 12 und 13 in einer geänderten Ausführung, ebenfalls in Stirnansicht;
Fig.15 ein viertes Ausführungsbeispiel der Erfindung, und zwar in Draufsicht einen Bogenkeil mit daran angebrachtem Rastsegment;
Fig.16 den Bogenkeil nach Fig. 15 in Draufsicht und mit einer geänderten Ausführungsform des Rastsegmentes.
Fig.17 in der Darstellung der Fig. 1 eine bevorzugte Ausführungsform der bei dieser Meißelanordnung verwendeten Sicherungsvorrichtung;
Fig.18 in einem Teilschnitt die Sicherungsvorrichtung gemäß Fig. 17 im unbelasteten Zustand.
Die in der Zeichnung dargestellten Ausführungsformen der Meißelanordnungen bestehen in allen Fällen aus einem Meißelhalter 1 und einem Meißel 2, dessen Meißelschneide 3 von einer Hartmetalleinlage gebildet ist. Der Meißelhalter 1 wird in bekannter Weise an dem Meißelträger eines Hobels od.dgl. z.B. durch Schweißen befestigt. Zur Aufnahme des plattenförmigen Meißels 2 ist der Meißelhalter 1 mit einer Tasche 4 versehen, in die der Meißel 2 mit seinem plattenförmigen Meißelschaft 5 von der Seite her einsteckbar ist. Die Tasche 4 wird an der Rückseite von einer durchbrochenen Taschenwand 6 begrenzt. An der gegenüberliegenden, in Schneidrichtung vorneliegenden Stirnseite ist die Tasche mit einer Stirnöffnung 7 versehen, die hinter einer Stegwand 8, d.h. zwischen der Stegwand 8 und dem Taschenboden 9 liegt, der mit einer Bodenöffnung 10 versehen ist. Die Taschenwand 6, die Stegwand 8 und der Taschenboden 9 verbinden die beiden parallelen Taschenseitenwände 11, in denen ein die Tasche 4 in Querrichtung durchsetzender zylindrischer Bolzen 12 gehalten ist, der in Nähe der rückwärtigen Taschenwand 6 liegt und eine zylindrische Meißelanlagefläche bildet. Der Meißel 2 besteht aus einer Meißelplatte, die an ihrem rückwärtigen Ende ihres Meißelschaftes 5 eine angenähert halbkreisförmig gemuldete Abstützfläche 13 aufweist, mit der sich der Meißel 2 im Einbauzustand gegen die zylindrische Meißelanlagefläche des Bolzens 12 abstützt. Die gemuldete Meißelabstützfläche 13 am Meißelrücken bildet hier eine Nase 14, die den Bolzen 12 hakenartig hinterfaßt.
Der Meißel 2 weist am vorderen Ende seines in die Meißeltasche 4 einfassenden Meißelschaftes 5 eine Einziehung mit einer bogenförmigen Stirnfläche 15 auf, welche eine Keilgegenfläche für einen Bogenkeil 16 bildet. Die rückseitige Stegwandfläche 17 ist zur Tasche 4 hin konvex gerundet; sie bildet zusammen mit der konkaven Stirnfläche 15 des Meißels 2 einen bogenförmig verlaufenden Keilspalt, der sich von seinem in der Stirnöffnung 7 des Meißelhalters 1 auslaufenden Ende zu dem auf der anderen Seite der Stegwand 8 liegenden Ende hin keilförmig verengt. Der Bogenkeil 16 hat eine Bogenlänge von angenähert etwa 180 bis 200 Grad.
Zur Herstellung der Meißelverbindung wird der Meißel 2 mit seinem Meißelschaft 5 von der Seite her in die Meißeltasche 4 unter Verschwenken so eingeführt, daß sich seine gemuldete Abstützfläche 13 gegen den zylindrischen Bolzen 12 legt. In der in Fig. 1 gezeigten Lage des Meißels 2 wird dann der Bogenkeil 16 durch die Stirnöffnung 7 des Meißelhalters eingetrieben, wodurch der Meißel unter Keilwirkung fest in der Tasche verspannt wird. Der Bogenkeil 16 stützt sich hierbei gegen die den Keilspalt begrenzenden Keilgegenflächen 15 und 17 ab. Um den Bogenkeil 16 gegen Losen zu sichern, ist eine Sicherungsvorrichtung in Gestalt einer im Keilspalt liegenden Keilsperre vorgesehen.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 6 besteht diese Keilsperre aus einem verformbaren Sperrglied 18 an der Stirnfläche 15 des Meißelschaftes 5 und aus einer Rastverzahnung 19 am Bogenkeil 16.
Das Sperrglied 18 ist aus Kunststoff gefertigt, vorzugsweise aus einem elastischen Kunststoffmaterial mit einer Shore-A-Härte von etwa 80 bis 100, insbesondere um 90. Besonders geeignet ist ein Kunstharzmaterial (Vulkollan) der vorgenannten Härte. Wie insbesondere Fig. 3 zeigt, besteht das Sperrglied 18 aus einem im wesentlichen zylindrischen und
stopfenförmigen Körper, der an seinen beiden Enden jeweils eine umlaufende Kantenabschragung 20 mit einem Neigungswinkel von z.B. 30° aufweist. Am Umfang weist das zylindrische Kunststoff-Sperrglied 18 eine axial über seine gesamte Länge durchgehende Abflachung 21 auf. Statt dessen kann es auch mit einer axial durchgehenden Umfangsnut oder einer axial durchgehenden Bohrung od.dgl. versehen sein. An der bogenförmigen Stirnfläche 15 des Meißelschaftes 5 ist eine Ausnehmung in Gestalt einer Sackbohrung 2 2 mit kegelförmigem Boden 23 vorgesehen, in der das Kunststoff-Sperrglied 18 mit Preßsitz gehalten ist. Da das Kunststoff-Sperrglied 18 symmetrisch ausgebildet ist, läßt es sich wahlweise von der einen oder anderen Seite her in die Sackbohrung 22 einführen. Die endseitigen Abschrägungen 20 erleichtern das Einpressen in die Sackbohrung 22. Die Abflachung 21 am Sperrglied 18 ermöglicht das Entweichen der Luft aus der Sackbohrung 22 beim Einpressen des Kunststoff-Sperrgliedes. Denselben Zweck würde eine Längsnut oder Längsbohrung am Sperrglied erfüllen. Im eingesetzten Zustand ragt das Sperrglied 18 um eine Länge, die etwa der Länge der Kantenabschrägung 20 entspricht und im allgemeinen 0,5 mm bis 1,5 mm, vorzugsweise etwa 1 mm, beträgt, aus der Sackbohrung 22 über die Stirnfläche 15 vor, wie dies Fig. 2 zeigt.
Der Bogenkeil 16 besteht aus einem Gesenkschmiedestück, in das nachträglich die Rastverzahnung 19 eingearbeitet ist. Diese erstreckt sich nur über eine Teillänge des Bogenkeils, hier etwa über einen Bogenwinkel von 60 bis 70°. Die Ausbildung der Rastverzahnung ist in Fig. 6 in größerem Maßstab dargestellt. Es ist erkennbar, daß die Zähne 24 der Rastverzahnung 19 in Eintreibrichtung P des Bogenkeils 16 geneigt sind, wobei ihre in Eintreibrichtung vorneliegende Zahnflanke 25 stärker geneigt ist als ihre in Eintreibrichtung hintere Zahnflanke 26. Die Zahnflanken 25 bilden mit der Zahnkopffläche 27 angenähert einen rechten Winkel und somit eine scharfe Kante 28. Die schwächer geneigten Zahnflanken 25
laufen mit einer Rundung 29 in die Zahnkopfflächen 25 aus. Die Zahnflanken 25 und 26 stehen unter einem Winkel von etwa 45° zueinander, wobei dieser Winkel an dem in der Zahnreihe ersten Zahn, der dem dünnen Keilende des Bogenkeils am nächsten liegt, auch größer sein kann.
Aus Fig. 1 ist zu erkennen, daß die Rastverzahnung 19 beim Eintreiben des Bogenkeils 16 gegen das Kunststoff-Sperrglied 18 läuft, das dabei gestaucht wird und sich aufgrund seiner Federelastizität in die Zahnlücken zwischen den Rastzähnen 24 eindrückt. Auf diese Weise wird der Bogenkeil 16 gegen Lockerung zuverlässig gesichert. Der Bogenkeil 16 weist an seinem dicken und dünnen Keilende jeweils eine Mulde 30 bzw. 31 auf, in die ein Dorn zum Eintreiben oder zum Heraustreiben des Bogenkeils einführbar ist. Um die Keilverspannung zu lösen und den Meißel 2 aus der Tasche 4 des Meißelhalters 1 herausnehmen zu können, wird der Bogenkeil 16 mit einem Dorn zurückgetrieben. Da die Zähne 24 der Rastverzahnung 19 in der Austrexbrxchtung scharfkantig (bei 28) ausgebildet sind, wird beim Austreiben des Bogenkeils das zwischen den Zähnen 24. befindliche Material des Kunststoff-Sperrgliedes 18 abgeschert. Falls der verschlissene Meißel 2 wieder aufgearbeitet wird, kann das mit Preßsitz in der Sackbohrung 22 sitzende Kunststoff-Sperrglied 18 ohne Schwierigkeiten gegen ein neues Sperrglied ausgetauscht werden. Der Bogenkeil 16 läßt sich wiederholt verwenden.
Fig. 1 zeigt, daß die Sackbohrung 22 sich in Nähe des Übergangsbereiches zwischen dem Meißelschaft 5 und dem außenliegenden Teil des Meißels 2 befindet. Die Sackbohrung 22 ist also zu der durch die rückwärtige Meißelanlagefläche 12 hindurchgehenden Längsmittelachse in Richtung auf die Einstecköffnungen der Tasche 4 versetzt angeordnet, da die Hauptklemmkräfte im Bereich dieser Achse M wirken. Der die Rastverzahnung 19 tragende Abschnitt des Bogenkeils 16 er-
streckt sich etwa von der Mitte des Bogenkeils bis zu einer Stelle, die im Abstand vor dem dünnen Ende des Bogenkeils liegt.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 7 bis 9 ist das Kunststoff-Sperrglied 18 am Bogenkeil 1 6 angeordnet, und zwar etwa in dessen Mitte. Der Bogenkeil 16 weist eine seitliche Ausnehmung 32 auf, die gemäß Fig. 9 eine Tiefe hat, die etwa gleich der halben Dicke des Bogenkeils 16 ist. Die Ausnehmung 32 erstreckt sich über die gesamte Breite des Bogenkeils 16. Das mit Preßsitz in der seitlichen Taschenausnehmung 32 gehaltene Kunststoff-Sperrglied 18 ist so ausgebildet, daß es sowohl über die auf der Bogenaußenseite liegende Keilfläche 33 als auch über die an der Bogeninnenseite liegende Keilfläche 34 des Bogenkeils 16 vorspringt. Der Überstand ist mit 35 bzw. 36 bezeichnet. Außerdem springt das Kunststoff-Sperrglied 18 auch seitlich über die Seitenfläche 37 des Bogenkeils 16 vor, wie dies in Fig. 9 bei 38 gezeigt ist. Beim Eintreiben des Bogenkeils kommt daher das vorspringende Teil 35 des Sperrgliedes in Reibanlage mit der bogenförmigen Stirnfläche 15, das vorspringende Teil 36 in Reibanlage mit der bogenförmigen Stegwand-Rückenfläche 17 und die vorspringende Seitenfläche 38 des Sperrgliedes ggf. in Reibanlage an einer der beiden Taschenseitenwände des Meißelhalters 1. Auf diese Weise wird ein Reibschluß erzielt, der den eingetriebenen Bogenkeil 16 zuverlässig in der Keilverspannung hält.
Es wäre auch möglich, daß Kunststoff-Sperrglied 18 in einer durchgehenden Querbohrung des Bogenkeils 16 anzuordnen. Außerdem wäre es möglich, zumindest an einer der beiden Keilgegenflächen 15 und 17, vorzugsweise der Fläche 15 des Meißels 2 eine Rastverzahnung der beschriebenen Art vorzusehen, die mit dem am Bogenkeil 16 angeordneten Kunststoff-Sperrglied zusammenwirkt.
Eine Ausführungsform der letztgenannten Art ist in den Fig. 10 bis 13 dargestellt. Wie Fig. 10 zeigt, weist der Meißel 2 an seiner Stirnfläche 15 einen Abschnitt mit Rastverzahnung 19 auf, die derjenigen nach den Fig. 1 bis 6 entsprechen kann. Der die Rastverzahnung tragende Abschnitt der Stirnfläche 15 befindet sich zwischen der Mittelachse M und dem Übergang zwischen Meißelschaft 5 und außenliegendem Meißelteil. Fig. 11 zeigt den dazugehörigen Bogenkeil 16, der etwa auf halber Länge an seiner Bogenaußenseite 3 3 eine Ausnehmung oder Sackbohrung 22 aufweist, in der das Kunststoff-Sperrglied 39 mit Preßsitz gehalten ist. Das runde Kunststoff-Sperrglied 39 weist eine konische Bodeneinziehung 40 auf. An seiner Außenseite trägt es angeformte parallele Rippen 41, die beim Eintreiben des Bogenkeils 16 mit der Rastverzahnung 19 an der Stirnfläche 15 des Meißels 2 zusammenwirken. Anstelle der geradlinigen Rippen 41 können gemäß Fig. 14 aber auch bogenförmige oder V-förmige Rippen 41 vorgesehen werden. Auch könnte auf die Anordnung der Rippen ganz verzichtet werden.
Fig. 15 zeigt einen Bogenkeil 16, mit dem ein Rastsegment 42, vorzugsweise aus Metall, verbunden ist. Das Rastsegment 42 erstreckt sich über den Außenbogen des Bogenkeils 16 und ist an diesem lösbar befestigt. Dabei stützt sich das Rastsegment 42 in Nähe des dicken Endes des Bogenkeiles an einer muldenförmigen Schulter 43 ab, während es in Nähe des dünnen Endes des Bogenkeils 16 an diesem lösbar festgelegt ist. Dies geschieht bei dem Ausführungsbeispiel mit Hilfe einer Spannhülse 44, die in fluchtende Querbohrungen des Rastsegmentes 42 und des Bogenkeils eingeführt wird. Damit ist das Rastsegment 42 zuverlässig am Bogenkeil 16 gesichert.
Der in Fig. 15 gezeigte Bogenkeil 16 mit dem Rastsegment 42 kann bei der in Fig. 1 gezeigten Meißelanordnung Verwendung finden, bei der an der Stirnfläche 15 des Meißels 2 das
Kunststoff-Sperrglied 18 angeordnet ist. Bevor der Bogenkeil 16 beim Meißelwechsel aus der Verbindung herausgetrieben wird, wird zunächst die Spannhülse 44 gelöst und damit die Verbindung zwischen dem Bogenkeil und dem Rastsegment aufgehoben. Anschließend kann dann der Bogenkeil 16 mit Hilfe eines am dünnen Keilende angesetzten Dornes ohne Mitnahme des RastSegmentes 42 herausgetrieben werden.
Fig. 16 zeigt eine geänderte Ausführungsform, bei der das am Bogenkeil 16 lösbar festgelegte Rastsegment 45 mit elastischen Rastfingern 46 versehen ist, die auf einem Teilumfang aus dem metallenen Segmentstück herausgetrennt und dann aus der Ebene des bogenförmigen Rastsegments herausgebogen sind. An der korrespondierenden Stirnfläche 15 des Meißels befindet sich eine Rastverzahnung 19. Beim Eintrei ben des Bogenkeils 16 in den bogenförmigen Keilspalt zwischen der Stegwand 8 und der Stirnfläche 15 des Meißels können die elastischen Rastfinger 46 die Zähne der Rastver zahnung 19 frei überlaufen, wobei sie hinter den Zahnköpfen jeweils elastisch in die Zahnlücken der Rastverzahnung 19 elastisch einrasten. Hierdurch wird der eingetriebene Bogenkeil 16 in seiner Keilverspannung gehalten. Um den Bogenkeil 16 zu lösen, wird zunächst die Verbindung 44 des Rastsegmentes 45 mit dem Bogenkeil 16 gelöst, so daß der Bogenkeil ohne Mitnahme des Rastsegmentes 45 herausgetrieben werden kann. Es versteht sich, daß zur lösbaren Verbindung des Rastsegmentes mit dem dünnen Ende des bogenkeils 16 anstelle einer Spannhülse 44 auch andere Verbindungsmittel, z.B. Zapfen oder Zapfenbohrungen, verwendet werden können. Das Rastsegment 42 bzw. 45 kann eine kleinere Breite aufweisen als der Bogenkeil 16. Es wird in eine entsprechende bogenförmige Ausnehmung an der Bogenaußen seite des Bogenkeils eingesteckt und, wie beschrieben, nur am dünnen Keilende festgelegt, während es sich in Nähe des dickeren Keilendes gegen eine gemuldete Schulter abstützt oder mittels einer sonstigen Einsteckverbindung gehalten
wird. Über seine nicht-verzahnte Länge ist das Rastsegment 42 glattwandig ausgebildet.
Die Fig. 16 und 17 zeigen" die im Zusammenhang mit den Fig. 1 bis 6 beschriebene Meißelanordnung mit einer vorteilhaften weiteren Ausgestaltung der Sicherungsvorrichtung. Dabei ist in einer durchgehenden mittigen axialen Bohrung 47 des aus zäh-hartem Kunststoff bestehenden stopfenförmigen Sperrgliedes 18 ein Metallstift 48 mit Preßsitz gehalten, der das Sperrglied 18 auf ganzer Länge durchgreift. Der Metallstift 48 besteht vorzugsweise aus einem Stahlstift. Er hat, wie insbesondere Fig. 18 erkennen läßt, eine Länge, die etwas größer ist als die Tiefe der als Sackbohrung ausgeführten Ausnehmung 22. Mit seinem innenliegenden Ende stützt sich der Metallstift 48 am Bohrlochtiefsten 49 der Sackbohrung 22 ab. In dem in Fig. 18 gezeigten unverformten Zustand ragt das Kunststoff-Sperrglied 18 aus der Sackbohrung 22 heraus. Das außenliegende Ende des Metallstiftes 48 schließt etwa bündig mit der äußeren Stirnfläche 50 des Kunststoff-Sperrgliedes 18 ab.
Wird der Bogenkeil 16 in Pfeilrichtung P in den Keilspalt eingetrieben, so wird das Kunststoff-Sperrglied 18 durch die Rastverzahnung 19 des Bogenkeils in die Ausnehmung bzw. Sackbohrung 22 zurückgedrückt. Zugleich wird das zäh-elastische Kunststoffmaterial des stopfenförmigen Sperrgliedes 18 durch die Rastverzahnung 19 des Bogenkeils 16 etwas in Pfeilrichtung P verdrängt, wobei sich der Metallstift 48 unter Abstützung am Bohrlochtiefsten 49 leicht schrägstellt, so daß er von der Rastverzahnung 19 des Bogenkeils 16 überlaufen werden kann. Die sägezahnartige Ausbildung der Rastverzahnung 19, wie in Zusammenhang mit Fig. 6 beschrieben, begünstigt das Überlaufen des Metallstiftes 48 durch die Rastverzahnung 19 beim Eintreiben des Bogenkeils 16. Bei fest eingetriebenem Bogenkeil 16 faßt der Metallstift 48 mit seinem außenliegenden Ende in eine Zahnlücke zwischen
zwei Zähnen der Rastverzahnung 19. Zugleich quetscht sich das Kunststoffmaterial des Sperrgliedes 18 in die Zahnlücken der Rastverzahnung, wie dies Fig. 17 zeigt. Der Bogenkeil 16 wird gegen Lösen und Lockern einerseits durch den Reib- und Formschluß mit dem Kunststoffmaterial des Sperrgliedes 18, andererseits aber auch durch den Formschluß mit dem Metallstift 48 gehalten. Es ist erkennbar, daß selbst dann, wenn das sich in die Zahnlücken der Rastverzahnung 19 einquetschende Kunststoffmaterial abgeschert ist, der Bogenkeil 16 noch durch den Metallstift 48 in seiner Verspannung gehalten wird. Beim Zurücktreiben des Bogenkeils 16 durch Hammerschläge auf das dünne Keilende wird das Kunststoffmaterial des Sperrgliedes 18 zunächst etwa entgegen der Pfeilrichtung P verdrängt und dann an den sich in die Zahnlücken der Rastverzahnung 19 einquetschenden Partien abgeschert. Hierbei stellt sich der Metallstift 48 geringfügig schräg zur Achse der Sackbohrung, ohne aber seinen Eingriff mit der Zahnlücke dejTRastverzahnung 19 zu verlieren. Durch einen weiteren kräftigen Hammerschlag auf das dünne Ende des Bogenkeils 16 kann dann unter Verformen oder Abscheren des in die Zahnlücke einfassenden äußeren Endes des Metallstiftes 48 die Verriegelung gelöst werden.
Anstelle des Metall- bzw. Stahlstiftes 48 können mit gleicher oder ähnlicher Wirkung auch andere Metallelemente in dem Kunststoff-Sperrglied 18 eingebettet werden, z.B. Metallelemente in Form von Lamellen. Dabei lassen sich auch mehrere Metallelemente im Kunststoff-Sperrglied einbetten, die sich beim Eintreiben des Bogenkeils 16 in benachbarte Zahnlücken der Rastverzahnung 19 hineinlegen.

Claims (33)

Ansprüche
1. Meißelanordnung, insbesondere für Kohlenhobel u.dgl., bestehend aus einem Meißelhalter und einem Meißel, der in eine Tasche des Meißelhalters einsteckbar ist, wobei der Meißelhalter rückseitig mit einer den Meißel abstützenden Meißelanlagefläche und an seiner in Schneidrichtung vorneliegenden Stirnseite mit einer Stegwand und einer Stirnöffnung für einen Bogenkeil versehen ist, der durch die Stirnöffnung hindurch in einen zwischen der Stegwand und der Stirnfläche des Meißels gebildeten bogenförmigen Keilspalt eintreibbar ist, wobei zur Sicherung des eingetriebenen Bogenekils eine Sicherungsvorrichtung vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungsvorrichtung aus einer in dem bogenförmigen Keilspalt angeordneten, zwischen mindestens einer der beiden Keilflächen (33, 34) des Bogenkeisl (16) und der zugeordneten Keilgegenfläche (15, 17) durch Reib- und/oder Formschluß wirkenden Keilsperre besteht, die mit einem unter der Keilwirkung des bogenkeils (16) verformbaren Sperrglied (18, 39, 45) versehen ist.
2. Meißelanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß das Sperrglied (18, 39) aus Kunststoff besteht.
3. Meißelanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet , daß das Sperrglied (18, 39) aus einem elastischen Kunststoffmaterial miteiner Shore-A-Härte von etwa 80 bis 100, vorzugsweise um 90, besteht.
- -JL-
4. Meißelanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die sich an dem Sperrglied (18, 39, 45) abstützende Keilfläche oder Keilgegenfläche mit einer Rastverzahnung (19) versehen ist.
5. Meißelanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoff-Sperrglied (18, 39) aus einem im wesentlichen zylindrischen stopfenförmigen Körper besteht.
6. Meißelanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das stopfenförmige Kunststoff-Sperrglied (18, 39) zumindest an seinem einen Ende, vorzugsweise an beiden Enden, eine umlaufende Kantenabschrägung (20) aufweist.
7. Meißelanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoff-Sperrglied (18, 39) am Umfang mindestens eine axial durchgehende Nut oder Abflachung (21) und/ oder eine axial durchgehende Bohrung aufweist.
8. Meißelanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrglied (18, 39) in einer Ausnehmung (22) an der bogenförmigen Stirnfläche (15) des Meißels (2) sitzt und endseitig aus dieser Ausnehmung in den Keilspalt ragt, und daß der Bogenkeil (16) an seiner von der äußeren Bogenflache gebildeten Keilfläche (33) eine Rastverzahnung (19) aufweist.
9. Meißelanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet , daß die Ausnehmung (22) zu der durch die rückwärtige Meißelanlagefläche (13) hindurchgehenden Längsmittelachse (M) versetzt in Nähe des
Übergang zu dem aus der Meißeltasche (4) herausgreifenden Meißelteil angeordnet ist, und daß sich die Rastverzahnung (19) nur über einen Bogenabschnitt des Bogenkeils (16) erstreckt, wobei dieser verzahnte Abschnitt angenähert in der Mitte des Bogenkeils (16) beginnt und im Abstand von dem dünnen Ende des Bogenkeils endet.
10. Meißelanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet , daß die Ausnehmung (22) aus einer Sackbohrung mit konischem Grund (23) besteht.
11. Meißelanordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, da durch gekennzeichnet, daß der Überstand, mit dem das Sperrglied (18, 39) aus der Ausnehmung (22) herausragt, etwa gleich der axialen Länge der umlaufenden Kantenabschrägung (20) ist, vorzugsweise etwa 0,5 bis 1,5 mm beträgt.
12. Meißelanordnung nach einem der Ansprüche 4 bis 11, da durch gekennzeichnet, daß die Zähne (24) der Rastverzahnung (19) in Eintreibrichtung des Bogenkeils (16) geneigt sind, wobei ihre in Eintreibrichtung vorneliegende steilerstehende Zahnflanke (25) mit der Zahnkopffläche (27) eine scharfe Kante (28), vorzugsweise mit einem Kantenwinkel von etwa 90°, bildet, während ihre in Eintreibrichtung hintenliegende geneigte Zahnflanke (26) mit einer Rundung (29) in die Zahnkopffläche (25) ausläuft.
13. Meißelanordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet , daß die Zahnflanken (25, 26) unter einem Winkel von etwa 45° zueinanderstehen.
14. Meißelanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7 und 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kunststoff-Sperrglied (18, 39) am Bogenkeil (16) angeordnet ist.
15. Meißelanordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet , daß die bogenförmige Stirnfläche (15) des Meißels (2) mit einer Rastverzahnung (19) versehen ist.
16. Meißelanordnung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet , daß das Kunststoff-Sperrglied (18) sowohl über die auf der Bogenaußenseite liegende Keilfläche (33) als auch über die an der Bogeninnenseite liegende Keilfläche (34) des Bogenkeils (16) vorspringt.
17. Meißelanordnung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoff-Sperrglied (18) in einer seitlichen Taschenausnehmung (32) des Bogenkeils gehalten ist.
18. Meißelanordnung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoff-Sperrglied (18) auch seitlich über die Seitenfläche (37) des Bogenkeils (16) um ein solches Maß vorspringt, daß es sich mit seiner Seitenfläche elastisch gegen die Seitenwand der Meißeltasche (4) legt.
19. Meißelanordnung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoff-Sperrglied (18) in einer durchgehenden Bohrung des bogenkeils (16) sitzt.
20. Meißelanordnung nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Taschenausnehmung (22) bzw. die Bohrung angenähert auf halber Länge des Bogenkeils (16) angeordnet ist.
21. Meißelanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoff-Sperrglied (39) eine Bodenausnehmung (40) aufweist.
22. Meißelanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoff-Sperrglied (18, 39) mit Preßsitz in der Ausnehmung gehalten ist.
23. Meißelanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoff-Sperrglied (39) an seiner Außenfläche mit gerade oder winkel- bzw. V-förmig oder bogenförmig verlaufenden Rippen (41) versehen ist.
24. Meißelanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß am Bogenkeil (16) ein sich über seinen Außenbogen erstreckendes Rastsegment (42, 45) lösbar befestigt ist, das mit der Rastverzahnung (19) oder mit in eine Rastverzahnung an der Stirnfläche (15) des Meißels (2) einfassenden elastischen Rastfingern (46) versehen ist.
25. Meißelanordnung nach Anspruch 24, dadurch ge kennzeichnet , daß sich das Rastsegment (42, 45) im Abstand vom dicken Ende des Bogenkeils an einer Schulter (43) abstützt und an oder in Nähe des dünnen Endes des Bogenkeils an diesem lösbar festgelegt ist.
26. Meißelanordnung nach Anspruch 25, dadurch ge kennzeichnet , daß das Rastsegment (42, 45) mittels eines quer verlaufenden Spannstiftes (44) oder mittels eines Zapfens od.dgl. am dünnen Ende des Bogenkeils (16) festgelegt ist.
27. Meißelanordnung nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastsegment (42, 45) aus Metall besteht.
28. Meißelanordnung nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastfinger (46) auf einem Teilumfang aus dem Rastsegment herausgetrennt und aus der Ebene des bogenförmigen Rastsegments herausgebogen sind.
29. Meißelanordnung nach einem der Ansprüche 24bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß das bogenförmige Rastsegment (42, 45) zwischen seinem vor dem dicken Bogenkeilende liegenden Ende und der etwa auf halber Länge des Bogenkeils liegenden Stelle außenseitig glattwandig ausgebildet ist.
30. Meißelanordnung nach einem der Ansprüche 24 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß an der gemuldeten Stirnfläche (15) des Meißels (2) eine mit der Rastverzahnung bzw. den Rastfingern des Rastsegmentes (42, 45) zusammenwirkende Rastverzahnung (19) vorgesehen ist.
31. Meißelanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoff-Sperrglied (18) mit einem es durchsetzenden Metallelement (48), insbesondere einem Metallstift, versehen ist, das sich mit seinem einen Ende am Boden der es aufnehmenden Ausnehmung (22) abstützt und dessen anderes Ende bei eingetriebenem Bogenkeil (16) in eine Zahnlücke der Rastverzahnung (19) einfaßt.
32. Meißelanordnung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet , daß der Metallstift (48) aus einem Stahlstift besteht.
33. Meißelanordnung nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet , daß der Metallstift (48) in einer axialen Bohrung (47) des stopfenförmigen Kunststoff-Sperrgliedes (18) sitzt und eine Länge hat, die größer ist als die Tiefe der als Sackbohrung ausgeführten Ausnehmung (22), wobei der Metallstift (48) mit seinem innenliegenden Ende am Bohrlochtiefsten (49) der Sackbohrung abgestützt ist, während sein außenliegendes, der Rastverzahnung (19) zugewandtes Ende aus der Sackbohrung herausragt und bei unverformten Kunststoff-Sperrglied (18) etwa bündig mit dessen Stirnfläche (15) abschließt.
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